1942 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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deichs · und Staatsanzeiger Rr. 208 vom 5p. September 1942. S. a

7. Aktien⸗

gesetrtschaften

24078 9 . . Tanner Hütte, Eiseuguswaren⸗ Attiengesellschaft, Tanne, Harz. Einladung zur 13. ordentlichen

Sauptversamml ung am Montag,

den 28. September 1942, 16 Uhr,

im Gasthof zur Tanne, Tanne, Harz.

Tagesorduung:

1. Feststellung der Teil nehmerliste. 2. Geschäftsbericht.

3. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, Verteilung des Reingewinns so⸗ wie Entlastung des Borstandes.

4. Entlastung des Aufsichtsrates.

5. Wahl des Bilanzprüfers.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um jedoch in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge ellen zu können, müssen die Inhaber on Namensaktien ihre Teilnahme spätestens am 25. d. M. beim Vor⸗ stand der Gesellschaft schriftlich an⸗ melden.

Die Teilnehmez von Inhaberaktien mirssen diese spihestens am 23. Sep— tember bei der Gesellschaft, bei der Braunschweigischen Staatsbank oder einer ihrer Filialen und Zweig⸗ stellen oder bei einem deutschen No⸗ tar hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung be— lassen. Die Bescheinigung über die nicht bei der Gesellschaft erfolgte Hinterlegung ist in Urschrift oder be⸗ glaubigter Abschrift spätestens am 24. September bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung gilt als Anmeldung.

Tanne, Harz, 2. September 1942.

Der Vorstand. Warlich.

23815 „Westen“

Stanz-, Emaillier⸗- und Metall⸗ warenwerke Aktiengesellschaft, Ilkenau, O. S. Bekanntmachung.

Der Vorstand der Firma „Westen“ Stanz-, Emaillier⸗ und Metall— waremuerke Alktiengesellschaft in Ilkenau. O. S., gibt hiermit bekannt, daß die ordentliche Hauptversamm⸗ lung der Aktionäre dieser Gesellschaft am 30. September 1942 um 10 Uhr im Geschäftsraum der Gesellschaft in Ilkenau, O. S., Peter⸗Westen-Straße 8, mit folgender Tagesordnung statt—

finden wird:

1. Vorlage und Feststellung der

Jahresbilanz zum 31. 12. 1941, der

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für

das Geschäftsjahr 1911 sowie des

Geschäftsberichtes des Vorstandes

und des Berichtes des Aufsichts—

rates für das Geschäftsjahr 1911. „Beschlußfassung über die Verwen—⸗

dung des Reingewinns für 1941. Entlastung des Vorstandes und des

Aufsichtsrates für 1941.

4. Vorlage und Feststellung der Reichsmarkeröffnungsbilan; zum 1. 1. 1942 mit den Berichten des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Abschlußprüfers sowie Be⸗ schlußfassung über die Neufest— setzung des Grundkapitals der Ge— sellschaft und des Nennwertes der Aktien in Reichsmark auf Grund des 55 der Umstellungsverordnung vom 3. 2. 1941.

5. Anpassung der Satzung an das deutsche Aktiengesetz gemäß der Zweiten Ost⸗Rechtspflege⸗Durch⸗ führungsverordnung vom 6. 11. 1941, unter Aufhebung der bis⸗ herigen Satzung und Beschließun einer nenen Satzung mit 1 wesentlichen Aenderungen der bis⸗ herigen Satzung, betreffend:

a) Bestimmung des Gegenstandes des Unternehmens, der Hip en rf und der Obliegenheiten der Haupt⸗

D

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versammlung, des Aufsichtsrates, des Vorstandes und der Ab⸗ wickler;

b) Neufestsetzung des Grund⸗ kapitals. der Aktiennennbeträge und der Aktienstückelung;

c) Bestimmungen über Jahres⸗ abschluß, Gewinnverteilung, Rück⸗ Abwicklung und Gesellschafts⸗

att laut der im Geschäftsraum der Ge⸗ sellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegten Fassung, deren Ab⸗ schrift jedem Aktionär auf sein Verlangen erteilt wird. 53

ß. Wahl des Aufsichtsrates. .

. 7. Festsetzung der Vergütungen des

Vorstzndes und des Aufsichtsrates.

3. Wahl, des Abschlußprüfers für das, Geschäftsjahr 1942. Aktionäre, welche an der Hauptver⸗ sammlung teilnehmen und das Stinim⸗ recht ausüben wollen, müssen ihre At⸗ äen oder die darüber lautenden n, , , , , der Länder bank A. G. in Wien oder einer

anderen Wertpapier sammelbank spä⸗ testens 7 Tage vor der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaftstasse

in Ilkenau, G. S., während der Ge⸗ schäfisstunden hinterlegen. Die Hinter legungsscheine müssen außer der Anzahl und der Nummern der Aktien den Ver⸗ merk enthalten, daß die hinterlegten Aktien vor Beendigung der Hauptver⸗ sammlung nicht gu 6. werden.

