1943 / 5 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jan 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Ber Ber Ber zwe Ueb oder 2771 dgl., 781 Dan 2782 Dar 2783 1 P 2784 Kra 2785 Ans stoff 27865 Dar 2787 Dar

3011 An 3012 3021

3102 So ; wo 3103 dgl 3104 dgl 3105 Lol 3106 Gu 3107 Po 3111 Wi 3112 Wi 3119 Ta Ae 3120 dgl au

3121 Ta son

zu

3122 dgl 3123 dgl 3124 Ta seil

3125 dg] 3126 Pe kun

zI27 dg zI28 Pe II30 Ne 3131 dg

10 Turn 41 dgl., B50 Stia 650 Skije Skih

80 Leib

Kleid

Zweite Beilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943. S. 2

Waren⸗ beschaffungs⸗ punkte

Tunstseidene und halbkunstseibene Miederstoffe, 84 em Fertigbreite

Garne

9391 100 g Strickgarne, wollhaltig g9392 100 g andere Strickgarne .. ö k Punlt 9393 Handarbeitsgarne in Aufmachungen, ab 50 g woll- 26 Kn n haltig je angefangene 50 g w * 12 9394 Andere Handarbeitsgarne in Aufmachungen ab 50 g 1 5 tt je angefangene 50 g...... ; 1 Fun 9395 Handarbeitsgarn abgepackt zu vorgezeichneten Handarbeiten, je angefangene 25 g...... 144 meh 9396 Handarbeitsgarne in metrischen und Gewichtsauf⸗ 1 Pkt. mehr machungen unter 50 g (mit Ausnahme von ab⸗ 8 gepacktem Materiah, bei Lieferungen an Liefer⸗ 1 Punkt stellen im Werte von je R.M 100, oder wollhaltig 9397 dgl. bei Lieferungen an Verkaufsstellen im Werte

1 von je RM 100, 1 Punkt ; ö

1 Punkt 13

J Nãhmittel * volle 20 em Breitenunterschied 1 Punkt Andere Wirk- und Strickstoffe für Unterwäsche,

140 em Fertigbreite .. 10

* volle 20 em Breitenunterschied 1 Punkt de3809 Wirk- und Strickstoffe aus Wolle und wollhaltig

für Oberkleidung, 143 em Fertigbreite .... 198

* volle 9 em Breitenunterschied . 1 Punkt geæ41 Lunstseidene Wirkstoffe für Sberkleidung, bis 68 om

Fertigbreite / 4

je angefangene 17 em größere Breite.. . 1 Pkt. mehr dve42 Andere Wirk⸗ und Strickstoffe für Oberkleidung,

S0 em Fertigbreite w 8

* volle 10 om Breitenunterschied.. ..... 1 Punkt d2s0 Naturseidene und naturseidenhaltige Futterstoffe,

S0 em Fertigbreite .....

* volle 10 em Breitenunterschied...... des Kunstseidene Futterstoffe für Frauen, bis 68 em

Fertigbreite . 1 je angefangene 17 em größere Breite = 1 Pkt. mehr

9252 Lunstseidene Futterstoffe für Männer, bis 68 em ,,, 4 je angefangene 17 em größere Breite ..... 1 Pkt. mehr

D253 Sonstige Futterstoffe, So em Fertigbreite . 8 * volle 10 em Breitenunterschied ...... 1 Punkt

,,, / 9 **

,, ö

256 Halbkunstseidene Hosentaschenfutter, bis 68 em

Fertigbreite kJ je angefangene 17 em größere Breite

des 1 Kunstseidene und halbkunstseidene Krawattenstoffe, bis 68 em Fertigbreite ..

je angefangene 17 em größere Breite.... . 1 Pkt. mehr 9282 Sonstige Krawattenstoffe, So em Fertigbreite .. 8 * volle 10 em Breitenunterschied.. ..... 1 Punkt des3 Schalstoffe aus Kunstseide für Männer und Frauen, bis 68 em Fertigbreite .. je angefangene 17 om größere Breite.... 9g290 Matratzendrelle ges6 Schalstoffe aus Naturseide für Männer und Frauen, bis 89 em Fertigbreite .... * volle 10 em Breitenunterschied.. ..... 1 Punkt

