1943 / 72 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Mr. 72 vom 27. März 1943. S. 2

bisher erlösten Preis als Nettopreis, höchstens jedoch für eine Ware im Kleinverkaufspreis von

5 Pfg. zum Preise von 36,50 Re 6 , ,.

. Kir zoo Stüc einseh Tabaksteuer, jedoch ohne Kriegszuschlag.

1 1 6

,

11 6) 1 1 5

Bei Zigarillos und Stumpen im Kleinverkaufspreis von 10 Pfg. beträgt der Uebernahmepreis 70 R..

() Auf alle Packungen ist der vollständige Name und die Anschrift des Herstellers mit unverwischbarer Farbe aufzu⸗ drucken oder aufzustempeln.

(5) Es bleibt vorbehalten, die Hersteller, deren abzuliefernde Menge dafür ausreichend ift, durch Auflage unmittelbar, also ohne Inanspruchnahme von Sammelstellen, zur Lieferung heranzuziehen.

§8 8

(i) Das dem Abnehmer gemäß § 6, Ziffer 1b zustehende Warenkontingent ist ein Wertkontingent (Reichsmarkbetrag).

() Die Hersteller sollen nach Möglichkeit Wünsche der Ab⸗ nehmer auf Lieferung bestimmter Sorten und Preislagen berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(3) Ein Lieferanspruch hat nur der Abnehmer, der Waren bestellt. Die Hersteller sind nicht verpflichtet, an Abnehmer, die ihr Vierteljahreskontingent bis Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres nicht bestellen und abnehmen, Nach⸗ lieferung zu leisten. Es ist jedoch zulässig, im voraus für einen bestimmten Zeitraum unter entsprechender Mitteilung an den Abnehmer zu liefern.

(4 Das Warenkontingent wird für jedes Kalenderviertel⸗ jahr abgerechnet.

(5) Das Warenkontingent hängt am Geschäft des Abnehmers (Einzelhandel wie Großhandel). Wechselt der Inhaber, dann bleibt der Lieferanspruch für das Geschäft bestehen. Eine Uebertragung des Anspruches auf ein anderes Geschäft bedarf der Genehmigung der Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie.

(6) Die Hersteller sind nicht verpflichtet, Abnehmer zu beliefern, die

a) nach dem Jahre 1938 bei einem Hersteller neu hinzu⸗ gekommen sind,

b) im Jahre 1938 weniger als für 200 RM Warenwert bzw. 300 RM versteuerten Wert Ware bezogen haben.

89 (1) Sonderauflagen werden in Stück erteilt. Soweit Ware, die weniger als 32 kg je 1900 Stück Versandgewicht wiegt, ist die doppelte Stückzahl zu liefern. Das Mindestgewicht muß 1,6 kg je 1000 Stück Versandgewicht betragen.

V. Meldepflicht 5 10

(1) Alle Hersteller haben bis zum 10. April und 10. Oktober, bei der Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie eingehend, die im vorangegangenen Halbjahr bezogene und verarbeitete Menge an Rohtabak und Tabakrippen sowie die am Ende des Halbjahres vorhandenen Bestände auf vorgeschriebenem Formblatt zu melden.

(2) Hersteller mit unmittelbaren Wehrmachtslieferungen haben jeweils bis zum 109. eines Monats, bei der Bewirt⸗ schaftungsstelle Zigarrenindustrie eingehend, auf vorge⸗ schriebenem Formblatt zu melden:

a) die Menge der Gesamtherstellung des Vormonats,

b) die Menge der Wehrmachtslieferungen und außerdem

e) jeweils bis zum 10. des Monats eines Kalenderviertel⸗ jahres die Auslieferungsquote an ihre Abnehmer für das laufende Kalendervierteljahr.

(3) Die Kleinsthersteller sind verpflichtet, auf Anforderung Meldung über die von ihnen hergestellten Zigarren, Zigarillos und Stumpen an die Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie zu erstatten.

(4) Die Angaben in den Meldungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und mit den zollamtlich vorgeschrie⸗ benen Betriebsbüchern übereinstimmen. Ihre Richtigkeit ist durch rechtsverbindliche Unterschrift zu bestätigen.

VI. Qualitätsüberwachung §11 (1) Bei der Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie wird eine Qualitätsprüfungskommission mit dem Sitz in Ham⸗ burg 6, Mereurstr. 11, gebildet. Jeder Hersteller ist ver⸗ pflichtet, auf Anfordern Proben seiner Herstellung in Original⸗ packungen unberechnet zur Verfügung zu stellen.

VII. Schlußbestimmungen § 12 (1) Die Bewirtschaftungsstelle Zigarrenindustrie behält sich vor, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zuzulassen. 813

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 14. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) bestraft.

§14

* (1) Diese Anweisung tritt mit dem Tage! der Verkündung in Kraft. Mit dem Tage der Verkündung treten außer Kraft a) die Anweisung 1 der Fachuntergruppe Zigarren⸗ industrie vom 10. April 1942 über Lieferung von Tabakwaren, b) die Anweisung der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie vom 28. April 1942 über Rationalisierung in der Verpackung, c) die Anweisung 2 der Fachuntergruppe. Zigarren⸗ industrie vom 10. Juli 1942 über Lieferung von Tabakwaren. (2) Diese Anweisung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet r mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗

technischen Ueberwachung (Dampfkesselüberwachungsvereine). Vom

Luxemburg und Bialystok sowie in den besetzten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 26. März 1943.

