1943 / 68 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 68 vom 23 März 1943. S. *

Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1539 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1939 wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

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Berarbeitungsgenehmigung

Waren, die gemäß der Anordnung 1IV43 vom 5. Januar 1943 gegen Lederscheck bezogen werden, dürfen ohne besondere Genehmigung auch verarbeitet und verbraucht werden. Jedoch sind die allgemeinen Verarbeitungs⸗ und Verbrauchsvorschris⸗ ien sowie die bei der Kontingentserteilung 6 4 der Anord- nung 1V/43) oder Lederscheckausstellung gegebenen Weisungen zu beachten. Verarbeitung und Verbrauch dürfen nur zu den Zwecken erfolgen, für welche die Waren beantragt oder zu⸗ geteilt worden sind.

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Herstellungs⸗ und Verarbeitungsvorschriften

(I) Im Lenkungsbereich Lederwirtschaft dürfen nur Fertig⸗ waren der von der Reichsstelle oder der von ihr ermächtigten Stellen zugelassenen Arten hergestellt werden. .

(2) Die Reichsstelle und die von ihr ermächtigten Stellen können Bestimmungen über die Herstellungsweise von Fertig- waren aus Leder und Austauschstoffen für Leder treffen.

3) Die Reichsstelle und die von ihr ermächtigten Stellen können Bestimmungen über die Verarbeitung von Leder und Austauschstoffen für Leder treffen.

(4 Die Reichsstelle und die von ihr ermächtigten Stellen können verlangen, daß durch Gutachten einer von ihnen zu bestimmenden Stelle von den Verarbeitern Nachweise über die Bescha sfenheit der von ihnen hergestellten Waren erbracht werden. Die Kosten der Untersuchung und des Gutachtens trägt der Verarbeiler. Die Reichsstelle bestimmt, in welchem Unifange Muster für die Untersuchung bereitzustellen sind. Mit der Musterziehung kann die Reichsstelle auch andere Stellen oder Personen beauftragen. Die Musterziehung kann auch bei Dritten erfolgen.

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Absatz und Verbrauchsregelung

Die Reichsstelle und die von ihr ermächtigten Stellen können den Verkehr a) mit Waren der Nrn. 557, 560 a —e, 560 f ausgenommen Schleifscheiben), 561, 562 des statistischen renverzeich⸗ nisses, b) ö. Waren aus Austauschstoffen für Leder, e) mit Waren, für deren Herstellung die Reichsstelle für federführend erklärt worden ist, nämlich 1. Einkaufsbehälter aller Art 2. Geldbörsen, Brief⸗ und Geldscheintaschen, Ausweis⸗ taschen, Lebensmittelkartentaschen (mit Ausnahme der Hüllen aus Papier, Pappe und Zelluloid) 3. Koffer aller Art 4. Gürtel aus anderen Stoffen als Spinnstoff d) mit Waren, zu deren Herstellung überwiegend Leder oder en e. für Leder verwendet werden, lenken. Die Reichsstelle wird gegebenenfalls Vorschriften über die Lagerhaltung bel Handel und Verarbeitern erlassen.

§ 4 Vorkriegsbestande

Lederbestände, die ich am 4. September 1939 bei Verarbei⸗ tern auf Lager befanden und deren durch Anordnung 55 vom 3. September 1939 erfolgte Beschlagnahme bisher nicht auf⸗ ehoben worden ist, dürfen unter Beachtung der gemäß § 2 ge⸗ sᷣ ten Vorschriften verarbeitet werden. Sofern eine Ber⸗ arbeitung für diese Zwecke nicht möglich ist, sind die Bestände bis zum 1. Juli 1943 der ö. über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder den zuständigen Reichsinnungsverband zu melden. 8 5

Au fzeichnungspflicht Lieferung, Bezug, Bestand, Verarbeitung und Verbrauch von Leder und Austauschstoffen für Leder n regelmäßig . zuzeichnen. Soweit Vordrucke herausgegeben sind, find diese zu verwenden. 86

Allgemeine Vorschriften

(I) Die Reichsstelle erläßt die zur Ergänzung und Durch- führung dieser Anordnung erforderlichen Vorschriften.

(2) Die Reichsstelle behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

§57 Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der ö über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über . und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften

auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗

eugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strasverordnung in der Ha nn vom 26. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft.

