1942 / 205 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs ˖ und Staatsanzeiger wr. 205 vom 2. September 1942. S. 2

§87 Die Reichsstelle kann zur Ausführung dieser Anordnung weitere Borschriften erlassen.

88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die von der Reichsstelle erlassenen Ausführungsbestimmungen werden nach den SsS§ 19, 12-15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr vom 18. August 1939 (RéBl. JI S. 143) in der Fassung der Verordnung vom 39. Oltober 1941 (RGBl. ! S. 679) bestrast. 589 1. Diese Anordnung tritt am 3. September 1242 in Kraft. 2. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 1. September 1942. Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung vom 5. August 1942.

Um die Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung zu rationalisieren und zweckmäßig zusammenzufassen, ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate— Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. De— zember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) an:

1. Maschinen und Einrichtungen für die Materialprü⸗ sung, die in den Bereich der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau sallen Maschinen und Geräte für die Werkstoffprüfung, Auswuchtmaschinen, Leistungsprüfer usw. —, dürfen nur noch von Firmen, die dazu meine besondere Genehmigung erhalten, und in den für sie zugelassenen Ausführungen und Größen hergestellt werden.

2. Die nach Ziffer 1 zugelassenen Firmen dürfen inner⸗ halb des ihnen zugewiesenen Herstellungsbereichs nur solche Ausführungen und Größen herstellen, die sie bislang herge⸗ stellt haben und für die die erforderlichen Zeichnungen und Modelle vorhanden sind. Maschinen und Geräte, die zur Prüfung bestimmter Werkstoffe vorgesehen sind, können auch für die Prüfung anderer Werkstoffe geliefert werden, wenn die Maschinen grundsätzlich unverändert bleiben. Die Ma⸗ schinen dürfen in solchen Fällen sich von der Normalausfüh⸗ rung nur durch die Auswechslung von Nebeneinrichtungen unterscheiden.

3. Nebeneinrichtungen und Zubehörteile dürfen, soweit fie für Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung der Ziffer 1 bestimmt sind, ohne besondere Genehmigung nur von denjenigen Firmen gebaut werden, die sie bislang her⸗ stellten.

4. Bei Herstellerfirmen bereits vorliegende Aufträge, die nach dieser Anordnung in Zukunft nicht mehr erledigt werden dürfen, können noch ausgeführt werden, falls die er⸗ sorderlichen Zeichnungen und Modelle bei den betreffenden Firmen vorhanden sind. Andernfalls sind die Aufträge an den Besteller zurückzugeben. Die hiernach noch ausführbaren Aufträge sind bis 30. September 1942 der Fachuntergruppe Prüfmaschinen, Berlin⸗-Charlottenburg 2, Carmerstr. 17, zu melden, soweit sie bis dahin noch nicht erfüllt worden sind.

5. Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

6. Die Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ als auch für Ausfuhrlieferungen.

J. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Arbeitsausschuß Prüfmaschinen, Berlin⸗Charlotten— burg 2, Carmerstr. 17, einzureichen.

8. Die Geschäftsführung der Fachuntergruppe Prüf— maschinen hat die Durchführung dieser Anordnung im Be— nehmen mit dem Arbeitsausschuß Prüfmaschinen zu über⸗ wachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfts⸗ erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, ein— schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prü⸗ fungen verpflichtet. J 9. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498).

1 3 Die Anordnung tritt am 15. September 1942 in Rraft.

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem

Gebiet von Eupen ⸗Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 5. August 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Anordnung

des Berollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Typenbeschränlung bei Schrapperanlagen vom 13. August 1942

Zur Leistungssteigerung des Baues von motorisch ange⸗ triebenen Schrapperanlagen ordne ich auf Grund der BVer⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1935 (RGBl. 1 S. 2498) folgendes an⸗

1. Für die Planung und Ausführung aller motorisch

, Schrapperhäspel ist die solgende Zugkrastreihe enutzen:

509, So, 1000, 1250, 1600, 20090, 2500, 31590, 4000, , kg.

. Für das Fassungsvermögen der Schrappgefäße gilt olgende Zahlenreihe: 0,3, (, 5, 6,8, 1,0, 84. 5 369 36 15, . 5

Das Fassungsvermögen des Schrappgesäßes ist gleich dem rechnerischen Inhalt. ; ,,

3. Ieh behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Sonderansschuß Transporteinrichtungen einzureichen.

4. Die Lieserung von Ersatzteilen wird durch diese An⸗

ordnung nicht berührt.

