1942 / 299 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 21. Dezember 1942. S. 4

Veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preu⸗

ßischen Staats⸗

anzeiger

Anordnung Betreff:

51 v. 1. 3. 1941 Inkrafttreten von Anord⸗ nungen

l. 10. 1941 Schrottmarktregelung für das östliche Entfallgebiet. A3 v. 17. 4. 1940 Bestellbeschränkung der Gußbruchverbraucher mit einer Gußbruchver⸗ brauchsquote unter 50 t monatlich für Gußbruch .

v. 26. 6. 1940 Meldepflicht und Markt⸗ regelung für gegossene, betrieblich nicht verwend⸗ bare Kokillen, Gespann⸗ platten und Unterlags⸗ platten

Nr. 51 v. 1. 3. 1941 53 v. Nr. 229 v. 1.10. 1941

durch Zustellung in Kraft getreten

durch Zustellung in

Kraft getreten v. 31.10. 1938 Verschrottung von Gegen⸗ ständen aus Eisen und Stahl

Kraft getreten Berlin, den 21. Dezember 1942.

Der komm. Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.

Reichsvereinigung Eisen. Der Vorsitzer: Hermann Röchling.

Anlage 1

zur gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und

Metalle und der Reichsvereinigung Eisen Schrottbewirtschaftung)

X

Schrottsorte Legierungsgruppe Bemerkungen

A Schnellstahl⸗ schrott

1 Kobaltschrott über 295 Co 2 Wolfram⸗Vanadin⸗Schrott über 88 W, über 25 V 3 Wolfram⸗Vanadin⸗Schrott über 8e W bis 205 V 4 Molybdänschrott über 295 Mo D Werkzeugstahl⸗ 5 Wolframhaltiger Werkzeug⸗ schrott stahlschrott über 0,599 bis 2, So , W Wolframhaltiger Werkzeug⸗ stahlschrott über 2, 5095 W Chromhaltiger Werkzeug⸗ stahlschrott über 1,00 bis 3,50 99 Cr Chromhaltiger Werkzeug⸗ stahlschrott über 3,50 95 Er (hoch C) einschl. Chrom⸗ magnetstahlschrott Chrombaustahlschrott über J, H0 6 Er bis 3, 00 Cr . Chrom ⸗Molybdän (Vana⸗ u. a. Fliegnorm din oh⸗Baustahlschrott bis 1452, 1464, 2, 50 8 Er Über 6,1295 Mo, (1456, ferner bis l, 009 Vo) mit oder ohne 2 RSTMo Vanadin 60-75 Chrom⸗Molybdän⸗ (Vana⸗ din) o)⸗Baustahlschrott über 2,50 95 Er, über 0, 1299 Mo bis 1,009, Vo) mit oder ohne Vanadin 9 Nickel⸗ und Chrom⸗Nickel⸗ Baustahlschrott über 1,B00 9 bis 3,00 9 Ni (ohne Mo) Nickel⸗ und Chrom⸗Nickel⸗ Baustahlschrott über 3,0090 Ni (ohne Mo) Chrom ⸗⸗Nickel⸗Molybdän⸗ u. a. 1 RSTMo Baustahlschrott über 160095 55 76 bis 2,00 94 Ni, über 0, 129, Mo ö 18s Chrom Nickel Molybdän⸗ . a. ES Fhso Banstahlschrott über 2, 00 Ni über O, 12 99 Mo i 16 Hochnickelhaltiger Baustahl⸗ schrott über 5, 9095 Ni (anti- magnetisch) 17 Hochmanganhaltiger Bau⸗ stahlschrott über 7, 00 Mn 18 Chrom⸗nickelhaltiger Ven⸗ tilstahlschrott über 105 Er, über 795 Ni 19 Chrom ⸗Silizium⸗Ventil⸗ stahlschrott LE Rostsicherer, 20 Chromschrott über 13,00, säu rebest. und Cr hochhitzebest. über 0, 139 0 Schrott 21 Chromschrott über 13,009 Cr bis 0, 1595 0 21aChromschrottüber 13,00 0r unter 0, 1090 C 22 Chrom⸗Nickel⸗Schrott über 12,00 9 Er, 7 bis 1295, Ri 23 Chrom⸗Nickel⸗Schrott über 12,0099 Er ; 7 bis 129 Ri mit Zusätzen von Ta, Nb, Ti, Mo, W 24 Chrom⸗Nickel⸗Schrott über 12,0099 Er, über 12,005 Ni 26 Chrom⸗Molybdän⸗Schrott über 15,00 6 Er über 0, 0 , Mo 26 Chrom⸗Mangan⸗Stahl⸗ schrott über 7, 0099 Mn 27 Dynamo⸗ und Transforma⸗ torenstähle über 2, 0099 Si F Magnetstahl⸗ 28 Nach jeweiliger Analyse ge⸗ schrott trennt Sonstiger 29 Nach jeweiliger Analyse ge⸗ legierter trennt . Schrott ; Es ist auf ig, innerhalb der Legierungsgruppen 1— 27 weitere Untergruppen für die Erfassung, die Lagerung und den Verkauf von legiertem Schrott zu machen, wenn die Untergruppen vollständig unter eine der 27 Legierungsgruppen eingeordnet werden können.

