27 5 3 * Re, nr, nr...
ö . . , * e ö 323
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Reichs · und Staatdauzeiger Rr. 225 vom 25. September 1842. G. 2
Dritter Abschnitt
Kartenwesen Reichsbrotkarten
Die Regelung, nach der die Abschnitte der Reichsfleisch⸗ karten sämtlich erst mit Ablauf der Zuteilungsperiode ver⸗ fallen, gilt mit Wirkung vom 19. Oktober 1942 auch für die Abschnikte der Reichsbrotkarten, soweit sie bisher nur für eine Woche galten. Gültig werden diese Abschnitte wie bisher zu Beginn der einzelnen Zuteilungswochen. Der Vorgriff auf noch nicht fällige Abschnitte bleibt weiterhin verboten. Ent⸗ sprechend dieser Regelung sind die mit „I“ bezeichneten Ab⸗ schnitte mit den Daten der ersten bis vierten Zuteilungswoche versehen, die mit „Il“ bezeichneten Abschnitte mit den Daten der zweiten bis vierten Zuteilungswoche usw. Die zum Be⸗ zuge von Mehl berechtigenden Abschnitte sowie alle Abschnitte bis zu 100 g sind nach wie vor während der ganzen Zu⸗ teilungsperiode gültig. Bei den Zusatzkarten ö Schwer⸗ und Schwerstarbeiter, den Zulagekarten und den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter verbleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die Brotabschnitte nur eine Woche lang, nämlich während der Gültigkeitsdauer der Wochenkarte, zum Bezuge von Brot bzw. Mehl berechtigen.
Abschnitte für den Bezug von Teigwaren Die vermehrte Ausgabe von Kartoffelstärkeerzeugnissen hat die Umgestaltung der Nährmittelkarten und damit die Um⸗ stellung der zum Bezuge von Teigwaren berechtigenden „“ Abschnitte in der aus den Karten ersichtlichen Weise erforder⸗ lich gemacht. Es berechtigen künftig zum Bezuge von Teigwaren bei Karten . mit 3 „LT“⸗Abschnitten: die Abschnitte XII - 13 XII - 15
ö ö 1-3, X16 13 J ; 1 IJ 1-4, N 1-14
660 21 5310 z X 1-6, N 11-15
Urlauberkarten
Die Reichskarten für Urlauber entsprechen wegen der Rationserhöhungen bei Brot und Fleisch nicht mehr den ab 19. Oktober 1942 geltenden Brot⸗ und Fleischrationen. Die Ausgabe der Urlauberkarten für die Verpflegung ab 19. Ok⸗ ö 1942 wird daher in einem besonderen Erlaß neu ge⸗ regelt. ö
Formatänderungen
Jafolge der Rationserhöhungen mußten die Formate der folgenden Karten wie angegeben geändert werden:
Reichsbrotkarte A auf 14,8: 16,8 em 8 Nutzen)
Reichsfleischkarte „14,8: 1 em 8 ,
Reichsfleischkarte gãö , 14,8: 14 em (24
Papierbeschaffung Die Ernährungsämter werden zwecks rechtzeitiger Papier⸗ beschaffung bereits jetzt darauf hingewiesen, daß in der 43. Zu⸗ teilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker), die Reichseierkarte und der Bezugsausweis für entrahmte . neu zur Ausgabe gelangen. Die Papierfarben bleiben unverändert.
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 42 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 12. bis 17. Oktober 1945 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.
Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs⸗Mahl⸗ und Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Qi vom 19. Oktober bis 15. November 1942 treten am 19. Sktober 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 7. September 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: R ie che.
Anlage.
Zusammenstellung der Brot⸗ und Mehlrationen
A. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in allen Reichs⸗ gebieten auß er Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Ober⸗ donau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg.
