ö (
Landgericht Weimar zuständig sein.
Reichs., und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 8 März 1943. S. 2
810 Schiedsgericht J
(1 Für Entscheidungen über Klagen gemäß 5 9 Abfatz 4 sowie zur Entscheidung sämtlicher sich aus dieser Satzung er⸗ gebenden Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft und der Gemeinschaft ist unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges das Schiedsgericht der Gemeinschaft zuständig, soweit nicht in zwingenden Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Instanzen angeordnet ist. .
(2) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, die vom Leiter der Reichswirtschaftskammer bestellt werden.
(3) Soweit nach den Vorschriften der Sanne m mn, die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung in Schieds⸗ oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts⸗ oder
(4 Das Schiedsgericht entscheidet nach n Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.
5§ 11
Schweigepflicht Die Mitglieder des Präsidiums, der Ausschüsse und der Geschäftsführung sind verpflichtet, über die Einrichtungen und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu bewahren und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Beauftragte und Angestellte der Gemeinschaft sind entsprechend zu verpflichten. § 12 Schuldenhaftung Für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haftet das Ver⸗ mögen der Gemeinschaft; soweit die Gläubiger daraus nicht be⸗ friedigt werden können, muß der Fehlbetra durch Umlagen aufgebracht werden. Ausgeschiedene Mitglieder haften für die bis zu ihrem Ausscheiden umgelegten Beträge. Die Haftung der Mingh der ist auf das Vermögen ihrer Betriebe beschränkt, in denen Haushalts-, Gebrauchs- oder Zierkeramik hergestellt wird.
Anordnung
des Generalbevoll mächtigten für technische Nachrichtenmittel betr. Verfügungsrecht über Fernsprechgerät Vom 27. Februar 1943
Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans vom 18. Olttober 1936 (RGBl. 1 S. 887 und des mir mit dem 2. April 1939 von dem Herrn Veauf⸗ tragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages . ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgende Anordnung: ;
1. Das Reichspostzentralamt in Berlin Tempelhof, Zentral⸗ stelle für Nebenstellenanlagen, hat das Recht, zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs zu verlangen, da
Geräte für Nebenstellenanlagen und Privatfernmelde⸗ anlagen, die für kriegswichtige Zwecke nicht oder nicht voll eingesetzt sind, an anderé abgegeben werden. Dies gilt nicht für Anlagen der Wehrmacht.
2. Dem Recht unterliegen
a) in Betrieb befindliche Anlagen, b) stillgelegte Anlagen, c) nicht eingebaute Anlagen.
3. Eine Mindestüberlassungsdauer nach Fernsprechrecht oder vertragliche Bindungen zwischen dem Inhaber der Anlage und anderen stehen dem Recht nicht entgegen. ö
4. Bei Anlagen, die Eigentum des. Benutzers sind, erhält der Benutzer eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts. J übrigen wird keine Entschädigung gewährt. .
5. Bei Anlagen, die für kriegswichtige Zwecke nicht voll eingesetzt sind, sind die Geräte abzugeben, sobald in dem nötigen Umfang Ersatz gestellt ist. gin die Ersatzanlagen gelten die allgemeinen Bedingungen. .
s. Zur Regelung von Einzelheiten werden Durchführungs⸗ bestimmungen erlassen. Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichtenmittel.
Fellgiebel, General der Nachrichtentruppe.
Bekanntmachung über die Beglaubigung der Eindringkörper für die statischen Härteprüfverfahren nach Rockwell⸗0 und Vickers Vom 23. Februar 1943
Auf Grund des 5 9 Abs. 1 der Zweiten Verordnung des Reichswirtschaftsministers zur Ergänzung des Maß- und Eich⸗ rechts vom 30. November 1942 (RGBl. 1 S. 669) wird be⸗ kanntgegeben:
1. Eindringkörper aus Diamant mit Halter
a) für das statische Härteprüfverfahren nach Rock⸗
well⸗C, die den im jeweils gültigen Normblatt
(z. 3. DIN Vornorm 50 103, Ausgabe März 1942) ent⸗
haltenen Bedinqungen entsprechen,
b) für das statische Härteprüfverfahren nach Vickers,
r mit ö. . . Normblatt (z. Z. DIN
Vornorm DVM 133, Ausgabe Februar 1940) ver⸗
öffentlichten Ausführungsform übereinstimmen,
werden zur r, n,, durch die Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt zugelassen.
2. Eindringkörper, die den normenmäßigen Anforderungen genügen, erhalten an dem Halter die laufende Nummer, das Beglaubigungszeichen der Physikalisch⸗Technischen Reichs⸗ anstalt und das ZJahreszeichen (die beiden letzten Ziffern der Jahreszahl in Schildumrahmung), z. B. in der Form
36363669
u diesem Zweck muß auch der nicht als Schaft ausgehildete 2 ö. han, eine blanke, metallisch reine Oberfläche be⸗ sitzen. .
