1942 / 261 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Nov 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs · und Staatsanzeiger Kr. 261 vom G. November 1942. S. 4

Wir mich arts tei

Kriegsaufgaben der Reichstreuhänder der Arbeit

Am zweiten Tage der Verxanstaltung „Kriegsaufgaben der Reichstreuhänder der Arbeit“, die die Verwaltungs und Wirt⸗ schaftsakademie Essen durchführt, hielt zunächst Oberregierungs⸗ rat Dr. Küppers vom Reichsarbeitsministerium, Berlin, einen Vortrag über das „Arbeitsrecht der Fremdvbllischen im Deutschen Reich“ Der Arbeitseinsgtz im Kriege sei, soweit es sich um Zuführung zusätzlicher Arbeitskräfte handelt, in erster Linie ein Problent des Einsatzes von Ausländern, zu denen noch eine beträchtliche Zahl von inländischen e r hit ichen. vor allem Polen und Tschechen, kommen. Für die Ausländer, die

auf Grund freiwilliger Werbung im Reich arbeiten, gelte der

Grundfatz, daß ihnen die gleiche Behandlung wie den deutschen Schaffenden zuerkannt werde. Sie nehmen an den Rechten und Pflichten teil, die sich aus dem Grundgedanken der, deutschen Arbeitsordnung ergeben. Der Vortragende e gd sodann den Ausländergruppen zu, für die eine arbeitsrechtliche Sonder. regelung besteht. So war es aus Gründen der Volkstumspolitik notwendig, die Polen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von den deutschen Schaffenden abzusondern. Auch die . edingungen der Ostarbeiter seien J von denen der deutschen Gefolg⸗ schaftsmitglieder geregelt. ie deutsche Sozialordnung gelte für Ostarbeiter nicht. =

Der zweite Redner, Ministerialrat Dr. Wiedemann, Berlin, behandelte die Frage, welche Auswirkungen seindliche Luftangriffe, Fliegeralarme und Fliegerschäden auf die Arbeits= verhältnisse der werktätigen Bevölkerung haben und welche Maß⸗ nahmen von der Reichsregierung eingeleitet sind, um Arbeitern und Angestellten eine möglichst weitgehende Hilfsstellung bei ein tretenden Schäden, insbesondere bei Lohnverlusten, zu gewähr⸗ leisten. Besonders wichtig waren die Ausführungen des Vor— tragenden über die Folgen der Arbeitsunterbrechung, die die werktätigen Volksgenossen zwangsläufig entweder durch Flieger—

alarme oder durch- Beschädigungen ihrer Betriebe oder auch ihrer.

Wohnungen bei Fliegerangriffen erleiden. Hier gab Dr. Wiede⸗ mann einen umfassenden Üeberblick über die weitgehenden Hilfs⸗ leistungen, die die Reichsregierung aus Mitteln des Reichsstocks über die Betriebe, welche entsprechende Erstattungsleistungen von den zuständigen Arbeitsämtern erhalten, bei Lohnausfällen jeder Art gewährt.

Das dritte Referat erstattete Oberregierungsrat Schmi⸗ linsky vom Reichsarbeitsministerium, Berlin, über „Das Jugendarbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Berufserziehung“. Der Vortragende schilderte nach einem Ueberblick über das gesamte Jugendrecht, das durch das „Gese über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen vom 30. 4. 1938 geregelte Jus o sch fre. und Jugendberufs- erziehungsrecht, wobei er darauf hinwies, daß auch die Berufs— erziehung der Jugend der Stärkung des Reiches diene. Sie ver⸗ ankere den Volksgenossen in der Volksgemeinschaft, befähige den einzelnen zu höheren Leistungen und führe damit zu einer Lei— stungssteigerung der deutschen Wirtschaft Heute sei es anerkannt, daß der Lehrvertrag kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Berufs⸗ 3 begründe. Der 5 des Lehrverhältnisses werde deshalb heute ausschließlich durch die Erziehungsaufgabe des Unternehmers bestimmt. Der Lehrling leiste zwar während . Ausbildung zugleich produktive Arbeit, seine Arbeitsleistung ei aber nicht Inhalt und Zweck des Lehrverhältnisses, sondern nur eine notwendige Folge der praktischen Ausbildung Die dem Lehrling gewährte Vergütung sei kein Entgelt für geleistete Arbeit (Lohn), sondern ein Beitrag des Unternehmers zu den Kosten des Unterhalts des Lehrlings während seiner Ausbildung (Erziehungsbeihilfe). Die für das Lehrverhältnis aufgestellten Grundsätze müßten auch auf das Anlernverhältnis Jugendlicher angewandt werden. Der Redner schloß mit dem Hinweis, daß die Berufserziehung während des Krieges nicht vernachlässigt werden dürfe.

