8
Erse Ggeilage zum Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Rr. 230 vom 1. Oktober 1942. S. 4
Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Holz . tr.: Maßnahmen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften über Nadelschnittholz Vom 23. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) / 30. Ok⸗ tober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom
5. September 1939 (RGBl. I S. 1677, der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft in der
Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. Sep⸗ tember 1939 (RGBl. 1 S. 1947) und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des
Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April
1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) wird folgendes ange⸗ ordnet: 81
1. Kaufabschlüsse und sonstige Rechtsgeschäfte über Nadel⸗ schnittholz, beschlagenes Nadelholz und Nadelholzschwellen, die gegen Uebergabe von Einkaufsscheinen der Reichsstelle für Holz vergangener Forstwirtschaftsjahre abgeschlossen wurden, dürfen, soweit die Ware noch nicht in das Eigentum des Erwerbers übergegangen ist, ab 1. Oktober 1942 nur gegen erneute Uebergabe von Einkaufsscheinen, und zwar des Forst⸗ wirtschaftsjahres 1943, erfüllt werden, sosern nicht in Einzel⸗ fällen eine Ausnahmeregelung durch die Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung Il, oder in deren Auftrage durch das für den Erwerber zuständige Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), getroffen wird.
2. Die Uebergabe der neuen Einkaufsscheine im Sinne des Abs. 1 hat bis spätestens 15. November 1942 zu erfolgen, widrigenfalls der Erwerber das Recht verliert, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen.
§82 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr. 88
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Berlin, den 23. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.
Anordnung Nr. 36 der Reichsstelle für Holz Tetr Sicherstellung der Deckung des Bedarfs an Flugzeugkie er
Vom 23. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGSl. IJ S. 1430) / 30. Ok⸗ tober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. 1 S. 1677, der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft in der Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. Sep tember 1939 (RGBl. 1 S. 1947 und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) wird folgendes ange—⸗ ordnet: 81 9
Aus unbesäumter Kiesernstammware in- und aus— ländischer Herkunft ist von Bearbeiter⸗ oder Verteilerbetrieben Flugzeugkiefer auszusortieren. Der Anfall an Flugzeugkiefer ist der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung II, durch den aussortierenden Betrieb jeweils sofort schristlich zu melden.
582
(I) a) Der Absatz der von Bearbeiterbetrieben nach § 1 aussortierten und gemeldeten Flugzeugkiefer darf nur an die von der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung III, zu be— nennenden Einsatzfirmen oder an Verteilerbetriebe erfolgen.
Die Verteilerbetriebe dürfen die erworbene Flugzeugkiefer nur an diese Einsatzfirmen absetzen.
b) Der Absatz von unbesäumter Kiefernstammware, deren Aussortierung nicht durch die Bearbeiterbetriebe vorgenommen wird, darf nur an Verteilerbetriebe erfolgen. In diesem Falle haben die Aussortierung und Meldung nach 5 1 die Ver⸗ teilerbetriebe vorzunehmen.
e) Die Verteilerbetriebe dürfen die durch die Bearbeiter⸗ betriebe oder selbst aussortierte und gemeldete Flugzeugkiefer nur an die Einsatzfirmen absetzen.
(2) Erfolgen Kauf und Abnahme der aussortierten Flug⸗ zeugkiefer durch die Einsatzfirmen nicht innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Meldung an die Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung III (G 1, Satz 2, so können die Bearbeiter bzw. Verteilerbetriebe über die Ware anderweitig im Rahmen der bestehenden Bestimmungen verfügen.
58 3 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung und der hierzu ergehen⸗ den Näheren Anweisungen fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1436) /30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679). 8
Ausnahmen von den Bestimmungen der 85 1 und 2 dieser Anordnung können von der Reichsstelle sür Holz, Haupt⸗ abteilung IIl, getroffen werden.
§8 5 Diese Anordnung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Berlin, den 23. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.
Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 36 der Reichsstelle für Holz vom 23. September 1942
Vom 23. September 1942
1. Die für Flugzeugkiefer geeignete Ware muß gesondert und gegen Witterungseinflüsse geschützt, gestapelt und abgedeckt werden, damit sie vor Qualitätsminderungen, wie Bläue usw., geschützt wird.
