Nelchs. und Staatsanzeiger Nr. 33 vom 19. Febrnar 1943. S. 2
traße 1, als Bewirtschaftungsstelle für Maschinen für
ie Be⸗ und Verarbeitung von Holz und Schnitzstoffen;
b) bei allen übrigen Maschinenwerkzeugen an die Fach⸗ 34 gruppe Maschinen⸗ und Präzisionswerlzeuge, Berlin ⸗ .
Charlottenburg 2, Grolmanstraße 6, als Bewirtschaf⸗ Antrieb von
tungsstelle für Maschinen⸗ und Präzisionswerkzeuge,
a Me tallbear⸗
Lehren und sonstigen Meßwerkzenge beitung. (4 Die Anträge haben folgende Angaben zu enthalten:
a) Kennzeichnung des Werkzeuges, dessen Herstellung auf⸗
genommen werden soll.
b) Welche Unterschiede, insbesondere Vorteile, gegenüber bereits auf dem Markt vorhandenen r,, . ähn⸗ erkzeug
licher Art liegen bei dem neu herzustellenden vor?
Wurde die Aufnahme der der Werkzeuge Abnehmern, Behörden) angeregt bzw. welche ee , , ,, besonde res
von bestimmten Stellen (z.
Interesse an der Herstellung dieser
4 Falls die Werkzeuge nur für den eigenen a us⸗
estellt werden, so ist dieses in dem Antrag zum ruck zu bringen. .
§z 3 Annahme artfremder Aufträge
Die Hersteller von Maschinenwerkzeugen dürfen Aufträge
3 . auf Wehrmacht⸗ usführung die Ausbringung von Ma⸗ chinenwerkzeugen beeinträchtigt werden würde, nur noch mit Genehmigung des Bevollmächtigten für die Maschinenpro⸗
auf artfrenmde Erzeugnisse einschließli erät, durch deren
duktion als Reichsstelle Maschinenbau annehmen.
Die Anträge sind an die in 8 2 (3a) und Gb) genannten
Bewirtschaftungsstellen zu richten.
§ 4 Strafbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen diese , werden nach den Sz 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr und den Strafvorschriften der denn, über Strafen und Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftun bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelun 2g. verordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGGBl. 1 S. 734) bestraft.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 12. Februar in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß . im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialystok sowie in 2 besetzten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und
ain.
Berlin, den g. Februar 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau.
Anordnung Nr. 103
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Pumpen
Vom 2. Februar 1943
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen⸗ und . eugung vom 11. De⸗ 696 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der
zurchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGI. ] S. 2198) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet:
A. Technische Vorschristen §51 Dru ckstufen
1. Im Betrieb der Druckstufen bis ND 40 sind im gesamten Pumpenbau für die Förderung flüssiger Stoffe nur noch folgende Druckstufen zugelassen:
ND 2,5; ND 10 oder 16; ND 25; ND 40.
2. Die Verwendung der Druckstufen ND 10 und 16 neben⸗ einander ist untersagt. Der Hersteller hat sich für ND 10 oder ND 16 als a,, zu entscheiden. Die einmal gewählte Druckstufe ist für seine Fertigung ver⸗ bindlich.
§52
Flanschenfor men
1. Für die Flanschenform sind folgende DIN-⸗Blätter zu beachten: ö ö a) bei a r n,, Pumpen:
für ND 2,5: DIN⸗-Blatt 2530, Ausgabe September
1926, mit den Anschlußmaßen nach DIN-Blatt 2501, Ausgabe Januar 1928, für NB 10: DIN-Blatt 2532, Ausgabe Februar 1935, mit den Anschlußmaßen nach DIN⸗Blatt 2502, Aus⸗ gabe April 1931, für MD 16: DIN-Blatt 2533, Ausgabe Juli 1926, mit den Anschlußmaßen nach DIN⸗Blatt 2502, Ausgabe April 1931; für ND 25: DIN-⸗Blatt 2534, Ausgabe Juli 1926, mit den Anschlußmaßen nach DIN⸗Blatt I50z, Ausgabe Oktober 1927; für ND 409: DIN⸗-Blatt 2535, Ausgabe Juli 1926, mit den Anschlußmaßen nach DIN⸗Blatt 2503, Ausgabe Oktober 1927; b) bei handgetriebenen Pumpen: . DIN-Blatt 5435, Ausgabe September 1942.
