* ö ? 3 5 ö 61 6 * 6 5 ö. 33 * 3
.
8 ö 2 ? 66 * n 5 — — . 28 w // er ,· / 6 0 e, ü 2 ; ö * 2 ö m, / , . u . 3 — K ö
rr,
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 11. November 1942. S. A
Kleinbahn⸗A.⸗G., Neuburxdorf⸗
(31370. Mühlberg.
Ja hresabschluß
———
A. Attiva. Anlagevermögen: Anlagen des Bahnbetriebs: Bahnbetriebsgrundstücke
einschl. des Bahn körpers
und der Betriebsgebäude:
Stand am 1. 1. 1941 362 boo, 9a Zugang.. 161,68 Jo? ss 7 õ? Abgang (Um⸗
buchung). 4 686,01
Gleisanlagen: Stand am 1. 1. 1941 246 751,47 Zugang (Um⸗ buchung). 4 686,01 Streckenausrüstung u. Sicherungsanlagen Bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschl.
Verwaltungszwecken oder
Werkwohnungszwecken k
Betriebsmittel (Fahrzeuge)
Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen .. Werkzeuge, Geräte, Be⸗ triebs und Geschäftsaus⸗ ratte, Andere bebaute und unbe⸗ baute Grundstücke. .. Beteiligungen. ..... Umlaufvermögen: Stoffvorräte ..... Wertpapiere.... Hypotheken. .... Geleistete Anzahlungen Forderungen auf Grund v. Lieferungen und Lei⸗ ,, Kassenbestand. .... Bankguthaben ..... Sonstige Forderungen.. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..
B. Passiva. Grundkapital ...... Rücklagen:
Gesetzliche Rücklage .. Andere (freie) Rücklagen. Rücklage für Erhaltung d. Bahnanlage .... Wertberichtigungen zu Posten des Anlagever⸗ mögens: Anlagen des Bahnbetriebs Erneuerungsstock .... Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten a. Grund von Lieferungen u. Lei⸗ J
Verbindlichkeit gegenüber d.
Pensionskasse Deutscher
Privateisenbahnen, Berlin
Verbindlichkeiten aus dem Güterverkehr gegenüber fremden Eisenbahnver⸗ waltungen .... (.
Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem K
Gewinn 1941 .....
Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember
am 51. Dezember 1941.
c ;. 8 A. Aufwendungen. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter Kosten für die Unterhaltung, Erneu⸗ erung und Ergänzung aufzuführen sind ... Soziale Ausgaben: Soziale Abgaben ; Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke ... Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe .. Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und Ergän⸗ zung: ber baulichen Anlagen
einschl. d. Löhne der Bahn⸗
unterhaltungsarbeiter
der Betriebsmittel (Fahr⸗ zeuge), der Werkstatt⸗ maschinen und der ma⸗
schinellen Anlagen einschl.
der Löhne d. Werkstätten⸗ arbeiter ..... ö der Werkzeuge, der Ge⸗ räte, der Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung einschl. der Löhne der Werkstättenarbeiter .. ESonstige Ausgaben... Abschreibungen a. Bahnan⸗ a Versicherungskosten .. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen.... Beiträge an Berufsvertre⸗ ngen Zuweisungen: an die gesetzliche Rücklage. an den Erneuerungsstock. Alle übr. Aufwendungen: Verwaltungsunkosten . Gewinn des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag
2707, 1g FAM .. ...
w
*
326 14239
Einnahmen aus dem Bahn⸗ betrieb: Aus dem Personen⸗ und
Gepäckverkehr .... 29 198 26 ausgeschieden. Aus dem Güterverkehr. . 20 650 19 nicht stattgefunden.
— , 3222 B. Ertrã ge. RM Gaswerk Weißwasser O. 2. Aktien⸗ ft, Bremen.
