.
ö . . . k K ö ‚ . 57 H 4 . .
. ö
Roßkastanien. Anordnung über die Preisfestsetzung für Roß⸗
Sonderbeilage zum Reichs · und Staats anzeiger Nr. 306 vom 31. Dezember 1942.
23. 9. 1942: 227; Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung von Sammlerausweisen: 291 (Berichtigung: 297).
Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung. Anord⸗ nung 43 über die Herstellung von Möbeln v. 18. 18. 1942: 299; Anordnung II/ 43 über die Bewirtschaftung von Holzwolle und Holzmehl v. 18. 12. 1942: 299; Anordnung III43 über die Bevorratung von Tafel⸗ und Gußglas v. 18. 12. 1942: 2998; An⸗ ordnung 1913 über die Anbietungspflicht und das Veräuße⸗ rungsverbot für Schi, deren Zubehör und Schneereifen v. 22. 12. 19423: 303. —
Reichsstelle Maschinenbau (Bevollmächtigter für die Maschinen⸗ produktion) siehe Maschinenbau. ;
Reichstheaterkammer. Anordnung über die Einführung der Gemeinsamen Anordnung der . und Reichs⸗ musikkammer zur Erhaltung des Bestandes der Theater und Orchester im Protektorat Böhmen und Mähren: 176.
Reichstreuhänder der Arbeit siehe Ordnungsstrafverfahren.
Reichsvereinigung Eisen. Bekanntmachung 1 v. 12. 9. 1942: 214; Gemeinsame Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung (An⸗ ordnung EI der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen) v. 21. 12. 1942: 299. 3
Reichsvereinigung Textilveredlung. Anweisung 1 (Beschrän⸗ kung von Veredlungsverfahren) v. 18. 12. 1942 nebst Richtlinien zur Anweisung I: 298; Anordnung zur Durchführung der An⸗ ordnung über die Errichtung der Reichsvereinigung Textilver⸗ edlung v. 23. 12. 1912: 303. ;
Reichsmwirtschaftskammer siehe Umlage der gewerblichen Wirt⸗ schaft.
elch und Gaststättenmarken. Erlaß über Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken: 171. .
Reißspinnstoffe. Anordnung zur Preisbildung durch Mitglieder der Fachgruppe n an, und verwandte Industrien v. 10. 9. 1942: 216. ⸗
Roheisen (siehe auch Reichsstelle Eisen und Metalle). Anordnung über Verbrauch von Roheisen und Hochofen-Ferrosilizium: 299.
Rohfedern. Anordnung über Preise für deutsche Rohfedern v. 7. 11. 1942: 278.
kastanien aus der Ernte 1942: 188. 2 . Rüstungsneubauten. Erlaß über Achsenabstände bei Rüstungs⸗ neubauten: 232. . . Rüstungswirtschaft. Erlaß über die Zusammenfassung der Dienstftellen und der Selbstverantwortungsorgane der Rüstungs⸗ wirtschaft in der Mittel instanz: 242.
Sch.
Schätzungen. Anordnung über Vergütungen für kriegsbedingte Schätzungen v. 17. 9. 1942: 222. .
Schafwolle. Anordnung über Ablieferung inländischer Schaf⸗ wolle in den Alpen- und Donau⸗Reichsgauen sowie in einigen Gebietsteilen des Bayerischen Alpenlandes v. 2. 7. 1912: 158.
Schi. Anocdnung des Reichsverkehrsministers über die Beförde⸗ rung von Schiern auf öffentlichen Verkehrsmitteln: 295.
Schmierstoffgemeinschaft. Anordnung über die Errichtung einer Schmierstoffgemeinschaft: 234; Bekanntmachung der Schmierstoff-⸗Gemeinschaft auf Grund der Anordnung Nr. 48 der Reichsstelle für Mineralöl; 249.
Schuhe siehe Gemeinschaft Schuhe.
S.
Sächsisches Steinkohlensyndikat. Anordnung über die Ver⸗ einheitlichung der Sorten und Preise im Dun ch des sächsischen Steinkohlenshndikats v. 10. 10. 1942: 244. ;
Seifen und Waschmittel. Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel v. 26. 10. 1942: 256. .
Serum (Impfstoff). Bekanntmachungen über die Einziehung von Impsfstoff: 156; 179; 193; 234.
Spinnstoffwirtschaft. 20. Durchführungsanordnung zur Ver⸗ ordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren. v. 22. 9. 1942: 225; Verordnung über das Außerkrafttreten des Spinnstoffgesetzes und der Durchführungsverordnung hierzu und anderer Voörschriften auf dem Gebiete der Spinnstoff⸗ und Be⸗ kleidungswirtschaft v. 23. 12. 1942: 303. ö .
Sprengstofferlaubnisscheine. Bekanntmachung über die Ent⸗ ziehung eines Sprengstofferlaubnisscheins: 153.
St.
Staatsangehörigkeit des Protektorates Böhmen und Mähren. Bekanntmachung über die Aberkennung der Staats⸗ angehörigkeit des Protektorates Böhmen und Mähren: 188, 206.
Stärke. Anordnung über den Verbrauch von Stärke und Stärke— veredlungserzeugnissen für technische Zwecke v. 21. 10. 1942: 253.
Stahlbau. Anordnung über die Preisbildung im Stahlbau v. 22. J. 1945: I72. ö
Starkstromkabel. Anordnung über die Einschränkung der Ver⸗ wendung von Starkstromkabeln einschl. Steuer-, Meß⸗ und Meldekabel für Spannungen über 60 V. v. 6. 8. 1942: 188.
Steingut siehe Geschirr. . .
,,. e en ng über die Harry Kreismann⸗Stif⸗ tung: 155.
Straßenbesleuchtung. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Einwirkung der Verdunkelungsmaßnahnien auf die Entgelte für Straßenbeleuchtung v. 9. J. 1942: 161.
T.
Tabak (siehe auch Reichsstelle für Taba. 5. Anordnung zur n , mn 2 Anordnung über die PBreisgestaltung von Tabakrippen v. 6. 10. 1942: 239. . 3 .