Die Umstellung auf die neue Flanschenform muß bis 1. Juli 1943 durchgeführt sein.
2. Jeder Hersteller darf künftig für die gleiche Druckstufe und das gleiche Pumpenmodell nur entweder ovale oder runde Flansche verwenden.
3. Bei mehrstufigen selbstansaugenden Kreiselpumpen in handelsüblicher Ausführung mit den Anschlußabmessungen auf Saug⸗ und Druckseite 1 bis 14 sind ausschließlich ovale
lansche nach DIN 2561, Ausgabe August 1936, mit Gegen⸗
ansch zulässig. 53
Flanschenausführungen 1. Für die Flanschen der Druckstufen ND 2,5, 10, 16, 25 und 40 sind nur noch folgende Ausführungsarten zugelassen: a) für Gußeisen: Arbeitsleiste beiderseits (Saug⸗ und Druckseite) nach DIN 2530 bis 2535; b) für Stahlguß: glatt beiderseits nach DIN 2544, Ausgabe Juli 1926, und DIN 2545, Ausgabe Juli 1926, c) für Gußeisen und Stahlguß: Nut beiderseits nach DIN 2512, Ausgabe August 1936.
2. Die unter 1c genannten Ausführungen sind nur bei ge⸗
sährlichen Flüssigkeiten zu verwenden.
lüssigkeits pumpen mit um⸗
laufenden Arbertsteil
1. Serienmäßig hergestellte Kreiselpumpen und andere
er nt; mit umlaufendem Arbeitsteil, die mit ra ne, , e, direkt gekuppelt werden, sind ausschließlich mit
freiem Wellenende zur Aufnahme der Kupplung herzustellen.
22a) Für Riemenantrieb sind nur noch folgende Ausführun⸗ ̃ zulässig:
I) fliegende Riemenscheibe an Stelle der Kupplung;
2) angekuppelte Hilfswelle (z. B. mit Stehlagern und . oder fe, und Losscheibe).
b) Für die Abmessungen der Flachriemenscheiben 1 DIN⸗
latt 111, Ausgabe April 1923, für die Abmessungen
der Keilriemenscheiben DIN 2217, Ausgabe November
1940, verbindlich.
8. Die Verwendung verlängerter Pumpenwellen ist untersagt. 5 5
Normalstutzenstellungen von Sertien⸗ kreiselpumpen Serienmäßig hergestellte Kreiselpumpen e, deen Bau⸗ arten dürfen nur mit folgenden Stutzenstellungen — die Richtung der Stutzen von der Antriebsseite aus gesehen — ge⸗ llefert werden.
a) Spiralgehäuse oder Ringgehäuse ohne Füße, am Lager⸗ tuhl befestigt, ufrad einflutig: Saugstutzen: axial, Druckstutzen: () senkrecht nach oben, 9 senkrecht nach unten (e) waagerecht nach linl ; (d) waagerecht nach rechts. b) Spiralgehäuse oder Ringgehäuse mit Füßen, am Lager- uhl befestigt oder mit Konsollager, Laufrad einflutig: ugstutzen: axial, . nach oben. Bei Ausführung mit angeflanschtem Saugkrümmer und zweitem Konsollager sind für den Saugkrümmer nur die Stellungen wie unter a) (a) bis (ch zulässig. e) Spiralgehäuse oder Ringgehäuse mit Füßen, mit Kon sollagern, Laufrad doppelflutig: Saugstutzen: waagerecht nach rechts oder links, Druckstutzen: senkrecht nach oben. ch Stufenpumpe mit Füßen unten oder am Lagerstuhl befestigt: . a) waagerecht nach rechts, b) waagerecht nach links, e) axial, Druckstutzen: senkrecht nach oben. e) Stufenpumpe mit Pratzen in Achshöhe: Saugstutzen: 9 senkrecht nach oben, (b) 455 nach links oben, Druckstutzen: (a) senkrecht nach oben. b) 45 nach rechts oben. Ausführung (P) nur bei kleiner Stufenzahl. h Selbstansaugende Stufenpumpe mit ovalen Flanschen: Saugstutzen: 5 axial, s. b) senkrecht nach oben, Druckstutzen: senkrecht nach oben. g) Selbstansaugende Stufenpumpe mit runden Saugstutzen und Druckstutzen: senkrecht na
