1942 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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gieichs · und Staatsanzeiger vtr. 247 vom 21. Ottober 1942. S. 2

79. Rosenau, Frieda Sara, 5. 8. 1872 zu Driesen geb., 3 wohnhaft gewesen Potsdam ⸗Babelsberg, Berg⸗ straße 1.

8b. 9 . Max Isr., 5. 9. 1864 zu Mittenwalde geb, zuletzt wohnhaft gewesen Mittenwalde / M., Loikstr. 9,

81. Meyer, Betty Sara, 26. 7. 1866 zu Mittenwalde geb., zuletzt wohnhaft gewesen Mittenwalde M. Loikstr. 9,

82. Opitz, Fanny Sara, 20. 6. 1874 zu Ostrowo geb.,

zuletzt wohnhaft gewesen Rangsdorf, Teltow, Falkenflur 4, .

hiermit beschlagnahmt und gemäß Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (R6Bl. l

S. I03) zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Potsdam, den 19. Oktober 1912. Der Regierungspräsident.

Berichtigung der Richtlinien für Fahrräder F 2

Unter X der Richtlinien für Fahrräder E vom 23. Sep⸗ tember 1912 zur Anordnung Nr. 11 über die Verbrauchs⸗ regelung für Fahrräder und Motorfahrräder vom 2. Oltober 1911 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 223 vom 23. September 1942) in der berichtigten Fassung vom 12. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und. Preußischer Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1942) sind hinter den Worten „der Polizei“ die Worte „des Reichs⸗ arbeitsdienstes einzufügen.

Absatz X hat also folgenden Wortlaut: .

a, der Anordnung Nr. 11 über die Ver⸗ brauchsregelung für Fahrräder und Motorfahrräder und die Bestimmungen dieser Richtlinien gelten nicht für Dien ststellen der NSDAP., der Wehrmacht, der der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes, des Reichsministers für Be⸗ waffnung und Munition, der Reichspost und der Reichsbahn, sofern diese Dienststellen Fahrräder aus den ihnen zur Ver⸗ fügung stehenden Rohstoffkontingenten unmittelbar vom Her⸗ steller im Rahmen der vom Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie genehmigten Be⸗ stellung beziehen.“

Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

Anordnung über die Preisbildung für Lederwaren, Taschen und Koffer im Einzelhandel

Vom 16. Oktober 1942

Auf Grund des 8 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbldung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

. .

(I) Handelsunternehmen, die unter den 1 i Anordnung fallende Waren im Einzelhandel au . Form ö. in, , Gewerbes an den letzten Verbraucher verkaufen, dürfen die höchstzulässigen Verkaufs⸗ preise nur nach den Vorschriften dieser Anordnung bilden. Die Handelsunternehmen , k unver⸗ üalich nach dem Eingang der Ware vorzunehmen. 1 7 Kerkkonsumanstalten und ähnliche Zusammenschläüsse stehen Handelsunternehmen im Sinne des Absatzes 1 gleich.

§8 2 den Geltungsbereich dieser Anordnung fallen a , . den . der Anlage gehörenden Waren, und zwar: . . In den Warengruppen A und B, soweit sie nicht . . Bast. 53 und ähnlichen Werkstoffen her— estellt sind. 4 . b) 81 . Warengruppen 1 bis L, gleichgültig, aus welchem Werkstoff sie hergestellt sind. ; c) In der Warengruppe E, soweit sie aus Leder her⸗ gestellt sind oder eine Lederumhüllung haben. ch In den Warengruppen C, D, F bis H und M, soweit sie aus Leder, Austauschstoffen für Leder, Spinnstoffen, Papier, Pappe und Karton oder aus Bast, Stroh und ähnlichen Werkstoffen hergestellt / sind. . Ausgenommen bleiben diejenigen Waren, deren Preiserrech⸗ e. nach ded Verordnung über die Preisbildung für Spinn⸗ stoffe und Spinnstoffwaren im Ein lhandel vom 17. Sep⸗ lember 1935 (Reichsgesetzbl. JI S. 1877) und den dazu er⸗ lassenen , . vorzunehmen ist.