Tankholz (siehe auch Generatoren). Anordnung über Höchstpreise für Tankholz v. 19. 9. 1942: 222. ö.
Tarnmatten und Tarnnetze. Bekanntmachung über Tarnmatten und Tarnnetze: 168. ;
Technifche Nachrichtenmittel. Anordnung des Generalbeyoll⸗ mächtigten für technische Nachrichtenmitte! über die Ein⸗ schränkung der Herstellung und Verlegung von Fernmeldekabeln v. 3. 9. 1942: 213.
Tierschutz. Bekanntmachung über die Aenderung der Muster⸗ satzung für die deutschen Tierschutzvereine: 241. . Tierseuchen. Viehsenchenpolizeiliche Anordnung des Reichs⸗ ministers des Innern v. 29. 9. 1912 über die Bekämpfung der
Maul⸗ und Klauenseuche: 230. ⸗
Transportleiftungen. Anordnung zur Einsparung von Trans⸗ portleistungen bei Maßnahmen des Warenverkehrs v. 16. 9. 1942: 219; Anordnung zur verstärkten und erweiterten Ein⸗ sparung von Transportleistungen auf dem Gebiete der Forst⸗
und Holzwirtschaft: 250. L.
Umlage der gewerblichen Wirtschaft. Anordnung 11 der Reichswirtschaftskammer. Allgemeine Bestimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein⸗ und Ausfuhrwaren (umlageordnung): 300; Anordnung II2. Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Ausgleichs umlage im Erhebungszeitraum 1942/43 (Durchführungs⸗ anordnung): 309. . ; z
Umsatzsteuer. Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrech⸗
nuüungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Juni 1942: 151, Juli 1942: 178; August 1942: 205; September 1942: 230; Ok- tober 1942: 258; November 1942: 283; Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssäße auf Reichs mart für die nicht
Umsatzausgleichsteuer. Verordnung über die Befreiung von
September 1942: 233; Oktober 1942: 260; November 1942: 286.
Zöllen und der Umsatzausgleichsteuer v. 25. 11. 1947: 279. Unfallanzeigen. Bekanntmachung über die Einführung eines neuen Musters für die Unfallanzeigen (6 1555 RVO.) v. 10. 8. 1942: 204.
Urlaub. 4. Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinfüh⸗ rung von Urlaub: 296. V. 8.
Verbrauchergenossenschaften. 20. Bekanntmachung auf Grund des 5 4 Abs. 2B der Zweiten Anordnung zur n r der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse v. 24. 7. 1941: 160 Berichtigung: 174); 21. Bekanntmachung desgl.: 188. 22. Bekanntmachung desgl.: 222; 23. ö, . 247; 24. und 25. Bekanntmachung desgl.: 279; 26. Bekannt⸗, machung desgl.: 302; 3. Anordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen , an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse v. 26. 8.
Verbreitungsverbote ausländischer Druckschriften. Bekannt⸗
Polizei über das Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland: 154; 158; 159; 168; 172; 194; 208; 216; 219; 233; 243; 255; 270.
Verdunkelungspapier und Verdunkelungsvorrichtungen. Berichtigung der Anordnung üher die Preisbildung für Ver⸗ dunkelungsvorrichtungen aus Papier, Karton und Pappe in Nr. 144542: 181; Erteilung der endgültigen Prüfbefugnis für die amtliche Prüfung von Verdunkelungsmitteln zu Luftschutz—⸗ zwecken: 298.
Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen: 185; 201; 227; 283; 285; 298.
Verkehr sbeschränkungen. Verordnung über die Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen im Zollgrenzbezirk des Oberfinanz⸗ bezirks Hamburg: 175.
Verleihungsurkunden für Steinkohlenbergwerke. Bekannt⸗ machungen des Oberbergamts Breslau der Verleihungsurkunden für die Steinkohlenbergwerke Rudoltowitz l, Il und III bei Rudoltowitz, Kreis Pleß: 200; Verleihungsurkunden für die Steinkohlenbergwerke Timmendorf“ und „Kreutzdorf“: 302.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 151; 171; 202; 233; 2643; 280.
Versicherungsaußendienst. Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des Versiche⸗ rungsaußendienstes v. 25. 7. 1942: 278.
Versicherungsbedingungen siehe Reichsaufsichtsamt für Privat⸗ versicherung.
Versicherungsunternehmungen. Anordnung über die Beauf⸗ sichtigung privater Versicherungsunternehmungen in den ein— gegliederten Ostgebieten und im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig v. 5. 12. 1942: 289.
W.
Waren (Ein⸗ und Ausfuhr). Anordnung über die Auf⸗ hebung von Aus⸗ und Einfuhrverboten im Verkehr mit den besetzten niederländischen Gebieten v. 15. 8. 1948: 192; Verord⸗ nung über die Aufhebung von Aus⸗ und Einfuhrverboten v. 5. 10. 1942: 235.
Warenverkehr. 4. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über das Verbot der Durchfuhr von Waren v. 12. 11. 1942: 268.
Weihnachtsbeihilfe für Dienstverpflichtete siehe Arbeitseinsatz.
Wein. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Fest⸗ setzung von Weinverteilerspannen v. 30. 6. 1945: 156; Anord⸗ n 34 die Preisbildung für ausländische Weine v. 5. 12.
Werberat der deutschen Wirtschaft. Bestimmung zur vor⸗ läufigen Beschränkung der Werbung für Quellprodukte v. 15. 8. 1942: 192; Bestimmung über vorübergehende Beschrän⸗ kung der Werbung für Waren (Anpassungsbestimmung) v. 30. 10. 1942: 256.
Werkstoff⸗ und Festigkeitsprüfung. Erteilung der endgültigen Prüfbefugnis an Amtliche Prüfstellen für das Meßwesen in der Werkstoff⸗ und Festigkeitsprüfung: 176; 277; 281.