Itkenau. O. S., 5. September 1912.

——

62

123944 Chemische Fabrik Z3yma Aktiengesellschaft, München. Aus denr Aufsichtsrät ist Ferr Eduard Balser, Holzmannshof, durch Tod aus— geschieden; neugewählt wurde in der Hauptversammlung vom 39. Juli 1942 Herr Albert Daiber, Kaufmann, Ulm. Den Aufsichtsrat bilden nunmehr die Herren Geheimrat Dr. Ludwig

Kasil, München, Vorsitzer; Dr. Hans

Flierl, Oberbürgermeister 4. D., Mün⸗ chen, stellv. Vorsitzer; Albert Daiber, Ulm, und Frau Elaire Sparrer, Nürn⸗

berg. Der Vorstand. Wilhelm Schoenniger.

et 212751. . *

Bausparkasse Deutsche Vau⸗ Gemeinschaft, Attien geselischaft. Bilanz für den 31. Dezember 1941.

Attiva. Ru, o Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital der Aktiengesellschaft ... Vermögenswerte: Grund besitz Hypotheken und Grund⸗ schulden, soweit sie laufend getilgt werden (voll ausgezahlte Dar⸗ lehn ; ö Sonstige Hypotheken u. Grundschulden ... Zugeteilte, aber noch nicht oder nicht voll ausgezahlte Baudar⸗ lehen und Darlehen für

Hypothekenablösungen: a) ausgezahlte Beträge b) noch nicht ausgezahlte Beträge 630 399,60 Geschäftsguthaben bei Genossenschaften .. 100 Wertpapiere ..... 692 000 Guthaben bei Banken, Sparkassen usw. Guthaben bei anderen Unternehmungen .. Kassenbestand und Post— scheckguthaben Forderungen an Ver— e,, Inventar J Sonstige Vermögens⸗ ö,, Avalforderungen 10 930, (Forderungsanspruch der DBG. an die Stadt Leipzig für abgetretenes Straßenland, betr. Flurst. Nr. 1603 Bl. 1185 Grdb. Leipzig, beurkundet am 6. Mai 1938, s. auch Pass. Avalverpflichtungen

225 000 oõ86 80

9 026 11156 3 980

14 625 69

2 462 321 05

18 al0o 1s S3 611 10

11544 42 17 701

2 821 08

drs ds 3

Passiva. Grundkapital der Aktien⸗ gesellschant· Rücklagen: Gesetzliche Rücklage .. 50 000 Allgemeine Rücklage .. 310 149 75 Sonderrücklage . ... 3 517 72 Rückstellungen: Rückstellung für Bilanz⸗ prüfung und Umlage der Aufsichtsbehörde 1941 . Rückstellung für Handels⸗ kammerumlage u. Ver⸗ treterforderungen .. Rückstellung für Ersatz⸗ beschaffung. .... Wertberichtigungsposten: Hypothekenausfallrück⸗ le,, Zugeteilte Baudarlehen und Darlehen für Hypothekenablösung, soweit noch nicht aus⸗ gezahlt 630 399, 60 Abtretung „Mein Vater⸗ ö Hypotheken. .... Verbindlichkeiten: Sparguthaben der nicht zugeteilten Bausparer: unge kün⸗ digte. 10 627 90,355 gekündigte 25 686,20 10 653 606 59

Sparguthaben der zuge⸗ teilten Bausparer .. Geschäftsplanmäßige Rücklage. ... . Hypotheken, Grundschul⸗ oen und Rentenschul⸗ den auf dem eigenen Grundbesitz .... 260 000 Verbindlichkeiten gegen Vertreter (sonstige) . 3426 Rückständige Zahlungen 5 389 30 Sonstige Verbindlich⸗ leiten... 1127618 Rechnungsabgrenzunga⸗ posten: . J nserate ß

500 000

7500

8 262 94 4 810

77 500

18 758 81 17 200

1080 60282 99 610 -

z0 gs 9s 8 500 2 605 85 672 go

Steuern.... Sonstige ... Gewinn: Gewinn vor⸗ t trag... 767,71 Gewinn des Geschäfts⸗ lahr, ee, Avalverpflichtungen 10 ga0, (betr. von der DBG. zu tragende Straßenbaulosten, s. auch Alt.: Avalforderun gen

21 830 54

13 6 13635

BVerlust⸗ und Gewinnrechnung für das Geschäftsjahr 1941. * Mufwendun gen. Ie 44 Q Verwaltungskosten: ,, .

