1 1 * 22 ö. 8 24 46. 283 48 n . *. . ö 2 r 2
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 23. Dezember 1942. S. 2
Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Rhein⸗Main in Frankfurt a. M. Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Rhein-Main errichtet worden ist, be⸗ . ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1912 die Wirt⸗
chaftskammer Hessen, die Industrie⸗ und Handelskammer
Frankfurt a. M. und die Handwerkskammern Darmstadt und Wiesbaden sowie die bereits gemäß 5 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 1 8 190) aufgelösten Indu⸗ strie⸗ und Handelskammern Bingen, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Rhein-Main als deren Rechtsnach— folgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirt⸗ schaftskammer Hessen gehen, soweit sie den Bezirk der Indu⸗ strie und Handelskammer Kassel betreffen, auf die Gau—⸗ wirtschaftskammer Kurhessen über.
. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau— wirtschaftskammer Rhein-Main überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Kärnten in Klagenfurt
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Kärnten 5 worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1912 die Wirtschafts— kammer Kärnten, die Industrie⸗ und Handelskammer Klagen— furt und die Handwerkskammer Klagenfurt zu bestehen auf— hören. Die Rechte und Pflichten pa; Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Kärnten als deren Rechtsnachfol⸗ gerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau— wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskammer Aachen im Bereich der Gauwirtschaftskammer Köln⸗A1Aachen
. Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Aachen errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Industrie- und Handelskemmer Aachen und die Handwerkskammer Aachen zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Wirtschaftskammer Aachen als deren Rechts—⸗ nachfolgerin über.
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Aachen im Bereich der
*
Gauwirtschaftskammer Köln⸗Aachen umfaßt den Regierungs⸗
bezirl Aachen. ; . t Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗
lauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Kurhessen in Kassel.
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Kurhessen errichtet worden ist, be⸗ ö ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Indu⸗ trie⸗ und Handelskammer Kassel und die Handwerkskammer Kassel zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer als deren ,,, über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirts haftskammer Hessen gehen, soweit sie den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer Kassel betreffen, auf die Gauwirtschaftskammer Kurhessen über. ;
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau— wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942. ,
Berlin, den 16. Dezember 1942. . Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftslammer Magdeburg⸗Anhalt in Magdeburg
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Magdeburg⸗Anhalt errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirtschaftskammer Mittelelbe, die Industrie⸗- und Handels— kammer Magdeburg und die Handwerkskammern Magdeburg und Dessau sowie die bereits gemäß 5 1 der Verordnung vom 20. April 19142 (RGBl. 1 S. 190) aufgelösten Industrie⸗ und Handelskammern Dessau und dale fh zu bestehen auf⸗ hören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Mittelelbe gehen, soweit sie den Bezirk der bisherigen Indu⸗ strie⸗ und Handelskammer Halle a. d. S. betreffen, auf die Gau⸗
wirtschaftskamnier Halle⸗Merseburg über. . e
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichs wirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung über den Ausbau der Gauwirtschafts kammer Mainfranken in Würzburg
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftslammer Mainfranken errichtet worden ist, be⸗
kammer Würzburg zu bestehen aufhören. Die
,. Aachen überführten Kammern endet mit Ab.
