1943 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 9 Februar 1943. S. 2

e) Laschenketten . Teilung: 100 125 160 290 259 315 400 550 mm ch Gurte und Gurtscheiben: (1

Scheiben

durchmesser für Gummi⸗ u. Textilgurte und Stahl⸗ drahtgurte

mm

Gummi- u. Textil⸗- Stahldrahtgurte gurte Boche r⸗

Gurt⸗ breite

scheiben⸗ breite

Gurt⸗ scheiben⸗ breite

Gurt⸗

Gurt⸗ breite

breite

mim mm mi mm mm

ü * 315 112 160 400

S0 109 17 190 500

199 120 132 132

125 146 169 170 221 160 180 200 200 266

265 22 250 250 315 2590 27 315. 3090 375

450 530 630

315 350 409 375 400 450 500 50 500 560 630 560

630 710 806 710 800 890 900 1000 990 1000 1000 120 259 161120 1250

(2) Soweit Gurtscheiben mit Holzbelag verwendet werden, erhöht sich der wirksame Außendurchmesser um das Doppelte der jeweiligen Belagdicke. Damit gleiche Gehäuse bzw. Traggerüste verwendet wer⸗ den können, sind nur die drei jeweils zuersé ge⸗ nannten Gurltscheiben mit Holzbelägen zu versehen. Sofern nicht stufenlose Geschwindigkeitsregelung vorgesehen ist, find die Lastdrehzahlen der Gurt⸗ scheiben nach Hi 323 Grundreihe R 10 abzu- stusen. Für feinere Stufungen ist die Grundreihe R 20 anzuwenden.

4. Lagerungen . a) Lagerdurchmesser für Antrieb⸗ und

Spannwellen:

30 40 50 60 70 80. 90 100 110 125 140 160 180 200

220 mm ͤ

b) Lageraus führung:

Für Antrieb⸗ und Spannwellen sind Pendelkugel⸗

Pendelrollen⸗ und Tonnenlager der Verwendungs⸗

llasse 1,2 und 6 des Wälzlagerprogranims oder Gleit⸗

lager zugelassen. ö

D

2

Ausgenommen von den Vorschriften des 81 ist die Her⸗ stellung von Einzelteilen für den Aus besserungsbedarß, soweit bas Einthalten dieser Vorschriften nach gewissenhafter Prüfung nicht vertretbar ist. U z J ö

Die Hersteller der in 1 genannten Bauteile von Becher⸗ werken sind verpflichtet, anderen Firmen auf mein Verlangen die Konstruktionszeichnüngen uttd sonstigen Fertigungsunter⸗ lagen gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. . ö. . .

5 1 ;

Hersteller, die die Fertigung der im 5 1 genannten Bauteile von Becherwerken außerhalb der bisher von ihnen eingehal⸗ tenen Größenbereiche oder in bishex von ihnen nicht ge⸗ bauten Arten oder auch als neues Aufgabengebiet guszu⸗ nehmen beabsichtigen, e . hierzu meiner. ausdrücklichen Genehmigung. Anträge auf Baugenehmigung sind von Judu⸗ striebetrieben über die für die Hersteller zuständigen Fach- gruppen, von Handwerksbetrieben über den für sie zuständigen Reichsinnungsverband an den Arbeits ausschuß Stetige För⸗ derer, Berlin-Charlottenburg 2, Grolmanstraße 6, einzu⸗ reichen. ; ;

Vorliegende Aufträgé güß Becherwerke, deren Herstellung emäß 5 4 verboten ist, därfen noch ausgeführt werden, wenn ki erforderliche Material sich bereits im Betrieb befindet oder bei Unterlieferanten vorgearbeitet ist und für andere kriegswichtige Zwecke nicht verlvendet werden kann. K 86 Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen. §57 Die Betriebe sind der Geschäftsführung der Fachgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge gegenüher zur Aus⸗ kunftserteilung, Einsichtgs'währung in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichfigungen ünd etwa ersorderlichen Prüfungen verpflichtet. n. 588 * Ich behalte mir vor, in hesonders. begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zu ulassen. Anträge auf n n, ,, sind über den Arbeits⸗ ausschuß Stetige Förderer einzureichen. 838 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Anordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗ schinen- und Apparate⸗Erzeugung strafbar. 510 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im , ,. Reichsanzeiger und Preupischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 30. Januar 1943. . Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion Karl Lange.

; Anordnung Nr. 102

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über Planung und Fertigung von Anlagen für die Erzeugung und Aufbereitung von Gas aus Kohle und Rols

Vom 1. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗

usw.“ Berlin N

führung der Anordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate⸗Erzeugung strafbar.

Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie

von Eupen, Malmebh und Moresnet.

Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RG Bl. 5 Seite 2498) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗

Moßtor⸗ und Dampfstraßenwalzen dürfen nur in nachstehend

Werkzeug ohne Betriebsstoff.

11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 RGBl. 1 S. 2496 wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ e n fers angeordnet: ö

6 . Planungs⸗ und . dürfen eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Planung und Fertigung von Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Verteilung von Gas aus Kohle und Koks nur mit meiner Genehmigung ausüben. Anträge auf Planungs⸗ und Baugenehmigung sind über den Arbeits⸗ ausschuß „Gefen, Maschinen und Apparate für Gaserzeugung S7, Brückenallee 21, einzureichen. Diese Anordnung gilt auch 6. Hersteller und Konstruktions⸗ büros, die organisatorisch der n . en mn bei der Wirtschaftsgruppe Maschinen nicht angesch ossen sind.

n K .

Die Betriebe sind der Geschäftsführung der Fachgruppe gewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulaffung von Betriebsbesichti⸗ gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

; . §8 4 = 1 Ich behalte mir vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anorbnung zuzu⸗ lassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind über den Arbeitsausschuß „Gefen, Maschinen und Apparate für Gas⸗ erzeugung 2 einzureichen. n. 85 . . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind emäß Ss P der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durch⸗

§5 6

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete

Berlin, den 1. Februar 1943. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Ansrdnung Nr. 108 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Mäoter⸗ und Tampfftraßenwalzen Vom 3. Februar 1943 ö Aff. Grund der Verordnung über die Lenkung und Berkei⸗ lung der Malch nen⸗ und Apparate⸗-Erzeugung vom 11. De⸗ zemher 193) RéBl. 1 Seite 2411) in Verbindung mit der

ministers angeordnet:

.

Aa) Motorstraßen walzen Einradwaljen mit und ohne Lenkrad Grundgewicht: 1,5, 3 t Zweiradwalzen Grundgewicht: 5 t Dreiradwalzen Grundgewicht: 6, 8, 12 t b) Dampfstraßenwalzen Dreiradwalzen Grundgewicht: 10, 12, 15 t Das Grundgewicht ist gleich dem Leergewicht der Walze mit

aufgeführten Bauarten und Grundgewichten hergestellt werden:

. . 82 Die Hinterräder bei Zwei⸗ und Dreiradwalzen dürfen nur in folgenden Breiten hergestellt werden: ; a) Zweiradwalzen von 5 t: 1090 mm p) Dreiradwalzen von 6, 8 und 10 t: 550 mm von 12 und 15 t: 600 mm . Die Ueberdeckung der Vorderräder durch die Hinterräder hat bei Dreiradwalzen mindestens 100 mm auf jeder Seite zu be⸗ tragen. . § 8

Zweirad⸗ und Dreiradwalzen sind mit einer Anhängevor⸗ richtung in Höhe von 700 mm d 100 mm vom Erdboden zu versehen. Der Durchmesser des Anhängebolzens hat 85 mm zu betragen. .

84

Die Dreiradwalzen sind mit Differentialantrieb zu ver— sehen. 85

An Motor- und Dampfstraßenwalzen ist ein Lieferschild mit folgenden Angaben anzubringen:

Hersteller, Fabrlknummer, Baufahr, Motor.. PS, Grund— gewicht in Tonnen. 96 1

Erfatzteile fallen nicht unter diese Anordnung. ;

. 87

trieben hergestellt werden, die dazu meine ausdrüclliche Ge⸗ nehmigung erhalten. Anträge auf Genehmigung sind über den Sonderausschuß Maschinen für die Bauwirts aft, Berlin W ö0, Marburger Straße 3, bei mir einzureichen.

88

Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzu= lassen. Anträge auf n,, ,, sind über den Sonderausschuß Maschinen für die auwirtschaft, Berlin W öo, Marburger Straße 8, einzureichen.

89 ö. d, , d, , e, gegen 6. Anordnung find der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur

emäß

urch⸗

(oberflächengelühlter⸗ Dreh⸗ und Wechselstrommęotoren

Apparatebau gegenüber zur n n,, Einsicht⸗ maler Bauart im Leistungsbereich von 9.1 kW einschließlich

. en für Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen sowie

Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen dürfen nur von den Be⸗

Ich behalte mir vor, in besonders begründeten Einzelfällen

8 10

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und e, , Staatsanzeiger in Kraft. Sie gil auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Ge—

biete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Gleichzeitig treten meine Anordnung für die Vereinheit⸗

lichung von Motor⸗ und e, d, ,, vom 12. De⸗

zember 1940 und die Zusatzanordnung vom 9. Oktober 1942 außer Kraft. . Berlin, den 3. Februar 1943.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl Lange.

