1942 / 300 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

r ĩ n . m a . r . . , . .

Dritte Beilage zum Reich z⸗ und Staatsanzeiger Ur. 300 vom 2 Dezember 1942. S. 2

2 . r. 94

Bestände darf nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl verfügt werden. . 5

i nnn gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. § 4 Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 21. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

Anordnung I1

Ullgemeine Bestimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein⸗ und Ausfuhrwaren (Umlageordnung)

Auf Grund des Gesetzes über Erhebung von Umlagen in der gewerblichen Wirtschaft vom 28. Juni 1935 (RGBl. 1 S. 812) wird angeordnet:

I. Umlagepflicht und Umlageschuldner

§51 h Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein⸗ 9 ich der Unternehmen des Verkehrsgewerbes, die im

treich, in den Alpen, und Donau⸗Reichsgauen mit Aus⸗

nahme der nach dem 1. September 1939 neu hinzugekommenen Gebiete im Gau Sudetenland und im Memelland ansässig sind, haben aus kriegsbedingten Gründen eine Umlage zu zahlen (Ausgleichsumlage).

(2) Die Heranziehung der Unternehmen in den hiernach nicht n, Gebieten des Großdeutschen Reichs bleibt vorbehalten.

§ 2

(I) Umlagepflichtig sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) alle Unternehmen, die eine Beitragsumlage an eine Industrie⸗ und Handelskammer gemäß 5 1 oder 52 der Ersten Verordnung zur k des Ge⸗ etzes über die Erhebung der Beiträge zu den

ndustrie⸗ und Handelskammern vom 8. September 1939 (RGBl. 1 S. 1738) zu zahlen haben oder die bei einer Handwerkskammer gemäß § 1031 Ge⸗ werbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom ö 1936 (RGBl. 1 S. 131) beitragspflichtig ind,

b) gewerbliche Unternehmen, die keine Beitragsumlage im Sinne der Ziff. a), sondern nur einen Grund— 1 zahlen, soweit sie gewerbesteuerpflichtig sind,

c) gewerbliche Unternehmen, die einer unmittelbaren HJachgruphe des Handwerks angehören, sofern sie nicht bereits unter Ziff. a) fallen, also bei einer 7 ustrie⸗ und Handelskammer oder Handwerks⸗ ammer beitragspflichtig sind,

d) gewerbliche Arbeitsgemeinschaften, die als Unter⸗ nehmergemeinschaften selbständig gewerbesteuer⸗ pflichtig sind (6 2 Abs. 2 Ziff. 1 GewStG),

6) ö iche Betriebe der öffentlichen Hand im Sinne es §1 der 3. Verordnung zur Durchführung des Gewerbesteuergesetzes vom 18. 1. 1940 (RGBl. 1 S. 284) z. B. Regjebetriebe —, die ganz oder tune, gewerbesteuerpflichtig sind.

(E) Für gewerbliche Unternehmen, die nicht oder nur zu einem Teil nicht gewerbesteuerpflichtig sind, bleibt vor⸗ behalten, die Heranziehung zur Ausgleichsumlage insoweit anderweitig zu regeln.

83

Bei neugegründeten Unternehmen entsteht die , . . mit dem Zeitpunkt, in dem ein Unternehmen gewerbe⸗ teuerpflichtig wird. Die Umlagepflicht erlischt mit dem Zeit⸗ punkt, in dem die Gewerbesteuerpflicht aufhört.

§5 4

(i) Umlageschuldner ist der jeweilige Rechtsträger eines umlagepflichtigen Unternehmens.

S) Bei Wechsel des Rechtsträgers ist jeder Rechtsträger anteilig entsprechend der Dauer seiner Rechtsträgerschaft r Zahlung der Umlage verpflichtet. Bei Uebereignung des

nternehmens im 54 im Sinne des 5 116 Reichsabgaben⸗ ordnung haftet der Erwerber als Rechtsnachfolger für die Umlage des Veräußerers, soweit sie auf die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Uebereignung liegenden Erhebungs⸗ zeitraumes entfällt. ; II. Erhebungszeitraum

55 Die Umlage wird erstmalig als „Ausgleichsumlage 194248“ für die Zeit vom 1. Oktober 1942 bis 81. März 1948 erhoben. Ab 1. April 1943 ist Erhebungszeitraum eweils der Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis 31. März s nächsten Jahres (Umlagejahr).

