1942 / 300 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 3200 vom 2X. Dezember 1942. S.

60 gam und für den Innenbeutel nur Packpapier im Gewicht von höchstens 60 gdm verwendet werden. IV. Farbvorschriften 58 23 Wellpappkarton

Wellpappkarton darf nur in den von der Gemeinschaft Pappe, Berlin⸗Charlottenburg 2, Berliner Straße 158, fest⸗ gelegten Farben hergestellt werden.

E. Allgemeine Vorschriften ö Unterschreitung der Zellstoffhöchstsätze

Die in dieser Anordnung vorgeschriebenen Zellstoffhöchst⸗ sätze dürfen nur dann unterschritten werden, wenn das Papier trotzTdem dieselbe Eignung für den jeweiligen Verwendungs⸗ zweck besitzt (z. B. als Schreibpapier oder Offsetdruckpapier oder Abzugpapier oder anderes) wie ein unter Verwendung des Zellstoffhöchstsatzes angefertigtes Papier. Die zuständige Verteilungsstelle hat das Recht vorzuschreiben, daß die fest⸗ gelegten . eff f e von einem bestimmten Hersteller

von Papier eingehalten werden müssen.

§ 25 Herstellungsverbote Es 9 verboten: a) die in der Anlage T unter J aufgeführten Gegen⸗ stände aus Zellstoff, Holzstoff, Papier, Karton oder Pappe, . . b) die in der Anlage 7 unter II aufgeführten Gegen⸗ stände aus den in der Anlage genannten Papier-, Karton⸗ oder Pappensorten

herzustellen. § 26 .

Verteilungsverbot für Werbekalender

Die entgeltliche und unentgeltliche Verteilung von Kalendern (auch Ersatzblocks) aus Papier, Karton und Pappe zu Werbezwecken ist verboten.

85827 Kennzeichnug von Drucksachen

() Drucker und Papierverarbeiter haben auf allen Drucksachen und sonstigen Erzeugnissen, die unter Verwen⸗ dung von Papier und Pappe hergestellt und mit Druck ver⸗ sehen sind, entweder ihren Firmennamen, ihr Firmenzeichen oder eine Kenn⸗Nummer anzubringen. Prägungen (Blind- prägungen oder farbige Prägungen) sind nicht als Druck im Sinne dieser Vorschift anzusehen.

(2). Werden Druck⸗Erzeugnisse der in Absatz 1 genannten Art weiterverarbeitet, so ist der Weiterverarbeiter zur An—⸗ bringung seines Firmennamens, seines Firmenzeichens oder seiner Kenn⸗Nummer nur dann verpflichtet, wenn er an dem Erzeugnis eine weitere Handlung vornimmt, die geinäß Abs. 1 die Anbringung eines Kennzeichens erforderlich macht.

G) Für Presse⸗, Buch⸗, Verlags⸗ oder ähnliche Erzeug⸗ nisse besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung nach Abs. 1 nur insoweit, als die Kennzeichnung nicht bereits auf Grund anderer Bestimmungen vorgeschrieben ist.

(c Die Kenn⸗Nummern werden von der . gruppe Druck oder der Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitun erteilt und im Auftrag der Reichsstelle in Verzeichnissen bei diesen Wirtschaftsgruppen geführt.

§ 28

Zulassungspflicht für Faltschachteln

() Faltschachteln (8. h. alle flachlegbaren Schachteln) aus Chromokarton, Zellstoffkarton, durchgearbeitetem Karton, Chromoersatzkarton, Duplexkarton und Triplexkarton, Holz⸗ pappe, Graupappe, Strohpappe, Schrenz und Speltpappe dürfen nur nach Zulassung hergestellt werden. Die i lasfung erfolgt im Namen und im Auftrag der Reichsstelle durch die Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung, Berlin W 30, Nollen⸗

Anlage 1 zur Anordnung II/ 43

Stoffvorschriften für Schreib⸗ und Druckpapier, Durchschla gpapier

und Zellstofftarton

nummer, welche gleichzeitig für reh, Art und Ausführung der Faltschachteln maßgebend ist. Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Die für eine bestimmte Faltschachtel einmal erteilte . gilt bis auf Widerrus. Die Zulassungsnummer muß auf ieder bedruckten Faltschachtel angebracht werden, für die die Zulassung erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Zuteilung von Papier und Pappe wird durch die Zulassung nicht begründet.

