1942 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

oteicho· uud Staatsauzeiger ver. 249 vom 23. Oktober 1942. S. 2

eus. e us eie, Rr. as vom 23. Otiober 18942. e. 3

b) für alle Sofortmaßnahmen an Gebäuden gewerb⸗ licher, industrieller und landwirtschaftlicher Be⸗ triebe sowie an öffentlichen Bauten nach Mäßgabe

Ausführungsbestimmung ?

sowie der 3. Ausführungsbestimmung zur 18. An⸗

der Ziffer 7 der 1.

c) für alle sonstigen Sofortmaßnahmen bis zu 5 t Baueisen und 30 ebm Nadelschnittholz im Ein⸗

d) für alle übrigen Maßnahmen zur Beseitigung von Bombenschäden, sofern die Zuteilung aus dem „Sonderkontingent für Bombenschäden“ von mir ausdrücklich angeordnet worden ist. .

8. Der Bedarf an Baueisen und Bauholz für alle unter nicht aufgeführten Baumaßnah— men ist von den jeweils zuständigen Kontingenttraäͤgern zu decken. Bei Bomben⸗ und Brandschäden an für die Rüstung wichtigen gewerblichen und industriellen Be— trieben erfolgt die Deckung des Baustoffbedarfs gemäß Ziffer 4 der 2. Ausführungsbestimmung zur 18. An⸗

vorstehender Ziffer:

„Die Gaubeauftragten des Generalbevollmäch⸗ tigten für die Regelung der Bauwirtschaft in den luft⸗ gefährdeten Gebieten erhalten Un terkontingente des „Sonderkontingents für Bombenschäden“, über die sie nach Maßgabe der von mir gegebenen Richtlinien in eigener Zustandigkeit verfügen.

Anträge auf Zuweisung von holz sind von den Leitern der Sofortmaßnahmen für die von ihnen in eigener Zuständigkeit angeordneten Sofortmaßnahmen, fur alle übrigen Bauvorhaben sei⸗ tens der jeweiligen Bedarfsträger, unmittelbar beim Gaubeauftragten einzureichen. Nach Prüfung des An⸗ trages weist der Gaubeauftragte eine bestimmte Menge Baueisen bzw. Bauholz zu, bis

u deren Höhe dieser Baueisenbezugsrechte bzw. Holz—

cheine bei der zuständigen Kontingentstelle des GB- Bau

Eine nochmalige Prüfung des Be⸗ darfs durch die Kontingentstelle vor Anerkennung der Bezugsrechte findet nicht statt. teilung an den Bedarfsträger ist die Entscheidung des Gaubeauftragten maßgeblich. Ueber die Verwendung der zugeteilten Baustoffmengen hat der Bedarfsträger dem Gaubeauftragten gegenüber Rechnung zu legen.

„Die Zuteilung von Baueisen und Bauholz über die Gaubeauftragten unmittelbar an die Bedarfsträger soll die Deckung des Baustoffbedarfs unter Berücksich⸗ tigung der jeweiligen Bedarfslage und der tatsächlich vorhandenen Durchführungsmöglichkeiten für die Be⸗ seitigung von Bomben- und Brandschäden erleichtern. Tas bisherige Zuteilungsvéêrfahren über die Landes⸗ arbeitsämter und Arbeitsämter kommt daher mit Wir— kung ab 1. Oktober 1942 in Fortfall.

„Die Bestimmungen gemäß Punkt 5 der 18. Anordnung in Verbindung mit Ziffer 5 der bestimmung, nach denen für die Ingangsetzung der Sofortmaßnahmen auf die auf nahegelegenen Bau⸗

ellen vorhandenen Baustoffe und au

akflager der leiben ünbern

Baueisen und Bau⸗

dem Antragsteller

anfordern kann.

Für die Höhe der Zu⸗

Ausführungs⸗

e auf die Bau⸗ Händler zurückgegriffen werden kann,

. Der unter Ziffer 5 der 1. Ausführungsbefrisutüng genannte Erlaß vom 14. August 1941 GB. 2690 ist durch die vorstehende Ziffer 26 ngsbestimmung überholt und wird Ebenso ist die in meinem Erlaß ebruar 1942 GB. 6 96 / 139 42 VIII fest⸗ Vorlagepflicht der Landesarbeitsämter für die tstellung der unbedingt notwendigen Baustoffe ur Beseitigung von Bomben- und Brandschäden an ndwirtschaftlichen Gebäuden durch 4. Ausführungsbestimmung gegenstan und wird hiermit ebenfalls aufgehoben. Berlin W 8, den 28. September 1942. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevoll mächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft Reichsminister Speer. J. V.: Schulze⸗Fielitzꝛ.

Bekanntmachung

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Ein kommunistischen Vermögens vom 6. Mai 1933 ö mit dem Gesetz über die Ei Vermögens vom 14.