5. Nicht unter diese Anordnung fallen Schrapperhäspel, die aus zwei mit Elektro⸗ oder Druckluftmotor angetriebenen eintrommligen Schlepperhäspeln zusammengesetzt werden.

6. Schrapperanlagen dürfen nur mit meiner besonderen.

Genehmigung hergestellt werden. Anträge auf Bauerlaubnis sind über den Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin⸗Charlottenburg 2, Grolmanstr. 6, bei mir er, .

J. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge hat die Durchführung dieser An— ordnung im Benehmen mit dem Sonderausschuß Transport⸗ einrichtungen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegen— über zur Auskunftspflicht, zur Einsichtgewährung in die Ge— schäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforder⸗ lichen Prüfungen verpflichtet.

8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 29. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498.

9. Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im . Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in

raft.

Sie gilt für Inlands- und .

Die , gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und im Gebiet von Eupen⸗Malmedh und Moresnet.

Berlin, den 13. August 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Berichtigung

In der in Nr. 147 des Deutschen Reichsanzeigers und , . Staatsanzeigers abgedruckten Anordnung Nr. 9 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts—⸗ gruppe Wertstoffverseinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ zweige über die Regelung der Herstellung und Verpackung von Drahtstiften vom 1. Juni 1942 ist in 81 Ziff. 1 Zeile 1 „70/120“ durch „70 / 210“ zu ersetzen.

Druckfehlerberichtigung

In der in Nr. 147 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Auordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts—⸗ gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ zweige über die Herstellung von Heft⸗, Schuhhest⸗ und Nadel⸗ etikettendrähten vom 1. Juni 1942 ist in 1 () 6 Zeile 3 „V25“ durch „V/21“ zu ersetzen.

Druckfehlerberichtigung In der in Nr. 147 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anordnung Nr. 16 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Werkstoffverseinerung und verwandte Eisenindustrie⸗

zweige über die Herstellung von Drahtseilen und ⸗litzen vom 1. Juni 1942 ist in 5 7 Zeile 2 zwischen die Worte „gilt“ und „für“ das Wort „auch“ ein zufügen. ö

Nichtamtliches Verkehrs wesen

Das Prämienverfahren der Reichsbahn zur Beschlennigung des Wagenumlaufs Das Prämienverfahren der Reichsbahn zur Beschlennigung des Wagenumlaufs hat sich seit seiner Einführnng im allgemeinen bereits recht gut eingespielt, jedoch sind über seine praktische Durch⸗

gleicher Weise Anwendung.