Normalverbraucher . Karte A 7000 g Brot R oder 6000 g Brot R 760 g Mehl * Karte B 2000 g Brot oder 16500 g Mehl Karte A 8400 g Brot 1 oder 7400 g Brot R — 750 g Mehl R Karte B 2000 g Brot oder 16500 g Mehl 4600 g Brot R (oder 4100 g Brot R 4 3765 g Mehl F und 2200 g Brot oder 1660 g Mehl . 2000 g Brot R (oder 1500 g Mehl R und 2800 g Brot oder 2000 g Brot * S600 g Mehh, ferner 250 g Kinderstärkemehle 4400 g Brot oder 3300 g Mehl, ferner 500 g Kinderstärkemehle
gn gendliche von 1—20 Jahren (Ig)
inder von 6 - 10 Jahren (K)
inder von 3—6 Jahren (lle)
inder bis zu 3 Jahren (Rleot)
Zulagen: Echwerarbeiter .. 5600 g Brot R oder 600 g Brot R 4 16500 g Mehl R g600 g Brot R oder 7600 g Brot R 4 1500 g Mehl R 2400 g Brot R oder 400 g Brot R 4 1500 g Mehl R
B. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in Bayern, Württem⸗ berg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg ꝝ).
Normalverbraucher .. Karte A 7000 g Brot R oder 4000 g Brot R 22650 g Mehl R
arte EB 2000 g Brot
oder 16500 g Mehl
(Bezugsmöglichkeir von je 750 g Mehl R statt
je 1606 g Brot R auf die Abschnitte Iund IVa)
Su gendliche Karte A 8400 g Brot R von 1 — ?0 Jahren ( gd) oder 5400 g Brot R 4 2250 g Mehl R
Karte B 2000 g Brot
oder 1500 g Mehl
(Bezugsmöglichleit von je 750 g Mehl R statt je Job g Brot R auf die Abschnitte Ia und IVa) inder von 6-10 Jahren () Kinder von 3— 6 Jahren (Klh) inder bis zu 8 Jahren (Klst) Zulagen: Schwerarbeiter ...
Echwerstar beiter.
Lang⸗ und Nachtar beiter
wie unter A
5600 g Brot R oder 1600 g Brot R 4 3000 g Mehl R
(Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R statt
je 500 g Brot R auf die Abschnitte Ia, Va, IIIa,
Ta der Zusatzkarte)
Echwerstarbeiter .. 9600 g Brot R oder 6600 g Brot R * 3000 g Mehl R
(Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R statt
je 560 g Brot R auf die Abschnitte Ib, Nh,
IIIb, Tb der gZusatzkarte)
Lang⸗ und NRachtarbeiter ... wie unter A
) Alle Verbraucher können außerdem auf ihre Fleischkarten je Zuteilungsperiode an Stelle von 50 g Fleisch oder Fleischwaren 250 g Weizenmehl beziehen.
Bekanntmachung Auf Grund der S8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ siehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ utschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 11) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — 1a 1594339 3810 — und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi / d — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen der Gastwirtin Hermine Sara Freundlich, verw. Roth, geb. Guttmann, eb. am 4. Oktober 1871 in Schönbrunn / Oder, ehemals wohn⸗ 6e in Neudorf bei Mährisch⸗Ostrau, verstorben am 26. Juni 1959 in Mährisch⸗Ostrau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — eingezogen. Troppau, den 23. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. J S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindiichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1
die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reich seinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1. ö hiermit da nachstehende Vermögen der Ehefrau Irma Sara Dalberg geb. Neumark, geb. am 5. Juni 1898, Iserlohn, Kluse 1 wohnhaft, nämlich das Verwaltungskonto über R. 317,0 und das Sicherungskonto über RM 1868, —, zugunsten Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.
Arnsberg (Westf.), den 21. September 1942.
Der Regierungspräsident.
J. A.: Dr. Blume.
S. N90) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers 9
Zwanzigste Durchführungsanordnung
zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren
Vom 22. September 1942 Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelu für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oktober ö. (RGBl. 1 S. 630) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaft ministers angeordnet: §51 Die Geltungsdauer der Dritten Reichskleiderkarte j Männer, Frauen, Knaben, Mädchen und Kleinkinder und del i , für Jugendliche zur Dritten Reichskleidet rte wird bis zum 30. Juni 1944 verlängert. 52 F 4 der Achtzehnten Durchführungsanordnung zur Ven ordnung über die Verbrauchsregelung für r
vom 125. März 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preu Staatsanz. Nr. 71 vom 25. März 1942) wird aufgehoben.
88 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. September 1942. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer.
Bekanntmachung
Die am 23. September 1942 ausgegebene Nummer 97 des Reichsgesetzblatts, Teil JI, enthält:
Fünfte Verordnung zum Schutz gefährdeten landwirtschaft⸗ lichen Grundbesitzes im Reichsgau Sudetenland sowie in den ö die Reichsgaue Niederdonau und Oberdenau und. den in d Länder Preußen und Bayern eingegliederten sudetendeutsche Gebieten. Vom 18. September 1942. e t
über
Verordnung zur Aenderung der Verordnung r Aberkennung der Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhme und Mähren. Vom 19, September 1942.
