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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 26 vom 2. Februar 1943. S. 4
Anordnung F Nr. 40
der Reichsstelle für Holz Betr.: Durchführung der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Sicherung der sortenmäßigen Erfüllung der Holzeinschlags⸗ sestsetzungen sowie der Erfüllung der Gerbrindenaufbringungs⸗ festsetzungen bei Veräußerungen von Holz auf dem Stock vom 26. November 1942 (RMinBlatt der Forstverwaltung Nr. 35
vom 19. Dezember 1942)
Vom 27. Januar 19413
Auf Grund der im 5 4 der Anordnung zur Sicherung der sortenmäßigen Erfüllung der Holzeinschlagsfestsetzungen sowie der Erfüllung der Gerbrindenaufbringungsfestsetzungen bei Veräußerungen von Holz auf dem Stock vom 26. November 19142 (RMinBlatt der Forstverwaltung Nr. 35 vom 19. De⸗ zember 1942) erteilten Ermächtigung wird angeordnet:
§51
(41) Kaufabschlüsse oder sonstige Rechtsgeschäfte wie Auf⸗ rechnung, Tausch, Vergleich u. ä. über Holz auf dem Stock haben nach Maßgabe der dem Eigentümer bzw. Nutzungs⸗ berechtigten nach einzelnen Holzarten und ⸗sorten erteilten Holzeinschlagsfestsetzung zu erfolgen.
(2) Vereinbarungen gemäß Abs. 1 dürfen nur über den Anfall eines Forstwirtschaftsjahres, und zwar des Forst⸗ wirtschaftsjahres erfolgen, auf das der Einschlag nach der erteilten Holzeinschlagsfestsetzung anzurechnen ist. .
3) Sofern der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte auch eine Gerbrindenaufbringungsfestsetzung erhalten hat, zu deren Aufbringung die Holzmengen zu Abs. 1 herangezogen werden müssen, sind über die zu gewinnenden Gerbrindenmengen ent⸗ sprechende Vereinbarungen zu treffen.
(ch Abweichend von den Bestimmungen der Abs. 1 und 2 können mit Genehmigung der Prüfungsstelle ausnahmsweise schriftlich abzufassende Rahmenverträge über den Verkauf des gesamten oder von Teilmengen des Holzanfalls aus mehr als einem bis zu höchstens fünf Forstwirtschaftsjahren abgeschlossen werden, wenn z. B. im Hochgebirge Einschlag und Verkauf des Holzes von der Schaffung von Bringungsanlagen u. ä. durch den Erwerber abhängig sind. ;
Verträge dieser Art dürsen nur über unverbindliche Holz⸗ und Gerbrindenmengen abgeschlossen werden und sind wäh⸗ rend der Geltungsdauer des Vertrages alljährlich durch Kauf⸗ abschlüsse oder dergl. entsprechend den in Absatz 1 und 2 ge⸗ troffenen Bestimmungen zu ergänzen.
§82 Die Vereinbarungen zu 51 Abs. 1 bis 3 sind vor dem Einschlag bzw. vor dem Beginn der Gerbrindengewinnung
t . zu treffen 93
(I) Kaufabschlüsse eines einzelnen Eigentümers bzw. Nutzungsberechtigten oder einer Mehrzahl von Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten auf Sammelliste, bei denen 20 fm mk Derbholz und mehr zur Veräußerung kommen, haben schriftlich zu erfolgen.
(2) Kaufabschlüsse gemäß Abs. 1 haben neben den üblichen
kö insbesondere folgende Angaben zu ent⸗ ten: j a) Name und Wohnort des Veräußerers bzw. der Ver⸗ äußerer einerseits und des Erwerbers bzw. Schlag⸗ unternehmers andererseits, b) Forstwirtschaftsjahr, auf das der Holzeinschlag an⸗ zurechnen ist, ) ö. des Rechtsgesthäfts; Holzart, Menge, orte, d) Hiebsort, e) Hiebsart, f) . Verpflichtung, bestimmte Holzsorten zw. Teilmengen an andere holzbe⸗ oder wer⸗ arbeitende Betriebe weiterzugeben, g) Frist für die Durchführung und Abrechnung des Holzeinschlags und der Gerbrindengewinnung, h) Ort und Datum der Vereinbarung.
Außerdem können besondere Bedingungen hinsichtlich der Lieferung des Holzes und der Gerbrinde und sonstige erforder⸗ sich erscheinende Vereinbarungen aufgenommen werden.
(3) Die Kaufabschlüsse gemäß Abs. 1 und 2 sind auf An⸗ fordern der Prüfungsstelle vorzulegen.
§ 4
Das Ergebnis des Holzanfalls und der Gerbrinden⸗ gewinnung ist dem Veräußerer durch den Erwerber bzw. Schlagunternehmer unverzüglich zu melden. Der Veräußerer ist verpflichtet, das Hiebsergebnis sowie gegebenenfalls das ,, . der Gerbrindengewinnung durch Einbeziehung in die Holzeinschlagsnachweisung zu den für die Vorlage festgesetzten Zeitpunkten an die Prüfungsstelle weiterzumelden.
