1943 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S2 vom S8. April 1943. S. 2

Prüf⸗Nr. 50 257 vom 10. 1. 1939 „Bauern⸗Weberei“. Ver⸗

falltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 220 vom 25. 12. 1942. Prüf-Nr. 52 407 vom 6. 10. 1939 „Aus den Jugendtagen der Photographie“ mit Vermerk vom 23. 11. 1959. Verfall⸗ tag: 19. 1. 1945. Gültig nur Nr. 58 249 vom 23. 12. 1942. ö Prüf -Nr. 54 925 vom 12. 2. 1911 „Tessiner Herbstlied‘. Verfalltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 263 vom 23. 12. 1942. Prüf⸗Nr. 35 855 vom 2. 3. 1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit“. Verfalltag: 19. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 264 vom 23. 12. 1942 mit neuem Haupttitel: „Thü⸗ ringen, Land und Leute und ihre Arbeit: Von falschen Kar— toffeln, dem modernen Dr. Faust zum optischen Zentrum der Welt.

Prüf⸗Nr. 36 517 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit: Vom Kyffhäuser zur Wartburg“. Ver⸗ falltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 265 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 36 519 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit: An der Saale hellem Strande“. Ver⸗ falltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 266 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 36 521 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit: Vom Skatbrunnen zu Europas größ⸗ tem Stausee“. Verfalltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 267 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 36 522 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit: Ueber allen Gipfeln ist Ruh“. Ver⸗ falltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 268 vom 23. 12.

1942.

Prüf⸗Nr. 56 900 vom 22. 5 1942 „Blick in die Zeit: Abends in Berlin: Maske in Blau“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 282 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 57 128 vom 4. 5. 1942 „Blick in die Zeit: Orient in Paris“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 283 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 57 274 vom 4. 6. 1942 „Zeit im Bild: Tanz und Akrobatik“. Verfallteg 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 284 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 57 435 vom 15. 8. 1942 „Zeitspiegel Nr. 4:

I. Tierkörperhaare

1. Erzeuger⸗Höchstpreise (Einkaufspreise des zugelassenen Großhandels beim Erzeuger):

12 Minuten mit ausländischen Künstlern“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 286 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 57 4837 vom 18. 8. 1942 „Blick in die Zeit: Neues Leben in Paris“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 288 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 58 119 vom 9. 12. 1942 „Problem gelöst“ (Werbetonfilm). Verfalltag: 14. 1. 19143. Gültig nur Nr. 58 239 vom 21. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 57 685 vom 12. 10. 1942 „SD 50 Pr. Ferti⸗ ung im Werk Boucke C Co. G. m. b. H., Wipperfürth“.

anl. 22. 1. 1943. Gültig nur Nr. 57 685 vom 12. 10. 1942 mit Vermerk vom 8. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 57 713 vom 16. 10. 1942 „SD 50 Pr. Ferti⸗ gung im Werk Boucke K Co. G. m. b. H., Wipperfürth“ Schmaltonfilm). Verfalltag: 22. 1. 1943. Gültig nur Nr. 57 713 vom 16. 10. 1942 mit Vermerk vom 8. 1 1943.

Prüf-Nr. 59 379 vom 13. 1. 1939 „Li Ming“ Ein chinesi⸗ sches Bauernschicksal zwischen den Fronten Einkopierte deutsche Titel). Verfalltag: 23. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 229 vom T. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 53 50 vom 8. 4. 1940 „Fliegende Räuber“ l. Teil: Von Eulen und Milan“. Verfaͤlltag: 20. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 187 vom 28. 12. 1943.

Prüf⸗Nr. 54 57? vom 28. 11. 1940 „Unser Schwan“. Ver— . . 20. 1. 1943. Gültig nur Ni. 58 1835 vom 28. 12.

Prüf⸗Nr. 54 573 vom 28. 11. 1940 „Vom Wildentenvolk“. Verfalltag: 20. 1. 1943. Gültig nur Rr. 58 189 vom 28. 12.