O Baustahlschrott und Werkzeug⸗ stahlschrott, soweit nicht unter B ge⸗ nannt (Außer Or⸗ noch Mo⸗ oder Ni⸗legiert)

u. a. Hydrier- stähle

D Sonderbau⸗ stahlschrott

u. a. Fliegnorm 1440, 1441

durch Zustellung in

Silizium in Stahl

Zur Bezeichnung der Untergruppen von legiertem Schrott dürfen die von den Erzeugern von legierten Stählen verwendeten Marken benutzt werden. Neben der Werksmarke oder einer sonstigen für eine Untergruppe gewählten Bezeichnung ist in jedem Falle beim Verkauf von legiertem Schrott die Bezeichnung der Legierungsgruppe mit anzugeben.

Die Erfassung, Lagerung und der Verkauf der Legierungs⸗ gruppen 28 und 29 darf anstatt nach jeweiliger Analyse nach Werks⸗ uiqrken vorgenommen werden. Beim Verkauf von legiertem Schrott dieser Legierungsgruppen ist die Werksmarke möglichst anzugeben, auch wenn die Erfassung nach Analyse getrennt erfolgt ist.

Der Begriff „Sonstiger legierter Schrott“ umfaßt nur diejeni⸗ gen legierten Schrottsorten, die gemäß 51 Abs. 5 dieser Anordnung als 1 . anzusehen sind die jedoch nicht unter die Gruppen

28 fallen.

Anlage 2 zur gemeinsa men Anordnung der Neichsstelle Eisen und Metalle und der Reichs ve reini gung Eisen

(Schrott bewirtschaftun g)

Preiszuschlage

Blechabfãlle (unter 1mm Stärke) R.4A„ je kg Leg.⸗ Gehalt

kerniger Schrott R.A je kg Legie⸗ rungs⸗ Gehalt

66 . 0,50 Chrom in reinen

Chromstählen 0, 15 (lauch mit Man⸗ gan oder Sili⸗ 3,509 0, 25 zium legiert) *) 3 . 0, ᷣ0 K 3 4, 30 Mangan. ... Molybdän ..

Legierung Anteil

8. J0

, oo 220

(auch Stahlguß) in sonst. Guß .. ö Vanadium... 10,00 Wolfram... 53 9, 20 7, 30 5, 00 Legierter Mischs , werben nicht be⸗ rechne t Gemischte legierte Späne ö werden nicht be⸗ rechnet Preiszuschläge werden nicht be⸗ rechnet

Legierter Hartgußbruch

) Das Vorhandensein anderer Legierungselemente ist uner- heblich, soweit die Prozentsätze dieser Legierungselemente die in §I1 der

Anordnung aufgeführten Grenzen nicht überschreiten.

ö Anlage 3

zur gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und

Metalle und der Reichsvereinigung Eisen (Schrott bewirtschaftun g) ö Materialliste für Nutzeisen

Material gruppe:

1. Halbzeug

2. Eisenbahn material: J

a) Eisenbahnoberbaustoffe:

wie z. B. Eisenbahn⸗, Rillen“, Gruben⸗, Feldbahn⸗ und sonstige Schienen, Eisenschwellen, Laschen, Unterlagsplatten, Rippenplatten, Halenplatten, Radlenker u. dgl.

b) Rollendes Eisenbahnmaterial: ö. wie z. B. Achsen, Radeisen, Naben, Radreifen, Radgestelle, Radkränze, Näder, Radsätze