Hauptversammlung der Deutsch⸗Italienischen Handelskammer in Deutschland Die im italienischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main abgehaltene Hauptversammlung der Deutsch-Italienischen Han— delskammer stand im Zeichen der 20 jährigen Tätigksit dieser Einrichtung, als deren Ehrenpräsidium der italienische Botschafter in Berlin und der Oberbürgermeister der Stadt des deutschen an,, Frankfurt a. M., wirken. In der Deutsch⸗Italienischen andelskammer sind außer Einzelpersonen Firmen, Gesellschaften und Verbände Mitglieder. Neben Veröffentlichungen zur Förde⸗ rung von Handel und Industrie werden auch alle Fragen ge— 3 die beide Länder betreffen und enge Fühlung mit den eiderseitigen Regierungen und Behörden gehalten.

Der Präsident der Kammer, Commendatore Guiseppe

Penasa⸗ Berlin, erstattete in der Hauptversammlung einen

Rechenschaftsbericht, in dem er insbesondere auf das 20 jährige Wirken einging. Die hl der Mitglieder hat sich nach seinen Ausführungen in den letzten Jahren um mehr als ein Drittel vermehrt, während die Korrespondenz auf das Doppelte stieg. Die Arbeit ist seit 4 Jahren, vornehmlich aber im Kriege, wesentlich gewachsen. ee und wichtige Aufgaben ergaben sich aus der Umformung des gesamten Wirischaftssystems gemäß den Kriegserfordernissen, so in der Beobachtung der internationalen Märkte, des weiteren aus der Notwendigkeit, die Behörden auf die Tatsachen hinzuweisen, die sich aus den Erfahrungen ergeben, und die Kaufleute über die , , zu under⸗ richten, die dem Handel ech die Regierungen jetzt auferlegt werden mußten. Vor allem auf dem Gebiete der . und Ge⸗ müselieferungen aus Italien überwachte die Handelskammer ständig den Markt und ö 9 wirkungsvoll im Inte resse des deutsch-italienischen Handels. . Erfahrungen be⸗ stätigten, daß die deutsch⸗italienische Wirtschaft besonders im letzten Jahr den Beweis einer engen Solidarität erbracht hat. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien sei der erste Keim für den großen europäischen Wirtschaftsraum, der alle kontinentalen Völker in einer engen und verständigen Arbeit⸗⸗ gemeinschaft vereinigen werde.

Die von Schatzmeister Dr. Karl Jul. Schnurr⸗Franl⸗ furt am Main vorgelegte Rechnungslegung der Handelskammer zeigte eine sehr befriedigende , . Auch im neuen Jahre werde eine günstige 66 vorgelegt werden können. Für den Vizepräsidenten Cav. Carlo Primavera⸗Frankfurt a. Main wurde Eav. Cesare Soravig-⸗Frankfurt a. Main, Leiter des dor tigen Fasceio, neugewählt. Durch Zuwahl von Dr. Theodor Gessel (F. S. Fries Sohn, Stahl⸗Hoch⸗, Brücken⸗ Klimagnlagen⸗Aphg⸗ räte und Behälterbau), Frankfurt / M., und Cav. Virgilio Belfi, Leiter des Fascio in Kassel, Emilio Tueseg⸗Karlsruhe und Oskar Troputz⸗Frankfurt (Ver. Italienische Schiffahrtsgesellschaften) wurde der Vorstand auf je? Mitglieder beider Länder erweitert bzw. ergänzt. .

Die Hauptversammlung sandte an die Ehrenpräsidenten, den Königl. Ital. Botschafter Dino Alfieri⸗Berlin und an Oberbürger⸗ meister Dr. Krebs⸗Frankfurt am Main Begrüßungstelegramme. Ehrenvizepräsident gene hsianfi Marchese G. B. Serradi Cassano, der die Versammlung leitete, gab in einer . der festen Zuversicht Ausdruck, daß der Kammer nach dem Kriege noch große und bedeutsame Aufgaben zugewiesen werden.