9300 Inlettstoffe, auch aus Kunstseide, 80 em Fertigbreite 11

I. HJ⸗Kleidung

10010 HJ, DJI⸗ und Flieger⸗8HJ⸗Winterbluse. lohn , nn,, 10030 HJ,. DJI⸗ und Flieger⸗HJ⸗Ueberfallhose 10040 MHJ⸗Klappenhose ...... K 10050 HJ⸗, DJ⸗Braunhemd aus Köper .. 10060 HJ⸗, DJ⸗Kniehose (Sommerdiensthose) lohn Her, D Halttu; 10080 MHJ⸗Kragen ... 10090 HJ⸗, DJ⸗Strümpfe 10100 BDM⸗, IM⸗Jacke. 10110 BDM⸗, IM⸗Weste . 10120 BDM⸗, JIM⸗Rock . 1030 BDM, JM Bluse. 10140 BDM⸗, IM⸗Halstuch 101560 BDM⸗, IM⸗Mütze ö l0160 BDM, IM⸗Strümpfe . 10170 BDM⸗, IM⸗Söckchen

1 Punkt

. . , 2 . 4 9 , , 2 8 9 9 9 0 9

k 8 6 6 . . 9 8 2 8 c 4 2 2 9 9 8 . 9 9

4 1 Pkt. mehr

9 2 22

. 2 2 2 2 * 1

= 1 Pkt. mehr

Waren⸗

beschaffungs⸗

punkte

* e C R · G & ä , Q λ,——QSS

11003 11004 11005 11006

11007

11042 11043

11044

Grõßentabelle

11045 Hosenboden für 11051 2 Taschen Sonderanfertigungen, festgestellten Materialverbr je angefangene 20 g. Andere Reparaturen dür satzstoff erforderliche Punkt

I. Kleidung aus gewebten Stoffen

10180 HJ⸗, DI⸗Sporthose ——2 2 l0190 HJ⸗, DJI⸗Sporthemd ... 1020090 BDM⸗, IM⸗Sporthose .. 10210 BDM⸗, IM⸗Sporthemd .

II008 Anstricken von Strumpfspitzen. ... 1I0I11 1 Paar Aermel für Erwachsene .. 11012 1 Paar Aermel für Kinder II0I13 1 Paar halbe Aermel für Erwachsene 1I0I14 1 Paar halbe Aermel für Kinder. 11021 1 Paar Bündchen .. 11022 Zwickel für Erwachsene .... 11023 Zwickel für Kinder...... n , 11032 2 Beinränder. J . 11033 Jackenrand (Blende) für Erwachsene 1I934 Jackenrand (Blende) für Kinder 11035 Unterer Jackenrand für Erwachsene 1I036 Unterer Jackenrand für Kinder 11037 Kragen

11041 Rock verlängern

wachsene.

2 2 1 1 1 2 . * * 6 2 1 2 *

61

je angefangene 10 em für Er⸗

Kinder 2 2 2 2 2 1 2 * 2 1 8 die nicht vermerkt sind, werden nach dem auch berechnet, und zwar mit 1 Punkt für

Waren⸗ beschaffungs punkte

MM. Reparaturen von Wirk⸗ und Strickwaren

Für die Reparatur von Wirk⸗ und Strickwaren gilt folgende Bewertung:

9 9 ,,

C O O0 S & de k de -= —— do Ce = e e, o = = d de

fen nur gegen die für den benötigten Er⸗ zahl ausgeführt werden.

Anlage

Vorbemerkung: Zu den links aufgeführten Artikeln sind jeweils für Säugling, Kleinkind, Mädchen und Knaben die entsprechenden Positions nummern laut „Punktliste für die Warenbeschaffung in der Fassung der Anordnung 1 zur Durchführung der Anordnung II43 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 29. Dezember 1942“ mit den für dies die über den für Mädchen oder Knaben angegebenen Obergrenzen liegen, müs

e Position gültigen Größen aufgeführt. Größen, sen nach den Punktwerten für Erwachsene berechnet werden.