III. Berechnung und Fälligkeit der Umlage ö 86 Vemessungsgrundlage und Umlagesatz

Die Bemessungsgrundlage und der Umlagesatz, auf Grund deren sich die Umlage errechnet, werden durch besondere An⸗

ordnung festgesetzt. 587

Umlageschuld und Gewerbesteuer

Ist einem Unternehmen die Gewerbesteuer ganz oder

teilweise erlassen, so vermindert sich die Umlage anteilsmäßig

in gleichem Umfange. z ] 8

Fãlligleit

Die Zeitpunkte, zu denen die Umlage fällig wird, werden durch besondere Anordnung bestimmt. . Vorauszahlungen

. 39 Sollte die für die Berechnung der Umlage maßgeb⸗

hic ,,, , nicht rechtzeitig vorliegen, sind zu

en Fälligkeitszeitpunkten auf die Umlage Vorauszahlungen

zu entrichten. Durch besondere Anordnung wird bestimmt,

auf Grund welcher Bemessungsgrundlage sich die Voraus⸗ zahlungen berechnen.

(E) Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrichten waren, kleiner als die Umlage, die ö. nach dem bekanntgegebenen Umlagebescheid für die veranlagten Fälligkeitszeitpunkte er⸗ gibt, Jo ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Belanntgabe des neuen Bescheides . ,

8) Ist die Vorauszahlung, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrichten war, größer als die Umlage, die sich nach dem bekanntgegebenen Umlagebescheid ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag hurch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. 3

(4 Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 gelten ent⸗ sprechend, wenn die maßgebliche Bemessungsgrundlage nach⸗ träglich eine Aenderung erfährt.

. § 10 Herabsetzung der Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen können auf Antrag angemessen erabgesetzt werden, wenn zu erwarten steht, daß die bis zur eststellung der endgültigen Umlage zu zahlen en Voraus⸗

lungen die endgültige Umlage um mehr als 10 v. H. über⸗ i. würden. Dem Antrag . stattzugeben, wenn ein Unter⸗ nehmen in geeigneter ö g . macht, daß voraussicht⸗ lich die maßgebliche Bemessungsgrundlage gegenüber dem Vorjahre entsprechend niedriger sein wird.

§5 11 Freibetrag 39 Von der für die Berechnung der Umlage gemäß 86 e. etzten Bemessungsgrundlage ist ein i r . abzu⸗ etzen. Die Höhe des Freibetrages wird durch besondere An⸗ ordnung bestimmt. (2) Diese Bestimmung findet auf die Vorauszahlungen sinngemäße Anwendung. z . 12

Befreiungen

Von der ö zur Zahlung der Umlage und der Vorauszahlungen sind befreit:

a) Unternehmen, bei denen die Umlage den Betrag von R.“ 6, nicht übersteigen würde;

b) ferner auf Antrag Unternehmen, deren Betrieb eingestellt ist, 36 die Zeit der Betriebseinstellung. k fallen nicht vorübergehende Unter—

. der gewerblichen Tätigkeit, insbesondere . ie durch die Art des Betriebes veranlaßt ind . B. das Ruhen sog. Saisonbetriebe).

IV. Einziehung der Umlage 818 Einziehungsstellen

(1) Die Einziehung der Umlage erfolgt durch die ö und Handelskammern und Handwerkskammern. oweit mit der Einziehung der Kammerbeiträge die Ge— meinden . sind, gilt dies entsprechend auch für die Ausgleichsumlage. Den Gemeinden wird für die Uebernahme der Einziehung eine mit Zustimmung des Reichsministers des

Innern 6 Entschädigung gewährt. () Zuständig für die Einziehung ff jeweils die Industrie⸗

und Handelskammer oder Handwerkskammer, bei der ein

. beitragspflichtig ist. Für nicht beitragspflichtige Unternehmen it. soweit es sich um Unternehmen handelt, die einer unmittelbaren Fachgruppe des Handwerks angehören, die Handwerkskammer zuständig, in deren Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Für alle übrigen nicht herr r fing gen Unternehmen ist die Industrie⸗ und andelskammer zuständig, in deren ö. sich die Geschäfts⸗ eitung des Unternehmens befindet. ie danach zuständige Industrie⸗ und Handelskammer hat in diesen Fällen jedoch die Einziehung der zuständigen Handwerkskammer zu über⸗

tragen, wenn es sich um ein überwiegend handwerkliches

Unternehmen handelt.

(8) Ist ein Unternehmen bei mehreren Industrie⸗ und Handelskammer oder mehreren Handwerkskammern bei⸗ tragspflichtig (Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten), so ist die Umlage von der Kammer einzuziehen, in deren Be⸗ irk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet Kammer der Geschäftsleitung).