§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie

mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗

waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und

Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ mark und den besetzten Gebieten Kärntzns und Krains. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: Die Anordnung 51 (Verwendung von Leder als Werk⸗ stofff vom 27. Mai 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121 vom 30. Mai 1939,

die Anordnung 55 (Beschlagnahme und K er

anweisungen vom 3. September 1939 (Deuts Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 206 vom 3. September 1939),

die Anordnung 76 (Herstellungsvorschriften für Treib- riemenleder und Treibriemen; Verwendungsbeschrän⸗ kung für Ledermanschetten) vom 4. Mai 1940 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz Nr. 104 vom 6. Mai 1940),

Wehrmachtartikel durch Wehrmachtleder

erläuter

die Anordnung 77 (Verwendung von Leder als Werkstof vom 18. Mai 1940 (Deutscher 4 und Preuß. Staatsanz. Nr. 114 vom 18. Mai 1940.

Berlin, den 19. März 19413 Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b: Prof. Dr. Stather.

Anordnung Nr. 1

zur Eeganzung und Dur * der Anordnung VIllius der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Musschließliche Herstellung lebenswichtiger Erzeugnisse) Vom 20. März 1943

Auf Grund des 56 der Anordnung VIII 43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Verarbeitung vom Leder, Fertigung und Absatz von Waren aus Leder) vom 19. März 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 68 vom 23. März 1945 wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: .

Zugelassene Fertigwaren Im Lenkungsbereich Lederwirtschaft wird, vorbehaltlich der emäß § 2 Absatz? und 3 der Anordnung VIIL43 zu tref⸗ ö Bestimmungen über Herstellungsweise von Fertig⸗ waren und Verarbeitung von Leder und Austauschstofsen für Leder, die Herstellung von Fertigwaren nachstehender Arten zugelassen: Ledertreibriemen, Textillederartikel und sonstige technische Lederartikel ; k für Feuerwehr, Luftschutz, Werkschutz Geschirre und Geschirrteile Arbeiterschutzartikel „Behälter und sonstige Artikel für feinmechanische, optische und medizinische Geräte Schulranzen und Schulmappen Berufs⸗ und Akten mappen ö 1 und Revolvertaschen Jagdartikel im Rahmen der staatlich und polizeilich ge⸗ wünschten Jagdausübung und Hundegebrauchsartike Kinderwagenberiemungen und Kinderschutzgürtel MNesserscheiden Belederungen für Hosenträgergarnituren Einkaufsbehälter Frauentaschen Geldbörsen, Brief⸗ und Geldscheintaschen, Ausweistaschen, Lebensmittelkartentaschen Arbeiter⸗ und Kleidergürtel . Ausführung Schnürriemen aus anderen Stoffen als Spinnstoffen Ein faßbänder Marschriemen Uhrenarmbänder Koffer Orthoöpädische Handschuhe Berufsfahrerhandschuhe 24. Berufshandschuhe für Imker usw. 25. Ce e en chill 52

Fertigung für öffentliche Bedarfsträger

() Die Herstellung von Fertigwgren ö öffentliche Be⸗ darfsträger ist e,, soweit die Reichsstelle oder eine von ihr ermächtigte Stelle besondere Herstellungsanweisungen

re gt r g stl lassenen Arten der einzel zis zur Festlegung von zugelassenen Arten der einzelnen 9h ĩ hi . für Lederwirtschaft ist die Herstellung sämtlicher Erzeugnisse, für deren Anfertigung checks bereitgestellt worden sind, zugelassen.

83 Fertigung für Ausfuhrzwecle

Der Herstellung von Fertigwaren anderer als der in 51 enannten Arten für Ausfuhrzwecke ist mit Genehmigung der en fte Lederindustrie ul cen, Die Zu 6 enehmigung der , ,,, gilt als erteilt, wenn Export kor s zum Bezug der benötigten Rohstoffe ausgestellt

worden sind.

§5 4 Lederab fãlle

Die Vorschristen der SS 1— gelten auch für die Herstellun von Fertigwaren aus b rrabs (er t * .

§5 Uebergangsvorschriften Die Herstellun anderer als der in den 8; 1— genannten . waren ist bis zum 30. Juni 1943 zugelassen, wenn die

erkstoffe bei Verkündung dieser Anordnung bereits zuge—⸗ schnitten waren. §86

Allgemeine Vorschriften Die Reichsstelle erläßt die zur Ergänzung und Durch— , Anordnung ersorderlichen Vorschriften. Die Reichsstelle behält fich vor, Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zuzulassen.

§7 Strafbestimm ungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §S§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschri ten der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft.

588 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu—⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ En auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg, im

ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 20. März 1943. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. be: Prof. Dr. Stather.

Berichtigung der Anweisung Nr. 41 der Wirtschafts gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Eren gn se über landwirt⸗ schaftliche Maschinenersatzteile vom 6. März 1943, in Nr. 59 In F 2 sind noch folgende Positionen ver Getreidemäher aufzuführen: Grasmäher, Motormãäher.