. Anordnung Rr. 23 AIR) er, der Wirtschaftsgruppe Elettroindustrie als Reichsstelle für eleltrotechnische Erzeugnisse f

über die Herstellung offener, geschützter und J,, . nor⸗ bis G6 63 KW ausschließlich

. Vom 5. Februar 194433 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1912 (Rz Bl. .

S. 5c in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirt- schaftung elektrotechnischer Erzeugniss vom 6. August 1942 Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirischafts⸗ ministers angeordnet: 31 . ter .

für die Herstellung von normalen Dreh- und Wechselstrom⸗ a im lee r g reich von O, 1 RW einschließlich bis 0,63 kW ausschließlich mit Ausnahme der Motoren in explosions⸗ oder schlagwettergeschützter Ansführung . folgende Vorschriften (die Leistungsangaben beziehen si auf bierpolige Motorausführung): ö ! 1. Es ist verboten herzustellen: a) Zweiphasenmotoren,

p) Anwurfmoloren mit Einphasenwicklung c Motoren mit anormalen Gleitlagern. Unter anorma⸗ sen Gleitlagern sind solche zu verstehen, die bisher für diese Type von dem Hersteller nicht hergestellt wurden,

d) Motoren mit auf der B-Seite nicht normalen Wellen⸗ stümpfen. Nicht normale Wellenstümpfe sind diejeni⸗ gen, die der Hersteller bisher nicht für die jeweilige

Motorenart ausführte. 2

Die Motoren dürfen nur in folgender Ausführung her⸗

gestellt werden: . ö. .

a) als nichtpolumschaltbare Motoren zwei⸗, vier⸗ und

sechspolig, , P) als polumschaktbare Motoren nur vier— bis zweipolig und nur im Leistungsbereich von 0,16 kW einschl. bis 063 kW ausschl, . .

c) als Schleifringläufer⸗ und Reluktanz⸗Motoren zwei⸗ und vierpolig, ferner sechspolig nur im Leistungsbereich von 0,25 KW ausschl. bis 0,63 kW ausschl., .

q) als Einphasenmotoren mit normaler Drehstromwick⸗

lung in zwei⸗, vier- und sechs polige r- Ausführnng; in achtpoliger nur im Leistungs bereich von 0,25 kM. ausschl. bis 0,63 KW ausschl. .

e) als Einphasenmotoren mit Widerstandshilfsphase, mit Betriebs-, Anlauf⸗ oder Toppelkondensator sowie als Reluktanzmotoren nur in zwei⸗ und vie rpoliger Aus⸗ , 66 3. . Motoren in nur zwei Isolationsarten je dersteller seine „Normal“⸗ und eine Sonder“ Ausführung) Moloren mit Isolationsstoffen nur einer Jolations⸗ klasse je Leistung und Polzaht Isolationsklasse A oder Ah oder RB, . ö. . 3 offene oder geschützte Motoren in min einer Schutz art je Hersteller (die Verwendung , mittel, z. B. Gitteranordnungen, & utzhauben oder dergl., ist zugelassen, wenn ohne Aenderungen am Ge⸗ hänse oder an den Lagerschilden eine höhere Schutzart erreicht wird), .

i e er. en mit oder o ne Außenlküfter, in Bauform B3 und B14 einschl. der ohne Aenderung abzuwandelnden Bauformen B, B7. BS, V5, V bzo. V 13 und VI9. An Stelle von B14 ist auch Bßᷓ zu la fig; in diesem Falle treten an die Stelle von V1 and Yig die Bauformen VI und V3. Weiterhin sind noch gestattet die Bauformen B 9, Bio, B 3B 14 bzw. B 3B5 sowie Einbaumotoren. ö ö

9 l 2 Ausnahmen von den Vorschriften des 81 können in begrün⸗— deten e nen zugelassen werden. Anträge sind bei der Virtschastsgruppe Elektryoindustrie als Reichsstelle für elektro⸗ technische Erzeugnisse zu stellen, Hand zexksbetriebe haben ihre Anträge beim Reicht innungsverband des Elektrohandwerks, Berlin Lichterfelde⸗West, Potsdamer Str. 26, einzureichen.

. 83 r , . Die Annahme von Aufträgen auf Motoren, die den unter 8§81 ee . Vorschriften nicht eutsprechen, i verboten. Für bereits angenommene Aufträge dürfen den Vorschriften des 51 nicht entsprechende Motdren no wenn sie bis zum 1. Oktober 1943 ausgeliefert werden.

