Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 24 März 1943. S. 2
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom= muniftischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGVl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die 6 volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 — RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 90342 — 5400 — MBliB. vom 22. Juli 1943 S. 1481 — über die Aenderung der Zu⸗ 6 bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in
erlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs- einden vom 25. Mai 1941 — RGBl 1 S. 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Vortrefflich, Lilly Sara, geb. am 19. 19. 1898 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Nestorstr. 54 bei Grünfeld,
Vortrefflich, Hilde Sara, geb. am 13. 6. 1907 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Nestorstr. 54 bei Grünfeld, K
.Rybier, Aron Isfrael, geb. am 25. 4. 1991 in War⸗
schau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 80, Rosen⸗ heimer Str. 27 bei Blumenfeld.
Berlin, den 19. März 1943. .
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung lem— munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1
S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 90517 — 5io0 — MBliB. vom 22. Juli 1945 S. 1481 — über die Aenderung der Zu⸗ tändigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in 6. und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ einden vom 25. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird das . Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Bradt, Frieda Sara, geb. Simion, geb. am 5. 6. 1883 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 35, Potsdamer Str. 66,
Brenner, Franzes Sara, geb. am 15. 2. 1891 in Leipzig, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Rosen⸗ . Str. 27 bei Magud, .
„Leibholz, Gertrud Sara, geb. Leibke, geb, am 18. 7. 1894 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Marburger Str. 13, ,
„Kains, Manfred Israel, geb. am 16.9. 1884 in Königs⸗ ö. zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Tempelhof,
eonhardyweg 22,
„Lewin, Dora Sara, geb. am 13. 12. 1879 in Brom⸗ berg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Kurfürsten⸗ damm 182/183,
„Jahnke, Lisa Sara, geb. Wadowski, geb. am 33. 5. 1897 in Petrikau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N20, Prinzenallee 25/26, .
; 5 länder, Franziska Sara, geb. Moses, geb. am
4. 1855 in Glogau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 24, Auguststr. 1415,
Ja co bh, Edith Sara, geb. Jacobsohn, geb. am 16. 2. 1884 in Königsberg (Pr), zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Schöneberg, Schwäbische Str. 14.
Berlin, den 19. März 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. Ve Dr BVentk' r.
Bekanntmachung
Auf Grund der 8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. 1
S. 911 — in Verbindung mit den Erlassen des Reichs⸗
ministers des Innern vom 12. Juli 1939 — 1a 1594/39 8819 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — II Wi / 4. 7126j39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Ernst Isragel Saar, geb. 10. 9. 1901 zu Gablonz a. N, und dessen Ehefrau Josefine Sara geb. . geb. 2. 9. 1906 zu Prag, beide früher wohnhaft gewesen in Gablonz a. N., . des Heinrich Israel Ba sch, geb. 23. 12. 1876 3. Polna / Deutsch⸗Brod, und dessen Ehefrau Stefanie Sara geb. Beer, geb. 15. 11. 1883 zu Prerau, beide früher wohn⸗ haft gewesen in Warnsdorf, des Erwin Israel Weinfeld, geb. 5. 4. 1887 zu So⸗ borten, früher wohnhaft gewesen in Teplitz⸗-Schönau, des Otto Israel Weinfeld, geb. 10. 6. 1885 zu So⸗ borten, früher wohnhaft gewesen in Wien, des Dr. Berthold Israel Konirsch, geb. 2. 8. 1889 zu Komotau, früher wohnhaft gewesen in Tetschen, des Wilhelm Israel Kantor, geb. 6. 9. 1914 in St. Nikolaus, früher wohnhaft gewesen in Theresienstadt, und das,
Postversand (s. u. „Packungen“ ; Banknoten;
Nachlaßpermögen nach dem Juden Alois Israel
am 9. 11. 1919 zu Leitmeritz, das Nachlaßvermögen nach dem Juden Viktor Israel Löwit, geb. 27. 2. 1883 zu Schatzlar, früher wohnhaft gewesen in Trautenau, ; . hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 19. März 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Nachtrag 1 zur Anordnung IM43*5 ö. der Reichsstelle für Papier (Herstellung von Papierwaren und Druck⸗Erzengnissen) Vom 20. März 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in ber Fassung vom 11. Dezember 1947 (RGBl. 1 S. 686) in
Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und . des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 3 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§51 Herstellungsbeschränkung für e und Drud⸗ Erzeugnisse
(1) Es ist verboten, andere als die in der Anlage auf⸗ geführten Papierwaren und Druck-Erzeugnisse herzustellen.
(2 Auch soweit die Herstellung von Papierwaren und Druck⸗Erzeugnissen nach Abs. J zulässig ist, gelten 8 14 (Ver⸗ teilun n , und § 16 (Genehmigungspflicht für die Herstellung von Druck⸗Erzeugnissen) der Anordnung 43 vom 18. Dezember 1942 *) sowie die Vorschriften der Anord⸗ nung I43 vom 18. Dezember 1942 5.
