1942 / 217 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 15. September 1942. S. 4

25295.

An die Genußrechtsinhaber der Eisenbahn⸗

Renten⸗Bank, München (früher

Frankfurt a. M.).

In Anbetracht dessen, daß sich nur die Besitzer von rund 5 * des Gesamt⸗ umlaufs der Genußrechte auf meine öffentliche Aufforderung gemeldet haben, ist eine Umlegung des Kosten⸗ vorschusses und der Spesen für den ein⸗ zelnen Genußrechtsinhaber nicht trag⸗ bar.

Nachdem sich die Eisenbahn-Renten⸗ Bank in den Verhandlungen vom 8. und 9. September 1912 bereiterklärt hat, nach 83 43 Abs. 2, 44 des Auf⸗ wertungsgesetzes von 1925 die Genus⸗ rechte am 1. Mai 1943 zum Kurse von 15 4 ihres Nennbetrages zurück⸗ uzahlen, habe ich meinen Antrag bei er Spruchstelle zurückgezogen. Der Beschluß der Eisenbahn-Renten⸗Bank wird im Reichsanzeiger veröffentlicht werden.

Frankfurt a. M., 11. Septbr. 1912.

W. L. Heinrich, Genußrechts⸗

vertreter.

E520) Austro⸗Belgische Eisenbahn⸗ und Industrie⸗Aktiengesellschaft, Wien.

Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger vom 4. Mai, 4. Juni und 4. Juli 1942 veröffent- lichten Aufforderungen zum Umtaus unserer Aktien werden hiermit gemä ö 240, 179 des Aktiengesetzes jene Ak⸗ ien unserer Gesellschaft im Nennwerte von s 20, beziehungsweise K 400, —, welche trotz der vorerwähnten Aufforde⸗ rungen nicht zum Umtausch eingereicht worden sind, sowie jene Aktien, welche die zum Umtausch gegen neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreicht haben und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfü⸗ gung gestellt worden sind, für kraft—⸗ los erklärt.

Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien auszugebenden neuen Aktien zum Nennwerte von iM 100, werden gemäß den gesetzlichen Vor— schriiten verkauft werden. Der Erlös wird abzüglich der hierbei entstehenden Kosten und Spesen den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesitzes bei dem Bankhaus Pinschof Co., Wien, l., Spiegelgasse 5, zur Verfügung . beziehungsweise für ihre ge hnung hinterlegt werden.

Wien, am 15. September 1912. Der Vorstand der Austro⸗Belgische Eisenbahn- und Industrie⸗-Aktien⸗

gesellschaft. Malberg. Dr. Baller.

Memeler Wohnungsbau⸗Akt.⸗Ges. 26928) Zweite Aufforderung

zum Ümtausch unserer Aktien.

In der Hauptversammlung vom 31. Oktober 1941 wurde die Reichs⸗ markeröffnungs bilanz zum 1. Januar 1941 genehmigt und im Sinne der Umstellungsverordnung vom 5. Mai 1939 (RGBl. J S. 897) beschlossen, das Grundkapital mit EM 111 900, neu festzusetzen und in 1110 Inhaberaktien von je Een 100, einzuteilen und auszugeben. ;

Nach der am 18. Dez. 1941 erfolgten Eintragung der diesbezüglichen Be⸗ schlüsse in das Handelsregister Memel ergeht hiermit an die Aktionäre die Aufforderung, ihre Aktien samt Ge⸗ winnanteilscheinen und Erneuerungs⸗ scheinen unter Beifügung eines doppel ten Nummernverzeichnisses ab 15. 8. 1912 his 30. 11. 1942 bei der Sparkasse der Stadt Memel gegen Ausfolgung einer nichtübertragbaren Empfangs⸗ bestätigung einzureichen, gegen deren Uebergabe die neuen Aktien ausgefolgt werden. Gewinnanteilscheine und At⸗ tien sind auf der Rückseite mit Namen 6 Adressen des Einreichers zu ver⸗ ehen.

Türch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 6. Mai 1942 und mit der am 8. Juni 1912 erfolgten Eintragung in das Handelsregister zu Memel werden die Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt. Der Umtausch der At⸗ tien erfolgt entsprechend dieser Maß⸗ gabe, und zwar derart, daß fünf alte Aktien im derzeitigen Nennwert von je Lit 100, in drei neue Aktien zu je iM 100, umgetauscht werden. Eine Negulierung von Spitzen wird von der Umtauschstelle nach Möglichkeit ver⸗ mittelt.

