1943 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 17. März 1943. S. 2

Anordnung über die Abgabe und den Bezug von festen Kraftstoffen Vom 16. März 1943 Auf Grund der mir durch Erlaß des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches vom 1. März 1912 im Rahmen des Vierjahresplanes erteilten Befugnisse ordne ich an:

81 Feste Kraftstoffe sind die zum Betrieb von Generatoren ge⸗ eigneten und bestimmten Kraftstoffe.

§ 2

(1) Feste Kraftstoffe zum Betrieb von Generatoren dürfen an Verbraucher nur von Betrieben abgegeben werden, die als Auslieferungsstellen oder Tankstellen für feste Kraftstoffe oder für bestimmte feste Kraftstoffe zugelassen sind. z

E) Die Zulassung erfolgt durch den Generalbevollmäch⸗ tigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Zentral⸗ stelle für Generatoren wobei jede Auslieferungsstelle und Tankstelle eine Nummer erhält (Zulassungs nummer). Die Zulassung ist widerruflich.

Die Auslieferungsstellen und Tankstellen dürfen feste Kraft⸗

stoffe nur gegen Vorzeigung der Feftkraftstoffkarte (G6 5) ab⸗

eben und haben bei jeder Abgabe die Art des abgegebenen ö ak afk die Abgabemenge, das Datum der Abgabe und Zulassungsnummer in die Festkraftstofffarte einzutragen.

54 Die Auslieferungsstellen und Tankstellen sind verpflichtet, die einschlägigen Anordnungen und Weisungen über feste Kraftstoffe, insbesondere über ihre Lagerung und Abgabe, zu befolgen und das amtlich vorgeschriebene Schild für Aus⸗

lieferungs- bzw. Tankstellen an einer für Verkehrsteilnehmer sichtbaren Stelle anzubringen.

85

() An die Halter von Generatoren (Verbraucher), die Ge⸗ neratoren betreiben dürfen, werden Festkraftstofffarten für Generatoren ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt durch den für den Standort des Generators zuständigen e,, der Zentralstelle für Generatoren.

(2) Durch die Festkraftstoffkarte wird die Berechtigung um Bezuge einer oder mehrerer Arten von festen Kraft⸗ en ausgesprochen.

3) Selbstversorger erhalten er r fr fe n, für Gene⸗ ratoren der Selbstversorger. Sie find verpflichtet, ihre Generatoren mit den auf der Kraftstoffkarte eingetragenen Festkraftstoffarten aus der Erzeugung und dem Anfall in eigenen Betrieben zu versorgen.

586

(1) Die Verbraucher dürfen feste Kraftstoffe nur bei den zugelassenen Auslieferungsstellen und Tankstellen beziehen.

(2) Die Verbraucher dürfen höchstens die für den tatsäch⸗ lichen Verbrauch erforderlichen Mengen beziehen.

(G3) Der Bezug von festen Kraftstoffen ohne Vorweisung der Festkraftstoffkarte ist verboten.

(4 Falls die Voraussetzungen für die Ausgabe der Fest⸗ kraftstoffkarte , n g. sind oder wenn der Generator länger als drei Monate nicht betrieben oder stillgelegt wird, ist die Festkraftstoffkarte unaufgefordert an ben örtlich zu⸗ ständigen Beauftragten der Zentralstelle für Generatoren zurückzugeben.

§57

(I) Für jeden Verbraucher wird auf der Festkraftstoffkarte eine Stammauslieferungsstelle vorgeschrieben, bei der er in der Regel die durch die Festkraftstoffkarte zugelassenen Fest⸗ kraftstoffkarten zu beziehen hat. An anderen Auslieferungs⸗ stellen und Tankstellen dürfen feste Kraftstoffe nur abgegeben und bezogen werden, wenn diese mindestens 50 km von der Stammauslieferungsstelle entfernt sind; die Abgabe und der Bezug an diesen Stellen darf jeweils nur in Höhe eines . erfolgen.

(2) Die Abgabe und der Bezug von festen Kraftstoffen an bzw. durch Selbstversorger sind nur an Auslieferungsstellen oder Tankstellen, die mindestens 50 km vom Standort des Generators entfernt sind, in Höhe eines Tagesbedarfs gestattet.

§8 8 Feste Kraftstoffe dürfen nur zum Generatorbetrieb ver— wendet werden. z 9

Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Vorschriften erläßt der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Zentralstelle für Generatoren Er ist auch berechtigt, Ausnahmen von dieser Anordnung zuzulassen.

§10

() Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder den zu ihrer Durchführung oder Ergänzung ergehenden , dorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelk, wird nach den Be—⸗ ö der zweiten Verordnung zur Durchführung des

ierjahresplanes vom 5. November 19536 (RGBI. 1 S. 936) bestraft. ie Strafverfolgung findet nur auf Antrag des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vier⸗ jahresplan Zentralstelle für Generatoren statt. Der Strafantrag kann zurückgezogen werden.

(2) Bei leichteren Verstößen kann der Generalbevoll⸗ mächtigte für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Zen⸗ tralstelle für Generatoren gegen den Schuldigen eine Srd⸗ nungsstrafe bis zu 10 009, RM im Einzelfall festsetzen; er kann seine Befugnisse auf andere Dienststellen übertragen.

§ 1 :

Die Anordnung tritt am 1. April 1943 in Kraft.

Berlin, den 16. März 1943. ;

Der Generalbevollmächtigte für Rüstungs aufgaben im Vierjahresplan. Speer.

