1943 / 49 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 49 vom 1. März 1943. S. 2

der Firmo der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

Ljd.

Gebr. Menk Luftschutzzelle aus Stahl⸗ RL 3 - 42239 O. H. G., Wester⸗ beton, hergestellt im Rüt⸗ burg (Nassau) telverfahren

Alb. Fritz Ebert, Verdunklungs⸗Holzdraht⸗ RL 3-42, 2528 Leipzig N22 gewebe „Qualität 1 C“

ĩ für Rollhänge, Güte⸗

klasse l, hinterklebt mit

Leinenpapier (Papyro⸗

lin), naturfarbig / schwarz,

120 g gm

E. Münter, Berlin⸗ LS⸗Faltvorhang aus Ver⸗ RL 3 -= 42.ñ253

Salensee, Pauls⸗ dunklungspapier an Trag⸗

borner Str. 1 drähten mit Einzel⸗ oder Gruppenbetätigung durch Drahtseilzug für den voll⸗ ständigen Lichtabschluß von großflächigen Licht⸗ öffnungen beliebiger Lage

Rundschlauchdichtung für RL 3 - 43/1 Schutz raumabschlüsse aus deutschen Werkstoffen „Qualität 129 schwarz“ mit einem äußeren Durch⸗ messer von 15 mm und einer Wanddicke von 2 mm

gassicherer Schutzraumtür, RI 3 - 43/2 bestehend aus einem 27 mm dicken Holzkern, beiderseits Belegt mit 4 min dicken Hartholz⸗ faserplatten mit Holzzarge

splittersicheren Akten RL 3 - 43/3 schrän ken aus 15 em dicken bewehrten Kiesbetonplat⸗ ten, hergestellt im Rüttel⸗ verfahren splittersicheren Luftschutz RL 3 -= 43/7 zellen aus Stahlbeton

Hansens Gummi⸗ und Packungs⸗ werke Paul u. John Hansen, Hannover⸗Wülfel

Paul Steinau, Stahltüren⸗ u. Fensterbau, Neheim⸗Hüsten

Dr. Werner Scheibe, Ham⸗ burg 13, Böh⸗ mersweg 23

Nordwestdeutscher Betonbau Otto Höhne, Bremen, Dstertorsteinweg Nr. 51 Vienenburger Ze⸗ Luftschutzzellen aus 15 em RL 3 -= 43/8 mentwaren⸗ u. dicken bewehrten Kies⸗ Kunststeinfabrik hetonsteinen, hergestellt Friedrich wiemann, im Rüttelverfahren Halle (S.), Trotha Hafen Fortis GmbH., Berlin O2, Spittelmarkt 8-10

gassicheren „Fortis⸗Trutz⸗ RLL 3 -= 43/9

Schutzraumtüren“ aus Stahlbeton, hergestellt im Rüttelverfahren, mit Winkelstahlzarge

Staatsanz. Nr. 2386 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse an⸗ geordnet: 81

Die Herstellung von Schneidstählen und Drehzähnen (Dreh⸗ lingen) ist für den gesamten In- und Auslandsbedarf nur nach folgenden Bestimmungen zulässig:

JI. Formen und Abmessungen (1) Drehzähne (Drehlinge) aus Schnelldrehstahl dürfen, so⸗ weit runde, quadratische, dreikantige und trapezförmige Quer⸗ schnitte in Betracht kommen, nur in den Abmessungen und

blattentwurf DIN 4964 hergestellt werden.

(2) Für Schneidstähle aller Art aus Schnelldrehstahl und Hartmetall mit einer Maschinen Anschlußfläche ist unter Beachtung der Bestimmungen der Reichsstelle für Eisen und Stahl bezüglich der Verwendung von Schnelldrehstahl und

entsprechend DIN 770 zu verwenden.

Soweit allseitig bearbeitete Werkzeuge mit mehreren Maschinen⸗Anschlußflächen erforderlich sind, ist ebenfalls Vor⸗ material nach HIN 79 zu benutzen. Ist das aus technischen Gründen nicht möglich, so ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 dieser Anweisung einzuholen.

II. Herstellung

() Drehzähne (Drehlinge) und Schneidstähle mit rundem oder quadratischem Querschnitt bis 400 mm' dürfen nur aus gewalztem Ausgangswerkstoff hergestellt werden. Bei allen anderen Querschnittsformen und Querschnittsgrößen ist ebenfalls tunlichst die Umstellung von geschmiedetem auf gewalzten Ausgangswerkstoff vorzunehmen. Diese Vorschrift gilt in gleicher Weise für legiertes und unlegiertes Material.

