Dritte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943. S. 2
ab, so bestimmt auch in diesem Falle die Reichsstelle den Handelsaufschlag.
2) Der Einzelhändler darf beim Verkauf ausländischer Teppiche an den letzten Verbraucher höchstens 120 3. auf den tatsachlichen Verkaufspreis des Einfuhrgroßhändlers — ohne Zoll und Ausgleichssteuer — aufschlagen.
(G) Zoll und Ausgleichssteuer dürfen dem nach den Abs. ! und 2ermittelten Preis nur in der tatsächlich entstandenen Höhe zugerechnet werden.
§83 Einlaufspreise
(1) Beim Einkauf ausländischer Teppiche vom Ver— braucher darf der Händler höchstens den Preis zablen, der jeweils und zulässigerweise von seiner Handelsstufe für einen vergleichbaren Teppich gezahlt wird, abzüglich eines an⸗ gemessenen Abschlages für Wertminderung und Abnutzung; der Abschlag muß mindestens 20 83 betragen. Der Händler hat eine Quittung in zweifacher Ausfertigung anzufertigen. Diese Quittung hat zu enthalten:
a) handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes, b) genaue Flächenangabe, e Höhe des gezahlten Ankaufspreises, ; d) Vor- und Zuname sowie Anschrift des Verkäufers, e) Ort und Zeit. Den Empfang des tatsächlich gezahlten Preises hat der Ver⸗
käufer zu bestätigen. Der Verkaufer erhält die Durchschrift,
die Urschrift verbleibt dem Händler als Buchungsbeleg.
(2) Beim Wiederverkauf dieser Teppiche gelten die Vor⸗ schriften des 5 2entsprechend.
(3) Beim Einkauf ausländischer Teppiche, die im Wege der Versteigerung erworben worden sind, darf der Händler — ohne Rücksicht auf die Höhe des Ansteigerungspreises — seinen Berechnungen nur den in Abs. 1 e e Preis zugrunde legen. Beim Wiederverkauf dieser Teppiche gelten die Vorschriften des 52 entsprechend. .
§54 Verkauf innerhalb derselben Handelsstufe Schalten sich beim Verkauf ausländischer Teppiche mehrere Händler in dieselbe Handelsstufe ein, so darf hierdurch der für die jeweilige Handelsstufe festgesetzte Höchsthandelsaufschlag nicht überschritten werden. 85
Verkauf innerhalb der Verbraucherschaft Beim Verkauf ausländischer Teppiche vom Verbraucher an Verbraucher dürfen höchstens 80 z des handelsüblichen Neuwertes berechnet werden.
8586 Kostenrechnung Für die Errechnung der Preisaufschläge sind ordnungs— mäßige Preiserrechnungen (Kostenrechnungen) aufzustellen, die zusammen mit den entsprechenden Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren sind. z
Ausnahmen In besonders begründeten Einzelfällen können Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. 88
Strafvorschriften Zuwiderhandlungen werden nach der Vererdnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 9g99) in der Dol der Verordnung vom 28. August 1941 (RGBl. 1 „ös39) sowie nach den 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 89 Inkrafttreten (I) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. (2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 29. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.
Anordnung
Über Außerkrafttreten der bisher erlassenen Anordnungen der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete
Vom 29. Dezember 1942
Die nachstehend aufgeführten Anordnungen (Bekannt⸗ machungen) der Reichsstelle für Kleidung und verwandte . treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1942 außer
raft:
Die Anordnung BK 4 vom 23. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1939),
die Anordnung BR 8 vom 12. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 240 vom 13. Oktober 1939), .
die Anordnung BR 9 vom 15. November 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 269 vom 16. November 1939,
die Anordnung BK 19 vom 12. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1940,
die Anordnung BK 11 vom 3. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 29 vom 3. Februar 1940),
die Anordnung Bk 12 vom 26. September 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Pxeußischer Staatsanzeiger Nr. 228 vom 28. September 1940,
die Anordnung Bk 13 vom 5. Mai 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer, Staatsanzeiger Nr. 103 vom 6. Mai 1941),
die Anordnung BR 14 vom 2. August 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 180 vom 5. August 1941),
die Anordnung BK 15 vom 1. Juli 1912 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2. Juli 1942),
die Anordnung Bk 16 vom 1. Juli 1912 (Deutscher Reichzanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 159 vom 10. Juli 1942), ;
die Anordnung K 2 vom 9. September 1939 (Deutscher
Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939),
die Anordnung K 6 vom 20. Februar 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1941),
die Anordnung K? vom 6. Mai 1941 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 1941),
die Anordnung K g vom 4. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober 1941),
die Anordnung K 10 vom 11. Juni 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1942),
die Anordnung K 2 vom 8. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 9 vom 12. Januar 1942),
die Bekanntmachung Nr. 17 vom 5. Mai 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 103 vom 6. Mai 1941),
die Bekanntmachung Nr. 19 vom 165. Juli 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1941),
die Bekanntmachung Nr. 24 vom 11. Oktober 1941 (Deut— scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 1941),
die Bekanntmachung Nr. 25 vom 7. Januar 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 6 vom 8. Januar 1942),
die Bekanntmachung Nr. 27 vom 11. Februar 1942 (Deut— scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1949),
die Bekanntmachung Nr. 29. vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. I07 vom 9. Mai 1942), .
