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1 — . 2
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Erste Beilage zum Ne ichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. T vom 8 Januar 1943. S. 2
III. Jede Raumverschwendung in der Reifenlarte ist zu unterlassen. Abgelehnte Anträge sind nur auf dem früheren Feld zu erneuern.
Bei Schläuchen ist anzugeben, weshalb diese nicht mehr a
ohne Reifenkarte bezogen werden. Berlin, 22. Dezember 1942.
usgebessert werden können und welche BVentilart erforderlich ist. Felgen bänder können
Der Reichabeauftragte. . Jehle.
Auf früheren Reifenkarten waren für dieses mit vom Fahrzeughalter bewirkte Runderneuerungen sowie
behördlich genehmigte Ersatzdecken.
Verwarnt am wegen Bestrast am .
Vermerke.
Decken ausgerüstete Fahrzeug eingetragen:
Diese Reifenkarte ist stet s mitzuführen.
Das Fahrzeug war bei Ausstellung dieser Reifen
Die Schätzung der Reifenwerte hat innerhalb folgender vom; Reichskommissar für die Preisbildung gemäß seiner 2. Anordnung zur
tschädigung für abgelieferte Fahrzeuglautschukbere K 66 ö h, , u fen zu erfolgen:
10095 — neu, 90, 75 und 50 - gebrauchssähig, 3
—
5 9 — rund erneuerungsfähig, 0, — Altgummi
karte bereift mit: ...... Vorderreifen; ...... Hinterreifen; Neservereifen. z .
ifungen vom 19. 11. 1940 (RAnz. Nr. 276) festgesetzten Ent⸗
Fabrikat Nummer Größe
Reifenwert Runderneuert. Ersetzt Lide. mine nnn rd ; , ; Siehe Feld: Siehe Feld: Nr. da rita ummer röße
Reife nwert Runderneuert Ersetzt I. Siehe Feld: Siehe Feld:
2 8 1. 5
6 7 1 2 8 4 . 6 7
Die in Spalte 5 eingetragenen Werte wurden von dem vom Tandes oĩcsscha ffãamẽ: ordnungsgemäß verpflichteten Sachverständigen an den abmontierten — nicht abmontierten — Reifen festgestellt am . ...... .... ,, K l (.
Feld 1 Für die in Nr. . .... am ...... alt
Runder neuerun gsauftrag —
... Yig eingetragene Decke
Schlauch L — X Fabrikat
erteill an nebenstehenden Runderneuerer.
Datum. FKeisenhändier
3 ; ecken / Ar. ; Obige Decke wurde von mir runderneuert — gegen eine bereits runderneuerte Decke ausgetauscht. — Diese Decke ist gekenn⸗ zeichnet: e eeeee ee eee ese ee eee e e e e e e e ee e 2 e e e ee eee
ee 2 2 2 ö —
Runderneuerer
e eee eee
Ersatz antrag
Genehmigt Abgelehnt
Im Auftrage:
gestellt. Als Grund für den
ü —
Die Decke . Fabrikat wird zur Auslieserung angew
e eeeeeeseeeeeeegceeegee eee ae esc
Stempel
Datum Reichsreifenlager
Ersatzbedarf stellte ich fest, daß obige Decke ... ...... ...... ...
— 2 5 eee ee e e e eee,
Decken⸗Nr. Größe iesen: a) Die Einziehung obiger verbrauchten Decke b) Die Auslieserung unten angewiesener Decke werden bescheinigt durch:
90 0999 9 0024 eee see eee e - 200990909909 99
Es folgen 7 weitere Felder mit gleicher Beschriftung. .
Anordnung Nr. 2 . zur Durchführung der Anordnung 143 der Reichsstelle
Kautschuk
(Bewirtschaftung von Gummiwaren)
Vom 22. Dezember
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fasfung von 11. Dezember 1942
Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Teil
Aufträge von Verarbeitern und Verbrauchern
81 Bestellung
J. Verarbeiter sowie gewerbliche und 1 Ver f braucher. Verarbeiter sowie gewerbliche und behördliche Ver⸗ braucher dürfen Gummiwaren, soweit nicht für einzelne Er⸗ eugnisse abweichende Regelungen getroffen werden, unter fen nicht mehr . Voraussetzungen frei bestellen:
1. Es dürfen keine größeren Mengen eines Exzeugnisses bevorratet werden, als zur ord⸗ nungs⸗ und fristgemäßen Durchführung der
eigenen Betriebsaufgaben und zur Vermeidung einer Betriebsgefährdung unbedingt erforder⸗
lich sind.
Es dürfen keine größeren Mengen eines
Erzeugnisses bestellt
Ziffer 1 unbedingt nötig Es darf nicht früher bestellt werden, als nach dem n, Bedarf des Bestellers gemäß Ziffer 1 ieferzeit des bestellten Erzeungisses unbe⸗
und der dingt erforderlich ist.
Eine gemäß Ziffer 1— 3 zulässige Bestellung ö. nur einm al aufgegeben werden, sie darf au mehrere Lieferanten unterteilt werden.
