1943 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs · und Staats anzeiger Nr. 54 vom 6. März 1943. S. 2

wenn sie Aenderungswerkstätten für Bekleidungsstücke oder Nähstuben unterhalten oder Näharbeiten in Heimarbeit aus⸗ eben. Sofern sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können f. zu Annahmestellen für Reparaturarbeiten . werden.

(I) Bei der Ausführung von Reparaturen haben die Mit⸗ lieder der Fachuntergruppe industrielle Kleiderfärberei und hemisch⸗Reinigung sowie die bei dem Reichsinnungsver⸗ band des Chemischreinigerhandwerks geführten Unternehmen nach besonderer , des Reichsbeauftragten für Klei⸗ dung und verwandte Gebiete mitzuwirken.

82 Inhalt und Umfang der Reparaturpflicht Die Reparaturpflicht umfaßt alle Reparaturen (Ausbesse⸗ rungs-, Aenderungs-⸗ und Wiederherstellungsarbeiten), die

notwendig sind, um Bekleidungsstücke wieder tragbar zu machen (5. B. Ausbessern, Wenden, Umarbeiten, Reinigen).

§83 Beschränkung von Nenanfertigungen Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Ge— biete kann den der Reparaturpflicht unterliegenden Unter⸗ nehmen, Betrieben und Betriebsteilen von Unternehmen vorübergehend oder dauernd die Annahme und Ausführung von Neuanfertigungen untersagen.

§5 4 Reparaturbevoll mãchtigte Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete kann für die einzelnen Zweige der Bekleidungswirt⸗ schaft Bevollmächtigte für die Instandsetzung von Bekleidungs— tücken (Reparaturbevollmächtigte) ernennen. Die Reparatur-

evollmächtigten sind an die Weisungen des Reichsbeauf— tragten gebunden. §85

Ausnahmen

In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

56 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach den S5 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §87

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 10. März 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und . r und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark 6 den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 4. März 1943. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Anordnung 1

zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung VL /Ad3 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

Vom 4. März 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Dan der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der , ,,. über die Reichsstellen zur Ueberwachung der Regelung des Warenver— kehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 193 vom 21. August 1939) wird mit Zustim— mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

Kreis der der Reparaturpflicht unterliegenden Zweige der Bekleidungswirtschast

() Die in der Anordnung VI M43 der Reichsstelle für Klei⸗ dung und verwandte Gebiete vom 4. März 1943 , de. Reparaturpflicht erstreckt sich auf folgende Zweige der Beklei⸗ dungswirtschaft:

In der Bekleidungsindustrie und der Textilindustrie: Herren⸗ und Knabenober⸗ bekleidung. Damen⸗ und Mädchenoberbekleidung, Wäãschehe rftellung, Berufs⸗ und Sportbekleidung, Schürzenherstellung, Miederherstellung, Wirkerei und Strickerei, Stickerei und Tapisserie;

Im Handwerk: Herrenschneider, Damenschneider und Damenschneiderinnen, Wäscheschneider, Stricker und Wirker, Korsettmacher, Putzmacher, Sticker;

im Einzelhandel und im Groh⸗ und Außenhandel: Alle Unternehmen, die Aende⸗ rungswerkstätten für Bekleidungsstücke oder Näh—

stuben unterhalten oder Näharbeiten in Heimarbeit ausgeben.

(2) Der Reichsbeguftragte für Kleidung und verwandte Gebiete oder nach seinen Weisungen die Reparaturbevoll⸗ mächtigten bestimmen, welche Unternehmen der in Abs. 1 er⸗ wähnten Zweige der Bekleidungsindustrie und der Textil⸗

industrie im einzelnen Reparaturen aufen! ren haben.

52

Berbot der Neuanfertigung bei Unternehmen der Bekleidungs⸗

industrie und der Textilindustrie

(i) Die in 51 Abs. 2 für die Ausführung von Reparaturen vorgesehenen Unternehmen der Bekleidungsindustrie und der Textilindustrie dürfen mit dem Inkrafttreten dieser Anord⸗ nung Aufträge auf Neuanfertigungen nicht mehr annehmen,

vermitteln oder im Lohn vergeben.

(2) Die bei Inkrafttreten dieser Anordnung bereits vor⸗ li Sen Aufträge auf Neuanfertigungen dürsen nur nach näherer Weisung der Reparaturbevoll mächtigten abgewickelt

werden.

588 Verbot der Reuanfertigung bei Unternehmen des Handwerks und des Handels

I) Für die der Reparaturpflicht unterliegenden Unter⸗ nehmen, Betriebe und Betriebsteile von Unkernehmen des

Handwerks und des Handels G 1 Abs. 2 und 3 der Anord⸗

nung VI /d3) ergehen folgende Verbote:

a) Vom . dieser Anordnung ab bis zum 15. Ma 19453 dürfen Neuanfertigungen aller Art nicht in Auftrag genommen und bereits in Auftrag befind⸗ liche Reuanfertigungen nicht begonnen werden.

b) In der Zeit vom 15. März bis 15. Mai 1943 . bereits in Arbeit befindliche Neuanfertigungen weder weiter bearbeitet noch fertiggestellt werden.

E) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für

a) Betriebe und Betriebsteile von Unternehmen des Handwerks (6 1 Abs. 2 der Anordnung VI 43, die kein offenes Ladengeschäft unterhalten und im Jahre 1942 mehr als 90 „, an Lagerware, d. h. Ware, die nicht auf Bestellung des Verbrauchers angefertigt wurde, H en haben.

b) Zwischenmeister, Stückmeister, Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter für die ihnen vor oder während der Verbotszeit von Unternehmen der Bekleidungsindustrie oder Textilindustrie übertragenen Neuanfertigungen.

(3) Auch während der Verbotszeit des Abs. 1 sind Neuan—⸗ fertigungen in folgenden Fällen gestattet:

Uniformen und Uniformteile,

Trauerkleidung und Umstandskleidung,

Leibbinden nach ärztlicher Verordnung, Umstandsgürtel und

Mieder, alle Kleidungsstücke, für welche der Verbraucher einen Bezugschein vorlegt, H für öffentliche Auftraggeber und für Fliegergeschädigte. §8 4

Ausnahmen

Ausnahmen können von den Reparaturbevollmächtigten zu— n. werden. Ausnahmeanträge sind nur bei der zu⸗ tändigen Fachorganisation einzureichen.

85 Aufzeichnungspflicht

Die der Reparaturpflicht unterliegenden Unternehmen, Be⸗ triebe und Betriebsteile von Unternehmen sind verpflichtet, ein Auftragsbuch oder sonstige übersichtliche Aufzeichnungen u führen, aus denen Auftragsdatum, Auftraggeber, Gegen—⸗ . Preis und Auslieferungsdatum für jede rage he

eparatur ersichtlich sind.

Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §8 7

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 10. März 1943 in Kraft. Sie . auch in den eingegliederten . und in den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung . emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und n Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 4. März 1943.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Nichtamtliches

Verkehrswesen Genaue Inhaltsbezeichnungen bei Donauverladungen

Die Betriebsgemeinschaft der Donauschiffahrten weist nachdrück⸗ lich darauf hin, daß nur durch eine einwandfreie genaue Inhalts⸗ bezeichnung von Schiffssendungen eine reibungslose Transport⸗ abwicklung gewährleistet ist, anderenfalls Zollbeanstandungen, un⸗ nötige Kosten, ja sogar Ver ögerungen ganzer Schiffe entstehen. Die Inhaltsbezeichnun der; nicht unter dem Gesichtspunkt der . einer , Tarifklasse erfolgen, sondern die Bezeichnung muß der wirklichen Sachlage entsprechen. Zum Bei⸗ y. darf Winkeleisen nicht als Stabeisen bezeichnet werden.

chwere (mehr als 750 kg) und lange Stücke (länger als Lm) 9 in den Papieren unter Angabe der Gewichte und Aus⸗ maße kenntlich gemacht sein. Besondere Sorgfalt ist bei der Bezeichnung gefährlicher Güter, ätzender, brennbarer Flüssig— keiten oder 2 anzuwenden. Der Versender haftet für die Richtigkeit der Angaben und trägt alle Folgen, die aus unrichtigen und undeutlichen fowie ungenauen Angaben entstehen.

Postwesen Telegraphen⸗ und Fernsprechdienst mit dem Ausland

Der Fernmeldedienst mit Chile ist eingestellt worden. Tele⸗ gramme und Gesprächsanmeldungen werden dahin nicht . angenommen. Der öffentliche Telegraphendienst mit dem Ost⸗ land ist auf weitere Orte in Weißruthenien, und zwar auf Bara⸗ nowitsche, Glebokie, Lida, Minskt, Molodetschno und Nowogrodek ausgedehnt worden. Ferner nehmen am Telegraphendienst zwischen dem . seinschl. Generalgouvernement und Protektto= rat Böhmen und Mähren) und dem Hstland alle Orte in den Ge⸗ neralbezirken Estland, Lettland und Litauen teil.

Aus der Verwaltung

Eisernes Sparen von einmaligen Zuwendungen

Es sind zur Zeit von den einmaligen Zuwendungen nur die Weihnachtszuwendungen, die Neujahrszuwendungen, die Urlaubs— abgeltungen, die n gde ungen, für Zusammenlegung von Fa⸗ n, ,, rten, die Lehrabschlußprämlen und die Geschäfts⸗ jahresabschlußprämien eisern sparfähig. Durch einen . bez Keichssinanzministers vom 26. 3. 1943 3 2195 A 30

betriebliche Vorschläge); setzlicher oder tariflicher Sonntags, Feiertags- und Nachtarbeit läumsgeschenke, die anläßlich eines Firmenjubiläums oder an läßlich eines Arbeitnehmerjubiläums gezahlt werden. Wird eine der vorstehend bezeichneten einmali .