Nichtamtliches

Verkehrs wesen

Besprechung über Donauschiffahrtsfragen Sechste Tagung 7 a yen Beratenden Ausschusses in Wien 9

n Wien haben während der vergangenen Woche unter e⸗ ö ö Vertretern der deutschen, der italienischen, der bulgarischen, der krogtischen, der rumänischen, der lowakischen und der ungarischen Regierun en n n n über Donauschiff⸗ fahrtsfragen und damit im anni rn ng tehende Probleme im Geiste freundschaftlicher Zusammenarbeit und im Interesse der emeinsamen Kriegführung stattgefunden. Der Beratende Aus- . für Donau-Angelegenheiten oberhalb Brailg hat unter eutfchem Vorsitz seine sechste Tagung seit . Gründung im ee. 1910 abgehalten, woran Vertreter ämtlicher genannten egierungen befeiligt waren und sich namentlich mit Fragen der Schiffahrt am Eisernen Tor und des Wasserstandsnachrichten· . befaßt haben. Ferner hat ein Komitee von Ingenieuren Deutschlands, Italiens und Rumäniens die Fragen des weiteren Ausbaues der Vong umi n bung 1 behandelt. Andere Be⸗ sprechungen haben zwischen der deutschen und ungarischen sowie wischen der deutschen und kroatischen Delegation über Fragen es Stromausbaues und der Verbesserung der Schiffahrtsverhäͤlt⸗

nisse stattgefunden.

Wir ch af ts te in .

* Meldepflicht für Aufgaben der Reichsverteidigung: General⸗

evollmächtigter klärt an ,, . Alters⸗ Stichtag: 29. Januar 19

Zur Meldepflicht von Männern und Frauen für die Auf- aben der Reichsverteidigung hat der Generalbevollmãchtigte für en Arbeitseinsatz eine Reihe von ergänzenden Anordnungen zur

Klarstellung von Einzelfragen erlassen. Nach der Verordnung vom 277. Januar 1943 haben sich alle Männer vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebenssahr und alle Frauen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, die im Reichs- ebiet wohnen und nicht nach dem Wortlaut der Verordnung von

er Meldung befreit sind, beim Arbeitsamt nach Maßgabe eines

besonderen ortlichen oder bezirklichen Aufrufs zu melden. Als Stichtag für die vorgesehenen Altersgrenzen ist der 29. Januar anzusehen, da an diesem Tage die Meldepflicht in Kraft n r ist. Männer (Frauen), die am 29. Januar 1943 das 16 (17) Le⸗ bensjahr noch nicht vollendet haben, sind daher der e, g wee, nicht unterworfen; desgl. sind Männer (Frauen) von der Meldung ausgenommen, die an diesem Stichtag das . (45. ,, vollendet haben. Meldepflichtige, die sich frei⸗ willig für den Kriegseinsatz zur Verfügung stellen und noch kein Arbeltsbuch besitzen, erhalten, der Verordnung gemäß, bei ihrem Einfatz an Stelle des Arbeitsbuches eine Ersatzlarte, Dagegen ist Meldepflichtigen, die sich nicht freiwillig zur y,, . stellen und noch kein Arbeitsbuch besitzen, bei ihrem lee,, ein Arbeits- buch auszustellen. Hiernach ist, wie der General e, n, , . bemerkt, Voraussetzung für die Ausstellung einer Er—⸗

satzkarte, daß der bee e entsprechend dem Ergebnis der Arbeitsberatung zum Einsatz bereit ist. Für den Arbeitseinsatz in der Kriegswirtschaft sind danach nicht nur die Meldepflichtigen bereit, die Erklärungen unter Nr. 1 oder 2 des Meldevordrucks abgegeben haben und gemäß der Arbeitsberatung mit ihrem Einsatz einverstanden sind unbedingte und bedingte Zurverfügung⸗ stellung), sondern auch die Meldepflichtigen, die unter Nr. 3 des Vordrucks Gründe angegeben haben, die i rem Arbeitsein atz in der Kriegswirtschaft entgegenstehen, als „freiwillig zum Einsatz bereit“ zu betrachten, wenn sie sich gemäß der Arbeitsbernatung zum Einsatz bereit erklären. Als freiwillig ist auch die Bereit⸗ willigkeit eines Meldepflichtigen anzusehen, der aus besonderen Gründen, z. B. wegen Sicherung von. Rechten, eine formelle San nr rp sfichting wünscht. Frauen mit ausreichenden Kennt⸗

i ür sozial⸗pädagogische Berufe sind ausschließlich bei der, 1. . ,, . d, de. bei r ge tagen tien und Kinderheimen ,. rauen, die ür eine Tätigkeit als Lagerführerin in Ar zeiterinnen⸗ Wohn⸗ . geeignet erscheinen, sind der zuständigen Gaufrauen⸗ walterin der 2 namhaft zu machen.