Formstahl (Formeisen), Breitflanschträger, Spundwandstahl

(Spundwandeisen)

Stabstahl (Stabeisen) einschl. Wellen Stahl- und Eisenbleche, Breitflachstahl (Universaleisen) und Band⸗

& F 89

stahl (Bandeisen) Stahl⸗ und Eisendraht Rohre, Formstücke, Fittings und Flanschen aus Guß oder Stahl Schmiedestücke Sonstiges Nutzeisen (auch Riemenscheiben)

C CO

*

Anordnung betreffend Verbrauch von Roheisen und Hochofen⸗Ferrosilizium Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (Reichsgesetzbl. 1 S. 686) wird angeordet: . 31

Unternehmungen, die in ihren Betrieben Roheisen oder ae e nn (mit 8 - 14 / Siliziumgehalt) zur Herstellung von Grau⸗, Stahlform⸗ oder Temperguß ver⸗ wenden, dürfen diese Materialarten nur in Höhe der von der Wirtschaftsgruppe e ne, festgesetzten Bezugs⸗ oder Verbrauchsmengen beziehen oder verbrauchen.

82 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1942. ;

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Sandfried.

8

Anordnung zur Aufhebung der Anordnungen über Höchstpreise für Nutzeisen Vom 21. Dezember 1942

Auf Grund des 3 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellun die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:

§1

Die Anordnung über Hächstpreise für Nutzeisen vom 4. Oktober 1939 (RA. Nr. 233 vom 5. Oktober 1959) und die Anordnung zur Einführung der Anordnung über Höchstpreise für . in der Provinz Ostpreußen und in den einge⸗ , n, Ostgebieten vom 7. Februar 1942 (Reichsanzeiger r. 36 vom 12. Februar 1942) sowie alle ergänzenden Preigtz⸗

vorschriften zu diesen Anordnungen werden aufgehoben.

82 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1942. .

Der Reichskommissar für die Preisbildung.

J. A.: Most haf.

Wir t chaftstei ; J

Einsatz aller schaffenden Kräfte für den Endsieg

Der Generalbevoll mächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, sprach in Hamburg

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter

Sauckel, sprach auf Einladung von Gauleiter Reichsstatthalter Karl Kaufmann vor führenden Männern der a, über

die großen Fragen des Arbeitseinsatzes. Mit den ma . Vertretern von Partei, Staat und Wehrmacht hatten sich Be⸗ triebsführer, Betriebsobmänner sowie an den Fragen des Arbeits⸗ einsatzes mitarbeitende Männer eingefunden.

Gauleiter Sauckel, der seiner engen persönlichen Ver⸗ bundenheit mit der Hansestadt und der deutschen Schiffahrt ge⸗ dachte, gab einen umfassenden Einblick in die leitenden Grundsätze des gelenkten Arbeitseinsatzes, der nur das Ziel kennt: Lebendig⸗ machung und Einsatz aller schaffenden Kräfte für den Endsieg. Gauleiter Sauckel würdigte vor allem die Leistungen des deutschen Arbeiters, seine Intelligenz und die Fähigkeit zu eigener selbständiger Wertarbeit. Gerade die dere an u isch Leistung des deutschen Arbeiters habe es ermöglicht, in die deutschen Be— triebe nun die Hunderttausende von fremden Arbeitern aus den weiten besetzten Gebieten des Ostens, aus dem Westen, aus Frank⸗ reich, und nicht zuletzt aus den Reihen der befreundeten und ver⸗ bündeten Völker aufzunehmen und in die schaffende Arbeits⸗ gemeinschaft der Betriebe einzugliedern. Dieser große Krieg ist nicht nur der Krieg der Front, betonte Gauleiter Gua el⸗ sondern zugleich ein Appell an die Leistungsreserven der Völker. Wer über die besseren Maschinen und den besseren Stahl, über die Höchstleistungen in der Chemie und Technik verfügt, der hat in diesem . die Anwartschaft auf den Sieg. Und die bessere Technik wird der haben, der die besten Arbeiter der Stirn und der 5 hat. Mit dieser lapidaren Erkenntnis unterstrich Gauleiter

auckel sein eindrucksvolles Bild von der Leiftungskraft des 2, Arbeiters. .