weise in mehreren Teilbeträgen ,.

als selbständige sparfähige Zuwendung. In einzelnen Fälle sind auch noch andere einmalige Zuwendungen zum eñß Sparen zugelassen worden. Soweit die r

begrenzt ist, bleibt die 8j

. Der Reichsfinanzminister behält

den Arbeitgeber und dur

ein Eisernes Sparkonto noch

hat über die

as sogenannte dreizehnte

eber den Arbeitnehmern, die brauchbare

t,

ür das Eiserne Sparen auf Grund

er bezeichneten Arb mer eine be

reichen.

onatsgehalt; 6

ähigleit dieser

zugelassen: Zuwendungen, die Bauleiter und Bauführer im Baun gewerbe statt einer Geschäfts jahres abschluß prämie na ebnis der von ihnen betreuten Baustellen erhalten (Baustelle gewinnbeteiligungen) und die Vorschüsse, die Bauleiter und Ba führer im Baugewerbe auf eine solche gung ö wenn das e,, . dauert;

die der Arbeltgeber seinen ÄArbeitnehmern aus Anlaß ihres laubs gewährt (Urlaubsbei

dem Ern

e , , .

länger als ein Jahn ri

l 6 Urlaubszuschüsse); Zuwendungen zum Tage der nationalen Arbeit; Zuwendungen, die der Arbei

Vorschläge für betrieh⸗

iche Verbesserungen ausgearbeitet haben, gewährt (Prämien füt , eh die auf Grund ge⸗ estimmungen für Mehrarbeit und i

gezahlt werden; Jubi⸗

uwendungen üblicher⸗ so gilt jeder Teilbetra

erne . nicht nrg uwendungen be⸗ sich vor, in einzelnen

ällen auch künftig noch andere als die vorbezeichneten einmaligen uwendungen zum Eisernen Sparen zuzulassen.

einer Sparauflage ö

Reichstreuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit bedarf e einer Sparerklärung des Arbeitnehmers nicht. Für die Behand⸗ lung der Beträge, die der Auflage des Sondertreuhänders der Arbeit gemäß Eisern zu sparen sind, dur ö. das Kreditinstitut gelten die Vorä

chriften über das Eiserne Sparen von einmaligen Zuwendunge ie Sparbeträge der Arbeitnehmer, für die bei dem n n, nicht errichtet ist, sind nicht in di , Sparnachweifung aufzunehmen. Der Arbeitgebe e Sparbeträge dem Kreditinstitut bei der .

Reichstreuhänders ode

der Sparbeträge eine besondere Sparnachweisung einzureichen, Das Kreditinstitut hat auf Grund der besonderen Sparnachweisung bezeichneten Arbeitnehmer el Eifsernes Sparkonto zu errichten und darüber dem Arbeitnehme . drei Monate nach der Abführung der Sparbeträge ein escheinigung zu erteilen. Der Arbeitgeber kann statt der be⸗ ,. Sparnachweisung dem ö für jeden einzelnen 64 ondere Anmeldung eina

ieser Angaben für jeden

Sonntag, J. März: n

Musikal. Leitung: i . eginn: 169 Uhr. Montag, 8. März: 9 Dienstag, 9. März: Mittwoch, 10. Donnerstag,

Freitag, 1. März:

Dienstag, 9. März: Fi

lossen. Bohner. Beginn: 1655 Uhr. ärz: Der Schüler. . 161 Uhr. Beginn: 17 Uhr.

Beginn: 15 Uhr.

Sonnabend, I5. März: Figaros Hoch

Schüler. Beginn: 15 Uhr.

Sonntag, 14. März: Trist an und Is

Heger. Beginn: 1455 Uhr.

Montag, 15. März: Geschlossen.

Staatsoper am Königsplatz ]

Sonntag, J. März: Geschlossen. Montag, 8. Märzu Madame

Lenzer. Beginn; 16954 Uhr.

Schüler. Beginn: 1515 Uhr. Mittwoch, 19. März: Ges = Donnerstag, 11. März: Geschlossen. Freitag, 13. März: Geschlossen.

ginn: 1655 Uhr. Sonntag, 14. März. Geschlossen.

1664, Uhr. Schauspielhaus

Sonntag, J. März: Das Leben ist Tr

17 Uhr. in Habsburg. Beginn; 17 . 64 12. März. Das Lebeni

onnabend, 13. März: Der Widen sp Beginn: 17 Uhr.

17 Uhr.

Kleines Haus

Mittwoch, 19. März: Flucht vor 17.½ Uhr.

171 Uhr.

Lustspielhaus. . . Märzu: Der blaue

181. T. Montag, 8. März. Karl III. und reich. Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, 9. März. Der blaue Str

reich. Beginn: 18 Uhr. 261 12.

18 Uhr.

Montag, 15. März. Karl 1 reich. Beginn: 18 Uhr.