timme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Indu⸗ trie⸗ und Handelskammer Würzburg und 5
echte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschafts— kammer als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Bayern gehen, so⸗
weit sie das Gaugebiet Mainfranken betreffen, auf die Gau⸗
wirtschaftskammer Mainfranken über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskam mer Mecklenburg, Sitz Rostod⸗Schwerin
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Mecklenburg errichtet worden ist, be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 81. Dezeniber 1942 die Indu⸗ strie⸗ und Handelskammer Rostock und die Handwerks⸗ kammer Schwerin zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Mecklenburg als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Nordmark gehen, soweit sie den Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer 6 betreffen, auf die Gauwirtschaftstammer Mecklenburg über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer Mecklenburg überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschafts kammer Noselland in Koblenz
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Sauwirtschaftskammer Moselland errichtet worden ist, be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Indu⸗ strie⸗ und Handelskammer Koblenz und Trier sowie die Hand⸗ werkskammern Koblenz und Trier zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten r Kammern gehen . die Gauwirt⸗ schaftskammer Moselland als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Köln gehen, soweit sie den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammern Koblenz und Trier betreffen, auf die Gau⸗ wirtschaftskammer Moselland über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt— schaftskammer Moselland überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. 2 Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschafts kammer München⸗Oberbayern in München
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftsktammer München⸗Oberbayern errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirtschaftskammer Bayern, die Industrie⸗ und Handels— kammer München und die Handwerkskammer München zu be— stehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer München⸗Oberbayern als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlich⸗ keiten der Wirtschaftskammer Bayern gehen, soweit sie das Gaugehiet Schwaben betreffen, auf die Gauwirtschaftskammer Schwaben, soweit sie das Gaugebiet Franken betreffen, auf die Gauwirtschaftskammer Franken, soweit sie das Gaugebiet Mainfranken betreffen, auf die Gauwirtschaftskammer Main⸗ ,. und, soweit sie das Gaugebiet Bayreuth betreffen, auf
ie Gauwirtschaftskammer Bayreuth über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftstammer München⸗Sberbayern überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschastslammer Niederschlesien in Breslau
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Niederschlesien 6 worden . be⸗ stimme ich, daß mit . des 81. Dezember 1942 die Wirt⸗ schaftstammer Niederschlesten, die Industrie⸗ und Handels⸗ kammer Breslau und die Handwerkskammern Breslau und Liegnitz sopie die bereits gemäß § 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 1 S. 196 zufgelösten Industrie⸗ und Handelskammern in Görlitz, Hirschberg, Liegnitz, Schweidnitz und Sagan zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Nieder schlesien als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftsfammer Niederschlesien überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk. Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Oberdonau in Linz a. d.
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Bauwirtschaftsammer Oberdonau Lrrichtet worden ist, be= timme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗ chaftsammer Dberdonau, die Industrie⸗ und Handelslammer
Gauwir tschaftstammer . bestimme ich, da
Linz a. D. und die Handwerkskammer Linz a. D. zu besteh n= n, Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftsktammer Oberdonau als deren Rechts⸗ nachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 81. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Oberschlesien in Kattowitz
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftstammer Oberschlesien errichtet worden ist, be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗ schaftskammer Oberschlesien, die Industrie⸗ und 5 kammer Kattowitz und die Handwerkskammer Oppeln sowie die bereits gemäß 5 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 1 S. 190) aufgelösten Industrie⸗ und Handels⸗ kammern Oppeln und Teschen zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gau⸗ k Oberschlesien als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 381. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Ostpreußen in Königsberg i. Pr.
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Ostpreußen errichtet worden ist, be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Industrie⸗ und Handelskammer Königsberg und die Hand⸗ werkskammer Königsberg zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschafts⸗ kammer Ostpreußen als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenantsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Pommern (Stettin) in Stettin
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die ommern , mit Ablauf des 381. Dezember 1942 die irtschafts kammer Pommern, die Industrie⸗ und Handels—⸗ kammer Stettin und die Handwerkskammern Stettin, Stralsund und Schneidemühl sowie die bereits gemäß 5 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 1 S. 130) auf⸗ gelösten Industrie⸗ und Handelskammern Stolp und Schneide⸗ mühl zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Pommern Stettin) als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschastslammer Salzburg in Salzburg
Nachdem mit meiner Anordnung vom , Tage die Gauwirtschaftskammer Salzburg errichtet worden ist, be⸗ . ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Indu⸗ trie⸗ und Handelskammer Salzburg und die Handwerks— kammer Salzburg zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschafts—⸗ kammer Salzburg als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und BVerbindlichteiten der Wirtschaftskammer Alpen⸗ land gehen, soweit sie den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer in Salzburg betreffen, auf die Gau⸗ wirtschaftskammer Salzburg über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ , , fe, dn, überführten Kammern endet mit Ablauf des 81. Dezember 1942. ͤ
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. ! Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftslammer Schwaben in Augsburg .
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Fauwirtschaftskammer Schwaben errichtet worden ist, be⸗ timme ich, daß mit hl des 31. Dezember 1942 die Indu⸗ trie⸗ und Handelskammer Augsburg und die Handwerks⸗ ammer Augsburg zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschafts⸗ kammer Schwaben über. Dle Rechte und Verbindlichteiten der Wirtschaftskammer Bayern gehen, soweit z das Gau⸗ e, Schwaben betreffen, auf die Gauwirtschaftskammer
chwaben über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ d, , ,, überführten Kammern endet mit Ablauf des 81. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funl.
