1942 / 214 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Str 21II vom 12 September 1842.

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stellt werden, für die sie zugeteilt wurden. Sofern ein Betrieb außer diesen Erzeugnissen noch andere Erzeugnisse herstellt, gelten die allgemeinen Bewirtschaftungsbestimmungen.

85 Herstellungs⸗ und Verwendungsverbote

(1) Bezugsrechte für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial berechtigen nur zum Bezuge von legiertem Eisen- und Stahl⸗ material, dessen Zusammensetzung für den vorgesehenen Ver⸗ wendungszweck nach den Anordnungen der Fe een für Eisen und Stahl zugelassen ist. Für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial, das diesen Anordnungen nicht entspricht, dür⸗ fen Bezugsrechte nur angefordert und übertragen werden, wenn vorher eine allgemeine oder eine einmalige Ausnahme⸗ genehmigung erteilt worden ist.

(2) Bezugsrechte für die Lieferung von hitze⸗, rost⸗ oder gegen chemische Einflüsse beständigen Stählen dürfen nur übertragen werden, wenn der Auftrag vorher gemäß den Be⸗ stimmungen der Anordnung 54 der Reichsstelle für Eisen und Stahl freigegeben ist.

(3) Schnellarbeitsstähle dürfen nur im Umfang der Be⸗ stimmungen der Anordnung E14 der Reichsstelle für Eisen und Stahl geliefert und bezogen werden. z

Teil Il Verkehr mit den besetzten Gebieten und dem Ausland . Lieferung nach den besetzten Gebieten und dem Ausland

(I) Die Lieferung von Erzeugnissen gemäß § 1 nach den besetzten Gebieten und dem Ausland zur Durchführung von Aufträgen deutscher Auftraggeber darf nur gegen Ifen heren für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial, die nach den Be⸗ stimmungen der Durchführungsanordnung E12 ausgestellt und bestätigt sind, erfolgen. Außerdem ist in diesen Fällen eine Freigabe durch die Reichsstelle Eisen und Metalle erfor⸗ derlich, wenn bei Lieferung von legiertem Eisen⸗ und Stahl⸗ material sowie kaltgewalztem und gezogenem Material, das aus legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial hergestellt ist, in die be⸗ setzten Gebiete der Legierungsinhalt

1,5 3 Er

2,0 35 Mn

O, 3 9 V übersteigt oder die Lieferung an Betriebe in den der deutschen Eisenbewirtschaftung angeschlossenen Ländern oder dem übrigen Ausland erfolgt.

(2) Bei Lieferungen für den eigenen Bedarf der be⸗ setzten Gebiete und der der deutschen Eisenbewirtschaftung angeschlossenen Länder und des übrigen Auslandes ist eine Freigabe und Auftragskennzeichnung erforderlich, die

a) bei legiertem Eisen⸗ und Stahl material durch die . Edelstahl bzw. Prüfungsstelle Gießerei⸗ Industrie

b) bei Fertigerzeugnissen, zu deren Herstellung legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial erforderlich ist, durch die zuständige Prüfungsstelle

erfolgen. Außerdem ist die Uebertragung von Bezugsrechten für unlegiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial in Höhe des Kon⸗ tingentsgewichtes nach den Bestimmungen der Durchfüh⸗ rungsanordnung E I 2 der Reichsstelle fr Eisen und Stahl

von den Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung zu⸗ lassen oder vorschreiben.

Strafbestimmungen

r,, gegen die Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung werden nach den 35 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. J S. 1430) in der Fassung vom 30. Oltober 1941 (RGBl. 1 S. 6799 und nach der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBlI. 1 S. 165) bestraft.

§ 10

Inkrafttreten und örtlicher Geltungsbereich Diese Durchführungsanordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, almedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 9. September 1942. Der kommissarische Reichsbeauftragte Eisen und Metalle.

Müller⸗Zimmermann.

Durchführungsanordnung El5 / MI5 der Reichsstelle Eisen und Metalle

Gemeinsame Durchführungsanordnung zu der Anord⸗ nung E l der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 und der An⸗ ordnung M l der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung vom 4. Juli 1942.

„Fertigungs⸗Kontingente“ vom 9. September 1942

Auf Grund des 5 16 der Anordnung El der Reichs⸗ . für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirt⸗ chaftung vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Juni 1942) und 5 17 der Anordnung M 1 der Reichsstelle für Metalle (Neuord⸗ nung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 (Deut⸗

scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli

1542) und auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ verkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 679) wird angeordnet:

81

Fertigungs⸗Kontingente und deren Zuteilung

() Den Betrieben der Eisen und Metall verarbeitenden und verbrauchenden Industrie sowie den entsprechenden handwerklichen Betrieben können Fertigungs⸗Kontingente (Eisenbezugsrechte, Bezugsrechte für Metallerzeugnisse) von den e Gruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zugeteilt werden, damit ste bestimmte Erzeugnisse ohne Uebertragung von Bezugsrechten liefern können.