Der Umtausch selbst ist kostenlos. Die eventuell entstehenden Postgebühren gehen zu Lasten des Aktionärs.

Aktien, welche nach dreimaliger Auf⸗ orderung im l Reichsanzeiger und in der Zeit der bekanntgegebenen Frist um . nicht eingereicht worden n oder welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zum Zwecke der Einlösung zur Verfügun ge stest werden, werden gemäß §5 179 A.⸗G. fir kraftlos erklärt. Die an Stelle der ür kraftlos erklärten Aktien .

MJ

ebenden neuen Aktien werden echnung der Beteiligten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwertet. . wird der Erlös nach Abzug der kosten den Beteiligten ausgezahlt bzw. für ihre Rechnung hinterlegt.

Memel, den 7. August 1942.

Der Vorstand. Seibüch ler A. Mülüor8r.

25291

Mechanische Bindfadenfabrik Ober⸗ achern jetzt: Haufwerke Oberachern A. G. in Oberachern / Baden.

In der a. o. Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 29. August 1942 wurde beschlossen: .

Die Firmenbezeichnung der Gesell⸗ schaft wird geändert in „Hanfwerke Oberachern A. G.“.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung dem gefaßten Beschluß an⸗ zupassen.

Oberachern, 11. September 1942.

Sanfwerke Oberachern A. G.

Der Vorstand. Bergfeld.

25285 Hohenhamelner Zuckerfabrik Aktiengesellschaft. Einladung zu der am 30. Sep⸗ tember 189142, nachm. 17 Uhr, in der Gastwirtschaft Albert Busse in Hohenhameln stattfindenden ordent⸗ lichen Sauptversammlung.

Tagesordnung: ;

1. Vorlegung des GJ des Geschäftsberichts und des Ge winnverwendungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäfts⸗ kh 194142.

„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. „Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

Wahlen zum Aussichtsrat.

Wahl des Abschlußprüfers für das e , ,. 1942/43.

Der Aufssichtsrat.

25284

Kraftwerk Thüringen Aktiengesell⸗ schaft in Gisperslehen.

Einladung zur Hauptversammlung.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, dem 7. Oktober 1942, vormittags 11 Uhr, in der Gaststätte Horst Kohl, Erfurt, Neuwerkstraße 31/37 (Eingang Lilienstraße), stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung einge⸗ laden. Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und

der Berichte des Vorstands un Aufsichtsrats für das Geschäftsj ahr 184142.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verwendung.

Beschlußfassung über die nt⸗ lastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das BGeschäftsjahr 1942 143

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages werden diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung stimmberechtigt teil⸗ nehmen wollen, gebeten, ihre Aktten oder einen von einer Wertpapier⸗ sammelbank ausgestellten Hinter⸗ legungsschein über Aktien spätestens bis zum 2. Oktober 1942 zu hinter⸗ legen bei: J J

J. . Gesellschaftskasse in Gispers⸗ eben,

2. der Commerzbank A.⸗G. in Ber⸗ lin und deren Filialen in Thüringen

der Dent chen Bank in Berlin, deren Filiale in Dresden, Ab⸗ teilung Bittoriastr. 2, und ihren Filialen in Thüringen,

der Dresdner Bank in Berlin und deren Filialen in Thü⸗ ringen,

der Mtitteldeutschen Landesbank in Magdeburg und deren Filialen,

der Thüringischen Staatsbank in Weimar und deren Filialen in Thüringen, der Stadtbank in Apolda

der Bayerischen Verein ob ant in München,

dim Bankhaus Bayer und Heinze Abteilung Leipzig in Leipzig.

Als Hinterlegung bei einer der Stellen 2 bis 9 gilt auch, wenn die Aktien im Sperrdepot der Hinter⸗ ,,, , bei einer anderen Bank belassen werden.

Gispersleben, 10. September 1942.

Der Vorstand. A. Lange.