5 3 1 Der Errechnung des höchftzuläffigen Verkaufspreises ist ple der . Einkaufspreis zugrunde zu legen. Bei Waren, die das Handelsunternehmen elbst hergeftellt hat oder in Lohn hat herstellen lassen, tritt an die Stelle des tatsächlichen , der für die Hersteller höchst⸗ ulässige Verkaufspreis. ö. . ; 6. Tatsächlicher Einkaufspreis ist der Betrag, den das andelsunternehmen für die Waren selbst nach Abzug aller el (mit Ausnahme des Kassastontos) zu zahlen hat. Be⸗ treibt ein Handelsunternehmen auch ö Großhandel mit den Waren, so gilt als tatsächlicher Einkdufspreis der Fabrikverkaufspreis ohne Abzug des Groß battes. (3) Der Errechnung des höchstzu lässigen n,. 6 die von dem Handelsunternehmen eingeführten Waren ann der tatsächliche Einkaufspreis zuzüglich des tatsächlich gezahlten Zollbetrages und der Umsatzausgleichssteuer zu⸗ grunde gelegt werden. 34

1) Au n. gemäß § 3 als Preiserrechnungsgrundlage ermi fl n, en, dürfen die aus der A dieser Anordnung sich er den Handelsaun in Hundert⸗

sätzen berechnet n. Soweit in der An ö 83 .

Hundertsatz ein Reichsmarkbetrag angegeben ĩ— lag di Betr i en. . 8. d, , nd der Anlage

tzuftellen, zu wel Waren- und Preisgruppe die zum erkauf bestimmten en gehören. die Einstufung in die . ist, soweit es bei auf einen bestimm-⸗ ten is an stets der ta Einlaufs preis & 3 Abs. 2) maßgebend; dies gilt auch fur die von einem Handels⸗

unternehmen eingeführten Waren. .

1

Anl ören, besti die Wirischaftsgruppe Einzelhandel nach 23 ichtlmnien des Reichskommissars für die Preisbildung.

(4) Die Handelsaufschläge der Sonder⸗Preisgruppe der Anlage dürfen von einem Handelsunternehmen nur mit Ge— nehmigung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, die nach be⸗ sonderen Richtlinien des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung erteilt wird, berechnet werden.

S 5

Bei Waren, die ein Handelsunternehmen von einem in der Großhandelsstufe tätigen Unternehmen bezogen hat, sind die in der Anlage aufgeführten Höchsthandelsaufschläge um mindestens ein Fünftel des jeweiligen Satzes zu unter⸗

schreiten. 36

i d seiner all⸗

(I) Ist ein Handelsunternehmen auf Grun =

ĩ Heschäftslage und seines Umsatzes in der Lage, mi an r nn, . en hochsthandelsaufschlcgen aus⸗

s iedri ls den zulässi . * r . ö Handelsaufschlag ent⸗

prechend zu unterschreiten. . . (E) Die Preisbildungsstelle kann bestimmen, daß einzelne Handelsunternehmen oder alle Handelsunternehmen einer Gemeinde oder eines bestimmten Bezirkes niedrigere als die in der Anlage aufgeführten Handelsaufschläge zu berechnen. haben. . . (3) Bei Handelsunternehmen mit mehreren Verkaufs- stellen kann der Reichskommissar für die Preisbildung an= ordnen, daß einheitlich in allen Verkaufsstellen höchstzulässige Handelsausschläge der Preiserrechnung zugrunde zu legen

sind. 37 . .

i i lässe Soweit Handelsunternehmen bisher Mengennach oder r . im Sinne der S5 7, 8 und 9 Nr. . Gesetzes über Preisnachlässe Rabattgesetz vom k e 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 1011) gewährt haben, dürfen iese nicht zum Nachteil der Abnehmer verändert werden.

88 ͤ

G) Welche . Waren zu den Warengruppen der age

(1) Die nach diesen Vorschriften errechneten Verkaufs⸗

preise dürfen wie folgt aufgerundet werden: . a) bis 10 Reichsmark auf volle ö Reichspfennig, wenn die Einerstelle über 2,5 Reichspfennig liegt, b) über 10 Reichsmark auf voll 10 Reichspfennig, ; wenn die Einerstelle über 5 Reichspfennig liegt, c) über 100 Reichsmark auf volle 50 Reichspfennig, wenn die 8h. über 25 Reichspfennig liegt. ) Wird von der Berechtigung zur Aufrundung Gebrauch gemacht, muß auch entsprechend abgerundet werden.