84

den 5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 88

Di nordnung tritt am 15 ebruar 19413 in Kraft: ste rn . n n de em 8 . und die Gebiete von upen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 5. Februar 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. LSüschen. 26

Druckfehlerberichtigung . In der in Nummer 30 des Deutschen Reichsanzeiger; und

en ichen Staatsanzeigers abgedruckten Anordnung 1266 ö eil en Glas, Rkeramit und Holzverarbeitung Über din

teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzengung vom

der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.

ih nne der Anordnung über die e m und Verteilung

g statt , gh d richtig „o P heißen.

hergestellt werden,

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

,, Korkholz und Korkabfällen muß es im

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 8329 vom 9. Februar 1943. S. 3

irt chaftsteil

Zur Stillegung in Handel und Handwerk

Kriegswirtschaftlich notwendige ,. und Reparaturen bleiben gewährleistet

Da die Anordnungen über die Betriebzstillegungen schon bis zum 15. März dieses Fahres durchzuführen sind, haben die Spitzen⸗ Dvrganisgtionen von Handel und Handwerk sowie die Fachämter der DAF. die erforderlichen Ausführungsarbeiten sofort auf⸗ genommen. Im Bereich des Handels ist davon auszugehen, da nach der Arbeitsstättenzählung von 1939 rund 833 069 Einzel⸗ handelsbetriebe vorhanden wgren. Davon entfielen über 50 , nämlich mehr als 417 000, auf Lebens- und Genußmittelgeschäfte. Selbst wenn man bedenkt, daß etwa 10 der Gesamtzahl der Einzelhandelsbetriebe bereltz bisher wegen Einberufungen oder aus sonstigen Kriegsgründen geschlossen worden sind, wird die neue Aktion im Sektor Handel einige hunderttausend Betriebe

umfassen. Alle in Frage kommenden Stellen von Partei, Staat und Wirtschaft arbeiten bei der Entscheidung der Einzelfälle zu⸗ sammen. Das Schwergewicht liegt bei den bezirklichen Instanzen. Als Grundlage für die Ueberprüfung werden sehr kurz gehaltene und einfache Fragebogen herausgegeben. Ist die n en. über die Schließung gefallen, dann wirkt sie wie ein Gestellungs⸗ befehl, d. h. es gibt ihr gezenüber kein Beschwerderecht. Man wird damit rechnen können, daß die Schließungen in den Wohn⸗ iedlungen besonders vorsichtig gehandhabt werden ach lang und schwer arbeitende Rüstungeschaffende wohnen. Ueberhaupt wird die kriegswirtschaftlich notwendige Versorgung überall aufrechterhalten, gegebenenfalls durch Erweiterung des Warensortiments oder Zuweisung ergänzender Verkaufskräfte für bestehenbleibende Geschäfte. Besondere Riüctsich nahme ist gegen⸗ über den Betrieben von Frontkämpfern, sowie gegenüber denen neu angesetzter Umsiedler zu erwarten. Andererseits kommt zum Zwecke der Kräftegewinnung auch die Herausnahme entbehrlicher Kräfte aus offenbleibenden Geschäften in Betracht.

Beim Handwerk, das nach der letzten Zählung rund 1,5 Mill.

Betriebe umfaßte, wird praktisch nur ein Bruchteil für die Schlie⸗ un in Frage kommen, da der überwiegende Teil der Handwerks- zetriebe schon in der Rüstungsproduktion steht oder für den kriegs⸗ wirtschaftlich notwendigen Reparaturbedarf in Betracht kommt. Dennoch erfolgt auch hier eine Ueberprüfung der Betriebe unter dem Gesichtspunkt: Freimachung von Arbeitskräften für kriegs⸗ wichtige Zwecke, Einsparung von Energie, Kohle und Raum. Ueber die etwaige Schließung von Handwerksbetrieben der Er⸗ nährungswirtschaft, der Bäcker, Fleischer, Müller, Konditoren und Brauer wird das Reichsernährungsministerium in Zusammen⸗ arbeit mit der Handwerksorganisation entscheiden. Hierbei wird die rationelle Auswertung der Betriebe eine Rolle spielen. Hand⸗ werkliche Arbeiten und Leistungen, soweit sie nicht der Kriegs⸗ produktion oder dem lebensnotwendigen Bedarf der Zivilbevölke⸗ rung insbesondere Reparaturen gutt kommen, sind gene⸗ rell sofort einzustellen. Das hat besondere Bedeutung z B. für die Schildermaler, Musikinstrumentenmacher, für das Putzmacher⸗ und Luxushandwerk. Den Friseuren wird die Beschränkung auf gewisse Leistungen in den Herren⸗ und Damenabteilungen vor⸗ geschrieben werden. Die Betriebe der Schönheitspflege, auch bei Frifeuren, sind zu schließen, soweit sie nicht Arbeiten zu Heilzwecken einschließlich der gesundheitlichen Fußpflege e uh ein Wenn es kriegswixtschaftliche Belange erfordern, kann guch eine Zusammenlegüng von Handwerksbetrieben erfolgen. Auch hier sind für die Einzelentscheidungen die bezirklichen bzw. örtlichen Aufrufe abzuwarten und maßgebend. Das gilt vor allem wegen einer etwaigen Ueberschneidung der Meldepflicht mit der Still⸗ legungsaktion. Es ist anzunehmen, daß die im Zuge der Still⸗

