1942 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichsõ⸗ und Staatsõanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1842. S. 4

(2) Braunstein darf nicht verwendet werden:

1. zum Färben von Zement und Beton,

2. zum von Flaschen und Geräten für medizinische oder La⸗ boratoriumszwecke,

3. bei der Herstellung von

a) D hiegeln, einschließlich Biberschwänzen, b) Klinkern, c) Mosaik⸗ und Wandplatten, d) Austausch⸗ und Streckstoffen für das keramische . Gewerbe. (3) Braunstein mit einem Ma Oa⸗Gehalt von 86 und darüber darf nur zur Herstellung von Manganmetall ver⸗ wendet werden. 86*

Wis mutverbindungen Wismutverbindungen dürfen nicht bei der Herstellung von Körperpflegemitteln aller Art (Schminke usw.) verwendet werden. §16

Selen und Selenverbindungen

Selen und Selenverbindungen dürfen nicht verwendet werden: .

1. bei der Herstellung von K

2. in der Glasindustrie, soweit sie nicht der Herstellung von Farbglas für verkehrstechnische Zwecke oder Wehr- machtszwecke dienen.

§17 Borverbindungen

(I) Als Borverbindungen gelten Boraxkalk und Bor⸗ mineral, Borsäure und Borax, Natriumperborat (über- saures Natron).

2) Borverbindungen dürfen nicht verwendet werden:

1. bei der Herstellung von

a) Leder und Kunstleder,

b) Appreturmitteln für die Lederwaren und Textil- industrie,

c) Flammschutzmitteln aller Art, .

ch Klebstoffen mit Ausnahme von Schnellbindern für maschinelle Randklebung,

e) Leichtbauplatten,

f keramischen Glasuren,

g) Email,

h) Stärkemitteln (z. B. Glanzstärke),

i) Wäschebleichmitteln,

k) Körperpflegemitteln,

I Schädlingsbekämpfungsmitteln;

bei der Verarbeitung von Kasein und Schellack;

bei der Verarbeitung von Papier, Pappe und Zellstoff;

als Ahbindeverzögerer;

als Stellmittel in der Email⸗ und keramischen Industrie;

zum Reinigen und Polieren von Metallen;

zu Konservierungszwecken;

8. in Wasch⸗ und Plattbetrieben.

(3) Borverbindungen dürfen bei der Herstellung von Glas nur für optisches Glas, chemisches und physikalisches Apparate- glas (mit Ausnahme des gewöhnlichen Thüringer Glases) so⸗ wie Glasformen für den Ergänzungs⸗ und Reparaturbedarf bei Glaskonstruktionen verwendet werden.

818 Arsenverbindungen

Arsenverbindungen dürfen nicht zur Holz-⸗Imprägnierung verwendet werden. §819

Tannin und Gallussäure Tannin und Gallussäure dürfen bei der Herstellung von Tinte nicht verwendet werden. . §8 20 Jod und Jodverbindungen

Jodtinktur darf nur mit einem Jodgehalt bis zu 5 & her⸗ gestellt werden. § 21

Paradichlorbenzol

Paradichlorbenzol darf bei der Herstellung von Luftreini⸗ gern und für sonstige Luftreinigungszwecke nicht verwendet werden. ;

§ 22

Chemische Erzeugnisse als Treibstoffe Chemische Erzeugnisse, für die die . zuständig ist, wie Kohlenwasserstoffe, Alkohole usw., durfen als Treib- stoffe nicht verwendet werden.

§ 23 Aus nahmen Die Reichsstelle kann in besonders begründeten 56 Ausnahmen von den Vorschriften diefer Anordnung zulassen. § 24 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 25

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Sstgebieten, in den Gebieten von . Malmedy und Moresnet und in der Untersteier⸗ mark. ,, ö

Berlin, den 19. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnung 1/43 der Neichsstelle, Chemie! (Absatzregelung für den Einzelhandel) Vom 19. Dezember 1942

Auf Grund der Anordnung Isd3 der Reichsstelle Chemie“ om 19. Dezemher 194 wl er n

ärben oder Entfärben von Glas, mit Ausnahme

Antimonverbindungen. . . ö Arsenige Säure . Arsentrioydx)ꝰ . Arsenverbindungen (außer arseniger Säure). Auslãändisches J

Bormineralien...

eutscher Reichsanzeiger und!