26288 Berlinische Feuer⸗Versicherungs⸗ Anstalt, Berlin. Aapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ ᷓ. tsrat ö Vor hig, des Vorstandes eschlossen, das Grundkapital unserer Gesells aft im Wege der Berichtigung von Æ 5260 000 um HE M 2 625 000, auf RM 7875 000, zu erhöhen. Die Berichtigung, die in⸗ zwischen in das Handelsregister einge⸗ tragen worden . wird in der Weise durchgeführt, daß der Nennwert der volleingezahlten Juhaberaktien zu RM 100, auf RM 150, —, der Nennwert der zu 40 3, eingezahlten Na mensaktien zu RM 1090, ent⸗ sprechend abgestempelt wird.

Hierdurch fordern wir unsere Aktio⸗ näre auf, ihre Aktien bis zum 2B. September 1942 einschlies lich bei der Deutschen Bank, Verlin,

Mauerstraße N,.

d Forderungen ..

während der üblichen Geschäftsstunden zur Abstempelung einzureichen.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 30. September 1942, wird der Handel der berichtigten Aktien an der Börse zu Berlin auf den herauf—⸗ gestempelten Nennwert umgestellt.

Für die durch die Kapitalberichtigung entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Sofern jedoch die Aktien mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 20 ff. mit einem nach der Nummernfolge geord⸗ neten Verzeichnis bei der obigen Bank direkt am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, een, die Berichtigung kostenfrei.

Kapitaleinzahlung.

Mit ö des Aufsichtsrats fordern wir auf die teileingezahlten Aktien eine weitere Einzahlung von je H. 20, ein. Sie ist zum 30. 9. 19412 bei der Deutschen Bank Depo⸗ sitenkasse F2, Berlin C2, Haus⸗ vogteiplatz 11 (Postscheckkonto Nr. 137 302), zu leisten und nimmt an der für das Geschäftsjahr 1942 auszuschüt⸗ tenden Dividende mit einem Viertel teil. Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung sind 5 9 Verzugszinsen p. a. zu zahlen. Die , Aktien sind als⸗ dann mit je RM 110, eingezahlt, wo⸗ von RAM Ho, vollberechtigt und RM 20, nichtvollberechtigt ohne Stimm⸗ und Gewinnanteilrechth sind. Bei wei⸗ terer Einzahlung erhöht sich der voll⸗ berechtigte Teil des Aktiennennwertes um 1590 95, und vermindert sich der nichtvollberechtigte Teil um 50 95 der weiteren Einzahlung.

Die ,, hat bis spätestens zum 15. November 1942 zu erfolgen, andernfalls die Verzugsfolgen gemäß §z 6 unserer Satzung eintreten.

Berlin, den 11. September 1942.

Der Vorstand.

22686. „Rytas“ Attien⸗Gesellschaft i. Abw.

A bschlußbilanz per 31. Dez.

Attiva. Kassakonto 5 9 6 Bankguthaben.

8 9

ß . Mobilienkonto. Immobilienkonto Gewinn⸗ und Verlust Verlustvortrag 216? Verlust vom l. 1. bis

81. 12... 3 y. Kautionskonto R. 22,

Passiva. Aktienkapitalkonto . Reservefondskonto Dubiosenkonto. Hypothekkonto. Kreditorenkonto. Akzeptkonto. .. Bankschulde Kautionskre

RM I12 422, 27,

a , .

268 589

,,

284 900 7275

6 722 178 718 Sh olg 5 Jo] 1 453

bob o! Gewinn und Verlustrechnun De bet. 91 Verlustvortrag .... 210 785 Unkostenkontot Gehälter, Angestellten

Iq oz, zo Wochenlöhne IJ 12d s Gebaͤude⸗

Aufsicht. . 1540,20 Automobil⸗ unkosten 28 * Bereinigung Jo Aufsichtõrat. 27 Gerichts und

Anwalts⸗

unkosten ..

Inserate . Portoausgaben Telefongebühren Stempelmarken Gebäudeunter⸗ haltungsun⸗ kosten... Versicherungen 341, 20 Steuern.. 2910, 5 Beheizung, Wasser und Licht... Reisespesen. Büroausgaben Inventaraus⸗ aus fuhr und andere Un⸗ losten... 3 662, 80

Druckereiabrechnũng ãtoõnmẽ

ginsenkonto.... .. Abschreibungen: von Mobilienkonto

20 134,39 versch. Dubiosen 7 772, 19

2 414, 60 S7, ii oz

27 906 658 279 308 52

Kredit. Mietsertragkonto .... Warenverkaufskonto. .. Verlust

14 260 1468 76 263 689 76

279 308152

Memel, den 10. April 1941. „Mytas“ Attien⸗Gesellschaft i. Abw. Der Abwickler: Martin Schlups. Der Aufsichtsrat.

