.
3
. . . . .
. . . .
Niederlassung hat.
NReichs . und Staatsanzeiger Nr. 06 vom g. September 1942.
Berpadtungswesen — Deutscher Reich a anz und Preng Staats- anz. Nr. 156 vom 7. Juli 1942 — nigeteilt wird, werden Ans⸗ nahmegenehmigungen von den ge e nr, der Anordnung Ne. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen von dem Rüstungsamt bei dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Berlin W 62, Kurfürstenstr. 63 — 69, erteilt.
(I) In den Fällen des Absatzes a) und 2b) 1. ist die Ausnahmegenehmigung bei derjenigen Bezirksverteilungsftelle einzuholen, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich (Bekannt- machung Rr. 1 vom 31. Dezember 1941 zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen — Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. Dezember 1941 — der Hersteller seinen Sitz oder seine gewerbliche
nach S 15 der Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz und Preuß. Staatsanz. Nr. IM vom 31. Dezember 1941) enthält in diesen Fällen zugleich die Erteilung der Aus⸗ nahmegenehmigung.“ Artikel 2 .
Die Anlage 1 zur Anordnung Nr. 2 vom 31. Dezember 1941 wird wie folgt geändert:
An die Stelle der unter der Kennzahl H 2d aufgeführten Position tritt folgendes:
— 2 — ' —
y d denn..
zahl Stat. d. Bezeichnung Stoffzusammensetzung Wi Gru. ö H 24 7c Holzfreie Feinpapiere JFeinpapiere aus vollge⸗ und Kartons für bleichtem gellstoff ohne Schreib- und Druck⸗ Sadernzusatz?*) r zwecke H2e 7/Sb e, d Holzfreie Feinpapiere Feinpapiere aus vollge⸗ für Lichtpauspapier, bleichtem Zellstoff ohne technische Verwen⸗ Sadernzusatz **) dungszwecke und Wert⸗ ⸗
zeichenpapier (ohne Hadern)
Artikel 3
Die Anlage 3 zur Anordnung Nr. 2 vom 81. Dezember 1941 in der Faffung des Nachtrags 1 zu diefer Anordnung vom 31. März 1942 wird wie folgt geändert:
In den Positionen der Kennzahlen MW bis NW IV wird in der Spalte „zulässige Färbung“ das Wort „beliebig“ ersetzt durch „gemäß Farbvorschrift der Gemeinschaft Pappe“.
Artikel 4
1. Die Anlage 71 Gerstellungsverbote) zur Anordnung Nr.? vom 31. Dezember 1941 in der Faffung des Rachtrags 1 zu dieser Anordnung vom 31. März 19473 wird wie folgt ergänzt:
Aufflebeetiketten größer als 20 Cem
Ausstellfiguren
Aushe heordner
Auszeichnungsanhänger
Auszeichnungsetiketten
Behalter aller Art für Speiseeis u. ä.
Bezogene Kartonagen
Bromsilberpostkarten
Broteinschlagpapier und Broteinzelverpackungen (d. h. bedruckte und unbedruckte 3 Kartons und Pappen aller Art zum Einwickeln, Verpacken und Banderolieren von Brot einschl. Schnittbrot und Kleingebäck), ausgenommen für Knäckebrot, Waffel⸗ brot und sterilisiertes Schnittbrot
Buchschilder, Heft- und Kastenschilder
Buchzeichen .
TDanksagungen aller Art (auch in Todesfällen)
Einkauftaschen
Einmaleinshefte
Familiendrucksachen, ausgenommen solche für Wehr⸗ machtsangehörige sowie Todesanzeigen
Faltschachteln, die nicht von der Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung zugelassen sind (. Artikel 5)
3 für Briefordner —
arderobenscheine, Gepäclscheine und ähnliche Hinter⸗
legungsbescheinigungen größer als Bin A 8 (52 X 74 mm)
Geldtaschenkalender
ae, een.
artonagen, bezogene
Kleinpackungen für Kohlenanzünder (6. h. für weniger als 10 kg Inhalt)
Klemmhefter ͤ
,,, aller Art für lochlose Schristwechsel⸗ ablagen —
Lampenschirmpapier, ⸗arton und ⸗pappe
Löffel, insbesondere Eislöffel
Nählästchen
Ordnungskästchen und dergl. ö
Postkarten mit Anschriftklappe
Postkarten mit (perforierten oder nicht perforierten) Zwischen⸗ und Endstreifen .
Preisschilder und Preisetiketten außer den gesetzlich vor⸗ geschriebenen Preisverzeichnissen. (Die Fassung im Nachtrag 1 zur Anordnung Nr. 2 „Preisschilder und Preisetiketten, bedruckt oder geprägt außer den gesetzlich vorgeschriebenen Preisverzeichnissen“ wird gestrichen.)