82 Außerkrafttreten der Herstell ungsverbote § 25 Ziff. a der Anordnung IIdz vom 18. Dezember 1942 *) sowie die Anlage 7 Ziff. I zur Anordnung II /43 treten außer Kraft. 883
Ausnahmen (1) Die Reichsstelle kann in besonders begründeten Einzel⸗ . Ausnahmen von den Vorschriften dieses Nachtrags ulassen. ; 8. Die nachstehend bezeichneten Stellen werden ermächtigt, im Namen und im Auftrag der Reichsstelle Ausnahmen für folgende Waren zuzulassen: a) für Papierwaren: Die J,, n , Papierverarbeitung Berlin W 30, Nollendorfplatz 1, die die Befugnis zur Genehmigung von Ausnahmen an fol⸗ ende Fachgruppen übertragen kann: ö. Papier verarbeitende Industrie, Berlin Wo, Nollendorfplatz 1, Fachgruppe Pappen verarbeitende Industrie, Berlin Wo, Nollendorfplatz 1, Fachgruppe Industrielle Buchbinderei, Berlin W 35, Pots⸗ ö * K2 d Tapetenherstellung, Berli sachgruppe Papierveredlung und Tapetenherstellung, Berlin⸗ d ae n nn n, 2, Bismarckstr. 107; b) für Druck⸗Erzeugnisse:
Die Wirtschaftsgruppe Druck, Berlin W 9, Köthener Str. 33,
(3) Soweit Papier, Karton und Pappe aus der Sonder⸗ menge der Wehrmacht (Bekanntmachung Nr. 2 zur Anord⸗ nung L43) *) zugeteilt wird, wird das Oberkommando der Wehrmacht, Wehrwirtschafts und Rüstungsamt, Rohstoff⸗ abteilung Berlin W 62, Kurfürstenstr. 62 —69, ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften dieses Nachtrags zuzulassen.
§ 4 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nachtrags werden nach den 8§ 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
Inkrafttreten
Dieser Nachtrag tritt am 1. April 1943 in Kraft; er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Ge⸗ bieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 20. März 1943.
Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Grass.
) (Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942.)
Anlage zum Nachtrag 1 zur Anordnung II 48
Abziehbilder für die Wehrmacht; Additions-, Buchungs⸗ und Kassenrollen; Apothekerkapseln; Bahnkisten 3 Bahn⸗ und ekanntmachun⸗
gen, Aufrufe; Betriebsordnungen; Bindearbeiten für Wehr⸗ macht; Briefbogen; Briefordner, Schnellhefter, Registratur⸗ mappen; Briefpapier; Briefumschläge; Broschüren, soweit durch die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels zuge⸗ lassen; Buchbinderische Mappen, soweit von der Fachgruppe Industrielle Buchbinderei genehmigt; Buchungsmittel für Dar r ,,,. Bücher, soweit durch die Wirt⸗ schaftsstelle des deuischen Buchhandels zugelassen; Bunt⸗ und Chromopapier, außer für Ausstattungs- und Delkorations—⸗ wecke; Damenbinden; Eintrittskarten; Elementhülsen; Eti⸗ . (Bänder, Einschläge); Etuis für optische und medizinische nstrumente sowie für Werkzeuge u. dgl.; Fahrkarten und scheine; Fahrpläne; Falt- und Kurzbriefe; Faltschachteln, so weit durch die Wirtschafts gruppe Papierverarbeitung zuge⸗ lassen; Feldpostkartons; Filmplakate; Filtrierpapier, nur fir chemischen, Laboratoriums⸗ und Wehrmachtsbedarf; Fliegen⸗ fänger; Gasplane; Gas-Spürpapier; Geschäftsberichte; Ge⸗ rc, Geschäftsdrucksachen; Gestanzte und geprägte Pappen, wie insbesondere Flaschenver chůüfse, Patronen⸗
. (b. 28. 8. 1857 Steinpeinitz, verstorben Pfropfen, Radiorückwände, Ringe, Scheiben, Schraubdeckel, ,, m nn, Stopfen, soweit diese an folgende Abnehmergruppen geliefert
werden: Chemische Industrie, Elektro⸗ und Radio⸗Industrie, Ernährungswirtschaft, Pharmazeutische Industrie, Rüstungs⸗ industrie, Wehrmacht; Gummierte Papiere einschl. Baum⸗ gürtelpapiere und Kleberollen; Haus⸗ und Küchengeräte ge⸗ mäß Kriegsauflageprogramm: Karteikarten; Kartonagen (s. u. Packungen“); Kreppapier für medizinische Zwecke; Lager⸗ durchschreibebücher; Landkarten; Lebensmittelkarten; Licht⸗ pauspapier; Membranen; Maschinenschilder; Metallpapier, außer für Ausstattungs- und Dekorationsjwecke; Morserollen; Munitionspackgefäße und Geräte für die Wehrmacht; Noten, soweit durch die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels ugelassen; Notizbücher und blocks; Olpapier; Olpauspapier; . a) Bahnkisten für Bahn- und Postversand; b) Kartonagen; e) Sonstige Packungen, z. B. Dosen, Eimer, He Flaschen, Hülsen, Tuben, u. a. Behälter (soweit nicht erbote des Reichsbeguftragten für Berpackungsmittel vor liegen); Papiersäcke; Pappkoffer; Papyrolin; Parafsinpapier;
