Dritte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 5 vom S. Januar 1943. S. 4
Mailand 17,77, New Jork — —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg II,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich S0, 20.
London, 8. Januar. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —— Berlin — — Spanien (offiz.; 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv.) — —, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv. — —, Stockholm 16, 8õ — 16,95, Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) 16,9534 — 17,13, Rio 83,643, Schanghai Tschungking⸗Dollar —, —.
Amsterdam, 8 Januar. (D. N. B.) II2,00 Uhr; holl. Zeit.] (Amtlich. Berlin — —, London — —, New York — —, Paris — —, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors — — Italien (Clearing — —, Madrid — —, Oslo — —, Kopenhagen —, —, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag — —.
Zürich, 7. Januar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.! Paris 3,37, London 17,⁊5, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,666, Madrid 39,75 B., Holland 2293. B., Berlin 172,55, Lissabon 18,25, Stockholm 1092,57, Oslo 98,623 B., Kopenhagen 90,374 B., Sofia 5,379 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen — —, Istanbul 3,374 B., Bukarest 2,3 B., Helsingfors S775, 59 B., Buenos Aires 105,75, Japan 101,00, Rio 22,59 B.
Kopenhagen, 7. Januar. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, s.ns, Zürich ill, 25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114, 15, Oslo 109,90, Helsingfors 9,83, Prag — —, Madrid — — Alles Brief⸗ kurse.
Stockholm, JT. Januar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —— G., 9,00 B., Brüssel —— G., 67,õ0 B., Schweiz. Plätze 9.00 G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 223,56 B., Kopenhagen 87,60 G., 8790 B., Oslo g5,35 G., 95,65 B., Washington 415,06 G., 420,00 B., Helsing= fors 8,356 G., 8, 59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag — —, Madrid —— Kanada 3,15 G., 3,s2 B., Lissabon —— G., 18,10 B., Buenos Aires 97, 00 G., 100,00 B.
Oslo, 7. Januar. (D. N. B.) London —— G., 17, 715 B., Berlin 175,25 G., 176,5 B., Paris — — G., 10300 B., New York — — G., 440, 0h B., Amsterdem —— G., 236.00 B., Zürich l0l,50 G., 103,90 B., Helsingfors s, 0 G., 9,20 B., Antwerpen — — G., 7l, 50 B., Stockholm 1094,55 G., 10510 B., Kopenhagen gl, 15 G., g2, 26 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag — —.
London, 7. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Eisen 152,75, Deutsche Gold u. Silber 200,00, Deutsche Linoleum — —, Eßlinger Maschinen 168,50, Felten u. Guilleaume 159,00, Heidelberg Cement 1562,25, Ph. Holzmann 18235, Gebr. Junghans —= , Lahme yer — — Laurahütte 26,00, Mainkraftwerke — —
Voigt u. Häffner — —, Zellstoff Waldhof
Rütgerswerke — —, 1255,
Hamburg, J. Januar. (D. N. B.) ISchlußkurse.! Dresdner Bank 149, 5, Vereinsbank 158,900, Hamburger Hochbahn 137,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 114.900, Hamburg⸗Südamerika — —, Nordd. Lloyd 113,50, Dynamit Nobel —— Guano 87,50, Harburg Gummi 146,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Karstadt 131,09, Siemens St. Akt. ——, do. Vorz.⸗Akt. ——, Neu Guinea — —, Otavi 26.265.
Wien, 7. Januar. (D. N, B.) 47 Nied. Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 10378, 405 Ob.-Donau Lds.⸗Anl. 1940 104,00, 4940 Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 104,00, 499 Wien 1940 104,00, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft ——, A. E. G.⸗Union Lit. A — —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 93,59, Brau⸗AG. Oesterreich —— Brown⸗Boveri — —, Egydyer Eisen u. Stahl — — „Elin“ AG. f. el. Ind. — —, Enzesfelder Metall — —, Felten⸗Guilleaume 161,25, Gummi Semperit — —, Hanf⸗Jute⸗Textil —— Kabel⸗ und Drahtind. —— Lapp⸗Finze AG. 106,25, Leipnik⸗Lundb. —— Leykam⸗Josefsthal 70,25, Neusiedler AG. — —, Perlmooser Kalk 286,00, Schrauben⸗Schmiedew. 180,00, Siemens⸗Schuckert — —, Simmeringer Masch. 135,00, „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit ——, Steirische Wasserkraft —— , Steyr⸗Daimler⸗Puch 127,090, Steyrermühl Papier 180,75, Veitscher Magnesit — —, Waagner⸗Biro 163,00, Wienerberger Ziegel — —.
