Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 30 vom 6. Februar 1943. S. 2
id Mlince⸗ Gesetzes vom J. November 1939 RGB]. 1 S. 22123) die , , k ö i sod ter Stre 2 ** e ü ühnerkogel (1976), den fliegens“ aus. Michael i. B., sodann die ser traße ege Wehre, tent mn gegen Welten über den Hühnerkogel (1976) d Hi . ö und weiler der Sirahe nach Südosten ragt. i . An gte Kö rel? ferneren Wöehs lter Tudensdorl aach hagfn, 1b, Genänlnger alg obeh, lä, its wr ie a . e m igt ö . hier nach Westen auf die Höhe über ar. . 8 . 3 . , 2 ae. . 26 ö. e erg, springt de 14 öden über Tan ⸗ (1739), dann auf den nach 9 durch vertragliche Vexeinba , , , zaschberg nach , der Stlaße nach Kukmirn, folgt ler nach Norden entlang dem n . . rungsbedin die die weft 8 . n i m Straße über Kutmirn (öh und . ostlich 216. 86 we. 3 dem nördlich davon age usthri . . Fahrwetze gegen . nach ö . ; 1 9 2 6 auf dem nach Westen füh⸗ e erl. 306 zeiter egen Sü ege im Tale des im 9 torfhöhe . . mne ,, e me eichsstraße Heiligen⸗ renden jade um . 6 , ,,, n. Taran sesb, nun dieser Straße gegen Südosten bis C6). Von hier de. e Wand, Höhenran 'dunkt 1957) I . ch Güersdor. Ven Gillersdors selgt Ke egen, ,, fkk z des Schloßberges. Dann folgt n Wege auf die Höhe 335, dann dem Wege nach dann den ,,, . n, , . Duden wen ic dorbel an den ,, * ö 4 2. J Echneldergrabenz diesem , , . auf⸗ we, m, e, an; We n We , ee, g 3 z 5 er Windischen 2 ae . d nn e, g gan erden kommenden wärtg bis zu seiner Ouglle bei Punkt . , . . d. * r, . diesem nach Süden, westlich des . . ,,, n Te. , 6 ge nm, n, d, mm wee, Grießelstein d, weiter diesem ber Roc, biegi ö en K bleibt * 3 bis zun Fahr wege Grießelstein⸗Magland, z . Matschiedi zum Tschelelnock. Auf dessen Kamm ble ö 9 n Wege en ats le zu ĩ ö 60 d ni Wege gegen Welten Cs Matlanl. und een rm, ächst, verlaͤßt ihn genau westlich von Punkt 13646 un wege degel se nach Sohenbrugg. Vom Westausgang von sie zundchst, we 1 — r ⸗ 63 3 — w n , , e. des Weges erreicht über diesen Pun 74 , 3. den g end rg gel- Möhle nach Schieser und folgt sodann 1932 den Kamm der n n, Egel, Spitzegel Möschacher K geen Westen über Fehring = C670) an,. , , 9 . unt 1331 der Jaders⸗ 14 — 1 941 ge . 23 S5 * ahrens⸗ 1 . ö 9 : X ; ö 44 . 36. . ae ö n,. (276), dorser n n ö. . 2 9 e 3 . Regel — den h 17 . z * 9 ö 2 n w . Str 1 . n bis zur westwärts, steigt über Pu ö a . ub em Vorsatz na mnblih kann der Straße gegen Westen über, Bayrisch Kölldors bis nütazsnock hinan, verläuft längs des Pfades über Abt die m Hinblick ücke über den Sul 26 lich von Bad Gleichen⸗ zum Mittagsno / ; N au ᷣ . . 2 kö ,,, zur K e, i Te, ie, e, , n . ervurksa und verläuft nun entlang der hier auf, de! ; 1 Kumitsch. tl dd u Si ich Don mmenden Fahrwege. Si Westen a— : ; . eine 2 ö 5 k ö. D gen und ef. Schwalbenkofl, rn. Torkofl zur Wegespinne bei de Gewissenl