14 VIII - 63 - dieser 4. Ausführu hiermit aufgehoben.

*

ereitstellung

iffer b dieser Sslos geworden

RGBl. 298 in Verbindun 9

und staatsfeindli RGBl. 1 S. 479 dem Runderla Innern vom 14. lid. vom 22. J Zustãandigkeit mõgens i

ß des Reichs Juli 1942 1 90s / 2 54060 uli 1942, S. 1481, über die Aenderung t bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ n Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ lers über die Verwertung des eingezogenen V von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGB. 1 wird das inländische Vermö gugunsten des Deuischen . , 22 erlin, zuletzt wohnhaft gewesen Ringbahnstr. 5 . Bernstein, 18865 in Czarnikau, zule ingbahnstr. Bertheim, Rudolf Berlin, zuletzt wohnha Kronprinzendamm 16, Binzer, Paula Sara, nhaft gewesen

Philippi

ministers

n,, . . .

gen der nachstehenden Personen

9 8. in Berlin⸗Halensee,

Ella Sara, geb. Schweriner z wohnhaft gewesen in Berlin⸗

Ifrael, geb. 20. 11. 1877 in gewesen in Berlin⸗Halensee,

8. 1889 in Andrichau, Berlin SW. Neuenburger

6. 11. 190 met ndors,

r, ö b. Arndt, geb. S. 4. 1897, zuletzt esen in Berlin⸗Wilmerg dorf, Trauienan⸗ r

er, Eharlotte Els

en nie geb. W. 8. 18690 in neberg. Bart⸗

18. 3. 1895 in Oels, Berlin Halensee, Seesener

8

.

oblaend in Berlin,

Böhm, er

.

Cæeß n, Jerhard Ifrael, g . 12. ;

6. 3. 1906 .

tgzewesen in

16. 11. 12. 13. 14.

15.

';

Auf Grund des

ö

Ehefrau Amalie Sara geb. Cohn, geb. am 4. 1. 1896 in Görlitz⸗ Moys, sowie ihres Sohnes Werner Israel geb. am J. 10. 19351 in Berlin, zuletzt in Tormersdorf, Kr. Rothenburg / Laus., wohn⸗ ide Eheleute am 24. 4. 1942 in Tormersdorf verstorben, mit Wirkung vom 23. April 1942 zugu Deutschen eiches, vertreten dur Finanzen, eing Eine Ents

haft gewesen,

() Gewe rbsmäßi Vermittlung oder den von Mietverträgen über räume, die wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhan Wohnräumen mit diesen zusammen vermletet werden, höchstens folgende Entgelte erheben: ö. a) bei leeren Wohnu bis zu 5 vom Hu b) bei möblierten Wohnungen bis pu 8,5 vom e) bei möblierten Zimmern bis zu? vom Hundert der Jahr ür den Mieter um einen Aufenthalt von längerer wenigstens 1 Monat) handelt, 0 vom Hundert des vereinbarten Mietzinses, in jedem Falle aber 38. EM, wenn das wegen nur vorüberg ür eine kürzere ine entgeltliche Vermittlu Nachweis von Mietverträgen über möblierte it als 1 Woche benötigt werden, ist nicht nter Wohnungen si tehen, die zur stimmt und iche , g eme einschlie mlagen un lich, ob der Vertr auf ein Jahr geschlo

(I) Für den Entwurf und die Ausfertigung eines Miet⸗

vertrages über leere und möblierte

Zimmer darf .

bei einer Jahresmiete bis zu 600, R. A einschließlich ein Entgelt bis zu 8, R.

ahresmiete von

t bis zu .=

hresmiete über 1

ein Entgelt bis zu 10, R

erhoben werden.

Für den Entwurf und die Ausferti

Zimmer darf ein Entgelt nicht er⸗

S6)

kürzere (6 Uu ver

S Für den En verträgen über möblierte hoben werden.

(i) Ein Anspruch auf die in den ss 1 Abs. 1 und 8 Abs. 1 bestimmten Entgelte steht dem Wohnungtvermittler nur zu, seine Vermittlung oder seinen Nachweis ein Miet- vertrag zustande gekommen ist. Fordern, Anbieten. Vereinbaren, Annehmen ober Gewähren von Vorschüssen jeder Art ist unzulässig.

wenn dur

ei me

ittler sofort nach Abschluß des Mietvertrages eine Er- e , z ö a wr Jahresmiete des ver⸗

zahlen. 6 . Pflichten der Vertragsschließenden sind en der Verordnung des Reichskommissars für lung der Entgelte der Wohnungs⸗

uftraggeber bekennt ausdruck er Verordnung bekanntg ondere, daß er eine 4A zu zahlen

B. Bestellung von Waren, Möbelkauf, Uebertragung des ngig zu machen.

. die Vorschrift des Abs. 1 Sa einbarungen mit dem Vermieter über etwaige Ne

Cwaighaftig, Dyna Sara, geb. 15. 10. 1889, zu⸗ l , mn, = , * s lgsgebühr von st gewesen in Berlin . 54, Dragonerstr. 16, h lg gebin .