Anordnung

zur Preisbildung für Umarbeitungen und Ausbesserungen von Bekleidungswaren, Haushaltswaren und verwandten Erzeugnissen aus Spinnstoffen oder Austauschstoffen Vom 10. März 1913 ; Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes Bestellung eines Reichskommissars für

die Preisbildung vom 29. Ottober 1985 (Rol. 1 S. 827) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres— plan angeordnet:

§1

I) Die Preise und Entgelte für Umarbeitungen und Aus⸗ . von Bekleidungswaren, Haushaltswaren und ver— wandten Erzeugnissen aus Spinnstoffen oder solchen Aus⸗ tauschstoffen, die an die Stelle von Spinnstoffen treten, sind im inländischen Geschäftsverkehr nach besonderen Richtlinien zu bilden. ;

E) Die Richtlinien werden vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassen. Sie werden den Unternehmen, die die genannten Waren umarbeiten oder ausbessern, durch die für 5 zuständige Gliederung der Organisation der gewerb—⸗ lichen Wirtschaft bekanntgegeben. Sie treten für das einzelne Mitglied zwei Wochen 9 Zustellung in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmk ift. Für die Ergänzung und Aenderung der Richtlinien gilt die Regelung der Sätze ? und 3 n .

§8 2

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor— schriften dieser Anordnung und den auf. Grund dieser Anord⸗ nung erlassenen Richtlinien zulassen oder anordnen.

83 Die Anordnung tritt am 21. März 1943 in Kraft. Berlin, den 10. März 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fisch ck.

Bekanntmachung Die Einrichtung, Aenderung oder Aufhebung der Verwal⸗ tungen von Grundstücken durch das zuständige Oberlandes⸗ gericht auf Grund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 16. Januar 1940 RGBl. ] S. 191 wird künftig im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger nicht mehr bekanntgegeben.

Berlin, den 13. März 1943.

Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens.

Dr. Krohn.

Berichtigung

der in Nummer 84 des Deutschen Reichsanzeigers und Preu⸗ ßischen Staatsanzeigers e, , me. Anweisung Nr. 36 der Wirtschastsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als e, , sstelle des Reichsbeauftragten für tech⸗ nische Erzeugnisse über emaillierte Krankenpflegeartikel.

Im 5 1 Ziffer 21 muß es statt Größe 1 „23 * 24 X 6 em“ richtig heißen „23 * 14 6 em“.

Nichtamtliches

Deutsches Reich e.

Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi⸗

. . am 12. März d. J. verlassen. Während

seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Edvin Lund⸗ ström die Geschäfte der Gesandtschaft.

Verkehrswesen

Die Ernährungswirtschaft muß für ihre Transporte den asserweg noch stärker benutzen

Die Tatsache, daß die Eisenbahnwagen von der Wehrmacht stärkstens in Anspruch 8 sind, hat bereits zwangsläufig u einer umfangreichen Einschaltung ber Binnenschiffahrt ö, Kern auch schon immer gewisse Güter der Land- und Ernährungs⸗ wirtschaft auf den Binnenstraßen transportiert wurden, so sind doch noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten gegeben, derartige Güter noch stärker von der Schiene auf die Wasserstraße zu vei⸗ lagern. Aus diesem Grunde hat nach Ausführungen der NS Landpost der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in einem Runderlaß nochmals mit Nachdruck auf die Notwendig⸗ keit hingewiesen, den Wasserweg für alle nur möglichen Trans⸗ porte in der , , . auszunutzen. Insbesondere werden durch ihn die eingegliederten Ostgebiete auf die Aus⸗ nutzung der Wasserstraßen verwiesen, zumal diese Gebiete ohne Beanspruchung der Wasserstraßen vor allem bei Spitzenverkehr ihre Transportaufgaben überhaupt nicht bewältigen könnten.

Um die gebotene Entlastung der Ei enbahn zu erreichen, ist es unerläßlich, daß die Verlader zum fahrer ihren Zeitpunkt mit den beteiligten Stellen der Schiffahrt wegen der Sicherung des Laderaumes in Verbindung treten. Zur Erleichterung der Auf— gabe empfiehlt der Erlaß, den Rat und die Mitwirkung der bei den Landesbauernschaften eingerichteten Verkehrsveferate in An⸗ spruch zu nehmen. Mit besonderer Eindringlichkeit muß hierbei eiu cl werden, daß es keinesfalls angängig ist, aus Rücksichten der Gewohnheit, aus Scheu vor zusätzlichen Arbeitsleistungen oder vor größeren Kosten auf die Benutzung der ,, , zu verzichten oder die Beförderung auf dem Wasserwe ewußzt u verzögern, um dann mit dem Hinweis auf die besondere Eil⸗ edürftigteit, des Transportes, Verderblichkeit der Güter oder ähnliche Gründe die Beförderung durch die Eisenbahn durchzu— . Ebenso . die auf vielen Wasserstraßen bemerkbare Ver⸗ nappung des Kahnraumes keine Veranlassung, von Schiffahrts⸗ transporten abzusehen. In gewissem Umfang werden zur Zeit noch , . als Speicherraum benutzt. Die ö Stellen der Verkehrslenkung setzen sich aber bereits dafür ein, daß der Laderaum nur noch für die Fahrt genutzt wird. Um das volks⸗ wirt af if notwendige 3e der . Ausnutzung

der Wasserstraßen zu erreichen, ist es unerläßlich, daß alle Be— triebe der Land⸗ und Ernährungswirtschaft selbst überprüfen, auf welche Weise sie die Reichsbahn entlasten können, indem sie in Empfang oder Versand ihrer Güter die Wasserstraße einschalten.