Verordnung über Feld- und Forstdiebstähle. Vom 20. Sepa tember 1942. .
Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Naeh g der Getreidepreise im Wirtschaftsahr 1942/43. Vom 21. Se
tember 1942. . Anordnung über die Ernennung der Beamten und die B
endigung des Beamtenverhältnisses im Bereich der Ordnung polizei. Vom 16. September 1942.
rungsgebühren; 0,3 Re für e in Stück bei Voreinsendung a unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, 24. September 1942. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Kgl. Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, hat Berlin am 21. September d. J. ver⸗ . Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationg⸗ sekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Ge—
WMWirischaftsteil
sandtschaft.
Wirtschaftspolitik im neuen Europa
Die spanische eitung „Pueblo“ veröffentlicht ein Interview mit Staatssekretär Dr. Landfzied vom Reichs wirtschaftsministerium, der auf wichtige Fragen der Han⸗ dels⸗, Zoll⸗- und Währungspolitik im neuen Europa einging. Der Staatssekretär erinnerte darin an die Jet telling r r Persönlichkeiten der deutschen Wirtschaft, daß die wirtschaftliche Neuordnung den einzelnen beteiligten Völkern nicht als Zwangs⸗ jacke übergestreift, sondern daß 2 allen wirtschaftlichen Sektoren weitgehend auf die Belange der einzelnen Nationalwirtschaften Rücksicht genommen werden soll. Nach diesem Grundsatz wird praktisch schon jetzt bei allen Maßnahmen verfahren, die mit der wirtschaftlichen Neuordnung zusammenhängen. Die Vorstellung einer Wirtfchaftsgemeinschaft verlangt aber auch, daß sich die nn, ,, . ihrerseits auf die größere Gemeinschaft aus⸗ richten. Das bedeutet, daß die lr dafl! der beteiligten Länder bei aller Anerkennung der 1 aus dem Stand und den Aufgaben der einzelnen Nationalwirtschaften ergebenden örtlichen Wünsche auf die Dauer so geplant und geordnet werden n daß sie ich dem Gesamtbild einer europäischen Wirtschaft einfügen. Nur ann kann der Zweck der wirtschaftlichen Neuordnung, nämlich die Erschließung aller ear e ne. Kraftquellen Europas, zum Nutzen der europäischen Gesamtheit erreicht werden. Der Staats⸗ ,. sprach die Ueberzeugung aus, daß Europa auch diese ihm urch die Geschichte gestellte Aufgabe erfüllt, und daß am Ende dieser Entwicklung eine blühende europäische Wirtschaft stehen
Existenzgrundlage sichern wird, als die einzelnen Nationalwirt⸗ chaften sie bisher jeweils aufzuweisen gehabt haben. Die Rück⸗ ichtnahme auf die Eigenarten der Nationalwirtschaften und die ebensgewohnheiten der einzelnen Völker ist, wie Dr, Landfried betonte, nur möglich, wenn in der Frage einer tunlichsten Be⸗ seitigung der starren Zollgrenzen zwischen den einzelnen Natio- . nicht schematisch verfahren wird. Zunächst wird man sich im Rahmen einer vertrauensvollen und engen Zulam⸗ menarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens in den meisten Fällen auf die im einzelnen gerechtfertigte Herabsetzung der Zölle be⸗ schränken und eine Vereinfachung der Zollförmlichkeiten ene eine Angleichung des Zollschemas und der anderen zollrecht . Bestimmungen anstreben müssen. Zweifellos wird auch auf diesem Teilgebiet der e nn, Neuordnung Europas zu gegebener
Zeit eine n, ere, ollregelung ini Rahmen Ffreundschaft⸗ licher Verständlgung erreicht werden, die auf dem ähnlichen Ge⸗
wird, die allen beteiligten Völkern eine wesentlich dauerhaftere
biet der Nebenabgaben bei Ein⸗ und Ausfuhren durch zweck mäßige Regelungen ergänzt wird. gene vor geraumer Zeit ist damit begonnen worden, da
