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Drttie Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 30. Oktober 1942. S. 4
308 8e] Indu strie⸗Land⸗Aktiengesellschaft in Abwicklung. Einladung zur ordentlichen Saupt⸗ versammlung anf Donnerstag, den
Bremen, Buchtstr. 67 / 68. 21 , Tagesordnung:
K 1. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ K wie des Jahresabschlusses für das ö , 194142 sowie Ent⸗
9 lastung des
. ssichtsrates.
— *
̃ dung des Reingewinns. 3. Aufsichtsratswahl.
Stimmberechtigt sind nur die Aktio⸗ näre, die ihre Aktien spätestens am 16. November 1942 bei der Nord⸗ deutschen Kreditbank A.⸗G., Bremen, hinterlegt haben.
Bremen, den 28. Oktober 1942. Der Abwickler: Bernhard ten Breujel.
10. Gesellschaften m. b. H. 1 30028 . 5 Handel sgesellschaft für Verbrauchs⸗ K güter mit beschränkter Haftung, 1 Berlin — 563. H⸗R. B 591 58 —. ö Die Gesellschaft ist aufgelöst. 4 Berlin, den 20. Oktober 1942. . Liguidator: Oskar Kirchner, 1 Berlin⸗Wilmersdorf, Fehrbelliner J , Platz 1.
wa — — —
. 300261 Bekanntmachung.
ʒ Die Firma Kasseler Neueste Nach⸗ ; richten G. m. b. H. in Kassel hat in 2 ihrer Gesellschafterversammlung vom R 293. August 1942 beschlossen, das . Stammkapital auf RM 20 000, — her⸗ 4 abzusetzen. Die Gläubiger der Ge⸗ ö sellschaft werden hiermit aufgefordert, ö sich bei der Gesellschaft zu melden. 5 Kassel, den 5. Oktober 1942. 5 Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Schlitzberger.
30846 Salzwedeler Kleinbahnen GmbH., Salzwedel.
Für das Geschäftsjahr 1940/41 wird ö eine Dividende von 1 v. H. auf das 4 Stammkapital gegen Vorlage des Ge— winnanteilscheins Nr. 1 (neue Aus⸗ . gabe) sowie 1 v. S. auf die Genuß⸗ 2 rechte (Altbesitz ausgeschüttet und durch
w die Kleinbahnbetriebsleitung in Salz⸗ . wedel ausgezahlt. ö . Am 30. Juni 1941 befanden sich
. 20 700 Re Genußrechte im Umlauf. ö Oberreichsbahnrat Freiherr von Wil⸗ . mowski, Hannover, ist aus dem Auf⸗ . sichtsrat ausgeschieden. Merseburg, im Oktober 1942. Der Vorstand. Schlegel. Dr. Zilch.
. II. Genossenschasten
. legoss . Laut Beschluß der Mitgliederver⸗ . sammlung vom 4. 7. 1942 ist die Ge⸗
. nossenschaft aufgelöst. Die Gläubiger . werden hiermit aufgefordert, sich bei den unterzeichneten Liquidatoren zu melden.
Transsau üb. Kbg. Pr. 5, 10. Ol⸗ tober 1942. Elektrieitätsgenossenschaft Transsau
e. G. m. b. H. in Ligu. . Bloech. Siedler.
30172
Gemeinnützige Siedlungsbau⸗ genofsenschaft Pölitz, e. G. m. b. S. zzu SZStettin⸗Pölitz.
In den beiden außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom 13. und 27. 93. 1942 ist die Auflösung der Genossenschaft beschlossen worden. Wir fordern alle Gläubiger der Ge⸗ nossenschaft hiermit auf, sich sofort bei uns schriftlich zu melden uid ihre An—⸗ sprüche einzeln darzulegen. Frist 15. November 1912.
Stettin, 21. Oktober 1942.
Die Liquidatoren: Lüdke. Zietlow.
J ..
15. Bekanntmachungen
30848) Bekanntmachung.
