Reichs · und Etaats anzeiger Nr. S0 vom 6. April 1943. S. 2
29. Aronsohn, Robert Israel, geb. am 15. 83. 1869 in
geht mit Zustimmun Berlin ⸗ Charlottenburg,
ee für die Zigarrenindustr ie Anweisung Nr. 2/4
und Schnupftabakindust ichsbeauftragten für Ta Gültigkeit für den Bereich der
Berlin, den 6. April 1943. Fachuntergruppe
g der Reichsstelle Tabak und ie folgende Anweisung:
der Fachuntergruppe Rauch⸗, rie als Bewirtschaftungsstelle bak vom 6. April 1943 hat auch Zigarettenindustrie.
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deut Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 1. April 1943.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
Wilmersdorfer
30. Meyer, Else Hannover, Kaiserallee 134, . 31. Meyer, Ernst Israel, geb. am 27. 10. 1883 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Friedenau, Kaiserallee 134. Berlin, den 3. April 1943. ; Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Sara, geb. Katzenstein, geb. am 2. 6. 1886 in Berlin⸗Friedenau,
zuletzt wohnhaft
igarrenindustrie als Bewirt des Reichsbeauftragten für Tabak und
Jacubeit.
schaftungsstelle
Anweisung Nr. 2/43 pe Zigarettenindu elle des Reichsbeauftragten f Vom 6. April 1913 ; gen der Reichsstelle für Tabak 42 (Deutscher Reichsanz. und 3 vom 28. Dezember 1942) und eutscher Reichsanz. und Preuß. Januar 1943) über die Er⸗ im Lenkungsbereich t Zustimmung der Reichsstelle Tabak und igarettenindustrie folgende Anweif 243 der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ ustrie als Bewirtschaftungsstelle des r Tabak vom 6. April 1943 ereich der Zigarettenindustrie.
Bekanntmachung
Auf Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1953 — RGBlIl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein lieh volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1 — RGBl. 1 S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1919 — 1 03/42 — 5400 — MBliB. vom 22. Juli 1942 — S. 1481 — über die Aende⸗ rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1911 — RGBl. 1 S. 3035 — wird das inländische Vermögen des Juden Leopold J. April 1892 in Mitau, zuletzt Berlin⸗Wilmersdorf, Motzstraße 88, wohnhaft gewesen, zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei.
achuntergrup rie als Bewirtschaftungs⸗
Anweisung Nr. 2/43 r Tabal und Kaffee
der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ als Bewirtschaftungsstelle des Rei und Kaffee
Vom 6. April 1943
gen der Reichsstelle für Tabak 242 (Deutscher Reichsanz. und 303 vom 28. Dezember 1942) und cher Reichsanz. und Preuß. iuar 1943) über die Errich⸗ im Lenkungsbereich Tabak stelle Tabak und Kaffee im gruppen Zigarrenindustrie rtschaftungsstellen folgende
und Schnupftabakindustrie
chsbeauftragten für Tabal Auf Grund der Anordnun
vom 22. Dezember 19 ß. Staatsanzeiger Nr. Ih 43 vom 7. Januar 1943 Staatsanzeiger Nr. 7 vom I Bewirtschaftungsstellen Tabak ergeht mi Kaffee für die 3
Die Anweisung und Schnupftabakind Reichsbeauftragten fü Gültigkeit für den B
Berlin, den 6. April 1913.
Fachuntergruppe stelle des Rei
Auf Grund der Anordnun 43 vom 22. Dezember 1 reuß. Staatsanzeiger Nr. M43 vom J. Januar 1943 (Deuts Staatsanzeiger Nr. 7 vom 11. Jar Bewirtschaftungsstellen ergeht mit Zustimmung der Reichs Einvernehmen mit den Fachunter und Zigarettenindustrie als Bewi Anweisung:
Bewirtschaftung der im Inland an Tabakstengel
FIsrael Wulson, geb. am 2
Staatspolizeileitstelle Berlin.
V.: Dr. Venter.
fallenden Tabakrippen arettenindustrie als Bewirt
eauftragten für Tabak und K Dr. Ja cob. .
