Reichs und Staatsanzeiger Nr. 214 vom 11. September 1942. S. 4
Tod des Oberleutnants der Luftwaffe Heinz Hermann Walter Petran, ge⸗ boren am 23. Oktober 1917 zu Kassel, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 24. April 1941. — 456 II. 86. 42. Berlin, den 2. September 1942. Das Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
21802 Oeffentliche Zustellung.
Die Direktionssekretärin Frau Erika Maschler geb. Rämisch in Niesky, O. L., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. May in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Kunst- und Bau⸗ schlosser Johann Maschler in New York (Amerika), näherer Aufenthalt un⸗ bekannt, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Görlitz auf den 3. November 19412, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ voll mächtigten vertreten zu lassen. (3. R. 153 42)
Görlitz, den 1. September 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
21300 Oeffentliche Zustellung. Der Ingenieurassistent Konrad Meyer, Wesermünde⸗Mitte, jetzt S. St. A. Leer, 4. Komp., 2. Gruppe, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pane, Wesermünde⸗-Mitte, klagt gegen seine thefro Catharina Marie Meyer, Maibohm, unbekannten Aufent⸗ gen Ehescheidung nach 5 47 es Ehegesetzes mit dem Antrage auf ipflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldigerklärung der Beklagten. Der ser ladet die Beklagte zur münd⸗ Verhandlung des Rechtsstreits das Landgericht Bremen, Gerichts— aus in Wesermünde⸗Mitte, Am alten Hafen 9, auf den 14. November 142, vorm. 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu eescheinen. — 2 R Isi6 / 41. — Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht.
Bremen, den 4. September 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 2438063 Ceffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Ida Zinkris ge⸗ borene Rapsch in Birkenhöhe, Kreis Angerburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müller in Lyck, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Konstantin Zinkris, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Birkenhöhe, Kreis Angerburg, wohnhaft, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die Ehe der Varteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin'ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Lyck, Luisenplatz Nr. 15, J. Stockwerk, Zimmer 2048, auf den tKz. November 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Lyck (Ostpr.), 4. September 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
(214804 Oeffentliche Zustellung.
3 R268. 42. Die Frau Angela Koszuta eb. Sobezak in Posen, Langemarck⸗ ö. 49 W. 19, Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Dr. Jostes in Posen, Wilhelmstr. 3b, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kraftwagenführer Wlodzi⸗ mierz Koszuta, früher in Posen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ cheidung mit dem Antrage: 1. die am 8. November 1929 vor dem Standes⸗ beamten in Posen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und 2. die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzu⸗ heben. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelm⸗ straße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer
Nr. 28, auf den 16. Novenber 19412 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Posen, den 7. September 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
24805, Ladung.
Der Arbeiter Wilhelm Dombromskti in Festung Dömitz, Prozeßbevollmäch—⸗ tigter: Rechtsanwalt Ahrens in Festung Dömitz. klagt gegen seine Ehefrau Mar⸗ arete Dombrowski geb. Müller, früher n Lüningsdorf, z. 3. unbekannten Auf— enthalts, mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivillammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 11. November 1942, vormittags 19 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Schwerin, den 5. September 1942.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
5. Verlust⸗ u. Fund achen
245671.
Folgende Bersicherungsscheine sind abhanden gekommen:
A 156548 Irmgard Clausen
A 170046 Hans Georg v. Rathlof
F 294092 Martin Birkner
51991 Elisabeth Pratsch geb. Hennersdorf . 104120 Andreas Bahusen 2314991 6 5 8 8 . Grosse geb. Grosser L 241096 Alma Naumann geb. Reichelt SR 1627336 Karl u. Elisabeth Brenner
U 910327 Carl Krenzer Hinter legungsschein zu Slavia 3891784
Anton Schimmer.
Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.
Berlin W 8, den 11. September 1942. Allianz Lebensversicherun gs⸗A.⸗G.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
21808 Verlosung
der auf Reichsmark lautenden 4 Teilschuldverschreibungen des
Elektrischen über landswerkes
r. G. m. b. H. in Reichenberg.
Bei der am 1. September 1942 statt- gefundenen Verlosung wurden fol⸗ gende Endziffern gezogen:
17 12 46 74 S6.