Bei einem dem Vortrage sich anschließenden Pressegespräch brachte Gauleiter Sauckel seine Befriedigung über die Führung und Einrichtung der Lager für ausländische Arbeiter zum Aus⸗ druck. Gauleiter Sauckel wies darauf hin, daß ij der englischen

Hetze pausenlos und ohne Schwierigkeit neue französische Fach⸗ und

Hilfsarbeiter nach Deutschland kommen, und daß diese Kräfte zur vollsten Zufriedenheit sih in den . eingegliedert haben. Abschließend konnte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz mit besonderer Genugtuung ,, hinweisen, ö. die vielen Ostarbeiter, die jahrzehntelang der Beeinflussung dur

den Bolschewismus unterlagen, mit Fleiß und ihrem ganzen Können mitarbeiten an den Aufgaben für die Neuordnung

Europas, für die die Achsenmächte kämpfen.

Stand und Aufgaben der andwirtschaft der besetzten Ostgebiete

Unter Leitung von Kriegsverwaltungschef Riecke fand am 16. und 17. Dezember 1942 bei der Chefgruppe Landwirtschaft des Neichsministeriums für die besetzten Ostgebiete und des Wirt⸗ schaftsstaebes Ost eine Tagung der Ehefgruppenleiter sitatt. Staatssekretäß Backe nahm längere Zeit an den Verhand⸗ lungen teil. ; 23

Die ,, aus den besetzten Ostgebieten berich⸗ teten eingehend i

ber den Stand der landwirtschaftlichen Er⸗

e g, die bisher im Besitz der Eisenba

zeugung. Hierbei! wurde festgestellt, daß die Winterqnbaufläche dieses Jahres die des Vorjahres erheblich ersn ner we. Nach den Berichten kann die Versorgung von Wehrmacht und Zivil⸗ bevölkerung aus diesen Gebieten für die nächste Zeit als gesichert angesehen werden. Die Ingangsetzung und der Zustand von er— nährungswirtschaftlichen Betrieben hat erfreuliche Fortschritte gemacht. An einem weiteren Ausbau wird noch mit allen Mitteln gearbeitet. ; . Einen weiten Raum der Aussprache nahmen Fragen der neuen Agrarordnung ein. Die Hoflandzuweisungen und die Er richtung von Landbau⸗Genossenschaften werden, da sie sich günstig auf die Erzeugung und den Arbeitswillen der Landbevölkerung

ausgewirkt haben, im kommenden Jahr in verstärktem Maße durchgeführt.

Außerdem wurden unter anderem Fragen der Sicherung und Berxeitstellung von landwirtschaftlichen Betriebs— mitteln, Aufbau und Grenzen der Viehhaltung in den besetzten Ostgebieten eingehend behandelt.

Wirtschaft des Auslandes

Verminderte Rentabilität der schwedischen Landwirtschaft

Stockholm, 19. Dezember. Die finanziellen Ergebnisse in der schwedischen Landi aft waren, wie in einer Untersuchung der Buchführung von 409 n , Betrieben Schwe⸗ dens im Buchführungsjahr 1941542 festgestellt wird, infolge der ungewöhnlich schwachen Ernte des Jahres 1941 wenig zufrieden tellend. Die Verzinsung des Landwirtschaftskapitals ist durch- chnittlich auf 2,3 v. H. gegenüber 42 v. H. im Jahre 194041 eln en. In den ,, ,, Gebieten sind allerdings starke nterschiede der Rentabilität , . Am meisten waren die mittleren bäuerlichen Betriebe von der Verschlechterung be—⸗ troffen, während die , , im ganzen günsti ge; iegen und die Kleinbauern eine Mittelstellung einnehmen. ie Erlös⸗ ener des Jahres 1940j41 hat keinen vollen Ausgleich für ie 53 Betriebskosten und die verminderte Erzeugung ge⸗ geben. Die Betriebskosten stiegen im allgemeinen um 13 v. S., denen eine nur sechsprozentige Steigerung des Bruttogewinnes gegenübersteht.

Morgan rare von den französischen Eisenbahnlinien lgier und Maroklko Besitz Rom, 20. Dezember. Emissäre des New Yorker Bankhauses Morgan sind, wie die Agentur Le Colonie aus Tanger erfährt, in Algier und Marokko eingetroffen, um die Leitung, der Eisen

bahnlinien in diesen beiden französischen Gebieten zu übernehmen.