8589 Waren gleicher Art und Güte, die zu verschiedenen Preisen —— müßten, ö zu einem Durch⸗ chnittspreis, der unter Berücksichtigung der . u bilden ist, verkauft werden, sofern darüber ein schriftlicher Nachweis vorgenommen wird. 810

Ist einem Hersteller oder Großhändler auf Grund der 8 . 3 ö 6 über Preisbindungen vom 57 November 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1578) eine Einwilli⸗ gung zur Verabredung oder Festsetzung eines Einzelhandels⸗ derkaufspreises erteilt worden, so gilt der genehmigte Preis für die Beteiligten als ein nach 1 zulässiger Preis.

811 (1) Die Handelsunternehmen müssen, unbeschadet sonstiger Vorschriften über die Preisauszeichnung, auf der

Einkaufsrechnung vermerken, welcher Preis für die Ware

efordert wird. 91 (2) Die Ware ist unverzüglich nach Errechnung des Ver⸗ kaufspreises mittels eines . oder durch einen Ver—

und Preislisten j sind; die Preislisten sind zehn

ahre aufzubewahren. 5 . 85) 6 Kennzeichnungen dürfen nur mit Schreib⸗ maschine, Auszeichnungsmaschine, Stempeln, Tinte oder

Tintenstift vorgenommen werden. Bei Aenderungen der . darf der ursprüngliche Wortlaut nicht unleser⸗ lich gemacht oder radiert werden.

§ 12 Soweit aus volkswirtschaftlichen Gründen oder zur Ver⸗ meidung besonderer Härten eine Ausnahme dringend er⸗ derne. ist, können der er renne, für die Preis⸗ ildung oder die von ihm beauftragten Stellen Ausnahmen zulassen oder anordnen. . Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur

Durchführung oder Ergänzung dieser Borschriften erforder⸗

lichen Rechts und Berwaltungsvorschriften durch Veröffent⸗ lichung im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preisbildung Teil JI. 3 =

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für die beim Inkrafttreten laufenden Verträge, soweit der Verkäufer

die Ware noch nicht an den Abnehmer abgesandt oder über⸗

geben hat. .

515

(I) Diese Anordnung tritt am 1. November 1942 in

Kraft. Sie gilt nicht in den Reichsgauen Danzig⸗Westpreußen

und Wartheland. . . 39 Die bisherigen Vorschriften über die Preisbildung ür die unter den ,,, , dieser Anordnung fallenden aren bleiben, soweit sie den immungen dieser Anord⸗ nung nicht entgegenstehen, in Kraft. ö 6 Die ersorderliche Aenderung der Preiskennzeichnung der bei dem Inkra dieser Anordnung vorhandenen

rwaren ist für bie nicht aus Leder hergestellten Waren 7. 31. 1e . für die Waren aus Leder bis

n , irrer m . durchzufũhren. Berlin, den 16. Oltober 1942. Der Neichskommissar für die Preisbildung. Fifchbõ a.