(2) Gebrauchsfertige Schneidstähle aller Art mit einer Maschinen⸗-Anschlußfläche dürfen außer dem formgenauen Zuschliff der Schneide oder Schneiden lediglich eine Bearbei⸗ tung der Auflagefläche erfahren. ö ;

(G) Schneidstähle dürfen außer der Schleifbehandlung keine nachträgliche Oberflächenbehandlung durch Lackieren, Sand⸗ strahlen u. ä. erhalten, ausgenommen die vorgeschriebene Farbkennzeichnung der Hartmetallschneidstähle. ö

(4) Diese Bestimmungen gelten, gleichgültig, ob die in 1 genannten Erzeugnisse auch unter einer anderen Bezeichnung hergestellt, katalogmäßig geführt oder angeboten werden.

§2 Vorhandene Einpaßmaße für die nach § 1 dieser Anwei⸗ sung verbotenen Formen und Abmessungen dürfen bis zum 31. 5. 1943 verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Weiterverarbeitung von vorhandenen Lagerbestaͤnden und vorgearbeiteten Teilen, deren Herstellung nach den vor⸗ stehenden Bestimmungen verboten ist, gestattet.

Ausführungen gemäß Anlage 1 entsprechend dem Norm

Hartmetall, Stabstahl in den Abmessungen gemäß Anlage 2

Degufrah, Deutsche Fortis⸗Profildichtung für RL 3 - 43/10 Gummiwaren⸗ Schutzraumabschlüsse aus fabrik Franz Au deutschem Werkstoff„Qua⸗ & von der Hal⸗ lität 324“ mit einer Fuß⸗ den, Bln. Weißen⸗ breite von 20 mm und see, Gustav⸗ einer Höhe von 7 mm Adolf⸗Str. 115

Dyckerhoff C Wid⸗ Luftschutz⸗Kleinstzellen aus RL 3 - 43,11 mann, Beton⸗ Stahlbeton, hergestellt werke, Cossebaude im Rüttelverfahren Bez. Dresden

desgl. Luftschutzzellen aus RL 3 - 43/13 Stampfbeton

gassicherer Schutzraumtür RL 3 - 43 / 14

haus, Duisburg, aus 35 mm dicken Mine⸗ Postfach 192 ral⸗Holzplatten mit Zarge

aus Mineralholz

Carl August Stolte, LS⸗Verdunklungsvorrich⸗ RL 3 -= 43/15 Bln. ⸗Friedrichs⸗ tung „Luba⸗Schnürhar⸗ felde, Krieger⸗ monika Nr. 9 Faltver⸗ heimstraße 5 dunkler aus Verdunk⸗ lungspapier, mit seit⸗ lichem Schnurzug für den vollständigen Lichtab⸗ schluß senkrechter Einzel⸗ fenster normaler Größe

Blechkasten der Luftschutz⸗ RL S5 - 43/1 hausapotheke

Ewald Berning⸗

19 Meteor Metall⸗ möbel, Sennheim (Ober⸗Elsaß)

HE. Nachstehend aufgeführte gemäß § 8 des Luftschutz⸗ . erteilte Vertriebs genehmigungen werden wider⸗ rufen:

——

Lfd.

Nr der Firma der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

Deutsche Mox⸗ Geruchsprüfkasten RL 1 - 38/ 8 Brenner GmbH., Berlin sSW 6s, Alte Jakobstr.

Nr. 20-22 desgl. Mox⸗Brandsatz T 1000 desgl. Mox⸗Brandsatz T 500 desgl. Mox⸗Brandsatz T 250

Dr. Hugo Stoltzen⸗ CFES⸗Brandsatz T 50 berg, Hamburg 1,

Mönckebergstr. 19 desgl. ECkFES⸗Brandsatz P 250 desgl. CkFES⸗Brandsatz T 500 desgl. CF5⸗Brandsatz T 1000

Dr. Franz E CkFR⸗-Brandsatz T 50

Rutenbeck,

Schanks mühle i. W.

desgl. CkERK-Brandsatz L 259 desgl. CF R-Brandfatz F 5009 desgl. CCFRh⸗Brandsatz T 1000 Berlin, den 26. Februar 1943. Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Lukase der, Oberst.

RL. 2 - 38/10 Ri. z -= 389 RI. 388 RI. 38/2

RL 2 - 38/22 RI. 2 - 38 23 RI 2 38 24 RL. 2 38/15

RI. 2 - 38 Is RL. 2 -= 38/17 RI. z 38 /s

Anweisung Nr. 38 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindu⸗ strie als Vewirtschaftungsstelle des er, , , e. für technische Erzeugnisse über Schneidstähle aus Schnelldrehstahl

und Hartmetall

Vom 24. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie

wichtigen Bedarfs kann die Wirtscha und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser znweifung zulassen (Ausnahme⸗ 1 Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit

vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

83 In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ para isen-, Stahl⸗

uflagen oder Bedingungen versehen. . . Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind

über die Fachgruppe Werktzeugindustrie der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl- und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse, Remscheid, Elberfelder Str. 77, einzureichen. .

5 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach

den 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§55 Diese Anweisung tritt 7 Tage nach der Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 24. Februar 1913.

Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie

als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse. Dr. Pilz.

Anweisung Nr. 39

der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn.

