1942 / 215 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

. i mm,, 4 . K

Dritte Beilage zum Reichs · nnd Staatsanzeiger Nr. 214 vom 12. September 18942. G. 4

(2s s2a].

Bilanz zum 31. Dezember 1841.

————— ——

Ausgangs- wert l. 1. 1941

Zugänge

und Um⸗ buchungen 1941

Kreselder Vertehrs · Attiengesellschast, Lreselb.

Buchwert

31. 12. 1941

L. Anlagevermögen: 1. Grundstücke und Baulichkeiten:

Anlagen des

Anlagen des

Sonstiges:

, O O r go be,

Grundkapital

Aktiva. R S

a) Betriebsgrundstücke und Ge⸗ bäude

b) Verwaltungs⸗ und Wohn⸗ grundstücke einschl. Gebäude.

) Sonstige Grundstücke

ĩ traßenbahnbe⸗

683 148

246 648 3 600 triebes

a) Gleisanlagen

b) Streckenausrüstung und Siche rungsanlagen

e) Betriebsmittel ;

d) Werkstattmaschinen und ma⸗ schinelle Anlagen

e) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung ..

9 Arne nn,,

g) Kurzlebige Wirtschaftsgüter .

Kraftverkehrsbe⸗

3 883 968

768 704 1 210 652

34 053

44 454 9 878 8 578

triebes: a) Treibkraftversorgungsanlagen b) Betriebsmittel c) Werkstattmaschinen und ma⸗ schinelle Anlagen d) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung .. e) Kurzlebige Wirtschaftsgüter.

z 386 oz 06 o

3 5965

26 757 180 056

c Tienstlleidung u. Aursüstung 1— b) Beteiligung 14

219 08073

3 200.

95

50 76

4 103 049

RAM

68 O73

248 223:

4100

768 704 1213 852

34 641 49 712

9 878 10 577

3 366 god bot z oo6 26 757

257 668;

1 1

S 100 489

Umlaufvermögen:

Stof fvorräte

Wertpapiere

Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen Forderungen auf Grund von Lieferungen und L Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben

Andere Bankguthaben . Sonstige Forderungen osten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

Passiva.

Rücklagen:

L.

Gesetzliche Rücklage: Stand 1. 1. 1941 .. Zuweisung für 1941

Rücklage für Er

Stand 1. 1. 194 Uebertragung auf „Kurzlebige Wirtschaftsgüter⸗“

Rücklage für die Erhaltung der Sar nar lag: n:

VW

Stand 1. J. 1941. Zuweisung für 1941

475 500, w oh = gen wor

eistungen

J

ertberichtigungen zu Posten des 1 , gen, .

Zuführung für 1941

Grundstücke und Baulichkeiten:

Straßenbahnbetxieb:

a) Betriebsgrundstücke u. Gebäude 16916, b) Verwaltungs⸗ und Wohngrund⸗ stücke einschl. Gebäude... 4 389,

a) Gleisanlagen

b) Streckenausrüstung und Siche⸗ rungsanlagen

e) Betriebsmittel

d) Werkstattmaschinen und ma⸗ schin lle Anlagen

e) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. ..

f) Kraftwagen

g) Kurzlebige Wirtschaftsgüter ..

3 433,50

4706,76 1 975, 1 998, s

Kraftverkehrsbetrieb:

ry oz 60 z69,

2 675, 87 611,98

a) Treibkraftversorgungsanlagen .

b) Betriebsmittel

c) Werkstattmaschinen und ma⸗ schinelle Anlagen

d) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. . .

e) Kurzlebige Wirtschaftsgüter ..

Stand 31. 12. 1941

z4a7 ogl, Ss 76 Sol, 2j 2a3 61s, 7 2 173 176, 2⸗

z69 104, 83 674 562,1

2s ol7, os 2s ogi, 9j lo 6 /o⸗

gb6 677, 62

267 667,70 Di Ts s TNSss

6 482,

386, 50

2616, 13 gz, 2s

.Rückstellung für ungewisse Schulden:

1. 2.