Im „Völkischen Beobachter“ Nr. 299 vom 26. Oktober 1942 wurde der Antrag der Deutschen Bank und der Dresdner Bank je Filiale München auf Zu⸗ lassung von =
nom. HM 35 000 099, — 4 ige
hypothekarisch gesicherte Teil⸗
schuldverschreibungen von 1942
der Bayerischen Motoren⸗Werke k I.G. in München
H veröffentlicht.
1 München, den 27. Oktober 1942.
Tie Zulassungsstelle für Wert⸗ papiere an der Banerischen Börse
n in München.
Der Vorsitzende: Steyrer. Eyndikus: Reh m.
— —
19. November 1942, 11 Uhr, nach dem Büro des Herrn Dr. W. Alfes,
es Abwicklets und Auf⸗ 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗
—
Von der Deutschen Bank, Dresdner Bank, Commerzbank AG., Reichs⸗Kredit⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft und der Merck, Finck K Co., hier, ist der Antrag gestellt worden 30849 RM, 60h Ho, — neue Artien Nr. 32 401— 33000 zu je H.
1000, — der O M E Vereinigte
Osft⸗ und Mittel deutsche Jement Attiengesellschaft in Oppeln zum Börsenhandel an der hiesigen Börse
zuzulassen.
Berlin, den 28. Oktober 1942. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.
FJoerger.
gos].
Girozentrale der 9Ostmärkischen Spark assen, Wien.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
— —
. 2
1. Barreserve: Aktiva. a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs⸗ mittel ge 172 375,54 b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheck⸗ . 9 032 136,74 2. Fällige Zins⸗ und Dividendenscheinee .. 9 204 512 28 3. Ichẽcrcrc 8 242 99 4. Wechsel: 2 603 63 a) (Wechsel mit Ausschluß von Buchstabe bu. ) 18 756 250,70 b) Eigene Ziehungen. — — e) Eigene Wechsel der Kunden an die Order der ; . — — 18 756 250 70
In der Gesamtsumme 4 sind enthalten: Wechsel, die dem z 13 Abs. 1 Nr. des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach 3 16
Abs. 2 KWG.) RM 18 7565 250,70
5. Schatzwechsel und unverzinsliche Reiches und der Länder In 5 sind enthalten:
. .
Schatzwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichs bank
beleihen darf EM 132 551 634,83 6. Eigene Wertpapiere:
a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches
und der Länder b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere. c) Börsengängige Dividendenwerte. d) Sonstige Wertpapiere... .
In der Gesamtsumme 6 sind enthalten: die Reichsbank beleihen darf
Wertpapiere, die F. 103 758 589, 42
7. Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität
gegen Kreditinstitute Davon sind täglich fällig:
.
(Nostroguthaben) Reh 38 204 221,30
8. Schuldner:
10. Eigene Ziehungen im Umlauf RM — — 11. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (5 131 Abs. 7 des
Aktiengesetzes) REM — —
12. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten RM — —
13. In den Passiven sind enthalten:
a) Gesamtveryflichtungen nach 511 Abs. 1 KWG. (Passiva I) 516
F., 569 4785 734, 68 b) Gesamtverpflichtungen nach R. AM 569 476 734,68
14. Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 Abs. 2 KWG. (Passiva 4, 5 und 9, soweit eine Zuführung zu den Rücklage nach z 11 des Gesetzes erfolgt) RAM 12 4090 000, — ꝛ
Schatzanweisungen des
226 466 889 90
9 6 5 2
. 90 541 551,85 . 6.18 167 522,96
ö..