Deutsch⸗Italienische Ingenieurtagung in Turin

Turin, 5. November. Am Donnerstag wurde in Turin in An⸗ wesenheit des Unterstaatssekretärs des J Amiencci, die erste deutsch⸗talienische Autarkietagung eröffnet, die vom Verein deutscher Ingenieure im NSBDT. und der Ente Nazionale del Autarchia durchgeführt wird. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten der Ente Nazionale del Autarchia, Mazzint, überbrachte der Direktor des VWDJ., Dr. Ude, die kameradschaft⸗ lichen Grüße der deutschen Ingenieure an die italienischen Berufskameraden und gab einen Ueberblick über die deutschen Maßnahmen des Werkstoffsparens, die gemeinsam mit der Arbeit der italienischen Ingenieure die te n f hen Voraussetzungen für den Sieg der verbündeten Achsenmächte fir hen Exzellenz Amicnccih eröffnete sodann im Ramen der faschistischen Regierung die Tagung und die Ausstellung, die ein eindruckvolles Bild ab⸗ legt von dem Willen und der Kraft der Achse, durch Mobilisie ung aller geistigen Kräfte die Grundlage für eine 6 Pro⸗ duktion und damit die Voraussetzungen für den Sieg des neuen Europas zu schaffen.

Devisenbewirtschaftung

Zahlungsverkehr mit den neubesetzten Ostgebieten.

Der vom Reichswirtschaftsminister herausgegebene Rund erlaß 62/4 D. St. 19542 R. St. faßt unter Aufhebung der Nund⸗ erlasse 2/42 D. St. io / 2 R. St. und 37142 D. St. 13642 R. St. die geltenden Bestimmungen zusammen. Zur, Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens ift die den Deyisen⸗ stellen und Reichsstellen erteilte Ermächtigung, über Anträge in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, erweitert worden. Die bis⸗ her nur für das Reichskommissariat Ostland geltenden Bestim⸗ mungen über die devisenrechtliche Stellung der im. Osten beruflich tätigen Reichsangehörigen sind auf das Reichskommissariat Ukraine ausgedehnt worden. Sämtliche Anträge sind, wie bisher, bei den Devisenstellen oder Reichsstellen einzureichen, die auch nähere Auskünfte erteilen .

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Wirtschaft des Auslandes

Finnische Befriedigung über das neue Wirtschaftsabkommen mit Schweden

Helsinti, 5. NCrÜeanunber. Die Paraphierung des finnisch⸗schwe⸗ dischen Wirtschaftsablommens über den Warenaustausch im 1. Halbjahr 1943 hat in finnischen Wirtschaftskreisen Befriedi⸗ 96 ausgelöst, wenn man sich auch bewußt ist, daß der Wirt⸗ chaftsaustausch auf Grund des neuen Abkommens keinen erheb— lichen Aufschwung nehmen wird. Immerhin wird die Formu— lierung begrüßt, daß die schwedische Ausfuhr nach Finnland wäh⸗ rend des ersten Halbjahres 1943 ungefähr den gleichen Umfang haben soll wie im zweiten Halbjahr 1942. Finnland habe sich verpflichtet, die Ausfuhr gewisser Waren nach Schweden auf⸗ vechtzuerhalten. Den a . beschränkten Möglichkeiten der . Ausfuhrindustrie wird also wieder Rechnung ge⸗ tragen. Noch wesentlicher erscheint der Umstand, daß Schweden . die finnischen Kreditwünsche stärker als bisher berücksichtigt hat. Schweden ist nach wie vor grundsätzlich bereit, Ausfuhr⸗ garantien für 60 R der finnischen Zahlungsverp lichtungen zu übernehmen. Darüber hinaus erleichtert ein Schwedenkredit von 10 Mill. Kr. die finnische 3 auf Zahlung von 35 7, des Rechnungsbetrages in Valuta. Ein weiteres ö. politisches Entgegenkommen 0. man in der , reit- willigkeit, alle vor dem Jahreswechsel 1943/44 verfallenden fin= 4 Schatzlammerwechsel um ziwei Jahre zu verlängern. Diefer Wechselbetrag ist erheblich genug, um bei der Ausgestal⸗ tung der n n, wedischen Außenhandelsbeziehungen ins Ge⸗ wicht zu fallen. Schließlich erweckt es lebhafte Zufriedenheit in ,, daß Schweden sich bereit erklärt hat, einen Sonder- redit von 5,6 Mill. Kr. für finnische Buttertäufe in Dänemark zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser Betrag gegenüber dem don Schweden in den letzten acht Monaten 1943 bewilligten Kredit zur Beschaffung von Lebensmitteln in Dänemark auch nicht sonderlich ins Gewicht fällt, so erleichtert er doch die Lebens⸗ mittelversorgung Finnlands. gi lam men ff scheint man in finnischen g, . nunmehr glücklich über den toten Punkt der finnisch⸗schwebischen Wirtschaftsbeziehungen hinweg gekommen zu sein.

