Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 22. Otftober 1942. S. 4
Die Elettrotyttupfernotierung der Vereinigung für deutsch“ J] — —, Elektrolytfupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. e
am 22. Oktober auf 74,00 RM (am 21. für 100 ka
Oktober auf 74,00 EAM)
Berichte von ausw irtigen Devisen⸗ und Wertp apiermãrkten
De viĩen
Prag, 21. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 1327 Ge, 13,27 B., Zürich 556, 00 G. 580, 10 B., Oslo 56], 60 G., 568,80 B., Kopen— zagen 521,650 G., 522,50 B., London Os, 90 G., 99,10 B., Madrid 235, 60 G., 236, 00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, os B., Stockholm 594, 60 G.,
16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 21. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,673 , Berlin 136,20, Butarest 2,78 M, Helsinki 6, 90, London — —, Paris 6,8, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,84, Zürich 80, 20.
London, 22. Oktober. (D. N. B.). New York 402,50 403,50, Spanien loffiz.) 40,50, 4,43 = 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv.) — — Kopenhagen (Freiv — — Stockholm Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) 16,9533 — 17,13, Rio de Janeiro (noffiz. —, —, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —
Amsterdam, 22. . (D. N. B.) 12, 06 Uhr; holl. Zeit.) ondon — —. Brüsses 30, 11 - z0, 17, Schweiz 43,63 —= 43,71, Helsingfors — —, Italien (Clearing) — —, Madrid — — Oslo — —, Kopen ˖
Mailand 17,77, New
York — —,
Paris — —, Berlin — —,
Schweiz 17,30 = 17,40, 16,85 = 16596,
Amtlich. Berlin 75,36,
hagen — —, Stockholm 44,81 44,90,
111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70,
109,00, Helsingfors g,s3s, Prag — —, Madrid — —.
Prag — —
Zürich, 21. Oktober. (D. N. B.) [11,40 Uhr.]! Paris 9,571, London 173314, New York 4 31 nom., Brüsse 22,565, Madrid 39,75 B., Holland 229, 50, Berlin 172,55, Lissa- bon 15, 99), Stockholm 102,664, Oslo 985,623 B., Kopenhagen 90, 374 B., Sofia 5,37 B., Prag 17,37 B., Zagreb 8,75 B., Athen — —, Istanbul 3,37, Bukarest 2,50 B., Helsingfors 877, 50, Buenos Aires ios 00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 21. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 8o, Zürich
zb, 50.
Montreal Otavi 27, 00.
New Jork —, —, Paris
Stockholm 114,156, Oslo Alles Brief⸗
Wiener
Oslo, 2
Frankfurt a. M., 21. Oktober. besitzanleihe 168,
Hamburg,
Gummi — —,
Wien, 21. Ottober.
mark Lds.⸗Anl. 1940 104,00. Dampfsch. Gesellschaft ——, A. E. G.-Union Lit. A — —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 90, 0, Brau⸗AG. Oesterreich 230,50, Brown-Poveri 121,25, Egydyer Eisen u. Stahl AG. f. el. Ind. — — Enzesfelder Metall — —, Felten⸗Guilleaume l 69,25 B., Mailand ——, Gummi Semperit — —,, Hanf-Jute⸗Tertil —— Kabel⸗ und Drahtind. 172, 00, Lapp-Finze AG. 106,00, Leipnik⸗Lundb. —— Leykam-⸗Josefsthal J, 00, Neusiedler AG. 174,50, Perlmooser Kalt ̃ 171,75, Siemens⸗Schuckert — —, Simmeringer Masch. 140, 00. „Solo“ Zündwaren — —, Steirische Magnesit — —, Steirische Wasserkraft — —, Steyr-⸗Daimler-⸗Puch 127,25, Stehrermühl Papier 172,00, Veitscher Magnesit — —, Waagner⸗Biro 147,00, Wienerberger Ziegel 125,50.
Budapest 164,560 B., — —, Schrauben-Schmiedew.
Zivnostensta Bank — —,
Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein — —
9
anada 3,75 G. 3,82 B., Lissabon — — G., 17,85 V.. Buenos Aires 97,0) G., 191,00 B. ⸗ 1. Oktober. (D. N. B.) London —, — G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 V., Paris — — G., 10,0 B., New York — — G., 440,00 B., Amsterdam — — G., lol, 0 G., 1035,00 B., Helsingfors 8, 0 G., 9, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105, 10 B., Kopenhagen l, 15 G., 92, 25 B., Rom 22,20 G., 23,20 V., Prag — . —.
London, 21. Oktober. (D. N. B.) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ —.
Wertvapiere (D. N. B.)
Heidelberg Cement 167,00, Ph. Holzmann — —, Gebr. Junghans
Holsten⸗Srauerei 210,00,
Protektoratswerte, 21. Oktober.