Kenn hier und da Zweifel aufgetaucht. Zur Klärung wird eshalb darauf daß als oberster Irundfatz zu gelten . daß das Prämienverfahren nur dann zur Anwendung kommen oll, wenn damit ein wagenwirtschaftlicher Vorteil für die Reichs⸗ bahn verbunden ist, wenn also letzten Endes die angestrebte Be⸗ schleunigung des Wagenumlaufs im Einzelfall auch erreicht werden kann. Es ist also, wie ausdrücklich betont werden muß, nicht der Sinn des Prämienverfahrens, in allen Fällen einer vorzeitigen Rückgabe des Güterwagens eine Prämie zu zahlen und damit den Beteiligten eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. In den meisten Fällen ist in Anbetracht der stark gekürzten Ladefristen eine vorzeitige Rückgabe der Wagen nur unter vermehrtem Einsatz von Arbeitskräften möglich. Mit Rücksicht auf die derzeitige Arbeits- einsatzlage ist der vermehrte Anfwand an Arbeitskräften für das Ladegeschäft aber nur dann zu rechtfertigen, wenn ihm ein ent— 1 we, , in wagenwirtschaftlicher Hinsicht gegenübersteht. ie Reichsbahn hat deshalb bewußt davon Abstand genommen, ganz allgemein durch öffentliche Bekanntmachung die Zahlung einer Praͤmie für jeden Fall der vorzeitigen Rückgabe eines Güter⸗ wagens auszuloben. Es ist vielmehr die Entscheidung darüber, ob eine Prämie im Einzelfall ausgelobt werden f oder nicht, in die Hand des Vorstehers der Güterabfertigung gelegt worden, da nur er in der Lage ist, zu beurteilen, ob bei vorzeitiger Rückgabe der Wagen in seinem Umlauf beschlennigt werden kann. Niemand kann daher von vornherein damit rechnen, daß ihm bei vorzeitiger Rückgabe des Wagens eine Prämie gezahlt wird. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, daß ihm eine Prämie vom Vorsteher der Güterabfertigung ausgelobt wird. Rechtfertigt die Sachlage die Auslobung, so wird dies dem Empfänger oder Versender einer Wagenladung besonders mitgeteilt, und zwar dem Empfänger durch entsprechenden Zettelvermerk auf dem Frachtbrief, dem Absender durch formlose mündliche oder schriftliche Mitteilung bei der Be⸗ reitstellung des Wagens. Nun ist es auch möglich, daß dern mit der Auslobung der Prämie beabsichtigte Zweck tatsächlich nicht erreicht wird. Da der Empfänger oder Versender, der vielleicht im Hinblick auf die zu verdienende Prämie besondere Aufwendungen gemacht hat, keinen Einfluß darauf hat, was mit dem Wagen nach der Ent- oder Beladung geschieht, ö ihm in diesen Fällen die ordnungsmäßig ausgelobte Prämie selbstverständlich auch zu zahlen. Das Prämienverfahren findet auf Gleisanschließer und auf solche Verkehrtreibende, die in öffentlichen Ladegleisen laden, in Es ist nun vorgekommen, daß die Verkehrtreibenden bei gleichzeitigem Ein- und Ausgang mehrerer Wagen nur einen Teil der Wagen besonders rasch ent⸗ oder beladen, um mit den hierdurch verdienten Prämien die Stand⸗ 5. für andere Wagen abzudecken. Um das zu vermeiden, ist estimmt worden, daß eine Prämie an den Berechtigten dann nicht ausgezahlt wird, wenn er bereits Wagen hat standgeld— pflichtig werden lassen oder in der gleichen Ladefrist werden läßt, es sei denn, daß Gründe vorliegen, die eine volle Erstattung des Standgeldes für diese Wagen rechtfertigen (z. B. Fliegeralarm). Wenn ein Wagen innerhalb einer Ladefrist ent⸗ und beladen wird, so wird eine doppelte Prämie nur dann gezahlt, wenn Empfänger und Versender verschiedene Personen sind. Wird zur Erfüllung dieser Voraussetzung eine Mittelsperson vorgeschoben, so würde dies eine strafbare Prämienerschleichung darstellen. In den meisten Fällen wird der Prämienbetrag, entsprechend dem Sinn der Prämie als Leistungslohn, an die unmittelbar am Ladegeschäft Beteiligten verteilt werden müssen. Die hiergegen vom Stand— punkt des Lohnstaps erhobenen Bedenken sind durch eine Rund— verfügung des Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz an die Reichstreuhänder der Arbeit inzwischen ausgeräumt worden. Die Reichstreuhänder sind angewiesen worden, die zur Auszahlung des Prämienbetrages an die Gefolgschaftsmitglieder erforderlich Zustimmung grundsätzlich zu erteilen. Die Reichsbahn i ng

sich indessen nicht daruni, wem letzten Endes die Prämie zufließt, sie zahlt daher die Prämie grundsätzlich an den Frachtbrief⸗ empfänger oder Versendex oder an die von diesen bevollmächtig⸗ ten Perfönen.

Das Prämienverfahren ist in seiner Durchführung so einfach wie möglich gehalten worden, und es ist der Wille . Reichs⸗ bahn, es so großzügig als irgend vertretbar zur Anwendung zu bringen. Die Reichsbahn ist sich indessen bewußt, daß dem Ver fahren gewisse Ungerechtigkeiten anhaften, die im Interesse der Sache in Kauf genommen werden müssen. Entscheidend für die Deutsche Reichsbahn bei der Anwendung des Verfahrens ist allein der zu erreichende wagenwirtschaftliche Vorteil. Dieser wirkt sich, wie das ja in den letzten Wochen bereits festzustellen war, günstig auf den allgemeinen Wagenumlauf aus.