(ch it ein Unternehmen gleichzeitig bei einer Industrie⸗ und Handelskammer und bei einer Handwerkskammer bei⸗ tragspflichtig, so gilt folgendes:

a) It der einheitliche Gewerbesteuermeßbetrag des

esamtunternehmens zum Zwecke der ö des Industrie⸗ und Handelskammer⸗ und des Hand⸗ werkskammerbeitrages nach den Anteilen, die auf die ,,. und Handelskammer und Handwerks⸗ ammer entfallen, , o ist das Unternehmen auch entsprechend diesen Anteilen von den beteiligten Kammern zur Umlage heranzuziehen.

Der Freibetrag ist von den beteiligten Kammern anteilmäßig zu berücksichtigen.

b) Besteht eine Aufteilung des einheitlichen Gewerbe⸗ steuermeßbetrages nicht, so ist das Unternehmen je ur Hälfte der vorgesehenen Umlage von der ene und Handelskammer und der Handwerks⸗ ammer zu veranlagen.

Der Freibetrag ist von der Industrie⸗ und amn ute nn, und der Handwerkskammer je zur älfte zu berücksichtigen.

(5) Die Absätze 3 und 4 gelten entsprechend, wenn ein AUnternehmen gleichzeitig bei niehreren Industrie⸗ und Han⸗ delstammern und Handwerkskammern beitragspflichtig ist.

z 14 Umlagebescheid Den umlagepflichtigen Unternehmen ist ein Bescheid über die goht der Umlage . erteilen, aus dem zu . ist, wie ch biese errechnet. Ueber eleiftete Vorauszahlungen ist in m Umlagebescheid gemäß 9 abzurechnen. 515 Auskunftspflicht

nehmen den an dem ,, . beteiligten Stellen Einziehungsstellen, Schiedsstellen usw.) etwaige zur Durch- hrung der Umlage notwendige Unterlagen zur Verfügung

zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der Kammer den Gewerbe⸗ steuermeßbescheid zur Einsichtnahme vorzulegen und andere Beweismittel beizubringen. Die Verordnung über Auskunfts⸗ pflicht vom 13. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 723) bleibt unberührt. (2) Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Aus⸗ kunftserteilung und zur Vorlage von Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht , , de. können schätzungsweise veran⸗ lagt werden. Die Schätzungsveranlagung ist dem säumigen Unternehmen vorher unter Mitteilung einer Frist anzu⸗ drohen, bis zu deren Ablauf das Unternehmen noch die er— forderlichen Angaben oder Unterlagen liefern kann.

§ 16 Säumniszuschlage

(I) Bleibt ein Unternehmen länger als 14 Tage mit der lung der fälligen Umlage im Rückstand, dann ist ein äumniszuschlag zu erheben. Der Zuschlag beträgt 1 v. H. des rückständigen Betrages für jeden angefangenen Monat des Rückstandes, mindestens aber RAM 5,

(2) Säumniszuschläge können erlassen werden, wenn die

Säumnis auf entschuldbare Umstände zurückzuführen ist.

V. Einspruchs⸗ und Beschwerdeverfahren §17

(1) Wird ein Unternehmen durch die Heranziehung zur Umlage in seiner Leistungsfähigkeit oder in seinem Bestand ernstlich gefährdet, kann es Einspruch einlegen und beantra⸗ gen, daß ihm die Umlage gestundet oder Een oder teilweise erlassen wird. Ueber die Zulässigkeit des Einspruchs und den Antrag entscheiden von der Reichswirtschaftskammer einge— setzte Schiedsstellen nach Anhörung der für das ö . fachlichen Gliederungen. Wird ein Unternehmen gleichzeitig von einer Industrie⸗ und Handelskammer und einer Handwerkskammer herangezogen, so ist für die Entschei. dung uͤber den Einspruch die bei der Reichsgruppe Handwerk

gebildete Schiedsstelle zuständig, wenn die Einziehung des größeren Umlageanteils einer Handwerkskammer . ie⸗

Übrigen ist die Schiedsstelle für den Bereich der fachlichen

derung zuständig, in deren fachlichen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit des Unternehmens fällt. Gehört ein Unternehmen mehreren fachlichen Gliederungen an, so entscheidet die Schiedsstelle bei derjenigen Gliederung, welche das Unter—⸗ nehmen hauptsächlich betreut. Hat ein Unternehmen die Um⸗ lage zu gleichen Anteilen an eine Industrie⸗ und Handels⸗ kammer und Handwerkskammer abzuführen, so soll die zu⸗ ständige Schiedsstelle für den Bereich einer fachlichen Gliebe= rung den n , an die Schiedsstelle für das Handwerk ab⸗ eben, wenn der Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit des nternehmens beim Handwerk liegt.