Herr Direktor Weckerle, Weißwasser,
ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat Ersatzwahl hat An seine Stelle
Sonstige Einnahmen .. 931714 tritt als stellvertretender Vorsitzer Herr
Erträge aus Beteiligungen 1I7I 36 Stadtrat
Zinsen, soweit sie die Auf⸗
Paul Petow, Weißwasser. Den Vorsitz im Aufsichtsrat nimmt
Die Aufsichtsprüfung (5 34 1. DVO.
wandszinsen übersteigen 234957 also Herr Bürgermeister Wenderot Nuflösung einer Rücstellung. 256 0400 — PVeißwasser, ein 56 3. e n Außerordentliche Zuwen⸗ den Vorlsitz Herr Stadtrat Petow, dungen — 15 000 — Weißwasser. Sonstige Erträge:
Erlassene Beförderungs⸗ l3 2231
k 11408 68 Fürstlich Plessische Bergwerks Kursgewinne ..... 250 — XI. G. in Kattowitz, Straße der Gewinnvortrag aus dem A 46.
k 270719 In der Hauptversammlung vom
26. 10. d. Is. sind die bisherigen Auf⸗ zes 163 60 fihte atem dich r' deri emäß vorgesehene Zeit von einem
atzungs⸗
zum AG hat zu wesentlichen Beanstan⸗ Fahr erneuk geiwählt worden. Aufsichtsratsmitglieder der Ge⸗
dungen nicht geführt.
Aufsichtsratsmitglieder sind: Re⸗ . 1.
gierungsdirektor Max Götte, Merseburg,
Vorsitzer; Landrat Georg Röhrig, Bad Breslau,
folgende Herren: echtsanwalt Dr. Franz Ludwig aus Bankdirektor Richard
Liebenwerda, stellv. Vorsitzer; Reichs⸗ Gdynia aus Kattowitz, 3. Rechts anwalt bahndireltor Ernst Lubeseder, Halle Dr. Alexander Hoßmann aus Breslau, (Saale); stLandesrat Dipl. Kfm. Dr. Hans 4. Rechtsanwalt Br. Ernst Carl Frei⸗
Siegel, Merseburg; Zuckerfabrikdirektor herr
von Gersdorff
aus Breslau,
Erich Gundermann, Brottewitz über Fal⸗ 5. Justizrat Dr. Rüdiger Graf von
kenberg (Elster).
der Goltz aus Berlin, 6. Generaldirek⸗
Vorstand: Eisenbahndirektor Herbert tor a. D. Dr. Arnold Rontz aus Katto⸗
Schlegel, Merseburg. Merseburg, im November 1942.
witz, 7. Generalbergwerksdirektor Dr. Ing. Otto Schmidt aus Waldenburg.
e — — —— —
313637.
Metrawatt Attiengesellschaft, Nürn berg.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Vortrag Abschreibung Aktiv a. RAM R. A* Anlagevermögen: 3 . Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ u. Wohn⸗ gebiud een 53 126 — Sl 500 — b) Fabrikgebäuden .. od 874 - gs 99 — Maschinen 1— 1 — ,, 1— 1 — Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung ..... 1— . Kraftwagen ...... 1— 1 — Patente, Marken und ähn⸗ liche Rechte.... 1— 1 — 113 004 - 110 104 - Umlaufvermögen: Roh⸗ Hilfs- und Betriebsstoffe .... Halbfertige Erzeugnisse .. . ..... 680 498, 80 Fertige Grzengni; . Anzahlungen der Gesellschafst ... Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und K J K, d Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheck= neee, J Anhere int uthaen . GSonftige Fort rznngen . 1429 94771 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen... 12066585 1641258 26 Passiva. Grund kapital J j d 500 000 — Rücklagen: Gesetzliche Rücklage... . Rücklage für Werkerneuerung und andere ; Nüdlagen 300 000 — Wertberichtigungsposten zum Umlaufvermögen ... 100 000 — Rückstellungen für ungewisse Schulden . ...... S3 777 80 Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden. .... J Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen . , . Sonstige Verbindlichkeiten.. . ...... ... 490 188 82 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... 31 533 52 Gewinnvortrag aus 1940 ...... Gewinn ö . 36 758 12 1541258 26 3 Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941. Aufwendun gen. RM, Löhne und Gehälter . 7 7 542 28 S74 704 õᷣ9 D w 57 33 26 Abschreibungen auf das Anlagevermögen .... ö . 69 349 35 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen ... 218 31 08 Beiträge an Berufsvertretungen. ..... . . 3 187 40 Außerordentliche Aufwendungen ...... z ö 6a öl Gewinnvortrag aus 1940 ...... J . k . ö 26 JI58 2 ( 1323 879 79 Ertrã ge. Rohüberschuß nach z 132 Absatz 1 I1 1 des Aktiengesetzes. .... 1231 14698 Zinsen, soiweit sie die Aufwandszinsen übersteigen .... . 188516 Außerordentliche Erträge... 71113 44 Gewinnvortrag aus 1940 .. ...... V 19 731 21 1323 879 79
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 19. September 1942.