335, 00 B., Zuͤrich
Silber Barren prompt
; Aschaffenburger Buntpapier — —, Buderus Eisen 143,50, Deutsche Gold u. Silber 193,75, Deutsche Linoleum 595, So B., Brüssel 399, 60 G., 400, 40 B., Belgrad 49,95 G., 50, 95 B., — — Eßlinger Maschinen — — Felten u. Guilleaume 146,00, Agram 9, gs G., 506, oö B. Sofia 30,47 G.. 30,53 B., Athen
, Clin⸗
(D. N. B.) Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 144,00,
Reichs⸗Alt· Schuldverschr. 10,20.
Steuererleichterung — —,
Droogdok Mij. 282,00, do.
Schafwollenfabriken A. G. 55,00, 495 Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗-Anl. 1391 —— 45 Dux-Vodenbacher Prior.-Anl. 1893 —, —, Königs- hofer Zement 407,00, Poldi⸗Hütte 583,00, Berg- u. HüttenwerksgeJ. 118,0), Ringhoffer Tatra 360, o. Renten: 413, Mährisch. Landes- anleihen 1911 — —, 499 Pilsen Stadtanleihen — —, 4190 Pilsen Stadtanl. = 570 Prager Anleihe ——, 470 Böhm. Hyp.⸗-Bank Pfandbr. (57 jährig — —, 499 Böhm. Landesbank Schuld verschrei⸗ bungen ——, 435 Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. — —, 46 Böhm. Landesbank Meliorationssch. —— 490 Pfandbr. Mähr. Sparkasse ——, 4126 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —— 4978 Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldverschr. — —, 495 Mähr. Landes- kultur Eisenbahn⸗Schuldverschtr. ——, 4 , Zivnostenska Bank
Amsterdam, 21. Oktober. (D. IN. B.) A. Fortlaufend no⸗ tierte Werte: 1. Anleihen: 495 Nederland 1940 S. 1 mit
495 do. 1940 S. IL ohne Steuererleich⸗
8 ; terung 100, , 425 do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 1019 fd o, Lahmehez 16, sö, guirrahüitte = NWkäinkraftwacris. = , do. ii (S4, ju ld gosn, e, do. w ng oe . Rütgerswerke 160,00, Voigt u. Häffner 167,650. Zellstoff Waldhof 329 do. 1937 93560),
rg, 21. Dttober. (D. N. B.) (Schiußkurse.! Dresdner Bank 146.26, Vereinsbank 13,75, Hamburger Hochbahn 127, 78, Hamburg-⸗Amerika Paketf. 123,00 B., Hamburg-⸗Sůüdamerika 132,00, Nordd. UVloyd 127,00, Dynamit Nobel — —, 4 S7, 50, Harburg.
arstadt — — Siemenz St. Alt. —— Do. Vorz. Att. — , Neu Guinea —
(D. N. B. 423 Nied. Donau Lds. Anl. 1940, A 103,50, 4, Ob.-Donau Lds. Anl. 1940 10353, 496 Steier-
J 399 (31 do. 1938 g7i*/,, 2 5, Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 77,50, do. Handels Mij. Zert. (1000)
118,009. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKu) 1668, *), Van Berkels Patent 134,765, Fokker Nederl. Vliegtuigenfabr. — —, Lever Bros. K Unilever N. V. Zert. 16075, Philips Gloeilampen- fabr. (Holding Ges.) 269,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. 30 1,6560, Amsterdam Nubber Cultuur Mij. 187,765),
Holland Amerika Lijn. 135, 00, Nederl. Schepvaart. Unie 159 25,
Handels vereenig. Amsterdam (HVA) 301,00, Deli Mij. Zert. (1600) 166,00 Senembah Mij. 143, 005). B. Kassapapiere: 1. Festverzins
ᷓ liche Werte: 3½ * Amsterdam 1937 S. Ii his / , 3 vo e Rotterdam 4 Wien 1940 16359, Donau⸗ ] 1938 S. 1 99, 15, 499 Nederl. Banlinstelling Pfb. 98, 15 G. 2. Aktien:
Nederl. Bankinstelling R. IL 130,75, Amsterdam Droogdok 2653. 50, Heemaf. N. V. 202, 06, Heinekens Bierbrouwerij 250,00 G., do. Zert. — — Holland. St. Meelfabriel 192. 00, Holl. Draad und Kabelfabriek — — Soll. Kunstzijde In. (HK 1‚2,06, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw — — Intern. Viscose Comp. 111, 00, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 160,00, Lever Bros. & Unilever N. . 795 Vorz. — — do. JM Vorz. Zert. 1507, do. 6975 Vorz. (St. z. 100
146,00, do. 69, (St. z. 1000) 1567, Nederlandsche⸗Kabelfabr. — —, do. Zert. , Nederl. Scheepsbouw Mij. 199,50, Nederlandsche Vlas Spinnerij 163,00 G., Philips Gloeilampenfabrieken Vorz. 1660, Reineveld Maschinefabriek 135,00 B., do. Vorz. —— Rotterdamsche
Zert. ——, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 126,56, Handel Mij. R. S. Stokvis & In. 156,75, Stoom⸗Spinnerij 111,ů's, Stork & Co. 166 00, do. Vorgz.
