. * ö
K 3
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 20. Februar 1943. S. 4
Ruhrwohnungsbau⸗Aktiengesellschaft, Dortm
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
43825.
ö Attiva. Anlagevermögen: Un ebaute Grundstücket Stand am 1.1. 1941 2 2 *. . 1 1 2 2 41 2 gönn, Wohngebäude und andere Gebäude: Miethäuser in eigener Verwaltung: Grund⸗ und Bodenkosten: Stanh an 1 i;, Zugang infolge Abrechnung .. Baukosten: Stand am 1.1. 1941. Zugang: infolge Abrechng. 2 867 046,12 durch Umbuchung 520 gos, 17
Abschreibung 1941 ...... Noch nicht abgerechnete Neubauten: Stand am 1. 1. 1941 ..... Zugang....
Abgang infolge Abrechnung..
Abschreibung 194 ......
Werkzeuge, Betriebs und Geschäfts aus- stattung: Stand am 1. 1. 191...
Abschreibung 1941 ......
Beteiligungen: Stand am 1. 1. 1941. gang Miethäuser in fremder Verwaltung (Dortmunder Gemeinnützige Woh⸗ nungsgesellschaft m. b. H.): Grund⸗ und Bodenkosten (unver- ändert) Baukosten (unveränd.) S5 982 306,2 Abschreibung 1911 175 335, z
TR Tz6 nn
2 278 266 189 056
3 387 949
ST Tf sss
180 010
8 407 468 1998139
TT dds 3 056 102
Tr põõ 2 368
3 13 233
12 233
6 000
SI 6 3658 5 806 970
ugang .. m
Tri dss 77
2 467 323
31 627 877
6 828 328
10758
Umlaufs vermögen: Erwerbshäuser . Wertpapiere Hypotheken ö Von der Gesellschaft geleistete Anzah⸗
, Rückständige Mieten unb Pachtgelder: a) Forderungen an . ö. b) ö k .
o) Forderung. an Konzernunterne m. Sonstige Forderungen an Werke... Schecks J Kassenbestand und Postscheckguthaben ö Bei Banken bereitgestellte ginsen, Tll⸗
gungs- und Provisionsbelrüge ... Andere Bankguthaben. ...... Sonstige Forderungen Sonstiges Umlaufsvermbgen .....
Posten, d. d. Rechnungsabgrenzung bienen: a) Anleihedisagio . b) Noch nicht abgerechnete Erträge und
vorausbezahlte Aufwendungen...
Forderungen wegen persönlicher Schuld-
haft RAM 247 218,76
Passiva. Grundkapital s Rücklagen: a) Gesetzliche Rücklage b) Andere Rücklagen .... Wertberichtigungen zu Posten des Anlage⸗ vermögens (werlorene ö RNückstellungen Verbindlichkeiten: Hypothekarisch gesicherte Anleihen Langfristige Darlehen: a) on Fremden .. . 27 429 6532,(865 b) von Werken.... 1018050, 48
Verbindlichkeiten aus Tilgungsstrecknng
Noch nicht valutierte Hypothekendarlehen
Hypothekarisch nicht gesicherte langfristige
Darlehen: a) von , . . b) von Werken
o) von Konzernunternehm.
Zwischenkredite: a) von ,, b) von Werken...
Einlagen der Mieterschaft (Mietsicher- heiten)
Von Bauhandwerkern einbeheltene Haft⸗ gelder
Von den Kaufanwärtern geleistete Zah⸗ lungen
Verhindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Werken.
Fällige, noch nicht eingelöste Zinsscheine und ausgeloste Stücke
Sonstige Verbindlichkeiten
Posten, d. d. Rechnungsabgrenzung dienen Verbindlichkeiten wegen persönlich. Schuld-
1300006
123 7653 865
28 447 583
7074 209 200
5838 004 927 495 50 000
TI po
haft EM 247 218,765
1793 836
37087
Gewinn und Verlustrechnung.
