1943 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

. b ,, . , ir, , , . r , e , ,

zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichs⸗ protektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

1A8 Nr. 11111II 41 212 vom JL. März 1941 fest⸗

BGoldschmidt, geboren am 15. Dezember 1874 in Berlin, zuletzt in Koblenz, Lortzingstraße 3 wohnhaft, Witwe und Alleinerbin des am 23. Dezember 1936 in Koblenz verstorbenen Sanitäts⸗ rats Dr. med. Otto Israel Landau, zur Förderung volks⸗ und staatsfeindlicher Bestrebungen bestimmt war.

polizeistelle Koblenz vom 23. Januar 1942 au Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 in Ver⸗ bindung mit 81 des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 und mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 S. 303 der gesamte Nachlaß der vorbezeichneten Jüdin Elisabeth Sara Landau, geb. Goldschmidt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen.

staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGB. 1 S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 25. Mai 1933 RGBl. J S. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. J S. 353 wird hier⸗ mit das gesamte inländische Vermögen der Jüdin Emma Sara Bick, geb. Wiener, geb. am 6. November 1862, verstorben am 8. Dezember 1941, zuletzt in Liegnitz, Luisenstraße 34, wohn⸗ haft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.

munistischen Vermögens vom 26. Mai 1983 Re Bl. 1

ziehung volks⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. 19411 * RGBl. 1 S. 303 wird hiermit:

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 79 vom 5. April 1943. S. 2

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 79 vom 5. April 1943. 2. 3

Rosenberger, Adolf, geb. 30. 6. 1923 in Fürth. zuletzt

wohnhaft in Fürth, Leyherstr. 23,

Weggel, Rosa Maria, geb. 20. 4. 1892 in Brünn, zuletzt

wohnhaft in Fürth, Mühlstr. 12, ; Ern st, August, geb. 24. 8. 1919 in Schlieben, zuletzt wohn⸗ haft in Gaustadt, . . Lehmann, Josef, geb. 13. 4. 1911 in Faistenhaar, zuletzt wohnhaft in Hersbruck, Schulgasse 9g, ; Weinlich, Jula, geb. 25. 18. i925 in Breslau, zuletzt wohnhaft in Forchheim, 4 Mettbach, Georg, geb. 26. 2. 1896 in Oberleinleiter, zu⸗ letzt wohnhaft in Fürth, Würzburger Str. 106, Strauß, Ewald, geb. 14. 3. 1924 in Westerengel, zuletzt wohnhaft in Hersbruck, ECisenhüttlein 83. Strauß, Julius, geb. 22. 5. 1892 in Königshorst, und dessen Ehefrau Anna Maria Höllenreiner, geb. 14. 8. 1896 in Ludwigshafen-⸗Mundenheim, zuletzt wohnhaft in Hers⸗ bruck, Eisenhüttlein 8, ö. . Ro se, Marie Sofie, geb. 16. 11. 1895 in Güldenboden, zu⸗ letzt wohnhaft in Bamberg, Hindenburgplatz 15, Ern st, Ewald, geb. 17. 1. 1871 in Milostowo, zuletzt wohn⸗ haft in Gaustadt, Adolf-⸗Hitler⸗Str. 131, Mettbach, Johann, geb. 17. 10. 1907 in Zettlitz, zuletzt wohnhaft in Fürth, Würzburger Str. 195, Ern st, Johann, geb. 6 6 in Bromberg, zuletzt wohnhaft in Bamberg⸗Gaustadt, 6 * heb ei ., g. 10. 11. 1891 in Scharnese, letzt wohnhaft in Gaustadt, . d. . to 5. 4. 1897 in Nesigode und seiner Ehe⸗ frau Sibille Rose, geb. Rose, geb. 9. 12. 1901 in Lübchen, zuletzt wohnhaft in Coburg Siebersberg, gzugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nürnberg, den 31. März 1943. ; . Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Nürnberg⸗Fürth. Otto.

Bekanntmachung

Auf Grund von § 4, Abs. 1, der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren, über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27. Mai 1942, wurde das Vermögen folgender Personen Kozdera, Vaclav, . 28. J. 1899 Sankt⸗Katharina, Gastwirt, Dobrein 66, wohnhaft, 3 Mantel, Josef, geb. 29. 5. 1883 Petschek, wohnhaft Pei⸗ ek 227, ve Anton, geb. 2. 2. 1888 Wien, zuletzt wohnhaft Neu⸗Hodowitz 125, Prouza, Stanislav, geb. 11. 8. 1921 Klein⸗Schwadonitz, wohnhaft Königinhof, Husstr. 184 Stejiskal, Josef, geb. 6. 10. 1891 Miletin, wohnhaft Nachod 653,

Prag, den 2. April 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileltstelle Prag.

Verfügung

Das Reichssicherheitshauptamt in Berlin hat mit Erlaß

estellt, daß das Vermögen der am 6. Februar 1941 in oblenz verstorbenen Jüdin Elisabeth Sara Landau geb.