Die Beglaubigungsgebühr beträgt '
ür die Feststellung, ob die Istwerte der normenmaßig ö. . Gen lin un gehen innerhalb der zu⸗
die kulturschaffenden Berufe und dem Präsidenten der Reichs⸗
Die Rückgabegebühr für nichtbeglaubigungsfähige Eindring⸗ körper beträgt 2, 00 RMA,
ür die Prüfung nach a.... kr die . 3. b . e
Berlin⸗Charlottenburg, den 28. Februar 1913. Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. J. V.: Dr. K. Möller.
Bekanntmachung
des Präsidenten der Bayer. Versicherungskammer über eine Aenderung der Satzung 36 , der deutschen nen
Der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen vom 25. Februar 3 Juni. 1939 GReichs⸗ anzeiger 19338 Nr. 0,1940 Nr. 6) füge ich mit Wirkung vom 1. April 1940 nachstehenden 8 52 an. Der Verwaltungsrat wurde gehört. Der Herr Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat die Satzungsänderung im Einver⸗ nehmen mit dem Herrn Reichsminister des Innern und dem Herrn Reichswirtschaftsminister mit Erlaß vom 19. Januar 1943 Nr. GRR 20 000 — 26s42s6a — 1 - 1 genehmigt.
§ 52
Weitere Gebietsteile Mit dem Tage des Inkrafttretens der in 5 1 Abs. 2 an⸗ eführten Tarifordnung in weiteren Gebietsteilen gilt die Ein . auch in diesen Gebieten. Der Präsident der Ver⸗ sicherungskammer erläßt die Uebergangsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Sondertreuhänder der Arbeit für
theaterkammer. ; München, den 4. März 1943. Der Präsident der Bayer. Versicherungskammer. Dr. Kollmann.
Bekanntmachung Auf Grund des 81 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1993 — RGBl. 1
S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung
volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193:
— RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichs ministers des
Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903/42 — 5400 — MBliV.
vom 22. Juli 1942, S. 1481 über die Aenderung der Zu⸗
ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in
Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über
die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗
feinden vom 29. Mai 1941 — RGBl; 1 S. 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden
Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Bindiger, Samuel Israel, geb. am 24. 19. 1893 in Dutsche, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N54, Linien⸗ straße 64, 5
2. Bin diger, Jetti Sara, geb. Fessel, geb. am 8. 9. 1889, zuletzt d hn hat gewesen in Berlin N54, Linienstr. 646,
3. Bin diger, Josef Israel, geb. am 10. 4. 1928 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin Nö, Linienstr. 64,
4. Dingfelder, Gertrud Sara, geb. am 12. 10 1904, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin Wö50, Regensburger Straße 32,
5. Dingfelder, Selma Sara, geb. Elsberg, geb. am 22. 4. 1878, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin Wöb, Regensburger Str. 32, .
6. Goldste in, Alice Sara, geb. Golschiner, geb. am 11. 5. 1897, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Prinzregentenstr. 6 bei Sommerfeld,
J. Mark, Käthe Sara, geb. am 16. 8. 1883 in Benkowiez, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Halensee, Eisenzahn⸗
traße 64,
8. e s ch, Gustav Ifrael, geb. am 1. 8. 1907 in Werl, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W1ß, Hohenzollern⸗ damm 4,
9. Mosbach, Edith Sara, geb. Spiegel, geb. am 2. 3. 1913 in Hannover, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin Wis, Hohenzollerndamm 4,
10. Papisch, Fanny Sara, geb. Epstein, geb. am 16. 8. 1889 in Frankfurt / M., 6 wohnhaft gewesen in Ber⸗ . Küstriner Str. 24,
11. Ploschitzki, Moritz Israel, geb. am 29. 8. 1877 in Seehesten, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Gieselerstr. 21,
12. Ploschitzki, Lina Sara, geb. Freyer, 6 8. 8. 1887 in Schwersenz, 6 ,, gewesen in Berlin⸗ Wilmersdorf, Gieselerstr. 21,
13. inner. ö. Israel, geb. am 19. 4. 1225 in Chemnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗-Wilmers⸗ dorf, Gieselerstr. 21,
14. Ploschitz ki, Ursula Sara, geb. am 21. 2. 1923 in Chemnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmers⸗
dorf, e eßn f! A,
15. Alkenstein, Anneliese Sara, geb. Cassel, ⸗geb. am
12. 8. 1910 in Spandau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Bayreuther Str. 31 bei Cassel,
16. Blumenfeld, Hella Sara, geb. am 31. T 1923 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗-Schöneberg, Schwäbische Str. 18 bei Lewy,
17. Hürsch, Alice Sara, geb. Matzdorf, geb. am 19. J. 1897 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin MW 87, Solinger Str. 8,
18. enn n ohn, Julius Israel, geb. am 1. 12. 1882 in
Schivelbein, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Tempel⸗ hof, Werder Str. 4, bei Leisersohn,
19. Lewinsohn, Gerda Sara, geb. Bolley, geb. am 9. 11.
1909 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Tempelhof, Werderstr. 4 bei Leisersohn.
