1942 / 282 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. 282

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Troppau und des Regierungspräsidenten in Magdeburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 45 der Reichsstelle „Chemie“ über die Kenn⸗ zeichnung von Kernbindemitteln für die Gießereiindustrie. Vom 30. November 1942.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 19833 RGBl. J, S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volts⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGB. 1, S. 9 dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Fuli 1942 1 903k 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 19441 RGGl. l, S. 303 wird das inländische Vermögen des Juden Alois Riegel⸗ haupt, 18. 2. 1886 in Przemysl geb., zuletzt Berlin⸗Schöne⸗ berg, Voßbergstr. 2, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deut⸗ schen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitftelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.

Bekanntmachung

Auf Grund der sz 1, 8 und 4 der VO. über die Ein⸗ ehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 git in Verbindung mit den Erlassen des Reichs ministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594/393810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 1117 Wi jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen folgender Personen: .

Margarethe Sara Riedl, geb. Moller, geb am 31. 10. 1859 in Radun, Krs. Troppau, ehemals wohnhaft in Troppau, Olmützer Straße 16, jetzt angeblich Pro⸗ tektorat, .

Fsidor Israel Wallner, geb, am 19. 9. 1882 in Sabornia, Bez. Mysleniee, ehemals wohnhaft in Schönbrunn / Oder, jetzt angeblich Protektorat,

Regina Sara Wallner, geb. Fischbein, geb. am 7. 4. fss8 in Adrychen / Polen, ẽhemals wohnhaft in Schön⸗ brunn / Oder, jetzt angeblich Protektorat,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichs finanz⸗ verwaltung eingezogen.

Troppau, den 27. November 942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung

ich Auf Grund der S5 1,8 und 4 der VO. über die Ein⸗ ehung udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1935 (RGðBl. I S. Ii) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 18. Juli 1939 La 1594393510 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 1117 Wi / 4 7126/39 wird das gesamte , . bzw. der gesamte Nachlaß folgender Personen:

Sigmund Seligmann Berger, geb, am 15. 8. 1857 in Mährisch⸗Weißkirchen, ehemals wohnhaft in Mährisch⸗ Schönberg, Fuhrmanngasse 8,

Dr. Josef Msrael Berger, geb. am 2. 5. 1886 in Maͤhrisch⸗Schönberg, ehemals wohnhaft in Mährisch⸗ Schönberg, Fuhrmanngasse 8, ö

Elias Ifrack Fall, geb. am 14. 5. 1855 in Holleschau, ehemals wohnhafi in Wigstadtl. Glockersdorfer Straße 326, verstorben am 16. 11. 1942, J

Robert 2 Lichtwitz, geb. am 15. 11. 1871 in aer ö. ehemals wohnhaft in Troppau, Herren⸗ gasse 32, jetzt angeblich Protektorat,

Olga Sara . geb. Altmann, geb am JT. 8.

Ss81᷑ in Teschen, ehemals wohnhaft in Troppau,

Herrengasse 32, jetzt angeblich Protektorat,

Paul Israel Schlesinger, geb. am 8.

IGroß⸗Waltersdorf, ehemals wohnhaft in Bärn / Ost⸗ sudetenland, jetzt unbekannt, J

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichs finanz verwaltung eingezogen. . ö J

Troppau, den 27. November 16s. . Geheime Staats polizei. Staats polizeistelle Troppau.

volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den

3. 1911 in

Perlin, dienstag, den 1. dezember, abends

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 —, des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli i983 RG6Bl. ] S. 79g in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. S. 303 wird hiermit das gesamte im Reichsgebiet befind⸗ liche Vermögen der am J. November 1942 verstorbenen Emma Sara Nathan, geb. am 23. Dezember 1875 in Magdeburg, zuletzt wohnhaft gewesen in Magdeburg, Bran⸗ denburger Straße 2a, zugunsten des Deutschen Reiches, ver⸗ treten durch den Herrn Oberfinanzpräsidenten in Magdeburg, entschädigungslos eingezogen. Magdeburg, den 30. November 1942. Der Regierungspräsident. von Jagow.

Anordnung Nr. 43 der Reichsstelle „Chemie“ über die Kennzeichnung von Kernbindemitteln für die Gießereiindustrie

Vom 30. November 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatzanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1989) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Mineralöl sowie der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel angeordnet:

§1 Kernbindemittel für die Gießereiindustrie sind hinsichtlich ihres Rohstoffgehalts nach Maßgabe der folgenden Bestim⸗ mungen zu kennzeichnen.