P. Schernas. J. Vruvelaitis.

22687.

„Rytas“ Aktie n⸗Gesellschaft i. Abw. Abschlußbilanz per 31. Dez. 194 1.

Attiva. Kassakonto ... Bankguthaben Forderungen Rimessenkonto Mobilienkonto

Immobilienlonto. Gewinn⸗ u. Verlustkonto: Verlustvortrag 263 589, 76

Gewinn v. I. 1. bis 31. 12..

Kautionskonto RM 12 422, 2/

gez, a

Passiva.

Aktienkapitalkonto Reservefondskonto Dubiosenkonto. ypothekkonto. reditorenkonto. Alzeptkonto. .. Bankschulden.

Kautionskreditkonto

RM 12 422,27

Gewinn⸗ und Verlust

6h06 171

606 171 rechnung.

REM S9) a6 iz 748

110 100 510 600

230 000

262 666

284 000 7279

5 722 178 718 h5 482 6 26 794 48 174

Debet. Verlustvortrag. Unkostenkontot Gehälter, ,, Wochenlöhne f. Hausmann. Bereinigung Gerichts⸗ und Anwaltsun⸗ kosten... Inserate Portoausgaben Telefongebühren Beheizung, Wasser und ,,, Gebäudeunter⸗

s 260, oꝛ

1 667, 28 240,

677,16 32, 14 3.26 285,1

143, 3

haltungsunkosten 220,58

Büroausgaben Steuern.. Berufsgruppen⸗ beiträge * Gehäudeyer· sicherung .. Kanalgebühren

26,51 2 189,75

2s, 27

zal, I/ 466, 5

RM, gs 263 5897

14 739 62

Kredit.

Mietsertragslonto.⸗.. Gewinn und Verlustkonto

Verlust

2

Memel, den 16. März 1942. „NRytas“ Attien⸗Gesellschaft i. Abw. ter Prieß.

Der Verwalter: W

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung stimmt mit den Ge⸗ schäftsbüchern überein, was ich hiermit

bescheinige.

Memel, den 25. Juni 1942. Arthur Drell. Wirtschaftstreuhänder NSRB.

X l2z5z97]

mögen S. 516,

vom 8.

anzeiger Nr.

1 1942 9 108148)

Aufruf zur Anmeldung von Aktien der „Spölka Akeyjna Cukrowni Dobre“.

Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung rungen und Schulden polnischer Ver⸗ (Schuldenabwicklungsverordi nung) vom 15. August 1941, RGBl. 1 und der er 6 , 5. Anordnung der e , stelle Ost zur Durchführung der abwiclun ,, . (AO. Nr. 16)

eutscher Reichs⸗ werden hier⸗

mit die Aktionäre der

„Spoölka Akeyjna Cukrowni Dobre“ za ihre Aktien bei kommissarischen Ver⸗ rist von drei

fgefordert, unterzeichneten

walter binnen einer Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Altien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz Sinterlegungsbescheini⸗ gung einer Devisenbank, und wenn die Hinterlegung im Ausland erfolgt, Hinterlegungsbescheini⸗ gung einer als zuverlässig anerkann⸗ chen Bank weisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag,

durch die

durch die ten ausländis

nummer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der e eu , g ng

alb der vorgesehenen it raftlos er⸗

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Urkunden legungsbescheinigungen)

inner

werden die Aktien

klärt werden.

reichung der

weisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung IJ. September 1940 (RGBl. 1 S. 1M0) der Beschlagnahme unter⸗

liegt, und 2. entweder

a) daß ihnen das Mitgliedschafts ; Se . 1939

ür

recht am 1

zustand Alibes ), oder itgliedschafts⸗

b) wenn sie das

recht nach dem 1. September 1935 evworben haben, daß ihr

278 329

262 666

der Forde⸗

azu

165 580 82

278 329

chulden⸗

dem

nachzu⸗ Stück⸗

.

