1942 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs ˖ und Staatsanzeiger Nr. 250 vom 24. Oktober 1942. S. 4

schinen und Ersatzteilen ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate- Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) und der hierzu erlassenen Durchführungs⸗

verordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) fol⸗

gendes an: . §51 Gülle Einrichtungen dürfen nur als vollständige Anlagen durch Hersteller und Wiederverkäufer an landwirtschaftliche Betriebe verkauft und geliefert werden.

h 52 Der Lieferer (Hersteller oder Wiederverkäufer) hat vor Kaufabschluß dem Besteller ein vollständiges Angebot zu unterbreiten, das unter Berücksichtigung der zu begüllenden Fläche und des Viehbestandes des Bestellers verbindliche An⸗ gaben über Pumpenleistung, Motorleistung, Größe der Gülle⸗ grube, Druckhöhe und Rohrlänge enthält.

83 = Der Lieferer hat dem Abnehmer gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die Größen und Leistungen der Einzel- und Zubehörteile der Gülleanlage einander ent⸗ sprechen. Ferner hat der Lieferer für nicht selbst hergestellte Teile die Gewährleistung der Hersteller dieser Einzelbestandteile oder Zubehörteile im gleichen Umfang an den Abnehmer weiterzugeben. z

54

Bei Uebergabe von Gülleanlagen hat eine Vorführung im Betriebe zu erfolgen. ö . Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für die Lieferung von Teilen zum Ersatz oder zur Erweiterung vorhandener Anlagen. . §86

Die Lieferung von Einzel- und Zubehörteilen für Gülle⸗

anlagen darf vom Hersteller dieser Teile gegenüber Wieder⸗

verkäufern nicht von der Lieferung anderer für die Gülle⸗ anlage erforderlichen Teile abhängig gemacht werden.

.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate- Erzeugung vom 20. Dezember 1939 (RGCBl. .] S. 2498) bestraft. Als Zuwiderhandlung gilt auch jede Hand—⸗ lung, durch welche die Borschriften dieser Anordnung um— gangen oder umgangen werden sollen.

588

Die Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deut- schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, das Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet sowie Untersteiermark und Oberkrain.

Berlin, den 15. Oktober 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion

Karl Lange. 2

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenprodukttion über die Herstellung von Drehbankfuttern vom 5. Oktober 1942

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und . vom 11. De- zember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl.! S. 2498) ordne ich hiermit folgendes an:

1. Drehbankfutter dürfen nur noch in , Typen und Größen (Außendurchmesser) hergestellt werden:

a) Dreibackenfutter (sogen. Cusshman⸗Futter

1. normale Ausführung aus Guß, Getriebe aus SM

Stahl, einfachnutig, Größen: 80 106 126 160 200 250 315 400 500 und 6980 mm

2. Hochleistungsausführung, einfachnutig, aus Stahl, Getriebe, gehärtet, Größen: 160 200 2560 315 400 500 und 630 mm. .

b) Unabhängige .

Größen: 125 160 200 250 315 400 500 und 630 mm.

c) Abstechfutter Größen: 160 200 2560 315 400 500 630 712 und 762 mm.

d) Rollenfutter Größen: 125 169 250 und 315 mm.

e) Die angegebenen Ahmessungen sind bis zu einer end- gültigen Normung Richtgrößen; sofern die z. 3. her⸗ gestellten Drehbankfutter nicht mit obengenannten Größen übereinstimmen, dürfen diejenigen Futter⸗ größen weiter hergestellt werden, die den angegebenen Größen am nächsten liegen. .

. 2. Die Herstellung anderer Drehbankfutter ist nur mit meiner Genehmigung zulässig.

3. Falls Drehbankfutter für bestimmte Bearbeitungs⸗ aufgaben nachweisbar nicht mit obengenannten Abmessungen ausgeführt werden können, sind Ausnahmegenehmigungen über die Fachgruppe Maschinen⸗ und Präzisionswerkzeuge der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin⸗Charlottenburg L, Grolmanstr. 6, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir zu beantragen.

