1942 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Nov 1942 18:00:01 GMT) scan diff

ö

angeordnet:

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 28. November 1942.

Gänsefußschare, Hackschare, Kultivatorfedern, zinken und ⸗schare, Bodenlüfter, Kultivatoren, Klein⸗Kultiva⸗ toren, Rillenzieher, Klein⸗Sämaschinen, Bodenfräsen, Rübenkrehle und -⸗köpfschippen und ähnliche Feld⸗ und Gartengeräte; Futterstampfer, Kartoffelkörbe; Pflugschare, Riester, Streichbretter, Kolter und Sohlen. (2) Die Typenbeschränkungslisten werden jeweils für Erzeugnisgruppen von landwirtschaftlichen Handarbeits⸗ geräten und Maschinenersatzteilen durch die Fachabteilung Geräte⸗ und Beschlag⸗Industrie für Landwirtschaft und Gewerbe den Herstellerfirmen zugestellt. 3) Hersteller der im Absatz 1 aufgeführten landwirt⸗ schaftlichen Handarbeitsgeräte und Maschinenersatzteile, die bis zum 31. Dezember 1942 keine Typenbeschränkungslisten er⸗

halten haben, sind verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden

Listen don der Fachabteilung Geräte- und Beschlag⸗Industrie für Landwirtschaft und Gewerbe, Hagen / Westf., Körnerstr. 27, anzufordern. 82 Die Hersteller von landwirtschaftlichen Handarbeits⸗ geräten und Maschinenersatzteilen können durch Einzelanwei⸗ sung der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als ö des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse verpflichtet werden, nur bestimmte Arten und Formen aus der Typenbeschränkungsliste herzustellen. 583

In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann die We chte. Werkstoff⸗ verfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt⸗ fchaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Geräte⸗ und Beschlag⸗Industrie für andwirtschaft und Gewerbe bei der Wirtschaftsgruppe Werk⸗ toffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige einzu⸗ reichen.

54

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

8 5

Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. .

Hagen, den 16. November 1942.

Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse.

Put sch.

Anweisung Nr. 51 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des KReichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Kurzwaren aus Eisen und Metall vom 16. November 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679 in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse

R 3

(I) Die Herstellung und Ausführung folgender Kurzwaren aus Eisen und Metallen für den In⸗ und k ist nur noch in den Arten, Formen, Abmessungen und Gewichten der Typenbeschränkungsliste der Fachabteilung Eisen⸗ und Kurz⸗ waren⸗Industrie der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige zulässig.

Kleine Massenartikel aus Eisen und Metallen wie:

Oesen und Haken für die Schuh⸗, Lederwaren⸗ und Aus⸗ rüstungsindustrie, Hohlnieten, Etikettenösen, Korsett⸗ und Bandagenösen, Schnallen und Beschläge für die Lederwaren⸗, Schuh⸗ und Ausrüstungsindustrie, Druck⸗ knopfschnallen, Reit⸗ und Fahrgeschirrteile und ⸗be⸗ schläge, Karabinerhaken, Einnietdruckknöpfe.

Massenartikel für die Fernmeldetechnik und Eleltroindu⸗ strie wie: .

Oesen, Nieten, Hülsen, Buchsen, Stifte, Batterieteile, Kontaktfedern, Kappen, Lötösen, Schellen, Kabelschuhe, Unterlegscheiben usw.

Befestigungsmaterial für elektrische Leitungen.

(2) Die Typenbeschränkungslisten werden jeweils für Er⸗ zeugnisgruppen durch die ech! teilung Eisen⸗ und Kurz⸗ waren⸗Industrie den Herstellerfirmen zugestellt.

GG Hersteller der im 234 1 aufgeführten Kurzwaren aus Eisen und Metallen, die bis zum 31. Dezember 1942 keine Typenbeschränkungsliste erhalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Listen von der Fachabteilung Eisen⸗ und Kurzwaren⸗Industrie anzufordern. .

82 ;

Die Hersteller von Kurzwaren aus Eisen und Metallen können durch Einzelanweisung der Wirtschaftsgruppe Werk⸗ en,, und verwandte Eisenindustrie 4 als wirtschaftungsstelle der 6 für technis rzeug⸗ nisse verpflichtet werden, nur bestimmte Arten und Formen aus der Typenbeschränkungsliste herzustellen. .

. 8 3 - ö In begründeten Einzelsällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann die ö rkstoffver⸗

mierung und verwandte Eisenindustri ige als Bewirt⸗ chaftungsstelle des Reichsbeauftragten , , Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen. Anträge auf Erteilung von , ,, engen 86 über die Fachabteilung Eisen⸗ und Kurzwaren⸗Industrie der Wirtschafisgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustriezweige einzureichen.

beauftragten

§5 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von.

der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗

gen werden nach den 55 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ö ( 9 Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1912 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Hagen, den 16. November 1942. .