(27 Glaubt ein Unternehmen in unrichtiger Anwendung der Bestimmungen herangezogen zu werden, kann es Beschwerde einlegen. Ueber die Zulässigkeit der Beschwerde und die Be⸗ schwerde selbst entscheidet die Industrie⸗ und Handelskam⸗ mer, von der ein Unternehmen zur Umlage herangezogen wird. Wird ein Unternehmen gleichzeitig von einer Indu⸗ strie und Handelskammer und einer Handwerkskammer her⸗ an zogen und richtet sich die Beschwerde gegen die Anwendung einer Vorschrift, die die grundsätzliche Umlagepflicht Petrifft und deshalb nicht allein für die Umlagepflicht bei eine Kam⸗ mer von Bedeutung ist, so ist für die Entscheidung hierüber die Kammer zuständig, auf die der größere Umlageanteil G6 13 Abs. 3 a) entfällt, bei gleichen Anteilen die Industrie⸗ und Handelskammer. Gegen die Entscheidung der Industrie⸗ und Handelskammer bzw. Handwerkskammer ist die weitere Be⸗ schwerde gegeben, wenn die zuständige Kammer dies wegen der grundsätzlichen Bedeutung oder wegen der besonderen Um⸗ stände des Einzelfalles zuläßt. Ueber die weitere Beschwerde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Entscheidung

ch einer besonderen Schiedsstelle übertragen kann.

(3) Die Umlagebescheide haben einen Hinweis darüber zu enthalten, daß und unter welchen Voraussetzungen dem Schuldner die Möglichkeit des Einspruchs und der Beschwerde offensteht und bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind.

(4). Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen dem Einspruchs⸗ bzw. Beschwerdeführer zur Last. Im übri⸗ gen werden die Einzelheiten des Einspruchs⸗ und Beschwerde⸗ verfahrens durch bij ,. geregelt.

518

(I) Durch einen Einspruch oder eine , wird die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Umlagebetrages nicht aufgehoben. ;

E) Die zuständige Industrie⸗ und Handelskammer bzw. Handwerkskammer wie auch die erh Stellen, die zur Entscheidung über die Rechtsbehelfe des § 17 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aussichts⸗ los erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimmen, daß bis zum Vorliegen der endgültigen Entscheidung die Umlage gestundet wird oder ea e en zur Beitreibung der fälligen Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind.

VI. Beitreibung 8 19

(1) Die Beitreibung der geschuldeten Beträge einschließ⸗

lich entstandener Nebenkosten erfolgt durch die . und Handelskammern und Handwerkskammern nach Maßgabe der Bestimmungen, die für die Beitreibung von Beiträgen gelten. (2) Die Kosten der Beitreibung and zusammen mit den geschuldeten Beträgen einzuziehen. ö

VII. Verjährung

§ 20

Der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsumlage unter⸗ liegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Erhebungszeitraum (G 5) endet. Ist die Zahlung hinaus⸗ geschoben oder gestundet worden, so beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem der Zahlungsaufschub oder die Stundun . ist. Bei hinterzogenen Umlage⸗ beträgen verjährt der Anspruch nicht, bevor die Strafverfol⸗

gung und Strafvollstreckung verjährt sind. Die Verjährung (I) Auf Verlangen haben die umlagepflichtigen Unter⸗

wird unterbrochen durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, burch jede Anerkennung des Zahlungspflichtigen, durch eine schriftliche ern en forker und durch jede Handlung,

die die zuständige Einziehungsstelle zur Feststellung des An⸗

ereichten Stücke gelten gemä erordnung als zum 1. ö

ur ,, gekündigt und werden u diesem

Verordnung jedem ber Stücke gegenüber wirksam. cn

Vnenge em men

Emder Dampferkompagnie Aktien⸗ BDI320] gesellschaft, Emden.

zum Deutlchen Re nr. 800

6. Anslilunn in. zun Wermpanleren

Zinsherabsetzungsangebot

an die J ber der 41 sa 8, R. AM-⸗Pfand⸗ briefe

abe des

andwirtschaftlichen Kreditvereins 37301 Sachsen. luf Grund des 5 4 der Verordnun über das Verfahren beim kern n ß von Schuld verschreibungen der Kredit- institute vom 8. Dez. 1941 (RGBl. L Nr. 138) bieten wir hiermit den In— habern unserer 2. 41½ 8 fFt.n⸗Pfandbriefe Reihe 9

eihe 9 und Erweiterungsaus-

und Erweiterungsausgabe (Kenn⸗Nr. 21 016)

mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab vie Herabfetzung ves Zinsfußes auf 4 an.

