1942 / 305 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Fritz Fischer ist durch Tod als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Ein weiterer Kommanditist ist eingetreten.

Sten dl al. 37604 Amtsgericht Stendal, 10. Dez. 1942.

H.⸗R. B 1095 Stendaler Kleinbahn⸗ Aktiengesellschaft in Stendal.

Die . ist geändert in Stenda⸗ ler isenbahn⸗Aktiengesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Eisenbahnen. Zulässig ist die Beteiligung an Unter⸗ nehmen, die diese Zwecke fördern sowie die Einrichtung von Kraftverkehrs⸗ betrieben oder die Beteiligung an so!— chen. Durch Beschluß der Hauptver⸗ sammlung vom 25. November 1942 ist an die Stelle des bisherigen Gesell⸗ schaftsvertrages vom 22. März 1906 die neue Satzung vom 25. November 1942 getreten. Danach sind Firma und cher far des Unternehmens geändert. Stettin- Alt ld amm. 37605

Han delsregister Amtsgericht Altdamm. Stettin⸗Altdamm, 15. Dezember 1942.

A 221 Walter Wegner, Stettin⸗ Altdamm (Süßwarengroßhandlung, , e 30). Inh.: Kaufmann Walter Tegner in Stettin⸗Altdamm.

Tharandt. 37606 Handelsregister Amtsgericht Tharandt, 17. 12. 1942. Veränderung:

A 28 F. Albin Wetzold, Tharandt. Agnes Frieda verw. Wetzold geb. Ehr⸗ hold ist aus der Gesellschaft ausge⸗ schieden. Die Firma lautet künftig:

F. Alwin Wetzold. ;

Weida. 37607 Amtsgericht Weida, 17. Dez. 1942. Neueintragung:

A 454 Otto Hinke, Drogerie am Markt, Weida. Geschäftsinhaber: Kaufmann und Drogist Otto Hinke in

Weida.

Weida. 37608

Amtsgericht Weida, 19. Dez. 1942.

Neueintragung:

V.⸗R. 75 Unterstützungsverein der

Firma Gebr. Pfeiffer, K. G. in Weida.

37609

Marie

Westerst edle. Veränderung: H.⸗R. A Nr. 108 Firma Bruns in Bad Zwischenahn. Jetziger Inhaber der Firma ist der Kaufmann Fritz Gerdes in Bad Zwischenahn. Die Prokura des Kauf⸗ manns Fritz Gerdes ist erloschen. Westerstede, den 17. Dezember 1942. Das Amtsgericht. Ntz 10

len. Wien *

Amtsgericht Wien, Abt. am 12. Dezember 1942. Neuneintragungen:

B 5160 Gemeinschaftswerk⸗Ver⸗ sorgungsring Wien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wien (I., Vraterstraße 85. 1. Gegenstand des Unternehmens ist im Zuge der An⸗ passung der verbrauchergenossenschaft⸗ lichen Einrichtungen an, die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse Be⸗ chaffung von Lebensmitteln und allen onstigen Gegenständen des Haushalts⸗ und Wirtschaftsbedarfes sowie über⸗ haupt von Waren aller Art durch Ein⸗ kauf, Herstellung oder Verarbeitung, insbesondere die gebietsmäßige. Zu⸗ sammenfassung der vom Bevollmaͤch⸗ tigten der Deutschen Arbeltsfront aufzu⸗ lösenden verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen nach betriebs⸗ und er⸗ nährungswirtschaftlichen Gesichtspunk⸗ ten und die Erhaltung ihres volks- und wehrwirtschaftlichen Leistungsvermögens nach Maßgabe der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossen⸗ schaftlichen Einrichtungen an die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse vom 18. 2. 1941 (RGBl. 1 S. 106). 2. Die Gesell⸗ schaft kann andere Unternehmungen ründen, erwerben oder sich an solchen ö Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen er⸗ greifen und sonstige Rechtsgeschäfte vor⸗ nehmen, die zur Erreichung und För⸗ derung des Gesellschaftszweckes notwen⸗ dig oder dienlich sind. Sie kann ins⸗ besondere in Durchführung der Verord⸗ nung vom 18. 2. 1941 ihre eigenen Ver⸗ laufsstellen in die Hände selbständiger Einzelkaufleute überführen und die Be⸗ lieferung selbständiger Einzelkaufleute als Großhändler K 3. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist weiter

die Verwaltung der dem Versorgungs⸗ W ring vom Gemeinschaftswerk der Dent⸗

schen Arbeitsfront G6. m. b. H. (im folgenden kurz „Gemeinschaftswerk“ zur Bewirtschaftung wiesenen Grundstücke und Gebäude Gemein⸗ schaftswerkes und die Vornahme aller auf diese Verwaltung bezüglichen Ge⸗ schäfte. Stammkapital: 1 060 000 H..

Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. No⸗ W

vember 1942 abgeschlossen. Die Gesell⸗ schaft wird durch zwei Geschäftsfühver K gemein⸗ sam oder durch einen Geschäftsführer (Geschäftsführerstellvertreter) gemein⸗ sam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer; Ernst Mader, Erich Beck und Josef Franke, Kaufleute in Wien. Gesamtprokuristen: Richard Kosak, Wien, Rudolf Steurer, Wr. Neu⸗

eingezahlt.

gentrathandels registerbeilage zum Neichs· nid Staatsanzeiger Nr. 204 vom v Dezember 1942. G. 4

von ihnen vertritt w n, mit einem Geschäftsführer (Geschäftsführer⸗ stellvertretery oder mit einem zweiten Prokuristen. Außerdem wird bekannt⸗ gemacht: Die Stammeinlagen sind voll Bekanntmachungen erfol⸗ gen durch den Deutschen Reichsanzeiger.

B 2 Gemeinschaftswerk⸗Versor⸗ gungsring Niederdonau⸗Osft Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (Mannersdorf a. Leithagebirge). 1. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist im 3 der Anpassung der verbraucher⸗ genossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse Beschaffung von Lebensmitteln und allen sonstigen Gegenständen des Haus⸗ halts⸗ und Wirtschaftsbedarfes sowie überhaupt von Waren aller Art durch Einkauf, Herstellung oder Verarbeitung, insbesondere die gebietsmäßige Zu⸗ sammenfassung der vom Bevollmächtig⸗ ten der Deutschen Arbeitsfront aufzu⸗ lösenden verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen nach betriebs⸗ und er⸗ nährungswirtschaftlichen Gesichtspunk⸗ ten und die Erhaltung ihres volks- und wehrwirtschaftlichen Leistungspermögens nach Maßgabe der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossen⸗ schaftlichen a, , an die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse vom 18. 2. 1941 (RGBl. 1 S. 106). 2. Die Ge⸗ sellschaft kann andere Unternehmungen ründen, erwerben oder sich an solchen kene ne n, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergrei⸗ fen und sonstige Rechtsgeschäfte vor⸗ nehmen, die zur Erreichung und För⸗ derung des Gesellschaftszweckes notwen⸗ dig oder dienlich sind. Sie kann ins⸗ besondere in Durchführung der Ver⸗ ordnung vom 18. 2. 1941 ihre eigenen BVerkaufsstellen in die Hände selbstän—⸗ diger Einzelkaufleute überführen und die Belieferung selbständiger Einzel⸗ kaufleute als Großhändler durchführen. 3. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Verwaltung der dem Ver sorgungsring vom. Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H. (im folgenden kurz „Gemeinschafts⸗ werk“ zur Bewirtschaftung zugewiese⸗ nen Grundstücke und Gebäude des Ge⸗ meinschaftswerkes und die Vornahme aller auf diese Verwaltung bezüglichen Geschäfte. Stammkapital: 100 000 RH, Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. No⸗ vember 1912 abgeschlossen. Die Gesell⸗ schaft wird durch zwei Geschäftsführer Geschäftsfühyrerstellvertreter gemein⸗ sam oder durch einen Geschäftsführer Geschäftsführerstellvertreter) gemein⸗ sam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adalbert Nowak. Kauf⸗ mann, Engerau, und Karl Stoiber, Kaufmann, Wien. Außerdem wird be⸗ kanntgemacht; Die Stammeinlagen sind voll eingezahlt. Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger.

Veränderung:

B 3668 Oftmärkisches Kraftfutter⸗ werk Gesellschaft m. b. S. (Wien, J., Johannesgasse 4). Die Hauptoer⸗ sammlung vom 11. November 1932 hat die Aung der Gesellschaft be⸗ schlossen. Alfons Stummer und Hans Kleebauer, beide in Wien, sind zu Ahb⸗ wicklern bestellt. Je zwei der Abwick⸗ ler vertreten . Alfons Stummer ist nicht mehr Geschafts⸗ führer. Die Firma ist geändert in: Oftmärkisches Kraftfutterwerk Ge⸗ sellschaft m. b. H. i. Abw. Die Pro⸗ kura des Hans Kleebauer ist erloschen.

Wien. Amtsgericht Wien, Abt. am 14. Dezember 1942. Veränderungen: (

B 3957 Austria Holzwarenfabrik Aktien⸗Gesellschaft Wien,. VII., Schottenfeldgasse 25). Die Hauptver⸗ sammlung vom 28. Juli 1942 39 die Satzung im § 4 geändert. Außerdem wird bekanntgemacht: Der Nennbetrag der Aktien ist jetzt 1000 RA.

B 42063 Austria Vereinigte Email- lierwerke, Lampen⸗ und Metall⸗ waren fabriken Aktiengesellschaft (Wien, J., Kärntnerring 177. Gesamt⸗ prokura erteilt an: Leopold Kolb, Wien. Er vertritt gemeinsam mit einem Vor⸗ standsmitglied. h

B 4335 „Vienna“ Bekleidung s⸗In- dustrie⸗Aktiengesellschaft (Wien, J., Rudolfsplatz 129. Arthur Kern ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Walter Op⸗= polzer, Kaufmann, Wien, und Hans Waldegg, Oberbuchhalter, Wien, sind zu Vorstandsmitgliedern bestellt.