Haftpflichtrückstellung ... Sonstige Rückstellungen...

. ,

Verbindlichkeiten:

2

Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten an städt. Dienststellen und stadteigene Be⸗ triebe ö ö .

6.

Anleihen (davon sind EAM O dinglich gesicherth Teilschuldverschreibungen Genußscheine

Sonstige Verbindlichkeiten

V. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. VII. Reingewinn: 1. Gewinnvortrag 1. 1. 1941.5.

2. Gewinn 1941 * E 1 1 1 1 1 1 *

õ0 000, . 1 462 271,31

8 418 227

272 348 17 206 102 025 43 027 18 623

1 8655 670 672 972 41 738

1 441 840

2 325 000

4 gas 882:

15122713

1134373 300 2400 28 874

z3 s z07 95g 11 269

8 482

Gewinn und Berlustrechnung zum 31. Dezember

Aufwendun gen.

L. Aufwendungen für den Straßenbahnbetrieb:

1.

2.

Verwaltungskosten: a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezůge b) Sonstige Verwaltungskosten

Betriebskosten:

Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge . 903 329,48 a) Besoldungen, Löh sonstige Bezug 3

b) Sonstige Betriebskosten

Treibkraftkosten

Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unterhaltung ent⸗

fallenden Löhne:

a) Gleisanlagen. . .

b) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen.

) Betriebsmittel ; ;

d) Werkstattmaschinen und maschinelle i

e) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäfta⸗ ausstattung ..

Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben..

b) Sonstige Ausgaben für toilsahrtiz we. 7 . 4

a) Zuweisung zur Versorgungseinrichtung.. 2

69 9g29, 57

doo ooo, os

ss oll, So

71 199, 0 22 7836 85

286, 5j 4118, 13

g gos, os

ji 1 441 840 1941.

347 438

R. M

168 440

93 l 389

*

1. Verwaltungskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge

b) Sonstige Verwaltungskosten Betriebskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge

b) Sonstige Betriebskosten Treibkraftkosten

Unterhaltungskosten einschl. ber auf die Unterhaltung ent⸗

entfallenden Löhne: a) Zufahrtsstraßen b) Treibkraftversorgungsanlagen

c) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen.

d) Betriebsmittel

e) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen f) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäfts⸗

ausstattung Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben

b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke .. e) Zuweisung zur Versorgungseinrichtung. . Gebäudeinstandhaltungskosten einschl.

entfallenden Löhne

.Abschreibungen und Wertberichtigungen:

1. auf das Anlagevermögen

von dritter Seite erstattet... ....

2. auf andere Werte 3. Zuweisung zur Rücklage für die Bahnanlagen Versicherungskosten. Zinsen

Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen .

Beiträge an Berufsvertretungen Wege und Betriebsabgaben Alle übrigen Aufwendungen Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage

Reingewinn: 1. Reingewinn lt. Bilanz 2. Gewinnvortrag 1. 1. 1941

Ertrã ge.

Einnahmen aus dem Straßenbahnbetrieb: 1. aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr ...

2. aus dem Güterverkehr 3. Sonstige Einnahmen

Einnahmen aus dem Kraftverkehrsbetrieb: 1. aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr ..

2. aus dem Güterverkehr 3. Sonstige Einnahmen.... Außerordentliche Erträge.... L. Sonstige Erträge... ....

r

II. Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb:

z6 oo, 12 27 194,29

zo ꝗsz, 7s 20 313, is

1289, 36 205 283, 3 26.27

208 921

2s O30, 59 6 7756, 0 0 000, der auf die Instandhaltung

549 745,82 1620,62 548 125,20

Erhaltung der 1023 625 26 548 11500 195 529 7 449 421 824 62 598 97 500

8 482, 89

I 6ygs, 53 784 36

4992 8893

4 227 011,49 30 S882, 75 18 250, 8 4276168

680 255,09

685 937 57

219830 28 598 38

Tos, sss 3

5 682 48

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ llärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, sopeit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Krefeld, den 15. Juli 1942.