(*) Diese Fertigungs⸗Kontingente werden bezeichnet als

a) „Fertigungs⸗Vollkontingente“, sofern Erzeugnisse an alle Auftraggeber auch an die kontingentierten Auftraggeber unter Ausschluß der Uebertragung entfprechender Bezugsrechte zu liefern sind,

b) „Fertigungs⸗Teilkontingente“, sofern die Erzeug⸗

() Für die Lieferung von Erzeugnissen, die aus Ferti- gungs⸗Teillontingenten herzustellen sind, dürfen Bezugsrechte von solchen Abnehmern nicht angefordert oder angenommen werden, für deren Belieferung das Fertigungs⸗-Teilkontingent bestimmt ist. 3

Grundsätze der Auftragsannahme / Bestellgreuze Die Beteiligung an Fertigungs⸗-Kontingenten hebt die Verpflichtung der Betriebe zur Beachtung der „Grundsätze der Auftragsannahme / Bestellgrenze“ G 8 der Anordnung EI und 5 10 der Anorzmung M UI nicht auf.

Schlußbestim mungen

§8 5

() Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann Ausnahmen 31 9. Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder vor⸗

reiben.

() Anträge auf Ausnahme sind an die für die Ferti⸗ ungs-Kontingente zuständige fachliche Gruppe der Organi⸗ n. der gewerblichen Wirtschaft zu richten.

(3) An die gleichen Stellen sind etwaige Anfragen über die Durchführung dieser Anordnung zu richten.

§86

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen die dazu erlassenen Ergänzungs- oder Durchführungsbestimmun⸗ gen werden nach den Jo, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1480) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) und nach der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgesetzbl. 1 S. 165) r fr

587

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den besetzten Ge⸗ bieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 9. September 1942. , Der kommissarische Reichsbeauftragte Eisen und Metalle.

Müller⸗Zimmermann.

Anlage zur Durchführungsanordnung RI15 / MlI5 der Reichsstelle

Eisen und Metalle „Fertigungs⸗Kontingente“ vom 9. September 1942

A. Fertigungs⸗Vollkontingente . Fertigungs-Vollkontingente für elerk⸗ trotechnische Erzeugnisse. a) Der Generalbevollmächtigte für technische Nach⸗ richtenmittel, Berlin W 30, Matthäikirchplatz 3; b) Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, Berlin W 35, Corneliusstr. 38.

Sachlicher Geltungsbereich Fertigungs-Vollkontingente für elektrotechnische Erzeug⸗ nisse werden für Erzeugnisse des Zuständigkeitsberctchs fol gender Fachabteilungen der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie zugeteilt:

Nr. 214

Zürich, 11. September.

Mill, sfrs. im Juli d. J.

September.

Italien zu führen. J delsminister Salarieff nach Rom reisen.

Lissabon, 11. September. ministerium in einer Note mitteilt, fanden am 1. September 1942 ĩ den spanisch-portugiesischen Die Delegationen standen unter dem Vor— Es wurden

Besprechungen Handelsvertrag statt. sitz eines jeweiligen Vertreters der Außenministerien. wirtschaftliche, finanzielle und Handelsfragen erörtert. die Berichtigung der Kontingente, die von beiden Partnern zu liefern sind, und die Erweiterung der Kontingente, die schon er— schöpft sind, wurde eine Klärung erzielt. fetzung gewisser Warenkontingente, die die portugiesischen Kolo— nien und Spanien liefern werden, geklärt. sammenkunft ist für den 1. Januar 1943 in Madrid anberaumt

Wirtschaft des Auslandes

Der schweizerische Außenhandel im August

Im August 1942 stellte sich die chweizerische Einfuhr auf nur 176,6 Mill. sfrs. gegen 191,4 Mill. frs. im entsprechenden Vorjahrsmonat und 178,2 Mill. ssrs. im uli d. J. Die Ausfuhr erreichte im August d. J. nur 108,1 Mill. sfrs. gegenüber 116,5 Mill. sfrs. im Vorjahr und 146,7 Von Januar bis August 1942 ist bei der Einfuhr eine rund 10 96ge Wertsteigerung von 127457 auf 1494, Mill. sfrs. bei gleichzeitiger Verringerung des mengen⸗ mäßigen Importvolumens um 7,2 5, eingetreten. verzeichnet im gleichen Zeitraum eine Werterhöhung um 71,8 Mill. grö, Mill. Schweizer Warenaustausch mit dem Ausland stellt sich danach in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres auf 427, Mill. sfrs. gegen 370,3 Mill. sfrs. in der vorjährigen Vergleichszeit.