ciulage zur Auordunug aber vie Preisbildung für Leder⸗ und 2

waren, Taschen im Einzelhandel (EV I 3) vom 6. . 16. Dttober 6 Handelsaufschläge in Hunderts ätzen. Zum tatsäch⸗ Höchst⸗ Warengruppen lichen Einkaufs aufschläge preis v. S. H A. SGaudtaschen aller Art mit Ausnahme der Waren⸗ gruppe RE I. Preisgruppe für Waren aus bis 3, RM] 40 Werkstoffen außer Leder und „6— R 45 Bast, Stroh und ähnlichen „10 RM 50 15, Werkstoffen ; 15 RM 55 iber 15, R 60 nN. Preisgruppe für Waren aus bis s, -M 80 53 an R „10. Ru, G6 „15. RV 65 uber 15, FM und alle Som⸗ J0 ) mertaschen in weißer Farbe III. Sonderpreisgruppe über 25, RM 80 n B. Abendtaschen aller Art I. Preisgruppe für Waren aus bis 4,50 EM ] 565 der und anderen Werkstoffen 10 RA 60 mit Ausnahme von Bast, Stroh 16, RA 665 und ähnlichen Verlstoffen uber 15, EAM 70 II. Sonderpreisgruppe bis 206, RM ]70 ; 25 RM 175 30, RM so „S0. R 86 über 50, EA] 90 C. Gelvbehälter und Brieftaschen 1. Preisgruppe für Waren aus bis 2, R 4 e fh far Leber.. 3 RM 8 Spinnstoffen, Papier, Pappe 6— REÆ4 50 6. u. Karton oder aus Bat, Stroh über 6, - R 60 und ähnlichen Werkstoffen ; IH. Preisgruppe für Waren aus bis 4,50 RA 565 Leder 6. - RA 60 „io EG 66 über 10 RM] 70 III. Sonderpreisgruppe uber lo- EM 80 D. Atktentaschen und Schulmappen J. Preisgruppe für Waren aus bis 5, REM 50 Austauschstoffen für Leder, „10, RAM 56 12,50 Spinnstoffen, Papier, Pappe über 10 FM 60 und Karton IH. Preisgruppe für Waren aus bis 5, RM 565 Leder 10 - 60 ; 15. RV 66 aber l5, - EV 70 II. Sonderpreisgruppe uber 2066, - RA] 80 E. Mappen und Alben J. Preisgruppe für Waren aus] bis 10, RM ] 65 eder oder mit Lederumhüllung über 10 R 70 14, H. Sonderpreisgr uppe aber 206, Rn 80

F. Necessaires, Etuis und Leder⸗Galanteriewaren

I. Preisgruppe für Waren aus bis 3‚— 4 Austauschstoffen für Leder, 6, RM Spinnstoffen, Papier, Pappe über 6. RM und Karton far . ö.

Il. Preisgruppe für Waren au is 5, Leder =. 10 R. AM

über 10, EA III. Sonderpreis gruppe

über 20, R. M

G. Damen gürtel und Ansteckblumen Preisgruppe für Waren aus Leder bis 1,40 R)

und Austauschstoffen h Leder, „3 KRM Spinnstoffen, Papier, Pappe und „5 RAM Karton ö über 5, R. AM

II. Herren- und Kinder gürtel

Preisgruppe für Waren aus Leder bis 2, RM) und Austauschstoffen für Leder, „55 R. AM Spinnstoffen, Papier, Pappe und über 5, RA

Karton ;

1. Koffer mit Ausnahme der Warengruppen

I. Preisgruppe für Waren ;

a) aus Werkstoffen außer den bis 3, R. nachstehenb zu by und II. ge-. 6. E40 nannten ö über 6, - EM

b) aus Vullanfiber, Due und bis 3 RA Cord „lo- RM

uber 10. EM

II. Preisgruppe für Waren aus bis 10, RAM eder, Plaidstoffen und Segel ⸗-· . 20 RM tuchen ; über 20, R. AM III. Sonderpreisgruppe uber So, RM

„RKFp. Cinrichtun gatoffer

I. Preisgruppe für Waren aus bis 16, RM Leder und anderen Werkstoffen „30. RAM

; uber 30, RM

II. Sonderpreis gruppe über 100, EA

L. Bahn- und Echiffgtoffer Preisgruppe für Waren aus Leder

bis 20, RA und anderen Werlstoffen . 60. R. * ö über 50, R. M

50 55 12, 60

55 60 . 70

70

85 665 ö. 75

M. Meine Gatilerwaren 2. 4 9 n der Waren gruppen

H Preisgruppe für Waren aus Leder,

ö

80

lseyßps) ;

zum Deutschen Reich Ur. 247

sanzeiger und Breuhischen

Berlin, Mittwoch, den 21. ttober

4. Oeffentliche uftellungen

29582 . Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:

Das sowjetrussische Motorschiff „Me⸗ Har. ker ,.

rilind“, 358, 32 t 6 ,,, Tallinn Eigentümer: Union der

dard Holz in Windau in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. ; Wegen des. Motorschiffs prisengerichtliche

worden

Hiermit werden die Beteiligten bei gu e nn n, vom

alh einer 9 dem Tage nach der Veröffentlichung

Vermeidung ihres : Verfahren aufgefordert, inner

eginnenden

̃ Frist von zwei Monaten

twaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗

. beim

Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗ straße 14, .

einzureichen. Solche

einem Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

I29583 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt: . Der sowjetrussische Leichter „Töö⸗ line“, 500 Ladetonnen, Heimathafen: dieval, Eigentümer: Union der Sozta= listischen Sowjetrepubliken, ist bei der Besetzung des Hafens Jaagarahu / Tesel ohne Ladung vorgefunden und am 20. Okrober 1941 w in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. 3 Wegen des Leichters ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent- lichung beginnenden . Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschidi gung beim Vrisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14,— Linzureichen. Solche Anträge ö. begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gexicht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 12. Oktober 1942. ; Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

(2958 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:

Das sowjetrussische Segelschiff „Elli“, be, 6 BRT., Unterscheidungssignal: ES] T, Heimathafen: Arensburg, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sompjetrepubliken, ist bei der Besetzung

des Hafens Kudema / Oesel ohne Ladung

vorgefunden und am 7. Qttober 1911 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

Wegen des ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗— lichung beginnenden ö

griff von zwei Monaten . Anträge Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten straße 14,

auf

einzureichen. Solche Auträge müssen

begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht ,

ei einem deutschen Gericht zugelassenen

nwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident / des Prifenhofs in Berlin: Rosenberger.

Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt: Der sowjekrussische Zweimastschoner „Tuuslar“, 38,45 BRT., Unterschei⸗ dungssignal: ESsSGX, Heimathafen: Drjatu, Eigentümer: Ünion der Sozia—= listischen Sowjetrepubliken, ist bei der militärischen Besetzung des Hafens Reval ohne Ladung vorgefunden und am 7. Oktober 1941 in Ausübung des Prisenrechts

ozialistischen Sowjetrepubliken, ist am 5. Juli 1941 mit einer Ladung von etwa 30 Stan⸗

ist das Verfahren eingeleitet

Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit ö. Vollmacht versehenen, bei

eutschen Gericht zugelassenen

öffentlichung beginnenden

prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der lichung beginnenden Frist von zei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschch gun beim risenhof in Berlin, : Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge in, begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelaffenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 13. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

29õs6 Deffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin De, lonhese fn barnssch Der somjetrussische Zweimastschoner . I6,56 BRT., Unterschei⸗ bungssignal: EsSka, Heimathafen: Vaapsaln, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, wurde bei der militärischen n von Käsmu vorgefunden und ift mit einer Ladung von 269 cbm Papierholz am 29. Oktober 1941 in Ausübung des Prisenrechts g, , worden. Wegen des Zweimastschoͤners ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

eröffent⸗

J

Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver— öffentlichung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim . Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, ktinznreichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse— nen Anwalt unterzeichnet fein Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

29587 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Bertin gibt bekannt:

Der sowjetrussische Zweimastschoner „Lilian“, 39.0? BRT., Unterschei⸗ dungssignal: EsbF., Heimathafen: Loksa, Eigentümer: Union der Sozia— listischen Sowjetrepubliken, ist im Hafen von Loksc ohne Ladung vor— gefunden und am 21. August 1911 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. Wegen des Zweimaßschoners ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. ; Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver— öffentlichung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge qguf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be— weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse⸗ nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 12. . 1942. Der Präsident des Prisenhofs ; in Berlin: Rosenberger.

29588

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt: Der Zweimastschoner der Union der Sozialistischen Sowjetrepu⸗ blilen „Vellamo“, 4477 BRT., Un⸗ terscheidungssignal: EsPp, Heimat⸗ 8 en; Reval, Eigentümer: Union der

ozialistischen Sowjetrepubliken, ist im Hasen von Loksa ohne Ladung am 25. August 1941 ] in Ausübung des Prisenrechts n ge mm, worden.

, ,,, . ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. ;

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim

ö griin in Berlin, ; Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Änträge müssen begründet sein, die Angabe der Be⸗

aufgebracht und eingebracht worden. Wegen des Zweiniastschoners ist das

weismittel enthalten u von einem

Hiermit werden die Beteiligten bei

egho5]

Georg Greiff, Memmingen, ausgestellt am 30. 1 ö men. Meldet sich ein Berechtigter nicht innerhalb zwei Monaten, so ist der ,,, ,. ungültig.

nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs . in Berlin: Rosenberger.