192 o18 II8 299 8 734
41 417 722
1 860 4098 1530 000
2 452 26 624 23 18
360 213 11 134
3 951 63
1418 718
1200 000 200 988
S9 379 1088 172
ö
. Vufwendungen. Abschreibungen und Wertberichtigungen: a) auf Anlagen b) auf andere Vermögensposten .... Verwaltungs kosten:
21 868,45
a) Gehälter, Aufwandsentschädigungen und sonstige
Personalkosten einschl. der sozialen Ab⸗ gaben b) Sächliche Verwaltungskosten Betriebskosten: a) Steuern b) Löhne, Aufwandsentschädigun en unh sonstige Personalkosten einschl. der sozialen Abgaben c) Sächliche Betriebskoste Instandhaltungskosten Zinsen und ähnliche Aufwendungen Abwertungsgewinnsteuern Beiträge an gesetzliche Berufsvmertretungen Außerordentliche Aufwendungen Alle übrigen Aufwendungen Zuweisungen zu außergesetzlichen Rücklagen
110 zoa, 02
27 891,7)
149 734, 80
R. 4M
516 470
412 721
200 548 6 932 49 546 260 1437
0 1685 20 gal
=.
R. AM
und.
S0 287 429
46 763 290 198 898
õ zr T2
27 8 311 09
2.
a) auf Anlagen
Häuserunterhaltung und
Erträge.
in eigener Verwaltung ..
Pachtgeldeinnahmen ..
Erträge aus Beteiligungen
. und ähnliche Erträge.. ußerordentliche Erträge einschl. der B die Auflösun und freien
von ücklagen gewonnen sind
(Dortmunder Gemeinnützige me b ,,,
Dortmund, im September 1942. Der Vo stand.
und ⸗gesel A.: Dr. Wie
Bruno Fugmann. Hans
frieb Rottmann, Castrop⸗Rauxel.
— ——— r — — — — — —— — Aufwendungen für Wohnungen in fremder Verwaltung (Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft
m. b. H.): Abschreibungen und Wertberichtigungen:
b) auf andere Vermögensposten . Vertragliche Rückvergütung an die Dortmunder Gemeinnützige we . esellschaft m. b. H. für ö Henernnn-
n. und ähnlichen Aufwendungen ..... bwertungsgewinnsteuern ... . .
Mieteinnahmen einschl. der Mietzuschüsse aus Wohnungen
ertberichtigungen, Rückstellungen
Mieteinnahmen aus Wohnungen in fremder Verwaltun
Philippi.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom in en und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Münster i. Wests., den 11. September 1942. Verband westfälischer n, , n,, n, . ( augenossenschaften
Der Aufsichtsrat. Hans Fusban, . Heinrich Bomke. inckernelle. ; Der Direktor Dr. jur. Hans Pinckernelle, Mülheim-Speldorf, und Direktor Rüdiger Schmidt, Dortmund, sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieben. In der Hauptver⸗ sammlung vom 29. Januar 1943 sind neu in den . 14. 33 Walter Borgmann, Dortmund, 2. Gerichtsassessor a. D. Gott⸗
i / ! /// /// lars. Breslauer Actien⸗Malzfabrit.
Bilanz am 31. Au gust 1942.
RA
1785 335 21 6790
196 272 290 634
82 424 736 337
3 047 547
. 21885 547 1666 102
! 71 638
eträge, die durch
52 3665
. 136 337 37
3 07 647 20
Hartmann.
rüfung auf Grund der orstand erteilten Auf⸗
. ten) e. B. e, Wirtschaftsprüfer.
Ab ol Max Hüesker.
Beckmann. üdiger Schmibt.
chtsrat gewählt worden:
e —
Buchwert am l. 9. 1941
Abschrei⸗ bungen
Buchw. am
Zugang 31. 8. i942
Attiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstuücke mit: a) Wohngebäuden ... b) Fabrikgebäuden u. and. Baulichkeiten. ...
a RM 8 J 8
o) Brunnen und Filter. Maschinen und maschinelle nagen
Gleisanlagen. ...... Kurgl. Wirtschafta guter
p Geschafts- u. Votrlebs·
89 006 a) Säcke 1
k 887 . 1 n
571 079 —
190
Beteiligungen Betriebsanlageguthaben Januar 1948.
X Umlaufvermögen:
Betriebsstoffe
guthaben Posten der Rechnungsabgrenzung.
assiva. Grundkapital ... . J Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. Anschaffungsrücklage -. Rückstellungen für ungewisse Schulben Verbindlichkeiten:
Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten. ... Posten der Rechnungsabgrenzung . Reingewinn: Vortrag aus 194091. Verlust 1941/42...