Ferdinands Nordbahn — — Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. — — Veendaalsche St. Spinnerij en. Weverij 109,00, Vereenigde Blikfabrieken ——, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern Zonen 146,00, do. Pref. 160, 00, Wilton Feijenoord Dog en Werft 164,75. do. Vorz. — —, Nederl. Wol. Mij. — —,
2. nge verfaaigerungen,
1. Untersuchunga⸗ ub Gtr afsachen. 8. sgedote,
a. Ang tosung nsw. von
nad Ganda
11. G 12. — QQoma m and itgese n chaften,
.
14. Dents che N 16. BDarsch e Detanntmachungen. d enn
avant und Bantaugweise.
2. Oeslentuie sahan 1. Stetieua- 10. a. 6. 0. 221 Sate 283 . — 1 — m. esenschasten m. S. 18. Unsall⸗ , . erungen, ertvyapieren, 8. Dentsche Aulontalgeosete]chaften,
3. Aufgebote
129577 Aufgebot.
5 PF. 37142. Die Firma P. Carl Petersen's Eftf. in Kopenhagen, Grönningen 19, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Albrecht und Lange in Danzig, hat das Aufgebot des etwa im August 1939 in London in einem Exemplur ausgestellten, auf Order lautenden Konnossements über 13 Sack Rohkaffee Marke FE/ MCG Java Coffee, verladen auf dem polnischen D. ö. zur Beförderung von London nach Danzig⸗Neufahrwasser, beantrggt. Der Inhaber der Urkunde wird D aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 20. Mai 1943, 12 Uhr, vor dem Amtsgericht in Danzig, II. Stockwerk, Zimmer 207, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Danzig, den 13. Oktober 1942.
Das Amtsgericht. Abt. 5.
29576 ,
F 146/1912. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 13. Oktober folgendes Aufgebot erlassen: „Auf Antrag des Landwirts Heinrich Behrens, Worps⸗ wede⸗Bergedorf 14, wird der unbe⸗ kannte Inhaber des auf den Namen der Sparkasse in Bremen ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von hõ0. I65 Ii. A . Einlege⸗ buches Nr. 80 G56 der Sparkasse in Bremen hiermit . späte⸗ stens in dem auf ittwoch, den 5. Mai 1943, vormittags 95, Uhr, anberaumten, im Gerichtshause hier- selbst, Zimmer Nr. St, stattfindenden Aufgebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlege⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls es ? kraftlos erklärt werden wird.“
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
29859) Aufgebot. . Der Rittergutsbesitzer und Rechts⸗ asiwalt Gebhard von Lenthe in Schwarmstedt hat das Aufgebot des an⸗ geblich verlorengegangenen SEpar⸗ kassenbuches der Kreissparkasse Falling⸗ bostel n, ,, Schwarmstedt Nr. 21 488 uber 359.94 iM beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 4. Juni 1943, 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten w , seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. z Ahlden, den 15. Oktober 1942.
Das Amtsgericht.
29044 Aufgebotsedikt. ,
1FP 2642. uf Antrag des Rudolf Kindermann, Oberhennersdorf 73, ein⸗ gebracht am 23. 9. Hot2, wird der Ver⸗ lust folgender Urkunden verlautbart: Spareinlagebuch der Rumburger Spar= kasse Kto-Nr. 7212, It. auf Rudolf
Kindermann, Oberhennersdorf Nr. 78, mit einem Einlagestande von 310,31 RM zum 16. 6. 1942. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gerichte oder dem Amke, chte des Ortes, wo i die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Ur⸗ kunde nach Ablauf von sechs Mo⸗ naten von der Kundmachung im Deut⸗ schen Kö auf weiteren An- trag für kraftlos erklären wird. Die Frift endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fälligkeitstage der Forde⸗ rung aus der Urkunde. Rumburg, den 10. Oktober 1942. Das Amtsgericht.
29579 Aufgebot.
42 F 61/42. Die Frankfurter Spar⸗ kasse von 1822 (Polytechnische Ge⸗ sellschaft;, Frankfurt a. M., Neue Mainzer Str. 49 —– 53, vertreten durch die Rechtsanwälte Kurt Wirth, Dr. Göbel und H. Rühl, Frankfurt a. M. Taunusstr. 1, hat das Aufgebot des Wechsels vom 25. J. 1940, i , und akzeptiert von Elise Appel geb. Vollberg und Robert Appel, beide zu Frankfurt a. M., Saalburgstr. 59, über J00 RAM, zahlbar nach Sicht und pro⸗ testiert mangels Zahlung am 28. 7 1941 durch Obergerichtsvollzieher Beren roth zu Frankfurt a. M. beantragt. Der uhr dn der Urkunde wird auf⸗ h, spätestens in dem auf den
Mai 1943, vormittags 19 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Klapperfeldstr. 36, Zimmer 3, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urlunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗= rung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., 17. Oktober 1942.