Postwesen Eine neue Sondermarle In der Zeit vom 25. März bis zum 15. Mai 1943 eben die größeren Postämter eine Sondermarke der Deutschen i dot zum Tag der 3 der Jugend ab. Die grüne Marke zu 64 4 Rpf. ist in der Staatsdruckerei Wien nach einem Ent— wurf des Kunstmalers Meerwald in Berlin⸗Wilmersdorf her—

2B ir ti chaftstei

gestellt worden.

Rationalisierung unwandelbare Aufgabe der deutschen Kriegs⸗ produktion Rationalisierungsschau des Hauptausschusses „Wehrmacht⸗ und allgemeines Gerät!

Der von Reichsminister Speer berufene Hauptausschuß „Wehrmacht⸗ und allgemeines Gerät“ legte in diesen Tagen dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition den Rechenschafts⸗ bericht für das erste Jahr e. Arbeiten auf dem Gebiete der Durchrationalisierung der kriegswichtigen Fertigung vor. Als ein kleiner, dafür aber um so übersichtlicherer Ausschnitt aus diesem Leistungsbericht ist eine Ausstellung in den Räumen des Charlottenburger Rathauses anzusehen, in der der Sauptausschuß an zahlreichen Musterbeispielen, graphi chen Darstellungen und Vergleichsstatistiken ein anschauliches Bild von den bisherigen Erfolgen seiner Rationalisierungsmaßnahmen gibt.

Wie der Leiter der Reichsgruppe Industrie, der ug eig Leiter des Hauptausschusses Wehrmacht⸗ und allgemeines Gerät ist, Generaldirektor Zangen, in seiner Eröffnungsrede erklärte, sei es dem Hauptausschuß bei der Ausrichtung dieser Rationali⸗ sierungsschau, die bis Ende April geöffnet ist, nicht darauf an⸗ ekommen, einen befriedigten und en eis nden Rückblick auf

eistungen der . sondern den deutschen Produzenten in Industrie und Handwerk einen eindeutigen Einblick in die Notwendigkeiten der Gegenwart und in die Möglichkeiten der Zukunft zu geben. Die Rationalisierung und Typisierung der Fertigung somie ihre Konzentration auf die besten Betriebe blieben nun einmal für die Dauer des Krieges die unwandelbare Aufgabe der deutschen Wirtschaft, zu deren Lösung die Ausstellung des Hauptausschusses beitragen wolle. . ;

Staatsrat Dr. Schieber, der Chef des Rüstungslieferungs⸗ amtes, der der Eröffnung der Schau in Vertretung des ver⸗ hinderten Reichsministers für Bewaffnung und Munition Speer beiwohnte, unterstrich in kurzen e nnen, die Feststellungen des Leiters der Reichsgruppe Industrie und begrüßte die Aus⸗ stellung als anschauliche Ergänzung des Rechenschaftsberichtes des Hauptausschusses „Wehrmacht- und allgemeines Gerät“, dessen reichhaltiges Zahlenmaterial beweise, daß die schwere Aufgabe einer konsequenten Durchrationalisierung der kriegswichtigen deutschen Produktion mit großem Erfolg in Angriff genommen worden sei. Es gelte, diese Erfolge immer wieder als anspornen⸗

des Beispiel zu verstehen und sie immer weiter auszubauen, um

jederzeit den notwendigen Produktionsprogrammen gerecht zu werden. Auf der Grundlage einer eindeutigen Bedarfsplanung würden dann die Erfolge des Jahres 1943 nicht geringer sein als die des Jahres 1942, zumal die grundsätzlichen Schwierigkeiten jeder Umstellung überwunden seien und die neuen Prinzipien des e nn enn, die Initiative des deutschen Unternehmers und das Leistungsvermögen des deutschen Arbeiters immer stärker zum Tragen kommen ließen.

Staatsrat Dr. Schieber gab sodann im Namen des Führers die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes an eine Anzahl um die deutsche Rüstungsproduktion verdienter Mitarbeiter des Haupt⸗ ausschusses bekannt.

Qualitätssicherung für Generatorkraftstoffe

Die Uebernahme der , durch Generatorfahr⸗ euge hat zur Voraussetzung, daß die Generatorkraftstoffe in einer ef ase nhe zur Verfügung stehen, die den hohen Anforderungen des Fahrzeuggenerators entspricht. Störungen, die vom Kraft⸗ kf herrühren könnten, müssen vermieden werden, Kosten für

artungsaufwand und etwaige Reparaturen , ,, gering bleiben. Aus diesen Gründen ist eine Festlegung und Sicherung der Kraftstoffqualität notwendig,

Die Forderung nach . licher Qualität gilt zwar von jeher schon für flüssige Kra kur h doch kennt der n rn die Gütekennwerte des Benzins und der Dieselkraftstoffe kaum, weil sie weder bindend festgelegt noch veröffentlicht werden. Mit

diesem Brauch wird bei Generatorkraftstoffen nunmehr gebrochen. Die , , . für Generatoren beim Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan, legt für jeden Gene⸗ r , der auf den Markt kommt, Mindestgütekennwerte 6. die zusammen mit dem vom reiskommissar festgelegten Preis bekanntgegeben werden. Nur Kraftstoffe, die diesen Güte⸗ kennwerten entsprechen, dürfen als Generatorkraftstoff abgegeben werden. Die Gütekennwerte selbst sind durch umfan reiche prak⸗ tische Erprobung ermittelt und derart felgen t, daß sie für einen einwandfreien Betrieb des Generators arg. bieten. Der Ge⸗ neratorkraftstoff ist also nicht mehr irgendein Anthrazit, ein be⸗ liebiges Braunkohlenbrikett oder ein unbekannter Schwelkoks, sondern jeweils ein gütemäßig genau umrissener fester Qualitäts⸗ kraftstoff Es ist dabei unerheblich, daß der Verbraucher in den meisten Fällen weder geneigt sein wird, die Gütekennwerte nach⸗ zuprüfen noch die Möglichkeit dazu haben wird. Allein die amt= ̃— Bekanntgabe der Werte verhütet, daß ihm ungeeigneter Kraftstoff geliefert wird und er dadurch Schaden erleidet.