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1949)

wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: z . 1

Lieferverbot

Firmen des Einzelhandels dürfen mit folgenden Waren nicht beliefert werden: 1. Agar⸗Agar, 2. Aetherische Oele; als solche gelten: a) Coniferenöle (außer Terpentinöl und Pineöh, b) Citrusöle (auch gepreßte Agrumenöle), c) alle ätherischen Oele der Position 363 e des statistischen Warenverzeichnisses, Bienenwachs, roh oder gereinigt, Pflanzenwachs in jeder Form, Terpentinöl. J Kasein (Käsestoff) für technische Zwecke, Terpentinharze, Kauri⸗ und andere Kopale, . Dammar⸗, Akaroid⸗ und andere Hartharze; Weihrau und andere Weichharze (natürliche Balsame, au Stora, flüssig oder festh und Gummiharze (Schleim- harze), roh oder gereinigt, Gummilack (Stock, Stangen⸗, Körnerlach, Schellack, . . = Akaziengummi (arabischer a n Akajou⸗, Kirsch⸗, Kutera⸗, Bassoragummi; auch fe von Akazien⸗ oder von Kirschgummi, Tragantgummi, ö Kampfer, Speisegelatine, Tannin (Gallusgerbsäure), Wismutsalze, „Jod und Jodverbindungen einschl. Jodtinktur.

§82 Veräußerungsverbot

Die in 85 1 genannten Waren dürfen von Firmen des Einzelhandels weder angeboten noch veräußert werden.

§3 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den 8 10, 12 —18 der Verordnung über den Warenverkehr in der ö vom 11. Dezember 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 685) bestraft. 86

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1948 in Kraft. Sie gilt an, in den eingegliederten Ostgebieten, in den Ge= bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet und in der Unter- steiermark.

Berlin, den 19. Dezember 1942.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnung 43 der Iteichs stelle „Chemie“ (àbsatzregelung für kleine Mengen chemischer Waren) Vom 19. Dezember 1942

Auf Grund der Anordnung I43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts ministers angeordnet: 81

Aufhebung der Beschlagnahme

ür eine Reihe von Waren, die der . nahme auf Grund der Anordnung ö. unterliegen, werden Freigrenzen ene Für Waren, die im Rahmen der rr r j ge⸗ iefert, bezogen oder verbraucht werden, wird die Beschlag= nahme hiermit aufgehoben. 82

Befreiung von der Lieferungs-, Bezugs⸗ und Verbrauchs⸗ genehmigung

(i) Die Aufhebung der Beschlagnahme hat folgende Wirkung:

a) Wer Waren monatlich an den einzelnen Abnehmer nur bis zur Höhe der festgesetzten Freigrenzen liefert, bedarf keiner Genehmigung.

b) Wer Waren monatlich nur bis zur Höhe der fest⸗

esetzten Freigrenzen bezieht oder verbraucht, be=

6e keiner Genehmigung. Die . einzelne Waren erlassenen Verwendungsverbote bleiben jedoch bestehen. ;

(2 Soweit für einzelne Waren von den Wirtschafts-⸗ bzw. Fachgruppen oder von anderen Stellen Einkaufs- bescheide, 2 smarken und dergleichen ausgegeben werden, 6 auf die Mitglieder dieser Organisation die vorstehenden

orschriften über die Freigrenzen keine Anwendung.

583

Befreiung von der Meldepflicht 1) Lieferungen im Rahmen der festgesetzten Freigrenzen ind k den vorgeschriebenen Meldungen ohne rn es

mpfängers in einer Summe zu melden. () Wer Waren nur bis zur Höhe der gi geen, i hren zen bezieht und verbraucht, ist von der Abgabe von Mel⸗

zungen befreit. z ö

Freigrenzen für Waren der Anlagen A bis D

ienenwachs ) Boravvꝰ .. ; .

See Rss 3

e / Braunstein, natürlicher, mit einem Gehalt höchstens Jo Mnoo,;; ,,,.

8

rige Auflösungen

Cadmiumperbindungen ....

Cerverbinbungen

Fluorverbindungen, und zwar: Aluminiumfluorid, k Kieselfluornatrium, Kryolith ynth. ̃ .