sfrs. Der

Vertiefung der bulgarisch⸗ italienischen Handelsbeziehungen

Ein bulgarischer Regierungsaus⸗ schuß wird in der nächsten Woche nach Rom reisen, um Verhand⸗ den Warenaustausch Anfang Oktober wird der bulgarische Han⸗ in Erwiderung des Besuches Riccardis

Spanisch⸗portugiesische Handelsbesprechungen Wie das portugiesische

Bangkok, 11. September. Tikal verleiht, wurde am Donnersta Nationalversammlung angenommen. minister teilte mit, daß von dem Gesamtbetrag bis zu 12 Mill. Tikal für genossenschaftliche Zwecke gedacht sind, während ein Betrag bis zu 18 Mill. Tikal der industriellen Entwicklung zu⸗ Der Restbetrag bis zu 30 Mill. Tikal soll dem Staatshaushalt zufließen, um das zusätzliche Budget, das Aus— gaben für nationale Zwecke vorsieht, zu decken.

kommen soll.

Auflegung einer thailändischen Staatsanleihe

Ein Gesetz, das der thailändischen Regierung die Vollmacht zur Ausgabe einer Anleihe von 60 Mill. von der thailändischen er thailändische Finanz⸗

Die Ausfuhr

Fehlbetrag

zwischen Bulgarien

Weiter wurde die Fest—

nächste Zu⸗

Erste veilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 12. September

1947

Die mit 3 verzinslichen Obligationen sollen periodisch innerhalb von vier Jahren ausgegeben werden. Der erste Betrag bis zu 12 Müll. ist innerhalb von 30 Jahren rückzahlbar, gleich⸗ falls der zweite in Höhe von 18 Mill. Tikal. Die restlichen 30 Mill. sind innerhalb von vier Jahren einlösbar. Das Publikum wird zur Zeichnung dieser Anleihe aufgefordert, die zur Verbesserung der Staatsfinanzen beitragen soll, aber keinesfalls in Form einer Zwangsanleihe herausgebracht werden soll.

Nutzbarmachung der Südgebiete auch für den Wirtschaftsaufbau . Chinas und Mandschukuos

Schanghai, 11. September. Während die Entwicklung der Südgebiete bisher immer nur unter dem Gesichtspunkt der Stär⸗ kung der japanischen Kriegswirtschaft betrachtet wurde, führt jetzt die in Schanghai erscheinende japanische Zeitung „Tairiku Shimpo“ zum ersten Male aus, daß die Südgebiete auch einen großen Beitrag für den wirtschaftlichen Aufbau von China und Mandschukuo leisten können. Auf der einen Seite könnten die Erfahrungen der Wirtschaftsführung in China und Mandschukuo, die in den letzten fünf Jahren gemacht worden sind, beim Aufbau der Südgebiete nutzbringend verwertet werden. Vor allem müsse erreicht werden, daß die Wirtschaftsführung in Zentralchina ihr Interesse an Fragen der Südgebiete wesentlich erhöht. Zwischen China und den Süͤdgebieten beständen seit jeher enge Wirtschafts⸗ beziehungen. Die Frage eines erhöhten Warenaustausches zwi— schen China und dem Süden müsse in nächster Zeit gelöst werden, desgleichen müsse auch die Frage der Sicherung eines ausreichen— den Transportwesens behandelt werden. Anschließend unterstreicht „Tairiku Shimpo“, daß die Südgebiete im Augenblick die Politik verfolgen, ihre Produktion nicht einzuschränken, sondern die über— schüssige Produktion in Erwartung einer baldigen Wiederbelebung des Ausfuhrgeschäfts aufzustapeln. Diese Haltung müsse von der Wirtschaftsführung sowohl in China als auch in Mandschukuo schon jetzt berücksichtigt werden.

Die Rationalisierung im japanischen Exporthandel

Tokio, 11. September. Der Direktor der Handelsabteilung des Industrieministeriums, Hissinuma, äußerte sich anläßlich seines Besuches in Osaka über die Außenhandelsprobleme. Die Zahl der Exporteure nach dritten Ländern belief sich in ganz Japan auf 6000. In dieser Zahl sind diejenigen Exporteure, die den Untersuchungsschein des Industrieministeriums über die Geschäftsart des Ausführers noch nicht erhalten haben, bereits enthalten. Infolge der Fusionen zum Zwecke der Rationalisie—⸗ rung, die bis Ende August abgeschlossen waren, wurde die Zahl der Exporteure von 6000 auf 500 herabgesetzt. Die Zahl der Ausführer nach dritten Ländern überschneidet sich mit der Zahl der Ausführer nach den Yenblock-Gebieten. Ursprünglich gab es 50090 Exporteure nach den Yenblock-Ländern. Infolge der Auf— hebung von Zwergkontingenten wurde ihre Anzahl von 2500 herabgesetzt. Die Ausführer nach den Nenblock-Gebieten werden allmählich nach den einzelnen Geschäftsarten rationalisiert. Vor allem wird es als Hauptaufgabe angesehen, die Exporteure zu veranlassen, ihren Geschäftsbereich außer nach den Yenblock— Gebieten, Thailand und Indochina auch auf die Südgebiete aus—

zudehnen.