Ungarische Finanz- und Wirtschaftspolitik im Zeichen der Mobilisierung Budapest, 5. November. Der ungarische Finanzminister Remenyi-⸗-Schneller erklärte in seiner großen Rede an⸗ läßlich der Einreichung des Haushaltsvoranschlags für das kom— mende Rechnungsjshr, daß die ungarische Wirtschaftspolitik dyna⸗

mischer gestaltet werden müsse. Wie man in Kriegszeiten die Armee mobilisiere, a auch die Mobilisierung auf den übrigen Gebieten des öffentlichen Lebens erforderlich, vor allem in, der Wirtschaft. Die ungarische Wirtschafts⸗ und Finanzpolitik, so sagte der Minister, sei aus dem Zustand der Vorbereitung in den der Mobilisierung getreten. Bexeits die Vorbereitung zur wirtschaftlichen und finanziellen Mobilmachung habe die bisherige Struktur des ungarischen Haushaltsplanes verändert, Während in den Voranschlägen vor 1938, also für das damalige Rumpf⸗ ungarn, die Personglausgaben und die Ruhegehälter die wich⸗ tigsten Posten im Budget bildeten, treten jetzt die Investitionen und die fozialen Ausgaben immer stärker hervor. Vergleiche man beispielsweife das Haushaltsjahr 1937/38 mit dem letzten, so falle auf, daß der Haushalt des Industrie⸗ und Ackerbauministerjums über das Sechs- bis Siebenfache, der des Handelsministe riums über das Dreifache bis heute gestiegen ist. Bezweckt werde damit die Produktionserhöhung zur Befriedigung der, Kriegsan forde, rungen. Für Investitionen habe der Finanzminister in den fünf Voranschlaͤgen der Jahre, während deren er im Amt sei, den Gesamtbetrag von über 430 Mill. Pengö vorgelehen. Dieser Ausgabenbetrag entsprach einem durchschnittlichen Friedensbudget des damaligen Rumpfungarn. Die Sozialausgaben erreichten in den beiden letzten Voranschlägen die Höhe einer halben Mil⸗ liarde, darin seien die ständig wachsenden Kosten der sozial en Steuerbegünstigung noch nicht enthalten. ö Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Investitions- und Aus gabenpolitik die Einnahmen durch Steuererhöhungen auf- sebracht werden mußten. Aber auch hier wurde dem sozialen esichtspunkt Rechnung getragen, indem man den überwiegenden Teil der erhöhten e den finanziell leistungsfählgeren Be⸗ völkerungschichten aufzuerlegen r r war. Als Beispiel möge . angeführt werden, daß während der letzten fünf Jahre der oranschlag' der Gesellschastssteuer und der Permögenssteuer der . aften Eh von 21,35 auf 70, der der Einkommen von 42,

auf 166, der Vermögenssteuer von 17, ö 382 Mill. Pengö er⸗ höhte. Zum Fweck der Lenkung und. Drosselung des im Kriege gebotenen Verbrauchs wurde die Umsatzsteuer namentlich bei so enannten Luxusartikeln erhöht und gewisse Gebrauchsartikel a n, mit Steuervorschveibungen belastet. die dieser Finanz politik der Verbrauchslenkung erhöhten s die Einnahmen der Luxussteuer in den letzten 5 Jahren von 18 auf 16 und die Bier- stener von 27 auf 26 Mill. Pengö. Das Spiritus monopol bringe 238, die Tabałregie 371 Mill. Pengö Reingewinn in die Staatz⸗ kaffe. Gleichzeitig bleiben die Voranschläge anderer Steuerarten unverändert; einzelne nahmen sogar ab. So werden beispiels. weise für daz kommende Haushaltsjahr geringere Einkünfte aus der Zuckersteuer und der Mineralölsteuer erwartet

Ausdehnung der spanischen Hüttenindustrie

Madrid, 5. November. Die größten , n. Hüttenwerke

Altos Hornos S. A. werden in ihren Provinz Valencia) einen neuen Hochofen ausfstellen. Die Ausdehnüungsbestrebungen der . Spaniens bezwecken nicht nur die Unabhängigkeit von der E

Fabriken von Sagunto

affenden an.