Auf diese Feststellung hin wird auf den . der Staats⸗

Grund des

Koblenz, den 27. März 1943. Der Regierungspräsident. Dr. Misch ke.

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und

Liegnitz, den 1. April 1943. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).

Bekanntmachung Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗

293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗

a) das Vermögen der Jüdin Frieda Sara Grüne wald, geb. Lichtensten, geb. am 31. Januar 1891 in Münster, iet in Münster i. W., Wörthstr. 16 wohnhaft, mit irkung vom 25. Juli 1942, b) das Vermögen der Jüdin Witwe Rosalie Sara Mar

Donnerstag, dem 15. April 1943, 9 Uhr, öffentlich im Zie⸗ hungssaal des Lotteriegebäudes in Berlin W 365, Margarethen⸗ straße 6. Am Einschüttungstage um 9 Uhr kann n jeder Spieler persönlich oder durch einen Beauftragten die von ihm gespielte Losnummer vorzeigen lassen und davon überzeugen, daß seine Losnummer in das Nummernrad gelangt. Beauf⸗ tragte, die diese Nachprüfung für die Spieler gewerbsmäßig besorgen, werden nicht .

am gleichen Ort am Freitag, dem 16. April 1943, morgens 7, 30 Uhr. Berlin, 5. April 1943.

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete (Ber⸗

der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1

Reichsstellen Er Ueberwachung der Regelung des Warenver⸗ kehrs vom 18.

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 198 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von S8 1, 4 der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für S , ,. in der Fassung vom 17. Februar 1943 (RGBl. 1 S.

des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

von Abschnitt 2 der Anordnung L438 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 21. Dezember 1942 wird auch eine Zusatzkleiderkarte für Trauerkleidung aus⸗ gegeben.

Antrag die Zusatzkarte für Trauerkleidung mit 46 Bezugs abschnitten. Der Sterbefall und das Verwandtschaftsverhaͤlt⸗ nis sind durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung nach— zuweisen. Der Anspruch auf Ausstellung einer Zufatzkarte erlischt vier Wochen nachdem- der Todesfall den Bezugs⸗ berechtigten bekanntgeworden ist. Demselben . darf innerhalb eines Jahres nur eine Zusatzkarte ausgestellt werden, auch wenn mehrere Todesfälle in der Familie ein⸗ treten. Die Zusatzkarte gilt ein Jahr.

Vorschriften der Anordnung des Sonderbeauftragten . die Spinnstoffwirtschaft vom 9. Februar 1942 (Deutscher anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 34 vom 10. Fe⸗ bruar 1942) hinfällig.

eingegliederten Ostgebieten von Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im lsaß, in Lothrin⸗ gen, Luxemburg und im *

Untersteiermark und in den be Krains.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

der Reichsstelle für Edelmetalle (Verlängerung der Gültig⸗ leitsdauer der Genehmigungsbescheide A und 0 sür Zahn⸗

L April 1941 bis zum 31. März 19412 erteilten A gemeinen Genehmigungsbescheide A und G mit der Bezeichnung „2“ in der rechten oberen Ecke, die mit Bekanntmachung vom 4. März 1942 bis zum 31. März 1943 verlängert worden war, wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31. März 1944, verlängert.

1941 bis zum 30. Juni 1942 erteilten Allgemeinen Geneh⸗ migungsbescheide A und C mit der Bezeichnung „D“ in der rechten oberen Ecke, die mit Bekanntmachung vom 4. März

graben mit Wirkung vom 29. des Deutschen Reiches, vertreten dur der Finanzen, entschädigungslos eingezogen. Münster (Westf.), den 31. März 1943. Der Regierungspräsident. J. A.: Röer.

Bekanntmachung

aats 1933 (GS. S. 207) sowie § 1 des

angehörigen

Loben, O. S., zugunsten des Deutfchen Rei weil dieses Vermögen zur 5 braucht oder bestimmt ist,

Oppeln, den 2. April 1943. Der Regierungspräsident. J. V. Wehrmeister.

Bekanntmachung

röllchen für die g. Deutsche Reichslotterie und der 10 000 Ge⸗ winnröllchen für die 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am

Die giehung 1. Klasse 9. Deutscher Reichslotterie beginnt

Der Präsident der Deutschen Reichslotterte, J. V.: Konopath.

Nachtrag 1, zur Anordnung 143

brauchsregelung für Spinnstoffwaren) Vom 21. Dezember 1942 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

„8b) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die August 1939 (Deutscher 1 und

len. wird mit Zustimmung

51 Zusatzkleiderkarte für Trauerkleidung () Als Kleiderkarte für bestimmte Personenkreise im Sinne

(E) Mütter und Ehefrauen von Verstorbenen erhalten auf

er

82 Inkrafttreten () Diese Anordnung tritt am 15. April d. J. in Kraft.

E) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung werden die eichs⸗

(G3) Die vorstehenden J gelten auch in 1 upen, Malmedy un

ezirk Bialystock, sowie in der . Gebieten Kärntens und

Berlin, den 1. April 1943.