Berlin, den 4. März 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung
der Personen:
Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen folgen⸗
1. des Protektoratsangehörigen Anton Krejei, geb. am
eb. am 2]. 8. 1904 in Lomicka, deide früher wohnhaft in riegern Rr. 316, jetzt wohnhaft in Brandeis a. d. Elbe. rotektorat, . ö
2. 3 Juden Franz Israel Allers, geb. am 6. 8. 4905 in Karlsbad, früher wohnhaft gewesen in Karlsbad, Villa „Tizian“, Strobelberger Straße, jetzt unbekannt,
3. der Jüdin Therese Sara Buzbaum, geb. Buxbaum, geb. am 4. 1. 1860 in Luck, früher wohnhaft in Schön-, wald, Kr. Aussig, jetzt im Judenasyl Theresienstadt, —
4. der Jüdin Berta Sara Pick, geb. am 4 7. 1885 in Massaberg, früher wohnhaft in Theusing Nr. 36, jetzt unbekannt,
5. der Juden Felix Israel Adler, geb. am 29. 5. 1922 in Tachau, nd Heinrich Israel Ad !( er, geb. am 5. 2. 1927 in 6 beide früher wohnhaft gewesen in Tachau Nr. 9, jetzt unbekannt, .
6. der Juden Arnold Israel Ep st e in, geb. am 1. 3. 1884 in Saaz Fritz Israel Kleiner (Kersonalien unbe⸗ kannth, Ida Sara Fischl, geb. am 18. 3. 1871 in Ra⸗ konitz, und Emma Sara Spitz, geb. Epstein, geb. am 21. 4. 1882 in Saaz, früher wohnhaft in Saaz, jetzt; unbekannt, ;
J. des Juden Dr. Hans Israel Klein, geb. am 5. 6. 1906 in Prag, früher wohnhaft in Bischofteinitz, jetzt un⸗ bekannt, — .
8. des Juden Oskar Israel Basch, geb. am 7. 4. 1890 in Chodau, früher wohnhaft in Chodau Nr. 34, jetzt un⸗ bekannt, ;
9g. des Juden Dr. Abraham Israel Weiz, prakt. Arzt, eb. am 6. 9. 1902 in Palow Ungarn, früher wohnhaft in Chotieschau Nr. 244, Kreis Mies, jetzt unbekannt,
10. der Jüdin Martha Sara Böhm geb. Wilhelm, geb.
am 28. 2. 1899 in Stankau, früher wohnhaft in Tuschkau
Nr. 12, jetzt unbekannt, .
11. der Jüdin Berta Sara Mayer, geb. am 18. 4. 1863
in Tachau, früher wohnhaft in Karlsbad, Hirschensprung⸗
eile 2, jetzt unbekannt,
19. der Jüdin Valentina Sara Kraus geb. Gerber, geb.
am 4. 1. 1902 in Wilkischen, früher wohnhaft in Wil⸗
kischen Nr. 20, Kreis Mies, jetzt unbekannt,
183. der Jüdin Rosa Sara Horn, Personalien nicht fest⸗
stellbar, früher wohnhaft in Karlsbad, Morgenzeile, jetzt
unbekannt, .
14. der Juden Paul Isrgel Löw, geb. am 21. J. 1909 in Kleinschüttüber, Leo Israel Löw, geb. am 9. 6. 1902 in Kleinschüttüber, und Irma Sara Löw, geb. am 27. 11. 1966 in Kleinschüttüber, alle . wohnhaft in Kleinschüttüber Nr. 53, Kreis Marienbad, jetzt unbe⸗ kannt,
15. der Jüdin Julie Sara Mandler, geb. am 3. 8. 1887 in Ronsperg, früher wohnhaft in Ronsperg, Kreis Bischofteinitz, jetzt unbekannt,
16. des Juden Ludwig Israel Mautner, geb. am 8. 7. 1877 in Jitschin, und seiner Eehfrau Olga Sara Mautner, geb. Fischer, geb. am 17. 12. 1833 in Plana, beide früher wohnhaft in Königinhof / Protektorat, jetzt unbekannt, und
17. das Vermögen der ehem. jüdischen Firma Textileo Löbl
u. Co. in Asch
wird hiermit auf Grund der Ss§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. 1 S. 1 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594 / 39 / 38810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 19839 — III Wi /Jd4 Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — ein⸗ gezogen.
Karlsbad, den 3. März 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.
Verfügung
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks—⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 — RGBl. 1 S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom J. Februar 1935 — B. Nr. S II G = 41 VI39 — und der Rund⸗ verfügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des Sod in Wien vom 38. Juli 1939 — B. Nr. 8 Il G 1084139 — wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Ver⸗ ordnung befindliche Vermögen der Jüdin Dr. Renee Naria Krämer, geb. Brand, geboren am 21. 3. 1898 in Wien, röm. kath., verh., ungarische ,, früher in Wien IV, Prinz-Eugen⸗Straße 68, beschlagnahmt und zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs⸗ minister der Finanzen, eingezogen.
Linz / Donau, den 6. März 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Ba st.
Bekanntmachung ;
Auf Grund der §§ 1, 3 a; 6 der K iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in de n⸗ n, Gebieten . ö Mai 1939 (RlůBl. ! S. 11) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — 1a 1694/39, 3819 — und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III] Wi / jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen bzw. der gesamte Nachlaß folgender Personen: .