„In dex Bestellung sind stets anzugeben:
a) Der Zeitpunkt, . benötigt wird, gegebenenfalls auf⸗ ert nach Monaten.
b) Der Verwendungszweck und die Be⸗ ö des bestellten
geglie
Erzeugnisses. c) Für Erzeugnisse, die eingehen in:
Wehrmachtgeräte: die vollständige Wehr⸗ machtauftrag nummer unter Be⸗ nennung der auftraggebenden Dienststelle.
Exportaufträge:
Ausfuhrgen.ehmigung der für den Besteller zuständigen Prüfungsstelle. Wiederverkäufer dürfen zur Er⸗
II. Wiederverkäufer. e füllung fest vorliegender Aufträge,
dieser Anordnung entsprechen, ihrerseits Bestellungen gleichen Inhalts an Vorlieferanten erteilen, soweit ihnen nicht die Lieserung aus eigenem Lager möglich ist. Hierbei sind die
1942 ö
(RGBI. i S. 686) in
werden, als gemäß
sind.
zu dem die Ware un⸗
als Teile oder Zubehör
Das Aktenzeichen der
die den Bestimmungen
der Bestellvermerk, kann en ; Werte bis zu RM 10. — Gehn), sofern die Ware aus dem Lager eines Wiederverkäufers geliefert wird.
der Bestellung genannten durch rechtzeitige Instandsetzun brauchsdauer zu gewährleisten.
vom Vorbesteller gemachten Angaben vollständig an den Vor⸗ lieferanten weiterzugeben. Jede zulässige Bestellung eines Wiederverkäufers darf nur einmal aufgegeben werden.
III. Bestellvermerk: Jede Bestellung hat folgende rechts⸗
verbindlich unterschriebene Erklärung — ohne Abände⸗
ung — zu tragen: Bestellung erfolgt in Kenntnis der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 und der 2. Durchführungsanordnung ur Anordnung L43 der Reichsstelle Kautschuk vom
2. Dezember 1942.“
IV. Kleinaufträge. Eine s ,,. Bestellung, und somit tfallen für Kleinaufträge im
8 2 Auftragsannahme
Auftragnehmer (Hersteller und Wiederverkäufer) dü * en nur solche Aufträge auf Gummiwaren annehmen
und nur solche Lieferungen ausführen, die den Bestimmungen des 51 dieser , ,, entsprechen. Sie dür⸗
uft rä 6 annehmen, als sie innerhalb
der vereinbarten Lieferzeiten fristgemäß ausführn können. Die Lieferung hat nach dem Grad der Dringlichkeit der Aufträge, die der Lieferer zu prüfen hat, zu erfolgen.
83 Verwendung und Verbrauch
Verarbeiter, gewerbliche und behördliche Verbraucher
weck verwenden und haben die größtmögliche Ge⸗
dürfen Gummiwaren nur . dem gemäß § 1 Ziffer 5b in
Teil II Lager⸗Aufträge von Wiederverlãufern . r Bestellung Wiederverkäufer dürfen Bestellungen zur Auffüllung
ihres Lagers nur dann erteilen, wenn sie der Reichsstelle Kautschuk gegenüber die als Anlage beigefügte „Einmalige
Verpflichtungs⸗-Erklärung zum Wiederverkäufer⸗Lager⸗Auf⸗
trag in Gummiwaren“ abgegeben haben.
85 Auftragsannahme und Lieferung
Auftragnehmer (Hersteller und Wiederverkäufer) dürfen Lageraufträge nur zu den in § 4 e nn Bedingungen annehmen und Lieferungen zur Auffüllung von Lägern nur zu diesen Bedingungen ausführen.
86
. Lager der Wiederverkäufer
Wiederverkäufer dürfen Gummiwaren nur in dem Um⸗ fange auf Lager nehmen, der sich aus den Bestell⸗ und Lie⸗ ferungsannahmeverpflichtungen gemäß Ziffer 1 der An⸗ lage ergibt.
ni
Li
de be
B 2.
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gilt auch für die eingegliederten von Eupen, Malmedy und Moresnet.
einmal zu erteilen.
t Teil III Allgemeine Bestimmungen 8§87
Aus nahmen
1. Die Reichsstelle Kautschuk kann für bestimmte Erzeug⸗ sse abweichende Regelungen treffen. 2. Die auf Grund der Anordnung 50 der Reichsstell
Kautschuk und Asbest bisher erlassenen Sonderregelungen für
eferung und Absatz von
a) Gummiabsätzen vom 11. Dezember 1939 in der assung vom 1. Mai 1942,
b) Beltstoff, Bettplatte, Betteinlagen vom 19. März 1940 in der Fassung vom 1. Mai 1942,
e) Gummikeilriemen dom 1. Mai 1940 in der
assung vom 1. Mai 1942,
d) Süßmostkappen vom 1. Juli 1940 in der Fassung vom 1. Mai 1942, ; ;
e) Gummiwärmflaschen vom 28. Februar 1941 in der Fassung vom 1. Mai 1942,
9 6 vom 1. Juni 1941 in der
assung vom 1. Mai 1942,
g) Kinderflaschensauger vom 3. Dezember 1941 in der Fassung vom 1. Mai 1942,
h) Gummierte Stoffe, sowie von Gummiplatte und Kunststoff⸗Folien für Bekleidungszwecke . 24 m er 1941 in der, Fassung vom 1. Ma
4 ,,, . vom 1. März 1942,
h Transportbändern vom 1. Mai 1942,
J . für Luftschutzzwecke vom 1. Mai
m) Werkstãttenmaterial vom 1. Mai 1942
behalten ihre Gültigkeit.