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ostlarten (außer Ansichtskarten); Prägepapier, außer füt usstattungs- und Dekorationszwecke; Programme, Rollen⸗ und Einschlagpapier; Rundschreiben; Schecks; Schnittmuster;
. lalate, die nicht Werbezwecken dienen;
Schreibblocks; Schuhbestandteile; Schulhefte und Zeichenlern⸗
mittel (Zeichenhefte, Zeichenblocks; Silopapier; Speisekarten; Spielkarten für die Wehrmacht; Stenogrammhefte und solocks; Tapeten für Fliegergeschädigte; Taschen⸗ und Notizkalender Din A 7, Vormerkbücher, Wochenabreißkalender Pin A6; Telegraphen⸗ und Fernschreibrollen; Textilhülsen und spulen; Tischtücher für ankenhäuser; Todesanzeigen; Toiletten⸗ papier; Tüten und Beutel; Uberzugs⸗ und e ann Um⸗ druckpapier; Urkunden⸗Velourpapier, außer für Ausstattungs— und Dekorationszwecke: Verdunkelungsein richtungen; Ver⸗ lagseinbände, soweit von der Fachgruppe Industrielle Buch⸗ binderei genehmigt; Vordrucke; Vorlagen * technische Zwecke; Wachspapier; Wasserdichte Fan g andbilder für Unterrichts- und wissenschaftliche Zwecke; Wechsel; Wellpappe und Erzeugnisse aus Wellpappe; Wertkarten, Wertmarken: Wertpapiere; Zeitungen und Zeitschriften, soweit von der Reichspressekammer genehmigt; Zifferblätter; Zigarettenhüllen; Zuschnitte aus Pappe im Umfang der „Packungen“.
Bekanntmachung
Die am 22. März 1943 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung über die Landbeschaffung für den Bau reichs eigener Lagerhallen. Vom 18. März 1943.
Fünfte Durchführungsverordnung zum Ehegesetz. Vom 18. März 1943.
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen. Vom 18. März 19.15.
Umfang:; „ Bogen. Verkaufspreis; (15 RAM. Postbeförde⸗ rungsgebühren; 0,6; eä für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 23. März 1943.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches
Verkehrswesen
Aenderungen im Güterabfertigungsdienst — Vom 1. April ab neue Regelungen zur Eisenbahnverkehrsordnung und zu den Gütertarifen
Der totale Krieg zwingt auch auf dem Gebiet des Güter- abfertigungsdienstes zu Einschränkungen der Verwaltungsarbeit, die über die bereits getroffenen innerdienstlichen . maßnahmen hinausgehen. Hierzu müssen nun auch die Verkehrs treibenden ihren Beitrag leisten, und zwar durch Verzicht auf ge= wisse bisher gegebene Abfertigungsformen. Die verkehrt treibende Krtschif wird sich diesem Gebot der Stunde um so weniger verschließen, als ihre lebenswichtigen Belange durch diese k nicht berührt werden.
Mit Wirkung vom 1. April 1943 treten folgende Aenderungen in Kraft: .
1. Barvorschüsse werden nicht mehr rn rt;
2. Nachnahmen werden nur noch für Wagenladungen zuge⸗
lassen, und zwar erst von 20 RM an;
3. für Stückgut muß die Fracht bei der Auflieferung gezahlt
werden de, ne, ,, ᷣ
4. das beschleunigte Eilstückgut wird aufgehoben, beschleunigtes
Eilgut in Wagenladungen bleibt nach wie vor zugelassen.
Die entsprechenden Aenderungen der Wie en n , ung und der Gütertarife werden besonders bekanntgegeben. Weiters Auskunft erteilen die Güterabfertigungen, Reichsbahnverkehrg= ämter oder die Reichsbahndirektionen.
rde,
Postwesen
Die Einheitsgebühr im europäischen Telegraphendienst Die Wortgebühr für vollbezahlte gewöhnliche Telegrammg nach Albanien, Bulgarien, Finnland, Fand, Norwegen und Rumänien wird vom 1. April 1913 an auf 168 Rpf. ermä ) Von demselben Zeitpunkt an beträgt die , . für Tele⸗ ramme nach Lybien und den Italienischen Inseln im Aegäischen deer 17 Rpf. Im Telegraphendienst mit Dänemark, Kroatien, den Niederlanden, der Slowakei und Ungarn wurde die euro päische Einheitsgebühr von 15 Rpf. schon bei früherer Gelegen heit eingeführt. !
Erweiterter Telegraphendienst mit der Ukraine 6. Der öffentliche Telegraphendienst mit der Ukraine ist au Orte , ö. n ,n und Wassiljewitschi in der Ukraine ausgedehnt worden.