. J O 6 um 2 . Hiegt, ungefähr 1 Km außer Donnersdorf, südlich Sberan, Ploner Alm, weiter ü . e. erde, n . ö ehandlung wie beim * nach Süden führenden Feldweg zur Donnersdorser Hocheck steigt hinab zum win 6 . recht winkliz zum bdingbarkeit dieser Haftung für Luft. let. tin. übersetzt der die Nur unt, g, 39 . . k ö. h, ö. dem Silber⸗ und f i , r n, , Lr lahr lughaller, gi jemand wege südlich der Usher fuhr ., , ,, enn. senler dem Gail bergbach nan zum Schatzbühel, bleibt 8j gen Entgelt oder im Jusammenhang mit ihrem ö 926 ö. in . ö , , . dieser n ge beh. dem Kamm bis zum S 4 ee üg . 6 , m Luftfahrzeug befördern, wurde im 5 29 * fes osse Freudenau in Schir ⸗ 75 f j tenalm, Klause, Rau ; . legt ; : Dsten Fi dahnd der von Abstal über Pfades über die Scharte i eit, gelegt. ; e, . ua H e n, le en nne. 6 . ö. . k. , . r l. 66. ö . 6e e, . ,, ,, nach Züdwesten führenden Siraße, bis zur Sitaßenbritt n ẽ KRawéllen! zun Oberalp' ab, läuft über Sieben warte Cinfühn ung einer Unfallverstcherung ist südlich von Nassau und ang. in ö. 96 y . . ö . ning bis zur Lotter Alm. Sie , alli e get ne en in 5 des Ziegelesenz, e , n , . i längs des Stainz steigt dann auf dem ostwärtigen Grat zum . 83 vorgeschrieben worden. ür Lustpostschaden , . ie, . 3 ur Brücke der Straße, die von führt auf dem Grat zur Denen, di . äber den Ju 8 29 i: Die Regelung der Haftun fenen, der Eisen⸗ e , n n fn, 36 Stainzbaches gegen Süden, . . n t , . pfl gelangt —̃ . zer, , n dena n vom 29. April ö. oe, , , 166 21835 Grat des Feuer a . nab bahnen und Str . i, durch Malleggendorf Und westlich von Schloß bällegg, é Käatzgs?? der Westgrat zum Starzel Hach, diesen hing dig, (hz. i E. 6s bei. führ Straße bis zur Cinmündung in die sie über den Kestgrat wärts 19400 16. ⸗ a. a , gen, . Straße 1 Süd . 3, , ge ich, ö Zum 8. Un ter abichniit; ; wester über Koratscht aßen, die Punkte 3, Täd und bis zur Mündung . die e. hinauf. Sie bleibt Zu § 29 1e Die summen mäßige Bes rränkung des Schaden= ö, sowie Dornau und über die Eisenbahnlinie Friedan = Pet⸗ zum Sichtelsee, dann zum rn, Joch, Marchechen⸗ Grund des s 23 paßte nlcht für die Luftwaffe, , n, . . bees Kant Räheenstzbach, derlähnst dann sul denn Cäct he e . n , fle des Klei⸗ , ,, Schlechterstellung der durch Luftwa enflug· tau bein binn, di r ar Wündung in die spitze bis zur Hochalm . verläuft zur Selle des ee en, da damit eine ,, a egg. n . ,, . Enndung' det Vrann nitzer Alpenbaches, an diesem entlang zur Mündung n we, zeug. Geschädigten ig en enge geschadlgten Personen Drau, dann längs der Drau bis zur . 9 Graden 6 warzach und an dieser aufwärts bis zur Mündung, . unfälle oder durch seindliche , ,. 