Hagemann.

Bekanntmachung

ärzte und Dentisten) Vom 3. April 1943 Die Gültigkeit der den ahnärzten für die Zeit vom

Die Gültigkeit der den Dentisten für die Zeit vom 1. Juli

tu s, geb. Kaufmann, geb. am J. Sitz ber Jh in Csch.

1942 bis zum 30. Juni 1943 verlängert worden war, wird

li 1942 zugunsten

weiler, ful wohnhaft in . Am Kanonen⸗ den Reichsminister

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und st keen e, Vermögens vom 14. Juli 1933 RGGBl. 1 S. 479 i. V. mit 51 des Reichsgesetzes vom 26. Mai 1939 (a. a. O. S. 293), S 1 der 3 DV. vom 31. Mai hrererlasses vom 29. Mai

1941 (RGBl. J S. 393) wird hiermit das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der polnischen Minderheits⸗ . Josef Bieniek und seiner Ehefrau

Agnes Bieniek, geb. Matziol, in Erzweiler, Kreis 3 eingezogen,

örderung von Bestrebungen ge⸗ ie nach Feststellung des Herrn Reichsministers des Innern als staatsfeindlich anzusehen sind.

Das Einschütten und Mischen der 400 0009 Losnummern⸗

um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 1944, ver⸗

ängert.

. Bekanntmachung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 3. April 1943.

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. Forkel.

Anordnung Nr. 4 der Gemeinschaft Schuhe zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung * Schuhe und Sohlenmaterial

(Bezug von Schuhwerk durch Großverbraucher und öffentliche

Stellen Schuhsched verfahren) Vom 31. März 1943 Auf Grund des 56 der Verordnung über die Verhrauchs⸗

Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. Januar 1948 ( wirtschaftsministers angeordnet:

Bl. 1 S. 26) wird mit Zustimmung des Reichs⸗

§51 Bezug von Schuhwerk gegen Schuhscheck

Schuhwerk aller Art darf an Großverbraucher und öffent⸗ 1 gegen Schuhscheck geliefert und von ihnen bezogen werden. .

§2 Ausgabe und Ausstellung der Schuhschecks

(I) Die Gemeinschaft Schuhe gibt Schuhscheckbücher aus. (2) Schuhschecks dürfen nur durch die Gemeinschaft Schuhe und die von ihr ermächtigten wee, n,, ,. oder Kon⸗ tingentsbetriebe ausgestellt werden. Gemeinschaft Schuhe können die Kontingentsträger auch nachgeordnete und andere Stellen oder Betriebe ermächtigen, Schuhschecks auszustellen.

it Zustimmung der

853 . Inhalt von Schuhschecks und Schuhscheckbüchern

() Schuhscheckbücher enthalten:

a) die Serie und Nummer des Schuhscheckbuches, .

b) eine bestimmte Anzahl von Schuhscheckvordrucken mit Heftabschnitten,

e) eine Liste zur Eintragung der ausgestellten Schuh⸗ schecks (Abrechnungsliste).

E) Schuhschecks sind nur gültig, wenn sie enthalten:

a) die Serie und Nummer des Schuhscheckbuches,

b) die laufende Nummer des Schuhschecks,

e) die Art und Menge der Ware,

q) die Unterschrift und den Stempel des Ausstellers sowie das Datum der Ausstellung,

e) die Bezeichnung der Stelle, an die der eingelöste Schuhscheck einzusenden ist.

KRontingentszuteilung

(i) Die Gemelnschaft Schuhe teilt die Kontingente den Kontingentsträgern und Kontingentsbetrieben zu. . sind 2 bis zu der genehmigten Höhe und zu den bestimm⸗

wecken unter Beachtung der erteilten Auflagen Schuh⸗

schecks auszustellen. E) Kontingente für

a) den Reichsschatzmeister der NSDAP. für den Be⸗ reich der N= DAP. einschließlich ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, .

b) das Oberkommando der Wehrmacht einschließlich des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt und

, ,, der Wehrmacht betreuter Verbände,

e) den Reichsführer-s, ünd Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern

teilt die Gemeinschaft Schuhe ö. Grund der vom Reichs⸗ wirtschaftsminister erteilten Gene

(8) Anderen öffentlichen Stellen teilt die Gemeinschaft Schuhe, Berlin W, Potsdamer Straße 5, Kontingente auf Antrag zu.

migung zu.