Erzeugnisse über Schirmfurnituren Vom 24. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

18. August 1939 in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungslenkung in der Eisen und Metall ver— arbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober

1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse angeordnet: 8§1 Die Herstellung von Schirmfurnituren ist für den In⸗ und Auslandsbedarf nur noch in folgenden Typen zulässig: Schirmschiene: a) Massiv⸗ oder Vollschiene 48 und 50 em lang . b) . mit glattem Rücken 47, 48 und 50 em ang e) Taschenschirmschiene, Länge frei. Schirmgestelle: Es dürfen nur noch 8, 10⸗ und 12teilige Gestelle her⸗ gestellt werden. Schirmschieber: a) gewöhnliche Schieber, 8, 10⸗ und 12teilig zu 14 mm Holzstock b) prima Schieber nur 12teilig h 14 mm Holzstock e) kurze prima Schieber nur 1IJteilig zu 6 und 7mm Eisenstock sowie für Taschenschirmstöcke d) Kronen, zu den in a, b und ? aufgeführten Schiebern passend. 36

den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahme⸗ ö , Sie kann diese Ausnahmegenehmigungen

mit Auf

agen oder Bedingungen versehen. Anträge auf Er⸗

teilung von , ,, ,. sind über die Fach⸗ er

gruppe Schneidwarenindustrie

irtschaftsgruppe Eisen⸗

Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, Solingen, Moeller⸗van⸗den⸗ Bruck⸗Str. 17, einzureichen.

In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗

wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von

§83

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den s 10, 12 bis 15 der 6 über den Warenverkehr bestraft.

8§84

Diese Anweisung tritt 7 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet.

Die Verbindlichkeitstiste Nr. E St B 108/49 des Mob⸗ beauftragten vom 16. Mai 1940 tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft.

Berlin, den 24. Februar 1943.

Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse.

Dr. Pilz.

Anweisung Nr. 19 a2 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. . Erzeugnisse über Handfahrgeräte Vom 24. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 2335 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse unter

Bezugnahme auf die Anordnung Nr. 19 des Beauftragten für

Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und , ,,, über die Herstellung von Handfahr⸗ geräten vom 7. Juli 1942 und im Einvernehmen mit dem Reichsstand des Deutschen Handwerks folgende Ergänzungs⸗ anweisung über die Herstellung von Handfahrgeräten erlassen:

§1

Die Fertigung der nach 1 der Anordnung des Beauftrag⸗ ten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die , von

vpen von Handfahrgeräten, die in der Typenbeschränkungsliste der

Handfahrgeräten vom J. Juli 1942 noch .

Arbeitsgruppe Handfahrgeräte in der Fachgruppe Industrie verschiedener Eisen⸗ und Stahlwaren enthalten sind, sowie auch aller Sonderausführungen in diesem Artikel, ist mit Wirkung vom 1. März 1943 nur noch mit Genehmigung der Wirtschafts⸗ gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse ulässig.

j kf entre auf Herstellungsgenehmigung für Handfahr⸗ geräte sind an die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blech⸗ warenindustrie über die Fachgruppe Industrie verschiedener Eisen⸗ und Stahlwaren, Berlin W 62, Budapester Str. 21, zu richten.

§ 2

Die Bewirtschaftungsstelle kann die Zulassung auf bestimmte Arten von Handfahrgeräten beschränken. Sie kann auch die Mengen der einzelnen Geräte festlegen und für ihre Anwei⸗ sungen Fristen festlegen.

Alle vom 1. Januar 1943 ab zur Herstellung von Handfahr⸗ geräten nicht mehr zugelassenen Firmen können mit Sonder⸗ genehmigung der Fachgruppe ihre an diesem Tage vorliegenden Aufträge bis 31. März 1943 ausliefern.

84

Soweit die Vorschriften der Anordnung Nr. 19 vom 7. Juli 1942 durch diese Ergänzung keine Aenderung erfahren, bleiben sie in Kraft. 364

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §s§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 8586

Diese Anweisung tritt 7 Tage nach ihrer Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 24. Februar 1943.

Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für techn. Erzeugnisse.

Dr. Pilz.

Bekanntmachung Die am 26. Februar 1943 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Zweite Verordnung zur Ergänzung der Dritten Durchführungs⸗ verordnung zur Notdienstverordnung (Vergütung bei Heran⸗

ziehung zum n nn, Notdienst) Vom 14. Februar 1943.

Siebenke Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Vom 23. Februar 1963. Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 li½M. Postbeförderungs⸗ ebühren: 0, )3 ei für ein Stück bei Voreinsendung auf unser ostscheckkonto: 962 00.

Berlin NW 40, den 27. Februar 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Bekanntmachung

Die am 26. Februar 1943 ausgegebene Nummer 8 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

. über den deutsch⸗bulgarischen Vertrag über e e cn und Rechtshilfe in Steuersachen. Vom 19. Februar Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 Re. Postbeförderungs⸗ gebühren; 0,03 ö für ein Stück bei Voreinsendung auf vnier Postscheckkonto: 62 00.