4. Diese Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ als auch für Auslandslieferungen. .

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des 5 4 der Verordnung vom 290. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498).

6. . Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten . dem Gebiet von Eupen, Malmedy, Moresnet, Untersteiermark und Oberkrain.

Berlin, den 5. Oktober 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Anträge sind über die

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduttion über die Vereinheitlichung von ortsfesten Gurtbandförderern übertage für Schüttgüter aller Art vom 8. Oktober 1942

Zur Leistungssteigerung der Transportanlagen bauenden Industrie auf dem Gebiet der ortsfesten Gurtbandförderer uͤbertage für Schüttgüter aller Art ordne ich auf Grund der

Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) folgendes an:

41 . Für die Planung und Ausführung von ortsfesten Gurt⸗—

bandförderern übertage für Schüttgüter aller Art sind folgende Betriebs- und Konstruktionsmaße zu benutzen:

2.

. l z30o0 400 500 650 soo 1000 1200 1400 1600 1800 2000 mu 2. Kleinste Einlagenzahl des Gurtes... 3 3 3 4 w 8 5 5 . 3. Gerüstbreiten ...... J V 600 J00 800 950 1150 1350 1600 1800 2080 22560 2500 mim 4. Länge der geraden Tragrollen, der Antrieb⸗, Spann⸗ und .

Andrücktrommeln... . 400 500 600 750 950 1150 1400 1600 1800 2000 2200 ma 5. Bei Tragrollen für gemuldete Gurte: ,

a) Länge der Seitenrolle) ... ... 132 165 200 250 315 3830 466 530 530 600 666 ma

b) Länge der Mittelrolle) .. . 132 165 200 R250 315 3830 466 530 735 Soo 870 mm 6. Durchmesser der Tragrollen:

a) leichte Ausführung... ö 89 89 89 89 89 . J . mm

b) mittelschwere Ausführung. ... 108 108 108 108 108 133 133 188 1569 159 159 mu

) schwere Ausführung 133 133 133 133 133 159 169 189 191 191 191 min J. Zulässige Abweichung des Durchmessers der Tragrollen: ;

a) leichte Ausführung... Minus 10 * ;

b) mittelschwere Ausführung.. Winuß 83.

) schwere Ausführung Minus 8 . 8. Höhe der Mittelroͤllenachse bis Oberkante Schwelle:

a) leichte Ausführung... . 786 16 ] 76 75 . mm

b) mittelschwere Ausführung k 78 758 76 175 100 1090 16 130 130 130 man

) schwere Ausführung. 1109 100 100 1060 1090 180 130 130 150 150 150 mm

) Bei versetzten Rollen werden die Längen um das Ueberschneidungsmaß vergrößert.

9. Neigung der äußeren Tragrollenachse bei gemuldeten Bändern 205. J Im Uebergang von der Muldenform zur Geraden sind bis 1200 mim Bandbreite eine Zwischenneigung mit 187 . über 1200 mm Bandbreite zwei Zwischenneigungen mit 7 und 14 zugelassen. .

10. Duürchmesser der Antriebe, Spann. und Andrück⸗ trommeln h: 200 250 315 406 500 630 800 1000 1250 1400 1600 1800 2000 mm.

11. Lastdrehzahlen der Antriebstrommeln: Gestuft nach Normzahlen DIN 323 Grundreihe R110. Für Sonder- fälle Grundreihe R 20 zulässig. ö

12. Lagerdurchmesser für Antrieb, Spann⸗ und Andrück⸗ trommeln: 36 40 50 60 70 S0 96 100 110 125 140 160 180 200 220 mm. ö ö

18. Lagerausführung: Für Antrieb⸗ Spann⸗ und Andrück⸗ trommeln sind endelkugel⸗ endelrollen⸗ oder Tonnenlager der Verwendungsklassen 1, 2 und 6 des Wälzlagerprogramms oder Gleitlager zugelassen.