* volle 7 em Breitenunterschied ..... 1 Punkt

9819 Bettzüchen, auch aus Kunstseide, 8o em Fertigbreite 8

* volle 10 em Breitenunterschied... .... 1 Punkt Säugling

Artikel

Klein kind

Mädchen einschl. Jungmädchengrößen

Knabe

9320 Steppdecken und Steppdeckenunterstoffe

Position Größe

Position

Größe

Position

Größe

Position

Größe

9330 Schirmstoffe, bis 68 em Fertigbreite ...

je angefangene 17 em größere Breite... gan Herdun teln one 29341 Rollostoffe (Rolloköper, ⸗damast, Schwedenstreifemn),

nicht Verdunkelungsstoffe, 80 em Fertigbreite.

* volle 10 em Breitenunterschied ...... 1 Punkt 9342 Fahnentuche, 80 em Fertigbreite ..... 9343 Paramentenstoffe J 9350 Schwere Dekorationsstoffe (über 300 g Quadrat⸗

metergewicht), z. B. Velvet, Velvetine, Double⸗

velvet, Kapokplüsch, schwere Ripse, Leinenplüsche,

Handwebstoffe 360 Möbelstoffe 9371 Dichte Gardiner

2 1 4

. 1 Pkt. mehr

ö . Mäntel (Winter-, Uebergangs⸗ und Sommermäntel, Loden⸗, Gummi⸗, Regenmäntel und umhänge) .

Windjacken, Wind⸗ blus en

Skianzüge, jacken, ,

Anzüge (Wasch⸗, Spiel⸗ und Luftanzüge, auch Einzelhosen) ...

* volle 20 em Breitenunterschieed 9374 Luftspitzenstoffe, Webspitzenstoffe, Tüllspitzenstoffe, über die ganze Fläche bestickter gewebter Tüll, bis I5 em Fertigbreite . 1 1 Punkt

Jacken, Janker (auch Waschjacken), Kletter⸗ w ter, 7030

7041

entspr. 40 42

Kleider, Röcke,

Kostüme, Complets . 7221, 7231 O0 vw entspr.

40-42 1 Y Punkt Blusen o 9 ;

16 4 2 2 2 * Y * volle 2 em Breitenunterschied... . w. Punkt 9378 Haarfilzbandeaux, 40x 120 em ...... 6 98379 Stumpen und Eapeliness⸗ : 9380 Gummiplatten und Austauschstoffe (3. B. Igelith) eee,

Polohemden oder Pblusen (auch Polo⸗ ,,

ch n ̃l̃ e,

Kittelschürzen ...

Taghemden (Hemd⸗ chen;

für 1 qm

Gewebe für technische und ähnliche Zwecke sowie sonst nicht aufgeführte Gewebe

928 Meterware aus Filz 9382 Wollhaltige Gewebe, auch Fries, 113 em Fertig⸗ Säuglingshöschen

breite 16 mit ganzen Bein⸗

1 Punkt ,

Unterhemden, acken Hemdhosen

1— entspricht je angefangene 17 em größere Breite ö 9384 Sonstige Gewebe, z. B. Molton, 80 em Jertigbreite volle 19 em Breitenunterschied 1 Punkt 9385 Rucksackstoffe . - 9386 Wattierstoffe

Windelhöschen aus Stoff zum Knöpfen. Unterkleider (auch nt err te;

1—3

Schlüpfer (Höschen, auch Schlupfhöschen) 28 entspr. 40 -= 42 60 -= 65 60-65 60, 80

tung (Taft und Ripse), bis 68 em Fertigbreite. 4

je angefangene 17 em größere Breite... 1 Pkt. mehr 9388 Kunstseidene Stoffe für industrielle Weiterverarbei⸗

tung (Atlas und Krepp), bis 68 em Fertigbreite 4

je angefangene 17 em größere Breite... = 1 Pkt. mehr 9389 Kunstseidene Stoffe für industrielle Weiterverarbei⸗

tung (Polstoffe), bis 68 em Fertigbreite ... 4

je angefangene 17 em größere Breite... . 1 Pkt. mehr

Nachthemden.. Schlafanzüge .... Schlafsäckchen ...