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Neicha . und Gtaatsanzeigen Rr. 801 vom 283. Tezember 1942. G. 3
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Steiermark in Graz
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftstammer Steiermark errichtet worden ist, be—⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt- schaftskanimer Steiermark, die Industrie⸗ und Handelskammer Graz und die Handwerkskammer Graz zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gau⸗ wirtschaftskammer Steiermark als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau— wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
—
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskamm. Sudetenland in Reichenberg
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftstammer Sudetenland errichtet worden ist, be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt⸗ schaftskammer Sudetenland, die Industrie⸗ und Handels- kammern Reichenberg, Eger und Troppau sowie die Hand⸗ werkskammern Reichenberg, Eger und Mähr -Schönberg zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Sudetenland als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Thüringen in Weimar
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftstammer Thüringen errichtet worden ist, be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 81. Dezember 1942 die Wirt⸗ schaftskammer Thüringen, die Industrie⸗ und Handelskammer Weimar und die Handwerkskammern Weimar, Erfurt, Gera und Meiningen sowie die bereits gemäß 8 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 1 S. 190) aufgelösten Industrie⸗ und Handelskammern Erfurt, Sonneberg, Gera und Nord⸗ hausen zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Thüringen als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamttträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942. ᷣ Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftslammer Tirol⸗Vorarlberg in Innsbruck.
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Tirol⸗Vorarlberg errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirt- schaftskammer Alpenland, die Industrie⸗ und Handelskammer
unsbruck und die Handwerkskammer Innsbruck sowie die ereits gemäß 8 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 1 S. 190) aufgelöste Industrie⸗ und Handelskammer Feldkirch zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Tirol⸗ Vorarlberg als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Alpenland ehen, soweit sie den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und . Salzburg betreffen, auf die Jaun rischast kammer Salzburg über. .
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskammer Litzmannstadt im Bereich der Gauwirtschasftskammer Wartheland
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Litzmannstadt errichtet worben ist, be⸗ irn ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Indu⸗ trie und Handelskammer Litzmannstadt zu bestehen aufhört. Die Rechte und Pflichten dieser Kammer gehen auf die Wirt—⸗ ,, Litzmannstadt als deren Rechtsnachfolgerin über. ⸗—
Der 3 der Wirtschaftskammer Litzmannstadt im Bereich der Gauwirtschaftskammer Wartheland umfaßt den Regierungsbezirk Litzmannstadt.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗ schaftskammer Litzmannstadt überführten Industrie⸗ und Handelskammer Litzmannstadt endet mit Ablauf des 31. De⸗ zember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung über den Aufbau der Wirtschaftslammer Osnabrück im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Osnabrück errichtet worden ist, bestimme
und Handelskammer Osnabrück und die Handwerkskammer Osnabrück zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten der Industrie⸗ und Handelskammer Osnabrück und der Hand⸗ werlskammer Osnabrück gehen auf die Wirtschafts kammer Osnabrück über. . Der Bezir? der Wirtschaftskammer Osnabrück im Bereich der Gauwirtschaftskammer Weser⸗Ems umfaßt den Regie⸗ rungsbezirk Osnabrück mit Ausnahme der Stadt Pa enburg. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗ schaftstammer Osnabrück überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskammer Ludwigshafen im Bereich der Gauwirischaftslammer Westmark Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Ludwigshafen errichtet worden ist, be— stimme ich, daß mit Ablauf des 31. Dezember 1942 die Industrie⸗ und Handelskammer Ludwigshafen und die Hand—⸗ werkskammer Kaiserslautern zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Wirt— schaftskammer Ludwigshafen als deren Rechtsnachfolgerin über. : . Der Bezirk der Wirtschaftsktammer Ludwigshafen im Bereich der Gauwirtschaftskammer Westmark umfaßt den Regierungsbezirk Pfalz. h . . Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗ schaftstammer Ludwigshafen überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Württemberg⸗Hohenzollern in Stuttgart
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Württemberg⸗Hohenzollern errichtet worden ist, bestimme ich, 2 Ablauf des 31. Dezember 1942 die Wirtschafts kammer ürttemberg und Hohenzollern, die Industrie⸗ und Handelskammer Stuttgart und die Hand⸗ werkskammern Stuttgart, Reutlingen, Um, Heilbronn und Sigmaringen sowie die bereits gemãß 81 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. J S. 190) ,, Indu⸗ strie⸗ und Handelskammern Reutlingen, Rottweil und Ulm zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die , Württemberg⸗ Hohenzollern als deren Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gau⸗ wirtschaftskammer Württemberg⸗Hohenzollern überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. Dezember 1942.
