Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 22. Februar 1943. S. 2
händler tauscht die Bezugscheine spätestens bis zum 20. März 1943 in einen entsprechenden Großbezugschein um. Die Be⸗ zugscheine derjenigen Kleinhändler, die unmittelbar vom Her⸗ steller beziehen, sowie die Großbezugscheine sind bis zum 27. März 1943 dem Hersteller vorzulegen. Wird Trocken⸗ gemüse in Großpackungen, aus denen bei Abgabe an Ver⸗ braucher ausgewogen wird, geliefert, so können die Hersteller sowohl bei Lieferung an Großverteiler als auch bei Lieferung an Kleinverteiler zum Ausgleich für die Gewichtsverluste, die bei der Verteilung des Trockengemüses im Kleinhandel ent⸗ stehen, 1 v. H mehr als die in dem Bezugschein (Großbezug⸗ schein; angegebene Menge abgeben. Hat der Großverteiler eine solche Mehrlieferung erhalten, so muß er dem Klein⸗ verteiler die entsprechende Menge zusätzlich liefern.
Die Ausgabe des Trockengemüses erfolgt, sobald das Er⸗ nährungsamt festgestellt hat, daß die Kleinverteiler in aus⸗ reichendem Umfange mit diesen Erzeugnissen beliefert e. jedoch nicht vor dem 3. Mai 1943. Der Verbraucher kann das Trockengemüse nur bei dem Kleinverteiler, bei dem er es bestellt hat, einkaufen. Der Verbraucher hat leinen Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Sorte Trockengemüse. Die Ausgabe des , kann nur nach Maßgabe der Be⸗ lieferung des Kleinverteilers erfolgen.
Die Kleinverteiler haben die Bezugsabschnitte abzutrennen, zu sammeln und ordnungsmäßig aufzubewahren. :
Sind Verbraucher in den Orten, in denen Trockengemüse verteilt wird, nach der Ausgabe der Konservenkarte und vor dem Tage, von dem an Trockengemüse ausgegeben wird, ge⸗ boren worden, zugezogen oder aus einer Sammelverpflegung — z. B. Wehrmacht — entlassen worden, so ist ihnen die Konservenkarte nachträglich, jedoch nach Abtrennung und Entwertung der Bestellscheine und Bezugsabschnitte . Ge⸗ müsekonserven auszuhändigen. Der Bestellschein für Trocken⸗ gemüse ist, falls die für die Abgabe der , fest⸗ gesetzte Frist bereits verstrichen ist, gleichfalls abzutrennen und zu entwerten; die Stammabschnitt ist mit dem Vermerk Trockengemüse ohne Vorbestellung“ und mit dem Dienst⸗ stempel zu versehen. Verbraucher, bei denen die genannten Voraussetzungen in demjenigen Zeitraum eintreten, in dem Trockengemüse ausgegeben wird, erhalten im Einzelfalle auf Antrag einen Berechtigungsschein, der zum Bezuge von 100 8 Trockengemüse ohne Vorbestellung berechtigt. Binnen⸗ schiffer, Wandergewerbetreibende und ähnliche Personen ohne ständigen Aufenthaltsort erhalten, wenn sie sich inner⸗ halb des Zeitraumes, in dem Trockengemüse ausgegeben wird, mindestens 3 Tage im Bezirk eines Ernährungsamtes, in dessen Bereich, Trockengemüse ausgegeben wird, aufhalten, im Einzelfall auf Antrag einen Berechtigungsschein, der zum 2 * von 100 g Trockengemüse ohne e c n den be⸗ re
tigt. Die Ausgabe des Berechtigungsscheines ist im
Lebensmittelstammausweis bzw. in der Wanderpersonalkarte zu vermerken.
Sonstige Personen, die nur vorübergehend anwesend sind, k. B. Wehrmachturlauber, erhalten kein Trockengemüse.
Da, wie eingangs gesagt, nur eine begrenzte Menge an Trockengemüse er nh, ist, erfuche ich dringend, auf sorg⸗ fältige Beachtung der hier getroffenen Verteilungsvorschriften hinzuwirken, damit alle vorgesehenen Zuteilungen reibungs⸗ los , werden können.