(2) Faltschachteln für Bahn⸗ und Postversand (Um⸗ kartons) sind von der Zulassungspflicht ausgenommen.

29 Kennzeichnung von Papiersäcken (I) Papiersäcke, die ganz oder teilweise aus mit Bitumen⸗ Teer⸗ oder anderen nicht wasserlöslichen Stoffen bestrichenen oder imprägnierten Papiereinlagen bestehen, müssen durch Aufdruck von wenigstens 4 mm breiten, durch ehenden, far⸗ bigen Längsstreifen in 61 Abständen von 160 mm auf der Vorder⸗ und Rückseite der Säcke gekennzeichnet werden. Die Farbe der Längsstreifen muß sich von den Färbungen der äußeren Sackpapierlage und des Aufdruckes klar unterscheiden. E) Das Bedrucken von Papiersäcken ohne Im⸗

verboten.

5 30 Pergamentersatz, Zellstoffwatte, Zellglas, Papierservietten und . .

Die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse dürfen nur für die bestimmten Zwecke geliefert und verwendet werden, die jeweils von den nachbenannten Stellen im Auftrage der Reichsstelle festgelegt werden: .

Per ö Verteilungsstelle für Packpapier (H, r en. Verteilungsstelle für besondere Papiere (h, ellglas Beauftragte Dr. Clemens (in der Verteilungs⸗ stelle für besondere Papiere (1) und Dir. Todt lin Firma Kalle & Co. A. G., Wiesbaden⸗Biebrich), Papierservietten und Tischtuchkrepp Beauftragter für

Spezialk C). .

Ausnahmevorschriften für k und Luftpost⸗ papier

Ausgenommen von den Vorschriften dieser Anordnung

sind Papiere, Kartons und Pappen und daraus herzustellende

Lu tpostpapiere unter 25 gdm Gewicht und Umschläge dazu. Al Ausfuhr gelten nicht . in die von der . Wehrmacht 6 . . ;

2

Ausnahmen

. (MH). Die Reichsstelle kann in besonders 6 Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dleser An ordnung zulassen.

E) Die nachstehend bezeichneten Stellen werden er⸗ mächtigt, im Namen und Auftrag der Reichsstelle Aus- nahmen in folgenden Fällen zuzulassen: ö

a) in Fällen des 5 3 die Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse,

b) in Fällen des 6

1. soweit Schreib⸗ und Briefpapier sowie Schreib⸗ und Briefblocks mit Druck versehen werden, die Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗ Erzeugnisse, ö. im übrigen der 4 für Briefpapier n, , mn fcb (F), Berlin W 30, Nollen⸗ orfplatz 1,

c) in Fällen des 5 10 der Beauftragte für Brief⸗ papier und Briefumschläge (F), Berlin W 30, Nollendorfplatz 1,

d) von dem Herstellungsverbot (gemäß 8 265 in Ver⸗ bindung mit der Anlage 7)

für Bromsilberpostkarten die Wirtschaftsgruppe Druck, Berlin W, Köthener Straße 33,

Anmerkungen: *) 3

Nr. d. Stat. d. Bezeichnung Wi Gru.

Stoffzusammensetzung

klasse J der Vereinigung Ho / Ho.)

klasse 2 der Vereinigung Ho / Ho.)

2 holzhaltige Papiere und Kartons (Stoff⸗ höchstens 229 des Faserstoffanteils: un- Nr. d. gebleichter Holzzellstoff, von Sorte Il

abwärts, Rest ungebleichter, handels⸗

. . üblicher Holzstoff*) ;

holzhaltige Papiere und Kartons (Stoff- höchstens 229 des Faserstoffanteils: un⸗ llasse Ja ber Vereinigung Ho / Ho.) e gte ae e ot, Rest unge⸗ 9

