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Reichs · und Staats anzeiger Nr. 60 vom 13. März 1943. S. 4
Fitzspülbecken (Bidets), Rückwände (lose), für Küchenausgüsse und Waschanlagen Schwammhalter, ausgenommen Bügel hierzu, Seifenhalter und ⸗schalen, ausgenommen Bügel hierzu, Spuckbecken Spülausgüsse, Spülbecken, Spültischeinsätze, Spül- und Aufwaschtische (sämtliche mit Ablaufstopfen), ausge⸗ nommen Spülausgüsse, Spülbecken und Spültischeinsätze aus Stahl und Spül⸗Aufwaschtische aus Stahl mit Holzgestell für Großküchen der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt und für Krankenhäuser, Laza⸗ rette, Heilstätten, Säuglingsheime und ähnlichen Zwecken dienende Gebäude, Trennwandstützen aus Gußeisen, Trinkbrunnen, Trinkglashalter, Wäschewärmer, ahnbürstenhalter, ischenwände für Wasch⸗ und Harn (Urinah ⸗anlagen.
. F Zubehörteile für Feuerungsanlagen
Brennstoffspar⸗ und Sparheizapparate für Oefen, Herde
und Heizkessel, ausgenommen 3 Zentralheizungs⸗Brennstoffsparer mit einem Prüfzeichen
des Prüfausschusses für häusliche und kleingewerbliche Feuerungsanlagen und deren Zubehör,
Dauerbrandeinsätze (einschl. Kamin⸗ und Haardöfen), aus⸗ genommen sind
a) Dauerbrandeinsätze mit mehr als 1,3 me Heizfläche, b) Luftheizungseinsätze ohne nachgeschaltete Kachelheiz⸗ fläche und ;
GO AUnterbrandeinsätze für Anthrazit,
Herdfüße, ausgenommen
SHerdfüße für Herde mit einer Plattenbreite von 190 em
und darüber und durchgehende Ecksäulen aus Stahl,
Keramische Oefen mit Dauerbrandeinsätzen aus Eisen und
Stahl für Räume mit weniger als 120 m' Raum⸗ inhalt, .
Ofenrohre, Bogen und Kniestücke (auch mit Drosselklappe oder Reinigungsöffnung) für häusliche und klein⸗ gewerbliche Feuerungsanlagen, ausgenommen
Ofenrohre, Bogen und Kniestücke entsprechend DIN 1298 und Paßrohrstücke mit einseitig nicht DIN 1298 ent⸗ sprechenden Abmessungen,
. — ⸗
Ofenvorsatzbleche (Vornagelbleche), ausgenommen
für Holzbaracken und für Ersatzzwecke,
Ortsbewegliche, keramische Dauerbrandöfen, deren Eisen⸗ belastung die in den Bau Güte⸗ und Prüfbestim⸗ mungen für keramische Dauerbrandöfen susß fig Eisenhöchstbelastung von 8 kg je 1000 kgscal stünd⸗ licher Dauerleistung übersteigt,
Schornsteinaufsätze für ortsfeste Schornsteine, Sparheizplatten jeder Art ,, Patentkoch⸗, Schnell⸗ kochplatten, Patentringe und dgl.), ausgenommen
Schnellkochplatten, die irn, mit Dauerbrandherden aus Stahlblech geliefert werden oder als Ersatz für diese bestimmt sind,
Tafel⸗ und Stabroste für gemauerte und keramische Haus⸗ brandfeuerungen, ausgenommen
Roste nach DIN 1293, 2. Ausgabe 1949.
Untersätze (Unteröfen) aus Gußeisen für Kachelöfen.
Anlage 5 zu § 11 (Borschriften über gußeiserne Druckrohre). Kurzzeichen Sinnbild
*
Benennung Muffenstück mit Flanschstutzen
Doppelmuffe . Muffenstück mit Muffenstutzen Doppelmuffe „
Muffenstück mit Muffenabzweig Doppelmuffe Muffenbogen 111/40, 22 V, 300, 459...
5 ö 71
Doppelmuffenbogen 111 ½0, 22 1, 300, 450. Muffenkrümmer 900. Doppelmuffenkrümmer 900 Muffenübergangsstück Doppelmuffenübergangsstück .... Slanschmuffenstück
Einflanschstück
Aberschiebmuffe
Geteilte Ueberschiebmuffe
Blindflansch Flanschbogen 111½ 0, 300, 459... ...