3 abe dem Reichsarbeitsdienst, dem Jugendführer des Deutschen Reiches (für die Lager der Kinderlandverschickung), der Fachuntergruppe Schiffsausrüstungen der Wirtschafts⸗ gruppe Groß⸗ und Außenhandel (für die Seeschiffahrt und einigen anderen Großbedarfsträgern beschränkte Mengen an Trockengemüse durch die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft teilungen können nicht in Betracht kommen. Daher müssen insbesondere Zuteilungen an Krankenanstalten und Heime sowie an sonstige in Saämmelverpflegung befindliche Personen unterbleiben; das ist um so eher tragbar, als die Kranken— anstalten und Heime nach meinem Erlaß vom 30. Oktober 1942 — IJ A 2.8604 — bereits vorzugsweise mit Gemüse⸗ konserven bedacht werden. Auch eine Zuteilung von Trocken⸗ gemüse an Werkküchen und Gemeinschaftslager ist mit Rück⸗ sicht auf die Versorgungslage leider nicht möglich.
Ich habe die Organisationen des Groß⸗ und Kleinhandels geheten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unterrichten.
Diejenigen Ernährungsämter, in deren Bezirken Trocken⸗ gemüse verteilt wird, sind durch Uebersendung eines Ab⸗ druckes umgehend zu benachrichtigen.
Dieser Erlaß wird im Deutschen Reichsanzeiger veröffent⸗ licht werden.
Abdrucke sind beigefügt.
Berlin Ws, den 16. Februar 1963. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Schu ster. Geschäftszeichen: II A2. 6272.
Bekanntmachung
2 Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ siehung, volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1947 — 1 96342 — 5400 — MBliP. vom 22. Juli 19473 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBi. ] S. 303 — wird das hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: Bannas, Kurt Gustav Israel, geb. am 12. 10. 1902 in Pleschen, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Droysenstr. 18 bei Rosenberg, 5 * Birnbaum, Heinrich Israel, geb. am 17. 8. 1902 in Altona, zuletzt 1 in Berlin W 30, Heilbronner Straße 30 bei Rothschild, Blantken stein, Johanna Sara, geb. am 7. 1. 1889 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin No 55, Saarbrücker Straße 30, Böhm, Charlotte Sara, geb. am 26. 3. 1887 in Berlin, zuletzt wohnhaft in ,, Emser Str. 22, Dornblatt, Martha Sara, geb. Buchholz, geb. am 4 2. 1871 in Berlinchen, zuletzt wohnhaft in Berlin Wöob, ,. Str. 22, Do rnblatt, Martin Israel, geb. am 15. 5. 1857 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin M 50, Prager Str. 22,
unmittelbar age eilt. Andere ö
J. Eck ste in, Johanna Sara, geb. Finsterwald, geb. am 15. 10. 1877 in Eisenach, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Sybelstr. 57, F
8. He i mann, Anni Sara, geb. am 17. 2. 1901 in
amburg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg. . 54,
Lehmann, Gertrud Sara, geb. Hahlo, geb. am 6. 2. 1891 in Berlin zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Grol manstr! 12,
10. Oppenheimer, Hans Israel, geb. am 2. 6. 1894 6 n zuletzt wohnhaft in Berlin W 165, Lietzenburger traße 12, 11. Oppenheimer, Henny Sara, geb. Putter, geb. am 5. 8. 1896 in Berlin⸗Schöneberg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Lietzenburger Str. 12.