Berlin, den 16. Dezember 1942. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über -n Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn-⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert: J. Im Abschnitt „Deutschland“ wird unter A an Stelle der lfd. Nrn. 39 a, 39 h und 39e gesetzt: ö 39 a) Folgende Strecken der Protektoratsbahnen Böhmen und Mähren Ministerium für Verkehr und Technik in
rag]: i wähmisch Trübau, Prag —=Veraun — Pilsen — Kschimitz, Pilsen — Furth i. W., Pilsen = Budweis, * Budweis — Weleschin, Budweis — Jilowitz, Mesimost (Naser) = Suchental (Lainsitz), Mesimost Naser) —Ober Zerekwe, Tabor = Pisek —Butin — Raschitz, ö
rag Tabor - Mesimost (Naser) = Budweis, Prag = Kladno — Luschna⸗Lischan —Gnadendorf, Prag = Kralup — Theresienstadt⸗Bauschowitz, Kralup = Slonitz Laun = Leneschitz, Prag —Weschetat -Melnik — Mlasitz, Wschetat Turnau —Sichrow, Bakow Ge ,. ö. (er),
Altpaka== Lomnitz ¶ * ka), Prag =-Neuenburg (Elbe) = Podiebrad Bad — Groß . (Sidlina) = Königgrätz — Gabel er), ; Pardubitz — Königgrätz — Josefstadt⸗Jermer — Alt⸗ paka Turnau, ; Altpaka—=Märzdorf, . ö , Chotzen —=Tinischt e, ,, . . Jose , ,, . chwadonitz⸗Eipel, Lettowitz =- Brünn (Mähren) — Saitz, u enz Reichsgrenze, Daudleb (Adler —Wamberg, Wildenschwert Geiersberg, Morawan == Chrudim Stadt, . , mo Weiß⸗ kirchen = Ober Litsch, Groß n Wartenberg = Brünn (Mähren), Sedletz⸗Kutten . . Klein Wartenberg — Mährisch Budwitz, Studnitz Groß Meseritsch, Deutsch Brod = Ekutsch, Chrast (b. Chrudim) —Pardubitz, n,, g. . rünn (Mähren) —Tischnowitz—-Deutsch Brod, Brünn (Mähren) —Gaha — Wesseli (March) —Kuno⸗
ich, daß mit Ablauf des 81. Dezember 1942 die Industrie⸗
witz =Wlarapaß Reichsgrenze,
Auiest (0. Luhatschowitz = Luhatschowitz, Brünn 8 Göding =Tscheitsch — Saitz, Tscheitsch — Steinitz, Mutienitz Gaya, Kunowitz — Altstadt⸗Welehrad, Olmütz = Boniowitz, . k i, , . Hruschau (Oder) — Marienberg, . . . arm! = Prerau — Göding — Birn⸗ baum (Mähren), vin hl Ostrau = Friedland (Ostrawitza ) Wal⸗ lachisch Meseritsch, ullein = Kojetein, Ober Litsch — Bilnitz, Rohatetz - Sudomierschitz⸗Petrau, Wesseli (March) —Sudomierschitz⸗Petrau renze, J Wel March) Jawronil Reichsgrenze, einschließlich ö folgender von den Protektoratsbahnen Böhmen und Mähren betriebenen 3 Lokalbahnen: Lokalbahn Mährische Westbahn, Strecke; *. , roßnitz Hbf. Protznitz Lokalbf. ; . a n ee, , Knieschna = Eolnitz Strecke: Tschastolowitz Reichenau (Knieschna) Solnitz: Lokalbahn SkalitzBoskowitz -Groß Opatowitz; Lokalbahn Starkenbach — Rochlitz (Iser). . 39 b) Lokalbahn Friedland (Sstrawitza - Bila Betriebsver⸗ waltung in Friedland. . . 89 e) Hauptbahn Strokowitz -slin — ber Litsch Betriebs- verwaltung in Zlin). II. Außerdem werden in diesem Abschnitt unter BII (Slowakischer Verwaltungen) die Ifo. Nrn. 52 und 58 gefaßt: 52. bei Strelna bis Ober Litschæ); 53. bei Wlarapaß bis Wlarapaß?); schließlich ist hier als neue lfd. Nr. 53 a nachzu— tragen: 53 a) bei Göding bis Gödingæ). (Von den nicht wieder aufgeführten Strecken 1. Pilsen — Mlatz, . . 2. Skalitz (3Zwittawa) —Gewitsch⸗Jaromierschitz, 3. Göding —Göding Reichsgrenze ist die Strecke zu 1 dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen⸗ und Gepäckverkehr künftig nicht mehr unterstellt. Wegen der Strecke zu 2 vgl. Lokal⸗ bahn Mährische Westbahn und Lokalbahn . Groß Opatowitz unter den von den Protektoratsbahnen Böhmen und Mähren betriebenen privaten Lokalbahnen am Schluß der neuen lfd. Nr. 39 4. Wegen der Strecke zu 3 vgl. dle neue Nr. 53 a unter B II. Hinsichtlich dieser beiden Strecken sind mithin die Aenderungen für die Beteiligung am Uebereinkommen ohne Bedeutung). Berlin, den 16. Dezember 1942.