Die Meldepflicht erstveckt sich im übrigen auch aj Schutz angehörige, d. h. in diesem Falle auf die folgenden Personen; die ehemaligen polnischen und 3 er . und außerdem die w en un oslawischen Staatsangehörigen, die am 14. April 1941 in den! 6 Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krainz ihren Wohnsitz hatten, soweit diese beiden Gruppen die deutsche Staatsangehörigkeit nlcht erworben haben oder sie später durch Widerruf verlieren.

Wirtschaft des Auslandes

Notleidende schweizerische , . Bern, X. März. Am 1. April 1912 wurden im Susammenhang mit der Notlage 2 schwei 36 Hotelserie die Anleihen der G meinde St. Moritz , , nachdem bereits im Frü jahr 1971 infolge eines Beschlusses ber bligationärsversammi. i der Tilgun . zweier Anleihen eingestellt war. Die , der fünf ausstehenden Anleihen b̃w. Kassenscheine im nn,, von 7,7 Mill. Frs. werden nunmehr nach lang wierigen Verhandlungen durch das Bundesgericht zu einen Glãäu⸗· bigerbersammlung auf den 5. April 1943 nach Zürich einberufen. Dle Anträge lauten auf Herabsetzung des Finch e auf die ö ür die Dauer von fünf Jahren und auf Stundung bis zu h April 1948 der am 39. September 1942 fällig gewordenen 45 Yigen Obligationganleihe von 1056 990 Fra, aus dem * 1545 und der am 30. Juni 1943 fällig werdenden 3, 4 S igen Kassenscheine von 1938 im Betrage von 155 Mill. Frs. .

ne Ag⸗Fluchtlapital überschwem mt . 2 Madrid, 22. März. Ueber einen ununterbrechenen Strom ng ar d n, r ü tlapitalien * Mexiko berichtet EF E. Ni

weniger al USäl-Dollar flössen durchschnittlich wöchen . Meriko, und man könne beobachten, 13 der größte Teil

J 7 77 7 7

Reichs und Staatsanzeiger Nr 68 vom 23 März 1243. g. 3

dieser Kapitalien für den Ankauf . Grundstůcke, Industrie⸗ aktien und bereits prodnzierender Fabriken verwende werde je⸗ doch nicht für die Gründung neuer Industrien. Vor wenigen Tagen seien die drei größten in 4 in nord⸗ amerikanischen Besitz übergegangen. Ein Teil des Geldes werde auch zum Erwerb von Landgütern benutzt, jedoch nicht, um das Land zu bewirtschaften, sondern um sie zu Erholungsstätten Reicher umzuwandeln. Ueberall mache sich die Tendenz bemerk— bar, daß das Fluchtkapital nirgend stabile Investierungen suche, sondern nur dort , wo es jeden Augenblick zurück⸗ gezogen werden kann. Für Mexiko bestehe somit die Gefahr,

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plötzlich eine schwere Wirtschaftskrise zu erleben.

Die zukünftige Kursrelation zwischen Jen und Nanking⸗Yuan

Schanghai, X. März. Wenn auch in nächster Zeit eine weitere Zunahme des Umlaufs an Nanking⸗Huan-Noten erfolgen werde, so beruht diese Entwicklung, wie der Oberste Wirtschafts— bergter der Nanking Regierung, Fshiwgta, vor Pressevertretern erklärte, auf der Umwandlung von Militär⸗Yen in Nanking⸗

Die er, de, de, ,, , der Vereinigung ür deut che Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 23. Mär! uf 74,00 R am 22 Mär au für 100 kg.

7407 FAM

Berichte von auswärtigen TDevisenm retten

Budapest, 22 März (D. N. VB. Wes in Pengö. Amsterdam 180 73 4, Berlin 136,20, Butarest 2.78 , Helsinki 6,90, London Mailand 17,7, New Jort Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 416,50, Jagreb 6, si, Zürich So, 39.

rag, 22 Mär, (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.. Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567, 609 G., 568, 89 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522, 50 B., London 98,99 G., 99, 19 B., Madrid 235 65 G., 236,95 B., Mailand 131,40 G., 181,69 B., New York 24,H8 G., 25,92 B., Paris 49,965 G., So, os V., Stockholm 5S9g4, 0 G., 596,60 B. Brüssel 399, zh G., 400,40 B., Belgrad 49,5 G., 50, 0s B., Agram 49,95 G., 50.01 P., Sofia z0,47 G., 39,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B

(D. N. B.)