Das Haus Morgan hat den beiden ,. isenbahngesell⸗ hnlinien von Algier und azokko waren, den . gemacht, nach Rückzahlung des investierten Kapitals und der Obligationen eine neue einheitliche fan e , ,. für die beiden Gebiete zu bilden. Selbstverständlich handelt es sich bei diesen Plänen um eine kaum verhüllte Form einer kapitalistischen Besitzergreifung des französischen n n zes in Nordafrika, um . auf diesem Gebiet die amerikanische Herrschaft in Den e ir Nordafrika end⸗ gültig zu sichern. Allgemein fällt auf, daß nach d amerikanischen Plänen eine Teilnahme des englischen Kapitals an der Besitz ergreifung eines Eisenbahnnetzes nicht vorgesehen ist. .

eines Reichskommissars für,

8 ( . . * 2 . .

rr ,, n , ,

u e n n r,, .

Reichõ und Etaatsanzeigen Nr. z99 vom 21. Tezember 1942. S. 3

Meldepflicht für Lagerhalter dieser Hölzer, vo ? 1940 ; . er ö zeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1940). Berlin, den 18. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Ich genehmige die Anordnung Nr. 38 der Reichsstelle für Holz, betr. Beschlagnahme von außereuropäischen (über⸗ seeischen) Hölzern. 6

Berlin, den 18. Dezember 1942.

Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabeec.

. Anweisung Nr. 56 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beaustragten sür technische Erzeugnisse über die Verwendungs⸗ beschränkung von Stahldrähten (Eisendrähten)

Vom 15. Dezember 1942 6

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs— lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 1. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet: ; z .

1 2

EStahldrähte und Eisendrähte zur Anfertigung der nach— stehend genannten Erzeugnisse sind nur noch in den auf⸗ geführten Abmessungen und Ausführungen herzustellen:

1. Dvalstahldrähte für Einfriedun gen (Knotengitter usw.):

Abmessungen: 3,9 * 3,90 mm 3,2 * 2,9 mm 2,7 * L, mm

Werkstoff: Flußstahl

Ansführung: Festigkeit etwa 130 kg/ mm Toleranzen nach DIN I77 Oberfläche verzinkt

2. Etahldrähte zur Anfertigung von Matratzen, Eouches, Sofas, Sessel und a) Runddrähte: Abmessun gen: 130 1,50 1,890 mm 8 Werkstoff: Flußstahl oder Thomas W. G. Material Ausführung: Festigkeit oder Flußstahldrähte: 1,30 mim 8g 181— 200 kg/ mm? 1,50 mm 8 141-160 kg/ mm? und 181-200 kg/ mm? 1,80 mm 8g 141 —160 g /mm2? und 181 - 200 kg/ mm? Oberfläche: trockenblank gezogen

Als Ausnahme davon wird für den Bedarf von Kranken⸗ häusern, Lazaretten, der Kriegsmarine und der Schiff⸗

edereinlagen für üctenfeder tissen:

fahrt grundsätzlich die verzinkte n . zugelassen. Bei Auftragserteilung ist der Verwendungszweck unter

Beifügung eines Beleges, aus dem die tatsächliche Verwendung hervorgeht, anzugeben b) Flachdrähte für Rahmen: ; Abmessun gen: 16 * 1, mm und 16 X 2 mm Wertstoff: Flußstahl Ausführung: ölgehärtet, über die hohe Kante biegbar oder zum Zusammensetzen mit Eckwinkeln

3. Etahldrähte zur Anfertigung von Rollofedern

für Selbstroller: a) Flach drähte: . Abmessun gen:

Werkstoff: Ausführung: b) Runddrähte: Abmessungen: 0,9 1,05 1,25 1,45 2

2,89 3,20 mm 8 Werkstoff:

1,0 2,00 20

Flußstahl Ausführung: ölgehärtet (blank gehärtet, schwarz gehärtet) 4. Stahldrähte zur Herstellung von Federn für Schuh⸗ spanner (Schuhspannerdraht): . Abmessung: 2 mm 8 *0,0ß mim Werkstoff: Flußstahl Wusführung: Festigkeit 150 170 kg/ mm? Oberfläche: trockenblank gezogen 5. Etahldrähte zur , , von Haarklemmen (Vn bikopftlammern): Nbmessung? 1,10 x O, 50 mm halbrund 1,50 X⁊ 9, 710 mm halbrund Wertstoff: Flußstahl Ausführung: Festigkeit etwa 150 kg, mm? Oberfläche: trockenblank (seifenblank) und naß⸗ blank (rötlichblank) gezogen bzw. gewalzt