2 2 * 4 8

2 1

Ilie er ndungen, sonstige er , , nr den

K Gasreinigungsmasse, ausgebrauchte

Kaliumpermanganat Kampfer )ꝰ 6 . r Kobaltverbindungen Kolophonium und andere Harze (Nr. Na des statistischen Darn er e e g ö Kongokopal (aus Nr. 97 b des statistischen Waren⸗ verzeichnissesz *).. ;

Kupferverbindungen. .. Nickelsulfaa t...... Nickelverbindungen, sonstige. Phosphate, roch... Phosphorverbindungen Quecksilberverbindungen Schwefel.... Schwefelkies. 3 R Selenverbindungen Tannin Terpentinöl aller Art *) . ö J

1 1 1 0 1 9 * 7 1 ö 523 1 2

8 4 . 9 2 1 . 4

9 a n 9 m 0 , , 2 9 9 6

irkonmineralieen .. . irkonverbindungen ....

866 Strafvorschriften J gegen diese Anordnung werden nach den 585 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGB. 1 E. 686) best rat. . . Inkrafttreten ö. Diese Anordnung tritt am 1. e er 1948 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten

von Eupen, Malmedh und Moresnet und in der Untersteier⸗ mark.

Berlin, den 19. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Chem. Dr. Claus Ungewitter. * Diese Freigrenze ö nicht für den Einzelhandel (vgl. 1

55 z der Anordnung Rr. 2 zur Durchführung der Anordnung 1 . . ö *

* 9 9 9 9 , m , , a . 2 2 o , ü 0 9 9 0 Q 9 2 2 8 . 9 9 190 a 9 ,

Bekanntmachung der Reichsstelle „Chemie“ über Nummernbezeichnung von Anordnungen Vom 19. Dezember 1949

Nachdem durch die Anordnung IG und die dazu er gangenen Durchführungsanordnungen Nr. 1— einige An⸗ ordnungen der Reichsstelle „Chemie“ neu gesaßt worden stud. erhalten die Bekanntmachungen zur bisherigen Anordnung Nr. 13 mit Wirkung vom 1. Januar 1943 folgende Bezeich⸗ nung: .

Gegenstand ber Anordnung

Neue

Alte Bezeichnung Bezeichnung

Absatz⸗ und Ver Anordnung Nr. brauchs rege zur Durchfah⸗ lung für Dro⸗ rung der An⸗ en und alka⸗ ordnung 142 didhaltige Rohstoffe

Verarbeitung beschränkung für Zellhorn / Zelluloid

Bekanntmachung Nr. 12 zur An⸗ ordnung Nr. 13 vom 18. Ok⸗ tober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 244 vom 18. Oktober 1939)

Bekanntmachung Nr. 14 zur An⸗ ordnung Nr. I3 in der Fassung vom 25. Juni 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1942)

Bekanntmachung Nr. 19 zur An⸗ ordnung Nr. 13 vom 30. März 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzei⸗ ger Nr. I6 vom 1. April 1940)

Bekanntmachung Nr. 23 zur An⸗ ordnung Nr. 13 vom 28. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger 3 n und Preußischer Staatsanzei⸗- und 1 ger Nr. 122 vom 28. Mai 1940) massen

Bekanntmachung Nr. 24 zur An⸗ Bezug und Ver⸗ Anordnung Nr. 0 ordnung Nr. iz vom 28. Mai brau von zur Durchfüh⸗ 1940 (Deutscher Reichs anzeiger tierischen Lei- rung der An⸗ und Preußischer Staatsanzei⸗ men orbnung I/ 48 s ger Nr. 122 vom 28. Mai 1940) —⸗

Bekanntmachung Nr. 26 zur An⸗ Verwendung ordnung Nx. I3 vom 3. August von 1940 (Deutscher Reichsanzeiger PO, Vinnol und Preußischer Staatsanzei⸗- zur Herstellung

er Nr. 180 vom 3. August von Bellei—⸗ ; 940 dungs stücken t e.