Flanschkrümmer 907.
Kreuzstück Fußkrümmer
Hydranten fußkrümmer
Flanschübergangsstücãh ...
Ive iIIIIcτιεεττ*f
Anlage 6 9 12 (Borschriften über gußeiserne Bestandteile von elöfen, Kachel herden und gemauerten Waschtesselöfen). I. Rohguß . 29 ; Breite mm Länge mm . Abdeckplatten, Dicke 4 6 a) Berliner. 105 522, 626, 783, s87 157 522, 626, 731 b) Sächsische ... 283 ( e) Süddeutsche. .. 300 150, 500, 550, 6090) 3650 A450, 500, 550, 600, 650, 700 i 400 550, 600, 650, 706 ; Sämtliche Größen auch als Wasserschiff⸗ und Schutzplatten nach vorhandenen Modellen. ; Eisenschieberr .. 235 Falzplatten, Dicke 6, 5 330, 378, 425, 472, 496, 519, 56zs 339, 418, 470, 522, 574, 626 339, 378, 425, 472, 496, 566 378, 425, 472, 4965, 519, 566 470, 522, 574, 8625 573, 621 ; 574, 6268 574, 626 1000, 1130
Falzplatten, Dick 10
Gußschienen, Dicke 6 Herdrahmen, Dicke 4 - 8 a) mit Einlagen, ohne Wasserkastenloch, mit und ohne Bord. b) mit Einlagen, mit Wasserkastenloch und 4 Seiten Rand, auch mit Gasanhang.
Jos, 55, Soꝛ
1000, 1100, 1130 1300, 1500 9g00 - 1300 Kehrschieber (Innen⸗ maße) 155 im Lichten J 131 im Lichten Hamburger Herd⸗ . platten a) Lochplatten. . 265, 10, zs0 575 zlo, 360, 410 625 360, 155 670 2g, 359, di9 729 b) Anleger.. 290, 335, 3535 576, 325, 670, 720 Kochherdplatten mit Ringen, Dicke — 9 (je nach Größe) a) Einloch 6 No . : — J 522 626 679 731 ö. 783 b) Zweiloch .... 574 ̃ 626, 579, 731 679, 783 e) Dreiloch, lang.. 783 887 940
d Dreiloch, verteilt. 626
626 679 Ofeneisen Dicke 8,5 bis 16 . No, 522, 5I4, 626 Rahmenplatten .. 628 1000 = Jo06, 783 Rahmenschieber 44 (Außenmaße) ... 235 261
209
496, rz
566
470, 522, sa, 626 236, 2s3
Rippenplatten, Dicke 6,5... ,. und ,, Roststäbe für Groß⸗ feu eustätten.. Schienenkochherd⸗ platten — Rahmen, Dicke 15 Einlagen, Dicke g. 574 626 679 731 Ofenrohre mit Drossel ⸗ klappe DIN 1938 . 315 120, 130, 145 Durchmesser on i i ässig: , r, ne,, Bei Breiten oder Längen von 200 bis 5090 mm...... — Bei Breiten oder Längen über 500 mm.. .. —
Bei Mcrn Si J mrn,, e Bei Dicken über 10 mm
II. Beschlagartitel
. Breite mm Höhe mm Balkentüren mit hoher und flacher Zarge . 265 469 (414 Kachelbreite) 312 460 (514 Kachelbreite) J 352 460 (6s4 Kachelbreite? Balkenstirnplatten ö. . (Außenmaße) .. 260 3965-480 54 330-365 460490
Bratofenrahnien .. 285 — 550
Dopp elfeuertüren . * (Außenmaße) J.. 2A 0 - 235 280-315 235 — 340 340 - 550 . 325 395 420 Einfache Feuertüren, Heiz⸗, Asch⸗ und Kehrtüren und verzierte Gußtüren (Innenmaße) 1
131 157 189 195 209 209 212 235 240 240 260 280 j 392 235 Hebeltüren 230 150 = 250 Kittfalzstirnplatten (Außenmaße) (. 210—220 360 — 380, 425 Kittfalztüren (Gesamt⸗ außenmaße für den . 400 (für 5/4 Kachelbreite) 320 400 (für 6/4 Kachelbreite) Küchenstirnplatten. . 310— 320 N70 -= 480 ; we n, n, en (Außenmaße)... 220— 360 400 680 . DIN 1299, Blatt 1 ahmen für Wärmeröhren, DIN 1294. Rif⸗Herd garnituren Von den angege benen Maßen ist eine Abweichung von 19 zulässig.