Wir rr ch ars ren

Neues Muster der unfallauze ige

Durch das Sechste Gesetz über Aenderungen in der Unfall⸗ versicherung vom 9. März 1942 sind nunmehr grundsätzlich alle auf Grund eines Arbeits⸗, Dienst⸗ oder Lehrverhältnisses Be⸗ schäftigten gegen Arbeitsunfall versichert. Tritt ein Arbeitsunfall ein, also ein Unfall, den der Bersicherte bei seiner Tätigkeit im Unternehmen (im Betrieb, im Büro, im Haushalt) erleidet, so ist der Unternehmer zur Anzeige ö. Unfalls an den Träger der Unfallversicherung (z. Berufsgenossenschaft oder deren Sektion oder Bezirksverwaltung) verpflichtet, wenn der Unfall tödlich verläuft oder voraussichtlich eine mehr als dreitägige Wwöllige oder teilweise) Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Als Arbeitsunfälle gelten auch Unfälle auf einem mit der Beschäfti⸗ gung in dem Unternehmen zusammenhängenden Weg nach und von der Arbeits- (oder Ausbildungs⸗) stätte, ferner Unfälle bei einer mit der Beschäftigung im Unternehmen zusammenhängen⸗ den Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung und Erneuerung des Arbeitsgerätes. unfähigkeit von drei oder weniger Tagen zur Folge haben, brauchen nicht angezeigt zu werden.

Für die Unfallanzeige ist ein besonderer (gelber) Vordruck zu verwenden, dessen Inhalt das r e ern fe g, durch Be⸗ kanntmachung vom 190. 8. 1942 neu festgestellt hat. (Siehe Nr. 204 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom J1. 9. 1942 Das Muster ist in größeren Papierwaren— geschäften überall erhältlich. Für jede getötete oder verletzte Person ist eine besondere Anzeige auszufüllen. Die Anzeige in in doppelter Ausfertigung an den Unfallversicherungsträger und in einfacher Ausfertigung an das Gewerbeaussichtsamt (oder untere Bergbehörde zu senden, soweit ein solches (diese) zuständig ist. Stirbt der Verletzte infolge des Unfalls, ist eine weitere Anzeige an die Ortspolizeibehörde des Unfallortes zu senden. Die Unfall⸗ anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten. Todesfälle, andere

schwere Unfälle und Massenunfälle sind anßerdem sofort ö

mündlich , , ,. isch der zuständigen d d , . u melden. Bei Bern fstrantheiten ist ein besonderes (grünes) ormblatt (nicht die gelbe Unfallanzeige) zu verwenden. Vor⸗ schrists ma ige und rechtzeitige Unfallanzeige liegt im Interesse des Unfallverletzten. Je schneller die Berussgenossenschaft von dem

Unfall Kenntnis erhält, desto eher kann sie mit den beruss⸗

genossenschaftlichen Leistungen (Heilverfahren, Berufsfürsorge, Un⸗ fallentschädigung in Geldz an den Berletzten oder seine Ange hörigen beginnen. Sorgfältige Ausfüllung der Bordrucke erspart

zeitraubende Rückfragen. Borhandene Bestände bisheriger Unsall⸗ gqnzeigenvordrucke lönnen bis anf weiteres aufgebraucht werden.

.

Unfälle, die voraussichtlich nur eine Arbeits-

Ausstellung „Erzeugnisse der Eisen⸗ und Metallindustrie des . Generalgouvernements/

Die in der Berliner Werbestelle des Generalgouvernements durch den , . des Generalgouverneurs Dr. Heuber eröffnete Ausstellung „Erzeugnisse der Eisen⸗ und Metallindustrie des Generalgouvernements“ verfolgt den Zweck, die Wirtschaft des Reiches auf die industriellen Möglichkeiten des General— gouvernements hinzuweisen. Obwohl die Eisen⸗ und Metall⸗ industrie des Generalgouvernements keineswegs mit der sehr viel höher entwickelten Industrie des Reiches verglichen werden kann, verfügt das Genevalgouvernement, nach einer- fast dreijährigen Aufbauarbeit, heute uber eine Anzahl von Betrieben, die in der Lage sind, mit der Wirtschaft des Reiches zusammenzuarbeiten, sie zu ergänzen und ihr Hilfestellung zu leisten. Da das General gouvernement allerdings gerade auf dem Gebiet der Eisen⸗ und Metallindustrie nur 1er geringe Rohstoffe verfügt, so muß vor jeder Auftragsvergebung die Frage der Rohstoffbeschaffung ge— klärt werden. Ferner muß der angespannten Transportlage und dem ziemlich hohen Preisniveau des Generalgouvernements Rech⸗ nung getragen werden. Diesen Schwierigkeiten steht allerdings der Vorteil des niedrigeren Lohnniveaus des Generalgouver— nements gegenüber. Vor allem bietet das Generalgonvernement die Möglichkeit, arbeitsintensive Fertigungen in das General— gouvernement zu verlagern und die noch nicht benutzten indu— striellen Kapazitäten dieses Gebiets in den Dienst der gemein— samen Aufgaben zu stellen. .