die Bekanntmachung Nr. 31 vom 1. Juli 1942 (Deutscher Reichzanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2. Juli 1942),
die Bekanntmachung Nr. 32 vom 15. August 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Nr. 193 vom 19. August 1949),
die Bekanntmachung Nr. 33 vom 31. August 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
. Ar, 204 vom 1. September 1942),
die Bekanntmachung Nr. 34 vom 36. September 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr, 229 vom 30. September 1942),
die Bekanntmachung Nr. 35 vom 21. Nobember 1942 ( Deutscher a gener und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 274 vom 21. November 1949.
Berlin, den 29. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.
Hagemann. .
Anordnung zur Preisbildung für Gewebe der Baumwollweberei
Vom 6. Januar 1948
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier— ahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die reis bildung — vom 29. Oktober 1956 (RGBI. 1 S. 927)
wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet: §51
Für Gewebe, die von einem Mitglied der Fachgruppe Baumwollweberei hergestellt oder zugekauft und im inlän⸗ dischen Geschäftsverkehr verkauft .
bilden. Die Richtlinien werden vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassen und den Mitgliedern der Fachgruppe Baumwollweberei durch diese zugeleitet.
durch die Fachgruppe in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Für Ergänzungen und Aenderungen der Richt⸗ linien gilt die Regelung der Sätze 2 und 3 entsprechend.
82 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be— stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
83 „Die Anordnung tritt am 1. Februar 1943 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Preisbildun für Roh⸗ gewebe der Baumwollweberei vom 9. Mai 1940 1. Nr. 110) außer Kraft. Berlin, den 6. Januar 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung.
Fisch⸗ẽ ö cr
Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft (GGulassung von Fettaustauschstoffen)
l. Auf Grund des 5 11 der Anordnung II43 der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Deutscher
ö ute en, hat der Hersteller den höchttzulässigen Preis nach besonderen Richtlinien zu
; wen Sie treten für das einzelne Mitglied der Fachgruppe zwei Wochen nach Zustellung
tauschanleihe von
Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom
4. Januar 1943) sind als Fettaustauschstoffe zugelassen worden, ᷣ a) folgende Erzeugnisse der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft:
1. Derminolöl 1 2. Derminolöl 2 3. Derminolfett 1 4. Derminollicker 1 = : b) folgendes Erzeugnis der Firma Böhme Fettchemie G. m. b. H., Chemnitz: 1. Lederöl GL 215 e) folgende Erzeugnisse der & Schwarz, Ehemnitz: 1. Geledol S 1 2. Geledol S 52 II. Auf Grund des 5 13 der Anordnung 1 zur Durch⸗ führung der Anordnung III/43 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Veutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 1912) 9 folgende Ausnahme von der Vorschrift des 5 4 zuge⸗ lassen:
Bis zum 31. März 1913 dürfen auch noch Fettaustausch⸗ . die von der Reichsstelle als solche noch nicht zugelassen worden sind, verwendet werden.
Berlin, den 6. Januar 1943. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather.
1 — —
Anordnung Nr. 19 (FA S)
der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Stark⸗ stromkabeln, Schwachstromkabeln, isolierten Leitungen, isolierten Drähten und Litzen für elektrotechnische Zwecke
Vom J. Januar 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes angeordnet: 91
Starkstromkabel, Schwachstromkabel, isolierte Leitungen, isolierte Drähte und Litzen für elektrotechnische Zwecke dürfen nur diejenigen Firmen herstellen, die diese Erzeugnisse vor dem 1. Januar 1942 laufend gefertigt haben, sowie diejenigen Firmen, die auf Grund der Anordnung zur Sicherung des planmäßigen Ausbaues der Eisen verarbeitenden und Metall⸗ industrie vom 27. März 1940 (Deutscher Reichsanz. Nr. 80 vom 5. April 1940) eine Einwilligung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie zur Herstellung solcher Erzeugnisse er⸗ halten haben. 82
Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor, Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Potsdamer Str. 26, zu stellen. 983
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. z
4
Diese Anordnung tritt am 15. Januar 1943 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge— biete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 7. Januar 1943.
Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.
Ischimmer
Firma
413 Umtauschanleihe der freien Hansestadt Bremen von 1934
Die 1 der Schuldverschreibungen der 4½ Um⸗ 234 für das Rechnungsjahr 1943 erfolgt am Mittwoch, dem 20. Januar 1943, vormittags 10 Uhr. Bremen, den 5. Januar 1943.
Der Senator für die Finanzen.
Nichtamtliches Dentsches Reich
Nr. 39 des Reichsministerialblatts vom 31. Dezember 1942 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin MM. 4b, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. . wesen: Ernennung. — Erlöschen einer Exequaturerteilung. — . Kriegsschädenangelegenheiten: Richtlinien über die Bemessung und Auszahlung der dem Erben des Geschädigten nach 5 4 der Kriegssachschädenverordnung zu gewährende Entschädi⸗ . — 3. e ide gg. Bekanntmachung über das Kriegs⸗
chädenamt für die Seeschiffahrt. — 4. Steuer⸗ und Zoll⸗ wesen:; Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zu⸗ ständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Dresden.
Wir tichaftsteil
Notenbankarbeit und Kriegsfinanzierung
Auf einer Veranstaltung der Verwaltungs- und Wirtschafts⸗ akademie Industriebezirk in Bochum, Zweiganstalt Dortmund, srach am Donnerstag der Vizepräsident der Beutschen Reichsbank Emil Puhl über das Thema „Notenbankarbeit und Kriegs⸗ finanzierung“.
Die Reichsbank sieht, wie der Redner ausführte, in ihrer Mit— wirkung an der Kriegsfinanzierung und in der Verhinderung wirt— schaftsschädigender Auswirkungen des gewaltigen Geldeinsatzes gegenwärtig eine ihrer wichtigsten Aufgaben im Kriege. Wenn auch kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die wirtschaftliche Kriegsführung wie auch die Bewältigung sonstiger großer Staats⸗ aufgaben in erster Linie ein güterwirkschaftliches und erst in zweiter Linie ein geldmäßiges Problem ist, so darf man doch auch nicht die Fragen der Finanzierung etwa nur als eine rein tech— nische und belanglose Angelegenheit behandeln. Je größer der
öffentliche Güter⸗ und Finanzbedarf ist, desto mehr wird es eine Kunst, die erforderlichen Geldmittel so zu beschaffen und nach ihrem Einströmen wieder so abzufangen, daß Störungen vermieden bleiben. Dies vollzieht sich unter dem Prinzip der Wirtschafts⸗ lenkung, das gegenüber anderen n che , tenen sowohl die ungewöhnlichen Möglichkeiten als auch die Zwangsläufigkeiten für die Arbeit der Reichsbank kennzeichnet. In den Rahmen der stagt⸗ lichen Wirtschaftslenkung ist die Reichsbank schrittweise hinein⸗ ewachsen. Die Folgerung hieraus ist das neue Gesetz über die eutsche Reichsbank vom Jahre 1939. Auch auf den übrigen Ge⸗ bieten der deutschen Geld⸗ und Finanzwirtschaft sind die finan⸗ ziellen Kräfte einer einheitlichen Lenkung unterstellt und auf die großen Aufgaben ausgerichtet worden. Dank dieser , brauchten bei der Kriegsfinanzierung in Deutschland grundsätzlich keine neuen Wege beschritten zu werden, da wir in der Lage sind, auf dem aufzubauen, was im Geldsektor seit 1933 fortschreitend geschaffen worden war. Zu beachten war ferner, daß dank der um⸗
.
. 3 .
Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943. z. 3
fassenden staatlichen Lenkung auf der Güterseite der Wirtschaft monetäre und finanzielle Maßnahmen im Gegensatz zum Welt⸗ krieg 1914.18 für die Lenkung der Produktion in Deutschland so gut wie keine Rolle mehr spielen. ö
Unter den Finanzierungsmöglichkeiten des gegenwärtigen Krieges nehmen zwei die beherrschende Rolle ein: die Steuer⸗ finanzierung und die 1 Demgegenüber hat die unmittelbare Inanspruchnahme der Noten— presse in engem Rahmen gehalten werden können, und die Reichs⸗ bank hat an der Kriegsfinanzierung vor allem dadurch mitgewirkt, daß sie sich erfolgreich um die Plazierung der verschüdenen kurz- mittel⸗ und langfristigen Reichspapiere bemüht hat. Fortschreitend ist es gelungen, zu längerfristigen Emissionen überzugehen, und diese stellen sowohl vom Standpunkt des Reichshaushalts als auch der Notenbank als Hüterin der 66 die günstigste Finanzie⸗ rungsform dar. Die ständigen erfolgreichen Bemühungen um die Senkung der Zinssätze haben das Ergebnis gehabt, daß dem Reich die Finanzierung seiner Bedürfnisse zu immer billigeren Sätzen möglich wurde.
