1943 / 55 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Mr. 54 vom

6. Marz 1943. S.

libeõꝛ Deutsche Gold⸗ und Silber⸗ Scheideanstalt vormals Roessler, Frankfurt a. M

Bekanntmachung betreffend Börsen⸗ ,,, ;

Durch Beschluß der Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. Yi vom

L5. Februar 1913 sind Rr S500 000, auf den In haber lautende neue Aktien der Drutschen Gold⸗ und Sil⸗ ber ⸗Scheideanstalt vormals Noesssler, Frankfurt a. M. (mit Gewinnberechtigung ab J. Oktober 1941), 8506 Stück zu 6 M, 1000. —, Nr. 63001 bis

6 500,

um Handel und zur Notierung an * Börse zu Frankfurt a. M. zuge⸗ worden. Der vollständige Prospekts ist in der Zeitung Nr. 106-19 943 veröffentlicht unterzeichneten

lassen Wortlaut des Frankfurter vom 27. Februar worden und bei den Banken zu erhalten. Frankfurt a. M., im Febr. 1913. Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Gebr. Bethmann. Metall gesellschaft Attiengesellschaft.

46247 Einladung. . Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Sonntag, den 28. März d. J., vormittags 10,30 Uhr, im . 6. des Colosseum in Karlsruhe,

aldstraße 16118, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein— geladen. ö

An der Hauptversammlung können nur die Aktionäre teilnehmen oder sich serbei vertreten lassen, welche als Be⸗ itzer von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen sind oder, soweit es sich um Inhaberaktien handelt, ihre Aktien bei der Bank oder einem Notar hinter- legt und die Teilnahme unter Nach⸗ weis der 3 spätestens am vritten Tage vor der Hauptversamm⸗ lung dem Vorstand angemeldet haben.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 1942.

E. Bericht des Aufsichtsrates.

5. Beschlußfassung über: a) Verwen- dung des Reingewinnes, b) Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

4. Wahlen in den Aufsichtsrat.

5. Wahl der Bilanzprüfer.

6. Satzungsänderung.

Karlsruhe, den 2. März 1943,

Sentralkasse sudwestdeutscher Volks⸗ banken A.⸗G. ; Händel. Koch. Lühring.

(45837 Salberstadt⸗ Blankenburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, Blankenburg (Harz).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zur ordentlichen Haupt⸗ bersammlung auf Dienstag, den 50. März 1943, 11,30 Uhr, nach Blankenburg (Harz) in das Verwal— tungsgebäude unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Geschäftsberich⸗ tes des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für 1942.

Beschluß über die Verwendung des Reingewinnes. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. Wahlen zum Aufsichtsrat. Satzungsänderung, betr. Ausschluß des Dividendenbezugsrechts einer Tochtergesellschaft. u Ausübung des Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen in der 6 sind nur diejenigen ktionäre berechtigt, die 4 Aktien gemäß § 18 der Satzung spätestens am 25. März 1943 bei der Gesellschaftskasse in Blankenburg (Harz) oder in Blankenburg (Harz) bei der Zweigstelle der Deutschen Bank, bei der Zweigkasse der Braun⸗ schweigischen Staatsbank, in Berlin bei der Deutschen Bank, bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft und bei der Dresdner Bank, in Braunschweig bei der Filiale der Deutschen Bank und bei der Braunschweigischen Staatsbank, in Halberstadt bei der Zweigstelle der Deutschen Bank und bei der Filiale der Commerz⸗ bank Aktiengesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden interlegen und bis zur Beendigung der auptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem Notar oder bei einer zur Ent— gegennahme von Aktien befugten Wert⸗ ä . erfolgen; in diesem

8.

alle ist die Bescheinigung des Notars ezw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein ', einen Tag nach Ablauf ber Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft einzureichen.

Der ihre r fe ng owie der Ge⸗ chäftsbericht für das Geschäftsjahr 1942 segen in den Geschäftsräunien der Ge— sellschaft zur Einsichtnahme der Aktio⸗ näre aus.

Blankenburg (Sarz), 5. März 19413 Der Vorstand. Lavezzari. Dr. So mmer.

der Gesellschaft,

46263

Stettiner Speicher⸗Verein Aktien⸗

gese ll schaft.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden

iermit zu der am Freitag, dem

26. März 1943, 11,30 Uhr, im

Amtslokal des Notars, Herrn Rechts- anwalt Dr. Delbrück, Stettin, Kl. Dom⸗ straße 20. stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des , , für das Geschäftssahr 1942, des Berichtes des e Heis tate und des Geschäftsberichtes des Vor⸗ standes.