Richard Fuliüs Benda, geb. am 7. 6. 1912 in Neutit=
schein, ehem. wohnhaft in Neutitschein, verstorben am 19. 10. 1942,
Leontine Sara Frän kel, geb. Rosenfeld, geb. am J. 10 1896 in Dohnan, Komitat Trenein, Slowakei, zuletzt wohnhaft in Wagstadt, jetzt angeblich im ,
aul Israel Geßler, geb. am 14. 8. 1835 in Jägerndorf,
ö. 36 . in Jägerndorf, Göbelgasse R 12, jetzt unbekannt, ö . ö
ans Israel Geßler, geb. am 27. 11. 1833 in Jägerndorf,
ö . . in FJägerndorf, Göbelgasse R 12, jetzt unbekannt, . .
Erwin Israel Knopf, geb. am 23. 19. 1995 in Preran, ehem. wohnhaft in Schönbrunn / Oder, Nr. 236, jetzt
lässtgen Abweichungen vom Sollwert ö ö . JJ 4,00 RAM, b) für die zahlenmäßige Angabe der Istwerte der normenmäßig g n, Bestimmungs⸗ 95 — ö
n,
16. 7. 1901 in Lipka, und feiner Ehefrau Marie Krejei,
unbekannt,
— —
Wirtschaftsbeziehungen schaf
minister ermächtigt, zur Finanzierung öffentli ö hei e e , htzj ; sfentlicher Arziten lang
der Arbejtsphasen erfolgen. Der Ausgabekurs wird s, 56, die , 4 R betragen. Die Schuldscheine werden in Stücken zu
Anleihe ist auf 30 Jahre bemessen, doch ist ein vorzeitiges Rück⸗
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 8. März 1943. S. 3
Else Sarg Knopf, geb. Biermann, geb. am 15. 8. 1906 in Schönbrunn / Oder, ehem. wohnhaft in Schönbrunn / Oder, Nr. 235, jetzt unbekannt, . ; Viola Sara Perl, geb. am 11. 12. 1877 in Neutitschein, ehem. mon nnn in Neutitschein, Adolf⸗Hitler⸗Platz 6, Sophie Sara Weiß, geb. Strompf, geb. am 1. 6. 1880 in Wachtl, ehem. wohnhaft in Wachtl, Kr. Mährisch⸗ Trübau, Nr. 188, jetzt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzver⸗ waltung — eingezogen. Troppau, den 5. März 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung Die am 5. März 1913 ausgegebene Nummer 22 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil 1, enthält: . Verordnung über die ur re des Gemeindeunfallversiche⸗
rungsverbandes der Provinz Westfalen. Vom 13. Februar 1943. Anordnung über den Wortlaut der Ernennungsurkunden bei Er⸗
mißten Beamten. Vom 1. März 1943.
Anordnung über eine weitere Kürzung des Erholungsurlaubs der Beamten und Agestellten, im öffentlichen Dienst für das Ur⸗ laubsjahr 1943. Vom 2. März 1943.
Anordnung über weitere ir rr des Vorbereitungsdienstes für Regierungsreferendare, die Kriegsteilnehmer sind. Vom 3. März 1943.
Umfang . Bogen. Verkaufspreis: 0, s5 RM. Postbeförderungs⸗ gebühren: 0,93 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.
Berlin NW 40, den 6. März 1943. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Slavtscho Sagoroff, 1 nach Berlin zurückgekehrt und an
hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
28 1r ti ch af is t ein
Kriegswirtschaftlicher Totaleinsatz des Handels Dr. Hayler sprach in Wien
Ueber den kriegswirtschaftlichen Totaleinsatz sprach am Sonn⸗ abend vor Vertretern der Partei, des Staates und der Wiri⸗ schaft der Leiter der Reichsgruppe Handel, Dr. Franz Hayler. Er führte u. a. aus:
Der Handel war sich darüber immer klar, daß seine Viel⸗ gestaltigkeit, wie sie der hohe deutsche Lebensstandard und die deutsche Wirtschaft verlangt und hervorgebracht hat, bei einer längeren Kriegsdguer und bei einer Verschärfung der Krieg⸗ ührung nicht voll erhalten bleiben kann. enn sich daher die ührung des Reiches dazu entschloß, die nicht kriegswichtigen Betriebe stillzulegen, k. ist dies nur die logische Konsequenz, die aus der Entwicklung des Krieges gezogen werden mußte. Es ist nicht zu verkennen, daß . , für den einzelnen außerordentlich tief eingreifend und hart sein können. In Wür⸗ digung dieser Taff wird daher auch nur in jenen Fällen ein⸗ K wo dem Ziel, das Kriegspotential zu erhöhen, gedient wird. Der Handel wird jede Maßnahme . und ertragen. die der Existenzkampf des deutschen Volkes fordert, und er ist bexeit, alles . zu unterstützen, um das beste Ergebnis 6. Notwendig und selbstverständlich ist, daß die Still⸗ egung frei von allen Konkurrenz⸗ und en,, , , , und gerecht durchgeführt wird. Wichtig ist, daß jeder Betroffene die absolute Sicherheit hat, daß er nach dem Siege als ie tändiger Unternehmer wieder an seinen früheren Platz zurücklehren kann. Dafür biete der Erlaß des ie her fn fh ffn, die Garantie. Diese Rückkehr wird der Nationglsozialismus in jeder Weise er⸗ leichtern, und entsprechende Maßnahmen werden um so leichter möglich sein, weil nach dem Kriege eine e, we, . ohne⸗ hin nicht von heute auf morgen wiederkehren kann, so daß genüͤ⸗
gende Möglichkeiten vorhanden sind, in der Uebergangszeit von der Kriegs zur Friedenswirtschaft die jetzt stillgelegten Betriebe durch verschiedene Begünstigungen rasch wieder aufleben ö. lassen.