Berlin NW 40, den 27. Februar 1943.

Reichsverlagsamt. J. V. Stern.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 49 vom 1. März 1943. S. 3

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Matüs Ger näk, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesanbtschaft wieder übernommen.

Nummer 6 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Februar 1963 Teil 1 hat folgenden Inhalt: Der Reichsarbeitsminister: Illl— gemeines, und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anschriftänderung. Fernschreibverbindnugen. Betr.: Ve sichtigung stagtlicher und kommunaler Betriebe, Unternehmungen usw. durch Ausländer. Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Kostenerstattung bei Tarnmaß⸗ nahmen. Betr.: Feuerbeständige Türen. Betr.: Baupolizei⸗ liche Vorgenehmigung. von unterirdischen Löschwasserbehältern. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz: Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Um— stellung des Gaststaäͤttengewerbes auf die Erfordernisse der totalen Kriegsführung. Fünfte Durchführungsverordnung zur Arbeits— platzwechselverordnung vom 19. April 1942; hier: Beschäftigte des Nationalsozialistischen Fliegerkorps. Unterrichtung der Arbeits⸗ ämter über den Ausschluß von Mitgliedern der Einzelkammern der Reichskulturkammer. Rückführung von jugendlichen weib⸗ lichen kaufmännischen und Bürvangestellten aus dem General⸗ gouvernement. Ausstattungsbeihilfe für Hausgehilfinnen in kinderreichen Haushaltungen; hier: Anrechnungsfähige Tätig⸗ keiten. Betr.: Erstattung von Lohnausfällen bei Fliegeralarm

und Fliegerschäden. Grenzübertritt kroatischer Arbeitskräfte. Paß und Sichtvermerksbestimmungen im Verkehr mit Bulgarien. . Einsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Krankenhaus- und Anstaltspflegekosten. Betr.: Einziehung der Reise⸗ usw. Kosten ausländischer Arbeitskräfte von den aufnehmenden Betrieben. Maßnahmen bei Todesfällen ausländischer Arbeitskräfte; hier: Ostarbeiter. Urlaubsverkehr italienischer gewerblicher Arbeits⸗ kräfte. = Urlaubsreisen der in Deutschland eingesetzten franzö⸗ sischen Arbeiter nach dem ehemals unbesetzten Gebiet Frankreichs und der Küstensperrzone. Aufhebung der zur Anzeigepflicht von Bauvorhaben ergangenen Anordnungen. S zialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.; Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betriebe. Betr.: Kohlenbewirtschaftung und Heizerprämien; hier: Zu⸗ lässigkeit dieser Prämien nach den Vorschriften über den allge— meinen Lohnstop. Betr. Befreiung der von der Deutschen Kriegsblinden⸗Arbeitsgemeinschaft betreuten kriegsblinden Haus— gewerbetreibenden von den Vorschriften über Listenführung und Entgeltbücher. Betr.: Prämien bei Verkürzung der Ladefristen. Runderlaß des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über Lohngestaltung und Eisernes Sparen. Anordnung über die Entlohnung im ambulanten Gewerbe. Anordnung über die Entlohnung der Gedingearbeit des Steinkohlenbergbaues in Niederschlesien. Anordnung über die Entlohnung der Gedinge⸗ arbeit des Steinkohlenbergbaues in Sachsen. Betr.: Urlaub der polnischen Beschäftigten; Westpolen. Bescheide, Urteile: Trennungszulagen nach der Anordnung über Trennungszulagen im Kriege vom 3. Mai 1911 an beide außerhalb des Wohnortes arbeitenden Ehegatten. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeitsschutz der werktätigen Frauen.

Mirtschaftsteil

Verbrennungstechnik und Energie⸗Einsparung

Wärme, die Grundlage alles natürlichen Lebens, ist zugleich die wichtigste Grundlage der industriellen Gütererzeugung. Zwei Drittel der insgesamt benötigten Energie werden, wie Prof. Dr.Ing. Wagener, der Leiter des Gaswärmeinstituts Essen, in einem Vortrag anläßlich einer Arbeitstagung für Industriegas⸗ verwendung in Berlin ausführte, in Form von Wärme ver⸗ braucht. Je Kopf der Bevölkerung werden in Deutschland heute rd. 20 Mill. Kalorien als Gesamtenergie jährlich bereit⸗ estellt, neben denen die für die Ernährung mit einer Million lalorien benötigte Nahrungsmittelenergie recht unbedeutend er⸗ scheint. Nur reichlich ein Drittel davon wird in mechanische Energie umgewandelt, davon die Hälfte im Verkehrswesen zwei Drittel fließen als Wärme zur Hälfte in die Industrie, zur anderen Hälfte in Haushalt und Kleingewerbe. Der Haupt⸗ energieverbraucher ist also nicht die Kraftmaschine, sondern die Wärmemaschine, d. h. der Ofen in seiner vielfältigen Form. Die Bedeutung der Wärme wird aber noch mehr betont dadurch, daß auch die mechanische und elektrische Energie zum größten Teil aus Wärmekraftmaschinen gewonnen wird. Es ist daher erklärlich, daß 1 die Energie⸗Erzeugung im Weltdurchschnitt zu 800, in Deutschland zu 0 , auf Brennstoffe stützt.