8. Die Regelung der Lieferung und des Bezuges von 3 hun thun . ͤ b) Gummischuhen aller Art (ausgenommen Gummi- berufsstiefel, foweit sie den Bestimmungen der Sonderregelung gemäß Absatz 2 unterliegen) ist der Gemeinschaft Schuhe ; c) Treibriemen der Reichsstelle für Lederwirtschaft d) Medizinische Kautschukpflaster der Reichsstelle Chemie e) Bekleidungsgegenstände der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete . H Schläuche für den industriellen Werkluftschutz und Feuerlöschschläuche für e , de, der Fachgruppe Schlauchweberei
9 88 Strafvorschriften ö, . diese Anordnung werden nach n
. 10, 12 — 165 der Verordnung über den Warenverkehr raft. . .
übertragen.
—
89 Inkrafttreten
.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sie stgebiete und die Gebiete
Berlin, den 22. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte Kautschuk. . Jehle. .
Anlage zur 2. Durchführungsanordnung zur Anordnun Nr. L143 der Reichsstelle Kautschuk vom 22. Dezember 194
Ein malige Verpflichtungserklärung zum Wiederverläuser⸗
Lager⸗Auftrag in Gummiwaren
etrifft; Lageraufträge von Wiederverkäufern. (Teil 11 der Durchführungsanordnung zur Anordnung II43 der Reichs⸗ stelle Kautschuk vom 22. Dezember 1912.)
Wir verpflichten uns gegenüber der Reichsstelle Kautschukt
1. Bestellungen zur Auffüllung unseres Lagers nur zu er⸗ ilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Unser Lagerbestand in der bestellten Warenart und Sorte darf zum Zeitpunkt der Bestellung nicht über isu unseres mengenmäßigen Verkaufsumsatzes im hh 1941 hinausgehen. . 2 b) Der Umfang unserer innerhalb eines Monats bei allen Lieferern insgesamt erteilten Lageraufträge darf nicht mehr als : unseres mengenmäßigen Ver⸗ . es im Jahre 1941 in der gleichen Waren⸗ art und Sorte betragen. Sofern u eine unwirt⸗ schaftlich kleine Bestellmenge ergeben würde, dürfen wir höchstens einmal innerhalb von zwei / vier Mo⸗ naten einen Auftrag erteilen, der nicht mehr als ein Sechstel / Drittel 1 mengenmäßigen Verkaufs⸗ umsatzes im 6 1941 ausmacht. . 2. Bestellungen zur Befriedigung dringenden Heilbedarfs
eines nichtgewerblichen Verbrauchers über die zulässige Menge von 1 4 und b) hinaus nur dann zu erteilen, wenn wir über leinen Lagerbestand in dem betreffenden Erzeugnis verfügen.
3. Jede gemäß Ziffer 1 und 2 zulässige Bestellung nut 4. Unsere Be
5. Keine Ware zur Auffüllung unseres Lagers anzu⸗
nehmen, deren Lieferung nicht einem nach Ziffer 1— 4 zu⸗ lässigen Auftrag entspricht.
6. Jede Bestellung mit folgendem rechts verbindlich unter⸗
schriebenen Vermerk zu versehen:;
Bestellung erfolgt in Kenntnis der Verordnung des a galt z. der , , n, , . vom 1. März 1942 und auf Grund unserer Einmaligen Verpflichtungs-Erklärung“ gemäß der 2. Durchfüh⸗ rungs⸗Anordnung zur Anordnung 1143 der Reichs⸗ stelle Kautschuk vom 22. Dezember 1942.
Eine . Bestellung, und somit der Bestelloermerk, kann entfa
erte bis zu RM 10, — Gehn),
en für Kleinaufträge im ö . iederverkäufers ge⸗
ofern die Ware aus dem Lager eines
iefert wird. — J. Geordnete Unterlagen für die Nachprüfung unseres Be⸗
stellrechtz jederzeit zur Verfügung der Reichsstelle zu halten.
