1943 / 44 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 22. Februar 1943. S. a ) .

588

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach . 6 bis * a ö über den Warenverkehr bestraft. k 89

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Sie gilt

auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialystok sowie in den besetzten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 16. Februar 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

Bekanntmachung Die am 19. Februar 1943 ausgegebene Nummer 6 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Verordnung über die Einführung der vereinfachten Eisen⸗ bahn⸗Bau⸗ und Betriebsordnung. Vom 10. Februar 1943. Umfang: 31 Bogen. Verkaufspreis: 0,60 RAM. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0, 04 FM für ein Stück bei Voveinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 000. Berlin NW 40, den 20. Februar 1943. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. Februar bis 1. März

Staatsoper Unter den Linden

Dienstag, 23. Februar: Für die Wehrmacht Bohm e. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 16 Uhr. Kein Verkauf,

Mittwoch, 24. Febrnar: Kammer musik⸗Abend der Staatsoper. Beginn: 17 Uhr. . ö

Donnerstag. 25. Februar: Bohem e. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1615 Uhr. ö ;

Freitag. 26. Februar: Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗

inn: 16 Uhr. 9 ** Februar: Musikal. Leitung:

Sonnabend, 27. Schüler. Beginn: 17 Uhr. Sonntag, 28. Februar: Die verkaufte Braut. Musikal.

Leitung: Schüler. Beginn: 16 Uhr.

Mariana.

Staatsoper am Königpsplatz Dienstag, 23. Februar: Die Entführung aus dem Serail. ir r Leitung: Schüler. Beginn: 1614½ Uhr. Mittwoch, 24. Februar: La Trav;iata. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 16 Uhr. Donnerstag. 25. Februar: Geschlossen. . 26. Februar: Geschlofsen. onnabend, 27. Februar. Geschlossen. Sonntag, 28. Februar. Geschlossen.

Montag, 1. März: Jen ufa. Musikal. Leitung: G. Großmann.

Beginn: 16 Uhr. ; Schauspielhaus 54 Dienstag, 23. Februar: Iphigenie auf Tauris. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch 24. Februar: Der Parasäit. Beginn: 18 Uhr. / Donnerstag, 25. Februar: Zum ersten. Male. Das Leben ist Ter au m. Veginn: 179 Uhr. Beschränkter Verkauf.

Freitag, 26. Februar: Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 Uhr. . Sonnabend, 27. Februar: Zum 50. Male. Fau st. Beginn:

16 Uhr. . Sonntag, 28. Februar. Das Leben ist Traum. Beginn: 1765 Uhr. Montag, 29. Februar: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Kleines Haus Dienstag, 23. Februar: Der Kreidekreis. 17M Ühr.

Mittwoch, 24. Februar: Uraufführung! Flucht vor der Liebe. Beginn: 17 Uhr. u. ; Donnerstag., 25. Februar: Flucht vor der Liebe. Beginn:

18 Uhr. J . i 26. Februar: Wie es euch gefällt. Beginn: 7 Uhr. . Sonnabend, 27. Februar: Der Biberpelz. 177 Uhr. ; ; Sonntag. 28. Februar: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhr. Montag, 1. März: Der Biberpelz. Beginn: 17, Uhr. Lustspielhaus Dienstag, 23. Februar: Der blaue Strohhut. Beginn: 189 Uhr. Mittwoch, 24. Februar: Karl III. Oesterreich. Beginn: 18 Uhr. ; Donnerstag, 25. Februar: Der blaue Strohhnt. Beginn: 18½ Uhr. Freitag, 26. Februar: Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 18 Uhr. . Sonnabend, 27. Februar: Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uhr. Sena 28. Februar: Der blaue Strohhut. Beginn: 18½ Uhr. Nontag 29. Febrnar: Karl UI. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 18 Uhr.