Ii (RNeiBßl. 1943 S. 225 Nr. 176) werden nunmehr auch noch

die folgenden einmaligen Zuwendungen zum Eisernen Sparen

Sonntag, 14. März: Der Kreidekreis. Montag, 15. März. Florentiner Brokat.

onnabend, 13. März: Kollege kommt gle

Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 7. bis 15. März 1943

Staatsoper Unter den Linden ührung. Der Teufel im Dork

1

dame Butterfly. Musikal. Leitungt eufelim Dorf. Musikal. Leitung! 1. März: Salom e. Musikal. Leitung: Hegen Don Carlos. Musikal. Leitung: degen

zeit. Musikal. Leitung

o lde. Musikal. Leitung

*

Butterfly. Musikal. Leitung aros Hochzeit. Musikal. Leitung

9.

Sonnabend, 13. März: To sea. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ Montag. 15. März: To seco. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn

aum. inn: 171 Uhn. Montag, 8. März: Der Parasit. Beginn: 18 4 .

Dienstag, 9. März: Der Parasit. Beginn: 18 Mittwoch, 19. März: Das Leben ist Traum. Beginnt

.

Donnerstag, 11. März. Zum 509. Male. Ein GSruderzwist t Traum. Beginn: 17 6

enstigen Zähmun

Sonntag, 14. März: Iphigenie auf Taur 1 86. Beginn Montag, I15. März: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Sonntag, J. März: Flucht vor der Lie bz. Beginn: 18 Uhn. Montag 8. März: Florentiner Brolgt. Beginn: 18 U Dienstag, 9. März: Der Biberpel

Beginn? 17n½ Uhr. . ö Beginn

Donnerstag, 11. März: Wie es euch gefällt. Beginnt

reitag, 13. März: Flucht vor der Lieb e. Beginn: 1776 Uhr. , . 13. . . r Kreide hrei g. Beginn: 17* Uhn.

nn: 17, Uhr. ginn: 18 Uhr.

Strohhut. Beginn! Anna von Oestera

o . Beginn: 18 6 Mittwoch, 19. März. Der blaue Stro hu t. Beginn; 18 U 9 Donnerstag, 11. März: Karl III. und

nna von Oester

ärz: Der blaue Strohhut. 2 18 n

ch. Beginn

Sonntag, 14. März: Geschlo 1 e 1 . . . . .

1

jntierten mit dem Zweckspargedanken verbundenen Pläne zur

Reichs · und Staatsanzeiger Rr. Ra vom 6. März 1843. S. 0

für 100 kg.

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deut Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut ke 51

rliner Meldung des „D. N. RAM (am 65. März auf 74,00

am 6. März auf 74,00

ĩ . 2B ir t ỹj ch afts tei

hinein immer wieder eindeutig zu erkennen gaben, 21 sie auf dieser ,, bestehen wollten. Andererseits hat erst neulich Willkie erklärt, daß die Vereinigten Staaten nach diesem Kriege ihren Markt höchstens einigen notwendigen Lebensmittelzufuhren öffnen könnten, im übrigen aber zur Erhaltung ihres Lebens⸗ dards gezwungen seien, noch mehr als vor diesem Kriege zu exportieren. England wird demnach kaum Hoffnun koͤnnen, nach dem Krieg den nordamerikanischen Markt für seine Exportgüter aufnahmebereit zu sehen, andererseits aber gleich⸗ zeilig die Märkte seines Imports der amerikanischen Konkurrenz unbeschränkt öffnen müssen.

Wirtschaft des Auslandes

Der kriegswirtschaftliche Beitrag Ungarns zum Kampf Europas gegen den Bolchewismus

In der Wirtschafts⸗Hochschule Berlin sprach Professor Dr. Theo⸗ do? Suranyi⸗Unger von der Universität Fünfkirchen 8 der zur Zeit eine Gastprofessur an der Un er gr

reslau besitzt, über gegenwärtige Probleme der ungarischen ene fl. Unter den Zuhörern bemerkte man auch S. Exz. den Königlich⸗Ungarischen Gesandten Sztojay sowie Pertreter des Auswärtigen Amtes. Der Vortragende wies einleitend darauf ö daß Ungarn nicht nur mit der Waffe am gegenwärtigen

ingen beitrage, sondern auch durch eine ständig steigende Aus⸗ 3. (1912 im Werte von etwa 1 Milliarde Pengö) die beiden

16,68 G., 16,BV2 B. Budapest, 65. März.