schaftungs⸗
Anordnung Nr. 118 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die der Normen für unterirdische Kraft⸗ ger bis 100 ebm
Vom 1. April 1943
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Vertei— lung der Maschinen- und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De— zember 1939 (RGBl. 1 S. 241) und, der Durchführungsver⸗ ordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. J S. 2196) in Ver⸗ er Verordnung über die verbindliche Einführung von Normen, Geschäfts⸗ und Lieferbedingun⸗
und Bezeichnungsvorschriften vom Bl. 1 S. 1745) wird mit Ermächti⸗ chaftsministers ange⸗
Hersteller von ichen Verarbeitun Reichsstelle weniger als 1000 k ihren Rippenanfall gen — an transportgünstigst oder als Rippenaufläufer zugel und abzuliefern. bzw. für den Bezu den bestehenden B
Zigarren und Kautabak mit einer ge gem. Anordnung 1 2. Dezember 1942, g haben mindestens — abzüglich der unt
. . ö . ö
verbindliche Einführun gsgrundmen
für Tabak vom 2 Ausführungsbestimmungen n g Hd der Reichsstelle für Kohle über die end⸗ ung der Hausbrandversorgun 2 vom 22. April 1911 Staatsanzeiger Nr. Vom 31. März 1943 Auf Grund des § 39 der Anordnun er Anordnung H 1
§ 5, 2 von einmal im Viertel jahr er 3 genannten Men⸗ gelegene Rauchtabakhersteller assene Händler Einer Genehmigung für die g dieser Mengen bedarf es in A estimmungen nicht.
zur Anordnun gültige Regel im Kohlenwirt⸗ Deutscher Reichs⸗
und Preußischer 93 vom 23. April 1941)
verkaufen eräußerung
bindung mit § 2 usnahme zu
g. HI0 in Verbindung
mit 51 Abs. 1 d Ob wird folgendes be⸗
8. September 1939 (RG
36 Hersteller von Zigarren, gung und Zustimmung des Reichswirts der 3g ⸗
Virginia⸗Zigaretten und Kautab arbeitungsgrundmenge von 100 ihnen anfallenden Rippen nur vorgelegten und durch die Schnupftabakindustrie als zugsgenehmigun rung vereinbare
chwarzen, virginia⸗ähnli ak mit einer monatlichen O kg und mehr dürfen die bei auf Grund einer vo Fachuntergruppe Rauch ewirtschaftungsstelle erteilten Be⸗ e zur späteren Liefe⸗ r oder Händler) hat chriebenen For⸗ u⸗ und Schnupf⸗ Rohtabakverteilungsstell
(I) Verwandte, die uppe 1 aufgenommen werde ntermieter.
(2) Abweichend ist Ehefrau mit Kind(ern)
em Haushalt der Verbraucher—
m Käufer n, gelten in der Regel nicht als
Für die Herstellun Kau⸗ und
109 ebm werden die DIN ES608 *) Ausgabe Dezember 1942
DIN E6609 *) Ausgabe Dezember 1942
g von unterirdischen Kraftstofflagern bis
zu entscheiden, wenn es sich um eine
Unterirdische handelt, deren Ehemann Wehrdienst
Kraftstofflager bis 100 me, Geschweißte
Kraftstofflager bis 199 me, Richtlinien für den Bau und zugehörige Verteilergerãte
eben bzw. Abschlü er Käufer (Herste ezugsgenehmigung auf den hierf chuntergruppe Rauch⸗, Ka teilung II erallee 14, ein
Unterirdische ren bei der Fa tabakindustrie, . Berlin Wiß, Kais (I) Als Grudekoks gilt n der zur Verwendun
vom Hauptlieferer als Gi (2) Die Händler haben mit Grudefeuerstätten ab
verpflichtet, die Händler hierauf hinz
ur derjenige Braunkohlenschwel⸗ euerstätten geei
zeichnet worden ift. Grudeloks ausschließlich an Kunden Die Hauptlieferer
n Grudef
für verbindlich erklärt. udekoks be
Zigarrenherstellungsbetriebe, dü ᷣ ippeneinlage erlaubte Dreimonatsbedarfs zurůckbehalten. Zukäufen von Tabakrippen Fachuntergruppe Zigar e einzuholen.
n die für den eigenen enge bis zur Höhe eines Die Genehmigung von für die Zigarrenherstellung ist bei renindustrie als Bewirtschaftungs⸗
Betrieb als
Die in den DIN schen Kraftstofflage materialien und We Betrieben angeferti Genehmigung erh den Arbeits NW S7, Brückenallee
Blättern des 5 1 bezeichneten unterirdi—⸗ r' und Bauteile, ausgenommen rkstoffe dazu, dürfen nur noch von den dazu meine ausdrückliche enehmigung sind über Explosionssichere Tankanlagen“, Berlin 2l, einzureichen.
gt werden, die alten. Anträge auf ausschuß ,
(1) In Abweichung von 8 H 19 sind bis auf weiteres di aus dem Bereich der Kohlenv bergbau des Sudetenlandes i Anxechnung zu bringen.