Abschlußkosten: Provisionen 87 026, 58 sonstige

Kosten. 59 9g64,08 Laufende Kosten: n Löhne und Gehälter der Hauptver⸗ . waltung 132 793,73 soziale Ab⸗ gaben. Beiträge an Beru fsver⸗ teretungen 3 195,40 sonstige Kosten. 79 610,96

Steuern und oͤffentlche

Abgaben lohne Vers.⸗

Steuer u. ohne Grund⸗

146 990 66

7 ði0, 8s

besitzsteuer): Betriebs⸗ steuern. 568 219, 0 sonstige 2 384,35 60 603 965 Versicherungsbeitrãge .. 654 386 03

Versicherungssteuer ... 60 318 95 Zinsen: Zinsen auf Spargut⸗ haben.. 279 176,59 Sonstige Zinsen . 12 500, Aufwendungen für den eigenen Grundbesitz (8dar⸗ unter für Steuern und öffentliche Abgaben R.M 17 105,07) .... Verluste a. Kapitalanlagen und Abschreibungen: Abschreibungen a. Grund⸗ besitz. . 5010, Abschreibungen auf Hypo⸗ theken und Grund schul⸗ den.. . 12 200, Sonstige Ab⸗ schreibungen 7079,72 Vermehrung der Hypo⸗ thekenaus⸗ ; fallrücklage 24 949,22 Vermehrung der geschäfts⸗ planmäßigen Rücklage. 4 817,20 Vorzeitige Tilgung d. Bau⸗ sparhypotheken durch fällig gewordene Ver⸗ sicherungssummen ... Gewinn des Geschäftsjahres

291 67659

20 451 92

24 289

2 e

es bb a2

Erträge.

Verwaltungsgebühren: Abschlußgebühren ...

Einmalige Sonderge⸗ bühren für die Dar⸗ lehensregelung nach der Zuteilung ... Sonstige Verwaltungs⸗ rn, . 131851 Versicherungsbeiträge .. 54 386 03

409445

Versicherungssteuer ... 50 318 95 Vermögenserträge: Gezahlte Zinsen ... b82 689 62 Gezahlte Mieten ... 48 058 88

Gewinn a. Kapitalanlagen 6 001 - Einnahme an Versiche⸗ rungssummen aus abge⸗ schlossenen Versicherun⸗ ö Sonstige Erträge: Unkostenbei⸗ träge .. 20 578,95 Provisionen 6 O25, 95 Sonstige. . 3 865,70

30 42 95

30 470 953 600 Leipzig, den 19. Juni ios7.

Der Vorstand. Weiland. Vogel.

60 99

Nach dem abschließenden Ergebnis

meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Bausparkasse Deutsche Bau⸗Gemeinschaft, Aktiengesellschaft, Leipzig, sowie der vom; Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß er⸗ läutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Leipzig, den 7. Juli 1942.

Richard Fischer, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich zusammen aus den Herren: Alfred Walsleben, Vors.; Fritz Klonk, stellv. Vors. i, ,,. Dittrich; Her⸗ e gn Elsässer; Karl Reh; Friedrich Scheffler. .

er Borstand; Thomas Weiland,

Vorsitzer; Friedrich Vogel.

24079

Pula! Hoch, und Tiefbau Vttien— Anf Hir chen Breslau.

rund der Dividendenabgabe⸗

verordnung vom 12. Juni 1911 hat unser Aufsichtsrat gemäß Vorschlag des Vorstandes am IH7. August 1942 be⸗ schlossen, das Grundkapital unserer ele an im Wege der der te n, um IJ 1200 090— auf I 4200 000, und das Vorzugs⸗ Aktienkapital um EM 1000, auf M 14000, zu erhöhen. Mit der am 3. 9. 1942 erfolgten Ein⸗ tragung des Bericht un ug eh ses in das Handelsregister gilt das apital nach 5 10 Abs. 6 der erwähnten Ver⸗ ordnung als erhöht. J r Wir fordern nunmehr die Inhaber

unserer Aktien auf, gegen Einreichung

9

223 lio 97

des Gewinnanteilscheines Nr. 14 der alten Aktien ihr Anrecht auf. die ihnen aus der r , tigung zu⸗ fallenden zusätzlichen Aktien in des Zeit vom 7. Sept. 1942 bis Zä. Zept. 1942 einschtiestlich bei der Dresdner Bank Berlin und Breslau a der bei diesen Stellen üblichen Kassenstunden auszuüben. Die Gewinn— anteilscheine Nr. 14 sind auf der Rück⸗ seite mit der Firma bzw. mit dem Na⸗ men und der Adresse des Einreichers zu versehen.

Es entfallen auf 1 alte Aktie zu je RM 1000, 4 Zusatzaktien zu je IM 100, auf 5 alte Aktien zu je RM 1090, 2 Zusatzeaktien zu je R.M 100, —.

