1943 / 74 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 29. März 1943. S. 4

Sonnabend, den 3. April: Geschlossen.

Sonntag. 4. April: Ge schlossen.

Montag, 5. April: Kein öffentlicher Verkauf. Die verka ufte Braut. Beginn: 17 Uhr.

Schauspielhaus

Dienstag. 30. März: Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, 31. März: Beginn: 17 Uhr.

Donnerstag, 1. April: Fau st. Beginn: 16 Uhr. Freitag. 2. Aprik: Der Wider spenstigen Zähmung.

Beginn: 171 Uhr. Sonnabend, 3. April: Der ö Beginn: 18 Uhr. Der Widersfpenstigen Zähmung.

Sonntag, 4. April: König Ottokars Glück und Ende.

Ein Bruderzwist in Habsburg.

Beginn: 17 Uhr. Montag, 5. April: Beginn: 18 Uhr. Kleines Haus

Dienstag, 30. März: Vagabunden.

; Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, 81. März: Bagabunden—

Beginn: 18 Uhr.

ö 1. April: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 * 11

Freitag, 2. April: Vaggbunden. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, 3. April: Flu cht vor der Liebe.

18 Uhr. Sonntag, 4. April: Vagabunden. Beginn: 18 Uhr.

Montag, 5. April: Moral. Beginn: 18 Ühr. Lustspielhaus Dienstag, 30. März: Der blaue Stro hhut. Zum 25. Male.

Beginn 18 Uhr.

mr, 31. März: Der blaue Strohhut. 1 *

Donnerstag., 1. April: Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 18 Uhr.

Freitag, 2. April: Karl III. und Anna von Oesterreich. Beginn: 18 Uhr.

Beginn:

Beginn:

Sonntag, 4. April: Uraufführung! leon? Beginn: 18 Uhr.

Mentag, 5. April: Karl Iĩil. und Anna von Oesterreich. Beginn: 18 Uhr.

28 ir is ch aft stem

Unbedingtes Festhalten an der Preis stabilität Preiskommissar Staatssekretär Dr. Fischböck sprach in Budapest

Budapest, S7. März. Auf Einladung der ungarischen Gruppe des Mitteleu ropäischen Wirtschaftstages sprach am Freitagabend vor ungarischen Wirtschaftskreisen der Reichskommissar für die Preisbildung, Staatssekretär Dr. Fischböck, über „Gegenwarts⸗ probleme der Preisbildung“. Unter der zahlreichen Zuhörerschaft bemerkte man Finanzminister Remen vi⸗Schnekler, Ver— sorgungsminister Szasz, den Nationalbankpräsidenten P o sch, die früheren Minister Kind er, Graf Michael Teleki und Tibor Kallay.