Anordnung III / 43 ö. der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über das Verbot der Herstellung bestimmter Gegenstände vom 11. März 1943.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ann vom 11. ö 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Inbustrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichscknzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. 10. 1942) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§51 . Herstellungs verbot. .
) Die Herstellung der in der Anlage genannten Erzeug⸗
nisse ist verboten. ie Reichsstelle für technische ö kann durch Bekanntmachungen die Anlage dieser Anordnung ändern bzw. ergänzen. E) Die in der Anlage genannten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn nur einzelne Teile aus Eisen und Metall bestehen. Dieses gilt nicht für gleichartige Erzeugnisse, die von einer anderen Reichsstelle bewirtschaftet werden, wenn deren Herstellung von dieser genehmigt ist.
(3) Das Anbieten in Fach⸗ und Tagespressen der in der Anlage genannten Erzeugnisse ist den Herstellern verboten.
582 Verhinderung von Umgehungen. (
Die Bestimmungen des 5 1 gelten auch für solche Erzeug⸗
nisse, die eine andere Bezeichnung als die in der Anlage ge⸗
nannten Erzeugnisse haben, jedoch dem gleichen oder einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese dienen. —
8383 . Aus nahmen. In besonders begründeten Fällen können die Bewirt⸗ schaftungsstellen des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse im Benehmen mit diesem Ausnahmen von den Be⸗ stimmungen dieser Anordnung zulassen. Anträge sind bei der für den Antragsteller zuständigen Bewirtschaftungsstelle ein⸗ zureichen und ausführlich zu begründen. k . 5 4 Strafbestimmunegn. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 19, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. gi
Inkrafttreten. Diese Anordnung tritt am 15. März 1943 in Kraft. Sie
gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten
von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 11. März 1943.
Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Gerhard Wolff.
Inhaltsverzeichnis.
Beschläge und Zubehör von Krafträdern, Fahr⸗
rädern, Kinderwagen u. dg,
Bürogeräte und Tonen fliten,
Drahtwaren,
Einrichtungs⸗Dekorationsgegenstände und Zubehör⸗ teile jeder Art .
Galanteriewaren und Erzeugnisse der Volkskunst und des Kunstgewerbes,
Gegenstände und Apparate für Land⸗ und Garten⸗ wirtschaft, l
Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen,
VIII. Haus⸗ und Küchengeräte jeder Art mit Ausnahme a . Kriegsauflagenprogramm enthaltenen Gegen⸗ tände, . ;
IX. Haus⸗ und Küchenmaschinen und ⸗apparate, X. Gegenstände der Körper⸗, Schönheits⸗, Haar⸗ und gef n wepseere, e . XI. Kurzwaren und Nadeln, XII. Schneidwaren, .
XIII. Schlösser und Beschläge, r,
XIV. Tafel- und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jeder Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln,
XXV. Verschiedene Erzeugnisse,
XVI. Werkzeuge.
1
Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, 6 Kinderwagen u. dgl.
Bügelverdecke, mit mehr als fünf Bügeln, Fahrradsättel, ausgenommen solche mit Druckfedern und ohne Federung, Fahr radstützen⸗ und Kippständer, Fußruhen für Fahrräder, ausgenommen Kinderfußruhen in Verbindung mit Kinder⸗
(Fortsetzung in der Ersten Beilage)
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag. i. V.: Rudokkf Lantzsch in Berlin NwW 2 Druck der Preußischen Verlags und Druckerei Gmbo., Berlin. Drei Beilagen seinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Bei der geiürzten Äuggabe fäl die Jentralhandelsregisterbeilage loꝛ.
z1iz, 365, 418, o, zzz, 86
Nr. 60
Gortjetzum aus dem Hauptblatt.)
. Fußtrittgalerien, Rückspiegel für Fahrräder, Echmutz⸗ änger für Fahrräder (nicht utzblechey, Schutzblechfiguren für Kraft⸗ und Fahrräder, Stoßstangen, Trinkflaschenhalter, Uhrenhalter für Kraft⸗ und Fahrräder, Vorderradfederung für Kraft⸗ und Fahrräder, Wimpelstangen, Winker für Fahr⸗ räder, Zubehörteile von Kinderwagen: Gestelle aus Stahlrohr oder mit durchgehendem Feder⸗ bogen, durchgehende Achsen, Sturmstangen, ausgenom⸗ men solche, die höchstens 550 g je Paar Gesamtgewicht an Eisen und Stahl haben, Schieber, ausgenommen halb⸗ lange Schieber aus Stahlrohr, 6/8 mm, Wandstärke 1mm, Vollscheibenräder.