Wirtschaftsgruppe r ne, , und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse.

Put sch.

Anweisung Nr. 52 . der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ ür technische Erzeugnisse über die Herstellung von Stuhlsitzfederböden vom 16. November 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1989 (RGBl. J S. 1450) in der Fassung der Ber⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbin⸗ dung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungslenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Ok⸗ tober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr: 2386 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:

§1 Die Herstellung von Stuhlsitzfederböden ist verboten.

5 2 Lagerbestände an Stuhlsitzfederböden dürfen bis zum 31. Januar 1943 J und das in der Fertigung be⸗ findliche Voꝓwmaterial darf bis zum 31. Dezember 3 auf⸗ gearbeitet werden. 83

Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr.

5 4 K en gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗ 9 werden nach den 10, 124 15 der Verordnung über den renverkehr bestraft. . . 85

Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Hagen, den 16. November 1942.

Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse Putsch.

Anweisung Nr. 53 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für tkechnische Erzeugnisse über die Herstellung und Verpackung von Schuhstiften und Täds

vom 16. November 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 19539 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679 in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs— lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu⸗

stimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse

angeordnet:

51 (1) Schuhstifte sind nur noch in folgenden Stärken und Längen herzustellen: a) Etifte für Schuhmacher: Stiefeleisenstite (DIN 1146) 22‚22 25s5 nm Sto ßplattenstifte (DIN 1147) 16/10 1613 22/11 22/13

265/15 mm breitgestaucht (DIN 1182) 16/16

Gummiabfatzstifte, 18/8 mmm Gummiabsatzstifte, tiefversenkt (DIN 1145) 16s20 aum blanke Sohlenstifte (lungehärtet) (DIN 1146) 2218 mm Doppelsohlenstifte (RKivets (DIN 1146) 1413 mm gestauchte Drahtstifte (DIN 1152) 1217 14120 14/25 16130 mm . . Kammzwecken, blank, mit großen Köpfen (DIN 1167) 14, 1416 1415 1815 is/ 20 1I8s25 mm Pantoffelklammern (DIN 1159) 10 / 16 (10/18 12/20 mm dolzschuhstifte 14,18 1420 16125 1630 mm geschnittene Absatzstifte, blank 12 14 16mm b) Etifte für die Schuhfabritation: Absatzbaustifte Larrabeestifte Innennagelstifte (DIN II48) 3,3 2,9 3,1 normaler Kopfdurch⸗ messer 20/12 20 / 14 20 / ls 2zo / ls 22/20 2262 22/2 22/26 22/28 22320 2251382 22/134 225136 22j38 mm Innennagelstifte (Tellerkopfstifte) sind bis zur Ein führung einheitlicher Kanäle für die a n,, Nagelfüller der verschiedenen Systeme außerdem noch mit folgenden Kopfdurchmessern zu liefern: 3,4 3,5 3,7 mm Absatzstifte mit flachen Köpfen (Holzabsatzaufnagelstifte) 14/18 14/120 16122 mm Clinch⸗Nails bzw. Loose⸗Nails mit Vierkantspitze bzw. Schwertspitze in den Kopfgrößen 2,5 oder 2,6 mm (12/8 Hsio zh 11010 12½! L6/is ig zo I8szæ- 18/26 rum Schraubstifte 16 16 165/18 16/20 mm Rivets Oberfleckftifte) (bIN UH45) 14/13 mm Stiefeleisenstiste (DiR 1145) 22/20 22/22 26 s28 mum Gummiabsahstifte, breitgestaucht IN L152) 165/12 16/14

! ö 1

ö 16si6 18/16 1820 1822 18/28 mm

Gummiabsatzstifte, tiefversentt (DIN 1146) 1620 mm

Stosplatten stifte IN 1147 16,10 16'113 2211 22 / 13 25/ 15 mm J

Jägerstifte, blank 25/10 mm 9. .

blanke Sohlenstifte, ungehärtet (DIN 1146) 228 mim.

gestauchte Drahtstifte iR 1182 12si7 14e id / 2s 16130 mm ; ; .