37611 33

en. 16876412 Amtsgericht Wien, Abt. 134, am 14. Dezember 1942.

, Veränderung:

B 5132 Schveller⸗Bleckmann Ge⸗ meinschaftslagergesellschaft m. b. S. Wien, J., Wildpretmarkt 1 Die Pro⸗ kura des Anton Rimser ist erloschen.

ten. Autsgericht Wien, Abt. e am 14. Dezember 1942. Neneintragung: . 4 . , Giger, . J., Spiegelgasse 13, Erzeugung sowie Großhandel ö Tas , . Schals, Damenputzartikeln usw, ferner Hand⸗ arbeiten und Handelsvertretergewerbe). Inhaber: Walter Giger, Kaufmann, ien.

stadt, und Wilhelm Lehar, Wien. Jeder !

is]

Wittstock;k, Dosse. (37615 Sandelsregister Amtsgericht Wittstock Dosse). Wittstock, den 8. Dezember 1942.

Abt. 3. A 21 Friedrich Tuchfabrik). Fr Edit Quandt ist als nbi zj sellschafter in de Gesellschaft getreten.

Wyk. Föhr. (137616 Eintragung in das hiesige Handels⸗ register Nr. 116 bei der gien Cari Koch, Wyk auf Föhr: Die Firma lautet ig Cart Kochs Nachfolger, Peter Gondesen, Wyt auf Föhr.

Der Uebergang der in dem Geschäst begründeten n erungen ist bei dem Erwech des Geschäfts durch Peter Gondesen ausgeschlossen.

Wyk auf Föhr, 17. Dezember 1942

. Das Amtsgericht.

ein⸗

Zichenan.,. 91376171 Handelsregister Plöhnen. Neueintragung:

A 6 Hugo Radtke, Bugmünde (Horst⸗Wessel⸗Alle 11, Kohlenhandel und Spedition). Inhaber ist der Kauf— mann Hugo Radtke in Bugmünde. Ein⸗ getragen am 14. Dezember 1942. : Das mit der Führung der Handels⸗ register in gib rn en beauftragte Amtsgericht Zichenau.

2. Giterrechtsregister

Er kelenx. 37755 Güterrechtsregister Amtsgericht Erkelenz, den 21. Dezember 1942. Neueintragung:

Nr. 430. Eheleute Fritz Kötter, Berginvalide, und Erna geborene Scholl, geschiedene Kocks, Geschäftsinhaberin, Hückelhoven, leben in Gütertrennung.

4. Genosseuschants- regilter

Ha den-Haden. 37767

Genossenschafts registereintrag zur Ein⸗ kaufsgenossenschaft der Bäcker⸗In⸗ nung früher Bäckerinnung Baden⸗ Baden / Rastatt eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Baden⸗Baden: n der Generalversammlung vom 18. Novem⸗ ber 1942 wurde das Statut vom 1. Fe⸗ bruar 1912 aufgehoben und ersetzt durch Annahme der Satzung vom 18. No⸗ vember 1942. Hiernach ist Gegenstand des Unternehmens: Ein⸗ und Verkauf der zum Betriebe des Bäckerhandwerks erforderlichen Bedarfsartikel sowie Schaffung von Einrichtungen, welche die Förderung des Erwerbs und der Wirtichaft der Mitglieder bezwecken. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist nicht auf den Kreis der Mitglieder beschränkt.

Baden⸗Baden, 15. Dezember 1942.

Amtsgericht. JI.

Freiberg, S3: chsen. 37768

Auf Blatt 45 des Genossenschasts⸗ registers, die Bezugs- und Absatz⸗ genossenschaft Großvoigtsberg und Umgegend, eingetragene Genoßssen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Großvoigtsberg betr., ist heute u. a. eingetragen worden, 3 an die Stelle des Statuts vom 8. Dezember 1933 das in der ordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 25. November 1942 beschlossene neue Statut vom 25. No⸗ vember 1942 getreten ist, Gegenstand des Unternehmens ist hiernach: 1. ge⸗ meinschaftlicher Einkauf von Ver⸗ brauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes, 2. ge⸗ ,, Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse und 3. die Förderung der Maschinenbenutzung.

Amtsgericht Freiberg (Sachs.), 22. Dezember 1942.

Grisnherg, Schles. 157769

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 1065 „Syar u. Darlehns⸗ kasse e. G. m. u. H. zu Schloin“, Kreis Grünberg, Schles., f ein⸗ getragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. Novem⸗ ber 1942 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die Genossenschaft wird durch zwei Li⸗ quidatoren vertreten.

Amtsgericht Grünberg, Schles., 10, Dezember 1942.

Humburg. 37770 Genossenschaftsregister Amtsgericht Hamburg, Abt. 66, 23. Dezember 1942.