II. Bürogeräte und Bürontensilien,
wie Bleistiftspitzer, ausgenommen Messerchen hierzu, Brief⸗ öffner, Briefwaagen, ausgenommen solche mit Tragfähigkeit von 250 g und darüber in einfacher Ausführung, Farbbänder⸗ ausrüstungen mit mehr als einer Spule . Schreibmaschinen, Notizblockhalter, Schwebstifte, Schreibzeuge, Schreibtisch⸗ bestecke und ⸗geräte.
III. Drahtwaren:
Auflegeroste, Bindfadenhalter, Bindfadenkapseln, Blumen⸗ ampeln, Bohnerwachsaufträger, Briefkästen, ö fänger, Drahtkörbe, ausgenommen Kartoffellege⸗ und Kar⸗ toffelerntekörbe, soweit sie den landwirtschaftlichen Betrieben eliefert werden, drehbare Verkaufsständer, Einsätze, Fliegen⸗ elle Fliegenklatschen, Geldkassetten aus Draht, Handtuch⸗ körbe, Kaninchenraufen, , . künstliche Christ⸗ bäume, Papierkörbe aus Draht, Quirle, Rolltischdecken, Salat⸗ wäscher, Schneeschlägert, Schwammhalter, Seifenhalter, Tropfenfänger, Topfeinlagen, Vogelkäfige.
IV
Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände und Zubehör⸗ teile jeder Art:
Adreßplattenschränke, Aktenständer, Ampeln, Badezimmer⸗ schränke, Balkonkästen, Billardlampen, Blumenampeln, Blu⸗ menbretter, Blumengitter, ,, ,, Blumen⸗ und Kakteenständer, Blumenvasenhalter, Bridgelampen, Brief⸗ kästen, Brikettträger und Kästen, Bücherschränke, Bücherwagen, Büromöbel aller Art, ausgenommen Stahlrohrgestelle für Ad⸗ dier⸗ und Buchungsmaschinen, soweit das Gewicht der Maschine 60 kg übersteigt, Dekorationsleuchten, Dokumenten⸗ kästen, kiten, ausgenommen sind die Einsätze, Fenster⸗ vorsetzer, Fliesentische, Flügelleuchten, Flurgarderoben, Foto⸗ plattenschränke, Galerien, Garderobenständer, Garderoben— verkaufsständer, Gartenmöbel, Gartenschirmftänder, Geld⸗ kassetten, Hocker, Hutständer, Hutständerfüße, Hutständerteller, Kamingeräte aller Art, Karteikästen jeder Art, Kartenplatten und Schauplatten, Klavierleuchten, Kleiderbügel, Kleider—⸗ leisten, Kleiderreinigungsgestelle, Kleinmöbel, Klosettpapier⸗ halter, Kohlen- und Brennstoffkästen, Krawattenhalter, Kühl⸗ und Blecheinsätze für Küchenmöbel, Laden nrichtungsgegen⸗ stände, Matratzen, ausgenommen 5 matratzen mit einem Eisenhöchstgewicht von 5, kg, Ofenschirme, Nachttisch⸗
einsätze, Quasten, Palmenständer, Papierkörbe, Putzwoll⸗
kästen, ausgenommen für den innerbetrieblichen Bedarf der Industrie und für die Wehrmacht, Rasierspiegelleuchten, Räucherschränke und kammern, mit Ausnahme besonderer, von der zuständigen Wirtschafts⸗ bzw. F ruppe bestimmter Größen für gewerbliche Betriebe, Rolltischec en, Rosettenschrau⸗ ben, Sandkästen, Schallplattenständer, Schaufenstereinrich⸗ tungen, Schaufensterschienen, Schaufensterständer jeder Art, Schaukästen, Schemel und Sessel, Schirmständer einschl. Ein⸗ richtungen, Schränke und Spinde für Schreibmaschinen, Schreibmaschinentische, Schulmöbel jeder Art, Spiegelgriffe, Spiegelleuchten, Spiegelrahmen und ⸗einfassungen, Spültisch⸗ garnituren und Spültischbrillen, Stahlschränke, ausgenom⸗ men Schränke für Geheimhaltung wichtiger Unterlagen, in folgender Ausführung: Blechstärke der Innenwände und der Türen höchstens 1,5 mm, bei pelwandigen Schränken höch⸗ stens 1 mm Blechstärke, für den zedarf der Wehrmacht, für