Finnisch⸗slowalisches Handelsablommen unterzeichnet

Helsinki, d. März. In Helsinki wurde gestern zwischen Finn⸗ land und der Slowakei ein Handelsabkommen mit Gültigkeit bis zum Ende dieses Jahres unterzeichnet.

e wo, ö London, 5. März. senmächte in der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Roh⸗ ; ; stoffen , , Im vergangenen Jahr seien drei Viertel der . lusfuhr nach Deutschland und Italien gegangen. Nach einigen Hinweisen auf die umfangreichen Maßnahmen zur Leistungssteigerung in der Landwirtschaft und Industrie widmete der

Internationale Mustermesse in Izmir

Berichte von auswärtigen Devisenmãärkten

Prag, 5. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 P., Oslo 67, 60 G., S6, 89 B., Kopen hagen 521, 50 G., 522,50 B., London 96, 90 G., o, 19 B., 235 65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G. 131,69 B., New Y 24,58 G., 25,02 B., Paris 49, 95 G., o, os B., St ocholni S4, 369 G.,

haben S956, 80 B., Brüssel 396, 60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 60,05 B., ! Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,563 B., Athen

(D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180, 73 ½, Berlin 136, 206, Bukarest 2.78 , Helsinki 6,90, London —— Mailand 17,77, New YJort —— Paris 6,8l, Prag 13,62, Preßbur

11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6, si, Zürich S0, 20.

(D. N. B.) Paris —, Berlin ——, Spanien (offiz.) 40,59, Montrea 4,43 - 4,47, Amsterdam , Brüssel Italien (Freiv. Schweiz 17,30 - 17,40, Kopenhagen (Freiv.. —„ 1I6, ss - 146,95, Oslo Buenos Aires (offiz.) 16,957. - 17, 13, Rio 83, 643, Schanghai Tschungking- Dollar ——

Börse am 6. J. New York .

Stockholm

12, 60 uhr; holl. Zeit.]

Vortragende den ne gn Methoden der . und . . Amsterbam, 5. März. (D. N. B.)

der Regelung der wirtschaftlichen Austauschbeziehungen mit dem Istanbul, d. März, Die Internationale , n,. in Izmir, —— Berlin . ö. —, Aew York Paris, , ,, ker fn ed ge. , . ihre iedst —— PBrusse Soli Hosiz, Schw e s = m, ggnigfor, bie stabilisierende und ordnende Wirkung der deutschen Preis oliti am 29. Uu n. r die auszustellenden je , ienrt w 5 34 ö ,. Zollerleichterungen gewährt. Ebenso sind Italien (Clearing —— 4. Madrid Oslo

werden die üblichen

ür di d änder Eur 282 schaulicher ! auch für die anderen Länder Europas an. In sehr anschauliche , , .

Weise entwickelte Professor Suranhi-Unger die in Ungarn dis⸗ Zurich, 8. März.

Vertiefung der deut chäungarischen Wirtschaftsbeziehungen und zur Lösung der mit den Verrechnungsspitzen auftretenden Preis-

and Wechfelkursprobleme. Tonnage⸗Mangel zwingt zu neuen Drosselungsmaßnahmen

Kanadas

Buenos Aires, 5. März. Der immer mehr steigende Mangel an Schiffsraum hat n,, auch die Regierung Kanadas dazu gezwungen, sich den neuen Maßnahmen der Vereinigten Staaten ur Drosselung des Handelsvolumens mit Südamerika anzu⸗ ier Der kanadische . mußte nämlich jetzt

go, z/ . B., Sofia 8, 373 V.

Englands Sorge um den Verlust des amerilanischen Absatzmarlts

* der „Financial News“ wurde dieser 3 berichtet, daß der 6 ere englische Handelskommissar Wiseman der Agentur Reuter n einem Xnterview erklärt habe, daß der derzeitige Verlust stanadas als Absatzmarkt für Großbritannien ein schwieriges un ernstes Nachkriegsproblem darstelle. Die Lage werde noch außer⸗ . erschwert durch den Ausbau der ö. in Kanada selbst und durch die dort neu entstandende Gewo nheit, amerika⸗ nische Güter zu kaufen. Die Zukunft des britischen Exports werde entscheidend davon abhängig sein, was später mit dem Empire⸗ . eschehe. Vielleicht könnte einmal ein freierer

ankündigen, daß in Zukunst die Exporte nach Südamerika von kurse. Ausfuhr-Genehmigungen abhängig zu machen sind. Hiermit soll 6 nicht unbedingt nötige . verhindert werden, damit er noch verbliebene lelnß Schiffsraum ausschließlich für kriegs⸗ wichtige Waren zur Verfügung gehalten wird.

Zusätzliches Handelsabkommen zwischen Japan und Französisch⸗

utritt britischer Waren auf dem amerikanischen Markt eine Ent⸗ Indochina abgeschlossen

. für fi jetzt . a nn, i, ien isenign gab offen zu, daß zwar mengenmäßig die kanadischen ; ,, e, ? tasi Einfuhren aus chend gegenüber früher start zurückgegangen , ne, ö . , enn . daß sie wertmäßig aber gegenüber 1938 leicht ig ne n n Rahnben de Wirtschaftz ver trabes 6 und Franzbsisch⸗ age: was auf die höheren britischen Produktionskosten zurück⸗ Indochina abgeschloffen worden istẽ Dadurch wird ber Erport zuführen sei. 3 apan geregelt. Weiter sind von französischer Seite eine Es ist bekannt, daß die Vereinigten Stagten in der Atlantik Reihe von Aenderungen bisheriger Bestimmungen erfolgt, die Charta und vor allem in den Pacht und Leihvereinbarungen klar eine noch raschere Abwicklung im Handel . 6. und die Forderung nach einem Wegfall des Ottawa⸗Präferenz ⸗Systems Französisch⸗ In ochina sowie eine bessere wirtschaft usammen⸗ in der Nachkriegszeit erhoben haben und bis in die jüngste Zeit ] arbeit ermöglichen. n n / ö

. . BSffentlicher Anzeiger

ibt be⸗ Oslo, 65. März. (D.

ol, 5 G., 92,25 B., Rom

iche London, 5. März.