Dr. Carl Brauns, Wirtschaftsprüfer.
Laut Beschluß unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Oktober 1942 wurde der Aufsichtsrat wiedergewählt und setzt sich wie folgt zusammen: Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Hans Günther, Berlin, Vorsitzer; Dr. Walter R. Mayer⸗List,
Berlin, stellv. Vorsitzer; Direktor Robert Herzog, Berlin. Vorstand der Gesellschaft ist Dipl.Ing. Georg Kurlbaum. ividende auf 69 festgesetzt. Die
Für das Geschäftsjahr 1941 wurde die
bei nachstehenden Zahlstellen:
Bankhaus Merck, Finck C Co., Berlin,
Commerzbank A.⸗G., Berlin,
Bankhaus Merck, Finck C Co., München, Commerzbank 2. ⸗G., Filiale Nürnberg, Nürnberg.
. 30. Oktober 1942.
tetrawatt Attien gesellschaft, Nürnberg.
Auszahlung erfolgt nach Abzug von 1099 Kapitalertragssteuer und gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine Nr. 5 —
mit RM 5, 10 netto für je R. 100, — Attie,
mit RM 51, — netto für je R.AM 1000, — Aktie
5 Y Kriegszuschlag
.
II. Gesetzliche Rücklage. ..... ö
III. Wertberichtigung auf das Umlaufvermögen... IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden ...*. V. Verbindlichkeiten:
Die Vorzugsaktien haben 30 faches Stimmrecht (60 000) bei Wahlen zum Aussichtsrat, Auflbsung der Gesellschaft und Aenderung der Satzung
auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen gegenüber Konzernunternehmen.
Zuceerfabrit RNastenburg Attiengejellschaft, Rastenhurg / Ostpr. amn . Giianz zum zi Mär 153. sienburgs ostrt· Aktiva. O9 I. Anlagevermögen: l. Sachanlagevermögen: A. Fabrik: Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden ... 96 327 -— Abschreibungen. ..... . 2231 — b) Fabrikgebäuden und anderen Baulich⸗ 5 1 . ö, 496 656 — ; Abschreibungen. 9 9 10 067 — Unbebaute Grundstücke ...... — Maschinen, maschinelle Anlagen, Förder⸗ anlagen und Transporteinrichtungen A423 561 — Zugang.... 3 426 50 ö Ts 9s6ß Abschreibungen .. ...... 30 433 50 Rübensilo mit Schwemmanlage ... F TTS -= g . 22 002 93 . dä Ss s Abschreibungen . ...... .. 29 2658 93 ö 7414 Tömũ7 = Abschreibungen.. ...... 4616 — Straßen, Brücken, Eisenbahn .. D S5 -= Abschreibungen.. ...... 1806 —– Wosserlettun gane; Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung 8 4 1 1 . 24 585 — Zugang durch Umbuchung. ... 2 500 - Sigangg 6724 17 ö NVSbd i Abschreihungen 12 49117 . Tc is B. Landwirtschaft: Grundstücke 14 1 9 9 d 09 0 121 000 — Wohngebäude.. ..... 21 320, — Abschreibungen. ... 580, — 20 740 - Landwirtschaftliche Gebäude. N 15,55 Abschreibungen. ... 1966,38 16 085 - Vetrieb nentnnn — Lebend eß Inventar 92 790 - . = ri ) L. Finanzanlagevermögen: Beteiligungen.... . ⸗ Tos 555 II. Umlaufvermögen: Hilfẽ⸗ und Betriebsstoffe ö 9 * 307 422 35 Fertige Erzeugnisse und Waren. ...... 996 O29 10 Wertpapiere 8 . , , . 14 850 — wg nnn i 7 312 80 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen inne,, i:; 260 153 60 Kassenbestand einschließlich Guthaben bei Reichs⸗ bank und Postscheckamnt ...... 7 843 66 Andere Bankguthaben... . 79380 67 Sonstige Forderungen. ...... ... 10 2288 789 III. Posten der Rechnungsabgrenzung ..... . 226 167 Passiva. . I. Grund kapital: Stammaktien, 72 000 Stimmen.... — ; Vorzugsaktien, 2000 Stimmen.... 6 000 — 1 446 000
82 28
11111 1
it si
S8!