Die jetzigen Stillegungen dürften für den Handel keine Ab⸗ h bett gn sein, er u sfᷣ und werde vielmehr selbst die Form inden, sich an die Bedarfsdeckungswirtschaft des Krieges best⸗ möglich anzugleichen. So würden Spezialgeschäfte verschwinden, und ihre wenigen Waren können von Betrieben geführt werden, die bereits artberwandte Artikel verkaufen. Betriebszusammen—⸗ legungen in Form von Arbeits⸗ und Kriegsverkaufsgemein⸗ schaften erscheinen hierfür geeignet und erstrebenswert. Dabei muß ein verantwortlicher Betriebsführer immer bestrebt bleiben, unter Berücksichtigung der Interessen der einzelnen Teilnehmer der Gemeinschaft die ie g ng der Bevölkerung und der Kriegs⸗ wirtschaft sicherzustellen. Die sachlichen, rechtlichen und persoöͤn⸗ lichen Schwierigkeiten bei der Bildung solcher Verkaufsgemein⸗ schaften könnten naturgemäß nicht übersehen werden, doch seien sie mit gutem Willen durchaus zu überwinden. Bei ber Beurtei⸗ lung der Stillegungsgktion müsse auch berücksichtigt werden, daß in Auswirkung der Steigerung der Kriegsproduktion die verfüg⸗ bare Warenmenge im Zivilgütersektor geringer werde, was zweifellos dazu führen würde, daß viele Betriebe notleidend werden. Wenn auch die Betriebsschließungen von vielen als große Härte angesehen werden, so dürfe man nicht vergessen, daß die angeordnete Schließung im Gegensatz zum Selbsterliegen des Betriebes infolge Warenmangels dem Inhaber die volle Betriebs⸗ substanz sichert.
Abschließend gab Dr. Hayler seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß das deutsche Unternehmertum die Kraft hat, diesen im Inter⸗ esse des Volkes notwendigen Eingriff zu überwinden und auf dem Gebiete des Handels eine Form zu finden, die, dem totalen Krieg entsprechend, höchste Leistung und besten Einsatz bei spar⸗ samstem Kräfteaufwand gewährleistet.
Wirtschaft des Auslandes
Generalversammlung der Schweizer Nationalbank
Bern, J. März. Die 35. Generalversammlung der e er Nationalbank eröffnete rt, Bachmann mit einer Ansprache, in der er erklärte, daß die Trennung der Schweiz von den Welt⸗ märkten das Land zu , . Ausgaben im Zivilgütersektor zwinge. Mehranbau und Arbeitsbeschaffung erforderten immer 86 Mittel. Die jährlichen Steuereinnahmen deckten die ahresausgaben des Bundes nur zu einem Viertel oder gar nur zu einem Fünftel. Auch im laufenden Jahre und, soweit voraus⸗ zusehen, auch in den kommenden Jahren werde daher ein Betrag von jeweils mindestens einer Milliarde auf dem Anleihewege auf⸗— ebracht werden müssen. in,, nahm der ö des eneraldixektoriums der Bank. Weber, zu dem Problem des , Notenumlaufs Stellung, r erklärte, des seine usweitung sich noch in verhältnismäßig bescheidenden Grenzen 6 habe, betonte jedoch die Wichtigkeit der Intensivierung es bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die weitverbreitete Ansicht, daß die Steigerung des Notenumlaufs die Preise in die Höhe ge⸗ trieben habe, wies er mit der Erklärung zurück, daß dabei Ursache und Wirkung verwechselt würden. Das Anziehen der Preise sei zunächst durch die steigenden Preise für Einfuhrwaren ausgelöst worden, die einen bestimmenden Anteil am schweizerischen Ge⸗ samtverbrauch gehabt hätten. Die Hemmungen im internatio⸗ nalen Handel und die wachsenden Schwierigkeiten der schweize⸗ rischen Binnenwirtschaft in der Preisgestaltung, der Versorgung und den öffentlichen Finanzen ließen, so stellte Weber anschlie⸗ ßend fest, keinen beson . hinsichtlich der Zukunft ,, erscheinen. Die Notenbank * unter den heutigen erhältnissen in erster Linie ihre Aufgabe darin, eine Geld- und Währungspolitik zu treiben, die für die Schweiz günstige Voraus- setzungen für die Erhaltung ihres Potentials ö ür ihre Mit⸗ arbeit bei der Wieder i ng normaler zwischenstaatlicher en kann.