Amtsgericht.
29768] Aufgebot. . F. 142. Der Brauereibesitzer Geor Koerber in Leutershausen hat das er. gebot des verlorengegangenen, auf 6000 M lautenden Sypothekenbriefes vom 25. März 1929 beantragt. Die Sypothek ist im Grundbuch für Brunst in Band 6 Blatt 301, Abtei⸗ lung IIl, Nr. Z mit einem Betrage von 26096, 44 GY nebst 6 3, Zinsen jährlich für den Antragsteller eingetragen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, dem 19. Februar 1942. , , . uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. , anberaumten Auf⸗
gebotstermin seine Rechte anzumelden, f
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Rothenburg ob der Tauber, den
15. Oktober 1942. ( Das Amtsgericht. 29770) Aufgebot.
Der Prov. Qbermedizinaltat Dr. Masyrsty, z. Zt. Marine⸗Oberstabs. arzt in Wilhelmshaven, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Adolph in Wies⸗
in dem auf den
.
baden, hat das Aufgebot der verloren⸗
gegangenen Teilhp othe kenbrie fe vom 14. März 1930 und 11. März 1931 über die auf Wiesbaden⸗Innen Band 262
Blatt 8775 in Abt. II unter lfd. Nr. 13
für den Antragsteller eingetragenen, seit dem 8. März 1927 mit 79 v. H. ver⸗ zinslichen Darlehnsteilforderungen von 3000, — FG, bezw. 2000, — FG. M be- antragt. Der Inhaber der Urkunden wird ', , spätestens in dem auf den TV. März 1943, 16 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wil⸗ n ,. Nr. 14, Zimmer Nr. 198, an⸗ eraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Wiesbaden, den 10. Oktober 1942. Amtsgericht. 9 a.
29868 Die Ww. Marie Peters von hier hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes vom N. August 1935 über die für sie im Grundbuche von Schöppen⸗ stedt Band III Blatt 85, Band IV Blatt 77 und Band VI Blatt 83 in Abteilung III Nr. 11 bzw. 3 bzw. 1 zur Gesamthaft eingetragene, mit 6z* v. H. verzinsliche Kaufgeldtestforderung zu 21 500 G.M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird ,, pätestens 1. Mai 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Schöpypenftedt.
29860 Aufgebot.
Es ist beantragt: a) die am 31. De⸗ zember 1906 oder 1907 in Stawropol geborene Selma Sennst, b) die im
ahre 1918 oder 1914 in Bolschajg 6 bei Stawropol geborene Ruth Sennst, beides Töchter des am 21. 10. 1937 verstorbenen Gastwirts Wilhelm Sennst aus seiner Ehe mit Maria z Schönfeld, die durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte vom 26. 9. 1934 — 4551216 F. 559. 33 — für tot erklrt worden ist, beide ohne letzten Wohnsitz im Inlande, preußischer , ,, für tot zu er⸗ klären. e bezeichneten en n,, werden aufgefordert, sich bis zum 23. Dezember 1942 um 11 Ühr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Reue Friedrichstraͤßz 4, J. Stockwerk, Zimmer 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserllärung er⸗ olgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschoöllenen
* erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗
orderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu
machen. — 466 1I. 67. 40.
Berlin, den 17. Oktober 1912. Das Amtsgericht Berlin.
Aufgebot.
2 Wb g
80 11 11642. Ter am 28. Kugust; 1906 in r er eborene, zuletzt in önau, Nevoigtstraße 45,
Sieg mar⸗
wohnhaft gewe ene Handlungsgehilfe Ernst Otto , Helbig wird seit
ungefähr 1927 vermißt. Sein Vater,
der uchhalter Ernst Otto Helbig in
Siegmar⸗Schönau, Nevoigtstraße 465, hat beantragt, ihn für tot zu erklären. Es wird . das Aufgebot des Verschollenen zum Zwecke der Todes⸗ erklärung angeordnet. Ernst Otto Rudolf Helbig wird aufgefordert, sich her kig ich, spätestens bis zum 10. Dezember 1942 bei dem Amtè⸗ gericht Chemnitz. Zimmer M9, zu melden, andernfalls er für tot erklärt wird. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu geben ver⸗ mag, wird aufgefordent, dies bis zum an egebenen ge lernen dem unter⸗ zeichneten Gericht zu tun.
Amtsgericht Chemnitz, 165. Okt. 1942.