1942. Prüf⸗Nr. 54 748 vom 6, 1. 1941 „Lieder aus Teich und Gültig nur Nr. 58 190

Moor“. Verfalltag: 20. 1. 1943. „Puszta“. Verfalltag:

vom 28. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 56 636 vom 27. 1. 1942 20. 1. 19343. Gültig nur Nr. 58 205 vom 28. 12. I942. Prüf⸗Nr. 43 393 vom 17. 9g. 1936 „Einer von 20 Mil⸗ lionen“. Verfalltag: 19. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 250 vom 30. 12. 1942.

Berlin, am 7. April 1943.

Der Leiter der Filmprüfstelle. v. Allwörden.

Bezeichnung weiß hellblond

J

hellgrau

bunt und

rot tiefschwarz grau

Zickel⸗, Häberlings⸗ und Kitzhaare, gut spinn,, filz⸗ und walkfähig, lang und mittellang

desgl. kurz

desgl. meist nicht spinnfähig, nicht walkfähig, aber filzfähig

Ziegen⸗, Bock⸗, auch grobe Häber⸗ lingshaare, gut spinn,, filz⸗ und waltfähig, lang

FR. A

b) Schwarze und graue Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 em aufwärts. e) Stutzen von lebenden Pferden, frei von toten Haaren und Mähnen, gebündelt d) Wirr⸗Schweifhaare ohne Mähnen und Schlacht

Die unter Ziffer d, f und i deln dieser Sorten kann ein

gestellt werden.

Berichtigung der Anordnung Nr. 4 der Gemeinschaft Schuhe vom 31. März 1943

In 57 Absatz 2 der Anordnung Nr. 4 der Gemeinschaft Schuhe zur Durchführung der Verordnung über die Ver— hrauchsregelung für Schuhe und Sohlen material (Bezug von Schuhwerk durch Großverbraucher und öffentliche Stellen Schuhscheckverfahren) vom 31. März 1913 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 79 vom 5. April 1943 muß es heißen statt „(3 7 Absatz I“: „G 6 Absatz 1)“ und in 57 Absatz 3 statt „dz 7 Absatz 3„: „8 6 Absatz 8“.

§S 7 Absatz? und 3 lauten daher richtig:

„(E) Schuhschecks werden sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie ausgestellt sind, ungültig. Aussteller haben verfallene oder sonst ungültige Schuhschecks mit dem Ver⸗ merk „Ungültig“ zu versehen und mit der Abrechnungsliste G 6 Absatz 1) einzureichen.

(G3) Ganz oder teilweise belieferte Schuhschecks sind von dem⸗ jenigen, der die letzte Lieferung vor Verfall getätigt hat, unter Angabe der gelieferten Menge gemäß den Vorschriften des 8 6 Absatz 3 abzurechnen. Unbelieferte Schuhschecks sind dem Auftraggeber zurückzugeben.“

Bekanntmachung 3

zur Durchführungsanordnung Nr. 4 zur Anordnung Lz der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Höchstpreise und Handelsspannen für Tierhaare) Vom 5. April 1943

Auf Grund des 5] der Durchführungsanordnung Nr. 4 zur Anordnung 143 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 29. De⸗ zember 1942) werden in Abänderung und Ergänzung der Be— kanntmachung 1 zun Durchführungsanordnung Nr. 4 vom 21. Dezember 1942 folgende Höchstpreise und Handelsspannen bekanntgegeben:

5,75 5,25 3,50 2, 80 2, 10 1ů20 1,50 25390

serschwänze werden als halbe Kuh⸗ w

Schweifhaare ohne Mähnen ...... ähnen gemischt) .

sestgesetzten Höchstpreise verstehen sich für ungebündelte Ware. Für das Bün—⸗ Aufschlag von RM 0,15 je 1 kg auf die Höchstpreise besonders in Rechnung

Be⸗ und Verarbeiter beim zugelassenen Großhändler)

ö. je kg n Pferden von mindestens 45 em aufwärts (für die R.