Protokolle, Berichte u. ä. über Versammlungen von
Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen Rar n e T else ni, mit g, von einseitig gewachsten oder paraffinierten Papierein⸗ schlägen Spielgeld Spiralhefter Spruchkarten, Spruchmappen und dergl. Stehaktenmappen Stehhefter Tischlãstchen Untersetzer aller Art Wandsprüche und sonstige Sprüche Wäscheplatten sowie sonstige Platten, die als Einlagen bei der Vewackung von Wäsche und sonstigen Textilien Verwendung finden **) Bei den Papieren der Gruppen H2a—« darf bis zu 10 R. olzstoff eingesetzt werden. Bei den Gruppen H2b—e muß, so⸗ eit ungebleichter Zellstoff verwendet wird, der gleiche Farbton erreicht werden.
Die Erteilung einer Druckgenehmigung
VWunschlarien aller Art.
des Rachtrags 1 vom 31. März 1942 wird wie solgt ergännt Artikel Verbotene Karton⸗ und
Pappensorten
Abzeichen Hreßspan Konfektionsschachteln Lederpappe Verpackungslartons für Pa⸗ Lederpappe pierwaren .
Ariutel s Zulassungspyflicht für Faltschachteln *) Faltschachteln (. h. alle flachlegbaren Schachteln) aus
Chromoersatzkarton, Dupler⸗ und Triplexkarton, Holzpappe. Graupappe, Strohpappe, Schrenz⸗ und Speltpappe dürfen nur nach Zulaffung hergestellt werden. Die Zulassung erfolgt im Ramen und im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Ber=
rlin M 30, Nollendorfplatz 1, und zwar durch Zuweisung einer Zulassungsnummer, welche gleichzeiti für Format, Art und Ausführung der Faltschachteln maßgebend ist. Die Zulaffung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Die für eine bestimmte Faltschachtel einmal erteilte Zulaffung gilt bis auf Widerruf. Die Zulassungsnummer muß auf jeder bedruckten Faltschachtel angebracht werden, für die die Zu⸗ laffung erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Zuteilung von Papier und Pappe wird durch die 35. nicht begründet. ( Faltschachteln für Bahn⸗ und Postversand (Um artons) sind von der Zulassungspflicht ausgenommen. Artikel 6 Ausstattung von Kartonagen. Bezogene Kartonagen
(Y) Jede Ausstattung von Kartonagen ist verboten. Aus enommen sind r, . die unbedingt erforder⸗
f sind, um den Inhalt n ruch zu schützen. ()) Die Herstellung bezogener Kartonagen ist verboten.
Artikel 7? ergamentersatz ,, darf nur für bestimmte Zwecke, die von der Verteilungsstelle für Packpapier ä) im Auftrage der Reichsstelle . Papier und Verpackungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden.
Artikel 8
Zellstojfwatte
ellstoffwatte darf nur für bestimmte Zwecke, die von
der Verteilungsstelle für besondere Papiere (i) im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden.
Artikel 9 Papierservietten und Tischtuchkrepp
Papierservietten und Tischtuchkrepp dürfen nur 8 be⸗ ö wecke, die von dem Beauftragten für Spezial- repp (C) im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden. .
Artikel 10
quhpappenr·
Schuhpappen dürsen nur gemäß den Vorschriften 418 92 des ö i, . sür Lieferbedingungen . in Berlin Weg, Linkftr. 18, hergestellt werden.
Artikel 11 Außfbrauchfrist.
Der Aufbrauch von zugeschnittenen oder sonst in Arbeit befindlichen Beständen an in. Karton und Pappe und die Fertigstellung von Halbfabrikaten, deren Herstellung oder Verarbeiiung nach den Borschriften dieses Nachtrags ver⸗ boten oder beschränkt ist, ist bis zu zwei Monaten nach Inkraft⸗ treten dieses Nachtrags gestattet:
Artikel 12 Ausnahmen.
Die Reichsstelle für Papier und Verpackun swesen kann Ausnahmen von den Vorschriften und Beschränkungen dieses Nachtrags zulassen.
romokarton, Zellstoffkarton, durchgearbeitetem Karton,
ckungswesen durch die Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung,
2 Die Mniage 7II der Anornmung Ar. 2 in der Faffung
ͤ
Artikel 13 Zuwidenhandlungen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nach⸗
trags werden nach den 85 10 und 12 bis 15 der Verordnung
über den Warenverkehr bestraft.
Artikel 14
Inkrafttreten Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffent⸗
lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗
anzeiger in ,. er gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 1. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. J. V.: Dr. Gr aß.