Widerruf von Einbürgerungen und ᷣbertennung der deut⸗ schen Staatsangehörigkeit: 188; 198; 199; 225; 233; 241; 264; 275; 281; 298; 299.
Wiederaufbauzuschläge. Bekanntmachung der Reichsschulden⸗ verwaltung über ein Angebot der . des Zins satzes der Wiederaufbauzuschläge: 293.
Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie. Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Rasierklingen v. 10. 6. 1942: 154; An⸗ ordnung Nr. 19 über die Herstellung von Handfahrgeräten v. J. 7. 1942: 161; Anordnung Nr. 16 über die Herstellung von Metallkreissägen mit eingesetzten Zähnen oder Segmenten v. 15. 7. 1942: 168; Anordnung Nr. 20 über die Herstellung von Wasserwaagen und Senkloten v. 22. 7. 1942: 178; Anordnung Rr. 21 über die Herstellung von Bestecken aus Eisen und Stahl v. 27. 7. 1942: 178; Anordnung Nr. 22 über die Herstellung von Schlössern und Beschlägen v. 29. 7. 1942: 182; Anordnung Nr. 23 über die Herstellung von Schneidwaren v. 29. 7. 1942: 182; Anordnung Nr. 13 über die Herstellung von Werkzeugen v. 26. 6. 1942. 182; Anordnung Nr. 24 über die Auftrags⸗ lenkung für Fässer und verwandte Erzeugnisse v. 19. 8. 1942: 196; Anweisung Nr. 25 über n, n,, , , v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung. Nr. 26 über Feine Blechpackungen v. 30. 10. 1912: 269 (Berichtigung; 215); Anweisung Nr. 27 über Bienenzuchtgeräte v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung Nr. 28 über Stein sägeblätter v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung Nr. 29 über Geflügelzuchtgeräte v. 30. 10. 1942: 269; Anweisung Nr. 30 über hydraulische Heber bis zu einer Tragkraft v. eff. 10 t v. 30. 109. 1942: 269.
Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie. Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über das Verbot der Herstellung von elektro⸗ technischen Installationsrohren und Falzrohrzubehör v. 1. 7. 1942: 153 (Berichtigung: 157); Anweisung El. Nr. 1 über die verbindliche Einführung einer Typenbeschränkung für Siche⸗ rungssockel, Schraubkappen und Paßeinsätze v. 21. 7. 1942: 192 Anordnung Nr. 3 über die Herstellung von elektrischen Leuchten v. 31. 8. 1942: 203; Anordnung Nr. 4 über die Herstellung von Eleltrowärme⸗ und ⸗haushaltgeräten v. 31, 8. 1942: 203; An⸗ ordnung Nr. 1 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse v. 1. 9. 1942 v. 1. 9. 1942: 204; ö Nr. 2 (FA 3) über das Verbot der Her⸗ stellung und Entwicklung von gekapselten 500⸗V⸗Kupplungen und Gerätesteckvorrichtungen v. 3. 10. 1942: 233; Anordnung Nr. 3 (FAI) über Ausführung normaler offener, . und geschlossener, oberflächengekühlter Dreh⸗ und Wechselstrom⸗ motoren im Leistungsbereich von G.zs bis 109 kW. v. 3. 10. 1942 233; Anordnung Nr. 8 (FA 12) über die Herstellung von eleb⸗ trischen Lampen v. 15. 10. 1942: 248; Anordnung Nr. 4 (FA 2) über die Abgabe von Angeboten und die Annahme von Aufträgen auf ölgelühlte Einphasen⸗ und Mehrphasen⸗Trans⸗ formatoren mit erniedrigter Sättigung v. 21. 10. 1942: 250; Anordnung Nr. 6 (FA 5) über die ke, . von Paket⸗ schaltern v. 20. 10. 1942: 250; Anordnung Nr. 7 (FA 17) über die Bestellregelung für Elettro⸗Lötwerkzeuge v. 20. 10. 1942:
tafeln, Zählerhauben und sonstigen Zähleraufhängungen v.
machungen des Reichsführers S, und Chefs der Deutschen
(FA 5) über die Herstellung von Installationsschaltern Eteck⸗
vorrichtungen ohne und mit Schutzkontakt sowie deren ʒubehor
v. 22. 10. 19435: 251; Anordnung Nr. 1 (FA 12) über die
Begrenzung der Lagerbestände und Bestellungen von Groß⸗
lampen v. 31. 10. 1542: 256; Anordnung Nr. 13 (FA 4 über
die Verbrauchsregelung von Rundfunkgeräten sowie Durch⸗ führungsanordnungen Nr. 1 und 2 v. J. 11. 1942: 268; An⸗ ordnung Nr. 1 (FA II) über die Herstellung von Hilfsgeräten für technische Röntgenanlagen v. 5. 11. 1942: 267; Anordnung
Nr. 10 (FA I) über die Herstellung von Aggregaten, bestehend
aus elektrischen Stromerzeugern und Verbrennungskraft⸗
maschinen v. 26. 11. 1942: 280; Anordnung Nr. 15 (FA über
Lieferung von Rundfunkröhren und Rundfunkeinzelteilen v.
8. 12. 1912: 289; Anordnung Nr. 14 (FA1I7) über die Bewirt⸗
schaftung von elektrischen Raumheizgeräten v. 8. 12. 1942: 292,
Anordnung Nr. 16 (FA 18) über die Herstellung von elektrischen
Zweckleuchten v. 29. 12. 1942: 306.
Wirtschaft gruppe Fahrzeugindustrie. Gemeinsame Anord⸗ nung Nr. 3 der Beauftragten für Kriegsaufgaben bei den Wirtschaftsgruppen Fahrzeugindustrie und Eisen⸗, Stahl- und Blechwarenindustrie über die Lenkung der Herstellung von elek⸗ trischen Fahrradbeleuchtungen (Dynamo, Scheinwerfer und Rücklicht) v. 28. 8. 1942: 202.
Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik. Anordnung Nr. J der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse über Fertigungsverbote und we e,, n, 279; Anordnun Nr. 2 (61) (Bewirtschaftung von orthopädischen Halb⸗ un Fertigwaren) v. 23. 11. 1942: 286.
Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige. Anordnung Nr. 9 des Beauftragten für Kriegsauf⸗ gaben bei der Wr fhästzsgrue s, e ne und verwandte Industriezweige über das Verbot der Herstellung von Büro⸗, chrelbẽ und Zeichengeräten v. 8. J. 1942: 158; Anordnung Nr. 12 über das Verbot der Herstellung von Petroleumdocht⸗ kochern und Petroleumheizöfen v. 15. J. 1942: 166; Anord⸗ nung Nr. 7 üher die Herstellung von Damenarmbanduhren und sonstigen Damenuhren aller Art v. 12. 8. 1942: 188; An⸗ ordnung Nr. 14 über die Herstellung von Lötapparaten für flüssige und gasförmige Brennstoffe v. 24. 8. 1942: 198; An⸗ ordnung Nr. 16 über ein Verbot der Herstellung von Lampen für flüssige und gasförmige Brennstoffe und deren Bestand⸗ teile v. 4. 9. 1942: 209; Anordnung Nr. 15 über die Her⸗ stellung von Petroleumgaskochern (Schweden⸗Modell), Spiritus⸗ und Benzingaskochern sowie Bunsenbrennern v. 4. 9. 1942: 209; Anordnung Nr. 17 über die Herstellung von Plomben v. 21. 8. 1942: 219; Anordnung Nr. 18 über die Herstellung von Herdbeschlägen v. 20. 8. 1942: 219; Anweisung Nr. 19 über die Herstellung von Bestecken aus Aluminiumguß v. 22. 12. 1942: 301; Anweisung Nr. 20 über das Verbot der Herstellung von Feuerzeugen v. 2. 12. 1942: 301; Anweisung Nr. 21 über die ö von Metalltüchern und Siebgeweben für die Papier⸗ Pappen⸗, Holzstoff⸗, Holzfaserplatten⸗, Zellstoff⸗ und Zellwolle⸗ industrie v. 25. 12. 1942: 301.
Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau. Anordnung Nr. 3 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts— gruppe Stahl- und Eisenbau über Vereinfachungen und Be⸗ schränkungen bei der Herstellung von Drehscheiben und Schiebe⸗ bühnen v. 20. 11. 1942: 274.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige. Anordnung Nr. 5 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine⸗ rung und verwandte Eisenindustriezweige über die Regelung der Herstellung und des Absatzes von Feder⸗ und Pendeltür⸗ bändern v. 1. 6. 1942: 164; Anordnung Nr. 14 über die Her⸗ stellung von Flanschen und Bunden v. 6. 3. 1942: 164; Angęrd⸗ nung Rr. 19 über die Herstellung und Verpackung von maschi⸗ nengeschmiedeten an ph? nn fn, Stiefeleisen⸗ und gwei⸗ spitz⸗ Sohlen nägeln v. 1. 6. 1942: 164; Anordnung Nr. 30 über die Einschränkung der artfremden Produktion in der Geräte⸗ und Ersatzteil⸗Industrie für die Landwirtschaft v. 23. 6. 1942: 1646; Anordnung Nr. 314 über die Errichtung einer Auftrags⸗ lenkungsstelle für Drahtseile und Litzen v. 320. 6. 1942: 164; Berichtigung der Anordnung Nr. 8 in Nr. 4742: 164; Anord⸗ nung Nr. 32 über die Herstellung von Sicheln v. 1. 7. 1942: 171; Gemeinsame Anordnung Nr. 35 der Beauftragten für Kriegsaufgaben bei den Wirtschaftsgruppen Werkstoffverfeine⸗ rung und verwandte Eisenindustriezweige, Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige über den Schutz der Erzeugung von Draht und Draht⸗ erzeugnissen v. 31. 7. 1942: 192; Anordnung Nr. 39 über die Herstellung von Stahl nägeln für Rohrschellen v. 31. J. 1942: 192; Anordnung Nr. 490 über die Herstellung von Polster⸗, Möbel⸗ und ähnlichen Nägeln, Nieten und Stiften v. 31. 7. 1942; 192; Anordnung Nr. 41 über die Herstellung von Reiß⸗ agen v. 31. 7. 1942: 192; Anordnung Nr. 33 über die . stellung von glatten gepreßten Stoßplatten v. 15. 8. 1942: 196, Anordnung Rr. 45 über die Herstellung von Pferdehufeisen v. 15. 8. 1942: 201; Berichtigungen zu den Anordnungen 9, 16 und 18 in Nr. 14742: 205; Anordnung Nr. 37 über die Er⸗ richtung einer Auftragslenkungsstelle für Sensen und Sicheln v. 1. 8. 1942: 205; Berichtigung der Anordnung Nr. 11 in Nr. 147/42: 206; Berichtigung der . Nr. 4 in Nr. 147142: 208; Anordnung Nr. 36 über die Errichtung einer Auftragslenkungsstelle für Holzschrauben v. 1. 8. 1942: 210; Gemeinsame Anordnung Nr. 38 der Beauftragten für Kriegs⸗ aufgaben bei den Wirtschaftsgruppen Werkstoffverfeinerung und verwandte e n , ene. und Metallwaren und ver⸗ wandte Industriezweige über die Beauftragung der Draht⸗ gemeinschaft für Vage und Drahterzeugnisse mit der Auf⸗ tragslenkung v. 1. 8. 1942: 216; n eis Nr. 54 über die Errichtung der Auftragslenkungsstelle für Schuhbeschlag v. 16. 11. 19312: 274; Anweisung Nr. 50 über Herstellung von land⸗ wirtschaftlichen Handarbeitsgeräten und Maschinenersaßzteilen v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. Hl über die Herstellung von Kurzwaren aus Eisen und Metall v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 52 über die Herstellung von Stahlsitzfederböden v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 53 über die Herstellung und Verpackung von Schuhstiften und Täcks v. 16. 11. 1942: 280; Anweisung Nr. 56 über die Verwendungsbeschränlung von Stahldrähten (Eisendrähten) v. 15. 12. 1943: 299; Anweisung Nr. 31 a über die Auftragslenkungsstelle für Drahtseile und Drahtlitzen v. 15. 12. 1942. 301; Anweisung Nr. 55 über die Herstellung von Achsen für Handkarren und eisenbereifte Pferde⸗ fahrzeuge v. 13. 12. 1942: 306.