9 Hogl ichen muß in , ö Rien, Fehse, wann ieh, för lichsähben, re rn ge n. f . a , . feilen n ie g. rücke nov ve 1 20 zölt. il), . ö ö tei inauf, über en rat u . ö. sol en 3 n, ahri nach Süden iber ,. nr g , ,. K . , , 2 Quelle des e ,,,, eim Tode einer Ehefrau) sowie Schmerzensgeld gewähr 3 K Erlachstein (Gt. Marein) diesem entlang zur wärn n gn r n , . , e, e, werden ö h gie orb ru igen durch die Luftwasse nun diese⸗ St 16e en eigung des bei Stopce, westlich von etzt sich fort auf. dem Weg über Nie ; Ve ln. aus Zu 5 n, , mäß 5 289 schon aus Gründen der und tende ier een den sben vie ichabehn Kn Neill bach ble btesi bis zur r,, än mngeelakölnhbeft richt möglich kam min gz . eh de n g den bis Ischernollta . . . den Esels rücken ar Hint. Wun⸗ a , ,. 3 ist für die ö die , lä) und ren hier, der nach ,,, 1 spitze . den Grat von Eichham, Hexenkopf, , , dungshaftung mit der , ,, . ,, g ü bee zun häöchsten nt de inn le gan gene nen Lufftbesstderungrecht eingefihrt worden nterscheger, Preborje (552), 381), ͤ
f Krystallkopf, Rainer Horn, . , ,. Drachenburg (284) und ö führenden Straße, so⸗ auf dem Grat über Hoher Zaun, Cry hier i der Binnen ⸗ Zu m 4. Unteravf chnit e 8
ĩ f ö 2p j ö t ; ‚ * 8 ill ⸗ 24 n ), Hohes. Aderl Großvenediger und triff ᷣ Das NS. Fliegerkorps betreibt die vormil. de an , n . 6 e e 6 2 3. ö ed . rer e hn n gbinnenlinie durch⸗ . ö auf 39 ö. e,, . 9 n ssch Führt . ier der 3 ; irk, wenn die im Kriege gesteigerke Bedeutung. Da für die besondesen Bel hrh zur Trtschaft er hl nnn, . . schnitten werden, gehören zum Zellgt ed b g tn ire e, , ild das allgemeine Luftbeförderungs⸗ Straße nach Süden längs des Motschnigbaches bis Qber⸗ icht im einzelnen etwas anderes bestimmt. mhältnisse der Ausbi dung da geme ne, an Pochanza, ,, . , . 6 . . 3 s . a n f nt i 8 i , g. ie m g . ö ö 6f * * 3 ö 22 in die Sawe bei Rann. Nun Folgt zem Laufe, oer Saw ; innenlinie verläuft, sind in den rwmessene ; ö gverordnung ; ; Ufer die HZollbinnenli . d Ausgestaltung durch die Ausführun aufwärts gegen Westen unter Eirischluß der am linken Höhe un 9 wurde. . 6 i t * , geh g fen ee Verordnung tritt am 15. Februar 1943 in vom 28. ö ke ele ,, egenen Ortschaften in den Sol t i . um ß. nte : 1 . 6, en . ta; de Kraft. . ; ; 5 ; di e , ,, 16 n . . gbichte ng tent ,,,, e, nn ,, S 20on schafft ten i 33 — rr n. r den, . 0 9g ; 343 ĩ ie im — . z . . rüche Jo . e,, gegen 6 Zur e ,. . Win fler ne g ee e , , ., Staats . i, nn n g r Personn und der Ab- (246 und weiter der Ytraße dnn, ,,, n. anzeiger Nr. S2 vom 8. Apri ar ö enzung zum Kriegsschädenrecht. —ᷓ— * den über den Punkt 431 nach Watsch (523), dann der Straße ; 6 1943 ; ö grenz 66 Die bisherigen Vorschriften über den Gerichts- „tber en, Fiber dis Punkte 553, 465. 483, 376 bis Graz, ). Janugr ... 3u f D:; D bi herig f Neberein⸗ K 9 ee gegen Westen über die Der Oberfinanzpräsident. Richter. 3. ür Luflfahrthaftungs gn sprücht wurden in M
Punkte 349, 336, die. Srte, Studen 313 Bresje (316) und
; , ,. . 4 . ; Bestinmungsortes bei Beför⸗ Kertina (329) zur Reichsstraße Einsi= Laibach 36) nordöstlich Begründung urch einen Gerichtsstand des Bef ig von Aich, dann dieser Reichsstraße gegen Südwesten bis Aich . 22
S s ü derungsschäden ergänzt. . . . . n Aenderung des Luftverkehrsgesetzes .