Zur Kennzeichnung der Kernbindemittel für die Gießerei⸗ industrie werden folgende Kernölgruppen (K⸗Gruppen) und ⸗untergruppen gebildet:

Kk⸗Gruppe 1: Kern⸗ und Anspritzöle bestehend aus öllöslichen Stoffen a) mit einem Gehalt an tierischen oder pflanzlichen Olen und Fetten, deren Fettsäuren, synthetischen Fettsäuren sowie Erzeugnissen hieraus einschl. Rohtallöl und Tallöldestillaten, b) mit einem Gehalt an solchen öllöslichen Stoffen, die nicht unter a fallen, e) Erstarrungsöle mit einem Gehalt an sikkativierten, trocknenden Olen. K⸗Gruppe 2: Naßbinder bestehend aus öl⸗ bzw. wasserlöslichen Stoffen, die mit Wasser gemischt oder emulgiert sind a) mit einem Gehalt an tierischen oder pflanzlichen Blen und Fetten, deren Fettsäuren, synthetischen sowie Erzeugnissen hieraus einschl. ohtallöl und Tallöldestillaten, .

Poftschecttonto: Berlin 1821 1942

b) mit einem Gehalt an solchen wasser⸗ und öllös⸗ lichen Stoffen, die nicht unter a fallen, Erstarrungsölplasten mit einem Gehalt an sikka⸗

tivierten, trocknenden Oelen.

K⸗Gruppe 3: Trockenbinder bestehend aus wasser- bzw. öllöslichen pulverförmigen Stoffen a) mit einem Gehalt an tierischen oder pflanzlichen Slen und Fetten, deren Fettsäuren, synthetischen Fettsäuren sowie Erzeugnissen hieraus ein⸗ schließlich Rohtallöl und Tallöldestillaten,. b) mit einem Gehalt an solchen wasser⸗ und öllös⸗ lichen Stoffen, die nicht unter a fallen.

(I) Bei Werbung und Verkauf haben die Lieferer von Kernbindemitteln für die Gießereiindustrie den Beziehern anzugeben, zu welcher Kernölgruppe und ⸗untergruppe G 2) das einzelne Kernbindemittel gehört (z. B. K-Gruppe 1a, K-Gruppe 2b usw.). Die zutreffende Gruppen⸗ und Unter⸗ gruppenbezeichnung ist in unmittelbarem AÄnschluß an die handelsübliche Maͤrkenbezeichnung des Mittels mitzuteilen.

(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 gelten auch für Er⸗ zeugnisse, wie z. B. Buchensulfitablauge, Fichtensulfitablauge, Kartoffelstärke, Melasse, Hautleim, Knochenleim, die ohne eine ihren Gebrauchswert verändernde Be, oder Verarbeitung zur Verwendung als Kernbindemittel bestimmt sind; bei diesen Erzeugnissen ist außerdem die volle handelsübliche Waren⸗

bezeichnung anzugeben. §4

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den G 10, 13 165 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. estraf 8

Diese Anordnung tritt am 7. der . 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten stgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 30. November 1942. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

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Nichtamtliches Postwesen

Angestellten⸗ und Invalidenversicherungsmarken

Da die Beiträge zur Sozialversicherung seit dem Inkraft⸗ treten der Zweiten n ,, am 1. Juli 1842 nur noch n,, durch Marken verklebt werden, hat sich die Zahl der Verbraucher von. Angestellten und Invalidenversiche⸗ rungsmarken wesentlich verringert. Die Dentsche Reichspost schraͤnkt deshalb im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsarbeits⸗ minister vom 1. Dezember 1940 an die Zahl der Postämter und Amtsstellen ein, bei denen Angestellten⸗ und Invalidenversiche⸗ rungsmarken geführt werden. Von diesem Tage an werden ferner neben den Angestelltenversicherungsmarken nur no Zweiwochen⸗ marken der Invalidenversicherung bereitgehalten. ie bisherigen Einwochenmarken und Dreizehnwochenmarken der Invaliden⸗ versicherung bleiben gültig. Die Postämter und Amtsstellen, die künftig keine Beitragsmarken zur Sozialversicherung mehr vor⸗ rätig halten, geben durch Aushang im Schalterraum das nächst⸗ gelegene Postamt bekannt, das diese Marken weiterhin abgibt.