Fachuntergruppe Zigarrenindustrie . als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak. Julius Schöning. Bekanntmachung Die am 25. März 1913 ausgegebene Nummer 30 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie. Vom 9. März 19435. n Verordnung über die Zollbehandlung des Eisenbahngüterver—⸗ kehrs mit den besetzten Sstgebieten. Vom 19. März 1943. Verordnung zur J der Gewerbebesteuerung. Vom 19. März 1963. ö ö . Zweite Verordnung über die Auflösung früherer Träger der

19. März 1943.

Sechste Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur An⸗

paffung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die

kriegswirtschaftlichen Verhältnisse. Vom 18. an. 43. ( Anordnung für den Dienst am 20. April 1913. Vom X. März

19438.

Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 0.15 RM.. Postbeförde⸗

rungsgeblhren: 0, 3 Rei für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckkonto: Berlin 965 200.

Berlin MW 40, den 25. März 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches Postwesen

Führergeburtstagsmarke

Zum 54. Geburtstag des Führers gibt die Deutsche Reichs poft sechs Sondermarken zu den Werten 8 V6 * 14, 8 * 2, 13

4 38, 24 765 und 40 4 160 Rpf. heraus. Der Entwurf des neuen Wertzeichens stammt von dem Künstler Gottfried Klein in München unter Verwendung eines vom Reichslichtbilderstatter Prof. Heinrich Hoffmann aufgenommenen Lichtbildes des Fuͤhrers. Die Marken werden bei größeren Postämtern vom 13. April bis 15. Juni 19413 vorrätig gehalten.

Postwertzeichen des Protektorats Böhmen und Mähren

Am 1. April 1913 wird auch die Versandstelle für Sammler marken beim Postamt Prag 1, Philatelie, aufgehoben, so daß auch die bisherigen Dauerbezieher nicht mehr beliefert werden. Die Wirtschaftsgenossenschaft des Briefmarkenhandels in Stutt⸗ . und die Gemeinschaft Deutscher Sammler in Berlin C 2,

rüderstraße 13, erhalten jedoch die Marken für ihre Mitglieder. Bei den Dienststellen der Deutschen Reichspost werden die Marken nicht abgegeben.

Kunst und Wissenschaft

Ostland⸗Wissenschaft im Kriegseinsatz

Riga, 266. März. Nachdem das wirtschaftliche Leben im Reichskommissariat Ostland weitgehend auf die erde nf des Kriegseinsatzes abgestimmt worden ist, reiht sich nunmehr auch die Wissenschaft in diese Front ein. Mit einem dies academicus, der am 15. April 1943 in Dorpat begonnen werden soll wird eine große Forschungsplanung unter dem Leitgedanken „Kriegs⸗ einsatz der Wissenschaft im Sstland“ eingeleitet. Man wird, da die jüngeren Studiensemester durch Arbeits- oder Kriegseinsatz ebunden sind, den Professoren die Möglichkeit zu verstärkter Forschungstätigkeit gegeben, wird nichtkriegswichtige Arbeiten zurückstelen und dadurch freiwerdende Assistenten an vordring⸗ lichen Stellen wissenschaftlicher Arbeit einsetzen, . durch solche Vereinfachung eine ganze Reihe von Hilfskräften ein= sparen. Mit der Veranstaltung in der Universität Dorpat wird der Kriegseinsatz der Wissenschaft eindrucksvoll proklamiert und die landeseigene Forschung im Kampf gegen den Bolschewismus herausgestellt.

Ww ir iich art s tei

„Notenbank im Ostland“ Aufnahme der Tätigkeit am 1. April 1943

Nachdem durch die Verordnung des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die Errichtung einer Notenbank im Ost⸗ land vom 36. Juli 1919 die gesetzliche Grundlage für die Auf⸗ nahme der Tätigkeit eines besonderen Noteninstitutes im Reichs⸗ kommissariat tend geschaffen worden ist, wird die Bank am 1. April dieses Jahres unter der Bezeichnung „Notenbank im Ostland“ in Baranowitsche, Dorpat, , n, Kauen, Libau, Minst, Mitau, Nawa, Pernau, Ponewesch, Reval, Riga, Schaulen, Wilna, Windau und Wolmar ihre Schalter öffnen. Sie wird dabei die an diesen Plätzen vorhandenen Reichskreditkassen ein⸗ schließlich des gesamten Personals übernehmen und auch die bis= herigen Geschäftsräume dieser Kassen benutzen. Sitz und Leitung der Notenbank im Ostland befinden sich in Riga. .

Die Notenbank im Ostland hat vor allem für die Sicher= stellung des Wertes der Währung sowie für die Regelung des Geld- und Zahlungsverkehrs im Ostland zu sorgen. Sie wird sich der Reichskreditkassenscheine als Zahlungsmittel bedienen.