ö ; eichter Holzstoff“)

holzhaltige Papiere und Kartons (Stoff⸗ höchstens 2290 des r eng, un⸗

gebleichter Holzzellstoff, Rest vollge⸗ 10

. bleichter Feinschliff) und Krepp V,

holzhaltige Papiere und Kartons (Stoff höchstens 279 des Faserstoffanteils: un⸗ klasse 3 der Vereinigung Ho / Ho.) ,, . Holzzellstoff, Rest vollge⸗

leichter Feinschliff‘)

dorfplat 1, und zwar durch Zuweisung einer Zulassungs

r ,. im Sinne des Absatzes 1 mit Längsstreifen ist

Waren, die nachweislich für die Ausfuhr bestimmt sind, ferner

für Landkarten und Buchschutzumschläge die Wirt⸗ schaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 6s, Friedrichstr. 31, hi Lebensmitelkartentaschen und Vorordner die achgruppe Industrielle Buchbinderei, Berlin W 35, Potsdamer Str. 72, für Lampenschirme sowie für Lampenschirm⸗ papiere, ⸗kartons und ⸗pappen und für Auszeich⸗ nungsanhänger, Auszeichnungsetiketten, Preis- schilder, Siegel⸗ und Prägemarken die ech ng papierverarbeitende Industrie, Berlin W 30, Nollendorfplatz 1, für bezogene Kartonagen die Fachgruppe Pappen verarbeitende Industrie, Berlin W 30, Nollen⸗ dorfplatz 1, vom Verwendungsverbot für Lederpappe zu Klein⸗ packungen, Konfektionsschachteln . zu Ver⸗ packungskartons für Papierwaren (gemäß § 25 in Verbindung mit der Anlage 711) die Verteilungs⸗ stelle für Pappe (6), Berlin⸗Charlottenburg 2, Berliner Straße 168 (8) Soweit Papier, Karton und Pappe aus der Sonder⸗ menge der Wehrmacht (Bekanntmachung Nr. 2 zur Anord⸗ nung IId3) zugeteilt wird, wird das Oberkommando der Wehrmacht, Wehrwirtschafts⸗ und Rüstungsamt, Rohstoff⸗ abteilung, Berlin W 62, Kurfürstenstraße 62 69, ermächtigt, . von den Vorschriften dieser Anordnung zuzu⸗ assen. ö 6 In den Fällen des Absatzes a) und 26) 1 ist die Ausnahmegenehmigung bei derjenigen Bezirksverteilungsstelle einzuholen, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich (Be= kanntmachung Nr. 1 zur Anordnung I147) der Hersteller 66 Sitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die rteilung einer Druckgenehmigung nach 5 16 der Anord⸗ nung ds enthält in diesen Fällen zugleich die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. 38 338 Strafvorschriften

. gegen diese Anordnung werden nach ben 85 10 und 129 bis 16 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 4

Inkrafttreten ch Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft; gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ iete von Eupen, Malmedy und Moresnet. ( Zu dem gleichen Zeitpunkt treten außer Kraft: a) Die Anordnung Nr. 2 (Herstellungs⸗ und Ver- arbeitungsvorschriften für Papier, Karton und

Pappe) vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reichs-

anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. De⸗ ember 1941),

b) Nachtrag 1 zur Anordnung Nr. 2 GHerstellungs⸗ und J für Papier, Karton

und Pappe) vom 31. März 1942 (Deutscher Reichs⸗ 33 3è. Preuß. Staatsanz. Nr. I6 vom 31. März e) Nachtrag 2 zur Anordnung Nr. 2 Gerstellungs⸗ und Verarbeitungsvorschristen für ton und Pappe) vom 1. September 1942 (Deut⸗

scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 206.

vom 3. September 1949),

ch die Anordnung Nr. 19 (GHerstellung, Be⸗ und Ver⸗

arbeitung von Papiergespinsten) vom 20. Novem⸗ ber 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 273 vom 21. November 1939). 3) Die auf Grund der gemäß Abs. 2 außer Kraft treten den Vorschriften erteilten Genehmigungen gelten weiter. Berlin, den 18. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. ö Dr. Grass.

e Stoffvorschriften gelten nur kr ein Mindestgewicht von 60 gam und darüber. Bei ge⸗ ringerem Gewicht darf ber Zellstoffgehalt erhöht werden. ?

**) Bei den Papieren der Gruppen H 2a—« darf bis zu 109 Holzstoff eingesetzt werden.

Bei den Gruppen H 2B -e muß, soweit ungebleichter Zellstoff verwendet wird, der gleiche

Farbton erreicht werden. .

Anlage 2 zur Anordnung II / 43

Sorten, Stoffeinträge, Farben usw. bei Packpapieren

Stat. d. Wi Gru.