41,84 los 7011666
S⁊ Sᷣg9õ 6657 10
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941. Aufwand. RM S 1. Geschäfts⸗ und Verwaltungskosten: a) Gehälter und Löhne. . . 534 751,34 b) Soziale Abgaben. . 27 332,40 c) Sonstige Aufwendungen... 382 855,89 944 939 63 2. Steuern und Abgaben... V 1 508 40257 3. Abschreibungen und Wertberichtigungen: 2 . 535 934,53 b) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. ..... 285 823,90 ej auf Beteiligungen 1498, — ch auf Kapital⸗ und Zinsforderungen. ..... 12 600, — 835 856 43 4. Zuweisung an sonstige Rücklagen... 300 000 — 5. Rückstellung für Pensionsverpflichtungeng s... 59 184 — 6. Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. .... 42 544,51 ,,,, . 803 115,39 845 6659 90 449404253 Ertrag. 1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr... 42 544 51 2. ,, w 3 946 81648 3. Kursgewinne auf Wertpapiere, Devisen und Sorten... 474 881 54 4. Erträge aus Beteiligungen.... . 24 000 - 5. Außerordentliche Erträge... 4 800 - 6. Sonstige Erträge K 2 6 65 1000 — 4 494 04253 Wien, am 31. Dezember 1941. Girozentrale der Ostmãrkischen Eparkassen. Der geschäfts führende Ausschuß. . Lanner. Dr. Stigleltner. Dr. 2Tichtl. Dr. Schmidt. Neyner.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
Berlin W 8, Jägerstraße 10/11, am 29. September 1942.
Treuhand gesellschaft für Kommunale Unternehmun gen A. G.
Nolte, Wirtschaftsprüfer.
29058. *
ppa. Heiliger, Wirtschaftsprüfer.
Sffenttiche Bausparkasse für die Ostmart
Abteilung der Girozentrale der Ostmärkischen Sparka
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
ssen, Wien.
KX G. (Passiva h
Summe der Passiwa dor Zs Js ii
Bffentliche Bausparkasse für die Ostmark
a) red it ttuununnddet. . 132 884 699,38 ag . ö in by Sonstige Schuldner 2733 514,74 135 618 21412 Attiva R. 9 In der Gesamtsumme s sind enthalten: . — 1. Kassenbestand, Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto 70 47525 aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere 578 106,52 2. Guthaben bei der Girozentrale, öffentlichen Sparkassen und Banken J790 456 38 bh) gedeckt durch sonstige Sicherheiten . 10 175 204,22 JJ . 5566 389 14 7. Durchlaufende Kredite . J 11 963 86951 4. d 3 32923 36 0. Beteiligungen G 131 Abs. 1 AI Nr. 5 d. Attiengesetzes): KJ /) 4 S562 O5 O6 Ausgangswert... do0 900, Zugeteilte, noch nicht ausgezahlte Beträge EM 2 091 203,62. Zugang 1944. T oo. 6. Sonstige Forderungen ... . ...... . 26 921 67 . S807 006, — J. Grundstücke und Gebäude: AMhschre bn 1 498, — 05 502 — a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende. ... — — K Davon sind Beteiligungen bei anderen Kredisinstituten b) sonstigg . , 990 323. 75 99 23 6 R Soo 00,j,, Zugang RM 180,40, Abgang Es 6000, — Abschr. R TSss, 7. 11. Grundstücke und Gebäude:; 8. Betriebs- und Geschäftsausstattung ... K 3 804 — a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende: Zugang EM 270,20, Abschreibungen EM 994,20. Aud an mene, 1040000, — 9. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... . 8 803 97 dae, 396 992, 21 z, s n n nn,, 65 nz ; Passiva. . , 1. Spareinlagen: . . Abschreibugag s..... .. 2636 234163 gos oo 9 4 . . 294, 66 b) Sonstige w . ve,, 474 710,89 984 005,58 6, ; b) der fugeteilten Bausateer—— . 46 337 , — ; ö 2 2s5 82h go ; ( enhhs. KR . 1748,42 2435 5811 i 2. Leihgelder: 3 , JJ ; — — ,, . 13. 8 nie,, m eg, nnen en, 13. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... ö 55 898 67 3. Sonstige Verbindlichkeiten 666 65 14. Seffentliche Bausparkasse für die Sstmart;; JI . 6 6 15. In den Aktiven und in den Passiven 106. 11 und 12 sind enthalten: 5. Vertberichtigungen dd VJ 434 ys gs ,,,, e . Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber 39. J a ,, oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut ,,, , ,,, 141 76018 als Geschäftsleiter ober Mitglied eines Verwaltungsträgers 3. Fosten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.. — 118 469 64 angehört H. MM! — — 9. Gewinn ee e , , , , . , , 2 . 83 20913 b) Anlagen nach 17 Abf. 1 KWG. EM 25, — 6 450 154 56 9 k Abs. 2 KWG. (Aktiva 10 u. 1h Gewinn⸗ und Verlustrech nung zum 31. Tezember 1941. 8 . — — — — ⸗ Summe der Aktiva 601 259 450 11 Aufwand ö , 8 1. Gläubiger: n, 1. Zinsen: a) Spareinlagen... J . 3 Celfens der Kundschast bei Dritten benutzte Kredite — y d b) Sonstige im In- und Ausland aufgenommene . 2. Verwaltungsaufwand: a) persönlicher ... 7 535, 18 Gelder und Kredites... .. 100, — . b) sachlicher ... 18 936.14 gõ hõᷣbꝛ 3? e) Einlagen deutscher Kreditinstitutee. ... 564 249 688,77 3. Werbeaufwand: a) persönlicher ..... 7 7189, — d) Sonstige Gläubiger... . 5 226 945,91 569 476 734 68 ᷣ . b) sachlicher. .. . . 35 009,89 42 728 89 Von der Summe Buchstabe C und d entfallen auf: ,, J 328 61 as) jederzeit fällige Gelder RM 274 506 634,68 5. Abschreibungen: a) Forderungen.... 1 047 19 kh en,. . , m . . a m. b) Geschäftsausstatiung .... 1 72761 2 77510 Von bb) werden durch Kündigung oder sind fällig: . Zuweisungen: a) an Sicherheitsrücklage .... D 0 a5 ff 1. innerhalb 7 Tagen FR. 2 540 000, — / bj an andere Rücklagen... .. . 24 O00. = 29 046657 2. darüber hinaus bis zu 3 Moanten RM 113 834 5090, — 7. 8 onstige Aufwend . 119472 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten RM 161 645 500, — 8. 6 ü , S3 ogg i: 4. über 12 Monate hinaus FR. AM 16 950 000, — . *. 9 89 1 64 9 9 . 461 989 1 1 2 . . 9 1 . 1 1 69 283 99913 2. Durchlaufende Kredite«« .. . k ; 11 963 869 511 395 291 57 3. Noch nicht eingezahlte Beteiligungen?! . 5 500 — . Ertrag ,, . 3 en n , gr K 6. . , , 10 O00 000 — 1. Zinsen und Beiträge: . ö. 8 its riß 6. Soo O0οο, . c Zinsen aus Bauspardarlehen .... 264 697,68 k 6 . , 42 935 or b) Sonstige Rücklagen nach 11 G.. C C, S0 Co- c Verwultüngstosten . 15 191,563 322 s2s 22 6. Rückstellungen: . Hebü g) Abse ö, Iss a) für Penfionsverpflichtungen .... 157 57858 . 2. Gebühren: ö. . 1 . . . 1 . mH) Sonstige Rücktellungen ... ..... 685 795,50 as z 60] n g, Tit ö . 6 J. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen... 274 157 96 * 5 J i 8. Seffentliche Bausparkaffe für die Sstmark ... .... 5 göb 164 66 4. Außerordentliche Erträge? , = , . 9. Reingewinn: . . ᷣ os zi p a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. .... 544,5 ; ⸗ Wien 31. 1941. 6 Gewinn 1h .. ..... . . F606 is 39 Sas 665 go K
h Abteilung der Girozentrale der Ostmärtischen Sparlassen.
Dr. Schmidt. Neumann.
Nach dem abschlie ßenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und
Nachweise entsprechen die Buchführung, der soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften
ahresabschluß sowie der Geschäftsbericht,
Im übrigen
haben auch die wirtschastlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
Berlin W 8, Jägerstraße 10/11, den J. September 1942.
Treuhand gesellschaft für tommunale Unternehmun gen A. G.
Nolte, Wirtschaftsprüfer. J. V.: Dr. Matera.
*
mr, .
2. 36 Mo einschließlich o, is abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
straße 39. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich s Deitngagepinhr. aber ohne Vestellgeld; für Selbst- monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die , , . SW 68s, Wilhelm Hy, einzelne 9
10 He. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung bes Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Sernsprech⸗ Sammel · Ur.: 19 33 85.