Berichtigung der Anordnung Nr. 11 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverseinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Herstellung von Nietdraht und Zweispitznieten vom
1. Juni 1942, veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 147 vom
26. Juni 19427 In §1 Nietdraht für Handelsnieten ist am Schluß hin⸗ zuzufligen „und sind wie üblich durch Holz zu richten“! Anordnung mir Preisbildung für Druckwaren durch die Mitglieder der Fachuntergruppe Eigendruckerei
Bam 91. August 1942 Auf Grund des 82 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29 Oktober 1936 (RGB 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet: 81
(1) Für Druckwaren, die von einem Mitglied der Fach⸗ untergruppe ,, der Fachgruppe Textilveredlungz⸗ indusfrie für den inländischen Geschäftsverkehr hergestellt
werden, ist der höchstzulässige Preis nach besonderen Richt⸗
linien zu bilden. Die Richtlinien werden vom Reichs lommissat für die Preisbildung durch Mitteilung an die J Eigendruckerei erlassen und den Mitgliedern er Fachuntergruppe Eigendruckerei durch diese zugeleitet. Sie freten für das einzelne Mitglied der Fachuntergruppe . zwei Wochen nach dem Zugehen der Benach⸗ ri
tigung in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt
ist. Für Ergänzungen und Aenderungen der Richtlinien gilt die Regelung der Sätze 2 und 3 entsprechend.
() Der Reichskommissar für die Preisbildung kann be⸗ stimmte Druckwaren von dieser Anordnung ausnehmen und andere Waren in sie einbeziehen.
Er kann ferner den Geltungsbereich der Anordnung ein⸗ 3 und Unternehmen aus⸗
ö und auch auf Unterne — ehnen, die nicht der Fachuntergruppe Eigendruckerei ange⸗ hören. Im Falle einer solchen Ausdehnung tritt bei der An⸗ wendung des Absatzes 1, Sätze 2— 4, an die Stelle der Fach⸗
untergruppe Eigendruckerei die jeweils zuständige Organisation
der gewerblichen Wirtschaft. 8
Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für Druck⸗ waren, für die durch den zeln r fa? für die Preisbildung oder durch eine Reichsstelle eine besondere Preisregelung er=
folgt ist. 83
¶) Der , für die Preisbildung kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. 4 .
(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die ur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder— fen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
8 4 Diese Anordnung tritt am 15. September 1942 in Kraft.
Berlin, den 31. August 1942. Der Reichs kommissar für die Preisbildung. Fis ch b ö ck.
Wir rte aftstein .
Die Junktion der Hauptwereinigungen
Die Marktverbände sind, wie Reichshau tabteilungsleiter Bauer Kurt Zschirnt in der NS.⸗Landpost chreibt, sozusagen die Führungsstaͤbe für die ernährungswirtschaftliche Front. Die
auptwereinigungen, zusammenfassend eee en durch die Reichs⸗ e,, Iii im Auftrage des Reichsbauernführers, stellen
Weisungen, nach denen die von der Staatsführung, d. h. in diesem 3 dem Reichsernãhrungsministerium, , . gestellten
ufgaben anzugreifen sind. Im Bereich der Landesbauernschaften obliegt die
bauernführer sorgt durch seine Landeshauptabteilung II dafür, daß die Tätigkeit der einzelnen Verbände stets a,, auf⸗ einander abgestimmt und den örtlichen Verhältnissen möglichst weitgehend angepaßt bleibt. Der Aufbau der Marktverbände auf der Grundlage der Selbstverwaltung sichert sie hierbei gegen die Gefahr einer bloßen Arbeit vom grünen Tisch. Nicht nur der
schafts und achgruppenleiter als selbsttätige Praltiker der Ber⸗ tellung und Verarbeitung bieten die Gewähr dafür, daß Front und Führung in fr e enger Verbindung miteinander blei⸗ ben. Die Wirtschaftsverbände und an ihrer Spitze die Hauptver⸗ einigungen sind ja nicht Einrichtungen um ihrer selbst willen, 9 sie sind nur ̃ e Schl ußpunkt der marktordnen⸗ en Arbeit des Nährstandes. Diese aber liegt unten — in der Orts- und Kreisbauernschaft mit der gebietsweisen Führung durch Wirtschaftsverbände und die Landesbauernschaft.
Daß die Hauptvereinigungen selbst diese Zusammenhänge richtig sehen, beweist der Erfolg . Arbeit. Die Ergebnisse der Erfassungsschlacht sprechen eine klare Sprache davon, welch hohen Stand die Einsatzbereitschaft der ne nf hen Leistungsgemein· schaften auch und sogar gerade heute zeigt. Das Schwergewicht der Arbeit hat bisher bei den Menschen und Organisationen ve , im Land gelegen. Es wird zukünftig nicht anders sein dürfen.