Die in chemisch gebundener Form im Brennstoff ruhende Ener⸗ gie kann vorläufig nur durch den Verbrennungsvorgang frei und nutzbar gemacht werden, woraus die Bedeutung des Verbren⸗ nungsvorgangs als wichtigste Grundlage alles technischen Schaf⸗ fens und menschlichen Lebens deutlich wird. Daneben sind es aber, gerade im Sektor Industriegas, noch andere wichtige Punkte, die beachtet werden müssen, will man die höchstmögliche Leistung aus dem veredelten Energieträger Gas herausholen.

Im Verfolg der Bestrebungen zur planmäßigen Lenkung und Ueberwachung des Verbrauchs von Industriegas wurde, wie Dir. Dipl.Ing. Hartmann ausführte, die Zentrale für Gas⸗ und Wasserverwendung, der Verein deutscher Eisenhüttenleute, Düssel⸗ dorf, die Ruhrgas AG., Essen, mit der Ueberwachung der gasver⸗ sorgten Industrie betraut. In diesem Zusammenhang wurden Erhebungen über Gasverbrauch, Gaserzeugung und Produktion angestellt, Maßnahmen zur Verbesserung der Gasausnutzung bei bestehenden und geplanten Produktionseinrichtungen angeordnet und ähnliches mehr. Dazu gehören auch die von der ZfGW. durch⸗ geführten Betriebsbegehungen, die sehr wertvolle Resultate und Hinweise für den Ansatz zur Einsparung von Gasenergie gegeben haben. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Ein⸗ setzung der „Energie⸗Ingenieure“, über deren Tätigkeit Dipl.-Ing. Mörs ausführliche Angaben machte. Bei Einsparung von Preß⸗ luft durch Vorwärmung derselben durch Abgase wurde eine echte Stromeinsparung von rund 100 000 kWh im Monat erzielt, in einem Maschinenhauskeller konnten durch Glimmlampenschaltung im Jahr 700 kg Kohle erspart werden, und nur 2“, Uebertempe⸗ ratur in den beheizten Räumen bedingen einen Kohlenmehrver⸗ brauch von 10 45. Für gasgefeuerte Industrieöfen gibt es ein Zusatzgerät, das jeden Gasmengenschreiber zu einem . Gemischanzeiger macht. Hierdurch ist eine laufende Kontrolle der Ofenatmosphäre und des Gasverbrauchs möglich, was insbesondere für die Ueberwachung der Ofenführung während der Nachtschicht von Bedeutung ist. Eine wichtige Arbeit des Energie-Ingenieurs besteht in der Aufklärung der Gefolgschaft über Art und Größe der Energieverluste und der innerbetrieblichen Werbung, z. B. durch Energieschallplatten, auf der 10 Kurzsprüche nebst einem Hinweis auf die Energieeinsparung aufgenommen wurden, die dann durch den Werkrundfunk täglich betanntgegeben werden.

Auf die wichtigsten Möglichkeiten, Gasmengen einzusparen, ging Dr.-Ing. Repky von den Technischen Werken, Stuttgart, ein. Er zeigte, daß hierfür vor allen Dingen die richtige Wahl des gut konstruierten gasbeheizten Ofens maßgebend ist.

In seinem r eg über d e asbrenner“ behandelte Obering. Schmidt die meßtechnischen Einrichtungen zur Be⸗ triebsüberwachung und zur Beurteilung der Verbrennung. Die Wahl der einzelnen Brenner, unter denen man nicht die ein⸗ zelnen Brennstellen versteht, an denen das Gas verbrannt wird, sondern die Einrichtung, die Gas und Verbrennungsluft mit⸗— einander in Verbindung bringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine scharfe Abgrenzung der Anwendungsgebiete wird nicht immer möglich sein.

Ueber die „Anpassung der Leistungsansprüche der Industrie an die Leistungsfähigkeit des Gaswerks“ führte Dipl.⸗Ing.

won Hove von den Berliner Gaswerken aus, daß das Spitzen⸗

problem beim Gaswerk im Gegensatz zur Stromerzeugung nicht ein stündliches, sondern ein wöchentliches bzw. jahreszeitliches in Erscheinung tretendes ist. Es muß unbedingt eine weitgehende

Anpassung der Indu trie an die Leistungsfähigkeit der Gaswerke durch Eingriffe der etriebsführung erfolgen.