2. Das trockene, aussortierte Material ist in gedeckten
Schuppen einzuschobern. 7 3. Die Sortierung und der Verkauf haben nach der Preis⸗ regelung für Flugzeugkiefernstammware — Anerdnung des
Reichskommissars für die Preisbildung über die Festsetzung von Höchstpreisen für inländische Flugzeug Kiefernstammware vom 23. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1939; Mitteilungsblatt d. R. f. Pr. 1939, 1 S. 454) — zu erfolgen. 4. Die Meldung über die Menge der anfallenden Flug—⸗ zeugkiefer ist gewissenhaft, nach Möglichkeit mit. Stärke⸗ angaben, von den meldepflichtigen Betrieben unverzüglich zu erstatten, und zwar unterteilt nach a) Mengen, die aus noch vorhandenen Beständen ent⸗ nommen werden können, b) Mengen, die voraussichtlich aus dem Einschnitt im Forstwirtschaftsjahre 1942 anfallen werden,
c) Mengen, die voraussichtlich im Kalenderjahre 1942
aus dem Ausland eingeführt werden.
Abschrift der Meldung ist gleichzeitig dem zustäadigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), ein— zureichen.
5. Die im 52 der Anordnung Nr. 36 vorgesehenen Ein—
satzfirmen werden nachstehend aufgeführt, wobei Aenderungen
jeweils in der Fachpresse bekanntgegeben werden: Hinrich Feldmeyer, Bremen, F. A. Sohst, Hamburg, Müller, Szymezak K Co., Hamburg Heinz Köhler, Sorau, Emil Höhne, Dresden, H. Klein, Eislingen / Württ., Poßling & Co., Berlin⸗Britz, Walter Kroll, Danzig.
Anträge auf Zulassung als Einsatzfirma können von den dazu geeigneten Betrieben bei der Reichsstelle für Holz gestellt V Betrieben, welche die Meldung über ihren Anfall an Flugzeugkiefer aus dem Einschnitt des Forstwirtschafts⸗
jahres 1942 bereits vollständig erstattet haben, ist eine noch⸗
malige Meldung nicht erforderlich. Berlin, den 23. September 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.
1. Anweisung
des Leiters der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und ver⸗ wandte Betriebe über die Herstellung von Gemüse⸗ und Obststeigen vom 25. September 1942
Auf Grund des § 16 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf⸗ baues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. 1 S. 1194) erlasse ich im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft folgende Anweisung: 91
Steigen für die Verpackung, den Transport und die Lagerung von Gemüse und Obst dürfen künftig von Kisten— fabriken nur noch in den gemäß Anlagen 1 bis 5 *) dieser Anweisung zulässigen Ausführungen hergestellt und in den Handel gebracht werden.
82 Noch vorhandene Steigenzuschnitte abweichender Ab⸗ messungen usw. können bis Ende Dezember 1942 aufgearbeitet und in den Verkehr gebracht werden. Derartige Vorräte sind mit näheren Angaben sofert der Fachuntergruppe Kisten⸗ fabrikation und verwandte Betriebe in Großbothen zu melden.
83 In besonders gelagerten und begründeten Fällen können Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen zugelassen werden. Entsprechende Anträge sind bei der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und verwandte Betriebe in Großbothen ein⸗
ureichen. 3 54
Mit der Ueberwachung und J dieser An⸗ weisung wird die Geschäftsführung der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und verwandte Betriebe beauftragt. Alle Hersteller von Gemüse⸗ und Obststeigen sind zur Auskunft— erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und einschlägigen Unterlagen sowie zur Duldung von Betriebs⸗ besichtigungen und Prüfungen verpflichtet.
§85
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung können nach Fg 17 der Ersten Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirt— schaft (RGBl. 1 S. 1194) vom Leiter der Wirtschaftsgruppe Holzverarbeitende Industrie mit Ordnungsstrafen bestraft werden. . Als Zuwiderhandlung gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser
Anweisung umgangen werden oder umgangen werden sollen.
Großbothen, den 25. September 1942.
Der Leiter der Fachuntergruppe Kistenfabrikation und verwandte Betriebe.
Hunger.