6. Stahldrähte zur Herstellung von Patet⸗ und Kisten⸗

umschnürun gen:

e) Patketumschnürun gsdraht: Abmesfun gen: 5,91 1,5 1,1 1,2 1,4 mm 8 Wertstoff: Flußeisen bzw. Flußstahl Au s führung: an i 45— 60 kg/ mm? Oberfliche: rötlichblank gezogen Die Drähte müssen sich, ohne zu brechen, in

engen Windungen miteinander verdrillen.

lassen ö J b) Kistenumschnürun gsdraht: Nunddrãhte für Berwin desystem: KAbnessungen: 1,20 140 1,50 1,890 2,0 2,2 mm & Werkstoff: Flußstahl bzw. Flußeisen Uu sführung: Festigkeit 40 50 kg/ mm' u. etwa 80 kg/ mm? bei etwa 10— 14549 Dehnung (1-100 mm) Oberfläche: verzinkt dunkel angelassen oder schlußpatentiert für Schlaufensystem: Abmessun gen: 16,20 1,40 1,60 1,80 20 2,2 mm & Werkstoff: Flußstahl ; : Ansführung: Festigkeit etwa 100 kgsmmz Oberfläche: trockenblank gezogen Ovaldrähte: .

Abmessungen: 1, x 1 min 1,8 x 1,19 mm

2, lo x 1,8 mm 2,3 x 1,4 mm

Wertstofsf: Flußstahl

Ausführung: Festigkeit etwa 100 kgemḿ?

Oberfläche: trockenblank gezogen

2,1 8 0,5 mm

Flußstahl

destikest 120 140 kg/ mm?

Oberfläche: trockenblank gezogen

Abmessung: Wertstoff: Au ssühr ing:

7. Stahldrähte bzw. Eisendrähte zur Anfertigung von Riemenverbindern und Drahttrampen: x a) e / . Abmessungen: 16,90 1,20 1,40 1,650 1,B80 2, 00 mm 8 Wer kstoff: Flußstahl ; Ausführung: Festigleit 1,00 J20 1,46 1,80 1,80 mm 8g 100 Kgsmm: * 10 kg ( 1,00 und 1,40 mm 8g auch in 8M-⸗Eisengüte mit 60 bis 70 kg/ mm? 2,00 mm 8g 136 kg/mmz Æ 10 kg; 150 kg? * 10 kg und 170 kg/smm2 K 10 kg Oberfläche: trockenblank gezogen Toleranz: 15,00 bis 1,3 mm 8 0, 02 mm l,s 0 bis 2 mm g *0, 03 mm Gütewerte: Biegezahlen und Verwindungen (Meß⸗ länge 100 X d) Ab⸗ Festig⸗ messung keit 1' mm Gg 100 kg 1,ꝛ mm g 100 kg 1,4 mm g 100 kg l, mm g 100 kg 1,8 mm g 100 k 2,0 mm 8g 1365 kg 2,0 mm 8g 150 kg 2, mm g 170 kg

Nin gaufmachung un d Ringgewichte:

Innerer Ringdurchmesser 250 = 550 mm (ie nach Ver- einbarung zwischen Hersteller und Verbraucher) Die Drähte werden in mit folgenden Ringgewichten geliefert: l, o0 -, 29 mam 8 20-40 kg 1l,40– 2, 0 mm 8 40-60 Eg Bis zu 1090 der Ringe dürfen mit geringeren Ring gewichten geliefert werden. b) Mundriemenhaten (Rundriemen verbinder): Abmessungen: 1‚40 1,B,60 1,80 2,00 mm & e, , Flußstahl Ausführung: Festigkeit 1865 kg/ mm? * 10 Kg Oberflache: trockenblank gezogen Toleranz: 1,40— 1,50 mm & 40,02 mm 1,80 - 2, 00 mm & 40,03 mm Gütewerte: Biegezahlen und Verwindungen (Meß⸗ länge 100 * 4) Ab Festig⸗ messung keit 1,4 mm 8g 1365 kg 1, mm g 1365 kg

