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JV.eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 2. November 1942. S. 4
*
.
ls 1336 Die
Golleschau,
6 ementu, Spol
Bekanntmachung. Aktionäre der Portland⸗Zementfabrik
O. ⸗S., Kreis
Fab ryka
Golleschauer A. G.,
Portland⸗ Akeyjna), fordere ich hierdurch gemäß § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen vom 15. 8. 1941 S. 516) auf, ihre Aktien innerhalb einer
RGBl. 1
Bei der Anmeldung sind die in § 4 der 5. Anordnung der H. T. O, zur Durchführung der Schuldenabwick⸗ lungsverordnung vom 15. 8. 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 108 vom 11.5. 1942) vorgesehenen Nachweise zu führen.
Golleschau bei Teschen, 28. 10. 1942. Der konnnissarische Verwalter der
Teschen
Frist von 3 Monaten bei mir anzu⸗ Golleschauer Portland⸗Zementfabrik
legen.
melden und mir die Urkunden vorzu-
A. G. in Golleschau bei Teschen. Dipl. ⸗Ing. R. Goebel.
s3os52 .
Langbein ⸗Pfanhauser Werke Attiengesellschaft, Leipzig.
Bekanntmachung gemäß S 10 Abf. 7 DAV.
Auf Grund der
gapitalberichti gung betreffend. Verordnung zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen (Divi⸗
dendenabgabeverordnung) vom 13. Juni 1941 und der beiden Durchführungsverord⸗ nungen hierzu ist das Grun dt Auffichtsrates vom 10. Oltober 1942 von RM 2 040 000, — um RAM 1 360 000, -- auf RAM 3 400 000, — im Wege der Kapitalberichtigung mit Wirkung für die Bilanz zum 31. Dezember 1941 in der Weise erhöht worben, daß
FMA 600 000, — der freien Rücklage,
FAM 400 000, — aus Rückstellungen,
RAM 232 000, — dem Gewinnvortrag entnommen und ferner .
FRM A400 000, — dem Konto Maschinen und maschinelle Anlagen zugeschrieben worden sind. Der so gewonnene Betrag von
FT Töppi wird mit . RAM 1 360 000, — zur . zum Grundkapital,
RM 136 000, — zur
apital unserer Gesellschaft gemäß Entschließung des
uführung zur gesetzlichen Rücklage,
FR.“ 136 000, — als Rückstellung für Pauschsteuer
FR.M 1 632 000, — verwendet. .
Die Durchführung der Kapitalberichtigung erfolgt in der Weise, daß zusätzlich
neue Attien zu RM 1000, — ausgegeben werden mit der Maßgabe, daß
a) gegen jede eingereichte alte Aktie über RM 600, — eine neue Attie über E.“ 1009, — gewährt wird,
b) im übrigen auf je nom. EAM 3000, — alte Aktien zwei Zusatz aktien über je nom. F 1000, — ausgegeben werden.
Die näheren Einzelheiten über die Ausgabe werden später bekanntgegeben.