Forderungen an Gonzernunterne men JJ Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postschedk=
Verbindlichkeiten auf Grund von Warenbezügen und
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschãfts jahr 1941,42. — : — — 2 — —
9 1 14 29 2 9 1 9 9
.
2 1 29 2
9 2 22 9. —
y 163263 . 6 604904 . 122710
2 1 TN TD sᷓ
. 28 664 38 758
646 023
Erträge. Vortrag vom 31. August 1941 ... Rohüberschuß
nsen, soweit sie die Au
ietertrag
Nach dem abschließenden Ergebnis uns Bücher und der Schriften der Gesellscha rungen und Nachweise entsprechen die Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabs Berlin, den 30. Januar 1943.
Dr. R. Bethman
Breslall, den 13. Februar 1943.
Der Borstand.
Aufwendungen.
V. L. B. (Bersuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei Wirtschaftsprüfung G. m. b. H. ?
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: 1. Regierungsrat a. D. Direktor R
1 e e, 6 . 2. Landwirt Ernst von een, 2. n ,, Wohlau, ellv. Vorsitzer; 3. Senator Georg Girbig, Berlin; 4. Senntor E
Kuhlmay, Berlin; 5. Generaldirektor Walther Lange, ger . .
Franz Enderle.
R. 102 148 8082 32 784
36 034
183292 3 62536 26 zes, 1s
23 dog, z 168 86
157 70 737
23 323 18 JJ 112 230 30 HJ 3 04117 31 621 44 1705411
187 270120
erer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der ft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä—⸗ Buchführung, der Jahresabschluß und der chluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
n, Wirtschaftsprüser. allenberg Pachaly, Thiergarten,
lin.
. sche Augen utsche Allgemeine Treuhand . Attiengesellschaft. ö Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am S. März 1943, vormit⸗ tags 9, 30 uhr, in . Geschãfts. räumen, München, itter⸗ von- Epp⸗ Platz 766, stattfindenden 24. orden. lichen Sauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts so⸗ wie des , chlusses 1942. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. Entlastung des Vorstandes und des fslhtstetz, Aufsichts ratswahl. Sa . zu 56. Wahl, des Abschlußprüfers für das , , . 1943. Zur eilnahme an der Hauptver- r,. sind, unbeschadet der gesetz⸗ lichen Hinterlegungsbestimmungen, dit= enge, Aktionäre berechtigt, welche pätestens drei Tage vor 22 Tage der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei der Bayeri⸗ schen Hypotheken- und Wechsel. bank, München, Nürnberg oder Augsburg, oder bei der Dresdner Bank, Berlin, oder deren Filialen hinterlegt haben. München, den 16. Februar 1943. Der Vorstand.
14256 lufforderung an die Aktionäre der Herkules Segeltuchindustrie Aktien⸗ gesellschaft, Kassel (früher Baumann C Lederer Aktiengesellschaft). Die außerordentlichen 6 lungen der Herkules Segeltuchindu⸗ strie Aktiengesellschaft und der Hansa Schwerweberei Aktiengesellschaft vom 21. Dezember 1942 haben die Ver⸗ schmelzunge beider Gesellschaften be- schlossen. Sie erfolgt in der Weise, daß das Vermögen der Herkules Segeltuch⸗ industrie Aktiengesellschaft, Kassel, mit allen Rechten und Pflichten als Ganzetz unter Ausschluß der Abwicklung mit Wirkung vom 1. Januar 1942 auf die Hansa Schwerweberei Aktiengesellschaft, Kassel, 7 Gewährung von Akttien dieser Gesellschaft mit Gewinnberech- tigung ab 1. Januar 1942 übertragen wird. Die Aktionäre der Herkules Segeltuchindustrie Aktiengesellschaft erhalten gegen Einlieferung eines Nennbetrages von je RM 2065, — Ut. tien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 29 und ff. und Erneuerungsschein R. A 509, — neue Aktien der Hansa Schwerweberei Aktiengesellschaft mi Gewinnherechtigung ab J. Januar 194 , Beschluß der a. o. Hauptver- ammlung vom 21. Dezember 19423. So- weit die eingereichten Nennbeträge von Herkules-Aktien nicht durch 200 teilbar sind, werden die unten benannten Stellen bemüht sein, den An⸗ und Ver⸗ lauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln. Nachdem die Beschlüsse der g. o. Haupt- versammlung der beiden Gesellschaften vom 21, Dezember 1942 in das Han- delsregister eingetragen worden sind, fordern wir die Aktionäre der Her⸗ kules Segeltuchindustrie Aktienge⸗ sellschaft auf, ihre Aktien mit den da⸗ zugehörenden Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsscheinen, die sämtlich noch auf den früheren Firmennamen Bau⸗— mann K Lederer A. G. lauten, zwecks Vermeidung späterer Kraftloserklärung maß 5 179 Akt.