ringerten Leistung angepaßt, wie etwa beim eife. Von den son tigen Komponenten des Haus haltsverbrauches
⸗ 6. Stillstand e,, dadurch war die Möglich
, an die in der Kautschukindustrig üblichen Normen, Ausführungen und Qualitäten anzupassen,
1 ü
/ ä // „// /
Erfte Beilage zum Reichdé- und Staatsanzeiger Rr. O vom Bd. Januar 18943. S. 8
S8. Unseren Lagerbestand jederzeit in angemessenem Um⸗ ange für 6. Befriedigung dringenden Sofortbedarfs unserer keen. einzusetzen, wenn deren Bestellung den Bestimmun⸗ en der 2. Durchführungsanordnung zur Anordnung 143 der . Kautschuk vom 22. Dezember 1943 entspricht und der Einfatz der bestellten Ware für die uns angegebenen Ver⸗ wendungszwecke und Betriebs beanspruchungen nach unserer
verantwortlichen Prüfung notwendig erscheint. 9. An ,,,. Verbraucher dürfen wir Gummi⸗
waren frei unter angemessener Berücksichtigung der Bedarfs⸗ lage, gleichmäßiger und gerechter er, r, sparsamsten Ein⸗ satzes abgeben, soweit nicht Bezugsbeschränkungen ausdrücklich vorgeschrieben sind und es sich um Einzeleinkauf handelt. Wir wissen, daß Zuwiderhandlungen gegen die von uns , übernommenden Verpflichtungen den Strafvorschriften er Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirt⸗ Hatt vom 21. März 1942 und der Verordnung über den arenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 unter⸗
liegen. ort und Datun irmenftempel und rechtsverbindüiche Ort und Datum F st nr ef.
. ö Faksimilestempel ungültig.
Bekanntmachung
Die am 31. Dezember 1942 ausgegebene Nummer 132 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Sechste Berordnung zur Durchführung und Ergänzung der Rei . Lest l kun de r fũr en Vom 3. i ,n iliche Anord über die Bekämpfung des
iehseuchenpolizeili nordnung über die Bekämpfung des e,, Verkalbens Gn r gl des . e.
Dezember 1942. . Umfang; S5 Bogen. Verkaufspreis; O 15 RA. Postbeför⸗ derungsgebühren: ,. 05 R.M für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.
Berlin NW 40, den 4. Januar 1943.
Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches Denutsches Reich
RVummer 52 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 30. Dezember 1942 hat olgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung, Ad Erl. 22. I2. 42, Ausgleich v. Härten f. Anwärt. im Vorbereitungsdienst, die zum Lriegswehrdienst einberufen sind — Kommunalverbände. RdErl. 18 12. 42, , , hier; Beiziehg. eines Straf⸗ registerauszugs. — Erl. X. 12. 42, 6 d. Hauszinssteuer durch Gemeinden (6B). — RdErl. 23. 12. Verwaltungsver⸗ , bei d. Grundsteuer; Ersatz d. Zerleg. d. Steuermeßbetrags . , , Ad rl. 28. 12. R, Vergnügungssteuer.
zeschl. 10. 17. 48, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. . u.
chrimm. — Po lizeiverwaltung. RdErl. 17 12 42, N. Pol-BVordr. — RdErl. 23. 19. 42, VO. zur Durchf. d. Gast⸗ stättenges. — RdErl. 23. 12. 42. Uebertrag. d. Gesundheits⸗, Vete⸗ rinär⸗ u. Lebensmittelpol. in d. Stadt ad ic; auf d. staatl. Pol.⸗Verw. in Litzmannstadt. — RdErl. 19 12. 42, Beförderg. v.
stz d. Sch. d. Res. — RdErl. 21. 1. 42, Festsetzg. d. BDel. d; Betriebsassist = NdErl. X. 19. 4, Beschä tigungsdergütg. n. Reisebeih. — RdErl. 18. 12. 42, Beschaffg. d. Buches „Der Feuer⸗ kampf 8. Schützenkompanie (Schu d,, n u. Gefechts⸗ chießen). — dErl. 19. 12. 42, Aufstellg. u. Gliederg. einer Pol.
anz-⸗Ers-Abt. bei d. Bel. Echule f. Kraftfahrwesen Wien. — RdErl. 21. 19. 42, Dienstkleidg. f. Amtsgeh. u. männl. Angest. — RdErl. 16. 12. 42, Lebensmittellarten d. Gefangenen. — Wehr⸗ , , , . Kriegsschäden. Familien⸗ unterhalt. rl. 21. 12. 42, Durchschnittssatz f. d. Abrechng. d. n,, f. Kraftfahrer poln. n. e f 6.
estellt. Volkstums (RCG. — RdErl. 21. 12. 42, Gutachten üb. d.
erursachg. v. Schäden . Bombenwirkg. — Wohlfahrt s⸗
2 u, Jugendwohlfahrt. RdErl. 21. 12. 42, Für⸗ orge f. hilssbedürft. Juden. — Vol ksgesundheit. RdErl. X. 12. 48, Diphtherie Impfstoffe. — RdErl. 23. 12 E, Vorschr. üb. Impfstoffe u. Sera. — Veterinärverwaltung. RöCrl. zz. 12 ge, Bekampfg. d. age dg BVerkalbens. = Neu? erscheinungen. — ö en durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 2,15 REA für Ausgabe A gweiseitig bedruckt) und 2,70 RA für Ausgabe B (einseitig bedruckh.