Kammzweden, blank, mit großen Köpfen (DIN 1167) 147 14s16 14/1 16165 16620 8/25 mm FPantoffelllammern (DIN il59) 10/16 10/18 12/20 mm Holzschuhstifte 14.18 14120 16/25 16/30 mm ; Lightningstifte (Shoe⸗Nails, geschnittene Absatzaufnagel⸗ stifte) 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 460 42 44 46 48 mm aus Blech oder Bandeisen lonisch geschnitten geschnittene Absatstifte, blank 12 14 16mm (2) Täcks sind nur noch in folgenden Sorten, Gewichten unb Längen herzustellen: ; a) Maschinentäcks: ö ; Drahtmaschinentäcks mit vierkantig konischem Schaft Drahtmaschinentäcks mit oben rundem, unten vierkantig konischem Schaft Drahtmaschinentäcks mit Schwertspitze in normaler Aus- führung; als Maschinenstifte mit Schwertspitze oder als

Feintãcks Maschinen⸗ Maschinen⸗ Maschinen⸗ täcks mit täcks mit täcks mit vierkantig obenrundem, Schwert⸗

konischem unten vier⸗ spitze, nor⸗ Schaft kantig koni⸗ male Aus- schem Schaft führung

30 Gramm 30 Gramm 37 Gramm 365 Gramm 35 Gramm 44 Gramm 45 Gramm 46 Gramm 50 Gramm 9 mm pro Mille ca. 63 Gramm 53 Gramm 56 Gramm 10 mm pro Mille ea. 62 Gramm 62 Gramm 67 Gramm 11mm pro Mille ca. 765 Gramm 12 nam pro Mille ca. 80 Gramm 80 Gramm 83 Gramm 144mm pro Mille ca. 95 Gramm 95 Gramm 110 Gramm 16mm pro Mille ea. 1190 Gramm 110 Gramm 120 Gramm 18 mm pro Mille ca. 120 Gramm 120 Gramm 150 Gramm 20 mm pro Mille ca. 150 Gramm 150 Gramm 170 Gramm Maschinenstifte mit Schwertspitze ö 12/12 mm pro Mille ca. 110 Gramm 12/14 mm pro Mille ca. 125 Gramm 12/16 mm pro Mille ca. 150 Gramm Feintäcks 4 mm pro Mille ca. 5 mm pro Mille ca. 6 mm pro Mille ca. 7mm pro Mille ca. g mm pro Mille ca. 9 mm pro Mille ca. 10 mm pro Mille ca. b) Drahthandtäcks: U 6 mm pro Mille ca. 8 mm pro Mille ea. 50 Gramm 10 mm pro Mille ca. 71 Gramm 12 mm pro Mille ca. 100 Gramm 14 mm pro Mille ca. 125 Gramm 16mm pro Mille ca. 158 Gramm 18 mm pro Mille ea. 194 Gramm 20 mm pro Mille ca. 237 Gramm 22 mm pro Mille ea. 273 Gramm 24 mm pro Mille ca. 317 Gramm o) Blechhandtäcks: ö.. 6 mm pro Mille ca. 30 Gramm ; 8 mm pro Mille ea. 50 Gramm 10 mm pro Mille ca. 71 Gramm 12 mm pro Mille ca. 100 Gramm ö 14 mm pro Mille ca. 125 Gramm 16 mm pro Mille ca. 158 Gramm 18 mm pro Mille ea. 194 Gramm 20 mm pro Mille ea. 237 Gramm 22 mm pro Mille ca. 273 Gramm 24 mm pro Mille ca. 317 Gramm 28 mm pro Mille ca. 405 Gramm 30 mm pro Mille ca. 455 Gramm 34 mm pro Mille ca. 550 Gramm d) kannelierte Nägel, blant (Grooved Tacks): 8 mm pro Mille ca. 90 Gramm 10 mm pro Mille ca. 130 Gramm 13 mm pro Mille ca. 200 Gramm 16 mm pro Mille ca. 300 Gramm 20 mm pro Mille ca. 400 Gramm 25 mm pro Mille ca. 530 Gramm e) fein geschnittene Nägel blant (Fine Cut Tads) mit flachen, normalen Köpfen: 6 mm pro Mille ca. 55 Gramm ö 8 mm pro Mille ca. 100 Gramm 10 mm pro Mille ca. 155 Gramm 13 mm pro Mille ca. 250 Gramm 16mm pro Mille ca. 360 Gramm 20 mm pro Mille ca. 590 Gramm 25 mm pro Mille eg. S80 Gramm ) schwer geschnittene Näge ads), mit flachen normalen Köpfen:

6mm pro Mille ca. 7 man pro Mille ea. 8 mm pro Mille ca.