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
Reichs ·
Bekanntmachung über die Auszahlung von Guthaben bei den von der STO. beschlagnahmten ehemals polnischen Kreditinstituten (ausgenommen die Bank Polski)
J. Guthaben bei ehemals polnischen, von der HT. beschlag⸗ nahmten Kreditinstituten in den eingegliederten Ostgebieten
Die deutschen und die ihnen gleich zu behandelnden Gläubiger werden hiermit wiederholt aufgefordert, über ihre Guthaben der obigen Art zu verfügen. Die Verzinsung regelt sich nach 8 13 der Schuldenabwicklungsverordnung vom 15. August 1941 — RGBl. J S. 516 — 1. Ich ordne hiermit an, daß die Verzinsung für diese deutschen Gut⸗ haben am 31. Dezember 1942 endet, es sei denn, daß sich der Gläubiger , erst später als befriedigungsberechtigt . konnte. Deutsche. und ihnen gleich zu behandelnde
äubiger im Sinne dieser Bekanntmachung sind:
a) Deutsche Staatsangehörige (dazu gehören auch Mit—
glieder der Deutschen Volksliste Abt. 1—39),
b) deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement,
c) Angehörige des Protektorats,
d) Angehörige des ehemaligen polnischen Staates nicht⸗ n und nichtdeutscher (z. B. litauischer, tschechischer, großrussischer, weißruthenischer, weiß⸗
russischer, ukrainischer, kaukasischer, georgischer)
K mit Wohnsitz im Deutschen
eiche,
e) Gemeinden und Gemeindeverbände im Deutschen Reich (einschließlich der eingegliederten Ostgebiete und des Protektorats Böhmen und Mähren),
h juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, wenn min⸗— destens die Hälfte der Anteile oder Beteiligungen am 1. September 1939 Personen zu a—« gehörten und die satzungsmäßige Verwaltung aus solchen Per— sonen besteht. .
Il. Guthaben bei im Generalgouvernement gelegenen Betriebs⸗ stätten (Filiale oder Zentrale) durchschnittener Kreditinstitute
olgende ehemals polnische Kreditinstitute gelten als durchschnittene Betriebe im Sinne der 83 3 6 der Sch AVO. 1. Bank Gospodarstwa Krajowego Landeswirt— chaftsbank anstwowy Bank Rolny Staatliche Agrarbank Bank Handlowy w Warszawie S. A. Warschauer e e, A. G. ank Dyskontowy Warszawski S. A. Warschauer Diskontobank. A. G. Bank Cukrownictwa S. A. Bank der Zucker- industrie A. G. Bank Zwiazku Spötek Zarobkowych S. A. Ver- bandsbank der Erwerbsgenossenschaften A. G. Bank Zachodni S. A. Westbank A. G. Centralna Kasa Spoölek Rolniczvch Zentralkasse der Teuber fe jtkeh' Genossenschaften Bank Spoldzielezv „Spotem“ Genossenschaftsbank „Spolem“ e. G. m. b. 1 Komunalna Kasa oszezeędnosei powiatu Warszawskiego Kommunalsparkasse des Bezirks Warschau
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