Aber man soll hier auch nicht übertreiben. Die Ausgabenstellung in der Abliesernng, Erfaffung und Berteilung kann ul! von unten,
die notwendigen Planungen auf und erteilen die erforderlichen
urchführung dieser Planungen und die Erfüllung der gestellten Aufgaben den Wirtschaftsverbänden. Der Landes⸗
Vorfihende als Bauer oder Landwirt, sondern auch eine Fach⸗
e, . nur von oben, also von den Hauptvereinigungen, jeweils für as ihnen anvertraute Wirtschaftsgebiet vorgenommen werden. Jede andere Regelung müßte zwangsläufig über kurz oder lang zu einer Abschließung der einzelnen Teile des Reiches ge enein⸗ ander führen. Sie würde in letzter Folgerichtigkeit die Forderung erbringen, jedes Teilgebiet solle alles was es zu seiner Ernährung braucht, felbst aufbringen, das heißt also auch selbst erzeugen. . von der technischen Unmöglichkeit solcher Forderung für wi
ichtigfte Teile des Reiches, würde sich hieraus aber auch eine un
verantwortliche de, e, ,. der verfügbaren Produktionskraft ergeben. Die einzelnen Teile des Reiches sind weder hinsichtlich
ihrer Bodenbesch . noch hinsichtlich der klimatischen Vor⸗
aussetzungen gleichgeartet. Das eine Gebiet ist für besondere Leistungen in der Viehwirtschaft geeignet, das andere für eine intensive Ackerwirtschaft und ein drittes für besonders aus⸗
3
gedehnten Obst⸗ und Gemüseanbau, um nur einige Beispiele zu
nennen. Wenn höchste Erzeugungsleistungen erreicht werden sollen, muß diese besondere Eignung der einzelnen Gebiete im Interesse des Ganzen weitest möglich ausgenutzt werden. Dazu ist aber zentrale Planung und Steuerung des Versorgungsausgleichs unerläßliche Voraussetzung. ö . . Die Aufgabe der Hauptvereinigungen ist für eden Ein⸗ sichtigen hieraus ohne weiteres klar ge ,, Die Haupt⸗ vereinigungen weisen das Ziel und geben den für den Ausgleich im großen notwendigen Auftrag. Die , nach unten kann und wird hierbei um so größer sein, je vollständiger umge⸗ kehrt von unten nach oben die verpflichtende Notwendfgkeit zen⸗ traler Aufgabenstellung anerkannt und ihr gefolgt wird. Wer somit etwa glaubt, eine zu weitgehende , der einen oder auderen Hauptvereinigung kritisieren zu müssen, der sollte hierbei nicht vergessen, daß die ( n, erwünschte Dezen⸗ ö Voraussetzungen verlangt, die nur unten geschaffen und erhalten werden können. Geschieht dies, so wird es ein leichtes sein, hier und da in der Dezentralisation auch noch weiter zu ehen als schon bisher, und Einzelfälle zu weitgehender zentraler i erg von . zu vermeiden oder bestehende derartige 5 aufzulockern. Die Marktordnung und die von ihr getragene riegsernährungswirtschaft könnte an solcher Entwicklung nur noch gewinnen.
an den Kläger herauszugeben: 1. gold.
III. das Urteil evtl. gegen
mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗
Nr. 206
—
91
*
. ö D. . 1 e , . m r . rr 32 . e. 1 6 K ö 1
2 1 ;
194
—
—
4. Oeffentliche ustellungen
23765
Oeffentliche Klagezustellung.
Kaufmann Alfred Voigt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gürtler in Gleiwitz, klagt gegen die verw. Käthe Sara Büchler, als Alleinerbin des Jaques Israel. Büchler, zuletzt wohn⸗ haft in Gleiwitz, z. Zt. unbekannten Ortes, mit dem Antrage auf Verurtei lung zur Herausgabe eines Waschtisches im Werte von 200 RAM. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Gleiwitz ist bestimmt auf den 20. Oktober 1942, vor⸗ mittags 10 Uhr. — 3 C. 580/41. Amtsgericht Gleiwitz, 6. August 1942.
23766] Oeffentliche Zustellung.
Der Uhren⸗ und Golvwarenhändler Willy König, Weimar, Th., Frauentor⸗ straße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Knoll in Kassel, Obeye Königs⸗ straße 25, klagt gegen den Uhrmacher Gerhard Bartel, Kassel, Orleans⸗ straße 25 bei Heinemann, jetzt unbe—⸗ kannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage: J. den Beklagten zu verurteilen,
Damenarmbanduhr mit Metallband, Reparaturzt. Nr. 3947/2812, 2. silb. Herrenuhr, Repargturzt. Nr. 3948/2813 3. gold. Herren⸗Sprungdeckeluhr, Re⸗ paraturzt. Nr. 3949/2814, 4. silb. Herren⸗ uhr, Reparaturzt. Nr. 3953/2816, 5. gold. Damen ⸗Remontoiruhr, Reparaturzt. Nr. 3965/ñ 2829, 6. Chrom. Damenarm⸗ banduhr, Reparaturzt. Nr. 397212842, 7 gold. Damen⸗Remontoiruhr, Repa⸗ raturzt. Rr. 3976 2843, 8. gold. Damen⸗ armbanduhr m. Ziehband, Reparaturzt. Nr. 3979/2846, 9. Double⸗Armbanduhr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3983 2850, 10. gold. Herrenarmbanduhr, Re⸗ paraturzt. Nr. 4235/2860, 11. Stahl⸗ Herrenarmbanduhr, Reparaturzt. Nr. FS994/ 2864, 12. Chrom. Damenarmband⸗ 6 Reparaturzt. Nr. 33642894, 13. ilb. Herrenuhr, Repardturzt. Nr. 3361 391, 14. Chrom. kJ Reparaturzt. Nr. 336562895, 15. gold. Damenarmbandahr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3351 2831, 16. Chrom. Herrenarmbanduht, Reparaturzt. Nr. 3368 / 398. 17. Chrom. Damenarmband⸗ uhr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3598/2899, 18. gold. Herrenarmband⸗ uhr, Reparaturzt. Nr. 3956/2819; II. festzustellen, daß der Beklagte, ver⸗ pflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der Nicht⸗ rückgabe bzw. verspäteten Rückgabe der vorbezeichneten Uhren erwachsen . icherheits⸗ lgistung in Höhe von 700 Li, für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur
2
streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Kassel, Platz der SA. Nr. 2, cf den 14. Oktober 1942, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 126, geladen. Kassel, den 28. August 1942. Das Amtsgericht. Abt. 13.