Kopenhagen Stockholm 44, s1- 44, 90, Rrag (D. N. B.) [11,40 Uhr.] London 17,3, New HYort 4,31, Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,661 /“, Madrid 39,75 V., Holland 229353 B., Berlin 172, 55, Lissabon 17,833,“ Stocholm' 1025664. Dolo 98, K , B.,

Stockholm, 5. März. 1,5 B., Veilin is, 50 G., 168,50 B., Paris —— G., bio VB. Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 090 G., 97,30 V. Amsterdam G., 223 50 B., Kopenhagen 87,60 G., 871900 B. Oslo ß, 3 G., 95, 65 B., Washington 415,05 G., 420, 00 B., Helsin fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —— Madri Kanada 3,715 G., 3,82 B., Lissabon G., 17,78 VB. Buenos Aires 97,00 G., 1060,00 B.

(D. N. B.) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—.

Paris 4,20,

Kopenhagen Prag 1730, Budapest 164,50 B., Zagreb

8, j5 V., Athen —— , Istanbul 3,37 B., Bukarest 2, 271 B. Helsingfors S77, S B., Buenos Alres 101,25, Japan l0l, 09, Rio 22,50 B. Kopenhagen, 5. März. (D. N. B.) York No, 00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 89, Züri fil, 25, Kom 25,35, Amsterdam 264,10, Stockholm 11416, Oslg 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —, Madrid Alles Brief⸗

London 19,A34, Ne

(D. N. B.) London 1685 G

IJ. B. London G., 17,15 B.

Berlin 175,25 G., 176,15 B., Paris G., 16000 B., Nem Vor —— G., Mo, 00 B., Amsterdam —— G., 23600 B., Zuͤri 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,9 G., 9, 20 B., Antwerpe G., 71,50 B., Stockholn 106,55 G., ios, 10 B., Kopenhage

22, 20 G., 23,20 B.

Silber Barren prompt

8. BVertust⸗ und Fundsachen, 8. Rommandltgesentschaften auf Attien, 11. Genossenschaften,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 8. Deutsche olonlalgefellschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesollschaften, 18.

4. Oeffentliche Zustellungen, ⸗. Attiengesellschaften, 10. GSesellschaften m. Sv. O., 13. * , , , , 14.

Deut sche Relchsdant und Bankaugwese,

unfall⸗ und Znvalidenversicherungen, Verfchtedene Bekanntmachungen.

ufgebote,

Nr. 7 eingetragene Grundschuld in [46976] 46082 .

3. Aufgebote Höhe von aft dne Ge, mit einem Durch Beschluß des Amtsgerichts Durch Beschluß des Amtsgerichts

46230 Jinssatz von 8 6 jährlich seit 10. April Berlin vom 24. Februar 1913 ist der Berlin vom 27. Februar 1943 ist der

Aufgebot. Die Bäuerin Fräulein 1530. Der Inhaber der Urkunde wird Feldwebel Otto Bauer, geboren gm Unteroffizier Heinz Paul August Ber⸗

Margarethe Voll mer in Stade, Fritz⸗ aufgefordert, spätestens im Aufge⸗ 26. Mai 1912 zu Fuhrmannstreuth für wig, geboren am 4. März 19156 zu

Reuter⸗Straße 15, hat das Jufgebe der botster min am Dienstag, den tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes Berlin⸗Charlottenburg, für tot erklärt

angeblich verlorengegangenen FJein⸗ 28. September 1943, vormittags der 30. September 1949 festgestellt und als Zeitpunkt des Todes der

golv-Schuldverschreibung des Bre— i190 uhr, vor dem Amtsgericht, hier, worden. 11 Be. 42. 17. Juni 1941 festgestellt worden. II. Stock, Zimmer Nr. 11, seine Rechte Berlin, den 24. Februgr 1943. 455 II 6. 43.

. anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ Das Amtsgericht Berlin. Berlin, den 27. Februar 1943.

d ĩ . . Inhaber der Urkunde , . in die Urkunde T Das Amtsgerscht Berlin. wird aufgefordert, spätestens in dem ur raftlos erklärt werden. ; ; ; Schopfheim, den 1. März 1943. Durch 4 des Amtsgerichts 16228 1 im gericht? ö ;

i ö 2 Leutnant ur See Ma etlev urteil vom 27. Januar 1943 ist der 1 k . , . danrngabtssant, gcbzcen 4el1. Kren derschollhre Kädräe; Derbi; geboren die Ürtunde vorzulegen, widrigenfalls n federt. on, zu Kiel, füt, tot erklärt nnd alö am 6. Nobember ö in, dh go. die Kraftloserklärung der Urkunde er— Frau KLouise Albine Diersch geb. r nf des Todes der LI. August Kreis Saybusch, für tot E . wor- solgen wird. Amtsgericht Stade GöL in Schöneck (Vogtl), Unterymarit 946 festgestellt worden. 466 II den. Als Zeitpunkt des Todes wird 15. Februar gas Nr. d. hat das Aufgebot zur Aus. 21g. 4. der zi. Dezember 1840 fesigestelt

; ; ien des n, ,, , Berlin, den 24. Februar 1943. ö . 6. . fallen dem 4 ö stüchs Blatt 2 es Grundbuchs von Das Amtsgericht Berlin. achlaß zur Last. eg ge ,, Edu Schöneck, eines 14,7 a großen Feldes . aybusch, O. S., 21. Febr. 1963. ard Perdrat in Memel, Moltkestr. I5, Rr esl Schönecker Flur, gemäß z 927 146977 . Das Amtsgericht. e das Aufgebot der angeblich ver⸗ , ,, 9 a 33 es 5 ̃ ;

orengegangenen auf de nhabe rundbuch als Eigentümer eingetr. Berlin vom 24. Februar ĩi r 466 . , . den i. Ren W mne hilsend zrarl August Götz Hauptmann Günter Grüzmacher, ge- 1 k . Wohnungsbauaktiengesellschaft in Me- werden aufgefordert, spätestens in dem boren am 20. August 1918 zu Gundelsby, 8 ri Bann f. geborene mel Nr öh bis og54 und Nr. i300 am 135. Juni 1943 vorm. 9 Uhr, für tot erklärt und als Zeitpunkt des mg ö * . e, l . woh ; über je 160 Lit Anteil beantragt. Der vor dem ,, ,, . Gericht anbe. Todes der 22. Februar 1941 sest· 9 6 2 ö err n . . der Urkunden wird aufge⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte gestellt worden. 455 II 185. 42. lärt. Als Todestag ist der 12. Sep⸗

ordert, spätestens in dem auf den anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ Berlin, den 24. Februgr 1943.

E5. Juni 1943, 19 Uhr, vor dem 1 erfolgen wird. Das Amtsgericht Berlin. tember 1918 lehne en, 64

unterzeichneten Gericht, Zimmer 35, Schöneck (Vogtl), 1. März 1913. 3 Springe, , äarz ö

,,, a t, m, seine Das Amtsgericht. . Beschl , e , Das Amtsgericht. echte anzumelden und die Urkund ir u ger e ö ; 1, m , Berlin vom 265. ö 1943 ist der

vorzulegen? widrigenfalls die Kraftlos- 622 ö der Urkunden erfolgen wird. eflentliche Auffordern

Sbergefreite Emil Oskar Katschke, ge⸗ ö 4. Oeffentliche

233 Memel, den 1. März 1966. Der . in Eckern⸗ boren am 23. Januar 1917 zu Rauske, z förde hat beantragt, festzustellen, . Kreis Siriegan, für tot erklärt und als Zuftellungen

Das Amtsgericht. ein Anerbe für den im Grundbu , kt des Todes der 4. Augu st Hrun unkt des Todes der 4. ö. . . dem, inen n rn, F 46294 Oeffentliche Zustellung. 46226 Aufgebot on Holzdorf Band VI Blatt in 1941 festgestellt worden. 455 II n F e Tie Ehefrau Valeska

Die Witwe Eva Neubauer . der Erbhöferolle von Holzdorf Blatt 242. 42 . 1 Quelle aus Lüchow, Adolf⸗Hitler⸗ Nr. 59 ,, Erbhof des ver⸗ Berlin, den 25. Februar 1943. Brandt, geborene Tlugosch, in Klaus

Straße 53 ß, hat das Aufgebot des storbenen Bauern August Daniel in Das Amtsgericht Berlin. 2 . angeblich verjorengegangenen Spar- Seeholz nicht vorhanden ist. Alle die⸗ bevollmaͤchtigter: Nechtsanwalt. Ynlta ue d nch Nr. Iii der Stadtspar jenigen, welche ein gesetzliches An—= 46980 in Beuthen, O. S., klagt gegen ihren 9. . über 70, 65 Rec, aus- erhenrecht nach 8 20 des Reichserb—= Durch Be 1 des Amtsgerichts Chemann., den Kaufmann Erich Israel eltellt für Frau Eva Renbaner, hofgesetzes haben, werden qufgefordert, Berlin vom 25. Februar 1943 ist der Brandt in Klausberg, O. S Fried. fsichow, beantragt. Der Inhaber des ihr Anerben recht spätestens am Feldwebel Paul Kurz, geboren am richstraße 2, jetzt unbekannten Aufent⸗ 3 bei dem unterzeich⸗ 13. Dezember 1913 zu . lis, unter der Behauptung, daß die