Die berichtigte Bilanz veröffentlichen wir nachstehend:
9) Hierin enthalten
FR. AM]
Ken, so To 2d bei Werkzeugen, Betriebs- unb Geschaͤftsausstattung,
RA
Kur 9 Sh, j bei
50 622, 40
Bilanz am 31. Dezember 1941. — — Zuschreibung Stand am Zugang Abschreibun 9 ö Stand am g inf. Kapital ⸗· 5 1. 1. 1941 — Abgang berichtigung 31. 12. 1941 12 Aktiva. RM, e RV & Rr 8 Re G RM 6&9 Anlagevermög.: Beb. Grund⸗ stücke mit: a) Geschafts⸗ und Wohn⸗ . gebäuden. 274 820 - 50 5643 72 do 87 97 — — 772 990 — — 183676 h) Fabrik⸗ gebäud. u. and. Bau⸗ lichkeiten. 728 180 - 4 96 79 296 881 8 — —— 623 610 — Unbebaute Grundstücke — — 103 400 — — — — — 108400 — Maschinen u. d, , Anlagen .*. 1 1c can en oo os sa oo oo ] 1160 œ01,ĩ Werkzeuge, . Betriebs u. Geschäfts aus⸗ stattung .. 1— 146208 52 146 208 52 — ö 1 — Konzessionen, —ͤ Patente, Li⸗ . . en u. ähn⸗ liche Rechte. 14— — —ẽ— — — — . — . Beteiligungen 12 120 000 * 120 000 3 . 1— 1 Dõ dl F r s Sk iT bos S5 Wb TW boõs - Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ... 1 061 973,18 Halbfertige Erzeugnisse ...... 581 551,67 Fertige Erzeugnisse, Waren.... 51770045 2151 22587 Wertpapiere... ... JJ 1424 81875 Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen... 238 986 41 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen.... . 83 418 176 50 Forderungen an Konzernunternehmen ...... 286 169 06 Wechsel 1 1 1 1 1 8 1 1 1 1 1 1 1 E 1 0 1 1 0 0 40 749 26 inn 2 32 307 60 , Reichsbank und Postscheckguthaben. Sᷣbo 257 10 Andere Bankguthaben... .... 485 969 71 Sonstige Forberungen ..... 67 933 61 8 60s sos 86 Posten der Rechnungsabgrenzung. ... 2s slo o . 10 972 20776 . Passiva. ö Grunhtnphililelele 2 010 000 — zuzüglich Kapitalberichtigung.. .. 1360 9000 3 400 0 — Nach Durchführung ber Kapitalberichtigung: 7 Stimmenzahl pro Aktie insgesamt 1960 Stammaktien je RA 1000, — 10 1 14400 Stammaktien je EM 100, — 1 14400 dss ds Rücklagen: R Ax Gesetzliche Rücklage. V 204 000, — . uführung infolge Kapitalberichtigung 136 00 *40 000 K,, 2 Verwenbung zur Kapitalberichtigung 600 000, — — J 240 000 — Rückstellungen e e 2 TF 55s - Zuweisung ... 143 032 3 Töꝛo ooo Verwendung zur Kapitalberichtigung ...... Co 000 ( 1120 00 - Verbindlichkeiten: 39. . ; Hypot elen . . 4 9 161 840 — Anzahlungen von Kunden.... JJ oll 917 486 Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen .... . 1 095 850 16 Sonstige Verbindlichkeiten einschl. Pauschsteuer lt. 3 18 ; DAV. und 5 421 1. DAIDV. .. ...... 3 330 373191 56 499 980 80 n. der Rechnungsabgrenzung ...... 823 733 69 ewinn: Vortrag aus 1940. .. 264 3090 06 Verwendung zur Kapitalberichtigung.... 232000 * 27 309 O6 Reingewinn 194 . .. 266 18421 288 493 27 lo 2 207 76
lebige Wirtschaftsguter / mit aschinen und maschinellen Anlagen,
Ascona. ö.
Gewinn⸗ und Verlustrechnuung am 31. Dezember 1941.
Montan⸗ nion Aktien gesellscha Borstand: Dr. Vind ernagel. Lubwig.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmuͤßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie wer vom Vorstand erteilten Auf klärungen und Nachweise n, ,, die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, im September 1942. Dr. Breiten felb, Wirtschaftsprüfer. .
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Vorsitzer: Tr. Friedrich Carl Sarre, Berlin; Stellvertreter des Vorsitzers: Dr. Erich Führer, Wien; Mitglieder: Walter Hhohberger, Leipzig; Prof. Dr. Gerhard v. Schulze ⸗Gävernitz, Krainsdorf; Dr. Walter Keiler⸗Staub, Jürich; Dr. Hans Schöne, Berlin; Dr. Edmund H. Stinnes,