I15 Gramm 18 Gramm 20 Gramm 23 Gramm 26 Gramm 28 Gramm 31 Gramm

30 Gramm

w n, 1 2 2 Pfunds 15 is 21 25 28 mm (6) a) Als Werkstoff ist nur Thomas⸗Flußeisen bzw. M - Cisen zu

verwenden.

b) Schuhstifte und Täcks sind nur 6e oder verzinkt, Ma schinentäcks auch blau und graphitiert auszuführen.

e) Die Verpackung erfolgt in Paketen von 1 oder 5 kg, brutto für netto gewogen und berechnet, bei größeren Mengen lose geschüttet in Kisten, Fässern oder Säcken.

§5 2 Die Herstellung von runden Patent ⸗Absatzstiften Pantoffelhalen, itschbandstiften für die Schuhindustrie, lechmaschinentäcks keilformigen Abfahstiften, Draht ⸗Schännel⸗Nägeln, Blech⸗Schännel⸗Nägeln, Square Tac6ů, . ö geschnittenen Kopfstiften, , Sohlenstiften, eschnittenen Stiefeleisenstiften, Hier renne. ! Drahthandtäcks, ö geschnittenen Kägeln mit besonderen Kopfformen, wie ge⸗ wölbt, gestaucht, versenkt, vierschlägig usw. 8 ist verboten. .

gorstehende Vestimmungen gelten auch für bie Ausfuhr.

5 4 Lagerbestände an. Nohmaterial und halbfertigen Erzeugnissen deren Herstellung nach S5 1 und 2 dieser Anweisung verboten ssti sind bis zum 31. Dezember 1942 aufzuarbeiten.

( . * 5 5 .

Die Wirtschaftsgruppe Werlstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Vewirtschaftungsstelle des hie ch ber f reg en für technische Erzeugnisse lann Ergänzungs- und Ausführungsbestim⸗ mungen zu dieser Anweisung erlassen.

2 4

38 In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs r chtigen Bedarfes kann die Wirtschaftsgruppe Werlstoffverfeinerung und ve

!

Greifswald, klagt gegen den

blank (Heavy Gu

dum Deutschen Ne

Nr. 280

l 1. * 1 .

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2 *

Erste veilage

ichs anzeiger und Preuhznjchen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 28. November

3. Aufgebote

l84 352

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 30. November 1942 ist der Tod des Leutnants der Reserve Herbert

aul Roddey, geboren am 8. März iI5 zu Röhlinghausen, jetzt Wanne⸗ Eickel, festgestellt worden und als Zeit⸗ punkt des Todes der 11. November 1940. 456 1II. 47. 42.

Berlin, den 20. November 1942.

Das Amtsgericht Berlin.

84353 . Durch D, des Amtsgerichts Berlin vom 20. November 1942 ist der

Tod des an n n gn, Angestellten,

Leutnants Rudolf Schäfer, geboren am 11. August 1916 zu Leipzig, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 20. Mai 1941. 456 II. 174. 42. Berlin, den 20. November 1942. Das Amtsgericht Berlin.

84354 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. November 1942 ist der Tod des Feldwebels Franz Wrobel, geboren am 1. Januar 1915 zu Dort⸗ mund, festgestellt worden und als Zeit⸗ unkt des Todes der 17. November 949. 456 II. 164. 42. Berlin, den 20. November 1942. Das Amtsgericht Berlin.

Sustellungen

84357] Oeffentliche Zustellung.

Der Obergefreite Erich Freudenreich aus Danzig, Feldpostnummer Ob08äg, . bevollmächtigter: Rechtsanwalt

r. Loesdau in Danzig, klagt gegen seine Ehefrau Margarete Freudenreich leb. Klamann, früher in Danzig, Jung⸗ 6 23124, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung aus 47, 49 Ehegesetz. Der Kläger lädt die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer

. 3. Landgerichts in Danzig, Neugarten Nr.

30631, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 227, auf den 4. Februar 1943 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diefem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

mächtigten vertreten n lassen⸗ Danzig, den 18. November 1942 Die Geschäftsstelle, Abt. 44, des Landgerichts.

s 4358] Frau Margarete Klockziems geb. Lange, Greifswald, Ulrich⸗Massow⸗

Straße 13, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt gien n Dr. u e.

Arbꝛitẽt Walter Klockzieins, zuletzt in Greifs⸗ wald, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 2b des Landgerichts in.

Greifswald. Domstr. Nr. 26, 1. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 23, auf den 1. März 1943, 19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. (R 468/42.)