585 Belieferung und Weitergabe

(I) Gegen Schuhschecks darf nur die Schuhart und ⸗menge geliefert und bezogen werden, auf die der Schuhscheck lautet. (2). Schuhschecks dürfen von Schuheinzelhändlern, S uh⸗ oßhändlern und Schuhherstellern eingelöst werden. on chuheinzelhändlern und Großhändlern dürfen sie bis zum Schuhen

(3) Einführer sowie Lagerhalter der Arbeitsgemeinschaft des Schuhhandels in der Reichsgruppe Handel dürfen die verein⸗ nahmten Schuhschecks nicht zur Wiederbeschaffung der gelie⸗ ferten Waren verwenden.

teller weitergegeben werden.

586 Aufzeichnung und Abrechnung

1) Aussteller von Schuhschecks haben auf den in den Schuhscheckbüchern befindlichen Abrechnungsli

stellten Schuhschecks einzutragen. Die Abrechnungslisten sind nach Schuharten unterteilt aüfzurechnen und, soweit nicht von der Gemeinschaft Schuhe etwas anderes bestimmt t viertel⸗ jährlich, und zwar bis zum fünften Tage des au lendervierteljahr folgenden Monats, bei derjenigen Stelle ein- zureichen, von der der Aussteller das Kontingent erhalten hat. (2) Inhaber von Schuhschecks haben deren Serien und Nummern so aufzuzeichnen, daß jederzeit ersichtlich ist, von wem der Schuhscheck vereinnahmt uns an wen er weiter— gegeben wurde.

3) Soweit Schuhschecks gemäß 5 5 Absatz? und 3 nicht zur Wiederbeschaffung der gelieferten Schuhe verwendet werden dürfen, haben die Inhaber die belieferten Schuhschecks auf der Rückseite mit dem Vermerk ** menstempel und Lieferdatum zu versehen und sie vierteljahr⸗ lich getrennt nach Serien auf Scheckaufstellungsvor⸗ drucken aufzuführen. Die Scheckaufstellungen sind jährlich laufend zu numerieren. Die Schuhschecks sind mit den Scheck⸗ aufstellungen vierteljährlich, und zwar bis zum achten Tage des auf das Kalendervierjahr e Monats, an die auf, dem Scheck bezeichnete Stelle a

meinschaft Schuhe, so ist ihr eine Durchschrift der Scheck⸗ aufstellung einzureichen.

ten die ausge⸗

das Ka⸗

ert“ sowie mit dem Fir⸗

zusenden; ist dies nicht die Ge⸗

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

von Ehe, Familie und Mutterschaft. Vom 18. März 1945. stellten im Memelland. Vom 20. März 1943. nung. Vom 29. März 1943.

§ 7 Gültigleits dauer (46 Kontingente dürfen jeweils nur in dem Zeitraum, für 9 sie n. sind, durch Ausstellung von Schuhschecks aus— genützt werden. Nichtausgenützte Kontingente sind nach Ab⸗ lauf des Zuteilungsraumes der Stelle, die das Kontingent ge⸗ geben hat, zurückzugeben. () Schuhschecks werden sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie ausgestellt sind, ungültig. Aussteller haben verfallene oder sonst ungültige Schuhschecks mit dem Vermerk „Ungültig“ zu versehen und mit der Abrechnungs⸗ liste (6 7 Absatz 1) einzureichen. (3) Ganz oder teilweise belieferte Schuhschecks sind von dem⸗ jenigen, der die letzte Lieferung vor Verfall aa if hat, unter Angabe der gelieferten Menge gemäß den Vor chriften des § 7 Absatz 3 abzurechnen. Unbelieferte Schuhschecks sind dem

Auftraggeber zurückzugeben. g8 Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen diese Durchführungsanordnung werden gemäß 5 7 der Verordnung über die Verbrauchsrege⸗ lung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. Januar 1943

bestraft. 89

Inkrafttreten Diese Durchführungsanordnung tritt am 5. April 1943 in Kraft. Berlin, den 31. März 1943. Gemeinschaft Schuhe. Der Vorsitzer: Röder.

Bekanntmachung Die am 2. April 1943 ausgegebene Nummer 35 des

Verordnung zur Durchführung der Verordnung zum Schutz

Verordnung zur Arbeitsbuchpflicht der Arbeiter und Ange- Zweite Verordnung über Aenderung der Ausgleichstenerord=

Umfang * Bogen. Verkaufspreis: 6, 15 RA. Postbeförderungs⸗ ebühren: 0, 93 Ren für ein Stück bei Voreinsendung auf . ostscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin MW 40, den 3. April 1943. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

über geführt, daß durch das Fehlen von Zollpapie ven, insbesondere solchen, die von den ausländifchen Behörden für Zoll zwecke 3 werden, auf den Grenzbahnhöfen vor allen

im Ve

ichen Störungen des weh, den,, de. und damit des ge⸗ samten Betriebsdienstes an den Grenzü

ergeben sich daraus nachteilige Folgen für den Wagenraum— umlauf. Es erübrigt sich, davauf h

für die Vollständigleit und Richtigkeit der erforderlichen Begleit= papiere verantwortlich sind und damit für die Folgen etwaiger Unterlassungen in dieser Hinsicht einzustehen haben. Darüber hinaus muß heute von allen Verkehrtreibenden ausreichendes Verständnis für die Notwendigkeit erwartet wenden, den Verkehr unter allen Umständen flüssig zu halten und die Reichsbahn von allen vermeidbaren Behinderungen ihrer kriegswichtigen Auf⸗ gaben freizuhalten.

diteur) muß sich daher mit besonderer Sorgfalt der Prüfung der für die Unterwegsabfertigung erforderlichen Zoll- und so tigen Begleitpapiere annehmen.