Die Inhaber, die statt der Zinsher⸗= absetzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen per 8. Januar 1944 sf. und Erneuerungsscheinen bis späteftens zum 1. März 1943 mit einem Antrag auf Bareinlösung bei uns einzureichen, Die fit ten en ein-

der uli 1943

ermin in bar eingelöst. Für diejenigen Stücke, die nicht bis

zum 1. März 1943 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur gerad en ng des Zinsfußes auf 4 X mi

it Wirkung vom 1. Jult 1913 ab

nach 5 1 Abs. J der Verordnung als angenommen.

ie Zinssenkung ist gemäß 8 5 der . Inhaber

Mit t auf die vorstehende Be⸗

kanntmachung werden die Depotbanlen ne, dem Erlaß des Herrn Reichs- wirts

aftsministers vom 8. Dez. 1941

1 Kred. 19 82641 ihren ein⸗ 66 Depotkunden keine besondere

itteilung über das Angebot zu—

kommen lassen.

Dresden, im Dezember 1942.

Der Landwirtschaftliche Kredit⸗

verein Sachsen.

Die Aktibnäre der Emder Dampfer⸗

kompagnie Aktiengesellschaft, Emden, werden hiermit zu der auf Dienstag, den 12. Januar 1943, 19 uhr, in den Geschäftsräumen der , , Emden, Hindenburgstraße 4411, anbe⸗ vaumten auserordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 2. Verschiedenes. ö

Bezüglich der Legitimation der zur ilnahme an der Hauptversammlung

berechtigten Aktionäre verweisen wir . 18 der ,.

mden, den 1 ezember 1942.

Emder Dampferkompagnie Attiengesellschaft.

Dr. Nübel. Heimberg.

ondere Anordnung (Einspruchs⸗ und Be⸗

Schöfferhof⸗Binding⸗ Brauerei

GIs 78 Aftiengesellschaft.

; Einladung. Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗

ellschaft zu der am Dienstag, den 12. Jannar 1943, 12, 45 ihr, im

itzungssaal der Dresdner Bank, Frank⸗

urt a. M., Adolf⸗Hitler⸗Anlage 7, statt⸗

nden sechsundfünfzigsten ordent⸗

ichen Sauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. ven n, des Jahresabschlusses e

mit den Berichten des Vorstandes und Anfsichtsrates für das Ge⸗

ö kKi ier. 1941142.

eschlußfassung über die Verteilun des r ge, ö

S. Entlastung des Vorstandes und

Auffichts rates

4. Wahlen des ,,, 8. Wahl des Absch

ußprüfers für das Geschäftsjahr 194245. Zur Teilnahme an der Hauptver-

sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ vechtigt, die gen em,

re Aktien oder die von einem deut⸗ en Notar oder einer Wertpapier⸗ elbank ausgestellten Hinter⸗

legungsscheine bis zum 9. Jannar **

bei der Gesellschaft oder einer

und bis zur Beendigung der

dn n, dort belassen: resdner Bank, Berlin, oder deren Niederlassungen in Dresden, Frankfurt a. M., Leipzig und München

Bank für Brauindustrie, Berlin,

Berliner Handels Gesellschaft, Berlin,

Bankhaus Hardy X Co. G. m. b. G., Ber lin

Bankhaus B. Mletz ler seel. Sohn E Co., Frankfurt a. M.,

Ba yerische Vereinsbank, Mün⸗

chen. Ausgestellte Eintrittskarten sind in Hau n, n. rzuweisen. ankfurt a. M., 17J. mber 1942. Der Vorstand. Bruno Schüler, WVorsitzer.

. nachstehenden Stellen hinterlegt

Lokalbahn Neumarkt⸗Waizenkirchen⸗ Peuerbach, Akttiengesellschaft. Kundmachung. . ordentliche Hauptver⸗ sammlung der Aktionäre der Lokal⸗ Neumarkt ⸗Waizenkirchen⸗ Peuerbach Aktiengesellschaft findet am 27. Januar 1943 um 15 Uhr in Gmunden, Arkadenhaus, statt. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes ; abschlusses für das Geschäftsjahr 1911 mit dem Berich A

Beschlußfassung

Entlastung des Vorstandes und des.

Aufsichtsrates. =

Wahlen zum Auf

Beschlußfassung ü triebsübereinkommen.

m 19. Dezember 1942.

Vorstand.

er das neue Be⸗

Gmunden, a

Ost quell⸗ Brauerei A. Frankfurt⸗Oder, gegr. 1 Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Hauptversamm⸗ lung am Sonnabend nuar 1943, gebäude der Brauerei, Frankfurt, Oder, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Geschäftsbe⸗ richts nebst Bilanz und und Verlustrechnung für das Rech⸗ nungsjahr 1941 / 42.

A. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

8. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Wahlen des Wirtschaftsprüfers. eilnahme an der sammlung sind die Aktionäre welche spätestens am dritten erk⸗ tage vor der Hauptversammlung, den Tag der Hauptvoersammlung nicht mitgerechnet, ihre Aktien bei der Ge⸗ sellschaft hinterlegt haben oder die ge—⸗ schehene Hinterlegung bei einer öffent⸗ lichen Behörde oder bei einem Notar urch Einreichung einer Bescheinigung dieser Stelle über die Niederlegung nachgewiesen haben. schehene Niederlegung der Aktien oder der Bescheinigung ist den Aktionären eine Bescheinigung zu erteilen, welche als Einlaßkarte zur Hauptversamm⸗ In der Bescheini Zahl der Stimmen, welche

§ 19 zustehen, anzu⸗

Frankfurt, Oder, 14 Dezbr. 1942. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Ostquell⸗Braueregi 2. G.

5. Jungelaussen, Oekonomierat.

den 16. Ja⸗ im Büro⸗

Ueber die

lung dient.

Aktionären na

37369) Hitdorfer Brauerei Atktiengesellschaft, Köln. Wir beehren uns, die Herren Aktio- näre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversanm⸗ lung für Samstag, den 16. Januar in den Räumen des

1943, 13 uhr - Metropol in Köln,

Hotels Monopo Wallrafplatz 5, einzuladen. Tagesordnun

1. Vorlage des Jahresa erichte des Vorstandes und Aufsichtsrates für das Ge⸗ sch w 194143 2. Beschlußfa

ksghlusses und

ung über die Vertei- eingewinnes. I lastung von 4. Wahl des Wirtschaftsprüfers. Diejenigen . ordentlichen Hauptversammlung nehmen wollen, müssen gemä res Gesell

rstand und Auf⸗

anuar 1943 ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegung sscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank

esellschaftskasse, Köln,

ner Bank, Köln, t, Berlin, auk, Köln, An

21 der Satzung Unter Sachsenhausen 5

ben gen gr g , Ban Hauptkasse Behren bei der Deutschen den Dominikanern 16 bei der Commerzbank, Köln, Unter ihausen 2127, veutschen Notar oder bei einer Wertpapier sammelbank hinter- legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle Hinterlegung bei einem deutschen Notar Wertpapiersammelbank ist die von dieser Stelle anzufertigende Bescheini⸗ ung spätestens am 943 bei der Gesellschaftskasfe ein- interlegung bei einer Hinter—⸗ legungsstelle wird die Attien mit Zu legungsstelle für si institut bis zur Beendigung der Haupt-

Dezember 13x.

Der Vorstand. F. CLC Haftem eher.

. . . lr n.. . r

BVierte veilage ichs anzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den 22. Dezember

87813) ; Spiegelglas Union AG., Fürth i. Bay.

Rraftloserklärung der nicht zum

Umtausch in neue Aktien ein⸗ gereichten alten Aktien.

Unter Bezugnahme auf unsere Be⸗ kanntmachungen im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 213 vom 11. September 19142, Nr. 239 vom 12. Oktober 1942 und Nr. 262 vom J. November 1942, mit denen wir zur Einreichung der alten Aktien auf den eg Firmen⸗ namen zwecks Umtauschs in neue bis pätestens 19. Dezember 1942 aufge⸗ ordert haben, erklären wir die noch nicht ang rf ten Aktien für krafti os. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Aktien tretenden neuen Aktien werden für Rechnung der Empfangs⸗ berechtigten hinterlegt.

Der Vor stand.

3815

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung der „Johannishof A. G. Weingroßhandlung“ in Saar⸗ brücken am Sonntag, den 17. Ja⸗ nuar 1943, 15 Uhr, im gelben Saal des Hauses.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des

Vorstandes und Aufsichtsrats, der Bilanz, der Gewinn⸗ und i . rechnung für das Geschäftsjahr 194151942.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. Beschlußfassung über die Entlastung

Neuwahl des , Wahl des Abschlußprüfers für das Se 1942 / 1943. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um einen Be⸗ trag bis zu RM 190 000, durch Ausgabe neuer auf den Namen

& SK 0

lautende Stammaktien zu je HRM

1000, zum Nennwerte unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechtes der Aktionäre.

J. Ermächtigung des Aussichtsrates, nach 2 n, . hung die Grundkapital be⸗ treffenden Bestimmungen der S8§ 4, 5, 19 der Satzung , ab⸗ uändern.

8. Beschlußfassung über Abänderung des z 15 der Satzung (Stimmrecht). Nach durchgeführtem Umtausch der Aktien zu RM 20, erhalten 6 Rep 160, des Stammkapitals eine Stimme.

9. .

Saarbrücken, den M Dezember 1942.

Der Vorstand.