infuhr

aus dem Ausland, sondern sollen darüber hinaus noch bedeutende Mengen für den Export freimachen. Als Abnehmer kommt in

erster Linie außer Argentinien Portugal in Frage, das von früheren englischen Lieferanten nicht mehr bedient werden

seinen kann.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Tele graphische Auszahlung

anknoten

6. November

Aegypten (Alexan-

6. November Geld Brief Geld Brief

drien, stairo) ..... U'ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabuh 100 Afghani 18,9 18,68 18,9 1s, 83 Argentinien (Buenos

k 1ñPap. Pes. O,S8ss O, S2 0,588 (0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfo. Belgien (Brüssel und

Antwerpen) ...... 100 Belga 39,96 40,0 39,96 40,0 Brasilien (Rio de

Janeiro) ..... . ... 1UMilreis Brit. Indien (Bom⸗

bay⸗Caleutta) ..... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) J. 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopen⸗

a 100 Kronen 52,185 52,25 52,185 52,26 England (London)... Lengl. Pfd. Finnland (Helsinki)h . 100 finn. Æ d, 6 8, 6, 06 h, 07 Frankreich (Paris). . 100 Frs. Iriechenland (then) 100 Drachm. 1,668 1672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,0 132,BJ0 132,0 132,70 Iran (Teheran) .. . . 100 Rials 14659 14,51 1459 14,61 Island (Reykjavih). 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,43 38,50 Italien (Rom und

Mailand) ...... .. 100 Lire 13,“ 13, is 13, c 13, 16 Japan (Tokio und

l 19en O, b5öss O0,Ss7 0,588 O0, 587 Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. Kroatien (Agram) . 100 Kuna 4,998 5,005 4,995 5,005 Neuseeland (Welling⸗

, I neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,6 66,88 56,6 56,88 Portugal Lissabon) . 100 Escudo 10,14 10,18 10,14 10,16 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) .... 100 Kronen 59,16 59,58 59,6 59,58 Schweiz (gürich,

Basel und Bern) .. 100 Frs. 57,989 58/01 57,89 58,0 Serbien (Belgrad). . 100 serb. Din. 4,998 5,006 4,9098 5,005 Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. S8, 691 8,609] S591 8, 609 Spanien (Madrid u.

Barcelona) .. ..... 100 Pesetas 23,56 23,60 23,56 23, 60 Südafrikanische

Union (Pretoria,

Johannesburg) ... J südafr. Pf. Türkei (Istanbulh .. 1 türk. Pfunds 1,978 1,982 1,978 1,082 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,lo9 1,201 1,199 1,201

Verein. Staaten von Amerika (New Jorh 1 Dollar 2

Für den innerdeutschen Verrechnungsverlehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrikt. Union. . 9, 89 9,901 Frankreich ...... ...... . . J 4, 995 6, 005 Australien, Neuseeland .... ...... ... 7,912 J. Oꝛ8 Britisch⸗Indien .... .... . 6 74,18 74,32 . 5... 2, 098 2, 02 Ver. St. v. Amerika ...... .... ..... 2, 498 2, 502 H nenn, ö 0, 130 0, 132 Ausländische Gelvsorten und Banknoten —— . 6. November 65. November Geld Brief Geld Brief So vereigns .... ... Notiz 20,86 20,6 20,8 20,460 20⸗Franes⸗Stücke .. für 16,6 16,22 16, 1l6 16,22 Gold⸗Dollars ...... 12tüct 4,iss 42051 4,185 4206 Aegyptische ...... . w'ägyßpt. Pfd. 439 441 439 cal Amerikanische: 1000 —=5 Dollar ... 1 Dollar 1B, 49 1,51 l, 49 1,51 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 1B 49 1,51 1,49 1,651 Argentinische ...... 1Pap. Peso O44 0,46 0,44 Qa Australische ... ..... 1 auslr. Pf. 2,44 2,16 244 246 Belgische . ...... iljo0 Belgas 3992 40s 3007 40086 Brasilianische .. . ... 1UMilreis Oos 009 Oos O00 Brit. ⸗Indische ..... 100 Rupien 22,55 2305 22,95 283, 05s Bulgarische: 1000 L. u. darunter. . . .... 100 Lewa 3, 07 3, 090 3,07 3,09 Dänische: große ... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter . 100 Kronen 52,0 52,30 52, lo 52, 0 Englische: 10 8 u. darunter .... .. engl. Pfd. 3,35 3,7 3,35 3,37 Finnische .... ..... 100 finn.“ 8066: 578 Sos8 56076 Franzöfische .. ..... 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5, ol dolländijche ..... .. 100 Gulden 13270 13270 132,10 13250 Italienische: große. 100 Lire 10 Lire .... ...... 100 Lire 13,12 13,18 13,12 13,18 Kanadische .. ...... I kanad. Doll. O, 99 101 099 101 Kroatische ..... 100 Kuna 4, 99 5,01 4,99 5/01 Norwegische: 60 Kr. u. darunter ..... 100 Kronen 56,89 57,1 56,Cs9 57,11 Rumãänische: 1000 8ei und 5b0 Lei ...... 100 Lei 1,66 1568 166 1,68 Schwedische: große. 100 Kronen Kr. u. darunter. 100 Kronen 69,0 50,64 59,40 59,6 Schweizer: große. 100 Frs. 57,8; 58, 0 657,83 58,07 160 Frs. 6 100 Frs. or 83 6, o 573533 58,07 Serbische .. ...... 100 serb. Din. 99 501 co0 6,01 Slowalische: 20 Kr. u. darunter ...... 100 slow. Kr. , 68 8,23 8,68 8, 62 Südafrik. Union. .. 1 sudafr. PBI. 430 4140 (S0 441 Türkische ...... .... 1 turk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1,93 Ungarische: 100 P. u. darunter ...... 100 Pengs 60718 61,02 6o,is 61,02