23760] Oeffentliche Zustellung.
Die ,,, Bergwerks Akt. Ges. in Kattowitz, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowitz, klagt gegen X früheren Generaldirektor Tadäus
eldowski aus Kattowitz, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forde⸗ rung mit dem Antrage auf Zahlung von 67 45ę0 RM nebst 4 * Zinsen seit dem J. 9. 1939. Die Klägerin ladet
1 ö. er ersicherungsschein Nr. M 96 925 Böhm ist abhanden gekom⸗ men und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird. Berlin, den 1. September 1942. Iriedrich Wiihelm Leben sversicherungs⸗Akt. Ges.
—
Esd i8)
Karlsruher Lebensversicherung A. G. ; Kraftloserklärung.
Die von uns ausgestellten, nach stehend verzeichneten Papiere sind nach uns erstatteter Anzeige in Verlust ge—⸗ raten:; Versicherungsschein Nr. 797 739 des Herrn Karl Ewers, Bauer in Wulkenzin, Aufwertungsnachtrag vom 5. Noventber 1535 zur SB. Rr. gz 3882 des Herrn Alfred Moch, Fabrikant in Mannheim, Versicherungsschein Nr. I95 885 vom 8. Au ö 1939 des Herrn Karl Benner, Bäckermeister in
den und die Papiere vorzulegen, widri⸗
genfalls diese kraftlos werden. Karlsruhe, den 98. August 1942.
Der Vorstand.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren 23820] Bekanntmachung. Die diesjährige Ziehung von Aus— losungsscheinen zur Abloͤsungsanleihe
des Pręvinzialverbandes der Provinz Ostpreußen findet am 18. September
19 tatt. . K n, (Pr), 381. August 1942. der . f er Provinz preußen. Dr. Huck. Dr. Neumann.
23821 . Agon von Auslosungsrechten der Ablösungsanleihe der Stadt Stettin.
Bei der am 20. August 1912 für das Jahr 1942 vorgenommenen Aus— losung wurden folgendẽ Nummern ge⸗ zogen:
Nr. 8, 29, 33, 55, 75, 138, 148, 215. 232.
Die gezogenen Auslosungsrechte wer— den gegen. Aushändigung der Aus⸗ sosungsscheine und der Schuldverschrei⸗ bungen mit dem Fünffachen des Nenn— betrages nebst 5 3. Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 31. De⸗
bei der Kämmereikasse in Stettin ein⸗
gelöst. Die Verzinsung der Stücke hört mit dem 31. Dezember 1912 auf. Stettin, den 24. August 1942. Der Oberbürgermeister.
N Kämmereiamt K. A. VI C 2. Stettin, am 26. August 1942. Auslosung der S (jetzt 4 *) Goldanleihe der Stadt Stettin von 1923.
Bei der für das Rechnungsjahr 1942 am 29. August 1942 vorgenommenen Auslbsung wurden folgende Nummern gezogen:
Zu 5000, — EM: Nr. 17, 24, 79, 151, 157, 167, 188, 189, 224, 2336, 265, 3. 402, 415, 156, 444. 195, 508, 57g, 596.
Zu 2000, — EM: Nr. 5, 25, 27, 41, 59, S5, 116, 125, 174, 224, 241, 2586, 354, 332, 355, 452, 450, 95, Se], 593, 604, 644, 648, og, 760, 779, 86, S899, 900, Miß, 32, 944, 945, göl, 1006, 10636, 109, 1151. liäs, izos, 1964, 1275, 12779, 1369, 1436, 1427, 1439, 1419. 1505. 1505, 15658, 1588, 166, 1638, 1657. 1695, 1751. 1776, 1787, 1796, 1886, 1914, 1975
Zu 1000, — sa.M: Rr. 10, 25, 42, Fß, 6s, 83, 156, 169, 179, 3), 274, 29ä, 369, is, 404, 430, 435, 178, 5s, F5ß, 559, Sz4, 6b, 674. Sic, S7ß, 930, is, 1468, io i 7, 1653, 1Lios, 1116, 1133, 1145, 11*7, 1185, 1211, 1962, 1266, 1307. 1318, 1345, Bögi, 1436, 1505, 1533, 1562, 1591, 1593, 163, 16557, 1660, 1731, 1766, 1779, 178), 1852. 1559. 1863. 1854, 1919, 1937, 2008, 2018, 2068, 2167. ;
Züu 500, — HM: Nr. 14, 35, Jö, 105, 144, 255, 246, 258, 259, 276, 336, 363, 364, 86, 398, 492, 516, 530, 54, 5M). 605, 638, 679, 741, 785, 837, 867, Sis, 898. M13, 9gry6, 1576, 1or8, 14a, 1150, 1178, 1182.