Aus der Verwaltung
Umfassende Ueberwachung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken v Im Führererlaß vom 28. J. 1942 über die Einschräntung des 90 96 fe g, e eg ichen Grundstücken im Kriege ist zum Ausdruck gebracht worden, daß während des Krieges jeder nicht unbedingt? notwendige Eigentums- und Besitzwechsel an la e en gu ich i zu unterbleiben hat. Dieser Führer erlaß selbst hat zunächst keine neue Genehmigungspflicht gebracht. Seine Bestimmungen sind vielmehr in dem bereits bestehenden e, , n, ,,. B. nach der Grundstücksverkehrs bekanntniachung, dem Wohnsiedlungsgesetz usw. anzuwenden, und zwar mit der. Maßgabe, daß die Prüfung nach dem Führererlaß in erster Linie vorzunehmen ist. Demzupolge unterlagen in den Gebieten, in denen für den Verkehr mit nicht erbhofgebundenem Grundbesitz lediglich die Bestimmungen der Grundstücksverkehrg⸗ bekanntnmachung galten, Veräußerungen von Grundstücken, die nicht die Mindestgrenzen erreichten, keiner Prüfung im Hinblick 16 den Führererlaß. Diese Lück ist in den letzten Monaten durch Perfonen, die für ihr ,, , , e suchten, verstärkt ausgenutzt worden, so daß in einigen Gebieten sogar ein ert, des Vertehrs mit kleinen und lleinsten landwirtschaft⸗ lichen Grundstücken zu beobachten war. Dem schiebt die am 19. März in Kraft getretene neue Verordnung zur Einschränkung des Eigentumswechsels an landwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege vom 17. März 1943, die der Reichs minister für Er⸗ nährung und Landwirtschaft auf Grund der ihm im Führererlah gegebenen Vollmachten im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Reichsbehörden erlassen at, einen Riegel vor. ; Durch die Verordnung wird kein neues formelles Genehmi⸗ gungsverfahren eingeführt. Vielmehr hat die untere, , . lungsbehörde, der bereits nach der Verordnung vom J. 4 über die Preisprüfung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr sämtliche entgeltlichen Grundstücksver⸗ äußerungsverträge zur Preisprüsung borzulegen sind, bei der artigen Verträgen über landwirtlchaftliche Grundstüch zuglei zu prüfen, ob Beanstandungen im Hinblick auf den Fihrererla zu erheben sind. 31 das der Fall, jo versagt sie die Erteilun
der nach der Verorbnung vom J. J. 1942 erforderlichen Unbede
Reichs und Staatsanzeiger Rr. 69 vom 24. März 1943. S. 3
lichkeitsbescheinigung. Das hat zur Folge, daß das Rechtsgelchäft 3 ist. Soweit die unteren ö bisher
chon die Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen eines Verstoßes . den Führererlaß versagt haben, behält es dabei nach aus— drücklicher Vorschrift der Verordnung sein Bewenden. Die Wir— kung dieser neuen Verordnung wird voraussichtlich ein merk. 61 Naͤchlassen des Grundstüͤcksverkehrs sein, da im Hinblick auf den Führererlaß vom 28. 7. 1942 nur in besonders be⸗
gründeten Fällen mit der Erteilung einer Genehmigung zu rechnen ist. Zur Durchführung dieser Verordnung ist im n Nr. 6ßß vom Reichsminister für Ernährung und la bn ischasi im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern, dem Reichsarbeitsminister, dem Reichsminister der Justiz und dem Reichskommissar für die Preisbildung ein Erlaß ergangen, der das Verfahren beim Eigentumswechsel an landwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege im einzelnen regelt.
1 XB ir iich atts tei
Die Neuordnung auf dem Festlraftstoffgebiet Einführung einer Festkraftstoffkarte
Durch die in Nr. 63 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußi—⸗ chen Staatsanzeigers vom 17. März 1943 erschienene Anordnung es Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben, Reichs— minister Speer, ist ein weiterer grundlegender Schritt zur Sicher⸗ stellung der Festkraftstoffversorgung getan. Die Anordnung regelt die Abgabe und den Bezug fester Kraftstoffe, die für Generatoren bestimmt sind. Dies wird auf zwei Wegen erzielt: erstens durch Neuordnung und Zulassungspflicht für den Ver— teilungsapparat, zum anderen durch die Einführung der Fest⸗ kraftstoffkarte. Die Festkraftstoffkarte ist nun keineswegs ein Instrument der Festkraftstoffbewirtschaftung oder „kontingentierung. Es ist vielmehr beabsichtigt, den von den Generatorhaltern benötigten Festkraftstoff keinen Kontingentierungsmaßnahmen zu unter— werfen. Dies ist um so weniger erforderlich, als der Genera—⸗ toveneinsatz auf die vorhandenen und einsatzfähigen 6 mengen abgestimmt ist. Der Zweck der Festkraftstoffkarte ist also, einerseits dem Generatorhalter als Ausweis seiner Bezugs berechtigung zu dienen; andererseits den Abgabestellen eine or— dentliche und rechtzeitige Heranziehung der erforderlichen Fest⸗ kraftstofs mengen zu ermöglichen und in der Hauptsache eine 3. bräuchliche Verwendung des Generatorkraftstoffes zu verhüten. Durch die Festkraftstoffkarte wird weiter der Generatorhalter an eine Auslieferungsstelle gekoppelt. Dies Auslieferungsstellen haben Läger an festen Kraftstoffen, bei denen die Verbraucher ihren Bedarf mit einer Abholung für mehrere Tage oder sogar Wochen gegen Eintragung in die Festkraftstoffkarte decken können. Diese Auslieferungsstellen sind entweder reine Vertriebsstellen, die ihrerseits den Kraftstoff zugeliefert bekommen, oder aber sie bereiten auch ihrerseits selbst Kraftstoffe auf, um sie dann zu vertreiben. Der Generatorhalter wird also bei diesen Vertriebs⸗ stellen den größten Teil seines Kraftstoffbedarfs decken, d. h. seinen esamten Festkraftstoffbedarf bis auf diejenigen Mengen, die er ei Fernfahrten unterwegs an den Festkraftstofftankste en, die neben den Auslieferungsstellen eingesetzt werden, tanken muß.