29589 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin ibt bekannt:

listischen Soyr etrepubliken „Kalevi⸗ pveg /“, 540,93 BRT., , signal: ES AH, Heimatha

nau, Eigentümer: Union der Sozia— listischen Sowjetrepubliken, ist im Hafen von Loksa ohne Ladung am 23. August 1941

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

Wegen des Dampfers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres ö vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden .

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim

J Prisenhof in Berlin,

Tiergartenstraste 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis— mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 12. Oktober 1942.

Der Präsident des Prisenhofs in Berlin. Rosenberger.

29590) Oeffentliche Zustell ung. 2 0 237142. Die Firma „Sinalco“ A. G. in Detmold, vertreten durch . Vorstand. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Blanke in Detmold, klagt gegen Frau v. Wysocki, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Danzig, Pfefferstadt 72 b, mit dem Anträge auf Zahlung von 10124, RM nebst 495 Zinsen von 919,50 HAM &

preis, Wertersatz und Arrestkostem). Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor

das Amtsgericht in Danzig, Zimmer Nr. 211, auf den 7. Dezember 1942, 10 Uhr, geladen.

Danzig, den 7. Oktober 1942.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

29591] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Katharina Barbara Zabo⸗ litzkz in Groß Steinheim, Beklagte und und Berufungsklägerin, Prozeßbevoll— mächtigter: Rechtsanwalt Kart Neu— schäffer in Darmstadt, hat in ihrer Sache gegen Rechtsanwalt Dr. Merz in Offenbach a. M. als Konkursver— walter über das Vermögen der 1. Jo⸗ hann Georg Zabolitzky, Kaufmann, früher in Paris, jetzt unbekannten Auf— enthalts, 2. J. Zabolitzky Kom. Ges. in Groß Steinheim, Pläger und Be⸗ rufungsbeklagten, Proßeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Schiff in Darmstadt, beim Oberlandesgericht Darmstadt Berufung eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts, 3. Zidil— kammer, in Darmstadt vom 6. März 1942, wonach festgestellt ist, daß der Kläger berechtigt ist, die Erfüllung der Ansprüche, die die Beklagte aus der im Grundbuch für Steinheim Band 37 Blatt 1758 Äbt. III Nr. 2 eingetra⸗ senen Hypothek über 60 000. G. und aus der diese Hypothek zugrunde liegenden Forderung herleitet, zu ver⸗ weigern. Sie hat beantragt die Klage auf Kosten des Klägers abzuweisen. Die Beklagte ist verstorben. Nach der Behauptung des Klägers gehört zu ihren Erben der Kaufmann Johann Georg Zabolitzky, früher in Paris wohn⸗ haft, z. Zt. unbekannten Aufenthalts. Der Kläger ladet nun den genannten Johann Georg Zabolitzky zur Aufnahme des Rechtsstreits und zur mündlichen Verhandlung vor den 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Darmstadt auf: Dienstag, den 15. Dezember 19432, vorm. 10 Uhr. Der vorgenannte Erbe wird darauf hingewiesen, daß er

Rechtsanwalt als Bevollmächtigten ver⸗ treten lassen muß. Die Ladungsfrist ist auf einen Monat festgesetzt. Darmstadt, den 17. Oktober 1942. ,,, Geschäftsstelle des 2. Zivilsenats.

d. Berlust. n. und achen

Aufgebot. Der Versicherungsschein Nr. 24 600

einen bei diesem Gerichte .

ist abhanden gekom⸗

Leipzig, Oktober 1912. Deutscher Lloyd Leben s⸗ versicherung Aktiengesellschaft.

mit schriftlicher Vollmacht versehenen,!

bei einem deutschen Gericht zugelasse⸗

Der Damp? der Union der Sazia⸗

en: Per⸗

sich vor dem Berufungsgericht durch

7. Aktien⸗ gesellschaften

29299 Thüringenwerk Aktiengesellschaft, Weimar. Aus dem Aufsichtsrat unserer Ge— elt ist ausgeschieden ff⸗Gruppen⸗ ührer und Generalleutnant der Polizei Staatsrat Paul Hennicke, Weimar.