Sofern es sich bei dem Bezugsrecht um durch 1000 teilbare Beträge han⸗ delt, erfolgt die Verteilung der zu st, lichen Aftien in Stücken zu H. AM 1000, —; lediglich die Spitzenbeträge werden durch Aktien im Nennwert von RM 100, beliefert. Soweit sich zu⸗ sätzliche Anteilsrechte unter M 100, ergeben, übernehmen die Einziehungs⸗ stellen die Regulierung der Spitzen⸗ beträge zum Kurse des Tages der ersten Notiz der berichtigten Aktien.

Auf 5 alte Vorzugsaktien über je IM 2090, entfallen 2 Zusatz—⸗ Vorzugsaktien über je M 200, —.

Ueber die zusätzlichen Aktien werden zunächst nicht übertragbare Kassen⸗ quittungen ausgestellt. Die Ausreichung der zusaͤtzlichen Aktien erfolgt alsbal nach deren Fertigstellung gegen Rück⸗ lieferung der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat. Die Stellen sind be⸗ rechtigt aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassen⸗ quittung zu prüfen.

Die Gewinnanteilscheine Nr. 14 sind mit einem nach der Nummernfolge ge— ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung bei der vorgenannten Bank einzureichen. Die Ausreichung der Ak⸗ tien ist in jedem Falle für unsere Aktionäre provisionsfrei.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 28. 9. 1942, werden die alten und die zusätzlichen Aktien unserer Ge— sellschaft (einschließlich Gewinnanteil⸗ schein Nr. 15 u. ff) gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an den Börsen zu Berlin und Breslau gehandelt und notiert werden. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, folange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Giro— J gemäß §5 71 er Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung vom 18. August 1941, gegebenenfalls unter Umtansch der Kassenquittungen.

Breslau, den 3. September 1942.

Huta Hoch- und Tiefbau A. G.

Vorstand. Bechtel.

22487 „Tiller“ Bekleidungs-, Lieferungs- und Uniformierungs⸗Aktiengesellschaft,

Wien. Zweite Aufforderung zum Ümtausch unserer Aktien. Hiermit fordern wir unsere Aktio⸗ näre neuerlich auf, die in ihrem Besitz befindlichen Aktien unserer Gesellschaft zur Vermeidung der Kraftloserklärun bis spätestens 7. November 1942

bei der 3 Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, Auf je

I., Schottengasse 6,

zum Üümtausch einzureichen. Stück 25 alte Aktien im Nennwert von je S 30 entfallen nom. IM 1800, neue Aktien. ; Bezüglich der näheren Einzelheiten des Ümtausches verweisen wir auf die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 180 vom 4. August 1942 veröffentlichte ausführliche Kundmachung.

Wien, am 5. September 1942.

„Tiller

Bekleidungs-, Lieferungs- und uniformierungs⸗Attiengesellschaft.

2106] . . Adolph Hertrich Aktiengesellschaft, Senftenberg⸗ L. . Hierdurch laden wir die Attionäre unserer Gesellschaft ' der am 3. Ok⸗ tober 1942, 12 uhr mittags, in den Geschäfts räumen der Gesellschaft in Senftenberg / NX. stattfindenden ordent⸗ ichen Hauptversanmmlung mit nach— folgender Tagesordnung ein: 1. 3 des , des Vorstandes und des Jahres abschlusses für das Geschãfts jahr i941 mit dem Bericht des Auf—

1 ts rates. . ö 2. i fn über die Erteilun der Entlastung an Vorstand un ; n für das Geschäftsjahr 3. Wahl des Abschluß prüfers für das Geschäftsjahr 1942.

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind alle Aktionäre berech⸗ tigt, die spätestens bis zum 30. Sey⸗ teniber 194 bei der Kasse unserer Gesellschaft oder bei einem Notar oder bei der Dresdner Bank Aktien e,, haben und dieses durch Vor⸗ egung der entsprechenden Hinter⸗ legungsscheine, welche die Nummern der hinterlegten Aktien ergeben, nach⸗ weisen.

Avolph Heririch Attiengesellschaft.

r Vorstand. Trinne.

Sete uberg / 8. . September 1942. .

21051

Pabianicer Textilwerke vormals R. Kindler A.-G., Pabiain ier. Berichtigung der im „Deutschen

Reichsanzeiger“ vom 28. 8. 1912 Nr. 201

veröffentlichten Bilanz nebst Gewinn⸗

und Verlustrechnung:

Laut Beschluß der Hauptbersamm⸗

lung vom 10. August 1912 gelangt 4 * Dividende ab 15. Januar 194 zur Auszahlung.

21061 1 Sypothekenbank in Hamburg.

Gemäß § 211 des an, .

machen wir bekannt, daß das Mitglied unseres Aufsichtsrates, Herr General- staatsanwalt i. R. Dr. August Schön, durch Tod aus dem Aufsichtsrat un Gesellschaft ausgeschieden ist:

damburg, den 2. September 1913.