Sonstige Steuern und Abgaben ... Beiträge an Berufsvertretungen ... Außerordentliche Aufwendungen ... Gewinn: Gewinn 1941/4532 .....
der Bücher und der Schriften
ni n .
abzüglich Verlust 1940 / 4
Erträge.
Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Aufwendungen
und Erträge . .
Erträge aus Beteiligungen.... Außerordentliche Erträge Erträge aus Landwirtschaften:
14 8 1 14 8 2 8 1 * 1 1 1
Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Auf⸗ wendungen und Erträge.. ab: Löhne und Gehälter... 53 221,93
Steuerng ö 3 ol, 57 Beiträge an Berufsvertretungen 991,58 Außerordentliche Aufwendungen. 229, 14
Soziale Abgaben.. ..... z 2 903, 34
, ,, 30 gegenüber Banken.... . 714 R w 3 2020 381 VI. Posten der Rechnungsabgrenzung ..... VII. Gewinn: Reingewinn 1941/42 ... 34 abzüglich Verlustvortrag aus 1940/41. 683 4 226 167 Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. März 1942. Aufwendun gen. 8 Verlustvortrag aus 194041 .... . Löhne und Gehälter. .... WJ Soziale Aufwendungen.... . Abschreibungen auf das Anlagevermögen. .... k ö Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗
34 63
Außerordentliche Etre... .
Rastenburg, den 10. September 1942.
66
1137 655
106416642
11137 663
Zucterfabrit Rastenburg Attien gesellschaft.
Der Aufsichtsrat.
Erich Schultz⸗-Fademrecht, Vorsitzer. Fritz Schul ; Joachim Böhm. Fritz Borcke. Erwin Gustav Mey. Dr. Willi Ostermeyer.
Der Borstand.
stellv. Vorsitzer. effler.
Erich Linnenkohl, Vorsitzer. Hans Partikel.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschästsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
v gesellsch aft. Wirtschaftsprüfer. j Dividende ausgezahlt.
Nastenburg / Berlin, den 5. August 1942.
Lang und Stolz Wirtschaftsprüfung
Lang, Wirtschaftsprüfer. Dr. Schneider,
Auf Geivinnanteilschein Nr. 13 werden sofort 470
Der Vorstand.
Neichs⸗ und Staatsanzeigen Nr. 265 vom 11. November 1942. S. 3
Anordnung F Nr. 37 der Reichsstelle für Solz ͤ Betr.: Nachweisung der Aufbringung, des Absatzes und der Abfuhr von Rohholz und Gerbrinde Vom 9. November 1942
In Durchführung des Runderlasses des Reichsforst⸗ , vom 253. September 1943 — H 510 00-1 (RMBlFv. S. 251) und vom 233. September 1942 f B25. 60. 00 33 (RMöBlFv. S. 265) wird auf Grund der § 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. 1 S. 1677) und der nachstehend genannten Verordnungen:
Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom
4. März 1938 (RGGBl. J S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2028); . Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten vom 238. Dezeniber 1938 (RGBl. 1 1939 S. ?) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2029); Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Ja⸗ nuar 19359 (RGBl. 1 S. 133); s ; Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirt⸗ schaft dom 21. März 1942 (RGBl. 1 S. 1665); Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver— ordnung des Führers züm Schutze der Rüstungs⸗ wirtschaft vom 25. April 1942 (RGBl. 1 S. 246) ür das Forsiwirtschaftsjahr 1943 Cl. Oktober 1942 bis 0. September 1943) folgendes angeordnet: I. Holzeinschlagsnachweisungen A. Allgemeines
1. Die Höhe des Einschlags in den einzelnen Holzsorten ist für alle Forstbetriebe (Staatswald und Nichtstaatswald) im Laufe des Forstwirtschaftsjahres jeweils nach dem Stand vom
31. Januar (Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Januar),
30. April (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. Aprih, 50. Juni (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. Juni) und 31. Dirober (als Abschlußnachweisung des gesamten auf
das Forstwirtschaftsjahr — 1. Oktober bis 380. Sep⸗ tember — anzurechnenden Einschlags) nachzuweisen.