Beginn:

Beginn:

und Anna won

Bir ts ch aftstein⸗

Montag, 1. März: Geschlosfen. Die Kohle als kriegswichtigster Rohstoff Zwang zum sparsamsten Verbrauch ;

Je länger der Krieg dauert, desto deutlicher wird es, daß die Kohle . kriegswichtigster Rohstoff und der Bergbau der Grundpfeiler der gesamten Kriegs- und Rüstungswirkschaft ist, von dessen Stärke der Umfang der Rüstungsproduktion mittelbar und unmittelbar abhängt. . die von allen Bereichen der Kriegswirtschaft geforderte eile, be auch wirklich in dem notwendigen Umfange erzielt werden kann, müssen daher zunächst alle nur möglichen Bemühungen darauf gerichtet werden,

Die , gestiegene Nachfrage aller Bedarfsträger zwingt J sparsamster Verwendung der Kohle in jeder Form, sei es bei r direkten Verfeuerung, sei es verwandelt in Elektrizität oder Gas. Immer wieder muß daher darauf hingewiesen werden, daß alle Möglichkeiten zur Energie⸗ und Wärmeeinsparung in Wirtschaft und Haushalt restlos ausgeschöpft werden müssen, da⸗ mit genügend Kohle für die kriegswichtigsten Verwendungsgebiete bereitgestellt werden kann. ede Tonne Kohle, die im Haushalt espart wird, kann der Rüstungsindustrie zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder in Form von Trxeibstoff unserer Wehrmacht für den unmittelbaren intpferischen Einsatz zugeführt werden.

Die , en, ,, n,, der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B. * am 22. Februar auf 74,00 E4 (am 20. Februar auf 74, 00 RA)

für 100 kg.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten

Tele graphische Auszahluna

22. Februar Geld Brie

. 19. Februar Geld Brief

Dentscher Reichs anzeiger

Aegypten (Alexan- drien und Kairo) .. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London) .. Finnland (Helsin ki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) ... Iran (Teheran) ... Island (Reykjavih). . Italien (Rom und Mailand)

Kanada (Montreal . Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) ... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) .. ..... Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannisburg) .... Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Yorh

1 ägypt. Pfd. 100 Afghan

1Pap.⸗Pes. L austr. Pf.

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen Lengl. Pfd. 100 finnl. . 4 100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

19Yen 1L kanad. Doll. 100 Kuna

Ineuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 füdafr. Pf. L türk. Pfund 100 Pengö

1ẽ᷑ Goldpeso

1Dollar

18,79 o, oss

39, 96

1,33 ls, 79

o, S2

ao, a

1s, 83

o, So

Frankreich

Britisch⸗Indien

England, Aegypten, Südafrik. Union .. Australien, Neuseeland . ......

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

Geld 9, p 4995 7912

74, 18

folgende Kurse: Brief 9,91 h, 0s 7,928 74, 32

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage und Börsenbeilage. Soweit der Deutsche Reichs. anzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Sesetzen und Rechts verordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Voll. ausgabe. = der Vollausgade durch die Post monatlich 230 A* zu⸗ züglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 190 Mt. der Ausgabe ohne Sentrathandetgregi und Börsen⸗

denlage durch die Post monatlich 2. AM zuzüglich Justellgebuhr, fir Gelbfta bholer bei der Anzeigenstelle monatlich 180 .M0. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Sn 66, Wilhelmstr. 32.

Nr. 44 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 38 33 Berli n, Dienstag, den 23. Februar, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung don beschlag⸗ nahmten Vermögen.

Anordnung 2 zur Durchfühurng der Anordnung III/4s3 der Reichsstelle für Lederwirtschaft Verkürzung der Her— stellungshöchstdauer für Leder. Vom 18. Februar 1943.

Nachtrag 1 zur Durchführungsanordnung EI5MII5 der Reichsstelle Eisen und Metalle (‚Fertigungs⸗Kontingente“. Vom 20. Februar 1943. . ;

Anordnung Rr. 1II2 des Bevollmächtigten für die Maschinen— produktion zur Vereinheitlichung von Aufbereitungs⸗ . für Braunkohle und Torf. Vom 22. Februar

943.

Amtliches Deu tsches Reich

Der ührer hat den Generalkonsul Rudolf Müller zum Konsul des Reichs in Laibach (Italien) ernannt.