Beschränkung der Kapitalerhöhung in Frankreich
Vichy, 6. März. Ein Gesetz im französischen Staatsanzeiger bestimmt, daß e sialee hne , nur mit i e ö ö ichtsrates erfolgen können. Die Erhöhungen. dürfen 1 Mill. ranken jährlich nicht übersteigen. Ein weiteres Gese ht sich mit, den Aktiengesellschaften und den er er re fg ten auf Aktien. , sie wird bestimmt, da ö nicht mehr als 10 3 ihres eigenen Aktienkapitals in anderen Gesellschaften investieren dürfen.
Abschöpfung der Unternehmergewinne in der Slowakei
Preßburg, 6. März. In Kürze soll in der Slowakei eine , , . eingeführt werden, . welche die Gewinnsteigerung der Unternehmungen erf! werden soll. Diese Steuer ist vor= läufig nur für das Jahr 1843 gedacht und soll 8 bis 160 Müll. Ks. erbringen. Als Berechnungsgrundlage wird der Unterschied i dem Unternehmensertrag des Jahres 1940 und dem des
ahres 1942 dienen. Der Steuersatz dürfte eine Höhe von 26 * erreichen.
Serbische Staatsanleihe zur Finanzierung öffentlicher Arbeiten Belgrad, J. März. Der serbische Ministerrat hat den Finanz-
eine bis zum Betrage von 1 Mrd. Dinär
erauszugeben. Die Emission der Anleihe wird jeweils nach den , . er⸗ 9 000, 1090 000 und 1 Mill. Dinar aus egeben. Die Laufzeit 9
. Nene ägyptische Baumwollanleihe Rom, J. März. Der ägyptische Finanzminister, Sidky Pascha, kündigte die Auflegung einer weiteren Baumwollanleihe in Höhe von 3 Millionen Aegypt. Pfund an, um durch Ankauf der unver⸗ lauft gebliebenen Baumwollager die auf den Baumwollpflanzern lastende schwere Krise lindern zu können.
Kanadas Wirtschaft nach dem Kriege der USA⸗Zollpolitik rettungslos ausgeliefert. — , bemerkenswerte Stimme aus awa
Genf, 6. März. Der Ottawaer Korrespondent der „Christian Seience Monitor“ nimmt in einem Artikel zu den Wirtfchafts⸗ n, Kanadas nach dem Kriege Stellung und schreibt u. a., aß Kanadas Wirtschaft größtenteils mit der Wirtschaft der Ver— einigten Staaten zu Kriegszwecken verschmolzen wurde. Die Position Kanadas am Ende des Krieges werde daher außerordent⸗ lich schwierig sein. Der Schlüssel zur ganzen wirtschaftlichen Zu⸗ kunft Kanadas liege in der amerikanischen Zollpolitik. Wenn die r , Staaten zu ihrer e , Politik der hohen Zölle zurückkehren sollten, würde die kanadische Wirtschaft einen schreck⸗ lichen Schlag erleiden. Daher beobachte Kanada mit Unruhe die Anzeichen der USA⸗Welthandelspolitik. Es warte mit einem Ge⸗ fühl der ängstlichen Spannung auf die Entscheidung des Kon⸗ gresses über das Recht des Präsidenten, gegenseitige Handels—⸗ abkommen abzuschließen.
USA⸗Wirtschaftsimperialismus unter dem Deckmantel der Leih⸗ und Pachthilfe
Wie das USA⸗Informationsamt in einem Sonderbericht be⸗ lanntgibt, betrug die Leih⸗ und Pachthilfe der Vereinigten Staaten gan Indien von März 1941 bis März 1913 295 050 Dollar. Zwei Drittel des geschickten Materials bestand aus aus⸗ gesprochenem Lriegsmaterigl, der Rest aus Maschinen und Werk⸗ zeugen. Da Indien die Versorgungsquelle für die burmesische, chinesische und indische Front geworden ist, hat sich das Schwer⸗ gewicht des Leih⸗ und Pachtabkommens vollständig verschoben, und es werden Anstrengungen gemacht, den für die Transporte be⸗
nötigten Schiffsraum nach . weitgehendst auszunutzen
; ien im Rahmen des Leih⸗ und ichtprogramms sein Eisenbahnnetz und seine Hafenanlagen ver— ERößet Schiffe baut und ausbessert und Flugplätze, Schuppen, Tvankenhäuser, Gefangenenlager und militärische Anlagen für die Streitkräfte der Vereinigten Nationen errichtet, sind nunmehr neue Leih⸗ und Pachtvorschläge eingebracht worden, um Indien in die Lage zu versetzen, selbst Munition und anderes Kriegsmaterial . produzieren und dadurch die Verschiffung einzuschränken. Langel an Werkzeugmaschinen bildete bisher das größte Hinder⸗ nis für die Steigerung der indischen Produktion, diefe und die k Rohstoffe sollen jetzt in verstärktem Maße geliefert en. Indem die USA sich auf diese Weise in alle maßgebenden Ver⸗= kehrs. und Industriezweige Indiens einschalten, verfolgen sie nur die allerorts unter dem Rar tel der Leih⸗ und Pachthilfe geübte Pvaxis des Wirtschaftsimperialismus. England, das sich nach und nach nicht nur in seinen wirtschaftlichen Ginflußgebieten fondern auch in seinen ältesten Besitzungen, wie Indien, an die Wand ge⸗ drückt sieht, erleidet hierbei neben der wirtschaftlichen Einbuße in Asien auch noch einen weiteren Prestigeverlust.