2. Für die Re

die Preisbi vermittler maßge lich, daß ihm der Inhalt die ist *). Er bekennt insbe trags stra wenn er

letzt wohnha mzuges) a bei Wildstein,

Danziger,

1 werden Ver⸗ ergütungen für

Else Sara, geb. 3. 12. 1885 in Hannover, benleistungen oder Erstattung von Ünkosten nicht 9

zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Schmargendorf,

de Sara, geb. 10. 2. 1889, zu⸗ erlin W 15, Tantener

J. 8. 1888 in Berlin, zu⸗ in Berlin Steglitz, Holsteinische

Eva Sara, geb. 7. 3. 1892 in Char⸗ tzt wohnhaft

Reichenhaller Str. 58 David sohn, Elfrie letzt wohnhaft gewesen in

Deut sch, Else Sara, geb. letzt wohnhaft gewesen Straße 34, bei Cohn, Wein mann; lottenburg, zule Halensee, Ringbahnstr. 5, bei Pincus, .

helm, Margarethe Sara, geb. 26. 2. 1882 in Schrimm, zuletzt wohnhaft gewes

Rosenheimer Str. 5.

erlin, den 19. Oktober 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.

Personen, die zur gewerbsmäßigen Vermittlun nungen nicht berechtigt sind, dürfen für die Vermi oder den Nachweis von Wohnräumen weder Entgelte f noch sich versprechen oder gewähren lassen.

einer v erpfii der Verordnung nicht nachkommt

. Unterschrift Unterschrift Ein Wohnungsvermittler darf für die Vermittlung oder des Wohnungsvermittlers. des Auftraggebers den Nachweis von Wohnräumen, die in seinem Eigentum, seiner Nutznießung oder seiner Verwaltung stehen, die in den S5 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 vorgeseh

noch sich versprechen oder gewähren lassen.

in Berlin⸗

22) Die Verordnung ist auf der Rückseite dieses Bordruckes ab⸗

en in Berlin W zo, enen Entgelte weder fordern

***) Wird keine Bertragsstrafe vereinbart, so ist dieser Satz zu

Bekanntmachung stoff⸗Gemeins

.Der Wohnungsvermittler hat beim Abschluß von Ver⸗ trägen über Vermittlung oder Nachweis von Wohnräumen das

chaft“, Hamburg 36, Klop— anliegende Vertragsmuster zu verwenden.

am 1. Robember 1942 die ihr auf Nr. 48 der Reichsstelle für Mineralöl für Schmierstoffe) vom 15. September 2341 vom 6. Oktober 1942)

Die „Schmier stockstr. 31, übernimmt Grund der Anordnung (Verbrauchsregelung 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. übertragenen Aufgaben.

Hamburg 36, den 22. Oktober 1942. Schmierstoff⸗Gemeinschaft. Die Geschäftsführung: Neuschäffer. Paul. Pflug.

Bekanutmachung Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und atsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. S. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwettung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 S. 363 wird hiermit das gesamte inländische Vermögen des Oppenheim er, geb. am 24. 5. 1894 in Berlin und seiner

(1 .Der Wohnungsvermittler ist verpflichtet, sofort bei der Niederschrift die Vermittlungsaufträge mit laufender Nummer in der Reihenfolge ihrer Entgegennahme zu versehen, sie in zwei Stücken auszufertigen, eins dabon, vom Auftraggeber unterzeichnet, zurückzubehalten und das zweite Stück, das auf seiner Rückseite den Wortlaut dieser Verordnung enthalten genen Unterschrift dem Auftraggeber aus⸗

ai 1933 RGBl. 1

muß, mit der ei zuhändigen.

uden Eri : ö ö ö h C Die Aufträge hat der Wohnungsvermittler 5 Jahre

Breußen

Bekanntmachung ;

Die heute ausgegebene Nummer 11 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter .

Nr. 14 573. Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über den Pro⸗ vinzialrat. Vom 8. Oktober 19412. ö 35 ĩ

Nr. 14574 Dritte Verordnung zur Ausführung des Reichs⸗ ere über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens. Vom 1. Ol⸗ tober 19412. ; ö ö

Umfang M Bogen. Verkaufspreis O2 näüglich eine ver re r ) var ; Ryf. Zu 9. durch: * v. Verlag (G. Schench, Berlin We1ß, Lietzenburger Straße 31, und durch den Buchhandel. 3

Berlin, den 23. Oktober 1942. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches . Dentsches Neich Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Herr

Allah Nawaz Khan, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herx Dr. Mile Bu dak, hat Berlin am ꝰ2. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Stephan Bogat die Geschäfte der Ge⸗

sandtschaft.

lang, vom Tage der Niederschrift gerechnet, aufzubewahren.