Der Vorstand der Hypothekenbank in Hamburg. .

21058 Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft, Innsbruck. In der am 23. Juli 1912 in Wien abgehaltenen 18. ordentlichen Haupt⸗ versammlung der Gesellschaft wurden an Stelle der ausgeschiedenen Aufsichts—⸗ ratmitglieder Landesbaurat . e. h. Dipl. ⸗Ing. August Menge un Ministerialdireklor z. D. Dr. Alfred Olscher die Herren Dipl.-Ing. Alois

Hölzl, Betriebsdirektor, der Alpen- d Elektrowerke A.-G., Wien, und Dr.

Helmut Sellien, Vorstandsmitglied der Alpen⸗Elektrowerke A.-G., Wien, zu

Mitgliedern des Aufsichtsrates ge⸗— wählt. Weiters wurde Gaukämmerer

sichtsrat gewählt. Innsbruck, am 31. August 1942. Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft. .

Dr. Herbert Grosch neu in den Auf—

24082 Gebr. Jentzsch 2A. G., Groszenhain i. Sa.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dien s⸗ tag, den 23. September 1942, 11,30 Uhr, im Sitzungszimmer der Dresdner Bank, Filiale Halle (Saale), stattfindenden Hauptversammlung ein- geladen.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Geschäftsberich⸗ tes, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung 194142 sowie des Prüfungsberichtes.

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942143. .

Hinterlegungsstellen gemäß 8 15 der Satzung sind bis spätestens Sonn⸗ abend, den 26. September 1942

die Dresdner Baut, Filiale Halle (Saale) und

die Gesellschaftskasse in Großen⸗ hain i. Sa.

Groszenhain, den 3. September 1942.

Der Vorstand. . Göschel. Hanneck.

24054] Stadtmühle Alsteben Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Soun⸗ abend, den 3. CGktober 1942, nachm. 16 Uhr, in Halle, Saale, Hotel „Gol⸗ dene Kugel“, stattfindenden XIX. or- deutlichen Hauptversamnlung ein⸗ geladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes per 30. Juni 1912 mit dem Bevicht des Au . .

2. Beschlußfafsung über die Gewinn⸗ verteilung. .

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates. ö

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl eines ird g m n,

Die Hinterlegung der Aktien oder der

in § 15 der Satzung bezeichneten Hinter

legungsscheine * bis zum 36. 9.

1542, 16 uhr, zu erfolgen, ent-

weder bei ; z der Gesellschaftskasse in Alsleben,

Saale, oder ..

a) der Lauderedit⸗Bgauk Sachsen⸗ Anhalt A.-G., Halle, Saale, oder deren Filialen, ;

b) der Dresdner Bank, Filiale Salle, Saale,

o) der Eommer bank Attien gesell⸗ schaft, Filiale Eisleben, x

dh dem Vorschusß⸗Verein zu Als⸗ leben, Baumeier, Otto, Kieltug q Go., stommanditge sellschaft auf Attien, Alsleben, Saale,

e) in Leipzig bei der Dresdner Bant, ö

h bei einem Notar. .

Alsteben, Saale, 3. Sept. 192.

Der Aufstchtsrat der Stadtmühle Alsleben Attiengesellschaft.

Otto Druchenbrodt, Vorsitzer.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil, en , . und für den Verlag: Präsident Dr Schlgnge in Potsdam, erantwortlich für den. Wirijchasisteil und den Übrigen redaktionellen Teil: ; Rudolf antzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags. und Druckere! . - Gmbh., Berlin 54.

Drei Beilagen leinschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗ ; handels registerbeilager

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Deutsther

Reiths anzeiger Preußischer Staats anzeiger

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53 t auch eben, welche Worte a durch einmal unter-

o den ö (befonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

ollen. müssen 8 Tage vor dem 8.

3 termin del der Änzeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 209 aner ort n. c

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsche Neich

Erlaß über Lebensmittelmarken.

Rnordnung über Vergütung und Erstattung von Lohnaus fällen

bei Fliegeralarm und Fliegerschäden. 1942.

Vom 4. September

Belannimachun en der Geheimen Staatspolizei 3 Reichen⸗ ide

berg und

roppau und des Regierungtprä

nten in

Düfseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für

das Reich. .

Anordnung Nr. 15 des , für Kriegsaufgaben bei

der Wirtschaftsgruppe Meta zweige

waren und verwandte Industrie⸗ über die Herstellung von Petroleumgaskochern

(Schweden⸗Modell), Spiritus und Benzingaskochern sowie

Bunsenbrennern vom 4. September 1942.

Anordnung Nr. 16 des Beauftragten für Kriegsgufgaben bei der Wirischaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗

zweige über ein Verbot der Herstellun

flüssige und gasförmige Brennstoffe un

vom 4. September 1942. Bekanntmachung gemäß 57 des Maisgesetzes.

von Lampen für deren Bestandteile

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Teil I, Nr. 92.