Be⸗ triebe, gegen eine Bedarfsbetätigung der zuständigen Rüstungs⸗ inspektion in Verbindung mit der Abwehrstelle des Wehr⸗ kreiskommandos, Stühle jeder Art, ausgenommen Arbeits⸗ drehstijhle mit Füßen, Kopfstücken und Sitzen aus Holz, Tee⸗ wagen, Tintenfaßbehälter, Tische, ausgenommen Tische für kriegswichtige und chemische Betriebe, in denen mit hoher Feuchtigkeit und Explosivstoffen gearbeitet wird, Tischglocken und Glockenständer, Transportkästen und Transportkörbe, aus⸗ genommen für den innerbetrieblichen Bedarf der Industrie
und für die Wehrmacht, Türglocken, Uhrengestelle, Uhren⸗
ständer, Verkaufsständery jeder Art, Vitrinen und Glas⸗ chränke mit Profilleisten, Wandschoner, Waschschüsselhalter, Werkzeugkästen, ausgenommen für den Bedarf der Wehr⸗ macht, des RAD, der Organisation Todt und der Heimatkraft⸗ fahrparks, Werkzeugschränke, Zeitungshalter, Zierleuchten, . Zier nägel. Ausgenommen von dem Herstellver⸗ ot sind Eisenbetten sowie alle Krankenhausmöbel für den Be⸗ darf von Krankenhäusern, Lazaretten sowie für ärztliche Ordi⸗ nationszimmer u. dgl., sowie Möbel und Einrichtungsgegen⸗ stände für Kriegsschiffe.
V
Galanteriewaren und Erzeugnisse der Vollskunst und des Kunstgewerbes sowie deren Einzelteile:
Auteblumenhalter, Becher jeder Art, Bilderrahmen und Bilderständer, Bleistiftanstecker, Blumenschalen und Blumen⸗ basen, Bonbonieren, Bonbonkörbchen, Buchstützen, Bügelver⸗ Flu und Ornamente für Damentaschen, Ehristbaumstän⸗ der, Drehplatten, Ehrenkränze, Dosen und Kästen jeder Art, sowie Etuis, ahnennägel und Fahnenspitzen, Figuren, laggenständer, Fotoständer und Fotorahmen ö, . tänder, Gebäckkästen, Geldtaschen, Börsen, Kin ertaschen, Ein⸗ auftaschen sowie Koffertaschen und ähnliche Erzeugnisse, Grabkränze, Jagdbecher, Jubiläumsschilder, Kästen und Dosen als Schmuckstücke und als Andenken, Kammschalen, Kammkästen und Kammteller, Kartenspiel zubehör, Kerzen⸗
leuchter, Kinderklappern, kirchliche Geräte und Devotionalien
w/ /„ää/ /// 77228
Erste Veilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, ben 13. März
jeder Art, kunstgewerbliche Eisen⸗ und Metallwaren jeder Art, kunstgewerbliche Eisen⸗ und Metallwaren jeder Art, Kofferein richtungen, Lesezeichen, Lippenstifthülsen, Myrthen⸗ kränze und Myrthenzweige, Modellspiegel und Taschenspiegel, Nadeldosen, Nadelkissen und Nadelteller, r , n , Notizblöcke, Nußknacker, Parfumflakons, Parfumzerstäuber, Pokale, Puderdosen und Taschenpuderdosen, Pikledosen, Ra⸗ siergarnituren und Rasierspiegel, Rasierschalen, Rasierappa⸗ rate, Neisegarnituren, Reliefs, Schmuckschalen, Sparbüchsen und Spardosen, außer Heimsparkassen, Sportabzeichen für Becher, Statuen und Statuetten, Stocknägel, Streichholz⸗ schachtelhülsen, Thermometer, ausgenommen für technische wecke, Tischfeuerzeuge, Toilettengarnituren, Trinkhörner, hrhalter, Wandleuchter, Zahnbürstenhalter und -iosen, Zahnpulverdosen, Zierketten, sämtliche Rauchutensilien, wie: Aschenbecher, Pfeifenständer, Rauchtischchen, Rauchservice und Rauchständer, Tabakdosen, Tabakkästen, Zigaretten⸗ ablagen und Zigarettenlöscher, Zigarettendosen, Zigaret⸗ tenetuis, Zigarettenspitzen, Zigarettenabschneider, ö
holzständer.