*
Er wird aber nur bei solchen Tankstellen bedient, die mindestens 50 kim von dem Sitz seiner für ihn zuständigen Auslieferungs⸗ stelle entfernt sind. ie Festkraftstoffkarte berechtigt nun je nach der verwendeten Generatorart zum Bezug von teerreichen Kraft⸗ stoffen (Holz, Torf, Braunkohle oder von teerarmen Kraftstoffen (Anthrazit, Braunkohleschwelkoks, Steinkohleschwelkoks). Je nach der raff sind die Karten zunächst durch die Farbe unterschieden, dann vor allem aber durch Eintragungen, die ganz bestimmte Kraftstoffsorten zuweisen. Die Ausgabe der Festkraft⸗ stoffkarten erfolgt durch die Beauftragten der Zentralstelle für Generatoren, die auch die Zupweisung der Stammauslieferungs⸗ stellen vornehmen. Die Zulassung der Auslieferungsstellen selbst erfolgt durch die Zentralstelle * Generatoren, Berlin.
Durch diese Neuregelung ist eine wesentliche organisatorische Verbesserung hinsichtlich der Festkraftstoffbelieferung für die Genexatoren der Fahrzeuge der Wehrmacht, der Wirtschaft und der Landwirtschaft, aber auch für die Gaserzeuger der Schiff⸗ fahrt, Schienenfahrzeuge sowie für die ortsfesten und ortsbeweg- lichen Generatoren erzielt. 16 diesem Wege wird es möglich, für den Generatorhalter stets bei seiner Auslieferungsstelle die für seine Gaserzeugeranlage notwendigen und erforderlichen Kraftstoffe bereit zu 66 zugleich aber auch Festkraftstoffplan und Generatoreinsatz so aufeinander abzustimmen, daß auch von der Kraftstoffseite her die Generatorumstellung reibungslos er— folgen kann. .
Zur Einschränkung der Börsenversammlungen
Der Reichswirtschaftsminister hat angesichts des Rückgangs der Börsenumsätze angeordnet, daß vom 22. März ab auch in Berlin nur noch an drei Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch und Freitag Börsenversammlungen stattfinden dürfen. Die Reichsbank wird in Zukunft die von ihr zum Verkauf gestellten Geldmarktpapiere (Reichswechsel, unverzinsliche Schatzanweifungen des Reichs, Mefowechselbescheinigungen und Degowechsel)h und die laufenden Serien der verzinslichen Reichsschatzanweisungen und der Li⸗Anleihe auch an den börsenfreien Tagen (einschl: Sonn⸗ abend) abgeben.
Sauptversammlungskalender für die Zeit vom 29. März bis 2. April 1913.
Montag, 29. März
Berlin: Braunschweiger A.-G. für Industriebeteili kaun— schweig, 11 Uhr. fürn s eiligungen, Braun
Köln; Rheinisch⸗Westfälische Boden-Credit Bank, Köln, 11 Uhr.
Leipzig: Riebeck Brauerei, Leipzig, 11 Uhr. Plauen: Tüll⸗ K Gardinen⸗-Weberei, Plauen, 11 Uhr.
Dienstag, 30. März
n , Bergin A-G. für Holzhydrolyse, Heidelberg, Blankenburg: Halberstadt⸗Blankenb Ei ⸗ ö
, her urger Eisenbahn-Ges., Blan ,, Hanseatische Hochseefischerei, Wesermünde⸗M. München; Süddeutsche Bodencreditbant, München, 19 n Triptis: Triptis A.-G., Triptis, 10 Uhr. ö 9 Dresden: Zeiß Ikon A-G., Dresden, 12 Uhr.
Mittwoch, 31. März
Berlin: Deutsche Hypothekenbank A—-G, Berlin, 11 Uhr. Berlin: Elektricitäts-Lieferungs⸗Gesellschaft, Berlin, 12 Uhr. ,, Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Rheinfelden, r.