Amtliches

Deu tsches Reich Erlaß Betrifft: Lebensmittelmarken

1. Die durch die . vom 6. Januar und 14. II C 1. 625 eingeführten Lebens-

1912 II C 1. 5704 un

ebruar

mittelmarken für Butter, Margarine, Schlachtfette, Quark, Nährmittel, Eier und Milch Cl. Ausgabe) treten gemäß ihrem Aufdruck mit Ablauf des 31. Dezember 1942 außer Kraft. Die. . Tag ist infolgedessen der letzte, an dem die Verbraucher auf

ie Marken Ware beziehen können. Es bleibt den Ernährungs— ämtern überlassen, zu bestimmen, bis zu welchem Tage dle

Verteiler die Marken abzurechnen haben.

2. Es werden neue Lebensmittelmarken für die gleichen Erzeugnisse und in denselben Werten (2. Ausgabe) eingeführt. Die Formgebung der in Buntdruck hergestellten Marken ist aus den anliegenden Mustern zu ersehen 9. Die Marken sind auf

Papier gedruckt, welches das gleiche?

asserzeichen enthält wie die Lebensmittelmarken der ersten Ausgabe, die Reichskarten

für Urlauber und die Reise⸗ und Gaststättenmarken der 4. Aus=

gabe (Dreieckmuster).

3. Die für die bisherigen Lebensmittelmarken erlassenen Vorschriften finden auf die neuen Lebensmittelmarken ent—

sprechende Anwendung.

4. Die Ernährungsämter und Kartenstellen können mit Beginn der 43. Zuteilungsperiode (18. November 1942) die neuen Lebensmittelmarken ausgeben, die von diesem Tage an zum Warenbezug berechtigen. Bis zum . des 31. De⸗ zember 1912 gelten mithin die Lebensmittelmarken der 1. und

2. Ausgabe nebeneinander.

Die Lebensmittelmarken der

2. Ausgabe, die durch den vorliegenden Erlaß eingeführt wer⸗ den, berechtigen, wie sich aus ihrem Aufdruck ergibt, zum Warenbezuge bis zum Ablauf des 30. September 1943. i die Zeit danach bleibt eine Neuregelung vorbehalten.

5. Die Ernährungsämter haben die vorhandenen Marken⸗ bestände so auf ihre Ausgabestellen zu verteilen, daß die Mar⸗

ken der 1. Ausgabe nach Möglichkeit bis zum

eginn der

43. Zuteilungsperiode (16. November 1942) aufgebraucht sind. Zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Lebensmittelmarken der

I. Ausgabe können weiter ausgegeben werden. Die Ausgabe⸗

stellen müssen hierbei jedoch beachten, daß diese Marken mit Ablauf des 31. Dezember 1942 außer Kraft treten. Soweit die Lebensmittelmarken für die Lebensmittelversorgung nach diesem Zeitpunkt bestimmt sind, dürfen die Ernährungsämter daher

die Lebensmittelmarken der 1. Ausgabe nicht . Im Interesse der Rohstoff⸗, Arbeits⸗ und Ko

ausgeben.

tenersparnis

haben die Landes- und Provinzial⸗Ernährungsämter die An⸗ ö an Lebensmittelmarken bei der Deutschen Zentral⸗

ruckerei so einzurichten, daß bei deren Außerkrafttreten mög⸗ lichst geringe Bestände vorhanden sind. Dies gilt auch für die neuen Lebensmittelmarken, deren Außerkrafttreten gleichfalls

bereits feststeht.

Den Ausgabestellen ist es nicht gestattet, ausgegebene alte

Marken gegen neue umzutauschen. Berlin, den 28. August 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. A.: Dr. Moritz.

Anordnung

Geschäftszeichen: II BI - 3852.

über Vergütung und Erstattung von Lohnaus fällen bei Fliegeralarm und Fliegerschäden

Vom 44. September 1942

Um den Arbeitern und Angestellten ene n, , zu

bei Fliegeralarm oder Fliegerschäden voll gu die soͤforlige Zahlung der Vergütungen für diese

.