Als ausgelost gelten die Teilschuld⸗— verschreibungen aller Abschnittsgrößen (Buchstabe A, B, C), deren Nummern an den letzten beiden Stellen (Zehner und Einer) eine der obengenannten Zifferngruppe haben. Ausgelost wur⸗ den insgesamt Teilschuldverschreibungen im Nennwerte von M 48 000,—
Die ,, G en werden den Besitzern vom 1. Dez. p42 angefangen gegen Rückgabe der Teilschuldverschreibungen mit allen nach dem 1. 12. 1942 fälligen Zinsscheinen und dem Erneuerungs— schein bei der
Landesbank und Girozentrale für
das Sudetenland Reichenberg, Karlsgasse 11, eingelöst. Die Verzinsung der am 1. Septeniber 1942 verlosten Stücke endet mit 30. November 19473. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitalbetrage abgezogen.
Reichenberg, 2. September 373.
Elektrisches überlandswerk
r. G. m. b. H., Reichenberg.
Peukert. ppa. Ullrich.
7. Aktien- g esellschaften
24840 F. A. Müller Bauindustrie⸗ Aktiengesellschaft, Leipzig.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Soun⸗ abend, dem 10. Oktober d. J., 9 Uhr, in der Kanzlei des Notars Sr. Curt Riedel in Leipzig C 1, Martin⸗ Luther⸗Ring 9, l, lt hndenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses 1941 und der Berichte von Vor⸗ stand und Ausfsichtsrat.
2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat, .
3. Wahl eines Aufsichtsratmitgliedes.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Der Vorstand.
24221
Gemeinnütziger Bauverein
Königs Wusterhausen Aktien⸗ Gesellschaft, Königs Wusterhausen. Die Aktionäre der Gesellschaft werden ierdurch zu der am Mittwoch, dem z6. September 1547, um 18 inhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung,
Scha iat J. Zimmer. g, Fatifinden. j
den ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tages ordnung: 1. , lüsse 1938, 1939, 1940,
2. Enttastung des Vorstands und Auf⸗ n. 3. . , über Auflösung der e un
ellschaft. 4. Feststellung der Liquidations⸗Cröff⸗ 3. ;
nungsbila 5. Mitteilungen und Verschiedenes. . an der Hauptver⸗
e
Zur Teiln
sammlung und zur. Ausübunß des
Stimmrechts sind wa, . Altionäre
berechtigt, welche mindestens am
dritten Werktage vor der Ver⸗ sammlung:
a) sofern es sich um Namensaktien eie, ihve Teilnahme der Ge⸗ , schriftlich angemeldet aben,
hb) sofern es sich um Inhaberaktien handelt, diese bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt haben.
Die Vorlagen für die Versammlung
liegen in der Zeit vom 16. bis 30. 8.
1942 zur Einsicht der Aktionäre bei der
,. aus.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates:
H. Grießing.
Deutsches Volkstheater Hamburg⸗ Altona Aktiengesellschaft 241825 in Abwicklung. Dritte Bekanntniachung.
Die „Deutsches Volkstheater Ham—⸗ burg⸗Altona Aktiengesellschaft“ hat sich gemäß Hauptversammlungsbeschluß vom 3. März 194 mit dem 1. April 1912 aufgelöst und befindet sich in der Abwicklung. Diejenigen, die an die Gesellschaft irgendwelche Forderungen zr haben glauben, werden aufgefordert, ies dem Erstunterzeichneten, Sam⸗
Poststr. 32, schriftlich 1 1
amburg-⸗Altona, J. Sept. 1912. Die Abwickler: Dr. Wilhelm Harbeck. Máx Best mann. Dr. Emil Plett.
24819
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 2. Oktober 1912, 11 Ühr, im Landhaus Guhrau stattfindenden or⸗ deutlichen Hauptversamnlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:
1. Erstattung des Geschäftsberichts und Vorlage des Jahresabschlusses für 194143. Vorschlag für die Ge⸗ winnverteilung. Bericht des Auf⸗— ichtsrats über die vorgenommene
rüfung.
„Beschlußfassung über die Gewinn verteilung.
Beschlußfassung über die . der Entlastung an Vorstand un Aufsichtsrat.
4. 6 von .