Ohne auch nur annähernd den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, vermittelt die Ausstellung „Erzeugnisse der Eisen—⸗ und Metallindustrie des Generalgouvernements“ einen eindrucks⸗ vollen Ueberblick über die Produktionsmöglichkeiten des östlichen Nebenlandes des Reiches. Wenn nur eine verhältnismäßig ge⸗ ringe Anzahl von Firmen berückichtigt werden konnte, so be⸗ deutet dieses keine Hervorhebung gegenüber anderen Betrieben, sondern es ist nur auf die Beschränktheit der Ausstellungsräume zurückzuführen, welche nur die Auswahl von je einer Firma für seden einzelnen Industriezweig zugelassen hat. Die in der Aus- tellung gezeigten e G e, u, daher nur als kleine ö chnitte zu werten, die beispielhäft die Gesamtheit der Produk tion zur Anschaunng bringen sollen und auf die vielfachen Be⸗ ziehungen zwischen dem Reich und dem Generalgonvernement hinweisen sollen. .

Die Elettrolnttupfeyngtiernng der Vereinigung für dentsche Eleltrolytlupfernotiz stellte sich laut Merliner Meldung des „. M. Bf! am 2. September auf 74,0h RM (am 1. September uu 7a, 0 RA)

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.

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zum deunichen Rei

Erste veilage

chsanzeiger und Preußhischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 2. September

1947

Nr. 205

7. Attienge ellschaften leõꝛꝭ]. Norddeutsche Kreditbank

Attien gesellschaft, GSremen. Herr Senator Otta Flahr., Bremen, ist. aus unserem Aufsichtsrat durch Tod ausgeschieden. Der Vorstand.

3712 fer n apter or iren Attienge sell⸗ schaft, Groß⸗Särchen, Kreis Sorau. ; Kapitalberichtigun

und Aktienumtausch.

Auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor⸗ standes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 1941 im Wege der Berichtigung um IM, 2 160 05. auf Re 3 310 500, zu erhöhen. Mit der am 27. August ig42 erfolgten Eintragung des Be⸗ schlusses ins Handelsregister gilt die Kapitalberichtigung als durchgeführt.

Gleichzeitig werden auch für das bisherige Grundkapital von Reichs⸗ mark 1080 000. neue Attien⸗

urkunden ausgegeben. . Wir fordern nunmehr unsere Aktio⸗ näre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommen— den zusätzlichen Attien gegen Ein⸗ reichung der alten Attien n fh . lich Geiwwinnanteilschein Nr. 12 ff. und Erneuerungsschein bis zum 6. Ok⸗ tober 1942 einschließlich bei der Commerzbank in Berlin auszuüben. Die Attien sind auf der Rückseite mit dem Namen und der Anschrift bezw. dem Firmenstempel des Einreichers zu versehen. Auf je eine alte Attie zu fallen zwei zusätzliche Aktien zu je RM 10909, bezw. Re 190, —. Soweit möglich, wird an Stelle von

klären.

je 10 Zusatzattien zu je M 100.

Schauint lanbbahn ten. Oe en han, Freiburg im Vreisgau.

eine Zusatzaktie zu RM 10900, ausgereicht werden.

leher die eingereichten und die zu⸗ sätzlichen Aktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenguittungen aus⸗ . Die ,,, der Stücke erfolgt möglichst bald gegen Rückliefe⸗ rung der Kassenquittungen durch die Commerzbank, die berechtigt, aber nicht

verpflichtet ift, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.

Nach Ablauf der . Frist, d. h. ab 7. Oktober 1942, werden die alten und die zusätzlichen Attien mit Gewinnanteilschein Nr. 1 ff. gleich⸗ berechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an der Börse zu Berlin ge⸗ handelt und notiert. Bei Börsengeschäf⸗ ten erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Girosammeldepot⸗ anteilen gemäß § 71 der ö Durch⸗ führungsberordnung zur Dividenden⸗ abgabeverordnung, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen. ;

Bei dieser Gelegenheit fordern wir die Besitzer von Aktien unserer Gesell— schaft zu RM 100, auf Grund der Ss§ 1 ff. der Dritten Durchführungsver⸗ ordnung zum Akt⸗Ges. vom 21. De⸗ zember 1938 auf, sich im ö Vereinheitlichung unserer Aktien⸗ stückelung tunlichst mit einem Um⸗ tausch dieser Abschnitte in solche zu RA 1099, einverstanden zu er⸗ Soiveit sich hierbei der An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen er⸗

forderlich macht, ist die Commerzbank bereit, diesen nach Möglichkeit zu ver⸗

mitteln.