Dr. Fischböck stellte einleitend fest, daß Deutschland durch seine über die ganze Kriegszeit hinweg aufrechterhaltene Politik der Breisstabilitãt von einem der teuersten Länder der Welt beinahe das billigste geworden sei. Er zeigte dann im einzelnen die deut— schen Methoden auf, mit deren Hilfe dieses Ergebnis erzielt wurde. Er unterstrich insbesondere die Notwendigkeit, den Preisstop allge⸗ mein durchzufetzen, also nicht bloß auf die lebensnotwendigen Güter zu beschränken, weil die Wirtschaft und das Preisgefüge ein Ganzes ist, bei dem nicht die einzelnen Teile nach verschiedenen Grundsätzen behandelt werden können, ohne daß wesentliche Stö⸗ rungen entstünden. Er betonte die Notwendigkeit, auch gegenüber Preiserhöhungsforderungen, die aus Gründen der Produktions— lenkung oder der Herstellung der Breisgerechtigkeit gestellt werden, erfolgreich Widerstand zu leisten, weil sonst die Gefahr bestehe, daß eine Erhöhung des Preisniwegus im ganzen eintritt. Als unbedingt notwendig bezeichnete er eine schlagkräftige Preisüber— wachung mit einem schnell wirksamen Verwaltungsftrafverfahren neben einer drakonischen Bestrafung schwerer Preisvergehungen durch wirtschaftlich geschulte, rasch funktionierende Gerichte. Als besonders wesentlich hob er schließlich die durch entsprechende Auf⸗ klärung und Propaganda zu stärkende Disziplin der Bevölkerung und das klaglose Funktionieren des Bewirtschaftungs⸗ insbeson⸗ dere des Erfassungssystems hervor. Mit dem Hinweis darauf, daß der Verzicht auf die Methode dauernder Preis- mit nachhinkenden Lohnerhöhungen andere Formen der im Kriege erforderlichen Kauf⸗ kraftabschöpfung notwendig mache, erörterte er die Notwendigkeit einer entschlossenen Steuerpolitik, die auch die beste Grundlage ür die Aufrechterhaltung des Vertrauens zur Währung und damit ie sicherste Voraussetzung für die freiwillige Spartätigkeit schaffe, guf die ein namhafter Teil der deutschen Kriegsfinanzierung er— folgreich aufgebaut werde. Der Redner wandte sich dann? den zwischenstagtlichen Preis- und Währungsbeziehungen in Europa zu und stellte ngchdrücklich fest, daß Deutschland jedenfalls stabile Kurse und feste Preise als Grundlage für den europäischen Waren— austausch wünsche. Die Richtigkeit dieses Prinzips werde wohl allgemein anerkannt. Die Schwierigkeiten der Durchführung lägen darin, daß nicht überall die Voraussetzungen für eine Aufrechter⸗ haltung des binnenwirtschaftlichen Preisniveaus gegeben seien. In diesen Fällen müßten jedoch Mittel und Wege gefunden werden, durch die die Vertragspartner von den Preisbewegungen außer⸗ halb ihrer Grenzen unabhängig gemacht werden. Der Vortragende schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, daß der Preis nach deutscher Anficht ausschließlich ein technischer Verrechnungs⸗ faktor sein sollte, und daß die Aufgabe der Preispolitiker darin zu erblicken sei, auch auf diesem Gebiet die Entmachtung des Geldes durchzusetzen.

Für die Ausführungen des Vortragenden, dem die Anwesenden mit gespanntem Interesse folgten und die sie wiederholt durch Bei⸗ fallskundgebungen unterbrachen, dankte der Präsident der Unga— rischen Kreditbank, Finanzminister a. D. Fabinyi, der den Vorsitz in der Vortragsveranstaltung innehatte.

Wirtschaft des Auslandes

Der dänische Außenhandel im Februar 1943

Kopenhagen, 27. März. Dänemarks Außenhandel im Februar 1943 schloß mit einem Einfuhrüberschuß von 17, Mill. Kr. gegen einen solchen von 26, Mill. Kr, im Januar und einem Aus uhr⸗ überschuß von etwa 500 000 Kr. im Februar v. J. Der Wert der Einfuhr beträgt in diesem Februar 104,1 Mill. Kr. gegen 23,1 Mill. Kr. im Januar, der Wert der Ausfuhr 86,9 Mill. n gegen 66,8“ Mill. Kr. im Januar.

Unzureichende Verkehrsbewãältigung der englischen Eisenbahnen

In der Londoner „Financial News“ vom 2. 3. 1943 wurde unter der Ueberschrift „Der Reiseverkehr muß eingeschränkt

22,66! /*, Madrid 39, 75 B., Holland 22935 B., Berlin 172,55, Lissabon

werden“ eine Notiz veröffentlicht, in der erklärt wurde, daß nicht lebenswichtige Reisen auf ein' Minimum beschränkt werden müssen, weil die Anforderungen an die briti chen Eisenbahnen gewaltig angestiegen seien. Stark vermehrte Frachtmengen und ein erhöhter Passagierverkehr zu einer Zeit, in der ein NRaterial— ersatz völlig unmöglich wäre, müßte zu überfälligen Zügen, lang— sameren Reisen, überbelasteten Linken und Bahnhöfen führen. Zahlreiche alte und eigentlich schon außer Dienst gestellte Eisen⸗ bahnwagen müßten wieder in Betrieb genommen werden, und viele Lokomotiven, die früher zur Beförderung schneller Passagier= züge verwendet waren, würden heute für Truppen und Kriegs⸗ transporte benötigt. Eine Aufrechterhaltung des Reiseverkehrs sei daher nur in äußerst wenn jemand heute gezwungen sei, zu reisen, dann solle er

wenigstens ohne viel Gepäck und unser Mitnahme seiner eigenen

Verpflegung auf lange Reisen gehen.