Von gleich großer Bedeutung wie die Mitwirkung an der Kriegsfinanzierung ist für die Reichsbank die Abschöpfung der überschüssigen Kaufkraft, die um so wichtiger ist, als der Entwicklung auf der Güterseite der Kriegswirtschaft nicht ein Rückgang, sondern eine Ausdehnung der gesamten Geldein kommen und des Zahlungsmittelumlaufs gegenübersteht. Außer den mittelbaren Maßnahmen die in der Rationalisierung des Pro⸗ duktionsprozesses und der Wirtschaftsorganisation und ferner im sparsamen Wirtschaften der öffentlichen Hand und privater Kreise bestehen, hat die Reichsbank darauf Bedacht genommen, durch un⸗ mittelbare Einwirkungen auf dem Geldsektor die Abschöpfung nach⸗= haltig zu betreiben. Hierzu stehen ihr als geldmarkt⸗ und kapital⸗ marktmäßige Mittel die verschiedenen Anleiheformen zur Ver⸗ fügung, die noch durch andere Instrumente, wie beispielsweise die Solawechsel der Deutschen Golddiskonthank, ergänzt werden. Wenn auch der Notenumlauf aus kriegsbedingten Grunden weiter ge⸗ stiegen ist, so ist doch die Tatsache bemerkenswert, daß sich im weg, 1942 das Maß der , ,, gegenüber dem Jahre 1941 verlangsamt hat. Was die Auswirkung der Kriegsfinanzierung auf die Preise betrifft, so ist, wenn auch auf Teilgebieten gewisse Erhöhungen eingetreten sind, doch entscheidend, daß Nahrungs—
mittel, Mieten, Heizung, Gas, Strom, Verkehrseinrichtungen und ähnliche Grundelemente der Lebenshaltungskosten im Preise bisher fast unverändert geblieben sind. Daß Preiserhöhungen auch wirk⸗ lich nur in begründeten und im unbedingt notwendigen Umfang vorgenommen werden, darüber wacht der Preiskommissar, dessen Tätigkeit von der Reichsbank außerordentlich gewürdigt und wegen der hohen währungspolitischen Bedeutung tatkräftig unter⸗ stützt wird. J
Das Kriegsfinanzierungsproblem umfaßt auch die einschlä⸗ gigen Aufgaben in den von Deutschland besetzten Gebieten, doch sind hier dank der Einschaltung des Apparates der Reichskreditkassenscheine zweckentsprechende Lösungen gefunden worden, durch die vermieden wurde, daß das Gebiet, in welchem Reichsbanknoten zirkulieren, sich in einer unübersehbaren Weise verbreiterte und daß in dem Zirkulationsprozeß Störungen eintreten konnten, die außerhalb der unmittelbaren Einflußsphäre der Reichsbank liegen. Die Reichskreditkassen haben sowohl die Aufgabe der Geldversorgung der Truppen als auch die weitere Aufgabe, Lücken im Bank⸗ und Geldwesen der besetzten Gebiete auszufüllen, in elastischer Anpassung an die oft schwierigen Ver⸗ hältnisse zur Zufriedenheit aller Stellen gelöst.
Die durch die Kriegsfinanzierung geschaffenen geldwirtschaft⸗ lichen Probleme werden endgültig gelöst werden können, wenn die deutsche Volkswirtschaft ihre gewaltige Kapazität wieder friedens—⸗ mäßigen Aufgaben widmen kann. Die feen. zwischen Geldum⸗ lauf, Gütermenge und Preisniveau einen sich selbst tragenden Gleichgewichtszustand zu finden, wird um so eher bewältigt werden, als uns im Rahmen der gelenkten Staatswirtschaft der dazu not⸗ wendige Appargt zur Verfügung steht. Damit im Zusammenhang steht auch die Frage, auf welcher . das Verhältnis der Reichsbank zu den anderen Währungen der Welt hergestellt werden soll. Hierfür ist auf einem wichtigen Teilgebiet durch das Mittel des Clearing mit der Reichsmark als tragender Währung bei staatlicher Vereinbarung der Wechselkurse bereits eine brauchbare Grundlage gefunden worden, von der bei der Lösung der künftigen internationalen Währungsfragen ausgegangen werden kann. An alle Zukunftsaufgaben gehen wir mit der Zuversicht heran, daß wir in der Reichsmark allzeit eine Währung haben werden, die der Größe und Würde des um seine Freiheit ringenden nationalsozia⸗ listischen Deutschen Reiches entspricht.