14. Die Anwendung von Schmierrohren für Tragrollen—⸗ stationen ist verboten. 1

Die in Ziffer J genannten Gurtförderer, die den Vor— , . dieser a n nicht entsprechen, sich aber bereits in

erkstattfertigung befinden oder für die hereits Vor-,

material vorhanden und für andere kriegswichtige Zwecke nicht zu verwenden ist, dürfen noch fertiggestellt und aus⸗ gellefert werden.

III.

Fertigungs betriebe, die die Herstellung der unter Ziffer ] enannten Gurtförderer in bisher nicht gebauten Größen und ee, oder auch als neues Aufgabengebiet aufzunehmen be⸗ absichtigen, bedürfen hierzu meiner n. ˖ . r die Hersteller zuständigen Fach

) Bei Reibbelag erhöht sich der wirksame Außendurchmesser um das Doppelte der jeweiligen Belagdicke. Bei Durchmessern unter 200 mm sind Tragrollen zu verwenden.

. dem Arbeitsausschuß Stetige Förderer, Berlin⸗ harlottenburg 2, Grolmanstr. 6, einzureichen und von diesem an mich weiterzuleiten.

. IV.

Die Hersteller der unter Iiffer Lgenannten Gurtförderer sind verpflichtet, auf mein Verlangen die Konstruktionszeich⸗ nungen und sonstigen Fertigungsunterlagen gegen eine an⸗ gemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen.

V.

Die Geschäftsführungen der für die Hersteller zuständigen Fachgruppen haben die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen. Die Hersteller sind ihnen gegenüber zur Aus⸗— kunfterteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher,

einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zu⸗—

lassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet. .

Ausgenommen von den Vorschriften der Ziffer Jist das

Herstellen und Liefern von Einzelteilen für den Ausbesse⸗

rungsbedarf, soweit das Einhalten dieser Vorschriften nach gewissenhafter Prüfung nicht vertretbar ist.

VII. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter

die Strafbestimmungen des 5 4 der Verordnung vom 20. De⸗

zember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Ha chin; und Apparate⸗Er⸗ zeugung (RGBl. 1 S. 2498). . VIII.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt für Inlands- und Ausfuhrlieferungen. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und im Gebiet von Eupen, Malmedy, Moresnet, Untersteiermark und Oberkrain.

Berlin, am 8. Oktober 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl 8Sange.

Preußen

Bekanntmachung. ; Nach w,, des Gesetzes vom 10. April 18 (Gesetzsamml. G. 367) sind bekanntgemacht: . 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriumt vom V nue en über die e ung des , w er, . an die Siegerland Altiengesellschaft in Siegen zum Erw von ,, in der i Mudersbach, Krelt Altenkirchen, durch das Amtsblatl der Regie in Koblenz Stück 88 S. 76, ausgegeben am 2ß. 36 9609; E. der Erlaß des i chen Staattministeriumt vom 28. September 1948 über dia Berleihn r, . rechts an den Kies- und Schotterwerkbesttzer Arthur Richter in Treuburg zur n,, des Rohstoffvorkommens führ das Werk in Stosnau, Gemarkung en n dur * Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen * 41G. 89 aus gegeben am 16. Oktober 1942.

Nichtamtliches Verkehrs wesen

Osftbahn arbeitete 1941 mit Vetriebsüberschuß

Krakau, 28, Ottober. Die Finanzentwicklung der Ostbahn, die das über zo km lange Streckennetz im Generalgouverne⸗ ment betrelöt, er gz im . 4 an Einnahmen Her Betriebsrechnung 700 (4869) Mill. Zloty. Di . der He⸗ triebs rechnung betragen 2 (611,4 Min. Zloty. Die Betriebs rechnung für 194 schließt also mit einem Ueberschuß von 89, Mi

loty ab, während das Vorjahr einen Fehlbetrag von A, 8 Mi Iloth ergab. Die Gelder der Ostbahn sourden von der im Jahre 1941 tet n deten ausbank der Ostbahn, der „Verkehrs ban G. m. b. S.“ in Krakau, verwaltet, die für sie auch das Fracht ⸗= ien gef durchführt. Die Bank arbeitöt nach den⸗ 3 runbsaͤtzen wie die Deutsche Verkehrskreditbank A.-G.