⸗-Ges. bis zum 1. Mai 1943 einschließlich bei dem Bankhaus von Wangenheim Co., Kassel, oder bei der Dresdner Bank, Filiale Kassel, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen die mit einem der Nummernfolge nach geordneten Ver⸗ zeichnis einzureichenden Herkules-Aktien werden die darauf entfallenden neuen Hansa⸗Aktien ausgehändigt. Das Um tauschgeschäft ist börsenumsatzsteuerfrei und erfolgt provisionsfrei. Diejenigen Aktien der Herkules Segeltuchindustrie Aktiengesellschaft die nicht bis zum 31. Mai 143 einschließlich zum Zwecke des Umtausches eingereicht wor⸗ den sind, werden für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für solche eingereichten Aktien, die den zum Umtausch erforder—= lichen Nennbetrag nicht erreichen und uns nicht bei den obengenannten Ban- len zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur e gestellt wor⸗ den sind. Die an Stelle der für kraft⸗ los erklärten Herkules⸗Aktien tretenden neuen Hansa⸗Aktien werden für Rech⸗ nung der Beteiligten nach Maßgabe des Gesetzes verkauft, wobei der Erlös den Beteiligten unter Abzug der entstan⸗ denen Kosten nach Verhältnis ihres durch diese Maßnahme betroffenen . zur Verfügung gestellt wird. Kassel, den 23. Januar 1943. Hansa Schwerweberei Aktien⸗ gesellschaft. Steiner. Höhmann. Diplomkaufmann Ludewig, Wirtschaftsprüfer, als Treuhänder gemäß § 240 Akt.⸗Ges.
Perantwartlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den w senteil und für den Verlag: Präsident Dr. ** ange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Santzs in Berlin NW 21 Druck der . 6 und Druckerei mbH., Berlin
Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗ handels registerbeilage)
Richard Böhme.
Bel der gekürzten Ausgabe se en die Zentral- handels register⸗ und die Börsenbeilage sort.
Nr. 143
ohne Zentralhandelsregisterbeilage und Börsenbeilage. Soweit der Deutsche Reichs anzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als ö amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Boll ⸗ d An zeig ausgabe. — Bezugspreis der Bodausgabe durch die Post monatlich 2,30 & zu ⸗ ; 1 — 116 Ra, einer dreigespaltenen z mm breiten Petit-Zeile 185 tυι.˖ Win zũglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 180 CM. Bezugspreis der Ausgabe ohne Sentrathandelsregifterdeilage und Börsen⸗ deilage durch die Post monatlich 2. — Ry zuzüglich Zustell gebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 160 Ra. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Unzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstr. 32.
oder vor!
Einzelne Nummern der Vollausgabe kosten 80 Mö, einzelne Beilagen 10 r; der 83 für einzelne Nummern der Ausgabe ohne Zentralhandels registerbeilage und Börsenbeilage beträgt 20 Ma
nimmt die Anzei 1 ö chriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere
d wel Eee. * 233 er, , ,,. Vermerk am Rande) hervorgehoben
ö sollen. - SBefristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗
Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung
Sinsandang des Belrages einschließlich des Portos abgegeben. 6 für den 26 einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile
eigen enstelle Berlin SW s, Wilhelmstraße 32. Alle ö ge e Worte etwa durch Fettbruc' (einmal unter-
termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.
Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 33 383
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Tieren für Zoologische Gärten und Tierparke. Vom 14. Fe⸗ bruar 1943. . z n ö
Erlaß über die Ausgabe von Trockengemüse an die Bevöl⸗ kerung. . ;
, der Geheimen Staatspolizei Berlin, Prag, Troppau und Reichenberg sowie der Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Tren über die Einziehung von Ver⸗ mögenswerten für das Reich. .
Anordnung Nr. 25 (EA 5) der J Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse
üuüber die Herstellung von Leitungsschutzsicherungen mit ge⸗ schlossenem Schmeljeinsatz bis 260 A. Vom 16. Februar 18913 .