Belanntmachung Nr. 31 zur An- Verarbeitungs ˖ Anordnung Rr. 0 ordnung 36 13 vom 36. April regelung fur zur Durchf 1941 (Deutscher Reichs anzeiger Polyvinyl⸗ rung der und Preußischer Staatsanzei⸗ lorid orbnung Ia ger Nr. 99 vom 30. April 1941)

Bekanntmachung Nr. 36 zur An⸗ ordnung Nr. IZ vom 16. März 1942 (Deutscher Reichs anzeiger kohle zu Gene- und Preußischer Staatsanzei⸗- ratorzwesken

ger Nr. 68 vom 10. März 1942 ;

Berlin, den 19. Dezember 194432. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewittex,

Anordnung Nr 6 zur Durchfüh⸗ rung der An⸗ orbnung 148

Anordnung Nr 6 zur Durchfüh⸗ rung der An⸗ orbnung I/48

Ablieferungs⸗ pflicht für beutsches Bie⸗ nenwachs

Lieferung und Anordnung Nr. 7 Verbrauch von zur Durchfah⸗ rung der Am- orbnung 1/43

Anordnung Nr. 9 zur Durchfah⸗ rung der An orbnung I48

Verwendungo⸗

Anordnung Nr. 11 verbot für Holy

zur Durch fah⸗ rung der An ordnung Miß

(Fortsetzung des Amtlichen Teils in der Ersten Beilage] wr Laer gehör Tr, n ee nn,

verantwortlich fe den Wirtschaftgteil und den sbrigen redaltionellen Teut: Rudolf ang hch in Berlin NW v Drud den Breußlschen Gerlagt⸗ und Drudere! Gmb.. Gerl.

Vier Beilagen

(einschl. Sörsenbellage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).

l

Mr. 299

deutscher Reichs anzeiger

——

Erscheint an jedem 5 3 ends

2,30 C.ML einschließlich o, is

abholer bei der Ungeigenstelle 1ö90 monatl Bestellungen an, in Berlin für Gelbstabholer die An straße 82. ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 10 Sie werden nur Betrages einschlleßlich des

BPreußhijcher Staats

a dm,, . natu Zeitung 3 aber ohne 8 4 * ich. Une Postansta J

fũr Gelbst · ten nehman eigenstelle SW es, wilhelm⸗

Mr, einzelne Be 8 egen Barzahlung oder vorherige Cinsendung ortoß abgegeben. Jerusprech-Gammel-Me. 189 38 n.

Reichs han girokonto Verlin. —— 118918

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Siebenundzwanzigste . über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen. Vom 17. Dezember 1943. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Darmstadt und 6 über die Einziehung von Vermögenswerten für das

teich.

Anordnung Nr. 2 der Sondergruppe „Grubenholzbewirt- schaftung und werteilung“ in der Reichsstelle für Holz über , des Verbots von Kaufabschlüssen und sonstigen Rechtsgeschäften über Grubenholz und Durch- führung der Käufereinweisungen. Vom 18. Dezember 1942.

Anordnung Nr. 38 der . für Holz über Beschlag⸗ nahme von außereuropäischen (überseeischen) Hölzern. Vom 18. Dezember 1942.

Anweisung Nr. 56 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine= rugn und verwandte Eisenindustriezweige als J tungsstelle des Reichsbeauftragten für technische , . e über die Verwendungsbeschränkung von Stahldrähten (Eisendrähten) vom 15. Dezember 1942.

Anordnung L43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung über die Herstellung von Möbeln. Vom 18. De⸗ zember 1942.

Anordnung IL43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holz- verarbeitung über die Bewirtschaftung von Holzwolle un Holzmehl. Vom 18. Dezember 1942.

Anordnung III/43 der Reichsstelle Glas, Keramik und .

verarbeitung über die Bevorratung von Tafel⸗ und Guß⸗ glas. Vom 18. Dezember 1942.

Gemeinsame Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle

und der Reichsvereinigung Eisen über n, , tung (Anordnung EI der Reichsstelle Eisen und Metalle Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen). Vom 21. De- zember 1942.

Anordnung über Verbrauch von Roheisen und Hochofen⸗ Ferrosilizium.

Anordnung zur Aufhebung der Anordnungen über Höchst⸗ preise für Nutzeisen. Vom 21. Dezember 1942.

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

Qmtliches Deutsches Reich

Der ,. hat auf Vorschlag des Leiters der Reichg⸗ stelle für Raumordnung den Oberregierungsrat Dr. Muer⸗ mann zum Ministerialrat ernannt.

Der Führer hat dem Präsidenten der Bayerischen Atlademie der Wissenschaften ordentlichen in, Dr. Karl Alexander von Müller in München mit Urkunde vom

20. Dezember 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und

Wissenschaft verliehen.

Das dem Chilenischen Konsul in Berlin, *. 6 Mar⸗ onsz Bissig, namens des Reichs unter dem 14. Junt 941 erteilte xequatur ist erloschen.