Wiener Protektoratswerte, 7. Januar. (D. N. B.) Zivnostenssa Bank — —, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 154,50, Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 571,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 194,90, Erste Brünner Maschinenf. Ges. I8, 715, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 157,50, Prager Eisenind.-Gesellschaft 355,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 71,50, A. G. vorm. Skoda Werke FPilsen 308,50, Heinrichsthaler Papierfabr. 175,50, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck— sabriken A. G. 63, 25, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 61,75, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 62,50, 499 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1891 — — 49 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 — — Königs- hofer Zement 476,00, Poldi⸗Hütte 688,00, Berg- u. Hüttenwerksges. 452, 00, Ringhoffer Tatra 402,90. Renten: 4 ½ν Mährisch. Landes- anleihen 1911 — —, 49 Pilisen Stadtanleihen ——, 49 Pilsen
162,50,
Sparkasse — —, 44 96 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —— 4 Mähr Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldverschr. ——, 499 Mähr. Landes⸗ kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. ——, 40, Zivnostenska Bank Schuld verschr. — —.
Amsterdam, J. Januar. (D. N. B.) A. Fortlaufend no⸗ tierte Werte: J. Anleihen: 49 Nederland 1949 S. J mit Steuer- erleichterung ——, 4945 do. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 102,00, 495 do. 1940 S. L mit Steuererleichterung 1027/16, 3222 do. 1941 (100) 99,50, 49, do. 1941 10078, 399 do. 1937 gd5/ in, 399 (3½ ) Nederland 1938 97,50, 2 ve o, Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 79, 50, Nederl. Handels. Mij. Zert. (1000) 140,900. II. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKu) 161,B75, Van Berkels Patent 13633, Fokker Nederl. Vliegtuigenfabr. 2560,00, Lever Bros K Unilever N. V. Zert. 2331,, Philips Gloeillampen⸗ fabr. (Holding⸗Ges.) 301,00, Bost Borned Mij. ——, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. — —, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. ——, Holl. Amerika Lijn. ——, Nederl. Schepvaart Unie — — Handelsvereeng. Amsterbam (5 VA) — —, Deli Mij. Zert. (109009 — Senembah Mij. ——, Stoomv. Mij. „de Maas“ 123,590. B. Kassapapiere: 1. Festverzinsliche Werte: 390 Amsterdam 1937 S. II — —, 3 ½ 9 Rotterdam 1938 S. 1 99/1, 4949 Nederl. Bankinstelling Pfdbr. ——. II. Aktien: Amsterdamsche Bank 151,75, Nederl. Bankinstelling R. HI 132,50, Amsterdam Droogdok 285,099, Heemaf. N. V. 220,00, Heinekens Bierbrouwerij 305,75, do. Zert. — —, Holland. St. Meelfabriek 215,00 G., Holl. Draad und Kabelfabriek —, —, Holl. Kunstzijde In. (HKI) — —, Intern. Gewapend Betonbouw 187,90, Intern. Viscose Comp. 121,25, Kon. Ned. Hoogovens u. Staalfabr. Zert. Lever Bros C Unilever N. V. 7949 Vorzg. 155,75, do. 79 Vorzg. Zert. 164,00, do. 695 Vorzg. (St. z. 100) 144,50, do. 675 Vorzg. (St. z. 1000) 135,90, Nederl. Kabelfabriek 290,00, do. Zert. 293,00, Nederl. Scheepsbouw Mij. 233,00, Nederlandsche Vlas Spinnerij, — —, Philips Gloeilampenfabrieken Vorzg. 172,00, Reine veld Maschinefabriek 134,00, do. Vorzg. 133,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 362,00, do. Zert. 358, 00, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 126,75, Handel Mij. R. S. Stokvis C Zn. 181,75, Stoom Spinnerij 1297/ß, Stork L Co. 165,50, do. Vorzg. 131.50, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij 120,00, Vereenigde Blik⸗ fabrieken 219,75, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelden Zonen, 154,00, do. Pref. 166,00, Wirton Feijenoord Dok en Werrft 175,50, do. Vorzg. 135,50, A. N. J. E. M. — —, Tarakan Petroleum Mij.
Wertp apiere (D. R. B. besitzanleihe 170,00, Aschaffenburger Buntpapier 121,00, Buderus
Frankfurt a. M., 7. Januar.
Reichs⸗Alt⸗
Stadtanl. ——, 594 Prager Anleihe ——, 495 Böhm. Hyp.⸗Bank — Pfandbr. (67jährig — — 49 Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ . bungen 10,95, 499 Böhm. Landesbank Komm. -Schuldsch. — 49 Böhm. Landesbank Meliorationssch. ——, 490 Pfandbr. Mähr.