. von bier der Straße gegen Norden his Radomle, jun Vierten n. zur r n; agesetz ö
ö ö . uber die Feistritz und die vom 26, anuar n. GG BI. 1 S Zu Atti
Eisenbahnstation Jarsche⸗Wannsburg Ges) nach Mannsburg Zu Artitel l
S — j m 1. Februar 8 N ü B ; im Kriege mach⸗ rechend dem § 1 des Luftaufsichtsgesetzes vom 1. F , . 6g . k . 5 Die besonderen erhältnisse der Sustfahrt in; rege m 6 (RGBl. 1 S. 131) fest, daß erstöß⸗ gegen ; den Punkt 33) na Moste (331), da er S gege üd⸗ .
beg Lustverkehrsgefeges notwendig. DieR noch aus den Au, lassenen behördlichen Anordnungen y'. bat 6
; ; . . 9. 56 Haftung regehrng, de f ich i inzelfalle um Verletzung einer Walburga (351), die Sawebrücke (328) Swile (349), S vibe, Le sbherkehrs stammende astungs regelung de i n ,,, . . Nikolaus (347) und n, ö. . 65 ö . genen e , paßte nicht für die * twaffe und die mit . ift fe Du ftw rte hrege se es der der Verordnung über weiter der Straße im Tale der Selzacher Zaier gel ⸗
; ö si . jner bebördli in Ausübung ; i Betriebe zusammenhängenden r eren Gefahren, sie 5 berkehr ober einer behördlichen Anordnung in weslen über Altsak (362), Wukouza 395), Doleinavas 414 , auch ni! mehr dem tatsächli en , der . r f hire handelt. * ee, . wen und Selzach (436) bis zur Ortschaft Cesnjicg und . a. sich auf vertraglicher Grundlage im gewerb ie. . Die Meulegelung des Abs. 2 war ar en g ö h 584 Wege gegen Norden über Ruden, Draschgosche (655); von und im Luftsport herausgebildet hatte. Das neue Gesetz Verstoße gegen die fliegerische Zucht, die gerade währ
4 e . z ie j i ĩ aufi it i Verluste Druschgosche aß) verlänst, sie längs des. eg wege Nord. pringt daher die jetzs nicht mehr ausschiebbaren Aenderungen Kriegeß wegen der häufig mit ihnen verbundenen . . ö. k . i n d ce, T, der Uustfahrthwe fing; s weill Kdech ht , enn leben und Sachwerten dringend vermieden wer⸗ zu der im Tale der 5 Sawe na
; ; ; i ⸗ z pe ĩ trafen ge⸗ — j r Neuregelung des Haftungsrechts nach dem Kriege vor müssen und bei der Lu an. mit schweren Strafen Eüwaße istlich pon dm ende e, irg, ,. [. len, e , * Zufammenhang mit der Ren falling bes e mn . auch im Zivilluftverkehr strenger als ieh dDiesen Straße über Wocheiner Vellach (168), am e, ,. aligemeinen deutschen Haftungsrechts oder auf Grund einer bestrafen zu lönnen. ⸗ ü Räedeser Stes, über Retschitz 65g) und Uünter Görlach 2 Aenderung des internationalen Luftfahrthaftungsrechts not⸗ ng dr . Die Streichung der Ker wre h der bis zu dem Punkte, wo . 5 . (ob) kommende wendig werden könnte. 2. Abschnitt des Luftverkehrs Bodingungen “ dient lediglich der larstellung des be Weg, östlich der Höhe 732, die Straße trisnt. ; Das Gesetz teilt den jetzigen 2. Abschnitt des ehrs. Rechtszustandes. 1
gi folgt von diesem Punkte dem Wege n Südwesten gesetzes 5. Haftpflicht *. fünf Unterabschnitte auf. 9. . . Die Einbeziehung der er her er, e n.