Gn.⸗R. 677. Allgemeine Bau⸗ und Siedlungsgenossenschaft ¶eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Saftpflicht. Die i n , ist auf Grund des §z 3 des Löschungsgesetzes vom 9g. Ok⸗ tober 1934 gelöscht worden. Von Amts

wegen eingetragen.

H ln. 3771 In das hiesige Genossenschaftsregister wurde heute folgendes eingetragen: Nr. 375 Rheingold Lebensmittel Groß⸗ handel e. G. m. b. 5. mit dem Sitz in Köln. Durch die Beschlüsse der Generalver⸗ sammlungen der Lebensmittel Groß⸗ handlung „Delho“ eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter r fh

in Köln⸗Holweide Nr. 364 des Re⸗ gisters vom 29. März 1942, der Egeko“ Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler Köln-Deutz, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗

ter Haftpflicht in Köln⸗Deutz Nr. 441

des Registers vom 12. e. 1912, sowie der Rheingold Lebensmittel Großhandel, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Köln Nr. 375 des Registers vom 20. April 1942 a die beiden t genannten Genossenschaften nach Maß⸗ gabe der Verträge vom 26. März 1942 und 30. März 1942 mit der zuletzt ge⸗ nannten Genossenschaft verschmolzen worden. Köln, den 14. Dezember 1942. Amtsgericht. Abt. 24.

Königshütte. 37772 Veränderung. Gn.⸗R. 48. Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Friedenshütte. Die Genossen⸗ schaft ist durch Beschluß des bisherigen kommissarischen Verwalters Max See⸗ liger vom 24. Juli 1940 aufgelöst. Amtsgericht Königshütte, Oberschl, den 4. Dezember 1942.

Lemgo. 37773 In das Genossenschaftsregisterr Nr. 26 ist eingetragen zu der Elma, einge⸗ geh Hen ossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Lemgo: Durch den Beschluß der Generalversammlung vom 24. No⸗ vember 1942 ist 8 1 der Satzung dahin eändert, daß der Sitz der Genossen⸗ schaft nach Detmold verlegt worden ist. Lemgo, den 26. November 1942. Das Amtsgericht. ,

Memmingen. 3537774 Genossenschafts registereinträge.

1 Milcherzeugergenossenschaft Schwaig⸗ i. eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Neuulm⸗Schwaighofen.

2. Milcherzeugergenossenschaft Offen⸗ hausen, eingetra ene Genossenschaft mit bdeschränkter Haftpflicht mit, dem Sitze in Neu⸗Ulm⸗Offenhausen. 3. Milcherzeugergenossenschaft Lud⸗ wigsfeld, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Neu⸗Ulm⸗Ludwigsfeld.

Das Statut wurde je am 25. Juli 1942 errichtet. Gegenstand des Unter— nehmens ist je die Verwertung der von den Mitgliedern in ihrer Wirtschaft gewonnenen Milch auf gemeinschaft⸗ liche Rechnung und Gefahr. Die Ge— nossenschaft beschränkt ihren Geschäfts⸗ betrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Memmingen, den 12. Dezember 1942.

Amtsgericht.

Ohrel rut. 37775

Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 25 . der Heimstätten⸗Genossen⸗ schaft Ohrdruf, e. G. m. b. S. in Shr⸗ druf, eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 360. No‘ vember 1941 aufgelöst.

Zu Liquidatoren sind bestellt: 1. der Schuhmachermeister Paul Amling in Ohrdruf, 2. der Kaufmann Carl Röm. hildt, daselbst. Beide vertreten und . die Genossenschaft gemeinschaft⸗ ich.

Ohrdruf, den 22. Dezember 1942.

Das Amtsgericht.

Posen. . 37776 Genossenschaftsregister.

IlI7 Gne-R. 34 Birnbaum. Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Neu⸗Fähr⸗ dorf.“ Durch Beschluß der General— versammlung vom 22. November 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt Die Firma der Genossen' schaft lautet jetzt: „Spar- und Bar⸗ lehnskasse Nen⸗Fährdorf eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Neu⸗Fähr⸗ dorf. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ berkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förde⸗ zung der Maschinenbenutzung.“

Anitsgericht Posen, 18. Dezember 1942.

HReichenkherꝶ. 137777 Amtsgericht Reichenberg. , 9

Gn.⸗R. IV 32. 15. Dezember 942. Spar⸗ und Darlehenzskassen verein für Arnsdors regiftrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Arnsdorf, Kreis Friedland (Isergebirgej. Durch Haupt⸗ versammlungsbeschluß vom 2. Auguf 1942 sind Fo Altmann, Landwirt und Schuhmacher, in Arnsdorf 68, und Emil Hausmann, Landwirt und Loh— mühlenbesitzer in Arnsdorf Nr. 55, zu Mitgliedern des Vorstandes besleltt Gelöscht sind die Vorstands mitglieder Josef Pilz und Anton Mauermann. Löschung:

Gn.⸗R. III 142. 15. Dezember 1942. Wirtschaftsgenossenschaft der Textil indu⸗ strie, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation,

Reichenberg, nach beendeter Liquidation. Schwerte, Ruhr.