Der Geschäftskreis der Bank hält sich in dem im modernen Notenbankwesen üblichen Rahmen. Dabei ist den besonderen Erfordernissen der Wirtschaft des Ostlamdes, auch mit Rücksicht 21 ihren stark ausgeprägten land- und forstwirtschaftlichen Cha⸗ rakter, durch die be, ,. der Gewährung. längerer Zahlungs⸗ ziele, als sie normalerweise im Kreditgeschäft der Notenbanken üblich sind, von vornherein Rechnung getragen worden. Die Bank kann ferner Schatzwechsel und Schuldverschreibungen der Verwaltung des Ostlandes kaufen und verkaufen. Sie hat hier⸗ durch die Möglichkeit, auf dem Geldmarkt regulierend einzu⸗ greifen. Im übrigen darf die Bank unverzinsliche oder in Aus⸗ nahmefällen auch verzinsliche Gelder im Giroverkehr oder als Einlagen annehmen. Beim An⸗- und Verkauf von Gold, anderen Edelmetallen und Devisen sind die Preise und Kurse der Deut⸗ schen Reichsbank anzuwenden. Schließlich kann die Bank Auf⸗ tragsgeschäfte, die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegen⸗ ständen, insbesondere von Wertpapieren sowie die Ausstellung und Einlösung von Schecks, Bankmandaten und Akkreditiven über⸗

nehmen. Andere als die aufgeführten Geschäfte soll die Bank nur für Betriebszwecke oder zur Durchführung oder Abwicklung

zugelassener Geschäfte vornehmen. Die Annahme (Akzeptierung) von . ist ihr untersagt. ö

Die Notenbank wird, ebenso wie es übrigens auch bei der ständiger Fühlung⸗

entralnotenbank Ukraine der Fall ist, in . ; les Astꝰ schon

nahme mit der Deutschen Reichsbank arbeiten,

durch die Auswahl der leitenden Beamten der Bank ee

So wurden auf Vorschlag des Reichskommissars für das Ostland vom Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, nach dessen Weisungen und unter dessen Aufsicht die Bank im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Reichsbank geleitet und ver= waltet wird, zum Präsidenten der Notenbank Reichs bankdirektor Dr. Paul Wening und zum Vizepräsidenten Direktor bei der Reichsbank Augustin Schamberger ernannt. Dr. Wening, der aus der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichsbank hervor egangen ist, war zuletzt Vorstandsbegmter bei der Reichsbank e fe Wien. In den Jahren 1930/1934 ist er durch erfolg⸗ reiche Arbeit im Auslande hervorgetreten. Direktor Scham berger kann ebenfalls auf eine vielseitige Tätigkeit in leitenden Stellungen der Reichsbank zurückblicken. Eine Reihe von Jahren war er ferner im rn g,, nn an maßgebender Stelle tätig. Seit Beginn des Ostfeldzuges war er in der Utraine eingesetzt und hat dort den Neuaufbau der Banken⸗

organisation durchgeführt.

Der Aufbau der Landwirtschaft im Generalbezirk Weißruthenien

Minsk, 25. März. Aus einer Uebersicht üher den Aufhau der Landwirtschaft im Generalbezirk , , die auf einer Tagung des Gebietskommissarigts inst⸗Land gegeben wurde, ist zu entnehmen, daß die Arbeit als außerordentlich erfolgreich bezeichnet werden kann. Im Jahre 1942 wurden innerhalb weniger Monate die weißr then ischen Kolchose aufgelöst und über 120 000 Bauernstellen sind geschaffen worden. Die bäuerliche Be⸗ völkerung hat diese Maßnahmen mit besonderer Freude begrüßt und durch erhöhten Einsatz bei der Landbestellung den Dank dafür zum Ausdruck gebracht. Die Agrarreform soll planmäßig weiter⸗ geführt werden und die Bildung von Einzelhöfen vorangetrieben werden. Das einheimische Handwerk erfährt durch planmäßige Nachwuchsschulung unter Einsatz deutscher Lehrkräfte eine tat— kräftige Förderung.

Wirtschaft des Auslandes

Voller Erfolg der ersten serbischen Staatsanleihe

Belgrad, 2tz. März. Die erste serbische Staatsanleihe in Höhe von einer Milliarde Dinar ist von den beiden Emissionsanstalten, der Staatlichen Hypothekenbank Belgrad und der Postsparkasse, voll übernommen worden. Die Anleihemittel dienen, wie bereits gemeldet, insbesondere der Finanzierung von Straßen⸗, Eisen⸗ bahn⸗ und wasserwirtschaftlichen Bauten, Boden ver befferungen landwirschaftlichen und Volksschulbauten. ; .

Zur Zeit werden die Vorbereitungen für eine zweite serbische Staatsanleihe betrieben, die in der ersten Hälfte des kommenden Monats aufgelegt werden soll. Gemessen an den vorhandenen flüssigen Mitteln war der , ,, , von einer Milliarde Dinar nicht hoch. Es ist angesichts der 2 usstattung der Anleihe, die mit 3 IJ eine wesentlich höhere Verzinsung bringt als die 3M Yhigen Kassenbons, die bisher praktisch das 2 Geld⸗ marktpapier waren, damit zu rechnen, daß sich Wirt chaft und Publikum des neuen Papiers gern zur Anlage ihrer unbe⸗ schäftigten Mittel bedienen werden.