Greifswald, den 21. November 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

34359) Oeffentliche i ung, . Frau Gertrud Skrzypnletz geb. Nie= i in Naklo, O. S., Hauptstr. 71, zrozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bittner in Tarnowitz, O. S., klagt E en den Lokomotivführer Paul Skrzypuletz, zuletzt wohnhaft in Karszniee, Wartheland, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung

aus 47, 49 des Gesetzes und Schul⸗—

digerklärung des Beklagten. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen. Verhandlung des Rechtsstreits vor die T Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz anf den 27. Januar 1943, vormittags 10 Uhr, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen, ö

attowitz, den 18. November 1912.

Thometzki, Justizinspektor, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts.

b, e e e e gebe den Juden Else elser, zuletzt in Wien, 13.

Sara Neue

Welt. 25, Vr. Sskar Isr. Bürger,

uletzt in Wien, 8, Alserstr. A, Dr. etth Sara Kurth, zuletzt in Wien, 9., Schwarzspanierstr. 7, Gertrude Sara Kieslinger, . in Wien, 7., Kir⸗ eng. 41, Fritz Ifr. Rubinstein, zuletzt in Wien, 7, n 3, den mj. Paul, Felix, Bruno und Margit Moramwetz, vertreten durch die Mutter und Vor⸗ münderin Lilly Morawetz, zuletzt in Prag X, N. E. Brezinapkatz 41, Dr. Wilhelm Isr. Pollak, zuletzt in Wien,

Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (GBl. f. d. 8. Se. S5 /ßs) auf, ihren Befitz an

T xrust A.⸗G. in Chur (Schweiz) bis zum 7. 12. 1942 an Herrn Ing. Moritz Seidel in Wien, 13., La⸗Roche⸗ Gasse 21, zu veräußern. Eine Ver⸗ längerung der Frist wird nicht bewilligt. ien, den 24. November 1942. Der Reichẽstatthalter in Wien. J. A.: Dr. v. Peichl.

——

34363 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Köln. Der Hinterlegungsschein vom 2 5.

1935 zur Versicherung L297 296 Dr.

E. Weyhe 6 abhanden ge⸗

kommen. Er tritt außer Kraft, wenn

nicht innerhalb zweier Monate Ein- spruch erfolgt. Köln, den 25. November 19412. Der Vorstand.

34362) Gerling⸗Konzern

Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

Der ersicherungsschein Nr. L3I2 864 Heinrich Allermann⸗ Brunsbrock ist abhanden ge⸗ kommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Ein— spruch erfolgt.

Köln, den 25. November 1912. Der Vorstand.

6. Auslosung usw. von Wertvapieren

34393 Berichtigung.

In der Bekanntmachung, betr. Auf— kündigung und Auslosung von Pfand⸗ briefen der

Landschaft der Provinz Sachsen,

Halle a. Saale ö (vgl. Nr. 275 d. Bl. vom 23. 11. 1942), muß es wie folgt richtig lauten:

1. Bei J. Nr. 3 von den 459 (früher zt n) Goldpfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen

e) vom Abschnitt zu 1000 CM muß es statt 182 heißen 1182 und statt 11 465635 muß es heißen 1466.

2. Ferner muß es bei II. Nr. 5 von den 4 95 (früher 7 25) Goldpfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen

b) vom Abschnitt zu 3600 GM statt 2728 heißen 1728.

Bizß t! Bei der am 14. November 1942 unter Aufsicht eines Notars vorgenommenen Auslosung der zum 31. März 1913 planmäßig zu tilgenden Schuldverschrei⸗ bungen der 4 9 Eisenacher Stadt— anleihe vom Jahre 1926 sind fol⸗ gende Nummern gezogen worden: Reihe A Nr. 35 47 52 70 83 99 132 137 141 149 150 183 190 208 217 239 259 260 273 278 292 301 314 340 360 361. Reihe B Nr. 27 67 81 89 95 118

1138 171 185 189 196 213 233 249 251

257 272 279 296 309 339 343 350 371 378 401 406 412 425 426 483 492 521 545 563 569 625 639 640 649 658 673 688 704 723 728 747 773 783 793 818 8324 831 842 S844 847 818 849 S850 851 862 863 875 877 884 886 904 929 961 992 1021 1026 1029 1032 1049 1051 1068 1078 1081 1087 1089 1104 1140 1142 1155 1166 1179 1214 1245 1253 1254 12566 1276 1286 1301 1344 1347 1367 1370 1391 1405 117 1427 1453 1465 1469.

Reihe O Nr. 17 21 39 51 113 115 126 130 131 137 138 170 12 181 212 245 248 272 326 330 337 339 382 386 387 433 436 444 449 468 469 470 545 574 575 577 588 622 627 645 653 665 667 672 676 677 701 718 733 775 785 802 808 824 841 854 874 878 g01 903 955 991 995 1000 1017 1022 1034 1050 10566 1065 1067 1070 1074 1077 1094 1101 1136 14137 1149 1150 1164 1169 1187. 1191 1209 1294. .