Sffentlicher Unzeiger
Nederl. Wol Mij.
Deli Mij. Zert. (100) — —, veem 122,75, Magazijn de Bijenkorf N. V. Vorzg. 150,00, do. Gewinnber.⸗Sch. R. UI 229,00.
— —, Holl. Amerika Lijn Zert. (100) Blaauwhoedenveem⸗Vriesse⸗
— —, do. 696 kum.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen, 8. Aufgebote,
. 7. Atti J ö. , , , e 8. , auf Attien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
5. BVerlust⸗ und Funbdsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
109. Gesellschaften m. b. S., 13. 11. Genossenschaften, 4 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesenlschaften, 15.
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
Unfall⸗ und Invalibdenversicherungen,
Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
38779 Zahlungssperre.
Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1177262 über 100 RM sowie des Auslosungsscheins Gr. 21 Nr. 10 462 über 1090 IM zu dieser Anleiheschuld ist die Zahlungs⸗ sperre gemäß 5 1019 3PO. erlassen worden. — 456 F. 293. 2.
Berlin, den 5. Januar 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
38782 Aufgebot.
Der Fabrikant Pieter Helder in Dokkum, Holland, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen Teil⸗ schuldverschreibung auf den Inhaber der Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Essen, Nr. 36 669 über 1000 HM, verzinslich zu 5 5, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Juli 1943, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneken Ge⸗ richt, Zweigertstr. 522, Zimmer 222 a, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. (30 F. 33/42.)
Essen, den 24. Dezember 1942.
Amtsgericht.
38785 Aufgebotsedikt.
2 F 2 — 42. Auf Antrag der Rosa Entian in Fleißen Nr. 367, eingebracht am g. Dezember 1942, wird der Verlust folgender Urkunde verlautbart: Ver⸗ sicherungsurkunde Nr. 990 937, heraus⸗
egehen von der Allgemeinen Assekuranz Versicherungsanstalt in Wien auf 500 ä und lautend auf Wilhelm Entian. Die Versicherungssumme ist für den Ab⸗ lebensfall des Versicherten an die minderjährigen Kinder Egon und Ernst Entign zu bezahlen. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gerichte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Ein⸗ wendungen gegen den Antrag zu er⸗ heben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fälligkeitstage der Forderung aus der Urkunde.
Wildstein, den 30. Dezember 1942.
Das Amtsgericht.
38781 Aufgebot.
Die ledige Emma Teichert in Danzig⸗Oliva, Georgstraße 14, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes der
im Grundbuch von Pelplin Blatt 141 in Abt. III unter Nr. 1 für den Pfarrer Dr. Teichert in Pelplin eingetragenen Hhpothek von 5000 Goldzloty beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Frei⸗ tag, den 30. April 1943, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Dirschau, den 4. Januar 1943.
Das Amtsgericht.
38783 Aufgebot.
111 5142. Der Bäckermeister Paul Schmoöok und sein Sohn Hansjörg Schmook, dieser z. Zt. bei der Wehr— macht, beide in Groitzsch, Wiprechtstr. 9, haben das Aufgebot des abhanden ge⸗ kommenen Sparkassenbuchs Nr. 28944 der Stadtsparkasse Lucka, Thür., auf den Namen des s. Zt. minderjährigen Hans⸗ jörg Schmook, damals in Lucka, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. August 1943 vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Meuselwitz, den 22. Dezember 1942.
Das Amtsgericht.
38780 Aufgebot.
Der Oberlokomotivführer Albert Franke in Halberstadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Müller, daselbst, hat das Aufgebot des verlorengegan⸗ genen Hypothekenbriefs vom 22. Sep⸗ tember 1888 über die im Grundbuch von Blankenburg Bd. 11 Bl. 735 in Abt. III Nr. 1 für den Klempnermeister Karl Hahne in Elbingerode eingetra⸗ e Hypothek von 1275 Gyn beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ efordert, spätestens in dem auf den 3 Juli 1943, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Blankenburg a. H., 4. Jan. 1943.
Das Amtsgericht.
38774 Aufgebot.
Die Ehefrau Marie Murlowski geb. Kwoczalla in Klein Walden hat das Aufgebot zur Ausschließung der Gläu⸗ bigerin der auf dem Grundbuchblatte des ihr gehörigen Grundstückes Klein Walden Blatt 24 in Abt. III unter Nr. 8 für die Gesellschaft für Wirt⸗ schafts und Aufwertungsberatung m. b. H. in Breslau, Schloßstraße 3, ein⸗ getragenen Sicherungshypothek von 1070 RM gemäß § 170 BGB. be⸗ antragt. Die Gläubigerin wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 13. April 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 11, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten er⸗ fol gen wird. — F. 6/42.