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II Nr. 6.
an
Amtliches Deutsches Reich
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Tieren für Zoologische Gärten und Tierparke . Vom 14. Februar 1943 f Grund der S5 6, 7 und 78 des Biehsenchengesetzes vom Xn , d d S. 519) wird ohen er e ge.
A. Cinhuser (Pferde, Csel, Maultiere, Maulesel, gebras)
§1 Die Einfuhr von Pferden, Eseln, Maultieren und Maul⸗ eseln aus Frankreich sowie die Einfuhr von dengsten und tuten aus den besetzten Ostgebieten, Bulgarien, Rumanien, Spanien, Albanien, Griechenland und der Türkei für Zoologi⸗ sche Gärten und Tierparke ist verboten. ö . () Im übrigen gelten für die Einfuhr von Einhufern für e iche Gärten und Tierparke die Vorschriften der 85 2 is 10. ;
§82
Bei der Einfuhr von Einhufern sind Ursprungs⸗ und Ge⸗ sfundheitszeu . in deutscher Sprache oder amtlich beglau— bigter Ue 6 nach beiliegendem Muster beizubringen, so⸗ ern nicht nach den allgemeinen Bestimmungen über die Ein⸗
hr von Einhufern die Einfuhr ohne Zeugnis zulässig oder in den mit den einzelnen Staaten abgeschlossenen Verträgen ein anderes Muster vorgeschrieben ist. ꝛ
83 (Y Die Einfuhr von k darf nur über die hierfür bestimmten , , . erfolgen. . .
(27) Beim Grenzübertritt unterliegen die Einhufer der Kennzeichnung durch Hufbrand oder Mähnenplomben. Das unbefugte Entfernen dieser Kennzeichen ist verboten.
ö 5 *
ch Die Einhufer sind beim Grenzübertritt zur amtstier⸗ ärztlichen Untersuchung und zur Blutentnahme vorzuführen. Sie sind hierzu spätestens 12 Stunden vor Eintreffen an der Grenze unter Angabe der Stückzahl bei dem zuständigen Grenz⸗ tierarzt anzumelden. Dem Grenztierarzt . der Nachweis zu erbringen, daß die Tiere für einen zugelassenen Zoologischen Garten oder Tierpark bestimmt sind. 2) Wenn die Entnahme von Blutproben bei der Grenz⸗ , nicht durchführbar ist, . sie nach dem Eintreffen der ig f in den Bestimmungsan i erfolgen. Bei den in Käfigen oder Kisten beförderten Einhufern ist sie regel⸗ mäßig in den Bestimmungsanlagen vorzunehmen. (3) Bei Zebras, die klinisch weder rotz noch beschälseuche⸗
verdächtig find, kann auch von der Blutentnahme in den Be⸗
,,, abgesehen werden, wenn e wegen der Widersetzlichkeit der Tiere ohne Gefahr für Menschen und Tiere nicht möglich ist. . diesen Fällen sind die Zebras einer vier⸗ wöchigen polizeilichen Beobachtung mit abschließender klini⸗ scher ö ung zu unterziehen. . .
85 Die Einhufer dürfen nur mit Erlaubnis des zuständigen Grenztierarztes und nur nach den ihm anzugebenden Bestim⸗ mungsanlagen verbracht werden. §S 6 . Werden die Einhufer mit der Bahn befördert und ist ihnen ein Begleiter nicht beigegeben, so sind sie Unter Eisenbahnver. uß zu halten. Er darf unterwegs keine Um⸗ Ent- oder
chen 9 (2) Der Wechsel ihres Standortes ist nur mit ortspolizei⸗
Berlin, Montag, den 22. Febrnar, abends
57 3. dem Fußmarsch von der Grenze oder der Entladestation ur Bestimmungsanlage dürfen die Einhufer nicht in Stal⸗ lungen eingestellt und nicht mit anderen Einhufern in Be— rührung gebracht werden. 588
Das Eintreffen der Einhufer in der Bestimmungsanlage ist der Ortspolizeibehörde von den Einführenden innerhalb 24 Stunden zu melden. 9.
39
(1) In der Bestimmungsanlage unterliegen die Einhufer bis zum Abschluß der Untersuchungen, dessen Zeitpunkt der zuständige beamtete Tierarzt bestimmt, der polizeilichen Beob⸗ achtung. Während dieser hen dürfen sie nicht mit einheimi⸗ ferden in Berührung gebracht werden.
licher Genehmigung zulässig.