37778 Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist

bei der unter Nr. 28 eingetragenen Spar und Darlehnslasse Schwerte, e. G. m. u. 5. zu Schwerte, heute fol⸗ gendes en . worden:

Durch schluß der Generalver⸗ ö vom 14. November 1942 ist as neue Normalstatut für landwirt⸗ schaftliche Genossenschaften angenom⸗ men und dem §z 2 dieses Statuts ein Absatz 4 hinzugesetzt. Schwerte, den 22. Dezember 1942.

Amtsgericht.

5. Musterregister

Merzig. 37782 Bekanntmachung. Amtsgericht Merzig. Eintragung im Musterregister vom 18. Dezember 1942, Nrn. 233 235. Antragstellerin: Firma Villeroy K Voch, Kristallfabrit in Wadgassen, Schutzfrist: 3 Jahre, angemeldet: 26. 11. 1942, 14545 Uhr, verschlossene Umschläge mit Zeichnungen, bei Nr. 233: Trint⸗ garnitur „Erika“, Schliff 2516 Nr. 101 bis 104, 1942, bei Nr. 254: Trinkgarni⸗ tur „Mars“, Schliff 2517, Nr. 98 bis 100, 19162, bei Nr. 235: Becher „Sa⸗ turn“, glatt, Nr. 105 und 106, 1942.

XI. Konhnfe und Vergleims lachen

reden. . 37896.

49 N 33/42. Ueber den Nachlaß des am 20. Ottober 1942 verstorbenen, zu⸗ letzt in Dresden, Viktoriaftr. 21, wohn— haft gewesenen Kaufmanns Arthur Soner, der unter der eingetragenen Firma „Paul R. Naumann“ in Dres⸗ den-A. 1, Grunger Str. 19 (Werkstatt⸗ Zirkusstr. 26) einen Handel mit Lam⸗ pen und elektrischen Artikeln betrieben hat, wird heute, am 24. Dezember 1942, vormittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Walter Schulz, Dresden, Lothringer Str. 8. Anmeldefrist bis zum 30. Januar 1943. Wahltermin: 3. Februar 1943, vormittags 11 Uhr, Prüfungstermin: 10. Februar 1963, vormittags 11 Uhr. ffener Arrest k bis zum 30. Januar

Amtsgericht Dresden. Abteilung I.

Worms. (37968 Konkursverfahren.

N 1427. Ueber das Vermögen der Firma Haranlock, Inhaberin Ma⸗ thilde Klafke geb. Saran in Heidel⸗ berg, Bienenstraße 1, in Worms, Plattweg 69, wird heute, am 22. De⸗ zember 1942, vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die Schuldnerin e, rr und ahlungs⸗ unfähig ist. Der beeidigte ar, fe, Anton Spinner in Heidelberg, Geis⸗ bergstraße 56, Tel. 6862, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 31. Januar 1943 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus— schusses und eintretenden Falls über die in § 132 der Konkursordnung bezeich⸗ neten Gegenstände auf Samstag, den 16. Januar 1943, vormittags 16 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Samstag, den 20. Fe⸗ bruar 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 26, Termin anberaumt. Allen , welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zux Kon—⸗ kursmasse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegehen, nichts an den Gemeinschuldner u verabfolgen oder zu leisten, auch die

erpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Scche abgeson⸗ derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. Ja⸗ nuar 1943 Anzeige zu machen.

Amtsgericht Worms.

Eutin. ; 8766) Konkursverfahren. Amtsgericht Eutin, 22. Dezbr. 1942. N. 241. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kolonialwaren⸗ händlers Gustav Drews in Böbs ist nach Abhaltung des Schlußtermins au f⸗

gehoben.

ö 37970

Wittenberge, Ey. Potsdnm.

5. N. 2639 Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft A. Stehr . Co. in Wittenberge (Bz. Potsdam) wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier- mit aufgehoben.

Wittenberge (Bz. Potsdam), 12. 12. 1943. Das Amtsgericht.

HKarlsruhe, Baden. * I8ο7 1] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Karl Sees, Kaufmann

des Vergleichs aufgehoben. Karlsruhe, den 21. Dezember 1942. Amtsgericht. A 4.

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verantwortlich für den Wirtschaftsteil and den übrigen redaftionellen Teil:

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Deutscher Reichs anzeiger

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Nr. 305

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse.

Vom 28. Dezember 1942.

Bekanntmachung über die Ziehung der 4. Klasse 8. Deutscher

dung über die Rechts— anwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgeblets vom 7. Dezember 1942

Reichslotterie. Amtliche Begründung, zur Verordnung

(RG Bl. 1 S. 706). Anordnung Nr. 12 zur

der Reichsstelle . Vom 24. Dezember 1942. Anor

nebst Anlage.