§8 5
(1) Bereits bestehende Verträge sind den Bestimmungen dieser Anordnung anzugleichen bzw. durch Nachträge zu ergänzen.
(23) Die Bestimmung des Absatzes 1 findet keine An⸗ wendung auf Vereinbarungen, die für das Forstwirtschafts⸗ jahr 1943 über Holzanfälle in Sommerfällungsbetrieben geschlossen worden sind. z
6
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung fallen unter die Strafbestimmungen der jeweils für das in Frage kommende Gebiet geltenden Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags, der Verordnung zur ver⸗ stärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen und der Verordnung über den Waren⸗ verkehr.
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Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 27. Januar 1943.
Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Storck.
Berichtigung und Druckfehlerberichtigung Die in Nr. 21943 und 5/1943 des Deutschen Reichs⸗
anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Anordnungen der Reichsstelle für Kleidung und verwandte
Gebiete sind wie folgt zu berichtigen:
97 Anordnung 1/43
in § 11 Abs. 1 Zeile 3 sowie 5 12 Zeile 1 muß es anstatt .. 6... richtig lauten: „.. 5 ...*.
„5 11 Abs. 3 muß richtig lauten:
„Die Säuglingskarte gilt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes und ist bei Aushändigung der Reichskleiderkarte für Kleinkinder zurückzugeben. Nicht in Anspruch genommene Bezugsabschnitte er⸗ löschen. Die bis Ende März 1941 ausgegebenen Säug⸗ lingskarten (1. Säuglingskarte) werden am 31. März 1943 ungültig.“
„In der Anlage C sind unter Ziffer „8b“ in der Position Rüschen, Plissee, Blenden die Worte „.. und Wäschestickereien ...“ zu streichen.
Anordnung II 43
„In der Inhaltsübersicht und im Text der Anordnung sind in der Ueberschrift des 3. Teiles die Worte „.. Lagerhaltung und Verkaufsbeschränkung ...“ zu streichen.
„In der Anlage A sind am Schluß noch folgende Sätze hinzuzufügen:
Dieser Bezugsberechtigungs schein berechtigt nicht zur Entnahme und zur Lieferung aus Be⸗ ständen, die zur Verfügung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete als Pflichtlager zu halten sind.
Dieser Bezugsberechtigungsschein ist im Sinne der Anordnung 13 wie ein bestätigter Punktscheck zu behandeln. Die Gruppenziffer und die Punktberechnung ergeben sich aus der Punkt⸗ liste. Die Richtigkeit wird bescheinigt. Reichsstelle bzw. Gruppe der Organisation der
: gewerblichen Wirtschaft.“ Anordnung III / d 1. In § 13 Abs. 1 Zeile 2/3 n es anstatt, . . Kalen⸗ dervierteljahr .. . richtig lauten: „.. Kalender⸗ ihr
Anordnung 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung II / 43
1. In § 22 unter Nr. 1a Zeile 3 muß es anstatt „..jletztere . richtig lauten:, ... diese Be⸗ leidungsstücke .. .“.
In 5 28 Abs. 5 Zeile 6 muß es anstatt ,.. . und be⸗ stätigten. .“ richtig lauten: „.. unbestätigten ...“. In Anlage A muß es in der Wiederverkaufserklärung . 3 6 Zeile 3 statt . . anliegende. . richti auten: „. . die vorgeschriebene . . .“. Ferner mu es in der Verbrauchererklärung in Ziffer 2 Zeile 2 heißen statt „.. Gummplatte . .“ „.. Gummi⸗ platten. . “ Hinter dem Wort „.. Gummi⸗ platten. .“ ist hinzuzufügen „.. mit und ohne
Spinnstoffbasis ...“ 4 Die Anlage B (Punktliste) ist wie folgt zu ändern:
a) in * zu streichen,
b) in Position 2083 ist zwischen dem Wort „allen.. “ und dem Wort „.. Spinn⸗ stoffen.. .“ das Wort „. übrigen... einzufügen,
e) die Position 2167 ist zu streichen,
d) bei Position 2692 beträgt der Punktwert nicht „37“, sondern „25“,
e) bei Position 2693 beträgt der Punktwert nicht „25“, sondern „37“,
h) bei Position 5379 ist hinter „.. Capelines ...“ hinzuzufügen: „.. jeder Art ...“; der Punktwert beträgt hier nicht „3“, sondern nur „2m“ Punkte,
osition 1505 ist das Wort „Wickelgamaschen“
g) in den Positionen 9387— 9389 ist das Wort „.. industrielle .“ zu streichen und dafür „.. gewerbliche...“ zu setzen,
h) im Äbschnitt M lauten die Punktwerte richtig bei⸗
ne, . C5 Punkte Nr. 11 0 .. . 2 —3 Punkte Nr. 11 033 .. .. 3— Punkte Nr. 11035. = 3—4 Punkte Nr. 11 041. .. C6 Punkte Nr. 11 042 . 3—5 Punkte
Bekanntmachung
Die am 30. Januar 1943 ausgegebene Nummer 3 da Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzabkommens zum deutsch-kroatischen Handelsvertrag. Vom 31. Dezember 1942.
Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Ge— schmacksmusterrecht. Vom 28. Januar 1943.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebexein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 22. Januar 1943.
Umfang; „ Bogen. Verkaufspreis: O, 15 i-4. Postbeför⸗ derungsgebühren: 0, 93 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.
Berlin NW 40, den 1. Februar 1943.
Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans
. hat Berlin am 28. Januar d. J. verlassen.
ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr. Kappeler die Geschäfte der Gesandtschaft.
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Aus der Verwaltung
Verlängerung der Frist für die Abgabe der Steuererklärungen
Der Reichsminister der Finanzen hat angeordnet, daß die Erklärungen für die Einkommensteuer, Gewinnfeststellung,
Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer 1942 und für die Gewerbe⸗
steuer 1943 in diesem Jahr erst spätestens am 31. März 1943 abzugeben sind.
Nur halbe Bürgersteuer in der Einkommensteuertabelle 1942
Bei der Abwicklung der Bürgersteuer war man davon aus⸗ gegangen, daß die Bürgersteuer mit dem vollen Jahresbetrag in der e,, für 1942 berücksichtigt werden würde. Wie der Reichsfinanzminister jetzt in einem Erlaß mitteilt, wird in die Einkommensteuertabelle für 1942 jedoch nur der halbe Jahresbetrag der seit dem 1. Juli aufgehobenen Bürgersteuer eingebaut. ge sind deshalb bei den zur Einkommensteuer zu ver⸗ antagenden Steuerpflichtigen nur die für das zweite Kalenderhalbjahr 1942 noch gezahlten Bürgersteuerteilbeträge an⸗ zurechnen oder auszugleichen. Es können sich nunmehr hei den Steuerpflichtigen, die für das erste Kalenderhalbjahr 1947 einen
Anspruch guf Ermäßigung der Bürgersteuer hatten, aus der bis⸗
herigen Regelung Härten ergeben, weil eine Anrechnung der Bürgersteuerteilbeträge n das erste Halbjahr auf die Ein⸗ kommensteuer nicht fut indet. Zur Vermeidung solcher Härten und zur weiteren Vereinfachung der Bürgersteuerabwicklung wird deshalb bestimmt, daß die Gemeinden Bürgersteneranforderungen für das Kalenderjahr 1942 ohne Rücksicht auf die Fälligkeit zu berichtigen haben, wenn die Berichtigung zur Ermäßigung der ,. führt, daß ferner Bürgersteuerteilbeträge, die zu Unrecht erhoben worden sind, ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit erstattet werden.
1 zSirt f chafistei
Sparsame Wirtschaftsführung — Kommerziali⸗ sierung der Preisüberwachung Ausführungen von Preiskommissar Staats sekretär Dr. Fischböck
Auf einem Gefolgschaftsappell des Preiskommissarigts, auf
dem der stellvertretende Gauleiter von Berlin, Staatsrat Görlitzer,
zur gegenwärtigen außen- und innenpolitischen Lage sprach, ging
Preiskömmissar Staatsrat Dr. Fischböck auch auf einige aktuelle
preispolitische Fragen ein. .
Bei der entscheidenden Bedeutung, die heute der e e n zukommt, ist es, wie Dr. Fischböck ausführte, selbstver⸗ tändlich, daß die Preisbehörden diesen Gesichtspunkt an in den Vordergrund zu stellen haben. Und zwar können die Preisbehörden vor allem dadurch zur Leistungssteigerung beitragen, daß sie dem Unternehmer die Möglichkeit geben, durch angemessene Festpreise ihren Gewinn aus Kostenersparnissen zu erzielen. Leistungssteige⸗ rung in der gewerblichen Wirtschaft bedeutet nämlich vor allem, daß mit den vorhandenen Arbeitskräften und dem vorhandenen Material möglichst viel aus dem Betrieb herausgeholt, also an Kosten gespart wird. Zur Ausnutzung aller vorhandenen Möglich⸗ keiten wird aber von der Preisseite her nicht dadurch beigetragen, daß unangebracht hohe Preise zugelassen werden, sondern dadurch, daß der Preis so gehalten wird, daß es für den Unternehmer not⸗ wendig ist, das zu tun, was die Rüstung erfordert, nämlich seine Kosten niedrig zu halten, das heißt, mit Arbeit und Material sparsam umzugehen.