n. Im Werkstättenwesen der Ostbahn wurde den yen, zu⸗ nehmenden Anforderungen durch Ausbau und bessere Arbeitg organisation entsprochen. Bei einigen Ausbesserungswerken ist es gelungen, die Leistungsfähigkeit gegenüber der Soll-Leistung der 3 Zeit zu , , o ah ie, in den Ostbahn⸗Auß= esserungswerken auch Aufträge der Deutschen Reichsbahn au

geführt werden, während im Jahre 1940 noch teilweise die Hil der Reichsbahn⸗Ausbesserungswerke in Anspruch e werden mußte. Die Schwierigkeit in der Ausbesserung ist vor allem dadurch bedingt, daß sich der Fahrzeugpark der . aus , . österreichischen, ungarischen, u n, belgischen, amerikanischen und polnischen Länderbauarten zusammen . dii Bemühungen um die Normung von Fahrzeugteilen und bie Um⸗

nicht he fg h en, Packpapier.

beansprucht wer

S6J76 Konten auf 1 6020

genommen

rn n auf Austauschstoffe haben aber inzwischen gute Fort- chritte gemacht.

Der Güterverkehr hat ich im Laufe der nunmehr 1 drei Jahre des Bestehens der Ostbahn aus den bescheidensten Anfängen zu einer außerordentlichen Höhe entwickelt. Heute ist die Ostbahn

der Hauptverkehrsträger nicht 1 Wirtschaft des General- a

ouveynements selbst, sondern ber hinaus das große und w , e Verkehrs⸗Bindeglied , dem Reich und den Ostgebleten in dem europäischen Südosten.

1

Postwesen Bessere Verpadkung der Postpakete nach den Ballanländern

Die rümänische Postverwaltung klagt darüber, daß ihr noch immer viele Pakete aus Deutschland mit ungenügender Ver- n, und Verschließung zugehen. Vor allem sind solche Sen ungen in an . gegen Druck und Stoß empfindliche Papp⸗ lästen oder in Holztisten aus dünnen Brettern verpackt. Oft be= steht die Verpackung nur aus einer Umhüllung aus dünnem, Sendungen mit Flüssig=

keiten sind so schlecht verpackt, daß die darin befindlichen . und Gefäße beim Zerbrechen Feuchtigkeit absondern lönnen und dadurch andere Pakete beschmutzen und beschädigen. Sehr häufig

6. die Pakete weder nsnürt noch durch Siegel, Plomben,

iegelmarken usw. verschlossen. Für die Dauer des Krieges ist bei Paketen nach Albanien, Griechenland und Rumänien zwar ful ie i e von Siegeln verzichtet worden, doch muß en, daß diese Sendungen hinreichend zu ver⸗ chen und zu verschlleßen sind, dah dem Inhalt ohne sichtbar leibende Spuren eines Eingriffs nicht beizukommen ist. Sen dungen, deren Verpackung unzureichend ist, werden zur Beförde⸗ rung ncht angenommen. ö.

Um fang des Postscheckdienstes im September 1942 Die Zahl der , , . ist im September 1942 um

gestiegen. Auf diesen Konten wurden bet J4,4 Millionen Buchungen 55, Milliarden RA umgesetzt. Davon sind 28,5 Milliarden R. oder S6, 1 v. 5 unbar be⸗ lichen worden. Daz Guthaben auf den e, . onten 6 nde September Mog Millionen RM, im Monatsdurchschnit Bo Millionen R. A. .