Berlin, den 15. Februar 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung
Auf Grund des §1 des ,. über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehun volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 — RGBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 90342 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1481, über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird das inländische Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
L Altenberg, Oskar Israel, geb. am 20. 12. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Bregenzer Straße 3, U
2. Arndt, Arthur Israel, geb. am 20. 8. 1893 in Kolberg, . wohnhaft in Berlin, Oranienstr. 206,
3. Blochert, Alice Sara, geb. am 6. 1. 1901 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Leibnizstr. 20,
bei Gumpel,
Conitzer, Seigbert Israel, geb. am 20. 5. 1966 in Feschewo, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Bam⸗ berger Str. 50, bei Treuherz,
Eppenstein, Frieda Sara, geb. am 26. 7. 1881 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Apostel⸗ Paulus⸗Str. 18, Haase, Flora Sara, geb. am 9g. J. 1905 in Fraustadt, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Siegmundshof 16, bei Löwenstein,
Heine, Waltraut Sara, geb. am 13. 6 1904 in Rati⸗ bor, zuletzt wohnhaft in Berlin W, Fasanenstr. 4, Illiger, geb. Glückmann, Leni Sara, geb. am 10. 7. 1890 in Königsberg, zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, Bamberger Str. 37,
Kiksmann, geb. Hermann, Margot Sara, geb. am 2. 11. 1993 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W, Passauer Str. s/9g, z
Langnas, Seigmund Israel, geb. am 27. 6. 1897 in Lodz, zuletzt wohnhaft in Berlin Jo 43, Linienstr. 8, Langnas, geb. Kut, Anna Sara, geb. am 4. 9. 1894, tuletzt wohnhaft in Berlin N90 43, Linienstr. 8,
„Langnas, Eva Sara, geb. am 23. 11. 1925, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 43, Linienstr. 8,
Langnas, David Israel, geb. am 8. 8. 1927, zuletzt wohnhaft in Berlin No 43, Linienstr. 8,
„Langnas, Kallmann Israel, geb. am 31. 4. 1930, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin No 43, Linienstr. 8,
I5. Laserstein, Käte Sara, geb. am 27. 5. 1900 in Preuß. Holland, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Steglitz, Immenweg 7,
16. Lewkowitz, Ruth Sara, geb. am 19. 2. 1924 in Bad Schwalbach, zuletzt wohnhaft in Berlin SW 6s, Kom⸗ mandantenstr. 58 / 59,
H7. Soewen stein, geb. Hirschfeld, Aleca Sara, geb. am 5. J. 1880 in Hamburg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Babelsberger Str. 6,
18. Raphael, Arthur Israel, geb. am 14. 10. 1900 in Posen, zuletzt wohnhaft in Berlin Wö?, Bülowstr. 19,
19. Raphael, geb. Rosenthal, Elisabeth Sara, geb. am 25. 7. 1901 in Oevertrop, zuletzt wohnhaft in Berlin
W 57, Bülowstr. 19,
20. Robert, Rudolf Israel, geb. am 3. 5. 19165, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Stübbenstr. 1,
Robert, Regina Sara, geb. Cohn, geb. am 14. 3. 1887 in?, zuletzt wohnhaft in Berlin W 39, Stübbenstr. 1,
chaefer, Kurt Fsrael, geb. am 30. 4 1925 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin C2, Rosenstr. 21 (Jugend⸗ wohnheim),
Schaum burger, Irmgard Sara, geb. am 24. 4. 1923 in Westerburg, zuletzt wohnhaft in Berlin SW 68, Kom- mandantenstr. 58 / 59g,
Schneider, Walter Israel, geb. am 15. 7. 1897 in k wohnhaft in Berlin W 15, Düsseldorfer raße 48, .
„Stang, geb. Wolkenheim, Ryfka Sara, geb. am 1. 8.
. ö. Krakau, zuletzt wohnhaft in Berlin C2, Linien⸗ raße 8,
„Stang, Markus Israel, geb. am 23. 2. 1925, zuletzt wohnhaft in Berlin O2, Linienstr. 8, .
Stang, Selma Sara, geb. am 15. 2. 1927, zuletzt wohnhaft in Berlin C2, Linienstr. 8,
Wolff, Agnes Sara, geb. Graetzer, geb. am 26. 8. 1879 in ?, zuletzt wohnhaft in Berlin 8 59, Schenkestr. 12,
⸗ 6 f, Günther Israel, geb. am 16. 5. 1913, zuletzt wohnhaft in Berlin 8 59, Schenkestr. 12,
Wurzel, geb. Sawranskabo, geb. am 18. 4 1898 in Ichinsk, Tatjana, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Wil mers dorf, Pariser Str. 5, bei Josephh.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung Auf Grund des §z 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. ö S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein iehun volls⸗ und kane einm ichen Vermögens vom 14. Ju ö
RGBl. 1
— RGBl. 1, S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 93/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1542 — S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens
von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1, S. 305 —
wird das hinterlassene Vermögen der Juden Sally Israel Schlimmer, geb. am 12. 3. 1877 in Obersitzko, Kreis Samter, zuletzt Berlin⸗Weißensee, Lothringenstr. 3, wohnhaft
. und Max Israel Schlim ien, e, am 18. 11.