29862 Oeffentliche Aufforderung.
198. VI. 301/1942. Die Witwe Auguste Merland geb. Juhre, zuletzt wohnhaft Berlin⸗Schöneberg, ist am 31. März 1940 gestorben. ein Erbe nicht er⸗ mittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu- . hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗
rechte bei dem unterzeichneten Gericht bis zum 31. Dezember 1942 anzu⸗ melden, andernfallz festgestellt werden wird, baß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Berlin, den 19. Oktober E942. Amtsgericht Schöneberg. Abt. 12.
ossi] — Beschluß. 4. VI. 2243. AÄnr ig. April 194
ö in Cottbus der Invalidenrentner
Oslar Lüdke, Deutscher Reichsange⸗ höriger, verstorben. Er war am WHP. Mai 1867 zu Neurode, Kreis Neu⸗ rode, geboren. Da ein Erbe des Nach⸗ lasses bisher nicht ermittelt ist, wer⸗
den diejenigen, welchen . an
dem e zustehen, aufgefordert, ihre Rechte bis zum üg. Roövember 1942 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, andernfalls die Feststel⸗ lung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als ber Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt etwa 3000, — R...
Cottbus, den 17. Oltober 194.
Amtsgericht.
29581 Beschlu. VI 18-41. Am 15. 1. 1941 ist in Lösenbach bei Brügge der Steinbruch
arbeiter Dominikus Schonsytis tödlich.
verunglückt. Erben von ihm konnten nicht ermittelt werden. Es werden
deshalb alle, die Erbrechte an seinem
Nachlaß geltend machen, hiermit auf⸗
* ordert, diese Rechte bis zum 20. 12. 42 bei dem unter , Gericht
anzumelden, andernfalls
den wird, 4 ein anderer
reußische er 16 des reinen Nachlaß beträtzt
. etwa 400 RM
Lüvenschetn, ben 16. Gttober 1919. 5 en, Aamtsgerlhi.
bis 15.
6g tellt wer⸗ rbe als der taat nicht vorhanden ist.
1
effentliche Aufforderung. Der am 29. 4. 1873 zu Münner⸗
stadt geborene Messerschmied Valentin
Schaupp, Sohn der fr en,
eheleute Kaspar und Luise Schaupp, eb. Ottenweller, ist am 1. 1. 1942 in Münnerstadt verstorben. Die bisher er⸗ mittelten Erben haben die Erteilung
eines Erbscheins beantragt. Es ergeht peng die . Aufforderung an
ersonen, etwaige Erbrechte ezember 1942 beim Amts⸗ gerichte Münnerstadt anzumelden und anzugeben: 1. das Verhältnis, auf dem
onstige
das Erbrecht beruht, 8. ob und welche Personen vorhanden sind oder waren,
durch welche die Erbfolge ausgeschlossen oder der Erbteil , werden würde, 3. ob und welche letztwillige Ver⸗ fügungen des Erblassers vorhanden sind. Münnerstadt, den 13. Oktober 1942. Amtsgericht.
29580 Aufgebot.
F 4142. Der Glaser Paul Sacks aus Geesthacht ö als Pfleger für die un⸗ bekannten Erben der am 3. April 1911 in n. verstorbenen Witwe Emma Hüänipel geb. Heitmann das Aufgebotsverfahren zum Zwecke, der n gb en von ,, beantragt. Es wird daher Aufgebots- termin auf den 5. Jannar 1943, 10 uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen . im Aufgebotstermin bei dem
ericht anzumelden. Die Anmeldun
hat die Angabe des Gegenstandes und.
des Grundes der Forderung zu ent-
halten; urkundliche Beweisstücke sind
in Urschrift oder in . beizu⸗ fügen. , ,. ie sich nicht melden, können, . habet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- ,, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver= langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Uebers ) ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des
achlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlicheit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils= rechten, Vermächtnissen und, Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die
Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nux der Rechts
nachtell ein, daß jeder Erbe ihnen nach
der Teilung des Nachlasses nur für den
feinem Erbteil entsprechenden Teil der
Verbindlichkeit haftet. .
Lauenburg, Elbe, 8. Oktober 1942. Daß Amtögericht.
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Rüdols ansich in Berlin Ni
2r VUruck der Preußischen Verlags und Drudereĩ
Gmbeę. . Berlin
Drei Beilagen .
(elnschl. vzrsenbellag: und einer Zentral⸗˖ handelzreglsterbeilage
.
Holland. Amerika Lijn.
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Deutscher Reichs anzeiger BPrenßischer Staats anzeiger
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ö 6 Selbstabholer die D 66,
nze 10 Hu. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige 6 Vetrages cinschließlich des Porto abgegeben. Fernsprech Gammel Mr. 1 1 86
6 — Aanelganpreisg für den Raum elner fünfgespaltenen 55 mm breitzen Petit-Zeile 22 einen drlgespaltenen e mm breiten Petit-Zeile 1,85 231 nimmt an die unzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dructaufträge ö auß ainje ig beschriebenem Papier vöttig dructreif einzusenden, ius beso ndere darin auch angugeben, welche Worte eiwa durch Fettdruct seinmal unter- richen ober durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben we soüan. — Wesristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungt⸗ termin bei der Änzeigenstelle eingegangen sein.