Y Hier nicht abgedruckt. Die Formblätter (Typenbogen) werden auf Anforderung von der Fachuntergruppe Kistenfabrika⸗
tion und verwandte Betriebe in Großbothen an Interessenten /
abgegeben. —
Anordnung über die Festsetzung der Preise für Generatorbriletts aus Braunkohle Vom 28. September 1942
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die
Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927)
wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet: 81
ür Braunkohlenbriketts im Kleinformat von handels- ibi Beschaffenheit aus der Erzeugung der Mitgliedswerke des Rheinischen und des Ostelbischen Braunkohlensyndikats zum Einsatz in ortsbeweglichen Fahrzeug⸗Generatoren (Gene⸗
ratorbriketts) dürfen folgende Höchstpreise nicht überschritten
werden: a) Waggonlieferungen an Großver⸗ braucher frei jeder Empfangsstation und bei Selbstabholung ab Werk
e 21, R Ast b) Abgabe ab Großverteilerlager 1 . II. gesackt — in Säcken des Lie⸗ ferers , . 37,50 REAst c) Abgabe ab Tankstelle — gesackt in 25⸗Kg-Papiersäcken —m ... 1,30 RA / 25 kg
52 Ab Tankstelle dürfen Generatorbriketts nur in den für den Kleinverkauf bestimmten 25⸗Kkg⸗Säcken abgegeben werden. Diese Säcke müssen verschlossen sein und eg, ner n der Generatorkraft AG. nebst folgender Aufschrift tragen: 25 kg „Union“ Generatorbriketts Fernen, 1,30 RA w. 25 kg „Troll“ r neratorbritetts Verkaufspreis 1,30 RM.
83 Generatorbriketts müssen in deutlich sichtbarer, in die Augen fallende Prägung ein möglichst über die ganze Preß⸗ fläche sich erstreckendes großes „G. tragen. Daneben darf in kleiner Prägung die Herkunftsbezeichnung (Troll oder Union) angebracht werden. 84
Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Er erläßt die zur Durchführung und Er⸗ gänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts⸗ und Ver⸗ waltungsvorschriften. 85
() Diese Anordnung tritt an dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. .
(2) Soweit vorher Lieferungen von Generatorbriletts durchgeführt und noch nicht abgerechnet worden sind, kann zu den in dieser Anordnung festgesetzten Preisen abgerechnet werden.
Berlin, den 28. September 1942.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Heß.
Bekanntmachung
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat September 1942 werden auf Grund von 8 5 Abjatz 1 Satz 2 des Umaatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit S 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1935) wie folgt festgesetzt:
il bett — — Lfd. Nr. Staat Einheit RA 1 Aegypten 1 Psund 9, 90 2 Afghanistan 100 nbckht 18,81 3 Argentinien 100 Papierpesos 59, 00 4 Australien 1 Pfund 7,92 5 Belgien 100 Velga 40, 90 6 Brasilien 100 Milreis 13,10 7 Britisch⸗Indien 100 Nupien 74, 265 83 Bulgarien 100 Lewa 05 9 Dãänemart 100 Kronen 52,20 10 Finnland 100 Mark 5,07 11 Frantreich 100 Franes 5, 00 12 Griechenland 109 Drachmen 167 13 Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 14 Holland 100 Gulden 132,70 135 Iran 100 Rials 14,60 16 BJsland 109 Kronen 38,46 17 Italien 100 Lire 13,15 18 Japan 100 Jen 58, 60 19 Kanada 1 Dollar 2, 10 20 Kroatien 100 una h, 00 21 Neuseeland Pfund 7,92 22 Norwegen 100 Kronen b, 82 23 Paläastina 1 Pfund 9590 24 Poitugal 100 Es kudos 1915 25 Rumänien 100 Lei 1,57 26 Schweden 100 Kronen 9,52 27 Schweiz 100 Franten 57, 95 28 Serbien 109 Dinar b, 00 29 Slowakei 100 Kronen 8,50 30 Spanien 100 Pesesen 23,58 31 Südafrikanische Union 1 Pꝛund 9, 90 32 Türkei 1Pund 1,98 33 Ungarn 100 Pengö 59,72 (bei Ausfuhr nach Ungarn) 34 Uruguay 1 Peso 1ů20 35 Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,50 von Amerika
Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden.
Berlin. 1. Oktober 1942.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
Preußen Bekanntmachung
Die heute ausgegebene Nummer 10 der Preußischen
Gesetzsammlung enthält unter . Nr. 14571. Siebente Verordnung über die Zahl der Mit⸗
glieder der Provinzialräte. Vom 31. August 1942.
w · 6 .
,
rücksichtigen sind und stellte die Richtlinien heraus, die beachtet werden müssen. Er wies zum Schluß darauf hin, daß die künftige Arbeit der Gauwirtschaftskammern weniger durch die äußere Form bestimmt werde, als vielmehr entscheiden von den Persönlichkeiten abhänge, die mit der Führung der Gauwirt— schaftstammern und ihrer einzelnen Organe und Glieder betraut werden. Diese Persönlichkeiten müssen als praktische Wirtschaftler vorbehaltslos und losgelöst von organisationspolitischen Eigen⸗ interessen im Gesamtinteresse der Wirtschaft und des Volkes ihre Aufgaben erfüllen.