5. Wahl des Abschlußprüfers.
g. Verschiedenes.
Guhrau, den 8. September 1942. Zuckerfabrik Guhrau Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat. von Waldo w, Vorsitzer.
24841) Erdmannsdorfer ktien⸗Gesellschaft für Flachsgarn⸗ Maschinen⸗ Spinnerei un eberei, Zillerthal⸗Erdmann sdorf / Rsgb. Kapitalberichtigung.
Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ s törat i, . des Vorstandes eschlossen, das Grundkapital unserer Gesell ast im Wege der Berichtigung von Ren 3 9000 / g300, — um Reichs⸗ mark 500 000, auf Reichsmark
3 500 090, — zu erhöhen.
Nachdem dieser Beschluß am 23. Juli 1949 in das . eingetragen
burg⸗Altona,
worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 13 ihr An⸗ 7 J Eil die en 3a 3 . erichtigung zukommenden zu e Aktien bis zum 4. er endl; 15 einschließlich bei der Commerzbank in Berlin und vere Filialen in Breslau und Dres
en Deutschen Bank in Berlin un deren Filialen in Breslan, Dresden und Hirschberg, Dresdner Band in Berlin u Dresden sowie deren Filialen in Breslau und Hirschberg während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Hierbei entfallen auf je RM 6000, — alte Attien 1909, — neue Attien, auf je IM 1000, — alte Aktien Rein 109, — neue Aktien sowie eine 9 über 663/14 Rt, auf je 600, — alte Aktien 4 190, — neue Aktien, uin RMH, 100, — alte Aktien eine pitze über M 1 6. R.. Dementsprechend wird verfahren wenn sich . 3, 4 oder 5 alte Akttien z je RM 19900, — oder RM 100, — einer Hand befinden. Soweit möglt wird an Stelle von je 10 Zusatzakti zu i RM 190, — eine Zusatzaktie u R 1900, — ausgereicht werden. 1 die nicht durch neue Aktien dan⸗ ellbaren . werden die anken nach Möglichkelt einen S fer eig erbeiführen. Die Zusatzaktien sind mit Gewinn⸗ anteilscheinen Nr. 18 ff. und von diesen ist wiederum der Gewinnanteilschein r. 18 mit einem Stempelaufdruck ver- . daß ug ihn die Dividende von für das GJeschüftsjahr 1931 für d Zu , . erhoben werden kann. eber die n . Aktien werden zunächst nicht übertragbare Kassen⸗ ö ausgestellt. Die Ausreichun
obengenannten
der Zusatzstücke erfolgt umgehend gege Rücklieferung der y , ,. en durch d , . Stelle, die die Beschei J ausgestellt hat, Die Stellen si ncht e aber nicht verpflichtet, d . es Vorzeigers der Kassen⸗ quittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der h gen Frist, d. h. ab J. Novenber 1942, werden die alten und die zusätzlichen Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 14 j. gleich berechtigt in Prozenten des beri tigten Kapitals an den Börsen zu Berlin und Breslau gehandelt und notiert. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, soweit die Aktien⸗ urkunden noch nicht ausgegeben sind, in Girosammeldepotanteilen gemäß 3 71 der Ersten rchführungsverordnung ö. Dividendenabgabeverordnung, gege⸗ benenfalls unter Umtausch der Kaffen⸗ quittungen.
Für die mit der Ausreichung des Anrechts auf die zusätzlichen Nenn⸗ beträge den Banken ell ben Son⸗ derarbeiten wird die übliche Provision
ö ebracht. Sofern jedoch die Gewinnantei 6e. mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung bei den vor- see en, genannten Stellen direkt am zu⸗ tändigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht ver⸗ bunden ist, erfolgt die Ausübung des Anrechts kostenfrei.
Zillerthal⸗ Erdmann dorf / Rsgb. , den 10. September 1942.
irdmannsdorfer Aktien⸗Gesellschaft für Flachsgarn⸗ Maschinen⸗Spinkerei und Weberei.
Der Vorstand. Kaulfuß. Riese.
24817 Aufruf zur Anmeldung von Aktien der Towarazystwo Cukrowni Braesé Kuja wski Sp. Ake. Brest⸗-K ujawien Post Brest, Kr. Leslau, Wartheland.