Wachsende unabsetzbare Baumwollüberschüsse in Aegypten

Das englische „Board of Trade Journal“ gab in seinem ersten Januarheft einen sehr interessanten mit Zahlen belegten Ueber⸗ blick über die Absjatzlage der ägyptischen Baumwollwirtschaft in den vergangenen Jahren. Einem Bericht der englisch ägyptischen Handelskammer zufolge hätten 6) die ägyptischen Baumwoll⸗ vorräte Anfang 1941 auf 5,1 Mill. Kantars belaufen. Dazu kam im Laufe des Jahres 1941 eine Ernte von 8,2 Mill. Kantars. Von der damit im Herbst 1941 verfügbaren Gesamtmenge von 13,3 Mill. Kantars wurden nur 5,5 Mill. Kantars von der Ge⸗ mischten Englisch⸗Aegyptischen Kommission übernommen, obwohl England seinerseits zu Beginn des Krieges versprochen hatte, die gefamten ägyptischen Baumwollernten für die Dauer des Krieges abzunehmen. Die von England tatsächlich angekauften Baum⸗ wollmengen wurden dazu noch zu Preisen übernommen, die weit unter dem Friedenspreis lagen. Es kommt hinzu, daß die von Großbritannien angekauften Baumwollbestände nicht abtrans⸗ portiert werden konnten. Anfang 1942 beliefen sich die in Aegypten lagernden Baumwollvorräte auf nicht weniger als 7, Mill. Kantars. Die neue Ernte war infolge der Restriktions⸗ bestimmungen der Regierung hinsichtlich der Baumwollanbau⸗ fläche bedeutend geringer als im Vorjahr. Immerhin erhöhte sie

berwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen,

die verfügbaren Baumwollvorräte um 3,1 Mill. Kantars auf

insgesamt 10,9 Mill. Kantars. Dabei hat sich die Lage der ägyptischen Baumwollwirtschaft im Laufe des vergangenen Jahres insofern verschlechtert, als n nn,, 1942 be⸗ lannt gab, daß es von nun ab überhaupt keine ägyptische Baum⸗ wolle mehr abnehmen könne.

Die japanischen Investitionen in Mandschukuo

Tokio, 26. März. Japan hat in Mandschukuo seit dem Aus— bruch des China⸗Konflikts Mitte 1937 rd. 3,5 Mrd. Yen investiert, nämlich 795 Mill. mandschurische Nationalbonds, 160 Mill. Bank⸗ obligationen, 1401 Mill. Yen andere Obligationen mandschu⸗ rischer sowie 1148 Mill. Jen Obligationen japanischer Gesell= schaften. Die Investitionen betrugen Mitte 1937 36 Mill., 1938 250 Mill, 1939 197 Mill, 1940 724 Mill., 1941 800 Mill. Nen. Die japahischen Investitionen in China in der gleichen Zeit stellten sich auf 1084 Mill. Yen.

der Vereinigung für deutsche erliner Meldung des „D. N. B.“ (am 26. März auf 74,00 R. AM

Die Elektrolyttupfernotierun Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut am 27. März auf 74,00 RA für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten

Prag, 26. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 55s, 90 G., 580,10 V., Sslo obs 50 Gr, Sös zo Br, Nohen— hagen 521,50 G., 522,59 B., London 98,900 G. 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,965 B., Mailand 131,40 Ge 131,69 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholni 5h, 60 G., 596, so B., Brüssel zoh, so G., 400,40 B.. Belgrad 49,95 G. 60,96, B., Agram 4h, 95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16, B.

Bu dapest, 26. März. (D. N. B.) Alles in Pengö, Amsterdam 180,73 n, Berlin 136,26, Bukarest 2. 78 n, Helsinki 6,96, London —, —, Mailand 17,77, New York Paris 651, Prag 18,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6, si, Zürich 80,20.

London, 26. März. (D. N. B.) New York 402,50. 403,50, Paris —, Berlin —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 - 4,45, Amsterdam Brüssel Italien (Freip.) Schweiz 17,30— 17,40, Kopenhagen v.) Stockholm 16, 85—– 16,95, Oslo Buenos Aires (offiz.) 16,95 0.17.13,

Rio 83, 64z, Schanghai Tschungking⸗Dollar —.

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 27. März 1943. S. 3

14

Amsterdam, 25. März.

, BVrüssel zo, 17 4-30, 7, Schweiz

—, Italien (Clearing —, Madrid Kopenhagen Stockholm 44,81 -= 44,90, Prag Il, 40 Uhr.] Brüssel 69, 25 B., 22,861, Madrld 39,73 V., Holland 22073 B., Berlin 172,55, Lissabon Oslo 98,62 B., 90, 37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 164,50 B., Zagreb s, 15, Athen —, Istanbul 3,59 B., Bukarest 2,3 , B., Hesingfors 877,50 B., Buenos Aires 1019, Japan 101,00, Rio 22,56 B.