Be ze ichnung

Grund⸗ Gramm⸗

Stoffzusammensetzung farbe gewicht

schrenz

Strohpapier

Schrenzpapier auch Hülsen⸗

mindestens 60 9 Gelbstrohstoff gelblich

mit Zusatz von Altpapier der

Sorten 1 und 2

mindestens go Altpapiersor⸗ grau

ten 1, 2, gegebenenfalls 3. usatz von Gelbstrohstoff oder trohpappenabfällen und

ähnlichem gestattet

S0, 100, 120, 180 g/qm

ab 80 g/ am (Krepp V ab 180 g/qm)

Papier, Kar⸗ werte ilungssielle für Sadpapier, Natron zellftoff und

WBVerteilungsstelle für Pappe (6) der Reichsstelle für

* 18 2 . * ; * *. . 2 ö '! p , , . . Dr.. e. 4 *

Reichs und Staatsanzeigen Nr. 800 vom 22. Tezember 1942. 8. 3

Lu 7ge 1 zur & norduung 14s (gemäß § 14 Abs. 6.

WVerpflichtungsschein.

Ich , mi e verpflichte h 22 88

—— 2 2 22882299 922209

(Papier⸗ und Pappensorte) soweit sie zur Herstellung von ... ...... ..... ...... .... .... ..... .

(Verwendungszwecke) 8 eeeeeeeeseee eee eee e e e dienen, ausschließlich nach Zuteilung durch

2 2 2 —— 2 2 289999999898999989999999999898

(Bedarfsträger)

8 9892909000 9999099990990909

zu beziehen. Es ist l betannt, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung gemäß S5 14 und 18

der Anordnung I43 der Reichsstelle für Papier und Berpackungswesen nach S5 12 bis 18 der Verorbnung über den Warenverkehr bestraft werden.

Bekanntmachung Nr. 1

zur Anordnung I/43 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Bestellung von Verteilungsstellen und Verteilungsbeauftragten)

Vom 18. Dezember 1942 .

Gemäß § 1 Abs. 3 der Anordnung M43 bestelle ich für die Verteilung von Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe sowie von , der Papier⸗ und Pappenver⸗ arbeitung und von Druck⸗Erzeugnissen folgende Beauftragte und Verteilungsstellen:

1 Verteilungsstellen und Verteilungsbeauftragte

Bezeichnung des Beauftragten

oder der Verteilungsstelle: Sachliche Zuständigkeit:

2

Verteilungsstelle für besondere Papiere (1) der Flor⸗ und Durchschlagspost, Kondensatoren⸗ Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. papier, Karbonrohpapier, Vulkanfiber und Beauftragte: Dr. Clemens, Dr. Schädel, Kar⸗ Kunstlederrohstoff, . echt tellausschuß der papiererzeugenden Industrie, Pergamentrohpapier, Wachsrohpapier, Zell⸗ Berlin⸗Charlottenburg 2, Neue Grolmanstr. 5 bis 6 stoffkarton, Fotorohpapier und ⸗karton, Lösch⸗ Anruf: 34 7204 und Filtrierpapier, Filtermasse, gellstoffwatte,

Feinpapier (für technische gwecke sowie Wert⸗

zeichen und Dokumentenpapier, Spezial⸗

papiere und artons, Zigarettenpapier.

Verteilungsstelle für Zeitungsdruckpapier (2) der Ieitungsdruckpapier Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Dr. Reimann, Direktor Vits, Verband deutscher Druckpapierfabriken G. m. b. H., Berlin W 35, Tiergartenstr. 3424. Anruf 24 90 01

Verteilungsstelle für Druck- und Schreibpapier (3) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Direktor Brecht, Direktor Pop- povie, Dr. Stülpnagel, Vereinigung Holzhaltig /

Holzfrei, Berlin W 35, Tiergartenstr. 34a. Anruf: 24 21 72/73, 24 21 95

Berteilungsstelle für Packpapier (4) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauf⸗ tragte: Dr. Clemens, Dr. Gätcke, Gemeinschaft Packpapier, Berlin⸗Charlottenburg 2, Hardenberg⸗ straße 13. Anruf: 31 52 41

Holzhaltig und holzfrei Schreib⸗ und Druckpapier, Bibel⸗ und Dünndruckpapier, Feinpapier (nicht für technische Zwecke, mit Ausnahme von Wertzeichen⸗ und Dokumentenpapier), Kar⸗ tonpapier geklebt und geklebte Kartons (