London, 22 März. New Jork 402,50 403,50,

Zürich, 22. März. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris m London 17,32), New Yort 4,31, Bräüssel 69,25 B., Malla 22,5 / , Madrid 29, 75 B., Holland 2295 B., Berlin 172,553, Lissabon 1-86, Stockholm 102,656. Salo s, 6zr B., Gopenhagen goré37 4 B., Sofia o, 37 B., Prag 17, 2, Budapest 104,50 B., Zagreb S5, Athen —, Istanbul 3,59 B., Bukarest 2, 3. 3. Helsingfors S77, 50 B., Buenos Aires 101,00, Japan 101,00, Rio 22, 59 B.

Kopenhagen, 22. März. (D. N. B.) London 19,34, Nem York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,88, Antwerpen 76, So, Zürich IIl,25, Rom 25, 35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo r Helsingfors 9,83, Prag —, Madrid Ailes Brief- urse.

Stockholm, 22. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16, 95 B., Berlin 167,59 G., 168,50 B., Paris G., 9,00 B., Brüssel —— G., 67, 50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G., 97,89 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,99 B., Oslo gez G. gs, V., Washin ton 416, Cc G., Kad, o0 B., Heling fors 8,35 G., 8, 59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —, Madrid —— Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon G., 17.765 B., Buenos Aires 97,00 G., 1060,00 B

Yuan. Nach der Vereinigung der beiden Währungen werde die

amtliche Kursrate zwischen Juan und 18 Yen:

. 100 Nanking⸗Yuan, also im gleichen Verhältnis wie zwischen Nanking⸗Yuan und Militär⸗Yen, festgelegt werden. Be⸗ 6a des amtlichen Wechsellurses zwischen Nanking⸗huan und

eking⸗Yuan könnten aber noch keine Erklärungen abgegeben werden, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Um

Yen im Verhältnis von

Amtlich.)

Paris —, —,

Berlin ——, London —, New

Berlin —, Spanien (offiz. 40,50, 443— 4,47, Amsterdam —, Brüssel —, Italien (Freiv. Schweiz 17,B30—– 17,10, Kopenhagen (Freiv.. 165, 85 16,95, Rio 83 643, Schanghai Tschungking⸗Dollar —.

Amsterdam, 22. März.

(D. N. B.)

die neue Wirtschaftspolitik in Nanking China zu verstärken, werde Brüssel 30.11-30.17, Schweiz 43,63 = 43,1, Japan eine Anzahl japanischer Wirtschaftsberater nach den wich Italien (Clearing Madrid —,

tigsten Plätzen Nanking⸗Chinas entsenden.

Kopenhagen

4

12,00 Uhr; holl. Zeit.) York —, Paris,

Stockholm 44, S1–= 4,90, Prag —.

Montreal!

Oslo, 22. März. (D.

N. B.) London G., 17,70 B.,

Stockholni Berlin 175,25 G., 176,ů75 B., Paris G., 10,00 B., New Yori Oslo., Buenos Aires (offiz.) 16 67—- 17,iß, ren , Throw, AUmsterdam S G, Trg B., Zärich

9I, 75 G., 92, 25 B., Rom delsingfors

.

London, 22. März.

l0l, 50 G., 103,99 B., Helsingfors 8,0 G., 9, 20 B., Antwerpen —— G., 71,590 B., Stockholm 1094,55 G., 1095,10 B., Kopenhagen

22, 29 G., 23, 20 B.

(D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168

wan gs ver fteigerun gen

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2X. 3. Mufs ebete

4. Oeffentliche 3ustellungen, 5. Berlust⸗ und Fundfachen, G8. Ausalofung nsw. von Wertpapieren,

8. Qommanbitgesellschaften auf Artien, 8. Deutsche Kolonialgeselsschaften,

11. Genossenschaften, 12. Offene Handelg⸗ und Kommanbditgesellschaften,

T. Attiengesellschaften, 19. Gesellschaften m. 6. S., 13.

14. 15. Berschiedene Bekanntmachungen.

Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankaugwesse,

3. Aufgebote

482. Aufgebot.

Der Bauer Wilhelm Busse in Oitzen, Haus Nr. 13, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Siemer in Uelzen hat das Aufgebot der in Verlust geratenen auf den Namen seines Vaters des Hof— besitzers Wilhelm Busse in Oitzen ein— etragene Stammaktie Nr. 693 der

ftien⸗Zuckerfabrik Uelzen über 300 Mark beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Okto ber 1943, mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uelzen, den 18. März 1943.