(D. N. B.)

Zürich, York 4,31,

26. März. London 17,323, New

17,68, Stockholm 102,66 ,

s . 3. v) Amtlich. Berlin —— London ——, New

12,00 Uhr; holl. Zeit.! York —, Paris 43,63 13,71, 3 .

Kopenha

.

; kurse. Paris 4,00, Mailand

Kopenhagen

gen, 26. März. (D. N. B.) London

Vork 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,50, Zürich Fil, 25, Korn 256, J, Anisterdam 264,70, Stockhoim 114, 15, Sslo 109,00, Helsingfors 9,3, Prag —, Madrid —. Alles Brief⸗

19,34, New

London, 26. März.

Kanada 3,78 G., 3,82 B., Lissabon G., 17,16 B. Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 256. März. (D. Berlin 175, 25 G., 1765,15 B., Paris G., 19,00 B., Nem York G., 440,00 B., Amsterbam G., 235,900 B., Zurich 101,50 G., 105, 009 B., Helsingfors 8,70 G., 9.29 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm 104,ů55 G., 106,10 B., Kopenhagen gl, 15 G., 92,6 B., Rom 22, 20 G., 23, 20 B.

N. B.) London G., 17,75 B.,

(D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ —.

1. Untersuchungs⸗ und Gtraffachen, 2. Zwangs versteigerungen, 3. Aufgebote,

ae e

4. Oeffentliche Zuftellungen, 8. Vertust und Sundsachen, 6. Auslosung uswö. von Wertpapieren,

T7. AMktiengesellschaften,

8. Ro dit Atti ,

19. Gesenlschaften m. b. H. 18. 11. Genoffenschaften, 14. 12. Offene Handelg⸗ und Rommanditgesellschaften, 15.

Unfall⸗- und r, ngen, PVeutsche Reschsbant und BHankasgwefse, VBerschiebdene Betanntmachungen.

l. Ilulersuchunnz⸗ ind 6trassachen

l4dß06] Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 2 Abf. 2 Ziffer 6 der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Fertigung im Holz— haus; Hallen- und Barackenbau vom 39. Juni 1911 (RGBl. 1 S. 361) habe ich mit sofortiger Wirkung der Firma Solzbetonwer Hans Schuler, Mün⸗ chen⸗-Pasing, Postschließfach 10, die Annahme weiterer Aufträge auf Herstellung und Lieferung von Erzeug⸗ nissen des Holzhaus⸗, Hallen⸗ und Ba⸗ rackenbaues untersagt.

Berlin⸗Grunewald, 22. März 1943.

Der Bevoll ma chtigte für den Holzbau. Künzel.

48754 Gewerbeuntersagung.

Dem Uhrmacher Hermann Pätzold k Bochum, Alleestr. 101, ist auf Grund es 5 42 1 StrG6B. die Ausübung des Uhrmacherhandwerks durch ge—⸗ richtliches Urteil vom 11. 1. 1945 auf die Dauer von fünf Jahren wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. uf. Grund dessen habe ich die Schließung des Handwerksbetriebes nebst Verkaufsraums gemäß § 22 der Verordnung über Handelsbeschränkun⸗ gen vom 15. 7. 1923 (RGBI. I S. 766)

angeordnet. 22

—w— t

M860?

F. 21/1943. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 16. März 1943 folgendes Aufgebot erlassen: „Auf Antrag der Frau Gertrud Loeschke geborenen Wilckens, Göttingen, Kirchweg 7, Bev: Frau Auguste Wilckens, Bremen, Herderstraße Nr. S6, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen Gertrud Wilckens ausgestellten und gegenwärtig ein Gut⸗ aben von RM 9203,06 nachweisenden Finlegebuches Nr. 511 459 der Spar⸗ lasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 6. Oktober 1943, vormittags Hi Uhr, anbergumten, im Gexichtshause, hierselbst, Zimmer Nr. 34, stattfin⸗ denden Aufgebotstermine unter Anmel⸗ ie, seiner Rechte das bezeichnete Ein⸗ legebuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erflärt werden wird.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

48887 Aufgebot.

Die Ehefrau Olga Heyne geb. Lange in Bad Nauheim, Luisenstraße 1, unter Zustimmung ihres Ehemannes, des früheren Verbandsdirektors Georg . daselbst, hat das Aufgebot des c rundschuldbrieses über die für den Landwirt Georg Alfred Heyne in Al⸗ n eingetragene und an die Antrag⸗ tellerin abgetretene, im Grundbuch von Aljarn Band II Blatt 12 Ab⸗ teilung III Nr. 3 eingetragene Grund⸗ schuld von 11 400 Get beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Montag, den 26. Juli 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Medingen, 15. März 1943. ; Amtsgericht.