Strohpapier, Schrenzpapier einschließlich Stroh⸗ schrenz und Isolierrohpapier, . papier, Mittl. Packpapier, Hülsenpapier, Sul⸗ fitzellstoffpackpapiere, Brie fumschlagpapier, Pergamentersatz, Pergamyn, Seidenpapier, Verdunkelungspapier, Sulfitsackpapier, Spinn⸗ papier ;

Natronpackpapier, ganz ober teilweise aus Na⸗

Natronpapier (6) der Reichsstelle für Papier⸗ und tronzellstoff, Sackpapier, ganz oder teilweise

Verpackungswesen. Beauftragte: Dr. Frhr. aus Natronzellstoff, Natronmischsackpapier, Ka⸗

v. Frentz, Dr. Günther, Kontrollstelle Natron- bel⸗ und Isolierpapier, Zellulongarn, Schmir⸗

papier und Papiersäcke, Berlin⸗Wilmersdorf 1, gelroh⸗, Schleifbandroh⸗ und Patronenpapier

Kaiserallee 42. Anruf: 87 9011

Chromoersatzkarton, Dupler⸗ und Triplexkarton, farbig, Maschinenholzpappe (Holzkarton), Ma⸗ schinengraupappe (Graukarton), Strohpappe, Schrenz⸗ und Speltpappe, Maschinenleder⸗ pappe, Rohdachpappe leinschl. Filz⸗ und Woll⸗ filzpappe), sonstige Maschinenpappen, Hanb⸗ lederpappe, Handgraupappe, Buchbinder⸗ und

Ziehpappe, Hartpappe (einschl. Stanz⸗ und

Schuhpappe) ohne Zusatz von Leberabfällen, Lederfaserpappe, Jacquardpappe, Matrizen⸗ pappe, sonstige Handpappen

Sulfitzellstoff und Strohzellstoff

Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Dr. Frhr. v. Frentz, P. Stühlen, Gemeinschaft Pappe, Berlin⸗Charlottenburg 2, Berliner Str. Nr. 158. Anruf: 34 88 58

Verteilungsstelle für Sulfit⸗ und Strohzellstoff (7) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Direktor Garbe, Direktor Mal⸗ schewski, Zellstoffsyndikat G. m. b. S., Berlin W 62, Budapester Str. 15. Anruf: 25 97 66

Verteilungsstelle für Wellpappen und Wellpappen⸗ erzeugnisse (8) der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen. Beauftragte: Dr. Siedler, Ver⸗ treter: Fritz Daus, Fachgruppe Pappen verarbei⸗ tende Industrie, Berlin W 30, Nollendorfplatz 1. Anruf: 21 9081 ;

Berteilungsstelle für Handelsholzstoff (9) der Reichs⸗ stelle für Papier und Verpackungswesen. Beauf⸗ tragte: Dr. Drechsel, Dr. Schuchhart, Berlin⸗ Charlottenburg 2, Neue Grolmanstr. 5 6. An- ruf: 4 72 01 und 34 64 11, mit folgenden zur Ber⸗

mittlung des Bezuges und der Lieferung von Holzstoff gemäß §7 der Anordnung L43 gebil- deten Bezirksstellen:

Wellpappe und Wellpaypenerzeugnlsse

Handelsholzstoff in und auslandischer Erzeugung

Bezeichnung der Bezirksstelle: Oertliche Zustandigkeit:

2

Bezeichnung bes Beauftragten oder der Berteilun gsstelle:

———

Sachliche Zustandigkeit:

Beauftragter für Streichroh⸗, Kunstdruck⸗ und Chromopapiere ( der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen: Dr. h. . Schmeil, Wirtschafts⸗ stelle Kunstdruckpapier G. m. b. Sv., Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Neue Grolmanstr. 5. Anruf: 347172

Beauftragter für Spezialkrepp (C) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen: Dr. Dittrich, Gemeinschaft Packpapier, Berlin⸗Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 13. Anruf: 31 52 41

Beauftragter für Sulfitzellstoff⸗Einfuhr (D) der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen: E. Johannson, Zellstoffsyndikat G. m. b. 5., Berlin W 62, Budapester Str. 15. Anruf: 2597 66

Beauftragter für Briefpapier und Briefumschläge (F) der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen: Paul Krause, Vertreter: Dr. Neumann, Fachgruppe Pawier verarbeitende Industrie, Ber⸗ lin W 30, Nollendorfplatz 1. Anruf: 21 99 81