Bitanz der Preispolitit
Von . a. D. Staatssekretär Dr. Hans Fischböck, eichsommissar für die Preisbildung
Die Aufgabe, die Stabilität des Preisniveaus aufrechtzuer⸗ 6. war auch für die Arbeiten der Preisbehörden im Jahre Hag pestimmend. Eg liegt in der Natur der Sache, daß mid dem Fortschreiten des Krieges die Verknappung der Warenmärkte immer weitere Gebiete umfaßte und demzufolge auch auf dem Preisgebiet n mn . für Bedarfs . erforderte, deren Preis in früheren Jahren schon kr as ausreichende An⸗
ebot beschränkt worden war. Die entscheidende Probe für den rfolg der Preispolitik liegt insofern auf der Lohnseite, als die 1 die Voraus se ö für die Aufre terhaltung der
tabilität des Lohnniveaus schaffen muß. Diese Aufgabe hat eine 6 liche und eine psychologisch⸗politische Seite. . mu afür gesorgt werden, die Entwicklung der Presse so ist, da sie keinen tat . Anlaß , . Forderungen na einer generellen Erhöhung der Löhne bielet; dann aber mu allerdings auch dafür gesorgt werden, daß nicht der — wenn au ungerechtfertigte = Eindruck einer Bewegung im Preisgebãude entsteht und Unruhe schafft. Damit nicht eine unerwänschle Sen⸗ ug der Realeinkommen von der Preisseite her eintritt, die durch ohnerhöhungen n werden müßte, verdienen vor allem e. Preise der ö. teten Waren und die sonstigen Kosten ebenswichtiger Bedarfsgüter Aufmerksamkeit. w.
Es kann kin werden, daß die Preisentwicklung des ahres 1942 der hier nge, ., Forderung Rechnung gekragen at. Die wesentlichsten Bestandteile im Haushalt der pern der inkommenbezieher sind mit 50 & die Lebensmittel. Auf diesem
entscheidenden Gebiet der Bedarfsdeckung sind die Preise im allge⸗
meinen unverändert geblieben; nur der Kartoffelpreis wurde aus produktionspolitischen Gründen erhöht. Beim Gemüse sind örtlich und e, eitlich höhere . notwendig geworden, welche vor allem durch die im abgelaufenen Jahr besonders ungünstigen klimatischen Verhältnisse hervor , e worden sind. Im übrigen wurden dort, wo Erhöhungen bei den Erzeugerpreisen nicht zu vermeiden waren, Maßnahmen getroffen, um . Preig⸗ erhöhungen vom Verbraucher fernzuhalten. Wo es die hrung notwendig machte, die Qualität bzw. den Gehalt der gelleferten
Ware zu verringern, wurden die Preise im a emeinen der ver⸗
ier oder bei der
ist vor allem die Miete, auf welche etwa 15 . des Gesamtver⸗ brauchs entfallen, unverändert geblieben.
Auch im Textilsektor, der etwa 10 3. der Gesamtausgaben beanspruͤcht, sind im Jahre 1942 durchweg keine weiteren Er⸗ hungen der Preise eingetreten. Belanntlich setzte gerade auf iesem Gebiet schon vor Ausbruch des Krieges eine nicht unbe⸗ trächtliche 3 der Preise ein, welche damals im wesent⸗ lichen durch gig, an billigen ausländtschen Rohstoffen eingeleitet wurde und durch die Heranziehung wichtiger Ferti-
gungsbetriebe für den Kriegsbedarf eine weitere Verschärfung
erfuhr. Diese Entwicklung ist. schon zu Beginn des lhrez ö
eit gegeben,
urch Einzelregelungen aut den verschiedenen Gebeten der Spinn“
li e n im weitgehenden Einvernehmen mit den .
igen Wirtschaftsgruppen den Presstand nicht nur zu halten, fon. dern in — 366 Zweigen sogar zurückzubilden.
Die Prelse für Schuhwerk sind nur dort gestie en, wo statt Leder Ersatzmaterial herangezogen werden mußie. ö. rend ho r , n,. im allgemeinen zu Friebenspreifen erhält⸗ lich sind, muß leider für uhe mit Hölzsohlen und ähnkiche
Ferti nichr in nicht unwesentlich höherer Preis angelegt werden,
lh . . mit diesen Materialien schwieriger und kost⸗ BVeniger wichtig für den Arbeiterhaushalt sind die Preise für Einrichtungsgegenstände, wie eiwa Möbel und Keramik. Doch ,. hier, 3 mit Rücksicht auf die Bedarfsdeckung der bomben
eschädigten Haushalte, ebenfalls der Prei sentwi ung ein be⸗
. Augenmerk zügemendet werden. Preiserhöhungen sind
peziell bei Möbeln vorgerommen, soweit es sich um kKinführ— waren handelte, Heimische Erzeugnisse dieser Art könnten zu gleich⸗ leibenden Preisen bereitgestellt werben. Aehnliches gilt etwa für pielwaren, während für gewisse Serienartikel, wie z. B. Glüh⸗
lainßken und Rasierklingen, verringerte 1j ; wurden. gen, gerte Preise in Ansatz gebracht
.