Zu 106, — HAM: Nr. S6, M, 110, 151, 163, 2279, 42, 250, 289, 325, 345, 389, 430, 448, 487, 50ß, 515, 538, 54s, F6h, 563, 606, 6lß, S4, 651, 690, 733, 7ö8, 765, 767, Ng, 799, Sos, Sꝓe, 87, S5, 935, Mis, 1030, G29, itze, 1151, 1169, 1507, 1263, 1884, 4832, 1349, 1378. 1550. 1467, 1443, 15466, 1656, 1589, 1604. 1673, 1765, 1797, 1817, 1923, 16bß, 1990.
Die ausgelosten Stücke sind am 2. Januar 1943 zur Rückzahlung fällig. Einlösung bei den auf den Zinsscheinen ö Zahlstellen. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird bei der Ein löfung in Abzug gebracht. Dje Ver⸗ zinsung der ausgelosten r hört mit dem 31. Dezember 1948 gu
Die im Jahre 1941 ausgelosten und am 2. 1. 1942 zur rug g hung fälligen Stücke Nr. sho. H, und Nr. 704 zu 100, — R sind bis jetzt nicht eingelöst worden.
Die Inhaber dieser Stücke werden er Vermeidung weiteren Zinsverlustes hierdurch zur Einlösung aufgefordert.
Stettin, den 26. August 1912.
Stadt Stettin. Der Oberbürgermeister.
237161 Bezugnehmend auf 8 122 des All⸗ emeinsn Berggesetzes für die Preußi⸗ n Staaten sowie auf das Statut berufen wir hiermit eine ordentliche Gewerkenversammlung der Gewerk⸗ schaft des Braunkohlenbergwerks Jo⸗ hanne Henriette bei Unseburg au Sonnabend, den 12. Septenbe 1942, 8,30 Uhr, nach Unseburg, Werks ⸗Verwaltungsgebäude. Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz nebst In⸗ ventut und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung zum 31. 12. 1941 sowie
Vöhrum (Hann.). Besitzer dieser Pa⸗ iere werden , . binnen zwei onaten ihre Rechte bei uns anzumel⸗
Vorlage des Prüfungsberichtes ge⸗ mäß § 138 des Statuts.
zember 194 vom 2. Januar 19413 ab
2. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz, der Inventur sowie der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung zum 31. 12. 1941 sowie Vorschlag über die Verwendung dez bilanzmäßig zum 31. 12. 1941 Lich erhebenden Gewinnes und über
ie i eng der Höhe der Aus⸗ beute für 1911.
8. Ie li ßfass ng über die Genehmi⸗ gung der Bilanz, der Inventur so⸗ wie der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ 5 zum 31. 12. 1941 und über die Entlastung des Repräsentanten
und des Aufsichts rates.
4. , über die Verwen⸗ dung des bilanzmäßig zum 31. 12. 1911 sich ergebenden Gewinnes so⸗ wie über die Festsetzung der Höhe der Ausbeute für 1911.
5. Festsetzung der an die Aussichts⸗ ratsmitglieder laut 5 4a 4 des Statuts für 1911142 zu zahlenden Vergütung.
6. zee r ts neuwahlen.
Unseburg, den 31. August 1942.
Gewerkschaft des Braunkohlen⸗
bergwerks Johanne Henriette bei
Unseburg. Der Repräsentant. E. Schroeder. 7. Ałtiengesellschasten 23773 Konservenfabrik Joh. Braun AG., Pfeddersheim.
Die 36. ordentliche Hauptver⸗ sammlung findet am Dienstag, den 29. September 1942, vorntittags 11½, Uhr, im Sitzungssaale der In⸗ dustrie⸗ und Handelskammer Worms, Horst⸗Wessel⸗Straße 2b, statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vor⸗ ö und des Aufsichtsrates für
as Geschäftsjahr 194142.
2. Beschlußfassung über die Gewinn verteilung.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandẽs und des Aussichts⸗ rates.
4. Turnusgemäße Aufsichtsratswahl.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Diejenigen Aktionäre, welche an der e m mn teilnehmen wollen, aben ihre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein eines deutschen Notars spätestens bis zum Sonnabend, den 26. Sep⸗ tember 1942 bei einer der folgenden Stellen zu hinterlegen und bis zum e des Versamnilungstages zu be⸗ lassen; .
1. in Pfeddersheim bei der Gesell—
schaft selbst:;
2. bei den Niederlassungen der Deutschen Bank in Worms, Mannheim und Frankfurt am Main.