Auf Grund von 5 31 der Verord— nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941, RGBl. 1 S. 516, und der dazu ergangenen ö. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost . . der Schuldenabwick⸗
,, . (AO. Nr. 16) vom
ai 1942 . w Nr. 108142) werden hiermit die Aktio⸗ näre der Towarzystwo Cukrowni Brres Kujawski Sp. Aka. aufgefor- dert, ihre Aktien bei dem unterzeichne⸗ ten kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten anzu- melden.
Die Aktionäre haben mit der Anmel⸗ dung die Aktien entweder in Urschrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Sinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinter⸗ gung im Ausland erfolgt, durch die Sinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten auslän⸗ dischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer). ;
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Altienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos er⸗ klärt werden.
Die Aktionäre haben bei der Anmel- dung der Aktien oder der Einreichung der Urkunden (Sinterlegungsbeschei⸗ nigungen) nachzuweisen
1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗
ören, deren Vermögen nach der olenvermögensverordnung J. September 1940 (RGBl. 1 S. . der Beschlagnahme unter⸗ liegt und
38. entweder ö
a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zustand 6e . .
P) wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver— mögen der Beschlagnahme nach der , . unterliegt, und daß diesem da Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep- tember 1939 zustand.
Der personliche Nachweis ist wie folgt zu fühven:
1L filr deutsche Staats⸗ und Volks—⸗
zu ö 6 Staatsangehö⸗ . tsausweis, Ieisepaß, Kenn⸗ karte des Deutschen Reiches, Aus-⸗ weiß der Deutschen Volkzliste Abt. 1 biz 3 (auch „Vorbescheid⸗ oder „Vorläufiger Ausweis“, laut wel⸗ . dis Aufnahme in ie Deutsche olksliste erfolgt ist) oder Einbür⸗
erungsurkunde; .
für deutsche Bolkszugehörige im
BGeneralgouvernement: Durch He⸗ Hemm gun des zuständigen Kreis- ober Stadthauptmanns; für ,,,, ne, ,,. Durch escheinigung der zuständlgen Lan⸗ deg⸗ oder Bezirksbehörde des Pro⸗ tektora
8.
urch Bescheinigung der zustängi⸗ 3 J. , ischen
n ö. (he nr ieh n . oder im tschen Reich zugelassene Ver⸗
ei fc sonen des Privat ·
ur e Person
. , . . — n nachzuwelsen amn 1. =
g . : 9 en dir 83
telle n onen gehörte, deren Ve en der lagnahme unterliegt
. bie Verwa . ne gan ,.
ersonen maßgebend beeinflu
⸗— 10 i, Dieser
ts; far gu glkndische ,,, 3
vgl. 6
äachweis lann durch Vescheinigung der zustůndigen Treuhanbstelle oder der zuständigen Industris. und Handelskammer, bel Genossenschaf ˖ ten durch Bescheinigung des zuftän⸗ 6 Genossenschasisverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde ge⸗ führt werden.
1 Nachweis des , am
1. , 1989 (sowohl beg ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts; vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch s f ie. Belege zu . ; dur Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder auslän⸗ dischen Bank.
Der kommissarische Verwalter:
Hans Paul Grenz, Divektor.
vom]
[248427 Bekanntmachung.
Landesgewerberat a. D. Carl Böhn⸗ stedt, Memel, Flieger⸗Wolff⸗Str. 2, ist aus dem Aufsichtsrat der Memeler Holzdrahtfabrit Attiengesellschaft, Me⸗ mel, .
Memel, den 8. September 1942. Memeler Holzdrahtfabrik Aktien⸗ gesellschaft.
Der Vorstand.
23516 / Winter shall Akttiengesellschaft. Dividendenzahlung.