Der Preiskommissar betonte sodann, es komme im weiteren Verlauf des Krieges darauf an, daß die Vorschriften auf dem Preisgebiet nicht auf dem Papier stehen, sondern mit dem Wirt⸗ schaftsleben in Uebereinstimmung gehalten werden. Das bedeutet, daß die Preisüberwachung kommerzialisiert werden müsse, daß die Preisvorschriften von denjenigen, die sie angehen, verstanden
werden, und von denjenigen, die die Kontrolle über die Durch⸗
führung auszuüben haben, auch leicht und den gegenwärtigen Personalverhältnissen entsprechend rasch und r ach angewendet werden können. Weiter ist nach den Ausführungen des Preiskommissars zu . ob nicht mehr als bisher die Organisation der Wirtschaft azu ,, werden kann, den Preisbehörden bei der Er⸗ füllung ihrer Aufgaben zu helfen. Staatssekretär Dr. Fischböck wies darauf hin, daß er die Organisation der gewerblichen Wirt⸗ schaft wiederholt zur Mitarbeit aufgerufen und — wenigstens bei
manchen dieser Organisationen — erfreulicherweise weitgehendes
Interesse gefunden hat. Er habe die Absicht, die bisherigen Ver⸗ suche auf weitere Gebiete auszudehnen und Befugnisse preisbil⸗ dender Art von der Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen grundsätzlicher Richtlinien wahrnehmen zu lassen.
Der Preiskommissar vertrat schließlich erneut seinen be⸗ kannten Grundsatz: Keine Milde und keine Schonung gegenüber
bewußten Verbrechern an der Krie swirtschaft, schärfstes Durch⸗
greifen gegenüber allen bewußten Vergehen auch in Preisange⸗ legenheiten! Das bedeutet aber, wie Dr. Fischböck ausführte, nicht, a nun der einzelne Beamte von vornherein denjenigen, mit denen er im Zusammenhang mit seinem Amt in Berührung kommt, feindselig oder auch nur unfreundlich begegnet. Die Schärfe in der ache und die Milde in der Form vertragen sich durchaus.
Kriegsversehrte und. Rüstungsarbeiter in der Leistungs⸗ ertüchtigung — Fast vier Millionen Teilnehmer 1942
Wie das DAF.-Amt für Leistungsertüchtigung, Berufs⸗ erziehung und Betriebsführung mitteilt, konnte in den 12 Mo⸗ naten des vergangenen Kriegsjahres ein weiterer Ausbau der fach⸗
lichen Erwachfenenerziehung in den Leistungsertüchtigungswerken
vorgenommen werden. Im unermüdlichen Einsatz gelang es, die Zahl der Uebungsstätten für Leistungsertüchtigung auf 555 zu erhöhen, von denen 308 überbetrieblich in DMF. eigenen Häusern arbeiten, während 247 als betriebliche Uebungsstätten in Groß⸗ betrieben der Leistungsförderung dienen. Die Verstärkung der Besucher um weitere 200 000 Arbeitskameraden gegenüber dem Vorjahr vollzog sich im wesentlichen aus kriegswichtigen Betrieben und aus der deutschen Rüstungsindustrie. Auch im Dienst der fachlichen Förderung der kriegsversehrten Soldaten sind die Uebungsstätten der Deutschen Arbeitsfront besonders in Er⸗ scheinung getreten. In jedem Monat des vergangenen Jahres konnten im Reichsdurchschnitt 30 neue Tagessonderlehrgemein⸗ schaften für Kriegsversehrte anlaufen. Allein im letzten Halbjahr wurden rund 16009 Kriegsversehrte in den Lehrgemeinschaften des Leistun ö gezählt. Dabei wurden neue Hilfsmittel für den Unterricht geschäffen, beispielsweise für das Maschineschreiben und Stenographieren von Einarmern. Die stetige Aufwärtsentwicklung der Leistungsertüchtigung bis zur Grenze von fast vier Millionen Teilnehmern ist auch eine Aus wirkung des starken Leistungswillens der deutschen Arbeiterschaft.
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Or Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags, und Druckerei GmbH Berlin.
Vier Beilagen einsch! Bol aheilage und einer Zentralhangelsreqisterbeilage,
Bei der gekürzten Ausgabe fallen die Zentralhandelsregister⸗ und dat Börsenbeilage fort.