Ein⸗ Sinter⸗ nachzu⸗

vom

Rechtsvorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverord⸗ nung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie

folgt zu führen:

für deutsche Staats- und Volks⸗

zugehörige: durch Staatsangehörig⸗

keitsausweis, Reisepaß, Kennkarte des Dentschen Reiches, Ausweis

der Deutschen Volksliste Abt. 1

bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder

„Vorläufiger Ausweis“, laut wel⸗

chem die Aufnahme in die Deut-

sche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde,

für deutsche Volkszugehörige im

Generalgouvernement: durch Be⸗

scheinigung des zuständigen Kreis⸗

oder Stadthauptmanns,

für Protektoratsangehörige: durch

Bescheinigung der ziuständigen

Landes- oder Bezirksbehörde des

Protektorats, für aussländische Staatsangehörige:

durch Bescheinigung der zuständi⸗

gen Behörde des ausländischen

Staates (Feimatbehörde oder im

Deutschen Reich zugelassene Ver⸗

tretung).

Juristische Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep⸗ tember 1939 die Mehrheit der An⸗ teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. Mäa0 Pol. Verm. VO.). Dieser Nachweis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Han⸗ delskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts- vorgänger ,, ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, 8 * durch An abrechnen. Schlußscheine, Depotauszüge, Anliefe⸗ rungsquittungen, Versicherungen einer als ö bekannten in- oder aus—⸗ ländischen Bank.

Der kommissarische Verwalter:

Hans Paul Grenz, Direktor.

2529

Der Vorstand beruft die Aktionäre der Gasaccumulator Aktiengesell⸗ schaft, Kattowitz Idaweiche Na⸗ tharinenstraße 92, zu der am 30. St. tober 1942 um 12 Uhr in den Räu⸗ men der Gesellschaft in Kattowitz⸗Ida⸗ weiche, . 92, stattfinden⸗ den auserordentlichen Hauptver⸗ sammlung ein.

Die Tagesordnung ist folgende:

1. Neuwahl des Aussichtsrates.

2. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der, Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre unter folgenden Bedingungen berechtigt:

Die Aktionäre müssen ihre Aktien spätestens eine Woche vor dem Termin der Hauptversammlung bei det Gesellschaft, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Ak— tien befugten Wertpapiersammel⸗ bank oder bei den sonst in der Ein⸗— berufung bezeichneten Stellen hinter⸗ legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Es senügt auch die Hinterlegung der Be⸗ . einer Wertpapiersam⸗ melbank über einen Anteil am Sam⸗ melbestand der Aktien. .

Im Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als bei der Gesellschaft 6 die von dieser Stelle auszustellende Bescheinigung die Anzahl und Gat⸗ tung der Aktien, deren Nummer und den Betrag bezeichnen und die Erklä⸗ rung enthalten, daß die Aktien vor Be⸗ endigung der Hauptversammlung nicht ausgehändigt werden. .

In diesen Fällen müssen die Be⸗ scheinigungen späteftens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft eingereicht werden.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs; stelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung gesperrt werden. Als Hin⸗ terlegungsstelle für die Globalaktie der A. S. Baldur, openhagen, wird auch die Aktiebolaget Svenska Handelsbanken, Stockholm, und als Hinterlegungsstelle für die Global⸗ aktie der „Elektra“ Attiengesesll⸗ schaft für angewandte Elektrizität, Sarnen, auch der Schweizerische Bankverein, Basel, bestimmt. Gasaccumulator Aktktiengesellschaft.

Der Vorstand. N. Jahn.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redattionellen Teil den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

i. B.: Rudolf Lantzsch in Berlin . . ischen Verlags. und Druckere Druck der dren e e gh, Drei Beilagen leinschl. Börsenbeilage und einer Zentral-⸗

handels registerbeilage)

Reichshauptstadt ein.

D 2, ö,.

Deutscher Reiths anzeiger

monatlich.

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rr abends. darnch die monatlich lich 12 e ,,, , ,, fir Selbst⸗·

* e., ginzelne Wrnnern dieser Wuggabe kostin R me., *.