Wir tichaftstei

Verwendet der Auftraggeber die ihm vom Wohnungs- vermittler zur Verfügung gestellten Angebote und Anschriffen anders als zu eigenen Zwecken oder mung des Vermittlers an dritte Personen welter, so muß er erhältnis zum Vermittler den Abschluß eines Miet⸗ ges durch eine dritte Person als eigenen Abschluß gelten

Die Heimat arbeitet und spart! Staatssekretär Reinhardt zur Sparwoche

arwoche vom 26 bis 31. Oktober weist taatssekretär im Reichsfinanzministerium, in der Sparkassen⸗Zeitung darauf hin, daß der Zuwachs an Spar⸗ einlagen in der ersten Hälfte des gegenwärtigen. Kalenderjahres rund 10 Milliarden Reichsmark betragen hat. Die Spareinlagen betragen gegenwärtig insgesamt etwa 65 Milliarden Rei— i Die BVolksgenossen schränken sich, so schreibt der Staatssekretär,

in ihrem persoͤnlichen Bedarf weitmöglichst ein. ede Einschränkung unseren ringen den größtmöglichen ͤ f a Sie wissen, daß sich auf diese Weise der Wert der nicht verbrauchten Einkommensteile erhöht. darin, daß das S und daß manche d trie besserer Güte sein wird als gegenwärtig. . : r nflation im nationalsozialistischen Staat ausgeschlossen ist. Die zäsche und Kleidung, die sie nach dem Krieg anschaffen werden, an die Einrichtung einer Wohnung oder an die Ergänzung der Einrichtung einer vorhandenen Wohnung, an den Erwerb oder die Einrichtung eines Eigenheimes, an den Aufbau Betriebs für sich, für ihre Söhne oder für ihre Schwiegersöhne, an die Aussteuer für ihre Töchter und Andere sparen, um im gegebenen Zejtpunkt die Mittel für die Ermöglichung von Ausbildungen, Fortbildungen, Reisen usw. zur Verfügung zu haben. Viele sparen auch, um für irgendwelche Fälle der Not vorzusorgen. um ihren Eltern oder sich selbst den Lebensabend zu erleichtern. Jeder Hauseigentümer, jeder Handwerker, jeder Gewerbetreibende und jeder Landwirt ist sich bewußt, daß er Anschaffungen, Instand⸗ setzungen und Ergänzungen, die er heute aus kriegswirtschaftlichen Gründen unterlassen muß, nach dem Krieg nur wird nachholen können, wenn er den entsprechenden Geldbetrag in Sparguthaben oder ähnlichen Guthaben zur Verfügung haben wird. Es ist aus—⸗ eschlossen, daß das Reich nach dem Krieg Zus— ür nachzuholende Instandsetzungen usw. gewähren wird. Auch die rauen und Bräute unserer Soldaten sparen. Sie füllen während des Krieges einen Arbeitsplatz aus und tragen unmittelbar oder mittelbar zur Steigerung der Kriegsgütererzeugung und damit ur Steigerung der Schlagkraft unserer Frontsoldaten bei. laufende Einzahlung auch kleinster Sparbeträge führt zu Spar⸗ guthaben, das nach einer Reihe von Jahren beträchtlich groß sein Ein Familienvater Linderbeihilfe für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind. Läßt er diese 19 EM monatlich für jedes einzelne Kind auf ein Sparkonto des Kindes überweisen, so ergibt sich einschließ⸗ lich Zinsen ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Guthaben von rund 3000 R. Den Lohn- und Gehaltsempfängern ist das Sparen durch die Möglichkeit des Eisernen Sparens erheblich erleichtert wor⸗ n. Jeder Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger kann bei sseinem Be⸗ triebsfilhrer beantragen, daß dieser von feinem Lohn oder Gehalt einen bestimmten Betrag einbehält und auf sein Eisernes Spar- ö Auf diese Weise wird dem fänger der Gang zur Sparkasse erspart. Das Wesen des rnen Sparens besteht darin, daß der Lohn- oder Gehalts- empfänger für die Dauer des Krieges darauf verzichtet, das kündigen. Für diesen Verzi pfänger besonders belo besteht darin, daß die Teile des werden, frei von allen Reichssteuern und frei von allen Be

nsten des ch den Reichsmini

des Gesetzes vom echtsmittel gegen diese

gibt er si ohne Zustim⸗

. ö. Zur Deutschen

igung wird nach Fritz Reinhardt,

26. Mai 1988 nicht gewährt. Ein

Einziehungsverfügung jst nicht gegeben.

Liegnitz, den 20. Oktober 1942. Der Regierungspräsident.

J. A.: (Unterschrift.)

Die

(I) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Wohnungsver⸗ mittler unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, Mit⸗ teilung zu machen, ö ö .

a) wenn er auf Grund seiner Vermittlung oder seines Nachweises einen Mietvertrag abgeschlossen hat,

b) wenn er ohne Mitwirkung des Vermittlers ander⸗ weitig Wohn räume gemietet oder diejenigen Wohn⸗ räume, mit deren Vermittlung oder Nachweis er den Vermittler beauftragt hatte, anderweitig vermietet hat uns seit der Erteilung des Auftrages noch nicht drei Monate verstrichen sind.