Beauftragter für Tüten und Beutel (.) der Reichs- stelle für Papier und Verpackungswesen: Erwin Görges, Berlin W 35, Potsdamer Str. 80. Anruf: 22 45 65. Verreter: Dr. Neumann, Fachgruppe Papier verarbeitende Industrie, Berlin w zo, Nollendorfplatz 1. Anruf: 22 34 58/59

Bezirkliche Unterverteilungsstelle für die Ostmark der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Beauftragte: Direktor Poppovie und Mini—⸗ sterialtat a. D. Dr. Prossinagg, Oesterreichische Papierverkaufsgesellschaft m. b. S., Wien VI, Gum- pendorfer Str. 5. Anruf: B29 550

Bezirkliche Unterverteilungsstelle für den Reichsgau Sudetenland der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen. Beauftragte: Ing. Jantsch,

Kartonia“, Ein- und Verkaufsgenossenschaft der Papierfabr kanten und Holzschleifer, reg. G. m. b. H., Prag l, Viktoriastr. 10. Anruf: 25 5068, und Ing. Staffen, Verkaufsbüro der Vereinigten Papier fabriken G. m. b. S., Prag II, Viktoriastr. 10. An⸗ ruf: 44 248

II.

Streichrohpapjer und arton, Lunstdrud⸗ und Chromoxpapfer - und karton, Buntpapier ein⸗ schließlich Glanz⸗, Glacs, Cambribge⸗, Mar⸗ mor-, Dekorations- und NMetallavier

Textilersatzkrepp, Toilettenpapier

Sulfitzellsto ff⸗Ein fuhr

Brie fumschläge, Papie rausstattungen (insbeson⸗ dere Mappen, Packungen, Briefblocks, ver⸗ wandte Erzeugnisse aus bem Gebiet der Brief⸗ papie rherstellung)

Tiülten und Beutel

Einzelverteilung von gellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe in der Istmarĩ

Einzelverteilung von Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe im Reichsgau Sudetenland

Bezirtsverteilungsstellen für Druc⸗Erzeugnisse.

me.

Bezeichnung der Bezirksverteilungsstelle

Sachliche Zustandigkeit

Dertliche Zuständigkeit

.

: Ostpreußen für Herstellung von Druck · Gau Sstpreußen

ruck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Königs⸗ berg (Pr), Kaiserstr. 3, Anruf: 4 654 35

Erzeugnissen

Bezirksverteilungeste lle Riberschlefien für Herstellung von Druck Gau Niederschlesien

Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Bres⸗ lau, Junkernstr. 44, Anruf: 5 8077

Bezirksverteilungsstelle Berlin⸗Branden⸗ Herstellun

burg für Druck -⸗Erzeugnisse der Reichz⸗ * für Papier unb Verpackungswesen,

rlin Wi, Köthener Str. 33, Anruf: 19 67 71

Be irtsverteilungsstelle Pommern für Herstellun Erzeugnissen

—— der Reichsstelle für ier und Verpackungswesen, Stettin, umarktstr. 5, Anruf: 3 1628.

Bezirksverteilungsstelle ruck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und ,, ,, Ham⸗ burg 36, Holstenwall 12, An ruf: 34 59 76

Bezirksverteilungsstelle Bremen für Druck⸗ Herstellun

rzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Bremen, Her⸗ dentorsteinweg 35, Anruf: 2 83 83

v n g. Niederfachsen . Herstellung von ür Erzeugnissen

ruc-⸗Erzeugnisse der Reichsstelle pier und Verpackungswesen, Han⸗ nover, Königstr. 4, Anruf: 2 62 57

, ee, ne, . Düsseldorf und Herstellung von Erzeugnissen

stfalen⸗Lippe für Druck ⸗Erzeugnisse ber Reichsstelle für Papier und Ver⸗

(re, ,, Mülheim (Ruhr), Duis⸗ rger Str. 57, Anruf: 421 69

Bezirksverteilungsstelle Koln far Drudk⸗ ,, ernie der Reichsstelle für Papier Erzeugnissen un

erpackungswesen, Loöͤln, Colping- platz 9 11, Anruf: 22 58 25.