Bekanntmachung Das Vermögen folgender der deutschen ,

8) Die Schluß des

die entspr

(hebergangsvorschriften

PVreuhijcher Etaats anzeiger

in Absatz 1 angegebenen Fristen beginnen mit Kalendermonats, in dem die Einarbeitung erfolgt. Fristen, die nicht auf volle Monate lauten, beginnen jedoch mit dem 15. eines Kalendermonats, wenn die Einarbeitung in der ersten Monatshälfte stattfindet. Frist muß das Leder fertig zugerichtet lieferbar sein. Wenn die Zurichtung erst nach Weisungen des Abnehmers erfolgen kann, oder wenn Leder unzuügerichtet veräußert wird, muß die Fertigstellung bis zur Zurichtung entsprechend früher beendet sein. ( Verarbeiter, die Leder in kürzeren als den in Absatz 1 angegebenen Fristen herstellen, dürfen die in ihren Betrieben bisher üblichen Gerbdauern nicht übexschreiten. (5 Die in Absatz 1 und 4 angegebenen Fristen dürfen bei §1 der Verarbeitung einzelner Häute nur überschritten werden, wenn

1. , ,,, Herstellung dies zwingend erfordert

un . 2. die gleiche . anderer Häute der gleichen Lederart um ende Zeit früher fertiggestellt wird.“

532 für bereits eingearbeitete Häute und Felle)

() Leder aus Häuten und Fellen, die vor dem in Spalte? der nachstehenden Tabelle genannten Zeitpunkt eingearbeitet worden sind, muß spätestens an dem in Spalte 3 angegebenen Tage fertig zugerichtet lieferbar sein.

2 Nummern der Vollausgabe kosten 380 Ay, einzelne Beilagen 10 et; der P für einzelne Nummern der Ausgabe ohne Zentralhandelsregifterbeilage und BVörsenbeilage beträgt 20 MM. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung ader vorherige Einsendung des Bekrages einschließlich des ; . Anzeig 8 den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Velit⸗Zeile 110 GM, einer dreigespaltenen gꝰ mm breiten Petit-Zeile 185 RV. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin S-pw zn, Wilhelmstraße 32. Alle Dructauftrage sind auf einseitig ö Papier völlig Sruckreis einzusenden. insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fertbruct (einmal unter= strichen oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. ete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.

ortos abgegeben.

iReichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 1 1913 Postscheckkonto: Berlin 41821

Nachtrag 1 zur Durchführungsanordnung EI 5M I5 der Reichsstelle Eisen und Metalle (, Fertigungs⸗Kontingente“)

Vom 20. Februar 1943

Auf Grund des § 16 der Anordnung El der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Juni 1942) und auf Grund des 5 17 der An⸗ ordnung Ml der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Beim Ablauf der

Die Anlage zur Durchführungsanordnung EI5MI5 der Reichsstelle Eisen und Metalle „Fertigungs-Kontingente“ vom 9. September 1942 erhält folgende Neufassung:

A. Fertigungs⸗Vollkontingente J. Fertigungs⸗Vollkontingente für elektrotechnische Erzeug⸗ nisse erhalten: a) Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichten⸗ mittel, Berlin W 30, Matthäikirchplatz 3; b) Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, Berlin W35, Cor⸗ neliusstraße 3. Sachlicher Geltungsbereich Fertigungs⸗Vollkontingente für elektotechnische Erzeugnisse werden für Erzeugnisse des Zuständigkeits bereichs folgender

perlustig erklärten Personen wird ina § 2 Abs. 1 des Ge⸗ setzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Ab⸗ zrkennung der deutschen Staatsangehbrigkeit vom 14. Juli 1833 (RGBl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:

x

1

2 23 Fachabteilungen der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie zu⸗

eingearbeitet vor dem

geteilt: a) Mit. Heltungsbereich sowohl für Eisen und Stahl als auch für Metalle .

spätestens fertig zugerichtet liefer⸗ bar am

Reichsanzeiger

Bekanntmachung vom

2 vom Nr.

a) bei pflanzlicher Gerbung von Rindhäuten:

Fachabteilung 4 Rundfunk Fachabteilung 5 Installationsmaterial Fachabteilung 9 Telephonie und Telegraphie

——

n 16,59 8 Transport- * erzielt, S 83. Die ewinn von dwirtschaft on 5, 67 * ahr einem 1 Zeit des L erreichte Steigerungt zw. G0, 6 8). 3 und lag w. 1,21 35. Inbustrie, werke blie⸗ rück. Die winn von strie einen ie Lebens⸗ O8 3 bzw. Verlust:

esetzten zjos

ischen Ver⸗ er Kriegs⸗ rklärte . itzung au . Völ⸗ zufrieden⸗ denen Ge⸗ Pläne der r. en 11] 8 Indo⸗ ichung be⸗

nde Kurse:

Brief 9,91 h os 7928 I, 33 2, 152 Y 502 o, 132

Mnada —— 2 2 2 2 2 ee eeeee e k , Brasilien e

20gs 2498 o, 130

2, 162 2, 50? 0, 132

den Bergbau so leistungsfähig zu inachen, daß er den an ihn gestellten Produktionsanforderungen nachzukommen vermag. Die bisher in dieser Richtung unternommenen Bemühungen waren

Fachabteilung 10 Meßwesen Fachabteilung 11 Elektromedizin

Bodenleder alter Gerbung Bodenleder beschleunigter Grubengerbung .

II. 9. 1939

1. Großmann, Max.... 8. 9. 1939 211 15. 4. 1942

2. Friesenegger, Hubert II. 4. 1942 87

Wirtschaft des Auslandes

schon recht erfolgreich, denn im verflossenen Jahre konnten vom deutschen Steinkohlenbergbau sowohl wie von den Braunkohlen⸗ gruben neue Förderhöchstleistungen erreicht werden, die im Hin⸗ blick auf die Schwierigkeiten, mit denen alle Anstrengungen um eine höhere Leistung gerade im Bergbau infolge der hier vorlie⸗ genden besonderen 6 er hafen f. zwangsläufig verbunden sind, als ein erstaunliches Ergebnis angesehen werden können. Das Hauptverdienst an dieser Fördersteigerung kommt ohne Zweifel dem deutschen Bergmann zu, der nicht nur alle Kräfte für eine möglichst hohe Förderleistung eingesetzt hat, sondern darüber hinaus noch die Aufgabe . die neu hinzutretenden und meist berufsfremden ausländischen Arbeitskräfte anzulernen und mit der bergmännischen Arbeit vertraut zu machen. Zu dem höheren Förderergebnis haben aber auch die unablässigen Be⸗ mühungen des Bergbaues zur Ausnutzung der noch vorhandenen Rationalisierungsmöglichkeiten bei den Kohlengewinnungs⸗- und Fördervo gängen beigetragen, während die Auswirkungen der in die Wege geleiteten Maßnahmen zur Vollmechanisierung der Steinkohlengewinnung und Verladung sich erst in Anfängen be⸗ merkbar machen konnten.

So erfreulich die bis jetzt vom Bergbau erzielten Produktions⸗ steigerungen sind, so reichen sie doch keineswegs aus, um die in noch stärkerem Ausmaße gestiegenen Anforderungen der verschie⸗ densten kriegswichtigen Berbrauchergruppen völlig zu befriedigen. Es werden deshalb im laufenden ge neue und noch größere Anforderungen an den deutschen Kohlenbergbau estellt werden müssen, zu deren Erfüllung es der stärksten Krä eanspannung aller im Bergbau Tätigen bedarf. Um so stärkere Resonanz muß der vom Reichsminister Speer ergangene Appell an alle Kohlen und Energieverbraucher, insbesondere aber an die privaten Haushalte finden, um in erster Linie die Deckung des Kohlen und Energiebedarfs der kriegsentscheidenden Verbrauchersektoren ee, we, er. Eine vom Reichsministerium für Bewaffnung und Munition Speer veranlaßte Pressefahrt bot Gelegenheit, in dem nach wie vor bedeutendsten Kohlenrebier des Reiches Eindrücke zu sammeln einmal von der Intensität, mit der die bergmännische Arbeit hier im Dienste der deutschen Kriegswirtschaft betrieben wird, zum anderen aber auch von den stets wachsenden Bedarfsanforderungen, die den Anlaß für die verstärkte Leistungsbereitschaft des deutschen Bergbaus bilden.