2

gNationalisierungsprobleme im Einzelhandel Beiratsfitzung der Wirtschafts gruppe Cinzelhandel

Auf der Jahrestagung des Beirats der Wirtschafts gruppe Einzelhandel in Weimar stellte der Seiter der ö andel und der ,,, Einzelhandel, Dr. Franz ayler, in den Vordergründ die Kriegsaufgabe des Ein el⸗ andels, die ö die Warenversorgung auch unter 6 chwierigsten Verhältnissen sicherzustellen. Die Fähigkeit und 2 , dazu he e der Einzelhandel bis heute ewiesen. so müsse man zunächst an die Verteilungsapparate denken, die sich neben der eigentlichen Handelsorganisation zusätzlich bei allen möglichen Dienststellen gebildet hätten. Heute . im Berei er Warenverteilun außerhalb des Handels mehr Menschen tätig als im zandel ent Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ke , ich Dr. Hayler eingehend mit der Frage der Eingliederung der Organisationen des Handels in die Gau⸗ wirtschafts kammer. . Der Hauptgeschäftsführer der Wirtscha tsgruppe Einzelhandel, Dr. Fritz ie ser, gab einen . . über die kriegswirtschaftlichen Probleme des nn, Wenn ute Erörterungen über trukturfragen völlig im Hintergrunde blieben, so sei das ein Beweis dafür, daß sich der des Einzelhandels als richtig erwiesen habe. Partei⸗ und Staats⸗ führung hätten ihm wiederholt bestätigt, daß er die durch die Kriegswirtschaft i,, Aufgaben gut gelöst hat. Die kriegs⸗ mäßig bedi schränkung d

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a mne gro npassungs fa an die eilige Lage. 3 dessen sei die Frage der ; ö

ationalisierung erneut in den dittelpunkt der Erörterungen gerückt worden. 5 sei aber beim

Wwirtschaftsteil

offengehalten werden müssen,

Wenn man von Rationalisierung im Handel spreche,

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rundaufbau risch verwalten.

Einzelhandel 26. auf mechanischem Weg zu lösen. Man müsse

von dem Grundfatz ausgehen, daß alle die Einzelhandelsbetriebe en w r die für die Verbraucherversorgung unentbehrlich Hain Ein kaufmännischer Betrieb könne aber nur dann weiter funktionieren, wenn er auch lebensfähig erhalten würde. Die schwierige Aufgabe der kommenden Zeit bestehe darin, die unterste Grenze zu finden, auf der die Einzelhandels⸗ ne her ihre Aufgabe einer rationellen Warenverteilung noch erfüllen können. Hier berühre sich das Problem der Rationalisie⸗ rung des Handels eng mit der Frage einer Berufsbereinigung. Die Wirtschaftsgruppe habe in einer Reihe von Bezirken Unter⸗ suchungen eingeleitet, die in der nächsten Zeit fortgesetzt würden und deren Ergebnis die Grundlage für weitere Maßnahmen ö Dr. Wieser hob die Wichtigkeit einer sorg⸗ ältigen Betreuung der Einzelhandelskaufleute durch ihre Berufs= vertretung hervor. Der Krieg stelle hier fast täglich neue wichtige Aufgaben. Im Vordergrund stehe die Sorge für die Kriegs⸗

teilnehmer und insbesondere für Kriegsversehrte. Die Wirt⸗

schaftsgruppe halte es im Interesse aller Beteiligten für falsch, Kriegsversehrte in einzelnen wenigen , massiert ein⸗ zusetzen. ielmehr müßten mit Hilfe einer Berufsauslese und einer Berufsausbildung jeweils die 6 Kriegsversehrte geeig⸗ neten kaufmännischen ul er gestellt werden. Es seien fünf Auffangs . gegründet worden, die eine ,, Zahl von Betrieben für Krlegsteilnehmer bereitstellen un treuhände⸗ Mit großer Schärfe wandte sich Dr. Wieser egen die Unsitte von Tauschgeschäftei. Dadurch diffamiere eine

leine Zahl von n l. das Ansehen des ganzen Berufs- standes. Der Kaufmann habe im Kriege eine hohe Aufgabe zu erfüllen und von seiner e n zeit

x J und dem Erfolg seiner A hänge die Entscheidung unseres schweren Kampfes mit ab.