2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Beschluß—⸗ fassung über die Gewinnverteilung.

3. Aufsichtsratswaghl, .

4. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Stimmkarten sind am 24. und

25. März d. J. im Geschäftslokal Stettin, Kron⸗ prinzenstr. J, gegen Vorlegung der Aktien entgegenzunehmen.

Stettin, den 5. März 1913.

Der Vorstand. R. Baudisch.

45331. Hürnerbräu 21.⸗G., Lins bach. Bilanz zum 39. Septem ber 1942.

Attiva. RM S Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Brauereigebäude z50 263, Bug ang 555 vs .- Abs chreibung GJ3——= 846 263 Wirtschaftsanwesen 2955 289, 5s guganag;g-- 296 568,55 Abgang 9 750, D d d pd Abschreibung 8 N79. 277 839 55 Maschinen .. 63 000, Zugang .. 117295647 jd T5 f Abschreibung 25 295,47 165 000 Lagerfässer .. 1.— Sugang. 1 624. Töss. - Abschreibung 1 624. 1 Fuhrpark .. . Zugang.. 14 975, i bis- Abgang. 5 350, 5 did. Abschreibung 9 625, 1 Transportfãässer 1— Zugang.. 2716,80 T r Abschreibung 2 716,30 1 Wirtschaftsinventar 1, Zugang. 5 212, 10 5 Ts Abschreibung 5 212,10 1 Mobiliar... 1, Zugang .. 13 858,2 In Sg 77 Abschreibung 13 858,72 1 779 107 55 Umlaufvermögen: Warenbestände: Roh⸗, Hilfs- und Betriebs⸗ stoffe ... 66 349, 65 Vier .... 31 199,26 87 his ol Genossenschaftsanteile .. 114734 Hypotheken und Grund⸗ schul den 287 19649 D,, 52 718 25 Anzahlungen... .. 1205 Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen und Leistunge n.... 144 233 27 Wehle 12 81314 Kassenbestand einschließlich Reichsbank und Post⸗ scheckguthaben. .... 7 562 06 Andere Bankguthaben .. 179 334 65 Betriebsanlageguthaben . 26 000 1577 86667 Passiva. Grundkapital... S00 000 Rücklagen: Gesetzliche Rücklage... 80 900 Andere Rücklagen... 20 000 Rücklage für Ersatzbeschaf⸗ , 22 168 34 Wertberichtigung zu Posten des Umlaufvermögens . 170 000 Rückstellungen f. ungewisse Sehe, S1 I86 42 a,, 119 800 Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen u. . , 24 876 59 Sonstige Verbindlichkeiten: Steuern und Abgaben 5 * 105 163,37 Spareinlagen. 64 788,77 Kautionen .. 18176, 25 Noch nicht er⸗ hobene Divi⸗ en nde; 70,95 Andere Verbind⸗ lichkeiten.. S 912,56 197 81190 Rechnungsabgrenzungs⸗ voten 56 3 335 Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr .. 8916,39 Neugewinn 194142 .. 49 171,53 58 087 92 1677 866 5!

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 30. Septem ver 1942.

Aufwendungen. RM S8 Löhne und Gehälter. .. 162 758 53 Soziale Abgaben.... 10 623 70 Abschreibungen a. Anlagen 76 983 59 Steuern vom Ertrag und

vom Vermögen.... 197 61119 Sonstige Steuern und Ab⸗ gaben 413 385 85 Beiträge an Berufsvertre⸗ tin gen (. 4323 60 Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahre S gl, 9 Neugewinn 1941/4 .. 49171,53 58 087 92 a mn Ertrã gnisse. ; Gewinnvortrag aus dem gor fahre 8 91539 Ausweispflichtiger Roh⸗ . überschuß ... 921 503 07 ginsen . ö 765599 Außerord. Erträgnisse .. 16 698 93 gö3 774 38

Ansbach, im Januar 1943. Hůrnerbrän 2I.⸗G. Borstand: Emil Müller.

Nach dem abschließenden Ergebnis un— serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und ber Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Nürnberg, den 12. Januar 1943.

Bayerische Treuhand ⸗Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Kempter, Wirtschaftsprüfer.