86 Grundplatten 1. 3 Grundplatten und Grundrahmen zur Auf⸗ nahme von Pumpe und Antriebsmaschine oder von in. und angekuppelter Hilfswelle gemäß 4 Ziffer 2a (2) sind in Guß⸗ oder Schweißkonstruktion nur bis zu einer Flächengröße von 0,5 m' und einem Höchstgewicht von 100 kg in Gußeisen oder 50 kg in Walzeisen zulassig. 2. Im übrigen dürfen Grundplatten und Grundrahmen nur zur Aufnahme der Pumpe ausgeführt werden, wobei zur Pumpe die für den direkten Antrieb notwendigen Zwischen⸗ glieder, wie Getriebe, . usw., gerechnet werden können. 3. Keinen Beschränkungen unterliegen Grundplatten und Grundrahmen e. ortsbewegliche und Mehrfach⸗Pumpen⸗ sätze ö B. kombinierte Kondensat⸗ und r, r,. 4. Die Herstellung von Anflanschgrundplatten ist untersagt. Ausgenommen sind Anflanschgrundplatten für Mehrfach⸗ pumpensãätze. §7
Blechverkleidungen bei Kreiselpumpen Kreiselpumpen jeder Art dürfen nicht mit Blechmänteln und Blechverkleidungen geliefert werden. Ausgenommen sind Kreiselpumpen zur Förderung heißer Flüssigkeiten mit Temperaturen von mehr als 1302 C. B. Allgemeine Vorschriften §88
Abweichende Vorschriften der Wehrmachtsteile und der Reichsbahn über die Ausführung eigener, für ihre Bedürfnisse hergestellter Pumpen bleiben unberührt. . 8 89
** Reparaturzwecken und als Ersatzteile ö. Einzelteile auch in früherer Ausführung angeboten und geliefert werden.
510 Vorgearbeitetes Material, das dieser Anordnung nicht ent⸗ spricht und nicht für andere kriegswichtige Zwecke verwendet werden kann, darf bis n. 1. Juli 1943 aufgebraucht werden. Bestellte Anlagen, für die vorgearbeitetes Material nicht mehr
vorhanden ist, sind sofort den Vorschriften dieser Anordnung entsprechend umzustellen. gu 1
Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord⸗
anschen: oben.
.
nung zuzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über das Büro des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 15, von hand⸗
812 Die Hersteller sind der
Druckluft ⸗ und Pumpen⸗ trie der Wirtschafts Maschinenbau gegenüber . uskunft ö währung in die Geschäftsbücher ut eichnungen usw. und zur gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
813
uwiderhandlungen gegen diese Anordnun der Verordnung vom 20.
ag
ezember 1939 zur
r Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar. 5 14
3 in
ie gilt auch für die eingegliederten O
Gebiete von Eupen, Herne, und —— Berlin, den 2. Februar 1943.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenprsduktion. Karl Lange. . :
Anordnung Nr. 104 des Bevollmächtigten für die Maschinenprodultion
Schlauchmaschlnen für plastische Massen Vom 2. Februar 1943
teilung der Maschinen⸗ un
der Durchführungsverordnung (RGBl. 1 S. 2496) wird wirtschaftsministers angeordnet:
§51
Mischwalzwerke, Brechwalzwerke, Verfeinerwalzwerk
Waschwalzwerke, Kalander und Schlauchmaschinen i .
stische Massen, wie Gummi, Buna, Preßmassen u. dgl. 3
nur noch in solgenden dauptabmessungen herzustellen:
Maschinenart Walzenabmessungen
Ballen ll durchmesser 200 mm 300 mm 450 mm 660 mm 600 mm 665 mm 660 mm 665 mm
6lossss38 um
400 mm 400 mm 200 mm 250 mm 3650 mm 400 mm b00 mm 660 mm 600 mm 700 mm 760 mm
*
a) Mischwalzwerke y
b) Brechwalzwerke ...
o) d mit Verfeinerwalzwerke mit
3 Waschwalzwerlke
) Kalander
Schnecken durchmesser 9 Schlauchmaschinen ..