29628 König Friedrich August⸗Hütte 2l. G., Dölzschen bei Dresden. Herr Dr.Ing. E. h. Richard Lieber⸗ knecht, Oberlungwitz, Sa. stellver— tretender Vorsitzer unseres Aufsichts⸗ rates ist infolge Ablebens aus un— serem Aufsichtsrat ausgeschieden. Dölzschen, den 12. Oktober 1912. Der BGorstand. Graup.

29629

Aus dem Aufsichtsrat unserer Ge— sellschaft ist infolge Ablebens ausge— schieden: rr Fabrikant Richard Schnicke, Chemnitz, und in den Auf— sichtsrat ist gewählt worden: Herr Direktor Wilhelm Teschner, Chemnitz.

Cheinnitz, den 23. September 1943. Sp. Th. Böhme Aktiengesellschaft.

2

29745 Berichtigung.

In der im Reichsanz. Nr. 236, 1. Beil., unter Tageb.⸗Nr. 27 805 ver— öffentl. Bilanz der Aktien-Zucker— fabrik. Munzel⸗Holtensen befindet sich ein Druckfehler. Unter Passiva bei der Position Posten der Rech⸗ nungsabgrenzung lautet die Summe nicht RM 118 82820, sondern richtig: Rah 111828, 26.

29742 Communal⸗Bank für Sachsen. Kündigung.

Wir kündigen die noch umlaufenden Stücke der ie, wen auf 4 97, kon⸗ vertierten Anlehnsscheine (Gold— Kommunalobligationen) der Com— munal-Bank für Sachsen Serie XV Lit. A, B und C zur Rückzahlung für den 31. Dezenber 1942 hier— mit auf. Die Rückzahlung erfolgt zum Nenn— wert. Die Verzinsung der gekündigten Stücke endet am 31. Dezember 1942. Die Anlehnsscheine sind nebst den dazu— gehörigen Erneuerungsscheinen und den Zinsscheinen per 1. Juli 1943 u. ff. einzureichen. Der Gegenwert der etwa fehlenden Zinsscheine wird bei der Einlösung vom Kapital gekürzt. Die Einlösung der gekündigten Stücke

erfolgt vom Fälligkeitstage, dem 31. Dezember 19142, ab an der

Kasse der Gesellschaft in Leipzig oder an folgenden Einlösungsstellen: in Berlin: Deutsche Bank, Reichs⸗Kredit-Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft: . in Leipzig: Allgemeine Deutsche Gredit⸗Anstalt, Bank der Deutschen Arbeit Ak— tiengesellschaft, Dresdner Bank in Leipzig, Industrie und Handelsbank Aktiengesellschaft. ) Leipzig, den 17. Oktober 1942. Communal-Bank für Sachsen. Dr. Scheller. Helfer.

28499 Universum-⸗Film Aktiengesellschaft, Berlin SW 68, Krausenstraße 37 39. Die außerordentliche Hauptversamm— lung unserer Gesellschaft vom 19. Mai 1942 hat die Umwandlung der bis⸗ herigen Inhaberaktien in Namens— aktien beschlossen. Nachdem die

Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handels register Abteilung B unter Nummer 51 624 am 27. Mai 1942 er⸗ folgt ist, fordern wir die Aktionäre un- . Gesellschaft auf, ihre Aktien zwecks imtausches in Jia men aktien bis zum 25. 1. 1943 bei der Kasse unserer Gesellschaft einzureichen.

Die für den Umtausch vorgesehenen Aktien sind in geordneter Nummern folge mit dem dazugehörigen Gewinn⸗ . (Erneuerungsschein und Coupons Nr. 4 ff.) unter Bei⸗ ügung eines Nummernverzeichnisses ei uns einzureichen bei gleichzeitiger Vorlage eines Besitzna . (Schlußschein, Bankdepotbestätigung oder dergl.). Ueber den Einpfang der Stücke sowie des Besitznachweises erteilen wir . Quittung.

Die Ausreichung der Namensaktien wird von uns nach erfolgter Druck= an. voraussichtlich ab Anfang Oltober 1942 gegen Vorlage der In⸗ terimsquittung durchgeführt werden. Wir sind berechtigt, aber nicht ver— pflichtet, die Legitimation des Vor- zeigers der Interimsquittung zu prüfen. ach Ablauf der Einreichungsfrist werden die nicht eingereichten Aktien gemäß 8 67 Aklt.⸗Ges. für kraftlos er⸗ klürt. Das en, Berlin hat ien unter dem 17. September 1912 eins Genehmigung erteilt.