6140-6143

6050 - 65051 6070-6072 6111

6130 - 6132

600 - 6081 6120 6640 6642 6630 - 6632

6510 - 6512

6160-6163

6510 -= 6512

6510-66512 6520 -= 6522

6620 - 6622

6500

6030-6031 6040 - 6041

45, so, 56 66, 0, 1

45, 50, 56 600, 0, 1

O 2 entspr. 45, 50, 55

46, 50, 55

00, 0, 1 ent spricht 45, 50, 55

26/30 —2 entspricht 4555 5 55

40-55 entspr. 24-30 4055 40-655

060 - 4061 4071 4076

4081 4082 41650

41660 4670

5060 5061

4061 = 4058

011-4013

4031 4036

4041 4044 4091 4095

4681 4683 5052 5055 5052 5053 100 = 4101

46530 - 4532 1520 - 4522

4541 4545

1500 4502

4110-4111 112-4113

3101 - 3107

31 II- 3112

z650 3660, z670

3011-3012 3031 3032 3040-3041 3050 - 3051

3021 - 3024 30d · 303 3612

3060 - 3061

3126 - 3128 5050 - 5051 3121 - 3123

3501 3601

3130—- 3131

3132 - 3133

—12 und 13 38

12 und 13 38

12 und 13 38

—12 und 13 38

—12

und 13 38

Zweite Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 5 vom S8. Januar 1943. S. 3

IL. Kleidung aus Gewirken und Gestricken.

Säugling Artikel

Kleinkind

Mädchen einschl.

Jungmädchengrößen Knabe

Position Größe Position

Größe Position Größe Position Größe

Badeanzüge und Bade⸗

hosen 6052 - 6054

Kleider, Röcke...

Jacken und Janker .. 6130 - 6132

Polo- und Charmeuse⸗ hemden oder lusen,

auch Polojacken. .. 6510 - 65512

Strümpfchen .... ö Kindersöckchen und Kinderstrümpfe ... 6661 = 665

Unterhosen, auch Netz⸗ unterhosen

Kd.⸗Turnjacken und

Hemden Schlafanzüge... Gymnastikanzüge .

6040 - 6041

24 und 26

6070

o / o=¶l / soy) 6116

Kd.⸗Anzüge, gestr.

Kd. ⸗Hemdhose .... 6520 - 6522

Kleider (Röckchen, Jacken, Blusen), Spielanzüge . 40

7221 7231 7041 7222

6080 -- 6081 6120 Strampelanzüge ... 50, . .

40, a5, 50 o 76 1805) 7232 —1— 7223 O70 - 1/80) 7233 00 =

Strampelhose ..

Trägerhöschen .. 6530 -= 6532

Millan; 6610 - 6615

7071 6540 7041 - 7042 7030 7020

Unterziehjäckchen Säuglingshöschen Windelhöschen . Jäckchen ö Hemdchen und Hemden

Leibchen, Strumpf⸗ halterhemden ... 7212 Unterkleider, Unterröcke

6513 6510 - 6512

6060 - b062 6620 - 6622

Schlüpfer, Höschen und Schlupfhosen ....

Trainingsanzüge .. dhl wn, . , Handschuhe, gestrickt . 70765 7074

7300 6500 6ölõ0 = 651 6152 - 6153 6lõ - 6lhõ

6010

6010 6021 - 6023

bis go cru lg. 2 Joo

Schals .