52 Die in 1 genannten ce, n, dürfen nur von den Be⸗ trieben hergestellt werden, die dazu meine ausdrückliche Genehmigung erhalten. Anträge , e . sind über den Arbeitsausschuß Maschinen und Apparate 1 Buna⸗ Erzeugung und Verarbeitung, Berlin Wö50, Marburger Straße 3, einzureichen. .
Vorliegende Aufträge auf Maschinen, deren Herstellung ge⸗ mäß § 2 verboten ist, og. noch ausgeführt werden, wenn das erforderliche Material sich bereits im Betrieb befinde oder bei Unterlieferanten vorgearbeitet ist.
84 Die Anordnung gilt nicht für die Herstellung von Ersatz- teilen und die . von Reparaturarbeiten. ar
85 Die Anordnung gilt auch für Aus fuhrlieferungen.
8586
Die Hersteller sind der Geschäftsführung der Fachgruppe , G,, und e, . der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau gegenüber zur Auskunftsertellung, zur Einsicht⸗ ewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, 5 usw. und zur Zulassung von Betriebsbesi gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
§57 Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anorb⸗ nung , Die Anträge auf Ausnahmegenehmigung nd über das Büro des Arbeitsausschusses Maschinen und
zureichen. 38 Zuwiderhandlungen Seen diese Anordnung sind gemäß g der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma schinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.
839 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger u n, ne. Staatsanzeiger in ,. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgeblete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moregnet. *
werklichen Betrieben über den zuständigen Reichsinnungs⸗ verband einzureichen.
) Laboratorium⸗alander.
2 Laboratorium ⸗ und Profil⸗Kalanber.
3 der Fachgruppe ficht, zur en .
28 Unterlagen, Zulassung von tr eb r
sind gem
. ur hrung der Verordnung über die Lenkung und .
Diese eee en. tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Preußischen ,, , , in Kraft. iete und für die
für die Vereinheitlichung von Walzwerken, Kalandern und
Auf Grund der Verordnun ele Lenkung und Ver-
pparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in . mit vom 20. Dezember 1989 mit Zustimmung des Reicht
ö der . , der Anordnung über die Lenkung und Verteilung der
pparate für die Buna⸗Erzeugung und Verarbeitung ein
Reichs und Staatsanzeiger Ur. 38 vom 10. Februar 1943. G. 3
Gleichzeitig tritt meine Anordnung für die Vereinheit= ichung von Walzwerken, Kalandern und Schlauchmas inen ür die Verarbeitung plastischer Massen, wie Gummi, Buna, Breßmassen u. dgl., vom 11. Juni 1942 außer Kraft.
Berlin, den 2. Februar 19453. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. ; Karl gange.
Anordnung Nr. 107
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion ur Bereinheitlichung der Maschinen und Apparate für die Zuckerindustrie
Vom 3. Februar 1943
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver- teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De⸗ ember 1939 (RGBl. 1, S. 2411) in Verbindung mit der ö ech sührungederordnung vom 20. Dezember 1939 (RGGBl. 1, S. 498) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 6
Der Planung und Herstellung von Einrichtungen für Zuckerfabriken dürfen nur noch- Fabrikleistungen von 400, 600, 800, 1000, 1200, 2000, 2500, 3000 t täglich zu verarbeitende Rübenmengen zugrunde gelegt werden, . Baugröße für 400 t Fabrikleistung ist während des Krieges untersagt. . 85
Neukonstruktionen von Maschinen und Apparaten haben während des Krieges zu unterbleiben. Ausgenommen hier- von sind Aenderungen der vorhandenen Konstruktionen zur Erhöhung der Betriebssicherheit oder wesentlichen Ver⸗ besserung der Arbeitsweise. 83
Erzeugnisse, deren Herstellung von Spezialfirmen be⸗ trieben werden, wie Ventilatoren, Waagen, Rübentransport⸗ und Schwemmanlagen, Transportvorrichtungen, Abwasser⸗ kläranlagen, Würfelzucker⸗Spezialmaschinen, Pumpen, Lager, Lagerruhen, Kupplungen sind von den rf e ge, Spez,ial⸗ . n beziehen, sofern nicht die Maschinenfabriken für bie Zuckerindustrie bisher diese Erzeugnisse regelmäßig in größerem Umfange selbst hergestellt haben.