6 , ö 26
Nr. 230
Nr. 14572. Verordnung über Aufrechterhaltung von Landes⸗ recht aus Anlaß von Gebietsbereinigungen im Raume der Her⸗ mann⸗Göring⸗Werke Salzgitter. Vom 23. September 1942.
Umfang; Rz Bogen. Verkaufspreis 0, 20 H- zu iglic einer Versandgebühr von 3 .Zu beziehen durch; R. v. Decker's Verlag (G. Schenck, Berlin W ö, Lietzenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 29. September 1942.
Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches Dentsches Neich
Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1942 hat folgenden Inhalt:: Teil 1. Der Reichsarbeitsminister, Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr. Krankenversorgung der Ostarbeiter. — Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Städtebauliche Planung; hier: Richtlinien für den bau— lichen Luftschutz im Städtebau. — Betr.: Ausbau von kupfernen Gebäudeteilen; hier: Tarnung der als Ersatz für Kupferdächer vorzusehenden Zinkdächer. — Betr.: Durchführung der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen. — Betr. Reichszuschüsse für Teilung, Umbau und Instandsetzung von Woh—⸗ nungen, Erweiterung der ö aus Anlaß der Ver—
ordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen vom 14. August 1942. — Betr. Verzinsung und Tilgung der ge— meindlichen Hauszinssteuerhypotheken; hier: Vereinfachung der Verwaltung. — Soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über Tuberkulosehilfe. Vom
S8. September 1942. — Berufsfürsorge für Versehrte des gegen⸗
wärtigen Krieges, insbesondere Organisation. — Betr.: Be⸗ ziehungen der , ,, zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei Unterbringung von Geisteskranken. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeits— einsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Sonderaktion des Generalbevollmächtigten für den Ärbeitseinfatz i Hereinholung von Ostarbeiterinnen zugunsten kinderreicher
tädtischer und ländlicher Haushaltungen. — Beschaffung von
. = 5
w * ; X .
S weite veilage
Berlin, Donnerstag, den 1. Oktober
— —
Arbeitskräften für Gemeinschaftsgaststätten. — Behandlung deut⸗ scher Zahlungsmittel, die ausländische Arbeitskräfte bei der Aus⸗ reise mit sich führen. — Sozialverfgssung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Erhöhung der Förderleistung und des Leistungslohnes im Bergbau. Vom 13. September 1943. — Anordnung über die Entlohnung der Gedingearbeit des Stein— kohlenbergbaues im Ruhrgebiet. — Arbeitsschutz. Gesetze, Ver— ordnungen, Erlasse: Betr.! Merkblatt über den Mutterschutz der Heimarbeiterin. — Betr.: Mutterschutz.
Aus der Verwaltung
Pünktliche Entrichtung der Umsatzsteuer⸗Vorauszahlungen und pünktliche Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer
Die nächste Um satzsteuer-Vorauszahlung und die nächste Lohnsteuer-Abführung sind in den ersten zehn Tagen des Oktober fällig. Es wird erwartet, daß die Unternehmer diesen Verpflichtungen pünktlich nachkommen.
Die Unternehmer müssen auf der Rückseite des Zahlkarten— abschnitts oder Ueberweisungsabschnitts angeben: ihre Steuer— nummer, das Stichwort „Umsatzsteuer⸗Vorauszahlung“ oder „Lohnsteuer“ und den Zeitraum, auf den sich die Umsatzsteuer— Vorauszahlung bezieht oder für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist.
Kunst und Wissenschaft
Aus den Staatstheatern
Die „Kreidekreis“⸗Premiere am Dienstag, 5. Oktober. Die Premiere des chinesischen Spieles „Der Kreidekreis“ in der Inszenierung von Wolfgang Liebeneiner mit Käthe Gold, Friedrich Kayßler, Walter Franck findet am Dienstag, den s. Oktober, im Kleinen Haus des Staatstheaters statt. Die für Sonnabend, den 3. Oktober, gelösten Karten behalten Gültig⸗ keit für Dienstag, den 6. Oktober. Am Sonnabend, den
3. Oktober, gibt es im Kleinen Haus Wilhelm Utermanns
Lustspiel „Kollege kommt gleich“ mit Viktor de Kowa, Hans Leibelt, Adelheid Seeck, Elsa Wagner. Karten hierzu ab sofort im Vorverkauf und an der Abendkasse erhältlich.