— Anzeigen
— 8 —
Nr. 249 *eolernnnn, fer. —
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich
Anordnung über die Entlohnung von Vertretern einberufene Gefolgschaftsmitglieder im Angestelltenverhältnis.
2. Ausführungsbestimmung zur 18. Anordnung des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der , in der Fassung vom 28. Juli 19429 über Sofortmaßnahmen bel Bomben⸗ und Brandschäden. —
b. Ausführungsbestimmung zur 18. Anordnung des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über Sofortmaßnahmen bei Bomben⸗ und Brandschäden.
4. Ausführungsbestimmung zur 18. Anordnung des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über
Sofortmaßnahmen bei Bomben⸗ und Brandschäden. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und des Regierungspräsidenten in Liegnitz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Verordnung zur Regelung der Entgelte der Wohnungs vermittler. Vom 19. Oktober 1942.
Bekanntmachung der Schmierstoff⸗Gemeinschaft auf Grund der
Anordnung Nr. 48 der Reichsstelle für Minerals.
Preußen . Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußlschen Geset sammlung Nr. 11.
Amtliches ö. Deutsches Reich
Anordnung
über die. Entlohnung von Vertretern einberufener Gefolg⸗ — schafts mitglieder im Angestellten verhältnis ᷣ
Um zu verhindern, daß in Verkennung der im Kriege gebotenen? Disziplin auf bem Gebiet der Lohngestaltung in ungerechtfertigter Weise die Berdienste einzelner efolgschaftz ˖ mitglieder mit der ng werden, die Ver⸗ tretung eines zur Wehrmacht eindernsenen Arbeitskameraden verlange erhöhte Arbeitsleistung und rechtfertige daher die Eingruppierung in eine höher entlohnte Tätigkeitsgruppe, ist eine Einschaltung des Reichstreuhänders der Arbeit in allen so begründeten Hehe lt he nenen geboten. Es widerspricht 66 dem gesunden Volksempfinden, daß derjenige, der in
er Heimat verbleibt, daraus Nutzen ieh während sein Arbeitskamerad unter Einsatz seines Le mat schützt. ö. .
Auf Grund des 5 5 Satz 1 der Zweiten Durchführungs- bestimmungen zum Äbschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegs- wirtschaftsberordnung vom 12. Oktober i939 (RGGl. l S. 20328) in Verbindung mit der Verordnung über die Recht— setzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeits- einsatz vom 25. Mai 1949 (RG6Bl. 1 8. . bestimme ich daher für den Bereich der privaten Wirtschaft folgendes:
I. ꝛ Uebernimmt in einem Betrieb ein ,, anz oder zum Teil die Tätigkeit eines zum Wehrdienst ein- erufenen Angestellten, so hat der Betriebsführer vor jeder mit dieser Verfretung verbundenen Erhöhung des Gehalts dem Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit Anzeige über die beabsichtigte Gehaltszulage zu erstatten. Das beab=
sichtigte erhöhte Gehalt oder dis beabsichtigte laufende oder
einmalige Zulage zum Gehalt kann . = und zwar au
rückwirkend von dem Tage der Uebernahme der Tätigleit de zum Wehrdienst einberufenen Angestellten — ausgeschüttet werden, wenn der Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit dem beantragten Gehalt oder der beantragten Zu⸗
lage nicht innerhalb don sechs Wochen nach der Anzeige
widerspricht. ⸗ Der Reichstreuhänder der Arbeit kann dem beantragten Gehalt oder der beantragten ira selbst dann widersprechen, ied auf diese , Bezüge aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung, Dienstordnung, Anordnung oder einem Einzelarbeitsvertrag einen Rechte. auspruch hat. Er kann rechtsverbindlich ein anderes Gehalt
festsetzen. ;
Der Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit
kann die Zustimmung zu der beantragten Erhöhung oder zu der beantragten Zulage mit 1 gen verbinden und ins⸗ besondere bestimmen, baß das erhöhte Gehalt nur in Form ciner widerruflichen Zulage gegeben wird.
Bereits ergangene Entscheidungen des Neichztreuhänderg
oder Sondertreuhänders der Arbeit, die die glei des Gehalts bei Vertretung einberufener Angestellter betreffen, bleiben rechtswirksckn. . .