§ 4 Sämtliche Zeichnungen, auch Projektzeichnungen, sind, 8 weit nicht wegen des kleinen Maßstabes die desbarkeil be⸗ einträchtigt wird, nur noch in Bleistift anzufertigen. Ledig⸗ lich Beschriftung, Maßangaben und Maßhaken können in Tusche ausgeführt werden. 85
Die Anordnung gilt nicht für die Herstellung von Ersatz⸗
56 Die am 15. Februar 1943 noch in der Fertigung befind⸗ lichen Maschinen und Apparate für die ,, deren Herstellung gemäß § 1 verboten ist, dürfen noch fertiggestellt werden.
teilen.
§8 7 Die Anordnung gilt auch für Betriebe und Konstruktions⸗
vdBüros, die organisatorisch der Fachgruppe Apparatebau bei
der Wirtschaftõögruppe Maschinenbau nicht angeschlossen sind.
665 8 Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen.
Die Betriebe sind der Geschäftsführung der Fachgruppe Apparatebau gegenüber zur Auskunftserteilung, Einsichts= ewährung in die Geschäftsbücher, n n , Unterlagen, 6 usw. und zur Zulassung von Betriebs besichti⸗ gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
§ 10 Ich behalte mir vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzu⸗ lassen. Anträge von Ausnahmegenehmigungen sind über den Arbeitsausschuß „Maschinen für die Zucker⸗ und Gärungs⸗ mdustrie“, Berlin NM 87, Brücke nallee 21, einzureichen.
§ 11
in,, gegen diese Anordnung sind erordnung vom 20. Dezeniber 1939 zur
emãß
urch⸗ aschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.
§5 12 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im ,,. Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in . ie ilt auch für die eingegliederten stgebiete und für die Ge⸗ kae von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 3. Februar 1943.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
—
Anordnung Nr. 109
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Webelitzen
Vom 3. Februar 1943
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De⸗ — 8 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Ver a mit der
urchführungsverordnung vom 26. Dezember 1935 (RGöl.!] S. 2198) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81
1. Die Herstellung von Stahldraht⸗Webelitzen 3 nur nach DIN 6 4603 (Genormte Litzen für flache , n. erfolgen. 2. Die Herstellung von Stahldraht⸗Webelitzen mit Bind⸗ fadenschlingen ist verboten. §5 2 1. Bei der Herstellung von Stahldraht⸗Webelitzen dürfen die Litzenendösen nicht verlötet werden.
2. Ausgenommen sind: Webelitzen für die Jacquard⸗Weberei,
Schiefkopflitzen (sogenannte Ueberkreuzlitzem,
Litzen der de . 34, 35 und 36, =
Litzen der Stärken 30 und 32 bei einer Litzenlänge von 60, 280, 300 und 330 mm und .
außerdem sämtliche Litzen unter 240 mm Länge.
§ 3 1. Das Färben von Stahldraht⸗Webelitzen ist verboten. 2. Die vorhandenen Bestände an Lackmitteln für das Fär⸗ ben von Ganzstahl⸗Drahtlitzen dürfen . werden.
5 4 Die Anordnung gilt auch für Betriebe, die organisatorisch der Fachgruppe Textilmaschinen bei der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau nicht angeschlossen sind.
§85 Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen.
56 Die Betriebe sind der e, , ,. der Fachgruppe Textilmaschinen gegenüber zur Auskunftserteilung, Einsichts⸗ gewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti⸗ gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
57
Ich behalte mir vor, in 2 begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind von industriellen Firmen über die Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschafts= gruppe Maschinenbau, Chemnitz, Altchemnitzer Straße 40, von, Handwerksbetrieben über die Reichsfachgruppe des Riet⸗ und Vebegeschirrmacher⸗Handwerks Düsseldorf, Obermeister Emil Schmidt, Hilden, einzureichen.