Der erhöhte Kohlenbedarf hat verschiedene Ursachen, die zu⸗ r,, wender, So hat sich der Bedarf des Verkehrssektors durch

ie gewaltige Ausdehnung der Verkehrsrelationen nach dem Osten nicht unerheblich ann er Weiterhin muß dn Kokskohlen⸗ förderung für die zur verstärkten Eisenerzeugung notwendige Koksproduktion sichergestellt werden. Auch die Energieversorgung benötigt zur Befriedigung der riesigen Energiebedürfmisse der ver schiedenen kriegswichtigen Industrien größere Ko mengen. Der Kohlenverbrauch der Industrie selbst hat sich ebenfalls im Zu⸗ sammenhang mit der steigenden Rüstungsproduktion erhöht, wobei vor allem die verschiedenen auf der Kohle als Rohstoff aufgebauten neuen Zweige der chemischen Industrie einen ewaltigen Bedarf haben, und selbst der Hausbrandbedarf hat eine . erfahren. in tritt die Notwendigkeit, in der Kohlenausfuhr die durch die

usschaltung der englischen Kohle vom europäischen Markt ge⸗ schaffene Lage weiterhin zu berücksichtigen und den Kohlenexport

nach den verschiedenen europäischen Staaten in dem gebotenen

Nmfange aufrechtzuerhalten.

Der schwedische Außenhandel im Januar 1943 Starker Export⸗ rückgang geringe Importsteigerung

Stockholm, 20. Febrnar. Die vom schwedischen Handelskollegium veröffentlichten Ziffern über den schwedischen Außenhandek im Januar 1913 zeigen, daß die Einfuhr im Verhältnis zum De⸗ 56 1942 um 3,5 Mill. Kr. auf 163,6 Mill. Kr. gestiegen ist.

ies bedeutet eine Steigerung um 8,4 Mill. Kr. gegenüber Ja⸗ nuar 1912. Der schwedische Export ging indessen im Januar stark zurück. Im Verhältnis zum vor 1. Monat betrug der Rückgang 14,ẽ Mill. Kr. (bon 121,5 auf 77,39 und gegenüber Januar 1943 8,4 Mill. Kr.

Dänisch⸗ssowalisches Handelsabkommen

Kopenhagen, 20. Februar. Zwischen Dänemark und der Slowakei ist nach voraufgehenden Delegationsverhandlungen, die in Kopenhagen stattfanden, ein Handelsabkommen unterzeichnet werden, das für die Zeit vom 1. März bis 1. September 1943 ilt. Die Abrede ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen private

ompensationsgeschäfte stattfinden können. Es ist ein Wavxen⸗ austausch im Werte von 2,75 Mill. Kr. wechfelseitig vorgesehen. Dänemark wird an die Slowakei insbesondere Fische, Sämereien und Maschinen liefern.

Dänemark Eichenholz. Chemikalien, Oele, Textilwaren, Sämereien und Kalbsmagen einführen.

Fast 2x3. Mrd. Lire Landwirtschaftskredite in Italien

Rom, 29. Februar. In Anwesenheit des neuen Unterstaats⸗ sekretärs im Landwirtschaftsministerium, Spadafora, tagte die Generalversammlung des italienischen Nationalverbandes für landwirtschaftlichen Kredit. In einem Ueberblick wurde bekannt- Peeben, daß der Verband im Jahre 1942 über 215 Mill. Lire

arlehen für landwirtschaftliche Verbesserungen und Urbar⸗ machungen ausgegeben hat. In den ersten 15 Jahren seines Bestehens hat der Verband Barlehen von 2235 ill, Lire ge⸗ . davon etwa 768 Mill. Lire für Norditalien, 867,5 Mill. 6 für Mittelitalien und 597,5 Mill. Lire für Süd⸗ und Insel⸗ italien. *

. Kanada, die neue Kolonie der USA.

Genf. 29 Februar. Die wirtschaftliche Durchdringung Ka— nadas durch die US. macht ständig 14. ere Senn So meldet „Financial News“ in der Ausgabe vom 15! Februar, daß die 6 sich jetzt auch eingehend für die in West⸗Dntario neu entdecketen Eisenerzfelder interessierten. Mit Hilfe von Gel⸗ dern aus den Vereinigten Staaten sei dort ein größeres Unter⸗ nehmen unter dem Namen Steep Rock gegründet worden. Man verspreche sich eine große Ausbeute, die in nicht eringem Maße den USA. zugute käme. Dort werde befürchtet, daß die eigenen in e gen, und Minnesota gelegenen Eisenerzbergwerke in absehbarer Zeit erschöpft seien.