Mobilisierung aller Kraftreserven für den Sieg Arbeitseinsatztagung in Weimar .
Die Männer der Arbeitseinsatzstäbe des Generalbevollmäch⸗ tigten für den Arbeitseinsatz, die man nach der zu Beginn dieser Woche in Weimar durchgeführten Einkleidung im Straßenbild der Gauhauptstadt zum ersten Male in ihrer feldgrauen Uniform sah, vereinigten sich am Mittwoch zu einer an ng. auf der sie Richt⸗ linien für ihren künftigen Einsatz empfingen. Seit Monaten stehen die Arbeitseinsatzstäbe in vorderster Front der Vermittlung von Arbeitskräften, namentlich aus den weiten Räumen des . ten Ostens, um der deutschen Wirtschaft die für die Erfüllung ihrer gigantischen Aufgaben im Freiheitskampf Europas erforderlichen Kräfte zuzuführen. Der Strom jener Hunderttausende, die weit her nach Deutschland kamen, ist eindrucksvolles Zeugnis ihres Wir⸗
kens, dem Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel als General⸗
bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz auf der Weimarer Tagung Anerkennung und Dank sollte. Einleitend würdigte der General- bevollmächtigte die schwere Verantwortung und Härte des Wir⸗ kens der Arbeitseinsatzstäbe und umriß dann die Bedeutung und Erfordernisse ihrer Aufgaben im neuen Jahr.
Der Beauftragte für das Reichskommissariat Ukraine und den Bereich der , Don⸗Donez und Kaukasus, Staatsrat Peuckert, kennzeichnete das Wirken der Arbeitsein⸗ ,,, im letzten Jahr als eine Leistung, die in der Ge⸗ chichte der Kriegführung aller Zeiten einzig daftehe. Daß diefe Erfolge möglich wurden, sei namentlich auch der Tätigkeit der Arbeitseinsatzstäbe — im Zusammenwirken mit den zivilen und den militärischen Verwaltungsstellen — zu danken. Der Beauf⸗ tragte für das Reichskommissariat Ostland und den Bereich der Wirtschaftsinspektionen Mitte und Nord, Landesarbeitsamts— präsident Dr. Boening, sprach über Erfahrungen und Fragen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und die Möglichkeiten einer Steigerung ihrer Leistungen. Ministerialrat Dr. Letsch vom Reichsarbeitsministerium dankte den Arbeitseinsatzstäben für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit und gab eine Bilanz über die bisherigen Erfolge des Arbeitseinsatzes. Nach Ministerialrat Dr. Pagetzold vom Reichsarbeitsministerium, der über die ärzt⸗ liche Betreuung, der Arbeitseinsatzstäbe und Gesundheitsmaß⸗ nahmen für die Rüstungsarbeiter sprach, umriß Hauptmann Eskin vom Chef Transportwesen⸗Feldtransportabteilung Pro⸗ bleme und Notwendigkeiten der Beförderung fremdvölkischer Ar⸗ beitskräfte nach Deutschland.
In einer großangelegten Rede behandelte Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel die Erfordernisse und Grundprinzipien des Arbeitseinsatzes, um seinen Mitarbeitern das Wesen und die Bedeutung ihrer schweren, veranwortungsvollen Tätigkeit im Kampfe Großdeutschlands und seiner Verbündeten eindringlich vor Augen zu führen. Mit einer politischen Gesamtschau charak— terisierte er die Gegensätze der beiden Welten, die sich im Gegen⸗ wartskampf gegenüberstehen, indem er der Ausbeutung und dem Elend der von der Plutokratie und dem Bolschewismus geknebelten Völker die ehernen Grundgesetze des Reiches Adolf Hitlers, die Werte Ehre, Freiheit, Arbeit und Brot gegenüberstellte. Eine große Idee, ein starker Wille und ein gesunder Volkskörper seien als Einheit stärker als alle materiellen Vorteile, die einem Volke ur Verfügung gestellt werden könnten. An die Arbeitseinsatz⸗ täbe richtete der Gauleiter die Aufforderung, als Idealisten an ihre Arbeit zu gehen in der Erkenntnis, daß für die Erringung des Sieges jedes persönliche Opfer gebracht werden müsse.