S67 in QObersitzko, Kreis Samter, zuletzt Berlin⸗Weißensee, Lothringenstr. 3, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V. Dr d nr . .
Bekanntmachung
Auf Grund des 5 1 des 22 über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 19333 — RGBl. 1, S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die e, n,, volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli i193 — RGBl. I, S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1945 — 1 903/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 — S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGGBl. 1, S. 303 — wird das hinterlassene Vermögen der Jüdin, Recha Sara Rubin,
eb. Neumark, geb. am 15. 2. 1866 in Krotoschin, zuletzt
erlin, IJranische Straße 3, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung
2 Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 19393 — RGBl. 1, Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14 Juli 1933 — RGBl. 1, Seite 479 — dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 90342 2 400 — MBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1480 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1, Seite 303 — werden die hinterlassenen Vermögenswerte des Louis Aletrino, geboren am 10. 4. 1892 in Amsterdam, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung Auf Grund von 5 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1935 (RGB. 1 S. 1998) wird das Vermögen der Pharmazeutischen Werke „Norgine“ A. G. in Prag hier⸗ durch zugunsten des Reichs — vertreten durch den Reichs⸗
protektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Festgestell te
Vermögenswerte sind dem Vermögensamt des i,, e. tors, Prag III, Dratzizplatz n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizei⸗ leitstelle Prag zuzuleiten.
Prag, den 20. Februar 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung
Auf Grund der 5S§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1959 — RGBl. 1 S. 911 — in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594,39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 WisJjd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen bzw. der gesamte Nachlaß folgender Personen:
Emanuel Israel Goldberger, geb. am 27. 2 1900 in Gumna bei Teschen, zuletzt ochnfh * in Königsberg / Ost⸗ sudeten Nr. 26, jetzt angeblich Protektorat,
Olga Sara Goldberger, geb. Tramer, geb. am 29. 6. 1906 in Orlau, Kr. Teschen, zuletzt wohnhaft in Königs⸗ berg / Istsudeten Nr. 26, jetzt angeblich Protektorat,
Marie Sara Kohn, geb. Kohn, geb. am 7. 8. 1880 in Koschtenitz, Kr. Pardubitz, zuletzt wohnhaft in Jägern⸗ dorf, Hasnerring Nr. J, jetzt angeblich in Prag,
Leonie Sara Pincsohn, geb. Wassermann, geb. am 3. 3. 1897 in Frankfurt a. M., zuletzt wohnhaft in Bres⸗ lau, jetzt in Chicago,
Michael Israel . merler, geb. am 4. 12. 1886 in Delatyn, Bez. Nadworna, ehem. wohnhaft in Jägern⸗ dorf, Adolf⸗Hitler⸗Platz 22 jetzt unbekannt,
Arnold Israel Süß, geb. am 3. 8. 1883 in Mährisch⸗ Ostrau, ehem. wohnhaft in Mährisch⸗Ostrau, am 37. Z 1942 verstorben,
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichs finanz⸗ verwaltung — eingezogen.
Troppau, den 18. Februar 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung
Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ n, volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 19399 — RGBl. 1 S. 11 — in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ja 16594s39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 39. August 1939 — III Wi / 4. 7126/39 — wird das Na laßvermögen nach dem Juden Ludwig Israel Glaser, geb. 24. 9. 1870 zu Brüx, verstorben am 13. 12. 1940 zu Prag, und das Ver⸗ mögen
1. ne, . Paul Israel Glaser, geb. 6. 9. 1902 zu
rüx, —
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Rr. A8 vom 22. Februar 18943. . 3
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
an volks⸗
S. 911 — in Verbindung mit den Erlassen des Reichs ministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 15943933510 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/ Jd. 7126/39 — wird das gesamte n. unbewegliche Vermögen
r Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum
der Jüdin Anna Sara Glaser, geb. Baum, geb. 8. 7. . zu Podersam, sämtlich früher wohnhaft gewesen in rüz, 2 der Jüdin Dr. Margarethe Sara Svoboda, geb. Glaser, geb. 11. 10. 1901 zu Brüx, früher wohnhaft ge⸗
wesen in Prag,
Reichenberg, den 17. Februar 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder. .