31342 Rheinische Stahlwerke.
; . a . Bekanntmachung. Aufwendun gen. =. R. M * In der heute stattgefundenen Haupt⸗ Löhne, Gehälter und Tantiemen sowie Abschlußprämien an die Ge⸗ versammlung unserer Gesellschaft wurde e . 4 664010 64 die Dividende für das w, Ge⸗ Soziale Abgaben.... ..... H 279 s10 01 schäftsjahr 1941542 auf 5355 8, des auf Abschreibungen auf das Anlagevermögen ...... .... 1 171 500 89 RM 180 000 090, — berichtigten At⸗ Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen .. ..... 1 105 04379 tienkapitals festgesetzt. Da die Zu⸗ Steuern vom Einkommen und Vermögen... ... 149556394 satzaktien aus der Kapitalberichtigung Beiträge an Berufsvertretungen . .... ... . 21 355 67 noch nicht ausgegeben sind, wird die Zuweisung an Rückstellungen ... ..... K . 143 032 — Dividende von dem bisherigen Aktien⸗ Verwendung der Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: kapital von RM 150 900 000, —, und a) guführung zum Grundkapital. ... 1 360 99099, — zwar mit 6,6 9 berechnet. Sie wird b) Zuführung zur gesetzlichen Rücklage ..... 136 000, — gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ o) Rüclstellung für Pauschsteuer ...... . . 136 00, - 1632 000 — scheines Nr. G66 ab 2. November Gewinn: Vortrag aus 1940 ..... ... ... F 305 5 zahlbar erklärt. / Verwendung zur Kapitalberichtigung. . .. . 232 000, — Essen, den 31. Oktober 1942. Nn 5 Rheinische Stahlwerke. Reingewinn 1941 4 . 266 18421 288 403 27 k 12800 810 122 Wohnhaus Aktien gesellschaft Ertrãge. Bilanz zum Rb ember 1941 Gewinnvortragsrest aus 1940 .. .. . . ...... ..... 22 309 os lang LE Teiem ber * Jahresertrag gemäß § 132 II, 1 des Aktiengesetzens.. ...... 770481543 xittiva. ö. Erträge aus Beteiligungen ...... DJ 69 922 34 Anlaaey 3 Außerordentliche Erträge ..... — 2 37176329 ! 6h J, 6 it Auflbsungsbeträge zur Kapitalberichtigung: Venn run stücke mi z7I6 gos ena a) Aufiösung ber freien Rücklage... ...... boo 000, — ö 6. 6 3. K 9 b) aus den Rückstellungen. ...... ... . . . 400 000, — 8 mn erm gen: o) aus dem Gewinnvortrag ..... .. .. ... 232 000, — . 2. . dh aus Zuschreibung zum Anlagevermdgen .... 400 00 1 632000 k . xeipzig, im Oktober 1942. 9 Soo sio 12 Konzernunter⸗ angbein⸗Pfanhauser Werte Attien gesellschaft. nehmungen 32 425,41 Der Vorstand. Dr. W. Pfanhauser. E. Habermann. ostscheckguthab. 2 063,8 Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund Sonstige Forde⸗ der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ rungen . 51124 49 990 40 klärungen und Nachweise J die Buchführung, der Jahresabschluß und der Posten, die der Vechnnngs— Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften abgrenzung dienen .. 242 38 einschließlich der Dividendenabgabe verordnung. Verlust: Leipzig, im Oktober 1942. Verlustvortrag aus Richard Kiepsch, Wirtschaftsprüfer. 1940 .. . 264 835,22 Vorstehende Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 1941 erfolgt zugleich Geschäftsergeb⸗ . auf Grund von z 143 Abs. 2 Akt Ges. ; nis in 1941 — — Den Vorstand unserer Gesellschaft bilden die Herren Prof. Dr. Wilhelm Vortrags. 264 83522 Pfanhauser, Leipzig, und Ernst Habermann, Leipzig. — Aus dem Aufsichtsrat sind die Herren Generalkonsul Friedrich Jay, Leipzig, S902 034 24 und Fritz Jay, Klosterheide über Lindow (Mark), durch Tob ausgeschieden. Er nb gi Passiv a. . zur Zeit aus den Herren Oberst Detwig von Oertzen, Kamenz, stellv. Vorsitzer; Richard Grundkapital ...... 250 000 — Klaubert, Wien; Hillrich Kloppenburg, Hamburg. Wertberichtigungen z. Post. xeipzig O 5, den 26. Oktober 197. . ö des Anlagevermögens. 