Man bemüht sich von britischer Seite schon seit längerer Zeit, über alle Propagandakanäle den Eindruck zu erwecken, als ob das deutsche Verkehrswesen in seinen Leistungen stark nachgelassen hätte und in keiner Weise mehr ausreichend sei. Die ? eldung der „Financial Times“ beweist, daß die britischen Eisenbahnen ganz offensichtlich in einer unvergleichlich weit schlechteren Ver— fassung sein müssen, denn während die deutschen Eisenbahnen heute den Verkehr in fast riesige neue Streckennetze im Osten bedienen müssen, hat sich für die britischen Eisenbahnen das Streckennetz gegenüber der Vor— kriegszeit überhaupt nicht im geringsten geändert. Die deutsche Reichsbahn betreibt heute ein Viertel des kontinentaleuropäischen Eisenbahnnetzes. Nimmt man das Streckennetz der Länder hinzu, die unter deutscher Verwaltung oder deutschen Einfluß stehen, so erhöht sich der Anteil auf die Hälfte des gesamteuropäischen Netzes. Im Osten sind allein über Ih 600 km sowjetischen Eisen⸗ bahnnetzes auf Normalspur umgestellt worden. Im Gegensatz zu England, wo ohffensichtlich die Industrie und die Bereit? stellungsmöglichkeiten an Arbeitskräften schon längst restlos aus⸗ elastet, und erschöpft sind, hat Deutschland auf dem Gebiete es Güterwagen⸗ und Lokomotivenbaues ein großzügiges Nor⸗ mungs- und Typisierungsprogramm durchgeführt und ist damit zum Serienbau gelangt, der Monat für Monat bedbeutende engen an neuem rollenden Material liefert.

Rückgang der Reisernte in Britisch⸗Indien

Der letzten amtlichen Ernteschätzung zufolge wird sich die indische Reisernte in ö Jahre auf nur 24,533 Mill. t belaufen, was gegenüber dem Vorjahr einen Minderertrag um etwa 1 Mill. t bedeutet, obwohl die Anbaufläche um fast 15/ Mill. acres erhöht worden war. Es ist also trotz Erhöhung der Anbaufläche nicht gelungen, den durch den Verlust Burmas an Japan eingetretenen Versorgungsausfalls in Reis zu decken, so daß in diesem Jahre ö. Mangel noch weit schärfere Formen als im Vorjahr annehmen ürfte.

Vereinheitlichung der Geldzeichen für Zentralchina

Nanking, 27. März. Der chinesischen Nationalregierung wird mit Wirkung vom 1. April ab das alleinige Recht zür Ausübung der Währungskontrolle übertragen. Japan hat beschlossen, die bisher nach Nanking entsandten Finanzbeamten künftig aus Ching zurückzuziehen und gleichzeitig auch die weitere Ausgabe von harre er ten einzustellen. Diese bleiben zwar zunächst im Umlauf, soweit sie bisher bereits ausgegeben wurden, doch soll allmählich eine Vereinheitlichung der Geldzeichen für ganz Zen— tralchina auf der Basis der Noten der Zentralreservebank erfolgen. Der Wechselkurs bleibt wie bisher unverändert 18 Yen uf 109 Nanking⸗Dollar. Der Finanzminister der Nationalregierung ab hierzu außerdem noch bekannt, daß künftig auch die Einwech⸗ . von Dollarnoten der Nankinger Zentralreservebank in Dollarnoten der nordchinesischen Federal Refervebant zu pari er⸗ olgen kann, während bisher nur Militär-Yen in Roller der ekinger Federal Reservebank gewechselt wurden.