Gütervorschriften liegen für Generator⸗Anthrazit seit längerem vor, für Stein lohlenschwelkoks, Torf und Lignit . in Kürze veröffentlicht und für weitere neu hinzugetretene Kraft⸗ stoffe von Fall zu Fall bekanntgegeben. Diese amtlich eite ene AQualitätssicherung ist ein Vorzug der Generatorkraftstoffe gegen⸗ über allen anderen Kraftstoffen und erst recht gegenüber den. üblichen Brennstoffen.

Erleichterung des deutsch⸗ungarischen Warenaustausches

Budapest, 16. März. Der deutsche und der ungarische Regie⸗ rungsausschuß für die Regelung der Virtschaftsbeziehungen

ni den beiden Ländern haben unter Vorsitz des Gesandten

lodius und des Gesandten von Nickl eine gemeinsame Tagung abgehalten, in der eine Reihe von Abmachungen getroffen wurde, die der Erleichterung des Warenaustausches zwischen den beiden Ländern und der weiteren Intensivierung der gemeinsamen Aus⸗ nutzung der kriegswirtschaftlichen Produktionskraft dienen. Ins⸗ besondere wurden Vereinbarungen. getroffen, um sicherzustellen, daß die Durchführung der . im Verrechnungsverkehr in Zukunft beschleunigt wird.

Vom Schiedsgerichtshof der Internationalen Sandels kammer

Mit Wirkung vom 1. Januar 1943 hat der n, der Inter⸗ nationalen Handelskammer, J. S. Edström, Dr. G. von Schnitzler, Mitglied des Vorstandes der J. G. Farbenindustrie AG., Frank⸗ furt . M. (Mitglied des Praͤfidiums der Deutschen Gruppe) in das Präsidium des , der ISK. berufen. Er setzt sich somit gegenwärtig aus folgenden Per ei let zusammen: Präsident: Algot Bagge, Mitglied des Schwedischen Reichsgerichts, Stockholm, Vizepräsidenten; Albert Buisson, Mitglied des In⸗ . de France, Ehrenprälidenten des Tribunal de Commerce e la Seine, Paris, Emil Sandström, Mitglied des Schwedischen Reichsgerichts, Stockholm, Dr, Georg von Schnitzler, Mitglied

des Vorstandes der J. G. Farbenindustrie AG., Frankfurt / Main,

und Albert Voigt Hansen, Direktor der Versiche rungsgesellschaft

A. Poigt Hansen, Paris. Als deutsches Mitglied des Schieds⸗

gerichtshofs gehört ihm Dr. Gerhard Riedberg, Stockholm, an.

Die Tätigkeit der Jon auf dem Gebiete der Schiedsgerichts; barkeit hat auch während des Krieges keine Unterbrechung er⸗ fahren. Die Schiedsklausel der ISK. findet daher in geschäft⸗ lichen Vexeinbarungen interngtignaten Charakters nach wie vor weitgehende Verbreitung. Besonders ist darauf hinzuweisen, daß sämtliche Anträge deutscher Firmen auf Eröffnung des Vergleichs⸗ oder des Schiedsverfahrens bei der Deutschen Gruppe der Inter⸗ nationalen Handelskammer, Berlin Nw 7, Dorotheenstr. 29, ein⸗ zureichen sind die sie an die Geschäftestesle des Schiedgerichts⸗ hofs in Stockholm oder falls die Parteien übereinstimmend die Behandlung der betr. Streitsache durch den Schiedgerichtshof in Paris wünschen an diejenige in Paris weiterleiten.

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Sept. Üb. loc. K.., Leb. Ver Pol. de5 gl, Magd. Vers. A. ⸗G. über 3000. HRM. Gleiche 201 637 über

Neichs· und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 17. März 1943. 8g. 3

Sauptversammlungskalen der für die Woche vom 22. bis 27. März 1943

Montag, den 22. März

gudwigẽhafen: Ludwigshafener Walzmühle, Ludwigshafen,

12 Uhr. i München:; Bayerische Vereinsbank, München, 1119 Uhr. Wien: Ostmark Versicherungs⸗A.⸗G., Wien, 16 Uhr.

Dienstag, den 23. März

Berlin: Deutsche Centralbodenkredit A.-G., Berlin, 11 49

Bersin: Siemens K Halske A. G, Berlin-Siemenzstadt, Uhr.

Berlin: Stock K Co, Spiralbohrer⸗ Werkzeug⸗ u. Maschinen⸗

fabrik, Bezlin⸗Marienfelde, 12 Uhr. ;

Weimar; Teutsche Hypothekenbank, Weimar, 111 1

ert, , m. Frankfurter Hypothekenbank, Frankfurt a. M., r.