dealismus, Wirklichkeitssinn und Wahrheitsliebe seien die rundsätze des Wirkens der deutschen Arbeitseinsatzverwaltung, und nach diesen Prinzipien hätten auch die Männer in der vor⸗
dersten Front der Werbung ausländischer Arbeitskräfte zu handeln. Als das oberste Ziel des Arbeitseinsatzes kennzeichnete der Gau⸗ leiter die Mobilisierung aller erreichbaren Leistungsreserven in größtem Ausmaß der Weltgeschichte: also Einsatz aller Kraft reserven in der Heimat nach den Grundsätzen des Führers, be⸗ ö unter Berücksichtigung der Gesundheit und Lebenskraft es Volles, Mobilisierung aller verfügbaren . in den be—⸗ setzten Gebieten wie auch in den verbündeten, befreundeten und neutralen Staaten nach den Prinzipien europäischer Solidarität. Der Gauleiter legte seinen Mitarbeitern dann die Richtlinien für die Werbung ausländischer fee r gf dar und verpflichtete sie, als Propagandisten nationalsozialistischen Lebens und Glau— bens nach den Grundsätzen , ge. Korrektheit zu handeln. „Alles für den Führer, seine Soldaten, das deutsche Volk, und Europa! mit diesem Mahnruf a Gauleiter seine wieder⸗ holt von lebhaftem Beifall begleitete Rede. .
Rationalisierung in der Elektroindustrie
Die Elektroindustrie ist heute bei allen kriegswichtigen Auf⸗ gaben maßgebend beteiligt. Dies gilt ebenso für die gen tec n und das Nachrichtenwesen wie für die kriegswirtschaftlichen Be⸗ triebe des Bergbaues, der Energieversorgung und der verarbei= tenden Industrien. Die Rationalisie vung der elektrotechnischen Fer- tigung gehört daher zu den vordringli sten Kriegsaufgaben. Sie wird im Auftrage des Reichsministers für Bewaffnung und Mu⸗ nition, Speer, vom Hauptring „Elektrotechnische , . und vom Hauptausschuß „Nachrichtengerät“ vorgenommen. Diese sorgen 16 daß nur Kriegsnotwendiges fabriziert und möglichst einfach ö wird. Zugleich erfolgt hierbei eine Spezialisierung der etriebe. ö
Die Arbeit zur Erfüllung dieser Aufgabe erstreckt sich n. a. auf die Vornahme von Typenbeschränkungen, Zusammenlegung von Fertigungen in den bestgeeigneten Betrieben und auf die För— derung material⸗ und arbeitssparender ,, , und Fer⸗ tigungsmethoden. Bei der Vielgestaltung der elektrotechnischen Erzeugnisse ist eine zusammenfassende Darstellung des bisherigen Rationglisierungsergebnisses nicht möglich. Der Erfolg der Arbeit ergibt sich vielmehr aus einer Reihe von Einzelbeispielen.
Im Elektromaschinenbau konnte z. B. durch Typenbeschrän⸗ kung bei einer Reihe von Kleinfirmen die Ausbringung je Gefolg— chaftsmitglied um 35 3 gesteigert werden. Bei einem einfachen rzeugnis wie Installationsrohr wird durch Ausmerzung un— nötiger Typen eine jährliche Ersparnis von 9060 t Blei und 3500 t Eisen erzielt. Durch die Gemeinschaftsentwicklung eines Meß⸗ instrumenten⸗Drehmagnetsystems und Wahl eines neuen Magnet⸗ werkstoffes werden jährlich 1B, Mill. Arbeitsstunden und 45 t Magnetmaterial erspart. Der bisher bestehende Engpaß für dieses wichtige Instrument ist damit völlig beseitigt. Die Konzentration der Fertigung auf die bestgeeigneten Firmen sorgt dafür, daß im einzelnen Betriebe genügend große Fertigungsserien zustande kommen, um die Herstellung wirtschaftlich zu gestalten.
Die Arbeit des Hauptringes „Elektroötechnische Erzeugnisse“ greift auch in die Gestaltung der Ankagen ein. Es wurden bereits umfangreiche Sparmaßnahmen im Schaltanlagenbau veröffentlicht und im Einvernehmen mit dem Generalinspektor für Wasser und Energie als verbindlich erklärt. Hierdurch wird die Schaffung unnötiger Reserven unterbunden und eine wesentlich vereinfachte Gestaltung vorgeschrieben. Weitere Sparmaßnahmen auf diesem Gebiet sind in Vorbereitung. Auf dem Kabelgebiet ist das Trans—Q ö besonders bedeutungsvoll. Durch standortbedingte luftragslenkung war es hier möglich, 20 95 der Fracht ein—
. zusparen.