Treu hand⸗ und Revisions-⸗Aktien gesellschaft Niederrhein.

Dr. Bringmann,

Wirtschaftsprüfer

Aufsichtsrat: Dr. Alois Heuyng, Oberbürgermeister, Krefeld, Vorsitzer; Dr. Robert Heim, Bürgermeister, Krefeld, stellv. Vorsitzer; Dr. Emil Hürter, Bürger⸗ meister, Krefeld; Dr. Karl Schacht, Stadtrat, Krefeld; Jakob Odenthal, Landrat,

Kempen;

alter Feltgen, Ratsherr, Krefeld; Bruno Hoff, Ratsherr, Krefeld.

BVorstand: Dr. ⸗»Ing. Josef W. Hollatz, Stadtrat, Krefeld; Dipl. Ing. Hans

Dar mstãdter, Direktor, Krefeld, z. Zt. im

24958

Dortmunder Mühlenwerke Aktien⸗ gesellschaft, Dortmund.

Entschließung des Aufsichtsrates über

die Berichtigung des Grundkapitals auf

Grund der Dividendenabgabe⸗Verord⸗

nung.

Auf Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. 6. 1941 hat der Auf⸗ sichtsrat. unserer Gesellschakt am 25. ,,, 1942 dem Vorschlage des Vorstandes entsprechend e The, das Grundkapital unserer Gesellschaft mit Wirkung für das am 31. 12. 1941 ab⸗ 6 Geschäftsjahr von bisher nom.

M 1500 0600. auf nom. H. AM 1800000, zu erhöhen. Die Durch⸗ führung der Berichtigung erfolgt durch Heraufstempelung der Aktien von RM 10990, auf RAM 1200, —.

24959 Dortmunder Mühlenwerke Aktien⸗ gesellschaft, Dortmund.

Zu der am Montag, den 12. Ok⸗ toder 1942, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutfchen Zentralgenossenschaftskasse, Berlin C 2, Am * aus 162, stattfindenden Sauptversammlung werden unsere Aktionäre hierdurch eingeladen:

agesordnung:

1. Vorlage des Beschlusses des Auf⸗ sichtsrats über die Berichti . Grundkapitals um RM 369 000. auf RM 1 800 000‚— gemäß Divi⸗ dendenabgabeverordnung vom 12.6. 1941 und Mitteilung über die ent⸗ sprechende Aenderung der 5§5 4 und 15 der Satzung.

„Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Jahresab⸗ schlusses für das Geschäftsjahn i941, in dem bereits das berich⸗ tigte Grundkapital ausgewiesen ist, sowie des Berichtes des Aufsichts⸗ rats.

Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.

. Kr e a über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

„Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1943. ; Der Geschäftsbericht, der Bericht

des Aufsichtsrats sowie die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung liegen bis zum Tage der Hauptver⸗ ammlung während der Dienststunden in unseren Geschäftsräumen zur Ein⸗ sicht aus. .

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen spätestens am dritten Tage

VEsTA Buchprüfungs⸗

vor ver Hauptversammlung bei der

Felde.

Deutschen Rentenbank⸗Kreditan⸗ stalt (Landmirtschaftliche Zen⸗ tralbank), Berlin W S, Wil⸗ helmstraße 67,

Deutschen Zentralgenossenschafts⸗ kasse, Berlin O 2, Am Zeug⸗ haus 112,

einer Wertpapiersammelbank oder

der Gesellschaftskasse zu Dort⸗ mund oder

bei einem deutschen Notar

ihre Aktien hinterlegen. Dortmund, den 165. September 1942. Der Vorstand. Horeyseck. v. Ha vranel.

I0. Gesellschaften m. b. H.

bie h Beschluß der Gesellschafts ur eschluß der Gesellschaftsver⸗ sammlung vom 9. Mai 1982 ist die inn n aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Greven, den 10. September 1942. Fiege . Co. G. m. b. S, i. L. Der Liquidator: Josef Fiege.