über Ober -Göriach (605) bis zur Brücke über den . 3um 1. Anterabschnitt: schriften über Luftsperrgeblete in den ten , ,
bach (622), sodann dem Wege am Nordufer des Rothwein⸗
; ; 8 die Verhältnisse des Krieges be 9 baches nach Nordwesten durch das Rothweintal und bei der Zu 8 19 Abl. 1: Die bisherige Haftung des Luftverkehrs⸗ ist vor allem durch die ö. n, 159 Reichs. und
; i ã Durch eine Verordnung vom ö ; 4. 3 8e s . dem Wege Ttzes soll in Zukunft nur noch bei Schäden Anwendung ; ä Bas Hdesamte Reichsgebiet zum . V a. odr un e. . 9. 36 den . , , ,. k 24 . . g ö i r 6 — über de . ̃ Von entstehen, d. h. wenn der Geschädigte am g ꝛ z ken nig, wenn Zum iderhan ,,,, . ninimt ober die beschädigte Sache nicht in dem betreffenden , einer solchen Regelung, n e e Handesver⸗ Mosstrana ab verläuft sie auf dem gegen Osten an der Kirche nimmt ode J 3. genen biese and ahnliche meist m Im , ,, me, l , . ul du ig he e g, bee en nag dem Borgang der Neuregelung leidigung erlassene Verordnungen lediglich als Ue 9 jenseits der Sa w
; ten. bebe sölgt dicse m östlich von Lengenfeld nach Norden über die ! des 8 Uf. 3 des Krastfahrzeuggesetzs (m Art. Il des JJ
timmung mit Art. 88 des Ersten Luftprivatrechtsabkommeng
Zu § 31: Die . stellt klarer als bisher und ent
ie t ; wisser Haftungs⸗ und Strafbestimmungen scherheit und Ordnung in der Luftfahrt er⸗ westen über Woditz (343), Seebach 34h), Hrasche (359), St. ten die Aenderung isser Haftung Wahrung der Sicherheit
der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
Reichs und Staatsanzeiger w 390 vom 6. Februar 1943. S. 3
Anordnung Nr. 22 FA 26 p)
der Wirtschaftãgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für
elektrotechnische Erzeugnisse
sber die Herstellung von Gehäusen für galvanische Elemente
und Batterien Bom 5. Februar 1943
Auf 2. 2 . über 9 , e, . in errichtet. 82 der Fassung r Verordnung vom 11. Dezember 19.42 ; us 90 b ĩ in ledigli Fog 1 S. 686) in Verhindung mit der Verordnung über Als Blankstahl im Sinne 8 Anweisung gilt: Stahl ; 3 r,, , die Bewirtschaftung een gn Erzeugnisse vom gezogen, geschält und gesch
6 August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuhischer Qualitäten und Endzuständen. (Ausgenommen Sonder- aus 90a Korkholz (Refuge und Jungfernrinde Etaatsanz. Nr. 184 vom 8. 27 1942) wird mit Zustim⸗ profile.) ;
mung des Reichswirtschaftsmini 240 2 1 8 1
ters angeordnet:
ö 51 Geltungsbereich Die Sicherstellung der rationellen Fertigung von Blank⸗ 51
tahl erfordert eine zentrale Steuerung aller Aufträge. . ilt fü 3 ern, nr, n, 1 fräcr 8d Lek mmer gun r leder, dane.
Auftragslenkungsstelle Blankstahl, gat. Ein⸗ Düsseldorf, Kasernenstraße 61-67, N Warenart
. x t auseinandergeschnitienen Platten ⸗ iffen, in allen Abmessungen, oder Stücken zu Schnittzwecken..