Wirtschaftskammern siehe Gauwirtschaftskammern.
Wohnungsvermittlung. Verordnung zur Regelung der Ent⸗ gelte der Wohnungsvermittler v. 19. 10. 1942: 249.
X.
Zölle und Zolländerungen. Verordnung über Zolländerungen v. 18. J. 1942: 167; desgl. v. 20. 10. 1942: 248; Verordnung über nn . von Zöllen und der Umsatzausgleichsteuer v. 25. 11. 1942: 278.
Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zollgrenzschutz. Verordnung über den Verlauf der Zoll⸗ binnenlinie im Oberfinanzbezirk Prag: 190; Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirk Hamburg: 254; Zollordnung für den Zollhof des Hauptzollamts Frank⸗ urt /Main — in 259; Verordnung über die Zoll⸗ ͤ nie nach dem Seezollhafen Gotenhafen v. 25. 11. 1942: 278.
Zulassungskarten (siehe auch Filmverbote). Bekanntmachungen
in Berlin notierten ausländischen ,,. für die Um⸗ sätze im Juni 1912: 151; Juli 1942: 181; August 1942: 208,
2509; Anordnung Nr. 5 (FA 5) über die ö. ellung von Zähler⸗ 206. 10. 1942: 251; (Berichtigung: 2655)h; Anordnung Nr. 9
der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 182; 25654; 279; 287; 3d.
*.
zum Dentschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
582 Lagerbestände an Verschlußteilen für Achsen, deren Her⸗ tellung nach 5 1 verboten ist, sind bis zum 31. März 1945 in Verbindung mit Einheitsachsen aufzuarbeiten.
83
Die Herstellung der vereinfachten Patentachsen wird
unter Zuweisung der Inlandsliefergebiete auf die Firmen
M. Busch KG., Bestwig Ruhr, für das Altreich,
Jos. Heiser, vorm. J. Winters Sohn, Kienberg b. Ga⸗ ming, Nieder⸗Donau, für die Alpen- und Donau⸗ Reichsgaue
beschränkt. Anderen Firmen ist die Herstellung von Patent⸗ achsen verboten. § 4
Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse kann Er⸗ gänzungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser An⸗ weisung erlassen. .
§85
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs—⸗
*
wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoffver⸗
feinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er— r , Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An—
weisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die
e megenehmigung mit Auflagen oder Bedingungen ver— ehen.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Geräte⸗ und Beschlag-Industrie für Landwirtschaft und Gewerbe der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige einzureichen. U
§ 6
, gegen diese Anweisung und die von
der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗
ken werden nach den 55 10, 12 —15 der Verordnung über
den Warenverkehr bestraft. ; 87
. Diese Anweisung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge= biete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 15. Dezember 1942.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse.
Pu tsch.
———
— Nichtamttiches Verkehrswesen
Umbildung des Beirats der Deutschen Reichsbahn
Am 31. Dezember 194 endet der Amtszeitraum für die im Jahre 1939 ernaunten Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbahn. Die Aufgaben der Reichsbahn haben sich im Kriegs ⸗ ig , vielfältig gewandelt und sind mehr als je für die
riegführung von entscheidender Bedeutung. Um alle Kräfte in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu konzentrieren, wird der Beirat umgehildet und noch näher als bisher an die Leitung der in enger Fühlung mit der Reichsbahn zusammenarbeitenden Stellen von Partei, Staat und Rüstungswirtschaft herangeführt sowie die Zahl der Beiratsmitglieder von 16 auf 18 erhöht. Für den am 1. Januar 1943 beginnenden dreijährigen Amtszeitraum 1 der Führer zu Mitgliedern des Beirats der Deutschen Reichs⸗
ahn ih Herren: . — eichsminister Speer, Reichsminister Rosenberg, Generalfeld—⸗ marschall Milch, Reichsleiter Bormann, i ire Dr. n Staatssekretär Backe, Staatssekretär P. Körner, Reichsstatthalter Gauleiter Sauckel, Generaldirektor Staatsrat Pleiger, Chef des 2 des Reichsministeriums für Bewaffnung und
unition, Oberbürgermeister Liebel, Direktor Degenkolb neu er⸗ nannt und die Herren: Staatssekretär Esser, Bankier Frhr. von Schröder, Dr. Krupp von Bohlen und Halbach, Kaufmann Her— mann R. Münchmeyer, Kommerzialrat F. Haßlacher, Dr. Tilo Frhr. von Wilmowsty und Fregattenkapitän Steinbrinck wiederernannt.