Lankaufspreise ver Deutschen Reichsbank für auslän dische Silber⸗ und Scheidemünzen:

butter, gepackt 327, 90 bis —. Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis Molkereibutter, gepackt 319,00 bis Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,— , Landbutter, gepackt 303,90 bis —,

Zürich, 12. September. (D. N. B.) 11,40 Uhr.] Paris 9,574, London 17,33, New York *,31 nom., Brüssel 69,25 B. Mailand 22, 66 /, Madrid 40,00 B., Holland 225,50, Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 18,114, Stockholm 102,674, Sslo 98,75 B., Kopenhagen 90,25 V., Sofia 5, 40 B., Prag 1753712 B., Budapest 104,50 B. Zagreb 8,75 B., Athen —, Istanbul 3,372, Bukarest 2, 75, Helfingfors 877,50, Buenos Aires 1090,00, Japan 1061,25, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 11. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,89, Paris 10,35, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109, 00, Helsingfors 9,83, Prag ——, Madrid Alles Brief⸗ kurse.

Stockholm, 11. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 C., 168,50 S., Paris G., 9,00 B., Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97.00 G., 97,80 B. Amsterdam G., 223, 50 B., Kopenhagen 87,69 G., S7, 90 B., Oslo 95,35 G., 95, 65 B., Washington 415,06 G., 420,00 B., Helsing= fors 8, s5 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —— Madrid Kanada 3,75 G., 3, 82 B., Lissabon G., 17,85 B.

Oslo, 11. September. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G., 10,990 B., New York G., 440,00 B., Amsterdam G., 235,090 B. Zurich 101,50 G., 105,900 B., Helsingfors 8, 0 G., 9,20 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105, 10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —.

London, 11. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Wertpapiere

Frankfurt a. M., 11. September. (D. N. B.) Reichs⸗AUlt⸗ besitzanleihe 167,00, Aschaffenburger Buntpapier 119,90, Buderus Eisen 140 75, Deutsche Gold u. Silber —, Deutsche Linoleum —, Eßlinger Maschinen 16 00, Felten u. Guilleaume 14,00, Heidelberg Cement —, Ph. Holzmann 176,25, Gebr. Junghans 153,75, Lahmeyer 16418, Laurahütte Maintraftwerke 146,50, Rütgerswerke 1653,50, Voigt u. Häffner 157,50, Zellstoff Waldhof .

Hamburg, 11. September. (D. N. B.) [Schlußkursen Dresdner Bank 145,00, Vereinsbank 151375, Hamburger Hochbahn 12709, Hamburg-Amerika Paketf. 125,25, Hamburg-Südamerika 123,09, Nordd. Lloyd 128,00, Dynamit Nobel 133,50, Guano L 8,00, Harburg. Gummi —.—, HSolsten-Brauerei 213 00, Karstadt 127,00, Siemens St. ⸗Akt. —, do. Vorz.⸗Akt. 1 973, Neu Guinea , Otavi 2733.

Wien, 11. September. (D. N. B.) 426 Nied. Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 10358, 499 Ob. Donau Lds.⸗Anl. 1940 104,25, 490 Steier- mark Lds. „Anl. 1940 103,75, 499 Wien 1940 162,59, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —, A. E. G.⸗Union Lit. A 1-100, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 94m 5, Brau-AG. Oesterreich 227,00, Brown⸗Boveri 132,A,75, Egydyer Eisen u. Stahl —, „Elin“ AG. f. el. Ind. ——, Enzesfelder Metall 113,060, Felten⸗Guilleaume 141 50, Gummi Semperit 228,75, Hanf⸗Jute-Textil 197,00, Kabel⸗ und Drahtind. 175,00, Lapp-Finze AG. 100,50, Leipnik⸗Lundb. —, Leykam⸗-Josefsthal (9,75, Neusiedler AG. —- —, Perlmooser Kalk w Schrauben⸗Schmigdew. 169,90, Siemens⸗Schuckert —, Simmeringer Masch. 141,09, „Solo“ Zündwaren —, Steirische

Magnesit —, Steirische Wasserkraft —, —, Steyr-Daimler⸗Puch

129,75, Steyrermühl Papier 167,00, Veitscher Magnesit —, Waagner⸗-Biro —, Wienerberger Ziegel 122,75.