Pfeddersheim, den 31. August 1942.
Der Vorstand. Paul Hofmann. Dr. Kahlenberg.
23772 Immobiliarkredit⸗Aktiengesellschaft, Berlin.
Am 28. September 1942 um 12 Uhr findet in den Räumen des Herrn Notar Dr. Albert Zimmermann, Berlin 80 15, Wusterhauser Straß 16, die ordentliche a ler een igen unserer Gesellschaft für das Geschäfts⸗ jahr 199 mit folgender Tages⸗ ordnung statt:
1. Vorlage des vom Vorstand auf⸗ 6j tellten und vom Aussichtsrat ge⸗ älligten Jahresabschlusses nebst Geschäftsbericht des Vorstgndes 6 Prüfungsbericht des Aufsichts⸗ rates.
2. Beschlußfassung über den Verlust.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Beschlußfassung über eine Aende⸗
5
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rung der Firmenbezeichnung. Wahl des Abschlußprüfers. Verschiedenes.
23520 Berlinische Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt. Die Aktionäre werden zu der am
23. September 1942, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Anstglt, Berlin C 2, Brüderstr. 11 —12, , indenden ordentlichen Hauptver— ammlung eingeladen. Tagesorduung:
1. Mitteilung über die Kapitalberich⸗ ung nach 5 8 DAV. und über die Satzungsänderung nach 8 52 der 1. DADV. .
2. Vorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn, und Verlustrechnung sowie des Berichts des Vorstandes und des . über das Ge⸗
chäftsjahr 1941.
3. Beschluüßfassung über die Gewinn⸗ verteilung sowie über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Auf⸗ ichts rats.
4. Wahlen zum Aussichtsrat.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlun . jeder Aktionär berechtigt, jeder In haber einer auf den Namen lautenden Aktie jedoch nur, wenn er
im Aktienbuch , 6. Um in der ga m n, ung das Stimmrecht
ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen außerdem:
a) die Besitzer von Namensaktien ihre Teilnahme an der Hauptver ; sammlung der Gesellschaft späte⸗ stens am 20. 9. 1942 anmelden,
b) die Besitzer von Inhaberaktien spätestens am 20. 9. 1942 bei der Gesellschaftskasse, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei dem Bankhaus Gebr. George in Berlin, bei einem deutschen No— tar oder bei einer zur Entgegen⸗ nahme der Aktien befugten Wert⸗ papiersammelbank während der üblichen Geschäfisstunden ihre Ak— tien hinterlegen und bis zur Be— endigung der Hauptversammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung der Ak-
tien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank jst die pon diesen Stellen darüber ausgefertigte Bescheinigung spätestens an dem Tag nach Ablauf 8er Sinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen. Berlin, den 289. rush 1942. Der Vorstand. Blase.
237717 8 Isergebirgsbahn Aktiengesellschaft, Bad Flinsberg (Isergebirge). Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet statt am Dienstag, den 6. Oktober 1942, um M Uhr, im Hotel „Prinz Friedrich Carl“ in Görlitz. Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 1941. Vorlegung des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 nebst Erklärung des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗
rates.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellscha ftskasse in Bad Flinsberg, bei der Commerz bank A.-G. in Berlin W S8, Char⸗ lottenstr. 47, hei der Kreiskommunal⸗ kasse Löwenberg in Schlefien oder bei der Schles. Landschaftlichen Bank in Breslau hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Der Hinterlegung wird auch dadurch genügt, daß amtliche Bescheinigungen bon Staats⸗ oder Kommunalbehörden oder von Staats- oder Kommunal⸗ kassen über die bei diesen Stellen frist⸗ . in Verwahrung gegebenen Aktien . egt werden.
Bad Flinsberg, 1. . 1942.
Der Vorstand.
23816 Schlesischhe Feuerversicherungs⸗Gesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden zu der am Donnerstag, den
JI. Oktober 1942, 12 Uhr, in unse⸗
rem Geschäftsgebäude, hier, Nikolai⸗
stadtgraben 12, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung hierdurch ergebenst eingeladen.
ie Tagesordnung ist folgende:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und Aufsichtsrgts so⸗ wie des festgestellten Jahresah⸗ 6 für das Geschäftsjahr 1941,
2. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns,
3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats,“ ö
4. Beschlußfassung über . derungen infolge Vollzahlung des Grundkapitals, und zwar:
5 4 (2) Streichung der Worte „voll eingezahlte“ und eilge⸗ ahlte““; .
F§ 5 und 8 sind zu streichen;
85 28 Genn gh! künftig: Auf je RM 200, — entfällt eine Stimme; § 31 Absatz 3 ist zu streichen.
5. Aufsichtsratswahlen.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind Besitzer von Inhaberaktien nur
berechtigt, wenn sie die Aktien bei der Gefellschaft, bei einem Notar, bei einer Wertpapiersammelbank, bei der Deutschen Bank, Berlin, oder bel der! Deutschen Ban, Filiale Breslau, so zeitig hinterlegen, daß ziwischen dem Tage der Hinterle⸗ gung und dem Tage der Hauytver⸗ fammlung mindestens drei Werk—⸗ tage frei bleiben.