24636)

Die Firma Ernestine Berg Nachf. G. m. b. SH. in Düsseldorf ist auf⸗ gelöft. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich zu melden.

Düsseldorf, den 1. September 1942. Ernestine Berg Nachf. G. m. b. H. i. Liqui.

Rechtsanwalt Dr. Kaufhold, Düsseldorf, Bolker Straße 67, als Abwickler.

24673 .

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung ist das Gesellschaftskapital von RM 50 000, auf RAM 20 009, herabgesetzt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.

Leipzig W 31, 7. September 1942. und Treu⸗

er, n, ,. m. b. H. r. Schneider, Leipzig W 31, Sschochersche Str. 79.

24811 Die Stärke⸗ , . Verkaufs⸗ gesellschaft m. b. H. in Berlin t aufßelist. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 8. September 1942. Die Liquidatoren der Stärke⸗Industrie⸗Verkaufs⸗ gesellschaft m. b. S. i. Liqu.:— Rudolf Lindner. Gerhard Wedem ann.

less 43

24812 Die Dextrin⸗Verkaufs⸗Gemein⸗ schaft m. b. S. in Berlin ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 8. September 1942. Die Liquidatoren der Dextrin⸗ Verkauf s Gemeinschaft m. b. H. i. Liqgu.:— Rudolf Lindner. Helmut Schreiber.

23480 ö

ch gebe hiermit gemäß 5 65 II des Gesetzes, betreffend die Gesellschgften mit beschränkter Haftung, die Auf⸗ lösung der Johann Burk G. m. b. S., Nürnberg⸗Fürth i. Ban, bekannt und fordere etwaige Gläubi⸗ ger der genannten Gesellschaft auf, sich bei mir zu melden.

Nürnberg W., den 28. August 1942. Georg Geignetter, Fürth i. Bay., Glückstraße 5, als Liquidator der Fa. Johann Burk G. m. b. H. i. L.

24362

Die Firma Möbel-Hansen G. m. b. H. vorm. Bloch in Krefeld ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich zu melden.

Krefeld, den 1. September 1912. Möbel⸗Hansen G. m. b. H. i. Liqui.

Rechtsanwalt Dr. Kaufhold, Düsseldorf,

Bolker Straße 67, als Abwickler.

24950 Die auf den 28. 8. 1942 anberaumte Besellschafterversammlung konnte nicht stattfinden. Diese Gesellschafterver⸗ saminlung wird auf den 23. 9. 1942 verlegt. .

Die Gesellschafter der Rheinischen Heimstätte Gesellschaft m. b. H. werden hiermit satzungsgemäß zu der am Mittwoch, dein 23. September 1942, 13,39 Uhr, im Weißen Saale des Landhauses zu Düsseldorf stattfin⸗ denden Gesellschafterversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

Aenderungen der Bestimmungen des

F 8 der Satzung über die Geschäfts⸗ führung.

Düeldorf, den 9. September 1942. Stellvertretender Vorsitzer des Aufsichtsrats: Haake, Landeshauptmann.

u. Genofsfenschaften

Aufforderung.

Alle Gläubiger der untenstehenden Baugenossenschaft werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Forderungen an diese Genossenschaft innerhalb von sechs Möo⸗ naten von heute geltend zu machen. ansonsten diese keine Berücksichtigung mehr finden können.

Böhm. Kamnitz, 28. August 1942. Gemeinnützige Bau⸗ und. Woh⸗ nungsgenossenschaft für Böhmisch⸗ Ober⸗ und Nieder⸗Kamnitz e. G. m. b. S. in Liquidation, Böhm. Kamnitz.

230621]. vin, . per 30. Juni 19432.

Attiva. Grundstück ... 31 100, Abschreibung 0 Debitoren (Bresl. Hanfw.).. Wertpapiere Rechnungsabgrenzung. .

Passiva. Guthaben der Genossen. .. Hypothek... 1646, So

Amortisation 24,22 Kapital... ö Reservefonds (. 65 Bauerneuerungsfonds. . Gewinn 1942 ..... 313

33 gc 35

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1942.