Preuhischer Staats anzeiger

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ein iunbesonbere gusenden, o

en müssen 8 Gage vor dem der Unzeigenstelle eingegangen sein.

Neich bank girokonto Verlin.

Nr. 217 1

Berlin, Mittwoch, den 16. September, abends

Postschecktonto: Berlin 41821 1942

Snhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Neich

30. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die ,. der Bauwirtschaft über die Schaffung elnheitlicher Außen⸗ stellen nebst Richtlinien.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Königsberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

, über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil Ii, Rr. 31,

Abfindung der Eigentümer von Schuldverschreibungen de ehemaligen jugoslawischen Staates.

Amtliches

Deu tsches Reich

30. Anordnung des Generalbevoll mãchtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über die Schaffung einheitlicher Außenstellen

1. Die Dienststelle des Gebietsbeauftragten des General⸗ bevollmächtigten für die , mug der . ein⸗ schließlich der Baustoffleitstelle die Außenstelle der Abtei⸗ lung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition einschließlich der Kontingentstelle und der Dienststelle des Sparingenieurs sowie die Rüstungs⸗ baugruppen und ⸗abteilungen des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt bilden künftig, soweit nicht örtliche k entgegenstehen, am Sitze der Rüstungsinspektion das

mt des ̃ Baubevoll mächtigten

des Reichsministeriums Speer.

2. In den Gauen der NSDAP. werden Gaubeauftragte des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft

eingesetzt. Soweit dort, bereits Gebietsbeauftragte des Genexalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft eingesetzt sind, führen sie ihr Amt als Gaubeauftragte fort.

Der Inhaber des Amtes des Baubevollmächtigten kann kagleich mit den Aufgaben des Gaubeauftragten betraut wer— en. Die Gaubeauftragten ö. für die allgemeine Aus⸗ richtung ihrer Arbeit an die Weisungen des für den Bezirk der Rüstungsinspektion zuständigen Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer gebunden.

Ich behalte mir vor, einzelnen Gaubeauftragten je nach dem Ümfang der gist n gen nen in ihrem Gau ö deren Durchführung und Dauer Nebenstellen für den üstungs⸗ ausbau zuzuordnen. .

„3. Die Baugruppen und Bauabteilungen des General⸗ bauinspektors für die Reichshauptstadt auf dem Gebiete des Rüstungsausbaues werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1942 , ,. mit den bisherigen Außenstellen der Abtei⸗ ung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition in die Dienststellen der Hall och erf nn des Reichsministeriums Speer eingegliedert. Die Leiter jener Dienststellen haben die Betreueraufgaben dem für die einzelnen Bauvorhaben örtlich zuständigen Baubevollmächtig⸗ ten des Reichsministeriums Speer zu uͤbergeben.

. Sitz des Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer ist: für den Bezirk der ö ;

60

ö. 1. ö v.

Königsberg / Pr.

ö. 2.

Dresden

a) Stuttgart für das Land Württemberg und Hohenzollern

b) Straßburg für das Land Baden und das Elsaß

Essen -

ünchen Breslau Kassel nen

annover , . urt / M.

ürnberg Wien Salzburg

. Danzig

. XXI.. Posen

Für den Bezirk der Rüstungsinspektion III verbleibt es

unbeschadet der , unter Nr. 3 dieser Anordnung

bei der bisherigen Zustänbigkeit, d. h. es treten für das Ge'

biet der Reichshauptstadt und das Gebiet bis zum i .

Ling die Abteilungen des Generalbauinspektors für bie

Verfügungen einer einheitlichen Dienftstelle ergehen; durch die

staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1953 (RGBl.] S. 479) in Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (R hiermit das Vermögen der Hedwig letzt wohnhaft in Anker, zuletzt wohnhaft in Allénburg, die deren Erben unbekannt sind, zugunsten des Deulschen Reiches

eingezogen.

des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

n en, über die gegenseitige on Vergleichen sowie anderen vollstreckbaren Urkunden in sachen. Vom 31. August 1942.

beförderungsgebühren: O, 03 RM für ein Stück bel Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

5. 2696 der hieraus folgenden personellen Aenderun⸗ gen ergeht besonderer Erlaß.

Berlin, den 14. September 1942.

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft

Speer.