legungsatktion zu überprüfenden Geschäftsinhaber und Handwerks⸗ meister zunächst für die Meldepflicht nicht aufgeruken werden. Die in Handwerkskreisen entstandene Ansicht, daß wegen der Meldepflicht der Betriebe bis zu fünf Gesolgschaftsmitgliedern

die kleinen Handwerksunternehmen während des Krieges mit ihrer Schließung zu rechnen hätten, trifft nicht zu. Auch hier gilt, daß dig bezirkliche oder örtliche Regelung des Einzelfalles abzuwarten ist. Vor allem ist damit zu rechnen, daß der kxiegs⸗ wirtschaftlich notwendige handwerkliche Repgraturbedarf gesichert bleibt durch Offenlassung einer genügenden Anzahl von Betrieben der Schneider, Schußmacher uswm. Auch beim Handwerk wird be— sondere Rücksicht auf die Betriebe der Einberufenen genommen.

da hier viel⸗

Die Steinkohle als Rohstoff

Möglichkeiten der Leistungssteigerung Das Gauhaupt t für Technik der Gauleitung Essen der NS De. hielt mn 8. Februar zur Erinnerung an den Todestag des Reichsmi ters Dr. Todt im Essener Haus der Technik eine Dab, die vom Leiter des Gauhauptamtes für Technik, har Chef der Amtsgruppe „Technische Außenstellen“ des risters für rr, . und Munition, Oberbereichs⸗ ipk-Ing. Georg Rickhey, mit einer Ansprache er—⸗ 4 wurde, in der er des Wirkens von Dr. Todt gedachte. krschließend 5 der stellvertretende Leiter des Gauamtes

. Technik, E

er gleichzeitig Wehrkreisbeauftragler V des Reichsministers für

Bewaffnung und Munition ist, einen Bexicht über die Arbeit des

verflossenen Jahres, den er mit einem Ausblick auf die Aufgaben für 1943 verband.

Lommissionen im Rahmen des Wehrkreisbeauftragten mit der Durchführung von Prüfungsaufgaben auf den verschiedensten

6 Gebieten tätig gewesen, wobei insbesondere die Aus⸗

schüsse für den richtigen Einsatz der Technik und für die Werkstoff⸗

einsparung und den Werkstoffaustausch wichtige Arbeit geleistet

hätten.

Prof. Dr. Lehmann, Essen, hielt sodann einen bemerkens⸗ werten Vortrag über das Thema „Die Steinkohle als Rohstoff“, in dem er davon ausging, daß die so bedeutsame Arbeit der Kohlechemie unterstützt und ergänzt werden müsse durch rohstoff⸗ sichernde Maßnahmen der Bergleute, Markscheider und Geologen. Der Vortragende gab einen Ueberblick über das Ausmaß der Koh⸗ lenvorkommen, über das das Großdeutsche Reich nach dem derzei⸗ tigen Stand der Untersuchungen und Schätzungen im Vergleich zu den Vorkommen anderer Staaten und Erdteile verfüge, wobei er

die gelegentlich auftauchenden falschen Schätzungen korrigierte. Bei

dem Gesamtkohlenvorkommen in den verschiedenen deutschen

Bergbaurevieren müsse unterschieden werden zwischen den abbau⸗ fähigen Kohleflözen bis zu einer Teufe von 1200 m, den mög⸗

licherweise ausbaufähigen Vorkommen bis zu 1500 m Teufe und den nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht abzu— bauende Vorkommen in einer Teufe von mehr als 1500 m. Eine

weitere Unterscheidung sei zu machen zwischen den abbauwürdigen Flözen, die etwa 50 95 der abbaufähigen Vorkommen umsaßten,