Berichte von auswärtigen Devisenmartten London, 27. März. (D. N. B.) New York 402,50 -= 403,50, Paris —, Berlin Spanien (offiz.) 40,509), Montreal 443 4,47, Amsterdam Brüssel —, Italien (Freiv.) Schweiz 17,30 17,0, Kopenhagen (Freiv.) —,, Stockholm 16,85 1695, Oslo —, Buenos Aires (offiz.) 16,95 33 —– 17,13,

Rio S3, 643, Schanghai Tschungking⸗Dollar Zürich, 27. März. (D. R. B.) 11,40 Uhr.! Paris 4,00, London 1j7,ü2, New Hork 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand

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Sonnabend, 3. April: Der blaue Sro hhut. Beginn: 18 Uhr. Noch einmal Napo⸗

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für 100 Eg.

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S0, Paris 10,865, Ant

msterdam 254,70, Sto 3, Prag 7779

I5 B., Paris G., 10,00 „Amsterdam G., B. Helsingfors 8, 10 G., z Stockholm 104,55 G., 195,10 B., Kopenhagen 9l, 15 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

16,85 G. „b, 00 V., 7, 80 V.

B.) London —— G., 17,75 B. B., New Hor Vs M0 V., Zürich 9,20 B., Antwerpen

Die Elettrointtupfernotierung der Vereinigung für dentschz Elettrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 20. März auf 74,00 RA

(lam 27. März auf 74, 0 RA

In Berlin festgestenlte Notierungen für tele Aus zahlung, aus ländische Geldsorten und z Telegraphische Aus zahlung

raphische anknoten

ganz Europa aufrechterhalten und

Kairo)

beschränktem Umfange möglich, und 2

Aegypten (Alexandrien und

ĩ Antwerpen) Rio de Janeiro) ..

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ch'Indien (Bombay-⸗Cal=

100 Drachmen

28. Mar; Geld Brief

a. Marg Geld Brief

1ägypt. Pfund! 109 Afghani 18,B79 1 ap. Pes. 0, 58s 1 austr. Pfund 160 Belga

1 Cruzeiro

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10, 00

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18,53 6.552 16, 090 39,696

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100 Rupien -

190 Lewa 8, 53 3,047 100 Kronen 52,25 52,15 1engl. Pfund 100 finn. . 4 5,07 1090 Frs.

5, 0s

1,672 1,668 100 Gulden 1090 Rials

100 isl. Kr.

132,70 14,51 35, 50 100 Lire 13,16 19en 0,587 1 kanad. Dollar 100 Kuna 5, 905 4,9965 neuseel. Pfd.

1090 Kronen 56,88 56,76 100 Escudo 10,21 10,19 100 Lei

132,70 14,59 358, 42 13, 14 0, 585

100 Kronen 59, 53 59, 46 100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr.

100 Pesetas

1 südafr. Pfd. türk. Pfund 1,982 1,978 100 Pengö

1ẽ Goldpespo 1,201 1,199

58, 01 5,005 8, 609

25,6505

57, 89 4,995 8, 59

25, S6ß5

England, Aegypten, Südafrikanische Union

Frankreich

Ausländische Geibsorten und Banknoten

Brief 9, 91 5,006 7, v2tz

74, 2 2, 109 2, S0 0, 132

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1 Dollar 1

100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen

10 Kr. und darunter ..

Englische: 10 2 und darunter.

Finnische Französische

Holländische ..... ......

Italienische: große 10 Lire

Kanadische

Kroatische

Schwedische: große

50 Kronen und darunter ..

Schweizer: große

100 Frs. und darunter ..

,,, Slowakische: 20 Kronen darunter

und

1 süudafr. Pt.

100 Peng

26. März Geld Brief 20,33 20, 46 16,165 16, 22

4,185 4,203 äghpt. Pfd. 4, 89 441 Dollar

29. März Geld Brief 20,33 20, 46 16,16 16,22

1,205 4, 41

0, a6 2,16 460, 064 0,09 23, 036

0, 44 2,44 39, 92 0, os 22, 95

0, as 2, 46 40, 0tJ 6, 99 23, 05.