Berlin: Beltag Veltener Ofen- u. Keramik, Velten, 12 Uhr. Dortmund: Dortmunder Union⸗Brauerei, Dortmund, 11 Uhr. Lölu: Farbwerke Franz Rasquin, Köln⸗Mühlheim, 12 Uhr. n , ,, A.-G., München, 11½ Uhr.
nsterwalde: Schipkau⸗Finsterwalder Eisen . ĩ !
walde, ao. H., 10 Uhr? — . 1 J. A. Schmalbach Blechwarenwerke, Braunschweig,
2 T.
Stuttgart: Württembergische Baumwoll ⸗Spinnerei u. Weberei, n,, en, 11 Uhr.
ien: Der Anker, Allg. Versicherungs⸗-A-G., Wien, 11 Uhr. Wien: Nestle Wien A. 6. . 16 Ühr. ;
ö Donnerstag, 1. April rlin: Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft, Berlin, 109, Uhr. n,, Elektrieitäts Lieferungs- Gesellschaft, 3 Berlin: Mineralöl⸗ u. A phalt⸗Werke, Hamburg, 16 Uhr Berlin: Thüringer ler l m , e en gamen, Uhr. Dresden: Dresdner Handelsbank Dresden, 16 Uhr. z
lanen: Vogtländische Tülsfabrik. Plauen, 159 Ühr.
raz: Steiermärkische Elektrizitäts A.- G. Graz, 11 Uhr.
Freitag, 2. April Berlin: Deutsche Uberseeische Bank, Berlin, 1 . . König Friedrich- AugustMühlenwerle, Döltzschen, .
* , nhl er , Halle, 195 Uhr. nchen: Zwirnerei u. Nähfadenfabrik Göggingen, Göggi
b. Augsburg, 11 Uhr. ö n
Wien: Magnesit Indugrie u. Bergbau, Wien, 12 Uhr.
Wirtschaft des Auslandes
Slowakische Wirtschaftsverhandlungen mit Numänien und Ungarn
Preßburg, 23. März. Die slowakisch-rumänischen Wirtschafts⸗ verhandlungen haben am Montag in ,, begonnen. Gleich⸗ eitig laufen die Ln elspgsitischen esprechungen mit Ungarn , r die dritte oche. In beiden Fällen ist der gegenseitige ustauschverkehr durch die großen Unterschiede der Preisniveaus e gen der Slowakei und ihren Handelspartnern chwierig ge⸗ . en, so daß aus Rumänlen praktisch nur die Einfuhr von
sinerglöl in Frage kommt, obwohl zahlreiche andere 2 möglichkeiten, vor allem auf dem andiwirtschaftlichen Sektor, be⸗ en Jr,, , un, bildet daher bei den Handels.
ge änien die i . stand der Verhandlungen. Preisfrage den daupigegen
Die Einzelheiten der serbischen Staats an leihe
Belgrad, 23. März. Im serbischen Amtsblatt w i⸗ nanzplan für die nene serbische . ur icht s Ertrag der (ia fn, . von bis zu einer Milllarde Dinar dient bekanntlich für öoͤffentkiche Arbeinn gemäß der Minsster⸗
ratsverordnung vom 5. März 1913, und zwar wird der erste Ab⸗ shnitt bis zu 500. Mill. Dinar für Arbeiten des Verkehrsmini⸗ s,. die zweite Tranche bis zu 500 Millionen Dinar für
rbeiten verwendet, die aus dem außerordentlichen Kredit von drei Milliarden Dinar finanziert werden. Emissionsanstalten sind die Staatshypothekenbank und die Postsparkasse. Die Schuld⸗ scheine werden in Stücken zu je 10 000, 190 000 und einer Mill. Dinar ausgegeben. Die für den Amortisations⸗ und Zinsen⸗ dienst nötigen Beträge werden jährlich in den Staatshaushalt eingestellt. Die Auszahlung der Zinsen und Amortisationen er⸗ folgt in gleichen jährlichen Raten. Die Tilgung der Schuldscheine läuft ab 1. Januar 1944.
Zunächst keine Kapitalerhöhung der Bank von Spanien
Madrid, 23. März. In der diesjährigen ordentlichen Haupt⸗ versammlung der Bank von Spanien wurden zwei verschiedene von einer Reihe von Aktionären unterzeichnete Anträge auf Er⸗ ,. des Kapitals der Bank von Spanien gestelll. In der
egründung beider Anträge wird übereinstimmend darauf hin⸗ gewiesen, daß das Kapital der Bank, das im Jahre 1921 auf 177 Mill. Pes. festgesetzt wurde, heute nicht mehr im normalen Verhältnis zur Höhe der Umsätze und zur Bedentung der Bank stehe. In beiden Anträgen wird gleichzeitig angeführt, ö. von den zuständigen Finanzbehörden des Landes aus den gleichen Gründen inzwischen bereits bei allen Großbanken entsprechend bedeutende Kapitalerhöhungen genehmigt worden seien, und daß daher auch die Bank von Spanien dieser Entwicklung fol en müsse. Der Vorstand wies jedoch im Laufe der Diskussion darauf hin, daß entsprechend den Satzungen der Bank Anträge auf Kapital= erhöhung nur vom Vorstand selbst ausgehen und nur auf einer außerordentlichen Hauptversammlung besprochen werden könnten, und daß daher in der ordentlichen Hauptversammlung eine grund⸗ sätzliche Diskussion über diese Anträge nicht stattfinden könne. Der Vorstand der Bank selbst steht . dem Standpunkt, daß mit KRücksicht auf die tiefgreifenden Veränderungen, die bereits in der Struktur der Bank von Spanien als Folge der Liquidation der Bürgerkriegszeit vorgenommen worden d die Frage einer Kapitalerhöhung zur Zeit nicht akut sein könne. In Fachkreisen wird danach angenommen, daß entsprechend den Bestimmungen der Banksatzungen, nach denen die Initiative ausschließlich vom Vorstand ausgehen muß, mit einer Kapitalerhöhung der Noten— bank zunächst nicht zu rechnen ist.