Amtsgericht Bergstadt, 16. Dez. 1912.
Aufgebot. . Der Administrator Holtfreter in Walkendorf, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Schlichting in Güstrow, hat als Nachlaßpfleger zum Nachlaß
396784
dorf verstorbenen Barons Edgar von ohr das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Barons Edgar von Gohr spätestens in dem auf Dienstag, den 16. März 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗
des am 9. Dezember 1941 in Walken⸗
richt anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten; urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, un⸗ beschadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur inso⸗ weit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Tessin, den 21. Dezember 1942. Amtsgericht.
38775 .
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Dezember 1942 ist der verschollene Unteroffizier Günter Willi Ferdinand Holk, geboren am 2. Mai 1920 in Berlin, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 4. August 1941 festgestellt worden. — 455. 1II. 142. 42.
Berlin, den 21. Dezember 1912.
Das Amtsgericht Berlin. Abt. 455.
38776
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Dezember 1942 ist der verschollene Gärtner Heinrich Friedrich Wilhelm Halves, geboren am 19. März 1886 zu Echte, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1911, festgestellt worden. — 455. II. 44. 42.
Berlin, den 21. Dezember 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
38777
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Dezember 1942 ist der verschollene Fleischermeister Friedrich Bänsch, auch Bensch, geboren am 23. Januar . in Radegast, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1926 festgestellt worden. — 455. II. 87. 41.
Berlin, den 21. Dezember 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
38778
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 23. Dezember 1942 ist der Tod des Oberfeldwebels Karl Schmid, geboren am 17. Dezember 1913 zu Allmendshofen, jetzt Donaueschingen, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 5. August 1940. — 456. II. 217. 42.
Berlin, den 23. Dezember 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
. Jessenlliche Jußtellungen 38187 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Frau Margarete Wurzel geb. Ehling, Kattowitz, Grün— straße 21, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Anger, Berlin-⸗Wilmers— dorf, Jenger Straße 10, gegen den Gewerbetreibenden Sender Wurzel, früher Berlin — 241. R. 626. 42 —,
2. Gertrud Seidemann geb. Gillmeister, Berlin⸗ Halensee, Joachim ⸗Friedrich⸗ Straße 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Horst Poelckmann, Berlin, Kurfürstendamm 26 a, gegen den Kauf⸗ mann Julius Seidemann, früher Berlin — 241. R. 668. 43 — 3. Frau Elisabeth Lubow geb. Fehlauer, Berlin⸗ Charlottenburg, Fritschestraße 31, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kost, Berlin- Charkotfenburg, Kantstraße 129, 6 den Dipl.Ing. Johannes Lu⸗ ow, früher Bolivien — 241. k. 628. 42 — 4. Frau Ellen Sara Mi⸗ chaelis geb. Sommer, Berlin⸗Halensee, , 13, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent Dr. Hamburger, Berlin⸗ Charlottenburg 4, Kantstraße 130, gegen Kurt Israel Michaelis, unbekannten Aufenthalts, früher Berlin⸗Halensee, Hektorstraße 13 — 248. R. 423. 42 —, 5. Referent im Luftfahrtministerium Dr. Klemens von Gottberg, Berlin⸗ Zehlendorf, Goethestraße 10, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hol⸗ stein, Berlin, gegen Margarethe von Gottberg geb. von Ettmayer in Port Shepstone, Natal, Südafrika — 220. R. 698. 42 — 6. Ehefrau Dorothea Huldschinsky, Berlin-Wilmersdorf, Hom— burger Straße 26, Prozeßbevollmäch⸗ tägter Rechtsanwalt Dr. Nicolai, Ber⸗ lin, Behrenstraße 24, gegen Ehemann, den früheren Syndikus Heinz Israel Huldschinsky, jetzt auf Isle of Man — 223. R. 673. 42 — JT. Kaufmann Adolfe Felipe Baumann, Berlin⸗Hei ligensee, Hennigsdorfer Straße 53, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Eff nert, Berlin, Bülowstraße 21, gegen Erna Elise Sara Baumann geb. Weil, Argentinien — 241. R. 661. 43 —, 8. die Nora Anna Maria Evans geb. Müller, Berlin, Regensburger Str. 26. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Kraeuter, Berlin, Lützow⸗ straße 46, gegen William Alfred Evans, früher London — 241. R. 658. 42 —, ). Ingenieurkaufmann May Paul, früher Berlin-Wilmersdorf, Würz—- burger Straße 2 bei Lange, gegen Frau Hedwig Paul geb. Wagner, Berlin⸗ Pankow, Damerowstraße 12a, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Marrem in Berlin — 252. R., 408. 42 —, 10. Klempner Matthias Trimborn in Germendorf bei Oranienburg, Dorf⸗ straße 39, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Grote, Berlin, Tier⸗ gartenstraße 26, gegen Ehefrau Katha⸗ rina Trimborn geb. Rademacher, z. Zt. unbekannten Aufenthalts — 272. R. 318. 42 —, 11. Kraftfahrer Johann Theissen, Berlin, Manteuffelstraße 9gaà, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christionat, Berlin, Engeldamm 19, gegen Ehefrau Elsa Theissen geb. Bromberger, jetzt in St. Louis — 272. R. 674. 42 —, 12. Ehefrau Else Stern geb. Schindler in Athen, Posseidonos 62, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wätjen, Berlin, Viktoriastraße 33, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Julius Stern, unbekannten Aufenthalts — 272. R. 449. 40 —, 13. der Referent Albrecht Fürst von Urach, Graf von Württemberg, Berlin⸗Charlottenburg, Schillerstraße 14, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Holz, Berlin, Unter den Linden 13, gegen sein Ehe⸗ frau Fürstin Rosemary Anna von