VI.
Gegenstände und Apparate für Land⸗ und Gartenwirtschaft:
Blumengabeln, Blumenkellen, Fecherbesen, Gartenschlauch⸗ wagen, Jaͤtehäckchen, Kakteenspaten, Pflanzenpfähle, Pflan⸗ ,, Rasenkantenstecher, Rasenmäher, auch mit moto⸗ rischem Betrieb, Sportspaten, Wühleisen, Hundeschüsseln, Käfigständer, Katzentoiletten.
VII. Gewerbliche Bedarfsartikel und Padungen: Klebeverschlußapparate, Packungen aus Eisen, Metall, Blech
jeder Art,. Papierabrollapparate, Probedosen, Putzwasser⸗ flaschen, Schutzbehälter, ausgenommen für Glashallons mit mindestens 40 Ltr. Inhalt, Schutzflaschen, Stahlblechplomben jeder Art, ausgenommen Plomben zum Verschluß bei Kon⸗ trollzwang sowie ö 12 bis 18 mm für Butter⸗,Mar⸗ arine⸗, Seifen und Tabakwarenpakete, Thermosflaschen⸗ ülsen, Versandetiketten, ausgenommen Kollianhänger, Ver⸗ packungsschnurhalter.
VIII.
. und Küchengeräte jeder Art mit Ausnahme der im riegsauflagenprogramm enthaltenen Gegenstände, welche nachstehend aufgeführt find:
Eimer verzinkt und emailliert, Gießkanne, 13 Ltr. Inhalt, verzinkt, Wannen verzinkt, Waschkessel verzinkt, Bratpfannen, emailliert, Durchschläge i8 und 20 em emailliert, Eßteller 22 em emailliert, Kaffeeflaschen mit Patentverschluß, 1 Ltr. emailliert, Kehrschaufeln emailliert, Kochtöpfe hohe und niedrige Form emailliert, Schöpflöffel emailliert, Taschen⸗ essenträger emailliert und lackiert, Trinkbecher, Blechback⸗ formen, rechteckig, 20 und 26 em, Drahtsiebe, Konservenglas⸗ öffner für Rillenkonservengläser, Reibeisen.
Vom Herstellungsverbot sind ausgenommen: Großküchen⸗ geschirr, einschl. Schüsseln.
IX. Haus⸗ und Küchenmaschinen und Apparate:
Aufschnittschneidemaschinen, Bohnenschneidemaschinen, Brot⸗ schneidemaschinen mit Druck- und Rundmesser, Butter⸗ maschinen mit Glasbehälter, Einkochapparate, Fleifchhack⸗ maschinen und Ansätze dazu, Fruchtpressen, Gasheizöfen, Gemüsehackmaschinen, Käseschneidemaschinen, Kartoffel⸗ stampfer, Kombinationsmaschinen aller Art und Zusatzteile hierzu, komb. Herde, Konservierungsapparate, Messer⸗ und Gabelputzmaschinen, Reibemaschinen, Rühr⸗ und Knet⸗ maschinen, Teigmaschinen und Teigmischer.
X. Gegenstände der Körper⸗, Schönheits⸗, Haar⸗ und Gesund⸗ heitspflege, insbesondere Bidets, Fuß⸗ und Armbadewannen, Irrigatoren, Nacht⸗ töpfe, Nagelpflegeinstrumente, Spucknäpfe, Stechbecken, Zahn⸗ stocher, ausgenommen sind sämtliche Gesundheitspflegeartikel für den Bedarf der Krankenhäuser, Lazarette, Heilstätten und ähnlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie der Ärzte.
XI. Kurzwaren und Nadeln:
Badehaubenschnallen, Bindegarnituren. Bartklammern, Buchecken und Ecken für Lederwaren, Saarfpangen und Haar⸗ weller, Handschuhknöpfer, Hutkniffhalter, Korkenzieher für Parfümflaschen, Kragenfedern und Kragenspangen, Locken⸗ wickler, Plakathalter, Postkartenklammern, Schleifennadeln, Schuhlnöpfer und Schuhtnöpfe, Bratennadeln, Durchzieh⸗ nadeln, Nadeleinfädler, ausgenommen für industrielle Zwecke, Spicknadeln.