Die Mitteilung muß die genaue Be der gemieteten Räume enthalten.

(E) Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtu einer Vertragsstrafe zulässig. Diese darf, es Auftrages die Vermittlung

is zu 10, RMA, im übrigen

Sie wissen, daß ugute kommt. ommens zur Spar⸗

der Belohnungen, die dafür gewährt werden, nze Der Einzelne kann 50 Rpf. ober 1 R. arbeitstäglich, 3 oder 8 RM wöchentlich, 18 oder 26 .M monatlich eisern und demgemäß frei von Reichssteuern und frei von allen Beiträgen zur Sozial

rontsoldaten il ihres Ein

Verordnung zur Regelung der Entgelte der Wohnungsvermittler

Vom 19. Oktober 1942

Auf Grund des 8 2 des Gesetzes zur Dur Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 i Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan ver⸗ ordnet:

Die Werterhöhung besteht rguthaben sich fortgesetzt um Zinsen erhöht, are nach dem Krieg billiger und au

Sie wissen, d ührung des

parer denken an dem glei

spart werden kann, einheitlich 1,50 RA arbeiłstäglich, 9 wöchentlich oder 39 RM monatlich sein. .

Es wird oft vorgeschlagen, ein besonderes Zwecksparen einzu⸗

zeichnung der Art und Lage

ist die Vcreinbarun oder Ausbau irgendwelchen

wenn Gegenstand Nachweis einer Wohnung ist, bis zu 5, RA betragen.

Wohnungspvermittler durfen für die weis der Gelegenheit zum nräume eber solche Ges⸗

an vieles andere.

Wieder andere sparen,

() Wohnungsvermittler dürfen öffentlich, insbesondere in Zeitungsanzeigen, auf Aushängetafeln und dergleichen, Wohn- räume zur Miete nur unter Angabe ihres rma) und der Berufsbezeichnung (des Zimmers) anbieten. . . ntsprechendes gilt für Mietgesuche von Wohnungs- edoch kann dabei von der Angabe eines bestimm⸗ es abgesehen werden.

amens lihren

en und leeren Zimmern ; ) . sowie des Mietpreises der

ert der Fahresmiete,

undert der Fahresmiete, sparkasse bestehen so

chüsse zu den Kosten ten Mietprei

esmiete, wenn es sich

Wer gewerbsmäßig die Mietverträgen über die in dieser Räume nachweist oder den Abschluß von solchen vermittelt, in seinen für die Verhandlungen mit den Wohnungs⸗ chenden oder Vermietern bestimmten Räumlichkeiten einen druck dieser Verordnung gut sichtbar anzubringen.

Gelegenheit zum Abschluß von erordnung bezeichneten

ehenden Aufent Zeit als 1 Monat benötigt wird.

monatlich 10 Het oder ein entgeltlicher

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Verordnung erforder- lichen Rechts und Verwaltungsvorschriften. Mit seiner Zu⸗ immung können derartige Vorschriften auch von den Preis-

Idungsstellen getroffen werden.

ührung eines selbständigen Haushalts eignet sind. ö

t der Gesamtbetrag der Miete rschüsse. Dabei ist es unerheb⸗ auf eine kürzere oder längere Zelt als

konto überweist. ohn⸗ oder Gehalts⸗

Die Verordnung tritt a Berlin, den 19. Oltober 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fisch ck.

wohnungavermittlungs Vertrag

m 1. Januar 1943 in Kraft.

ohnungen und leere guthaben zu er Lohn⸗ oder Diese besondere Belohnun

rbeitslohnes, die eisern

bei einer J bol. bis 100 R a

zur Sozialversicherung sind. Das Eiserne Sparguthaben wird außerdem mit dem Höchstzinssatz, der bei Sparguthaben mit ein⸗ jähriger Kündigungsfrist üblich ist, verzinst. Der Eiserne Sparer

kann in bestimmten Fällen beantragen, daß ihm das Eiserne Sparguthaben teilweise oder ganz vorzeitig zurückgezahlt wird. Ge mne he, und die ,,,, . die ihm für die Eisernen Sparbeträge gewährt worden sind, werden im Fall der vorzeitigen Zurüchzahlung nicht . Die 2 verlangt für die borzeitige Zu rückza ö auch keine Vorschußzinsen. Bereits 3 Millionen Lohn⸗ un ehaltsempfänger sparen monatlich rund 70 Millionen MA er Dem Eisernen . sind wegen Hrenzen gezogen.

versicherung sparen. Wer Mehrarbeit leistet, kann Beträge eisern

sparen, die um die Hälfte höher sind. Damit auch die kleinsten Einkommensemp

fer eisern sparen können, wird ab 1. Januar 1948 der Mindestbetrag der eisern gespart werden kann, 389 Rpf. arbeitstäglich, ! M wöchentlich oder 5 TM monatlich sein. Von