Die Auflösung der britischen Kapitalinvestitionen in Indien
Vor kurzem veröffentlichte die englische Wirtschaftszeitung „Financial Times“ einen sehr interessanten Bericht über die Ab löͤfung der britischen Kapitalinvestitionen in Britisch⸗Indien. Ende 1935/36 habe sich die Sterlingschuld Britisch⸗Indiens ein- schließlich der Eisenbahnschuldverschreibungen, soweit sie unmittel⸗ bare Verbindlichkeiten der Regierung darstellten, auf über 360 Mill. E belaufen. Ende 1945/41 sei die Schuldsumme bereits Uif 240 Mill. S und nach der Zurückzahlung der 37 „igen Sterlinganleihen am 5. Januar 1913 sogar weiter auf 661 Mill. gesunken. Durch die im Zusammenhang mit der Ver— staatlichung der indischen Eisenbahnen durchgeführten Trans⸗ aktionen habe sich die indische Sterlingverschuldung weiter auf 39 Mill. L verringert, bei denen noch über 27 Mill. E kapitali⸗ 3 Eisenbahnannnitäten eingeschlossen seien, deren Bedienung amit sichergestellt sei. Ohne diesen Betrag würde sich die Schuld= bilanz Britisch⸗ Indiens gegenüber Großbritannien auf nur noch 1276 Mill. S belaufen. Die „Financial Times“ bemerkt noch, 0 die am 5. Januar 1943 zurückgezahlten 35 igen Sterling anleihen in der Zeit vom 7. Dezember 1880 bis zum 19. April 1912 aufgenommen worden seien.
Einem weiteren Bericht der „Financial Times“ vom Anfang März zufolge erklärte der indische Finanzsachverständige Raisman zur Ablösung der indischen ,, „Indien hat die Umwandlung vom Schuldner zum Gläubiger vollzogen und in einem kurzen Zeitraum von etwas über 3 Jahren die gesamte Summe seiner staatlichen Verpflichtung gegenüber Groß= britanniens, wie sie sich in Jahrzehnten zusammengetragen hätten, ausgelöscht ! Mit der Ablösung dieser Schuldverschreibungen entstanden jedoch neue Schwierigkeiten, d. h. es tauchte die Frage auf, wie die Geldüberschüsse aus den indischen Waren verkäufen an England, die Großbritannien heute nicht mehr 44 eigene Warenlieferungen abdecken könne, genutzt werden sollen. Raisman habe den Vorschlag gemacht, diese für den . nicht verwertbaren Guthaben wenigstens für die Bezahlung der in Sterlingnoten zahlbaren Pensionen, Familienpenstonen und Bei—
hilfefonds zu verwenden. Diese Dienste würden jährlich auf 5. bis 6 Mill. “ geschätzt. Die indische Regierung habe außerdem den Plan in Erwägung gezogen, einen Wiederaufbaufonds zu schaffen, der die für den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit anfallenden Finanzanforderungen sicherstellen soll. Es ist jedoch offensichtlich, daß es sich hier jeweils nur um Notlösungen handelt, die nur die Tatsache verschleiern helfen sollen, daß die Londoner Sterling⸗
Authaben z. Zt. für die britischen Empirestaaten jeden praktischen
Wert verloren haben.
Die Ueberfremdung der iberoamerikanischen Wirtschaft durch die USA
Vigo, 23. März. In Iberoamerika haben Erklärungen des USn-⸗Handelskammerpräsidenten Johnston über die weitere Ent- wicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den USA und den südamerikanischen Republiken großes Aufsehen erregt. John⸗ 1. kehrte vor kurzem aus Iberoamerika nach Washington zurück.
kan stellt mit Enttäuschung fest, daß die Vereinigten Staaten jetzt eine ganz andere Sprache sprächen, nachdem es ihnen ge⸗ lungen sei, die Mehrzahl der südamerikanischen Republiken ihren Zwecken dienstbar zu machen. Je stärker sich die USA⸗Wirtschaft in Südamerika einschalte, desto weniger glaube man i n, in Washington, auf die Wünsche, die Notwendigkeiten oder au nur Empfindlichkeiten Iberoamerikas Rücksicht nehmen zu brau⸗ chen. Während man vor einem Jahre Südamerika noch jede nur
erdenkliche Hilfe und jeden nur möglichen Ersatz für die in Europa
verlerengegangenen Märkte versprochen habe, erkläre Johnston jetz . die USA seien nicht in der Lage, im Augenblick viel für Südamerika zu tun, da alle derartigen Pläne hinter den Kriegsnotwendigkeiten zurücktreten müßten. Man stellt heute in Südamerika fest, daß in, dort das amerikanische Finanzkapital in hohem Yi. einschalte, die Verschuldung der Staaten von Monat zu Monat und mit dieser Verschuldung selbstverständlich auch die Abhängigkeit von Wallstreet wachse.