XII.
Schneiderwaren.
1. Scheren: Blumenscheren, Damenscheren, ausge⸗ nommen solche in Größen bon 4355“, 5“, 6“, 7, Docht⸗ . Geflügelscheren, Kinderscheren, Lampenscheren, Laub⸗
eren, Plombenscheren, Präsentierscheren, Rasenscheren, K Zigarrenscheren, Zigarettenscheren, Zuschlag⸗
eren.
2. Messer und Dolche: Ankermesser, Arkan sasmesser, Austernmesser, Buntschneidemesser, ö Cham⸗ Pagnermesser, Damendolchmesser, Drehmesser, Fahrten messer, Flammendolche, Florette, Haurapiere⸗ und Fechtsäbel, Hirsch⸗ fänger, Hühneraugenhobel, Kampmesser, Kaviarmesser, Klappmesser, Korkmesser, Krebsmesser, Konfektmesser, Obst⸗ messer, Pfeifen raumermesser, Reklamemesser, Rundstück⸗ messer, Schälmesser, Schimesser, Segel messer, Spickmesser, Springmesser, Stiletts mit zwei und mehrschneidigen Klingen, ausgengmmen Nahkampfdolche für die Wehrmacht, Taschen⸗ brotmesser, Theaterdolche, Touristenmesser, Uhrkettenmesser, Vergoldermesser, Wurstprobemesser, Zwiebelschneider.
XIII. Schlösser und Beschläge: Automatische Schrankverschlüsse, mit Ausnahme von Kühl⸗
schranverschlüssen, Baubeschläge aus Grau⸗ und Temperguß, ausgenommen:
1943
1. Türbeschläge: Aufhänger, Rollengehäuse, Futterstücke, Schließbleche und Schloßschilder für Schienenfahrzeuge, Autohusse und Postwagen, Dornverschlüsse und Buchsen, Griffe für Gepäck⸗ und Lastwagen, Hebevorrichtungen für Hebetüren, Kniestücke für Pendeltürgriffe, Türdrücker und Inöpfe, einschl. Führungsplättchen und ⸗ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl, Türkugelknöpfe mit Stahllangschildern, Tür⸗ und Tor⸗ feststeller, Winkelschließkästen, Nüsse, Zuhaltungen, Fallen und Schlüssel für Türschlösser; ,
2. Fensterbeschläge; Ankettel mit Hakenblechen, Anschlag⸗ puffer, Ausgleichsrollengehäuse für Schiebefenster, Böcke, Gelenke und Gehäuse für Fensterfeststeller, Dornverschlüsse, Drehflügel⸗ und Kipplager, Fenstergriffe, Oliven, Knöpfe, einschl. Führungsplättchen und -ringe sowie Einlagen für Beschläge aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl, Fensterladeninnenöffner, Kugel und Knöpfe für Fensterladen⸗ festhalter, Kupplungen für Kastenfenster, Ladenkegel, Kegel⸗ platten und werschlüsse, Oberlichtöffner mit Ausnahme der Gestänge, Hebelarme und Scheren, Oberlichtschnäpper, Vor⸗ reiber (Wirbeh. —
3. Sonstige Beschläge: Rollen und Laufwerke für Türen und Fenster, ausgenommen Schienen und Bänder, Treib⸗ riegel und Getreibe für Türen, Tore und Fenster, ausge⸗ nommen Gestänge und Führungen;
Briefkasteneinwürfe, Drückschilde, Federkastenschlösser, Langschilde, Möbelinnenbeschläge, ausgenommen
1. Bettbeschläge mit einem Nettogewicht von höchstens 6009
pro Garnitur, jedoch nur bis zu einem Einsatzhöchst⸗ gewicht von 750 g je Garnitur,
. Pult⸗ und Deckelscheren mit einem Nettogewicht von
höchstens 10 kg pro 100 Stück,
Scharniere,
Schließbleche,
Schlösser,
Schnäpper,
Schrankverbindungen mit Ausnahme von Schrankver⸗
schraubungen,
Tischklammern,
9. Verschlußriegel;
Rosetten, Schrankstangen, Stuhlbeschläge, Türgucker, Tür⸗ klöpfer, Türschließer, ausgenommen hydraulische Türschließer für Krankenhäuser, Lazarette oder Erholungsheime, Tür⸗ schoner, Türschutzbleche.
XIV.