den nur bedingt abbauwürdigen Flözen, auf die 25 9 entfallen, und den abbauunwürdigen Flözen, auf die der Rest von 25 95 entfällt. machen, die bisher verlorenging, müsse dem Steintohlenbergbau die Möglichkeit zum Abbau der nur hedingt Flöze gegeben werden. Ein weiteres Mittel für eine möglichst

lange Sicherung des wichtigen Rohstosses Kohle sei eine noch weitergehende Kohlengeredelung als bisher. Während im Ruhr- bergbau von der Wesamffötöetrung bisher 43 * veredelt werden

und 57 75 unveredelt bleiben, mache die Veredelung im gesamten Reichsgebiet nur 30 95 der großdentschen Förderung aus. Die beste chemische und thermische Außnutzung der Kohle sei gegeben bei einer Verbindung der Schwellung mit der Oondrierung.

Zwei Vorträge zum Thsssã Arbeitstagung ab.

der menschlichen Arbeitskraft, wozu die notwendigen Maßnahmen nicht durch Anordnung von ang en, sondern in den Betrieben selbst getrossen werden müßten. Der Leiter des Hauptausschusses Schienenfahrzeuge beim Reichsministerium für Bewaffnung und Munition, Abschnittsleiter Degenkolb, erläuterte die Mög⸗ lichkeiten zur Leistungssteigerung durch Einsatz neuer Fertigungs⸗ versahren am Beispiel einer Kriegslotomotiv, Baureihe 52. Durch die Verlagerung der Herstellung von Lokomolivbauteilen auf Zulieserfirmen sei eine beträchtliche Leistungssteigerung mög— lich gewesen, ebenso durch Rationglisierung und Verbesserung der Arbeitsmethoden, durch die auch die bisher notwendig gewesene Zahl von Fachkräften wesentlich herabgesetzt werden könne.

Die Elettrolnttupfernotierung der Vereinigung für deut sche Elettrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“

am 9. Februar auf 74,00 RM (am 8. Februar auf 74,09 Rc) für 100 kg.

*

Wirtjchaft des Auslandes

Totale Potenzierung der Wirtschaft und Produktion Zeitgemäße Ausführungen einer italienischen Wochenschrift

Mailand, J. Febauar. Der totalen Kriegführung und damit

der totalen 1 der Wirtschaft und Produktion der

Achsenmächte, insbesondere Italiens, ist der Leitartikel der ersten

Jebruarnümmer von Italiens führender politischen Wochenzeit⸗

( hrift „Relazioni Internazionali“ gewidmet, deren Darlegungen

ebenso n, wie zeitgemäß sind. Der internationale poli⸗ tische Augenblick wird, so heißt es einleitend, von den methodischen tiefgehenden Maßnahmen beherrscht, die Deutschland und Italien ur höchsten Potenzierung der wirtschaftlichen Produktion und KRriegsdisziplin 5 Völker zur Zeit i . Dies ist zu⸗ e. die heste wi h. und zweckmäßige Antwort auf die JZu— mmenkunft Roosevelts und Churchills in Casablaneag. 56 Niema s, so führt die Zeitschrift im einzelnen aus, ist der Begriff des totalen Krieges in eine Phase so konkreter und rest⸗ loser Verwirklichung getreten wie heute. Die Theorie von Natio⸗

nalsozialismus und Faschismus wird jetzt in dreifacher Hinsicht,

nämlich auf menschlichem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet voll in die ö. umgesetzt, eine y. einheitliche Ziele gerichtete einheitliche Disziplin von Völkern, er Unterschied der Methode entspringt dabei lediglich den verschiedenen historischen Gebieten, auf denen die Theorie zur Praxis wird. Der Geist, der Wirt⸗

schaft und Politik, also die beiden lebendigen Ausdrucksformen

.