3620 - 3622 34 40 3630— 3632 1—4— 34—0

28 - 32 4620-4622 34—0

401-4013 610 4042 - 044 4051-4057 4110 bis 4110 bis 14 s170* 14 /170* 3440 3440

—2 2

3021 - 3024

z126- 2s 4 Mio bis 14 170* 34 40

2 12

4681-4683 41110 bis 14/170* 34 40

5500, 5504 5505, 5ß0s

5500, 5504 5505, 550s 36511 - 3512

3521 3522 3601 - 3602

5011 3134

28 - 32

2 /o, 3 / loom) zol 1 - zol2 —0—

28 32 3601-3602 34—40— 0- 3

45, 5o, 56

2 / oo S / loo) *

4/iI0 bis 3071 - zo7ꝰ ιHi0-( 140 141 70* = 3440

2/90 3/ 100*) 4121 4126 an 1—2 */ 1 1 * ) 3—12

—34— 40 8312 I= 38 = 28 - 32 J

6 u. gr. * 40 55 4102 28-32

3124 - 3125 3501 - 3502

34— 40

4601-4602 6-12 4641-4545 34 40 60-110

4 und 5 28 - 32 465 - 55

4500-450 . 020 - 5021 5021 022 = 5023 5022 S024 -= 50ꝛ5 5023 5040 5040 5040 5040

30-32 000-00 000 - 00 000 C=C00 23 2 S0 -= 120 lang 4565

48 3—8

4128 3 u. gr. 3090 3 u. gr.

dgl. gewirkt, m. Futter J 2

Gamaschenhosen

00-2

Anmerkung: Für sämtliche mit einem “*) bezeichneten Artikel gilt für die Größenbezeichnung folgendes:

Die Zahl vor dem Strich bedeutet das Lebensalter, die Zahl hinter dem Strich dagegen die Körperlänge. So bedeutet z. B. 3 / 100, daß das Kleidungsstüc bestimmt ist für ein Kind im 3. Lebensjahr bei einer Körperlänge von 160 em.

Anordnung llII / 43

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Be⸗ und Verarbeitung von Spinnstoffwaren im Sinne der An⸗ ; ordnung II/ 43)

Vom 29. Dezember 1942

. Inhaltsübersicht: Erster Teil: Anfertigung von gütemäßig einwandfreien und versorgungswichtigen Waren §z 1: Verantwortlichkeit des Be⸗ und Verarbeiters §z 2: Anfertigungsgenehmigung für versorgungs⸗ wichtige Waren §z 3: Besondere Anfertigungserlaubnis für nicht⸗ versorgungswichtige Spinnstoffwaren §z 4: Verarbeitung von Resten. Zweiter Teil: Be⸗ und Verarbeitungsbeschränkungen Abschnitt 1: Bekleidungsgegenstände §z 5: Verarbeitungsbeschränkung bei Meterkonto §z 6: Verarbeitungsbeschränkung bei örtlichem Punktkonto

Abschnitt 2: Bett⸗ und Haushaltswäsche sowie sonstige Ge⸗

webe §z JT: Anfertigung von Bett⸗ und Haushaltswäsche 5 8: Besticken und Garnieren von Bettwäsche

§z 9: Besticken sonstiger Gewebe

Abschnitt 3: Stoffdruckerei . §z 10: Druckverbot und ꝓeschränkun §z 11: Verhältnis von Filz und Handdruck zu Maschinendruck; zulässige Farbenzahl §S12: Lohndruckerei Abschnitt 4: Vergleichs und Berechnungszeitraum Aus⸗ fuhr und öffentliche Aufträge §z 13: Vergleichs⸗ und Berechnungszeitraum §z 14: Ausfuhr und öffentliche Aufträge. Dritter Teil: Beschränkung im Lohnverkehr 5 15: Mehrware und eingesparte Ware § 16: Entgelt für Mehrware. Vierter Teil: Schlußbestimmungen § 17: Ausnahmen 8 18: Strafvorschriften §5 19: Inkrafttreten.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 685) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1930 wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗

schaftsministers und des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung angeordnet:

Erster Teil

Anfertigung von gütemäßig einwandfreien und ver⸗ sorgungswichtigen Waren

§51 5 Verantwortlichkeit des Be⸗ und Verarbeiters

(I) Be⸗ und Verarbeiter haben unter Beachtung des Ver⸗ wendungszweckes Spinnstoffwaren nur insoweit zu be- und verarbeiten, als die Be⸗ und Verarbeitung notwendig und zweckmäßig ist. Dabei muß nach fachmännischem Urteil ein Höchstmaß an Güte und Verwendbarkeit gewährleistet sein.