7,25

2. desgl. mittellang

3. desgl. noch spinnfähig, filz⸗ und walkfähig, kurz

4. desgl. kurz, nicht spinnfähig, be⸗

dingt filz und walkfähig ...

Ralberhaare:

1. entschwödet oder aus dem Kalk⸗ äscher, lang, gut spinn⸗, walk⸗ und filzfähig

2. Schwöd⸗ oder Schwitzhaare, lang, teilweise spinnfähig, gut filzfähig

3. Schwöd⸗ oder Schwithaare, mit⸗ tel bis kurz, filzfähig .....

Rinderkörperhaare:

1. lang, gut spinnfähig, gut filz⸗ und walkfähig .

mittellang, spinnfähig, gut filz⸗ und walkfähig

kurz, im allgemeinen nicht spinn⸗ fähig, bedingt filz⸗ und walkfähig

Rinderschwöd⸗ und Schwitzhaare, nicht spinnfähig, nicht walkfähig, aber filzfähig

Pferdekörperhaare:

1. mittellang, spinnfähig, filz und walkfähig ö

2. kurz, bedingt filz⸗ und walkfähig, bedingt spinnfähig

BRildhaare:

J. Binter⸗Reh⸗ und Hirschhaare RM 100, ür maschinengewaschene und maschinengetrocknete

2 Sommer⸗Reh⸗ und Hirschhaare R 60, Haare wird ein Aufschlag von RA 10, je 100 kg

3. Renntierhaare berechnet. ;

Ware, frei Bahnhof des Versandortes t e Tara darf 3 v. H. des Bruttogewichtes sten Sorten innerhalb jeder Gruppe; geringere Sorten müssen

160, 140, 120,

120,

150, 60,

140, . . 4 . So,

3

2. chlä lsaufschläge des zugelassenen Großhandels): a erk Abschnitten A bis E aufgeführten Tierkörperhaare an Verarbeiter: bei einem Erzeugerhöchstpreis bis einschl. M 190, je 100 Kg 8 v. H.

J RM 100, je 100 kg 6 v. S. b) beim Verkauf von Wildhaaren des Abschnittes F:

19 v. H. 4 2. H. beim unmittelbaren Verkauf an Verarbeiter,

S v. H. 4 2 v. H. beim Verkauf an Mitglieder der Fachgruppe Polsterer⸗ und Sattlerbedarf der

ö Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel, 54 . . Verkauf bis 500 kg RM 10, je 100 kg aul die jeweils gültigen Erzeugerhöchstpreise gegen sofortige Barzahlung (netto Kasse) nach Uebernahme frei Bahnhof des Versandortes. Etwai Vorf ĩ sächlich b. 6 , , aige Vorfracht kann in der tatsächlich bezahlten Höhe gesondert

Il. Roßhaare aus der Mähne und d if, Ri s a ĩ em Schweif, Ninderschwänze, Rinderschwanzhaare . so wie deren Ab falle. . n,, 1. 3 Einkaufspreis des Sammlers beim Erzeuger): a) Reine weiße Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 ärts (für di Violinenbogenfabrikation) ö. ,, Schwarze und graue Langsch

je k

R. I

6 ns 45 em aufwärts.

* Mähnen, gebündelt..

2 Schlachter⸗Schweifhaare ohne Mähnen .

Vi chlachterhaare (Schweise und Mähnen gemischt) ...

Mähnen von lebenden und tote; Pferden

Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, Ünrein (kotig), ungewaschen

Kuh und Ochsenschwanzhaare halbrein, ungewaschen ..

6,60

6, 065

4,40

3,20

2.40

1,40

66

; 3420 pen und Fresser (Fresserschwänze werden als 5 ( S Pf. je Et.