124 226 24 K Werke Attien gesellsch aft. Verbinblichteiten: . Der Vorstand. Dr. W. Pfanhauser. GE. Habermann. Hypothekenschulden (da⸗ — von an Konzernunter⸗ [28539] nehmung RA . Montan⸗Union Attiengesellschaft, Wien. 6 a iung von?) o, Bilanz zum 31. Dezember 1841. Kunden.. 19 872,46 ö Verbindlich Aktiva. Rec 8 RR & eiten a. Grunb I. Anlagevermögen: von Waren⸗ 1. Bebaute Grunbstücke, Anlagen auf Pachtgrund, lieferungen u. Zapfstellen, Tankschiff: Leistungen. 2 848, 28 — Vortrag.... .... . 796 666, 09 Sonstige Ver⸗ 2. ren. Büroeinrichtung, Em— binblichteiten 9o 440, os 31 216 - ballagen: osten, die ber echnnngs- 3. Bet . b 2 24 106,11 . dienen. 533 — Beteiligungen: l — . . 3 118 801, — 1 z ö oo O3 als . i went n re nine, pier erer . . 992 16321 ungen zugunsten von Konzernunter ö . 6. 64 . ner, . . . . ö . K,, ! Gewinn⸗ und Verlustre ö J, i=8 ... 66 sn ee zs i] sor 2x06 Gm n, g em, ä, II. Umlaufvermögen: — — 1. Waren, geleistete Anzahlungen, w Aufwendun gen. auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen, Gehälter ..... ö 8 496 40 sonstige Forberungen ...... 86 230 132 Soziale Abgaben.... 660 oo k 66 667 50 Abschreibungen auf bas 4. Forderung an Konzernunternehmen ..... 148 81840 gin en 14 343 30 9 ö J ., . Vesitzsteuern .. . z5 480 28 Kassa, Postschec -- Vertragliche Uebernahme IJ. Anbere Bankguthaben... .... . 8622446 04 6 532 1008 des k in 1941 III. Posten der Rechnungsabgrenzung ...... 12 33737 durch die MAG Allge⸗ - 7335 Js 55 meine Warenhandels — — Ges. Akt. Ges., Berlin. 3 820 12 Passiva. ¶Berlustvortrag aus Isa. 20 s as . , ö H 1500 00 — 332 638 81 agen: ; . — — 1. Gesetzliche. * . 8 9 6 5 9 150 000 — Ertrã ge. ö 2. reie. ee 1 160 000 - Jahresertrag k . 67 800 79 3. ö. Wiederbeschaffung von Kraftfahrzeugen. 20 699 - Außerordentliche Erträge. 280 4. Aufbaurücklage: Zugang. ..... 101 0762 430 776 - . . III. richtigung auf Forderungen.... 200 95125 Verlustvortrag a J ge boa d Li , , „oö sät, aa V. Berbind lichkeiten... ...... 4 831 0s3 35 Geschäftsergeb⸗ VI. Gewinn: 1. Vortrag aus 1940 ...... 23 285 19 nis in 1941 —— 5. Gewinne, . 149 42711 170712 30 Vortrag.... . 264 836 22 7236 676190 332 68881 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts jahr 1841. Nach dem abschließenden Ergebnis — 1. 2 2 ann, meiner pflichtmäßigen J,, auf Grund Au sfwendun gen. RM & der Bücher und der Schriften ber Gesell⸗ II. Söhne und Gehälter, Soziale Abgaben, Freiwillige 6. Aufwen⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten bungen und Spenden, Abschreibungen, Steuern, Beiträge an Be⸗ Auftlärungen und Nachweise entsprechen rufsvertretungenn..... J 4 . 816 884 — die Buchführung, der Jahre sabschluß und 2. Zuweisung an die Aufbaurücklage ..... 101 06 — der Geschäftzbericht, soweit er den Jahres 8. Außerordentliche Aufwendungen.... . 13 283 93 abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor= 4. Gewinn 1941*) wd . . 147 4711 schriften. ö . 1078671 04 Berlin, im Juli 1942. . ‚ ; — Dr. Carl Brauns, Wirtschaftsprufer. Ertrãge. . Der Vorstand. Werth. Kersten. 1. Ertrag gemäß § 132 II, 1 Aktiengesetz. ..... . 91I5 29908 Die ordentliche Hauptversammlung ber 2. Ertrag aus Beteiligungen.... .. 6 z60 — Gesellschaft hat am 16. Oltober 1942 statt- JJ e 34 317 27 gefunden. 4. Außerorbentliche Erträge.. 122 604 69 Dem Vorstand der Gesellschaft ge⸗ . 940 dat RA 23 288 10 VI 3 Vid hören an: Herr Architekt Friedrich Carl Der Gewinnnortrag aus 1040 betrügt z Werth, Berlin, und Herr Direktor Emil
Kersten, Berlin.