„Im ganzen zeigt das Preisbild somit eine weitgehende Sta— i. welche e Forderung nach ere Dur . des ohnstops , t. Wenn dem äußeren Anschein nach Ver= Hzuexungen Srfichtlich murden, die scheinbar ein anderes Yitd der rejsentwicklung aufzeigen, Sann liegt dies im wesentlichen an k tebunigen, welche teils bewußt eintreten, wie bei pielsweise im Textilsektor, wo der ö besteht, die Kleider⸗ arte durch Erwerb . Quglitäten, wie man meint, günstigst auszunützen, manchmal auch zwangsläufig, wenn eben
ö — ö. Vir erh arts sen .
die gewohnten, im Preise gleichgebliebenen Qualitäten nicht er⸗ hältlich waren und daher ein Ausweichen in teuere Sorten unver⸗ meidlich wurde. Um dem dadurch manchmal entstehenden falschen Eindruck einer k größeren Umfangs entgegenzu⸗ wirken, wurden, soweit als möglich, die Zusammenhänge oͤffent⸗ lich aufgeklärt und auf die tatsächliche Preisentwicklung ent⸗ , . hingewiesen. Die Preispolitik strebt aus ähnlichen rwägungen eine , , totale Auswirkung an, damit in der Bevöllerung der Eindruck 7. bleibt, daß nicht nur eine . Niedrighaltung gewisser Artikel im Preise vorgenommen wird, sondern daß tatsaͤchlich das Gesamtpreisnivegn im wesent⸗ lichen auf der Friedensbasis festgehalten wird. Rur für ganz bestimmte Luxusärtikel konnte aus besonderen Gründen hier eine Ausnahme zugelassen werden. ö.
Bei der außerordentlichen Bedeutung, die die öffentliche Bedarfsdeckung im Rahmen der Kriegswirtschaft einnimmt, lommt der Preis regelung auf diesem Gebiet eine wesentliche e finanzielle n, . zu. Es märe abwegig, etwa den Stand⸗ punkt t vertreten, baß bei den bedeutenden . welche die Kriegs u nf nun einmal mit sich bringt, ein ,,, aus höheren Preisen schon nicht mehr ins Gewicht falle. Es mag richtig sein, daß die Frage, ob die Kriegsdauer ein halbes Jahr länger oder kürzer währt, für die endgültige Belastung der Staatsfinanzen entscheidender ist als die eifrigsten , , e. in der n Daraus folgt aber nicht, daß die letztere bagatellisiert werden darf. Es ist ein Unterschied, ob ein zufätz⸗ licher Geldbetrag aufgewendet wird, um zusätzliche Panzerwagen oder Flugzeuge zu produzieren, oder ob er deshalb ausgegeben wird, weil die gegenwärtig erzeugte Menge im Preis überteuert ist. ier steht die Preispolitik entscheidend im Dienste der Aufgabe der V Leistungssteigerung in der Kriegswirt⸗ schaft, bedeutet aber in erster Linie Kostensenkung. Wen man nämlich annimmt, daß im wesentlichen alle für die Rü tung geeigneten Betriebe in möglichst großem Umfang und im Rahmen einer sinnvollen Lenkung in den Rüstungsproduktionsprozeß ein⸗ geschaltet worden sind, dann wird ein zusätzlicher 33 . in der ent ch, nur noch dadurch erzielt werden können, da diese Betriebe dürch . Verwendung von Menschen u Material zusätzliche Produktion ermöglichen.
Die affung des Systems der Einheits⸗ und Gruppen⸗ lei, a n ar zur lind gelangte, diente vor . em iesem Ziel, da es den ,, , e, an der durch Kostensenkung eintretenden Ersparnis unmittelbar und nachhaltig interessiert und damit auf 52 zahlreichen Gebieten das Kostenpreis⸗ ien der LSS“ (Teitsätze für die Berechnung der Selbstkosten
ei . en Aufträgen) verdrängt, welches — wenn auch auf manchen Gebieten unentbehrlich — boch dem hier in den Vorder . gestellten n n , nicht dient, weil es die eberwalzung der jeweiligen Nosten auf den e dn, . ⸗ geber in der tatsächlichen Höhe gestattet. Auch sonstige * nahmen auf dem Gebiet der Preisbildung der Erzeugungsunter⸗ nehmungen, wie beispielsweise die im Einvernehmen mit dem Reichsminister für die Bewaf n und Munition und dem Reichs⸗ wirts r, ter durchgeführte artellpreissenkungsaktion, waren von ähnlichen Ueberlegungen geleitet und haben die gehegien Er⸗ . voll gerechtfertigt. Dieser E 1 wurde vor allem auch dadurch erzielt, daß es gelungen ist, die . sten , unter tätiger Mitwirkung ber be eiligten Wirt⸗ schaftskreise zur Ausführung zu bringen.