zum Deutsichen Reichs anzeiger und Preuhischen Staats anzeiger
Nr. 26
Fortsetzung des Wirtschaftsteils
Dienst an der Gemeinschaft — das Ziel der Versicherungs⸗ wirtschaft
Vor einem größeren Kreis leitender Versicherungsfachmänner des Innen⸗ und Außendienstes sprach in Wien Dr. Paul Graupe, Hauptgeschäftsführer der Fachgruppe Versicherungs⸗ Generalagenten, über Fragen der Versicherungswirtschaft und des Außendienstes, Der gesunde Kern der Versicherung sei durch den Nationalsozialismus wieder hervorgekehrt und die Versicherung ihrer ideenmäßigen Grundlage nach zur Dienerin an der Gemein⸗ schaft geworden. Sie sei eine wichtige Einrichtung der Volks⸗ wirtschaft und gebe sowohl dem einzelnen als auch den Gemein⸗ schaftsformen und Gemeinschaftsgebilden des Volkes durch die Uebernahme des Versicherungsschutzes ein Gefühl der Sicherheit und stärke damit den Selbstbehauptungswillen der Volksgemein⸗ schaft. Die Versicherung sei genau wie der gesamte Wirtschafts⸗ prozeß nach nationalsozialistischer Auffassung niemals als Selbst⸗ zweck anzusehen. Sie sei vielmehr nach ihrer ganzen Einstellung und Arbeit Mittel zum Zweck, nämlich ihre Leistungen in höchster Pflichterfüllung für Volk und Reich nach gemeinschaftlichen Ge⸗ sichtspunkten zu vollbringen. Die Versicherungswirtschaft, die im Dienfte an der Gemeinschaft ihr Ziel zu sehen habe, werde durch den ehrlichen Wettbewerb der einzelnen Unternehmungen immer auf ihre ursprüngliche Funktion zurückgeführt und zu höchster Kraftentfaltung und Leistungssteigerung angefeuert. Nur wenn sie fich ständig den Belangen des Volkes und der Wirtschaft anpasse, werde sie in der Lage sein, den an sie herangetragenen Anforderungen nach allen Seiten hin auch weiter gerecht zu werden.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 2. Februar auf 74,00 EM (am 1. Februar auf 74,00 RTͤꝗ') für 100 kg.
Berichte von aus wärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten
. Devisen
Brag, 1. Februar. (D. N. B. Amsterdam 1327 G. 13,27 B., Zürich 57s, 0 G., 680, 10 B., Oslo 56,60 G., öss,so B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,900 G., 99, 10 B., Madrid 235735 G., 236, 6s B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New Yort 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, 05 B., Stockholm 594,60 G., 595, So B., Brüssel zo, 60 G., 400/46 B.. Belgrad 4958 G. 50, 95 B., Agram 45,95 G., 50, os B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 8.
Budapest, 1. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180, 73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2.78 Y, Helsinki 6,99, London — —, Mailand 17,7, New Jork — — Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 1I,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,2090. — Die Börse bleibt 2. Februar geschlossen.
London, 2 Februar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris — —, Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Nontreal 4,43 -= 4,47, Amsterdam — — Brüssel — — , Italien (Freiv) . — Schweiz 17, 30-17, 40, Kopenhagen (Freiv. ) — * Stockholm 16, 85 = 16,95, Oslo — = Buenos Aires (offiz.) 16,95 ½ - 17,13,
Rio sz3, 64, Schanghai Tschungking-Dollar — —
Amsterdam, 2. Februar. (D. N. B.) [12,90 Uhr; holl. Zeit. (Amtlich. Berlin —— London —— New York — — Paris — —, Brüssel zo, 1— 5017, Schweiz 43,53 = 43,71, Helsingfors — — Italien (Clearing — — adrid — —, Osl Kopenhagen — — Stockholm 4481 — 44,99, Prag — —
Zürich, 1. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 4,12, London 17,5, New York 431, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,664, Madrid 39,75 B., Holland 2293, B., Berlin 172,556. Lissabon 18, 23, Stockholm 102,664, Oslo 98, 623 B., Kopenhagen vo, 373 B., Sofia 5,73 B., Prag 17, 30, Budapest io4,50 B., Zagreb 8,75, Athen — — Istanbul 3,374 B., Bukarest 2,3) B., Helsingfors 877,59 B., Buenos Aires 165,00, Japan 101,09, Rio 22,59 B.
Kopenhagen, 1. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 19, 8s, Antwerpen 76, 85, Zürich fil, 25, Kom 25,35, Amsterdam 254,0, Stockholm 114,15, Oslo l09, 00, Helsingfors 9,83, Prag — —, Madrid — —. Alles Brief- kurse.
Stockholm, 1. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167 50 G., 168,50 B., Paris — G., Foo B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 9,00 G., 9], 80 B., Amsterdam — — G., 223, 56 B., Kopenhagen 87,560 G.. 87.00. B., Oslo 95, 350 G., gö6, 65 B., Washington 41506 G., 420, 00 B., Helsing= sors 8, Z5 G., g, sß B., Rom 2200 G., 22,20 B., Prag — — Madrid — — Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —— G., 18, 0 B.. Buenos Aires 97, 00 G., 100,00 B.
Oslo, 1. Februar. (D. N. B.) London — — G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 10,00 B., New York — — G., 440,09 B., Amsterdam — — G., 235,00 B., Zuͤrich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors s, 0 G., 9, 212 B., Antwerpen — — G., 7l, 50 B., Stockholm 104,55 G., ios, 10 B., Kopenhagen 91, 75 G., 92, 26 B., Rom 22, 20 G., 23,20 B.
London, JI. . (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 / —.
Wertpapiere ö.