Anordnung Nr. 17 des Reichsbeauftragten für technische Er⸗ zeugnisse über Erzeugungs- und Absatzlenkung für Eisen⸗ ) ö . und Stahldraht und Erzeugnissen aus Eisen und Stahl- deutsches Recht anzuwenden ist.

draht.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion von Getrieben des Maschinenbaues

zur Typenaufteilung auf Herstellerfirmen vom 21. Dezember 1942.

Anordnung des ö für die Maschinenproduktion üleinkältemaschinen vom 22. De⸗

über die Herstellung von zember 1942.

Anordnung des nn ,, für die Maschinenproduktion piralbohrern vom 23. Dezember

31 die Herstellung von

Preußen

Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse,

Urkunden usw. Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

Atmttiches

Deu tsches Re ich

Bekanntmachung iber die Errichtung einer Reichskreditlafse Vom 28. Dezember 1942

Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (RGBI. I S. 771) und nach Er⸗ mächtigung auf Grund der Verordnung über eine Ergänzung der Verordnung über Reichskreditkassen vom 1. März 1941 (RGBl. 1 S. 125) ist eine Reichskreditkasse in

Krasnodar eröffnet worden. Die Reichskreditkasse wird durch lich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vor⸗ standes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von . Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben erden.

Die Namen der Vorstandsmiiglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Berlin C111, den 28. Dezember 1942.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen.

Wilz. Fiebach.

ihren Vorstand gericht⸗

Bekanntmachung

Die Neulose 4. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie sind nach den Ss 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vor— legung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Montag, den 4. Januar 1943, 18 Uhr, bei Ver— meidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.“

. Die Ziehung der 4. Klasse 8 Deutscher Reichslotterie be— nnt Montag, den 11. Januar 1943, 7,380 Uhr, im Ziehungs⸗ l des Lotteriegebäudes in Berlin, Margarethenstr. 6. Berlin, 30. Dezember 1942. Der Präsident der Deutschen Reichslotterie.

v. Da zur.

Amtliche Begründung

zur Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 706)

Die Kriegsverhältnisse haben es mit sich gebracht, daß ich deutsche Staatsangehörige in großer Zahl außerhalb des

eichsgebiets aufhalten. Abgesehen von den Angehörigen der deutschen Wehrmacht sind es überwiegend deuische Ga cher angehörige, die im Auftrag deutscher Behörden, als Ange⸗ hörige der Organisation Todt oder als Angestellte oder Arbeiter der in ihrem Auftrag arbeitenden Baufirmen oder als Gewerbetreibende, die andere kriegs wichtige Aufgaben zu

zur Durchführung der Anordnung 143 „Chemie“ (Ubsatzregelung für Sodaerzeug⸗

nung Nr. 16 des Reichsbeauftragten für technische Er— zeugnisse über Auftragsregelung für käͤltgewalzten Bandstahl

Berlin, Mittwoch, den 30. Dezember, abends

darin

Anzeigenprein für den Raum elner fünfgespaltenen 55 mam breiten Petit-⸗ Zeile 1B 0 RM, einer dreigespaltenen g mm breiten Petit-Zeile 1,85 Ro. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge * auf einfeitig beschriedenem Papier völlig druckreis einzusenden, ins besondere

strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruückungs⸗ termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.

auch anzugeben, welche Worte eiwa durch Fettdruct (einmal unter-

Postschecktonto: Berlin 41821 1942

deutschen Wehrmacht, hat öfters fahrzeugunfällen haben sich gelegentlich unfälle und sonstige Staatsangehörige zu Schaden anderen Seite hat es auch Unfälle Schädigung der deutschen Wehrmacht

deutschen Baufirma angefahren und bes

Zweifel hierüber haben zu einer

deutsche Recht maßgebend ist für wegen einer Handlung oder Unterlass Staatsangehöriger außerhalb des Reich soweit ein deutscher Staatsangehöriger Die Fassung „foweit .. ̃ deutsche Recht nur im Verhältnis zu d der deutscher Staatsangehöriger ißst.

Staatsangehörigen durch Rechtsge chäft einen Ausländer, z. h 63 . gegangen ist, nicht dagegen, wenn ein Au der Anspruch auf einen deutschen gegangen ist, Auch der Verpflichtete

taatsangehöriger ehr Keine Staatsangehörige ich aus Gründen, wärtigen Krieg zusammenhängen, gebiets aufgehalten hat.

ordnung läßt deshalb diesen Gesichtsp

deutschen Staatsangehörigen sind fern Satz 3 die Angehörigen des . gleichgestellt. im Zuge der Maßnahmen auch Protektoratsangehörige schäftigt werden.

. . Anwendung des icht nur für außervertragliche Schade Verkehrsunfällen ö.

für Schadensersatzansprüche wegen s

nicht in einem

Für die Anwendung deutschen Re ersatzanspruch begründende Reichsgebiets begangen wurde!

begründende Handlung im Ausland ere!

ordnung zu tun. reichsdeutschen Gerichte bindend. sprüche aus Unfällen, die sich

. entscheiden haben, bleibt das

berührt.