System der zweiseitigen Verrechnungsabkommen zu einem me , Verrechnungssystem auszubauen. Schon heute wird dig
errechnun . iedener Staaten über Berlin und Rom geleiteß und damit Hie öglichkeit eröffnet, entsprechende Guthaben nich nur zweiseitig, sondern auch vielseitig zu verwenden. Wenn dag System des Zentralelearings fertig ausgestaltet ist und die 9. aus dem Kriege und seinen Erfor een f ergebenden ¶ᷓᷣ e Schwierigkeiten überwunden sind, wird es ohne Zweifel die i ,,, Raum notwendigen Zahlungen reibungslos er möglichen. Hierfür sind feste und dauernde Währungsverhält / nisse eine wichtige Voraussetzung; sie werden sich bei gutem Willen aller Beteiligten ohne weiteres erreichen lassen, und zwar unter voller Wahrung der wirtschaftlichen und währungspolitische Selbständigkeit der einzelnen Staaten. . ö J
Eine ausgezeichnete Basis hierfür bieten die Währungen der
Achsenmächte, die bereits jetzt als Rechnungsgrundlage für den überwiegenden Teil des eüropäischen Waren, und Zahlungs ver⸗ kehrs dienen. Eine schon vorher erreichte feste und sichere Ord⸗ nung der europäischen Wä rungsverhältnisse wird unserem Kon tinent den reibungslosen Abschluß an die Weltwirtschaft wesent⸗· lich erleichtern. ie Achsenmächte lehnen bekanntlich nur den Welthandel angelsächsischer Prägung, d. h. als Instrument eines politischen Imperialismus ab. in die Welt umspannender wechfelfeitiger Güteraustausch, der dazu bestimmt ih den Lebens standard der beteiligten Völker in einem ihrer Arbeitsleistung entsprechenden Umfange zu verbessern, ist von den Achsenmächten immer bejaht worden. Auch der Gedanke einer europäischen Autarkie im Sinne einer Abschließung von der Auhenwelt ist von uns niemals vertreten worden. Die ,, der Achse mächte war vielmehr von jeher nur darauf gerichtet, in . licher Selbstgenügsamkeit alle vorhandenen wirtschaftlichen Kraft quellen auszubauen, um allen n,, . Abdrosselungsmaß⸗/ nahmen von außen her begegnen zu können, Wie richtig diese Politik gewesen ist, zeigt der 13 Verlauf des Krieges. Aus dieser Entwicklung if auch zu erfehen, wie notwendig die , der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, die allein den Zwe hat, alle Wirtschaftskräfte in, . und des ihm zur Verfügun
tehenden Raumes voll zu erschließen. Ein Abschluß vom el
ndel ist mit diesem Bestreben in keiner Weise verbunden. Da wirtschaftlich neu geordnete Europa wird ein besserer Partne
des nenen Welthandels sein, als das alte Europa, das in un⸗
, „Bogen. Verkaufspreis: , 16 REM. Postbeförde
im Deutschen Reimhs
Nr. 225
7. Attien⸗ gesellschaften
Ieõõg6]. Badische Attien gesellschaft für Rheinschiffahrt und Seetransport, Mannheim. Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Attiva. Anlagevermögen: Schiffspark, bebaute Grundstücke mit Ge⸗ . und Wohngebäu⸗ en, Lagerhäusern, Werft⸗ hallen und andere Bau⸗ lichkeiten, Maschinen und maschinelle Anlagen, An⸗ jahlungen auf im Bau efindliche Anlagen (da⸗ von an Konzernunter⸗ nehmen RM 223 908, 60) t Nö 389, a
Werkzeuge,
Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung. 58 460, —
Beteiligungen 2 599 568, —
Umlaufvermögen:
Vorräte, Forderungen auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen und sonstige Forderungen
o? 6409 146 226, 0
R S6
9 134 407 8.
Wertpapiere Forderungen an Konzern⸗ unter⸗ nehmen . 2 359 546,42 Kassenbestand einschl. Reichs⸗ bank⸗ und Postscheck⸗ guthaben. Andere Bank⸗ guthaben. 117 040,20 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen ..