Die Ausgabe der Zusatzaktien aus der Kapitalberichtigung sowie der Um⸗ eng der Aktienurkunden erfolgt für fie ktionäre in jedem Fall provisions⸗ rei.

Groß⸗Särchen, Kreis Sorau, den 31. August 1942.

. Der Vorstand.

G. Endler. Wedell.

nn. Bilanz am 31. . 1941. ; Atti va. RM GJ RA & J. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital .. II. Anlagevermögen: 1. Anlagen des Seilbahnbetriebes: . - a) Bahnbetriebsgrundstücke, einschl. des Bahn⸗ körpers und der Betriebsgebäude 630 765, Abschreibung .... 48 10. g82 296 b) Gleisanlagen (Stützen, Fundamente, Cisen⸗ konstruktion, Tragseile und Zu⸗ J 8 600, Abschreibung .... 116200, 422 400 e) Zugseile und Zubehör.... 75, ö e ö 121 95 is3 21s —- d) Strecken ausrüstung und Sicherung: gen k ö æ Hog . Abschreibung ..... 22 2 628 - e) Antriebs anlage (mechanischer und elektrischer Teil, Akkumulatorenbatterie) . 149 028,32 Abschreibung ..... 22 818, 126 210 32 f) Betriebsmittel (Kabinen und an, vo, Abschreibung . 14 499, 76 431 g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ uñd De schasts⸗ 96 nnn ee 40, Abschreibung .... 1309 1 2. Anlagen des Kraftverkehrsbetriebes, Betriebs⸗ mittel (Kraftwagenparh 26 490, Abschreibung ...... 5 812, 8I 10 67719 3. Andere bebaute und unbebaute Grundstücke. 3 332 . KFonzesston J70 000, Abschreibung .. . 45 000, Wert des Waldüberfahrtsrechts.. ... 26 000 1421 102651 III. Umlaufvermögen: . 1. Forderungen auf Grund von Lieferungen und , . ö ; 4 220 93

2. Kassenbestand und Postscheckkontoguthaben .. Sl8 76

3. Bankguthaben .-. ö 116 .

4. Sonstlge Forderungen (Kaution)... 2600. 7 664 69 IV. Abgrenzungen... . V. Verlustvortrag: 1. Portrag qu 1940 ..... ö13 348 22

2. Verlust 1941 . 124297 . R di 3. Deckung aus dem Sanierungs⸗ gewinn 1941 . ...... das sel 19 1428 847 20 Vassiva. J. Grundkapitaa.... . .. k bo0 000 n . ergeen . J k ö , IV. Wertberichtigungen.. ... V. Verbindlichkeiten: ö 1. Darlehen: . a) Darlehen 6 161 . 527 000, b) Darlehen G 25 ...... . 117 000, c) Darlehen G 20sm1 ...... 208 000, - Für diese Darlehen hat die Stadt Freiburg i. Vr. die Bürgschaft übernommen, für die sie durch * Verpfändung einer Eigentümer⸗ grundschuld auf den sämtlichen Grundstücken der Gesellschaft Sicherheit erhalten hat d) Darlehen der Stadt Freiburgi. Br. Jo 000, 922 000 —– Für dieses Darlehen ist die Stadt French i. Br. wie bei 1a bis 10 gesichert. 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen und Leistungen .... ö 4 892 20

3. Verbindlichkeiten gegenüber Banken.... L966 ] ges 847 20

VI. Abgrenzungen... ... . ...... ö men , . 1428 847120

Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1941.

Aufwendun gen.

I. Aufwendungen für den Seilbahnbetrieb:

1. Verwaltungskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige . age 3 7.02

b) sonstige Verwaltungskosten . 5 930 47

WJ

2. Betriebskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, Nr. 4 aufge⸗

soweit nicht unter führt z . 1 4 8 1

8. Stromkosten ...

2 unterhallungstosten einschl. der auf die Unter

haltung entfallenden Löhne für:

a) Bahnkörper, Grundstücke und .. 689,42

b) Zufahrtswege zu den Stativnen

(G45, 327 R. )

Las, 1 EY ...

glelzaniagen, Stühen, Träpfein,

*

i . (771,97 R. AM) d)

ugseile u. Zubehdr (1005,55 RA) 5 681,44

e Antriebsanlage (C55, I5 RA)

t Betriebsmittel, Kabinen, Laufwerke

(zb, 19 RM.... ...

g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs und Geschäftsausstattungg ...