Oedt: Johs. Girmes & Co., ao. H.⸗V., 14 Uhr. ;

, Mecklenburgische Sypotheken⸗ u. Wechselbk, Schwerin, .

, , Pfälzische Hypothekenbank, Ludwigshafen a. Rh. .

Stettin: Pommersche Provin ial⸗Zuckersiederei, Stettin, 1 Uhr. Dresden: Sächsische Bodencre itanstalt, Dresden, 12 Uhr. Köln: Westdeutsche Bodenkreditanstalt, Köln, 111 Uhr.

Mittwoch, den 24. März

Leipzig⸗Gohlis: Aktienbierbrauerei Gohlis, Leipzig⸗Gohlis, 1 Uhr.

vie gel Berg⸗ u. Hütten⸗A.⸗G. Friedrichshütte, Herdorf, 5 Uhr. ; ,, . Landshuter Keks u. Schololadenfabrik, Lands⸗ Ut, Te 8 Liquidations⸗Casse in Hamburg, Hamburg, 17 Uhr. üsseldorf: Schwabenbräu, Düsseldorf, 12 Uhr. Dresden: Soeietäts- Brauerei Waldschlößchen, Dresden, 12 Uhr. Düsseldorf: Ver. Stahlwerke A. G., Düffeldorf, 11 Uhr. München: Waggonfabrik Jos. Rathgeber A. „München, ao. S. V., 111 Üihr. Donnerstag, den 25. März Berlin: Deutsche Wohnstätten⸗ypothekenbank, Berlin, 17 Uhr. 8 gell be Licht- u. Kraftanlagen Ä.-G., Berlin, do. V. ö. Berlin: Portland⸗Cement⸗Fabriks A.-G. „Schakowa“, Schako⸗ wa / O., 10 Uhr. ö . Tangermünde Fr. Meyers Sohn, ao. 9 8 6 2 T. Hannover: Eisenwerk Wülfel, Hannover⸗Wülfel, 12 Uhr. Dresden: Elbtalwerk⸗Elektrizitäts. A. G. Heidenau, 11 Uhr. Leipzig: zandelsbank A. G., Leipzig, 16 Uhr. Graz Steinfeld: Brüder Reininghaus A.⸗G. f. Brauerei u. Spiri⸗ tusindustrie, Graz⸗Steinfeld, 5 Uhr. Stettin: Bohrisch Brauerei, Stettin, 121ͤ2 Uhr. Stettin: ried, Rückforth Ww. Stettin, 1 Uhr. Stettin: Stettiner Bergschloß-Hrauerei. Stettin, 11 Uhr. Stettin: Stettiner Brauerei? A. G. „Elysium“, Stettin, 15 Uhr.

Freitag, den 26. März

Berlin: Deutsche Bau- u. Bodenbank, Berlin, 17 Uhr.

Bremen: Bankverein für Nordwestdeutschland, Bremen, 12 Uhr. Leipzig: geri, Bau mwollspinnerei, Leipzig, 11m, Uhr. Leipzig: Emil Pinkau C Co., Leipzig, 115 Uhr.

Magdeburg: Zuckerraffinerie Magdeburg, Magdeburg, 16 Uhr. Sonnabend, den 27. März

Berlin: Deutsche A.-G. für Nestle⸗Erzeugnisse, Lindau, 111½ Uhr. Berlin: Deutsche Bau⸗ u. Grundstü . Berlin. 12 äanth Berlin: Sarotti A.-G., Berlin⸗ empelhof, 12 Uhr.

Nürnberg: Mars⸗Werke, Nürnberg, 13 Uhr.

Mainz: Werner & Mertz, Mainz, 11 Uhr.

Her

J; Börsenkennziffern für We Woche vom 8. bis 13. März 1943.

Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 8. bis 13. März 1943 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats vom 8. 3. vom 1. 3. durchschnitt Attien turse (Kennziffer 1924 bis 13. 3. bis 6. 3. Februar bis 1926 - 100 Bergbau und Schwerindustrie 162,36 162, 36 162,36 Verarbeitende Industrie .. 168, 32 168,32 1658,52 Handel und Verkeht. 154,21 154,42 154,78

Gesamt . 158, 14 158, 19 168,39 Kursniveau der 49919en Wertpapiere PfanbbrießFc 102,50 102,50 102,50

Kommunalobligationen ... 102,50 102,50 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen

1940 Folgen 6 und 7... 104,38 104,33 104,37 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 103,40 103,36 103,22 Anleihen der Länder.... 103, 13 102,99 103,30 Anleihen der Gemeinden.. 102,45 102,48 102,51 Gemeind eumschuldungsanleih 103,65 103,55 103,25 Industrie obligationen . 104,88 104, 65 104,30

Helsinki, 16. März.

weiterung der Anbaufläche auf gegen sei eine Steigerung de ohne größere Schwierigkeiten durchführbar.

Abkommen über den Warenverke

Brüssel, 135. März.

txoffen, das für das zarenaustausch im We

ugeben. Dleses

Sofia, 16. Mär

ahre 1941/43 um 8 während d eit um 26 R stieg. Dur größerte sich das Eisenba um 11 9.