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Bekannt abe j zer die
Entlohnung von Vertretern einberufener rl e, glieder im Angestelltenverhältnis vom J. November 1941 (RABl. S. 1 510) außer Kraft. ar. . Berlin, den 15. Oktober 1912. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. In Vertretung des Beauftragten: Kim mich,
zur 18. Anordnun Regelung der Bauwirtschaft in der Fassung vom 28. 7. 184
Betrifft: Sofortmaßnahmen bei Bomben⸗ und Brand schäden. n Ausführung und grgänzung meiner 18. Anordnung
26. November 1 und a,, . an für und induf regelung: 1. Die Entscheidun
keiligen. Um eine Abstimmung
⸗ ; 6. unter Ziffer 1 und ens Volk und Hei⸗
meiner
in, Freitag, den 23. Oktober, abends
z. Ausführungsbestimmung
des Generalbevoll mächtigten ür die
a ein vom 18. Januar 1541 und in Abänderu ; e . zur 18. Anordnung voH 1 gilt . die Beseitigung von Bomben⸗ ie Rüstung n, ,. ,, ende
riellen Betrieben ab sofort folg Sonder
darüber, ob nach einem Bomben⸗ schaden Instandsetzungs⸗ bzw. Wiederaufbauarbeiten vorzunehmen sind, wird einer vom Reichsminister ö. Bewaffnung und Munition bestimmten Kommission übertragen. Dieser gehören an: Der Wehrkreiz- beauftragte, die Rüstungsinspektion, der Gebietsbeau et des GB⸗Bau und das Landeswirtschaftsam Bei. Schäden an bergbaulichen Betzieben ist auch das Kommission zu be mit den übrigen So⸗ fortmaßnahmen . ist ferner in jedem Falle der Leiter der , zu hören.
zuständige Oberbergamt an der
Anweisung unter Vorsitz bes Wehrkreisbeauftragten an Ort und Bstelle über die Notwendigkeit und den Um⸗ . ur Wiederingangsetzung des Betriebes oden der betroffenen Teile desselden fen durchzuführenden baulichen Maßnahmen. Von der Entscheidung isti a) dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition, b) dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft (GB- Bau), 0 dem Kontingenttraget unverzüglich Mitteilung zu machen. Sosern seitens 1 Stellen Bedenken gegen din 1 . ene e nnn J. . er so ebenenfalls Erprüfun endgültige
bea T den Fi fn . mi cn . Et ge, beschlennigten Durchfühhr 66
um Zweche ihrer beschleunigten Durchführung — den die auf diesem . festgelegten baulichen 63
nahmen von der Abtellung Rüstungsausbau .. . fuͤr Bewaffnung und Munition einhels=
etreut.
dieser J. Ausführun
bestimmung aufgeführten Maßnahmen erstrecken ch
auf.
3 die De tigung der Schäden an den Gebäuden und Anlagen de werblichen / und industriellen Betriebe,
b) die Schaffung behelfsmäßiger d, , zur Unterbringu er in diesen Betrieben schäftigten obdachloz gewordenen Gefolgschafts mitglieder (Umbau vorhandener geeigneter Räume , n. von Baracken),
) bie Instand etzung bzw. W die Ingangsetzung der vorgenannten Betri
wichtigen Versorgungseinrichtungen und Verkehra⸗ anlagen, soweit ö. Arbeiten von den dafür ver chen Stellen nicht selbst in
antwortlichen örtl ] kürzester Frist durchgeführt werden können. Dig, zur Durchführung der
Wirderaufbauarbeiten erforberlichen Baustoff⸗
r dnn, onkingente werden durch die örtlich zustän⸗ enstelle der Abteilung Rüstungsausbaun zi Dasten der betreffenden Kontihgentträger zur Ver⸗
üg ug estellt. = Die I nen ngen der Ziff. 8 der 1. Ausführun ö vom 36. Nodember 1941, sowelt ste 4
dige Au
guf die Ve e ung, von Bomben und Brand
an den Gebäuden
werblichen und industriellen Betriebe beziehen, ward lermit aufgehoben. Dagegen bleibt die Bafugnis eiters der
Sicherungsarbelten gemäß ührungsbestimmung unberührt.
ie 2. , ,,,, i 18. .
in der Faffung vom 13. Mal 1846 wird hler
gehoben.
Berlin W S, 28. Juli 1942.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. 4 Der Generalbevollmächtigte
für die Regelung der Bauwirlschafti Rech minister Sperr.
J. V. Schulze⸗Fielitz.
3. Ausführungsbestimmung 2. zur 1c. , , . Generalbevollmachtigten
Setrisft: eof
für die Regelung der Baumirischast
Fol ung vom 16. Januar
Postschecttonto: ertin 41821 1942
. * * —
Die Kommission ern auf Grulid be sonderen
messener Entfernung von dems fügung stehen. . Der gemäß Ziffer ? 33 3. Ausführungsbestimmung . Anordnung des Gebietsbeauftragten zu erstellende Ersatzwohnraum ist grundsätzlich als . zuführen und in seinem Umfang auf das für de. —
6 Ichrän? en.
Als Behelfsbau im Sinne dieser Vorschriften gilt:
r für die Rüstung wichtigen ge
iederherstellung der E
Instandsetzungs bw. 3. Die Bestimmungen der Ziffer 8 der 1. .
er für die nn, wichtigen ge⸗
ofortmaßnahmen zur Anordnung von iffer J derselben Aut
meiner 1. Ausführungsbestimmun 26. November 1941 gilt für dle äarss an Baueisen und Bauholg für di ombeng und Brandschäden im Eu seneralbevollmächtigten für den Arbheitseinsatz mit Wirkung ab 1. Oltober 1948 folgende Regelung:
1. Zur Dedung des dringendsten Beda
ortmahnahmen bei Bomben und Brandschäden .