§88 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß 84 der Verordnung vom 20. . 1939 zur kel gn, . Anordnung über die Lenkung und Vertellung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.
59
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und hen, eren, Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Gleichzeitig treten meine Anordnunngen über die Herstellung von Ganzstahl⸗Drahtlitzen vom 2. April 1942, über die Ver⸗ lötung von . bei der Herstellung von Webelitzen vom 20. Mai 1942 und über das Färben von Ganzstahl⸗Draht⸗ litzen für Webstühle vom 12. November 1942 außer Kraft.
Berlin, den 98. Februar 1943.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Königlich Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Raoul GSos 1h hat Berlin am 2. Februar 1943 verlassen. Während . bwesenheit führt Herr Botschaftsrat M. Stanescu
ie Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 4 des g, ,, , me vom 5. Februar 1943 hat folgenden Inhalt: Teil J. Der Reichsarbeitsminister. All⸗ emeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: erordnung zur ,, . Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten. und Baupolizei. über städtebauliche aßnahmen im Reichsgau Wien. Vom 20. Januar 1943. — Betr.: 31. Anordnung des GB. Bau betr. Bauverbot. — Betr.: Grundsätze für die Ausführung von Trag⸗ werken aus Glasstahlbeton. — Betr.: Verordnung über Fett- abscheider. — Betr.: Statische Prüfung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben; hier: Anerkennung von Prüfungsingenieuren * Baustatik. — Betr.: Prüfzeugnisse. — Allgemeine baupolizeiliche Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten für das Reichsgebiet. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeits- 2. und , , . Gesetze, Verordnungen, Er 3 , , über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom 27. Januar 1913. — Verordnung zur Freimachung von Arbeits- kräften für kriegswichtigen Einsatz. Vom 29. Januar 1943. — Neuordnung der Ausbildung von Fachschulpraktikanten. — Betr.: rr de hr für in der gewerblichen Wirtschaft eingesetzte reichs und volksdeutsche Umsiedler⸗ und wiedereindeutschungs= fähige Familien. — Betr.: Dienstverpflichtung von Kräften, die im Rahmen der e, n, . fur Familien mit fünf und mehr im Wehrdienst stehenden Söhnen aus dem Wehrdienst , oder zurückgestellt sind. — Pflichtjahr für Mädchen; hier: Be= rufstänzerinnen und Angehörige der darstellenden Bühnenberufe. — Nachrichtenhelferinnen für die Waffen⸗sß. — Förderung von Jugendwohnheimen. — Bauzeichnerlehrlinge für den gemeind- lichen Dienst — Eintragung der Lehrverträge in die Lehrlings- rollen der Industrie⸗ und Handelskammern. — Arbeitslosenhilfe; anrechnungsfreie Bezüge und Zusammenarbeit mit den Versor⸗ ungsämtern. — Paketverkehr zwischen Griechenland und dem eich. — Ostarbeiter; hier: Ermittlung von Anschriften. — Ost⸗ arbeiter; hier: Beendigung des Arbeitsverhältnisses. — Rück⸗ transport beurlaubter ausländischer Arbeitskräfte und Wieder⸗ 52 bei Ausstellung von Fahrpreisgutscheinen durch die Arbeitseinsatzverwaltung. — Versorgung der im ,, . eingesetzten Ostarbeiter mit Bekleidung ünd Schuhwerk. — Merk⸗ blatt Nr.? für Betriebsführer über den Einsatz von Ostarbeitern. — Lohnüberweisung bulgarischer Arbeiter und. Angestellter. — Bescheide, Urteile: Ulber a sed von Hausgehilfinnen aus der Landwirtschaft. — Sozialverfassung, Arbeitsrecht 3 und Wirtschaftspolitit. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: ekannt⸗
machung der neuen Fassung des in den Alpen⸗ und Donau⸗
Reichsgauen geltenden Gesetzes über die Gewerbegerichte und des
im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reichsgaue Nieder- donau und Oberdonau eingegliederten Teilen der ehemals sudeten⸗ deutschen Gebiete geltenden eee. über die Arbeitsgerichte. Vom 25. Januar 1943. — Anordnung über die Richtlinien für Hand- 1 im deutschen ie e fen Dienst im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 28. Januar 1913. — Ergänzung der Allgemeinen Anordnung zur e, n. der Arbeittz⸗ bedingungen und zur Verhinderung des Arbeitsvertragsbruches in . ichen Verwaltungen und Betrieben vom 1. Juli 1939. — Allgemeine Anordnung zur Ueberwachung der Arbeitsbedingun⸗ en und zur Verhinderung des Arbeitsvertragsbruches in öffent⸗ ichen Verwaltungen und Betrieben. — Anordnung über Höchst⸗ und Mindestbezüge für Aushilfen in Kulturorchestern. — 2 bedingungen der Ostarbeiter. — Einschränkung der Krankme dungen der Kriegsgefangenen (mit Ausnahme der sowjetischen Kriegsgefangenen). — Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Betr.: Ostarbeiter; hier: Ueberprüfung der sanitären Maß nahmen. — Personalnachrichten.