gerantwortlich für den Amtlichen und Nichtgmilichen Tell, den cedattionellen Teil,

den Anzeigenteil und für den Verlag. t. v.:; Rudolf Lan gsch im erlin NW n Drud der Preußlschen Verlags und Druckerel Gmbd. Berlin. Vier Beilagen

leinschl. BSärsenbeilage und einer Zentralhandels registerbeilage).

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Preuhischer 6

2, 30 M, einschließ lich 0, is eitungs geb abholer bei der Anzeigenstelle 6 ;

Erschelnt an jedem Fr nrg abends. 82 reis durch die Post monatlich 38

r, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ monatlich. Alle Postansta Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die AÄnzeigenstelle SW 68, Wilhelm straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 80 y, einzelne Beilagen 10 Fr. Sie werden nur gegen Barzahlung ober vorherige Einsendung bes Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel Nr. : 19 35 35.

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Postschecrtonto: Berlin A821 1942 e

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsche Reich

Bekanntmachun g zu der dem Internationalen Ueberelnkommen Eisenbahn⸗Per onen⸗ und Gepäckvertehr bei⸗

über den gefügten Liste.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 44. Zuteilungsperiode vom 14. Dezember 1942

bis 10. Januar 1943.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Karlsbad und Troppau und des Regierungspräsidenten in Merseburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung Nr. 13 (EA 4) der Wirtschaftsgruppe Elektro— industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung von Rundf nkgeräten. Vom 9. No⸗

vember 1942.

Durchführungsanordnung Nr. 1 und 2 zur Anordnung Nr. 13 (FA 4) der Wirtschafts ruppe Elettroindustrie als Reichs stelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchs—

regelung von Rundfunkgeläten. Vom 9. November 1942.

Anordnung 19 der Reichsstelle für Kaffee (Herstellung und

Verkauf von Röstkaffee). Vom 6. November 1942.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff— fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr Anwendung findet WDeutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 9. November 1942 wie folgt geändert:

J. Im Abschnitt „Deutschland“ unter A Ziffer 1 wird

unter den bei der Reichsbahndirektion Saarbrücken auf— geführten Ausnahmen von Ziffer 1 am Schluß nachgetragen:

Luxemburg = Echternach,

Luxemburg Remich,

Nördingen —Martelingen⸗Rombach,

Diekirch Vianden,

Kruchten Heffingen,

Bettemburg Aspelt.

II, Im Abschnitt „Belgien“ wird der Absatz B II. Luxem- burgischer Verwaltungen mit der Ziffer 7 gestrichen und wie folgt ersetzt:

. II. Deutscher Verwaltungen.

J. Die von der Deutschen Reichsbahn betriebene Strecke von der belgisch⸗deutschen Grenze bei Ro— dingen bis Athus.

III. Der Abschnitt „Luxemburg“ ist mit sämtlichen An⸗ gaben zu streichen.

(Diese Streichung ist für die Beteiligung der Prinz— Heinrich Bahn am Internationalen Uebereinkömmen über Eisenbahn-Personen- und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, weil diese Bahn in den Betrieb der Deutschen Reichsbahn über⸗ gegangen ist und daher jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Deutschland“ unter A fällt).