Wirtschaft des Auslandes

Die Richtlinien für die sfinnische Agrarproduktion 1943

; ki, 16 Die finnische Regierung hat jetzt die Richt⸗ linien für die landwirtschaftliche Erzeugung für das Jahr 1943 heraus egeben, die sich insofern von denen' des vorigen Ja unterscheiden, als die abzuliefernden Brotgetreide⸗ und Karto mengen bereits im voraus vor den . ,. wobei * Stand v versorgung mit Brotgetreide benötigt innland, wie der Chef der Produktionsabteilung des . ö. gibt, 600 000 ha, doch sei vorläufig nur die Möglichkeit zur Er⸗ etwa 509 000 ha vorhanden. Da⸗ r Kartoffelanbaufläche um 25 3.

und den Niederlanden

ekartoffeln und Heringe liefern,

Ein spanische Vier⸗Milliarden⸗Anleihe

Madrid, 16. März. Die Regierung General Franco hat das anische Finanzministerium ermächtigt, eine außerordentliche taatsanlelhe bis 6 . von vier Milliarden Peseten aus- . assen worden, um allen im öffent⸗ ichen Interesse stehenden außerordentlichen Bauten, Erwer⸗ bungen und rganisationen durchführen ht können, ohne die Steuern zu erhöhen, sondern das stiltiegen

uziehen. Die Einzelheiten und Bedingungen der neuen eihe sind bisher noch nicht bekannt.

esetz ist er

Elektrifizierungsplan für die bulgarische Staatsbahn

Sofia, ärz. Nach Angaben des bulgarischen Ei ministeriums wird zur Zeit in Bulgarien ein 26⸗ ausgearbeitet, der die Elektrifizierung“ der bulgaris bahn vorsieht., Der Anlaß für die Elektrifizierung, die zunächst f den wichtigsten Linien beginnen wird, /

Zeit jährlich 350 400 069 t Steinkohle benötigt werden. Außer⸗ dem beträgt der Transport von Steinkohle 25 3 des Güterber⸗ ulgarien. Der Steinkohlentransport erhöhte sich im er Personenverkehr in derselben den Anschluß der neuen Gebiete ver— nnetz um 33 , die Schmalspurbahn

jahrsarbeiten festgesetzt on 1942 maßgebend ist. Zur Selbst⸗

aftsministeriums bekannt⸗

hr zwischen Belgien

9 Brüssel wurde ein Abkommen über den Warenverkehr zwischen Belgien und den Niede erste Halbjahr 1943 einen rte von 30 Mill. REM bzw. 3 Im Rahmen dieses Abkommens wir Belgien Eisen⸗ ttahl⸗ Halbzeug und fertigwaren, Produkte strie, keramische Erzeugnisse, Erzeugnisse der Photoindustrie, , chemische Produkte im Rahmen eines Spezialablommens Fl i ö 2. . pez Flachs sowie ederlgnde Saatkarteffeln, Gemuͤsesamen und Fischereiprodukte owie Radigartikel, Glühfäben, Kunstplatten e , nf. der etallindustrie, ferner Papierwaren Rohstoffe für die belgischen Photoindustrie ausführen werden.

rlanden ge⸗ gegenseitigen 75 Mill. bfr seiner Glas⸗ Zellglas, Kunstfaser⸗Sulfite

während die

„EChemikglien und sonstige

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chen Staats⸗

iegt darin, da

16,86 -= 16, 93, Oslo? =

Amtlich. Berlin —, „Brüssel zo, 11— 50

a ,,.

Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten

Bu dapest, 16. März. (D. N. B.) Alles in engö. Amsterdam 10. 73 I, Berlin iz6, 0 Butareß 27 a z Mailand 17,77, New Jork

5

S4, Helsinki 6, 0, London —, Paris 6,s1, Prag 13,62. Preßburg 1lI,71, Sofia 415,50, Jagreb 6, si, Zürich 80, 20. Die Börse bleibt an den Sonnabenden geschlossen.

London, 16. März. (D. N. B.) New York 402, 50 403,50, Paris —, Berlin Spanien loffiz. 40,50, 443 4,47, Amsterdam —, Brüssel —, Italien Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,

, Buenos Aires (offiz.) 16,95 Rio S3, 643, Schanghai Tschungking⸗Dollar Amsterdam, 16. März. (D. N. B.) 2,00 Uhr; holl. London New York ; 7, Schweiz 45, 63 43, , Italien (Clearing Madrid Kopenhagen —, Stockholm Zürich, 16. März. (D. N. B.) II, 40 Uhr.! Paris

London 17432, New York 4,31, Brüsfel 69, 25 B., Mailand 22, 662 / , Madrid 39,75 B., Holland 22

(Freiv. —,

th 217,13,

44, S1 -= 44, 90, Prag

9763 B., Berlin 172,55, Lissabon Stockholm 102.5663, Oslo os, 62M B.,

—— **

111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,18, Oslo 109,00, Helsingfors 9, 8ß,, Prag —, Madrid —. Alles Brief⸗ kurse.

Stockholm, 16. März. (D. N. B.) London 16535 G., 16,95 B., Berlin 167,59 G., 168,50 B., Paris G., 9, 0 B., Brüssel (j., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97, so B., Amsterdam G., 223,5 B., Kopenhagen 87, s9o G., 87,90 B., Oslo gs, 35s G., 95, 65 B., Washington 415,05 G., 420,00 B., elsing⸗ fors 8,8; G., S, 89 B., Rom 22, 09 G., 22, 20 B., Prag Madrid w Kanada 3, 78 G., 3,82 B., Lissabon G, 17,75 B., Buenos Aires 97, H G., 1h ho .