(

tzerantwortlich far den Umtlichen und Richtamtlichen Tell, den Unzeigentell und , R i, Finn Präsibent Dr. Schlange in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftstell und den übrigen redaktionellen Teil: Nudolf Lan gich in Berlin NW 2zi Vruc der Breublschen CGerlagt · und Drucke rel Gmbd. Gerlin. Vier Beilagen

(elnschl. Börsenbellage und einer Zentralhandelsregiste beilage).

deutscher Neimhs anzeiger Freuhischer Staats anzeiger

abholer bei der Anzeigenstelle 1, 90

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli , 2, 30 QM einschließ lich 0, id R. deln g ge pühr, aber ohne Bestellgeld; für 6 7 . 1,10 instelle 19 monatlich. Alle Pestanstalten nehmen ̃

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ strahe 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kostẽn 30 Gy, einzelne Beilagen 10 Vr. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Poõrtos abgegeben. FZernsprech⸗ Sammel- Nr.: 16 33 33.

Reichsbank girokonto Verlin. Konto Nr. I/ 1918

Nr. 251

Snhalt des amtlichen Teiles Den tsches Neich

Bekanntmachung über die Aenderung der Bekanntmachung über Durchschnittsheuern für Seeleute und den Durchschmittssatz für Betöstigung (38 1068, 1069 der Reichsversicherungs— ordnung) vom 26. September 1942 11 1311742 704 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger ö. Nr. 229 vom 30. September 1945). Vom 22. Oktober

Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts über die Aenderung von Berufsgenossenschaften.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Regensburg, Reichenberg und Troppau und der Regierungspräsidenten in Liegnitz und Potsdam über die Einziehung von Vermögens werten für das Reich.

Sechzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs⸗ schuld des Landes Anhalt.

Anordnung Nr. 5 (A 5) ver Wirtschafts gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Her⸗ stellung von Zählertafeln. Zählerhauben und sonstigen Zähler— aufhängungen vom 20. Ottober 1942.

Anordnung Nr. 9 (FA 5) der Wirtschafts gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elettrotechnische Erzeugnisse über die Her⸗ stellung von Installationsschaltern, Steckvorrichtungen ohne und mit Schutzkontakt sowie deren Zubehör. Vom

6. . 1942. ekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 108. ! .

Amtliches

Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Aenderung der Bekanntmachung über Durchschnitts⸗ heuern für Seeleute und den Durchschnittssatz für Belösti⸗ . (63 1068, 1969 der Reichs versicherungsordnung) vam 26. September 1942 11 131142704 (Deuter Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 1942 Nr. 326 vom 30. September 1942.

Vom 22. Oktober 1942 11 1311/42704 .

In der im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1912 veröffent⸗ lichten Bekanntmachung vom 26. September 1942 sind im

Abschnitt A 2. Schiffsoffiziere die 4 Positionen Debeg-Funker durch folgende vom Ausschuß zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern be⸗ schlossene Festsetzungen zu ersetzen: Funkinspektor / Funkleiter . 492, RM,

1. Funkoffizier... 372, RM, 2. Funkoffizieer.. 276, RM, 3. Funkoffizier... 177, RM.

Die vorstehende Aenderung der Festsetzungen ist vom Reichsversicherungsamt mit Wirkung vom J. Sktober 1942 genehmigt worden.

Berlin, den 22. Oktober 1942. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kieffer.