. Zeitpunkt ab wird der Höchstbetrag, der eisern 9

. Dem Sparer soll eine Vorzugsstellung beim ane ,

inkauf i ng. Gegenstände eingeräumt werden. Er soll für die eingezahlten Beträge „Vorzugs⸗Kaufscheine“, „Vorzugs⸗Reise⸗ scheine“ gder dergl. erhalien, oder das Sparen soll ein solches „auf Kündenliste“ sein. Solches Sparen würde ein sehr kompli⸗ ziertes Verfahren sein. Der Sparer würde in der späteren Ver— wendung seines Sparguthabens von vornherein gebunden sein. Ein solches Zwecksparen würde außerdem ein Vorgriff in die

spätere Lenkung und Verteilung der Güter der deutschen Volks-

wirtschaft sein. Ein solcher Vorgriff würde aus erzeugungs⸗ politischen Gründen und aus Gründen der Gerechtigkeit nicht ver⸗ trethar sein. Nur . das eingeführte Sparen bei einer Bau⸗ che Bedenken nicht. (

Das Sparen darf nicht kompliziert sein, sondern es muß ein⸗ fach sein. Es ist am einfachsten, wenn der Sparer ih bei einer Sparkasse ein Sparkonto errichten läßt und auf dieses Konto laufend alle diejenigen Beträge einzahlt, die er zunächst nicht braucht. Noch einfacher für den Lohn⸗ oder Gehaltsempfänger

oöst es, wenn er eisern spart. Wer bei einer Sparkasse gewöhnlich

oder eisern spart, kann sein Sparguthaben im gegebenen Zeit af verwenden, wie es ihm beliebt. Es steht außer Frage, daß ald nach Beendigung des Krieges die meisten Waren wieder in enügender Menge zu haben sein werden, und daß die Waren⸗ i die die Deutsche Volkswirtschaft beleben, von Jahr zu Jahr größer werden. Es wird auch manche Ware billiger und manche von besserer Güte als heute sein.

Wer spart, trägt bei, die Schlagkraft . Frontsoldaten J stärken. Er nutzt aber auch sich selbst. in eigener Nutzen

esteht in der Steigerung des Wertes der Einkommensteile, die er gegenwärtig nicht verbraucht, sondern spart. ⸗Unsere Front⸗ 9 , p 5 6a. atische Leistungen, die gigantisch und fast übermenschlich sind.

4. . . uns der . unserer Front-

oldaten, lo schließt Staatssekretär Reinhardt

Wir in der Heimat wo soldaten würdig erweisen. Wir wollen miteinander wetteifern,

auf unseren . das m und Bestmögliche

as Unaufschiebbare Mm beschraͤnken und den größtmöglichen Teil unseres Einkommens zu sparen. So ist uns die große glückliche gukunft unseres Volkes

zu leisten, unseren perfönlichen Bedarf auf

gewiß.

ar kschrift far ser mittler gweitschrift für Auftraggeber

¶Vor⸗ und Zuname, Beru ß = men , . Wohnungssuchender

Wirtschaft des Auslandes

Termine nãchstjähriger Auslandzmessen Berlin, 22. Ottober. Die internationalen Me land, Plovdiv und Barcelona haben ihre Termine

estgelegt: Mailand 12, big 27. pril, Plovdiv 26. April bis 4 Mai, Barcelona 5. bis 25. Juni 18945.

260, R.

Herr / Frau / Fräulein

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mende Jahr wie folgt

beauftragt...

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leere / möblierte möblierte / lere Zimmer

Gegend: iz: 6 ahl der zum d 5 2 1. Kommt vertrag zu

. Schwedilch⸗norwegisches Lieferungöablommen Stockholm, 22. Oltober. wurde in diesen Tagen ein lieferungen an Schweden getroffen. Danach wird nächsten Halbjahr aus Norwegen rund 1,1 Mill. Kr. erhalten und nisse nach Norwegen liefern.

, mir e 6 Ein rrs, ane, mietwern , e,, er = ,. d Zimmerwohnung zu vermitteln nachzu⸗

rielle Erzeug-

Vorbereitung cines ö sawenisq · unischen wartnaupaanla

Stockholm, 2. Oktober. Die Regierung kommission habe

der seit d . . t liwertt 1 Jah a der seit dym 1. Mal b. J. geltende Hande BSusammen 863 den Ken ren Mer

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Warenaustausch finden gerhandlungen über die von Schweden

Finnland gewährten Kredite statt.

n den jetzt geltenden Verträgen verpflichtete sich Schweden, . 291 h ; 7 is Dezember 1992 Ausfuhrlizenzen für Waren nach Finnland im Gesamtwert von 25 Mill. Kr. zu gewähren, während Finnland Aus fuhrlizenzen im Rahmen der Möglichkeiten erteilen wollte. Zur Erleichte⸗ rung der schwedischen Lieferungen bewilligte Schweden 23

aräantien und räumte darüber hinaus Finnland einen Kr 6 von 865 Mill. Kr. für Lebenzmittelläufe in Dänemark eim.