Oslo, 16. März. (D. N. B.) London G., 17,15 B., Berlin 175,28 G., 176,5 B., Paris G., 16, 00 B., New Yorł G., 44000 B., Amsterdam G., 235,90 B., Zurich 101,50 G., 105,00 B., Helsingfors 8, 0 G., 9, 20 B., Antwerpen = G., Il,50 B., Stockholm 104,55 G., ios, 10 B., Kopenhagen 91,75 G., gz, 26 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 16. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

In Berlin feftgestellte Notierungen für telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tetegraphische Aus zahlung

17. März 16. März Geld Brie Geld Brief

, 1äghpt. Pfund 2 Afghanistan ( abul) .... .... 109 Afghani 18,79 18,85 15,78 18,853 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. * Pes. o, 5883 0,592 O,588 0,592 Australien (Sidney) ..... ... 1ẽ austr. Pfund 1 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40, 09 38,96 40, 04 Brasilien (Rio de Janeiro). 1 Cruzeiro . ** .

,,, 100 Rupien

Bulgarien (Sofia) .... ...... 100 Lewa 3,957 8,053 3,097 3,053 Dänemark (Kopenhagen) .... 1060 Kronen 52, 165 52,25 52, 168 52,25 England (London) ...... * 1 engl. Pfund . Finnland k . 1090 finn. 5, os 5, o7 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .... ...... 1090 Frs. e. Griechenland (Athen) . ...... 100 Drachmen 1668 1,572 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

j 100 Gulden 132,0 132,70 182,70 182,70 ran (Teheran) ..... ...... 100 Rials 14459 14,561 14,569 14,61 Island (Reytjavihh ... ...... 109 i6l. Ar. os, 2 35,56 38,4 38,30 Italien (Rom und Mailand) . 1606 Tire 13,14 18,16 18,19 18,16 6 (Tokio und Kobe) ... 1 Yen 0, 585 o, 537 C0, 686 0,587

anada (Montreah ... ...... 1 kangd. Dollar 4 Kroatien (Agram) .... ...... 100 Kuna 4, 995 5 005 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) .... .... 100 Kronen 656 76 56, 835 56 76 66, 85 Portugal (Lissabon) ...... .. 100 Escudo 10,19 10, 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei

. 100 Kronen 56, 46 59,58 59, 46 69, 58 Schweiz (Zürich, Basen und

,, ,,, Frs. ö7, 89 3, o9 37,39 88,0 Serbien (Belgrad) ..... .... 100 serb. Dinar 4,9968 5,0996 4,995 5, 055 Slowalei ( Preßburg) 73... 169 ssom. Kr. s.551 3,5609 8,591 S569

Spanien (Madrid u. Barcelona) 160 Pesetas 23,565 23, 605 23,565 2838, 605

und Johannisburg) ...... 1èẽ südafr. Pfd. Türkei ( stanbul) .. ...... ... 1 türk. Pfund 1,978 1,987 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ...... ... 100 Pengö Uruguay (Montevideo) ...... 1èẽGoldpeso 1189 1201 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika

i ,,,, Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungavertehr gelten folgende Kurse:

; . Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ö 9, 89 9, 91 Frankreich 7 2 9— 26 4,996 5, 005 Australien, Neuseeland 6 0 0 8 0 . 6 66 7, 919 7, 928 , 74,18 74, 82 k 2, 098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika .... ..... wr 2, 498 2, 502 Bran len .. . .. . , o, 130 o, 182

Aus endtsche Gelbsorten und Banknoten

17. März 16. März Geld Brief Geld Brief Sovereign 244 —y . Notiz 20,3 20, as 20,38 20, 46 290⸗-Francs⸗Stücte ..... ...... für 16, 16 16,22 16,16 16,22 n, . F ; 1 21 4,185 4,295 4,185 432655 e 6 2 2 37. ägypt. ; 4, 39 4, 41 4,89 4, 41 Umeritanische; ios6b.= 3 DYoisar 1 . * 8 2 und 1 Dollar 1 Dollar d Pap- Feso 9 0,48 0 O0, 46 Australische b . 1 austr. Pfd. 2, 44 2, 46 2,44 2, 46 Belgische ö 109 Belgas 386, 92 40,98 39,92 40,08 6 K . 36 o, os O, os 6, 09 ritisch⸗ e...... 66. Rupien 22,9 25,095 22,95 05 ulgarische: 1000 gewa und ; . 3 190 Lewa 8, o9 8, o9 oy 835090 Dänische: große .. ..... ..... 100 Kronen 10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52, 10 52,80 52, 10 52,80 Englische: 19 S und darunter. 1 engl. Pfd. . 1 10956 inn. * S968 Soz8 Doss S696 Französische 0 2 9. 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 olländische ...... .... ..... 100 Gulden sisz, 70 isz,70 iss, 76 182,70 talienische: große ... ...... 1090 Lire 10 Lire ö 100 Lire 138,12 18,18 13,19 18,18 Kanadische .... ...... ...... 1 kanad. Dollar O, 99 1,91 0,99 1401 ö . 100 Funa 499 5,01 4.99 5,01

Norwegische: S0 Kr. u. darunter 100 Kronen o6,8s9 57,1 56 39 57311

JJ 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68

Schwe dische: große ... .... bg Fronen * . ; 50 Kronen und darunter. 190 Kronen 59,40 59,54 59,40 59, 64