In diesem Zusammenhang ist eine Feststellung des e,, organs „The Banker“ interessant, wonach im letzten Halbjahr Kredite in Höhe von 743 Millionen Dollar für die iberoamerika⸗ nischen Staaten zur Verfügung gestellt worden seien. Abgesehen von den Krediten im Rahmen des Pacht⸗ und Leihgesetzes, die bisher im einzelnen noch nicht veröffentlicht wurden, habe die Import⸗ und Exportbank in Washington, in deren Händen die Leitung der Ausbeutung Südamerikas liegt, wesentliche Kredite für den Ausbau des Transportwesens, für Maschinen und Werk jenglieferungen und zum Bau von Fabriken zur Verfügung ge— stellt. Südamerika liefere für diese Fabriken die Arbeiter, die technische und kaufmännische Leitung aber liege bei USA—⸗ Ingenieuren und Technikern und die r, . Kontrolle bei den Banken in New Vork. So schreitet die Ueberfremdung der süd⸗ amerikanischen Wirtschaft durch die USA⸗Plutokraten mit Riesen⸗ schritten voran.
In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Aus zahlung
24. März 22. März Geld Vrie! Gelo Brie
Aegypten (Alexandrien und J Kairo) 1ägypt. Pfungs — — Afghanistan (Tabul) 100 Asghani 18,ů79 l 18,79
Argentinien (Buenos Ares). 1 Pap. -Pes. 0, 588 ⸗. 0, 888
Australien (Sidney) 1è austr. Pfund
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 109 Belga 889, 96 39, 96
Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal- , J 100 Rupien
Bulgarien (Sofia) 100 Lewa Däne mark (Kopenhagen) ... 109 Kronen England (London) 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) 109 finn. 4A Frankreich (Paris) ; 100 Frs. Griechenland (EIlthen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u Rotter⸗
1009 Gulden 182,70
Iran (Teheran) 100 Rials 14,59 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr 688, 4 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 18,14 Japan (Tokio und Kobe) .. 1 Hen O0, 685 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar — Kroatien (Agram) 100 Kuna 4, 99. Neuseeland (Wellington) J.... 1 neuseel. Pfd. — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56 76 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) 106 Kronen 59 4. Schweiz (Zürich Base und Bern) 100 Frs. 57, 89 Serbien (Beigrad) 1090 serb. Dinar 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8, 89] Spanien (Madrid u. Barcelona 100 Pe setas 28 has Südafrikanische Union (Pretoria ĩ und Johannisburg) 1ẽ jüdafr. Pfd. — Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,978 Ungarn (Budapest) 109 Pengö — Uruguay (Montevideo) 1ẽ6Goldpeso 1.1995 Verein Staaten von Amerika (New York) Dollar —
Für den innerdeutschen BVerrechnungsvertehr gelten fo gende Rurje
England Aegynten, Südafritanische Union
nee 4 Australien, Neuseeland
Britisch⸗ Indien
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika
Brasilien
Aug ländische Gesbsorten und Banknoten
24 März 22 Mä Geld Brie Geld Sovereigns Rot iz 20, 85 vo, 16 20, 30
zo Francs · Stücke für 16,i8 16,2 is, 16 Gold Dollars 1ẽ8tüd 4, 188 4, 2055 6,185 Aegyptische 1èẽ gypt. Pfd 4, 89 4,41 4, 89y Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Doliar — 2 und 1 Dollar 1 Dollar“ — 2 Argentinische 14FRap. Pes 0, a0 6, * Australische 1ẽ austr. Pfd 2, 44 Belgische 109 Belgas : 38,9 Brasilianische 1Cruzeiro O, O8 Britisch⸗ Indische 1060 Rupien ö 86. 06 22 9 Bulgarische: 1000 Lewa und darunter 100 vewa ĩ 07 Dänische: große 100 aronen ö 10 Kr. und darunter 109 Kronen ¶ 5,1 Englische: 10 8 und darunter. 1 engl. Pfb. 3 Finnische 100 sinn. A 5, 08 582065 Französische 100 Frs. wolln bi cht. .. 100 Gulden talienische: große 199 Lire 10 Lire 100 Lire Nanadische 1 kanad. Don Kroatische 199 Kuna Norwegische: 0 K.r. u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 1090 Lei Schwedische: große 109 Kronen 509 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs und darunter. ? Serbische 100 serb. Dinar Slowaßtische: 2⁊0 Kronen und darunter 109 low. Kr. Südafrikanische Union 1ẽ 6fuadaft. Pfd. Türtische 1 türk. Pfund Ungarische: 1090 Pengd und varunter 100 Bengd
3 Dre
2 7E
2 8 = 2 20
— —
283351 232
2 2. 8 ***
2 8 412