Reihe D Nr. 33 40 49 112 120 131 182 146 160 172 214 216 226 264 269 285 287 401 406 414 433 441.

Die ausgelosten Anleihestücke werden hiermit zur e en n für den 31. März 1943 gekündigt; sie werden vom 1. April 1943 an nicht mehr verzinst. Die Einlösung erfolgt zum Nennbetrag gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst den am 1. Oktober 1943 und später falig werdenden Zins⸗ scheinen Nr. 35 bis 42 durch

die Stadtkasse Eisenach,

die Stadtsparkasse Eisenach, . die Commerzbank Akt, Ges. in

Berlin mit ihren saͤnrtlichen Fi⸗

lialen.

Die Beträge etwa fehlender Zins⸗ . werden am Kapitalbetrag ge⸗ ürzt. Aus früheren Auslosungen sind fol— gende Stücke noch nicht eingeliefert: Reihe O Nr. 454. Reihe D Nr. 162 164 165 279. Eisenach, den 94. November 1912. Der Oberbürgermẽifter

2.,, Venedigerau 6, Felix Isr. Kohn, zuletzt in Wien, J., Fleischmarkt 28, auf

Stadtkämmerei. J. V.: Schmuck, Stadtkämmerer.

Aktien der Färbereien und Druckereien

5. Verlust⸗ un. Fund sachen

J. Atltiengesellschaften 34377

Aschaffenburger Zellstoffwer ke

Aktiengesellschaft, Aschaffenburg.

t Börseneinführung.

Durch Beschluß der Zulassungsstellen an der Börse zu Berlin vom 9. Sep⸗ tember, der Börse zu Frankfurt a. M. vom 31. Oktober und der Börse zu München vom 24. November 1942 sind

RM S O00 909, neue Stanm⸗

aktien, 8000 Stück über je RM 1000, Nr. 1 - 8000, der Aschaffen burger Zellstoffwerke Aktiengesellschaft, burg, zum amtlichen Handel an den vor— genannten Börsen zugelassen worden.

Der Prospekt ist in der Berliner Börsen⸗Zeitung Nr. 465 vom 2. Oktober 1943 veröffentlicht worden. Druckstücke des Prospekts sind bei den unterzeich⸗ neten Banken zu erhalten.

Berlin, Frankfurt a. M. und München, im November 1942.

Deutsche Bank. Dresdner Bank.

343659

Osnabrücker Kupfer- und Drahtwerk, Osnabrück. r Kapitalberichtigung und Aktien⸗ umtausch. .

Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ sichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Gruündknpital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von ien 9 000 000, um 33163 9, auf RA 12 000 000, durch Ausgabe von Zusatzaktien zu erhöhen.

Nachdem dieser Beschluß in das Han⸗ delsregister eingetragen worden ist, for⸗ dern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden zusätzlichen Aktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 14 der alten Aktien bis zum 10. Januar 1943 (einschließlich)

bei der Deutschen Bank in Berlin

und ihren Niederlassungen in

Osnabrück und Köln während der bei diesen Stellen üb⸗— lichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen.

Es entfallen auf jede Aktie iber nom. 6. M 1090990, drei Zusatz⸗ aktien über je EM 100, und ein Bezugsrecht auf nom. „M 33m z Aktie, auf jede Aktie über Reirhs⸗ mark 199, ein Bezugsrecht auf nom. 3Z3i½ Aktie. An Stelle von je 10 Zusatzaktien über je nom. iM 1990, wird eine Aktie über uom. IM 10990, ausgereicht. Eine Regulierung der Spitzen wird durch die Stellen vermittelt.

Ueber die Zusatzaktien nächst nicht übertragbare tungen ausgestellt. Die

werden zu⸗ Kassenquit⸗ Ausreichung

Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Bescheini⸗ gungen ausgestellt hat. Die Stellen . berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.

ach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 11. Januar 1943, werden die alten und zusätzlichen Aktien mit Schein Nr. 14 ff. gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapi⸗ tals an der Börse zu Berlin gehandelt und notiert werden. Bei Börsenge—

schäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Urkunden noch

nicht erschienen sind, in Girosammel⸗ depot⸗Anteilen gemäß § 71 der Ersten

2 zur Divi⸗ dendenabgabeverordnung, gegebenen⸗ falls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen. .

Für die mit der Geltendmachung des Anspruchs auf die , den Banken. entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht. Sofern jedoch die Ge⸗ winnanteilscheine Nr. 13 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genann⸗ ten Stellen direkt am zauständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Erhebung der Zusatz⸗ aktien kostenfrei.