6e

eichen und

hnaus falle

Berlin, Montag, den J. 6eptember, abends

sicherzustellen, ordne ich auf Grund der Verordnung des Mi⸗ nisterrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbei ing und Arbeitslosenhilfe vom 1. September 1989 (RGBl. 1 S. 1662) und der Verordnung über dig Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaz vöom 26, Mai 1949 (RGBl. ] 29 im a, mit den betelligten Reichsministern volgen⸗ es an:

81

Lohnausfälle, die , oder Fliegerschaden , . ind, werden im Rahmen der geltenden Vorschristen vom Tage bes Inkrafttretens bieser Anordnung an in vollem Umfang vergütet und vom Arbeitsamt aus dem Reichsstock für Arbeitseinsatz erstattet. In den allgemeinen Anord- nungen der Reichstreuhänder der Arbeit über die Vergütung des Lohnausfalls bei Fliegeralarm, in dem Erlaß über Lohn⸗

6 bei Fliegeralarm, hier Erstattung der von den Be— trieben aufgewendeten Vergütungen, vom 19. Juni 1940

Reichsarbelksbl. S. 1389) und in der Anordnung über Er- tattung von Lohnausfällen, die infolge von Beschädigun er Betriebe durch 266 riffe eintreten, vom 6. Juli 194 (in der Fassung vom 27. Oktober 1940 Reichsarbeitsblatt S. 1 355 und 533 sowie in den Durchführungserlassen hierzu treten gen g mia gewehr an die Stelle der Worte

„90 v. H.“ die Worte „IO v. H.“

Die in 1 genannten ö und Erlasse gelten vom . dieser Anordnung an mit folgenden Aende⸗ nehmer.

a) Soweit in einem Kalendermonat für den Angestellten infolge von Fliegeralarm oder Fliegerschäden oder von beidem nicht 9. als 24 Arbeitsstunden ausgefallen . hat ber Angestellte Anspruch auf Zahlung den

rbeitsentgelts und der sonstigen Bezüge, die er ohne 19 Arbeitsausfall erzielt hätte, gegen den Unter nehmer.

b) Sind in einem Kalendermonat für den Angestellten infolge von Fliegeralarm oder Fliegerschäden oder von beidem mehr als 24 Arbeitsstunden ausgefallen, so hat er gegen den Unternehmer außer dem Anspruch auf e ng des Arbeitsentgelts für die ersten 24 Ausfall⸗ stunden gemäß Buchst. à einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für die weiteren Ausfallstunden. Die Vergütung ist gleich dem Arbeitsentgelt und den son— stigen Bezügen, die der Angestellte ohne den Arbeits- ausfall erzielt hätte. 26 Vergütung wird dem Unternehmer auf Antrag vom Arbeitsamt aus dem Reichsstock für Arbeitseinsatz erstattet. Von der Ver

ütung sind die Steuern sowie die sozialen oder son—⸗ . Abgaben wie vom Arbeitsentgelt zu entrichten.

c) Ausgefallene Arbeitsstunden, die durch Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeitvorschriften oder durch anderweitige Arbeit während der ausgefallenen Arbeitszeit ue gl n werden, gelten nicht als Aus-⸗ allstunden nach Buchst. a und P und sind bet der ir. tellung, ob für den Angestellten in dem Kalender⸗ monat nicht mehr als 24 Arbeitsstunden oder mehr

ausgefallen sind, nicht mitzuzählen.

q) 6 nitt III der Anordnung über Erstattung von Lohnaus fällen, die infolge von Beschädigung der Be: triehe durch Luftangriffe eintreten, vom 6. Su 1940 Reichsarbeitsbl. S. J 355) wird durch folgenden vierten

bsatz ergänzt: „Verliert ein Angestellter, dessen Beschäftigungsverhält⸗ nis nach vorstehendem Absatz erlischt, den erhöhten Küsdigungsschug nach 82 Abs. 1 des Gesetzes über die risten für die Kündigung von 2 vom 9. Jult 926 (RGBlI. 1 S. . so hat er Anspruch auf Zahlung einer Abgangsentschädigung in gleicher Weise wie ein Angestellter, dem eine Abgangsentschädigung nach der Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stillegung von Betrieben zur . von Ar⸗ beitskräften vom . August 1940 RGBl. I S. 1190) und den dazu erlassenen Ausführungs- und Er⸗ . zusteht; f 1 Abs. 4 der genannten urchführungsverordnung findet gleichfalls An⸗ wendung. Als Zeitpunkt der Sn leg ug gilt in n Fällen der Zeitpunkt des Fliegerschadens, infolge dessen das Beschäftigungsverhältnis erlischt. Die Abgangs= entschädigung mindert sich um das Arbeitsentgelt und die Vergütung, die dem Angestellten nach 3 2 Buchst. a und b der Anordnung über Vergütung und Erstattung von Lohnausfällen bei Fliegeralarm und . erschäden vom 4. September 19435 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 5 nach diesem Fliegerschaden zu zahlen sind. Diese Abgangsentschädigung wird dem Unternehmer

auf Antrag vom Arbeitsamt erstattet.“

e) Der Erlaß über die Erstattung von Unternehmer-

anteilen der Sinh erste gr ung ei Lohnausfällen in⸗ folge von Fliegeralarm oder 6 durch Luft⸗ angriffe vom 20. November 1940 ( ngen fie S. J 669) wird dahin ergänzt, daß dem Unternehmer vom

Arbeitsamt auch die Unternehmeranteile zur An⸗ Kier her sch eri ng erstatket werden, die für gezahlte

ergütungen zu entrichten sind.