Amtsgericht.

48297 Aufgebot.

Der Bauer Heinrich Schulz in Olden— dorf bei Schnega, Haus Nr. 5, ver— treten durch Rechtsanwalt Rese in Uelzen, hat das Aufgebot der auf seinen Namen lautenden Stamm⸗ aktien Nr. I04 und 705 sowie der Brioritätsaktien Nr. 255 und 256 der Aktien⸗Zuckerfabrik, Uelzen, über je 200 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Ok⸗ tober 1943. 109 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. I, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uelzen, den 19. März 1943.

Amtsgericht.

48295

Der Fabrikdirektor Paul Figura in rankenberg (Sachs. ), Hindenburg⸗ traße 3, vertreten durch den Rechto⸗ anwalt Dr. Walther Schatz in Franken—⸗ berg, hat das Aufgebot des verloren— , Grundschuldbriefes über ie für die Metallwerke Frankenberg G. m. b. H. in Frankenberg im Gründ⸗ buche für Gunnersdorf auf Blatt 66 Abt. Iil unter Nummer 16 zu Nr. 8 Mb. 11 b eingetragene Grundschuld von 9g000 R. AM beantrggt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Ortober 15943, 14 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Grundschuldbrief vorzulegen, widrigen⸗ salls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. F. 168.

Amtsgericht Frankenbern (Sachs.),

den 13. März 1943. Dr. Fischer.

Höhne] Anfgebot.

Die Witwe Minna. Schmidt geb. Kröger in Bad Bramstedt hat bean⸗ tragt, den verschollenen Hausdiener Emil FSeinrich Schmidt, geb. am 29. Mai 1893, zuletzt wohnhaft in Bad Bramstedt, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird au fge⸗ 66 bis spätestens zu dem auf den

8. Mai 1943, i, Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine Nachricht über seinen Verbleib zu geben, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschellenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung späte⸗ e. im Aufgebotstermine dem Gericht

nzeige zu machen.

Bad Bramstedt. den 18. März 1943.

Das Amtsgericht. Voll stedt.

as 15s

Einberufung unbekannter Erben. A. 2043/14. Anng Gradguer, Pen⸗ onistin in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8, t am 6. Jaunar 1943 gestorben und

hat eine letztwillige Verfügung nicht hin⸗

terlassen. Ob Erben vorhanden sind,

ist dem Gerichte nicht bekannt. Es be— stellt Herrn Bürgermeister Hofstätter in Waldneukirchen zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassen⸗ schaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gexichte mitzuteilen und sein Erb— recht nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werden⸗ herausgegeben, soweit dies nicht ge⸗ schehen ist, zugunsten des Staates ein⸗ gezogen werden.

Amtsgericht Grünburg, 18. März 1943.

48155 Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger.

A,. 20/4312. Anng Gradauer, Pen⸗ sionistin in Waldneukirchen, Nikola Nr. 8, ist am 6. Januar 1945 gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forde⸗ rung zu stellen haben, werden aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche bei diesem Ge— richte an einem Montagvormittag während der Amtsstunden mündlich oder bis zum 6. Januar 1944 schriftlich anzumelden und nachzuweisen. Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubigern an die Ver⸗— lassenschaft, wenn sie durch die Be—⸗ zahlung der angemeldeten Forderung erschöpft würde, kein weirmrnr Anspruch zustehen.

Amtsgericht Grünburg, 18. März 19213.

48300 Beschluß.

Am 21 März 1939 ist im Alters⸗ heim in Otterndorf die am 21. Mai 185! in Lüdingworth geborene, unver— ehelichte Sermine Schomaker verstor= ben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, denen Erhrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, aufgefordert, ihre Rechte bis zum 1090. Mai 1943, 12 uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumel⸗ den, widrigenfalls die Feststellung erfol⸗ gen wind, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. 3 . Nachlaß beträgt etwa 700, M

Gtterndorf, den 17. März 1943. Das Amtsgericht.

48301 Beschluß.

Am 15. Mai 1939 ist im Kreiskran⸗ kenhaus zu Rüdersdorf der Rentner Otto Neubauer, deutscher Staats- . verstorben. Er ist am 2. Fun 1866 in Heidekrug geboren. Sein Vater ist der Pächter Franz Neu⸗ bauer, seine Mutter die Marie Bilhe mine Lnise Neubauer geb. Schmidt, ge⸗ vesen. Da ein Erbe des Nachlasses bis⸗ her nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Juli 1943 bei dem unterzeichneten Gericht zur An- meldung zu bringen, ier ger. die Feststellung . wind, daß ein an⸗ derer Erbe als der preußische Fiskus nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 590, R. A.