bzw. einzusparen. Nachdem In 6 zusp 5
Folgen der Trockenheit in Argentinien — Großzügiges Programm der Regierung zur Behebung von e Buenos Aires, 6. März. Dweolge der Trockenheit wird die diesjährige Maisernte um rund drei Millionen Tonnen abfinken. Die verdorrten , . werden teilweise schon jetzt als Weideland verwendet, Infolgedessen werden viele Tausende von
nennung und Beförderung von gefallenen, gestorbenen oder ver⸗,
Plan für die Wiederaufforstung bzw. für Wegebau und Bewässe⸗ rung ausgearbeitet. Das Ziel ist die anderweitige Einsetzung der Erntearbeiter, die Behebung der durch die Trockenheit hervor⸗
gerufenen Schäden und die Erschließung unbebauter Gebiete. Der Plan wird Staatspräsident Castillo beim nächsten Ministerrat unterbreitet.
Die Elettrolyttupfernotierung der Veremigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. März auf 74,00 RM (am 6. März auf 74,00 REA) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 6. März. Geschlossen. (D. N. B.) Budape sst, 6. März. Geschlossen. (D. N. B.) London, 6. März. (D. N. B.! New Hort 402,50 = 403,50,
Paris ——, Berlin — —, Spanien loffiz.) 40,59, Montreal 4,43— 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv. —, —,
Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv. — —, Stockholm 16,8 s5— 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 —17,13, Rio 83,643, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —
Amsterdam, 6. März. (D. . B.) II2,00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich. Verlin ——, London — —, New dJork — — Paris, — — Brüssel zo, 1150,17, Schweiz 43,53 = 43,B,71, Helsingfors — — Italien (Clearing — —, Madrid — —, slo — —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag — —.
Zürich, 6. März. (D. N. B.) III, 40 Uhr. Paris c, 20, London 17,33, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 /t, Madrid 39,75 V., Holland 229575 B., Berlin 172,565, Lissabon 17, S243, Stockholm 102,664, Oslo 98,624 B., Kopenhagen 90. 37 7 B., Sofia 5,373 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb S, 75 B., Athen — —, Istanbul 3,377 B., Bukarest 2, 3) 3 B., Helsingfors S77, 50 B., Buenos Aires 101335, Japan 101,00, Rio 22,50 B. .
Kopenhagen, 6. März. (D. N. B.) London 19,34, New Vork 479, 00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 1I1,25, Rom 25,35, Amsterdam 264A 70, Stockholm 114,15, Oslo , , Helsingfors 9,83, Prag — —, Madrid — — Alles Brief⸗ urse.
Stockholm, 6. März. (D. N. B.) London 16,85 G., It, 95 B., Berlin 167,50 G., 168, 5) B., Paris —— G., H, 00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 9, 00 G., 97, 8o B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,50 G., 87,90 B., Oslo 95,356 G., 95,65 B., Washington 415,06 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8, 9 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag — — Madrid —— Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon — — G., 17,765 B., Buenos Aires 97, 00 G., 160,00 B.
Oslo, 6. März. (D. N. B.) London — — G., 17,715 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 16,00 B., New York —— G., 440,00 B., Amsterdam — — G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 105,09 B., Helsingfors s, jo G., 9,20 B., Antwerpen w — G., Tl, 560 VB., Stockholm 104,55 G., ios, 10 B., Kopenhagen 9l, 15 G., 92,25 B., Rom 22, 20 G., 23,20 B.
London, 6. März. abends geschlossen.
(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗
*
Sn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Aus zahlung 8. März 5. März Geld Brief Geld Brief
52 (Alexandrien und
ard) 1'ä9yyt. Pfund — — — — Afghanistan (abul) .. 109 Afghani 18,ů79 18,8 18, 18,83 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. ⸗Pes. 0, 588 o, 592 O0, 588 0, 592 Australien (Sidney) ...... 1 austr. Pfund — — — e. Belgien ( Brüfse ku. Intwetven) 106 Belga 39,95 40, o 39,9685 40, 0a
Brasilien (Rio de Janeiro). 1 Cruzeiro — — . . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ .
cutta) .... 4 100 Rupien — — — — Bulgarien (Sofia) .... ...... 100 Lewa 8,047 3,053 3,047 3,058 Dänemark (Kopenhagen) J... 100 Kronen 62, 15 52,25 ] 52, 15 52, 25 England (Sondon) . ...... — 1 engl. Pfund — — — — Finnland (Helsintih ...... —— 100 finn. 4 6,06 5, 07 5,06 6,07 Frankreich (Paris) ...... 100 Frs. — — — — Griechenland (Athen) ...... 100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ =. JJ 100 Gulden 182,309 132,0 182,0 132q70 Iran (Teheran) ..... ...... 100 Rials 14,59 14,851 14,69 14,61 TVͤland (Reykjavik) .... ..... 100 isl. Kr. 38,42 358,50 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 1090 Lire 18, 14 13,16 131,14 18,16 Japan (Zokio und Kobe) ... 1 Yen 0, 585 0,537 O, 585 0, 537 Kanada (Montreal) .... ..... 1 kanad. Dollar — — — — Kroatien (Agram) .......... 100 Kuna 4, 995 5 005 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfß. — — — 2 Norwegen (Yslo) ...... .... 100 Kronen 56,76 56,88 56, 76 56,88 Portugal (Lissabon) ...... .. 100 Escudo 10,19 10,1 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei — — — — , . (Stockholm u. Göte⸗ 1 100 Kronen 59,46 59,õé8 589,46 59,58 Schweiz (Zürich, Bajel und z ; ; ; , 100 Frs. 57,9 8,00 57,89 88,01 Serbien (Belgrad) ...... ... 100 serb. Dinar 4,995 5, 0056 4,995 5,005
Slowakei (Preßburg) ...... 100 slow. Kr. 8,591 8, 609 8,591 8, 609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 28,5635 238,605 23,565 23,605 Südafrikanische Union (Pretoria und Johannis burg) ...... 1ẽ füdafr. Pfd. —
Türkei (gstanbul) ——— 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1, 982 Ungarn (Budapest) ..... .... 100 Pengö — — — — Uruguay (Montevideo) ...... 1ẽ Goldpeso 1, 199 1201 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika
(Nem Torh ...... 1 Dollar — — — —
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
. Geld Brie
England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... .... . 9, 88 . /. ö 22 4,995 5,0905 ustrafien, Neuseeland ...... ..... ...... ...... ... . 7, 912 7, 928
Britisch⸗ Indien ......... b . 74, 18 74, 82 ganada =. — . 2,098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika ..... ...... ..... 3a 2, 498 2,502 nem, , . * o, 130 o, 132
Aus ländische Geldsorten und Banknoten
e Erntearbeitern beschäftigungslos. Um der dadurch bedi kaufsrecht zum Nennwert ab 1. Januar 1919 vorbehalten. Notlage großer gie n de vorzubeugen, . ö. 6 . ——— wirtschaftsminister Videla und der —— Oria einen
8. März 5. März Geld Brief Geld Brief Soyereigns — 2 Notiz 20,388 20,46 20,38 20,46 29⸗Francs⸗Stücke ...... ..... für 186,16 16,2 16,16 16,22 n, . 6 ; 1 Stüd ö 4,185 4,205 4,1835 4,205 Aeghyy e äghpt. Pfd. 4,39 4,41 4, Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 . ö — . 2 ; . . 2 und 1 Dollar 1 Dollar — . 2. 2 e 1èFap.eso 0, 44 O, 46 0, 44 0, 46 gn, , ... 1ẽ austr. Pfd. 2, 44 2, 45 2,44 2, 46 te n, . 109 Belgas 39,92 49.935 39,9 40,05 r n g ge. . , 1 0, 98 0, 99 0,08 0, 09 Indische ...... ...... ien 22,986 zs, o 22,965 2 a 1000 Lewa und . . . 6. darunter ................ 100 Lewa 8,07 3,9 3,0 , ge 5. 1 . 1090 Kronen 2. e * ; 4 r. und darunter ..... 100 Kronen 52, 10 52, 89 52, 10 52,30 Englische: 10 g und darunter. 1 engl. Bd. = . — = Finnische 2 109 finn. 4A 5, 055 5,075 5, 055 5,075 Französische . 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Solländische — 44 100 Gulden 182,79 132,70 132,79 132,70 Italie nische: ö 100 Lire — — — — ö . 100 Lire 13,12 13,18 13,12 13,18 Kanadische 2 3 .. 1 kanad. Dollar O, 99 1,01 0, 99 1,01 6 , b dr, d, d , d. zegische: 50 Kr. u. darunter ronen 566, 89 57,1 ?
, . 1000 Lei und g w 90 2 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1 Schwedische: große ...... ... 100 Kronen 63 gar * 2. 50 Kronen und darunter.. 100 Kronen 59,40 59,64 59,49 59, 364 Schweizer: große ...... .... 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58, 07 * und darunter ... 1 Frs. 57,83 58,7 57,83 58,07
Serbische «...... ..... serb. Dinar 4,99 5, 01 ir, . 20 Kronen und . . , oeh harr er ...... 109 slow. Kr. 8,58 3, 52 8,585 8, 62 Sie anti union ..... ĩ lein fd. 5398 , sg, al 11 türk. Pfund 1,91 1, 93 1 Ungarische: 100 Pengö und 6 ; . * 6. darunter ..... ..... ...... 100 Peng 60, 78 61,9] 60,78 61. Mn
J . .