Richtlinien für die Geschäftsführung Zur 30. Anordnung

1. Das Personal der bisher getrennten Dienststellen steht der vereinigten Dienststelle zur Verfügung. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen sowie alle übrigen be— teiligten Behörden leisten ihr Amtshilfe im gleichen Umfange wie bisher. Auf Vereinfachung des Geschäftsganges mit dem . der Einsparung von Personal ist ständig Bedacht zu nehmen. . 2. Die Außenstellen Halle und Köln der Abteilung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Ihre Aufgaben gehen auf den jeweils für den Bezirk der Rüstungs⸗ inspektion zuständigen Baubevollmächtigten des Reichsministe⸗ sfriums Speer über. Im Bezirk der Rüstungsinspektion XVIII wird die Außenstelle Rüstungsausbau nach Salzburg verlegt und mit der Dienststelle des bisherigen Gebietsbeaufträgten des Generalhevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Salzburg vereinigt. Bei der Dienststelle des bisherigen Untergebietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Graz wird auf Zeit eine Neben⸗ 63. für Zwecke des Rüstungsausbaues geschaffen. Die Ge— chäftsübergabe ist vor dem 15. Oktober 1942 abzuschließen.

3. Die vereinigten Dienststellen verwenden Briefbogen einheitlich nach folgendem Muster ohne weitere Zusätze:

Der Baubevollmächtigte des

Reichsministeriums Speer im Bezirk der Rüstungsinspektion (folgt römische Zahh.

Die Gaubeauftragten firmieren: Der Gaubeauftragte des

Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft im Gau (folgt Bezeichnung des Gaues). ;

4. Das Amt des Baubevollmächtigten des Reichsministe⸗ riums Speer gliedert sich in vier Dezernate (Bauwirtschaft, Růstungsausbau, Lontingentstelle, Baustofftransporte). Weitere Unterteilung der Dezernate bleibt in das Ermessen des Leiters der Dienststelle gestellt. Es bleibt dem Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer überlassen, ein Dezernat selbst zu übernehmen. Er kann das Dezernat „Baustofftrans porte“ durch einen anderen Dezernenten mit wahrnehmen lassen.

Die Zeichnungsbefugnis des ständigen Vertreters des Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer erstreckt sich auf die Geschäftsbereiche aller vier Dezernate; die der übrigen zeichnungsberechtigten Mitarbeiter nur auf das ihnen jeweils . Arbeitsgebiet. Diese zeichnen „Im Auftrage“.

Der Baubevollmächtigte des Reichsministeriums Speer ist nach außen für die Einheitlichkeit der Entscheidungen verant⸗ wortlich. Er hat dafür zu sorgen, daß alle Entscheldungen als

Einsetzung eines ständigen Vertreters darf keine Wiederver⸗ selbständigung eines der Dezernate sich ergeben. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Speer.

Bekann Machung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung vols⸗ und erbindung mit dem Erlaß des Führers und Bl. 1 S. 303) wird en ara . zu⸗ önigsberg (Pr), und der Helene Sara gestorben und

Königsberg (Pr), den 12. September 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Hübener.

Bekanntmachung Die am 14. September 1942 ausgegebene Nummer 31

Verordnung zur Ausführung des deutsch-ungarischen Ab⸗ 8 ül nerkennung und Vollstreckung richtlichen und vormundschaftsbehördlichen t n ,

interhalts⸗

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: O, RAM. Post=

Berlin NW 40, den 15. September 1942.

Abfindung der Eigentümer von Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates

Der jugoslawische Staat hat aufgehört zu bestehen. Der jugoslawische Staat ist dadurch auch als Schuldner weg⸗ gefallen. Die Erwerberstaaten, zu denen das Deutsche Reich gehört, sind nicht seine Rechtsnachfolger.

Die Reichsregierung hat mit den Regierungen der anderen Erwerberstaaten des ehemaligen jugoslawischen Staates am 22. Juli 1942 ein „Abkommen über die ver— mögensrechtliche Auseinandersetzung des ehemaligen jugo— slawischen Staates und einige andere damit zusammen— hängende finanzielle Fragen“ abgeschlossen. Das Abkommen wird im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die Erwerberstaaten werden Artikel 5 und 6 dieses Ab— kommens gemäß zur Abfindung bestimmter Eigentümer von Schuldverschreibungen der inneren oder äußeren Schuld des ehemaligen jugoslawischen Staates einen Beitrag leisten. Int Gebiet des Deutschen Reiches werden die Eigentümer durch . von Schatzanweisungen des Deutschen Reiches ab— gefunden.