Der Uufsichtsrat besteht aus den

erren: Ludwig Hübner, Direktor, Mün⸗

en, Vorsitzer; Dr. Adolf Bayer, Justiz- rat, Ansbach, stellv. Vorsitzer; August Lenz, Bankier, München; Hans Schmid, Rechtsanwalt, München. / 46277

Sanseaten Werke Aktiengesellschaft

in Bremen.

Die auf den 22. März 1943, vor⸗ mittags 118 Uhr, anberaumte Hauptversammlung unserer Gesell⸗ schaft wird verlegt auf Montag, den 29. März 1943, vormittags 115. Uhr, im Geschäftszimmer der Herren Rechtsanwälte und Notare Dres. Lemke, ,, Schotte, Bremen, am Wall

r. 143/144, mit der gleichen

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes so.

wie des Jahresabschlusses für das 83 äftsjahr 1941/42. g. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Aussichts ratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Stimmberechtigt sind diejenigen Al⸗ tionäre, die spätestens am 25. März 1913 eine Eintrittskarte bei der Gesellschaft, Bremen, Vahrerstr. 116, gegen Hinterlegung der Aktien ab⸗ ordern oder bis zu diesem Termin einen entsprechenden Hinterlegungs⸗ schein eines deutschen Notars oder einer nach § 1 des . über die Verwahrung und Anschaffung von Wert⸗

apieren vom 4. 2. 1937 ezeichneten

Vertpapiersammelbank bei der ge—

nannten Stelle gegen Abforderung einer Eintrittskarte einreichen.

Bremen, den 4. März 12963.

Der Vorstand. Otto Schmidt.

16256

Aktien⸗Bierbrauerei Mittweida, Mittweida.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, dem 15. April 1943, nach⸗ mittags 3 Uhr, im Gesellschafts⸗ haus „Schillergarten“,. Mittweida statt⸗ findenden 43. ordentlichen Sa upt⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung: ;

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes vom 31. Deze niber 1942 mit dem Bericht des Auf⸗ ichtsrates.

2. Beschlußsassung über die Gewinn⸗ verwendung.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Nach 5 19 des Gesellschaftsvertrages ö zur Teilnahme an der Hauptver⸗ ammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis späte—⸗ stens 12. April 1943 bei der Gesell⸗ schaftskasse, Mittweida, bei einem Notar oder bei den Kassen der Bauk für Mittelsachsen A.-G. in Mitt⸗ weida, Chemnitz, Frankenberg oder Waldheim bis nach der Hauptver⸗ sammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Mittweida, den 5. März 1943.

Aktien Bierbrauerei Mittweida.

Der Vorstand. Heinrich Fiedler.

46257

Bürgerliches Brauhaus Aktien⸗

gesellschaft, Nordhausen a. Harz.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30. März 1943, 20 uhr, im Hotel „Königshof“, Nordhausen, stattfindenden 39. ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.

Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes

16 des Jahresabschlusses für

* de sch hin fassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des ,

4. Wahl zum Aussichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das

eg, , 1943.

Zur Teilnahme an der , sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 263. März 1943 einschl. im Brauereikontor oder bei der Eommerzbank, Fil. Nordhausen, hinterlegt haben.

er Aufsichsrat. Hermann Gecius, Vorsitzer.

46248 Erste Grazer Actien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner C Söhne.

Kraftloserklärung von Aktien.

Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi— schen Staatsanzeiger . 226 vom 26.9. 1942, Nr. 252 vom 27. 19. 1942 und Nr. 26 vom 24. 11. 1942 veröffent⸗ lichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Schilling⸗Attien und zur Gel⸗ tendmachung des Anrechtes auf die aus der Kapitalberichtigung stammenden

usatz⸗Aktien werden . gemäß

179 Akt,-Ges. diejenigen Aktien unserer Gesellschaft zum Nennwerte von je 8 40, welche trotz den obigen Aufforderungen nicht zum Umtausch eingereicht worden sind sowie diejenigen Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige . nicht erreichten und unserer Gesellschaft nicht zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, für kraftlos erklärt.

Die an Stelle der für kraftlos er= klärten Aktien auszugebenden neuen Aktien zum Nennwert von je Reichs⸗ mark 09, werden gemäß den ge⸗ setzlichen Vorschriften verkauft werden. Der Erlös wird abzüglich der ent- h, Kosten den Beteiligten im

erhältnis ihres Aktienbesitzes bei der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, J., Schottengasse 6, zur Verfügung gestellt bzw. für sie hinterlegt werden.