Bekanntmachung . Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. 1
e und
L des Dr. Heinrich 5 Mar 966 liu s, geb. 4. 2. 1875 zu Saaz, und dessen Ehefrau Elsa Sara, geb. Schwarz, geb. 6. 7. 1881 zu Schluckenau, des Dr. Harry Israel Margolius, geb. 3. 4. 1907 in Rumburg, und dessen Ehefrau Renate, geb. Nemetschke, geb. 2. 2. 18309 in Laibach, sämtlich früher wohnhaft ge⸗ wesen in Rumburg . .
des Moritz n Protter, geb. 22. 1. 1889 zu Krakau, und dessen Ehefrau Rosa Sara, geb. Protter, geb. 13. 2. 1891 zu Krakau, beide früher wohnhaft ge⸗ wesen in Reichenberg,
des Heinrich Israel Langweil, geb. 29. 142. 1898 zu Budin, und seiner Ehefrau Margarete Saxa, geb. Weil, geb. 2. 6. 1904 zu Böhm. Leipa, beide früher wohnhaft gewesen in Oberleutensdorf,
4. das Nachlaßvermögen nach der Jüdin Berta Sara Goldbach, geb. r eb. 20. 4. 1883 zu Tyssa, Krs. Tetschen, früher iwd haf gewesen in Bodenbach, ver⸗ storben am 7. 10. 1942 in Auschwitz, e
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 18. Februar 1943. , Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Verfügung Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 295 und 479) in e, ,. der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 GS. S. 207) und des Erlasses des Führers und Reichs⸗ zlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte Vermögen der Eheleute Jacob Israel Faber, geb. am 21. 8. 1873 in Mettler, und Tekla Sara Faber, geb. Mayer, geb, am 8. J. 1878 in Oberwesel, zuletzt wohnhaft wesen in Düsseldorf, mit der e, . zugunsten des Denut⸗ he. Reiches eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung dieser . im Deutschen Reichsanzeiger und
eutschen . werden. . Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Düsseldorf, den 17. Februar 1943. Der Regierungspräsident. J. A: Ludwig.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1833 — RGGBl. ] S. 479 — in Verbindung mit 5 1 des Reichsgesetzes vom 26. Mai 1939 Ca. a. O. S. 293). 5 1 der hierzu ergangenen DVS. vom 31. Mai 1h33 CGG. G. 20) sowie se des Führer= erlasses vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit der gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaß des am J. Oktober 1942 verstorbenen Karl Augu stin III aus Gershein, Krs. Neustadt, O S., geb. am 14. Januar 18989,
gunsten des Deutschen Reiches eingezogen, weil dieser 2. zur Förderung von Bestrebungen ,. oder bestimmt ist, vie nach Festellung des Herrn Reichsministers des Innern als staatsfeindlich anzusehen sind.
Oppeln, den 15. Februar 1943. .
Der Regierungspräsident. J. V.: Wehr mei ster.
Anordnung Nr. 25 (FA 5) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als RNeichsstelle für
elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Leitungs⸗
schutzsicherungen mit geschlossenem Schmelzeinsatz bis 200 A Vom 16. Februar 1943 .
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ssung vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686) in Ver⸗
bindung mit der Verordnung über die Bewirtscha ag elektro ⸗
nischer Erzeugnisse vom 6. August 194 scher * w. 2 e gi Staatsanz. Nr,. 184 vom. 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: ⸗ 8
A. . Von Sicherungssockeln bis 500 J dürfen nir noch folgende hergestellt werden, sämtliche ohne — 6 1. Cinpolige D⸗Sicherungssockel E16 25 A für Einbau (Ein- n, . mit e,, . . mit und ohne
Null. 5
Die auf DIN 49 325 mit * gekennzeichneten Maße müssen eingehalten werden.
Ausführungsbeispiel:
2. Ein einpoliger D⸗Sicherungssockel E27 25 A mit vorder⸗
seitigem Anschluß (Universalsockeh ohne Null, mit Lei⸗
tungskanal und ohne Leitungskanal.
Bei Neuanfertigung von Werkzeugen ist die Ausführung nach DIN E 49 3235 maßgebend. 3. Ausführungsbeispiel:
3. Ein einpoliger D⸗Sicherungssockel E 33 60 A mit vorder⸗ seitigem Anschluß (Universalsockel) ohne Null, ohne Lei⸗ tungskanal.
Ausführung nach DIN 49 321 oder DN E 49327 (in Vorbereitung).