Au fwendun gen: Abschreibung a. Grundstück. . , . . Betriebskosten.. ... Geschäftsunkosten. ... Instandsetzungen .... Hypothekenzinsen. ... Gewinn aus 1942 ..

3 096 Breslau, den 25. August 1942. Wohlfahrtẽ genosse nschaft e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: Reichel. Schöl zel.

(230631. 2. Bekanntmachung.

Durch Beschluß der ordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 30.6. 1942 ist die ö e. G. m. b. H., Breslau, auf gelöst worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Breslau, den 25. August 1942.

Wohlfahrts r r .

e. G. m. b. H. in Liquidation.

Die Liquidatoren:

Reichel. Schölzel.

III Wi /d. Ii26 / 39 wird das gesamte bewegli

—— *

, n n.. .

Dent cher Neichsanzeiger Preußischer

an ledem Moch

aber ohne Bestellg bei der Anzei elle 1 monatl Postan Bestellungen an, in D ee ,n *.

6 X., Einzelne Nummern dieser Wnsgabe kosten bo d.

.SGSie werden rr vorher de Betrages elnschlleßlich er dr. abgeg k * gs a.

53 eg geen, , n, , m m ., r , ,,, 2 M ; abholer . . ain

nehmen 68, Wilhelm 2

Nr. 215 *ahrnn ene, gen.

elner drei

ö eso en. 63 l lo 1 * r müssen 8 Tage vor dem

Kr den Raum elner fünfgespaltenen & brelten Petlt- gespaltenen i. An

Gesonderer Vermert am Acndc

Vnzeigenstelle eingegangen seln.

Berlin, Montag, den 14. September, abends

Postschecktonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Regensbur und Reichenberg und des Regierungspräsihenten in Fin nn über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Vöz der Reichsstelle für Waren verschiedener Art Verãußerung von Holzmehl) vom 14. September 1942.

. über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

eil I, Nr. 94.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks—⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen

Gebieten vom 12. Mai 1935 (RGBl. 1 S. 911) wird das

gesamte im Inland außer Protektoratsgebiet Böhmen und Mähren) befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden Jeite les, Eduard, geb. 20. 3. 1920 Neuern, und Jeiteles, Irma, geb. 27. 9. 1892 Czachrau, beide wohnhaft gewesen in Neuern, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, den 10. September 19412. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg. J. V.: Ranner.

Bekanntmachung Auf Grund der 55 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 15. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 11) in Verbindung mit den Erlassen des Reichs ministers des Innern vom 12. gun 1939 Ia 1594/ 39/8510 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III WisJd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Anna Sa'(ek, geb. Grunel, geb. ant 23. 7. 1872 zu Orasice, Kr. Laun / Protektorat, fruher wohnhaft gewesen in Bilin, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein— in volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 13. Mai 1959 (RGBl. 1 S. 11) in Verbindung mit den Erlassen des Reichs ministeas des Innern vom 12. Juli 1939 Ja 1594139/ 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi ( Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Dr. Ernst Israel Taussig, geb. 28. 12. 1897 zu Reichenberg, 2. der Elisabeth Sara Taussig, geb. Fanter, ged. am 26. 6. 1898 zu Brüx, früher wohnhajt gewesen in Brüx,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. ; Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der VO. über die Ein—⸗ inn volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1959 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. gu 1939 La 1594 39/83810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen ver Rosa Sara Schwar z, geb. Götz, geb. am 24. 12. 1877 zu Tiefenbach bei Gablonz, früher wohnhaft gewesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. . Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung

„„Auf Grund der Ss 1,3 und 4 der VO. über die Ein ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1959 (RGGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ja 1594 39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 89. 533 1939

e und

unbewegliche Vermögen des Skiklubs der , . des Unterstützungsverbandes der Offiziere des ehemaligen efl. Heeres in Prag hiermit zugunsten des Deutschen 6 ein⸗ gezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Schröder.