. 5 10 Die Berwendung fremder Krippen, Raufen und Tränkvor⸗ richtungen für Einhufer während der we ne, , n. des Fußtransports oder der polizeilichen Beobachtung ist verboten.
B. Wiederkäuer, Schweine, Hans⸗ und Wildgeflügel ö w . (I) Die Einfuhr von Rindern, auch Zeburindern, für n, Gärten und Tierparke ift nur mit Erlaubnis des eichsministers des Innern zulässig. (E) Für die Einfuhr von anderen Wiederkäuern, von Schweinen, Haus⸗ und Wildgeflügel für Zoologische Gärten
und Tierparke gelten die Vorschristen der 8 17—19.
5 12
Die Einfuhr darf nur über die hierfür zugelassenen Grenz⸗ zollstellen erfolgen. — §13 .
(1) Die Tiere unterliegen bei der Grenzabfertigung der amtstierärztlichen n,, . Das Eintreffen der Tiere an der Grenze ist dem für die Untersuchung zuständigen Grenztierarzt von dem Einführenden spätestens 12 Stunden vorher anzumelden. Dem Grenztierarzt ist der Nachweis zu erbringen, daß die Tiere für einen zugelassenen Zoologischen Garten oder Tierpark bestimmt sind.
(2) Sofern die amtstierärztliche Untersuchung der Tiere bei der Grenzabfertigung nicht ordnungsmäßig durchgeführt werden kann, ist sie nach dem Eintreffen der Tiere in den Bestimmungsanlagen zu wiederholen. ;
§ 14
Die Tiere müssen von der Grenzzellstelle unmittelbar einem der vom Reichsminister des Innern zugelassenen Zoologischen
Gärten oder Tierparke zugeführt werden. § 15 (() Auf dem Transport ist jede Berührung der einge⸗ führten Tiere mit einheimischen Tieren zu verhindern. Inz⸗ besondere dürfen die eingeführten Tiere in Eisenbahnwagen nicht gemeinsam mit . Tieren verladen werden. () Soweit der Eisenbahnweg nicht benutzt wird, hat die Beförderung mit Wagen zu erfolgen.
der Tiere unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. 5 17
Ausnahme der lichen Beobachtun
füttern und zu warten.
die amtstierärztliche Untersuchung der Tiere nach
14 tägigen Frist zu veranlassen.
auch dabei als unberdächtig erwiesen
Beobachtung aufzuheben. ö. / 8 16
( e mf e des Innern vorzunehmenden Untersu auf Trypanosomen. . 3
ebnisses der Untersuchung, mindestens jedo ell einer polizeilichen Beobachtung. währen
dem Beobachtungsraum zusammenzustellen, zu
gu pflegen. . — 519
Die Inhaber der Bestimmungsanla en haben die Ankunft
() In den Bestimmungsanlagen unterliegen die Tiere mit ̃ amele einer mindestens 14 tägigen polizei⸗
Während dieser Zeit sind sie von an⸗ deren Tieren ö getrennt zu halten, besonders zu
ie Einfü den oder die Bestimmungsanlagen haben (2) Die Einführenden ode s g ö
Erst wenn die Tiere sich 3 ist die polizeiliche
) Kamele unterliegen einer nach näherer 3 ! u
ie unterliegen weiterhin bis zum Eintreffen des Er⸗
(2) Sie unterlieg h ñ rn e, Die Tiere ö. d dieser Zeit mit mindestens drei gesunden ein⸗ bis mee l n , e, Rindern, bei Sendungen von mehr als 15 Tieren mit je einem Rind auf fünf Kamele in füttern und
1943
Neichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1.1913 BPostscheckkonto: Berlin 418 21
m, e ere ear, ,
Gärten, Tierparke oder Zirkusunternehmen zu wissenschaft⸗ lichen und Ausstellungszwecken und an das Ausland abge⸗ geben werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der besonderen Erlaubnis des Reichsministers des Innern. C. Schlußbestimmungen § 20 Die entstehenden Kosten fallen den Einführenden oder den Bestimmungsanlagen zur Last.
58 2 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 85 14419 a, . den Strafvorschriften der M ff. des Vieh⸗ seuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519.