Der Uufsichtsrat besteht aus den Herren: Prokurist Johannes Bierfreund, Berlin, als , , Direktor Albert Knoche, Berlin, als stellvertretender Vor- . und Direktor Gustaf Deschepper, Berlin.
Verantwortlich für den Amtlichen und Aichtamt-⸗ lichen Teil, den redattionellen Teil, den An⸗ bien et und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange m Potsdam,
Druck der Preußischen Verlag., und Druckerei Gmb.. Berlin
Gorstand: Dr. Friebrich Bindernagel; stellvertretend: Franz Ludwig.
In der am 29.9. 1942 ,. Hauptversammlung ist die Tividende für das Geschäftsjahr 1941 auf G69 festgesetzt worden. .
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Drei Beilagen einschl de ,,. und einer Zentra! handels registerbeilage).
lichen Anordnungen.
Da Ma. rz S
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Neiths anzeiger taats anzeiger
Preunische
Erschelnk an jedem Wochentag abends. Bezugapreis durch bie 2330 MM rn glieh ich, 0, is Zeitungs gebühr, aber 62 Vestell ge abholer bel ver Unzelgenstelle 1,90 monatlich.
straße 83. Ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige
ost monatlich für Selbst⸗ Ile Posta nstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die 2 re,. kr — mzelne Be nsendung
Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Gammel Nr. : 19 88 86.
9 — —
7 1 Anzelgenyrein für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile W 1410 Rtο0, einer dreigespaltenen 99 mm breiten Petit-eile 1,85 RMA. — Anzeigen nimmt an die Mnzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dructauftr ge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig Sruckreis einzusenden, ins besondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter- strichen) oder du werden sollen. - Besr
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben Anzeigen müssen 8 Tage vor dein Cinriückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Nr. 259 ar, er ——— —— ——
Sn att des amtlichen Teiles Deutsches Reich ;
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) über die Einztehung von Vermögenswerten für das Reich. Zollordnung fuͤr den Zollhof des Hauptzollamts Frankfurt
(Main) — Gutleutstraße.
Amtliches . Deu tsches Reich
Der Führer hat den Kaufmann Günter von Froreich zum Konsul des Reichs in Braila (Rumänien) ernannt.
Anordnung —
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird
iermit das von der Geheimen Staatspolizei — Staatspolizei⸗ stelle — in Frankfürt / Oder sichergestellte staatsfeindliche Ver⸗ mögen der am 10. April 1877 in Konitz 66 und am 21. August 1942 verstorbenen, zuletzt in Züllichau, Königstr. 1, wohnhaft gewesenen Jüdin Recha Sara Spicker, nämlich der in einer besonderen, Aufstellung erfaßte Hausrat im ge—
schätzten Werte von 800, — bis 12060, — RAA für das Deutsche
Reich, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, ein⸗ ezogen. Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Fir ing. — ; Frankfurt / Oder, den 2. November 194. Der Regierungspräsident. J. V.: Kothe. 2. N 2 — . 2 8. Zollordnung sür den Zollhof des Hauptzollamts Frankfurt (Nain) — Gutleutstraße . Auf Grund des 5 255 Absatz 3 der Allgemeinen Zoll— ordnung vom 21. März 1939 in der Fassung der Verordnung über Aknderung von. Zollordnungen vom 11. August 1911
Reichsministerlalbl. S. 20) wird mit Zustimmung des seichsministers der Finanzen verordnet:
581 Zollhofgebiet () Der Zollhof umfaßt: .
1. das Gebäude des Hauptzollamts Gutleutstraße und 6 davon das Gebäude 22 mit Zolleigenlagern, Zollvormerklagern, dem Abfertigungsraum für den entsprechenden Lagerverkehr und der Paketkammer,
2. das Gebäude 21 mit der Branntweinabfertigungs⸗
stelle, der Musterpaßitelle und dem Versteigerungs⸗ raum der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamits en (Main) — Domplatz, 8. das Gebäude 19/30 mit zwei Zollböden und mit der öffentlichen Zollniederlage, 4. den Hofraum zwischen den in den Ziffern 1 bis 3 5 5 r 5 ir Zollgut d b das erste ellgleis für Zollgut der Hafenbahn süd⸗ lich des Gebäudes 19120. ; ö . () Der Zollhof ist, soweit nicht die Außenmauern von Gebäuden die Ümfriedung bilden, im Norden durch eine Mauer, im Osten und im Westen durch ein Gitter umfriedet. Er ist südlich des Gebäudes 19.20 nicht umfriedet. . G) Der Zollhof hat die folgenden Zugänge:
1. in der Gutleutstraße zwischen Hauptzollamts gebäude
und östlichem Gitter ein Tor für Personen⸗ und Wagenverkehr (Haupteingang) und in Gebäude 22 einen Hauseingang, ; 2. in dem östlichen Gitter in Höhe des Hofraums ; zwischen den Gebäuden 21 und 19/20 ein Tor für die Eisenbahngleise und eine Tür für den Wächter.
§8 2 Dienstaufsicht im Zollhof . Der Zollhof untersteht dem Vorsteher des Hauptzollamts 3 (Main) — Gutleutstraße. Dieser übt Haus⸗ und Hof⸗ cht aus und erläßt im Rahmen dieser Ordnung die erforder—⸗
88 Aufenthalt im Zollhof
() Es haben zu dem Zollhof außer den diensttuenden Be⸗ amten, Angestellten und Arbeitern nur Personen Zutritt, die dort Rechte auszuüben oder Pflichten zu erfüllen haben, die insbesondere an der Zollabfertigung beteiligt sind. Als an der
. ft n, beteiligt werden auch Personen angesehen, die
aren der Zollabfertigung zuführen oder abgefertigte Waren aus dem Zollhof entfernen. An Versteigerungstagen ein⸗ , . der Besichtigungstage ist den Kauflustigen der Weg urch das nördliche Tor (Haupteingang) bis zum Versteige⸗ rungsraum freigegeben.
Berlin, Mittwoch,
in diesen Fällen der
den 4. November, abends
() Wer sich im Zollhof aufhält, hat die Bestimmungen 6 Ordnung zu beachten und die Anordnungen des . zo ,, und der diensttuenden Beamten zu befolgen.
(G3) Der Vorsteher des Hauptzollamts kann den Aufenthalt im Zollhof auf Zeit oder dauernd untersagen:
1. Personen, die nicht die erforderliche Gewähr 6 die e en der Reichsabgaben bieten, insbesondere solchen, die wegen Steuerstraftaten, Devisenvergehen oder Eigentumsvergehen rechtskräftig bestraft sind, 2. Personen, die trotz der an sie ergangenen Warnung J 16 ortgesetzt in ungehöriger oder den Dienst stören⸗ er Weise benehmen.
§54 ; Besondere Anordnungen (1) Im Zollhof ist verboten
1. das Rauchen,
2. die Störung der Ruhe und Ordnung,
3. das unnötige Verweilen,
4. das Mitbringen von Hunden, auch an der Leine, so⸗ weit sie nicht zur Beförderung von Waren, zur Be— wachung oder Führung dienen,
5. das Anbieten und Feilhalten von Waren aller Art,
6. Sammlungen jeder Art,
7. das Einstellen von Fahrrädern in die Gebäude.
(EI) Fahrräder können auf Gefahr des Besitzers an der da⸗ für vorgesehenen Stelle untergestellt werden.
55 Amts platz .
Für die Durchführung des Zollverfahrens sind Amtsplatz sämtliche Abfertigungsräume, die Räume der öffentlichen Zollniederlage, der Hofraum zwischen dem Gebäude 19/20 und dem Gebäude 21 und das Abstellgleis für Zollgut südlich des Gebäudes 1920. 8
. Amtsstunden
Die Amtsstunden, innerhalb deren an den Werktagen und in besonderen Ausnahmefällen an Sonn⸗ und Feiertagen der Zollhof dem Verkehr geöffnet ist, werden durch Aushang am Haupteingang zum Zollhof G 1 Absatz 3 Ziffer 1) bekannt— gegeben. . er Amtsstunden darf in der Regel ein Verkehr mit Waren im Zollhof nicht stattfinden. Der Haupt⸗
,,, und der Dienststellenleiter ö. können in afenverwaltung
egründeten Fällen nach Benehmen mit der der Stadt Frankfurt (Main) Ausnahmen zulassen.