Bekanntmachung

Auf Grund der 85 1, 8 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 19 S. 1) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 12 1594j39/ 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi (Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Ilka Sara Schön feld, geb. am 29. 1. 1917 zu Aussig, früher wohnhaft gewesen in Auf hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 10. September 1942.

Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 293 u. 479) in Verbindung mit der Preu⸗ ßischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (68. S. 207) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. J S. 303) wird das gesamte Vermögen a) der Jüdin Elisabeth Sara Frank, geb. Feder, geb. am 4. 11. 1889 in Palermo, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Krefeld, Elisabethstr. 132, und b) der Jüdin Emilie Sara Haas, geb. Lehmann, geb. am 2. 9. 1878 in Krefeld, zuletzt wohnhaft gewesen in Krefeld, Nordwall 75, mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben. Düsseldorf, den 11. September 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwig.

Anordnung V52 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Holzmehl) vom 14. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsforst⸗ meisters angeordnet:

§1

Geltungsbereich

Diese Anordnung gilt für Holzmehl aus Nr. 89 des stat. Warenverzeichnisses. z . 2

Veräußerung (1) Personen und Unternehmen, die Holzmehl herstellen, ĩ

bedürfen zur Veräußerung desselben einer Genehmi ung, welche namens und im Auftrag der Reichsstelle 9 die Fachabteilung Holzmehl⸗Industrie, Dresden-. 1, Waisen— haut 1711, erteilt wird.

(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. 83

Aus nahmebestimmung

Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Aus— nahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen. ?

§5 4

Strafbestimmung

Zuwiderhandlungen gegen diese ,, nach

den 8, 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 886

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 20. September 1942 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Osigebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 14. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.

39 (RöGBl. 1

Bekanntmachung

Die am 11. September 1942 ausgegebene Nummer 94 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen. Vom 141. August 1942.

Verordnung über die statische Prüfung genehmigungspflichttger Bauvorhaben. Vom 22. August 1912. J

Verordnung zur Sicherstellung der zahnheilkundlichen Ver⸗ sorgung der Bevölkerung. Vom 5. September 1942. h

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Erwerb und Verkauf von Uniformen. Vom 7. September 1942.

Verordnung über Tuberkulosehilfe. FJom 8. September 1942.

Umfang: zi Bogen. Verkaufspreis 015 R-. Postbeförde⸗ rungsgebühren; 0,93 Et für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96260.

Berlin NW 40, den 12. September 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hub rich.

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung

Einzelheiten zur Ostarbeiter⸗Abgabe

Ein RdFä-Erlaß vom T7. 9. 1942 über die Ostarbeiter⸗Abgabe deröffentlicht im Reichssteuerblatt vom 10. 9. 1942, weist darauf hin, daß persönlich steuerpflichtig bei der Ostarbeiter⸗Abgabe im Gegensatz zur Ostarbeiter-Stener nicht der Arbeitnehmer (Ost⸗ arbeiter), sondern der Arbeitgeber ist, der Ostarbeiter beschäftigt. Die Ostarbeiter haben keine Lohnsteuer und keine Bürgersteuer während ihrer Beschäftigung innerhalb des Deutschen Reiches zu zahlen. Die Befreiung der Ostarbeiter von den bezeichneten Per— sonensteuern ist durch eine entsprechende Bemessung des Arbeits⸗ entgelts ausgeglichen worden. Der Erlaß umschreibt des weiteren den Begriff des Ostarbeiters und stellt ferner fest, daß sich die Höhe der Ostarbeiter-Abgabe nach der Zahl der vom Arbeitgeber be⸗ schäftigten Ostarbeiter und nach der Höhe ihres Arbeitslohns beimißt. Die Entgelttabelle stellt auf tägliche (Tabelle A), wöchent= liche (Tabelle B) und monatliche Lohnzahlung (Tabelle C) ab. Bei zehntägiger Lohnzahlung ist die Tabelle à mit den jeweils ehnfachen Beträgen, bei vierzehntägiger Lohnzahlung die Tabelle B mit den jeweils doppelten Beträgen und vierwöchent⸗ licher Lohnzahlung die Tabelle B mit den jeweils vierfachen Beträgen anzuwenden. Wird ein Monatslohnempfänger weniger als einen Monat beschäftigt, so ist bei der Errechnung der Sst⸗ arbeiter⸗Abgabe für jeden Arbeitstag ein Dreißigstel der in der Monatstabelle enthaltenen Ostarbeiter-Abgabe zu zahlen. Ent— sprechendes gilt bei Wochenlohnempfängern, die weniger als eine Woche beschäftigt werden. In dem Fall ist für jeden Arbeitstag ein- Siebentel der in der Wochentabelle enthaltenen Ostarbeiter⸗ Abgabe zu zahlen.