37872 Essener Aktien⸗Brauerei Carl Funke 2A. G., Essen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Samstag, dem 16. Januar 1843, 14 Uhr, in Köln im Hotel Monopol⸗Metropol . ordentlichen Hauptver⸗ ammlung eingeladen.

Tage sordn 1 .

1. Vorlage des festgestellten Jahres⸗ abschlusses über das Geschäftsjahr 194142 sowie der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

8. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichts⸗ rats.

4. Aufsichts ratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die

bei unserer Gesellschaft,

bei einem deutschen Notar

bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapier⸗ sammelbautk

bei der Deutfchen Bank, Filiale

Ess

bei der Commerzbank, Aktien⸗

gesellschaft, Filiale Eñfen

bei der Dresdner Bank, Filiale

Essen, . Aktien hinterlegt haben bis zur

eendigung der i , , Die Hinterlegur t während der üblichen Geschäftsstunden zu geschehen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungs mäßig 2 wenn Aktien mit . der Hinterlegungsstelle ür sie bei anderen Banken bis zur Be⸗ endigung der . im Sperrdepot gehalten werden.

Sie hat so zeitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tag der Hinter⸗ legung und dem Tag der Haupt⸗ versammlung mindestens drei Tage freibleiben. Im Falle der Hinter⸗ legung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpyap iersammelbank ist die von ,. auszustellende Be⸗ scheinigung über die Hinterlegun spätestens einen Tag nach Abl der Hinterl frist bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen.

Essen, den 19. ember 1942.

Der Vor staud. Dr. Albert Will. Au gu stKlaar.

Kochs Adlernähmaschinen Werke AG., Bielefeld.

Ausgabe neuer Gewinnanteil⸗

scheinbogen.

Zu unseren Aktien über RM 400, werden ab sofort neue Gewinnan teil⸗ scheinbogen, enthaltend die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 23— 32 und Erneue⸗ rungsschein,

bei der Deutschen Bank Filiale Bielefeld. in Berlin bei der Deutschen Ba bei der Reichs⸗Kredit⸗G Akt. Ges. ausgegeben.

efellschaft

der Erhebung der neuen Gewinnanteilscheinbogen sind die alten Erneuerungss seite mit dem Namen des (Firmenstem mit einem

ine, auf der Rück⸗

zusammen oppelten, arithmetisch ge⸗ ordneten Rummernverzeichnis

ember 1942. Kochs Adlernähmaschinen Werke AG.

Der Vorstand. Hermann.

ieiefeld, im

Delius.

Wassergas Schweiß werk Aktien · gesellschaft, ö Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Diensta dem 12. Januar 1943, vormittag 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Mannes mannröhren⸗Werke, Düsseldorf, des Vorstandes und Aufsichtsrates. stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des A tsratberichtes für das Geschäfts⸗

r 1941142. Beschlußfa

Beschlußfassun

Aufsichtsrates.

len zum Aufsichtsrat.

; l des Abschlußprüfers für das Geschäfts jahr 1942/43.

eilnahme an der

re Aktien spätestens 3 innerhalb der üb⸗

ng über die Verwen⸗ eingewinnes.

x

sammlung si berechtigt, di

lichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, . bei der Deutschen Bank, Berlin, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersam⸗

hinterlegen. Dissel dor Wasserga

im Dezember 1942. Schweißwerk A. G. Der Vorstand.

Gemäß den Beschlüssen in den Haupt⸗ versammlungen der Bank für Industrie und Verwaltung Aktie lin, und der Eyacher dustrie Akttiengesellschaft, Berlin, vom aben die Vorstände beiden Gesellschaften die Ver⸗ schmelzung der Eyacher Kohlensäure⸗ Industrie Aktiengesellschaft tragende Gesellschaft) mit der und Verwaltung Aktiengesellschaft (aufnehmende Ge⸗ sellschaft) vereinbart. zung wird in der Weise du daß an die außenstehenden der Eyacher Kohlen säure⸗Indu trie Aktiengesellschaft für je nom. R. A 50090, eingereichte Aktien der Ey⸗ Kohlensäure⸗Industrie Aktien⸗

FR 3000, be⸗

esellschaft, Ber⸗ Kohlen säure⸗In⸗

30. Oktober d. J.

Industrie Die Verschmel⸗

gesellschaft nom. * richtigte Aktien Lit. A der Bank für Industrie und Verwaltung Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin mit Gewinn berechtigung ab 1. Juli 1942 aus- ; Als Treuhänder ge⸗ mäß 5 40 Abs. 2 Aktt.⸗G. ist die Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft zu Berlin

Verschmelzung am 15. Dezember 194 im Handels register unserer Gesellschaft eingetragen w ist, fordern wir die außenftehe näre der Eyacher Kohlensäure⸗ Industrie Attiengesellschaft auf, ihre Aktien spätestens bi Februar 1943 bei der Berliner els⸗Gesellschaft zu Gerlin wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden zur ung des Rechts au von berichtigten Bank für Industrie und Attiengesellschaft, Ber⸗

gegeben werden.