48608 Aufgebot.

Der Gastwirt Wilhelm Schuster in Steinhude, Gartenstraße 218, vertreten durch Rechtsanwalt Schweer in Stadt— egen hat das Aufgebot des angeb⸗ ich verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Steinhude, Band 27 Artikel 534 in der III. Abteilung unter Nr. 4 für die Witwe des Bürgermeisters Heidemann in Steinhude eingetragene Hypothek über 6000, Ge beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 16 Juni 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, wibdrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stadthagen, ben 25. Februar 1943.

Das Amtsgericht. Breimeier.

18699 Aufgebot. Die Frau Ilse Kleist, geb. Gerlich,

Miterbin nach der verstorbenen Frau Elfriede Gerlich, geb. Bolz, aus Elbing hat das Aufgebot des verlorengegan⸗ genen Sypothekenbriefes vom 27. März ges über die im Grundbuch von Beiershorst Blatt 21 in Abteilung III Nr. 7 eingetragene Restkaufgeldhypo⸗ thek von 38500, Danziger Gulden in Buchstaben; dreitausendfünfhundert Danziger Gulden beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird e, , . in dem auf den 4. August vp43, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, J. Stock, Zimmer 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Tiegenhof, den 17. März 1948.

Das Amtsgericht.

488886 Aufgebot.

Die Bauern Johannes und Richard Behnke in Kellenhusen i. Holst., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Wittrock, Neustadt, haben beantragt, den verschollenen Gefreiten Robert Behnke, geb. 14. 11. 1894 in Kellen⸗ husen, zuletzt wohnhaft in , . in Holstein, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich , . im Aufgebotstermin am

5. Mai 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfol⸗ gen wind. An alle, die Auskunft über eben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Neustadt i. Holstein, 17. März 1943.

Das Amtsgericht.

48889 Aufgebot.

Der Büroangestellte Otto Friedrich Behrens, Kellenhusen, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Wittrock in Neustadt in Holstein, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Adolf Heinrich Behrens, geb. am 2X2. S. 1894 in Kellenhusen, zuletzt wohnhaft in Kellenhusen in Hol⸗ stein, für tot zu erklären. Der Ver⸗ , wird aufgefordert, sich späte⸗ tens im i ere mn; am 17. Mai 1943, 190 Uhr, vor dem ,,, Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ 1 spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Änzeige zu machen.

Neustadt in Holstein, 17. 3. 1943.

Das Amtsgericht.

486149 Aufgebot.

Sabine Bobrowsty in Würzburg hat am 6. 3. 1943 beantragt, ihren Ehe⸗ mann, den Schuhmacher Ivan Bo⸗ browsky, geb. 22. 6. 1890 in Rußland, der nach Amerika ausgewandert ist und

egangenen Nachricht in Milwaukee taat Wisennsin, U. S. A, aufgehalten hat, als verschollen für tot zu erklären.

bis zum 30. 6. 1943 zu melden oder sonst ein schriftliches Lebenszeichen zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Zugleich *. an alle, die Auskunft über den Verschollenen ien können, die Aufforderung, dem Fericht bis zu dem obenbezeichneten Zeitpunkt Anzeige zu machen. Würzburg, den 13. März 1943.

̃ Amtsgericht.

48299 Oeffentliches Aufgebot.

Am 1. Mai 1940 ist in Hamburg Johann Heinrich Ludwig Kluesmann, geboren 29. Oktober 1869 in Schwabe⸗ row in Mecklenburg, gestorben. Er hat außer anderen Geschwistern einen Bruder Johann Jochim Heinrich Fried⸗ rich Kluesmann (auch Klüßmann), ge⸗ boren 4. Januar 1860 in Schwaberow, gehabt. Dieser hat sich am 19. 12. 19135 von Hamburg auf Wanderschaft abge⸗ meldet und seitdem nichts von sich hören lassen. Er bzw. seine Abkömmlinge werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche bei dem unterzeichneten Gericht innerhalb zwei Monaten seit Einrückung im Reichsanzeiger unter Vorlegung von Urkunden nachzuweisen. Hamburg, den 18. März 1943

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

48611] Oeffentliches Aufgebot.

Am 27. Juli 1942 ist Hermann Karl Erich Langenstedt, geb. J. März 1901, in Hamburg gestorben. Er war kinderlos verheiratet. Seine Eltern

in Hildesheim, Heinrichstraße 38 A, als

ch walde, ist am 10.

sich nach einer ihr im Juli 1927 zu⸗ 5/43

Der Verschollene wird aufgefordert, sich l

boren am 26. April 1876, wohnten Er⸗ furt, Moltkestr. 31 J. Der Vater ist im Jahre 1905 nach USA. ausgewandert und hat nichts mehr von sich hören lassen. Gemäß 5 2358 11 BGB. wird er hiermit e,, . seine Erb⸗ rechte innerhal von zwei Monaten eit Einrückung im Reichsanzeiger bei em unterzeichneten Gericht anzu⸗— melden.

Hamburg, den 18. März 1943.