Frankfurt a. M., 1. Februar. (D. N., B.) Reichs -Alt.- besitzanleihe 1073, Aschaffenburger Buntpapier = — Buderus Eisen 1563, 25, Deutsche Gold u. Silber 200,00, Deutsche Linoleum — —, Eßlinger Maschinen 169,00, Felten u. Guilleaume — —, Heidelberg Cement 148,50, Ph. Holzmann 18478, Gebr. Junghans
0 — e —
1 *
— —, Lahmeyer — —, Laurahütte 25,50, Mainkraftwerke —, —,
Erste Veilage
1943
Berlin, Dienstag, den 2. Februar
ae e, e ee e, mee:
Rütgerswerke 169, 0, Voigt u. Häffner — — Zellstoff Waldhof —
Hamburg, 1. Februar. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 150,75, Vereinsbank 163,00, Hamburger Hochbahn 137,25, , , . Paketf. 114,00, Hamburg⸗Südamerika 139,00,
ordd. Lloyd 114,50, Dynamit Nobel — —, Guano S9, 00, Harburg Gummi 147, 00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Karstadt 132,00, Siemens St. Akt. — —, do. Vorz. Akt. ——, Neu Guinea — —, Otavi 27.75.
Wien, 1. Februar. (D. N. B.) 496 Nied. Donau ds. Anl. 1940, A 10418, 499 Ob. Donau Lds. Anl. 1940 104,20, 490 Steier- mark Lds.⸗Anl. 1940 104,9, 4 Wien 1940 104,00, Donau- Dampfsch. Gesellschaft ——, A. E. G.-Union Lit. A — — Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ gö, 50, Brau⸗AG. Oesterreich — Brown⸗-Boveri — —, Egydyer Eiseß u. Stahl — —, „Elin“ AG. f. el. Ind. ——, Enzesfelder Metall — — Felten ⸗Guilleaume ——, Gummi Semperit ——, Hanf-⸗Jute⸗Textil ——, Kabel⸗ und Drahtind. — —, Lapp⸗Finze AG. 107,00, Leipnik⸗Lundb. — —, Leykam⸗Josefsthai ——, Neusiedler AG. 188,00, Perlmooser Kalk — —, Schrauben⸗Schmiedew. —, —, Siemens⸗Schuckert — —, Simmeringer Masch. 135,00, „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit — - —, Steirische Wasserkraft — —, Steyr-⸗Daimler-Puch 126,00, Steyrermühl Papier — —, Veitscher Magnesit — —, Waagner⸗Biro — —, Wienerberger Ziegel 136,00.
Wiener Protektoratswerte, 1. Februar. (D. N. B.) Zivnostensa Bank — —, Dux-Bodenbacher Eisenbahn — — Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. — —, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein — —, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 75,00, Metallwalzwerk AG. Mährisch-⸗Ostrau 155,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 317,900, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 69, 00,9 A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 304,00, Heinrichsthaler Papierfabr. ——, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
2. Februar 1. Februar Geld Brief Geld Brief Aegypten drien und Kairo). .. 1 ägypt. Pfd. — — Afghanistan (Kabuh 106 Afghani 18,9 18,83
Argentinien (Buenos 1Pap. Pes. O,5ss o,sg2 O,588 O0, oz
(Ale xan⸗ 18,79 18,83
Aires) Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel und
Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 39,966 40,0 Brasilien (Rio Janeiro).
Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London) .. — — Finnland (Helsinkih. 100 sinnl. ] 5,06 5, 07 Frankreich (Paris) .. 100 Frs. — — Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1.5672
Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. 100 Gulden 132A, 0 132,70 Iran (Teheran) .... 100 Rials 14,61 Island (Reykjavik). . 100 isl. Kr. 38,50 Italien (Rom und ⸗ Mailand) 100 Lire 13, 16 Japan (Tokio und Kobe) 19en 0,587 Kanada (Montreah ,. 1 kanad. Doll. — Kroatien (Agram) .. 100 Kuna 5, 005 Neuseeland (Welling⸗ ton) Lneuseel. Pf. — Norwegen (Oslo)... 100 Kronen 56,6 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,14 10,16 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Frs. 58, 0l Serbien (Belgrad) .. 100 serb. Din. 5, 005 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8, 609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg) . ... 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbuh . . . 1J türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 1090 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New Jorh 1 Dollar
1 Cruzeiro — —
100 Rupien — — 100 Lewa 3047 3,0563
100 Kronen 52,15 52,25 engl. Pfd.
100 Kronen 59, 58
23, 60s
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9, 89
Frankreich K 4,995 Australien, Neuseeland ..... ... ...... Britisch⸗Indien ....
ö
Ver. St. v. Amerika e e eee eee eee ee Brasilien )
fabriken A. G. 62, 1o, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. —— Ver. Schafwollenfabriken A. G. 60, 25, 47 Dux-Bodenbacher Prior. Anl. 1891 — —, 495 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 — — Königs⸗ hofer Zement 477,090, Poldi⸗Hütte 702,00, Berg- u. Hüttenwerksges. A650, 06, Ringhoffer Tatra 39400. Renten: 45296 Mahrisch. Landes · anleihen 1911 10,00, 499 Pilsen Stadtanleihen — — 4 Mo Pilsen Stadtanl. — —, 595, Prager Anleihe ——, 475 Böhm. vyp. Bank Pfandbr. (57jährig — — 479 Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen ——, 455 Böhm. Landesbank Komm. -Schuldsch. 4e, Böhm. Landesbank Meliorationssch. —— 4960 Pfandbr, Mähr. Sparkasse — —, 4M Y Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —) 4959 Mähr. gandeskultur⸗Bank⸗Komm. ⸗Schuldverschr. — 45 Mähr. Landes. kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —. 4M 6 Zivnostensta Bank Schuld verschr. — —.