In der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung unserer Gesellschaft vom 19. Sep⸗ tember 1942 wurde die Dividende fuͤr das Geschäftsjahr 1941 mit 5 3 auf das beric̃tigte Aktienkapital festgesetzt, das sind — 6 3 auf das unberichtigte At⸗ tienkapital. Da Zusatzaktien noch nicht e . sind, erfolgt die Auszahlung der Dividende ab 11. 9. 1942 auf den Gewinnanteilschein Nr. 13 der unbe⸗ richtigten Aktien von je nom. Reichs- mark 400, —
mit in 24.— s. 10 3 Steuer vom
Kapitalertrag REM 7, 10, 4 50 R Kriegszuschlag FM 1,20 — IHM 3,60, netto: RM 20 40 bei den untenstehenden Stellen. Kapitalberichtigung. Unter Bezugnahme auf unsere Ver= öffentlichung im Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger, Berlin, Nr. 198 .
ere Aktionäre auf, y Anspruch au
die ihnen aus der Kapitalberichti⸗ ung zustehenden Zusatzaktien gegen . des Gewinnanteilscheines Nr. 14 in der Zeit vom 11. 9. bis 31. 10. 1942 einschließlich bei den unten aufgeführten Stellen geltend zu machen. Die e n n sind auf der Rückseite mit der m, bzw mit dem Namen und der Adresse den 2 zu versehen.
Auf je nom. EM 100, — alte At⸗ tien entfällt eine Zusatzaktienspitze von nom. RM SO, —. Die Banken sind bereit, einen An⸗ bzw. Verkauf von w zur Er⸗ reichung eines darstellbaren Aktien nennbetrages von nom. EM 1990, — oder nom. RM 10090, — nach Mög⸗ lichkeit zu vermitteln.
Sofern vor Fertigstellung der Aktien⸗ urkunden i. die Zuösatzaktien die Liefe⸗ rung effektiver Stücke verlangt wird werden an deren Stelle e gf nichl übertragbare Kassenquittungen ausge⸗ stellt. Die Ausreichung der Stücke er⸗ folgt baldmöglichst . . hegen Rückgabe der Kassenquittungen urch diejenigen Stellen, die diese Be⸗ scheinigungen ausgestellt haben. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ eigers der Kassenquittungen zu prüfen. * Börsenges . erfolgt die Liefe- rung vor Ausgabe der Altienurkunden 9 § 71 der Ersten Durchführungs⸗ veroronung zur Dividendenabgabever⸗ e. gegebenenfalls gegen Rückgabe
der Kassenquittungen. . Die Durchführung der . tigung durch, Ausgabe der r r 16 . für die Aktionäre provisionsfrei. Nach Ablauf der eingangs erwähnten Frist, d. h. ab 2, 11. 1942 werden die alten und zusätzlichen Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 15 uff. alt gleichberechtigt, in Prozenten des be⸗ richtigten Kapitals an den Börsen zu Berlin, , , Ham⸗ burg, Hannover, Wien und Prag ge gur heli und notiert werden. 35h bzw. Einreichungsstellen: resdner Bank, Berlin, und deren , , in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt / M, Hamburg, annover, Kassel Köin, Magdeburg, Rilnster / W. Deutsche Bank, Berlin, und dere Niederlafsungen in Dortmund, Düssel dorf, Essen, Frankfurt / M amburg, Hannvver, Kaffe öln, Magdeburg, Münster W., Commerzbant Attiengesellschaft, Berlin, und deren Niederlassun⸗ 9 ng der, n, . en, Frankfurt / M. ambur Sannover, Kassel Küln, Hir ng burg, Miinster / W., Wien, nr lan Escompte⸗ Bank, Prag. , Wien, ali⸗Bank M. G., Kassel, daher, Pserdinenges C Co., Kö n, 8d . ische Staatsbank, Wei nan estfalenbank A. G., Bochum, n Union⸗Bank, Prag, ankhaus Hardy C Go. G. Mn.
b. S., Berlin, e, Wien A. G. Wien, 6 ankhaug Poensgen, Mar
„Düsseldor . ge Lrintaus, Düssel⸗
do Nasse Gesellschaft. a ssel, September 1948. 3 2 arte ran g. Der Vorstand.
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twortlich für den Amtlichen und Nichta i n haf . * und für de 3 Präsibent Dr. Schlange in Potsdam,
twortlich für den Wirtschaftstell und den , lhehn lu f .
Rudolf Santzsch in Berlin MM 1 Druck der Preußischen Verlagt⸗ und Druckerel Gmb z., Berlln Drei Beilagen
leinschl. n n und einer Zentral- handels reglsterbeilage)
vom 25. 8. 1918 fordern wir hiermit
S. 911) in Verbindun
Deutscher
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Neiths anzeiger
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chelnt ledem Wochentag abends.