Neben diesen H, nen. ielen der preispolitischen Arbeit mußte auch der Forderung, daß am Kriege niemand verdienen dürfe, soweit . . werden, als dies mit Mitteln der Preispolitik mögkich ist. weit es 1 jedoch um die Ab⸗ schõp 3 entstandener Uebergewinne handelt, rt diese Auf⸗ abe in den Wirkungskreis des Reichsfinanzministers, der infolge⸗ essen auch das Verfahren von sich aus geregelt und damit die früher vom Reichskommissar für die Preisbildung eingeleitete Gewinnabschöpfungsaktion entbehrlch gemacht hat.
Allerdings war die Arbeit der Preisbehörde im Jahre 1912 noch in einem 1 r, ,, Umfang durch den Abschluß der i das Ighr 1916 verfügten Gewinnabschöpfungsaktien beein h
ertvoll für die Preisbehörden 3 vor allem die durch dieses Verfahren gewonnenen Erkenntnisse über die n ,, aber auch uber die Bedürfnisse der einzelnen ö. er Wirtfschaft: deshalb wurde Ge, g, . daß, um über diese Entwicklung auch im einzelnen jeweils aktuelle Ziffern zu erhalten, in Form von Preiserklärungen einige wichtige Daten über die Betriebsergeb⸗ nisse auch a, durch die Betriebe den Preisbehörden zur . gestellt werden, wobei es sich, um eine Arbeits⸗ belastung der, Betriebe zu vermeiden, nur um Ziffern . die eh 66 die Steuererklärung ermittelt werden müssen.
Die nach den , entwickelten Grundsützen ausgerich⸗ tete Preispolitik verhindert im allgemeinen das Entstehen unver- tretbürer Uebergewinne und läßt sie nur dort zu, wo eine solche Entwicklung dem Leistungssteigerungsgedanken entsprechend not⸗ wendig erscheint.
—
Eine wirtschaftspolitische Zielsetzung wie die der Erhaltun der . 1 ist k — 2. ohne ö. Reibungser cheinungen, und zwar nicht nur mit privaten Inte len, sondern auch mit anderen wirt chaftspolitischen Notwendi keiten erreichbar. Insbesondere der ersuch, mit Hilfe der . politik Produktignslenkung zu betreiben, steht vielfach in einem Gegensatz zur Notwendigkeit der Erhaltung des Preisstandes. Theoretisch kann man die Produktion von der Preisseite her durch Preiserhöhungen ebenso wie durch Preissenkungen lenken. Das gilt ganz e. für eine voll ausgelastete Wr chr fn in der es weder Arbeitslose noch unverwendbare Materialien gibt, Hier bedeutet also die Produktionslenkung in aller Regel eine . von der weniger wichtigen zur wichtigeren Ferti⸗ in In der Praxis werden allerdings in diesem Zusammen⸗ ang vom Preiskommissar immer nur Fe e men, gefordert.
Die Preispolitik hat sich im Jahre 1942 i, ne. bemüht, den . an sie gestellten produktionslenkungsmäßig begründeten Anforderungen zu entsprechen, ohne damit ihr eigent⸗ . Ziel entscheidend zu gefährden. Es ist auf diese Weise gelungen, den Preisstand im großen und anden zu halten, ohne ein wichtiges und berechtigtes Bedürfnis der Produktion zu be⸗ eintrãchtigen.
Sicherung des Preisstandes me, d,. unverrückbares Ziel der Preispolitik —
in Aufruf des Preiskommissars an die Organe der Preisbildung und Preisüberwachung
Der Reichskommissar für die Preisbildung, Staatssekretär Dr. Fischböck, hat in einem Aufruf an seine Mitarbeiter für die Arbeit der Preisbehörden des Reiches vier Grundsätze aufgestellt.
Dank der bei dem weit überwiegenden Teil des Volkes vor⸗
handenen Dißziplin und der durch die autoritäre Führung ge⸗ gebenen Möglichkeiten, heißt es in seinem Aufruf, ist es gelungen, trotz der durch die unabwendbaren me, der Kriegswirt 6 entwickelten gewaltigen Gegenkräfte die Stabilität des
reisniveaus auch im abgelaufenen Jahre im großen und ganzen =, g. Aber es besteht auch weiter die Pflicht, das Vertrauen der breiten Massen unseres Volkes zu rechtfertigen, die auf Grund der ihnen wiederholt gegebenen Versicherungen 66. arpflicht nachgekommen sind. Die erste und wichtigste
arole des Preiskommissars für 1943 lautet daher: Sicherung des Preisstandes.
Dabei ist nach dem Aufruf des Preiskommissars den Be⸗ dürfnissen der , , soweit das mit dem Ziel der Preis⸗ tabilität vereinbar ist, Rechnung zu tragen. Insbesondere ist die
orm des Auftretens der Ueberwachungsorgane von große ichtigkeit für den Erfolg . Tätigkeit. Die Härte in de Wahrung der grundsätzlichen Linie — das ist der zweite Grund satz, den der Preiskommissar aufstellt — erfordert eine verständ
nisvolle Haltung in der Burchführung.