IV. Im Abschnitt „Ungarn“ wird unter A die folgende neue Nummer 44 eingeschaltet:

42. Die Teilstrecke Sssipuszta - Varadvelence der Nagyvarader Stadtbahn Aktiengesellschaft Nagyvarad (Großwardein) Näghoäradi Värosi Vasut).

V. Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Num⸗

mer 4 (4. Blekinge Kustbahnen sin Ronneby] ) gestrichen.

(Diese . für die Beteiligung dieser Bahnen am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn— Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, weil sie in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen übergegangen sind und somit jetzt unter lid. Nr. 1 des Abschnitts „Schwe⸗ den“ unter A fallen).

Berlin, den 5. November 1942.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.

crtaß

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 14. Zuteilungsperiode vom 14. Dezember 1942 bis 109. Januar 1943

ö Erster Teil Festsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 43. Zuteilungsperiode gelten auch in der 44. Zuteilungsperiode.

Es erhalten also alle Verbraucher die folgenden Erzeug⸗

nisse in der gleichen Menge wie in der 43. Zuteilungsperiode: Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnisse, Kaffee- Ersatz⸗ und . Vollmilch, Zucker, Marme⸗ lade, Kunsthonig und Kakaopulver. Ueber die Ausgabe von Sonderzuteilungen aus Anlaß des Weihnachtsfestes ergeht ein besonderer Erlaß.

Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Abgabe von Nährmitteln

. In Erweiterung des Erlasses vom 25. Juli 1942 IIB 2 b- 13735 Teil Il, ile 1 werden die Ernäh⸗ rungsämter ermächtigt, bei der Vorlage von Reise⸗ und Gast—⸗ stättenmarken über Nährmittel, Lebensmittel marken über Nähr⸗ mittel, Nährmittelabschnitten der Reichskarten für Urlauber, der Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter sowie von Berechtigungsscheinen über Nährmittel Bezugscheine über Nährmikftel, Teigwaren und Kartoffelstärkeerzeugnisse ent⸗ sprechend der jeweiligen . Aufteilung der Nähr⸗ mittelkarten in Nährmittel, Teigwaren und Kartoffelstärke⸗ erzeu n. auszustellen. Damit erhalten die Verteiler die Möglich eit, auf diese nur über „Nährmittel“ lautenden Be⸗ re J ,, . und ö

eugnisse in dem jeweilig gebietli Ver⸗ hältnis , 234 J

Zweiter Abschnitt Karten⸗ und Bezugscheinwesen

Formatänderungen „„Aus Gründen der Papierersparnis sind die Formate de Reichsbrotkarte A auf , 9 id e und ö. Reichsbrotkarte für Kinder von 6— 10 Jahren (E) sowie der Reichsbrotkarte für Kinder von 3—5 Jahren (Klk) auf 148: 12 em (28. Nutzen) verkleinert worden. An der Größe der Einzelabschnitte hat sich hierdurch nichts geändert.

Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter

Wie bereits angekündigt, enthalten die Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter von der 44. Zuteilungsperiode ab auch Bezugsabschnitte für Kartoffeln. Der durch Erlaß vom

18. August 1942 11 A 7T-280090 eingeführte Bezugsaus⸗ weis für Speisekartoffeln 44 51 ist den Empfängern der Wochenkarte für ausländische Zivilarbeiter deshalb nicht aus⸗ zuhändigen.

Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß Umsiedler ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose, die sich durch den Umsiedler⸗Ausweis der Einwanderungs⸗ zentralstelle ausweisen können, Wochenkarten für ausländifche Zivilarbeiter nicht erhalten. Diese Personen, die die Absicht haben, sich für dauernd im Reichsgebiet aufzuhalten, sind viel⸗ mehr hinsichtlich der Versorgung mit Lebensmittelkarten der inländischen Bevölkerung gleichzustellen.

Zweitschriften der Bezugscheine usw.

Nach dem Bezugscheinerlaß sind die Zweitschriften der Bezug⸗ und Großbezugscheine zur Vermeidung einer miß— bräuchlichen Verwendung mit dem Aufdruck „Zweitschrift“ und dem auf die Worte Bezugschein und Großbezugschein zu setzenden Ueberdruck eines liegenden Kreuzes zu versehen. Diese Bestimmungen sind durch den Erlaß vom 7. Mai 1912 II C 12001 betr. Verkleinerung der Formate der Dig und Großbezugscheinvordrucke nicht geändert worden.

ie Formaten mit dem Aufdruck „Zweitschrift“ und dem Ueber— druck eines liegenden Kreuzes auf den Worten Bezugschein und Großbezugschein versehen sein. . Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen

; Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 44 der Reichseierkarte und der . für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 7. bis ᷣ. ö ., , mn 35. sofern nicht e Ernährungsämter die abe auf bestimmte T ĩ . g f immte Tage dieser

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschlleßlich der Matern für die er g gt. und Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil- arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. .