2 . ; . Bekanntmachung Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von

Einbürgerungen und die . der deutschen Staatg⸗

angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGGBl. 1 G. 480) in Ver-

binbung mit 8 1 der Verordnung über die Aberkennung der an,, und den Wilker des Staats angehörig-⸗

n leitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 19839 . 1

S. 1236) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen fol angehõörigleit fi verluftig: 1. Arnade, Frieda Hannchen, geb. Giersch, geb. am 27. 4. 1899 ö Görlitz Arnade, Karl⸗Wolfgang Julius Kurt, geb. am 11. 5. 1055 in Göritz ö. Jutta Juliane, geb. am 8. 7. 1931 in örlitz, . ; Clguther, Else, *, nit, 6. am 9. 10. 1881 in Löwenberg, Kr. Löwenberg / Schlesien, Faludi, Wilma, geb. Gerlinger, geb. am 21. J. 1898 in Wien, aludt, Heinz Karl, . am J. 1. 1916 in Wien, al ud i, Susanne, geb. am 27. 8. 191 in Wien, ried, Maria Anna, geb. Heybal, geb. am 90. 18. 885 in Linz / Donau, ö aym ann Augusta Christina Elise Johanna gen. ina, geb. Müller, geb. am 260. 12. 1568 in Horn⸗ ,

d / .

SHSech t, Ersilia Anna Maria Pia, geb. Herrmann, eb. am 9. 10. 1896 in Prag,

Heintg, Oda, geb. Christiansen, geb am 10. 141. 1912 in Nykobing / Dänemark,

f . Personen der deutschen Staats⸗

anzeiger

termin ö Vnzeigenstelle eingegangen seln.

BSerlin, Montag, den 21. Dezember, abends

12. Lein, Hertha Marie, geb. Luckmann, geb. am 24. 8. 1896 in Hamburg, .

18. Rom berg, Karl Werner, geb. am 18. 5. 1909 in Berlin ⸗Schöneberg,

16 Wagner, Anna Elsa Meta, geb. Johannsen, geb. am 18. 2. 1894 in Hamburg⸗Bergedo

Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag= nahmt. .

Berlin, den 17. Dezember 1942. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Dr. Stuart.

Siebenundzwanzigste Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen

Vom 1J. Dezember 1942

Auf Grund von §1 . 8 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1984 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staat anzeiger Ur. 209 vom J. September 19984) wird die guständigkelt ber ö mit Wirkung vom 1. Januar 1948 wie folgt geändert:

geht über

waere, , e arenbezeichnung eicht⸗ stelle far

Die Zustandigteit für Einfuhr ⸗Nr. des Stat.

Waren⸗ verzeichnissen

1472 Bett febern: erer gg. roh Warn i

odor zugerichtet (geschliffen ve usw.) benar : gereinigt Art

g66 Unechtes Blattgold und unech⸗ tes Blattsilber (unechter Golb⸗ und Silberschaum)

Postlarten mit nicht entwerteten eingebruckten Wertstempeln

Vostkarten mit nicht entwerteten eingedrudten Wertstempeln

Vilbpostkarten mit nicht entwer⸗ teten eingebruckten Wertstem⸗ peln

Postkarten und Streifbander mit nicht entwerteten ein- gedruckten Wertstempeln

Paketkarten, Postanweisungen, Telegrammformulare mit nicht entwerteten eingedruck⸗ ten Wertstempeln

Postkarten mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln

Postkarten, Kartenbriefe und Streifbander mit nicht ent⸗ werteten einge druckten Wert- stempeln

Briefumschläge mit nicht ent⸗ werteten eingedruckten Wert- stempeln oder mit nicht ent- werteten aufgeklebten Bries⸗ maalen

Briefumschläge mit nicht ent- werteten eingedruckten Wert- stempeln ober mit nicht ent- werteten aufgeklebten Brief marken in Behältnissen aus Papier, Pappe ober Holz

Paketkarten, Postanweisungen, Telegrammformulare, Kar⸗ tenbriefe und Streifbänder mit nicht entwerteten ein- gedruckten Wertstempeln ober mit nicht entwerteten auf⸗ eklebten Briefmarken sowie ahlkarten mit nicht entwer⸗ de, aufgeklebten Briefmar⸗ en

Postkarten mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln oder mit nicht entwerteten aufgeklebten Briefmarken