27
zu Mahlzwecken hoh kg 83 90d Korkab fälle 100 kg
Die Hersteller von Blankstahl sind verpflichtet, sämtliche bei Lagerbuqch ührnng
Die Herstellung von Gehäusen für galvanische Elemente ihnen eingehenden Inlandsaufträge der Auftragslenkungs— 82
und Batterien aus Pappe und Preßspan ist verboten.
Gehäuse für galvanische Elemente und Batterien dürfen () Die Auftragslenkungsstelle ist berechtigt, Aufträge zu nur . . genormte Elemente und Batterien her h, verteilen oder umzulegen und bestimmten Herstellern zuzu⸗
werden (DIN 412109.
Für In⸗ und Ausland dürfen nur noch die in nachstehen⸗ . ö n , wir. der Alusste lung aufgeführten Gehäuse für galvanische Ele⸗
mente und Batterien hergestellt werden: a) Gehäuse aus Metall:
stelle nach Aufforderung einzureichen. (I) Eigentümer der vorgenannten Waren, die sich im
aben ein Lagerbuch zu führen. (E) Soweit nicht ein den Vorschriften dieser Anordnung ö entsprechendes Lagerbuch vorhanden ist, ist es nur dann einzu-
. ö . ; richten, wenn die im § 1 für jede Warenart angegebene 2) Die Auftragslenkungsstelle ist berechtigt, von den Her⸗ Mindestmenge sich auf . cf der Das Lager 9 ist . . e , auch wenn die Mindestmenge unterschritten (3) Durch die Auftragslenkung werden die aus den un⸗ 583
mittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und ( Maßgeb ir vie * j ; 6 ,, . 9 (I) a) Maßgebend für die Verbuchung find die Netto⸗Ein⸗
fur Element
bzw. Batterie
berührt. arbeitungsgewichte.
86 b) Für die Mengenbezeichnung sowie die Unterteilun
Normalhülse mit langovaler Linse . Normalhülse mit 40 mm Domlinse .... Normalhülse mit Fokus Gefalzte Anhängehülse Dosen⸗Anhängehülse Dosen⸗Anhängehülse mit Fokus Dosen⸗Signalhülse, einfarbig Dosen⸗Signalhülse, zweifarbig Dosen⸗Signalhülse, dreifarbig Dosen⸗Signalhülse, vierfarbig — Fahrradlampe mit festem Halter, nur für Ausland ; Handlampe für Normalbatterie Handlampe mit Kastenbatterie Handlampe für Kastenbatterie Kleinstabhülse, bis 25 mm Linsen⸗8 . Kleinstabhülse⸗Fokus, 40 mm Kopf⸗ G... Groß⸗Fokus⸗Stabhülse, bis 66 mm Kopf⸗ 8 Groß ⸗Fokus⸗Stabhülse, bis 656 mm Kopf- 8
b) Gehäuse aus Preßstoff oder Kunststoff:
S e Rm , m, g m. S SSG SSdSS8SS8SSS = D 8 0 8 0 . 2 2 8 . 8 d e dr d , d D D en
— — —
85888
ẽ = 8g 8
e . . D
für Element bzw. Batterie
Normalhülse
Anhängehülse .
Signalhülse, dreifarbig
Signalhülse, vierfarbig
Kleinstabhülse, bis 40 mm Kopf⸗g. ..
Kleinstabhülse, aufklappbar, bis 40 mm Kopf⸗ 8
Klemm stabhülse⸗ Fokus
Groß⸗Fokus⸗Stabhülse, bis 63 mm Kopf⸗8
Groß⸗Featus⸗Stabhülse, bis 63 mm Kopf⸗ 8
6
Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zu⸗
sammenbau aus Einzelteilen.