. Höchstpreise für Abfälle bei Verkäufen der Zurichtere ien sowie der Pinsel⸗ und Besenhersteller: A. An Be⸗ und Verarbeiter: a) Roßhaarabfälle . ö ö. ö 6 b) Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare / zwick ... J . B. An zugelassene Großhändler: ; a) Roßhaarabfälle l b) Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare / gwick . .. Höchstpreise für gebrauchte Krollhaare: a) Gebrauchte Krollhaare faserfrei . b) Gebrauchte Krollhaare mit Fasern gemischt .. 0, 70 lung gelten die Preise frei en in Ansatz gebracht

werden. III. Rohe Sch weinshaare, fermentierte Schlachthausschweinshaare und Schweinswolle: J. Höchstpreise für rohe Schweinshaare: A. Für Verkäufe der Erzeuger an Sammler: 1. Trockene Landschweinshaare

6 siebergangshaarẽ 8 1 9 29 , c) Sommerhaare. , ö Die Preise für nasse und abgetropfte Schweinshaare sowie für Haargemenge genannten Preisen anzupassen. B. Für Verkäufe der Sammler an zugelassene Großhändler: l. Trockene Landschweinshaare .

b) Uebergangshaare. c) Sommerhaare ...

Die Preise für nasse und abgetropfte Schweinshaare sowie für Haargemenge

genannten Preisen anzupassen.

C. Für Verkäufe der zugelassenen Großhändler an Be⸗ oder Verarbeiter: 1. Trockene Landschweinshaare

, , 81

b) Nebergangshaare . z ; ) Sommerhaare

i) Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, gewaschen k) Kuh⸗ und Ochsenschwänze ohne Stumpen ur mund Ochsenschwänze gerechnet) Sammlerhöchstpreise (Einkaufspreis a) Reine weiße Langschweife von le Violinenbogenfabrikation)

1 sowie mit Zustim⸗ ss der Zivilverwaltung sinn⸗

Lothringen und Luxemburg und im Be—

je kg . 6, 30

zirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten , Kärntens und Krains.

Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung 1 zur Durchführungs⸗ anordnung Nr. 4 zur Anordnung 143 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Höchstpreise und Handelsspannen für Tier⸗

S0,

gegen

elbe ist, gelten die bstkosten in Ansatz

vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Staatsanz. Nr. 304 vom 29. Dezember 1942) außer Berlin, den 5. April 1943. Der Reichsbeauftragte für Textilwirtschaft. Y V. wre,

haare) Preuß. Kraft.

. . . . ö

zu diesem Nachtrag benannten Stellen bestimmt. werden die Befugnisse aus den 55 1 und 2 der Verordnung

Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 82 vom 8. April 1943. . 3

Nachtrag 1 zur Anordnung 14 3*) des Reichsbeauftragten für Papier (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen) ; Vom 1. April 1943 Zzrund der Verordnung über den Warenverkehr in der . vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) und der Delanntmachung über die Reichsstellen zur . und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 193 Deutsch. Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 31. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt— schaftsministers angeordnet: Inhalts verzeichnis 1 Einsetzung und Bezeichnung der Bewirtschaftungsstellen. ö 2 ginn der Bewirtschaftungsstellen. 3 3 Befugnisffe der Bewirtschaftungsstellen. ö 1 k Mittel. 35 Schweigepflicht. . 6 Sn g fe für die Holzstoffverteilung. 7 Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse. 8 Wegfall der bisherigen Verteilungsbeauftragten und Verteilungsstellen. §z 9 Inkrafttreten. 81 Einsetzung und Bezeichnung der Bewirtschaftungsstellen (1) Zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom

11. Dezember 1942 werden die in Spalte 1 der Ana e 1 Ihnen

über den Warenverkehr übertragen. .

(2) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung die in Spalte 3 der Anlage 1 jeweils aufgeführte Bezeichnung. .

(3) Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.

§ 2 Ermächtigung der Bewirtschaftungsstellen

Die in § 1 bestimmten Bewirtschaftungsstellen werden er⸗ mächtigt, die in Spalte 2 der Anlage 1 jeweils festgelegten Aufgaben durchzuführen.

Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Anordnung 1.43 (Verzeichnis der Bewirtschaftungsstellen)

8 8 Befugnisse der Bewirtschaftungsstellen

(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen zu erlassenden Anordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie be— dürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten.

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 20. Sklober 1937 (RGB. 18. 1135),

G), Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Ermächtigung nach § 2 dieses Nachtrags tätig werden, gelten die S5 19 bis 15 und 17 der Verordnung über den Waren— verkehr für die von ihnen erforderten Auskünfte und er— lassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Herstellungszweige erlassenen Vorschristen werden nach den sS 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

(4) Das Antragsrecht gemäß 5 14 und das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß S 15 der Verordnung über den Warenverkehr werden von dem Reichsbeauftragten wahrgenommen.

§8 4 Ausbringung der Mittel Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen erforderlichen Mittel sind jeweils von den in der Anlage 1 aufgeführten Stellen selbst aufzubringen.

§5 Schweigepflicht

I) Die Leiter und Geschäftsführer der Bewirtschaftungs⸗ stellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den Bewirtschaftungsstellen tätigen Personen von ihrem Leiter auf die gewissenhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

() Die Vorschriften des 5 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Abs. 1 ver— pflichteten Personen sinngemäß Anwendung.

§86 Bezirksstellen für die Holzstoffverteilung

(I) Bei der Wirtschaftsgruppe der Papier- Pappen⸗, Zell⸗ stoff⸗ und Holzstoff⸗Erzeugung als Bewirtschaftungsstelle 1 des

Reichsbeauftragten für Papier werden die in der Anlage 2 u diesem Nachtrag aufgeführten „Bezirksstellen für die Holz⸗ ki n ne ebildet. Die Bezirksstellen vermitteln den Bezug und die Lieferung von Holzstoff nach Maßgabe des 57 der Anordnung L43 vom 18. Dezember 1942 *). .

(2) Die Bezirksstellen führen die Bezeichnung: „Bezirks⸗ stelle für die Holzstoffverteilung der Wirtschafts⸗ gruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff und Holzstoff⸗ Erzeugung als Bewirtschaftungsstelle 1 des Reichsbeauftragten

ür Papier.“ für Papier 81

Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse

Die Wirtschaftsgruppe Druck bedient sich zur Durchführung ihrer Aufgaben als Bewirtschaftungsstelle, insbesondere zur Erteilung der Druckgenehmigungen, der gemäß § 1 der An⸗ ordnung 43 vom 18. Dezember 1942 * errichteten und in der Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung 43 vom 18. Dezember 1942 unter II bekanntgegebenen Bezirks⸗ verteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse.

§5 8 Wegfall der bisherigen Verteilungsbeauftragten und Verteilungsstellen

Die in der Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung 143 vom 18. Dezember 1942 * unter L aufgeführten Verteilungs⸗ beauftragten, Verteilungsstellen, Unterverteilungsstellen und Bezirksstellen fallen weg.

Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung, des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. April 1943. Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Grass.

5 Veröffentlicht in Nr. 300 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 22. Dezember 1942.

2

Eingesetzte Stellen

Bezeichnung als

Aufgabengebiet Bewirtschaftungsstelle

Bezeichnung als

Eingesetzte Stellen

Aufgabengebiet

Bewirtschaftungsstelle

Wirtschaftsgruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗- und Holz stoff⸗Erzeugung, Ber⸗ lin⸗Charlottenburg 2, Neue Grolmanstraße Nr. 5—h, Anruf: 34 8511

Zellstoffsyndikat G. m. b. H., Berlin W ö6s2, Budapester Straße 15, Anruf: 259766

Gemeinschaft Besondere Papiere, Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Neue Grolmanstraße 5 —6, Anruf: 347204

Gemeinschaft Pack⸗ papier, Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Harden⸗ bergstraße 13, Anruf: 315241