Wirtschaft des AuJuslandes
Günstige Transportergebnisse der spanischen Handelsschiffahrt
Madrid, J. Januar. Wie aus amtlicher Quelle hervorgeht, wurden durch die spanische Handelsflotte einschließlich der 3 schiffahrt, die heute über einen Schiffsraum von insgesamt 10535 990 BRT. verfügt, im Jahre 1912 insgesamt 790I 281 t egenüber 7798 901 t im Jahre 1911 befördert. In amtlichen Ea wird darauf hingewiesen, daß diese Entwicklung als eine sehr gute Leistung der spanischen Flotte, deren Materigl zum roßen Teil veraltet ist, anzusehen ist, zumal die Ueberseeflotte in den ersten Monaten des Jahres unter den schikanösen Kontroll⸗ maßnahmen der anglo⸗amerikanischen Seebehörden starke Zeitver⸗ luste zu erleiden hatte. Als besonders erfreulich wird bezeichnet, daß die Schiffsverluste infolge der Seekriegführung im Vergleich zum Weltkrieg auf ein Minimum zurückgegangen seien.
Der spanische Emissionsmarkt im Jahre 1942
Madrid, 7. Januar. Nach privaten Schätzungen erreichten die spanischen Emissionen im Jahre 1942 ungefähr 33 Mrd. Peseten, von denen der weitaus größte Teil, d. h. 23 Mrd., auf öffentliche Werte, 869 Mill. auf Aktien und 130 Mill. auf. Obli⸗ gationen entfallen. Ein besonderes Kennzeichnen der Emission an öffentlichen Werten bestand im vergangenen Jahr darin, daß die Staatsanleihe nicht dem Kapitalmarkt zugeführt wurde, sondern der Bank von Spanien für Maßnahmen zur Aufwertung der
roten Peseten und dergl. zur Verfügung gestellt wurde. Die Neu⸗ emissionen an Aktien und Obligationen blieben nach den bis⸗ herigen Schätzungen hinter den Vorjahrszahlen etwas zurück. Die meisten Emissionen erfolgten mit 216 Mill. Peseten in der Gruppe Banken.
England wird Schrottlieferant für die USA
Stockholm, . Januar. Infolge des wachsenden Schrott—⸗ mangels der USA⸗Stahlindustrie soll jetzt England den not⸗ wendigen Schrott nach den Vereinigten Staaten liefern. Diese Mitteilung zeigt die grotesken Folgen des Krieges für bie englisch— amerikanische Wirtschaft. Früher bezog nämlich England Schrott aus US2l. Heute soll es selbst Schrott an die Vereinigten Staaten liefern, damit diese den Stahl herstellen können, der für das Kriegsmaterial benötigt wird. Der Plan stieß in England zu— nächst auf großen Widerstand, da England selbstverständlich seinen Schrott selbst braucht. Die USA⸗Stahlindustrie stellte sich aber auf den Standpunkt, daß England im Rahmen des Pacht⸗ und Leihgesetzes zu „Ausgleichslieferungen“ verpflichtet sei.
Die Elekttrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. Januar auf 74,00 EM (am 7. Januar auf 74, 00 RA) für 100 kg.