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig— waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu

prüfen. . Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen

für die Zeit vom 14. Dezember 1912 bis 10. Januar 1913

eitschriften müssen deshalb auch bei den verkleinerten.

treten am 14. Dezember 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 2. November 1912.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.

Bekanntmachung

Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die Einziehung

kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. F S 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1431 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs— kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens

von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941

RGBl. JS. 303

wird das Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten

1

des Deutschen Reiches eingezogen:

1.

10.

1

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

Deutsch, Sigismund Israel, geb. 8. 12. 1869 in Meseritz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin XI13, Schönhauser Allee 113,

Deutsch, Martha Sara, geb. Nathan, geb. 25. 11.

18381 in Gnesen, zuletzt wohnhaft gewefen in Berlin NII3ͤ,

Lohn stein, Theodor Israel, geb. 6. 6. 1866 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin 8SWöl, Urbanstr. 2,

„Keller, Hermann Israel, geb. 11. 2. 1875 in

Tornow Galizien, zuletzt wohnhaf esen i tli Hal zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Bamberger Str. 49,

. Keller, Anna Sara, geb. Michaelsohn, geb. 30. 12.

1884 in Graudenz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Bamberger Str. 49

1

„Cohn, Hermann Israel, geb. 8. 4. 1878 in Berlin,

zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Kreuzbergstr. 3,

. Freund, Abraham Israel, geb. 22. 1. 1882 in

Oestereiden, Kreis Lippstadt, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmersdorf, Berliner Str. 1112 bei Lienemann,

Freund, Olga Sara, geb. Metzger, geb. 3. 6. 1876 in Heiden, Krs. Borkum, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Str. 11/12 bei Liene—⸗ mann,

. Moll, Gertrud Sara, geb. Friedmann, geb. 25. 12.

in Berlin⸗-Wilmersdorf, Gieselerstr. 16, 26 hard Rudolphine Sara, geb. 21. 10. 1883 in Thorn, zuletzt wohnhast gewesen in Berlin, Ans⸗ bacher Str. 6 bei Salomon, . . ve ö. it Anna Sara, geb. Heilmann, geb. 20. 10. 37 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N4, Artisteriestr. 3i, ö ö Xr anz, Rosa Sara, geb. Kranz, geb. 8. 11. 1869 in Jägerndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin— Halensee, Joachim-Friedrichstr. 16, Gruner, Beatrice Sara, geb. Hohenstein, geb. 26. J. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin— Neukölln, Braunauer Str. 83, Dos m ar, Else Melly Sara, geb. 23. 9. 1906 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Schöne⸗ berg, Martin-Luther⸗-Str. 10, Hirschweh, Curt Israel, geb. 29. 11. 1881 in Breslau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NO 55, Hufelandstr. 17, Hi ö. 1 we k geb. Hein, geb. 29. 4. 1883 in Pollnom, Krs. Schlawe, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin WM. 56, Hufelandstr. 17, ö h . 9 g ö geb. 31. 5. 1869 in Breslau, zule wohnhaft gewesen in Berlin W, Sächsische Straße 2 bei Cohn, ö Kraus kopf, Rosalie Sara, geb. 24. 4. 1871 in Landsberg, zuletzt wohnhaft gewefen in Berlin W 30, Landshuter Str. 7, ö ö . geb. 24. 8. 1876 in andsberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin Wz30 Landshuter Str. 7. . . Greger, Emil Israel, geb. 26. 7. 1864 in Budapest, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Charlottenburg, Sybelstr. 62 bei Israel, Greger, Rosa Sara, geb. Strauß, geb. 30. 1. 1850 in Nürnberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Charlottenburg, Sybelstr. 62, bei Israel, Lindmann, Karl Israel, geb. 9. 4. 1882 in Mann— heim, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W zo, Speyerer Straße 10 bei Cohn,

1884 in Rastenburg / Ostpr, zuletzt wohnhaft gewesen

Lindmann, Frieda Sara, geb. Hirsch, geb. 1. 3.

1892 in Gera, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Speyerer Str. 10,

. Berliner, Elise Sara, geb. Badt, geb. 20. 2. 1863

in Berlin, zuletzt . gewesen in Berlin⸗ Friedenau, Südwestkorso 61 bei Baumstein,