58 22 () Diese Anordnung tritt am 14. März 1943 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die bisherigen Anordnungen der Länder und Relchsgaue über die Einfuhr von Tieren für Zoologische Gärten und Tierparke außer Kraft.
Berlin, den 14. Februar 1933. Der Reichsminister des Innern. J. A. Dr. Weber. ursprungs⸗ und Gesund heitszeugnis
Gemeinde Name und Vorname Wohnort Gattung des Tieres
Kennzeichen des Tieres (Farbe, Ge⸗ schlecht, Alter, Abzeichen usw.) Bestimmungsort
Cs wird hiermit bescheinigt, daß das oben beschriebene Tier aus dem angegebenen Bestand stammt. .
Ort, Datum (Dienstsiegel)
Besitzer des Tieres
Der Gemeindevorstand.
Tierãrztliche Bescheinigung Gültigkeitsdauer 8 Tage Es wird hierdurch amtstierärztlich bescheinigt, daß der in dem vorstehenden Ursprungszeugnis beschriebene Einhufer:
1. aus einem Ort stammt, in dem 1 a) in den letzten 6 Monaten weder Beschälseuche noch ansteckende
Blutarmut der Einhufer k b) in den letzten 40 Tagen auch andere auf Einhufer übertrag⸗
bare anzeigepflichtige Krankheiten nicht geherrscht haben. 2. bei der ö amtstierärztlich untersucht und frei von Er⸗ scheinungen überkragbarer Krankheiten befunden worden ist.
Ort, Datum ... ......
(Dienstsiegeh 9. Erlaß
Betrifft: Ausgabe von Trockengemüse an die Bevölkerung
Auch in diesem Jahre stehen begrenzte Mengen Trocken⸗ gemüse für die Ausgabe an die Bevölkerung zur Verfügung. Das Trockengemüse kann wiederum nur in denjenigen Orten zur Verteilung gelangen, in denen Gemüsekonserven gemäß meinen Erlassen vom 9. Oktober 1942 — II A2 - 8450 — und vom 30. Oktober 1942 — II A2- S604 — und den er⸗ gänzenden Erlassen an die Landesernährungsämter ausge⸗ geben werden. Die Ausgabe des Trockengemüses erfolgt auf Grund der „Bezugskarte für Gemüsekonserven und Trocken⸗ gemüse! (Konservenkarte), die inzwischen an die Bevölkerung verteilt worden ist. Auf die Konservenkarte werden je Ver⸗ braucher 1090 g Trockengemüse ausgegeben. Ich weise darauf hin, daß 100 g Trockengemüse im Durchschnitt etwa einer Menge von 1050 g geputztem Gemüse entsprechen. In den Städten, in denen die Ausgabe der Gemüsekonserven an die Bevölkerung nicht auf die Konservenkarten, sondern auf ört⸗ liche Bezugsausweise erfolgt, ist auch das Trockengemüse auf die örtlichen Bezugsausweise zu bestellen und auszugeben. Etwaige abweichende Regelungen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung; sie dürfen unter keinen Umständen dazu führen, daß die Zahl der Bezieher von Trockengemüse und damit die auszugebende Gesamtmenge an Trockengemüse sich für das Gebiet eines Landesernährungsamtes erhöht. ö
Das Trockengemüse ist in der Zeit vom 1. März bis 5. März 1943 beim Kleinverteiler zu bestellen. Der Verbraucher ist in der Wahl des Kleinverteilers innerhalb des Bezirkes seines Er⸗ nährungsamtes frei. Der Kleinverteiler trennt den Bestell⸗ , . für Trockengemüse ab und versieht die Karte an der
afür vorgesehenen Stelle mit seinem Firmenstempel oder seiner Firmenaufschrift. Die Karte verbleibt in der Hand des Verbrauchers. .
Der Kleinverteiler tauscht die Bestellscheine spätestens bis
um 13. März 1943 beim Ernährungsamt in einem über
rockengemüse lautenden Bezugschein A um. Sofern der Kleinverteiler unmittelbar vom . er bezieht, ist die Aus-
Beamteter Tierarzt.
Zuladung erfolgen. Die Fütterung und Tränkung der Tiere im Wagen ist zulässig.
vom Reichsminister des Innern zuge
Die Tiere dürfen von den Del nnn un lagen nur an die
ssenen Zoologischen
stellung eines Großbezugscheins nicht erforderlich. Der Groß
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