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abholer bei der Anzeigenstelle 15,90 mnatlich.
e , . an, in Berlin für Selbstabholer die Anz ie werden nur oder
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eitungeget aer aber 1 Selbst⸗ mo eigenstelle SW 6s, Wirhel m- Muntmern dieser Ausgabe kosten 3 Gal, einzelne 6 ez ahluug vorherige ng ortos abgegeben. Fernsprech-Sammel-⸗ Nr. 19 85 38.
taats anzeiger
9 Angeig
Reichsbgnkgirokonto Verlin, Konto Nr. 1.1913
nt. 214
Snhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich. —⸗
Durchführungsanordnung EI4 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung EIL der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung vom 13. Juni 1942 ,Verkehr mit legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial“ vom 9. September 1942.
Durchführungsverordnung E I15 / M IH der Reichsstelle Eisen und Metalle. Gemeinsame Durchführungsanordnung zu der An⸗ ordnung EL der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung vom 13. Juni 1942 und der Anordnung M1 der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „Fertigungs⸗ Kontingente“ vom 9. September 1943.
Durchführungsanordnungy E L6 der Reichsstelle Eisen und Me⸗ talle zur Anordnung E] der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 „Ergänzende und besondere Vorschriften“ vom 9. Sep⸗ tember 1942.
Durchführungsanordnung M16 der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 ß von Nebenmetallen“. Vom 9. September
Bekanntmachung 1 der Reichsvereinigung Eisen vom 12. Sep⸗ tember 1942.
Erste Durchführungsbestimmung der Reichsstelle für Lederwirt⸗
schaft zur Anordnung 100 (bezugscheinfreie Schuhwaren) in der Fassung vom 8. Dezember 1941 vom 11. September 1942. Anordnung 100 der Reichsstelle für Lederwirtschaft in der Faun vom 11. September 1942. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 30.
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den dlm berg en Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594139. 3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / d. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Georg Israel Fischmann, geb. am 12. Februar 1887 zu Teplitz⸗Schönau, früher wohn⸗ haft gewesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 9. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Schröder.
Bekanntmachung
Auf Grund der 85 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den . Gebieten vom 12. Mai 1959 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 15941393810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Juden Max Israel Werner, geb. 4. August 1873 zu Malesov, Bez. Kuttenberg / Prot., der Jüdin Adele Sara Werner, geb. Langer, geb. am 21. Juli 1881 zu Teplitz Schönau, früher wohnhaft gewesen in Teplitz⸗ Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen.
Reichenberg, den 9. September 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Schröder.
Bekanntmachung
Auf Grund des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 4. Juli 1942, Pol. S II A5 Nr. 52142 212, und auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1 S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — sowie auf Grund des Erlasses des ö und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1
303 — wird das gesamte Vermögen des Juden Emanuel Donath, geb. am 16. Juli 1888 in Preßburg, zuletzt in ,, a. M., Fichtestr. 5, wohnhaft, hiermit zugunsten des
eutschen Reichs eingezogen. U
Wiesbaden, den 5. September 1942.
Der Regierungspräsident. J. A.: Reuterschan.
— —
Bekanntmachung
Auf Grund des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 4. Juli 1942, Pol. S II A5 Nr. 521142 212, und auf
Grund des Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1 S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — sowie auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird das gesamte Vermögen des Juden Dr. Nor⸗ bert Steiger, geboren am 24. September 1892 in Troppau, zuletzt wohnhaft in Frankfurt a. M., Arndtstr. 17, hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.
. Wiesbaden, den 8. September 1942.
Der Regierungspräsident. J. A.: Reuterschan.
Durchführungsanordnung E14
der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung El der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung vom 135. 6. 1942 „Verkehr mit legiertem Eisen⸗ und Stahl material“ vom 9. September 1942
Auf Grund des 5 16 der Anordnung El der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Juni 1942 und auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 670) ordne ich folgendes an:
§1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung gelten für folgende Erzeugnisse: a) legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial, b) für Fertigerzeugnisse, zu deren Herstellung legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial erforderlich ist.