Amsterdam, 1. Februar. (D. N. B.) A. Fortlaufend no⸗ tierte Werte: J. Anleihen: 4 Nederland 1940 S. J mit Steuer- erleichterung 103,75, 479 do. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 102, 00, 475 do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 103,00, 3 Me 9h do. 1541 166) ggis, ,, 409 do. 1941 102,90, 394, do. 193 45, 399 (ze) Nederland 1938 9716/19, 2 He'b Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 79073, Nederl. Handels. Mij. Zert. (1000) 165,00. JI. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKu) 17a, Van Berkels Patent 159, 5o, Fokker Nederl. Vliegtuigenfabr. 299,00, Lever Bros & Unilever N. V. Zert. 296,00, Philips Gloeillampen fabr. (Holding⸗Ges.) 371,75, Dost Borneo Mij. — —) Koninkl. Nederl. Mij. kot Expl. v. Petroleumbr. ——, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. — — Holl. Amerika Liin. —— Nederl. Schep vgart Unie ——, Handelsvereeng. Amsterdam (5VAj — — Deli Mi. Zert. (ioo) — — Senembah Mij. —— Stoomwv. Mij. ede Maas“ — —. B. Kassapapiere: J. Festverzinsliche Wertez 3 MY, Amsterdam 1937 S. II — —, 3 ** Rotterdam 1938 S. 1 —— 495 Nederl. Bankinstelling Pfbbr. ——. II. Aktien: Amsterdamsche Bank 148, 00, Nederl. Bankinstelling R. E 134309, Amsterdam Droogdok 316,06 G., Heemaf. N. V. 215,00, Heinekens Bierbrouwerij 335, 00, do. Zert. 338, 00, Holland. St. Meelfabriek 236, 0), Holl. Draad und Kabelfabriek — — Holl. Kunstzijde In. (H6K I) — —, Intern. Gewapend Betonbouw 200,09, Intern. Viscose Comp. 135,00, Kon. Ned. Hoogovens u. Staalfabr. Zert. 161, 00, Lever Bros & Unilever N. V. T9. Vorzg; 162,00, do. 79, Vorzg. Zert. 162,00, do. 69, Vorzg. (St. 3. I60) 164, 6, do. 66, Vorzg. (St. z. 1000 145,06, Nederi. Kabelfabriek 335,00, do. Zert. 338, 50, Nederl. Scheepsbouw Mij. 269,00, Nederlandsche Vlas Spinnerij 190,00, Philips Gloeilampenfabyieken Vorzg. 187350, Reine veld Maschinefabriek 150,00, do. Vorzg. — Rotterdamsche Droogdok Mij. 376,50, do. Zert. 38 1,00, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 131,00, Handel Mij. R. S. Stokvis & In. 224,00, Stbom Spinnerij i48, 50, Stork & Co. 178,50, do. Vorzg. 140 00, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij — —, Vereenigde Blik⸗ fabrieken 245,00, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelden Zonen, 174, 00, do. Pref. 185,00, Wilton Feijenoord Dok en Werft 19799, do. Vorzg. / A. N. J. E. M. — — Tarakan Petroleum Mij. — — Nederl. Wol Mij. 114,756, Holl. Amerika Lijn Zert, (100) — — Deli Mij. Zert. (1009) — — Blaauwhoedenveem⸗ Vriesse⸗ veem 139,25, Magazijn de Bijenkorf N. V. 187,50, do. 66 kum. II. Vorzg. 145,715, do. Gewinnber. Sch. R 294,00.
Auslãändische Geldsorten und Banknoten
—m — *
2. Februar Geld Brief Sosvereigns ... .... ] Notiz 20,38 20,46 20⸗Franes⸗Stücke .. für 16,16 16,22 Gold⸗Dollars ...... 1Stück 4, 185 4,205 Aegyptische .. ..... Jägypt. Pfd. 4,39 4,41 Amerikanische:
1000-5 Dollar. ... 1 Dollar
2 und 1 Dollar .... 1 Dollar Argentinische ...... 1 Pap. ⸗Peso Australische .... .... 1 austr. Pfd. Belgische . .... .. ... 100 Belgas Brasfilianische ...... 1 Cruzeiro Brit. ⸗Indische 100 Rupien Bulgarische: 1000 L.