e Staatsanleihen im Rahmen des geltenden Handelzvertrages prolongiert.

während einer achtmonatigen Periode von

eichzeitig wurden bestimmte finnische fälli

Die binnenwirtschaltl iche ire . nnenwir 9 X. 8

Vern, 3. Otiober. Im , , g. e.

belannten Siffern über den

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e, der im ersten Halbja

e . lechte rt Denn ige die Arbeitslosenstanftik noch immer ein . Bild. En . tember habe eg bedeutend weniger Trift ose als vor Jahres t . en. Eine Reihe von Be ru itslosen aufzuweisen, so die Forstwirtschaft, die Fischerei und die fern e Demgegen⸗

ber gehe auß den Verichten der Arbeltgtassen hervor, daß die

fen hätte überhaupt keine

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Teil-Arbeitslosigkeit leicht zugenommen habe. Trotzdem müsse man sagen, daß der Stand des Beschäftigungsgrades der schweize rischen Industrie nach diesen Zahlen absolut befriedigend sei. Bei Notstandsarbeiten seien in diesem Herbst 102 mehr Personen, bei nationalen Bauten dreimal mehr als vor einem Jahre ein- gesetzt werden. Alle diese Arbeitskräfte, deren Zahl augenblicklich 37 0900 betrage, stammten zu einem großen Teil aus solchen Be⸗ rufen, denen die Privatindustrie infolge Rohftoffmangels keinen Verdienst mehr zu bieten vermöge. Die Verminderung der Ein⸗ fuhr bringe auch dem Staatshaushalt bedeutende Nachteile. Vor dem Kriege seien die Zölle die Haupteinnahmequelle des Bundes gewesen. Die Einnahme sei von 305 Mill. Franken im Jahre igsg auf 161 Mill. im Jahre 1941 zurückgegangen und habe in diesen ersten neun Monaten des laufenden Jahres erst 113 Mill. Franken erreicht. Durch diesen Abbau sei in den ordentlichen Einnahmen ein Fehlbetrag von 100 bis 160 Mill. Franken zu verzeichnen, dem kein entsprechender Ausgleichbetrag gegenüber⸗ tehe. Man sehe aus diesen Rffern, daß der ordentliche Haus— alt bedeutende zusätzliche Einnahmen benötige, da auch seine Aufgaben nicht zurückblieben, sondern eher steigende Tendenz auf⸗ wiesen. So sei im großen und ganzen zu sagen, daß die Schwierig— keiten für die Schweizer Wirtschaft von Tag zu Tag stiegen. Die Behörden setzten jedoch alles daran, um die Lage zu meistern.

Der Außenhandel Bulgariens im August 1942 Sofia, 22. Oktober. Im August 1942 verzeichnete die bulga⸗ rische Einfuhr einen geringen mengen- und wertmäßigen Rück ang gegenüber einer Erhöhung der Ausfuhr. Die Einfuhr stellte . im August 1942 auf 56 200 t im Werte von 1223,9 Mill. Lewa egen 75 400 t und 1269,9 Mill. Lewa im Juli 1942. Die Aus⸗ *. beträgt 37 400 r und 909,1 Mill. Lewa bzw. 34 600 t und S805, 4 Mill. Lewa. Demnach ergibt Ech ein Einfuhrüberschuß von 314,s Mill. Lewa gegen 464,5 Mill. Lewa im Juli 1942 und 269,6 Mill. Lewa im August 1941. In den ersten acht Monaten 1912 erhöhte sich die Einfuhr gegenüber ber gleichen Vorjahrszeit mengenmäßig um 243 auf 321000 t, wertmäßig um 50 5 auf 771457 Mill. Lewa. Die Ausfuhr stieg mengenmäßig um 21 2 auf 252 400 t, wertmäßig um 85 2. auf 7116 Mill. Lewa. Für die ersten acht Monate 1942 ergibt sich ein Einfuhrüberschuß von 598, (187, Mill. Lewa. Das wertmäß ge Ansteigen der Aus⸗ fuhr ist in der K auf die Ausfuhr hochwertiger Artikel

wie Tabak, Konserven, Eier und Felle zurückzuführen—

Verdoppelung der rumänischen Monopoleinnahmen

Bukarest, 22. Oktober. Die Einnahmen der rumiänischen Monopolverwaltung haben in den ersten sechs Monaten dieses Haushaltsjahres die budgetmäßig vorgesehenen Einnahmen um über 1 Milliarde Lei übertroffen und übersteigen mit rund 5,5 Milliarden Lei die in der Vergleichszeit des Vorjahres er— zielten Einnahmen, was einer Verdoppelung gleichtommt. Ins— gesamt wurden von den Einnahmen der Monopolverwaltung im ersten . des Haushalts 7.2 Milliarden Lei, das sind 70 35 der Gesamteinnahmen, an das Finanzministerium abgeführt.