Urach geb. Blackadder, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts — 272. R. 627. 42 — mit den Anträgen zu 1 bis 13 auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf 18. März 1943. 10 Uhr, Zimmer 245, zu 2 auf 18. März 1943, 1090 ihr, Zim⸗ mer 245, zu 3 auf 11. März 1943, 10 Uhr, Zimmer Aß, zu 4 auf 10. März 1943, 10 Uhr, Zim⸗ mer 245, zu 5 auf 15. März 1943, 10 Uhr, Zimmer 247, zu 6 auf 24. Februar 1943, 109 Uhr, Zim⸗ mer 334, zu 7 auf 13. März 1943, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 8 auf 11. März 1943, 10 Uhr, Zim⸗ mer 245, zu 9 auf 22. Februar 1943 19 Uhr, Zimmer 331 A, zu 10 auf 4. März 1943, 1090 Uhr, Zim⸗ mer 244, zu 11 auf 18. Februnar 1943, 190 Uhr, Zimmer 244, zu 12 auf 16. März 19 13, 10 Üühr, Zim⸗= mer 244, zu 15 auf 13. April 1943, 10 Uhr, Zimmer 244, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen zu 1 bis 4, 6 und 7 Konsulenten, zu 5 und 8 bis 13 Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Berlin, den 4. Januar 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
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Es klagt auf Scheidung der Ehe die Ehefrau Peter Hadrys, Josephine geb. Althoff, Remscheid, Baisieperstr. 45 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin in Remscheid, gegen den Hilfsarbeiter Peter Hadrys, zuletzt in Remscheid, jetzt unbekannten Aufent⸗ zalts, aus § 47 Ehegesetz — 5 R 125/41 — Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, und zwar auf den 4. März 1943, vorm. 9e Uhr, Zimmer 90, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen.
Lipper a, den 29. Dezember 1942.
Landgericht Wuppertal.
38783 Oeffentliche Zustell ung. Hau, Max, unehelich, von Haiden⸗ kofen, klagt gegen Haselbeck, Ludwig, früher in Haidlfing wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts in den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, wegen Unterhalts mit dem Antrag: 1. Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger 300, - „M — dreihundert Reichsmark — Unterhalt für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1936 zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckber. Termin zur Güteverhandlung wurde bestimmt auf Mittwoch, den 3. März 1943, vor⸗ mittags 190 Uhr, Sitzungssaal 15.1, und dem Kläger das Armenrecht be⸗ willigt. Dies wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekanntgemacht.
Landau (Isar), den 4. Januar 1943.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau (Isar).
2 VIII43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Ein-
stimmung des verordnet:
Deutscher Neichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe — — ; . Nummern der Vollausgabe kosten 30 M, e Beilagen 10 Mu; der ohne Zentralhandels registerbeilage und Börsenbeilage. Soweit der Deutsche Reichs. ; ͤ *
anzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Voll- ausgabe. — Bezugspreis der Bollausgabe durch die Post monatlich 2,30 Rι0QL zu= züglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 100 RM. Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentrathaundelsregifterbeilage und Börsen⸗ deitage durch die Post monatlich 2, MM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bel der Anzeigenstelle monatlich 1,ö60 RM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen
an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstr. 32.
nr.
SFernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
reis für einzelne Nummern der Ausgabe ohne Zentra Börsenbeilage beträgt 20 „he. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1, 10 Ma, einer dreigespaltenen 90 imm breiten Petit-Zeile 1485 Ra. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle dende ne ge sind auf einseitig ef? ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
handels registerbeilage und
riebenem Papier völlig Sruckreif einzusenden, insbesondere FSettbruct (einmal unter-
termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Sonnabend, den 9. Januar, abends
Neichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1 19183 Postschecklonto: Berlin 418 21
194
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachung über die Bewilligung von Prämien zur Ausführung von Studienreisen.
Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Zucer⸗ geschlossen.
und zom J. Januar 1943.
Erteilüng der endgültigen Prüfbefugnis an amtliche Prüf— stellen für das Meßwesen in der Werkstoff⸗ und Festigkeits— prüfung.
Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenverkehr zur Len⸗ ung des Fremdenverkehrs vom 9. Januar 1943.
Amtliche Begründung zu der Verordnung zur Vereinfachung des Wertpapierverkehrs vom 22. Dezember 1942 —
RG Bl. 1 S. 1. ,
Liste der Beratenden Ingenieure.
Anordnung 1V43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Leder⸗ check⸗Verfahren) vom 5. Januar 1943.
Anordnung Vs43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom Januar 1943 (Abgabe und Bezug von Treibriemen, Textillederartikeln und sonstigen technischen Lederartikeln).
Anordnun
S wirtschaftung von Lederabfällen) vom 5. Januar 1943. nordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1V43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 5. Januar 1943.
etzun r Fachgruppe ledererzeugende Industrie als Be⸗ wirtschaftungsstelle). Vom 8. Januar 1913.
Anordnung Nr. 4 des Leiters des Sonderausschusses Vex⸗ packungsmittel über die Herstellung von Leichtfässern vom 30. November 1942.
nn . Nr. 22 der . Metallwaren und
verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Her— na von Kleinwaagen und Gewichten vom 24. Dezember
Anweisung Nr. 23 der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und
verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Her— 8 von Drahtgeweben aller Art vom 24. Dezember
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.
Um Papier zu sparen, wurde mit Jahresbeginn eine gekürzte Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers und Preu⸗ ßischen Staatsanzeigers (ohne Zentralhandelsregister⸗ und Börsenbeilage) geschaffen. Viele Bezieher, für deren Bedürf⸗ nisse die gekürzte Ausgabe genügt, haben diese Ausgabe gewählt, ein Teil hat es jedoch versäumt, die Umstellung vorzunehmen. An diese Bezieher ergeht die erneute Auf⸗ forderung, von der Vollausgabe auf die gekürzte Ausgabe überzugehen. Postbezieher beantragen den Uebergang auf die gekürzte Ausgabe (Preis 2. — E. zuzüglich Zustellgebühr monatlich) beim Postzusteller anläßlich der demnächst be⸗ ginnenden Einziehung der Bezugsgelder für Februar.
Jeder sei sich bewußt: Wer Papier, elektrische Energie
ö.. e ,. sparen hilft, dient der deutschen Kriegswirt⸗ aft! . .
Amtliches
Deutsches Reich
Der t Reichsverkehrsminister hat dem Herrn Reichs— bahnbauassessor Adolf Gabriel, Fachrichtung: Eisenbahn⸗ und Straßenbau, und dem Herrn Reichs bahnbanassessor Hans Kulla, Fachrichtung: Maschinenbau (einschl. Elektrotechnit in Anerkennung ihrer bei der Ablegung der Großen Staats⸗ prüfung im Baufach gezeigten Leistungen Prämien in Höhe von je 1000 R. zur Ausführung von Stu⸗ dienreisen bewilligt.
—
Verordnung
über den Zusammenschluß der deutschen Zucker⸗ und k ö
Vom 7. Januar 1943
Auf Grund der 85 3, 9 und 10 des Reichs nährstand⸗ gesetzes vom 13. September 1933 (RGBl. 1 S. 626) und der ö. 3 und 9 des Gesetzes über Errichtung von Zwangs— artellen vom 15. Fuli 19383 (GBl. 1 S. 488) wird mit Zu⸗
Reichskommissars sür die Preisbildung
VI43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Be⸗
§1 () Die der deutschen Zucker⸗ und Süßwarenwirtschaft angehörigen Betriebe werden für das Reichsgebiet zur Haupt— vereinigung der deutschen Zucker⸗ und Süßwarenwirtschaft (Hauptvereinigung) und für bestimmte Wirtschaftsgebiete zu Zuckerwirtschaftsverbänden (Wirtschaftsverbänden) zusammen⸗
(E) Der Hauptvereinigung und den Wirtschaftsverbänden gehören an: A. als Erzeuger (Erzeugergruppe) die Betriebe, die Zu ter üben anbauen, B. als Verarbeiter (Verarbeitergruppe) 1. die Betriebe, die Zuckerrüben, Rohzucker, Rohr⸗ ucker und Melasse be⸗ und verarbeiten, 2. die Betriebe, die gewerbsmäßig Süßwaren her⸗ stellen, . C. als Verteiler (Verteilergruppe)
1. die Betriebe, die die re g f. der unter B genannten Betriebe oder Rohkajao verteilen,
2. die Betriebe, die die Verteilung dieser Erzeug⸗ nisse als Agenten, Kommissionäre oder Makler vermitteln.