om 18. Januar 1943. — Städteban Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung
Postwesen Von der Deutschen Reichspost
Die Deutsche Reichspost gewährt jetzt auch Kriegshbeschä⸗ digten, die vom NS⸗Reichskriegerbund h ler er er m in seine Erholungsheime verschickt werden, bei Benutzung von Kraft. posten eine Fahrgebührenermäßigung von 50 R ähnlich wie das bisher schon bei der Entsendung von Kriegsbeschädtgten zum Be⸗ such von Erholungsstätten durch die NS SB. der Fall ist.
wischen dem Reich und dem Generalgouvernement sind im Rahmen der Devisenvorschriften telegraphische Post⸗ anweisungen zugelassen worden.
Bei Telegrammen nach Schweden ist vom 1. März 1949 an die Vorauszahlung einer telegvaphischen Antwort (— RP — nicht mehr 6. tattet.
Der öffentliche Telegraphendienst mit der Ukraine ist auf weitere Orte in der Ukraine ausgedehnt worden. Er er⸗ streckt sich damit auf alle Orte mit den im Amtsblatt des Reichs⸗ postministeriums vom 12. Januar 19433 aufgeführten Dienstpost⸗ ämtern sowie auf Simferopol und ien g
Aus der Verwaltung
Die Schulden der öffentlichen Verwaltung Die Reichs⸗ und Länderunternehmungen — Die Rücklagenbestände
Mit einer durch die Kriegsverhältnisse bedingten Verzögerun erschien soeben als letzter Teil des vom Statistischen Reichs am erausgegebenen Quellenwerkes „Die Finanzwirtschaft der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich“ (Band 548) Heft III (Leil D, E und F). Der Teil D bringt für Reich und Länder wiederum eine ausführliche Lestan en geb ung der Verschuldung am 31. März 1939. Für die Gemeinden und Gemeindeverbände werden neben einer Gesamtübersicht des Schuldenstandes am 31. März 1939, geordnet nach Ländern, , . und Größen⸗ llassen, insbesondere die Ergebnisse der Schuldenveränderungs⸗ statistik der Gemeinden über 10 900 Einwohner und der Ge⸗ meindeverbände in den Jahren 1938 und 1939 veröffentlicht. In einem besonderen Abschnitt sind erstmals die Schulden und schuldenähnlichen Verpflichtungen der Gemeinden über 5009 Ein⸗ wohner und der Gemeindeverbände in den Alpen- und Donau—= Reichsgauen und im Reichsgau Sudetenland wiedergegeben.
Im Begleittext wird zunächst der allgemeine Rahmen auf⸗ ezeigt, innerhalb dessen sich die öffentliche Verschuldung im Cee ier, entwickelte, und die Vollbeschäftigung der deutschen Wirtschaft sowie die Finanzierungswende“, d. h. der Uebergang von der unsichtbaren Vorfinanzierung mittels Sonderwechseln zur sichtbaren Vorfinanzierung mittels Lieferschatzanweisungen, als die Hauptmerkmale , Die Vorrangstellung, die da Reich unter den öffentlichen Kreditnehmern einnimmt, komm im Berichtsjaht, wie eine kurze Zusanimenstellung der Gesamt verschuldung der öffentlichen Verwaltung zeigt, in einer weiteren Erhöhung bes Reichsanteils an der Gesamtverschuldung . Aug druck, wenn auch diese Erhöhung durch die Einbeziehung ber emeindlichen Körperschaften der alpen. und donauländischen ber gm, sowie des Reichsgaues Sudetenland in die Zahl der erfaßten Körperschaften in den Anteilszahlen nur abgeschwächt in Erscheinung trat. . .