Vuches wird aufgefordert, spätestens 30. April 194 n ö g

in dem auf den? 12. Mai 1943, neten Gericht anzumelden. Wrttög,' für tot erklärt und als Feit. Ehe auf Grund des; 8 M des nenen j1 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- Eckernförde, 35. Februar 1943. 4. des Todes der L7. Juli 1Bä40 Eherechts vom 6. Juli 1988 nichtig sei, richt, Zimmer Nr. 4, anberaumten Das Amtsgericht. estgestellt worden. 55 11 3. 43. mit dem Antrag. die Ehe für nichtig erlin, den 25. Februar 1943. u erklären. Die Klägerin ladet den

Anfgebotstermin seine Rechte anzu⸗ ; . melden und das Sparbuch vorzulegen, 46078 ; Das Amtsgericht Berlin. eklagten 6 Verhandlung widrigenfalls dessen raftlosertlä Durch 663 des Amtsgerichts des Rechtsftreits vor die zweite Zwil— rung erfolgen wirb. Berlin vom 25. Februgr 1913 ist der 46G kammer des Landgerichts in Beuthen,

J Amtsgericht Lüchom. Unteroffizier Bruno Albert Waldemar Durch n des Amtsgerichts O. S., auf den 4. Mai 1943, vor⸗ Droese, geboren am 29. April 1912 zu Berlin vom 26. Februar 1913 ist der mittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ 1 . Dorf Schonbruch, Kreis Bartenstein, Feldwebel Werner Walter Fritzsche, ge. rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ Die Gastwirt Hermann S wald Ostpr. für tot erklärt und als Zeit- boren am 29. August 1916 in Posen, richte zugelassenen Rechtsanwalt als Khefrau Emilie geb. Eichin, in 8 rnau, vunkt des Todes der 21. September 94 tot erklärt und als Zeitpunkt des Prozeßbevollmächtigten vertreten zu Amt Lörrach, hat das ufgebot 1941 sestgestellt worden. 465 11 Todes der 8. April 19411 festgestellt . olgender Urkunde beantragt: Grund⸗ 241. 42. . worden. 4655 II 5. 43. euthen, O. S., den 2 März 1943. Berlin, den 25. Februgr 1943.

berg, D. S., Friedrichstraße 2, Prozeß-

46233) Oeffentliche Zuftellung.

14. K. 7j43. Die verehelichte Facharzl Dr. Weil geb. Meyer aus Beuthe S. S., Bergstraße 3. Prozeßbevoll tigter: Rechtsanwalt Dr. Wichmann in Beuthen, G. S, klagt gegen ihren Eh mann, den Facharzt Dr. Friedri Weil in Sao Paulo, zur Zeit unben kannten Aufenthalts, unter der Be hauptung, daß die Parteien seit dem 36. g. 1539 getrennt leben und hiera durch eine derart tiefgreifende ** rüttung der Ehe eingetreten ist, eine Wiederherstellung der eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr zumut⸗ bar ist, mit dem Antrag auf Eheschei⸗ dung. Die Klägerin ladet den Beklag. ten zur mündlichen Verhandlung deg Rechtsstreits vor die zweite Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Beuthen, O. S, auf den 4. Mai 1943, vor mittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge richte zugelassenen Rechtsanwalt alt . vertreten ju assen.

euthen, O. S., den 2. März 194 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstellg des Landgerichts.

5. Verlust⸗ n. und sachen 46235 Gerling ⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.

Der Versicherungsschein Nr. N 163 834 (Anne Johannes, Dessau ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 83. März 1943. Der Worstand.

416236 Gladbacher Lebensversicherung Atktien⸗Gesellschaft.

Krastloserklärung von VBersiche rungsscheinen.

Die von uns bzw. unserer früheren weigniederlassung, der Sllestschn Tebensversicherungs Gesellschaft ! daynau, n , er siche ru cheine Nr. XW 1 34 353, 70 3 758, 105 68. lg s, 119 13 119g 15h, 119 81g. 119 506, 1197 116 7868. 123 14. 152 519, 208 122 un 303 O84 sind n,, n geko men. Die Inhaber der Urkunden w den aufgefordert, sich binnen ein Monat von heute an bei uns zu me den, da andernfalls die Versichern scheine für kraftlos erklärt und neu Dokumente ausgefertigt werden.

chuldbrief über die im Grundbuch Berlin, den 26. rnar 1949. Der Urkundsbegmte der Geschäftsstelle von Wies Band 5 Heft 18 1II. Abt. Das Amtsgericht Berlin. Das Amtsgericht Berlin. des Landgerichts.

Der Borstand.

M. Gladbach, den' 3. März 1949.