u. darunter ... . ... 100 Lewa Dänische: große .... 100 Kronen
10 Kr. u. darunter.. 100 Kronen Englische: 10 8
u. darunter .. ..... engl. Pfd. Finnische ..... .... 100 finn. 4 t Französische ... .... 100 Irs. ; ) 4,99 Holländische 100 Gulden 132,70 Italienische: große. . 100 Lire —
10 dire , , 0 Sire 13,62 Kanadische . . .. . . ... J kanad. Doll. 0, 99 Kroatische .. ..... . 100 Kuna 4,99
Norwegische: 50 ar. 100 Kronen 56, 89
u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei ...... 100 Lei 1, 66 Schwedische: große. 100 Kronen — 56 Kr. u. darunter. 100 Kronen ö . 59,40 Schweizer: große .. 100 Frs. . 57,83 160 Frs. u. darunter 100 Frs. . 57,83 , lob serb. Dn. 4,99 Slowakische: 20 Kr. u, darunter . Südafrik. Union ... Türkische Ungarische: 100 P. u. harunter
100 slow. Kr. 8,58 I südafr. Pfd. 4,39 I türk. Pfund ? 1,91
4. Oeffentliche Zuftellungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. r
2. Zwangsversteigerungen, 3. gebote,
6. Tustosung ufo. von Wertpapieren,
8. Comm nandit ge fe sschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften,
7. Attiengesellschaften 10. Gesellschaften m. S. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
18. Unfall ⸗ und Snvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 18. Berschtedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
42049 . Aufgebot von Urkunden.
burg 13, Papendamm 25111, akzep⸗ tierle und am 9. Oktober 1
9g29 fällig ge⸗ vom 17. 12. 1942 ist die angeblich in Lit. O. Nr. wesene Wechsel über 197. Ii. An- Verlust geratene Kuxe der Gewerk⸗ Fräulein Maria, Plaschke in Mün CM 100 — 4 * tragstellerin: Fa. Arthur Winkler schaft „Flick“, Verwaltungssitz Düssel⸗ chen, Brienner Str. 8: GM 3000, — ehem. Co., Halle a. S., Beesener Straße 259. dorf, Uerdinger Str. 12, und zwar die e 3
18 F 18/42. Durch Ausschlußurteil Credit⸗Bank Pfandbriefe Em. XXII Deutschen Sypothekenbank in Weimar 1805/6 — 21500, b) des Em. 1X Lit. O Nr. 173 — 15600,
Pfandbrief der
Norddeutschen Grund⸗Credit⸗
Schuldverschreibungen der Bank Em. XIV Lit. N Nr. 90 — 11100,
54 F. 243. Antragsgemäß sollen die Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ Nrn. 153 und 69, 430, 452, 906 und 916 Deutschen Hypothekenbank in Weimar G. 1000 — 41 * Pfandbriefe der
folgenden kun. den 1. der
der Hamburgischen Electricitäts⸗Werke dem dort
mann, Hamburg,
K Co., Halle a. S., Beesener Str. 259, werden. am 13. August 1929 in Halle . S. aus⸗ gestellte, von Friedrich Basse, Ham⸗
Hamburg, den 6. Januar 1963. Das Amtsgericht. Abteilung 54.
verlorengegangenen Ur⸗ gefordert, ihre Rechte bei dem Amts⸗ für kraftlos erklärt worden. Em. XXI ür kraftlos erklärt werden; gericht Hamburg, Abteilung, 5, Dreh⸗ antel zur Aktie Nr. 42 500 bahn 36, Zimmer 233, spätestens in 42048 am Donnerstag, dem Hamburg, Ausgabe Oktober 1931, über 19. August 1943, 11 uhr, anbe⸗ 100 RM, Antragsteller: Walter Volk⸗ raumten Aufgebotstermin anzumelden Weidenallee 65, und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗
12055 Durch
Fräulein Emma Selle in Morsleben: ende,
k ; Lit. G Nr. 87 — 162000, ehem. Düsseldorf, den 28. Januar 1943. Lit. C Nr 739 und 751 — 2/500, Bank Em. XX Lit. O Nr. 4528,29 — Amtsgericht. R . Frau Emmg Rodenberg geb. 21600. Ziegler in Straße 75: GM 300, — 45 Pfand⸗ Die Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.
: Ausschlußurteil des Amts- briefe der Norddeutschen Grund⸗Credit⸗ — ö . . en . om 22. ö Bank in Weimar Em. XXIV Lit, N 41871 2. der von tema Arthur Winkler falls die Urkunden für kraftlos erklärt sind folgende Urkunden für kraftlos Nr. 61517 — 34100, ch der Frau Or. 3 F. A2.
Ing der ; erklärt worden. Auf Antrag: a) des Ruth-Ingeborg Moll in Berlin-⸗Süd⸗ vom 22. Januar 1913 ist der Grurh. Brandenburgische Ge 1000, — 415 X Nordd. Grund GM 500, —
Norddeutschen Grund⸗Credit⸗
Heidelberg, Ladenburger Weimar, den 22. Januar 1943.
Durch Ausschlußurtenl
Straße 21: schuldbrief vom 29. Februar 1919
45 23. Pfandbriefe der über die auf dem Grundbuchblatt des