GV der Nationalbank für Böhmen und Mähren, Prag

Prag, 28. Februar, Die GW. der Nationalbank für Böhmen und Mähren, Prag, fand am Sonnabend statt. Nach Erledigung der Regulgrien ergriff Gouverneur Dr. Tvorak das Wort und ö. eine Darstellung der Wirtschaftslage sowie der Tätigkeit der

ank im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzüberschuß für 1942 beträgt 0,98 (20,66) Mill. K. Hiervon werden wieder 4,88 4, Dividende auf das Aktienkapital von 405 Mill. K. gusgeschüttet. Von dem verbleibenden Rest werden satzungsgemäß 19 , dem Reservefonds zugewiesen und der Rest von 1,9 (O, 3) Mill. K. auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende beträgt unv. 165 K. netto.

—ᷣ

Wirtschaft des Auslandes

Dänemarks Außenhandel im Januar 1943 Kopenhagen, 27. Februar. Dänemarks Außenhandel schloß im Januar mit einem Einfuhrüberschuß von 26,1 Mill. Kr gegen einen solchen von 31,? Mill. Kr. im Fanuar 1942. Der Wert der Einfuhr belief sich auf 93, der der Ausfuhr auf 66,9 Mill. Kr gegen 99,8 bzw. 68.5 Mill. Kr in der gleichen Zeit des Vorjahres.

GV. der Slowalischen Nationalbank, Preßburg Ausführungen von Gouverneur Dr. Karvas

Preßburg, 28. Februar. In der GV. der Slowakischen National- bank nahm Gouverneur Dr. Karvas das Wort zu Ausführungen über die wirtschaftliche Entwicklung der Slowakei im Jahre 1912, um e, n des nähexen auf die Tätigkeit des Bankinstituts im abgelaufenen Geschäftsjahr einzugehen. Auf dem Gebiete der Kreditpolitik habe die , . nachgelassen. Der Stand der bewilligten Kredite habe zu Ende 1942 1,866 Mrd. Ks betragen. Der Banknotenumlauf habe sich um 72 Mrd. Ks erhöht. Die Spareinlahßen seien um 943 auf 3,50 Mrd. Ks angestiegen. Die Einlagen in laufender Rechnung hätten bei einer Zunahme von EöG3 Mrd. Ks einen Stand von 3,55 Mrd. Ks erreicht. Die Eskompte⸗ und Lombardsätze seien im Verlaufe des Geschäftsjahres unverändert geblieben. Der Wertpapiermarkt habe in 1942 eine angemessene Stabilität gezeigt. Große Aufmerksamkeit sei der . des Gleichgewichtes der slowalischen Zahlungsbilanz zugewendet worden. Die Bewirtschaftung der freien Devisen sei ohne ernstere Störungen verlaufen. Insgesamt wurden für 0, ig Mrd. Ks freie Devisen erworben. Vor allem zum Einkauf wichtiger Rohstoffe habe das Institut freie Devisen im Gegenwert von 0,22 Mrd. Ks zugeteilt, Die Zahl der Importere und Expor⸗ teure habe im Interesse einer leichteren Regelung des Waren— austausches mit dem Auslande eine Einschränkung erfahren.

Die GV. genehmigte die Jahresrechnung und beschloß, aus dem Reingewinn von 30 899 521 (21 861 545) Ks wieder 41/0 Dividende auf das AK. von unv. 100 Mill. Ks zu verteilen. Aus der Bilanz (in Mill. Ks): Gold und freie Devisen 75,91 (100,39), ausländische Banknoten usw. 5,32 (4,33), ausländische Wertpapiere 279,40 (281,42), Platzwechsel 483,57 (241,64), Darlehen auf Wert⸗ . 200,41 E09, 10), Staatsnotenschuld 460,900 (469,45), Tlearingkonten der Korrespondenten der Devisenabteilung 1575,B25 (1045,14) und sonstige Aktiva 263,89 E36, 06), demgegenüber Reservefonds 4,41 (2,47), besonderer Reservefonds 8,20 (4,20, Banknotenumlauf 2741,95 (2022,90) sowie Einlagen⸗ und Giro⸗ konten 176,54 (146,08).

Schwere wirtschaftliche Rückwirkungen des Roosevelt⸗Krieges in Mittel⸗ und Südamerika. Gewaltige Steigerung der Lebens⸗ mittelpreise, Spekulantentum und Arbeitslosigkeit Vigo, 28. Februar. Neue Meldungen aus mittel- und süd⸗ amerikanischen Staaten bezeugen erneut die schweren wirtschaft— lichen Rückschläge, die diese durch den Kriegskurs Roosevelts erlitten haben. So wird aus Kuba berichtet, die Lage der breiten Volksmassen und vor allem der Arbeiterschaft habe sich seit der Hineinziehung Kubas in den Krieg in geradezu katastrophaler Weise verschlechtert. Die Preise hätten derart angezogen, daß die Minderbemittelten nicht mehr in der Lage seien, sich lebenswichtige Waren zu kaufen. Trotz Androhung härtester Strafen 2 es nicht möglich gewesen, die Preisinflation einzudämmen. Sie erkläre sich vor allem durch den immer stärker ire: werdenden Ausfall der Einfuhren aus den US2. (Die Schiffsverbindungen im Karibischen Meer sind bekanntlich auf ein Minimum reduziert worden, wodurch viele dringend benötigten Waren nicht mehr nach Kuba gelangen.) Auch die reit fon , wachse bedrohlich. 2 die Einschränkung des Zuckerkonsums in den Vereinigten Staaten habe Kuba sich zur Reduzierung seines Zuckerrohranbaus gezwungen gesehen. Die Fabriken seien teilweise wegen Rohstoff⸗

mangels zur Arbeitseinstellung genötigt.