57 Hilfstrãfte
Der Zollbeteiligte hat bei der Zollabfertigung die er⸗ forderlichen Handdienste nach zollamtlicher Anweisung grund⸗ sätzlich selbst oder durch andere auf seine Kosten und Gefahr zu leisten. Die Zollstelle kann verlangen, daß die Handdienste von den Arbeitern der städtischen Hafenbetriebe auf Kosten und Gefahr der Zollbeteiligten ausgeführt werden.
58
Verwaltung der Räume
(1) Die Hafenverwaltung der Stadt Frankfurt (Main) unterhält die öffentliche Zollniederlage (gollge §8 93 Absatz 1). Sie vermietet und verwaltet die Räume . die Zolleigenlager und die Zollvormerklager im Gebäude 22.
C) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Niederlegern und den Lagerinhabern einerseits und der Hafenverwaltung ander- seits ergeben sich aus den jeweils güͤ
ültigen Lagerordnungen und Tarifen der Stadt Frankfurt (Main), 89
. Einbringung und Gestellung von Waren
(). Auf den Eisenbahngleisen dürfen nur Waren im e, n in den Zollhöf gebracht werden. Andere Waren dürfen in den Zollhof nur durch den Haupteingang G 1 Absatz 3 Ziffer 1) gebracht werden.
E) Freigut darf ohne Genehmigung des Dienststellen⸗ leiters Zollhof oder des von ihm beauftragten Zollober⸗ beamten nicht auf die Zollböden oder in den Abfertigungs⸗ raum im Gebäude 22 gebracht werden.
(G3) Der Warenführer hat die Zollurkunden über Zollgut, das im Zollhof wiedergestellt werden soll, dem ff fm. leiter Zollhof oder dem von diesem beauftragten Zollober⸗ beamten vorzulegen. Dieser bestimmt, an welchem Platz und welchem , das Zollgut zu gestellen ist. Bei der Gestellung von Postsendungen sind die Zollinhalts- erklärungen und alle die Sendungen begleitenden Urkunden (Ursprungszeugnisse usw.) mit Ausnahme der Paketkarten dem Paketkammerbeamten im Gebäude 22 zu übergeben.
(c Die auf den Zollböden im Gebäude 19/20 oder in dem Abfertigungsraum im Gebäude 22 gestellten Waren gelangen in den unmittelbaren Besitz der Dienststelle Zollhof, soweit sie nicht im unmittelbaren Anschluß an die Gestellung abgefertigt und entfernt werden (gHollgesetz s 15 Absatz 9.
G) Der Dienststellenleiter Zollhof kann in geeigneten Fällen zulassen det unabgefertigte Waren im Freien abge⸗ tellt werden. Die . e e idr, und Verlust trägt
arenführer oder der Zollbeteiligte.
!
=
*
§5 10 Ausladung der Waren
(I) Das Entladen von en gen im Zollhof darf nicht unterbrochen werden. Der BDienststellenleiter Zollhof oder der von ihm beauftragte Zolloberbeamte zulassen. (2) Die zur Abfertigung gestellten Waren müssen bei der Ausladung nach Anleitung des Dienststellenleiters oder der Abfertigungsbeamten übersichtlich abgestellt werden.
§11 Zollantrag, Zollan meldung
(1) Für die in den unmittelbaren Besitz der Dienststelle Zollhof gelangten Waren G 9 Absatz 4) hat der Zollbeteiligte innerhalb einer Frist von sieben Tagen den Zollantrag zu stellen. Der Dienststellenleiter Zollhof oder der von ihm beauftragte Zolloberbeamte kann diese Frist im einzelnen Fall ausnahmsweise verlängern. Wird der Antrag nicht fristgemäß gestellt, so veranlaßt die Dienststelle, daß die Waren auf Kosten und Gefahr des Zollbeteiligten für diesen zu einem Zoll— lager abgefertigt oder sonst aus dem Besitz der Zollstelle ent⸗ fernt werden.
kann Ausnahmen
(2) Absatz 1 gilt nicht für leichtverderbliche Waren. Für diese ist der Zollantrag unverzüglich zu stellen. Wird der
Zollantrag nicht unverzüglich gestellt, so werden Waren, denen Verderb oder Wertminderung droht, nach § 15 Ab— satz 4 des Zollgesetzes verwertet.