Bei der Umr kohle ist folgender 1t Hartbraunkohle —
Zu gz 13 bis 15
3 Buchstabe d der Anordnung e Lieferungen in Oberflözkohle erteilungsstelle für den Kohlen—
Zurichtebetriebe von n Aussig auf die Kontingente in
für eigene Rechnung n igarrenindustrie igarrenherstellung
Zigarreneinlage dürfen Tabakrippen r mit Genehmigung der als Bewirtschaftungsste
; ; ( echnung von Oberflö Sbetriebe wieder veräußern. hnung Oberflö
zu verwenden: 4 t Oberflözkohle.
g gilt auch für ros organisatorisch der Wirtschaftsgruppe Maschinen
Die Anordnun
zkohle auf Hartbraun— büros, die
Betriebe und Konstruktions—⸗ Hechgeuppe 1 bei der au nicht angeschlossen sind. cht angeschlossen s Die als Rippenaufkäufer in schaftsamtsbezirken zu
presse bekanntgegeben.
den einzelnen Landeswirt⸗
gelassenen Händler werden in der Fach= Ausgenommen von den V 4
stellung von Einzelteilen das Einhalten die nicht vertretbar ist
orschriften des § 1 Ausbesserungsbedarf, soweit nach gewissenhafter Prüfung
. 3 ist die Her⸗ Die für die Bestellschein
2 e erlassenen Vorschriften und inien gelten entsprechend
ser Vorschriften für die Nachtragsbestellscheine.
Hersteller von
Virginia⸗Zigaretten Verarbeitungsgrundm Tabakrippen anfallen, zum 10. des ersten Mo Anfall, Eigenverbrauch Fachunter
Zigarren, schwarzen, und Kautabak mit enge von 1000 owie alle Rip
virginia⸗ähnlichen, einer monatlichen g und mehr, bei denen penaufkäufer haben bis nats jeden Kalendervierteljahres über Tabakrippen an die pftabakindustrie,
April bereits in der Anlagen und Teile dazu, deren Her ist, dürfen fertiggestellt werden
Die am 10. Einer Neuanleg
nicht, wenn die v wirtschaftsjahr 1943 sowie die Nachprüfb
Fertigung befindlichen
ung der Kundenliste oder stellung gemäß z 1 verboten
handenen die Weiterführ 44 ermöglichen und die arkeit weiterhin gegeben sind.
artei bedarf es ung im Kohlen⸗ und Bestände von m tet gruppe Rauch⸗, Kau⸗ und S ; Rohtabakverteil Meldung zu erst
Stelle zugehen.
Die Verpflich DIN RE 660g gilt fern nicht der aus abweichende Ausfi
ungsstelle),
tung zur Einhaltun atten auf Formularen, die
auch für Lieferung ländische Besteller ihrung verlangt. an den Arbeitsaus anlagen“ erfolgen.
g der Richtlinien nach en an das Ausland, so— eine von den Richtlinien ingt. Im letzteren schuß „Explofionssi
Kaiserallee 14,
ihnen von diefer (1). Sofern die Reichsstelle
durchführen läßt (. B. Brau Steinkohle), gilt die Lie als angeordnet im Si H 10.
hle Aushilfslieferungen nkohlenhriketts an Stelle von gen Brennstoffes der Anordnung
Falle muß
chere Tank⸗ s andersarti
Zuwiderhandlun nne des 5 32 Abs. 2
den S§5 10, 12— 15 der Verordnun
11. Dezember
gen gegen diese Anweisung werden nach g über den Warenverkehr ö Die Betriebe sind verp ö . Fachgruppe Apparatebau d zu erteilen, Einsicht in di Zeichnungen usw n und etwa erforder
⸗ in der Fassung vom flichtet, der Geschäftsführung der f
uppe Maschinenbau Geschäftsbücher, einschlä⸗ zu gewähren und Be— liche Prüfungen zu ge⸗
Alle Reichskarten für Kohle, die bis 31 werden, verlieren mit Reichskarten für Ko Kohlenwirtschafts jahr Vermerk „gültig bis
.3. 1943 ausgegeben
hre Gültigkeit.
werden auch im Sie tragen den
dem 30. 4. 1943 i gabe C und D
4 ausgegeben. 81. 8. 44“. 6.
der Rückseite der alten Rei ortlaut ist ungültig.
Berlin, den 31. März 1943.
Der Reichsbeauftragte für Kohle. Paul Pleiger.
Diese Anweisung tritt mit dem Ta Sie gilt auch in den in den Gebieten Eupen, Zustimmung des zustän sinngemäß auch Bezirk Bialystok mark, Kärnten und Krain.
Berlin, den 6. April 1913. Fachuntergruppe Rauch⸗ Bewirtschaftungsstelle
Verkündung in tgebieten und t sowie — mit waltung — in Luxemburg, im n der Untersteier⸗
trxiebsbesichtigunge ven ,,,,
igen Chefs der Zivilver setzten Gebiete
ö chsarten für Kohle ah r,
allen Ausn zuzulassen.
den Arbeits
halte mir vor, in besonders be ahmen von den Anträge auf Au ausschuß „Explosions
gründeten Einzel⸗ dieser Anordnung hmegenehmigung sind über siche re Tankanlagen“ einzu⸗
in den b Vorschriften x ;
Kau⸗ und Schnupftabakindustrie als
sgenommen von der Gene tragten für Tabal
in den Normblättern rordnung über den V
hmigung von Ausnahmen enthaltenen Vorschriften der erkehr mit brennbaren Flüssig⸗
und Kaffee.