Bei der in § 1 getroffenen Reg

land schon seit längerer Zeit eingeführt führung des ,, ö. nächst zu rechnen. Auf dem Gebiet lichen Rechts g

Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. uu erwägen, ob für die in F 1 genann

des

Wohnsitz des auf Schadensersatz deutschen Staatsangehörigen gilt. elde daß dann auf einen Unfall, taatsan

Rechtsgebieten wohnen, zweierlei Recht müßte, wenn die Unfailbeteiligten

mißlich, bei

Schadensersatzansprüche geltend gemacht

Unfälle ereignet, durch die deutsche gekommen sind.

wenn ein Wehrmachtfahrzeug von einem Kraftwagen einer

allen diesen Fällen ist die Frage aufgetaucht, ob die Voraus— setzungen und der Umfang der etwa gegebenen Schadensersatz⸗ ansprüche nach deutschem Recht oder nach dem Recht des Un—⸗ fallorts, also nach ausländischem Recht, zu beurteilen sind. Die Rechtsunsicherheit geführt, die durch die vorliegende Verordnung beseitigt . ir Die Verordnung entscheidet die Streitfrage dahin, daß

§z 1 bestimmt, daß das Schadensersatzansprüche

“„ bringt zum Ausdruck, daß das

nicht, soweit als Geschädigter neben dem deutschen Staats⸗ angehörigen ein Ausländer beteiligt ist. deutsche Recht maßgebend nicht nur für der geschädigte deutsche Staatsangehörige den Anspruch selbst erhebt, sondern auch dann, wenn der Anspruch des deutschen

Staatsangehörigen über— olle spielt es,

ͤ außerhalb des Reichs- gebiete ilten hat. Meistens wird zwar der im Ausland kriegsbedingt sein. Ob aber diese Voraussetzung zutrifft, wäre im Einzelfall schwer zu entscheiden. .

Es kommt jeder deutsche Staatsangehörige in

Dies geschieht vor allem aus dem Grunde, weil zur Lenkung des Arbeitseinsatzes außerhalb des Reichsgebiets be⸗

ͤ und anderen Unfällen diese Ansprüͤ hat die Verordnung in erster Linie im 66 —, ,

Handlungen und für alle übrigen Schadensersatzansprü ĩ prüche, die

Vertrag ihre Rechtsgrundlage haben . 2 Schadensersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag).

darauf an, in welchem Teil des Auslands die den Schadens⸗

59. Handlung begangen worden i S I setzt lediglich voraus, daß die und,, orden ist.

Der Umstand, daß sich die den Schadensersatzanspruch

aber naturgemäß nichts mit dem Geltungsbereich der Ver⸗ Die Verordnung ist vielmehr nur für die ij . . über An⸗ dri t sich zwischen deutschen Staatsange— hörigen im Ausland ereignen, nicht reichsdeutsche e ge

internationale Privat as in dem betreffenden nicht reichsdeutschen il t

sichtigt werden, daß nicht in allen Teilen des Reichs das gleiche bürgerliche Recht gilt. Die deutschen ta ftyfti ch nder gesetze, insbesondere das Kraftfahrzeuggefetz, sind zwar in den Alpen- und Dongu⸗Reichsgauen und im Reichsgau Sudeten⸗

im Protektorat ist dem—

ilt aber in den gengnnten Reichsteilen das Mit Rücksicht darauf war

asjenige Recht für anwendbar erklärt werden sollte, das am in Anspruch genommenen Dies hätte jedoch zur an in en all, an dem mehrere deutsche ehörige beteiligt sind, die in verschiedenen deutschen

Unf gegeneinander Ansprü erheben. Das wäre insbesondere bei Kraftfahrzeu 1 e denen häufig von beiden .

erfüllen haben, kürzere oder längere Zeit im Ausland ver— weilen. Der gleichfalls auf die Kriegsverhältnisse zurückzu—⸗ führende lebhafte deutsche Kraftfahrzeugverkehr außerhalb der Reichsgrenzen, besonders der Betrieb von Kraftfahrzeugen der de zu Unfällen geführt, deren Opfer deutsche Staatsangehörige waren. Außer den Kraft—

auch andere Verkehrs⸗ Auf der gegeben, die zu einer geführt haben, z. B.

chädigt worden ist. In

ung, die ein deutscher sgebiets begangen hat, geschädigt worden ist.