(G3) Als Be⸗ und Verarbeiter von Zuckerrüben, Rohzucker, Rohrzucker und Melasse im Sinne diefer Verordnung gelten die Betriebe, die
1. aus Rüben, Rohzucker, Rohrzucker oder Melasse Zucker
herstellen, insbesondere Zuckerfabriken, und zwar Rüben verarbeitende Fabriken, , inerien, andisfabriken und Melasse⸗ Ent ö 2. Zuckerrübenschnitzel jeder Art herstellen oder rübenschnitzel, blätter oder „köpfe trocknen oder sonstwie be⸗ oder verarbeiten, jedoch nicht die Misch⸗ futterfabriken, die Rübenkraut- (Rübensaft) Fabriken und die Hersteller von Kaffee⸗Ersatz;
3. Hefe, Hefeertrakt und ähnliche Erzeugnisse aus Melasse
oder Melasseschlempe herstellen.
( Als Süßwaren im Sinne dieser Verordnung gelten Kakaoerzeugnisse, Zuckerwaren und Dauerbackwaren.
(6) Als Bearbeiter gelten auch solche Betriebe, die Erzeugnisse der in Abs. 2B genannten Betriebe oder Roh— kakao lagern.
(6) Der Reichsbauernführer kann mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft den Kreis der in Abs. 2 genannten Betriebe durch Anordnung ergänzen. Die Anordnung ist im Deutschen Reichsanzeiger und im Ver— kündungsblatt des Reichsnährstandes bekanntzugeben.
582 () Die Hauptvereinigung und die Wirtschaftsverbände an er h sind Körperschaften des öffentlichen echts.
Zucker⸗
(2) Anzahl und Gebiet der Wirtschaftsverbände werden durch Anordnung des Reichsbauernführers festgesetzt.
(G) Im übrigen bestimmen sich die Rechtsverhäͤltnisse der Zusammenschlüsse nach den Satzungen.
583
(I) Die Zusammenschlüsse haben die Aufgabe, auf dem Gebiete der Zucker⸗ und Süßwarenwirtschaft die Markt⸗ ordnung durchzuführen und alle Maßnahnien zu treffen, die der Versorgung der Verbraucher dienen; dabei haben sie dafür zu sorgen, daß ein volkswirtschaftlicher Ausgleich zwischen den einzelnen Betrieben, Gruppen von Betrieben und Wirt⸗ schaftsgebieten herbeigeführt wird. . EG). Der Hauptvereinigung liegt die Aufgabe ob, die zur einheitlichen Gestaltung der Marktordnung erforderlichen Anordnungen und Richtlinien zu erlassen. Den Wirtschafts⸗ verbänden liegt die Aufgabe ob, die Marktordnung innerhalb ihres Wirtschaftsgebietes durchzuführen. Sie sind an die , ,. der Hauptvereinigung gebunden. Diese kann Maßnahmen der Wirtschaftsverbände aufheben oder ihre Durchführung untersagen.
§84
((I) Zur Erfüllung ihrer in 8 3 genannten Aufgaben können die , unter Berücksichtigung der Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls ins⸗ besondere
1. Bestimmungen über den Anbau, die Ablieferung, die Verteilung und die Abnahme sowie über die Be- und Ver⸗ arbeitung und die Einlagerung von Rüben nach Art, Menge und Beschaffenheit treffen, insbesondere Anbau⸗, Abliefe⸗ rungs⸗ und Abnahmepflichten auferlegen sowie Rübenliefer⸗ rechte und Zuckererzeugungsrechte festfetzen,
2. die Erzeugung, die Erfassing, den Absatz, die Ab⸗ lieferung, die Be⸗ und Verarbeitung und die Verteilung von' Rohkakao oder von Erzeugnissen regeln, die die in 1 Abf. 26
3. Ablieferungs, Abnahme⸗ und Einlagerungspflichten auferlegen.
4. Bestimmungen über den Bezug, die Beschaffenheit, die . und die Verwendung von Rohtakao 2 sonstigen Rohwaren zur Herstellung von Süßwaren treffen,
5. Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs und zur planmäßigen Verteilung der Ausfuhr auf die Betriebe treffe und an der Regelung des zwischenstaatlichen Zuckermarkte durch Vereinbarungen mit der Zuckerwirtschaft anderer Länder mitwirken,
6. Forschungsaufgaben fördern,
J. Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe und zur Ordnung des Wettbewerbs treffen,