Anordnung Nr. der Wirtschaftsgruppe Elektroindu elektrotechnische Erzeugnisse über
Elettromotoren Vom 6. April 1943 Auf Grund der Verordnun g vom 11. Dezembe mit der Verordnr
40 (FA I) strie als Rei
. chsstelle für
Zuwiderhandlun gnahme von
den Bestimmung rung des Vierjahresplan
Anweisung Nr. 2/43 Zigarrenindustri ichsbeauftragten für Vom 6. April 1943 Anordnungen der Dezember 1912 (Deu 303 vom 28. Januar 1943 Deutscher R — r Nr. 7 vom 11. richtung von Bewirtschaftungs
gen gegen diese Anordnur Zweiten Verordnun s vom 5. Nove gemäß 5 4 der Verordnu rchführung de g der Maschin
ig werden nach g zur Durchfüh⸗ mber 1936 (RGBl. ] ng vom 20. r Anordnung über die ien⸗ und Apparate- Er
als Bewirtschaftungs⸗
elle des Re und Ka eh Kaffee g über den Warenverkehr in r 1912 (RGBl. 18. 686) in über die Bewirt „Erzeugnisse vom 6. August 1912 0 Preußischer Staatsanz Zustimmung des sitzers des Statist
De 193) zur Du Dezember
der Fassun und Verteilun
Verbindung elektrotechnischer Er Reichsanz. und 2) wird mit und des Vor angeordnet:
. Auf Grund der Reichsstelle für Tabak
cher Reichsanz. und Dezember 1912) und eichsanz. und Preuß 1943) über stellen im Lenkungsbereich
zeugung be⸗ J E — 8
Preuß. Staatsan IId3 vom 7. Staatsanzeige
, zeiger Nr. ) Diese Blätter
Nr. 185 vom 8. August ss, erhaltlich.
swirtschaftsministers n Zentralausschusses
Berlin Sy bei det Veuth - Vertriebs . m. b. S,
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. Sh vom 6. April 1943. S. 3
§51 Die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung im . . ö. Händlern und Handwerkern pisin! li Bestände an noch nicht verkauften, neuen und ge— brauchten Elektromotoren von C5 — 300 kW, die zur gewerbs⸗ mäßigen Verwertung, insbesondere zum Verkauf bestimmt sind, werden beschlagnahmt. 535) Gesamtbestände, die nicht mehr als 12 Elektromotoren betragen, bleiben von der Beschlagnahme frei. (3) Die Beschlagnahme hat die in den 85 2—4 der Ver⸗ ordnung über die Wirkung der Beschlagnahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. März 1940 (RGBl. 1 S. 551) angegebene Wirkung. 2 352 Bestand an den durch 51 beschlagnahmten Motoren ist d ö k Eleltroindustrie als Reichsstelle bis . 1. Mai 1943 nach dem in der Anlage abgedruckten Muster
zu melden. 33
zon den beschlagnahmten Elektromotoren dürfen 2 der
36h 96 nach . ö. Wirtschaftsgruppe Elektroindu⸗
, strie als Reichsstelle ausgeliefert werden. * der Zahl der
beschlagnahmten Motoren darf der Eigentümer nach eigener Entschließung ausliefern.
(2) Es ist dem Eigentümer ferner gestattet, weitere von den beschlagnahmten Elektromotoren nach eigener Entschlie⸗ ßung auszuliefern, wenn er diese Elektromotore leich ße zig durch neue ersetzt; dabei muß jedoch mindestens der Ge⸗ samtsumme der kw-Leistung des beschlagnahmten Motoren—⸗ bestandes erhalten bleiben. ;
4
ie Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be⸗ am i . k . begründeten Einzelfällen Aus—⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.
§5
uwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den . 3. der Verordnung über den Warenverkehr be⸗
straft. 88
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ net sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗ steiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 6. April 1943. ; Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.
Anlage zur Anordnung Nr. 40 über die Beschlagnahme von Elektromotoren
Meldung den Bestand an Glettromotoren am ...... ...... .... * 2 z 2 der Anordnung Nr. 40 (FA) ̃
i K . Genehmigt gemäß Verordnung hun (. n 13. 2. 1939
, . Statistischer Zentralausschuß Lagerort: 5 — — (Verfügung vom Ig. 8. 40 2.4.1943) Leistung 1. Drehstrom motoren 2. Gleich strom motoren
(kW) g Stückzahl) Etückzahl) os — 6 5 — 10 10 — 26 25— 100 100300 . Datum) Unterschrift)
iese Meldung ist einzusenden an die Wirtschafts gruppe Elektro- . als ö . elektrotechnische Erzeugnisse, Berlin W 35, Corneliusstraße 3. bi e,
Berichtigung
Die in Nummer 74 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 36. März 1943 veröffent⸗ lichte Anordnung über die Umlagerung von Lieserbeziehungen geschlossener Betriebe trägt das Datum vom 24. März 1943.