em Geschädigten gilt, Die Verordnung gilt

Andererseits ist das die Fälle, in denen

oder kraft Gesetzes auf ungsgesellschaft, über⸗ sländer geschädigt und

muß siets deutscher

l ob der deutsche die mit dem gegen⸗

Aufenthalt

Die Ver— unkt außer Betracht. Frage. Den er nach 5 1 Abs. 1 Böhmen und Mähren

deutschen Rechts gilt nsersatzansprüche aus

onstiger unerlaubter

chts kommt es nicht

außerhalb des

gnet haben muß, hat

gilt, un⸗

elung mußte berück⸗

und mit der Ein—

allgemeinen bürger⸗

ten Ansprüche etwa

Anwendung finden

Seiten gleichzeitig

hierfür ist eine Bezugsgenehmigung gemäß J

ordnung schreibt deshalb die Anwendung des im Altreich 5 Rechts vor. Die Anwendung des Altreichsrechts oll aber nicht dahin führen, deß in den unter Zivilverwal⸗ tung stehenden Gebieten der Untersteiermark und Oberkrains die Gerichte, die schon jetzt deutsches Recht, und zwar das in den angrenzenden Reichsgauen Steiermark und Kärnten geltende ostmärkische Recht, anwenden, künftig auf Unfälle, die sich dort oder außerhalb dieser Gebiete ereignen, unter allen Umständen das ÄAltreichsrechs anwenden. Vielmehr will die Verordnung in die Vorschriften der dortigen Chefs der Zivilverwaltung, nach denen die Gerichte in der Untersteier⸗ mark und in Sberkrain ostmärkisches Recht anwenden, nicht eingreifen. Zum „deutschen Recht“, dessen Anwendung § 1 vor— schreibt, gehören nicht nur die deutschen bürgerlich-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, sondern auch Vorschriften des öffentlichen Rechts, die in das Schadenserfatzrecht eingreifen. Insbesondere sind für die Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche begründet sind, auch die deutschen Kriegsschädenvorschriften, namentlich die Personenschädenverordnung vom 10. November 1940 und die Kriegssachschädenverordnung vom 30. November 1940 sowie die zu ihrer Ergänzung erlässenen Rechts- und Verwaltungs⸗ vorschriften zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt auch z. B. für Ansprüche auf Grund des Wehrmachtfürsorge- und wer— sorgungsgesetzes oder des Reichsleistungsgesetzes. Unnötig war eine ausdrückliche Vorschrift darüber, daß bei Verkehrs unfällen, besonders bei Straßenverkehrsunfällen, für die nach deutschem Recht zu treffende Entscheidung über den Grund des Anspruchs auch die an dem außerdeutschen Unfallort . verkehrspolizeilichen Bestimmungen zu beachten ind. „F 1 Abs. 2 stellt klar, daß die dem Wortlaut nach nur für natürliche Personen getroffene Vorschrift des Abs. Jauch auf juristische Personen und ähnliche Rechtsgebilde des öffent⸗ lichen und privaten Rechts anzuwenden ist. Daß das Pro— tektorat Böhmen und Mähren und die öffentlichen Körper⸗ schaften im Protektorat zu den Körperschaften des öffent— lichen Rechts im Sinne des Abs. ? Nr.] gehören, bedurfte keiner ausdrücklichen Bestimmung. . Ob die durch die Verordnung getroffene Regel i eine Abweichung vom Grundsatz cel un 12 en . i deutet, endgültig beibehalten werden soll, kann z. Zt. noch nicht überblickt werden. 5 3 Abs. 3 ermächtigt deshalb den Reichsminister der Justiz, einen Zeitpunkt für das Außer⸗ krafttreten der Verordnung zu bestimmen.

Anordnung Nr. 12

zur Durchführung der Anordnung LA43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für Sch aern Vom 24. Dezember 1942 Auf Grund der Anordnung Las der Reichsstelle „Chemie“ * . 8 * hemie vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und e e, . Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) vird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsminister . g hswirtschaftsministers an §1 Begriffs bestimmungen ) Diese Anordnung gilt für caleinierte Soda (Natriumearbonat, caleiniert), Aetznatron (Natriumhydroxyd), auch Natronlauge kaustisch und elektrolytisch, ö Natriumbicarbonat, venale, DAB 6, im folgenden kurz „Sodaerzeugnisse“ genannt. (Y). Diese Anordnung gilt nicht für chemisch rei . gi he eine Ware der in Absatz 1 genannten Erzeugnisse sowie für Kristallsoda deren Absatz durch Einzelanordnung geregelt ist.

auch purum und

82 8 Bezugsgenehmigung für „Sodaerzeugnisse⸗

() „Sodaerzeugnisse“ dürfen nur auf Gr i Se f Grund einer Be⸗ ,, bezogen und geliefert werden. 2) Die Bezugsgenehmigung enthält für den Verbr : . gung Verbraucher zugleich, die BVerbrauchsgenehmigung. Die . genehmigung gilt jedoch nur insoweit als erteilt, als dem nicht Berwendungsverbote und andere von der Reichsstelle „Chemie“ erlassene Vorschriften entgegenstehen.

83 Selbstverbrauch von „Sodaerzeugnissen/

Der Verbrauch von „Sodaerzeugnissen“, die im ei Betriebe hergestellt sind (Selbstverbrau lh) gilt als 2 2 erforderlich.

Gebundene Verwendungszwecke „Sodaerzeugnisse“ dürfen nur für die

ö

Verwendungs⸗

werden. Die Ver⸗

bezogen sindx

. verbraucht werden, für die sie bestellt, geliefert oder