Frieden durchdringt, ist vollkommen

eines Volkes, im Krieg und torische und poli⸗

„Das italienische Volk ist auf diese hi

e ig tische Phase, auf diese entscheidende Erprobung seiner Fähigkeiten

Mussolini stammt die

die Ersorbernisse des Landes, was beweist, da

. . vorbereitet. Es genügt hierbei, an die Doktrin und die Aktion Mussolinis zu denken. Von ihm stammt der Begriff und vor allem auch die ge des soldatischen Bürgers, ein Begriff, der zu den Grundlagen der ie Then Lehre zählt. Von ee und der Wille zur Autarkie.“ Es ist ein grundlegender Begriff des Faschismus, daß die e rn in anderen Faktor, auch jenen der Wirtschaft, beherrscht. iese Forderung . heute die ö e ü Anftrengungen der Nation, eine Anstrengung, deren Maß und Ausmaß niemand ür möglich gehalten hätte, gemessen am finanziellen und wirt⸗ chaftlichen Potential Italiens sowie auch der industriellen Ein- richtungen des Landes, das in dem 8) ren seiner Geschichte 15 Jahr Krieg 638 Wenn bis vor zwei Jahrzehnten die Wirt⸗ schaft nicht die a, ,. für eine einer n, . t wie Italien würdige Politik erlaubte, so gestattet heute die Politik die Anpassung der wixtschaftlich⸗industviellen , si ie Wirt t nur einen Teil der Politik bildet. Diese historische Periode ö et zugleich den Prüfstein für die Organisationsfähigkeit der italie⸗ nischen . und ,. Aus dem Kriegszustand erwächst nachgerade die Geschicklichkeit, die Technik und An— passungsfähigkeit des italienischen Volkes auf allen Gebieten.

Güterverkehr im Hafen Dublin um 57 3 rückläufig

Stockholm, 8. Februar. Wie die Dubliner Presse meldet, teilte der Vorsitzende der dortigen Hafenbehörde mit, daß die Gütertonnage im Ein- und Ausfuhrverkehr des Hafens Dublin mit 3075 abgefer tigten Schiffen 1912 um 4906 000 BRT. gegenüber 1941 zurückgegangen ist. Die Anzahl der im 2. Halbjahr 1942 in Dublin abgefertigten Schiffe fiel gegenüber der gleichen Jeit 1938 von 2845 auf 1338. 35,4 95. Die Gütertonnage verminderte sich gleichzeitig von rund 1,40 auf O.569 Mill. BRT., also um 571 3536. Besonders stark ist die Kohleneinfuhr zurückgegangen. Regelmäßige Fahrten, im Ozeanverkehr und in der Portugalfahrt wurden nur durch einige kleinere nationalirische Reedereien durchgeführt. .

Die starke Rückläufigkeit der Kohleneinfuhr in Dubliu 1 ein erneuter Beweis für die Schwäche der Kohlenausfuhrposition Englands. Da Großbritannien nicht imstande ist, den an. sich geringfügigen Kohleneinfuhrbedarf Irlands voll zu berücksichtigen, dürfte es erst recht nicht die Kohlenversorgung Nordafrikas, die bisher durch die Achsenmächte erfolgte, übernehmen können. Dies

bezügliche Zweifel wurden auch bereits in den letzten Jannartagen

von der „Daily Mail“ vorgebracht. ĩ.

Starke Beschäftigung der Schweizer Industrie

Zürich, 8. Februar. Die Zahl der dem Fabrikgesetz unterstellten Betriebe hat im Jahre 1942 nochmals eine starke Zunghme er⸗ fahren. Mit 8850 am Ende des Jahres im Fabrikvverzeichnis ein—⸗ getragenen Betrieben erreichte die Zahl der Schweizer Industrie⸗ betriebe einen Höchststand, wie er seit Jahren nicht mehr zu beobachten war. Die Arbeiterzahl hat seit dem August 1939 bis. ö J,. 1942, also in den ersten drei Kriegsjahren, um 2997 Köpfe zugenommen. 9

Japan übergibt dem nationalen China beschlagnahmtes feindliches Eigentum

Tokio, 8. Februar. Amtlich wird mitgeteilt: Im Geiste der gemeinsamen Erklärung der n , Regierung und der Natio⸗ nalregierung der Chinesischen Republik bezüglich der gemeinsamen Durchführung des Krieges bis zum erfolgreichen Ende hat die ee , Regierung in für China vorteilhaftem Sinne Vor⸗

ereitungen hinsichtlich der Verfügung über das feindliche Eigen⸗ tum in China getroffen, das sich seit Ausbruch des großostasig= tischen Krieges unter der Beschlagnahme Japans befand. Nach- dem die Vorbereitungen für die Uebertragung eines Teiles des eindlichen Eigentums abgeschlossen wurden, 1 die japanische

n n heute als ersten Schritt die formelle Uebertragung von mehr als 10600 der hauptsächlichsten Objekte an die ationalregie⸗ rung Chinas beschlossen.

sen, Obergemeinschaftsleiter Sans Hörner,

Im abgelaufenen Jahr sei eine Reihe von

Um der Volkswirlschaft wertvolle Kohle nutzbar zu

abbauwürdigen

nn sasteiũsĩtr ins schlossen die rbe Obergemein chaftsleiter Hörner sprach zu nächst über die Leistungssteigerung durch Auswahl und Lenkung

Mithin ergab sich ein Rückgang von.