Neichs bank girokonto Berlin. Konto Rr. 11915 —
nr. 286
ut alt des amtlichen Teiles
Dentsches Neich
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und des Regierungspräsidehten in Gumbinnen über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich, .
Berichtigung der Bekanntmachung der Geheimen Staatz polizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich, in Nr. 33/42. /
Bestimmung des Werberats der deutschen Wirtschaft über vorüber⸗ gehende Beschränkung der Werbung für Waren (Anpassungs— bestimmung) Vom 30. Oktober 1942.
Anordnung Nr. 11 *. 19) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elettrotechnische Erzeugnisse über bie Begrenzung der Lagerbestände und Bestellungen von Großlampen vom 31. Oktober 1942.
Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Wasch⸗ mittel. Vom 26. Oktober 1942. ⸗
Berichtigung der Vierten Durchführungsbestimmung zur An—⸗
ordnung 74 der Reichsstelle sür Lederwirtschaft (Lederscheck⸗
1
verfahren für Lederfaserstoff IJ. und Austauschstoffe auf UVeliesbasis), in Nr. B35 / 22. . r
amtliches Dentsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund des 8 1 Abs. 2 Der Verordnung über die
ginziehung von Vermögen im Protettorat Böhmen und
Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen ö 1. Richard Du bsky, geb. am 21. 2. 1879 in Stra, Lotte Du bsky, geb. Bondy, geb. am 27. 1. 1906 in Brag, . üb sty, geb. am 6. 4 1912 in Brag, Adalbert Idenek Du b sky, geb, am 153. 7. 1913 in Prag, Rosa Fohanna Du b sky, geb. am 4. 4. 1915 Glockengießergarten, 2. Karl Guth, geb. am 29. 3. 1900 in Kladno, Martha Guth, geb. Kraus, geb. am 4. 6. 1899 in Prag, zuletzt Prag Xl, Pstroßgasse 11, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichs⸗ protektor in Böhmen und Mähren, eingezogen, Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichs⸗ protektor in Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden. Eine Ab⸗ schrift bzw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staats⸗ polizeileitstelle Prag zuzuleiten. Prag, den 29. Oktober 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung Das Vermögen des verstorbenen uden Duß⸗ Brinitzer, geb. 26. 10. 18651 in Langersdorf, Kreis Oels, deutscher Staatsangehöriger, zuletzt in Tilsit, Saarstr. R, wahn⸗ haft gewesen, wird auf Grund des Erlasses des Herrn Reichs⸗ ministers des Innern vom 2. März 1942 — Pol. S-II A5 — 192 — 42 — 212 — als volks⸗ und staatsfeindlich zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gumbinnen, den 28. Oktober 1942. Der Regierungspräsident.
Berichtigung
der Veröffentlichung im Reichs⸗ und Preußischen Staatz⸗ ᷣ anzeiger Nr. 33 am 9. Februar 1942
Die Veröffentlichung im Reicht⸗ und Preuhischen Staats- anzeiger Nr. 33 am 9. Februar 1942 betreffs Einziehung von Vermögen im Protellorat Böhmen und Mähren wird dahin berichtigt, daß Hans Bonda nicht im April 1932, sondern am 16. 6. 1931 und Mariette Bonda nicht im Mai 1935, sondern am 23. 5. 1934 in Prag geboren wurden.
Prag II, den 28. Oktober 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
J. A.: (Unterschrift.)
Bestimmung
des Werberates der deutschen Wirtschaft über vorübergehende Beschränkung der Werbung für Waren (Anpassunga⸗ bestimmung
Vom 30. Oktober 1942
In Zusammenfassung und Ergänzung der früheren An⸗ ordnungen und Verlautbarungen über verstärkte Rüchsicht⸗
nahme auf die Versorgungslage bei der Werbung wird
bestimmt:
1. Durch die Werbung für eine Ware, die nicht mehr unbeschränkt erhältlich ist, darf kein falscher Eindruck über die tatfächlichen Liefermöglichkeiten erweckt werden; auf Vor⸗ aussetzungen für den Erwerb, die sich aus der amtlichen Be⸗ virtschaftung der Ware ergeben, braucht nicht besonders hin⸗ newiesen zu werden. ‚
Auch sonst 6 der Gestaltung der Werbung auf die Versorgungslage Rücksicht genommen werden, damit die
wohnhaft gewesen in Prag XII,
Berlin, Sonnabend, den 31. Oktober, abends
o, n. bei den Volksgenossen nicht Widerspruch heraus⸗ fordert.