WMWirtschaftsteil
Einheitliche Wirtschaftsorganisation Der Präsident der Reichswirtschaftstammer zum Aufbau der Gauwirtschaftskammern
In der Reichswirtschaftskammer fand am 30. September 1942 eine Sitzung statt, in der der Präsident der Reichswirtschafts—⸗ kammer, Dr.Ing. E. h. Albert Pietsch, vor den vom Reichs⸗ wirtschaftsminister mit der Vorbereitung der Gauwirtschafts— kammern in den einzelnen Gauen beauftragten Persönlichkeiten sowie den Vertretern der Reichsgruppen die Grundsätze klar legte,
nach denen die Gauwirtschaftskammern künftig arbeiten sollen. Präsident Pietzsch wies darauf hin, daß es nach den Worten des Reichswirtschaftsministers Funk darauf ankomme, für eine mög— lichst straffe und einheitliche Gestaltung der Wirtschaftsorganisa⸗ tion Sorge zu tragen. ]
e nicht etwa nur als lose arbeitsgemeinschaftliche Zusammen—
ie Gauwirtschaftskammer kann dem—
assung fachlich⸗bezirklicher und regionaler Organisationen, son— dern nur als eine einheitliche, die Gesamtheit dieser Organisation
zusammenfassende Führungsinstanz der wirtschaftlichen Selbstver⸗ waltung im Gaugebiet gewertet werden. Präsident Pietzsch be— . sodann eingehend die einzelnen organisatorischen Grund—
atzfragen, die beim Aufbau der Gauwirtschaftskammern 3 . hierbei
Personalkredite der Sparkassen Für das Personalkreditgeschäft der öffentlichen Sparkassen
bestehen bestimmte Vorschriften, die jetzt durch einen Erlaß des Reichswirtschaftsministers etwas gelockert worden sind. Danach wird die Höchstgrenze für einen Personalkredit an einen Kredit— nehmer auf R „ der Einlagen festgesetzt, wobei eine Höchstgrenze von 150 000 M an Stelle der bisher im allgemeinen bestehenden Grenze von 100 000 list neu vorgeschrieben worden ist. Unter
ewissen Voraussetzungen können aber die Sparkassen auch einen inzelkredit bis zu 200 000 RM bewilligen. Hierzu bedarf es
allerdings einer besonderen aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Im allgemeinen muß es sich dabei um eine Kreditgewährung auf Grund eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses handeln; des weiteren muß der Kreditnehmer seinen Kreditbedarf bereits sest längerer Zeit bei der Sparkasse gedeckt und sich als vertrauens⸗ würdig erwiesen haben; im übrigen muß der Kredit nachweislich zur Finanzierung von Rüstungsaufgaben bestimmt sein.
Neben dieser allgemeinen Heraufsetzung der Höchstgrenze für
einen Einzelkredit eröffnen sich durch den erwähnten Erlaß den Sparkassen noch Möglichteiten der verstärkten Gewährung von Blankokrediten. Bisher war nämlich eine Blankokreditgewährung bis zu einem Betrage von 5000 itz den Sparkassen nur in ver⸗ hältnismäßig geringem Umfang möglich. In der Hauptsache konnten Blankokredite nur bis zu 3000 RM gewährt werden. Nunmehr können Blankokredite allgemein bis zur Höhe von 5h00 Ert gewährt werden. Diese neuen Bestimmungen, die zu⸗ nächst für Preußen gelten, aber ohne Zweifel auch entsprechende Regelungen in anderen Ländern zur Folge haben werden, ¶
die Sparkassen in die Lage, die Anträge auf Gewährung von Personalkrediten, die ihnen von ihrer zumeist seit längerer Zeit mit ihnen . mittelständischen Kundschaft zu⸗ gehen, in grö
etzen
erem Ausmaße als bisher zu bewilligen.
Kriegsversehrte im Berufsleben Am 39. September sprach vor der Wehrtechnischen Arbeits—
1 des Vereines deutscher Ingenieure und dem Berliner
ezirtsverband deutscher Ingenieure im Ingenieur-Haus Prof, r. Kreuz, Direktor der Orthopädischen Universitäts⸗Klinit
der Charits und des Oskar Helene-Heinis und Rektor der Uni— versitßt Berlin, über das Thema „Kriegsversehrte im Berufs— leben“ Der Vorsitzende des Berliner Bezirksverbandes, Prof. Krekeler, wies in seinen einleitenden Worten auf die Verpflichtung der Heimat hin, sich der Kriegsverletzten mit allen Kräften anzunehmen und ihnen die Möglichkeit zu Hinsicht eine vollwertige Arbeit ausführen zu könen. Der Ver— ein deutscher Ingenieure, der bereits im Weltkriege dieser Auf—
geben, in jeder
gabe besonderes Augenmerk geschenkt hat, hat auch jetzt wieder im Rahmen seiner Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften Pro— bleme, die damit zusammenhängen, zur Bearbeitung über— nommen.