Dieser Grund sei auch dafür maßgebend, daß die USA. in neuester Zeit die brasilianische Eisenerzproduktion besonders stark förderten. Der , , . Regierung habe man zu diesem . . die USA.⸗-Export⸗ und Import⸗Bank größere Kredite gewährt.

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Sovereigns ..... 20⸗Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische .. ..... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar . .. Argentinische ...... Australische ...... .. BVelgi che . Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische Bulgarische: 1000 L. und darunter

Die Slowakei wird ihrerseits dafür nach Drische; große.

10 Kr. u. darunter.

Engiüische: 10

und darunter ..... Finnischt ... . Französische .. .....

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

doll ub ischẽ

Italienische: große .. 9 nische: groß

, ., Kanadische .. ...... Kroatische Norwegische: 50 Kr.

und darunter Rumäãänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. n. darunter Schweizer: gehe 3. 160 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. und darunter Südafrik. Union .... Tür kische

Ungarisch: 100 P. und darunter

Geld 20, 38 16, 16

1L'ägypt. Pfd.

1Dollar 1Dollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belgas 1Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

ULengl. Pfd. 100 finn. A 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,70 190 Lire

100 Lire 13, 12 IL kanad. Doll. O, 99 100 Kuna 4,99

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. I südafr. Pfd. U türk. Pfund

100 Pengö

1,39

56, 85 1, 66

59,40 57 83 57 83 499 8, 58 1,39 191

bo, 1s

22. Februar

4, 185

Brief

20, 16

16, 22 4, 205

Geld

6, oss 14,99 132,70

13, 12 6, 99 4,99

66,89 1,66 59, a0 57.83 57,83 4,99 8, 68 1,39 1,91

60, 8

19. Februar

Brief

20, 465

16,22 4,205

5 os 50 132,70

13, 1s 1,01 556

57, 1 1,68 5g, 6a 8, 0/ o8, 9 5,01 8, 62 141 1,93

61, oꝛ

Verantwortlich für den Amtlichen und . für den Verlag: Präsident

Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und Dr Schlange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirtschaftstteil und den übrigen cedaftionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin Ww 21 Druck der Preußischen Verlags. und Druckerej Gmbs Berlin.

Zwei Beilagen

(einschließlich einer Zentralhandels registerbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fallen die Zentralhandelsregister⸗ und die

Börsenbeilage fort.

Bodenleder moderner

Berlin, den 20. Februar 1943.

Der Reichsminister des Innern. J. At Duckart.

Anordnung 2

zur Durchführung der Anordnung III /43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft

(Berkürzung der Herstellungshöchstdauer für Leder) . Vom 18. Februar 1943 Auf Grund des 5 10 der Anordnung II/d3 der Reichsstelle

für Lederwirtschaft (Vorschriften für Verarbeiter von Häuten und Fellen) vom 28. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Prenßischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 1943) ., . Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange— ordnet:

(EUlenderung des 5 11 der Durchführungsanordnung 1 zur Anordnung III/ 43) § 11 der i , 1 zur Durchführung der Anord⸗

6

nung III / g erhält nachstehen de Fassung:

„§S 11 () Die Herstellungshöchstdauer beträgt: a) bei pflanzlicher Gerbung von Rindhäuten für Monate Bodenleder alter Gerbung . .. 11 Bodenleder beschleunigter Grubengerbung .. Bodenleder moderner Gerbung ... e w Fahlleder und Oberleder (ohne Benutzung des k , und Oberleder (mit Benutzung des J Blankleder und Geschirrleder ..... Riemenleder und technische Leder.. b) bei Chromgerbung für Unterleder, technische Leder und Riemenleder ln nnn e) bei Anwendung aller ,, Gerbverfahren 'einschließlich kombinierter Verfahren) und bei pflanzlicher Gerbung von Fellen und anderen Häuten als Rindhäuten 668 * (E) Für die Bemessung der Herstellungshöchstdauer und die Zurichtung zu einer der genannten Lederarten ist die den Verarbeitern erteilte ,,, 5 2 der Anord⸗ nung IIII43) maßgebend. Soweit bei Bodenleder, Fahlleder und Oberleder eine nähere Anweisung über die Art der Ger⸗ bung nicht erteilt worden ist, . jeweils die für die be⸗ treffende Lederart kürzeste Herstellungshöchstdauer.

die Ermittlung

führung der höchstdauern.

mun

!