Verwin⸗

Bie ge⸗ Bie ge⸗ 6 5 46

radius za r 2,5 mm 12 r 2,5 mm r 5 r 5 r 5 r 5 r 5 r 5

Verwin⸗

Bie ge⸗ Biege⸗ bungen 30

radius zahl r 5 mm 20 r 6 mm 16 80 13mm 8g 135 kg r- 5 mm 13 30 2,0 mm g 135 kg T- 5 mm 11 80

Nin gaufmachung und Ringgewichte: Innerer Ringdurchmesser 250-550 mm (ie nach Ver⸗ einbarung zwischen Hersteller und Verbraucher) Die Drähte werden in . mit folgenben Ringgewichten geliefert: l, 00 = 1,29 mm 8g 20 = 40 kg l, 40 2, 90 mm G 40-60 kg Bis zu 1099 der Ringe dürfen mit geringeren Ring- gewichten geliefert werden o) Drahttrampen: Abmessung: Werkstofsf : Ans fũůhrung:

1,0 mm rund 0,08 mm Flußeisen

Festigkeit 60 - 70 kg/ mm? Oberfläche: trockenblank gegogen

8. Stahldrähte bzw. Eisendrähte zur Anfertigung von Nadeln (Teilgebiet):

Handarbeit snadeldraht für Näh⸗ und Handarbeits⸗ nadeln mit ODehr:

Abmessun gen: 0,45 0,50 0,55 0,60 0,65 0,70 0,76 C0, So

o, 8s 0,90 1,00 1,10 120 1,30 1,40 1,50

1,50 1,80 2,00 2,40 mm 8

Flußstahl ;

Toleranzen: unter 0,0 mm 0, 005 4 0,0 mm; 0,70 mm 8 und stärker * 0,01 mm

Oberfläche: trockenblank gezogen

Steckna deldraht:

a) für Eisenstecknadeln: Abmessun gen: 9,69 0,709 0,s9 mm 8g *0,0l mm Wer kstofsf : Flußeisen . Ausführung: hartgezogener E sendraht in Thomasgüte Oberfläche: naßblank (rötlichblank) gezogen b) für gewöhnliche gehärtete Stecknadeln: . Abmessun gen: , 69 0,70 mm 8 *, 01 mm Wer kstoff: Flußstahl Ausführung: härtbarer Stahldraht Oberfläche: trockenblank bzw. naßblank (röt⸗ lichblank) gezogen o) für Glastopfnadeln: Abmessungen: 9, 69 0,70 0,80 mm 8 *0,01 mm Wer kstoff : Flußstahl Ausführung: härtbarer Stahldraht Oberfläche: trockenblank bzw. naßblank (röt⸗ lichblank) gezogen Siche rheitsnadeldraht: Abmessungen: 9.70 0,890 9,99 1,090 mm 8 * 0,02 mm Werkstoff: Flußeisen in Thomasgüte Ausführung: Oberfläche: naßblank (rötlichblank) gezogen Abmessungen: 0,09 0,890 0,90 1,00 mm g * 0,02 mm Werkstoff: Flußstahl . Ausführung: patentiert gezogener Stahldraht mit 160 kg / mm? 10 kg - 30 kg Festigkeit . Oberfläche: naßblank (rötlichblank) gezogen Haarnadeldraht: Abmessungen: 1, mm * 0,08 mm 1,5 mm 8 0, O4 mm Wertstoff: Flußeisen Ausführung: hartgezogener Eisendraht in Thomasgüte mit einer Festigkeit von mindestens 80 kg/ mm? Oberfläche: trockenblank (seifenblank) bzw. naß⸗ blank (rötlichblank) gezogen Lockennadeldraht: Abmessun gen: 0, 50 0,0 mm 8g 0,0 mm Werktkstoff: Fluße isen Lusführung: hartgezogener Eisendraht in Thomasgüte mit einer eiten von mindestens 80 kg/ mmz Oberfläche: trockenblank (seifenblank) bzw. naß⸗ ö blank (rötlichblank) gezogen ; Abmessungen: O, 50 9, 7.0 mm & * 0, 02 mm Wertstoff: Flußstahl Stahldraht mit