Postkarten mit nicht entwerteten eingedruckten Wertstempeln 2. mit nicht entwerteten aufgeklebten Briefmarlen

Entwertete Steuer, Stempel⸗, Gebühren · und ähnliche Marlen

Briefmarken aller Art, auch entwertete Ganzsachen

Außer Kur! gesetzte Banknoten und Notengelbscheine

Kupfer. Stahlstiche, Holz schnitte, Helio⸗, Photogra⸗ vilren und rt ,

Gemalde (gemalte Bilder) auf

Veweben aus pflanzlichen Spinnstoffen, auch gem scht mit Zellwolle, auf Holz, un- eblen Metallen ober Vegie⸗ rungen unedler Metalle, Papier oder Stein (aus- genommen Mobezeichnun⸗ gen, bemalte, auf Papier)

1491 p

aus 656 a aus 666 b aus 667 a

aus 661 b

aus 687 0

aus 668 aus 664 b

aus 668 d

aus 670 a 2

aus 670 b

aus G70 h

aua 678

ort aus 674 d 676 d

aus 677 a

Poftschecttonto: Berlin 1Is82 18942

Die Zuständigkeit für

Einfuhr · Nr. des Gtat. Waren⸗ verzeichnisses

Warenb ezeichnung

aus 678.

aus 884

886 a

Bearbeitete

Industriediamanten,

Edelsteine, bearbeitet (geschlif⸗

fen usw.): nur zu technischen Zwecken in Holz, Horn, Kno⸗ chen oder unedlen Metallen gefaßt (Schneide⸗ ind Schreibdiamanten); duch Drahtzieheisen in Verbindung mit gebohrten Edelsteinen (ausgenommen Industrie⸗ diamanten, bearbeitet)

Edelsteine und Halbedelsteine,

natürliche, roh (ausgenom- men Industriediamanten und Bergkristalh

Echte Perlen, ungefaßt oder

gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden (abgeriebene, ge⸗ schliffene, durchbohrte) rote Korallen, ungefaßt ober ge⸗ faßt oder mit anderen Stof⸗ fen verbunden

Wachsperlen unb alle sonstigen

Nachahmungen echter Per- len; Nachahmungen von roten Korallen, 1 in Form von Perlen; Waren, ganz oder teilweise aus nachgeahmten echten Perlen ober nach-

eahmten roten Korallen, 6 sie nicht durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen

unter andere Nummern fallen Edelsteine, bearbeitet (geschlis⸗

fen usw.):

ohne Fassung, natürliche

(ausgenommen bear⸗ tet)

: in anderer Weise gefaßt; in

einer zur unmittelbaren Ver⸗ wendung als Schmuck ober Zierat geeigneten Form ober geschnitten (Gemmen, Ka⸗ meen); vorstehend nicht ge- nannte Waren aller Art in Verbindung mit Edelsteinen, soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen, auch nicht als Werkbsden, Steinlagerschrauben ober Hemmungsträger (alle diese mit Steinen) zu den Uhren⸗ teilen der Nrn. 933 und 986 gehören, ausgenommen op- tische Erzeugnisse in Verbin- dung mit Edelsteinen

Natürliche Halbedelsteine (ein-

schließlich der glasigen Lava) bearbeitet . usw. ohne Fassung; gefaßt, ge= schnitten (Gemmen, Kameen) oder sonst zu Waren verar⸗ beitet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Num⸗ mern fallen, ausgenommen geschliffene optische Linsen und Prismen

Blech: vergoldet oder mit Golb

belegt (plattiert)

: versilbert oder mit Silber

belegt (plattiert)

Draht, auch auf anderen Draht

aus unedlen Metallen ober Legierungen unebler Metalle gesponnen: vergolbet oder mit Gold belegt (plattiert)

: versilbert oder mit Silber

belegt (plattiert)

Waren en oder teilweise aus

vergoldeten oder mit Gold belegten (plattierten) une blen Metallen ober Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonber ausgenom-⸗ men sinb oder durch dle Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fal- len: Schmudgegenstanbe, Toilette · und Nippfachen

—: andere Waren (aus genom⸗

men optische, feinmechanis und medizinmechanische * zeugnisse)

Waren ganz oder teilweise gus

versilberten oder mit Silber belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sle nicht besonbers ausgenom- men sinb (3. B. Nr. 8870)