Obwohl Kolumbien nicht unmittelbar am Krieg beteiligt ist, hat sich auch dort die Lage der Arbeiter in der letzten Zeit außer⸗ ordentlich verschlechtert. Die Lebensmittelpreise sind um 36 gestiegen. Die Löhne sind aber gleichgeblieben. Eine Preiskontrolle wurde zwar durch Regierungsdekret verfügt, jedoch nicht durch- geführt. Wucher und Spekulantentum machten sich breit, während die staatlichen und städtischen Behörden tatenlos zusähen. Der Versuch der Regierung, das wirtschaftliche Leben zu stabilisieren, sei als völlig gescheitert anzusehen.

Der argentinische Außenhandel im Januar 1943 Starke Schrumpfung des Volumens

Buenos Aires, 27. Februar. Nach dem Bericht des Statistischen Amtes ist der argentinische Außenhandel im Januar auf einen . nicht dagewesenen Tiefstand abgesunken, wenngleich es ver⸗ früht wäre, hieraus Schlüsse auf die mutmaßliche ö lung zu ziehen. Immerhin ist bemerkenswert, daß die Einfuhr mengenmäßig nur 247 000 t betrug gegen 60000 t im Januar des Vorjahres und As 0090 t im Vergleichsmonat des Jahres 1938. Das unerfreuliche Bild wird vervollständigt durch eine ebenfalls geringe Ausfuhr von 366 000 t, so daß der Warenumsatz ins— gesamt nur 613 009 t erreichte gegen 1,113 Mill. t im Januar vorigen Jahres. Wertmäßig blieb der Umsatz mit 239, Mill. Peso im Januar um fast 80 Mill. Peso hinter dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahrsmonats zurück. Es ergibt sich ein Aktiv⸗ saldo von 12 gegen rund 28 Mill. Peso im Jannar v. J. Dieses Nesultat ist vor allem auf die starke Schrumpfung des Einfuhr⸗ wertes zurückzuführen, der nur 83,7 Mill. Peso erreichte gegen

145,3 Mill. Peso im Januar des Vorjahres. Der Wertrückgang beträgt mithin 61,5 Mill. Peso oder 142,4 75. Bei der Ausfuhr ergibt sich ein Wertrückgang auf 155, gegen 173 Mill. Peso im Vergleichsmonat, d, h. von nur rund 10 . Entsprechend dem starken Einfuhrrückgang waren auch die Zolleinnahmen mit 13, Mill. Peso um rund 38 niedriger. Bei der Einfuhr war im einzelnen die Maschinen- und Fahrzeugeinfuhr um 88,3 3, die Brennstoffeinfuhr um 81,1 25, die Einführ von Chemikalien und Farben um 738 R, von Textilien um 71,4 4, und von Eisen und Eisenwaren unf 61, *, niedriger. An Gummi⸗ und Gummi⸗ waren wurden nur 17 eingeführt gegen 123, t im Januar des vorigen Jahres.

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. März auf 74,00 EM (am 27. Februar auf 74,00 RA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 27. Februar. Geschlossen. (D. N. B.)

Bu dapest, 27. Februar. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest 2, 8 142, Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,77, New York —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 1I,71, Sofia 415,50, Zagreb 6, 8i, Zürich 80, 20.

Lon don, 27. Februar. (D. N. B.) New Jork 402,50 403,50, Paris —, Berlin —, Spanien (offiz. 40,509), Montreal 443 4,47, Amsterdam —, Brüssel , Italien (Freiv. —, Schweiz 17A, 0— 17,40, Kopenhagen (Freiv.. Stockholm 16,86 16965, Oslo —, —, Buenos Aires (offiz.) 16,957 -= 17,13, Rio 83,645, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Zürich, 27. Februar. (D. N. B.) Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen.

Kopenhagen, 27. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New Vork 479,90, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 87h, Zürich 111,25, Rom 26,35, Amsterdam 254,K70, Stockholm 114,15, Oslo . Helsingfors 9,63, Prag —, Madrid - —. Alles Brief-

urse.

Stockholm, 27. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —, G., 9, 00 B., Brüssel G., 67,50 V., Schweiz. Plätze 7, 00 G., 97, 890 B., Amsterdam —, G., 223,50 B., Kopenhagen 87,860 G., 87,990 B., Oslo gör35 (G., 96,63 V., Washington 415,06 G., 420, 00 B., Helsing= fors 8, 35 G., 8, 59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag Madrid Kanada 3,75 G., 3,82 P., Lissabon G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 160,00 B.