Nichtamtliches
Postwesen
Ab 1. April: Europäischer Post⸗ und ,, eee, r ichspostminister veröffentlicht im RGBl. e Wiener ee, n ,. . 1942, die am 1. April in Kraft getreten sind. Es handelt sich zunächst um das , wrd, . über den Europäischen Post- und Fernmeldeverein, der das Zie hat, die einzelnen Dienstzweige im gegenseitigen Post⸗ und Fern⸗ meldedienst zu verbessern und zu vervollkommnen. In . wird eine Geschäftsstelle des Vereins errichtet, die . Oberaufsicht der Deutschen, Postverwaltung steht und den r⸗ einsverwaltungen als Verbindungs- Auskunfts⸗ und Deratungs· stelle dient. Dem Uebereinkommen sind Albanien, Bulgarien, Dänemark, Dentschland, Finnland, Italien, Kroatien, die ö, . lande, Norwegen, Rumänien, San Marins, die Slowalei . Ungarn beigetreten. Der Beitritt weiterer Post⸗ und , ders. verwaltungen des europäischen oder benachbarten Raumes kann ederzeit erfolgen. . 3 a. rr tischen Vereinbarungen auf Grund 6 einkommens sind in Vollzugsordnungen niedergelegt 3 9. zt gleichfalls am 1. April in Kraft treten. In einer ö . nung für den europäischen Postdienst werden die ot , de. für gewöhnliche Briefe und Postkarten festgesetzt. ie sti . mit den entsprechenden , Gebühren . . Vereinsverwaltungen verzichten gleichzeitig auf, Land e,. gebühren für . e, welche aus Vereinsländern ,, .
Eine zweite Vollzugsordnung betrifft den . . graphendienst. Vom 1. April an wird für jedes e wöhnliche Telegramm aus dem Großdeutschen ,, . Albanien,. Bulgarien, Dänemark, Finnland, Italien, 3 1 den Niederlanden, Norwegen, Rumänien, der Slowakei u Ungarn eine Einheitswortgebühr von 15 Rpf. erhoben.
—
Mirtschafisteil
„Energieplanung“ — Vereinheitlichter Ausbau der Energiewirtschaft
Der hohe Bedarf der deutschen Rüstungsindustrie zität und Gas erfordert eine laufende beschleunigte run der deutschen Energieerzeugung. Neubau und Ausbgu von Kraft— werken, Gaserzeugungsanlagen und Leitungen müssen daher be⸗ Hierfür hat Reichsminister Speer unter dem Namen „Energieplanung“ eine zentrale Organisation geschaffen, in die er namhafte verantwortliche Persönlichkeiten öffentlichen Energieversorgung, erg d Chemie, der eisenschaffenden und der Elektro⸗Industrie berufen sekretär des Generalinspektors Die „Energie⸗
an Elektri⸗ Steigerung
sonders gefördert werden.
dem Bergbau,
Die Leitung hat der Staats t de für Wasser und Energie Schultze⸗Fielitz. t planung“ wird fortlaufend die gesamte Versorgung des Reichs⸗ gebiets mit Energie für alle Bedarfsträger einheitlich und vor— ausschauend planen, die den Ausbau durchführenden Stellen be⸗ stimmen und die Durchführung des Ausbaues überwachen.
Die Flachsversorgung in Kontinentaleuropa
Wie aus einer in „Wirtschaft und Statistik“ veröffentlichten Uebersicht hervorgeht, wird der Flachs anbau in Kontinental⸗ europa hauptsächlich zur Faser⸗ und erst in weiter Linie t übeseeischen Anbaugebieten, namentlich in Argentinien, Nordamerika, Indien, Uruguay, dagegen aus⸗ Leinsaatgewinnung betrieben. chti europäischen Anbauzentren liegen in östlichen und nordöstlichen Gebieten, insbesondere im Generalgouvernement und den bal— tischen Ländern. Festlandeuropa mu te vor dem Kriege ungefähr 85 v5H. der zur Delgewinnung benötigten Leinsaat einführen.