Berlin, den 1. Oktober 1912. Universum⸗Film Akttiengesell schaft.

den: Das Mitglied des Aufsi

Staats anzeiger

1942

29630 Berndorfer Metallwarenfabrik

Aus dem Aufsichtsrat aus eschie⸗ ts rats General der Infanterie z. V. Dr. Carl Freiherr von Bardolff, Wien, ist mit J. 10. 1942 aus den Aufssichts rat ausgeschieden. Der Vorstand der Berndorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp Aktiengesellschaft.

Yad

Langbein⸗Pfanhauser Werke Aktiengeellschaft, Leipzig.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 18. November 1942, vorm. 11. Uhr, im Sitzungssaal der Allge⸗ meinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Lelp. zig C 1, Richard⸗Wagner⸗Straße 1,

versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage der Entschließung des Auf⸗ sichtsrats über die nach Maßgabe der Dividendenabgabeverordnung vom 12. 6. 1941 vorgenommene Kapitalberichtigung und Satzungs—⸗ änderung. . Vorlage des festgestellten Jahres—= abschlusses für das Geschaͤftsjahr 1941 in der sich aus der Kapital berichtigung ergebenden Form und Vorlage der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Vertei— lung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. Aufftchtsratswahl. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind alle Aktionäre berechtigt, die sich als solche ausweisen; zur Aus— übung des Stimmrechtes nur diejenigen Aktionäre, die ihre Aktien spätestens am 14. November 1942 bei uns in Leipzig oder bei der Langbein-Pfan— hauser Werke G. m. b. H. in Wien oder bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig oder deren Abteilung Becker C Eo. in Leipzig oder bei der Dresdner Bank in Leipzig oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein, im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar die von diesem aus— zustellende Bescheinigung spätestens am 16. November 1942 bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen. . Leipzig 0 5, den 19. Oktober 1942.

Langbein⸗Pfanhauser Werke

Aktiengesellschaft.

. Der Vorstand.

r. W. Pfanhauser. E. Habermann.

0

8

D

29775 Allgemeine Elektrieitäts⸗Gesellschaft. Barablösung der Genußsrrechte. Wir haben uns . die noch im Umlauf befindlichen Gennßrechte aus unseren aufgewerteten Teilschuld— verschreibungen gemäß den Bestim— mungen der 858 48 und 44 des Auf⸗ wertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 durch Zahlung des Nennbetrages zu. züglich 3, 2. Zinsen für das Geschäfts-= jahr 1941 42 abzulösen. Die Einlösung erfolgt ab sofort gegen Einlieferung der Genußrechts— urkunden mit Erneuerungsscheinen, und 3war für jede Genußrechtsurkunde über He 50, mit RM 51,BI5 und für jede Genußrechtsurkunde über RM 100, mit HM 103,50 bei unserer Hauptkasse oder folgenden Berliner

Stellen: Handels⸗ Gesellschaft,

in Berlin: e . Delbrück Schickler So., 6 Sardy C Co. G. m.

b. H., Reichs ⸗Kredit⸗ Gesellschaft Attiengesellschaft, in Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Niederlassungen: Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Bank, in Breslau: Bankhaus E. Hei⸗ mann in Düsseldorf: Bankhaus Poen S⸗ gen, Marx Co., . in Hamburg: Bankhaus Brinck⸗ mann, irtz C Co., in Köln: Bankhaus Pferdmenges C Co., in Leipzig und Berlin: Allgemeine Deutsche Eredit⸗Anstalt, in München und Berlin: Bankhaus Merck, Finck C Co. in München: Baye rische Suypo⸗ theken⸗ und Wechsel⸗Bank. Genußrechte, die nicht bis zum 30. April 1943 zur . ein 6. worden sind, können nach diesem age nur noch in der oben bekannt⸗

gemachten Ferm auggeüht werden.

Berlin, ben 19. Oktober 1942.

Dr. Klitzsch. Kuhnert.

Allgemeine Elektricitäts⸗Gesell t. gr hr. 636 ö

Arthur Krupp Aktiengeseilschaft.

stattfindenden 35. ordentlichen Haupt⸗