Gemeinschaft Natron⸗ papier, Berlin⸗Wil⸗ mersdorf 1, Kaiser⸗ allee 42,

Anruf: 879011

Gemeinschaft Pappe, Berlin ⸗Charlotten⸗ burg 2, Berliner Straße 168, Anruf: 34 88 58

Gemeinschaft Graphische Papiere, Berlin Wäö, Tiergartenstr. 34a, Anruf: 2421 72,73, 242195, 24 9001

Erteilung der Halb⸗ und Hilfsstoff⸗Genehmigungen so⸗ wie der Herstellungs⸗ und Lieferungsanweisungen

für die Papier⸗ und Pappen⸗Erzeugung Verteilung von Handelsholzstoff

Verteilung von Sulfitzellstoff und Strohzellstoff

Verteilung von Flor⸗ und Durchschlagspost, Konden⸗

satorenpapier, Karbonrohpapier, Vulkanfiber und Kunstlederrohstoff, Tapetenrohpapier, echt Perga⸗ mentrohpapier, Wachsrohpapier, Zellstoffkarton, Photorohpapier und „karton, Lösch⸗ und Filtrier⸗ papier, Filtermasse, Zellstoffwatte, Feinpapier (für technische Zwecke sowie Wertzeichen⸗ und Dokumen⸗ tenp apier), Spezialpapiere und ⸗kartons, Zigaretten⸗ papier, Streichrohpapier und karton, Kunstdruck⸗ und Chromopapier und karton, Buntpapier ein⸗ schließlich Glanz⸗, Glacs⸗, Cambridge⸗, Marmor⸗, Dekorations⸗ und Metallpapier

Verteilung von Strohpapier, Schrenzpapier einschl.

Strohschrenz u. Isolierrohrpapier, Braunholzpapier, Mittleres Packpapier, Hülsenpapier, Sulfitzellstoff⸗ packpapier, Briefumschlagpapier, Pergamentersatz, Pergamyn, Spinnpapier, Verdunklungspapier, Sul⸗ sitsackyapier, Seidenpapier, Textilersatzkrepp, Toi⸗ lettenpapier

Verteilung von Natronzellstoff sowie von Natronpack⸗

papier ganz oder teilweise aus Natronzellstoff, Sack⸗ papier ganz oder teilweise aus Natronzellstoff, Na⸗ tronmischsackvapier, Kabel⸗ und Isolierpapier, Zellu⸗ longarn, Schmirgelroh⸗, Schleifbandroh⸗ und Pa⸗ tronenpapier

Verteilung von Chromoersatzkarton, Duplex⸗ und Tri⸗

plexkarton, farbig, Maschinenholzpappe (Holzkarton), Maschinengraupgppe (Graukarton), Strohpappe, Schrenz⸗ und Speltpappe, Maschinenlederpappe, Rohdachpappe (einschl. Filz und Wollfilzpappe), sonstige Maschinenpappen, Handlederpappe, Hand⸗ graupappe, Buchbinder⸗ und Ziehpappe, Hartpappe (einschl. Stanz⸗ und Schuhpappe) ohne Zusatz von Lederabfällen, Lederfaserpappe, Jacquardpappe, Matrizenpappe, sonstige Handpappen

Verteilung von holzhaltig und holzfrei Schreib⸗ und

Druckpapier, Bibel⸗ und Dünndruckwapiere, Fein⸗ papiere (nicht für techn. Zwecke, mit Ausnahme von Wertzeichen⸗ und Dokumentenpapier), Karton⸗ papier, geklebt, und geklebte Kartons, Zeitungs- druckpapier

Wirtschaftsgruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holz⸗ stoff⸗Erzeugung als Bewirtschaftungs⸗ stelle 1 des Reichs⸗ beauftragten für Pa⸗ pier

Zellstoffsyndikat G. m.

b. H. als Bewirt⸗

schaftungsstelle 2 des Reichs beauftragten

für Papier

Gemeinschaft Besondere Papiere als Bewirt⸗ schaftungsstelle 3 des Reichsbeauftragten für Papier