Graz, am 2. März 1943.

Erste Grazer Actien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner X Söhne.

ü * aa

l0. Gesellschaften m. b. 5.

43797] Bekanntmachung.

Die Gesellschaft „Demminer Hart⸗ steinwerk, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung“ in Demmin ist auf⸗— gelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Demmin, den 12. Februar 1913.

Richard Köpke, Baumeister, stellvertretender Geschäfts führer.

45056

Nordost⸗Baugesellschaft mb .,

Düsseldorf, Eckstr. 6.

Durch Beschluß vom 18. , 1943 ist die obengenannte Gesellschaft auf⸗ gelõöst. 34 ordere gemäß § 65 Abs. 2 über die esellschaft mit beschränkter Haftung die Gläubiger auf, ihre For derungen bei der Heselischaft anzu⸗ melden.

Düsseldorf, den 20. Februar 19413. Der Abwickler: Dr. Eichhorn.

44930

Harik X Co. GmbS., Berlin; durch Gesellschafterbeschluß vom 22. 1. 1943 ist die Gesellschaft aufgelöst. Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Karschny, Berlin⸗-Charlottenburg, Kantstr. 6, ist zum Liquidator bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf— gefordert, sich bei demselben zu melden.

Charlottenburg 2, 22. Febr. 1943. Rechtsanwalt Dr. Exich Karschny,

Berlin, als Liquidator.

45309 Durch Gesellschafterbeschluß vom 14. Dezember 1942 ist Herr Reichsbank⸗ rat Sperber, Nürnberg, in den Auf⸗ sichtsrat der Gesellschaft berufen wor⸗ den. Durch Gesellschafterbeschluß vom 23. Februar 1943 sind Herr Bankdirektor Hermann Rehländer, Kiel, und Herr TLandgerichtsdirektor Reichl, Graz, als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ge—⸗ sellschaft berufen worden. Berlin Nw 7, den 23. Februar 1943. Beamten⸗Genossenschaftshilfe G. m. b. H.

Oberschlesisches

Stein kohlen⸗Syndikat. Aenderungen

des Syndikatsvertrages vom 31. März 1933 in der Fassung vom 28. März / 26. Juni 1949.

1. In § 18 B 3 ist der letzte Halbsa ssofern die Mehrheitsinhaber , Interessen⸗ oder Betriebs emeinschafts verträge miteinander ver unden sind“ zu streichen.

16239

2. Der Zusatz zu 8 18A, B und C fällt fort. Dafür wird dem 3 18 fol gender neuer Abschnitt angefügt:

K. Austauschlieferungen.

1. Zur Verwendung gemäß Ab- schnitt A, B oder C ö ein Mit · . die gleiche Brennstoffart (5 17

iffer 1 ünd menge mit einem an⸗ deren Mitglied austauschen, wobei die Lieferungen jedes dieser Mit⸗

lieder als Lieferungen des anderen

itgliedes anzusehen sind 9.

2. Ist mehreren Mitgliedern ge⸗ meinsam das Recht zuerkannt, ein im Vertragsgebiet gelegenes Werl aufgrund von 18B und / oder O zu beliefern, so dürfen die berechtig= ken Milglieber untereinander die an dieses Werk aufgrund dieses Ver⸗ braucherrechts . Lieferun⸗ gen in der gleichen Brennstoffart und menge ganz oder zum Teil statt nach Ziffer J auch gegen Absatz auf die Verkaufsbeteiligung , Die⸗ . Austausch berührt jedoch nicht ie Poolabrechnung.

3. Austauschlieferungen sind dem Syndikat monatlich zu melden.

3. Die Aenderungen treten mit Wir- kung ab 1. April 1942 in Kraft.

Aufgrund der Ss 17 und 48 der Ausführungsbestimmungen zum Gesertz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 in Verbindun mit der Anordnung über die Auf- hebung von Dienststellen der Kohlen⸗ wirtschaft vom 14. Dezember 1939 (RWiBl 1939 S. 618) genehmige ich die von den Mitgliedern des Syndikats einstimmig beschlossene Aenderung des 3 18 B Ihres Syndikatsvertrages und des Zusatzes zu 5 18 A, B und C.