; §8 5 ( Kein Hersteller darf mehr als 8 der nach 5 3 zugelassenen Gehäusetypen ̃ führungsart hergestellt werden. . (2) Jeder Hersteller hat binnen zwei Wochen nach Inkraft⸗ treten dieser Anordnung je zwei genau beschriftete Muster der von ihm n, , Gehäuse der Wirtschaftsgruppe Elek⸗
troindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse einzusenden.
(3) Wechsel in den einmal gewählten Typen und Aus⸗ führungsarten ist verboten. §86
(I) Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle . elektrotechnische ,, . behält sich vor, in besonders egründeten Einzelfällen Ausnahnien von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge beim Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde West, Potsdamer Str. 26, einzureichen, Handelsbetriebe bei ihrer zuständigen Fachgruppe. .
(2) Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
§7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 8 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1943 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 5. Februar 1943. .
Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. TSü schen.
. Anwei jung Nr. 62
Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten 3 technische r ber die Errichtung . der Auftragslenkungsstelle für Blankstahl
Vom 5. Februar 1943
der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeu⸗ ,, in der Eisen und Metall verarbeitenden Indu⸗ trie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim-⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse an⸗
r fen Von jeder Type darf nur eine Aus⸗-
Die Wirschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte nach Arten und Sorten ist der Bestandsmeldevordru Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbe⸗ (8.4) maßgebend.
Aus führungsbesti i n,, 2) Aus dem Lagerbuch müssen ersichtlich sein §86 a) der jeweilige Bestand,
der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗ ieferers, t en werden nach den 85 10, 12 — 15 der Verordnung über e) jeder Abgang unter Angabe folgender Merkmale n Warenverkehr bestraft. ; 1. in Handelsbetrieben e
87 . Datum des Abgangs, Diese Anordnung tritt 8 Tage nach ihrer Verkündung in Empfänger,
Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. die veräußert wird, Hagen, den 5. Februar 1963. in Verarbeitungsbetrieben
ᷣ ̃ Datum des Abgangs, . Virtschaftsgruppe. Werkstoffverfeinerung und verwandte Nummer und Datum der Verarbeitungsgenehmigung. Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ Wird eine Verarbeitungsgenehmigung' für einen beauftragten für technische Erzeugnisse. bestimmten Verwendungszweck erteilt, 9 muß dieser Put sch. . aus dem Lagerbuch ersichtlich oder an Hand anderer Unterlagen ohne weiteres nachweisbar sein, d. h.
Anordunng Vim sa3 . Menge, Art und Bezeichnung sowie Verbleib der Er—
. e f zu deren Herstellung die als Abgang ver⸗ der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur uchte Warenmenge verwandt worden ist, 6. in
ufhebung verschiedener Anordnungen diesem Falle belegt werden können. ö Vom 5. Februar 1943 c) Lagerhalter und Lagerort, soweit die Bestände bei einem Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Dritten eingelagert sind. a vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ Bestandsmeldung indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur 854
Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom ö . 18. August ö19zg Deutscher . u. Preuß. Staats anz. Wer von den im 51 genannten Waren die dort angegebenen
; J g Mindestmengen in Eigentum hat, ist verpflichtet, die am letzte h 3 niit Zusfimntung des Tage des e e fe nh, vorhandenen Bestände 66 ; — um 5. des darauffolgenden Monats an die Reichsstelle Glas,
Die Anordnungen eramik und Holzverarbeitung, Abt. Statistik, auf den eben V) der n, ne,. für Waren e , Art dort oder bei den zuständigen Fachorganifationen erhältlichen , sver 3 gie nner be ö k Vordrucken zu melden. 6 27
vom 18. Mär eutscher Reichsanz. u. Preuß. ̃ ö.
Staatsanz. * 65 vom 19. März 1937) in der . Veräußerung und Erwerb
der Anordnung V 14 vom 8. Dezember 1937 (Deutscher §85 ł
Reichsanz. u. Hreuß Staats anz. Nr. 280 vom 4. Dezem⸗ (I) Die im 51 genannten Waren dürfen nur mit Genehmi⸗
ber 1937), gung der Reichsstelle erworben und nur gegen Vorlage Væ25 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art gültiger Erwerbsgenehmigungen veräußert werden.