—————————

ö. Soziale Abgaben: a) soziale Abgaben.

by sonstige Ausgaben füt Wohlfahrts⸗

ö

II. Aufwendungen für den Kraftwagenbetrieb: (! 1. Verwaltungskosten: Besoldungen, Lohne und

sonstige Bezüge 2. Betriebskosten:

a) Besoldungen, Lohne und fonsttge Bezüge, so⸗ weit nicht unter Nr. 4 aufgeführt

b) sonstige Betriebskosten.. .. 11769717

3. Treibkraftkosten

4. Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unter⸗ haltung entfallenden Löhne für Betriebsmittel

(Kraftwagenpark) (1 904,09. Rr) 5. Soziale Abgaben:

a) soziale Abgaben.

b) sonstige Ausgaben..

III. Abschreibungen auf das Anlagevermögen ..

IV. Versicherungskosten ... V. Zinsen. k

VI. Steuern vom Einkommenertrag und Vermögen.

VII. Beiträge zu Berufsvertretungen .

. Alle übrigen Aufwendungen... 14.

Verlustvortrag aus 1940 .... Verlust 1941 .....

Gedeckt durch Sanierungsgewinn und Auflösung

der Reserven und Rückstellungen

Ertr a ge. I. Einnahmen aus dem

i, ;,;, . IV. Außerordentliche Erträge:

1. Steuernachlaß (Steuern aus dem Jahre 1940) Steuernachlaß Kirchensteuern 1940 ..... 23. Gewinn durch Verzicht auf die Restbeträge der durch Uebernahme von Aktien abgelösten unver⸗

zinslichen Darlehen... ...

3. Gewinn durch Aktienzusammenlegung. ..

4. Auflösung der Kursreserve .. 5. Auflösung des Rücklagekontos.

V. Sonstige Erträge.

R ,, , , 9

b) fonstige Betriebskosten.. 95293 88

ke 8 RM &

11 67239

z1 449,5 40 9 as

11 735 05

Gebüude

1 139 05s ᷓ.88z3 19 5 8690,76 4 488.52

3 918 M 24 619112

2796,02

iz s886 ok ] 16 6s n soz los os? sa

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d

1027,59 1 a6 5

eilbahnbetrieb: aus dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr.... IHA. Einnahmen aus dem Kraftwagenbetrieb: aus dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr.

ois 48 e 15 47297

SRD 7 10 526 821 19

1124 394 32

280 749 15

7 237 94 107798

34

16 949 2650 000 366 114 156 000

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1

reiburg i. Br., den 28. Mai 1942. . e estäti güngsvermert: Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflicht⸗

mäßigen

rüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der

vom Vorstand erteilten Auftlärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, sowelt er den Jahresabschluß erläutert,

den gesetzlichen Bestimmungen.

Freiburg i. Br., den 24. Juni 1942. Conrad Küsters,

Wirtschaftsprüfer.

BVorstand: Karl nn Städtischer Oberbaurat.

Jetziger Aufsichtsrat:

r. Franz Kerber, Oberbürgęrmeister der Stadt

Freiburg im Breisgau, Vorsitzer; Richard Dold, Bankdirektor, Freiburg im Breisgau, J. stellvertretender Vorsitzer; Ratsherr Hans Köhler, Dipl.Ing., Freihurg im Breis⸗

gau, II. stellvertretender Vorsitzer; Carl Günther, Direktor, Heidelberg;: Thomas

Langenberger, Beigeordneter der Stadt Freiburg im Breisgau; Ratsherr Richard Sinner, Rechtsanwalt, Freiburg im Breisgau; Dr. „Ing. Fritz Vohmann, Fabrik—

Gchauinslandbahn⸗ A. G.

Schieble. . ———

direktor, Saarbrücken. 2356331. . Eisen⸗ und . Aktien gesellschaft, Wien.

,, . err Carl Rabes, Düsseldorf, ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat unserer Ge⸗ sellschaft ausgeschieden. Wien, am 29. August 1942. Der Borstand.

23486 Toga Vereinigte Webereien A. G. i. E., Aachen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Sanzstag, den 26. September 1942, 12 Uhr mittags, in den Räumen unserer Ge⸗ ellschaft zu Aachen, Jakobstr. 186ñ46, tattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ ammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des ᷣᷣ, und des Geschäftsberichtes für das Ge⸗ Hir in, 1941.