Bei Neuan fertigung von Werkzeugen ist die Ausführung nach DIN E49 327 maßgebend.
Ausführungsbeispiel:
4. Je ein einpoliger D⸗-Sicherungssockel R 1M 100 A und R2 209 A mit vorderseitigem Anschluß (Universalsockeh ohne Null.
Ausführung nach DIN 49 32 und 49 323.
Ausführungsbeispiel:
5. * ein einpoliger P⸗Sicherungssockel E 2 25A, E83
A, R Ln 100A und R2 * 200 A mit rückseitigem
Anschluß für Aufbau auf Schalttafeln (Schalttafelelement für Aufbau) ohne Null.
Ausführung nach DIN 49 310 oder DIN E 49316 (in Vorbereitung), DIN 49 311 oder DIN E 49 317 (in Vor⸗ bereitung), 6. 49 312 6 n. 313. fer . ö
Bei Neuferti von Werkzeugen D- Sicherungo⸗ sockel E 27 2 ist DIN E 49 316 und 49 317 maß⸗ gebend.
Ausführungsbeispiel:
6. Je ein einpoliger D-Sicherungssockel E27 25 A, E33 60 A, R IM 100 A und R2 200 A mit rückseitigem Anschluß für versenkten Einbau in Schalttafeln Schalt⸗ tafelelement für versenkten Einbau) ohne Null.
Die auf DIN 49 310 oder DIN E 4316 (in Vorberei- tung), DIN 49 311 oder DIN E 49317 n, DIN 49312 und 49313 mit * gekennzeichneten Maße müssen eingehalten werden. ö
Bei Neuanfertigung von Werkzeugen für D⸗Sicherungs⸗ sockel E 27 und E 33 ist DIN E 49316 bzw. 49 317 maß⸗ gebend.
Ausführungsbeispiel:
Einpolige D⸗Sicherungssockel E27 26 A, E83 60 A, R . 3 100 A und R 2 200 A . Einbau (Ein bau⸗ element) mit vorderseitigem Anschluß mit und ohne Null.
Die auf DIN 49 320 oder DIN E 49 326 in Vorberei- tung), DIN 49 321 oder DIN E 49 3277 (in Vorbereitung), DIN 49 32 und 49 323 mit * gekennzeichneten Maße
müssen eingehalten werden. ü 6. , ertigung von Werkzeugen für D⸗Sicherungs⸗
socel E27 und F 3'ist Bin E 49 Sz6 bzw. 45 35 maß-
bend. 6 der Einbausockel ist verboten, dagegen
müssen die Abdeckungen (Berührungsschutzringe) mit Wasserglasie rung versehen sein. Aus führungsbeispiel:
; ein einpoliger, zweipoliger und dreipoliger D-⸗Siche⸗ 2 one . 35* mit vorderseitigem Anschluß für rr. Wandmontage und Rohreinführung (Rohrkappen⸗ element) mit Null.
Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49326 (in Vorbereitung). (.
Bei m g ng von Werkzeugen ist die Ausführung nach DIN E 49 326 maßgebend.
Ausführungsbeispiel:
9. Je eine einpolige er,, , ,. E27 25 A und E 33 60 A ohne * mit und ohne Abspannisolator. .
Die auf DIN 49 3290 oder DIN E 48 326 (in Vorberei- tung) und DIN 49 321 oder DIN E 49 327 (in Vorberei- tung) mit * gekennzeichneten Maße müssen eingehalten werden. . .
Bei Neuanfertigung von Werkzeugen ist DIN E 49326 bzw. 49 327 maßgebend.
Ausführungsbeispiel:
mit Abspannisolator ohne Abspann⸗
isolator
ö
B. Von Schraubkappen bis 500 V dürfen nur noch folgende hergestellt werden: 1. Je eine Ausführung von D⸗Schraubkappen E21 15 A 50 V, E44 100 A 500 V und E57 200 A 509 V mit Kennfenster, ohne Plombierlöcher und Gewindehülse in nur einem Werkstoff.
. Je eine Ausführung von D⸗Schraubkappen E116 25 A, E27 25 A, E33 60 A, R 1M 190 A und R 2 200 A, 500 V mit , . ohne Plombierlöcher, Gewinde⸗ hülse in nur einem Werkstoff.
Für Schraubkappen E 27 und E33 kann die Gewinde⸗ hülse auch mit Vorrichtung gegen Lockern ausgeführt werden.