erforderlich. ; . ; (3) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent gemäß nisse nur an nichtkontingentierte Auftraggeber oder a) Mit Geltungsbereichsowohl für Eisen ,, . 9. . HJ Speiseöl, augewogen 173,00 bis —, Allgäuer Stangen 2096 Wiener Protektoratswerte, 11. September. (D. N. B.) sz 4 oder ein Fertigungs-Kontingent gemäß der, Durchfüh⸗ an bestimmte Gruppen von Auftraggebern ohne und Stahl als auch für Metalle. K K . . J 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 bis echter Edamer Zivnostensta Bank 195,00, Tux-Bodenbacher Eisenbahn 164,56, d rungsanordnung EI5 / M!]I5ß erhalten haben, dürfen Auf⸗ Uebertragung entsprechender Bezugsrechte zu liefern Fachabteilung 4 Rundfunk England. w 1 rund. J o , , wabis = = bayer. Emmentaler (vollfett) 270, 90 bis 275, Ferdinands Nordbahn Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. träge auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß 8 1 nach den be⸗ sind. . Fachabteilung 5 Installations material J a, . Romgtour 20 2 16200 bis lö8 00. Harzer Käse 100, o bis (2750, Westböhm. BertzbainAlktienverein 1.2 0, Erste Brünner setzten Gebieten und dem AÄustand nur annehmen und aus- Aus den Fertigungs⸗-Kontingenten dürfen nur diejenigen Aus ö JJ . J . ö . bis —— Reis Siam IL bis —, Jröh, NMetallwalzwerk 16. Mährisch⸗Ostrau führen, wenn ihnen Eisenbezugsrechte übertragen werden und Erzeugnisse gefertigt werden, für welche die Fertigungs⸗ Fachabteilung 8 Drähte und Kabel: Drähte und Griechenland.. .... enn, 1,57 ö ! . . ö. ö J ö 1 Ar. eine Auftragskennzeichnung angegeben sowie die nach Abs. 1 Kontingente zugeteilt wurden. Kabel für Nachrichtenmittel w . 100 Gulden.... 132,19 s) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. , , ban e fan J . . ., . und 2erforderliche Freigabe erteilt ist. Diese an die Betriebe (3) Fertigungs⸗Kontingente werden fachlichen Gruppen achabteilung 9 Telefonie und Telegrafie ö J / 6 ö k . „) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. fabriken A. G. 9, 75 A 6. goth Co ste le ae n r er 11 übertragenen Bezugsrechte dürfen von ihnen nicht zu Bestel⸗ der Organisatlon der gewerblichen Wirtschaft von der Reichs- achabteilung 10 Meßwesen —ᷣ J . ; . . f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen. Schafwollen fabrilent A. 6. s, C, 46, Tug-Vodenbacher Prior. Anl. lungen bei Unterauftragnehmern verwendet werden, sondern stelle Eisen und Metalle durch Ueberweisung auf ihre Konten achabteilung 11 Elektromedizin dd e ö I891 —, 457. Dur⸗-Bodenbacher Rrior. Anl. 1853 *, Königs- sind unausgenutzt an die zuständige fachliche Gruppe der bei der Eisen⸗ und Metall-Verrechnungsstelle zugeteilt. Die achabteilung 12 Glühlampen Portugal . . . . . . . ... 100 Escudo . ao os nahen gh in lier ** fr in e , dg. , für hofer Zement 440,00, Poldi⸗-Hütte Css, o), Berg- u. Hüttenwerksges. Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftsgruppe fachlichen Gruppen der Organisation der gewerblichen Wirt⸗ achabteilung 13 Zähler R 6, mein, Cihpeneinlagen tözs,o, Ringhoffer Tatig 405 60. Renten: Mz*6 Mährisch, Landes= ( oder an Reichsinnungsverband) zurückzugeben. , sind verpflichtet, bei Fertigungs- Vollkontingenten nicht achabteilung 15 Kondensatoren . Schweden.... 900 Kronen 60,52 bis J0 o), Fadennudeln und Spätzle 7i,J0 bis 72, C, F Maccdhtoöni k , n nnr gnleihen . nur ihre Mitglieder, sondern alle Hersteller, bei Fertigungs⸗ Fachabteilung 16 Kohlen und Bürsten Schweiz... 100 Franken. 57,98 72, oh bis 73 00, s Spaghetti 7ä, Mo bis ss, oo, Kümmel ausgewogen ö G sahri g⸗ J Anleihe e e. Böhm. Hyp.⸗Bant ö. 87 Teilkontingenten jedoch nur ihre Mitglieder zu beteiligen. F n 17 Elektrowärme und Haushalt Serbien... 100 Dinare. . z, böcitsch las, 16 bie löh, R. Steinsheist alt in, Jute sacen. , hogöiß Kenner G sährg, Böhm, eum? ,n gh nerichrei— . Bezug aus den besetzten Gebieten und dem Ausland (4 Die mit Wirkung vom 1. Hktober 1942 zugeteilten gerãte . . J ö. . . 33 , Ste lnspeisesalz in apiersäckenz 5 60 dis, Stein sheise. r öhm. Tandes ban roc t=. ö (6) Aus den besetzten Gebieten dürfen legiertes Eisen- Ferxtigungs Gkontingente ergeben . den ,. 1 Fachabteilung 35 , . kalen, Ciaäten bon Ametiia. 1 Tel,, ,,, ,, e 6 ö i , K Sparlasse c 's d Efandor Mähr. Sparlast 296 Mahr. und Stahlmaterial und Erzeugnisse genaf § nur bezogen und 2 zu dieser Anordnung. Die Zuteilung . wei 26 Fachabteilung 25 1 Elektrische Gruben ampen e , n,, , , ,,,, nn, gen, kJ , L, Mähr; Landes, . werden, wenn der zuständigen Zentrakauftragsstelle ein Fertigungs⸗Kontingente wird von der Reichsstelle Eisen un achabteilung 26 II Elektrofahrzeuge JJ huldverschr. —, 4270 Zivnostensta Bank Eisenbezugsrecht für legiertes Eisen- und Stahl material für Metalle als; Bekanntmachung zur Durchführungganordnung achabteilung 25 1I1 Elektroschweißen Vierfrucht, in Eimern von 12 kg 74,00 bis 8o, 00, Pflaumenmus aus ö V 11. September (D. N. B.) A. Fortlaufend die Menge, die der Auftragnehmer und seine Zulieferer im 2. 5 . M15 . De l fe. Reichsanzeiger und Preußischen , dn. 4 ö. 'r r . ider lin, un, eehte ft. Kreignotierungen fur dia hrun gz; E. , JJ . taatsanzeiger veröffentlicht. achabteilung risches Zubehör für S mittel. (Ferkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für und fr. Pfl. in Eimern von 122 und, 15 kg 800 bis s3, 00, Pflaumen— Steuererleichterung 101,50, 409. do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗

100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark. Bohnen apfel in Eimern von 121 kg 80,00 bis 86, 00, Erdbeerapfel in Eimern er 0 2X35. 48. 5 ö, 11 weiße mittel . bis Linsen, käferfrei H 71,60 bis 72, Ho, von 121 kg 90,00 bis 96, 00, Aprikosenapfel in ö von 121 kg . . , , 9 r J . Linsen, käferfrei 5 bis und 59 bis —, Speiseerbsen, 90,00 bis 96, 00, verbilligte Vierfrucht 49,90 bis —, verbilligte 365 do. 1937 9425 30 535 3. o 9 6 Inland, gelbe, ganze ) bis Speiseerbsen, Ausland, Apfelnachpreßgelee 49,00 bis = verbilligte Erdbeerapfel Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 8 25 do Dandels Nij. Jert ih gelbe, halbe 5 bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5 bis 3. Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag. Die 125,5). 2. Aktien: Algem. Kunßtzijde unie . 6 6 Van

Kontingentsquartal Ausführung des Auftrages benötigen, . ] ö ; i , 66 , 83 i, (6). Die Vorschriften für Fertigungs- Pollkontingente dergebiete. . J geteilt wird , , 1 ö. 6 , . für . 1 b) M ö ö e ö ngsbereich nur für Eisen X ö jrd inso⸗ den un er Durchführungsanordnung un tahl. §8 8 () der Durchführungsanordnung EI 2 wird inso Trude regelungen getroffen worglln id. gehe ang 8 Apparate