Des weiteren fordern wir die In⸗ haber von alten Aktien unserer Ge— sellschaft zu nom. F.M 1990, sowie von Zusatzaktien zu nom, li. 100, auf, sich im Interesse einer Verein⸗ fachung unserer Aktienstückelung tun⸗ ichst mit einem Umtausch dieser Ab⸗ chnitt in solche zu nom. EM 19000, einverstanden zu erklären; je Reichs⸗ mark 1909, Nennwert, bestehend aus alten Aktien und Zusatzaktien zu je nom. EM 199, —, werden in eine Aktie zu MM 1000, getanscht Dieser Umtausch, von dem wir weitestgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt für die Aktionäre in jedem Falle provisionsfrei. 9 Osnabrück, den 25. November 1912.

Osnabrücker

Kupfer- und Drahtwerk.

Aschaffen⸗

der Stücke erfolgt baldmöglichst gegen

343797 Bekanntmachung. Kieler Gere,, m. iel.

In der außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung vom 22. August 1912 sind zu dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft mit Wirkung vom 22. August 1942 , , 1. Herr Direktor Felix Tauerschmidt. 2. Herr Direktor Karl Dominick, beide in Berlin.

Ausgeschieden ist mit dem gleichen Tage: Herr Direktor Heinz Behrens, 3. Zt. Riga.

Kiel, den 21. November 1942.

Der Vorstand. Werk. Doormann.

34375 R. Rube . Co. Aktiengesellschaft, Weende / Göttingen.

In der am 20. November 1942 statt⸗ gefundenen Hauptversammlung wurde für das Geschäftssjahr 1911 die Aus⸗ schüttung einer Dividende von 14 3 auf das berichtigte Aktienkapital in Höhe von RM 1200 000, beschlossen.

Der Jahresabschluß für 1941, der in der Hauptversammlung zur Vorlage gelangte, ist- bereits dat fe n g. worden.

In den Aufsichtsrat neu gewählt wurde Herr Dr. jur. Ferdinand Weyl, Hannover; Herr Bankdirektor Werner Freiherr v. Spiegel, Göttingen, ist aus— geschieden.

Der Vorstand besteht aus den Herren: Dr. Heinrich Nicolaus, Günzach, Ernst Frömming, Göttingen, Wilhelm Sauter, Weende (z. Zt. im Felde).

Weende, den 25. November 1942.

Der Vorstand.

34372 Hildesheimer Aktienbrauerei. Hildesheim.

Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 51. ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Diens⸗ tag, den 22. Dezember 1942, mit⸗ tags 12 Uhr, in unserem Sitzungs— zimmer in Hildesheim, Straße der SA. 25, ein.

Diejenigen Aktionäre, die ihr Stimm⸗ recht in der Hauptversammlung aus⸗ üben wollen, haben ihre Aktien bis Sonnabend, den 19. Dezember 1942, mittags 12 Uhr, bei der Gesell— schaftskasse in Hildesheim, Straße der SA. 25, bei der Deutschen Bank, Filiale Hildesheim in Hildesheim, bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank zu hinter⸗ legen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Entschließung über die Kapitalberichtigung und des fest⸗ gestellten berichtigten Jahresab⸗ schlusses per 30. September 1912

nebst Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über

des Reingewinnes.

3. Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 194243. 5. Aufsichtsratswahl. Hildesheim, 25. November 1942 Der Aufsichtsrat. Schneidler, Vorsitzer.

34357 Münchener Export-Malzfabrik München A.-G., München.

Die Herren Aktionäre unserer Ge— sellschaft werden hiermit eingeladen zu der am Samstag, den 19. Dezember 1942, vormittags 11 Uhr, bei Herrn Justizrat H. Schieck, Notar, München, Neuhauser Str. 6, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung mit nachstehender Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ wie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts jahr 1941 / 42.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. .

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts rates.

Aufsichts ratswahl. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 194243.

Die Herren Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilzunehmen beab⸗ sichtigen, haben ihre Aktien spätestens am 15. Dezember 1942

bei der Bnyerischen Vereinsbank, München, ,, 14,

bei der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank, Minchen, Thea—

tinerstr. 11, ;

bei der Dresdner Bank, Berlin W S, Behrenstr. 37/39,

bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.-G., Berlin W S, Behren⸗ straße 21/22, .

im Büro unserer Gesellschaft, München 9, Wirtstr. 3,

bei einem deutschen Notar zu hinterlegen. Im letzteren Falle ist der vom Notar ausgestellte Hinter⸗ legnugsschein bei der Gesellschait vor ÄUelauf der Hintersegungsfrin

Verteilung

ö

in Verwahrung zu geben und bis zum *

Schluß der Hauptversammlung dort zu 6 . München, den 28. November 1912

einer deutschen

Der Vorstand.