Abmessungen für D⸗Schraubkappe E 16 nach DIN 49 360
Bl. 1
Abmessungen für D⸗Schraubkappe E27 und E33 nach DIN 49 360 Bl. 1 oder DIN E 49 362 Bl. 1 n Vor⸗ bereitung). ;
Abmessungen für D⸗Schraubkappe R 1M“ und R 2* nach DIN 49 365 BI. 1.
Bei Neuanfertigung von Werkzeugen für Schraub⸗
kappen E 27 und E 33 ist die Ausführung nach BIN E
49 362 Bl. 1 maßgebend.
C. Von Schmelzeinsätzen bis zu 500 V dürfen nur noch folgende hergestellt werden: ‚— 1. Schmelzeinsätze für das Ringbolzensystem in flacher Aus⸗ führung 6 19 15 20 25 30 A. 2. D⸗Schmelzeinsätze E 21, 250 V, 2 4 6 10 15 A. 3. D-⸗Schmelzeinsätze E 44 und E 5], 500 V, 80 100 125 160 200 A, jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 1943. 4. D⸗Schmelzeinsätze E 16, 500 V, 2 4 6 10 15 20 25 A nach DIN 49 360 Bl 2. 5. D⸗Schmelzeinsätze E 27 und E 33, 500 V, 2 4 6 10 15 260 25 35 50 60 A nach DIN 49 360 Bl. 2. 6. D⸗Schmelzeinsätze R IM“ und R2“, 500 V, 8&0 100 125 160 2990 A nach DIN 49 365 Bl. 2. Nur für den Auslandsbedarf dürfen hergestellt und ge⸗ liefert werden: Einteilige Schraubstöpsel E27 und E33, 500 V, mit und ohne Kennmelder, ohne Plombierlöcher.
D. Von Paßeinsätzen dürfen nur noch folgende hergestellt rden:
1. D⸗Paßeinsätze E 21, 250 V, je eine Ausführung 6 10 165 A.
2. D-⸗Paßeinsätze E 44 und E 57, 500 V, je eine Ausführung 80 160 125 160 200 A, jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 1943.
D⸗-⸗Paßeinsätze E 16, 500 V, je eine Ausführung 6 10 15 20 A nach Ik 19 350 Bl. 3.
D⸗-Paßeinsätze oder D⸗Paßringe E 27 und E 33, 500 V, je eine Ausführung 6 10 15 20 25 35 50 60 A nach DIN 49 380 Bl. 3 oder DIN E 49362 Bl. 2 in Vor⸗ bereitung).
D⸗Paßeinsätze R 11 * und R'?2 *, 500 V, je eine Ausfüh⸗ rung 80 106 125 160 200 A nach DIN 49 365 B1. 3.
§82 Die Herstellung von Schraubkappen mit Plombierlöchern für D⸗Schmelzeinsätze 750 V ist verboten.
83 Die Vorschriften der 88 1 und 2 gelten auch für Einzelteile für die in diesen Paragraphen , Erzeugnisse.
§ 4 Die Borschriften der 85 1 bis 3 gelten für Inlands- und Auslandsbedarf, mit Ausnahme von §51 C. .
§85 Die Neuentwicklung von Leitungsschutzsicherungen mit gi. schlossenem Schmelzeinsatz nach VDE 0516 bzw. 0635, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. . In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.
§6 Der Zusammenbau und die Auslieferung von Leitungs⸗ schutzsicherungen mit geschlossenem Schmelzeinsatz, deren Her⸗ stellung durch die S§ 1 bis 3 verboten ist, darf, soweit nicht andere Termine angegeben sind, bis zum 31. Dezember 1943 vorgenommen werden, wenn wichtige Einzelteile hierfür vor⸗ = . sind. Die Anfertigung fehlender Ergänzungsteile hierfür ist gestattet. §7
Ausnahmen von den Verboten der 85 1 bis 6 können in be⸗ n ten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei der irtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektro⸗ technische Erzeugnisse, Berlin W Zö, , , n, 3, zu stellen. Handwerksbetriebe haben 2. Anträge über den Reichs⸗ innungsverband des Elektro⸗Handwerks, Berlin⸗Lichterfelde,
Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49826 (in Vorbereitung). K
Potsdamer Str. 26, einzureichen.
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