Ausführung: patentiert gezogener 1650 kg/ mm? Oberfläche: trockenblank (seifenblank) bzw. naß⸗ blank (rötlichblank) gezogen S9. Stahldrähte zur Anfertigung von 6 für Fahrrad⸗ und Motorradsättel sowie Sozinssitze:

a) für , Abmessungen: 1,2 mm 8g 0,05 mm

c ertstoff 2

Ausführung:

etwa

1, mm 8 0, 8mm

Wer kstoff: Fluß stahl

Ausführung: Festigteit bei l,ü8' mm g 1720 195 Kgimm bei l, mm g 1655 - 180 kgmḿ Oberfläche: verzinkt

b) für Druckspiralen, Zugspiralen und Stredfedern:

Abmessun gen: 435 5,30 6,00 6,50 7,00 8,00

9,00 mm 8 Wer tstoff: Flußstahl

Festigkeit 4,25 mm 5,⁊ 0 mm mm 1Inm Imnm mm 9, 00 mm Toleranz nach DIN 177 Oberfläche: trockenblank gezogen

10. Eta hldrähte zur Herstellung von Baustahlgewebematten: Abmessungen: 2,5 3 344 42 5 5,6 6 6,5 7 J7,ü5 8 9

10 mm 8 Wer tstoff: Flußstahl

Ausführung: Festigkeit 60 - 70 Eg / mm? Streckgrenze mindestens 50 kg/mm?

Dehnung (1 - 10 x 4) mindestens 89

82 Lagerbestände und in der Fabrikation befindliche Stahl⸗ 6. (Eisendrähte), die von den in 5 1 zugelassenen Ab⸗ messungen abweichen, dürfen bis zum 81. Januar 1943 aus⸗ geliefert und aufgearbeitet werden.

8383 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr. 86

Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffoerfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des k für technische Erzeugnisse kann Er⸗ gänzungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser An⸗ weisung erlassen. z

5

In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoffver— einerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt— chaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen fachlichen Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzureichen.

§86 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestim⸗ k werden nach den 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

125— 140 kg/ mm? 115 - 130 kg/ mḿ? 115— 130 kg/ mm? 115— 130 kg/ mm? 115-130 kg/ mm? 110-125 kg/ mm? 100-115 kg/ mm?

AANNANQQN

Diese Anweisung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete von upen, Malmedy und Moresnet.

Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriejweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse.

Putsch.

Anordnung 143

der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über die Herstellung von Möbeln

Vom 18. Dezember 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

. . Genehmigungspflicht

(1) Die Herstellung von Möbeln bedarf der Genehmigung der Reichsstelle.

(2) Ausgenommen sind Schulmöbel, Kühl möbel, Polster⸗ möbel, Korbmöbel, Möbel aus Metall sowie aus der Gruppe der Büromöbel Tischkarteien und Schiebladenkarteien bis zu 2 Auszügen.

82 Einzelherstellung

(1) Die nach § 1 erforderliche Genehmigung gilt für Einzelherstellungen als erteilt, soweit die Möbel nach Richt⸗ linien hergestellt werden, die von der Fachuntergruppe Innen⸗ ausbau der Fachgruppe Möbelindustrie bzw. dem Reichs⸗ innungsverband des Tischlerhandwerks namens und im Auf— trag der Reichsstelle aufzustellen sind. Die Richtlinien sind bei den bezirklichen bzw. örtlichen Berufsvertretungen er⸗ hältlich. . (2) Als Einzelherstellung im Sinne dieser Anordnung gilt die Herstellung und zwar bereits im Zuschnitt von weniger als 3 Stück mit gleichen Größen, bei Stühlen von weniger als 13 Stück mit gleichen Größen.

88 Serienmäßige Herstellung

(U) Die Fachuntergruppe Serienmöbelindustrie und der Reichsinnungsverband des Tischlerhandwerks sind ermäch⸗ tigt, namens und im Auftrag der Reichsstelle Mitglieds⸗ betrieben allgemeine Genehmigungen zur serienmäßigen Her⸗ 4 von Möbeln nach Richtlinien der Reichsstelle zu er⸗ teilen. U

(2) Serieumäßig im Sinne dieser Anordnung ist die gleichzeitige Herstellung und zwar bereits im Zuschnitt von mindestens 3 Stück mit gleichen Größen, bei Stühlen von mindestens 13 Stück mit gleichen Größen.

§ 4 Aus nahmevorschrift () Die Reichsstelle . sich vor, in besonders begrün⸗ deten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften der 1— 3 zuzulassen.