G) Der Zollbeteiligte hat den Zollantrag und die Zoll— anmeldung in der zuständigen Buchhalterei abzugeben.
(4) Bei Postsendungen hat das Verzollungspostamt für den Empfänger die Zollabfertigung zu beantragen oder die Sendung als unzustellbar zu behandeln, wenn der Zoll— beteiligte nicht selbst innerhalb der Frist von sieben Tagen über die Postsendung verfügt (Postzollordnung § 8 Absatz 4).
— §8 12 . Aushändigung der Zollurkunden an Zollbeteiligte
Die Zollurkunden, die den , zur Stellung der Zollanträge, zur Ergänzung, Berichtigung oder Änderung der Anträge ausgehändigt worden sind, . vom Zollhof nicht entfernt werden. Sie sind am Tag der Aushändigung vor Schluß der Amtsstunden zurückzugeben.
51383 Abfuhrfrist
(1) Die verzollten und die anderen zollamtlich behan— delten Waren sind nach der Zollabfertigung und gegebenen— falls nach Bezahlung der Abgaben und Gebühren 6 zum Schluß der Amtsstunden des nächsten auf die Zollabfertigung folgenden Werktags aus dem Zollhof zu entfernen. Ab— aben und Gebühren sind so rechtzeitig zu entrichten, daß die Abfuhrfrist eingehalten werden kann.
E) In begründeten Ausnahmefällen kann der Dienst— stellenleiter Zollhof oder der von ihm beauftragte Zollober— beamte die Abfuhrfrist verlängern. Die Fristverlangerung darf im Zollfreischreibungsverfahren und in Fällen, in denen eine Ein⸗ oder Ausfuhrzollschuld entstanden ist, nur dann ge— nehmigt werden, wenn der Zollbeteiligte auf alle Schaden— ersatzansprüche gegen das Reich für den 3263 des Ver⸗ lustes, der Beschaädigung oder Minderung der Waren schriftlich verzichtet (Allgemeine — § 18 Absatz 9h.
§ 14 Uberschreiten der Abfuhrfrist () Wird für Waren, die ö. gar e ibi oder nach Entrichtung, Stundung oder Aufschiebung der Abgaben
dem Zollbeteiligten zur freien Verfügung überlassen worden sind, die Abfuhrfrist des 5 13 nicht eingehalten, so kann der
Leiter der Dienststelle Zollhof oder der von ihm beauftragte
Zolloberbeamte die Waren gif Kosten und Gefahr des Zoll— beteiligten der städtischen Hafenverwaltung in Besitz geben. ; E ) Werden die Abgaben nicht innerhalb der Abfuhrfrist entrichtet und wird auch nicht Stundung oder Zahlungsauf⸗ schub gewährt, so kann der Leiter der Dienststelle Zollhof oder der von ihm beauftragte Zolloberbeamte die Waren auf Kosten und Gefahr des k der städtischen Hafen⸗ verwaltung zur Anmeldung und Abferti un zur öffentlichen Zollniederlage übergeben (Zollgesetz 8 15 Absatz 3, Zollager⸗ ordnung § 4 n 9.
G) Wird für Waren, die e einem weiteren Zollverkehr abgefertigt worden sind, die Abfuhrfrist nicht eingehalten, so wird ö. Absatz 2 verfahren.
5315 Entfernung der Waren aus dem Zollhof
(1) Die Waren dürfen aus dem Zollhof erst entfernt werden, wenn sie zollamtlich abgefertigt, die zu zahlenden Abgaben usw. entrichtet, . oder aufgeschoben sind (Bollgesetz 8 84 und Z 86 Absatz 2) und die Zollftelle der Ent⸗ fernung zugestimmt hat (Allgemeine Zollordnung § 216).
(2) Der Dienststellenleiter Zollhof oder der von ihm be⸗ auftragte Zolloberbeamte kann sicheren Zollbeteiligten das
Hollgut schon vor der Entrichtung en,, oder Aufschie⸗ e
ung der Abgaben usw. zur Entfernung überlassen UAllge⸗
meine Zollordnung § 218 Absatz 5).
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