Im Rahmen seiner Ausführungen befaßte sich sodann Prof. Dr. Kreuz besonders mit der Wiederherstellung und Ersatz der Funktion der Hand. Die Wiederherstellung und der Ersatz der Funktion der Hand gehört mit zu den schwie— rigsten Aufgaben des Arztes. Ist doch die Hand ein kunstvolles lebendiges Greiforgan, das nicht nur den Bedürfnissen des täg— lichen Gebrauches (Essen, Trinken, Kleiden, Körperpflege) zu dienen hat. Darüber hinaus werden an sie die verschiedenartigsten kJ Leistungsansprüche des Erwerbslebens gestellt.
Wie schwere Schäden der Hand, ja, sogar der Totalverlust
beider Hände vom Versehrten überwunden werden können, wurde an Hand eines Filmes gezeigt, der von der Reichsanstalt für Film
und Bild hergestellt worden ist. Das Hauptgewicht wird bei den
gezeigten Beispielen nicht auf die prothesentechnische Versorgung des Versehrten gelegt, da keine noch so kunstvolle Hand-⸗Prothese bei der Vielfalt der Aufgaben der Hand dieses natürliche Greif⸗ organ vollgültig befriedigend bei handwerklicher Arbeit ersetzen
kann. Es wird vielmehr bewußt auf jene Fähigkeiten verwiesen,
die der Verletzte sich ohne Benutzung eines Kunst⸗ oder Arbeits-
armes allein durch. Willen und Uebung in dem Gebrauch der
erhaltenden Handteile und Armabschnitte zu erwerben vermag. Hier brachte der Film u. a. Beispiele für die vielseitige und großartige Verwendungsmöglichkeit des zur natürlichen Greif⸗ zange hergerichteten Unterarmes nach dem Operationsverfahren von Krukenberg. Durch systematische Uebungsbehandlung, Sport, Arbeit, in der Bastelstube und Uebungswerkstatt werden“ die Schwerverletzten der Hand systematisch geschult und gleichzeitig ihr Arbeits- und Genesungswillen gestählt. Anschließend wurden im Film einige Ausschnitte aus dem Einsatz Schwerstverletzter der Hand in handwerklichem Beruf (Gärtnerei. Schneiderei, Buch binderei, orthopädische Werkstatt) gezeigt, sowie der Einsatz eines Schwerstverletzten nach Verlust des rechten Armes bis zur Schulter und des linken Armes bis kurz unter dem Ellbogengelenk im
kaufmännischen Beruf. Es sind dies keine artistischen Einzel⸗
leistungen, sondern hochwertiges Können, das auf einer mühe—
vollen arbeitspädagogischen Erziehung beruht und die Schwerst⸗
. der Hand bei geeigneter Berufswahl zum Konkurrenz-
der Beweis für den hohen wirtschaftlichen und bevölkerungs⸗
n rn Wert dieser Arbeit am Schwerstversehrten der Hand racht.
mit dem gesunden Kameraden befähigt. Es wurde somit
Arbeitstagung der Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung Der Leiter der Wirtschafts gruppe Papierverarbeitung, Dr.
Seeliger, hatte für Dienstag, den 32. September 1943, in der Reichs messestadt Leipzig den „Erweiterten ehre, seiner . schaftsgruppe zu einer Arbeitstagung zusammengerufen. Dr. Seeliger umriß kurz die Aufgabe der Tagung, die darin bestand, Wege für eine weiteve Steigerung der Leistungen zu finden. Es en ( m, . 964 , , , . rück⸗ 8 ustellen und sodann, mi x rfü
e en hirn s i mit den zur Verfügung lichen Leistungen herauszuholen. Die Rationali ierung, Nor⸗ mung und Typung sind die Wege zu diefem 1 Ueber die i ben, der Wirtschaftsgruppe e
Uhrer, Dr. Lorenzen, einen eingehenden Bericht, in di i der Rohstoff ö ö 2
mengen und Menschenkräften, die höchstmög'
tattete der Hauptgeschäfts⸗
stoffversorgzung und der Vereinfachung des ransportwesens im Vordergrund standen. .