2. VBeschlußfassung über den Jahres⸗ gan . über die Entlastung des Abiwicklers und des Aufsichts⸗ rats.

3. Wahl des Abschlußprüfers für 1948

4. Verschiedenes.

Um in der Hauptversammlung das

Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre gemäß 5 20 der Satzungen ihre Attien oder die über diese lautenden Hinter⸗ e, ,, bis zum 21. Septeni⸗ ber d. J. entweder bei der Gesell⸗ schaftskasfe oder:

in Aachen: bei der Deutschen Bank, Filiale Aachen, . bei der Dresdner Bank in

Aachen:

in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Dresduer Bank, bei dem Bankhaus Hardy & of., bei dem Bankhaus Delbriick Schick⸗ ler C Co. ö während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiers amm elbant ae T in diesem Falle sind die Bescheinigungen des Notars oder der Wertpapier⸗ sammelbank spätestens an dem Tase 836 Ablauf der Hinterlegung sfr ist bei der Gesellschaftstasse einzureichen. Aachen, den 28. August 1942.

Der Abwickler: Bestgen.

mr , , Essen. Bilanz zum 31. März 1940.

213841. Attiva. RM Q Anlagevermögen: Grundstück 4 12 600 Gebäude. .. 70 800, Abschreibung 2 250, bd õ 50 Inventar . 1940, Abschreibung . 1 140, 3 800 Umlaufvermogen: Wertpapiere. ..... 13756 Bankguthaben. ... 718259 Disagio konto... ... 41139 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen .. 91590 Verlustvortrag vom 1. 4. ö 7680, 1 Verlust 1939/10. 376,93 20s] 3 106 519 83 Passiva. Grundkapital ..... 48 000 JJ 57 724 42 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen. 26 41 106 51983 4 Aufwand. FRM, S Verlustvortrag vom 1. 4. 1939 7580 41 Abschreibungen.. .... 3 590 , 294734 , 3192 97 Alle übrigen Aufwendungen. 2776 45

Dos

Ertrag.

Pacht und Miete.... II 70803

Außerordentliche Erträge .. 421 80 Verlustvortrag vom

1.4. 1939 . .. . 7 580,41

Verlust 1939/16. . N65 93 1206731 20 087 17

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Ge⸗

sellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Essen, den 14. Dezember 1940.

r. Dierks, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Hermann Kleine⸗Möllhaff, Vor⸗ sitzer, Karl Götte, Albert Gatzweiler, sämt⸗ lich Essen.

Der Vorstand: Leo Fehrenberg, Vor⸗ sitzer; Wilh. Haumann, Rendant; . mann Elting, Martin Mittelstädt, Albert Westerdorf, sämtlich Essen.

2alzss].

A. G. Erholung, Essen. Bilanz zum 31. März 1941. k —— Attiva. RM 9 Anlagevermögen: Grundstück. .... ö 12 600 - Gebäude... S8 550, Abschreibung 2 2560, 66 300 Inventar 3 doo, Abschreibung 1140, 2 660 Umlaufvermögen: Wertpapiere. ..... 4 376103 Bankguthaben... 492118 Disagiokonto.. .... 3 939 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen .. 512 46 Verlustvortrag vom 1.4. 1940. . 7957,34 Verlust 1940/41 1457 04 9 41436 ö 104 723 - Passiv a. Grundkapital ...... 148 000 Hypothek K 56 723 104 723 - * Aufwand. FR. M 9 Verlustvortrag vom 1. 4. 1940 7957 Abschreibungen.. .... 3590 Zinsen.... . 2 696 69 Gteuen 3 296 38 Alle übrigen Aufwendungen. 2 H 61 19 895122 Ertrag. U Pacht und Mieten. .... 10 437 84 Außerordentliche Erträge .. 43 Verlustvortrag vom 1. 4. 1940. . .. 7 967,34 Verlust 1940/41 .. 1467,04 9414 38 19 895122 Nach dem r . Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund

der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor- schriften.

Essen, den 31. Januar 1942.

r. Dier ks, Wirtschaftsprüfer.

Der Wufsichtsrat besteht aus den Herren: Hermann Kleine⸗Möllhoff, Vor—⸗ sitzer, Karl Götte, Albert Gatzweiler, sämtlich in Essen.

Der BWorstand besteht aus den Herren: Leo Fehrenberg, Vorsitzer, Wilhelm Hau⸗ mann, RKendant, Hermann Elting, Martin Mitteistädt, Albert Westerdorf, sämtlich in Essen. . 5

r . J * 3 267 . t . . 65

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