(2) Legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial sind die in Ab⸗ schnitt B der Materialliste für Walzwerks⸗ und Gießerei-Er⸗ zeugnisse (Anlage 2 der Bekanntmachung zur Durchführungs⸗ anordnung EI1I der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 25. 6. 1942) aufgeführten Erzeugnisse.
(3) In Abschnitt B der Materialliste wird der Satz:
„Mahlkugelstahl bis O, 9'75 Mn, Schienen bis
0,9 3, Mn und Stahl St 52 gelten jedoch als unlegiertes
Eisen⸗ und Stahlmaterial“ durch folgenden Satz ersetzt: ;
„Stähle für Mahlkugeln, Schienen, Stahl St 52, Auto—
matenstahl, Dynamo⸗ und Transformatorenbleche sowie
Mn⸗ und Si⸗legierte Stähle, wie sie für die Herstellung
von Federn jeglicher Art, Schienen, Radreifen und Rad⸗
sätzen verwendet werden, auch wenn sie mit oder ohne
Markenbezeichnung oder auch nach Festigkeitswerten ver⸗
kauft werden, gelten jedoch als unlegiertes Eisen⸗ und
Stahl material.“ ö
Außerdem wird der in Abschnitt B der Materialliste an⸗ gegebene Hundertsatz für geringe Legierungsgehalte für Si bei Grau⸗ und Temperguß von 3 5 auf 48 erhöht.
(h Soweit im folgenden nicht etwas anderes angeordnet wird, gelten die allgemeinen Bewirtschaftungsbestimmungen der Anordnung E der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. 6. 1942 und der dazu erlassenen Durchführungsanord⸗ nungen.
Teil l
Verkehr im Reichsgebiet
§8 2 Erlangung und Uebertragung von Bezugsrechten für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial
() Die in dem Formblatt „Eisenanforderung“ vor⸗ gesehene Aufteilung der Legierungsmetalle für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial ist — in Abänderung des 5 4 Abs. 2 der Durchführungsanordnung El.I — nur bei nachstehenden Kontingentsträgern vorzunehmen:
Reichsminister für Bewaffnung
— Rüstungsamt —,
Oberkommando der Wehrmacht,
Oberkommando des Heeres,
Oberkommando der Kriegsmarine,
Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der
Luftwaffe,
Der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen,
Der Generalbevollmächtigte für Sonderfragen der chemi⸗
schen Erzeugung,
Der ö, , evollmächtigte für technische Nachrichten⸗
mittel.
(2) Legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial darf nur gegen „Eisenscheine für legiertes Material“ oder „Eisenübertra⸗ ungsscheine für legiertes Material“, jedoch an bestimmte Wr r dil n tstẽ len, die den beteiligten Betrieben durch die für sie zuständige fachliche Gruppe der Organisation der ge⸗ werblichen Wirtschaft bekanntgegeben werden, nur gegen, Eisenmarken geliefert werden.
(G8) Betriebe, die nicht über K für legiertes Eisen⸗ und Stahl material verfügen, können monatlich bis zu 50 kg Eisenbezugsrechte für unlegiertes Eisen⸗ und Stahl⸗ material bei den Gauwirtschaftskammern oder Industrie⸗ und Handelskammern oder Handwerkskammern in Eisenübertra⸗
und Munition
gungsscheine für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial um⸗
tauschen lassen.
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n, , ,
83 Auftragskennzeichnung
Abweichend von den Bestimmungen des 5 13 der Durch⸗ führungsanordnung E11 der Reichsstelle für Eisen und Stahl wird bestimmt: : ö
(1) Bei Aufträgen auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß s 1 mit einem Kontingentsgewicht bis zu 300 kg legiertem Eisen- und Stahlmaterial braucht die gemäß s 13 der Durch⸗ führungsanordnung EII mitgeteilte Auftragskennzeichnung nicht weitergegeben zu werden. Stettdessen kann der Auf⸗ tragnehmer die Auftragskennzeichnungen, die beginnen mit
der Ziffer durch die Sammel-Kennzeichnung 1 1000 2000 3000 4000 4100
5000
2 3 40 41 49 5 3 7 ö 9
9000 ersetzen.