Schweizer: große ...... .... ͤ 100 Frs. 573835 38,97 57,88 58,907

ö Kopenhagen 100 Frs. und d . ; ö ö dor , B, Sofia sar G. rag ir, 30. ide ct st, o' be) a r,, e m, d, . , Die , der Vereinigung für deutsche SMiö, Äüthen Istanbul 3,50 B., Bukarest 2, 373 B., Helsi a, ne, 20 Kronen und Elektrolhtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.‘ 8773560 B., Buenos Aires 10139, Japan 101, o, Riss zz, 8 B. , . ö , n, * ** ) 6. e auf 74,90 RA (am 16. März auf 74, 9 R) Kopenhagen, 16. März. (D. N. B.) London 19,4, New , , 1, türk. Bfund 191 1066 Ip 133 ' g. York 479, 060, . I9I,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, So, Zürich darunter.... ö loo Rengs 60.78 61,2 So, 8 31 O2 W ——— 1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 4. Oesffentiiche Sustellun en, 7. Mrti J. 1. = , * 22 und Fundsachen. 8. . auf Artien, * 8 k . . eln. . gedote. ö lo fung ushd. von eren. 2. Deutliche Kotonialgesenschaften, 12 Offen Danders. und Sommanditgese nch aften, 16. der gr, ; m

5. Verlust⸗ und Fundsachen

Brief d. Sächs. Bodenered. Anst., R. 2, . O3 31 i egen

l. Berliner 1000, Jz. . Tc C, 2 392. 45 3

. , Die Aktionäre der Berliner Lom Zur Teilnahme an der Hauptver— fin en, , . 2 3 B, h. bardkasse Akttiengesellschaft werden sammlung sind nur die Ättidnäre be= esgl. Nr. Sh, ; St „f öshiermit zu der am Mittwo esgl. T. ö Dresd. tadtanl. 14. A ril 1943 11 1926, R. j, B, 455, n,, . 4 b

üb. 1000, HEA. 4 3.

Benz 1942, E, os iz, If. Apr. Ort, apiersammelbank. Berlin C2, Sber— Abf. 3 der Satzung zu gelafsenen 8 J. 1 *

üb. 1000. Hi.S. Desg

Kraftstoffanl. Ii. os gr] 55. Mai / Nov lichen Hauptversammlung

üb. 1600. z. . 3,5 3 Dt. Tcha an m. laden. 1941, 2. Fg. G. 153 465, 37. ir.

, ; 20 ; . e g versammlung dort belassen; den Zwi⸗ RM, Kripo Leipzig, 3b K. nit dem Bericht des Au ssichts rats. r ng ist ein , 389 243. ᷣ—ᷣ 2. Beschlußfassung über ö Ver ordnẽtes Nummernverzeichnis in eipzig C 4, am 15. März 1913. gütung an den Aufsichtsrat. doppelter Ausfertigung Heizufügen. Staatliche Kriminalpolizei. 3. Beschlußfassung über die Vertei- Die Hinterlegung der Zwischenscheine Krim inglyylize istelle Leipzig. lung des Reingewinns. kann auch bei einem deutschen Notar A.: Tietz e. 114 Beschlußfassung über die Ent- unter entsprechender Anwendung der

amen 7. Aktien⸗ Wo befinden sich; . Golvpf. gesellschaften

. Apr; / Okt, über * Lonibardkasse Attiengesellschaft.

dem 1. ; r he, fen. ) . ö. Zwischenscheine oder die 8 ĩ ( j 2 U er e M ö

16 een: Dause der Deutschen Reichsbank Wert te lautenden, entsprechend hn

wallst 3, stattfindenden ordent- terlegungsscheine spätestens am n de,, . einge Sonnabend, dem 10. April d. J.,

Tagesordnung: ; 1. Vorlage des Heschästsberichts, des oder bei der Deutschen Reichsbank

Jahresabschlusses und des winnverteilungsvorschlags für 1912

Ge⸗

lastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.

5. Aufsichtsratswahl.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das eff tz * 26 ; t

rechtigt, die im Aktienbuch eingetragen

bis 15 Uhr, bei der Gesellschafts⸗ kasse, Berlin C2, Oberwallstr. 3,

Wertyapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Haupt—

Vorschriften des z 16 Abs. 1 und 4 der ö Satzung erfolgen. ö Zur Teilnahme an der Hauptver

erlin, den 15. März 1943. Der Vorstand. Ernst Richter. rechtigt, die ihre Aktien oder die ent=

sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre be⸗=

.

Attienbrauerei Malmedy 9 Gesellschaft, Malmedy. . Aktionäre unserer Gesellschaft j . laber wir eme mn rchnn f n unserer Gesellschaftskasse in Mal⸗ nachmittags 15 Uhr, in unseren Ge⸗ schäfts räumen. stattfindenden versammlung ein.

1. Vorlage

teilung des Reingewinns. w 3. Entlastung des Vorstands und des Beendigung der dSauptversammlung Aufsichts rats.

sprechenden Sinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammel stelle spätestens 31. März 1943 in den üblichen Geschäftsstunden bei

medy oder bei folgenden Banken hin-

terlegt haben: Malmed ö b Dresdner Bank, Filiale Aachen,

Bgngue de la Societe Gengralè Tagesordnung: de Belgigue, Filialen Aachen des Geschaftaherichtes und der Gent (Belgien).

** des Aufsichtsrats so. Die Hinterlegung ist dann auch ord—

ahresabschlusses für das nungsggmäß erfolgt, wenn dieselbe bei

chäftsjahr 1942. einem Notar vprgenommen wird oder 2. Feststelung des Jahresabschlusses wenn die Aktien mit Zustimmung einer und Beschlußfassung über die Ver- Hinterlegungsstelle für sie bei? einer

anderen Bank verwahrt und bis zur

gesperrt werden.

Vahl. des Abschlußprüfers für das Malmedy, den 8. März 1913. Geschäftsjahr 1943.

Der Vorstand. 8. Sepigque.

.