*) Beispiel: Das , ,. N. liefert an ein Verbraucherwerk des Mitgliedes M. 1000 t Kohle und das Mitglied M. ebenfalls 10900 t an das Mitglied M. zur . gemäß Abschnitt A Ziffer 1, 2, 3 oder 4. Dann wird die Vefe rung des Mitgliedes N. ger Abschniti A und die Liefern de Mitgliedes M. gemäß Abschnitt B behandelt. Der Reichswirtschaftsministert J. A.: Gabel.

ö

14. Deutsche Reichsbank

und Vankausweise

46371. Monats ausweis der Deutschen Golddistontbauk vom 27. Februar 1943. Attiva. FR. A 2 Kassenbestand (Deutsche u. ausländ. Zahlungs⸗

mittel, Gold) ... 54 116 827 67 Guthaben bei d. Reichs⸗

bank und auf Post⸗

scheckkonto..... 9 993 8948 01 Wechsel ... 3 303 88 990 85 Schatzwechsel und u

verzinsl.Echatzanwei⸗

sungen des Reichs und

ber Länder.... 1189 203 og * Eigene Wertpapiere.. 113 0l0 663 81 Kurzfällige Forderungen

unzweifelhafter Bo⸗

nität und Liquidität

egen Kreditinstitute 843 707 40 Schuldner. . 178 230 544 49 Dauernde Beteiligung.

einschl. der zur Be-

teiligung bestimmten

Wertpapiere.. 6 30 2650 - Sonstige Aktiva... 1

Forderungen aus Kre⸗ diten gemäß Kredit-

abkommen... õ0l olõ 78 Bürgschafts forderungen Ri 7 127 771, 8 66 olo 330 M0 Passiva. . Aktienkapital Gruppe A . U. B 1 * * * 2 2 14 475 000 , . Vorzugsaktien... 125 000 000 Gesetzliche Rücklage... 23 000 000 -— Sonstige freie Rücklagen 125 500 C00 Gläubiger. .... . 3 290 835 47250 Verpflichtungen aus Solawechseln... 743 060 900 - Sonstige Passiva... 70 123 842 16 Verpflichtungen a. Kre⸗ diten gemäß Kredit- abkommen... Sol Old 78

Bur gschastsverpflichiun⸗ gen RA 27127 Il,

T öobõ Mio 3 M Eigene Indossamenta ver R. M bindlichkeiten⸗... 626 659, 45

Bürgschaftsverpflichtungen gem. Kreditabkommen . 9 712 385,7

Termin⸗Devisen⸗Verpflich⸗ tungen.... . . . 20 462 708,80 Berlin, den 5. März 1943.

Deulsche Gold dis tontbant.

15. Verschiedene

Bekanntmachungen

is 100 .

Der bei dem Notar Dr. Freiherrn von Gersdorff in Breslau, Garten- straße 6, an 15. Aiprit i946 um 16 Uhr stattfindende Familientag der von Lippa'schen Familienstiftung wird hierdurch einberufen.

Berlin, den 2. März 1943.

Der Kurator: Johann Geora von Lippa.

Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staats anzeiger

Aus gabe ohne Zentralhandelsregisterbellage

*

Verkündungsorgan der r h. worden ist, bezieht fich das auf

Bezugspreis der VBollausgade durch bie Post monatlich 250 Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich Bezugspreis der Nusgabe ohne Zentr mona siich 2. Cον zuzüglich Zustellgebühr, monatlich 1,60 tn. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in

Erscheint an jedem e n , Vollausgabe und in einer Ausgabe . ö 2 2

ohne e, er , . ilage. Soweit her 5 Reichs anzeiger und 8 QO, Preußtsche Staatsanzeiger in Gesetzen und ts veror 6 als amtliches 9 j re m e n ö D ö

zuz *

196 RM.

andeiüregisterveilage durch die Post

r Selbstabholer bei der Anzeigenstelle . erlin für ,

8

Ginzelne Nummern kosten 80 Gy, einzelne Beilagen 10 y, Einzelnummern werden 2 nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des 6 8 egeben. AUnzeigenpreis für den Raum einer e,, 55 mm

ten Pe 185 RM. Anzeigen nimmt an die An eigenftelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einse dructreif

einzusenden, ins besondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa ruct (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am

ande) hervorgehoben werden sollen. . vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Selbstabholer die Anzeigenstelle S 66. Wilhelmstr. 32. Nr. 55

Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 33 38

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen, . Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik. Vom 5. März 1943, nebst Satzung. Anordnung des Generalbevollmächtigten für technische Nach⸗ richtenmittel betr. Verfügungsrecht über Fernsprechge rät Vom 27. Februar 19143. . Bekanntmachung über die Beglaubigung der Eindringkörper für die statischen Härteprüfverfahren nach Rockwell⸗C und Vickers. Vom 23. Februar 1943. . Bekanntmachung des Präsidenten der Bayerischen Versiche⸗ rungskammer über eine Aenderung der Satzung der Ver⸗ sorgungsanstalt der deutschen Bühnen. . . Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Karlsbad, Linz / Donau, und Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. . Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 22.