Gemeinschaft Pack⸗ papier als Bewirt⸗ schaftungsstelle 4 des Reichs beauftragten für Papier

Gemeinschaft Natron⸗ papier als Bewirt⸗ schaftungsstelle 5 des Reichsbeauftragen für Papier

Gemeinschaft Pappe als Bewirtschaftungs⸗ stelle 6 des Reichs⸗ beauftragten für Pa⸗ pier

Gemeinschaft Graphische Papiere als Bewirt⸗ schaftungsstelle 7 des Reichsbeauftragten für Papier

Wirtschafts gruppe Druck, Berlin Wag, Köthener Straße 33, Anruf: 196771

Wirtschafts gruppe Papierverarbeitung, Berlin W 30, Nollen⸗ dorfsplatz 1, Anruf:

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Verteilung von Druck⸗Erzeugnissen einschließlich der Zuteilung von Hilfsstoffen

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Verteilung von Erzeugnissen der Papierverarbeitung ssoweit nicht der Bewirtschaftungsstelle 10 über⸗ tragen) einschließlich der Zuteilung von Hilfsstoffen

Virtschaftsgruvpe Druck als Bewirtschaftungs⸗ stelle 8 des Reichs⸗ beauftragten für Papier

Virtschafts gruppe Papierverarbeitung als Bewirtschaftungs⸗ stelle g des Reichs⸗

219081

Fachgruppe Papier⸗ verarbeitende Indu⸗ strie, Berlin W 30, Nollendorfplaͤtz 1, Anruf: 223458

stoffen

Fachgruppe Pappen⸗ verarbeitende Indu⸗ strie, Berlin W 30, Nollendorfplatz 1, Anruf: 219081

Fachabteilung Briefmar⸗ ken der Wirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 9, Spandauer Berg 27,

Anruf: 340406

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Ver⸗ teilung von Briefpapier, Briefumschlägen, Tüten und Beuteln einschließlich der Zuteilung von Hilfs⸗

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Ver⸗ teilung von Erzeugnissen der Pappenverarbeitung einschl. Wellpappe und Wellpappen⸗Erzeugnissen sowie die Zuteilung von Hilfasstoffen

Ueberwachung und Regelung der Einfuhr, Ausfuhr und Verteilung (Marktregelung) von Briefmarken

beauftragten für Papier

Fachgruppe Papier⸗ verarbeitende Indu⸗ strie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle 10 des Reichs beauftragten für Papier

Fäüchgruppe Pappen⸗ verarbeitende Indu⸗ strie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle 11 des Reichsbeauftragten für Papier

Fachabteilung Brief⸗ marken als Bewirt⸗ schaftungsstelle 12 des Reich abeauftragten für Papier

Anlage 2 zum Nachtrag 1 zur Anordnung 1/45

Vezirlsstellen für die Holzstoffverteilung).

Bezeichnung der Bezirksstelle

Dertliche Zu ständigkeit

1. Bezirksstelle Süddeutschland (Verband der süd⸗ deutschen Holzstoff⸗Fabrikanten), Um a. d. Donau, Adols⸗Hitler⸗Ring 57. Anruf: Ulm 24 69

Bezirksstelle West⸗ und Norddeutschland (Verband westdeutscher Holzstoff⸗Fabrikanten), Hagen / Ka⸗ bel / Westf. Anruf: Hagen 22241

Bezirksstelle Sachsen (Verein sächsischer Handels⸗ holzstoff Fabrikanten j. P.), Lunzenau / Mulde, Anruf: Lunzenau /Mulde 441

Bezirksstelle Schlesien, Breslau 2, Palmstraße 5, Anruf: Breslau 84 184 Bezirksstelle Ost, Posen, Hohenzollernstr. 30, An⸗ ruf: Posen 65 41 Bezirksstelle Sudetenland und Protektorat (‚Kar⸗ tonia“ Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft der Pap⸗ penfabrikanten und Holzschleifer, reg. G. m. b. H.), Prag I, Viktoriastr. 10, Anruf: Prag 437 —351 Bezirksstelle Ostmark (Holzstoff⸗Verkaufsstelle Ost⸗ mark), Wien Vl/öt, Gumpendorfer Str. 6, An⸗ ruf: Wien B 2-45-10