(E) Maßgebend für die Beurteilung der Notwendigkeit und . der Be⸗ oder Verarbeitung ist ins⸗ besondere auch die preisliche Gestaltung der Ware nach ihrer Be⸗ und Verarbeitung unter Berücksichtigung der Güte der zu be⸗ oder verarbeitenden und der be⸗ oder verarbeiteten Ware.

(G3) Hat der Be⸗ oder Verarbeiter Zweifel, ob er die in Abs. 1 und Abs. 2 geforderte Verantwortung übernehmen kann, so hat er vor der Be⸗ oder Verarbeitung eine Ge⸗ nehmigung der Reichs- oder Bewirtschaftungsstelle einzu⸗ holen. Der Antrag, dem ein Handmuster beizufügen ist, muß die genaue Bezeichnung des herzustellenden Erzeugnisses mit sämtlichen zu seiner Beurteilung notwendigen Angaben ent⸗ halten.

(I Im Falle der Be⸗ oder Verarbeitung im Lohn trifft die Verantwortung den Lohnauftraggeber wie den Lohn⸗ auftragnehmer. Die in Abs. 3 vorgesehene Genehmigung ist durch den Lohnauftraggeber einzuholen.

. §82

Anfertigungsgenehmigung für versorgungswichtige

Waren

(I) Die Be⸗ und Verarbeitung von Spinnstoffwaren zu versorgungswichtigen Waren ist ohne Genehmigung der Reichsstelle erlaubt.

(2) Als versorgungswichtig gelten die in der Punktliste

als Anlage A beigefügten „Liste der nichtversorgungswichti⸗ gen Spinnstoffwaren“ aufgeführt sind.

aufgeführten Waren mit Ausnahme derjenigen, die in der , Art der Lochstickerei Madeira⸗Stickerxei) ist verboten.

83 Besondere Anfertigungserlaubnis für nichiversorgungs⸗ wichtige Spinnstoffwaren

(I) Spinnstoffwaren, die in der Punktliste nicht auf⸗ geführt sind, dürfen nur mit besonderer Genehmigung der Reichsstelle angefertigt werden. . ; (2). Die Genehmigung zur Anfertigung gilt als erteilt, wenn eine von der Reichsstelle oder von einer Gruppe der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in ihrem Auftrage ausgestellte Bezugsberechtigung zum Bezug der für die An⸗ fertigung benötigten bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren vor⸗ liegt, oder wenn der Verwendungszweck durch die für die Herstellung zuständige Reichsstelle festgelegt ist.

1 Verarbeitung von Resten

() Reste und Fabrikationsabschnitte im Sinne von 5 17 Abs. 3, 4 der Anordnung 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung I43 dürfen nur zu versorgungswichtigen Spinnstoffwaren verarbeitet werden mit der Maßgabe, daß der ursprünglich festgelegte Verwendungszweck nicht inne⸗ gehalten zu werden braucht. ; ;

(2) Stoffabschnitte, die unter 50 em lang sind und ihrem Verwendungszweck nicht mehr zugeführt werden können, dürfen auch zu nichtversorgungswichtigen Waren verarbeitet werden unter Beachtung der Vorschriften des 5 1 dieser An⸗ ordnung. . =

3) Die Punktverrechnungsstelle für Bekleidung kann für die ihr angeschlossenen Unternehmen darüber hinausgehend einschränkende Bestimmungen über die Verwertung von Resten erlassen.

Zweiter Teil

Be⸗ und Verarbeitungsbeschränkungen

Abschnitt 1 Bekleidungsgegenstände

§85 Verarbeitungsbeschränkung bei Meterkonto

(ID. Soweit Unternehmen bei der Punktverrechnungsstelle für Bekleidung berechtigt und verpflichtet sind, ein , und Meterkonto zu führen, dürfen sie Gewebe, Gewirke und Gestricke oder Austauschstoffe, ohne Unterschied, ob sie sie zu⸗ gekauft oder selbst hergestellt haben, nur dann zu Bekleidungs⸗ . verarbeiten, wenn sie die Waren über die Punktverrechnungsstelle für Bekleidung verrechnen. Bei Wirkern und Strickern gilt diese Vorschrift nur für Gewebe und Austauschstoffe, dagegen nicht für Gewirke und Gestricke. (2) Es dürfen nur solche Bekleidungsgegenstände an⸗ gefertigt werden, die von der Punktverrechnungsstelle für Bekleidung allgemein oder im Einzelfall zugelassen sind.