2. Der Nachweis über den Einschlag hat den esamten seit Beginn des Forstwirtschastssahres bis zum
i . Erhebungstermin durchgeführten Nutz- und Brenn⸗ erbholzeinschlag, der auf die Erfüllung der Holzeinschlagsfest⸗ ng (Umlagey bzw. auf Holzeinschlagsgenehmigungen für as Forstwirtschaftsjahr anzurechnen ist (einschl. des zu⸗ lässigen Mehreinschlags), sowie die Entnahmen an Nutz- und Brennderbholz für den Eigenbedarf und den gesamten übrigen umlagefreien Brennderbholzeinschlag zu umfassen.
3. Ist der für einen Forstbetrieb für das Forstwirt⸗ aftsjahr festgesetzte bzw. genehmigte sowie der darüber inaus zulässige Holzeinschlag bis zum 30. April beendet und eine Durchführung durch die Holzeinschlagnachweisung nach em Stand vom 36. April gemeldet, entfällt die Vorlage der
,, nach dem Stand vom 30. Juni. ie Abschlußnachweisung am 31. Oktober ist jedoch auch von
den Forstbetrieben zu erbringen, die von der Vorlage der Holz⸗
senl lagnachweisung nach dem Stand vom 30. Juni befreit nd.
4. Die Einforderung weiterer Holzeinschlagsnach⸗ weisungen zu anderen als den unter Ziff. A1 angeordneten . ist den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern und
andesforstämtern (andesforstwerwaltungen, Regierungs⸗ forstämtern) verboten. .
MR. Holzeinschlags nachweisung für den Staats wald
a) Holzeinschlags buch
1. Jedes Forstamt hat . das Forstwirtschaftsjahr ein Hol zeinschlags uch“ unter Benutzung des vorgeschriebenen ECinhrit vo rdrucks anzulegen. In das „Holzeinschlagsbuch“ ist alles im Forstwirtschaftsjahr eingeschlagene bzw. auf das Forst⸗ wirtschaftsjahr anzurechnende Derbholz — ohne Rücksicht auf die Verkaufs- oder Verwendungsart — laufend einzutragen.
2. Für die Führung des Holzeinschlagsbuches sind die auf seinem Titelblatt abgedruckten Anweisungen zu beachten.
3. Der Vordruck „Holzeinschlagsbuch“ wird mit Rücksicht auf die Neufassung des Umlagebescheids für das Forstwirt⸗ schaftsjahr 19435 neu herausgegeben.
Vordruckbestellungen (Titelbogen⸗Bestell⸗Nr. S0 / . — und Einlagebogen⸗Bestell⸗RNr. Sl / s) sind an den Verlag „Deutscher ,,, Berlin N4, Oranienburger Str. 59, zu richten.
ie sind auf die für das Forstwirtschaftsjahr 1943 unbedingt notwendige Bedarfsmenge zu beschränken (vgl. RdErl. d. Rfm. v. 5. Juni 1912 — B 323. 00-37 — RM Bl F. S. 1795). Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der anfordernden Stelle.
; b) Holzeinschlagsnachweisung
1. Die Holzeinschlagsnachweisungen sind jeweils in drei⸗ . Ausfertigung (Durchschlagsverfahren) unter Benutzung i für den Staatswald vorgeschriebenen Vordrucke aufzu⸗
ellen.
a) Eine Ausfertigung ist pünktlich (Eingang beim Emp— änger) bis zum 5. des auf den Berichtszeitraum
olgenden Monats dem . Forst⸗ und Holz⸗
wirtschaftsamt einzureichen;
b) eine ,, ist pünktlich (Eingang beim Emp⸗ fänger) bis zum 5. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats dem zuständigen Laundesforstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforstamt) bzw. von den Staatsjagdrevieren dem zuständigen Ober⸗ . Staatsjagdrevier) zur Kenntnis vorzu⸗ en. die dem Rei s meißt unmittelbar unter⸗ ö ten Forstämter (Staatsjagdreviere) reichen diese
usfertigung dem Reichsjägermeister (Leiter der Staats jagdreviere) ein;
c) 26 Ausfertigung bleibt bei den Akten des Forst⸗ amtes.