Os lo, 27. Februar. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 176,25 G., 176,675 B., Paris G., 10,00 B., New York G., 440,00 B., Amsterdam —, G., 235,)90 B., Zürich 101,50 G., 193,00 B., Helsingfors s, 0 G., 9,20 B., Antwerpen —— G., Il, 50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen ol, 5 G., 92, 25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 27. Februar. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.

In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Aus zahlung

1. März 26. Februar

Geld Brief Geld Brief

1 (Alexandrien und Kairo) 1 ägyyt. Pfund 3. 3 Afghanistan (Kabul) U 109 Afghani 18,7 18,863 18,79 18,83 n , (Buenos Aires) . / 1Pap.⸗Pes. 0,597 O0, 588 0, 592 ustralien (Sidney) ...... .. 1 austr. Pfund . SM Belgien Brüssel u. Antwerpen) 109 Belga 39, 96 40,04 39,965 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro ; Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 190 Lewa 3, 97 8,083 3,0 8, oss ee , m, nge, . 140 Kronen 52, 15 52,25 52, 15 52, 25 ngland (London) 1 engl. Pfund e nd, pe l 106 finn. d, 5,07 5os 6,07 Frankreich (Paris 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,9668 1,672 1,5868 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

( 100 Gulden 132,0 132,70 13e, 17 1832, 70 Fran (Teheran) 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reyktjavik) 100 isl. Kr. 838,42 38,59 38, 42 38,50 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 13, 16 185, 14 13,16 Japan (Tokio und Kobe) ... 1 Yen 586 0, 5õ87 O0, 585 0, 587 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5, 005 4,995 5, 005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pf. Norwegen (dslo) 100 Kronen 56,76 56, 8s 56, 76 Portugal (Lissabon) 1909 Escudo 10, ig 10,21 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) 1060 Kronen 59,465 559,58

Schweiz (Zürich, Basel und

Bern) 100 Frs. 57,389 558,01

Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 5,005

Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 5,591 3,96 9

Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 25,565 283, 605 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) ...... 1 südafr. Pfd.

1 türk. Pfund 1,978 1,982

100 Pengö

1 Goldpeso 1,199 1,A201

Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (Gew Fort) 1 Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld England, Aegypten, Südafrikanische Union Ran neee, Australien, Neusee land Britisch⸗Indien Kanada Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien

Ausländische Gelbsorten und Banknoten

1. März 26. Februar Geld Brief Geld Brief Sovereigns . Notiz Lo, 3 20,45 29,88 2zo, 46 20 Franes-⸗- Stücke für 16, 16 16,2 16,16 16,22 r ,. 4 1 Stück 4, 185 4,205 4,155 4,255

egyytische ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 3 9. . . 234 r 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische

Australische Belgische Brasilianische Britisch⸗Ondische i,, 1000 Lewa und darunter 100 Lewa 8, 7 8, o9 3 da gie; geh, ; 100 Tronen * w r. und darunter ..... 100 Kronen 52, 190 52,30 52, 10 2 Lnaglische: 16 E und darunter. 1 engl. Efe. . innische . ...... 6 100 sinn. ö, oõß6 5,075 s, 05: 5,075 ranzbsische ne, n,, la, r, Usßß, oi dog zei Dollandische 100 Gulden 1832,70 1832,70 132,0 182,70 Ftalienische: 100 Lire 24 10 Lire 100 Lire 18,2 is, 1s 18,19 1, 16 Kanadische 1lanad. Dollar CO, v9 1,091 0,99 1,01 ö . 1 4, 99 5,01 4,99 5,01 eg : 50 Kr. u. darunter 0 Kronen 56, 89 57,11 5 57 ß 1000 Lei und * 1 3e 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: groß 100 Kronen 2 ; 8 50 Kronen und 1090 Kronen 59,10 39,64 59,40 38,64 Schweizer: große 100 Frs. 57,83 88,07 57,6 8, 07 n . rs. und darunter ... ir r56. 57,683 58, 7 5735 6,0? erbische 100 serb. Dinar 4,969 5,01 4,99 ; Slowakische: 20 Kronen und ö 96. darunter

1Fꝑap. Peso 0, 44 9,46 (0,44 9, 45 1 austr. Pfd. 2, 44 2, 45 2,44 2, 46 109 Belgas 39,92 40,08 39, 92 40,08 16ruzeiro 0, 08 0, 09 0, 0s 0, 09 100 Rupien 22,9585 28, 0s zz, 95 23,05

109 slow. Rr. 8,88 8, 59s 8,68 8, 80, 1 südafr. Pfd. 4,539 4,41 4,89 4, 41 1 türk. Pfund 1,91 1,98 1,91 1,98

T0 Q - 200 2. . 100 Pengö 60, 78 51,07 60, 78 61, od