2. Für Mangelwaren darf dem letzten Verbraucher gegen⸗ über nur in Form einer volkswirtschaftlich zu rechtfertigenden Aufklärung über zweckmäßige Verwendung oder sparsamen Ge⸗ oder Berbrauch der Ware geworben werden. Zum Kauf darf nicht . werden, insbesondere nicht durch Heraus⸗ stellung der Ware oder starke Hervorkehrung ihrer Vorzüge.
3. Für Waren, für die ein Herstellungsverbot . darf nicht geworben werden. Der Werberat der deutschen Wirtschaft kann Ausnahmen zulassen, wenn die Werbung im Interesse der deutschen Volkswirtschaft erforderlich erscheint.
4. Die Vorschriften der Bestimmung des Werberates über vorübergehende Beschränkung der Heilmittelwerbung vom 25. April 1942 (Reichsanzeiger Nr. 96) und der Bestimmung zur vorläufigen Beschränkung der Werbung für Quellprodukte vom 15. August 1942 (Reichsanzeiger Nr. 192) bleiben hier⸗ durch unberührt.
5. Diese Bestimmung tritt mit Veröffentlichung in Kraft mit Ausnahme der Ziff. 8, die am 1. Dezember 1942 in Kraft tritt.
Berlin, den 30. Oktober 1942.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Hun ke.
Anordnung Nr. 11 (FA I2)
der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsfteile für elektrotechnische Erzeugnisse über die Begrenzung der Lager⸗ bestände und Bestellungen von Großlampen ;
Vom 31. Oltober 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. Und Prenßischer Staatsanz. Nr. 181 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§51 .
(I) Sämtliche Unternehmen, die sich mit dem Vertrieb von Großlampen befassen, sowie gewerbliche Verbraucher und öffentliche Bedarfsträger sind verpflichtet, den Lagerbestand in den verschiedenen Arten von Großlampen einschließlich der aufgegebenen Bestellungen auf drei Zwölftel des Jahres⸗ bedarfes zu beschränken. Hierbei ist in der Regel vom Bedarf des Vorjahres auszugehen. .
(2) Großlampen im Sinne dieser Anordnung sind die Allgebrauchslampen in gewöhnlichen Formen mit Leistungs— aufnahmen von 10 Watt und mehr für Spannungen von 20 Volt und mehr sowie in Zier⸗ und Zweckformen wie: Kerzenlampen, Kerzenschaftlampen, Röhrenlampen, Linien⸗ lampen und Kugel⸗, Tropfen⸗, Birnenlampen in kleinen Ab⸗ messungen, ferner folgende Sonderlampen: Straßenserien⸗ lampen, Zugbeleuchtungslampen, Lichtwurflampen (3. B. Bild⸗ und Scheinwerferlampen), Photolampen, Lampen für Meßzwecke, Bestrahlungslampen, Heizlampen.
§ 2 () Soweit Boͤstellungen den nach § 1 zugelassenen Lager— bestand an Großlampen einschließlich Bestellungen am 1. No⸗ vember 1942 überschreiten, müssen sie zurückgezogen werden. ) Bestellungen auf Sonderanfertigungen, die vom Hersteller bereits in Arbeit genommen sind, dürfen jedoch nur im Einverständnis mit dem Hersteller zurückgenommen werden. §83
() Ab 1. November 1942 müssen die Bestellungen der in § 1 Abs. 1 . Besteller folgenden Vermerk tragen: „Diese Bestellung ist nach 5 1 der Anordnung Nr. 11 (FA 12) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Begrenzung der Lagerbestände und Bestellungen von Großlampen vom 31. Oktober 1942 zulässig.