(2) Bei der Vergebung von Unteraufträgen können meh⸗ rere Aufträge innerhalb derselben Sammelkennzeichnung zu⸗ sammengefaßt werden, auch wenn dadurch das Kontingents⸗ gewicht von 300 kg überschritten wird.
(3) Bei Aufträgen mit einem Kontingentsgewicht von mehr als 300 kg legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial sind, so⸗ weit es sich nicht um die Zusammenfassung von Unteraufträ— gen gemäß Abs. 2 handelt, die mitgeteilten Auftragskennzeich⸗ nungen vollständig weiterzugeben, auch wenn das Kontingents⸗ gewicht der Unteraufträge weniger als 300 kg beträgt. Der Unterauftragnehmer kann jedoch in diesem Fall nach Abs. 1 oder 2 verfahren.
( Wenn dem Auftraggeber die Auftragskennzeichnung bei Erteilung des Auftrages noch nicht bekannt ist, muß die Mitteilung der Auftragskennzeichnung bis zur Uebertragung des Eifer ger ere . für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial nachgeholt werden.
(5) Kontingentsträger und ihre Kontingentsstellen brauchen die Auftragskennzeichnung gemäß § 13 der Durchfüh⸗ rungsanordnung EI 1 nicht besonders mitzuteilen, wenn sie auf dem Eisenschein die Spalten „Bedarfsgruppe“ und „Auf⸗ tragsnummer“ ausfüllen. In diesem Fall gilt die Eintra⸗ gung in den genannten Spalten als Auftragskennzeichnung.
84 Leg. Vorschuß⸗Kontingente (1) Die Mitglieder folgender Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe Maschi⸗ nenbau: Werkzeugmaschinen; Holzbearbeitungsmaschinen, Maschinen⸗ und Präzisionswerkzeuge, Büromaschinen, Armaturen und Maschinenteile, Triebwerke und Wälzlager, der Fachgruppe Werkzeuge der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl- und Blechwarenindustrie, des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, die die gleichen Erzeugnisse wie die Mitglieder der vor— genannten Fachgruppen herstellen, erhalten für das legierte Eisen- und Stahlmaterial, das zur Herstellung ihrer Erzeugnisse erforderlich ist, von den ge— nannten Wirtschaftsgruppen bzw. dem Reichsstand des Deut— schen Handwerks Kontingente für legiertes Eisen- und Stahl⸗ material (Leg. Vorschuß⸗Kontingente), durch die die Anforde⸗
rung und Uebertragung von Bezugsrechten für legiertes Eisen⸗
und Stahlmaterial von den Auftraggebern ersetzt wird.
(2) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent erhalten haben, dürfen von ihren Auftraggebern keine Bezugsrechte für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial anfordern, sondern haben die Uebertragung von Eisenbezugsrechten für unlegiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial in Höhe des vollen Kontingents— gewichtes einschließlich des Gewichtes des legierten Materials zu verlangen.
3) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent für legier⸗ tes Eisen⸗ und Stahlmaterial erhalten haben, dürfen selbst die Erzeugnisse gemäß 5 1 nur nach den allgemeinen Bewirt⸗ schaftungsbestimmungen, d. h. nur nach Üebertragung von Eisenübertragungsscheinen für legiertes Eisen⸗ und Stahl⸗— material beziehen. Welche Auftragskennzeichnung hierbei dem Auftragnehmer mitzuteilen ist, wird bei der Zuteilung des Leg. Vorschuß⸗Kontingents bekanntgegeben. Ausgenommen von diesen Vorschriften sind die Lieferungen zwischen In— habern von Leg. Vorschuß⸗Kontingenten.
(c Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent für legier⸗ tes Eisen⸗ und Stahlmaterial erhalten haben, sind verpflichtet, nach Ablauf jedes Quartals an die für das Erzeugnis zu⸗ ständige Wirtschaftsgruppe bzw. dem Reichsstand des Deutschen Handwerks Bezugsrechte für unlegiertes Eisen⸗ und Stahl⸗ material in der Höhe zu übertragen, in der sie das Leg. Vor⸗ schuß Kontingent für Aufträge auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß S 1 ausgenutzt haben.
(656) Aus den Leg. Vorschuß⸗Kontingenten für legiertes Eisen⸗ und Stahl material dürfen nur die Erzeugnisse herge⸗
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