n, m
Postwesen ö 5 Jahre Einheitsporto ö
Am 1. Januar 1868 — also vor 75 Jahren — trat das Gese über das Postta swesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes . 4. November 857 in Kraft. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes vollzog sich eine grundlegende Umgestaltung des Post⸗ wesens. Nachdem schon die Postverwaltung des ehemallgen König— reichs Hannover in die preußische Postverwaltung aufgegangen und 1867 das Thurn⸗ und Taxissche ehen durch Vertrag auf Preußen übergegangen war ünd schließlich alle Länder nördlick der Mainlinie aüf ihre Postberwaltungen zu unsten einer einheit⸗ lichen Regelung des Postwesens . des Norddeutschen Bundes vergichtet hatten, wurde durch die Bundesverfgssung das Postwesen für das gesamte Gebiet des Norddeutschen Bundes als Eins einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet. Unter Be— seitigung der bisherigen Tarifherwirrung würde ein Einheitstarif eschaffen, wobei die Gebühr für den freigemachten gewöhnlichen rief auf alle Entfernungen bis zum Gewicht von einem Lot Zoll⸗ gewicht auf einen Silbergroschen und bei größerem Gewicht auf wei Silbergroschen festgesetzt wurde. Am I. Fanuar 1868, dem age des Inkrafttretens des Posttgxgesetzes gelangten als äußeres Zeichen der neuen Posteinheit allgemein norddeutsche Postwert⸗ eichen (Postfreimarken) und Briefumschläge mit eingedruckter arke zur Einführung. ö
Eine neue Sondermarle
„Die Deutsche Reichspost gibt zum „Tag der Br ö e , Län hen der Gemeinfchast . am 19 Januar 1913 eine Sondermarke zu 6424 Rp heraus Sie ist nach einem Entwurfe des Kunstmalers Erich . in Berlin Wilmersdorf hergestellt. Die Sondermarke wird vom 10. Januar an bei den füuͤr die Veranstaltungen der Gemein⸗ schaft ne , Sonderpostämtern, ferner bei den Post⸗ ämtern am Sitze der Reichspostdirektionen und einigen größeren Postämtern im bisherigen Umfang 38 Ende Januar 1943, im übrigen bis auf weiteres auch bei der ersandstelle für Sammler⸗
Berlin, Donnerstag, den 31. Dezember
marken in Berlin SM 6, unter den üblichen Bedingungen ab- gegeben. Schriftliche Bestellungen sind nicht zugelassen.
Verbot der VBersendung von Streichhölzern, Benzin und Brennspiritus durch die Feldpyont Die Deutsche Reichspost muß in zahlreichen Fällen leider immer wieder feststellen, daß trotz Versendeverbots Streichhölzer und andere leichtentzündliche Gegenstände durch die Feldpoft ver⸗
schickt werden, und zwar besonders im Verkehr mit der Ostfront. Ständige Ermahnungen mit dem Hinsweis darauf, daß durch Brände ' Selbstentzündung der leichtentzündlichen Gegen⸗ stände fortgesetzt ganze Wagenladungen von Feldpostsendungen vernichtet werden, haben leider kaum etwas gefruchtet. Es mußte daher und wird auch künftig zum Schutze fremden Eigen⸗ tums in allen Fällen gegen Volksgenossen, die glauben, sich in leichtfertiger Weise über das Verbot hinwegsetzen zu dürfen,
Strafanzeige erstattet werden.
Wir tiỹch arts tei 63.
Bilanz der europäischen Erzeugungsschlacht Nahrungs fester Kontinent
Zur Jahreswende gibt Ministerialdirektor Riecke vom Reichsernährungsministerium in der „NS.-⸗Landpost“ eine Zwischenbilanz der Erfolge, die das Reich mit seiner Initiative auf dem Gebiete der europäischen Ernährungswirtschaft bisher er⸗ . konnte, Mehrfach wurden die Völker zu einer europäischen Erzeugungsschlacht aufgerufen. Heute kann man feststellen, daß diesem Aufruf überall willig, Folge geleistet worden ist. Daß
jofort zur Tat schritt, ist selbstverständlich. Der Erfolg zeichnet fich bereits ab. In den neuen Ostgebieten wurden die Folgen pol—
schon 1941 ihren Beitrag zur Ernährungsbilanz des Reiches leisten. Auch in den eingegliederten Westgauen wurde alsbald der land— wirtschaftliche Wiedergufbau begonnen. Der bisherige Zuschuß⸗ bedarf ging daher wesentlich zurück. Im Protektorat wurde der im Frieden bestehende Einfuhrbedarf in den wenigen Jahren auf
schen Verwaltung erstmalig einen erheblichen Beitrag liefern, der die Friedensausfuhr auf einzelnen Gebieten überschreitet.
In allen besetzten Gebieten hat unter deutscher Führung die Aufbauarbeit auf der ganzen Linie eingesetzt. Im 2 gran reich sind deshalb ff B. seit 1940 die Gesamtbodenleistungen ständig im Steigen begriffen. In den Niederlanden erfolgte eine grund⸗
angepaßt. So wurde erreicht, daß sich die Niederlande nunme im großen und edlungsprodukten 66 nach Reduzierung des Viehbestandes natür⸗ lich fort. Dafür konnte aber der Gemüseexport, der als einziger auch im Frieden auf wirklich eigener Erzeugungsgrundlage be⸗ ruhte, auf ein Mehrfaches erhöht werden. In Dänemark führte die dänische Regierung einen ebenso durchgreifenden Wirtschafts⸗ wandel durch. Die Umstellung der Viehwirtschaft auf wirtschafts⸗ eigene Futtergrundlage ermöglichte die Aufrechterhaltung einer beträchtlichen Ausfuhr an Butter, Fleisch und sonstigen tierischen Produkten. Aus den besetzten Ostgebieten endlich konnten schon im ersten Wirtschaftsjahr mehr Lebensmittel bereitgestellt werden, als im gleichen Zeitraum der deutschrussische Handelsvertrag an Leistungen ergeben hätte. Die ersten Monate des zweiten Wirt⸗ schaftsjahres bersprechen noch welt besfere Leitungen. Das ist um so wichtiger, als infolge der Kriegsverhältnisse der Sudosten Euxopas trotz mancher wertvoller Einzelbeiträge bisher nicht die Leistungen erreichte, die er unter normalen Verhältnissen für die europäischen Großverhrauchergebiete hätte aufweisen müssen. Als Gesamtbilanz ergibt sich, daß alle Hoffnungen unserer Feinde auf dem Ernährungssektor zunichte geworden sind. Das Ziel für die Weiterarbeit lautet: Beseitigung der Einfuhrabhängigkeit Kontinentalen ropas von Uebersee. Bei planmäßiger Weiterarbeit Europas lassen sich die Ernährungslücken der Vorkriegszeit beim Getreide und . vollständig, bei den Fetten unter Heran⸗ ziehung aller Möglichkeiten annahernd schließen.