28 20s, Ss z 168 6621
56 305 7 12 346 37577 Passiva. . rundkapital
ücklagen:
Gesetzliche
Rücklage. 600 000, — Andere Rück⸗ lagen... 60 000, —
Wertberichtigung zum Üm⸗ laufvermögen ... Rückstellungen ..... Verbindlichkeiten: Hypotheken 40 000, — Verbindlichkeit auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen und sonstige Verbindlich⸗ leiten Verbindlichkeit gegenüber Konzernunter⸗ nehmen (darunt. RM 305 902, 5o Resteinzah⸗ lungsverpflich⸗ tung auf Betei⸗ ligungen). 2 025 953,70 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen Reingewinn: Gewinnvortrag 42 9665,11 Neugewinn . 480 000, —
Bürgschaftsverpfũchtmgen zugunsten von Konzern⸗ unternehmen RA 1164 800, —
89 R.AM 2043,50 echselobligo RA 687600
8 000 000 -
z38 420, S6
2 401 374
22 059
522 965
— — — 12 za6 z75 f
) Davon auf fremdem Boden RAM 2 306 496,29
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.
88 — — — —
gtufwanv. X
3 48 635 uweisung zur gesetzlichen
Rücklage
Reingewinn: Gewinnvortrag 42 966,11 Neugewinn . 480 000, —
40 000
522 9665 606 691
Eri ag. Gewinnvortrag. Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuß nach Abzug v. Löhnen und Gehaͤltern, . Abgaben, Ab⸗ chreibungen auf An⸗ lagen, Steuern und Bei⸗ trägen an Berufsver⸗ tretungen
Erträge aus Beteiligungen
Außerordentliche Erträgen.
42 965
204 313 36 343 gõ6 iz 15 366 5s
doõ g sogʒ Mannheim, im September 1942.
Badische Aktien gesellschaft für rr hf, n! und Seetransport. Schuth. Fendel.
Nach
Erste Veilage
— — m
Berlin, Freitag., den 25. September
Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres abschluß und der ien er r, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin / Mannheim, im September
2.
Dentsche Nevisions⸗ und Treuhand⸗ Attien gesellschaft. Warneke, Wirtschaftsprüfer. ppa. Oberste-Padtberg, Wirtschaftsprüfer. Nheinische Treuhand⸗Gesellschaft Aktien gesellschaft. Michalowsky, Wirtschaftsprüfer. ppa. Michalke.
Die heutige Hauptversammlung beschloß die Verteilung einer Dividende von 690, die auf den Gewinnanteilschein Nr. 3 an unserer Gesellschaftstasse aus⸗
gezahlt wird. Der Aufsichtsrat besteht aus den herren: Landrat a. D. und Bergassessor a. D: Wilhelm Tengelmann, Herne i. W., Vorsitzer; Ministerialrat a. D. Walter Jimmen, Herne i. W., stellv. Vorsitzer: Dr. h. . Richard Betz, Karlsruhe; Georg Hasper, Köln; Ministerpräsident Walter köhler, Karlsruhe; Ministerialdirektor Dr. Wilhelm Mühe, Karlsruhe; Dr. Fritz Reuther, Mannheim; Carl Tilleßen, Hern? t. W.; Oberbergrat a. D. Otto von Velsen, Berlin⸗Zehlendorf; Eugen Werner, Mann⸗ heim.
Mannheim, den 10. September 1942. Der Borstand: Gerichtsassessor a. D. Erich Schuth, Vorsitzer; Fritz Fendel.
26606) Aufruf
zur Anmeldung von Aktien der Cukrownia Chybie Spölka Akeyjna, Slask Cieszynski, Powiat, Bielsko. Auf Grund von 5 31 der Verord—⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverordnung) vom 15. August 1941, RGBl. 1 S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durch⸗ führung der Schuldenabwicklungsver⸗ ordnung (IO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108s42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der
Cukrownia Chybie Spoika Akeyina, Slask Cieszynski, Powint, Bieisko
30 aufgefordert, ihre Aktien bei dem un⸗ terzeichneten kommissarischen Verwalter
binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.
ie Aktionäre haben mit der Anmel⸗ dung die Aktien entweder in Urschrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Vinterlegung sbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinter— legung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegung sbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländi- schen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer).
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der, vogesehenen Hit o werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.
Die Aktionäre haben bei der Anmel⸗
25713.
Attiva. I. Anlagevermögen: 1. Unbebaute Grundstücke
6. Beteiligungen Umlaufsvermögen: 1. Wertpapiere:
b) Zur rückstellung ...