8§83 Vergiltungen und Abgangsentschädigungen, die öffentliche

ostschecttonto: Bertin A629 19472

Verwaltungen und Betriebe im Sinne des ö. 1 Abs. 1 Buchst. a und b des Gesetzes 9 Ordnung der Arbeit in 4 Verwaltungen und Vetrieben vom 23. März 1931 (RGBl. 1 S. 220) zu zahlen haben, werden aus dem Reichsstock für Ara beitseinsatz nicht erstattet.

Bestimmungen, die vom Reichtzarbeitsminister oder von mir darüber eln sind oder erlassen werden, welche Arbeits- ausfälle als durch Fliegeralarm oder Fliegerschäden verursacht anzusehen sind, gelten in gleicher Weise sowohl für die Ge⸗ währung der Vergütungen durch den Unternehmer als auch für die Erstattung der Vergütungen durch das Arbeitsamt.

§ 5 ;

Der Erstattungsantrag ist vom Unternehmer etre nn nach Arbestern und Angestellten seines Betriebes beim Ar- beitsamt zu stellen. In dem Muster des Erstattungsantrages . Arbeiter (Anlage des Erlasses vom 19. Juni 1910

eichsarbeitsbl. S. J 339 in der Fassung vom J. März 19412 Reichsarbeitsbl. S. 1 165 und Anlage der Anordnung vom 6. Juli 1940 Reichsarbeitsbl. S. 1 355 in der 356 vom 22. Oktober 1940 Reichsarbeitsblatt

21 5 treten an die Stelle der Worte „90 v. H.“ jeweils die Worte „1090 v. H.“. Der Erstattungsantrag für die An—

estellten des Betriebes ist nach dem nachstehenden Muster zu

. Die Erstattung von Abgangsentschädigungen nach 3 2

uchst. d dieser Anordnung ist vom . unter Bei⸗

fügung der erforderlichen Unterlagen gesondert von Fall zu

0 a Arbeitsamt zu beantragen. Das Arbeitsamt hat

dem Unternehmer auf Anfordern Vorschüsse auf die Er— stattungsleistungen zu gewähren. 86

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1947 an in Kraft.

Berlin, den 4. September 1942.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz.

J. A.: Dr. Beisiegel.

Anlage zu F 5 der Anordnung Betrifft: Erstattung von erg nge für Angestellte bei Fliegeralarne und Fliegerschäden.

J. a) In dem Kalendermonat... 1194. sind ür .. . . Angestellte meines Betriebes durch Fliegeralarm oder Fliegerschaden oder beides mehr als 24 Arbeitsstunden ausgefallen, die nicht durch Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeit vorschriften oder durch anderweitige Arbeit während der ausgefallenen Arbeitszeit ausgeglichen werden konnten.

b) 9 die ersten 24 Ausfallstunden habe ich diesen Ängestellten das ihnen . Arbeitsentgelt und die sonstigen r . gezahlt.

o) —ᷣ. die über 24 Ausfallstunden hinausgehenden

Muster

usfallstunden habe ich diesen Angestellten eine Ber⸗

gütung gezahlt in Höhe von insgesamt .. ..... Von dieser , nd die Steuern un 3. oder sonstigen gaben wie vom Ar⸗ beitsentgelt entrichtet. ch Für die gezahlten Ver— ütungen (Buchst. c) . ich an Unter⸗ nehmeranteilen zur So⸗ ,. Eran⸗ enversicherung, Ange⸗ telltenversicherung, nappschaftliche Pen⸗ ö . Ar⸗ eitslosenversicherung insgesaht ....

entrichtet. e) Es sind zu erstatten d oh bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein ostscheckkonto Nr. .. ..... Bankkonto Rr bei der II. Gleichzeitig bestätige ich, daß

a) der unter L genannte Betrag lediglich als Aus i hin den Ausfall der Arbeitsstunden, die dur Fliegeralarm oder Fliegerschaden ausgefallen sind, von mir gezahlt worden ist,

b) in den der Erstattung zugrunde gelegten Ausfall⸗ stunden (1 Buchst. a, b und e) Stunden nicht ent⸗ halten sind, deren Ausfall bereits durch Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeitvorschriften oder durch anderweitige Arbeit während der aus- gefallenen Arbeitszeit, insbesondere durch Auf- räumungs⸗ und Wiederherstellungsarbeiten n r 1 der Anordnung vom 6. Juli 1940 Reichs- arbeitsbl. S. 1 355 nn, worden ist,

c) über die , , und über die Berechnung der Vergütung beim Betriebe im einzelnen prü⸗ e. ähige Unterlagen sind, die dem Beauftragten

es Arbeitsamts zur Einsicht im Betriebe zur Ver- fügung stehen.

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