Ort und Datum. Rechtsverbindliche Unterschrift.“
(I) Bestellungen, die diesen Vermerk nicht tragen, dürfen nicht angenommen werden. 84
Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord⸗ nung sesulgssen, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind über die gen gef Elektrische Lampen, Berlin⸗ Halensee, Kurfürstendamm 163, einzureichen.
§8 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden
nach den sᷣ 10, 12 —15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. 368 6
Diese Anordnung tritt am 1. November 1942 in Kraft.
Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 31. Oktober 1942. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lü ssch e n.
1942
Postsch ecktonto: Berlin 41821
Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel Vom 26. Oktober 1942
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars jür die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 RGBlI. 1. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:
§51
Für die Preisbildung im inländischen Geschäfts verkehr mit Seifen und Waschmitkteln gelten die aus den Anlagen A und B ersichtlichen Vorschriften.
§5 2
(1) Die Hersteller von Seifen und Waschmitteln sind verpflichtet, 0 v. H. der Unterschiedsbeträge zwischen ihren tatsächlichen Erlösen aus dem Verkauf von Seifen und Wasch⸗ mitteln und ihren Selbstkostenpreisen auf ein Sonderkonto „Rohstoffverbilligung“ abzuführen. Ueber dieses Konto ver⸗ fügen der Reichskonimissar für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen.
(E) Die tatsächlichen Erlöse sind aus den in den An⸗ lagen A und B vorgeschriebenen Preisen abzüglich der jeweils vorgeschriebenen Nachlässe und Skonti zu errechnen.
(3) Die Selbstkostenpreise der Hersteller sind unter An⸗ wendung der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber (SSC) vom 15. November 1538 (RGBl. 1 S. 1623) und der hierzu für die Seifen- und Waschmittelhersteller ergangenen Durchführungsbestimmungen zu errechnen.
53 Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor— schriften dieset Anordnung zulassen oder anordnen.
§54 Die zur Durchführung und Ergänzung diesex Anordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erläßt der Reichskommissar für die Preisbildung. Diese Vorschriften können im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preisbildung verkündet werden.
§ 5
(1) Die Anordnung tritt für die Abgabe von Seifen und Waschmitteln durch Hersteller am 1. November 1942, für die Abgabe durch Einzelhändler und auf der Einzelhandelsstufe stehende Betriebe am 1. Januar 1943, für die Abgabe durch
sonstige Betriebe am 21. November 1942 in Kraft. (2) Entgegenstehende Vorschriften treten an den in Abs. 1
angegebenen m außer Kraft, insbesondere: a) Die Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 5. Oktober 1939 (Reichsanz.
Nr. 235 vom 7. Oktober 1939),
b) die Zweite Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 (Reichsanz. Nr. 291 vom 12. Dezember 1939),
c) die Dritte Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 259. Februar 1940 (Reichsanz. Nr. 53 vom 2. März 1940),
d) die Anordnung zur Abänderung der Zweiten An⸗ ordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 11. November 1940 (Reichsanz. Nr. 267 vom 13. November 1940),
e) die Anordnung zur Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 12. Dezember 1940 (Reichsanz. Nr. 294 vom 14. November 1940),
fh die Anordnung zur Abänderung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 30 April 1941 (Reichsanz. Nr. 105 vom 8. Mai 1941),
g) der Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung betreffend Preis für Kernseife mit einem Stück⸗ gewicht von 80 g vom 27. März 1940 — III — 756
— 4222 — (MittBl. 1 Nr. 183),
h) der Runderlaß des Reichskommissars für die Preis- bildung Nr. 11539 vom 28. Oktober 1939 — III — 515 — 13183 — (MittBl. 1 Nr. 45),
i)h die Anordnung zur Einführung der Anordnungen zur Regelung der Preise für Seifen und e, mittel in den eingegliederten Ostgebieten vom ö 1910 (Reichsanz. Nr. 112 vom 16. Mai
k) die Berichtigung der Anordnung zur Einführung der Anordnungen zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel in den eingegliederten Ost⸗ gebieten vom 14. Juni 1940 (Reichsanz. Nr. 189/40 dom 17. Juni 1940.
Berlin, den 26. Oktober 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fi sch bö ck.
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