Strauäberg, den 18. März 1945.

; Das Amtsgexicht.

48298 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Friedrich Pleß in Frankfurt a. ih, Alt Fechenheinmt. hat als gerichtlich bestellter Nachlaß= pfleger des am 29. November 1942 in Frankfurt a. M. Brönnerstr. 2, ver⸗ storbenen Wilhelm Wendel das Au fgebotsverfahren Ausschließn von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forderun⸗ gen gegen den Nachlaß des verstorbenen Wilhelm Wendel spätestens in dem auf den 17. Juni 1943, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, st 42, Zimmer 9 anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des

Gegenstandes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten; urkundliche Be—⸗

um Zwecke der

weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver— bindlichkeiten aus n,. Vermächtnissen und Auflagen berück⸗

3 zu werden, von dem Erben nur

insoweit Befriedigung verlangen, als ich nach Befriedigung der nicht ausge . läubiger noch ein Ueber⸗ ergibt. ie Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht belroffen.

Frankfurt a. M., 19. März 1943. Amtsgericht. Abt. 67.

48294

Das Aufgebot betr. die Schuldver⸗ schreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1478 921 über 12,50 RM, Nr. 1599170 71 über je 25 R. M sowie die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 2 Nr. 57 921 über 12,50 RM und Gr. 3 Nr. 58 17071 über je 25, R. A ist eingestellt worden. (455 F. 182. 42.)

Berlin, den 15. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

48307 Ausschluß urteil. Im Namen de5 TDeutschen Volks! F. 342. In „r Aufgebotssache des Karl Christoph Krehl in Frankfurt a. M., Fahrgasse 79, hat das Amts⸗ gericht in Langen durch den Amts—⸗ gerichtsrat Kern für Recht erkannt: a) der Hnpothekenbrief vom 23. 6. 1920 über die in Abt. III Nr. 6 auf Kelsterbach Blatt 280 für die Bezirks⸗ sparkasse in Langen eingetragene aufgewertete Darlehnsforderung von 707,40 G. wird für kraftlos erklärt: b) der Grundschuldbrief vom 23. 6. 1926 über die in Abt. III Nr. 9 auf Kelsterbach Blatt 280 für Karl Christoph Krehl in Frankfurt a. M., eingetragene Grundschuld von 50090 GM wird für kraftlos erklärt. Langen, 10. März 1963. Das Amtsgericht.

48308 Au sschluß urteil. Im Namen des Deutschen Volks! F. 4642. In der Aufgebotssache des Bürgermei fler s der Gemeinde Dietzenbach hat das Amtsgericht in Langen durch den Amtsgerichtsrat Kern für Recht erkannt: Der Sypotheken⸗ brief über die in Abt. IIl Nr. 8 auf Dietzenbach Blatt 1186, Abt. III Nr. 8 auf Dietzenbach Blatt 1195, Abt. III Nr. 5 auf Dietzenbach Blatt 1254, Abt. III Nr. 3 auf Dietzenbach Blatt 1433 Eigentümer Georg Kon⸗ rad Heinrich Heberer und Ehefrau Marie Elisabethe 1 Göckel in Dietzen⸗ bach für die Gemeinde Dietzenbach eingetragene Darlehnsforderung von 15 oldmark wird für kraftlos erklärt. Langen, 10. März 1943. Das Amtsgericht.

48309

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 193. März 1913 ist der Leutnant Christian Thönn, geboren am 21. März 1918 i München, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5. März 1941 festgestellt worden. 456 II 17. 43.

Berlin, den 13. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

48304

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 10. März 1943 ist der Ober⸗ leutnant Hans Harald Franz Triebel, eboren am 10. Oktober 1912 zu , (Pr), für tot erklärt und

als Jeitpunkt des Todes der 22. Mai 1941 festgestellt worden. 456 I1 2. 4. Berlin, den 109. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

48905

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 10. März 1943 ist die Ida Holz, geboren am 18. Februar 1916 zu New York, USA., Tochter des am 12. Juni 1935 zu Dresden ver⸗ storbenen Kaufmanns Bruno Wilhelm Holz, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1941 festgestellt worden. 455. II. 80. 42.

Berlin, den 10. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

418306

Durch Beschluß vom 19. 2. 1943 ist der am 4. 7. 1914 in Hindenburg, O. S, eborene Unteroffizier Kurt Hans eorg Heinki, Feldpostnummer 17 853, für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 25. November 1941 festgestellt.

Zinten, den 17. März 1913. Amtsgericht.