2. Mit Ausnahme der Reichsforstverwaltung in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen ist von allen Forstämtern für alle Berichtszeiträume der Einheitsvordruck Holz— einschlagsnachweisung ür den Staatswald“ D,. S6 / ds) u benutzen. Mit Rücksicht auf die in den Alpen⸗ und Donau⸗
eichsgauen er . ,,, in Sommer⸗ und Win⸗ terfällung gilt für die Forstämter bieses Gebietes ein beson⸗ derer Vordruck „Holzeinschlagsnachweisung für den Staats⸗
wald — Forst- und Holzwirtschaftsämter Wien und Salz—⸗ burg —“ GBestell⸗Nr. 386 a.43). 6
Die im e e fr hafte hr benötigte Anzahl von Vor⸗ drucken ist beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin
RN4, Sranienburger Str. 59, auf eigene Rechnung von den
Landesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs⸗ sorstämtern) bzw. den Oberforstämtern (Staatsjagdrevieren) zur Weitergabe an die ihnen unterstellten Forstämter bzw. von den selbständigen Forstämtern (Staatsjagdrevieren) un— mittelbar rechtzeitig anzufordern. . 6.
Die für das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr gültigen Vordrucke der Holzeinschlagsnachweisung sind nicht weiter⸗ zuverwenden.
C. Holzeinschlagsnachweisungen im Nichtstaatswald
a) Aufstellung der Holzeinschlagsnach—⸗ weisungen
1. Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber haben die Waldeigentümer bzw. mutzungsberech⸗ tigten die Holzeinschlagsõnachweisungen in dreifacher Ausferti⸗ gung unter Benutzung des jeweils für den Berichtszeitraum gültigen Vordrucks aufzustellen. Sofern die Forstbetriebe nicht gemäß Ziff. A8 von der Einreichung der Holzeinschlags⸗ nachweisung nach dem Stand vom 30. Juni befreit sind, haben sie, falls bis zum Berichtszeitpunkt ein Einschlag noch nicht getätigt ist, Fehlanzeige zu erstatten. .
a) Zwei Ausfertigungen sind pünktlich Eingang bei der Prüfungsstelle)h bis zum 5. des auf den Berxichtszeit— raum folgenden Monats der Prüfungsstelle einzu⸗ senden; . . ö
P) eine Ausfertigung verbleibt dem Waldeigentümer bzw. ⸗nutzungsberechtigten. .
2. Die erforderlichen Vordrucke werden den Waldeigen⸗ tümern bzw. „nutzungsberechtigten jeweils rechtzeitig von der zuständigen Prüfungsstelle zugesandt. Bei der Ausfüllung sind die „Erläuterungen zur Aufstellung der Holzeinschlags⸗ nachweisung für den Nichtstaatswald im Forstwirtschaftsjahr 1943“ zu beachten, die in Form eines Sonderdruckblattes jedem nichtstaatlichen Forstbetrieb von 50 ha Größe und darüber gleichzeitig mit den Vordrucken zur Holzeinschlagsnachweisung ein mal ig für das Forstwirtschaftsjahr zum Erhebungs⸗ termin 31. Januar durch die . übersandt werden und hauptsächlich die Umrechnungszahlen für die Umrechnung der Holzmengen aus dem Waldmaß (Verkaufsmaß) in Fest⸗ meter mit Rinde enthalten. . ö
3. Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe unter 59 ha Größe stellen die zuständigen Prüfungsstellen, erforderlichen⸗ falls unter Mitwirkung der Bürgermeister, gemeindeweise zusammengefaßte Holzeinschlagsnachweisungen bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats in dreifacher Ausfertigung auf. Hierbei sind die Betriebe des Körper⸗ schaftswaldes und des Privatwaldes gemäß der unter Ziff. Cb?2 gegebenen Begriffsbestimmung voneinander zu trennen.