An Berlin sestgestellte N⸗otierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Hank noten

Telegraphische Auszahlung

8

8. Februar

9. Februar Geld Brief

Geld Brief Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo .. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos

Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio de Idneiro) !. Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) ... Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik). . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreah . Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. . Portugal (Lissabon). Numänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannisburg) .... Türkei (Istanbuh . .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Wmerika (New York)

Lägypt. Pfd. 100 Afghani is x

1Pap.-Pes. O, 588 2 0,588 0,592 ULaustr. Pd. M

109 Belga

1879 1s 83 16 88

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1Cruzeiro . 8

190 Rupien . 100 Lewa 3,947 3,058 100 Kronen 5 Lengl. Pfd. .

25 52, 15 1090 finnl. 5,06 0 8, 06z 6

3326 or. . 132,0 132,70 13270 132,70

14,59 1451 14,569 14,51 38,42 38, 9. 38, 42 38, 50

109 Frs. . 2 100 Drachm. 1,668

100 Gulden 100 Rials l00 isl. Kr.

72 I, 66s

109 Lire 13,4 13, i 13, i 13, 16

687 dioos

19en 1kanad. Doll. 100 Kuna

o 586 0,687

0,585

4,9935 5, 0056 4.995 Ineuseel. Pf. 190 Kronen 56,76 56,88 56,7 56,88 1090 Escudo 10,14 10,16 10,1 10, 16 109 Lei

100 Kronen 59,46 59,58 59,46

57, 80 4,995

100 Frs. 89 58,0] ) 5 8, 551.

57, 109 serb. Din. 4,995 5,9005 100 slow. Kr. S, 591 8,609

.

100 Pesetas 23, Los 23, p66—¶ 3

südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 16Goldpeso

1Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursen Geld Brief

9, 89 9,91 4995 5, 008 7912 7,928 74,18 74,32 2098 2, 192 2,198 2,52 0, 130 0, 132

England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich Australien, Neuseeland Britt ch⸗ Fb ter ;

Ver. St. v. Amerika Brasilien

Ausländische Geldsorten und Banknoten —— 8. Februar Geld Brief 20,38 20, 46 16,6 1622 4,1833 4205 139 441

9. Februar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,205 4,41

So vereigns 20⸗Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar .. 1 Dollar 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar Argentinische 1Pap.⸗Peso Australische Laustr. Pfd. Belgische 100 Belgas Brasilianische 1Cruzeiro Brit. ⸗Indische 100 Rupien 23,05 Bulgarische: 1000 L. . . und darunter 100 Lewa 3, 09 Dänische: große .. .. 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 52, 30 Englische: 16 8 ö und darunter . . ... L engl. Pfd. Finnische 100 finn. . 4 Französische .... ... 1090 Frs. Holländische . 100 Gulden Italienische: große. . 1090 Lire 10 Lire 100 Lire Kanadische ..... .. . J kanad. Doll. Kroatische 100 Kuna Norwegische: 50 Kr. und darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große . 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. und darunter Südafrik. Union .... Türlische Ungarisch: 100 P. und darunter....

1tüct L ägyvt. Pfd.

009

S, 058 85,078 4,99 5,01 13259 13276

13, ls 101 5,01 ; *

13, 12 0, 99 4499

100 Kronen

S6, 89 67, 1

1,68 v9, 6a 6, 0

58 O 501

100 Lei 1,66 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. . 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. I südafr. Pfd. UG türk. Pfund

100 Pengö

8,62 441 193

61,07 ö

Produktionsfragen der japanischen Seiden industrie

Tokio, 8. Februar. Der Produktionsplan der fen Seidenindustrie für 1943 hat das neue Produktionsziel, möglichst große Massen für den Inlandsverbrauch und Wollersatz zu er- zeugen, und dabei niedrigste Preise einzuhalten. Damit fallen teurer arbeitende und üherzüchtete Betriebe aus. Die lokon⸗ ziehenden Haushalte beliefen sich 1942 auf nur 1,438 Millionen gegenüber 1,59 Millionen in 1941. Die entsprechende 86 des Kokonertrages zeigte sich mit 55,834 Mill. Kan im Jahre 194 gegenüber einem Erzeugungsplan von 78 Mill. Kan. der aber noch nicht auf die 8 erhältnisse eingestellt sein konnte. (1 Kan 3,75 5 Der Produktionsplan von 1943 sieht eine Er⸗ zeugung von 68 Mill. Kan vor, wovon 3, 63 Mill. Kan für Kokon⸗

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