J Oeffentliche uftellungen

48161] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

R 3/43. In der Streitsache Seefried, Walburga, Arbeiterin in Pleinfeld, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Schmidt in Weißenburg i. B. gegen Seefried, Johann, Landwirt, unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Ehescheidung, Aktenzeichen R 3/43, wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Eichstätt, Zivilkammer, Sitzungssaal, auf Mittwoch, den 12. Mai 1943, nachmittags 3 Uhr, geladen mit der Aufforde⸗ rung, einen beim Prozeßgericht 6 gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen

und etwaige gegen die Behauptungen

der Klägerin vorzubringende Erinne⸗ rungen und Beweismittel durch den bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsat dem Landgericht Eichstätt mitzuteilen. Im Termine wird der Ver⸗ treter der Klägerin beantragen zu er⸗ kennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden. 2. Die Kosten werden gegeneingnder aufgehoben. Die öffent⸗ liche Zustellung der Ladung ist bewilligt. Eichstätt, den 17. März 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

48310 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ida Heimann geb. Stretzke in Glogau, Hans-Keppel⸗Straße 5, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zimmermann in Glogau, klagt en ihren Ehemann, den Kaufmann Erich Heimann, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1b Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Glogau, Schloßplatz, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 10, auf den 28. Mai 1843, 9 ühr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Glogau, den 18. März 1913.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

48311] Geffentliche Zustellung.

Der Eisendreher Artur Simon in Arnstadt, Neue Gasse 2, vertreten durch den Rechtsanwalt Leyde in Arn⸗ stadt, klagt gegn seine Ehefrau Irene Simon geb. Stringler in Säo Paulo- Sao Caetano in Brasilien, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu schei⸗ den. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streite vor die Zivilkammer 3 des Landgerichts in Gotha auf Freitag den 11. Juni 1943, vormittag 11 Uhr, mit der 1 einen bei dem genannten Gericht * elassenen Anwalt zu bestellen. Die assungs⸗

frist ist auf einen Monat festgesetzt wor= den. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Gotha, den 19. März 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

48312] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Eva Jarofte geb. 21 in Wawerwitz. Post Skarlin, Krei Neumark, Westpr.,, Prozeßbevollmäch⸗ tigter, Rechtsanwalt von Schrader, Strasbur e styt klagt gegen den k ostyga Jarofte zuletzt in Aktermann (Rumänien) Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur 5 Verhandlung des n gf ein vor die 2. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Graudenz au den 8. Mai 1943, 8i½“ Uhr, mi der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan= walt als Prozeßbevollmächtigteen ver⸗ treten zu lassen.

Graudenz, den 19. März 1913. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

418313] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Margavete Tulakow geb. Bertram in Halle, S., Hermannstraße Nr. 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Starke in 36 S., klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Iwan Tulakow, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Halle S. auf Ehescheidung aus § 55,4 Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beilagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Halle, S., auf den 28. Mai 1943, 11 Uhr, mit den Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halle, S., den 16. März 1943. Die Geschäftsstell des Landgerichts.

48314 Oeffentliche Zustellung.

Die am 26. November 1927 ** borene Ursula Julie Hutt in Weiler, Kreis Waiblingen, klagt gegen den Schlosser Richard Wolf, früher Berlin⸗Adlershof, mit dem Antrage au Veyvurteilung zur Zahlung von 540 Reichsmark rückständiger Unterhaltsbei⸗ träge. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Köpenick auf den 10. Juni 1943, 19 Uhr, geladen. 8. C. N 142.

Berlin⸗Köpenick, 19. März 1943. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 48315

Oeffentliche Klagezustellung.

Die uneheliche, am 4. Juli 1912 ge⸗ borene Karin Traumann, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Görkitz als Amtsvormund, klagt gegen ihren außereheli Erzeuger, den Dachdecker Ludwig Lippmann in Marktgöl ur Zeit unbekannten Aufenthalts, au Kerr rn me wh mn. Sie hat bean⸗ tragt, ihn zu verurteilen, an sie vom Tage der Geburt, dem 14. Juli 1942, bis zur Vollendung ihres 16 Lebens. sahres als Unterhalt eine im voraug zu entrichtende Geldrente von viertel sährlich 0 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und dig künftig fällig werdenden am 4. J 4. Oltober, 4. Januar und 4. Apr eines jeden Jahreg. Termin zur münd- lichen Verhandlung vor dem Amt. ericht Gräfenthal ist bestimmt cat

reitag, den 28. 1 19413, vor⸗ mittags 8 Uhr. Der Verklagte wird hierzu geladen.

Gräͤsenthal, den 16. lee 1948.

d ann m n de (ageriqhtꝛ. er 4 misge X agner, Justizinspektor.