Erzeugnissen

Vordmark für Herstellun Erzeugn

Erzeugnissen

holzhaltige Papiere und Kartons (Stoff⸗

höchstens 505 des Faserstoffanteils: Zell⸗

und

Braunholzpapier höchstens Jo Braunschliff,

ab 265 g/ sm Seiden 18

klasse 5 der Vereinigung Ho / Ho.) holzfreie Papiere und Kartons

holzfreie Papiere und Kartons sorgfältig gearbeitet Schreib- und Druckhzwecke ohne

holzfreie Feinpapiere für Lichtpauspapier, F

technische Wertzeichenpapier (ohne Hadern

deckelkarton, bo ssheltig; Karteikarton, holzhaltig; Manilakarton, holzhaltig

, 24

apier Anhängerkarton 3.

Versicherungskartenkarton, holzfrei Durchschlagpapie re, holzhaltig

stoff, Rest vollgebleichter Feinschliffé) 1009 des Faserstoffanteils: Zellstoff,

davon mindestens 4043 ungebleicht“ *) i i aus vollgebleichtem Zellstoff* *) holzfreie Papiere und Kartons, besonders aus vollgebleichtem Zellstoff *)

holzfreie Feinpapiere und Kartons für Feinpapiere aus vollgebleichtem Zellstoff

einpapiere aus vollgebleichtem gZellstoff Verwendungszwecke und ohne Hadernzusatz **) gem

Schnellhefterkarton, holzhaltig; Akten- höchstens 2690 des Faserstoffanteils: Holz- zellstoff, nicht besser als 1b, 2090 Holz⸗ schliff, mindestens 6869, Altpapier der Sorten 7, 13a und b, 140, is, 17, 18,

Versicherungskartenkarton, leicht holzhaltig höchstens 409 des , Holz . ĩ f zellstoff, nicht besser als 1b, 309, Holz⸗ schliff, mindestens 30 holzfreies Alt-

höchstens 4099 des Faserstoffanteils: un⸗ gebleichter Holzzellstoff, nicht besser als 1b, 20 9 Holzschliff und mindestens 409, hochwertiges Altpapier

4099 des Faserstoffanteils: Holzzellstoff, 60 90 holzfreies Altpapier

höchstens 50 . des . offanteils: Holz- zellstoff, Rest Holzstof

Braunholzselden

Packstoff und Krepp IV

adernzusatz **) Zellpackstoff

Spelt und Spelt⸗ : seiden

Lederpapier

Halbbast und Krepp III

Rest Altpapiersorten 1— 3, 8, 10, 26

Buchenabfallzellgoff ab 1Va, Aeste zellstoff

Wien , rl rien 1—3, 7 - 8, 10—11

bis 24 g/ qm

ab 70 gm

(Krepp IV ab 120 g / am)

. 70 gsqm

mindestens 409 Altpapier Sor⸗ ten 1— , Rest aus Abfall⸗ ellstoff ab IVa, Buchenab⸗ . ellstoff ab Iva und Fang⸗ uf in der Qualität ab IVa abwärts, Holzschliffbeimischung verboten . 1—3 und 26 bis grau

ab 26 g / qm Seiden 18 bis 24 g / qm

ab 60 g/ qm

ab 26 g / qm

Altpapiersorien 1-3, J1— 8 und braun 10

höchstens 269, Abfallzellstoff graubraun aller Art, außer Natronzell⸗ ö stoff, Altpapier sorten 7, s, 10, 11, 16, 17, 23, 24 (auch ohne Zellstoff, 1 bessere bezug⸗

ab 100 g/ qm

scheinfreie Altpapiersorten) 4 (Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

(Krepp III

1. Bezirksstelle Süddeutschland (Verband der sud⸗ deutschen Holzstoff⸗Fabrikanten) Um (Donau), Adolf⸗Hitler⸗Ring 57, Anruf: Ulm 2469

; Bezirtsstelle West- und Norddeutschland (Ver⸗ band westdeutscher Holzstoff⸗Fabrikanten), Hagen / Kabel (Westfalen). Anruf: Hagen 22 241

„Bezirksstelle Sachsen (Verein sächsischer Han= delsholzstoff⸗Fabrikanten j. P.), Lunzenau (Mulde). Anruf: Lunzenau (Mulde) 441 Bezirksstelle Schlesien, Breslau 2, Palmstr. 65.