Nachdem die

Geltendmach

n, n. it. A der Verwaltung

lin, einzureichen.

Aktien, die vis zu dem festgesetzten Termin zum Umtausch nicht eing worden sind oder die zum Umtan berichtigte Aktien Lit. A der ndustrie und Verwaltung Akthengefe erforderliche Anza erat 5 179 Att.-G.

ärt.

für kraftlos er Berliu, im Dezember 1942.

rt en r dena.

——

1942

87317] Gas⸗ und Elektricitätswerke Senftenberg A.⸗G., Bremen.

Einladung zur außerordentli

Hauptversammlung unserer Gese

schaft auf Sonnabend, den 16. Ja

nuar E943, 12 Uhr, in den schäftsräumen der Firma, Bremen,

Obernstraße 14.

Tagesordnung:

Wahl zum Aussichtsrat. Stimmberechtigt sind nur solche Ak tien, welche spätestens bis zum

13. Januar 19413 im Geschäfts⸗

lr zal unserer Gesellschaft, Bremen,

Sbernstraße 14. bei ber Stãdtischen

Sparkasse Senftenberg, Senften⸗

berg, N. L., bei einem deutschen

Notar und bei einer Wertpapier⸗

sammelbank bis zum Schluß der Ver⸗

sammlung hinterlegt werden. An

Stelle ber Aktien kann auch der Hin

terlegungsschein einer deutschen

Wertpapiersammelbank hinterlegt

werden.

Der Hinterlegung bei einer Hinter legungsstelle wird dadurch genügt, daß

die Aktien mit Zustzmmung der 5

terlegungsstelle für sie bei einem Kre=

bir eg n bis zur Beendigung der

Hauptversammlung gesperrt werden.

Der Vorstand. S. Theuerkauf.

57376 . Balatum Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer e, werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 28. Januar 1943, mit- tags 12 uhr, in den Räumen der Commerzbank in Düsseldorf, Düsseldor Hermann⸗Göring⸗Straße 19, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstandes fo wie Vorlegung des Jahresab- schlusses per 30. Juni 19482.

Bericht des Aufsichtsrats über die vorgenommene Prüfung.

2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

3. Aufsichtsratswahlen.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 194243.

5. Verschiedenes. .

An der ordentlichen gHauptversamm- lung kann jeder Aktionär teilnehmen. Zur Ausübung des Stimmrechtes sind sedoch nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am 23. Ja⸗ nuar 1943 bis zum Ende der Schalterstunden

bei unserer Gesellschaftskafse in Neuß oder .

bei der Commerzbank in Düssel⸗ dorf

hinterlegt haben und dort bis zur Be- endigung der Hauptversammlung be- lassen.

E Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustinimung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einem anderen Kredit- institut verwahrt und bis zur Beendi— gung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Neuß, den 19. Dezember 1942.

Der Aufsichtsrat. Bandel, Vorsitzer.

37377

Die Aktionäre der Berliner Kinde Brauerei Aktiengesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den i6. Januar 1943, vormittag 11 uhr, im Sitzungssaal der Gesell, schaft in Berlin-Neukölln, Jägerstr. 16 bis 31, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: .

1. Vorlegung des r f haft bericht und des festgestellten Jahregzab⸗ schlusses für das Geschäftsjahr 1941142.

2. ,, der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat. .

83. Beschlußfassung über die Gewinn verteilung.

4. Wahlen far den Aussichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäfts jahr 194845.

Die Aktionäre, welche an der Haupt-

versammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien oder Sinterlegungsscheine

der Reichsbank, einer Wertpapier⸗

sammelbank oder eines deutschen Notars mit doppeltem Nummernver⸗ zeichnis spätestens am 13. 3 1943 bei der Gesellschaftskasse ode der Dresdner Bank in Berlin ode! dem Bankhaus Hardy Co. il Berlin oder dem Bankhaus Ber C Sohn in Berlin hinterlegt habe Die . ist auch dann ord; nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien Zustimmung einer Hinterlegungsste für sie bei einer anderen Bank bis z n, , , der Hauptversammlung sperrt werden. Ueber die erfolgte Sim terlegung wird den Aktionären . auf ihren Namen lautende Stimm karte erteilt, welche . als Aug weis für die Hauptversͤmmlung dient. Berlin, den 21. Dezember a Berliner Kind? Srauerei e, Der Vorstand.

6 0 4

k