Tafel⸗ und Tafelhilfsgeräte sowie Bestecke jeder Art, mit Ausnahme von Eßlöffeln.
XV. Verschiedene Erzeugnisse:
Abfallkörbe, Andenkenartikel, Aquarien und deren Bestand⸗ teile, Eisengriffe für Flaschenkästen, Flaschenschilder, Geschirr⸗ zierbeschläge, Grabampeln und Grabvasen, Handtaschenhalter, Hundesteuermarken, Kamingitter, Kartoffelvorratsbehälter, Karussells, Kleiderreinigungsgestelle, Kohlen⸗ und Brennstoff⸗ kästen, r Kranzständer, Milchtransportkannen, aus⸗ genommen nachstehende Größen und Ausführungen:
1. Stechdeckel⸗ (oder Steckdeckel) u. Muscheldeckelkannen 5, 10 und 20 Ltr. mit Traghenkel, 40 Ltr. mit Oberreifen und Seitengriffen,
2. Handkannen mit Henkel oder Bügel 1, 3 n. 5 Ltr.,
3. Handausmeßkannen mit Hohlgriff 8 Ltr.,
Luftverdünnungsapparate und Dampfeinführungsapparate, Ornamente und Plaketten, Rasierklingenhalter, Rafierklingen⸗ papierschneider, Rasierklingenverwerter, Reklameartikel, die durch eine Firmenbezeichnung als solche gekennzeichnet find, Reklamemünzen, Reisebügeleisen, Schlittschuhträger, Schreib⸗ tafeln, Spielmarken, Speise⸗ und Biermarken, Spiegel aus Metall oder in Metall gefaßt, Stahlspäne, Straßenspiegel, Taschenwärmer, Terrarien und deren Bestandteile, Ständer für Terrarien, Transportkarren, 1⸗ und 2L⸗rädrige (Kasten⸗ Sack⸗ und Stechkarren, Sprossen⸗ und Plattenkarren u. dgl), ausgenommen sind:
Aufzugkarren, Munitionskarren, zweirädrige Kasten⸗ karren, Karren zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder chemisch angreifenden Stoffen, Karren für heiße Güter, Sauer- und Wasserstoffflaschenkarren und einrädrige Kastenkarren der Wehrmacht, der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes,
Uhrkapseln, Vasen, Wertmarken, Zaunlitzen.
XVI. Werkzeuge:
Aerte über 2 kg, Blumenbinderzangen, Blumenkellen, Drahtzangen mit flachen Backen und Seitenschneidern, Elfen⸗ beinsägeblätter, Gärtnersägen, ausgenommen Idunasägen mit r n Blattlänge 300 mm, Hammerzangen (komb. Werk⸗ zeug: Zange, Hammer, Schraubenzieher), Hängelichtzangen, Kinderwerkzeuge, Korbmacherzangen, Kürschnerzangen, Maschi⸗ nenfeilen, ausgenommen flachstumpfe und halbrunde Maschi⸗ nenfeilen in den Längen 300 bis 400 mm in Hieb 1 u. Hieb 3, Maschinenschlangenholzbohrer, ausgenommen Form Douglas und 5 Irwin, Mauerkellen ungehärtet, Modistenzangen, Nadelzangen, Parallelklemmschraubstöcke, ausgenommen solche mit verdeckter Spindel, Regenschirmzangen, Regleusezangen, Rollbandmaße mit Stahlbändern bis 2 m Länge, Rosenkranz⸗ zangen. Schlangenbohrer Form Jennings, Schnellbohrer, Schraubenschlüssel verstellbar mit zwei geraden Mäulern und verdeckter Spindel, ausgenommen sind Längen von 125, 150, 200, 250 und 300 im in schwerer Ausführung, ferner Längen von 209, 250, 300 und 350 mm in leichter Aus— führung, Spachteln ungehärtet, Standhahnmutterzangen, Stangenlöffelbohrer, Stangenschlangenbohrer, ausgenommen sind olche der Form Douglas mit . und der Form Irwin mit Rippenöhr, Werkstattfeilen, schwere, ausgenommen sind Handfeilen in den Größen 373 mm 2kg und 425 mm 3 kg, Armfeilen in den Größen 375mm 3 kg und 25 mm 4 kg, Zentrumsbohrer mit vierkantigem Hals.
Handwerkzeuge für die Steinbearbeitung: Beizeisen, Marmorbohrer, Scharriereisen, Schlagei Spitzmeißel, Stein meißel. 9. .
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