Pap. Peso 1 austr. Pfd. 109 Belgas 1 Cruzeiro

3, o. 3,07 3,00 52, 30

5, 74

52, 10 5, os5

100 Kronen 52, 30 1 engl. Pfd. 100 finn. . 4 100 Frs. 4,99 5, 01 100 Gulden 1328,70 182,760 190 Lire Wen . 190 Lire 13,17 18, 16 1ẽtanad. Dollar 0, 99 100 Kuna 4, 99 100 Kronen 56, 89

5, o78

1, oi 5,0 57,11

100 Lei 1,66 1,36 100 Kronen . 1090 Kronen 59,40 59, 64 100 Frs. 57,86, 565,07 1090 Frs. 57, 8g 56,07 100 serb. Dinar 499 5,01

109 slow. Kr.

1 türk. Pfund

1. Untersuchungs· und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen. 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust und Fundsachen,

6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,

19. Geselschaften m. b. H., 11. Genoffenschaften,

8. Rommanditgesenschaften auf Artien,

J. Attiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

12. Offene Handels⸗ und Rommanditgesellschaften,

18. 14. 15.

Deutsche Reichsbank und Bantkausweise,

Unfall und gnvalidenversiche rungen, ; Verschiedene Betanntmachungen.

kunde vorzulegen,

3. Aufgebote 49917J. Aufgebot. ö Tie ledige Anna Detlef in Burg a. F., Wilhelmstraße, als Miterbin de;

gen wird. F. 3/43.

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗

Burg a. F., den 17. März 1913. Das Amtsgericht.

unterzeichneten Gericht anberaumten 100 IA, b) Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

verstorbenen Rentners Julius Detlef in Burg a. F, hat das Aufgebot der Schuldverschreibung nebst Aus⸗ losungsschein der Stadt Burg a. vom 15. März 1927 Nr. 357 über 25, LA beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 27. Nobember 1943, vormittags 160 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur—

19051 Der

ender Aktien der

antragt.

Bauer Erich Oppermann in F. Immendorf, der Bauer Erich Harms in Fümmelse haben das Aufgebot fol⸗ Aktienzuckerfabrik Immendorf, u. zwar Oppermann der Aktien Nrn. 584-588, 664 = 566 und Harms der Aktien Nrn. 9g67 u. 96g be— Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. 10. 1943, 99, Uhr, vor dem

Amtsgericht Wolfenbüttel. je 25 EA

49053

Folgende Urkunden sind für kraftlos erklärt worden: zu 1—: a) die Schuld- 50 verschreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1925, b die Auslosungsscheine zur Anleihe⸗ ablösungsschuld des Ceutfhen Reiches von 1925. 1. a) Nr. 1 395 980 über 12, »0 LM, b) Gr. 388 Nr. 24 989 über 12,50 HM; 2. a) Nr. 1 486 798 über

1060 LM; 6. 50 IHM, Pb) RM; .

12,50 RA;

100 Ri; 3. 25 Lit, b) Gr. 14 Nr. 14437 übe 25 Lic; 4. a) Nr. 1083 912 / 13 über je 25 UM, b) Gr. 32 Nr. 22012 / 13 5. a) Nr. 1797 532 199 It, b) Gr. 15 Nr. 30 532

Gr. 4 Nr. 49998 a) Nr. 104 457

aj Ni. 1072 145 Gr. 25 Nr. 2616 a) Nr. 365 gel

12,50 Lic, b) Gr. 13 Nr. 5821 12,650 iA; 8. a) Nr. 1471830 12,50 ed, b) Gr. 2 Nr. h0 830 9 die 4 igen Schuldver⸗ schreibungen des Umschuldungsvvmerbandes deutscher Gemeinden Buchst. B Gr. 6 Nr. 411 über 200 iM, Buchst. B Gr. ]

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Ar, ig über A0 un, 10. die 1 ige auslosbare Schatzanweisung des Deutschen Reiches von 1938 Erste Folge. Buchst. E Nr. 51 691 über 509 H. AM. 456. Fw. Sam. 5. 42. Berlin, den 24. März 1943. Das Amtsgericht Berlin. ̃ ich fur den Amtlichen und Nichtamt- e rn, fai i en f ie. . Verlag: Präsident Dr. 6 chlang e m Potsdam, verantwortlich für den Wirischastgieil und den übrigen redaktionellen Teil: D . 9 . 46 n M lere Preußische ö ö ) ö Gnib de, 5 Zwei Beilagen (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage).