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

418612 Oeffentliche Aufforderung gemäß S 2358 BGB. Am 5. Februar 1941 ist Anna Caro⸗ line Frida Scholz geb. Glade, ge⸗ boren am 24. Dezember 1887 in Ham⸗ burg, gestorben. Als Erben kommen noch Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits in Frage. Diese Groß⸗ eltern waren der Weber Christoph riedrick Blumenthal und Dorothea lumenthal geb. Peters verw. Engel⸗ brecht, beide in Neumünster n ewesen und verstorben. Aus der Ehe er Großmutter mit Engelbrecht ann. eine Tochter Maria, über deren zerbleib und evtl. vorhandene Abkömm⸗ linge nichts bekannt ist. Maria Blu⸗ menthal und 8 Abkömmlinge werden i , ,. ihr Erbrecht bis zum 20. Mai 1943 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, anderenfalls ie bei der Erteilung des beantragten , een. nicht berücksichtigt werden. Aktenzeichen: 74 VI 3311/41. Samburg, den 20. März 1943. Das Amtsgericht. Abteilung 74.

in Höhe von 139560 RM für kraftlos erklärt. Baden⸗Baden, den 15. März 1945. Amtsgericht Baden-Baden.

48616

Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Neukölln Band Nr. 65 Nr. 1998 in Abteilung III unter Vr. 13 für die Grundstücks⸗G. m. b. H. Harik C Co. in Frankfurt am Main eingetragene Grundschuld von 80 600, Reichsmark ist für kraftlos erklärt.

Berlin-Neukölln, den 17. März 1963.

Amtsgericht Neukölln.

458617

Der Teilhypothekenbrief über die im Grundbuche von Berlin⸗Rudow Band 91 Blatt Nr. 2325 in Abtei⸗ lung III unter Nr. 1 für Frau Else n gf geb. Bergemann eingetragene Teilhypothek von 1600 Goldmark ist für kraftlos erklärt.

Berlin⸗Neukölln, 17. März 1943. Amtsgericht Neukölln.

487509

Durch Ausschlußurteil vom 8. März 1943 ist der Grundschuldbrief vom 30. Juni 1927 über die in Abt. III unter Nr. 17 im Grundbuch von Hohenstein Blatt 924 für den Kreis⸗ kommunalverband des Kreises Oste⸗ rode, Ostpr., eingetragene Grundschuld von 5000, GM für kraftlos erklärt worden.

Hohenstein, Ostpr., 20. März 1943.

Das Amtsgericht.

48613 Aufgebot.

Der Erbhofbauer Richard Karl Wilhelm Eausch, Sohn der vorverstor⸗ benen Eheleute Wilhelm an. und Ida geborenen Goldbach aus Eschen⸗ ebruar 1943 ver⸗ storben. Zu seinem Nachlaß gehört der im Grundbuch von , n,. Band X Blatt 248 in der Erbhöferolle von Eschenwalde Blatt 25 eingetragene Erbhof. Der Anerbe des vorbezeichneten Erbhofs wird aufgefordert, . An⸗ erben recht n . in dem auf den 5. Juni 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, an⸗ beraumten Aufgebotstermin anzumel⸗ den, widrigenfalls die Feststellung er⸗ geht, daß kein Anerbe vorhanden iz. Tirschtiegel, den 19. März 1943.

Amtsgericht Nachlaßgericht.

48892

Das in Nr. 53 vom 5. 3. 1943 ver⸗ öffentlichte Aufgebot der Deutschen Anleiheablösungsschuld mit Auslosung Buchst. G Gruppe 8 Nr. 35205 über 50, HRM, Buchst. D Gruppe 11 Nr. 31 258 über 100, RMA, lautend auf die Jungfrauenkongregation der Katholischen Pfarrgemeinschaft St. Anng . ssenWest ist hinfällig. 30 F. 9.

Essen, den 9. März 1943. Amtsgericht.

48891

Durch Ausschlußurteil vom 18. März 1943 ist das parkassenbuch der Hauptsparkasse der Niederlausitz, Zweigstelle Calau Ausländerkonto Nr. 335 778 über Ren“ 1415,66, ausge⸗ stellt für Richard Matho in Rotterdam, für kraftlos erklärt worden. Calau, den 19. März 1943.

Das Amtsgericht.

48395

Kraftlos erklärt: Einlagebuch der Salzburger Sparkasse, Zweiganstalt Zell am See, Nr. 3470, Itd. auf Hans Brandstätter, mit einer Einlage von nunmehr 51,23 RaM (samt Zinsen).“ Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 20. März 1943.

188953 Durch , . vom 19. März 1943 ist der am 12. September 1939 in Mlawa, Platz des 1. Mai Nr. 1, zahl⸗ bar gewesene Wechsel Nr. 319 über 100 Zloty. Aussteller J. Salomon, Seifenfabrik, Girant: Emil Wielgosin⸗ ski, Warschau, für kraftlos erklärt worden. Mielau, 19. März 1943. Das Amtsgericht.