Gerbung Brandsohlleder Unterleder

Fahlleder und Oberleder (ohne Benutzung des

Gerbfasses)

Fahlleder und Oberleder (mit Benutzung des

Gerbfasses)

leßer, Riemenleder nische Leder

b) bei Chromgerbung: technische Leder und Riemenleder

Unterleder,

Sonstige Leder ...

§1 o) bei Anwendung aller son stiger Gerbverfahren (ein⸗ schließlich kombinierter Ver⸗ fahren) und bei pflanzlicher Gerbung von Fellen und anderen Häuten als Rind⸗ häuten E) Bei Bodenleder, Fahlleder und Oberleder gelten für der Gerbdauer die den 1 März 1943 erteilten Herstellungsanweisungen. Satz 2 des 511 der Anordnung 1 zur . ordnung III d3 gilt sinngemäß. (3) Für Leder aus Häuten und Fellen, die nach dem in Spalte 2 der Tabelle angegebenen worden sind, gelten die in 511 der Anordnung 1 zur Durch⸗ nordnung III /43 neu festgelegten Herstellungs⸗

53 (Strafvorschriften)

widerhandlungen gegen diese Anordnung werden nach erordnung über den Warenverkehr

r 54 Inkrafttreten)

Diese Anordnung tritt am 1. März 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit . des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗

emäß auch im Elsaßz, in Lothringen, Luxemburg und Bialh⸗ tok sowie in den besetzten Gebieten der Untersteiermark, Kärn⸗ tens und Krains.

Berlin, den 10. Februar 1943.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b: Prof. Dr. Stather.

9 den 88 12 bis 15 der bestraft.

Blankleder und Geschirr⸗

und tech⸗

9 *

3

Fachabteilung 12 Glühlampen

Fachabteilung 13 Zähler Fachabteilung 15 Kondensatoren Fachabteilung 16 Kohlen und Bürsten Fachabteilung 17 Elektrowãrme und geräte Fachabteilung 25 Elektrische Kühlschränke Fachabteilung 25 1 Elektrische Grubenlampen Fachabteilung 25 II Elektrofahrzeuge Fachabteilung 26 III Elektroschweißen Fachabteilung 26 IV Leuchtröhren Fachab teilung 26 V Elektrisches Zubehör für Son⸗ s dergebiete mit Ausnahme von Elektrofilte ranlagen. b) Mit Geltungsbereich nur für Eisen und Stahl Fachabteilung 3 Apparate Fachabteilung 141 Akkumulatoren und Batterien Fachabteilung 24 Elektrochemie. II. Fertigungs⸗Vollkontingente für feinmechanische und optische Erzeugnisse erhält die Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, Berlin W 62, Kleiststraße 4.

Sachlicher Geltungsbereich Mit Geltungsbereich sowohl für Eisen und Stahl als auch für Metalle . Alle Erzeugaisse der feinmechanischen und optischen In⸗ dustrie:

Haushalts⸗

3. 1943 31. 5. 1943

Verarbeitern ab Absatz 2 rung der An⸗

Erzeugnisse der Augenoptik optische Instrumente Erzeugnisse der Photo⸗, Kino⸗ und Projektionsoptik Erzeugnisse der 1 Erzeugnisse der Medizinmechanik III. Fertigungs⸗Vollkontingente für die Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie erhält die Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie, Berlin W 15, Kurfürstendamm 54 55. Sachlicher Geltungsbereich Mit Geltungsbereich nur für Eisen und Stahl Ersatzteile für Heizkessel. IV. Fertigungs⸗Vollkontingente für Büro⸗ und Organi⸗ sationsmittelmaschinen erhält die chgruppe Büromaschinenindustrie der Wirtschaftsgruppe Maschinen au, Berlin Was, Admiral⸗von⸗Schröder⸗Straße 22. Sachlicher Geltungsbereich

Mit Geltungsbereich sowohl für Eisen und Stahl als auch für Metalle

Schreibmaschinen, Rechenmaschinen,

eitpunkt eingearbeitet

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