Vei der geturzjten Ausgabe fall! die Zentral- handelsreaisterbeilage fort.

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Ausgabe

Deutscher Neichsanzeiger reußischer

ohne Zentralhandelsreg herben

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ohne Preu = 2 Vollausgade durch

dels registerbeilage. Soweit der Deuts K er in . und Rechtsvero gFéorgan bezelchnet worden ist, bezieht sich das auf

der Nuggade KM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbsta —— 5 r n n n n nehmen Bestellungen an, in

nos in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe . Ta me. 3 = Reichs anzeiger 6. mungen als amtliches ur , gane e

die Post mona zuzüg 1 ler bei der Unzeigenstelle monatlich 1,906 R. A. Lie er n , . * , , ,, ,, . durch die Post

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Staats anzeiger

Portos abgegeben. , m,. für den Raum einer fünsfges Beile 1,10 . 185 Mανντ. , . 6e 9 123 Deuctan 1 au e z 61. ir irg, n. ist darin auch anzugeben, welche Worte t . holer bei der , n,. . 1 (einmal unterstrichen) oder burch Sperrbruc (befonderer Vermerk am

orgehoben werden sollen. tete e . bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

6 einer dreigespaltenen 9 mm brei e

enstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstrase 8. eschrlebenem Papier vollig druckerei

Anzeigen müssen 8 Tage

Selbstabholer die Anzeigenstelle SW es, Wilhelmstr. 32. Nr. 74 Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 1933 83

Berlin, Dienstag, den 30. März, abends

—— ———

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Anordnung über die Umlagerung von Lieferbeziehungen lossener Betriebe. . . on,, über die Aufhebung von Reichskreditkassen.

8 30. März 1943. . : ge nn,, der Geheimen Staatspolizei Berlin und Linz über die Einziehung von Vermögenswerten für das ,,, XIVM3 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung (Einsetzung von Bewirt— schaftungsstellen im Lenkungsbereich Glas). Vom 29. März 1943.

Anordnung über die Festsetzung der Preise für Generator⸗ lla aus der Erzeugung Oberschlesiens. Vom 25. März 1913.

Der nichtamtliche Teil enthält:

Stand der schwebenden Schuld des Reichs, Betrag der

ausstehenden Steuergutscheine und Betriebsanlagegut— haben und Warenbeschaffungsguthaben.

Amtliches Deu tsches Reich

Anordnung

über die Umlagerung von Lieferbeziehungen geschlossener Betriebe

Um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, müssen die Lieferbeziehungen der auf Grund der Erlasse des Reichswirt⸗ schaftsministers vom 30. Januar 1913 und des Reichsmini— sters für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. Februar 1943 geschlossenen oder noch zu schließenden Betriebe grund⸗ sätzlich so umgelagert werden, daß die von diesen Betrieben bis⸗ her bezogenen arenmengen weiter in denselben Versor— gungsbezirk fließen. Auf Grund des 5 1 der Verordnung über den Warenverkehr in der al nig vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und des 8 Z6 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Er⸗ eugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. 1 S. 1521) wird ea. angeordnet: 81

(1) Wer bis zum 30. Januar 1943 Betriebe des Einzel. handels, des Handwerks oder des Gaststättengewerbes, die auf Grund der Erlasse des Reichswirtschaftsministers oder des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft geschlossen worden sind oder noch geschlossen werden, mit Waren be— liefert hat, ist verpflichtet, an deren Stelle andere Abnehmer desselben Bezirkes zu beliefern, soweit nicht die bewirtschaf· tenden Stellen den Warennachschub anders lenken. Verände⸗ rungen der allgemeinen Versorgungslage sind anteilig u berücksichtigen.