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In Berlin sestgestellte Notierungen für 1 Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Tele graphische Auszahlung
anknoten
Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo). .. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos , Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de 6 . Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) ..... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ a,, . England (London) .. Finnland (Helsinki) . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik . . Italien (Rom und Mailand) . .. . ... . Japan (Tokio und ,, Kanada (Montreah . Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ,, Norwegen (Oslo) ... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) ..... 2. Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg) .. .. Türkei (Istanbuh . .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)
England, Aegypten, Sübafrik. Union .. , 6 . Australien, Neuseeland ..... ..... än. wn n,, , , ,. RCanaba .... ,
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Ausländische Geldsorten und Banknoten
8. Januar 7. Januar
Geld Brief Geld Brief UL ägypt. Pfd. — — — — 6 e 179 1s,s3z 18, is, ss 1Rap. Pes. O,sSss O, Soz o,588 0,592 L austr. Pf. — — — * 100 Belga 39,98 40,0 39,96 40,04 1Cruzeiro — — — — 100 Rupien — — — — 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3,053 100 Kronen 52,68 52,26 52,8 52,25 engl. Pfd. — — — — 106 finnl. “ 5, os 5,07 5, os 5,07 100 Frs. — . . . 100 Drachm. 1,5668 1,6572 1,568 1,672 100 Gulden 132,0 132,70 132,70 132,70 100 Rials 1459 14,51 14,B5õ90 14,651 100 isl. Rr. 38,2 38,50 38,42 38,50 l00 Lire 13,14 13,15 13A 14 13,16 19en o, Sss O,587 o, Ss 0,587 I kanad. Doll. — — — — 1060 Kuna to9s 5, 006 4,9958 68, 00s Ineuseel. Pf. — — — — 100 Kronen 56,65 5s, 8s 56,7185 56,88 100 Escudo 10,14 10,18 10,14 10,16 100 Kronen 59, 46 59,58 59,46 59,58 100 Frs. 57,sg 58,01 57,8 58,01 100 serb. din. 4,995 5,005 4,998 5,005 l100 slow. Kr. 8,591 8,609 8,591 8,609 100 Pesetas 23,565 23,605 23,565 23, 605 I südafr. Pf. — — — 2 U türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 109 Pengö — — . . 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199 1,201 1 Dollar — — — —
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief 9, 89 9,91 4,996 h, Oos 7,912 7,928
74, 18 I4 , 32 2, 09s 2, 1092 2, 98 2, 50ꝛ 6, 136 d, 132
— b — — — 8. Januar J. Januar Geld Brief Geld Brief
Sovereigns ..... .. Notiz 20,38 20, 45 20,3s 20,465
20⸗Franes⸗Stücke .. für 16,18 16,2 16,16 16,22
Gold⸗Dollars ...... 1Stück 4, 185 4,205 4,1858 4,205
Aegyptische . ...... 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41
Amerikanische:
1000-5 Dollar. . .. 1 Dollar — — — — 2 und 1 Dollar .... 1 Dollar — — — — Argentinische ...... 1 Pap. Peso O, 44 0, 45 0, 44 0, 46 Australische ..... .. 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2, 46 Belgische ... .. .. 100 Belgas 39, 9 46, 6 35,92 4006s Brasilianische .. .... 1 Cruzeiro 0, 08 0, 99 0, 08 0, 09 Brit.⸗Indische .. . . .. 100 Rupien 22,95 23,05 22,95 23, 05
Bulgarische: 1000 L.
n nen, 100 Lewa 3,07 3,099 3,0 3,09 Dänische: große .... 100 Kronen — — — —
10 Kr. u. darunter.. 100 Kronen 52, l 52, 5 52, 19 52,30
Englische: 102
n. darunter Lengl. Pf. — — — — Finnische ...... 1ͤ00 finn. s,05s6 5,75 85, oss 5, Französische .. ..... 100 Frs. 4,99 5,0901 4,99 5,01 dolländische ...... . 100 Gulden 132,50 132,0 132,70 132,70 Italienische: große. . 100 Lire — — — —
KJ 100 Lire 13,12 13,18 13,12 23, 18 Nan ah iche, I kanad. Doll. O, 99 1,91 0,99 1,01 . 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5, 01 Norwegische: 50 Kr.
u. darunter .. ..... 100 Kronen 56,üs 9 57, 1 56,869 57, 1 Rumänische: 1000 Lei
und 500 Lei ...... 100 Lei 1,685 1,68 1,66 i, ss Schwedische: große . 100 Kronen — — — —
59 Kr. u. darunter, 109 Kronen 59,40 59,64 659,40 59, 54 Schweizer: große.. 100 Frs. 57,Cᷣð 58,07 57,Ls3 58, 07
100 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,s3 58,07 57,6s3 58, 07 8 100 serb. Dn. 4,99 5,901! 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kr.
ü ha nn er, ,,,, 100 slow. Kr. 8, 58 S, 82 8, 58 8,62 Südafrik. Union I südafr. Pfd. 4, 39 4,41 4,39 4,41 ö, türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1,93 Ungarische: 100 P.
u. darunter . ...... 100 Pengö 60,8 61,02 60,8 61,02
16,68 G., 16,72 B.
Prag, 7. Januar. Zürich 58, 909 G., 580, 10 VB., Oslo hagen 521,50 G., 522,50 B., 236,65 G., 236, 5 B., Mailand 131, 40 6G. 2458 G., 25,02 P., Paris 49,95 G., 50 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,46 B. Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen
De visen (D. N. B.)
Budapest, 7. Januar. (D. R. B.) Alles in P 180,73 n, Berlin 136, 20, Bukarest 2, 8 ,
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten
Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., 567, 590 G., 568,89 B., Kopen⸗ London 98,K90 G., 99, 19 B., Madrid 131,60 B., New York O5 B., Stockholm 594, 60 G., Belgrad 49,95 G., 50, s B.,
zin Pengö. Amsterdam