weit abgeändert. ; ; . ; j ; 2) Aus den der deutschen Eisenbewirtschaftung ange⸗ C6). Welche Erzeugn isse aus einem Fertigungs- Kontingent . 6 Isolierrohr bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe y bis „—, zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen. Berkels Rat ., 4 schloss en Ländern (s. 3 e l . e en 3 herzustellen und zu liefern sind, bestimmt die . Gruppe achabteilung 8 Drähte und Kabel ; Grune Erbsen, . ge bo . ; 6 ( Reis, Italiener ) Härtgrießware . 4, 11 berufe m, ö K w , . . nung EIS) dürfen Eier n ft gemäß S 1, ö er aus. der Organisatign der . Wirtschaft; diese gibt die soweit sie nicht als Drähte und Kabel für Nach- 'glas. ) 50, ss bis 5,60, Reis 3) bis und *) ) Papiersäcke 40 Pfg. billiger per 100 kz. sabr. Holding Ge do, h. Werüinth 6 . —̃ ländische Auftragnehmer ein Bezugsrecht für legiertes Eisen— e Fr nf . rechten hittel äntez ah alen ; . Huch. en gr , Dis = Gersten⸗ Petroleumbr. I9s, 09), Amsterdam Rubber ö Mij 6 . und Stahlmaterial anfordert, nur bezogen werden, wenn liefernden Erzeügnlsse bekannt und srlaͤutert erforderlichen⸗ aachabteilung 14 Akkumulatoren und Batterien , . Go (his S/ C.) 4160. bis 250 s)U Gerstengraupen, Holland Amerika Lin. 1365 00, Nederl. Schepvaart Unie 173 50, H usammen mit der Miner elbe chf fl f eme Man ür falls die von ihr herausgegebenen Listen. achabteilung 19 Gleichrichter, Stromrichter n 3 64h 6e, ö. , . M 3700 . Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) : 15,00, Deli Mij. Zert. 1660 . kan, Eisen⸗ und Stahl material an die Reichsstelle ki 82 achabteilung 23 Elektroöfen Gerstengrütze, . . 3 16 e n Berichte von aus wärtigen Devisen⸗ und . H ö B. T alsapaviere; i. Fest ver- und Metalle ein Bezugsrecht ür legiertes Eisen. und, Stahl. gie seranweisunge Fachabteilung 24 Clektrochemie. Hafern hr mittel .) 43 o big 6 Co f, Hafergrütze l Hafernüiht mittel) Wertp apiermãrkten J . ö material übertragen und ihr die n n n n ö I. Fertigungs⸗Vollkontingente für fein 15/00 bis 46, of), Kochhirsen) z8, C0 bis a0, o, Jioggenmiehl, Type 17bo zeberl. eniinste lang Ji. Fenz nr n ke n gdf. Deos ö . ö emäß S 3 mitgeteilt wird. In der Materialbedarfsauf⸗ () Die fachlichen Gruppen der Organisation der ewerb⸗ mechanische und optische Erzeugnisse. 5.85 bis. . . Weizen mehl, Type 1470, Inland bis De visen Heemaf. 3. V. 216, so. Seinen ö 26 9 . . tellung muß die Aufteilung der Legierungsmetalle und der lichen . sind verpflichtet, den Betrieben b ndende Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Sptik, Berlin a , m hpe 550 . bis —, Weizenmehl Type 1650, Prag. 11. September. (D. N. B.) Amsterdam 1327 G., 13ůz7 B., 69,75, Holland. St. Meelfabriek 210 00, Soll. Draad und Kabeffabrier . Verwendungszweck des Materials angegeben sein. Weisungen für die Lieferung der aus den Fertigungs⸗Voll⸗ W 62, Kleiststr. . ir bene. . kJ . 25 bo bis . Zürich ss 80 G., Is0eI0. B., Dslo S67rbg Gs, Sss„30 B.,, Kopen, , Holl. Lunstzijde Ju. (dJ) * Intern. Gewapend Beton (G3) Aus dem übrigen Ausland dürfen legiertes Eisen⸗ kontingenten her ustellenden Erzeugnisse zu erteilen. . pinr n , n is 35,15), Sago, deutscher 435 hagen Sal, G., z2z,, B., London 9390 G;, 89 10 B, Madrid? bouw ==, Intern. Viscose Comp. 1156,00, Kon. Ned. Hoogovens . ; ; 8 i ; sas Sachlicher Geltungsbereich: is 5i, ss, Zucker, Melis Grundsorte 67, 90 bis ——, Roggen⸗ 235,560 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., RAew York und Staalfabt. Zert. 3. Folge „T, Lerner Bros. C Unilever N. V 2 . und Stahlmaterial und Erzeugnisse gemäß 5 JL nur bezogen () Die fachlichen Gruppen der Organisation der gewerb⸗ jaffe, te , gi, n, Herstenlaffe, we! mn, gs G', gs, , , bann, n , d, e, m, , e New Yor nd Staalsahr, Zert. 3. Jolge -= Liver. Bros, C Unilever N. B. 4 werden, wenn zusammen mit dem Antrag auf Erteilun 2 lichen Wirtschaft können den beteiligten Betrieben allgemeine Alle Erzeugnisse der feinmechanischen und optischen nee, ,,, n,, fe n nnn, ane be . . . Gz gor; B.. Stockholm So te C, z Vorz. 56 S0. do. 73 Borz, Zt. 18 Vo, do. 6a Vorz. (St. z. 100 J ; j j ü ändi ic j j i de ertigungs⸗Teil⸗ Industrie: 68 is 7 e , ,, , , w. h 9 ö 9 rüsse ,,. 