Bayern, Württemberg, Hohenzollern, Baden, Elsaß, Lothringen, Saarpfalz, Hessen mit Hessen⸗-Nassau (die Grenze zur Bezirksstelle West⸗ und Nord⸗ deutschland wird durch die Linie: Saarbrücken St. Goar Limburg Gießen Fulda Meinin⸗ gen gebildet)

Rheinland, Westfalen, Thüringen, Provinz Sachsen, Hannover, Schleswig-⸗Holstein, Brandenburg, Mecklenburg, Pommern (wegen der Grenze zur Bezirksstelle Süddeutschland siehe unter 1)

Land Sachsen

Nieder und Oberschlesien (einschließlich des Bezirks Kattowitz) Danzig ⸗Westpreußen, Warthegau, Ostpreußen

Sudetenland leinschließlich der in der Ostmark ge⸗ legenen Firmen Moldaumühl und Pötschmühle)

Ostmark (außer Moldaumühl und Pötschmühle) siehe unter z

Preußen Bekanntmachung Die heute ausgegebene Nummer 4 der Preußischen Gesetz⸗

Nichtamtliches Deutsches Reich

gesetzbl. u. d. Preuß. Fesetzsammlg. Anordng. 1. 4. 43, Ver- pflichtg. v. Beamten sowie v. An

Dienstes zur Dienstleistg. in Win Dienstpflicht VO.

est. u. Arbeitern d. öffentl. ö chaftsbetrieben auf Grund d. RdErl. 2. 4. 43, Verwaltg. u. Verwertg. d.

sammlung enthält unter

Nr. 14580. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1943. Vom 31. März 1913.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 20 HeHs zuzüglich einer Versandgebühr von 3 6. Zu beziehen durch: R. v. Decker's Verlag (G. Schench, Berlin K 15, Lietzenburger Str. Il, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 8. April 1943. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Nummer 14 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 7. April 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 27. 3. 43, Aenderg. d. Verdingungsordng. f. Leistgn. RdErl. 30. 3. 43, Ernenng. d. Beamten u. Beendig., ihres Beamtenverhältn. im Be⸗— reich d. Med. u. d. Vet.⸗Verw. RdErl, 30. 3. 43, Beschäftig. v. Beamten während eines Dienststrafverfahrens. zidẽrl. 3g. 3, Aufhebg. d. Stadtverw-⸗-Gerichte in Gemeinden mit staatl. Pol. Verw. RdErl. 31 3. 3, Einrichtg. v. Kantinen f. Beamte, Angest. u. Arbeiter. RdErl. 31. 3. 45, Pflichtbezug d. Reichs⸗

eingezog. Vermögens v. Reichsfeinden. RdErl. 2. 4. 43, Alt⸗ papiersammlg, —Kommunalverbänd e. RdErl. 27. 3. 45, Verteilg. d. Volks- u. n nt, in d. Reichsgauen Danzig⸗ Vestpreußen u. Wartheland. RdErl. 30. 3. H, Wicherber—, wendg. v. Ruhestandsbeamten usw. im gemeindl. Dienst. RdErl. 1. 3. 45, Behandlg. D. Gemeindevermögens in d. ein⸗ geglied. Ystgebieten; hier: Regelg. d. Beziehgn. zum Gen Gouvp. AdErl. 2. 4. 45, Vergnügungssteuer; hier! Anerkenng. d. dt. Böchenschau Nr. 55z.— RdErl. 3. 4. 43. Finanzausgleich 1943 sowie Kriegsbeitrag d. Gemeinden in d. Alpen⸗ u. Donau⸗Reichs⸗