—
. Zur Aufhebung des Spinnstoffgesetzes
ie Reorganisation der Bewirtschaftung auf dem Textilgebi hat das . vom 6. Dezember 60 ö ö 1 mungen hinsichtlich der Verarbeitun svorschriften, der Mehr⸗ schichten regelung, Arbeitslöͤhne und urzarbeiterunterstützungen überflüssig gemacht, so daß nunmehr die ufhebung des Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen erfolgen konnte. Im Zuge der . von Verwaltungsmaßnahmen wurden die zuständigen Stellen der Organisation der gewerblichen Wirt= schaft weitgehend in die Bewirtschaftung eingeschaltet. Diese Stellen haben die Aufgabe, die zweckmäßige Belegung der Betriebe im Rahmen der von der staatlichen Lenkung genehmigten Erzeu⸗ gungspläne zu bestimmen; die Ausnutzung der Betriebskapazitaten wird auf diese Weise von der Organisation der Wirtschaft selbst r so daß sich staatlicherseits zu erlassende Bestimmungen insichtlich der Verarbeitung und der Mehrschichten erübrigen. Auch die Neuerrichtung und Erweiterung von Unternehmen wird in Zukunft von der Wirtschaft mit gesteuert, die dafür verantwort- lich ist, daß ein Leerlauf. vermieden und der Einsatz des einzelnen Betriebes auf die Verhältnisse der Kriegswirtschaft genau abge⸗ stimmt wird. Es sind deshalb auch die Sperrvor chriften des Spinnstoffgesetzes überflüssig geworden.
Mit dem Entfall des Spinnstoffgesetzes, dieses um Gesetzeswerkes, tritt eine wesentliche Ce far an genen triebe ein. Auf dem preislichen Gebiet bedeutet die a nn, des . Line wesentliche Vereinfachung der allgemeinen Preisvorschriften für die Spinnstoffwirtschaft, die allerdings auf fast allen wichtigen Gebieten der , und für den . ade hen seit eg Zeit durch Sondervorschriften ersetzt ind oder noch durch solche abgelöft weiden. Soweit die allge⸗ meinen Preisvorschriften der Spinnstoffwirtschaft noch gelten,
esetzes im wesentlichen nuͤr no nach der Verordnung ů L. ot von Preiserhöhungen vom 26. November .
, . Teil S. 965 — und den dazu ergangenen Runderlaß .
Er, H / 7 vom 12. März 1937 richten. Daneben en alle grund⸗ sätzlichen Bestimmungen des allgemeinen, für , chaft geltenden e ,,. Die Einzelheiten behandelt ein be⸗
onderer Runderlaß des Rei Skommissars für die Preisbildung, — ö. ki ch gg mit der Aufhebung des Spinnstoffgesetzes bekannt ⸗
Die Verordnung ist im Reichsgese i
30. Dezember 1942 263 RA. 5 6 ö veröffentlicht worden.
Die Vierte Reichalleiderlart Desugscheinaus in dringenden 3 mausstellung nur
In diesen Tagen werden in allen Gauen den deutsche lks⸗ genossen die Kleiderkarte ausgehändigt. Man muß ö im klaren sein, daß es eine besondere in n. der Textilwirt⸗
chaft bedeutet, wenn im vierten Kriegssahr den Voltsgenossen ö Möglichkeit gegeben wird, ohne Festlegung der . 1
Großdeutschland in den neu eingegliederten Ost⸗ und Westgauen
nischer Mißwirtschaft schon weitestgehend beseitigt. Sie konnten so
sätzliche Umstellung der Erzeugungspolitit. Brotgetreide⸗ Kar ⸗
toffel⸗ und Oelsaatenanbau wurden ausgeweitet, 200 h ha Weide.
land in Ackexland verwandelt, der Viehbestand der ö hr
anzen selbst ernähren. Die Ausfuhr an Ver⸗
Artikel ihren dringendsten Bedarf auf Grund einer Kleiderkarte zu decken. Demgegenüber muß von der Verbraucherschaft er⸗ wartet werden, daß Bezugscheinanträge an die Wirtschaftsämter bis auf ganz besondere Notfälle vermieden werden.
Es ist klar, daß die Versorgungslage im vierten Kriegsjahr es nicht gestattet, bei der Ausstellung von Bezugscheinen groß— zügig zu verfahren. Es werden daher von den Wirtschaftsämtern alle Bezugscheinanträge abgelehnt werden müssen, bei denen nicht eine ganz besondere Dringlichkeit gegeben ist. Die Verbraucher⸗ schaft wird daher aufgefordert, den Wirtschaftsämtern diese un- nötige Arbeit zu ersparen und vor Stellung eines Bezugschein—⸗ antrages selbstverantwortlich zu überlegen, ob wirklich ein drin= gender Fall vorliegt.
Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, daß in Verlust geratene Kleiderkarten in den seltensten Fällen, d. h. nur bei nachweisbar unverschuldetem Verlust, ersetzt werden. Die Kleiderkarten müssen also im eigenen Interesse sorgfältigst auf— bewahrt werden. ;
wichtigen Gebieten in einen Ueberschuß / Ferwandelt. Das General ⸗ gouvernement kann nach drei Jahren intensivster Arbeit der deut⸗
Die Neuformierung der Eisenverbände
Essen, 29. Dezember. Der Vorßitzer der innerhalb der Reichs vereinigung Eisen neugebildeten Eisen⸗- und Stahlwerksgemein⸗ schaft, Generaldirektor Wilhelm Zangen, gibt in „Stahl und Eisen“ einen Uberblick über die mit dieser Bildung verbun— dene Neuformierung der Eisenverbände. Nach einem Rückblick auf, die von den Eisenverbänden in der Vergangenheit geübte maßvolle Preispolitik, die von ihnen vorgenommene Anpassung an die Zeiterfordernisse und ihre Unentbehrlichkeit als Instru⸗ mente der Wirtschaftssteuerung und Auftragslenkung gibt Ge⸗ neraldirektor Zangen die Ordnungsgrundsätze für den Aufbau der neuen Eisen⸗ und Stahlwerks-Gemeinschaft und die Neu⸗ formierung der in ihr stehenden Verbände wie folgt an:
1. Die Organisation muß so einfach und so übersichtlich wie möglich sein. Sie muß die Gewähr dafür geben, daß Doppel⸗ arbeit vermieden wird. Aus diesem Grunde len auch die Roh⸗ stahl⸗Gemeinschaft nicht weiter bestehen bleiben. Die eigentlichen Verkaufsverhände werden umgruppiert, zusammengefaßt oder auf⸗ gelöst. Die Neugliederung erfolgt unter dem klaren Gesichtspunkt, daß artverwandte Erzeugnisse, die auf gleichen oder ähnlichen Aggregaten hergestellt werden können, in Gruppenverbänden zu⸗— sammenge faßt. werden. Die folgenden Gruppenverbände sind in Bildung, begriffen: Gruppe 1 Halbzeug, Formstahl, Breitflansch⸗ träger, Oberbauzeug, Stabstahl, Spundwandstahl und Walzdraht; Grupe II Grobbleche, Mittelbleche, Universalstahl, Bandstahl, ö auch wenn die vorstehenden Erzeugnisse mit einem Überzug versehen sind. — Die Gliederung der Gruppenverbände in Profile und Flachmaterial verbürgt eine klare Abgrenzung, eine bessere Übersichtlichkeit und größere Beweglichkeit. Neben diesen beiden Gruppenverbänden, deren e e sungabe gegebenenfalls noch durch das eine oder andere Erzeugnis ergänzt werden wird, bleiben einzelne Einzelverbände unter gleichzeitigem Zusammenschluß mit Nachbar⸗ oder Tochterverbänden bestehen, so z. B. der Röhrenverband und der Großrohrverband in Düsseldorf, die schon bisher durch Zusammenfassung aller Rohrwerke und Rohrerzeugnisse sowie deren mengenmäßige Durcheinanderver⸗ rechnung einen Gruppenverband darstellten; weiter auch der Roh⸗ eisen⸗ Verband, die Schmiedestück Vereinigung sowie die Radfatz. und Radreifen⸗ Gemeinschaft früher Deutsche Stahlgemeinschaft), alle mit dem Si in Essen, Vereinigung für rohgeschmiedete Stäbe in Hagen, schlie lich auch der e hl ere in Düsseldorf. Andere Verbände wiederum verfallen der Auflösung ohne irgend—⸗ eine Funktionsübertragung auf bestehen bleibende Marktorgani⸗ sationen. Alle Kartelle, gleichgültig ob Gruppen- oder Einzel= verbände, werden unter zentraler Leitung der Esge stehen. Über= dies müssen, da die Esge die Aufgabe übernommen hat, die Ein- und Ausfuhr zu regeln und zu überwachen, auch Funktionen de Prüfungsstellen auf die Esge übergehen. Die Vereinfachung der verbandsmäßigen Verhältnisse kann nicht nur auf die Zu⸗ sammenfassung der Verbände beschränkt bleiben, sie muß vielmehr auch den inneren Verbandsaufbau im einzelnen erfassen, ihn von Schlacken reinigen, die sich im Laufe der Jahre selbst in der besten ö ansetzen. Die Verkaufsverbände stehen vor der wichtigen Aufgabe, eine völlig neue Gesamtbearbertung ihrer Satzungen unter dem ausschlaggebenden Gesichtspunkt einer Ver⸗ einfachung und Verbesserun . Nach Möglichkeit wird dabei auch eine Verein eitlichung der verschiedenen Einzel satzungen anzustreben sein. JZunächst soll eine einheitliche Anord⸗ nung der Satzungen innerhalb der Gruppenverbände durchgeführt werden, beginnend bei den 8 der Verbände der Gruppe i,
die den Satzungen der anderen ä i 6 als . . sollen. ,
3 Die Verbände müssen vollständig und geschloffen sei Die Eisen⸗ und Sr ewe, nn aug der 6 . regelnde Verband wird alle Erzeugnisse, beginnend vom Roheisen über das Halbzeug bis . Walzwerksfertigungserzeugnis und zum Schmie destück, erfas en, ganz im Gegensatz zur Rohstahl⸗ Gemeinschaft. Mit der Ge amtheit aller e nh, der Eisen
wird sich die Preisbildung nach der Aufhebung des Spin nstoff⸗ und Thomas mehl abgesehen)
vom 28. Dezember 199
des Gremium steht dem Vorstand ein
schaffenden Industrie (von k wie Hüttenzement werden von der Esge all
, werden, also auch diejenigen Verbände ö ie en.,
, die bisher nicht zur tohstahl-Gemeinschaft gehörten
schließlich aber auch der bisher noch nicht angeschlossen ewesene
Teil des Hüttenkomplexes der Reichswerke „Hermann öring“.
In einer staatlich gelenkten Wirtschaft kann eine ü der marktregelnden Verbände i nn kö . — dem neuen Aktienrecht mußte daher eine Konstruktion ge⸗ unden werden, die der Verbandsführung eine er öhte Verant- wortung gibt und erweiterte Befugniffe sichert. as ist durch die übertragung weitgehender Vollmachten der Reichsvereinigung 86 auf die Eisen⸗ und Stahlwerks - Gemeinschaft geschehen er Vorstand der Esge wurde in der zahlenmäßigen Bese ung bewußt klein gehalten. Die . der ihm angehd renden rr lieder erfolgte unter dem maßgeblichen Gesichtspunkt, die besten rfahrungen im Verbandsleben nutzbar 9 machen. lis beraten⸗ 36 em Va eirat zur Seit . . . ane ,,, und ern e ange „Die dem Vorsitzer eingerä — 1 im Bedarfsfalle Ausschüsse zu lb chef er ggf: . Sonderfragen unter . ung geeigneter Fachleute in urzer Zeit zu erledigen. Im Bedarf ak konnen auch jederzeit sämtliche Mitaliedar der Hag zu eimer emeinschaftsversammlün
1 Q