Nichtamtliches

Verkehrswesen

Vollzählige Begleitpapiere für Auslandsfendungen! Vom Deutschen Eisenbahn⸗Verkehrsverband wird Klage dar⸗

be⸗

rkehr mit dem Westen bliche Wagenstillstände ein⸗ ten her. Diese Wagenstillstände können u. U. zu empfind⸗

vgängen führen. Ferner imnzuweisen, daß die Absender

Jeder Absender einer Auslandssendung (Verlader oder Spe⸗

von inanzminister hat sich jetzt damit einverstanden erklärt, daß diese

die der deutschen Wehrmacht angehörten oder im Rahmen der deutschen Wehrmacht ein . waren oder der bewaffneten Macht eines verbündeten oder be ;

Kampf gegen die gemeinsamen . gefallen ö. Erbschaft⸗ , besteht ferner in Er

Tod info sonderen Einsatzes der bewaffneten Macht eingetreten ist und als Personenschaden nach der Personenschäden⸗Verordnun iz. Auch diese Steuervergünstigung wird jetzt erweitert auf Erb von Angehörigen solcher Staaten, die mit dem Reich verbündet oder 3 sind und im Kampf gegen die gemeinsamen

Feinde stehen.

Aus der Verwaltung

Kriegsvergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

e, e,, geltenden Recht können die Finanzämter in Erbfãällen ehrmachtsangehörigen, die im gegenwärtigen drin e⸗ len sind, auf Erbschaftsteueransprüche verzichten. Der Reichs-

egelung auch in Erbfällen von Ausländern angewandt wird, reundeten Staates angehörten und im fällen von Zivilpersonen, deren

e eines Angriffs auf das Reichsgebiet oder eines be⸗

alle

Montag, 5. April: Geschlossen. ; Dien gn, 6. i nl der Staats-

Mittwoch, 7. April: Sa lom e. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: Donnerstag, 8. April; Tri st an 6 d Jsolde. Musikal. Freitag, 9. April: Tosca. Musikal. . Lenzer. Beginn: Sonnabend, 16. April: Orpheus und Eurydike. Mustkal.

Sonntag, 11. Apr Montag, 12. April: Geschlossen.

, 5. April; Die verkaufte Braut. Kein öffentlicher ö * 2 Dienstag, 6. April: Die verkaufte Braut. Kein öffentlicher

Mittwoch, 7. April: Geschlofsen. Donnerstag, 8. April: 6 3 . der NSG. Kraft durch

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 5. bis 12. April 1943

Staatsoper Unter den Linden

oper. Beginn: 18 Uhr.

181 /a Uhr.

Leitung: Heger. Beginn: 151/ 171 Uhr.

Leitung: cer. Beginn: 171,½ Uhr.

: André Chsnier. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 171,½ Uhr.

Staatsoper am Königsplatz

rkauf. Beginn: 171, Uhr. Verkauf. Beginn: 171 Uhr.

Freitag. 9. April: Das Ballett der NSG. Kraft durch Freude. Beginn 18 Uhr. pril: Ungarische Kriegs⸗WSHW-Ver⸗

Staatsopern kkasse.

Sonnabend, 10. A an staltu Beginn: 18 Uhr.

Sonntag, 11. April: Ungarische Kriegs⸗WsWw-⸗Ver⸗

g. Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 11 Uhr.

schlossen.

ö Hochzeit.

Schauspielhaus g Ottokars Glück und Ende.

6. April; Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Der Widerspenstigen

Donnerstag, 8. April: Der Para 9. April: Iphigenie auf

Sonnabend, 10. April: Der Beginn: 17 Uhr.

Vorverkauf

an staltun

Kein öffentlicher rkauf. Beginn: 161 (. J

5. April: Köni ginn: 18 Uhr.

Zähmung. unn: 18 Uhr.

Mitt wo

Widerspenstigen Zähmung. Sonntag, 11. April: Iphigenie auf Tauris.

Montag, 13. April; König Ottokars Glück und Ende. Beginn: 18 Uhr.

Kleines Haus

Wontag, 5. April; Moral. Beginn: 18 Uhr. ö Dienstag, 6. April: n vor der Liebe. . 18 Uhr. Mittwoch, 7. April: ;

Donnerstag. 8. April. Flucht vor der Liebe. Beginn!

ag abunden. Beginn: 18 Uhr.

13 267 . reitag, 9. April: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhr. onnabend, 19. April. Vagab unden. Beginn: 18 Uhr.