8. Vorschriften über Verpackung, Kennzeichnung und Güteanforderungen erlassen, .
2. den Arbeitsumfang und Ausnutzungsgrad der Betriebe der Verarbeitergruppe festsetzen sowie Regelungen über Um- satzmengen für Betriebe der Verteilergruppe treffen 4
10. wirtschaftlich unnötige Betriebe vorübergehend oder dauernd stillegen,
114. anordnen, daß Erweiterungen des Geschäftsbetriebes oder der Leistungsfähigkeit, Betriebsumstellungen, durch die die Erzeugung, Herstellung oder Verteilung wesentlich beein⸗ flußt wird, sowie Verlegungen von Betrieben der Ver⸗ arbeitergruppe und von Betrieben der Verteilergruppe — mit Ausnahme der Betriebe des Einzelhandels — von ihrer Genehmigung abhängig sind,
12. volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise und Preig—= spannen vorschreiben
13. Ausgleichsabgaben festsetzen,
14. zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen Umlagen erheben und a die Benutzung von Einrichtungen Gebühren festsetzen,
15. gegen Mitglieder, die gegen Bestimmungen der w oder gegen Anordnungen der Zusammenschlüsse verstoßen, Ordnungsstrafen bis zu 100 000 RM im inzel⸗ fall festsetzen. ; (Y. Anordnungen nach Abs. 1 Nrn. 12, 13 und 14 be⸗ dürfen der Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und ö 3) Anordnungen, die Fragen der Preisbildung berühren ins besondere 3 ungen nach Abs. . 12, 33 e. 14.
bedürfen der Zustimmung des Reichsk ier r . Preisbildung. uf ) chstommissaͤrs für die
4 55
() Die Neuerrichtung eines Betriebes der Verarbeiter⸗ gruppe oder eines Großverteilerbetriebes und die Wieder= aufnahme eines nicht nur vorübergehend eingestellten Be⸗ triebes dieser Arten bedürfen der Genehmigung nach näherer Bestimmung der Hauptvereinigung. Sofern der Antragsteller die erforderliche Eignung besiktzt, 3 im Falle eines volks⸗ wirtschaftlichen Bedürfnisses die Gene migung erteilt werden; n . ö. n,, ö. 2 Gefährdung bestehender
etriebe und eine Uebersetzung des Gewerbezwei i
ö . tzung des zweiges nicht zu
E) Als Großverteilerbetriebe im Sinne des Abs. 1 gelten Betriebe, die Erzeugnisse der im 1 Abs. 2 unter C n. Art, die sie nicht selbst erzeugt haben, an Wiederverkäufer r 3 J 1 gelten Gast⸗ und Schankwirt⸗
aften, Krankenanstalten sowie ähnliche Einrichtungen
Anstalten nicht als ende fa ö .
G) Gegen eine Entscheidung, durch die die Genehmigung versagt oder nur unter einer Bedingung oder Auflage erteilt wird, ist dem Betroffenen in den Satzungen ein Be chwerde⸗ recht einzuräumen. .
( Wird ein Betrieb ohne die nach Abs. 1 erforderliche de, n, errichtet oder wiederaufgenommen, so hat die zuständige Behörde, erforderlichenfalls unter Anwendung
polizeilichen Zwanges, dagegen einzuschreiten.
. 8 6 * (I) Die Hauptvereinigung kann Betrieben der Ver⸗ arbeiter⸗ und der Verteilergruppe die Fortführung auf Zeit oder dauernd untersagen, wenn der Betriebsführer oder ein Mitglied der Betriebsleitung die für die Führung des Be⸗ triebes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Ein Mangel der erforderlichen Zuverläfsigkeit darf nur angenommen werden, wenn ; a) der Betriebsführer oder ein Mitglied der Betriebs⸗ ; leitung wegen eines vorsätzlichen oder grob fahr⸗ lässigen Verstoßes gegen die Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung oder einer auf Grund dieser Verordnung ergangenen Anordnung rechtskräftig verurteilt oder
der Betrieb wegen eines vorsätzlich oder grob fahr⸗ lässigen Verstoßes des Betriebsführers oder eines Mitgliedes der Betriebsleitung gegen eine Anord⸗ nung über Preise oder Preisspannen, Regelung des Arbeitsumfanges oder des Ausnutzungsgrades von Betrieben, Wettbewerbsregelungen, Lieferungs⸗ oder BVerteilungsvorschriften mit einer Ornungsstrafe
genannten Betriebe herstellen, b
bestraft,