Anders freilich sind nach dem Aufruf des Preiskommissars die Fälle zu betrachten, in denen böswilliges Verhalten erwiesen ist. Diese Preissünder sollen wissen, daß fie mit ihren gemein⸗ chädlichen 5. letztlich auch ihr HPersönliches Interesse
s sie so rücksichtslos zur Durchsetzung bringen wollten, aujg empfindlichste geschädigt hahen. eine Milde gegenüber volks⸗ schädigenden Preisfündern! ist daher der dritte Grundfatz, den der Preiskommissar ausstellt. k ; =
Das schwere Amt, das Preisgefüge stabil zu halten, ist nur bei stärkstem persönlichen Einsatz aller in der . und Preisüberwachun äti e de
ätigen zu erreichen. Die vierte Paro . ür 1943 lautet daher: Schulung, Disziplin m
rbeit an sich selbst, um durch erweiterte Kenninisse und Fähig⸗ keiten unserer Aufgabe und damit dem Volle und insbesondere der Wirtschaft besser dienen zu können.
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Wirtschaft des Auslandes
Schweiz ratifizierte Warenaustauschablommen mit der Türkei
Zürich, 4 Januar. Der schweizerische Bundesrat hat das am
9. 12. 1943 von der Schweiz und der Türkei in Ankara unter⸗
6 Protokoll genehmigt. Der Bertrag soll die gegenseitige
elieferung mit Waren regeln. Insbesondere erhält die schweize⸗ rische Maschinenindustrie die Möglichkeit, Bestellungen der tü
schen 3 und türkischer staatlicher Unternehmungen aus-
. Die Türkei wird Rohstoffe (vor allem Baumwolle) und
ür die 2633 besonders erwünschte andere Waren liefern. Die
auf Grund dieses gesonderten, im Protokoll 3 Waren⸗ verkehrs auszuführenden Zahlungen erfolgen im Rahmen eines Clearings. Das Abkommen vom 28. März 1942 über den Waren austausch und die Regelung des Zahlungsverkehrs win. der Schweiz und der Türkei bleibt unverändert in Kraft und ist weite hin anwendbar auf den gesamten ö, e, n,. Ware verkehr, e. er nicht durch die Bestimmungen des Protokolls vom 9. Dezember 194 geregelt wird. Immerhin werden die Durchführungsbestimmungen für die Abwicklung privater Kom⸗ pensationen teilweise vereinfacht werden.
Ausfuhrkontrolle in Ungarn
Budapest, 4. Januar. Die ungarische Regierung hat durch Verordnung vom X. 12. 1942 die e fn der gesamten Waren · ausfuhr eingeführt. Nach dieser Verordnung dürfen Lieferungs- angebote nach dem Ausland nur abgegeben und Aufträge für 2 Lieferungen nur angenommen werden, wenn hierfür von
er zuständigen Behörde, in der Regel dem Außen elsa vorher eine besondere Bewilligung erteilt worden isf. Dasselb gilt auch für die Annahme von Aufträgen zur Verarbeitung ein⸗ eführter Rohstoffe in Lohnarbeit zum Zwecke der Wiederaus⸗ r. Nach einer amtlichen Mitteilung erteilt das r ri , üußenhandelsamt nähere Auskünfte über die Bedingungen fü
die Erteilung dieser Bewilligungen.
Erfolge im Aufbau der spanischen Industrie Madrid, 4. Januar. Die Politik des industriellen Aufbaues t in Spanien im Jahre 1942 einen Höchstpunkt der Normast⸗ ierung erreicht. Die insgesami r,, neuen Industrie⸗ unternehmen stellen ein Kapital mit 447M,.5 Mill. Peseten dar. wobei die neuen gr en, und Schiffahrisg fen schaften sowin die als „im Nationalinteresse stehend“ erklärten Industrien nicht a , sind. Den größten Anteil an den Neugründungen hat die chemische Industrie mit einer . do 2369. Mill. Peseten; dann folgt die Lebensmittelindustrle m Sen Mill. Peseten ünd die Maschinenbauindustrie mit 44 Mill. Peseten, während sich der Rest 2 die übrigen Industrien verteilt Die Entwicklung der spanischen k wurde im verg gangenen Jahre durch die gesteigerte Kohlenförderung außer ordentlich Riß beeinflußt. Insgesamt wurden 104 Mill. — Ein F,6 Mill. i im Jahre 1941 gefördert, und zwar 8,1 Mill. Steinkohle, 1,z Mill. F Anthrazit ünd 1 Mill. t Braunkohle. Di Erhöhung gegenüber der . beträgt bei Stei kohle 5, R, bei Anthrazit 8, und bei Braunkohle 80,3 z.
Der Kohlenmangel in der UdSSR — Feststellungen einer englischen Zeitschrift 283 Genf, 4. Januar. Nichi nur die Kohlenversorgung der Sowjer union gibt, wie „Economist“ meldet, zu Befürchtungen Anla In der Sowjetunion fehle es selbst den Eisenbahnen und soga den Rüstungsindustrien an den 6 Kohlen . Der Grund für die Knappheit an Kohlen in der Sowser
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