Der * E bringt das Zahlenmaterial über die Reichs und Länderunternehmungen am 51. März 1938 in der gleichen Gliede⸗ rung wie im Vorjahr, so daß die Vergleichbarkeit mit den Vor⸗ jahrsergebnissen voll gegeben ist. Neu ist eine Tabelle über die wichtigsten Bilanzposten der Reichs- und Länderunternehmungen in den ,, , Betriebszweigen und Rechtsformen.
Im Begleittext konnten, da über die Entwicklung der Reichg- und nr , d,, im Berichtsjahr bereits anderweitig berichtet worden war, Einzelfragen be andelt, wie z. B Frage, in welchem Verhältnis bei den Reichs und Länderunter- nehmungen die Eigen- und Fremdmittel bei Ausschaltung von Doppelzählungen zueinander stehen und welche Rolle sie inner- . der wichtigsten Rechtssormen (AG, Gmbh, öffentlich recht⸗ iche Unternehmungen) spielen. Da das statistische Material den
imanzstatistik in seiner jetzigen Form die vollständige Fest⸗ tellung der Doppelzählungen in Kapital= und Kreditvolumen der erfaßten Unternehmungen gestattet, konnten hier erstmalige Er⸗ gebnisse gewonnen werden, denen in einem gewissen Rahmen auch repräͤsentative Bedeutung für den Bereich der übrigen, recht lich gleichartigen Unternehmungen . werden kann. Den Beschluß des Begleittextes macht wieder eine Zusammen · stellung der staatlichen Gesamtverschuldung, die zeigt, in welchem Umfange die Schulden von Reich, Ländern und ben rechtlich elb ständigen staatlichen Unternehmungen zu einer Summe zusam⸗ mengefaßt werden können, ohne daß Doppelzählungen entstehen.
—
Verbesserungen für Kriegsbeschädigte
Das Oberkommando der Wehrmacht hat im Cinvernehmen mit den beteiligten Dienststellen wieder einige Verbesserungen zu⸗ gunsten der Kriegsbeschädigten und der ihnen leichgestellten getroffen. Arbeits verwendungsunfähige Versehrte erhalten nach ab 1. April kostenfreie e dn, gern auch für eine nicht auf Dienstbeschädigung zurückzuführende Ge r, , Auch die Angehörigen dich BVeschädigten erhalten freie Hei behandlung und werden hierzu vom Reich gegen Krankheit ver- sichert. Ferner wird die im Jahre 1934 für die beschädigten Frontkämpfer des ersten Weltkrieges geschaffene Brenta e gf mit Wirkung ab 1. April für die Schwerkriegsbeschädigten von 5 RA
Mirtschaftsteil
auf 10 R. A monatlich erhöht.
Erfolgreiche Einschaltung der Deutschen Reichs⸗ bank in die totale Kriegswirtschaft Gesamtumsatz 1942 auf 3612 Mrd. RE. A gestiegen
Die Deutsche , . weist in ihrem Verwaltungsbericht für das 3 1942 darauf hin, daß es im vergangenen Jahre abermals gelungen ist, die kriegswichtige Erzeugung zu erhöhen. Die Steigerung der güterwir af en eistungen und des Volkseinkommeng führte zu einem weiteren Anwachsen der
Steuereingänge und der Ersparnisbildung, was sich für die Kriegsfinanzierung günstig auswirkte und der Reichsbank ihre Mitarbeit an bier = Aufgabe erleichterte. Eine ver= m. Preis. und Lohnüberwagchung sowie verschiedene andere
aßnahmen sorgten dafür, daß die im Kriege unvermeidliche Diskrepanz n, . Geld · und Verbrauchsgüter volumen keine ungünstigen Auswirkungen auf die Währung ans löste.
Der Geldmarkt verfügte wieder meist ber reichliche Mittel, die noch mehr als im Jahre 1941 zum Kauf von Reichswechseln
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