.

34386 Zillertalbahn Aktiengesellschaft, Jenbach.

Der Aufsichtsrat setzt sich ab 18. No⸗ vember 1942 wie folgt zusammen: Gustav Linert, Innsbruck, Vorsitzer; Robert Wallner, Innsbruck, Vorsitzer⸗ Stellvertreter; Hermann Gerber, Inns⸗—

bruck; Dipl-Ing. Alfred Kutschera, Innsbruck; Ludwig Mayer, Fügen;

Walter Prantl, Jenbach; Dr. Rudolf Rainer, Innsbruck. Jenbach, den 23. November 1942. Der Vorstand.

2.

33591

Stadlauer Malzfabrik Aktien⸗

gesellschaft.

Am Mittmoch, den 23. Dezember 1942, um 11 Uhr findet in den Räumen der Gesellschaft in Wien, XXI., Stadlau. Smolagasse 1, die 24. ordent⸗ liche Hauptversammlung der Aktio⸗ näre der Stadlauer Malzfabrik Ak⸗ tiengesellschaft mit folgender Tages⸗ ordnung statt:

1. Vorlage des Berichtes des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates so⸗ wie des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. September 1941 bis 31. August 1942. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.

Diejenigen Aktionäre, die an der 24. ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien beziehungsweise Hinterlegungsscheine Wertpaviersammel⸗ bank oder eines deutschen Notars gemäß 8 7 der Satzungen längstens

0

6 Tage vor der Hauptversammlung

bei der Hauptkasse der Gesellschaft, Wien, XXI., Stadlau, Smolagasse 1, bis nach der Hauptversammlung zu hinterlegen.

Den Aktionären, die auf diese Weise ihr Stimmrecht nachgewiesen haben, werden auf ihren Namen lautende Ausweiskarten mit Angabe der auf sie entfallenden Stimmen ausgefolgt.

Jede Aktie gibt das Recht auf eine

Stimme.

Das Stimmrecht in der Hauptver⸗ sammlung können die Aktionäre ent⸗ weder persönlich oder durch Bevoll⸗ mächtigte ausüben, welch letztere nicht Aktionäre sein müssen. Die Bevoll⸗ mächtigung geschieht durch Girierung der Ausweiskarte und ist dem Vor⸗ stand vor der Hauptnversammlung anzuzeigen.

Wien, am 18. November 1942.

Der Vorstand.

34255 Industrie⸗Verwaltungs⸗Aktien⸗ gesellschaft i. L., Düssel dorf. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

laden wir zur?1. ordentlichen Haupt—

versammlung am Dienstag, dem

5. Januar 1943, mittags 12 Uhr,

in die Geschäftsräume der Industrie⸗

und Handelskammer Düsseldorf, Graf⸗—

Adolf⸗Str. 47, ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Abwicklers und des Aussichtsrates sowie der Bilanz nebst Gewinn— und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr vom 1. 7. 1941 bis 30. 6. 1942.

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn— und Verlustxechnung. Erteilung der Entlastung für den Abwickler.

4. Erteilung der Entlastung für den

Aufsichtsrat.

Festsetzung der Vergütung des Auf⸗

sichts rates

6. Wahl des Bilanzprüfers.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens am 2. Januar 1943 ihre Aktien innerhalb der üblichen Geschäfts— stunden bei ö .

der Gesellschaftskasse oder

der Dresdner Bank in Berlin oder

der Dresdner Bank in Disseldorf

oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar hin— terlegen, und zwar mit der Maßgabe, daß dis Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei der Hinter⸗ legungsstelle verbleiben. Im Falle der

Hinterlegung bei einem dentschen NMo—

tar oder bei einer Wertpapiersam—

melbank ist die von diesen auszu⸗— stellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 4. Januar 1943 bei der Gefellschaftskasse einzureichen.

Die Kosten der Hinterlegung bei einem

deutschen Notar trägt der betreffende

Aktionär.

Der Siwferlegung dei einer Hinter⸗ legungsstelle wird auch dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegurgsstelle für sie bei einem reditmstitut bis zur Beendigung der uvplneridmmlung gesperrt werden. Tüsseiduri, in? November 1942.

Industrie Verwaltungs⸗Aktien⸗

nesellschaft i. L. Der Abwickler: H. Müller.

0

Ot

.

Anträge

.