Handelstagung in Kiew Kiew, 30. September. In Kiew fand eine erste Arbeits⸗
tagung der Handelsabteilungen beim Reichkommissar und den
Generallommissaren der Utraine statt; aus dem Reich nahmen Vertreter des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete, der Reichs gruppe Handel und der Zentral-Handelsgesellschaft-Ost teil. Die Tagung diente vornehmlich der Erörterung schwebender Fragen der Warenbeschaffung und Warenverteilung ¶
Ein- und Ausfuhr der Ukraine. Im Rahmen der Tagung fanden
owie der
Firmenbesichtigungen in Kiew, Shitomir, Winniza, Rowno und Kowel statt.
Mit der Einsetzung deutscher Handelsunternehmen zum Auf⸗
bau eines neuen Großhandels und mit der Errichtung von Ver— , für die in der Ukraine tätigen Deutschen . wie ie
agung ergab, erfolgreiche Maßnahmen zur Lösung der
/ * ĩ ö * ** ö e * ; * ß 3 2 . 2 1 163 E . ö — n, . r 1
zun Deutfchen Neichs anzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger
.
kriegswirtschaftlichen Versorgungsaufgaben eingeleitet worden. Sie bedeuten zugleich eine Auflockerung des starren Verteilungs⸗ apparates der bolschewistischen Wirtschaft. Für die Zukunft ergibt sich die Aufgabe, die noch bestehenden Lücken in der personellen und sonstigen Ausrüstung der eingesetzten Handelsfirmen ans— zugleichen. Besondere Aufmerksamkeit wird weiterhin die Ge⸗ staltung der Preise und Spannen im Warenabsatz sowie Die Zusammenarbeit zwischen den Handelsfirmen und den Ost⸗ gesellschaften finden müssen.
Wirtschaft des Auslandes
Die Elektrizitätsversorgung Ungarns
Budapest, 30. September. Industrieminister Varga äußerte sich vor Pressevertretern über die ungarischen Elektrifizierungs⸗ aufgaben. Als dringendste Aufgabe bezeichnete er dabei die Er— weiterung der bestehenden sowie die Errichtung neuer Kraftwerke, ferner den Ausbau der Verbundwirtschaft. Von diesem Gesichts— punkt aus besonders wichtig sei die künftige Verbindung der siebenbürgischen und nordostungarischen Energiequellen mit dem Energienetz des Mutterlandes. Gegenwärtig seien im Landes⸗ gebiet 250 öffentliche Elektrizitätsgesellschaften tätig. Der über— wiegende Teil werde durch Rohöl, Gas und Dampf betrieben. Es gäbe jedoch bereits eine stattliche Anzahl von Wasserkraft— anlagen. Von den neuen Kraftwerken seien erwähnenswert die beiden sehr leistungsfähigen Anlagen im Karpathenland. Seit dem Juli des Vorjahres wurden 574 km Ueberlandleitungen, davon 339 km Hochspannungsleitungen, fertiggestellt. Trotz der kriegs⸗ bedingten Schwierigkeiten habe man im vergangenen Jahr 237 neue Gemeinden in die Stromversorgung einbeziehen können. Derzeit seien 26, 3 der Gemeinden des Landes elektrifiziert, während vor den Gebietsrückgliederungen seit 1938 die Elektriti⸗ zierung der Landgemeinden im Trignongebiet 39 25 betrug. Für die Gestaltung der Strompreise dürfte sich die Erschließung der natürlichen Energiequellen wohl erst nach dem Kriege auswirken. Abschließend bemerkte der Minister, daß das Industrieministerium mit der Organisierung des Ueberganges auf die Friedenswirt— schaft bereits eingehend beschäftigt sei.
Das neue bulgarisch⸗türkische Wirtschafts abkommen
Sofia, 30. September. Auf Grund des neuen bulgarisch⸗ türkischen Abkommens wird die Türkei Waren im Werte von 200 Mill. Lewa nach Bulgarien ausführen, wogegen bulgarische Spinnereien bekanntlich türkische Baumwolle verarbeiten werden. Die bulgarische Wirtschaftsabordnung, die aus der Türkei zurück⸗ gekehrt ist, wird nach einigen Wochen wieder nach der Türkei abreisen, um das Abkommen zu unterschreiben. Ende Oktober wird die erste Sendung türkischer Baumwolle in Bulgarien erwartet.