16615

Durch , n n. gerichts Baden Baden vom 15. März 1943 wurde der Hypothekenbrief über die im Grundbuch Baden⸗Baden Band Nr. 68 Heft 679 III. Abt. Nr. 4 auf dem Grundstück Lgb. Nr. 1113/7 der Gemarkung Baden-Baden zugunsten des

waren Exnst Henry Langenstedt und Margaretha Aneta geb. Strüben, ge⸗

des Amts⸗

S894]

Der Hypothekenbrief über das in dem Grundbuche von Rügenwalde Häuser Band 2 Blatt 118 Abt. III Ur. 16 eingetragene Restkaufgeld im Teilbetrage von 4030 GM 9 er dem Juden Benno Goldstrom, Dt. Eylau 6 ist, infolge Einziehung der

vpothek für das Deutsche Reich (Reichsfingnzverwaltung) kraftlos ge⸗ worden. Es ist ein neuer Brief erteilt. Rügenwalde, den 22. 2. 1943. Amts⸗

gericht.

48610

Durch Beschluß des Amtsgerichts . . . 3 ist der Oberleutnant Justus Friedrich Jürgen Richter⸗Oldekop, geboren am 36 gust 1915 zu esse n . Rüttenscheid für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 30. September 19490 fest⸗ gestellt worden. 456 II 32. 48.

Berlin, den 15. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

48756

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. März 1943 ist der Tod des Kaufmanns Alfred Friedrich Ro⸗ bert, Müller, geboren am 1. September 1896 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin, Palisadenstr. 71, kriegsvermißt als Gefreiter der 8. Kompagnie In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 397, sestgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 9. Juni 1918. 456 II 36. 43.

Berlin, den 15. März 19463.

Das Amtsgericht Berlin.

48757

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin, vom 19. März 1943 ist der Ingenieur, Leutnant Hans Friedrich Ernst Seinemann, geboren am 5. Fe⸗ bruar 1910 in Wilhelmshaven, sür tot erklärt und glIs Zeitpunkt des Todes der 5. Dezember 1940 festgestellt worden. 455 II 27. 43.

Berlin, den 19. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

48390 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. März 1913 ist der Elektromechaniker und Kraftwagen⸗ führer Karl Ferdinand Mark, geboren am 21. April 1907 zu Lemberg, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, polnischer Staatsangehbriger, kriegsvermißt als polnischer Soldat, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 13. Sep⸗ tember 1939 festgestellt worden. 456 II 156. 42. Berlin, den 15. März 1948.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentlich

ustellungen 18899

Kaufmanns Paul Wetzke in Stuttgart gegen eingetragenen Hypothek für Darlehen! Walter Israel Arje, jetzt in Austra—

SDeffentliche ZJustellung. Irma Sara Arje geb. Seipel in Breslau klagt ihren Ehemann, Kaufmann

lien, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe nach 5 55 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 21. Mai 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelafsenen Konsu⸗ lenten als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 1. R. 65/43. Breslau, den 24. März 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

48900) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Okon geb. Czech in Kostuchna, Gemeinde etrowitz, Josef⸗Goebbels⸗Straße 30, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechts anwalt Frank in Nikolai, klagt gegen ihren Ehemann Alfons Okon, früher in Kostuchna, Josesf⸗Goebbels⸗Straße 30, 19 unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus 5 49 des . und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß §60 0) aaO. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Gleiwitz auf den 6. Juli 1943, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.

Gleiwin, den 183. März 1943.

Fro st, Justizinspektor, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts.

8901] Oeffentliche Zustellung.

Der Kraftfahrer Peter Stein in Mannheim klagt gegen seine rl Berta Sara Stein geb. Frank, früher in Mannheim, aus § 55 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf Scheidung der am 21. Dezember 1929 in Mannheim Cr een Ehe. Zur mündlichen zerhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Landgericht in Mannheim auf Dienstag, den 1. Juni 1943, vormittags 1901“ Uhr, vor⸗ 6 mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als , vollmächtigten vertreten zu lassen.

Mannheim, den 22. März 1943.

Landgericht Zivilkammer 4 —.

48902] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Emilie Socha geb. Huber in Marzdorf, Kr. Dt. Krone, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Partikel in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Eduard Socha, früher in Lemberg, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des i,. und Schuldig⸗ erklärung des Be n gemäß 5 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil- kammer des Landgerichts in Schneide⸗ mühl auf den 18. Mai 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Schneidemühl, den 23. März 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

48762 Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Schmitt in Weimar, Sophienstraße 14, als Ver⸗ treter der Frau Lucie Ptasseck geb. Krüger, Taubach 117, erhebt Klage gegen Hans Ptasseck, Sao Paulo, Ruo Cante de Majolhöes 294, Brasilien, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Weimar zu dem auf Dienstag, den 18. Mai 1943, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen, Weimar, den 23. März 1963.

Der Urkundsbegmte

der Geschäftsstelle des Landgerichts.

48897 Oeffentliche Zustellung.

Der am 14. 3. 1932 in Altenburg un⸗ ehelich geborene Friedrich Ruppel, jetzt Jakob, in Altenburg, vertreten durch das Jugendamt das Landkreises in Alsfeld, klagt gegen den Melker Adolf Mock, geb. J. 7. 1900 zu Burg- uffeln, früher in Kassel, Wilhelmshöher Allee 351, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts aus 5 1708 BGB. auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Abt. 15 vom 21. 11. 1932 in 15 C

161432 mit dem Antrage auf Zahtung