RAM 656 645, so).. 3. Kassenbestand 4. Bankguthaben
Reich für Luftschutz Ausgleichsposten
Grundtapita!. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage ö 2. n f Rücklagen... II. Wertberichtigung zu Posten IV. ö . V. Verbindlichkeiten:
dem abschließenden
r Ergebnis pflichtmäßigen
unserer Prüfung aus
Gemeinnützige Vaugesellschaft Kaiserslautern Aktien ⸗Gesellschast.
Bilanß vom 31. Dezemver 1941.
2. Wohngebäude und andere Gebäude (Zugang RM 467 866,73, Abgang RM 132, —, Abschreibung RM 188 245,98)...
2. Noch nicht abgerechnete Neubauten (Zugang RM 390 627, 386)
4. Betriebs und Geschäftsausstattung (Jugang RAÆ 492,15, Ab- gang EM 32, —, Abschreibung RE.M 7i5, 95)...
a) Für sozigalen Wohnungsbau nach dem Kriege 882 021,08 eckung für Rücklagen und Erneuerungs⸗
2. Rücständige Mieten und Gebühren leinschl. Dezembermere
5. Sonstige Forderungen (darunter RM 29 442,05 an Deutsches BPosten der Rechnungdabgrenzung . x J ( ; ö
1 9 0 . 9 96
dung der Aktien oder der Einreichung der Urkunden (Hinterlegungsbeschei⸗ nigungen) nachzuweisen; J. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ rn deren Vermögen nach der olenvermögensverorn nung vom
IJ. September 1940 (RGBl. 1
S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und
2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zustand W t est oder b) wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen ö. deren Ver⸗ mögen der eschlagnahme nach der Polenvermögensverordnung unterliegt, und daß diesem das
Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep⸗
tember 1939 zustand. Der persönliche Nachweis folgt zu führen:
1. für deutsche Staats-
zugehörige:
durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 lauch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Einbür⸗ gerungsurkunde,
. deutsche Volkszugehörige
Generalgouvernement:
durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oßer Stadthaupt⸗ manns,
für Protektoratsangehörige:
durch Bescheinigung der zuständi— en Landes- oder Bezirksbehörde es Protektorats,
für ausländische Staatsangehörige:
durch Bescheinigung der zuständi⸗ en Behörde des ausländischen taates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).
Juristische Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep⸗ tember 155 die Mehrheit der An— teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme unterliegt und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. S 10 Pol VermVO.). Dieser Nach⸗ weis kann durch Bescheinigung der zuständigen k oder der zu⸗ ständigen Industrie⸗ und Handels⸗ kammer, bei Genossenschaften durch . des zuständigen Ge⸗ nossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zu⸗ ständigen Polizeibehörde geführt werden.
Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ borgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch ö Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in- oder aus⸗ ländischen Bank.
Zuckerfabrik Chybi A. G.
Der kommissarische Verwalter:
Holtz.
ist wie
und Volks⸗
im
R. A 11081
II 501 405 1632189
1977 2 2650
(
409 138,0 1291 159
69 088 1641 128 913
32 662 4 2 *. 2 10 438 ö 53 098 14 735 855
1000000
90 000 328 1850 9700 268 279
12 810 0221 91 350
73 648 144 —
47 519 66 17040 91
1 — — N —
D 8
2
Betriebskosten:
lichen Vorschriften.
ö
lesa62].
Gewinn⸗ und
anzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
1942
Aufwendun gen.
1. Abschreibungen:
a) auf Anlagen.... .... b) auf andere Werte. ......
BVerwaltungskosten:
a) Gehälter und soziale Abgaben b) Sächliche Verwaltungskosten
o) Verrechnet auf: Neue Baugesellschaft m. b. H. . . Neubau....
198 661, 90
3 906,65
z1 5631,23
7866, Nö
.. 3 220, 2 60606, —
50
5 220, —
Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941.
mam
HR. M
a) Steuern (Grundsteuern) .. b) Löhne und soziale Abgaben c) Sächliche Betriebskosten
4) Kosten für den Betrieb der Nebenanlagen. ; ⸗ . Instandhaltungskosten:
a) Laufende Kosten
b) Zuweisung an die Erneuerungsrückstellung ...
Ertr a ge.