In Ausführung und Ergänzung meiner 18. Anordnung ö . . . * und in Abänderung
usführungsbestlmmung zur 18. Anordnung vom
26. Januar 1941 gilt für die e lit ß von Bomben ⸗ und
Brandschäden an den Gebäuden l
riebe ab sofort folgende Sonderregelung:
andwirtschaftlicher Ve⸗
/ ——¶ᷣ⏑— p i —
1, Die Gebietsbeauftragten des GB⸗Bau sind ermächtigt, nach einem Bombenschaden an landwirtschaftlichen Be⸗ triebsgebäuden ö ungs⸗ bzw. Wiederaufbau⸗ arbeiten als So K. ordnung in eigener Zuständigkeit anzuordnen, wenn
me im Sinne der 18. An-
a) die teilweise oder vollständige Beseitigung des Schadens zur Unterbringung der Ernte und des lebenden Inventars im Interesse der Ernährungs- wirtschaft unbedingt notwendig ist,
P) sichergestellt ist, daß die Vorschriften über die An= wendung von Behelfsbauweisen weitestgehend be achtet werden und
o) die erforderliche Bausumnne den Betrag von R.AM 100000, — im Einzelfall nicht übersteigt.
Die den Gebietsbeauftragten nach Ziffer 1 dieser F. Ausführungsbestimmung erteilte Ermächtigung er streckt sich auch auf die . von Bomben⸗ und ,, an den zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörigen Wohngebäuden, sofern es sich hierbei um einen Totalschaden gemäß Ziffer 2 der 1. Aus⸗— führungsbestimmung vom 26. November 1941 handelt und die Beseitigung des Schadens unbedingt notwendig ist, um im 3 f, einer ordnungsmäßigen Bewirt⸗
chaftung des landwirtschaftlichen Betriebes die Unter=
ringung
a) der Familie des Betriebsinhabers sowie
b) der im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräfte
. Voraussetzung ist in jedem Falle, daß
usweichmöglichkeiten auf dem 3 oder in ange⸗ elben nicht zur Ver-
Sbau durch⸗
ö O et e Sim g 1 I endige Maß zu
a) die Aufstellung genormter Holzbaracken,
b) die Erstellung einer provisorischen Unterkunft in einfachster Ausführung unter Verwendung bereits vorhandener oder he, Baustoffe, die ohne Be⸗ lastung der Reichsbahn mit örtlich zur Verfügung stehenden Transportmitteln herangeschafft werden können,
c eine durch Umbau eines anderen vorhandenen Ge⸗ bäudes geschaffene Unterkunft,
dh ein auf der Grundlage der endgültigen Planung und unter Beachtung der bestehenden Vorschriften über Baustoffeinsparung zunächst erstellter Teilbau des späteren .
Die Erstellung von Ersatzwohnraum oder der Wieder aufbau der total zerstörten Wohngebäude eines land- wirtschaftlichen Betriebes abweichend von diesen Richt⸗ linien darf nicht als Sofortmaßnahme angeordnet werden, sondern bedarf einer Ausnahmegenehmigung vom Reubauverbot gemäß Ziffer 3 der 1. Aus- führungsbestimmung vom 26. November 1941.
1. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die
Beseitigung von Bomben⸗ und Brandschäden an den Gebäuden von Gärtnereibetrieben.
bestimmung vöm 25. November 1941, soweit sie sich auf die Beseitigung von Bomben und Brandschäden an den Gebäuden landwirtschaftlicher und gärtnerischer
Betriebe beziehen, werden hiermit aufgehoben. ö.
Berlin W 8, 29. Juli 1942.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte
für dle Regelung der Bauwirtschaft Reichsminister Speer.
J. V. Schulze⸗Fielitz..
4. Aus führun gsbestimmung
zus 18. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die
Regelung der Bauwirischaft
Batrifftt Sofortmaßnahmen bei Bomben⸗ und Brand schäden n Ausführung und e n rn 18. Anordnung
1 und in Abänderung ur 18. Anordnun ontingentierung d
seitigung von
invernehmen mit dent
Fassung vom 16. Fanuar
13 Baustoffen ür die Beseitigung vön an d, ö. Brandschüden abe ich ein Sonderkontingent gabildet, dessen Einsatzʒ ich mir selbst vorbehalte.
us dem „Sonderkontin r für Svombenschaden / 2 aueisen und Bauholz zugeteilt; a) für
nach Maßgabe der 15. Anordnung und der hierzu
lle . men an Wohngebäuden 1. Ausführungsbestimmung;
ergangen
—
.