400,49 B., Belgrad 49, 95 G. 50,05 B. 140,00, do. 699 (St. z. loo) 136, 0, Neder andsche⸗Kabelfabriek . 3 . Devisenbescheinlgung der für den, Antrag zuständigen Stelle Richtlinien für die Lieferun der aus den Fertigung isse der A tit J s, 00 bis 78,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8 Agram 49,95 G., 56, 0s B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen do. Zert. —, Nederl. Scheepsoouw Mij. 198,00, Nederl 9 H . ein Bezugsrecht für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial in kontingenten her justellenden Erzeugnisse erteilen. Erzeugnisse der Augenopti zäh, 00 bis zf3 Jo, Rösttaffee, Zentralamerika & 456 00 bis osz o, 16, 68 G., 16,52 8. ö . . ö k . 3 36 . . f Höhe des Liefergewichtes übertragen und ihr die Auftrags- (8 Die 54 ichen Gruppen der Orggnisation der gewerb- optische , 9 d je rr n optit y Mischung 136,00 bis Deutscher Tee 240 06 Bud ap est, Ji. September. D. B. B. Alles in Pengö. Amsterdam Reineveld Maschinefabriet , do. Berz. *.. . kennzeichnung gemäß s 3 mitgeteilt wird. lichen Wirtschaft sind darüber hinaus berechtigt, den betei⸗ rzeugnisse der Foto⸗ g un Projet. n opti . e. K Soucho ng S106 00 bis 900, Tee, indischt) 18073 2, Berlin 136,20, Bukarest 2.78 9, Helsin i 6, o, London ——, Droogdot Mij. do. Zert, =— Kon. Mij. De Schelde, Nat (49 reer en fe die ganz oder teilweise aus Schnell⸗ ligten Betrieben im Einzelfall bindende Anweisungen * die Erzeugnisse der einmechani ü n . ,, . Rwebis Mailand 177, Nen Mork = —= Paris 6s, Prag 13,62, Preßburg Vez. v. Anand. 124, 0, Handel Mij. R. S. Stokvis C In. 167, 90 arbeilsftahl oder Hartmetall bestehen, dürfen aus den besetzten Lieferung der aus den Fertigungs⸗Kontingenten hergestellten Erzeugnisse der Medizinmechanik. men Vulgar . i ö e n nn, ,h, . Kllau⸗ 3 6 4 . Zagreb , . Etedm - mnneris 119,0, Stork & Co. —— Do. Vorz. Gebicten und dem Ausland nicht bezogen werden, wenn die Erzeugnisse an bestimmte Auftraggeber zu erteilen. B. FJertigungs · Teillontingente ö , ondon, . a. 6 , , . 39. Spinnerij En Weperii 112,35, Verenigde Ausführun des Auftrages von der, ulieferung des Schnell⸗ 883 1 Fertigun gs8⸗T eilkontingente für gewogen —— bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus⸗ 13 = 4645, Amsterbam ö Brüssel , ren,, kon 0), o. Pres. 17 er fir . . arbeitsstahles oder Hartmetalle abhängig gemacht wird. ( Metalle rzeu nuf gewogen bis Zitronat, großstücige Schalen, in Deutschiand Schweiß 1730. 17,40, Kopenhagen (Freiv) * EStocksblni do. Vörz,. = Vederl. Wol. Mi . ufa! r ita g Uebertragung von Bezugs rechten zeug : kandiert = bis Kunsthonig, in Yv-⸗Kg Packung (Würfe) 16,656 —– 16, 95, Oslo —, Buenos Alt s (offiz.) 16,9537 17, iz, Zert. (1660 141 0), Deli Möij. Zert. ioo 19,60 k J. . Teil II (1) Für die Lieferung von Erzeugnissen, die aus Ferti⸗ gr Lieferung der Erzeugnisse ihres Zuständigkeits⸗ . bis ö. Vrgtenschmalz 18304 bis =. Rohschmalz 183, 6 Rio de Janeiro (insffiz; Scheu gh ci Tschnerntin g-Dolle = BVrjessenee m ( E00. Magazijn de Bijenkor, X. N. C3 00, do . uAllgemeine Bestimmungen gung h ⸗Völltontingenten herzustellen sind in en Bezugsdechte bereichs für den nichtkontingentterten Bedarf werden Ferti= JI , Amsterdam, 13 Septzmber. (d. . T. li Co Uhr; hol genus kum. Ver; vo. Geivinnbec- Sch. R. lit h h ' p65 ö gungs . Teiltontingente für Metallerzeugnisse folgenden Wirt— , i —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,69 bis Speck, (Amtlich. Berlin 75, 6, London New Jork —=—, Paris § 8 weder gefordert oder angenommen, noch angeboten oder en fre gr rr rn gererl: g 'ernuchert ab do ies fc re Tafel nargatine isitzob bis arten. = Trusse o,1=- zo 77 Schwei wü, e- U, n, deinngforz = Aus nahmebestini mungen K Ehen dite lCtenbau, Berlin W zs, Potsdamer , , ,, n, , , , ö 4 . . , e * 23, ) feine Molkerei⸗ agen —, ockholm 44,81 - 44,B,90, Prag —. *

Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann Ausnahmen größert oder beschleunigt werden könnte. Straße 58,

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