Den Bürgermeistern, die zur Mitwirkung bei Auf⸗ stellung der Holzeinschlagsnachweisung für die unter 50 ha großen Privatforstbetriebe herangezogen werden, kann von den . ein besonderer Vordruck, z. B. der von der Reichsstelle für Holz herausgegebene Vordruck „Gemeinde⸗ weise Holzeinschlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“, zur Verfügung gestellt werden, in welchen die Einschlagsangaben der privaten Kleinwaldbesitzer einer Ge— meinde listenmäßig, und zwar nach den üblichen Verkaufs— abmessungen der einzelnen Holzsorten, einzutragen und sorten⸗ weise für die Gemeinde aufzurechnen sind. Auf den gegebenen⸗ alls von den Prüfungsstellen selbst . Fragebogen ist ebenfalls der auf der „Holzeinschlagsnachweisung für den Nichtstaatswald“ abgedruckte Vermerk über die Genehmigung des Statistischen Zentralausschusses anzubringen. Diese den Bürgermeistern übergebenen Listen sind in zwei Stücken je Genieinde zu fertigen. Ein Stück erhält die Prüfungsstelle, das zweite verbleibt dem Bürgermeister. Nach Prüfung der Eintragungen sind lediglich die Schlußzahlen dieser Listen von den Prüfungsstellen für sämtliche Holzsorten einheitlich in
estmeter mit Rinde umzurechnen und nur die umgerechneten
ahlen in den bisher üblichen Vordruck „Holzeinschlagsnach⸗ weisung für den Nichtstaatswald“ der betreffenden Gemeinde u übertragen. Wird von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, s haben die Prüfungsstellen von der letztgenannten Nach⸗ weisung nur zwei Stück je Gemeinde zu fertigen.
b) Prüfung der Holzeinschlags⸗ nachweisungen
1. Säumige Forstbetriebe sind durch die Prüfungsstellen spätestens zwei Tage nach Ablauf des für die Einreichung der Holzeinschlagsnachweisungen vorgeschriebenen Termins unter Hinweis auf die Strafbestimmungen der Verordnung zur Ver⸗ stärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (RGBl. 1 S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2028) bzw. der Verordnung zur Verstärkung des Holzein⸗ schlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. 1939 1 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2029) und unter Hinweis auf die Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RBl. 1 S. 165) und der hierzu ergangenen Durchführungs⸗ und Ergänzungsver⸗ ,. vom 25. April 1942 (RGBl. 1 S. 246) unter Stellung eines , Termins durch Postzustellungsurkunde zu mahnen. Verläuft die Mahnung ergebnislos, so ist Anzeige an das zuständige Forst⸗ und , , zur Ein⸗ leitung eines , , , ne, zu erstatten. Der Anzeige sind alle hierfür in Frage menden Unterlagen SSchriftwechsel, Mahnung usw. beizufügen.
Das gleiche gilt sinngemäß für Forstbetriebe unter 50 ha, die die für die gemeindeweise zusammengefaßten Holzein⸗ schlagsnachweisungen erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig oder unvollständig machen oder die Angaben überhaupt ver⸗ weigern. .
2. Die Prüfungsstsllen prüfen die von den Forsßtbetrieben von 50 ha Größe und darüber eingereichten Holzeinschlags⸗ nachweisungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit und fertigen sodann für ihren Prüfungsstellenbereich je eine Zusammenstellung der Nachwei ungen
des ö . Trennung nach Besitz⸗
größen),
des Privatwaldes von 50 ha Größe und darüber,
des Privatwaldes von unter 50 ha Größe,
des Privatwaldes insgesamt.
Als Körperschaftswald gelten die Waldungen der Ge⸗ meinden, Gemeindeverbände, Kreise, Provinzen, ihrer Zweck⸗ verbände und sonstiger Gebietskörperschaften sowie der Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kirchen, Schulen und dergl.
Dem Privatwald sind alle Waldungen privater Hand einschließlich Familienstiftungen, Genossenschafts, Inter⸗ essenten⸗ und Gemeinschaftswaldungen ohne Rücksicht auf ihren Rechtscharakter zuzurechnen.
Die Zusammenstellungen sind in je drei Ausfertigungen (Durchschlägsverfahren) unter Benutzung des für die Forst—⸗ betriebe vorgeschriebenen Vordrucks herzustellen.
a) Je eine Ausfertigung ist mit je einem Stück der entsprechenden Einzelnachweisungen der Forst⸗ betriebe von 590 ha Größe und darüber und der ge⸗ meindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe pünktlich (Eingang beim Empfänger) bis zum 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats an das zuständige Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamt einzureichen, und zwar für den Körper⸗ schaftswald an die Abteilung 1, für den Privatwald an die Abteilung II — Privatforsten — des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes.