§6 Verarbeitungsbeschränkung bei örtlichem Punktkonto

(I) Unternehmen, die im Jahre 1939 bereits Gewebe, Gewirke und Gestricke oder Austauschstoffe zu Bekleidungs⸗ gegenständen einschließlich Leibwäsche verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen und bei der Punktverrechnungs⸗ stelle für Bekleidung nicht berechtigt und verpflichtet sind, ein Meterkonto zu führen, dürfen nur 40 * derjenigen Menge an Geweben und Gewirken sowie ee, ,, . zur Her⸗ stellung von Bekleidungsgegenständen einschließlich Leib⸗ wäsche in ihrem Nähbetrieb verarbeiten oder im Lohn verarbeiten lassen, die sie in Metern gerechnet im Durchschnitt der Monate Juli— September 1939 verarbeitet haben.

(2) Der Beschränkung zu 1 unterliegt nicht die Anferti⸗ gung von Säuglingsausstattungsartikeln sowie die Instand⸗ setzung und Aenderung von Bekleidungsgegenständen. Die Beschränkung gilt auch nicht, wenn die Gewebe und Gewirke durch Gruppenkontingent oder in ähnlicher Weise unter Be⸗ grenzung der zur Verarbeitung zugelassenen Höchstmenge zu⸗

geteilt werden. Abschnitt 2

Bett⸗ und Haushaltswäsche sowie sonstige Gewebe

§57 Anfertigung von Bett⸗ und Haushaltswäsche

(1) Die Verarbeitung von Geweben zu Bettwäsche oder Haushaltswäsche ist nur solchen Unternehmen gestattet, die bereits im Jahre 1937 Bettwäsche oder Haushaltswäsche an⸗ gefertigt haben; hierzu gehört auch das Säumen von Bett⸗ wäsche oder Haushaltswäsche.

(2) Unternehmen dürfen keinen höheren Anteil der von ihnen bezogenen Bettwäschestoffe zu Bettwäsche verarbeiten oder im Lohn verarbeiten lassen als im Jahre 1937. Näh⸗ aufträge, die Verbraucher einer Verkaufsstelle zur Her⸗ stellung von Bettwäsche aus bei der Verkaufsstelle gekauften Bettwäschestoffen erteilen, fallen nicht unter diese Be⸗

schränkung. 588

Besticken und Garnieren von Bettwäsche

(1) Das Besticken und Garnieren (mit Einsätzen, Ver⸗ zierungen oder dergleichen versehen) von Bettlaken und Deck⸗ bettbezügen ist verboten. Das Verbot gilt nicht für Buch⸗ stabenstickerei.

(2) Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn herstellen lassen, dürfen nur den dritten Teil derjenigen Ge⸗ webemengen, die zur Herstellung von Bettwäsche Verwendung finden, besticken oder besticken lassen. Maschinenstickerei und Handstickerxei ist zusammenzurechnen. .

(3) Maschinenhohlsaumarbeiten dürfen an Bettwäsche und Bettwäschestoffen nicht ausgeführt werden. Handhohlsaum⸗ arbeiten dürfen nur insoweit an Bettwäsche und Bettwãäsche⸗ stoffen ausgeführt werden, als das Besticken erlaubt ist.

(4 Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn herstellen lassen, dürfen von den von ihnen hergestellten Bett⸗ wäschestücken nicht mehr garnieren, als dem Verhältnis der Herstellung von garnierten Bettwäschestücken zu der Gesamt⸗ herstellung von Bettwäschestücken im Jahre gs entspricht. In die hiernach zugelassene Menge ist die nach Ziffer 2 zum Besticken zugelassene Menge einzurechnen, jedoch darf keine größere als die nach Ziffer 2 zugelassene Menge bestickt werden.

§ 9

Besticken sonstiger Gewebe

) Das Besticken von bezugsbeschränkten Geweben nach Aus⸗

genommen hiervon ist die Ausführung sogenannter Weiß⸗

1 c