Gewinn aus 1940 Mieteinnahmen
Zins zuschuß
Gebühren für Nebenanlagen Erträge aus Beteiligungen Zinsen und ähnliche Erträge Außerordentliche Erträge
Kaiserslautern, 28. Februar 1942.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen .... i3. Beiträge zu Berufsvertretungen .. Außerordentliche Aufwendungen .. Rücklagenzuweisung
9. Gewinn des Geschäftsjahres
24 652, ho 10 249, 9a 18 57 53
18 004,85
41 383,5
714 700
783 260
202 568
70 64
101 383 375 076 1393 162265
17040 S96 531
3732 18 00418
)
63977
6
6 697 3
896 531
7
Gemeinnützige Ban gesellschaft Kaiserslautern Aktien gesellschaft.
Der Vorst Rhein.
and. Hahn.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund a der vom Vorstand
der Bücher und der Schriften des Wohnungsunternehmens erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzw Frantfurt am Main, den 8. Juni 1942.
Verband südwestdeutscher Wohnun gsunternehmen e. V.
Der Prüfungsdienstleiter: Dr. Schepp, Wirtschaftsprüfer.
Aufsichtsrat: Oberbürgermeister Richard Imbt, Vorsitzer; Stadtkämmerer
Dr. Rudolf Reeber, Ratsherr Heinrich Bez, Ratsherr Hermann Werner Bremer, Ratsherr Eduard Molter und Bankdirektor Karl Stähler. orstand: Direktor Eugen Rhein und Professor Ferdinand Hahn.
Wert am l. l. 1941
Zugang (Abgang)
em ber 1941.
Abschrei⸗
bungen
ender, Oberbaurat
B — —— ——— — 4 1— „Depi“ Petroleum ⸗Attiengesellschaft, Verlin⸗Grunewald.
Jahresabschluß bilanz zum 31. Dez
Wert am 31. 12. 1941
der Bücher und der Schriften der klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführun Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß mar nnh,
r rs Ss ᷓ
Anlagevermögen:
Umlaufsvermögen:
Attiva.
Kraftwagen
Betriebs⸗ u. Geschäftsaus⸗ stattung
Rechtswerte (Patente)
Beteiligungen
98
R. M
9
R. A
9
Warenbestände
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und
Leistungen
Forderungen an den Vorstand (aus Tankanlagen⸗
verkauf
Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und guthaben
Andere Bankguthaben
Postscheck⸗ 7
4375, 16 2474
8 5
113 118
Passiv a. nom. RM 50 000, — Stammaktien
Grundkapital:
Stimmzahl 500
nom. RE.M 50 000, — Vorzugsaktien Stimmenzahl 5000
Gesetzliche Rücklage Rücklage für Ersatzbeschaffung Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferung
Leistungen
en und
Sonstige Verbindlichkeiten. ..... ... .... Verlustvortrag aus 1940 Gewinn 1941
16 593 16029
24 79
119122
100 000 2000
284 3 570
Aufwand.
Verlustvortrag aus 1940 Löhne und Gehälter .. Soziale Abgaben
ge
chreibungen auf Anlagewerte
Er Ausweispflichtiger Rohüberschuß Zinserträge... Außerordentliche Erträge
Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen Zuführung zur gesetzl. Rücklage
Gewinn 1941
Verlustvortrag aus 1940 ...
16 oꝛ9, 9 16 oog 2⸗
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
11912
R. M 16 593 265 095
423
1338 325 1000
12 8316
1689
436
436 51
44 3065 1290 214
45 9001
97 26 68
46 900
91
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
Berlin, den 24. Juli 1942.
Reichs dcuische Treu hand⸗Nevision Aktien , , . Dr. Kosbadt, Wirtschaftsprüfer.
Dr. Brönner, Wirtschaftsprüfer.
esellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ der Jahresabschluß und der den gesetzlichen Vorschriften.
selenschant
Der Borstand und NMufsichtsrat unserer Gesellschaft bestand aus folgenden
Berlin⸗Grunewalo, den 14. 9. 1912.
„Depi“ Petroleum Rttien H.
Der Vorstand.
Nagel.
esellsch art.
Ler ten: Alleiniger Vorstand: Hugo Nagel, Berlin⸗Grunewald; Aufsichtsratvorsitzer: Dr. jur. Ulrich Arndt, Berlin-Friedenau; Aufsichtsratmitglieder: Clemens Nagel, Verlin Charlottenburg; Edmund Krüger, Berlin⸗Hermsdorf.