Sonntag, 11. April: Moral. Beginn: 18 Uhr. Montag. 12. April: Moral. Beginn: 18 Uhr.

Lustspielhaus

Montag, 5. April: Karl III. und Anna von Oesterreich.

Beginn: 18 Uhr.

2 6. April: Liebesbriefe. Beginn: 18 U

7. April: Noch einmal ,, Beginn: 18 Uhr.

Donnerstag, 8. April: Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr. e eg 9. April; Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uhr.

onnabend, 10. April: Noch ein mal Napoleon? Beginnt 18 Uhr.

Sonntag, 11. April: Karl III. und Anna von Oester⸗

reich. Beginn: 18 Uhr.

Montag, 12. April: Karl III. und Anna von Oestereich.

Beginn: 18 Uhr.

MWirtschafitsteil

Mobilisierung von Arbeitskräften durch erleichterte Zulassung zum Handwerk

er hat durch einen Runderlaß vom 11I00I43 die selbständige Hand⸗ die Handwerksrolle eingetragene In diesem Erlaß wird darauf hingewiesen, Schließungsaktion im Handwerk sowohl der chung von Arbeitsplätzen für die Rüstungsindustrle als r Einsparung von Raum, K Arbeitseinsatzla ordentlich ange

Der Reichswirtschaftsmin 12. März 1913 Mi wo werksausübung durch nicht in Personen erweitert. daß die eingeleitete

ohle und Energie dient. e im Handwerk, die bereits schon vorher außer- pannt war, hat sich dadurch weiter verschärft. Um orgung der Verbraucherschaft mit den erforderlichen Re— em sicherzustellen, ist es daher notwendig, lcher Reparaturarbeiten vorhandenen Ar⸗ ch nicht voll ausgenutzt chaftsminister hat sich deshalb Zulassung zur selbständigen vorgebildete die Genehmigung auf ie Kriegsdauer zu be r selbständigen Tätigkeit sich auf täglichen Be⸗ g erstreckt, z. B. Reparaturen an Beklei⸗ Gebrauchsgegenständen, reparaturen und ähnliches, die von anderen Handwerkern aus Mangel an Fachkräften nicht mehr oder erst nach längerer Zeit vorgenommen werden können. wenn dadurch die Neubeschaffung von Mas von Werkzeugen in größerem Umfange erforderlich wird. Im handwerks ist die Genehmigung im Ein⸗ zuständigen marktregelnden Vereinigung des erteilen. Die Genehmi t im Widerspruch zu der am 980. ordneten Stillegungsaktion stehen. Statt der Eintragung in die Handw mäßige Erfassung dieser Perso erkerinnung vor dung der zur Ve Unterrichtung über die wachung vornimmt. stimmungen der Rohstof an den Innungsversammlungen selbständige Handwerk nur nebenberufli hat die Innung dem Betriebsführer, Ausübende hauptberuflich tätig ist, fassung Mitteilung zu machen. für den Fall, daß die Lei folge seiner nebenberuflichen Betätigun beschwerdeführend an die kammer Handwerksabteilung auf Antrag der zuständigen Innung rufen, wenn die persönliche oder fachli estellt ist oder die Leistungen eines auptbetrieb in

ei tungen tro

äfte zu mobllisieren, die bisher no waren. Der Reichswirts eine Erleichterung der g durch handwerkli Es wird dabei betont, d zu erteilen und längstens auf

Es dürfen nur solche Personen Handwerksausübung zugelassen werden, deren die Vornahme notwendiger Reparaturen für den darf der Zivilbevölkerun dungsstücken oder

Handwerksausübun

vorzunehmen. lichung der Organi

Reichswirtschaftsminister durch Verordnung, die am 1. April 1913 in Kraft tritt, bestimmt, daß der Deutsche Handwerks⸗ und Ge⸗ werbekagmmertag aufgelöst und in die Reichswirtschaftskammer he, ,,. wird. In der Reichswirtschaftskammer wird eine Han

notwendige geleitet wird.

Die Genehmigung wir inen und Geräten oder

ereich des Lebensmittel vernehmen mit der ährstandes zu ng darf in diesem anuar 1943 ange⸗

erksrolle wird eine listen⸗ die zuständige Hand⸗ insichtlich der Verwen⸗ gestellten Rohstoffe und der laufenden Bewirtschaftungsbestimmungen die Ueber⸗ senen Personen müssen die Be⸗ chaftung genauestens einhalten teilnehmen. ch ausgeübt werden, so bei dem der selbständige von der listenmäßigen Er⸗ Der Betriebsführer kann sich olgschaftsmitgliedes in⸗ g erheblich nachlassen, Die Gauwirtschafts⸗ (Handwerkskammer) kann die Genehmigung wider⸗ che Unzuverlässigkeit fest⸗ Gefolgschaftsmitgliedes im dwerklichen Be⸗ sen haben oder eine der sonstigen rteilung der Genehmigung fortgefallen alle Arbeitskraftreserven während des Versorgung der Verbraucherfchaft mit en, so wird in dem Runderlaß des lassen es geboten erscheinen 38 Verbot der Schwarzarbeit Aus diesem Grunde hat der Reichsminister der werfolgung aus 5 19 Abs. Z der Dritten SBS. große Befähigungsnachweis bleibt grundsätz⸗ die vorstehende Einschränkung der abgeschwächt.