Tagerbuchfuͤhrungspflicht für verschiedene Waren aus. (3) VBestimmte Mengen, Personen oder Erwerbsarten
9 ischer Ee ru fi neue Fassung vom 18. Oktober 1941 können von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.
(Deutscher Reichs anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 245 vom Verarbeitung
20. Oktober 1941),
. ö ö. §86 . ö a , , n, 6 83 5 (Deut⸗ Die im 5] wr . n , . nur mit Genehmigung scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 242 vom der Reichsstelle verar 36 an. 16. Oktober g) Lieferanweisung Vgl der Reichsstelle für Waren verschiedener Art §57
e, . Verarbeitung und . Eigentümer der im §51 genannten Waren können zu deren än
aren ausländischer Herkunft), neue Fassung vom Kieferung an bestimmte Empfänger angewiesen werden. 18. Oktober 1941 (Deutscher e een u. Preuß. ki n 7 . Beaustragie Stellen
anz. Nr. 45 vom 20. Oktober 1941),
V 92 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art . §8 8 ; ᷣ 31 —— . 1 Dezember 1959 (Deutscher Reichs⸗ (I) Die Fachgruppe Korkindustrie, Mannheim M 3. 8. wird anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember beauftragt, namens der Reichsstelle für ihre Mitglieder Er- . ö. werbs⸗ und Verarbeitungsgenehmigungen zu erteilen.
V Ad der , für Waren verschiedener Art () Die Reichsstelle behält sich vor, die vorgenannte Stelle Verkehr mit Bast ausländischen Ursprungs) vom 27. Fe⸗ auch mit der Erteilung von Lieferanweisungen und wettere ö. 1941 (Deutscher Reichsanz. u. 2 Staatsanz. Stellen mit der Erteilung von Erwerbs⸗ und Verarbeitungs- Nr. 49 vom 277. Februar 1941), enehmigungen sowie Lieferanweisungen zu beauftragen und
As der Reichsstelle für Waren verschiedener Art ö durch Belanntmachung in Deutschen Reichsanzeiger und y,, und Veräußerung von Schablonen und reußischen Staatsanzeiger zu benennen.
ohwerken zu Armbanduhren] vom 11. August 1941 Ausnahmevorschrift
enn 5 u. Preuß. Staatsanz. Nr. 185 vom 59 ö 39 Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten Jö . . 1913 außer Kraft. Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord-
. ö nung zuzulassen. Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Strasvorschrist
Holzverarbeitung. § 16
Dr. Se sf mann. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach . den S5 10, 12 —=15 der Verordnung über den Warenverkehn Anordnung IX /43 bestraft.
⸗ ; krafttreten
der Reichsstelle Glas, w,. * . über die In . irtschaftung von Kor und Korkabsällen ! an, , . 5 . 1943 : 3 Anordnung tritt e 15. ee e,. 6 z - gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der i. ., . . Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. Cb) in Ber⸗ Berlin we 5 Februar 1933 bindung mit der Belanntmachung über die Reichsstellen zur ö ; , Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom . Der Reichs beauftragte . 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. für Glas, Keramik nnd Xv verarbeitung.
sie eta
geordnet:
Nr. 195 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Dr. Hoffmann. Reichswirtschaftsministers angeordnet: —
54 86 . deren eigenen oder fremden Lägern befinden,
echte und Pflichten nicht kaufs⸗ (Rechnungs) und Verkaufs⸗ bzw. ⸗Ver⸗
uftragten für techni Erzeugnisse kann Ergã S8. und ) Gewichtsveränderungen durch Witterungs- bzw. sonstige 2 a K ö Einflüsse sind nach ihrer Feststellung e n ih zu bu 2
Zuwiderhandlungen seden diese Anweisung und die von b) . Zugang unter Angabe des Datums und des
Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Nummer und Datum der Erwerbsgenehmigung, gegen
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