Bekanntmachung

Der Herr Reichsarbeitsminister hat im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft mit Erlaß vom 5. Oktober 1912 ILa 1408542 auf Grund des 5 969 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung die Beschlüsse der Leiter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossen⸗ schaft für die Provinz Sachsen in Merseburg und der An⸗ haltinischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Dessau

genehmigt, wonach mit Wirkung vom 1. Januar 1943

a) die bisher bei der Landwirtschaftlichen Berufs⸗ genossenschaft für die Provinz Sachsen versicherten Unternehmen in der Gemeinde Löbnitz a. d. Linde Saalkreisßz und in den Gemeinden Repau, Pösigk, Schierau, Priorau, Möst und Goltewitz (Landkreis Bitterfeld) auf die Anhaltische landwirtschaftliche Be⸗ rufsgenossenschaft,

h) die bisher bei der Anhaltischen landwirtschaftlichen Be⸗ rufsgenossenschaft versicherten Unternehmen in den Gemeinden Tilkerode (Landkreis Ballenstedt), Unter⸗ wiederstedt (Landkreis Bernburg) und Wadendorf (Landkreis Dessau⸗Köthen) auf die landwirtschaftliche . für die Provinz Sachsen über⸗ gehen.

Berlin, den 22. Oktober 1942.

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kieffer.

Bekanntmachung ö

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks— nnd staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten vom 12. Mai 1939 (RöBl. 1 S. 911) wird das gesamte

Berlin, Montag, den 26. Nttober, abends

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗ Zeile

einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit-Zeile 1685 RMA. Anzeigen nimmt an die Anz ei enstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle D rage sind auf einseitig beschriebenem Papier vötig Sructreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruct (einmal unter- strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. - Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einruͤckung?o⸗=

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen ein.

befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der jüdi⸗ schen Eheleute Eckstein, Karl, geb. 23. 12. 1850 Haid, und Eckste in, Frieda, geb. Weiß, geb. 24. 6. 1894 Weißensulz, beide wohnhaft gewesen in Neuern, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, am 21. Oktober 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten vom 12. Mai 1939 (RöBl. 1 S. 911) wird das gesamte im Inland (außer Protektoratsgebiet Bicöhmen und Mähren) befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden Bloch, und zwar: Bloch, Alfred, geb. 28. 9. 1892 Neuern, Bloch, Gisela, geb. Bäuml, geb. 10. 11. 1904 Scheiben radisch, Bloch, Ernst Hans, geb. 26. 10. 1927 Neuern, und Bloch, Susanna, geb. 22. 8. 1930 Neuern, sämtliche wohn⸗ haft gewesen in Neuern, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

Regensburg, am 21. Oktober 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeisftelle Regensburg.

Po pp.

Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks—⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. g11) wird das gesamte im Inland (außer Protektoratsgebiet BöHpnen und Mähren) befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Jüdin Hirschberger, Johanna Katharina, geb. Tanzer, geb. 26. 7. 1914 zu Neuern, dort wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches m n, . eingezogen.

Regensburg, am 22. Oktober 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

Bekanntmachung

Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗

kiehnng volts⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗

eutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 gen dn 1LS. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des

Innern vom 12. Juli 1939 1 a 1594 39/3319 und des

Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939

III Wi Jd. 7126639 wird das gesamte bewegliche und un⸗

bewegliche Vermögen

1. des Dr. Josef Israel Lamberg, geb. am 23. 4. 1902 zu Bodenbach, und dessen Ehefrau Lilli Sara Lam⸗ berg, geb. Mezey, geb. am 30. 12. 1898 zu Budapest, früher wohnhaft in Teplitz-Schönau,

des Julius Israel Hersch, geb. am 10. 3. 1875 zu

Reichenberg, früher wohnhaft in Reichenberg,

3. des Mojsis Israel Hiller, geb. 23. 8. 1907 zu Wiele—⸗ pole (Polen), früher wohnhaft in Reichenberg,

4. des Rudolf Israel Taussig, geb. am 26. 2. 1886 zu Trautenau, und dessen Ehefrau Kamilla Sara Tau ssig, geb. Weiner, geb. am 24. 10. 1896 zu

. (Mähren), beide früher wohnhaft in Reichen⸗

erg, .

des Moses Chaim Ehrlich, geb. am 31. 10. 1898 zu

Rudnik, und dessen Ehefrau Ella Sara Ehrlich, geb.