nen durch die enommen, die auch

stungen des Gef

Innung wenden.

folge seiner nebenberuflichen han erheblich nachgelas Voraussetzungen für die E Die Notwendigkeit, sätzlich für die ndwerksarbeiten zu g ichswirtschaftsministers be in Verfolg dieser Maßnahmen da uschränken.

lich bestehen; er wir

d nur durch Strafverfolgung vorübergehend

Regierungsrat Bertram (RM) in der Deutschen Justiʒ Nr. 14143 vom 2. April 1943 zu dieser Aktion der Mobilisie rung von Arbeitskräften für das Handwerk ausführt, ist nicht beab⸗ ichtigt, eine Entwicklung einzuleiten, die zur Au fhe zung des gra⸗ 3 efähigungsnachweises führt, Dieser wird im Gegenteil auch in Zukunft die Grundlage für die selbständige Handwerks⸗ ausübung hleiben, weil er sich bewährt hat und das Auslese⸗ prinzig darstellt, das allein zu einer weiteren Leistungssteigerung

im Handwerk führen kann. Im übrigen sind den Gauwirtschafts⸗ bzw. Handwerkskammern, den Kreishandwerkerschaften und

Innungen alle Sicherungen in die Hand gegeben, um eine miß⸗

bräuchliche Ausnutzung der durch den Erlaß des Reichswirt⸗ schaftsministers gewährten Erleichterungen für die gewerbs⸗ mäßige Handwerlsausübung zu verhindern.

Weitere Vereinfachung der Organisation der gewerblichen Wirt⸗

schaft: Auflösung des Handwerks⸗ und Gewerbekammertages

Im Zuge der Maßnahmen zur Vereinfachung und Vereinheit⸗ , i der gewerblichen Wirtschaft hat der

werksabteilung errichtet, die vom Reichshandwerksmeister Als Rechtsnachfolger des Deutschen Handwerks⸗ und Gewerbe⸗

kammertages übernimmt die Reichswirtschaftskammer dessen Rechte und Verbindlichkeiten. Das Vermögen des Deutschen Handwerks⸗ und Gewerbekammertages wird als Sondervermögen für Zwecke des Handwerks verwaltet.

Die dem Deutschen Handwerks⸗ und Gewerbekammertag und

dem Reichsstand des Deutschen Handwerks durch Gesetze, Verxord⸗ nungen und Verwaltungsanordnungen übertragenen Aufgaben 6 auf die , n nn,, über, sofern nicht der

eichswirtschaftsminister ihre Uebertragung auf die Reichsgruppe

Handwerk oder eine andere Stelle bestimmt. Die Wahrne mung der auf die Reichswirtschaftskammer übergehenden Aufgaben ob'

liegt dem Reichshandwerksmeister, soweit es sich nicht um gesamt⸗ wirtschaftliche ragen handelt. n

Siand der Kapitalaufstockungen Ende März 1943 In der Zeit vom 1. bis 31. März 1943 berichtigten 18 Aktien⸗

gesellschaften lim Vormonat 18 ihr Kapital von 333,3 auf 295,9 Mill. I.. Der Aufstockungsbetrag ist zwar gegenüber dem Vor⸗ monat (65,6 Mill. FM) etwas zurückgegangen, mit 55.3 Mill. aber immer noch ger he rn ts mig hoch. Den Hauptanteil hat die AEG mit 44 Mill.

Küpper⸗Brauerei mit etwa 6,4 und die Bamag⸗Meguin A.-G. mit etwa 2 Mill, RM folgen. Insgesamt haben unter Berücksichtigung einiger Nachträge nach den Aufzeichnungen der Dresdner ank bisher 1253 Gesellschaften ihr Kapital von 8855 um 4238 auf 13 143 Mill. HMH berichtigt, durchschnittlich also um 48,4 75. Der Aufstockungssatz der AEG (20 33 hat den durchschnittlichen Be— , , , (Ende Februar 49 3) also wieder etwas nach unten beeinflußt

IM, der in größerem Abstand die Wicküler⸗

Erheblich höher liegt auch weiterhin der durchschnittliche Be—

richtigungssatz der Gesellschaften m. b. H., der sich für die bis Ende März erfolgten Aufstockungen von 458 Gesellschaften bei einem alten Kapital von 777 und einem neuen von 1911 Mill. R.M auf 147,6 R stellte. Mit besonders hohen Aufstockungs⸗ beträgen erschienen im ersten Vierteljahr 1943 die Henkel & Cie. Gmb. (176 Mill. F. u), die Schaffgotsch Bergwerks⸗Gmbs. 59 Mill. EA) und die Röchlingsche Eisen⸗ und Stahlwerk GmbH. (15 Mill. HM). Von größeren Gesellschaften wäre ferner noch die Heinkel⸗Werke GmbH. zu erwähnen, die von 18 auf 20 Mill. RM berichtigte.