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat dem Oberstleutnant a. D. Ernst von der Oelsnitz in Königsberg (Preußen) mit Urkunde vom 6. März 1943 die Goethe- Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchskeramil Vom 5. März 1943

Auf Grund des Gesetzes über die n, ,. von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Fuli 1933 RGBl. 1 S. 488 * der Verordnung über die Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft dom 4. September 1939 RGGBl. 1 S. 1621 und der Marktaufsichtsverordnung vom 20. Oktober 1942 RGBl. 1 S. 619 ordne ich an:

81

(4) Die Hersteller von Haushalts⸗ Gebrauchs⸗ und Zier⸗ ö aus keramischen Massen sowie die keramischen

alereien gehören der Gemeinschaft Gebrauchskeramik an.

(2) Als Haushalts⸗, Gebrauchs- und Ziergegenstände aus keramischen Massen im Sinne dieser Anordnung sind ins⸗ besondere Porzellan, Steingut, Feinsteinzeug, Braun⸗ und Buntgeschirr, graublaues und braunes Steinzeug, Terrakotta, poröse Tonwaren und dergleichen zu verstehen. Hersteller von elektrotechnischen, technischen und chemisch⸗technischen Gegenständen aus keramischen Massen, von sanitärkerami⸗ schen Erzeugnissen, keramischen Platten, Ofenkacheln, Kachel⸗ bfen, Baukeramik, Schleifmitteln und Dentalporzellan ge⸗ hören der Gemeinschaft Gebrauchskeramik nicht an.

(63) Ueber die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik entscheidet in Zweifelsfällen der Reichswirtschafts⸗ minister. z

2

(1) Die Gemeinschaft Gebrauchskeramik ist rechtsfähig; sie ist eine juristische Person des privaten Rechts.

(2) Die Rechtsverhältnisse der Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik und die Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder bestim⸗ men sich nach dieser Anordnung und der Satzung. Die Satzung ist Bestandteil dieser Anordnung und kann nur mit Zuftimmung des Reichswirtschaftsministers geändert werden.

§8 3 Die Mitglieder sind an die Weisungen der Gemeinschaft Gebrauchskeramik gebunden. § 4 (1) Mit dem 31. März 1943 werden mit der Gemeinschaft Gebrauchs keramik unter Ausschluß der Liquidation ver⸗ einigt: a) der Verband Deutscher Porzellangeschirrfabriken G. m. b. H., Berlin, b) der Verband Deutscher Fabriken für Gebrauchs Zier⸗ und Kunstporzellan und Keramik G. m. b. H. Weimar, c) der Verband Deutscher Keramischer Malereien e. V., Weimar, d) der Steingutverband e. V., Berlin, e der Verband Westdeutscher Feinsteinzeug⸗Fabriken e. V. Höhr⸗Grenzhausen, h der Verband der . Köln, g) der Reichsverband der deutschen Tonwarenfabrikanten und Kunsttöpfereien e. V., Berlin, h) der Reichsverband der Tonwarenfabriken für Gärtnerei⸗ ö e. V., Berlin, i) 9 ö erband der Industrie poröser Tonwaren e. V., erlin, k) der Verband der Krugfabrikanten des Unterwesterwald⸗ kreises e. V., Ransbach, h der Verband der Westerwälder Tonpfeifenindustrie e. V. Höhr⸗Grenzhausen. ] (2) Rechte und Verbindlichkeiten der im Absatz 1 unter

Grau⸗blauen Steinzeugindustrie

.