Die ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung von der Reichsregierung für bestimmte Eigentümer der Schuldver— schreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates vor— gesehene Abfindung setzt voraus, daß die Eigentümer die Schuldverschreibungen dem Deutschen Reich anmelden und abtreten. Die Anmeldung und Abtretung liegt deshalb im eigenen Interesse der Eigentümer.

Ich bestimme dazu das folgende:

A. Anmeldung und Abtretung I. Personenkreis

Die Anmeldung und Abtretung erstreckt sich ohne Rück— sicht auf die Staatsangehörigkeit auf alle natürlichen und juristischen Personen, die am 1. Dezember 1841 ihren Wohn⸗ sitz oder Sitz im Deutschen Reich (einschließlich des Protekto-⸗ rats Böhmen und Mähren), im Elfaß, in Lothringen, in Luxemburg oder in den befreiten Gebieten der Untersteier⸗ mark, Kärntens und Krains hatten. Voraussetzung ist, daß diese Personen nachweislich schon am 15. April 1941 Eigen⸗ tümer von Schuldverschreibungen waren, die in der An age bezeichnet sind. -

II. Verfahren bei der Anmeldung und Abtretung

Die Schuldverschreibungen (siehe Anlage) sind spätestens bis zum 15. Oktober 1942 durch Vermittlung eines Kredit— instituts (3. B. einer Bank oder Sparkasse) bek der Deutschen Reichsbank, Zeichnungsabteilung, in Berlin C1II unter Verwendung von Formblättern anzumelden und abzutreten. Die Formblätter sind bei den Kreditinstituten erhältlich. Sie sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

Die Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates sind dabei mit allen Zinsscheinen, die nach dem 15. April 1941 fällig geworden sind oder noch fällig werden, und mit etwaigen Erneuerungs- und Prämienscheinen, nach Schuldgattungen und Nummern geordnet, einzureichen.

Der Wohnsitz des Eigentümers der eingereichten Schuld⸗ verschreibungen am 1. Dezember 1941 und das Eigentum an den eingereichten Schuldverschreibungen am 15. April 1941 sind dem vermittelnden Kreditinstitut auf Verlangen nachzuweisen.

III. Bisherige Anordnungen über die Anmeldung und Ablieferung

Anzumelden und abzutreten sind auch Schuldverfchrei⸗ bungen, die auf Grund der Bekanntmachung des Reichsbank⸗ direktoriums vom 1. Dezember 1941, betreffend Anmeldung von Forderungen und Rechten gegen den ehemaligen jugo⸗ slawischen Staat (Deutscher Reichsanzeiger und . Staatsanzeiger vom 3. Dezember 1941 Nr. 283) bereits angemeldet worden sind, soweit die Schuldverschreibungen in der Anlage aufgeführt sind.

Ansprüche aus Schuldverschreibungen, die auf Grund anderer Aufrufe des Reichsbankdirektoriums (3. B. Zweite Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 26. De— zember 1939, betref end die Anbietung ausländischer Wert— papiere, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger vom 21. Dezember 193539 Nr. 299) bereits an eine Devisenbank abgeliefert worden sind, sind nicht mehr anzu⸗ melden und abzutreten.

B. Abfindung 1. Höhe der Abfindung

Der Abfindungsbetrag für die Schuldverschreibungen, die nach Abschnitt A von den dort bezeichneten Personen frist⸗ gemäß angemeldet und abgetreten worden sind, bestimmt sich nach der Spalte 4 der Anlage. Die Nennbeträge von Schuld⸗ verschreibungen, die auf eine andere Währung als Dinar lauten, sind dabei zu den folgenden Kursen in Dinar umzu— rechnen:

1 Krone (früher tschechoslowakische Krone) 1,72 Dinar ö 12,18 Dinar

1, Dinar S, Dinar 11,B59 Dinar 50, Dinar

2

1 ngJiᷣ .

1 franz. Franken ..

fee. d ichweizer Franken.

1

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

1Pfund Sterling .. ! 198, Dinar