J (2) . Lerhflichtung besteht bei bezugsbeschränkten Er⸗ zeugnissen nur im Rahmen der vorhandenen Wiederbezugs⸗ rechte. ö

9 Für die Abgrenzung des Bezirks ist der branchenübliche Versor nr, des geschlossenen Geschäfts maßgebend.

(4) 6 zu liefernde Warenmenge muß im Verhältnis der Warenmenge entsprechen, die im Jahre 1942 an das ge⸗ schlossene Geschäft geliefert worden . .

G6) Die der fich n des Abs. 1 gilt für Zentralen von ö auch im Hinblick auf geschlossene Fi—

ialen. 82

(1) Die Bestimmungen des § 1 gelten für diejenigen, die Betriebe des Großhandels . haben, entsprechend.

(2) Sofern der Großhandelsbetrieb auf Grund von Ex— lassen des Reichswirtschaftsministers geschlossen worden ist oder geschlossen wird, sind dafür die Großhändler zu beliefern, die von der für den geschlossenen Betrieb zuständigen fach—⸗ lichen Gliederung der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außen— handel benannt werden. 83

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nur . er,, . , h Landes⸗ ernährungsämter verfolgt. Der Reichswirtschaftsminister zugleich im Namen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. J. Vi Dr. Landfried.

Bekanntmachung über die Aufhebung von Reichs kreditkassen Vom 30. März 1943

Die Reichskreditkassen in

Baranowitsche, Dorpat, Dünaburg, Kauen, Libau, Minst,

Mitau, Narwa, Pernau, , Reval, Riga, Schaulen, Wilna, Windau, Wolmar werden mit Wirkung vom 31. März 1943 aufgehoben. Ihre

Geschäftstätigkeit wird von Niederlassungen der Notenbank im Ostland fortgesetzt. Berlin C111, den 30. März 1943. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen Wilz. Fiebach.

Bekanntmachung Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehun lommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGwl. Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 Seite 479 dem Runderlaß des Reichs—⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 03/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkelt bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 Seite 303 wird das inländische Vermögen der Eheleute Hans Arnhold, 30. Mai 1888 Dresden geboren, und Ludmilla geb. Heller, 31. 7. 1894 Dresden geboren, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. 8 d den te r

Verfügung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 RGBl. 1 S. 1620 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich voni L Februar 1939 B Nr. S II G 41 V/ 39 und des SD. in Wien vom 28. Juli 1939 B Nr. S II G 084139 wird das gesamte im Wirkungshereich der bezogenen Verord⸗ nung vom 18. November 1938 befindliche Vermögen der Juden ;

Weiß, Konrad, geboren am 27. 4. 1890 in Linz, Pro⸗ tektoratsangehörlger, früher in Prag und Wien wohn— haft gewesen,

Wein ste in, Oskar, geboren am 3. 1. 1880 in Beraun, Protektoratsangehöriger, und seine Ehefrau

Wein ste in, Giulietta geb. Stock, geboren am 2. 2. 1884 in Spalato, beide zuletzt in Linz / Donau, Nieder⸗ reithstraße 6,

Aug ste in, Otto, geboren am 18. 3. 1880 in Neu⸗ Kdyne, Protektoratsangehöriger, und seine Ehefrau

Aug ste in Lilli, geb. Podzahradsty, geboren am 11.4. 1888 in Neu⸗Bistritz, beide früher in Prag II, Hy⸗ bernska Ls / oh, und Bad⸗Ischl, Hotel Post, wohnhaft gewesen,

beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.

Linz Donau, den 24. März 1913. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Bast.