Die Eigentümer von Namensaktien ind nur dann stimmberechtigt, wenn ie mindestens vier Wochen als Al- tionäre im Aktienbuche eingetragen ind und sich nicht später als am dritten
erktage vor der Versammlung schriftlich a g e kt haben. 3
Dag Stinlintecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
ür die Vollmacht ist die schriftliche orm erforderlich und ausreichend. Die
ollmacht muß innerhalb der obigen Frist bei der Gesellschaft eingegangen ein.
Breslau, den 31. August 1942.
Der Vorstaud.
28819] Hotel Nassauer Hof Aktiengesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
6. Stktober 1942, vormittags 11 Uhr, in Hamburg, Hotel Atlanüe, Holzdamm 1/3, Konferenzzimmer, statt⸗ . ordentlichen Hauptver⸗ ammlung eingeladen.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind. diejenigen Aktionäre berechtigt, wesche ö. Aktien späte⸗ stens am dritten Werktage vor der Hauptversammlung bei der Gesell⸗ sschaft, einem Notar oder der Deut ⸗ schen Kreditsicherung Komma ndit⸗ gesellschaft, Berlin W. 8, Mohren⸗ straße 10, hinterlegen.
. ; Tagesordnung:
1. Berichterstattung des Vorstandes über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über das Ergebnis des abgelaufe⸗ nen Geschäftsjahres nebst Bericht des Aufsichtsrats über die Prü- fung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses.
2. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Festsetzung einer Vergütung für den Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Wiesbaden, den 31. August 1942.
Der Vorstand.
23769 Zinsherabsetzungs⸗Angebot an die Inhaber der 4n½ 7 Deutsche Wohnstätten⸗ Hypothekenbank Pfandbriefe Reihe XI.
Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld—⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. 12. 1941 (Reichsgesetzblatt 1 Nr. 138) bieten wir hiermit den Inhabern der 4 9 Deutsche Wohnstätten⸗Hypo⸗ thekenbank Pfandbriefe Reihe XI mit Wirkung vom 1. April 1943 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert an.
Pfandbriefinhaber, die statt der Zins- herabsetzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke nebst Zinsscheinen ab 1. April 1943 und Erneuerungs⸗ scheinen bis späteftens 15. Dezember 1942 bei der Deutschen Wohnstätten⸗ Hypothekenbank A. G., Berlin W 8
Taubenstr. 47, mit einm Antrage auf
Bareinlösung einzureichen. Die frist⸗ gemäß eingereichten Stücke werden am 1. April 19413 bar eingelöst; zu diesem Termin gelten sie als zur Rück— zahlung gekündigt.
Für diejenigen Stücke, die der Bank nicht bis zum 15. Dezember 1942 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zins— fußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 1. April 1943 ab als angenommen.
Berlin, den 1. September 1912. Deutsche Wohnstätten⸗Hupothe ken⸗
bank Aktiengesellschaft.
Weigle. Dr. Friedrichs.
23811 „Teerag“ Aktiengesellschaft, Wien 10, Marxergasse 25.
Wir laden die Aktionäre unserer Ge— sellschaft zur außerordentlichen Haupt⸗ versammlung am , ,, den 24. September 1942, umi 1,30 Uhr in den Räumen der Teerag Aktien gesellschaft, Wien 40, Marxergasse 25, ein. , , d,. )
1. Vorlage der Reichsmark⸗Eröffnungs⸗ bilanz auf den 1. Januar 1942 so⸗ wie der ene S 11 Umstellungs⸗ verordnung erstellten Berichte des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Abschlußprüfers. .
2. . über die Fesistellung der Reichsmark⸗Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1942 und über die Umstellung des' Grundkapitals auf Re 3 006 000, —
3. Beschlußfassung über die durch die Umstellung veranlaßte Aenderun der 85 5 und 19 (Grundkapita und Stimmrecht), über die Strei⸗ 9 des z 7 (Ausgabe von Glo—⸗ balaktien) und über die Aenderung
des 8 26 der Satzung (Verteilung des Reingewinns).
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1912.
5. Allfälliges.
Nach 8 ig der Statuten gibt jede Aktie zu 10, — 8 das Recht auf eine, und eine Aktie zu. 10d, — RM das Recht auf 15 Stimmen in der Hauptversamm⸗ lung. Stimmberechtigt sind jene Ak⸗ tio näre, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien
bei der Länderbank Wien, Aktien⸗ gesellschaft, Wien, J. Am Hof 2,
bei der Zentralsparkasse der Ge⸗ meinde Wien, Wien, J., Wipp⸗ linger Straße 8,
bei der Deutschen Bank, Berlin W S, oder
bei der Hauptkasse der Gesellschaft hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Wien, im September 1942. Der Vorstand.
werden zu der am Dienstag, dem