Dohrlich, geb am 19. 7. 1902 zu Tyezyn, beide früher

wohnhaft in Reichenberg,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 23. Oktober 1942. . Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Unterschrift.)

?

&

Bekanntmachung Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sude⸗ tendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594! 39/3810 und des

Reichs statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939

III.7 Wi / d- 126/839 wird das gesamte Vermögen des Privatbeamten Emil Israel Goldberger, geb. am 7. 10. 1880 in Jägerndorf, und dessen Ehefrau Aurelia Sara . geb. Blaustein, geb. am 16. 5. 1889 in Tarnopol, beide ehem. wohnhaft in Freiwaldau, Lorenz—⸗ straße 105, jetzt angeblich Protektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 21. Oktober 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sude tendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 . S. 911

im Inland (außer Protektoratsgebiet Böhmen und Mähren)

in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des

Poftschecktonto: Berlin 41821 1942

Innern vom 12. Juli 1939 La 1594/39/ 3510 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III7 Wi / d- 7126/39 wird das gesamte Vermögen des Likörerzeugers Emil Israel Pretzner, geb. am 21. 7. 1882 in Leipnik, Krs. Mährisch⸗Weißkirchen, ehem. wohnhaft in Mährisch⸗Neustadt, Krs. Sternberg, Adolf-Hitler-Platz 34, jetzt angeblich Protektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen.

Troppau, den 21. Oktober 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung

Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sude⸗ tendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594,/39/ 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 19335 III7 Wi / Jd-7I26/39 wird das gesamte Vermögen der Privaten Lola (Laura) Sara Hegedüs, geb. Barber, geb. am 28. 12. 1887 in Krakau, und deren Kinder Ladislaus Israel He gedü s, geb. am 15. 3. 1911 in Turcansky⸗Svaty— Martin (Slowakei) und Wally Sara Hegedüs, geb. am 26. 9. 1923 in ?, ehem. sämtlich hh in Fulnek, jetzt Theresienstadt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen.

Troppau, den 22. Oktober 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1533 RGBl.] S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl.? S. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1911 RGBl. J1 S. 303 wird das gesamte inländische Vermögen des Juden Josef Israel Hecht, geb. am 1. 1. 1867 in Georgenberg, verstorben am 11. August 1942 in Grüssau, mit Wirkung vom 10. August 1942 zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.

Eine Entschädigung wird nach § 7 des Gesetzes vom 36. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

Liegnitz, den 22. Oktober 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Beu ste r.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staats feindlichen Vermögens vom 14. Sing; 23 gn S 479 —= in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGB.] Si 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 25. Mai 1941 RGBl. J S. 303 wird das gesamte inländische Vermögen der Jüdin Bianka Sara Loewy, geb. am 30. 9. 1865 in Rawitsch, verstorben am 18. Juli 19423 in Tormersdorf, mit Wirkung vom 17. Juli 1942 zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. Eine Entschädigung wird nach 5 7 des Gesetzes vom 36. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diefe Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

Liegnitz, den 22. Oktober 1942.

Der Regierungspräsident. J. Aᷓ: Dr. Beu ster.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. 8 . RGBl. J S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung lommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. S. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 25. Mai 1911 RGBl. 1 S. 303 wird das gesamte inländische Vermögen der Jüdin Anna Sara Steuer, geb. am 26 2. 1866 in Breslau, verstorben am 11. 3. 1942 in Grüssau, mit Wirkung vom 10. März 1942 zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs- minister der Finanzen, eingezogen.

Eine Entschädigung wird nach 5 7 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

Liegnitz, den 22. Oktober 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Beu ster.

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Bekanntmachung Auf Grund des Eetz., über die Einziehung volls- und

staats eindichen Vor niügens vom 14. Juli 1933 RGGSl. ]

S. 479 in Vr bindung mit dem Gesetz über die Ein iehun kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 anf