Landwirtschaftliche Arbeitgeber haben nur die Hälfte der Astarbeiter-Abgabe zu zahlen. Die Ermäßigung wird nur für die Beschäftigung derjenigen Ostarbeitéer gewährt, die in der Land— wirtschaft im engeren Sinne tätig sind, also nicht für Ostarbeiter, die in Gartenbaubetrieben, in Baumschulen, in Ziegeleien oder in der Forstwirtschaft tätig sind. Auch Haushaltsvorstände, die Ostarbeiterinnen in der Hauswirtschaft beschäftigen, haben nur die Hälfte der Ostarbeiter-Abgabe zu zahlen. Die Ostarbeiter⸗Abgabe fällt in vollem Umfang weg, wenn eine Ostarbeiterin von einem Haushaltsvorstand mit mindestens drei minderjährigen Kindern oder anderen minderjährigen Angehörigen beschäftigt wird. Die Befreiung von der Ostarbeiter⸗Abgabe wird für jeden vollen J gewährt, in dem diese Voraussetzungen bestanden aben.

Die Finanzämter werden angewiesen, den Kreis der Arbeit- geber, die Ostarbeiter beschäftigen, restlos zu erfassen. Es wird ihnen nahegelegt, diese Arbeitgeber ö. ihre arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen hinzuweisen.

Die Verordnung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und im Protektorat, sie ist am 15. Juni 1942 in ö getreten. Die Vorschriften über die Ostarbeiter-Abgabe waren erstmalig auf das Arbeitsentgelt anzuwenden, das nach dem 15. Juni 1942 aus gez ah worden ist. Indessen bstehen keine Bedenken dagegen, da ie Vorschriften der Verordnung erst auf die im Monat Ju fillg gewordenen Arbeitsentgelte angewendet werden, wenn

rbeitsentgelte für Juni bereits nach der alten Regelung ab— gerechnet worden sind.

Tätige Reue bei Vergehen gegen den Lohnstop nur bis I5. September 1942

Der Generalbevollmächtigte für den 1 macht noch⸗ mals darauf aufmerksam, daß am 15. September 19812 die Frist abläuft, bis zu der der Betriebsführer wegen Verstoßes gegen die lohngestaltenden 2 tätige Reue üben kann. er bis zu diesem Tage freiwillig unzulässige, in der Zeit vom 16. Oktober 1939 bis 1. Juli 1918 vorgenommene Lohn- oder

21 . Erhöhungen sonstiger laufender Zuwendungen

oder die unzulässige Ausschüttung einmaliger Zuwendungen dem uständigen Reichstreuhänder der Arbeit anzeigt oder wer von ! aus freiwillig unzulässig ausgezahlte Bezüge mit Wirkung dom 1. Juli 1912 ab wieder 26 den gesetzlichen Stand vom 16. Oktober 1939 zurückführt, bleibt af Wer es dagegen unterläßt, eine solche tätige Reue bis zum 15. September 1842 u üben oder wer in ö ähh Gehälter und sonstige uwendungen entgegen den gesetzlichen Vorschriften verändert, muß nunmehr mit sehr fühlbaren Strafen rechnen.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat die Reichstreuhänder der Arbeit angewiesen, 6 gegen die im nteresse , Wirtschafts⸗ und Währungsverhälnisse gebotene

ohndisziptin unnachsichtig zu ahnden.