Berlin, Montag, den 8. März, abends

a bis 1 genannten Organisationen gehen auf die Gemein⸗ schaft Gebrauchskeramik über,

(3) Marktregelnde Vereinbarungen, die von den im Ab⸗ satz J unter a bis 1 genannten Organisationen mit im Deut⸗ schen Reich ansässigen marktregelnden Verbänden oder Unternehmungen geschlossen worden sind, treten mit dem 30. Juni 1945 außer Kraft. z

5

(1) Mit dem 31. März 1943 treten außer Kraft⸗

a) die Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ gegenständen aus Porzellan vom 15. April 1941

RA. Nr. 89 vom 18. April 1941 und die 2. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Porzellan vom 29. Juni 1942 VR. Nr. 153 vom 3. Juli 1942

b) die Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗

J aus Steingut vom 27. Mai 1940 TRa.

r. 123 vom 29. Mai 1940 —,

die 2. Anordnung über den Absatz von Geschirr- und Ziergegenständen aus ö vom 5. Februar 1942 DR. Nr. 32 vom 7. Februar 1942 und

die 3. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut vom 29. Juni 1942 DVRe. Nr. 152 vom 2. Juli 1942 —,

c) die Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ gegenständen aus keramischen Massen vom 17. Februar 1989 DRA. Nr. 42 vom 19. Februar 1942 und die 2. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus keramischen Massen vom 29. Juni

1947 DRA. Nr. 153 vom 3. Juli 1942

Die marktregelnden Zusammenschlüsse, die durch diese Anord⸗ nungen gebildet worden sind, werden zum gleichen Zeitpunkt . .

(3) Verpflichtungen, welche für Mitglieder der Gemein⸗ schaft Gebrauchskeramik auf Grund ihrer Zugehbrigkeit zu den im Absatz L genannten marktregelnden Züsammenschlüssen bestanden, bleiben nach Auflösung dieser Zusammenschlüsse gegenüber der . Gebrauchskeramik so lange be⸗ stehen, als sie von diefer nicht abgeändert oder aufgehoben werden.

(3) Die K sowie die vermögensrechtlichen Forderungen und , der in Absatz 1 genannten Zusammenschlüsse gehen mit, deren Auflösung auf die Ge⸗ meinschaft Gebrauchskeramik über.

§5 6 Diese Anordnung tritt zwei Wochen nach der Verkündigung in Kraft. Berlin, den 5. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.:: Dr. Landfried.

Satzung der Gemeinschaft Gebrauchskeramik

§1 Rechtsform und Sitz

() Die Hersteller von Haushalts-, Gebrauchs- und ier⸗ gegenständen aus keramischen Massen sowie die keramischen Malereien schließen sich zu der „Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik“ (Gemeinschaft) zusammen.

(2) Als Haushalts-, Gebrauchs- und Ziergegenstände aus keramischen Massen im Sinne dieser Satzung sind insbesondere Porzellan, Steingut, Feinsteinzeug, Braun- und Buntgeschirr, graublaues und braunes Steinzeug, Terrakotta, poröse Ton⸗ waren und dergleichen zu verstehen.

G) Der Sitz der Gemeinschaft ist Weimar.

52 Aufgaben (1) Die Gemeinschaft hat die Aufgabe, eine umfassende Marktregelung auf dem Gebiete der Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ und Zierkeramik durchzuführen, insbesondere wird die Ge⸗ meinschaͤft auf folgenden Gebieten tätig sein:

a) Regelung der Preise und Verkaufsbedingungen für das In⸗ und Ausland, ;

b) Festlegung der Verkaufssortimente,

e) Lenkung des Absatzes und Verteilung der Erzeu nisse,

d) Vereinbarungen mit Händlern und , ,

e) Vereinbarungen mit Unternehmungen und Zusammen⸗ schlüssen in anderen Ländern,

h) Förderung neuer technischer Verfahren und leistungs⸗ steigernder Maßnahmen,

g) Interessenausgleich zwischen den Mitgliedern,

h) Erfüllung von Aufgaben, die der Gemeinschaft durch eine amtliche Stelle oder die zuständige Gliederung der Orga⸗ nisation der gewerblichen Wirtschaft zugewiesen werden.

(2) Maßnahmen, die eine Lenkung des Absatzes im Wege des zentralen Verkaufs bezwecken (Absatz 1c), bedürfen der besonderen Genehmigung des Reichswirtschaftsministers.

§8 3 Organe

Die Organe der Gemeinschaft sind

1. das Präsidium,

2. die Ausschüsse,

3. die Geschäftsführung.

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1943

§ 4 Das Präsidium

() Das Präsidium besteht aus dem Vorfitzer, zwei Stell⸗ vertretern des Vorsitzenden und bis zu 12 weiteren Mit⸗ gliedern. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Reichs⸗ wirtschaftsminister bestellt und abberufen. Vorschläge für die Berufung des Präsidiums werden vom Leiter der Wirtschafts⸗ gruppe Keramische Industrie und vom Reichsinnungsmeister des Töpfer- und Ofensetzerhandwerks dem Reichswirtschafts⸗ minister vorgelegt.