b) Je eine Ausfertigung ist pünktlich (Eingang beim Empfänger) bis zum 20. des auf den Berichtszeit⸗ raum folgenden Monats von den Prüfungsstellen für den Körperschaftswald dem zuständigen Landes⸗ sorstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforst⸗ amt), von den Prüfungsstellen für den Privatwald der zuständigen Landesbauernschaft bzw. dem zu⸗ ständigen Landesforstamt — Abt. Privatwald — zur Kenntnis vorzulegen;
e) je eine Ausfertigung verbleibt mit je einem Stück der entsprechenden Einzelnachweisungen der Forst— betriebe von 50 ha Größe und darüber und der ge⸗ meindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe bei den Akten der Prüfungsstelle;
d) die dritte Ausfertigung der Einzelnachweisungen der gemeindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe ist den Bürgermeistern der betreffenden Gemeinden für ihren Dienstgebrauch und ihre Akten zu übersenden, soweit die Bürgermeister nicht be⸗ reits im Besitz eines Stückes der „Gemeindeweisen Holzeinschlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“ bzw. eines entsprechenden vereinfachten von der Prüfungsstelle ausgegebenen Vordrucks sind.
g. Die von den Prüfungsstellen für ihren eigenen Ge⸗ brauch und zur Weitergabe an die Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber benötigten Vordrucke sowie gegebenen— falls der Bedarf des Vordrucks „Gemeindeweise Holzein⸗ schlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“ werden den Prüfungsstellen jeweils rechtzeitig von den zu— ständigen Forst- und Holzwirtschaftsämtern zugesandt. Die Fassung des letzteren Vordrucks ist auf ganzjährige Gültig— keit abgestellt.
D. Zusammenstellungen bei den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern
1. Die Abteilung 1 der Forst- und Holzwirtschafts—⸗ ämter stellt die ihr von den Forstämtern für den Staatswald vorgelegten Einzelnachweisungen (3iff. Bb 12a) getrennt nach andesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regie⸗ rungsforstämtern) in zweifacher Ausfertigung zusammen.
2. Die Abteilung HI der Forst- und Holzwirtschafts⸗ ämter stellt die ihr von den Prüfungsstellen eingereichten Unterlagen gemäß der unter Ziff. Cb 2 angegebenen Auf— gliederung in zweifacher Ausfertigung zusammen und über⸗ ibt eine Ausfertigung bis spätestens zum 25. des auf den
erichtszeitraum folgenden Monats an die Abteilung J.
3. Danach fertigt die Abteilung J der Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsämter getrennte Zusammenstellungen:
a) der Ergebnisse der Zusammenstellungen nach Landes forstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs- forstämtern) (3iff. D I) über den Einschlag im Staatswald;
b) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein— schlag des Körperschaftswaldes; ;
o) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein⸗ schlag des Privatwaldes von 50 ha Größe und darüber;
d) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein⸗ schlag des Privatwaldes von unter 50 ha Größe;
e) der Ergebnisse der Zusammenstellungen von e und d;
fz der Ergebnisse der Zusammenstellungen von a, b und e.
Von den Ergebnissen der Zusammenstellung sind je zwei Ausfertigungen zu a—e unter Benutzung des für die Forst⸗ betriebe, zu F unter Benutzung des für die Forst⸗- u nd Holzwirtschaftsämter vorgeschriebenen Vordrucks herzustellen. . Je eine Ausfertigung der Ergebnisse zu DI und B 3a— dient den Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ ämtern zur Kontrolle des Einschlags. Sie sind zu— sammen mit den Einzelnachweisungen der Forst⸗ ämter (Ziff. DI) und der Prüfungsstellen zu den Akten des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes zu nehmen; je eine Ausfertigung der Ergebnisse zu D 1 und D 3 a—t ist der Reichsstelle für Holz — Haupt abteilung 1 — Berlin⸗Grunewald, Winklerstr. 26, pünktlich (Eingang beim Empfänger) bis zum ö bruar bzw. 31. Mai bzw. 31. Fr bzw. 30. No⸗ vember einzureichen.
4. Die Abteilung J hat die ihr für den Staats, und Körperschaftswald eingesandten Unterlagen nebst zugehörigen n der Abteilung II zur Einsichtnahme zur
erfügung zu stellen.
5. Die von den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern zur Weitergabe an die Prüfungsstellen und für den 2. Ge⸗ brauch benötigten Vordrucke für die Holzeinschlagsnach⸗
weisungen im Nichtstaatswald und die erforderlichen Vor⸗
drucke „Holzeinschlags nachweisung des Forst⸗ und Holzwirt⸗ schafts amtes“ werden den Forst⸗ und olzwirtschaftsämtern
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