Anordnung XIV /43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen im Lenkungsbereich Glasj Vom 29. März 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverlehr in der Je lung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und der

ekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. Äugust 1939 (Deutscher Reichsanz. u. . Staatsanz. Nr. 152 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81

Im Lenkungsbereich Glas werden zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des 5 3 Abs. 2 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestimmt:

A.. für die Herstellung ͤ

ss die Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Berlin W zs, Admiral⸗v-Schröder⸗Str. 39/41, für Flachglas,

Hohlglas und Isolierflaschen, J ke gen a Hohlglas, Berlin W 35, Admiral= v Schröder⸗Str. 39/41, für Erzeugnisse der Hohl⸗ glasveredelung, ö die Fachvereinigung Flachglasveredelung, Nürnberg, Carolinenstr. 30, für Erzeugnisse der Flachglasver— edelung, . . 1. die Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente u. chem -pharm. Glaswaren, Weimar, Bernhard straße 5, für Glasinstrumente und chem. pharmaz. Glaswaren, J B. für den Absatz

1. der Verein Deutscher Tafelglashütten GmbH.,

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1943

2. die Verkaufsstelle der , , . Gmbh. Düsseldorf, Couvenstr. 4, für ußglass .

3. die Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Berlin W 35, Admiral⸗v⸗Schröder⸗Str. 39/41, für arbenglas,

die Gemeinschaft Hohlglas, Berlin W 35, 2 v.-Schröder⸗Str. 39/41, für Hohlglas und Erzeugnisse der Hohlglasveredelung, .

die Fachvereinigung Flachglasveredelung, Nürn⸗ berg, Carolinenstr. 30, für Erzeugnisse der Flach-

lasveredelung, t .

; 6 Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente u. chem pharm. Glaswaren, Weimar, Bernhardstr. 3, für Glasinstrumente und chem-pharmaz. Glas- waren.

5 8

Die im § 1 genannten Bewirtschaftungsstellen werden ermächtigt: Zu A.

1. Herstellungspläne, die der Reichsbeauftragte festlegt, vorzubereiten und durchzuführen,

2. den Betrieben Herstellungsanweisungen und Pro duktionsaufgaben zu erteilen,

3. die Herstellung von Waren ihres erstellungs⸗ bereiches namentlich in Richtung auf eine Be⸗ schränkung der Typen und Sorten erforderlichen falls im . mit den für die Absatzlenkung zuständigen Stellen, zu regeln, ö .

den Betrieben die Roh⸗ und Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Waren ihres Herstellungszweiges gebraucht werden, zuzuteilen,

den Absatz der in ihrem Herstellungsbereich herge⸗ stellten Waren jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten zu lenken, .

den Betrieben die Veräußerung an bestimmte Ab⸗ nehmer, die ihnen die Bewirtschaftungsstelle zuweist, verbindlich vorzuschreiben,

Zu A. u. B. Prüfungen insbesondere Betriebs. prüfungen innerhalb ihres Herstellungsbereiches jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten durchzu⸗ führen.

§8 3

(I) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächtigungen gelten auch gegenüber denjenigen Herstellern und Verteilern, die nicht Mitglieder der zu Bewirtschaftungsstellen eingesetzten Organisationen sind.

(2) Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt und auf Ver= langen des Reichsbeauftragten verpflichtet, den Kreis der Be—⸗ troffenen jeweils ausdrücklich einzuschränken.

3 4

(I) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zufatz „als Be⸗

wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramtt und Holzverarbeitung“.

965) Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.

§ 5

(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen 6 erlassenden An⸗ ordnungen werden als Anweisungen bezei net. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß etz sich um Einzelanweisungen handelt.

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Verord= nung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1537 (RSBl. S. 11353).

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf, Grund ihrer Er- mächtigung nach 52 dieser Anordnung tätig werden, gelten die 85 106—15 und 17 der Verordnung über den Warenver— kehr für die von ihnen geforderten Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die An⸗ weisungen der Bewirtschastungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Aufgabenbereich erlassenen Vorschriften wer⸗ den nach den 10, 12— 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. ;

rh e . gemäß § 14 und das Ordnungsstraf⸗ recht gemäß g 15 der genannten Verordnung werden von dem Reichsbeauftragten selbst wahrgenommen.

8586 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen er⸗ forderlichen Mittel sind von den jeweiligen Organisationen aufzubringen. §7 (1) Die Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den . tätigen Personen von ihrem Leiter, auf die gewissenhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. (2) Die Vorschriften des 5 11 Abs.2 und 3 der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Abs. 1 ver—

Frankfurt / M., Postfach 67, für Tafelglas,

pflichteten Personen sinngemäß Anwendung.