Saatgewinnung, in den übes
schließlich zur Die wichtigsten
Die Eigenerzeugung an Flachs fasern betrug . * e, Sowjetunion, aber einschließlich der Türkei, 1,z. Mill. da, in fer Jahren 1937138 rund 2,4 Mill. de. Der den, d n, ,,. Flachs und Flachswerg jeder Art stellte sich im . v. durchschnittlich auf (,4 Mill. dæ, während sich für 1637 ö. Ausfuhrüberschuß in etwa gleicher Höhe ergab. Die n, e 1 g kommt zu dem Ergebnis, daß für Europa durch den Fortfa n. eien Zuführen bei sparsamem Haushalten und 36 ( mäßiger Umstellung auf Kunstfaser keine unüberwindlichen 3 sorgungsschwierigkeiten einzutreten brauchen, zumal dann . wenn es gelingt, die Erträge noch weiter zu steigern. Zur ö. reichung dieses Zieles ist es erforderlich, daß die mit Flachs . stellte Fläche, die seit 1935 alljährlich bedeutend zugenommen 1 und in Europa im Jahresdurchschnitt 193537, um ungefähr ein Viertel über der Fläche des Zeitraumes 19091135 lag, zum min- desten auf dem gleichen Stande zu halten, womöglich aber e. u erweitern. In diesem Sinne versuchen manche Staaten durch ,, Bexeitstellung von Saatgut (z. B. in Rumänien und Ungarn) oder durch andere probuktionsfördernde Mittel, wie z. B. durch rege Propaganda, eine Ausdehnung des . anbaues zu erreichen. Die schwedische Regierung hat 1910 ein besonderes staatliches Leinenamt geschaffen und es beauftragt, die für die Flachskultur geeigneten Gebiete festzustellen und dort für den Anbau von Flachs zu sorgen. In einigen wenigen Ländern ist der Flachsanbau erst während des Krieges, beispiels⸗ weise in Griechenland im Erntejahr 1941, aufgenommen worden. Der Auftrieb der Flachskultur wurde in Festlandeuropa vor allem durch die bahnbrechende Erfindung des Flockenbastes / also der Kotonisierung der Flachsfaser, wesentlich nr. die die Herstellung zahlreicher bisher nur aus Baumwoll- und Jute⸗ faser erzeugbarer Gewebe zuläßt.
Hauptversammlungskalender für die Woche vom 12. bis 17. April 1943
Montag, 12. April
München: Baumwollspinnerei Kolbermoor, Kolbermoor, 10,30 Uhr.
Baumwollspinnerei Unterhausen, Unterhausen, 10,45 Uhr.
Kiel: Brauerei „Zur Eiche“ vorm. Schwensen Fehrs, Kiel,
Köln: Schoeller sche Kammgarnspinnerei Eitorf, Eitorf, 12 Uhr. München: Spinnerei u. Weberei, Pfersee, Augsburg, 11 Uhr. München: Spinnerei u. Weberei, Kempten, 11,15 Uhr.
Stettin: Stettiner Oelwerke, Stettin⸗Züllchow, 11 Uhr.
Dienstag, 13. April
Berlin: Industriefinanzierungs⸗AG. Ost, Berlin, 12 Uhr. , . rn herungs- AG., Hamburg, 19 Uhr. che Fabrik Wesseling, Wesseling, Bez. Köln,
chwartauer Werke, Bad Schwartau / Lü⸗
Hamburg: „Albin Wesseling: Chemi 11 Uhr. Bad Schwartau / Lübeck: S beck, 10,30 Uhr. Mittwoch, 14. April
Berlin: Berliner Lombardkasse, Berlin, 11,30 Uhr. Berlin: Deutsche Erdöl⸗AG.,
11,A30 Uhr.
erlin, 12 Uhr. . Kabelindustrie,
Berlin: Gebhardt K Koenig — Deutsche Schachtbau Ach, Nord⸗
bau AG., Waldenburg, 11,30 Uhr. aschinenwerke Grimme, Natalis K
Telephonwerke
hausen, 12,30 Uhr. Berlin; Niederschlesische Ber Braunschweig: Brunsviga⸗M Co, Braunschweig, 12 Uhr. Duisburg:; Deutsche Schiffskreditbank, Duisburg, 12 Uhr. Coburg: C. Großmann AG., Coburg, 10 Uhr.
Leipzig: Handelsbereinigung Dietz & 16, 33 Uhr. Bad Salzuflen:
U
Richter⸗Gebr. Lodde, Leipzig,
Hoffmann's Stärkefabriken, Bad Salzuflen, Vürnberg: Kulmbacher Spinnerei, Kulmbach, 11 Uhr. Augsburg: Neue Augsburger Kattunfabrit, Augsburg, Dresden; Sächsische Landwirtschaftsbank, Dresden, Calw: Ver. Deckenfabriken, Calw, 15 Uhr. Wernigerode; Ver. Harzer Portlandzement— Wernigerode, 10 Uhr. . Weida: Weidaer Jute⸗Spinnerei u. Weberei, Weida, 11 Uhr.