Anruf: Breslau 84 184 Bezirksstelle Ost, Posen, Hohenzollernstr. 30. Anruf: Posen 6841

Bezirksstelle Sudetenland und Protektorat G„Kartonia“, Ein- und Verkaufsgenossenschast der Pappenfabrikanten und Holzschleifer, reg. G. m. b. S.), Prag I, Viktoriastr. 10. Anruf:

Prag 1437 —51 Bezirksstelle Ostmark (Holzstoff⸗Vertaufsstelle Ostmark), Wien Vl / zz, Gumpendorfer Str. 8. Anruf: Wien B 2 46— 19

Bayern, Württemberg, Hohenzollern, Baben, Elsaß, Lothringen, Saarpfalz, . mit ö (Die Grenze zur Bezirks stelle

est⸗ und Norddeutschland wird durch die

Linie: Saarbrücken -St. Goar— Limburg Gießen Fulda Meiningen gebildet.) Rheinland, Westfalen, Thüringen, Prov. Sachsen, Hannover, Schleswig⸗-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg, Pommern. (Wegen der Grenze zur Bezirksstelle Süddeutschland s. unter 1.)

Land Sachsen

4.

Nieder⸗ und Oberschlesien (einschl. des Bezirks Kattowitz) Danzig Westpreußen, Warthegau, Ostpreußen

Sudetenland leinschl. der in der Ostmark gelege⸗

nen Firmen Moldaumühl und Pötschmühle)

Osimark (außer Moldaumühl und Pötschmühle s. unter 6) ;

zeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Frankfurt (M.), Marienstr. 12, Anruf: 3 28 47

Bezirksverteilungsstelle Mittelelbe . Herstellung von ür Erzeugnissen

Druck⸗Erzeugnisse der Reichsstelle Papier und Verpackungswesen, Magde⸗ burg, Prälatenstr. 7, Anruf: 3 20 73

Bezirks verteilungsstelle Thüringen * , zeugnissen

err , , r der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Weimar, Bernhard⸗von⸗Weimar⸗Platz 2, Anruf:

*

Bezirksverteilungsstelle Sachsen für Dru Herstellung von Erzeugnissen

Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Leipzig C 1, Poststr. I, Anruf: 1 70 86

Bezirksverteilungsstelle Bayern sür Truck Herstellung von Erzeugnissen

Erzeugnisse der Reichsstelle für Papier, und Verpackungswesen, München, Ode⸗

onsplatz 12, Anruf: 2 00 680 .

, Hessen für Druck- Herstellung von Erzeugnissen

von Gau Berlin und Mark Branden⸗

Erzeugnissen burg

von Gau Pommern

von Gaue Hamburg, Mecklenburg,

ssen Schleswig ⸗Holstein

von Etaatsgebiet Bremen

Gaue Osthannover, Südhannover⸗ Braunschweig, Weser⸗Ems (mit Ausnahme des Staatsgebietes Bremen)

Gaue Westfalen⸗Nord, Westfalen⸗ Süd, Düsselborf; vom Gau Hessen⸗Nassau die Orte: Bieden⸗ kopf, Dillenburg, Fleisbach, Gla⸗ denbach, Haiger, Herborn, Her⸗ bornseelbach; vom Gau Mosel⸗ land die Orte: Altenkirchen, Betzdorf, Herdorf, Niederfisch⸗ bach, Wehbach, Wissen (Sieg)

von Gaue Köln⸗Aachen, Moselland (mit Ausnahme der Orte: Alten⸗— kirchen, Betzdorf, Herdorf, Nie⸗ derfischbach, Wehbach, Wissen (Sieg); vom Gau Hessen⸗Nassau die Orte: Grenzhausen, Höhr, Montabaur, Niederlahnstein, Oberlahnstein, Selters, Wirges; Luxemburg .

Gaue Kurhessen, Hessen⸗Nassau mit Ausnahme der Orte: Bieden kopf, Dillenburg, Fleisbach, Gla⸗ denbach, Grenzhausen, Haiger, Herborn, Herbornseelbach, Höhr, Montabaur, Niederlahnstein, Oberlahnstein, Selters, Wirges)

Gaue Magdeburg⸗Anhalt, Halle⸗ Merseburg ;

Gau Thüringen

Gau Sachsen

Gaue München⸗Oberbayern, : Schwaben, Franken, Main⸗ franken, Vayrcuth ;