75 Mill. Peseten zur Ausbeutung spanischer Erdölvorkommen Madrid, 39. September. Die spanische Regierung hat dem Natignalen Industrie⸗Institut einen Kredit von 75 Mill. Peseten zur Finanzierung eines Unternehmens bewilligt, das mit der Auffindung und Ausbeutung spanischer Erdölvorkommen beauf⸗ tragt worden ist. Es sollen angesichts der zunehmenden Schwierig— keiten in der Brennstoffeinfuhr künftig solche Vorkommen aus— gebeutet werden, die normalerweise vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen uninteressant sind. Aus den gleichen Erwägungen wurde dem Institut für spanische Grubenforschung ein Kredit von 8 Mill. Peseten bewilligt.
Die schwierige Lage der USA⸗Handelsschiffahrt
Lissabon, 30. September. Das Regierungsblatt „Diario da Manha“ beschäftigt sich in einem Artikel mit der amerikanischen Handelsschiffahrt und schreibt u. a. im Jahre 1922 habe die gmerikanische Handelsflotte ihre größte Stärke mit 14738 506 BRT. erreicht. Hierzu müsse man noch 2947 690 BRT. für die Binnenschiffahrt rechnen. Diese Handelstonnage sei ständig ge⸗ sunken und habe im Jahre 1939 nur noch 9336 155 BRT. fuͤr die Seeschiffahrt und 2538 229 BRT. für die Binnenschiffahrt be— tragen. Außerdem verfüge die amerikanische Handelsmarine über größtenteils veraltete Schiffe. 49 „ der Schiffe seien über 20 Jahre alt und 35 z zwischen 15 und 20 Jahren.
Im ersten Jahre des Krieges habe die amerikanische Handels—⸗ flotte ein ernentes Zurückgehen zu verzeichnen gehabt, obwohl Amerika nicht im Kriege gewesen sei. Schiffsverkäufe an das Ausland hätten über eine Million BRT. betragen, während die Neubauten sehr gering waren. So habe die amerikanische Flotte am 3. Dezember 1419 Schiffe von über 1000 BRT. mit zu— sammen 7279 6009. BRT. besessen, einschließlich 4571500 BRT. für die Küstenschiffahrt. Das bedeute, daß der amerikanische Bei⸗ trag zum internationalen Schiffsverkehr geringer sei als der eines kleinen Landes wie z. B. Norwegen. Wie groß die Handelstonnage am 31. Dezember 1941 gewesen sei, habe man nicht ermittelt.
Die ernste Lage, hervorgerufen durch die Versenkungen an der amerikanischen Atlantiktüͤste, im Golf von Mexiko und im Karibischen Meer habe die nordamerikanische Regierung dazu gezwungen, die Küsten⸗ und Binnenschiffahrt für den Uebersee—⸗ verkehr einzusetzen. Unter den Vexsenkungen leide besonders die Tankerfsotte, und der schon vorher herrschende Mangel an diesen Spezialschiffen habe sich seit Beginn diefes Jahres durch die dauernden ö noch weiter verschärft. Ein United— Preß Telegramm habe kürzlich mitgeteilt, der Präsident der Schiffs baubereinigung habe erklärt, daß die nordamerikanischen Werften jetzt noch Aufträge abliefern, die den Liefertermin schon weit überschritten hätten. Diese von zuständiger Stelle ab— hebr. Erklärung kennzeichne besser als alles andere die wirk— iche Lage.
In den Häfen Afrikas und Südamerikas lägen große Warenmengen, dig aus Schiffsraummangel nicht befördert werden könnten. Um diesen Zustand abzuwenden, bend hrt man, alle südamerikanischen Straßen zu benutzen, die an das nordamexrikanische Straßennetz Anschluß finden. Der Optimis— mus, mit dem die nordamerikanischen Informgtionsquelfen diefe und andere Vorschläge verbreiten, enthülle erst recht den Ernst des größten von den Vereinigten Staaten und seinen Alliierten zu lösenden Problems.
Die Elektrolyt tuyfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytfupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. Oktober auf 74,00 RH (am 30. September auf 74, 00 FR. 1) für 100 kg.
Berlin, 30. September. Preis notierungen für Nahrun gs⸗ mittel. (BVerkaufspreise des Lebensmittelgroß handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) IPreise in Reichsmark.) Bohnen, weiße mittel S5 = bis — —, Linsen, käferfrei 9 71, 50 bis 72, 50, Linsen, käferfrei — — bis — — und 9 — — bis — —, Speiseerbsen, Inland, bz ganze ) — — bis — — Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe 5 — — bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5) = bis — —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 9 — — bis — — Grüne Erbsen, Ausland 60. 60 bis 61, So, Reis, Italiener glas. 6) 50, so bis 51,60, Reis S) — — bis — — und *9)