Donnerstag, 15. April
Berlin: Deutsche Landesbankenzentrale, Berlin, 10,30 Uhr. Erlangen⸗Bamberg,
pinnerei AG. i. A., Dülken, 15 Uhr. beck, Lübeck, ao., 12 Uhr.
Stöhr C Co, Leipzig, 12 Uhr. Porzellanfabrik Waldsassen, Bareuther C Co, Wald⸗
u. Kalkindustrie,
Baumwollindustrie
Köln: Dülkener Baumwolls Lübeck, Handelsbank in Lü Leipzig: Kammgarnspinner Maldsassen: en, 9 Uhr. ;
Frankfurt / M.: Schriftgießerei D. Stempel, Frankfurt / M. Aürnberg: Vereinsbank in Nürnberg, Weil der Stadt:
11,30 Uhr.
Nürnberg, 11,45 Uhr. Wolldeckenfabrik Weilderstadt, Weil der Stadt,
Freitag, 16. April gellagerfabriten, Schweinfurt, 1 oll⸗Kämmerei, Bremen, 11 Uhr.
Bremen: Bremer W men, . Ofen⸗ u. Porzellanfabrik (vorm. C. Teichert),
Meißen: Meißner Meißen, 16 Uhr.
Plantagengesellschaft 11,30 Uhr.
Leipzig: Riquet C Co., Markkleeberg, 11 Uhr.
Wien: Eisenwerke AG. Krieglach, Wien, 12,36 Uhr.
z⸗Köflacher Eisenbahn⸗ u. Bergbau⸗Gesellschaft, Wien,
Clementina,
Wien: Gra
Wien: Stahl u. Temperguß AG. vorm. Fischer⸗Traisen. Wien, ao., 11,45 Uhr.
Sonnabend, 17. April
Berlin: Industrie⸗AG., Berlin, 13 Uhr. Stuttgart: Bleicherei, Färberei
Uhingen, 11 Uhr. . Chemnitz: Maschinenfabrik Kappel, Chemnitz, 15 Uhr. Wesermünde⸗F.:
Appreturanstalt
Norddeutsche Hochseefischerei,
Wesermünde⸗G.,
Problemen gewidmet, die der schwedische Preisstop, der Ende 1942 dekrediert wurde, für den schweizerischen Export nach sich gezogen hat. Die Aussichten für den Warengustausch im laufenden Fahr sind unterschiedlich. Die Liefermöglichkeiten sind zum Teil be⸗ dingt durch Verhältnisse, die nicht allein von der autonomen Produktionskapazität abhängen.
Frankreich veranstaltet und besucht keine Messen mehr J Vichy, 5. April. Der französische Ministerrat hat beschlossen, in Frankreich keine Ausstellungsmessen zu veranstalten und keine ausländischen Messen mehr zu beschicken. Diese Anordnung gilt für die Dauer des Krieges.
Indien hungert durch britisches Verschulden — Die Zuspitzung der indischen Ernährungsschwierigkeiten
Einer Reuter⸗Meldung aus London zufolge, hat das britische Versorgungsministerium eine Mission unter Führung. des Wirt⸗ ö,, J. F. L. Elliot nach Indien. geschitt. Offenbar will man in London nach der außerordentlichen Zu⸗ Hie nn der indischen Ernährungsschwierigkeiten in den letzten
ochen etwas mehr Aktivität und Fürsorge gegenüber den indi⸗ schen Problemen bezeugen. Bezeichnend dafür, wie groß die Not in Indien bereits geworden ist, ist das ungeheure Emporschnellen der Preise. Die „Times“ berichtete neulich, daß die Nahrungs⸗ mittelpreise seit Kriegsbeginn teilweise um 309 big S00 8 ge⸗ stiegen . , hätte ebenso wie der Weizenpreis eine nie gesehene Höhe erreicht. .
Es . deshalb 6 fraglich, ob es der britischen Mission möglich sein wird, tatsächlich zu einer befriedigenden Lösung der indischen Versorgungsschwierigkeiten zu kommen, nachdem sich gezeigt hat, daß es sich hier nicht nur um eine Frage der Organi⸗ sation handelt. In der britischen Rresse wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, daß die Mangelerscheinungen zum
roßen Teil auf ein Zurückhalten der Weizenbestände bei den
auern zurückzuführen seien, das durch irgendwelche Maßnahmen behoben werden müsse. Bisher hätten alle Verfuche zu einer Liquidierung der gehorteten Getreidebestände ebenso wie die Preiskontrolle völlig versagt. Soweit ein, derartiges Zurück—⸗ halten von Getrteidemengen tatsächlich zutrifft, handelt es sich jedoch immer nur um eine sekundäre Erscheinung, die erst durch eine bereits eingetretene Knappheit ausgelöst worden ist. In diesem Zusammenhang wird häufig besonders auch von der bri⸗ tischen Presse auf die außerordentlichen Transportschwierigkeiten Indien hingewiesen, die es nicht erlauben, Getreide aus den landwirtschaftlichen Gebieten in die großen Städte oder un⸗ fruchtbaren Gebiete zu bringen. .