Wirtschaft des Auslandes Italiens Ernährungslage durch die faschistische Autarkiepolitit gesichert

Die Ernährungslage

zehauptungen der Feindagitation, w noch für die Zukunft ia Stefani fest.

tischen Regierung seit J nkbar zweckmäßigste und wirkf Italien die Lebensmitteleinfuhr auf ein schränkt und trotzdem die Versorgung der Bevölke Erfordernisse der besetzten Gebiete durch seine

Der Lebensmittelimport It vaktisch auf die Lieferungen Deut

rfolgreich und fruchtbar fich die von der fasch g seit der Machtergreifun

örderung der Landwirtschaft mittelindustrie gestaltet hat, geht hervor. Die Lebensmitteleinfuhr des Wertes der Gesamteinfuhr betrug, Wertes der Gesamteinfuhr zurückgegang die Lebensmittelimporte von 21,6 der Gesamteinfuhr Italien jährlich 2,31 Kilo völkerung, 1939 nur noch fuhr, die 192 16,5 3. der Gesamteinfu trug 1938 nur noch 1,B44 3, der Gesamte

Italiens gibt, entgegen eder für die Gegenwart u irgendwelcher Besorgnis Anlaß, stellt agen, daß die von der ren befolgte Autarkiepolitik die Im Kriege habe destmaß ein

rung sowie di Eigenerzeugu

Nom allen Veha

eute könnte man s

friedigen können. Kriegseintritt p

tischen Re⸗ konsequent durchgeführte Politit und des Ausbaues der Lebens⸗ deutlich aus folgenden Angaben Italiens, die 1922 noch war 1939 auf 12,7 * des en. Mengenmäßig 23 im Jahre 1922 auf 1938 zurück. gramm Lebensmittel je Kopf der Be⸗ amm. Die Getreideein⸗ r Italiens ausmachte, be⸗

im Jahre importierte

19.04 Kilo

Die finnische Wirtschaft im Jahre 1942

Freude. Beginn: 18 Uhr.

Helsinki, 3. April. Die Bankbevollmächtigten des Rei Stages

überreichten jetzt an den

ausschuß des Reichstages ihren Jahresbericht für das Jahr 1942, in dem alle Gebiete der finnischen Wirtschaft eingehend gewürdigt und auch die Schwierigkeiten behandelt werden. Einleisend wird darauf hingewiesen, daß das Wirtschaftsleben selbstverständlich auch im Berichtsjahre den Stempel des Krieges trug. Alle Kräfte des Landes waren an erster Stelle dem Verteidigungs kampf Finnlands untergeordnet. Trotz weiterer Verringerung der Arbeitskraft konnte jedoch die Produktion des notwendigsten Be⸗ darfes im großen und ganzen befriedigend aufrechterhalten werden. Auf einigen Gebieten konnte die Erzeugung gegenüber dem Vorjahre, vor allem in der Landwirtschaft, sogar erhöht werden. Die Ernte blieb noch immer wegen des angels an Arbeitskraft und Düngemitteln unter dem Vorkriegsdurchschnitt, lag aber höher als im Vorjahre. Auch die Lebensmittellage war in den grehen Wohnzentren nicht so gespannt wie im vergangenen Winter.

lriegswirtschaftlich bedingten stärkeren Ge Ende des Jahres anlaufende Finanzprogramm trug nicht un⸗ bedeutend zur Stabilisierung des Geldwertes bei. Im einzelnen berührt dann der Bericht zusammenfassend die verschiedenen Wirtschaftsgebiete wie die Industrie, Bautätigkeit, Landwirtschaft, den Arbeitsmarkt, den Außen⸗ und Innenhandel, den Verkehr, , n und Kapitalmarkt, die Zahlungsbilanz und die Preis⸗ politik.

Geldmarkt war im Rin Jahre infolge des Dumb flüssig. Das

Die Sorgen der englischen Reeder Schiffs verluste als Gegen⸗

wartsproblem und eine Zukunft ohne Aussichten Genf, 4. April. Die Trostlosigkeit der Schiffslage Englands

lommt immer wieder auf den Ja resversammlungen der Schiffs. gesellschaften in ziemlich ungeschminkter Deutlichkeit zum 633 druck. Das war auch wieder der Fall auf der Jahres versamm⸗ lung, der Donaldson Line Ltd. in Giasgow, über die Financial New“ vom 2. April berichtet. Der Vorsitzende, R. P. Donald⸗ son. bedauerte zu Beginn seiner Ausführungen, daß die Rein-