Schiffsraummangel lähmt die Wirtschaft Südamerikas Unerfüllte Versprechungen der USA

Rom, 22. Oktober. Wie Stefani aus Buenos Aires berichtet, ist von den in USA mit so großem Wortschwall vom Stapel ge— lassenen Schiffen weder an der atlantischen noch an der pazifischen Küste Südamerikas irgend etwas zu bemerken. Für den Trans— port von Rohgummi aus dem Amazonasgebiet wie aus Columbia in die nordamerikanischen Verarbeitungsbetriebe hat man unter erheblicher Erhöhung der , . Zuflucht zu Flugzeugen ge— nommen. Umgekehrt gelangt Benzin nur ganz spärlich in die südlichen Gebiete des amerikanischen Kontinents. In Montevideo haben die einschränkenden Maßnahmen bereits zu einem Protest— streik der Kraftdroschkenchauffeure geführt. Der Schiffsraum⸗ mangel macht sich in der Wirtschaft aller südamerikanischen Länder bemerkbar. So hat Uruguay bereits viele Verkaufsabsfchlüsse für das Getreide der kommenden Ernte mit verschiedenen südamerika—⸗ nischen Stagten abgeschlossen, aber man weiß nicht, wie dieses Ge—⸗ treide angesichts des Mangels an Schiffsraum ausgeführt werden kann. Andererseits liegen vergrößerte oder auf Kriegslieferungen umgestellte Betriebe nahezu il da sie von den Vereinigten Staaten keine Rohstoffe erhalten.

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsch“ Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. e am 23. Oktober auf 74, 00 RM (am 22. Oktober auf 74, 00 RA) für 100 kg.

Berlin, 22. Oktober. Preisnotierungen für Nahrun gs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) (Preise in Reichs mark.] Bohnen,

weiße mittel s bis Linsen, käferfrei 9 bis —„

Linsen, käferfrei 5 bis und 9 bis Speiseerbsen Inland, gelbe J —— bis Speiseerbsen, Ausland, gelbe s bis —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5 bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 bis —, —, Grüne Erbsen, Ausland bis —, Reis, Italiener glas. * S) 51, 90 bis 52, 70, Reis *) C bis - - und ; h bis —, Buchweizengrütze bis —, Gerstengrütze, alle Körnungen) 38440 bis 36,4064), Haferflocken (Hafernährmittel )) 46, 0 bis 46, 005), Hafergrütze ( Hafernährmittel !!) Lö, O bis 46, 007), Kochhirse *) 37 00 bis 38, 00, Roggenmehl, Type 1790 26,86 bis —, Weizenmehl, Type 1470, Inland bis —, Weizenmehl, Type 1650, Inland 36,40 bis Brotmehl, Type 2806 26, 90 bis —— Weizengrieß, Type 550 37,65 bis Kartoffelmehl, hochfein 48,30 bis 49, so), Sago, deutscher, weiß n bo bis og, vo Zucker, Melis Grundsörte Gr 0 bis Fioggen⸗ kaffee, lose = bis *). Gerstenkaffee, lose —* bis f, Malzkaffee, lose * bis = H, Kaffee- Ersatzmischun Ss, 00 bis 78.00, Rösttaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 249, 00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika ) 458,00 bis 682, 00, Kalaopulverhaltige Mischung 136, 0 bis —=— Deutscher Tee 240, 0 bis 280, 00, Tee, südchines. Sõuchong ) s 10,00 biz 900, Tee, indisch) g6o0/00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw; So / C5, in Kisten bis —— Pflaumen, Ju oslaw., 60 / Cs, in Kisten —— bis Pflau⸗ men, Vulgar. —— bis Sultaninen, Perser bis Sulianinen bis Mandeln, süße, . aus⸗ gewogen C bis Mandeln, bittere, handgewählte, aus- ewogen bis Zitronat grogucige Schalen, in Deutfchland lerer —— bis Lunsthonig, in w- Kg. Packung (Bürfeh) o, j0 bis o 72, BVratenschmalz 183, 0 bis NRohschmalz 185, biz ==, Pbisch. Schwelneschmaalz in. Griep., mit ober Söhne oe, 166,17 vis Dtsch. Rin bertalg in Kübeln 111,60 bis - Spe, räuchert ob, sh vier =, Tafeltunargarine Ic ob bis * Harken; in Tonnen 231,00 bis —, tenbutier, gepackt 338, C0 bis

feine Mollereibutter in Tonnen 828, 00 bis feine Molkerei -

butter act 327 00 bis —, Mollereibutter in Tonnen 2315,00

, n e, arne, wel e r nn n, eagle, n Tonnen bes oo bun =. butter, gepach zos od bis = Speise dl. auß gewogen rs bis —, Mlgauer Stangen Meß 0 do vn ist oo, cher Cdibuda aon, , bis = echter Edamer 40 RX bis bayer. Emmentaler (ollfett) 0 001öbis Mo, MMgauer Romatour 20 0 182, 00 bis 188 00, Harzer Käse 100, 00 1160, oo, Reis Siam I1 bis Reig Siam II bis Neis Moulmein —— bis -— .

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