Gewiß hat die Transportfrage zur Verschärfung der Lebens mittelnot in Indien beigetragen; Indien hat bereits seit langem infolge der völligen Einstellung der gewohnten britischen Liefe⸗ ungen an rollendem Material und Eisenbahnschienen mit großen Schwierigkeiten auf dem Verkehrsgebiet zu kämpfen. Trotz des eigenen Materialmangels hat Indien außerdem noch unter britischem Druck Eisenbahnwagen nach dem Mittleren Osten ab⸗ geben müssen. So berichtete die Times“ vom 8. Januar 1913 wie folgt: „Indien hat auch Lebensmittel und rollendes Mate— Hial nach dem Mittleren Osten ausgeführt, um die allüerten Streitkräfte zu unterstützen, um beim Transport der Pacht⸗ und Leihlieferungen nach Rußland zu helfen. Infolgedessen reicht das Materigl der indischen Eisenbahnen für die Lebensmittelvertei⸗ lung nicht aus.“ ;
Die Hguptursache für die Zuspitzung der indischen Exnährungs— schwierigkeiten ist aber zweifellos in der Vergrößerung des Be⸗ darfs zu suchen, d. h. in der Abzweigung umfangreicher Ge⸗ treidemengen für die Versorgung der in Indien stationierten britischen Truppen sowie für die Ausfuhr indischen Getreides nach dem Mittleven Osten, die aleichsfalls auf britische Veran⸗ lassung erfolgt ist. Beide Tatbestände werden auch von der eng⸗ lischen Presse zugegeben. Am 29. Dezember 1912 veröffentlichte die Times“ einen Artikel unter der Ueberschrift „Weizenankäufe der Regierung in Indien“. Ebenso berichtete die in Indien er⸗ scheinende englischsprachige Zeitung „Lahore Tribune“ zur glei⸗ chen Zeit, daß selbst in gewissen Bezirken des Punjab, der Korn⸗ kammer Indiens, eine Nahrungsmittelknappheit eingetreten sei, weil die Briten große Mengen Getreide für sich verwendet hätten ohne Rücksicht auf die Bevölkerung. Das gleiche trifft auch für die indische Reisversorgung zu.
Hamburg: Stader Lederfabrik, Stade, 12,30 Uhr.
Blaubeuren: Württembergische Leinen-Industrie, Blaubeuren,
Stuttgart: Württembergischer Kreditverein
Stuttgart, 11 Uhr. Landwirtschaftl.
Lundenburg: Lundenburg,
Zucker⸗AG.,
Wirtschaft des Auslandes
Schwedisch⸗schweizerische Handelsbesprechungen
anden Besprechungen zwischen izerischen Wirtschaftsdelegation
Bern, 5. April. a einer schwedischen und einer schwe le. über den Warenaustausch zwischen Schweden und der Schweiz Das Handelsvolumen ist trotz alley Hindernisse mengen⸗ und wertmäßig stark angestiegen. Sowohl schweizerischer als auch schwedischerseits werden Anstrengungen gemacht, um den Wünschen und Bedürfnissen des Partners in der Zulasfung der Ein⸗ und Besondere Sorgfalt wurde den
Dieser Tage f
Mailand 17,77, New York — —, Paris 63, Prag 13,62, Preßburg 1191, Sofia dis, go, Zagreb 6, si, Zürich sh, 20. .
Ausfuhr Rechnung zu tragen.
Die Elettrolhtkuvpfernotierung der Vereinigung für deutsche
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am S. April auf 74,900 RM (am 5. April auf 74,00 R. M für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmãrtten Prag, 5. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,
Zürich 578,900 G., 380,10 B., Oslo 567, 59 G., 568, 89 B., Koven-= hagen 521,59 G., 522,59 B., Londoh 96,99 G., 99,19 B., Madrid 235,55 H., 236, 95 B., Mailand 131,40 G., 131,560 B., New Dork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49, 95 (8, 590,05 B., Stockholm 594. 69 G., o9ö, 89 B., Brüssel 399, 60 G., 409, 40 B., Belgrad 49,95 G., 50, 0s B., Agram 49,95 G. 30,95 B., Sofia J0, 47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 5. Avril. (D. N. B.) Alles in Vengö. Amsterdam
30,73 2, Berlin 136, 20, BGuktarest 27812, Helsinki 6, 99, London ——
1 D
London, 5. April. (D. N. B.) New Jork Hoꝛ,5σ 403, 30,