(2) Das Präsidium ist für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft verantwortlich und trifft samtliche hierzu er⸗ forderlichen Maßnahmen. Es erläßt insbesondere die Wei⸗ fungen der Gemeinschaft an die Mitglieder. Zu Aenderungen dieser Satzung bedarf das Präsidium der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. ;

(3) Das Präsidium kann einzelne seiner Befugnisse auf den Vorsitzer oder die gemäß § 5 zu bildenden Ausschüsse über⸗ tragen.

( Das Präsidium wird vom Vorsitzer nach Bedarf mit angemessener Frist einberufen. Die Einberufung muß er⸗ folgen, wenn drei Mitglieder oder einer der Stellvertreter des Vorsitzers es verlangen. .

(5) Das Präsidium ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Er⸗ schienenen beschlußfähig. Ist bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Präsidiums keine Uebereinstimmung zu erzielen, so entscheidet der Vorsitzer.

(6) Ueber die Beschlüsse des Präsidiums ist eine Nieder⸗ schrift aufzunehmen, die der Vorsitzer unterzeichnet. Die Stellungnahme der Mitglieder des Präsidiums ist auf Wunsch zu Protokoll zu nehmen.

89 Der Vorsitzer vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Ver⸗ treters.

55 Die Ausschüsse

Das Präsidium bildet nach Bedarf, insbesondere zur Be⸗ handlung fachlicher Angelegenheiten aus geeigneten Persön⸗ lichkeiten des Mitgliederkreifes Ausschüsse und legt deren Ge⸗ schäftsordnung fest. Diese Ausschüsse sind dem Präsidium für ihre Tätigkeit verantwortlich.

§6

. Die Geschäfts führung

Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Ge⸗ schäftsführern. Die Geschäftsführer werden vom Vorsitzer bestellt und abberufen. Die Geschäftsführung führt die Ge⸗ schäfte nach den ihr vom Vorsitzer gegebenen Weisungen.

§7 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Gemeinschaft gegebenen Weisungen zu befolgen. Sie haben der Gemeinschaft alle zur Erfüllung ihrer -Aufgaben notwendigen Angaben zu machen. Die Mitglieder haben sich allen erforderlichen Nach⸗ prüfungen durch Angestellte der Gemeinschaft oder von ihr beauftragte öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer zu unter⸗ werfen, insbesondere jederzeit Einsicht in ihre Geschäftsbücher, sonstigen Unterlagen und Betriebseinrichtungen zu gestatten.

588 Beiträge und Umlagen Die zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft erforder⸗ lichen finanziellen Mittel werden in Form von Beiträgen oder Umlagen von den Mitgliedern erhoben. Die Beiträge und Umlagen sollen von den fachlichen Gliederungen der Organi⸗ sation der gewerblichen Wirtschaft möglichst zugleich mit deren Beiträgen eingezogen werden.

59 Verbandsstrafe

(I) Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat für Zuwiderhand⸗ lungen gegen die Vorschriften dieser Satzung und die auf Grund dieser Satzung von der Gemeinschaft gegebenen Wei⸗ sungen unbeschadet der Ahndung durch Gerichte oder andere staatliche Stellen eine Verbandsstrafe zu entrichten.

(E) Die Höhe der Verbandsstrafe ist unbegrenzt. Sie wird durch die Spruchstelle der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der durch die Zuwiderhandlung herbeigeführten Störung oder Gefährdung der Marktregelung festgesetzt.

(3) Die Spruchstelle der Gemeinschaft besteht aus einem Obmann und zwei Beisitzern, die vom Präsidium bestellt wer⸗ . Das Präfidium erlaäßt die Geschäftsordnung der Spruch⸗ stelle.

(h Gegen die Entscheidung der Spruchstelle können sowohl das Mitglied als auch die Gemeinschaft innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung unter Ausschluß des Rechts⸗ weges Klage beim Schiedsgericht der Gemeinschaft erheben. Im Falle der Nichtbezahlung einer festgesetzten Verbands⸗ strafe ist die Gemeinschaft gleichfalls zur Erhebung der Klage vor dem Schiedsgericht berechtigt.

2 —— 3 W &

8 V.

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